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Az: 3813E-214.02/2026-024, DGM-W Niederrhein TLS
DGM-W Niederrhein 2026
TLS-Messungen
Vergabeverfahren: nach VHLF (EU-weit) / VgV Vergabeart: Vergabe von Dienstleistungen in einem offenen Verfahren
1. Allgemeine Ausschlussgründe und Eigungskriterien
1.1. Allgemeine Ausschlussgründe • Einhalten der Frist zur Einreichung der Angebote (e-Vergabeplattform des Bundes) • Erklärungen gemäß Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung EU, Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2 • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung => Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F Ziffer 6 (Mindestens 1,5 Millionen für Personenschäden und 1,5 Millionen für sonstige Schäden [Vermögens- und Sachschäden] und Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt) • Die Wertung einzelner Eignungskriterien mit 0 Punkten führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Begründung: Festlegung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 / 124 GWB und VHLF. Liegt ein Ausschlussgrund vor, wird der/die Bewerber/-gemeinschaft aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
1.2. Eignungskriterien
Festlegung der Eignungskriterien auf der Grundlage der §§ 44 / 45 / 46 VgV und VHLF.
1.2.1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
1.2.1.1. Gesamtumsatz
Nachweis: Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über das Formblatt 133/333b-L/F, Ziffer 7.1.
Kriterium: Der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten drei Jahre muss bei mindestens 250 000 € liegen. Sollte der Bieter auf zwei oder mehr Lose bieten, muss der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten drei Jahre bei mindestens 500 000 € liegen.
Begründung:
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Bei sehr kleinen Firmen besteht die Gefahr, dass sie mit dem Projekt überfordert sind und die aufwendige TLS-Messungen und Datenprozessierung nicht in geforderten Zeit und Qualität leisten können.
1.2.2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
1.2.2.1. Technische Ausstattung Nachweis: Liste der technischen Ausstattung, deren Einsatz für die geforderte Leistung vorgesehen ist (Siehe Formblatt 133/333b-L/F, Ziffer 12 bzw. formlose Auflistung und ggf. Datenblätter der eingesetzten Geräte und Sensoren).
Kriterium: Der Bieter muss mindestens einen terrestrischen Laserscanner (gemäß den Spezifikationen der Leistungsbeschreibung) besitzen. Sollte der Bieter auf zwei oder mehr Lose bieten, müssen mindestens zwei terrestrische Laserscanner im Besitz sein, um die Messleistungen auch innerhalb kurzer Zeitfenster effizient und fristgerecht durchführen zu können.
Begründung: Der unmittelbare Besitz eines funktionsfähigen terrestrischen Laserscanners (TLS) ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung zwingend erforderlich. Die Erhebung der 3D- Messdaten ist technologisch unmittelbar an den Einsatz eines solchen Sensors gebunden. Die geforderte Mindestanforderung dient dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 VgV. Nur bei vorhandenem Scanner ist sichergestellt, dass der Bieter die Leistung fristgerecht, unabhängig von Drittanbietern und mit der erforderlichen Flexibilität bei der Terminierung selbstständig durchführen kann. Zudem wird durch den eigenen Gerätebestand ein durchgängiges Qualitätsmanagement und die Einhaltung der projektspezifischen Messstandards erleichtert. Mietgeräte oder fremdgeführte Technik würden zu vermeidbaren Unsicherheiten in Bezug auf Verfügbarkeit, Schnittstellen und Kalibrierzustand führen. Die Forderung nach mindestens zwei terrestrischen Laserscannern bei Angebotsabgabe auf zwei oder mehr Lose ist durch die zeitlichen und fachlichen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung begründet. Die terrestrischen Messungen müssen grundsätzlich im vegetationsfreien Zeitraum erfolgen, da nur in diesem Zeitraum eine hinreichende Erfassung der relevanten Gelände-, Bauwerks- und Uferbereiche gewährleistet ist. Zusätzlich ist die Durchführung der Messungen von geeigneten Witterungsbedingungen sowie passenden Wasserständen abhängig. Dadurch stehen für die Leistungserbringung nur begrenzte und nicht beliebig planbare Zeitfenster zur Verfügung. Da die Anzahl der zu erfassenden Brücken und Flächen erheblich ist, besteht bei der Bearbeitung mehrerer Lose mit lediglich einem terrestrischen Laserscanner das Risiko, dass die Messungen nicht innerhalb der verfügbaren Zeitfenster vollständig und fristgerecht durchgeführt werden können. Der Einsatz von mindestens zwei Scannern ermöglicht eine parallele bzw. zeitlich verdichtete Bearbeitung der Lose und reduziert das Risiko witterungs-, wasserstands- oder vegetationsbedingter Verzögerungen. Die Anforderung ist daher
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erforderlich, um eine ordnungsgemäße, effiziente und termingerechte Leistungserbringung sicherzustellen.
1.2.2.2. Personelle Ausstattung Nachweis: Anzahl der Personen, die für die ausgeschriebene Leistung eingesetzt werden können, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Siehe Formblatt 133/333b-L/F, Ziffer 3).
Kriterium: Mindestens vorhanden sein muss: 1 Vermessungsingenieur/-Ingenieurin als TLS-Operator sowie 1 Datenauswerter/-Auswerterin. Sofern der Bieter ein Angebot für zwei oder mehr Lose abgibt, müssen mindestens 2 Vermessungsingenieure/-ingenieurinnen als TLS-Operatoren/-Operatorinnen sowie mindestens 2 Datenauswerter/-auswerterinnen vorhanden sein.
Begründung: Das Eignungskriterium dient der Sicherstellung der technischen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 1 VgV und stellt sicher, dass der Bieter über das notwendige Personal verfügt, um die Leistung eigenständig, qualitätsgesichert und im vorgesehenen Zeitrahmen zu erbringen. Die Durchführung eines terrestrischen Laserscans (TLS) sowie die anschließende Auswertung der Punktwolken erfordern spezialisiertes Fachpersonal mit vermessungstechnischer Qualifikation. Daher ist der Nachweis von mindestens einem Vermessungsingenieur bzw. einer vergleichbar qualifizierten Fachkraft als TLS-Operator sowie von mindestens einer qualifizierten Person zur Datenauswertung erforderlich. Der TLS-Operator ist für die fachgerechte Einrichtung, Kalibrierung und Durchführung der Messung vor Ort verantwortlich. Dabei müssen Messstrategien, Referenzierungsmethoden und Umgebungsbedingungen beurteilt und ggf. angepasst werden, was vermessungstechnisches Fachwissen und praktische Erfahrung voraussetzt.
Die Auswertung der erfassten Punktwolken umfasst komplexe Prozessschritte wie die Registrierung, Georeferenzierung und Plausibilisierung der Daten. Auch hierbei ist Fachwissen erforderlich, insbesondere zur Qualitätssicherung und zur Einhaltung der projektbezogenen Genauigkeitsvorgaben.
Sofern der Bieter ein Angebot für zwei oder mehr Lose abgibt, ist der Nachweis von mindestens zwei Vermessungsingenieuren bzw. vergleichbar qualifizierten Fachkräften als TLS-Operatoren sowie von mindestens zwei qualifizierten Personen zur Datenauswertung erforderlich. Dies ist aufgrund des erhöhten Leistungsumfangs bei der Bearbeitung mehrerer Lose sachlich gerechtfertigt. Die örtlichen TLS-Messungen sind innerhalb begrenzter Zeiträume durchzuführen, da sie grundsätzlich im vegetationsfreien Zeitraum sowie unter geeigneten Witterungs- und Wasserstandsbedingungen erfolgen müssen. Bei der Vielzahl der zu erfassenden Brücken, Flächen und sonstigen Objekte besteht bei Einsatz lediglich eines TLS-Operators das Risiko, dass die Messungen nicht innerhalb der verfügbaren Zeitfenster vollständig und fristgerecht durchgeführt werden können. Auch für die Datenauswertung ist bei der Bearbeitung von zwei oder mehr Losen eine entsprechend erhöhte personelle Leistungsfähigkeit erforderlich. Zwar ist die
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Postprozessierung nicht unmittelbar an das vegetationsfreie Messzeitfenster gebunden, sie umfasst jedoch einen erheblichen Gesamtaufwand, insbesondere aufgrund der Menge der auszuwertenden Punktwolken, der erforderlichen Registrierung und Georeferenzierung, der Qualitätssicherung sowie der Aufbereitung der Ergebnisse. Bei nur einer mit der Datenauswertung betrauten Person bestünde das Risiko, dass die Prozessierung zum Engpass im Projektablauf wird. Das Eignungskriterium dient der Sicherstellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 1 VgV und stellt sicher, dass der Bieter über das notwendige Personal verfügt, um die Leistung eigenständig, qualitätsgesichert und im vorgesehenen Zeitrahmen zu erbringen. Die erhöhte Mindestanforderung bei Angebotsabgabe auf zwei oder mehr Lose ist daher erforderlich und angemessen, um eine parallele bzw. zeitlich verdichtete Bearbeitung mehrerer Lose sowie eine fristgerechte Fertigstellung der Gesamtleistung sicherzustellen.
1.2.3. Referenzen
1.2.3.1. Referenzen Nachweis: Aufführung der Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Jahren (Siehe Formblatt 133/333b-L/F, Ziffer 9).
Kriterium: Der Bieter muss mindestens 3 vergleichbare Projekte (TLS-Messungen und - Klassifizierung der 3D-Punktwolken im Auftragswert von jeweils mindestens 10 000 € netto) in den letzten 3 Jahren nachweisen. Sofern der Bieter auf zwei oder mehr Lose bietet, müssen mindestens 3 vergleichbare Projekte (TLS-Messungen und Klassifizierung der Punktwolken im Auftragswert von jeweils 20 000 € netto) in den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden.
Begründung: Die Anforderung dient dem Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Der Nachweis von mindestens drei erfolgreich abgeschlossenen und vergleichbaren Projekten innerhalb der letzten drei Jahre stellt sicher, dass der Bieter über einschlägige Praxiserfahrung mit Leistungen vergleichbarer Art, Komplexität und Größenordnung verfügt. Der gewählte Mindestauftragswert von 10.000 € pro Projekt gewährleistet, dass die Referenzen hinsichtlich Umfang und Anforderungen eine sinnvolle Mindestvergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung besitzen und nicht lediglich kleinteilige oder untergeordnete (wie eine reine Messung ohne Klassifizierung) Tätigkeiten abbilden.
2. Zuschlagskriterien
2.1. Zuschlagskriterien
Festlegung der Zuschlagskriterien auf der Grundlage des § 58 VgV und VHLF.
2.1.1. Preis 70%
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Nachweis: Durch die entsprechende Wertungssumme (hier: Netto-Angebotsumme ohne optionale Positionen) des Angebots.
Wertung: Wertung gemäß VHLF Teil 2, Ziffer 199: Wertungspunkte 0 – 5: 10∗[(𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒∗2)−(𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑠 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟𝑠)] 𝑛𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒 𝑊𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒
Begründung: Bewertung des Angebotes hinsichtlich der für den Auftraggeber anfallenden Ausgaben. Wichtung gemäß VHLF, Teil 1, Abs. 561 Die Gewichtung des Preises von 70% trägt dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung. Diese Gewichtung stellt sicher, dass neben den qualitativen, fachlichen Aspekten auch der Preis angemessen in die Zuschlagsentscheidung einfließt. Alle Angebote, deren Wertungssumme das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme überschreiten, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Die Punkteermittlung erfolgt mit drei Stellen nach dem Komma.
2.1.2. Organisation und Qualität einschließlich des technischen Werts 30%
2.1.2.1. Personaleinsatz und -Qualifikation
Nachweis: Nach §58 (2) Nr. 2 VGV: Darstellung des Personaleinsatzes und der Qualifikation des für die verschiedenen Teilleistungen eingesetzten Personals. Richtgröße: ca. 2-4 Seiten ggf. mit zusätzlichen Anhängen der Qualifikationsnachweise
Kriterien:
- Darstellung des Personaleinsatzes für die verschiedenen Teilaufgaben (Messung, Datenauswertung)
- Benennung der Projektleitung insgesamt
- Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung und der für Messungen und Auswertungen verantwortlichen Personen (Hoch-/Fachhochschulabschluss, Auflistung zusätzlicher Qualifikationen durch Fortbildungen für das jeweilige Fachgebiet, sowie Erläuterungen zur Erfahrungen des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personen durch formlose Projektauflistung von erbrachten vergleichbaren Leistungen).
- Darstellung von Vertretungsregelungen und Bereitstellung von Personalressourcen
Wertung:
- 10 Punkte: Vollständige und plausible Darstellung aller Kriterien, sehr erfahrener Projektleiter (> 10 Jahre in diesem Fachbereich) und sehr erfahrene verantwortliche Bearbeiter (> 10 Jahre in diesem Fachbereich), vollständige Vertretungs-Regelung für Personalausfälle
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- 7,5 Punkte: Vollständige und plausible Darstellung aller Kriterien, sehr erfahrener Projektleiter (> 10 Jahre in diesem Fachbereich) und überwiegend erfahrene verantwortliche Bearbeiter (> 5 Jahre in diesem Fachbereich), fast vollständige Vertretungs-Regelung für Personalausfälle
- 5,0 Punkte: Durchschnittliche Darstellung aller Kriterien, erfahrener Projektleiter (> 5 Jahre in diesem Fachbereich) und überwiegend erfahrene verantwortliche Bearbeiter (> 5 Jahre in diesem Fachbereich), Vertretungs-Regelung mind. für Projektleiter und verantwortliche Bearbeiter
- 2,5 Punkte: Unvollständige Darstellung der Kriterien, nur mäßig erfahrener Projektleiter (> 2 Jahre in diesem Fachbereich) und überwiegend mäßig erfahrene verantwortliche Bearbeiter (> 2 Jahre in diesem Fachbereich), Vertretungs-Regelung mind. für Projektleiter und verantwortliche Bearbeiter
- 0 Punkte: Nur lückenhafte Darstellung der Kriterien, nur wenig erfahrener Projektleiter (<= 2 Jahre in diesem Fachbereich) und überwiegend wenig erfahrene verantwortliche Bearbeiter (<= 2 Jahre in diesem Fachbereich), Vertretungs-Regelung mind. für Projektleiter
Begründung: Die Personaleinsatzplanung ist in Abhängigkeit vom abzuarbeitenden Leistungsumfang und den vertraglichen Fristen vorzustellen. Die Darstellung der Qualifikation und der persönlichen Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen wird gemäß VHLF Teil 1, Abs. 541 und 561 als Zuschlagskriterium gewertet. Eine zusätzliche Darstellung der Verfügbarkeit der Projektmitglieder, der Vertretungs- regelung und den vorhandenen Personalressourcen ist für die fachgerechte Leistungs- erbringung im vorgegebenen zeitlichen Rahmen unabdingbar. Ziel ist es zu beurteilen, ob der Bieter die Erbringung der Dienstleistung personell in vollem Umfang gewährleisten kann.
2.1.2.2. Vorgehen bei den TLS-Messungen, Georeferenzierung, Klassifizierung und Qualitätssicherung
Nachweis: Nach §58 (2) Nr. 1 VGV: Darstellung der Herangehensweise für die Leistungserbringung für jeden zu bearbeitenden Teilbearbeitungsschritt (TB) inkl. der Qualitätssicherung. Richtgröße: 7 bis max. 15 Seiten
Kriterien (zu erläuternde Methoden):
- TLS-Messungen der Brücken und Kontrollflächen
- Plausibilisierung der Daten und Eliminierung von Fehlmessungen
- Registrierung und Georeferenzierung der 3D-Punktwolken
- Klassifizierung der 3D-Punktwolken (insbesondere Trennung Brückenfahrbahnkörper und -Fundamente)
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Maßnahmen zur Datensicherung
Wertung:
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- 10 Punkte: Erhält ein Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollen Umfang erkannt hat und die Bewältigung der Problemstellung (inkl. eines durchgreifenden Qualitäts- managements) in vollem Umfang erwarten lässt.
- 7,5 Punkte: Erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollen Umfang erkannt hat und die Bewältigung der Problemstellung (inkl. eines guten Qualitäts- managements) in nahezu vollem Umfang erwarten lässt.
- 5,0 Punkte: Erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkannt hat und die Bewältigung der Problemstellung (inkl. eines ausreichenden Qualitäts- managements) in überwiegendem Umfang erwarten lässt.
- 2,5 Punkte: Erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkannt hat und die Bewältigung der Problemstellung (inkl. eines mäßigen Qualitäts- managements) in geringem Umfang erwarten lässt.
- 0 Punkte: Erhält ein Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur in sehr geringem Umfang erkannt hat und die Bewältigung der Problemstellung (inkl. eines mangelhaften Qualitäts- managements) nur in gerade noch akzeptablem Umfang erwarten lässt.
Begründung: Aus den Darstellungen und Erläuterungen zu den Auswertemethoden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist eine Bewertung des Aufgabenverständnisses und der zu erwartenden fachlichen Qualität der Leistung eines Bieters möglich.
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