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3.21_BoVEK DSTW Bentwisch.pdf

Telekommunikationsverkabelung und technische Ausrüstung für das Digitale Stellwerk in Bentwisch

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 18:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Verwertungs-, Entsorgungskonzept BoVEK Kurzkonzept

DB Netz AG

I.NI-O-M-W

Wismarsche Straße 390

19055 Schwerin

DSTW NB Rostock Serie 1

Abschnitt Bentwisch

Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900

G.016000295

Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BOVEK)

Ersteller: DB AG DB Immobilien Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 Tröndlinring 3 04105 Leipzig

Pr.-Nr.: D.01G161049.05.151.0005

Leipzig, den 28.06.2023

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DSTW NB Rostock, Abschnitt Bentwisch Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900 BoVEK - Kurzkonzept 2

Inhaltsverzeichnis

  1. Beschreibung Baumaßnahme und Baufeld
  2. Beschreibung vorhandener umweltrelevanter Unterlagen
  3. Entsorgungskonzept 3.1 Beschreibung der anfallenden Abfälle 3.2 Baustelleninterne Wiederverwendung und Verwertung 3.3 Wiederverwendung im Vorhaben 3.4 Entsorgung, Verwertung von Boden-, Bauschuttmaterial 3.5 Interne Verwertung im Bahnkonzern
  4. Bereitstellungsflächen
  5. Deklarationsuntersuchungen
  6. Hinweis Mantelverordnung

Anlagen

Anlage 1 Entsorgungskonzept (tabellarisch) Anlage 2 Tabelle I Erfassung Boden-, Abbruchmaterial Anlage 3 Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1 Vorliegende Gutachten Altlastenuntersuchungsprogramm DB AG Tabelle 2 Kurzdarstellung Ergebnisse Altlastenuntersuchung Tabelle 3 Vorliegende Baugrund-, Abfallbericht Tabelle 4 Mengen Bodenmaterial Tabelle 5 Mengen Abbruchmaterial Tabelle 6 Umfang abfalltechnische Voruntersuchung (Baugrunderkundung) Tabelle 7 Umfang baubegleitende Deklarationsuntersuchung

Vorbemerkung

Das vorliegende Verwertungs-, Entsorgungskonzept wurde auf Grundlage folgender Unterlagen erstellt: [U1] Vorentwurfsplanung DSTW Bentwisch vom 05.05.2023 [U2] Altlastengutachten 4-Stufenprogramm Bodensanierung der DB AG, Standorte 1049 Rostock und 1050 Ribnitz-Dammgarten, Historische Erkundungen 1997

DB AG, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 29.06.2023

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1 Beschreibung der Baumaßnahmen und des Baufelds

Lage: Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Rostock Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900 Strecke 6925 Bentwisch – Rostock Seehafen km 0,000 – km 2,240 Strecke 6949 Bentwisch – Poppendorf km 0,000 – km 7,400

Eigentümer: DB Netz AG

Baufeld: Der Abschnitt Bentwisch umfasst die eingleisigen, elektrifizierten Strecken 6322, 6925 und 6949 zwischen Rövershagen, Bentwisch und dem Abzw. Riekdahl sowie dem Bf. Poppendorf. Die Bahntrassen befinden sich annähernd in Geländegleichla- ge, das Umfeld ist durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.

Die Baumaßnahmen erfolgen auf bahneigenen Flächen der DB Netz AG, sie be- schränken sich im Wesentlichen auf die Gleis- und angrenzenden Randwegberei- che.

Bestand

Die signaltechnischen Anlagen werden derzeit durch das mechanische Fahrdienstleiterstellwerk „Ben“ in Bentwisch gesteuert, die Signale und Weichen werden jedoch elektrisch bedient. Die Anlagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.

Die Kabeltrassen sind von unterschiedlicher Bauart und Alter, es sind Betonkabeltröge, aufge- ständerte Kunststofftröge und erdverlegte Kabeltrassen vorhanden. Weiter sind zahlreiche Gleis-, Straßen- und Wegequerungen in unterschiedlichen Größen und Fertigteilbetonkabel- schächte Gr. II bis IX sowie gemauerte Schächte vorhanden.

Die Oberleitungsanlage in Bentwisch besteht aus Kettenwerken überwiegend mit Einzelmast- aufhängung, es sind Winkel-, Flach- und Betonmasten vorhanden.

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023

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Die Verkehrsstation besitzt einen Außen- / Hausbahnsteig am Gleis 1 und einen Mittelbahnsteig mit Überweg zwischen den Gleisen 1 und 2.

Kurzdarstellung, wesentliche Inhalte der Baumaßnahme Es wird die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik im Bf. Bentwisch vorgesehen, die Neu- anlagen werden in Digitaler Stellwerkstechnik (DSTW) ausgeführt. Es werden der Neubau eines DSTW- Modulgebäudes, Kabeltiefbaumaßnahmen und optional der Neubau eines Außenbahn- steigs am Gleis 2 vorgesehen. Vorhandene Kabelführungssysteme, Schächte und Gleisque- rungen werden soweit möglich weiter genutzt.  Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung o Rodung Bewuchs, o Rückbau Betonkabeltröge (ca. 3.590 m)  Neubau Modulgebäude am km 64,62 o Gründungsaushub (100 m³)  Neubau Kabelführungssysteme o Neubau ca. 11.000 m Betonkabeltrog o Neubau 7 Gleisquerungen und 15 Kabelschächte  Neubau Außenbahnsteig am Gleis 2 o Abbruch bestehenden Mittelbahnsteig (110 m lang, 2 m breit, 0,38 m hoch mit Beton- kanten-, Fundamenten und Betonplatten befestigt o Gründungsaushub neuer Bahnsteig und Zuwegung (250 m³)

Baufeld / hydrogeologische Verhältnisse Lage im Wasserschutzgebiet: ja nein Wenn ja, welches: Grundwasserflurabstand: > 2 m unter GOK Maßnahme greift ins Grundwasser ein: ja nein

Kampfmittelbelastung Kampfmittelrisiko vorhanden ja nein Verdacht: entfällt Grundlage: Kampfmittelauskunft Lkr. Rostock vom 20.12.2022

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2 Beschreibung vorhandener umweltrelevanter Unterlagen

Altlastenuntersuchung DB AG

Im Rahmen des 4-Stufen-Programms Altlastensanierung hat die DB AG entsprechend ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung den Bf. Bentwisch bis zum Beweisniveau der Historischen Altlastenerkundung untersucht.

Tabelle 1: Vorliegende Gutachten Altlastenuntersuchungsprogramm DB AG

GutachtenErstellerDatum
Historische Erkundung (HE) Standort 1049 RostockPRO UMWELT Institut für vernetzte Umweltplanung Zittow05.10.1999

Altlastenverdachtsfläche im Baufeld / Umfeld festgestellt: ja nein Wenn ja, Bezeichnung, Kurzbeschreibung:

Tabelle 2 Ergebnisse Altlastenuntersuchungsprogramm

AKF- Nr.Bezeichnung /Status1Kurzdarstellung ErgebnisKurzdarstellung ErgebnisEingriffe
Größe
B-001049- 001Ladestraße km 63,5 – km 64,1VK Gmit Betonplatten befestigte Ladestraße, bis 1983 für Düngemittelumschlag (Yara-Werk) genutzt, danach Holz und Baustoffe gelagert und umgeschlagenkeine, ggf. Nutzung als BE-Fläche
B-001049- 002Leckage Kessel- wagen km 64,8VK GSalpetersäure aus Kesselwagen ausgetreten, genauer Zeitpunkt und Menge nicht bekanntkeine
B-001049- 003Öl-, Fettlager neben EGVK GLagerraum für Weichenschmiermittel, Auffangwanne vorhanden, nur geringe Ölverunreinigung des Beton- fußbodenskeine

1VK (Verdachtskategorie): Beweisniveau HE (Historische Erkundung) VK G = geringer Altlastenverdacht, kein weiterer Handlungsbedarf

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023

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Im Bf. Bentwisch wurden im Ergebnis der historischen Altlastenerkundung (Begehung, Archiv- recherche, Zeitzeugenbefragung) drei Altlastenverdachtsflächen erfasst.

Eine von den Verdachtsflächen ausgehende Schutzgutgefährdung wurde ausgeschlossen, wei- terführende Altlastenuntersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Bundesboden- schutzverordnung bzw. ein zusätzlicher kontaminationsbedingter Bodenaustausch wird mit den vorgesehenen Bodeneingriffen nicht erforderlich.

Ungeachtet dessen muss mit abfallrechtlich relevanten Schadstoffbelastungen im Gleisschotter und im aufgefüllten Bodenmaterial gerechnet werden, für das zur Entsorgung anfallende mine- ralische Material werden Schadstoffanalysen zur Abfalldeklaration erforderlich.

Baugrunderkundung, Abfallvoruntersuchung Es liegen keine Baugrund-, Abfallberichte vor.

Tabelle 3: Vorliegende Baugrundgutachten

GutachtenErstellerDatum
keine-

Abfalltechnische Voruntersuchungen enthalten: ja nein Umfang abfalltechnische Voruntersuchung: keine Ergebnisse Abfallvoruntersuchung: entfällt

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023

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3 Entsorgungskonzept

Das Entsorgungskonzept wurde in tabellarischer Form erarbeitet und findet sich in Anlage 1. Gemäß §3 (1) KrWG handelt es sich nur dann um Abfall, wenn die anfallenden Materialien nicht im Baufeld weiterverwendet werden können, also ein Entledigungswille besteht oder sich der Sachen entledigt werden muss. Im Hinblick auf die ab August 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung erfolgt die abfalltechni- sche Bewertung der mineralischen Materialien neben den aktuell gültigen Gesetzen und Richt- linien auch anhand der dann geltenden Ersatzbaustoffverordnung.

3.1 Beschreibung der anfallenden Materialien Es fallen Bodenmaterial, Betonabbruch und weitere Abbruchabfälle zur Entsorgung an.

Abfalltechnische Voruntersuchungen liegen nicht vor, die vorläufigen Kontaminationseinschät- zungen für das Boden- und Bauschuttmaterial erfolgten nach Inaugenscheinnahme anhand von Erfahrungswerten.

Die abfalltechnische Bewertung bzw. Einschätzung erfolgte nach LAGA und der ab August 2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung.

Die endgültige abfallrechtliche Einstufung für die zur Entsorgung vorgesehenen mineralischen Abfälle muss baubegleitend anhand der Deklarationsanalytik erfolgen. Die Ausbau- und Abbruchmengen wurden aus der Fachplanung übernommen.

Boden, Bodenauffüllungen Die mit dem Kabeltiefbau und dem Gründungsaushub für das Modulgebäude und den neuen Bahnsteig vorgesehenen Bodeneingriffe beschränken sich im Wesentlichen auf den oberen aufgefüllten Bodenhorizont.

Es werden gemischtkörnige Bodenauffüllungen mit Fremdstoffanteilen wie Gleisschotter und Bauschutt sowie oberflächennah mit organischen Anteilen aus Bewuchs und Durchwurzelung erwartet.

Es wird mit geringen nutzungsbedingten Schadstoffbelastungen ≤ LAGA Z 1.2 bzw. ≤ BM-F2 nach Ersatzbaustoffverordnung in den Auffüllungen und mit erhöhten organischen Gehalten (TOC, Glühverlust) bis > LAGA Z 2 bzw. >BM-F3 nach Ersatzbaustoffverordnung im durchwur- zelten Oberboden gerechnet.

Der anfallende Bodenaushub ist bezüglich der Schadstoffbelastung grundsätzlich im Vorhaben wiedereinbaufähig und sollte bei geotechnischer Eignung im Vorhaben wiederverwendet wer- den. Es wird eingeschätzt das 90% des Aushubmaterials aus dem Kabeltiefbau vor Ort zur Rückverfüllung der zurückzubauenden Kabelkanäle und zur Andeckung an die neuen Kabeltrö- ge wiederverwendet werden.

Die zur Entsorgung anfallenden Massenüberschüsse bzw. der geotechnisch zur Wiederver- wendung ungeeignete Boden, kann als nicht gefährlicher Abfall, Boden und Steine AVV-Nr. 17 05 04, deklariert und verwertet werden.

Die Erfassung der Ausbaumengen erfolgte in der Tabelle I unter Anlage 2 eine Zusammenfas- sung der Ausbaumengen und der Kontaminationseinschätzung in der folgenden Tabelle 4.

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023

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Tabelle 4: Mengenerfassung, Kontaminationseinschätzung Bodenmaterial

HerkunftMaterialMengeBewertung1Bemerkung / Deklaration AVV
LAGAEBV
KabeltiefbauAuffüllung mit Schot- ter, Bauschuttbeimen- gungen oberflächen- nah mit organischen Anteilen, Wurzelresten2.340 tZ 1BM-F190 % Wiederverwendung (Rückverfüllung / Ande- ckung) 10% Massenüberschuss zur Entsorgung/ 17 05 04
1.690 tZ 1.2BM-F2
1.080 tZ 2BM-F3
520 t>Z 22>BM-F3
Gründungsaushub Bahnsteig, Zuwe- gung und Abtrag Hinterfüllung alter Bahnsteig370 tZ 1.2BM-F250 % Wiederverwendung (Hinterfüllung / neuer Bahnsteig) 50% Massenüberschuss zur Entsorgung/ 17 05 04
100 tZ 2BM-F3
100 t>Z 22>BM-F3
Gründungsaushub DSTW Modulge- bäude und BSH (Netzanschluss OLA)120 tZ 1.2BM-F2Wiederverwendung oder Entsorgung /17 05 04
60 tZ 2BM-F3
20 t>Z 22>BM-F3

1Einschätzung, kein Voruntersuchungsergebnis 2erhöhter TOC-Gehalt aufgrund von Bewuchs, Durchwurzelung

Bauschutt, Abbruchmaterial Betonabbruch Der aus dem Rückbau der Kabeltröge, alter Signalfundamente und des Mittelbahnsteigs anfal- lende Betonabbruch wird als gering, minderbelastet ≤ LAGA Z 1.2 bzw. ≤ RC-2 nach Ersatz- baustoffverordnung und recyclingfähig eingeschätzt und als Beton, Stahlbeton AVV-Nr. 17 01 01 deklariert.

Sonstiges Rückbaumaterial

Es wird eine geringe Menge an Kunststoffkabeltrögen zur Entsorgung erwartet, das GFK- Mate- rial wird aufgrund des Mineralfaseranteils als gefährlicher Abfall AVV-Nr. 17 09 03* deklariert.

Weiter fällt Grünschnitt zur Entsorgung sowie Kabel- und Metallschrott zur bahninternen Ver- wertung an.

Tabelle 5: Mengenerfassung Bauschutt-, Rückbaumaterial

HerkunftMaterialMengeBewertung1Bemerkung / Deklaration AVV
LAGAEBV
Rückbau Kabelge- fäßeBetonkabeltrog440 tZ 1.2RC-2Entsorgung / 17 01 01
GFK Kabeltrog1 tEntsorgung / 17 09 03*
Metall-, Kabelschrott2 tEntsorgung / 17 04 07
Rückbau BahnsteigBeton, Stahlbeton550 tZ 1.2RC-2Entsorgung / 17 01 01
Baufeldfreima- chungGrünschnitt10 tEntsorgung / 20 02 01
Betonfundamente5 tZ 1.2RC-2Entsorgung / 17 01 01

1Einschätzung, keine Voruntersuchungsergebnisse

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Gefährliche Abfälle, Nachweisführung der Entsorgung Nach derzeitigem Kenntnisstand werden nur die Kunststoffkabeltröge (GFK) als gefährlicher Abfall zu Entsorgung erwartet. In Bauvorhaben der DB Netz AG wird eine elektronische Nachweisführung der Entsorgung für gefährliche Abfälle und auch für nicht gefährliche Abfälle (Registerführung) vorgesehen.

3.2 Baustelleninterne Wiederverwendung und Verwertung Material zu Wiederverwendung im Vorhaben ist im Sinne des KrWG kein Abfall, es unterliegt damit nicht den Rechtsvorschriften für Abfälle.

Eine Wiederverwendung liegt vor, wenn das Ausbaumaterial unbehandelt innerhalb der Bau- maßnahme wieder eingebaut wird.

Eine Verwertung im Sinne des KrWG ist jedes Verfahren, dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Darunter fallen sämtliche Verfahren zur Vorbereitung der Wiederverwendung, der stofflichen und auch thermischen Verwertung.

Zukünftig ist entsprechend Mantelverordnung strikt zwischen einem Einbau von Ersatzbaustof- fen in technischen Bauwerken, in bodenähnlichen Anwendungen und in durchwurzelbaren Bo- denschichten zu unterscheiden.

Für den Einbau von Materialien in technischen Bauwerken und darunter sind die Regelungen der EBV bindend, für die Nutzung in bodenähnlichen Anwendungen oder durchwurzelbaren Bodenschichten ist nur Bodenmaterial entsprechend den Anforderungen der BBodSchV zuge- lassen.

Die Umlagerung vor Ort bzw. Wiederverwendung vor Ort von Ersatzbaustoffen unterliegt nicht dem Geltungsbereich der EBV. Die baustelleninterne Verwertung (z.B. Brechen / Sieben) unter- liegt den Regeln der EBV, es müssen vor Ort zugelassene und zertifizierte Anlagen eingesetzt werden. Es ist jeweils eine umfangreiche Eignungsprüfung für das spezifische Material zur Auf- bereitung erforderlich.

Der Einbau von Ersatzbaustoffen ist zukünftig direkt durch die EBV geregelt und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Die spezifischen Einbaumöglichkeiten in den verschiedenen tech- nischen Bauwerken sind in der EBV, Anlage 2 und Anlage 3 geregelt.

Eine abschließende Entscheidung zur Wiederverwendung und baustelleninternen Verwertung ist in Abhängigkeit der bautechnischen Eignung zu treffen, hierüber kann in der Regel erst nach Ausbau und näherer bautechnischer Eignungsprüfung entschieden werden

3.3 Wiederverwendung im Vorhaben Bodenmaterial

Das im Vorhaben anfallende Bodenaushubmaterial ist bezüglich der Schadstoffbelastung grundsätzlich vor Ort wiedereinbaufähig und sollte bei geotechnischer Eignung im Vorhaben wiederverwendet werden.

Es wird eingeschätzt das 90% des Aushubmaterials aus dem Kabeltiefbau vor Ort, zur Rückver- füllung der zurückzubauenden Kabelkanäle und zur Andeckung an die neuen Kabeltröge, wie- derverwendet wird.

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Das Aushubmaterial aus der Bahnsteiggründung und der Hinterfüllung des alten Bahnsteigs sollte bei geotechnischer Eignung zur Hinterfüllung des neuen Bahnsteigs genutzt werden.

Für das vor Ort wiederverwendete Bodenmaterial werden keine weiteren Schadstoffuntersu- chungen notwendig.

Bauschuttmaterial

Eine Aufarbeitung und der Wiedereinbau von mineralischem Bauschutt im Vorhaben wird nicht vorgesehen.

3.4 Entsorgung, Verwertung von Bodenmaterial und Bauschutt Bodenmaterial

Das Bodenmaterial soll möglichst getrennt nach Oberboden, rolligen und bindigen Auffüllungen sowie anhand organoleptischer Auffälligkeiten wie u.a. hohen Bauschuttanteilen, Kontaminati- onsverdacht dgl. ausgebaut und zur Wiederverwendung oder Entsorgung bereitgestellt werden.

Es werden Haufwerksbeprobungen und Schadstoffanalysen zur Deklaration für das zu entsor- gende Bodenmaterial notwendig.

Bodenaushub der LAGA-Einbauklassen Z 0 und Z 1 bzw. BM-F0 und BM-F1 nach Ersatzbau- stoffverordnung ist nahezu uneingeschränkt, Material der LAGA-Einbauklassen Z 1.2 und Z 2 bzw. BM-F2 und BM -F3 nach Ersatzbaustoffverordnung eingeschränkt verwendbar. Dabei kann Bodenmaterial der LAGA-Einbauklasse Z 2 bzw. BM-F3 unter bestimmten technischen Sicherungsmaßnahmen verwertet werden.

Details zu Verwertungsmöglichkeiten enthalten die technischen Regeln der LAGA TR Boden (2004) bzw. die Ersatzbaustoffverordnung unter Anlage 2 Tabellen 5 bis 8 und Anlage 3 Tabel- len 1 bis 4.

Bauschutt

Der Betonabbruch sollte einer Bauschuttaufarbeitungs-, Recyclinganlage zugeführt werden.

Für den zur Entsorgung bereitgestellten Betonabbruch werden Schadstoffanalysen zur Deklara- tion erforderlich.

Konkrete Verwertungs- bzw. Entsorgungswege können erst im Ergebnis der baubegleitenden Deklarationsuntersuchung festgelegt werden.

Aufgearbeiteter Betonabbruch und Bauschutt der LAGA-Einbauklassen Z 1.1 bzw. RC-1 nach Ersatzbaustoffverordnung ist bei bautechnischer Eignung in technischen Bauwerken uneinge- schränkt verwertbar. Bauschuttrecyclingmaterial der LAGA-Einbauklassen Z 1.2 und Z 2 bzw. RC-2 und RC-3 nach Ersatzbaustoffverordnung ist bedingt unter bestimmten technischen Si- cherungsmaßnahmen in technischen Bauwerken verwertbar.

Details zu Verwertungsmöglichkeiten enthalten die technischen Regeln der LAGA TR Bauschutt bzw. die Ersatzbaustoffverordnung unter Anlage 2, Tabellen 1 bis 4 und Anlage 3 Tabellen 8 bis 10.

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3.5 Interne Verwertung im DB Konzern

Schienen, Stahl-, Metall-, Kabelschrott, LST- und TK- Restbaustoffe

Die Entsorgung von nicht wiederverwendungsfähigen Schienen, Weichenfahrbahnen, Stahl-, Metall- und Kabelschrott sowie nicht wiederverwendungsfähigen LST- und TK-Restbaustoffen, erfolgt bahnintern über die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Resale, T.WVV 71.

4 Bereitstellungsflächen

Es werden Bereitstellungsflächen für das ausgehobene bzw. abgebrochene Material ausgewie- sen. Die Abfälle werden in der Regel in Haufwerken oder Containern gelagert und zur Entsor- gung bereitgestellt. Weiterhin soll auf den Bereitstellungsflächen eine Haufwerksbeprobung zur Deklarationsanalytik für das zu entsorgende mineralische Material ermöglicht werden.

Das Bodenmaterial soll möglichst getrennt nach Oberboden, rolligen und bindigen Auffüllungen sowie anhand organoleptischer Auffälligkeiten wie u.a. hohen Bauschuttanteilen, Kontaminati- onsverdacht dgl. ausgebaut und zur Entsorgung bereitgestellt werden.

Es ist eine sortenreine Trennung der Abfälle zu gewährleisten, offensichtlich belastetes ist von unbelastetem Material zu trennen. Im Zuge der Bauarbeiten angetroffenes organoleptisch auf- fälliges Aushub- oder Abbruchmaterial ist zu separieren, auf geschützten Flächen bereitzustel- len und gesondert zu untersuchen und ggf. gesondert zu entsorgen.

Bei der Anlage von Bereitstellungsflächen sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen:  der Untergrund der Lagerflächen ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abdeckung mit Folien) gegen eine Vermischung mit dem auflagernden Material zu schützen.  Abdeckung aller gefährlichen Abfälle zum Schutz gegen Auswaschen durch Nieder- schlagswasser sowie gegen Staubverwehung  Sicherung der Bereitstellungsflächen gegen unbefugtes Betreten durch Einzäunung

Abbildung 1: Systemskizze Haufwerkssicherung auf Bereitstellungsflächen

Von der Probenahme im Haufwerk bis zum Vorliegen der Deklarationsanalytik und der Entsor- gung sind 10 – 15 Arbeitstage zu erwarten die das Haufwerk auf der Bereitstellungsfläche ver- bleibt.

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5 Deklarationsuntersuchung

Es liegen keine abfalltechnischen Voruntersuchungen vor, die vorläufige Kontaminationsein- schätzung erfolgte nach Inaugenscheinnahme und anhand von Erfahrungswerten.

Sind weitere Untersuchungen erforderlich? ja nein

  1. abfalltechnische Voruntersuchungen im Rahmen vorgesehener Baugrunderkundungen

  2. baubegleitende Deklarationsanalytik für mineralisches Material zur Entsorgung

  3. Abfalltechnische Voruntersuchung (Baugrunderkundung) Sofern geotechnische Untersuchungen für die Bahnsteig- und Gebäudegründung vorgesehen werden sollten diese um abfalltechnische Voruntersuchungen am anzubauenden Bodenmateri- al ergänzt werden.

Zur Schadstoffuntersuchung sollten jeweils Bodenmischproben aus dem aufgefüllten Bodenho- rizont und ggf. aus dem anstehenden Boden gewonnen werden und eine Schadstoffanalytik nach Ersatzbaustoffverordnung erfolgen.

Tabelle 6 Umfang abfalltechnische Voruntersuchung

BeprobungAnzahl Pro- benUmfang Analytik
Gründung BahnsteigBodenmischprobe Auffüllung1EBV Anlage 1 Tabelle 3 + Herbizide
Bodenmischprobe anstehender Boden1
Boden Gründung Modulge- bäudeBodenmischprobe Auffüllung1
Bodenmischprobe anstehender Boden1
Summe Bodenproben4
  1. Deklarationsanalytik (baubegleitend)

Für den zur Entsorgung vorgesehenen Boden- und Bauschutt werden baubegleitend Schad- stoffanalysen entsprechend den landesspezifischen Reglungen und der ab 01.08.2023 gelten- den Ersatzbaustoffverordnung und ggf. entsprechend der Anforderungen der Entsorgungsanla- gen zur Abfalldeklaration notwendig.

Tabelle 7 Umfang der erforderlichen baubegleitenden Deklarationsanalytik

Material zur EntsorgungUntersuchungsumfangAnzahl ProbenDeklarationsanalytik
Bodenmaterial2 Mischproben je Haufwerk von max. 500 m³4EBV Anlage 1 Tabelle 3 + Herbizide
Mineralischer Bauschutt2 Mischproben je Haufwerk von max. 500 m³4EBV Anlage 1 Tabelle 1 und Anlage 4 Tabelle 2.2

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6 Hinweis Mantelverordnung

Mit der Mantelverordnung wird eine Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mine- ralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung, EBV) einge- führt, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst sowie die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert.

Die Verkündung der Mantelverordnung erfolgte am 16.07.2021 im Bundesgesetzblatt, sie tritt nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 01.08.2023 in Kraft.

Die Konzernrichtlinien befinden sich aktuell in Überarbeitung, es werden vorläufig die aktuell gültigen Richtlinien angewendet, die Ausschreibungen erfolgen vorerst weiterhin auf Basis der Beurteilungswerte nach LAGA.

Das vorliegende BoVEK basiert auf den aktuell gültigen Rechtsgrundlagen, im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Realisierung geltende Ersatzbaustoffverordnung erfolgte gleichzeitig eine orientierende Bewertung nach Ersatzbaustoffverordnung

DB AG, Altlasten, Entsorgungsmanagement CR.R O51 Leipzig, den 28.06.2023

……………………………………….. Unterschrift Fachplaner CR.R O51

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Anlage 1 Entsorgungskonzept

Tabelle Zusammenfassung Rückbaumaterial und Abfälle

AusbaustoffeHerkunftgnureizifissalK1AGALgnureizifissalK1VBEegneM-newrevredeiWnebahroV gnudEntsorgung außerhalb des Bauvorhabens-snoitaralkeD-ton kitylanagidnew-aptropsnarTereip
gnutrewreVgnugitieseBBezeichnung des AbfallsAVV- Nr.
BodenmaterialKabeltiefbau, Gründung Modulgebäude, Bahn- steig, BSHZ 1BM-F12.340 tx3xBoden und Steine17 05 04x6RB
Z 1.2BM-F22.180 tx3x
Z 2BM-F31.240 tx3x
>Z 22>BM-F3640 tx3x
Beton, StahlbetonRückbau Kabeltrog, Bahnsteig und Funda- menteZ 1.2RC-2995 txBeton17 01 01x7RB
GFK-Kabeltrog1 txgem. Bau-, Abbruchabfälle17 09 03*BS
Metallschrott2 tx4gem. Metallschrott17 04 07RB
GrünschnittRodung Bewuchs10 txkompostierbare Abfälle20 02 01RB

1Einschätzung 2erhöhter organischer Gehalt (TOC, Glühverlust) aufgrund von Bewuchs und Durchwurzelung 3bezüglich Schadstoffbelastung im Vorhaben wiedereinbaufähig unter Berücksichtigung baumechanischer Eignung 4Entsorgung, Verwertung bahnintern über I.NAW oder T.WVV 71 5für Bodenmaterial zur Entsorgung nach EBV Anl. 1 Tab. 3 und 4 6für Bauschuttmaterial nach EBV Anl. 1 Tab. 1 und Anl. 4 Tab. 2.2

RB = Registerbeleg, BS = Begleitschein

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement, CR.R O51 28.06.2023

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Anlage 2

Erfassung Boden-, Abbruchmaterial

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement, CR.R O51 28.06.2023

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ANLAGE 2 BoVEK DSTW Bf. Bentwisch

TTaabbeellelle IV I BAbobdreuncah uInsgheunbi euunrbda Auwbberrukec,h Hmoacthebriaaul tGene, beätcu.de, Anlagen

AllgemeinKanalSchächteBoden Gründungsaushub, BW- Hinterfüllung [t]Rückbau-/Abbruchmaterial (t)
BauwerkBeschreibung Material Rückbaum lanaklebaK uabueNm lanaklebaK uabkcüRkcütS ethcähcS uabueNkcütS ethcähcS uabkcüRnedobrettuM0 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA1 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA2.1 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA2 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA2 Z AGAL > enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA2 Z AGAL > enietS *30 50 .u nedoB 71 VVAttorhcsnesiE 50 ,-lhatS 40 71ttorhcslebaK ,-llateM 70 .meG 40 7110 10 71 noteblhatS ,noteB20 10 71 legeiZ,legeiZ( 70 10 hcsimegttuhcsuaB 71 )neseilF ,noteB*60 hcsimegttuhcsuaB 10 71 treinimatnoktlednaheb *40 zlohtlA 20 71,negnuthciD *30 etkudorP 30 71 ,eppaphcaD( )tlahpsassuG .tlahreet71 elläfbahcsimuaB 40 90.feg elläfbahcsimuaB *30 90 71segitsnoS
Nutzung vorhandener Kanal km 58,357 - km 62,800Nutzung vorhandener aufgeständerter Kabelkanal
Neubau Betonkabeltrog km 62,8 - 64,58 bahnrechtsNeubau Betontrog Gr II / ab km 63,18 Gr. III / ab km 64,35 Gr. IV1.780500300200110
Rückbau Betonkabeltrog km 62,8 - km 64,58 rechtsRückbau Betonkabeltrog Gr. II / ab km 63,3 2x Gr. II / ab 64,3 bis 64,35 Gr. III / ab 64,35 2 x Gr. II3.110380
Neubau Kabeltröge km 64,15 - km 64,22Neubau Betonkabeltröge Gr I zw. Gleisen 1 und 2 / 2 und 414020202010
Neubau Kabeltrog km 64,58 - km 64,82 rechtsNeubau Betontrog Gr IV km 64,58 - km 64,82240100806030
Rückbau Betonkabeltrog km 64,58 - km 64,82 rechtsRückbau Betonkabeltrog 2 x Gr II48060
Neubau Kabeltrog km 64,7 - km 64,8 linksNeubau Betonkabeltrog Gr. I10010101010
Neubau Kabeltrog 64,7 - km 64,8Neubau Betonkabeltröge Gr I zw. Gleisen 1 und 2 / 2 und 412020101010
Neubau Kabeltrog km 64,83- km 64,92 mittigNeubau Betonkabeltrog Gr. I, mittig zw. Gleise9010101010
Neubau Kabeltrog km 65,03 - km 66,02 mittigNeubau Betonkabeltrog Gr. II, mittig zw. Gleise99020020017070
Neubau Kabeltrog km 1,32 - 1,68 bahnlinksNeubau Betonkabeltrog Gr. I36050404020
Nutzung vorhandener Kanal km 65,25 - km 68,55Nutzung vorhandener aufgeständerter Kabelkanal
Neubau Betonkabeltrog km -0,050 - 6,08 bahnlinksNeubau Betonkabeltrog Gr. I7.03014001000400240
Neubau Betonkabeltrog 6923 km 2,25 - km 2,42Neubau Betonkabeltrog Gr. I17030202010
Querung km 62,82Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 3 Schächte Gr. V320
Querung km 64,22Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 3 Schächte Gr. V320
Querung km 64,58Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 1 Schacht Gr. V120
Querung km 64,74Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 5 Schächte Gr. V520
Oerung km 64,83Neubau Querung (1 Gl) in offener BW und Neubau 1 Schacht120
Querung km 0,33Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 2 Schächte Gr. V220
Querung Weg km 65,73Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 2 Schächte Gr. V20
Neubau Bahnsteig zw Gl. 2 und 4Neubau Bahnsteig 100 m lang 2,5 m breit, Gründungsaushub 250 m³ Auffüllung mit Schadstoffbelastung Z.1.2 und oberflächennah mit organischen Ggehalten bis > Z 2 erwartet.250100100
Rückbau MittelbahnsteigRückbau Mittelbahnsteig 110 m lang 2, m breit, 0,38 m, Betonkanten, - fundamente und Betonplattenbelag, Auffüllung mit Schadstoffbelastung Z 1.2120550
Neubau DSTW Modulgebäude und BSH (Netzanschluss OLA) km 64,6Neubau Modulgebäude und 2 Schächte Gr VII, Gründungsaushub 100 m³, Auffüllung mit Schadstoffbelastung Z.1.2 und oberflächennah mit organischen Gehalten bis > Z 2 erwartet1206020
Summe11.0203.59015002.3402.1801.2406400009900000000,0

CR.R O51 26.06.2023

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DSTW NB Rostock, Abschnitt Bentwisch Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900 BoVEK - Kurzkonzept

Anlage 3

Abkürzungsverzeichnis

AEM Altlasten-/Entsorgungsmanagement ALVF Altlastenverdachtsflächen AMPA Aminomethylphosphonsäure ATR R-Test Laboruntersuchung zur Bestimmung der Atmungsaktivität des Bodens 4 ATU abfalltechnische Untersuchungen AVV Abfallverzeichnis-Verordnung AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen BaP Benzo(a)pyren BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutzverordnung BG Bestimmungsgrenze BS Begleitschein BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept DIN Deutsches Institut für Normung DepV Deponieverordnung DU Detailuntersuchung eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren EBV ErsatzbaustoffV, Ersatzbaustoffverordnung EOX Extrahierbare organisch gebundene Halogene EPA Environmental Protection Agency (US) (16 Einzelparameter PAK) gA Gefährlicher Abfall GBR R-Test Laborversuch zur Bestimmung der Gasbildungsrate 21 GOK Geländeoberkante HE Historische Erkundung HK Handlungskategorie KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen KRB Kleinrammbohrungen LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall MP Mischprobe MKW Mineralölkohlenwasserstoffe ngA nicht gefährlicher Abfall OU Orientierende Untersuchung PAK Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, i.d.R. die 16 Einzelsubstanzen nach EPA PCB Polychlorierte Biphenyle PSM Pflanzenschutzmittel (Herbizide) Ril. Richtlinie der DB AG RB Registerbeleg SM Schwermetalle (Hg, As, Cr, Pb, Cd, Zn, Ni, Cu) SOK Schienenoberkante TOC Total organic carbon (organischer Gesamtgehalt) TR Technisches Regelwerk TEN Transeuropäisches Netz VF Verdachtsfläche VHEB Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Bauschuttrecyclingmaterial VST Verkehrsstation W Zuordnungswert nach Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Bauschuttrecyclingmaterial WSG Wasserschutzgebiet WSH Wetterschutzhaus Z Zuordnungswert

DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement, CR.R O51 28.06.2023

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