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Verwertungs-, Entsorgungskonzept BoVEK Kurzkonzept
DB Netz AG
I.NI-O-M-W
Wismarsche Straße 390
19055 Schwerin
DSTW NB Rostock Serie 1
Abschnitt Bentwisch
Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900
G.016000295
Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BOVEK)
Ersteller: DB AG DB Immobilien Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 Tröndlinring 3 04105 Leipzig
Pr.-Nr.: D.01G161049.05.151.0005
Leipzig, den 28.06.2023
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Inhaltsverzeichnis
- Beschreibung Baumaßnahme und Baufeld
- Beschreibung vorhandener umweltrelevanter Unterlagen
- Entsorgungskonzept 3.1 Beschreibung der anfallenden Abfälle 3.2 Baustelleninterne Wiederverwendung und Verwertung 3.3 Wiederverwendung im Vorhaben 3.4 Entsorgung, Verwertung von Boden-, Bauschuttmaterial 3.5 Interne Verwertung im Bahnkonzern
- Bereitstellungsflächen
- Deklarationsuntersuchungen
- Hinweis Mantelverordnung
Anlagen
Anlage 1 Entsorgungskonzept (tabellarisch) Anlage 2 Tabelle I Erfassung Boden-, Abbruchmaterial Anlage 3 Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Vorliegende Gutachten Altlastenuntersuchungsprogramm DB AG Tabelle 2 Kurzdarstellung Ergebnisse Altlastenuntersuchung Tabelle 3 Vorliegende Baugrund-, Abfallbericht Tabelle 4 Mengen Bodenmaterial Tabelle 5 Mengen Abbruchmaterial Tabelle 6 Umfang abfalltechnische Voruntersuchung (Baugrunderkundung) Tabelle 7 Umfang baubegleitende Deklarationsuntersuchung
Vorbemerkung
Das vorliegende Verwertungs-, Entsorgungskonzept wurde auf Grundlage folgender Unterlagen erstellt: [U1] Vorentwurfsplanung DSTW Bentwisch vom 05.05.2023 [U2] Altlastengutachten 4-Stufenprogramm Bodensanierung der DB AG, Standorte 1049 Rostock und 1050 Ribnitz-Dammgarten, Historische Erkundungen 1997
DB AG, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 29.06.2023
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1 Beschreibung der Baumaßnahmen und des Baufelds
Lage: Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, Landkreis Rostock Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900 Strecke 6925 Bentwisch – Rostock Seehafen km 0,000 – km 2,240 Strecke 6949 Bentwisch – Poppendorf km 0,000 – km 7,400
Eigentümer: DB Netz AG
Baufeld: Der Abschnitt Bentwisch umfasst die eingleisigen, elektrifizierten Strecken 6322, 6925 und 6949 zwischen Rövershagen, Bentwisch und dem Abzw. Riekdahl sowie dem Bf. Poppendorf. Die Bahntrassen befinden sich annähernd in Geländegleichla- ge, das Umfeld ist durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.
Die Baumaßnahmen erfolgen auf bahneigenen Flächen der DB Netz AG, sie be- schränken sich im Wesentlichen auf die Gleis- und angrenzenden Randwegberei- che.
Bestand
Die signaltechnischen Anlagen werden derzeit durch das mechanische Fahrdienstleiterstellwerk „Ben“ in Bentwisch gesteuert, die Signale und Weichen werden jedoch elektrisch bedient. Die Anlagen entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
Die Kabeltrassen sind von unterschiedlicher Bauart und Alter, es sind Betonkabeltröge, aufge- ständerte Kunststofftröge und erdverlegte Kabeltrassen vorhanden. Weiter sind zahlreiche Gleis-, Straßen- und Wegequerungen in unterschiedlichen Größen und Fertigteilbetonkabel- schächte Gr. II bis IX sowie gemauerte Schächte vorhanden.
Die Oberleitungsanlage in Bentwisch besteht aus Kettenwerken überwiegend mit Einzelmast- aufhängung, es sind Winkel-, Flach- und Betonmasten vorhanden.
DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023
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Die Verkehrsstation besitzt einen Außen- / Hausbahnsteig am Gleis 1 und einen Mittelbahnsteig mit Überweg zwischen den Gleisen 1 und 2.
Kurzdarstellung, wesentliche Inhalte der Baumaßnahme Es wird die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik im Bf. Bentwisch vorgesehen, die Neu- anlagen werden in Digitaler Stellwerkstechnik (DSTW) ausgeführt. Es werden der Neubau eines DSTW- Modulgebäudes, Kabeltiefbaumaßnahmen und optional der Neubau eines Außenbahn- steigs am Gleis 2 vorgesehen. Vorhandene Kabelführungssysteme, Schächte und Gleisque- rungen werden soweit möglich weiter genutzt. Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung o Rodung Bewuchs, o Rückbau Betonkabeltröge (ca. 3.590 m) Neubau Modulgebäude am km 64,62 o Gründungsaushub (100 m³) Neubau Kabelführungssysteme o Neubau ca. 11.000 m Betonkabeltrog o Neubau 7 Gleisquerungen und 15 Kabelschächte Neubau Außenbahnsteig am Gleis 2 o Abbruch bestehenden Mittelbahnsteig (110 m lang, 2 m breit, 0,38 m hoch mit Beton- kanten-, Fundamenten und Betonplatten befestigt o Gründungsaushub neuer Bahnsteig und Zuwegung (250 m³)
Baufeld / hydrogeologische Verhältnisse Lage im Wasserschutzgebiet: ja nein Wenn ja, welches: Grundwasserflurabstand: > 2 m unter GOK Maßnahme greift ins Grundwasser ein: ja nein
Kampfmittelbelastung Kampfmittelrisiko vorhanden ja nein Verdacht: entfällt Grundlage: Kampfmittelauskunft Lkr. Rostock vom 20.12.2022
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2 Beschreibung vorhandener umweltrelevanter Unterlagen
Altlastenuntersuchung DB AG
Im Rahmen des 4-Stufen-Programms Altlastensanierung hat die DB AG entsprechend ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung den Bf. Bentwisch bis zum Beweisniveau der Historischen Altlastenerkundung untersucht.
Tabelle 1: Vorliegende Gutachten Altlastenuntersuchungsprogramm DB AG
| Gutachten | Ersteller | Datum |
|---|---|---|
| Historische Erkundung (HE) Standort 1049 Rostock | PRO UMWELT Institut für vernetzte Umweltplanung Zittow | 05.10.1999 |
Altlastenverdachtsfläche im Baufeld / Umfeld festgestellt: ja nein Wenn ja, Bezeichnung, Kurzbeschreibung:
Tabelle 2 Ergebnisse Altlastenuntersuchungsprogramm
| AKF- Nr. | Bezeichnung / | Status1 | Kurzdarstellung Ergebnis | Kurzdarstellung Ergebnis | Eingriffe | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Größe | |||||||
| B-001049- 001 | Ladestraße km 63,5 – km 64,1 | VK G | mit Betonplatten befestigte Ladestraße, bis 1983 für Düngemittelumschlag (Yara-Werk) genutzt, danach Holz und Baustoffe gelagert und umgeschlagen | keine, ggf. Nutzung als BE-Fläche | |||
| B-001049- 002 | Leckage Kessel- wagen km 64,8 | VK G | Salpetersäure aus Kesselwagen ausgetreten, genauer Zeitpunkt und Menge nicht bekannt | keine | |||
| B-001049- 003 | Öl-, Fettlager neben EG | VK G | Lagerraum für Weichenschmiermittel, Auffangwanne vorhanden, nur geringe Ölverunreinigung des Beton- fußbodens | keine |
1VK (Verdachtskategorie): Beweisniveau HE (Historische Erkundung) VK G = geringer Altlastenverdacht, kein weiterer Handlungsbedarf
DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023
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Im Bf. Bentwisch wurden im Ergebnis der historischen Altlastenerkundung (Begehung, Archiv- recherche, Zeitzeugenbefragung) drei Altlastenverdachtsflächen erfasst.
Eine von den Verdachtsflächen ausgehende Schutzgutgefährdung wurde ausgeschlossen, wei- terführende Altlastenuntersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Bundesboden- schutzverordnung bzw. ein zusätzlicher kontaminationsbedingter Bodenaustausch wird mit den vorgesehenen Bodeneingriffen nicht erforderlich.
Ungeachtet dessen muss mit abfallrechtlich relevanten Schadstoffbelastungen im Gleisschotter und im aufgefüllten Bodenmaterial gerechnet werden, für das zur Entsorgung anfallende mine- ralische Material werden Schadstoffanalysen zur Abfalldeklaration erforderlich.
Baugrunderkundung, Abfallvoruntersuchung Es liegen keine Baugrund-, Abfallberichte vor.
Tabelle 3: Vorliegende Baugrundgutachten
| Gutachten | Ersteller | Datum |
|---|---|---|
| keine | - |
Abfalltechnische Voruntersuchungen enthalten: ja nein Umfang abfalltechnische Voruntersuchung: keine Ergebnisse Abfallvoruntersuchung: entfällt
DB AG, DB Immobilien, Altlasten-, Entsorgungsmanagement CR.R O51 28.06.2023
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3 Entsorgungskonzept
Das Entsorgungskonzept wurde in tabellarischer Form erarbeitet und findet sich in Anlage 1. Gemäß §3 (1) KrWG handelt es sich nur dann um Abfall, wenn die anfallenden Materialien nicht im Baufeld weiterverwendet werden können, also ein Entledigungswille besteht oder sich der Sachen entledigt werden muss. Im Hinblick auf die ab August 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung erfolgt die abfalltechni- sche Bewertung der mineralischen Materialien neben den aktuell gültigen Gesetzen und Richt- linien auch anhand der dann geltenden Ersatzbaustoffverordnung.
3.1 Beschreibung der anfallenden Materialien Es fallen Bodenmaterial, Betonabbruch und weitere Abbruchabfälle zur Entsorgung an.
Abfalltechnische Voruntersuchungen liegen nicht vor, die vorläufigen Kontaminationseinschät- zungen für das Boden- und Bauschuttmaterial erfolgten nach Inaugenscheinnahme anhand von Erfahrungswerten.
Die abfalltechnische Bewertung bzw. Einschätzung erfolgte nach LAGA und der ab August 2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung.
Die endgültige abfallrechtliche Einstufung für die zur Entsorgung vorgesehenen mineralischen Abfälle muss baubegleitend anhand der Deklarationsanalytik erfolgen. Die Ausbau- und Abbruchmengen wurden aus der Fachplanung übernommen.
Boden, Bodenauffüllungen Die mit dem Kabeltiefbau und dem Gründungsaushub für das Modulgebäude und den neuen Bahnsteig vorgesehenen Bodeneingriffe beschränken sich im Wesentlichen auf den oberen aufgefüllten Bodenhorizont.
Es werden gemischtkörnige Bodenauffüllungen mit Fremdstoffanteilen wie Gleisschotter und Bauschutt sowie oberflächennah mit organischen Anteilen aus Bewuchs und Durchwurzelung erwartet.
Es wird mit geringen nutzungsbedingten Schadstoffbelastungen ≤ LAGA Z 1.2 bzw. ≤ BM-F2 nach Ersatzbaustoffverordnung in den Auffüllungen und mit erhöhten organischen Gehalten (TOC, Glühverlust) bis > LAGA Z 2 bzw. >BM-F3 nach Ersatzbaustoffverordnung im durchwur- zelten Oberboden gerechnet.
Der anfallende Bodenaushub ist bezüglich der Schadstoffbelastung grundsätzlich im Vorhaben wiedereinbaufähig und sollte bei geotechnischer Eignung im Vorhaben wiederverwendet wer- den. Es wird eingeschätzt das 90% des Aushubmaterials aus dem Kabeltiefbau vor Ort zur Rückverfüllung der zurückzubauenden Kabelkanäle und zur Andeckung an die neuen Kabeltrö- ge wiederverwendet werden.
Die zur Entsorgung anfallenden Massenüberschüsse bzw. der geotechnisch zur Wiederver- wendung ungeeignete Boden, kann als nicht gefährlicher Abfall, Boden und Steine AVV-Nr. 17 05 04, deklariert und verwertet werden.
Die Erfassung der Ausbaumengen erfolgte in der Tabelle I unter Anlage 2 eine Zusammenfas- sung der Ausbaumengen und der Kontaminationseinschätzung in der folgenden Tabelle 4.
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Tabelle 4: Mengenerfassung, Kontaminationseinschätzung Bodenmaterial
| Herkunft | Material | Menge | Bewertung1 | Bemerkung / Deklaration AVV | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LAGA | EBV | |||||||
| Kabeltiefbau | Auffüllung mit Schot- ter, Bauschuttbeimen- gungen oberflächen- nah mit organischen Anteilen, Wurzelresten | 2.340 t | Z 1 | BM-F1 | 90 % Wiederverwendung (Rückverfüllung / Ande- ckung) 10% Massenüberschuss zur Entsorgung/ 17 05 04 | |||
| 1.690 t | Z 1.2 | BM-F2 | ||||||
| 1.080 t | Z 2 | BM-F3 | ||||||
| 520 t | >Z 22 | >BM-F3 | ||||||
| Gründungsaushub Bahnsteig, Zuwe- gung und Abtrag Hinterfüllung alter Bahnsteig | 370 t | Z 1.2 | BM-F2 | 50 % Wiederverwendung (Hinterfüllung / neuer Bahnsteig) 50% Massenüberschuss zur Entsorgung/ 17 05 04 | ||||
| 100 t | Z 2 | BM-F3 | ||||||
| 100 t | >Z 22 | >BM-F3 | ||||||
| Gründungsaushub DSTW Modulge- bäude und BSH (Netzanschluss OLA) | 120 t | Z 1.2 | BM-F2 | Wiederverwendung oder Entsorgung /17 05 04 | ||||
| 60 t | Z 2 | BM-F3 | ||||||
| 20 t | >Z 22 | >BM-F3 |
1Einschätzung, kein Voruntersuchungsergebnis 2erhöhter TOC-Gehalt aufgrund von Bewuchs, Durchwurzelung
Bauschutt, Abbruchmaterial Betonabbruch Der aus dem Rückbau der Kabeltröge, alter Signalfundamente und des Mittelbahnsteigs anfal- lende Betonabbruch wird als gering, minderbelastet ≤ LAGA Z 1.2 bzw. ≤ RC-2 nach Ersatz- baustoffverordnung und recyclingfähig eingeschätzt und als Beton, Stahlbeton AVV-Nr. 17 01 01 deklariert.
Sonstiges Rückbaumaterial
Es wird eine geringe Menge an Kunststoffkabeltrögen zur Entsorgung erwartet, das GFK- Mate- rial wird aufgrund des Mineralfaseranteils als gefährlicher Abfall AVV-Nr. 17 09 03* deklariert.
Weiter fällt Grünschnitt zur Entsorgung sowie Kabel- und Metallschrott zur bahninternen Ver- wertung an.
Tabelle 5: Mengenerfassung Bauschutt-, Rückbaumaterial
| Herkunft | Material | Menge | Bewertung1 | Bemerkung / Deklaration AVV | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LAGA | EBV | |||||||
| Rückbau Kabelge- fäße | Betonkabeltrog | 440 t | Z 1.2 | RC-2 | Entsorgung / 17 01 01 | |||
| GFK Kabeltrog | 1 t | Entsorgung / 17 09 03* | ||||||
| Metall-, Kabelschrott | 2 t | Entsorgung / 17 04 07 | ||||||
| Rückbau Bahnsteig | Beton, Stahlbeton | 550 t | Z 1.2 | RC-2 | Entsorgung / 17 01 01 | |||
| Baufeldfreima- chung | Grünschnitt | 10 t | Entsorgung / 20 02 01 | |||||
| Betonfundamente | 5 t | Z 1.2 | RC-2 | Entsorgung / 17 01 01 |
1Einschätzung, keine Voruntersuchungsergebnisse
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Gefährliche Abfälle, Nachweisführung der Entsorgung Nach derzeitigem Kenntnisstand werden nur die Kunststoffkabeltröge (GFK) als gefährlicher Abfall zu Entsorgung erwartet. In Bauvorhaben der DB Netz AG wird eine elektronische Nachweisführung der Entsorgung für gefährliche Abfälle und auch für nicht gefährliche Abfälle (Registerführung) vorgesehen.
3.2 Baustelleninterne Wiederverwendung und Verwertung Material zu Wiederverwendung im Vorhaben ist im Sinne des KrWG kein Abfall, es unterliegt damit nicht den Rechtsvorschriften für Abfälle.
Eine Wiederverwendung liegt vor, wenn das Ausbaumaterial unbehandelt innerhalb der Bau- maßnahme wieder eingebaut wird.
Eine Verwertung im Sinne des KrWG ist jedes Verfahren, dessen Hauptergebnis die Abfälle einem sinnvollen Zweck zugeführt, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen. Darunter fallen sämtliche Verfahren zur Vorbereitung der Wiederverwendung, der stofflichen und auch thermischen Verwertung.
Zukünftig ist entsprechend Mantelverordnung strikt zwischen einem Einbau von Ersatzbaustof- fen in technischen Bauwerken, in bodenähnlichen Anwendungen und in durchwurzelbaren Bo- denschichten zu unterscheiden.
Für den Einbau von Materialien in technischen Bauwerken und darunter sind die Regelungen der EBV bindend, für die Nutzung in bodenähnlichen Anwendungen oder durchwurzelbaren Bodenschichten ist nur Bodenmaterial entsprechend den Anforderungen der BBodSchV zuge- lassen.
Die Umlagerung vor Ort bzw. Wiederverwendung vor Ort von Ersatzbaustoffen unterliegt nicht dem Geltungsbereich der EBV. Die baustelleninterne Verwertung (z.B. Brechen / Sieben) unter- liegt den Regeln der EBV, es müssen vor Ort zugelassene und zertifizierte Anlagen eingesetzt werden. Es ist jeweils eine umfangreiche Eignungsprüfung für das spezifische Material zur Auf- bereitung erforderlich.
Der Einbau von Ersatzbaustoffen ist zukünftig direkt durch die EBV geregelt und bedarf keiner gesonderten Genehmigung. Die spezifischen Einbaumöglichkeiten in den verschiedenen tech- nischen Bauwerken sind in der EBV, Anlage 2 und Anlage 3 geregelt.
Eine abschließende Entscheidung zur Wiederverwendung und baustelleninternen Verwertung ist in Abhängigkeit der bautechnischen Eignung zu treffen, hierüber kann in der Regel erst nach Ausbau und näherer bautechnischer Eignungsprüfung entschieden werden
3.3 Wiederverwendung im Vorhaben Bodenmaterial
Das im Vorhaben anfallende Bodenaushubmaterial ist bezüglich der Schadstoffbelastung grundsätzlich vor Ort wiedereinbaufähig und sollte bei geotechnischer Eignung im Vorhaben wiederverwendet werden.
Es wird eingeschätzt das 90% des Aushubmaterials aus dem Kabeltiefbau vor Ort, zur Rückver- füllung der zurückzubauenden Kabelkanäle und zur Andeckung an die neuen Kabeltröge, wie- derverwendet wird.
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Das Aushubmaterial aus der Bahnsteiggründung und der Hinterfüllung des alten Bahnsteigs sollte bei geotechnischer Eignung zur Hinterfüllung des neuen Bahnsteigs genutzt werden.
Für das vor Ort wiederverwendete Bodenmaterial werden keine weiteren Schadstoffuntersu- chungen notwendig.
Bauschuttmaterial
Eine Aufarbeitung und der Wiedereinbau von mineralischem Bauschutt im Vorhaben wird nicht vorgesehen.
3.4 Entsorgung, Verwertung von Bodenmaterial und Bauschutt Bodenmaterial
Das Bodenmaterial soll möglichst getrennt nach Oberboden, rolligen und bindigen Auffüllungen sowie anhand organoleptischer Auffälligkeiten wie u.a. hohen Bauschuttanteilen, Kontaminati- onsverdacht dgl. ausgebaut und zur Wiederverwendung oder Entsorgung bereitgestellt werden.
Es werden Haufwerksbeprobungen und Schadstoffanalysen zur Deklaration für das zu entsor- gende Bodenmaterial notwendig.
Bodenaushub der LAGA-Einbauklassen Z 0 und Z 1 bzw. BM-F0 und BM-F1 nach Ersatzbau- stoffverordnung ist nahezu uneingeschränkt, Material der LAGA-Einbauklassen Z 1.2 und Z 2 bzw. BM-F2 und BM -F3 nach Ersatzbaustoffverordnung eingeschränkt verwendbar. Dabei kann Bodenmaterial der LAGA-Einbauklasse Z 2 bzw. BM-F3 unter bestimmten technischen Sicherungsmaßnahmen verwertet werden.
Details zu Verwertungsmöglichkeiten enthalten die technischen Regeln der LAGA TR Boden (2004) bzw. die Ersatzbaustoffverordnung unter Anlage 2 Tabellen 5 bis 8 und Anlage 3 Tabel- len 1 bis 4.
Bauschutt
Der Betonabbruch sollte einer Bauschuttaufarbeitungs-, Recyclinganlage zugeführt werden.
Für den zur Entsorgung bereitgestellten Betonabbruch werden Schadstoffanalysen zur Deklara- tion erforderlich.
Konkrete Verwertungs- bzw. Entsorgungswege können erst im Ergebnis der baubegleitenden Deklarationsuntersuchung festgelegt werden.
Aufgearbeiteter Betonabbruch und Bauschutt der LAGA-Einbauklassen Z 1.1 bzw. RC-1 nach Ersatzbaustoffverordnung ist bei bautechnischer Eignung in technischen Bauwerken uneinge- schränkt verwertbar. Bauschuttrecyclingmaterial der LAGA-Einbauklassen Z 1.2 und Z 2 bzw. RC-2 und RC-3 nach Ersatzbaustoffverordnung ist bedingt unter bestimmten technischen Si- cherungsmaßnahmen in technischen Bauwerken verwertbar.
Details zu Verwertungsmöglichkeiten enthalten die technischen Regeln der LAGA TR Bauschutt bzw. die Ersatzbaustoffverordnung unter Anlage 2, Tabellen 1 bis 4 und Anlage 3 Tabellen 8 bis 10.
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3.5 Interne Verwertung im DB Konzern
Schienen, Stahl-, Metall-, Kabelschrott, LST- und TK- Restbaustoffe
Die Entsorgung von nicht wiederverwendungsfähigen Schienen, Weichenfahrbahnen, Stahl-, Metall- und Kabelschrott sowie nicht wiederverwendungsfähigen LST- und TK-Restbaustoffen, erfolgt bahnintern über die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH, Resale, T.WVV 71.
4 Bereitstellungsflächen
Es werden Bereitstellungsflächen für das ausgehobene bzw. abgebrochene Material ausgewie- sen. Die Abfälle werden in der Regel in Haufwerken oder Containern gelagert und zur Entsor- gung bereitgestellt. Weiterhin soll auf den Bereitstellungsflächen eine Haufwerksbeprobung zur Deklarationsanalytik für das zu entsorgende mineralische Material ermöglicht werden.
Das Bodenmaterial soll möglichst getrennt nach Oberboden, rolligen und bindigen Auffüllungen sowie anhand organoleptischer Auffälligkeiten wie u.a. hohen Bauschuttanteilen, Kontaminati- onsverdacht dgl. ausgebaut und zur Entsorgung bereitgestellt werden.
Es ist eine sortenreine Trennung der Abfälle zu gewährleisten, offensichtlich belastetes ist von unbelastetem Material zu trennen. Im Zuge der Bauarbeiten angetroffenes organoleptisch auf- fälliges Aushub- oder Abbruchmaterial ist zu separieren, auf geschützten Flächen bereitzustel- len und gesondert zu untersuchen und ggf. gesondert zu entsorgen.
Bei der Anlage von Bereitstellungsflächen sind die nachfolgenden Punkte zu berücksichtigen: der Untergrund der Lagerflächen ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abdeckung mit Folien) gegen eine Vermischung mit dem auflagernden Material zu schützen. Abdeckung aller gefährlichen Abfälle zum Schutz gegen Auswaschen durch Nieder- schlagswasser sowie gegen Staubverwehung Sicherung der Bereitstellungsflächen gegen unbefugtes Betreten durch Einzäunung
Abbildung 1: Systemskizze Haufwerkssicherung auf Bereitstellungsflächen
Von der Probenahme im Haufwerk bis zum Vorliegen der Deklarationsanalytik und der Entsor- gung sind 10 – 15 Arbeitstage zu erwarten die das Haufwerk auf der Bereitstellungsfläche ver- bleibt.
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5 Deklarationsuntersuchung
Es liegen keine abfalltechnischen Voruntersuchungen vor, die vorläufige Kontaminationsein- schätzung erfolgte nach Inaugenscheinnahme und anhand von Erfahrungswerten.
Sind weitere Untersuchungen erforderlich? ja nein
-
abfalltechnische Voruntersuchungen im Rahmen vorgesehener Baugrunderkundungen
-
baubegleitende Deklarationsanalytik für mineralisches Material zur Entsorgung
-
Abfalltechnische Voruntersuchung (Baugrunderkundung) Sofern geotechnische Untersuchungen für die Bahnsteig- und Gebäudegründung vorgesehen werden sollten diese um abfalltechnische Voruntersuchungen am anzubauenden Bodenmateri- al ergänzt werden.
Zur Schadstoffuntersuchung sollten jeweils Bodenmischproben aus dem aufgefüllten Bodenho- rizont und ggf. aus dem anstehenden Boden gewonnen werden und eine Schadstoffanalytik nach Ersatzbaustoffverordnung erfolgen.
Tabelle 6 Umfang abfalltechnische Voruntersuchung
| Beprobung | Anzahl Pro- ben | Umfang Analytik | |
|---|---|---|---|
| Gründung Bahnsteig | Bodenmischprobe Auffüllung | 1 | EBV Anlage 1 Tabelle 3 + Herbizide |
| Bodenmischprobe anstehender Boden | 1 | ||
| Boden Gründung Modulge- bäude | Bodenmischprobe Auffüllung | 1 | |
| Bodenmischprobe anstehender Boden | 1 | ||
| Summe Bodenproben | 4 |
- Deklarationsanalytik (baubegleitend)
Für den zur Entsorgung vorgesehenen Boden- und Bauschutt werden baubegleitend Schad- stoffanalysen entsprechend den landesspezifischen Reglungen und der ab 01.08.2023 gelten- den Ersatzbaustoffverordnung und ggf. entsprechend der Anforderungen der Entsorgungsanla- gen zur Abfalldeklaration notwendig.
Tabelle 7 Umfang der erforderlichen baubegleitenden Deklarationsanalytik
| Material zur Entsorgung | Untersuchungsumfang | Anzahl Proben | Deklarationsanalytik |
|---|---|---|---|
| Bodenmaterial | 2 Mischproben je Haufwerk von max. 500 m³ | 4 | EBV Anlage 1 Tabelle 3 + Herbizide |
| Mineralischer Bauschutt | 2 Mischproben je Haufwerk von max. 500 m³ | 4 | EBV Anlage 1 Tabelle 1 und Anlage 4 Tabelle 2.2 |
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6 Hinweis Mantelverordnung
Mit der Mantelverordnung wird eine Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mine- ralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung, EBV) einge- führt, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) neu gefasst sowie die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geändert.
Die Verkündung der Mantelverordnung erfolgte am 16.07.2021 im Bundesgesetzblatt, sie tritt nach einer zweijährigen Übergangsfrist am 01.08.2023 in Kraft.
Die Konzernrichtlinien befinden sich aktuell in Überarbeitung, es werden vorläufig die aktuell gültigen Richtlinien angewendet, die Ausschreibungen erfolgen vorerst weiterhin auf Basis der Beurteilungswerte nach LAGA.
Das vorliegende BoVEK basiert auf den aktuell gültigen Rechtsgrundlagen, im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Realisierung geltende Ersatzbaustoffverordnung erfolgte gleichzeitig eine orientierende Bewertung nach Ersatzbaustoffverordnung
DB AG, Altlasten, Entsorgungsmanagement CR.R O51 Leipzig, den 28.06.2023
……………………………………….. Unterschrift Fachplaner CR.R O51
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Anlage 1 Entsorgungskonzept
Tabelle Zusammenfassung Rückbaumaterial und Abfälle
| Ausbaustoffe | Herkunft | gnureizifissalK | 1AGAL | gnureizifissalK | 1VBE | egneM | -newrevredeiW | nebahroV gnud | Entsorgung außerhalb des Bauvorhabens | -snoitaralkeD | -ton kitylana | gidnew | -aptropsnarT | ereip | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gnutrewreV | gnugitieseB | Bezeichnung des Abfalls | AVV- Nr. | |||||||||||||||||||||||||
| Bodenmaterial | Kabeltiefbau, Gründung Modulgebäude, Bahn- steig, BSH | Z 1 | BM-F1 | 2.340 t | x3 | x | Boden und Steine | 17 05 04 | x6 | RB | ||||||||||||||||||
| Z 1.2 | BM-F2 | 2.180 t | x3 | x | ||||||||||||||||||||||||
| Z 2 | BM-F3 | 1.240 t | x3 | x | ||||||||||||||||||||||||
| >Z 22 | >BM-F3 | 640 t | x3 | x | ||||||||||||||||||||||||
| Beton, Stahlbeton | Rückbau Kabeltrog, Bahnsteig und Funda- mente | Z 1.2 | RC-2 | 995 t | x | Beton | 17 01 01 | x7 | RB | |||||||||||||||||||
| GFK-Kabeltrog | 1 t | x | gem. Bau-, Abbruchabfälle | 17 09 03* | BS | |||||||||||||||||||||||
| Metallschrott | 2 t | x4 | gem. Metallschrott | 17 04 07 | RB | |||||||||||||||||||||||
| Grünschnitt | Rodung Bewuchs | 10 t | x | kompostierbare Abfälle | 20 02 01 | RB |
1Einschätzung 2erhöhter organischer Gehalt (TOC, Glühverlust) aufgrund von Bewuchs und Durchwurzelung 3bezüglich Schadstoffbelastung im Vorhaben wiedereinbaufähig unter Berücksichtigung baumechanischer Eignung 4Entsorgung, Verwertung bahnintern über I.NAW oder T.WVV 71 5für Bodenmaterial zur Entsorgung nach EBV Anl. 1 Tab. 3 und 4 6für Bauschuttmaterial nach EBV Anl. 1 Tab. 1 und Anl. 4 Tab. 2.2
RB = Registerbeleg, BS = Begleitschein
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DSTW NB Rostock, Abschnitt Bentwisch Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900 BoVEK - Kurzkonzept
Anlage 2
Erfassung Boden-, Abbruchmaterial
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ANLAGE 2 BoVEK DSTW Bf. Bentwisch
TTaabbeellelle IV I BAbobdreuncah uInsgheunbi euunrbda Auwbberrukec,h Hmoacthebriaaul tGene, beätcu.de, Anlagen
| Allgemein | Kanal | Schächte | Boden Gründungsaushub, BW- Hinterfüllung [t] | Rückbau-/Abbruchmaterial (t) | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bauwerk | Beschreibung Material Rückbau | m lanaklebaK uabueN | m lanaklebaK uabkcüR | kcütS ethcähcS uabueN | kcütS ethcähcS uabkcüR | nedobrettuM | 0 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA | 1 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA | 2.1 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA | 2 Z AGAL enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA | 2 Z AGAL > enietS 40 50 .u nedoB 71 VVA | 2 Z AGAL > enietS *30 50 .u nedoB 71 VVA | ttorhcsnesiE 50 ,-lhatS 40 71 | ttorhcslebaK ,-llateM 70 .meG 40 71 | 10 10 71 noteblhatS ,noteB | 20 10 71 legeiZ | ,legeiZ( 70 10 hcsimegttuhcsuaB 71 )neseilF ,noteB | *60 hcsimegttuhcsuaB 10 71 treinimatnok | tlednaheb *40 zlohtlA 20 71 | ,negnuthciD *30 etkudorP 30 71 ,eppaphcaD( )tlahpsassuG .tlahreet | 71 elläfbahcsimuaB 40 90 | .feg elläfbahcsimuaB *30 90 71 | segitsnoS |
| Nutzung vorhandener Kanal km 58,357 - km 62,800 | Nutzung vorhandener aufgeständerter Kabelkanal | ||||||||||||||||||||||
| Neubau Betonkabeltrog km 62,8 - 64,58 bahnrechts | Neubau Betontrog Gr II / ab km 63,18 Gr. III / ab km 64,35 Gr. IV | 1.780 | 500 | 300 | 200 | 110 | |||||||||||||||||
| Rückbau Betonkabeltrog km 62,8 - km 64,58 rechts | Rückbau Betonkabeltrog Gr. II / ab km 63,3 2x Gr. II / ab 64,3 bis 64,35 Gr. III / ab 64,35 2 x Gr. II | 3.110 | 380 | ||||||||||||||||||||
| Neubau Kabeltröge km 64,15 - km 64,22 | Neubau Betonkabeltröge Gr I zw. Gleisen 1 und 2 / 2 und 4 | 140 | 20 | 20 | 20 | 10 | |||||||||||||||||
| Neubau Kabeltrog km 64,58 - km 64,82 rechts | Neubau Betontrog Gr IV km 64,58 - km 64,82 | 240 | 100 | 80 | 60 | 30 | |||||||||||||||||
| Rückbau Betonkabeltrog km 64,58 - km 64,82 rechts | Rückbau Betonkabeltrog 2 x Gr II | 480 | 60 | ||||||||||||||||||||
| Neubau Kabeltrog km 64,7 - km 64,8 links | Neubau Betonkabeltrog Gr. I | 100 | 10 | 10 | 10 | 10 | |||||||||||||||||
| Neubau Kabeltrog 64,7 - km 64,8 | Neubau Betonkabeltröge Gr I zw. Gleisen 1 und 2 / 2 und 4 | 120 | 20 | 10 | 10 | 10 | |||||||||||||||||
| Neubau Kabeltrog km 64,83- km 64,92 mittig | Neubau Betonkabeltrog Gr. I, mittig zw. Gleise | 90 | 10 | 10 | 10 | 10 | |||||||||||||||||
| Neubau Kabeltrog km 65,03 - km 66,02 mittig | Neubau Betonkabeltrog Gr. II, mittig zw. Gleise | 990 | 200 | 200 | 170 | 70 | |||||||||||||||||
| Neubau Kabeltrog km 1,32 - 1,68 bahnlinks | Neubau Betonkabeltrog Gr. I | 360 | 50 | 40 | 40 | 20 | |||||||||||||||||
| Nutzung vorhandener Kanal km 65,25 - km 68,55 | Nutzung vorhandener aufgeständerter Kabelkanal | ||||||||||||||||||||||
| Neubau Betonkabeltrog km -0,050 - 6,08 bahnlinks | Neubau Betonkabeltrog Gr. I | 7.030 | 1400 | 1000 | 400 | 240 | |||||||||||||||||
| Neubau Betonkabeltrog 6923 km 2,25 - km 2,42 | Neubau Betonkabeltrog Gr. I | 170 | 30 | 20 | 20 | 10 | |||||||||||||||||
| Querung km 62,82 | Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 3 Schächte Gr. V | 3 | 20 | ||||||||||||||||||||
| Querung km 64,22 | Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 3 Schächte Gr. V | 3 | 20 | ||||||||||||||||||||
| Querung km 64,58 | Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 1 Schacht Gr. V | 1 | 20 | ||||||||||||||||||||
| Querung km 64,74 | Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 5 Schächte Gr. V | 5 | 20 | ||||||||||||||||||||
| Oerung km 64,83 | Neubau Querung (1 Gl) in offener BW und Neubau 1 Schacht | 1 | 20 | ||||||||||||||||||||
| Querung km 0,33 | Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 2 Schächte Gr. V | 2 | 20 | ||||||||||||||||||||
| Querung Weg km 65,73 | Neubau Querung (Rohrvortrieb) und Neubau 2 Schächte Gr. V | 20 | |||||||||||||||||||||
| Neubau Bahnsteig zw Gl. 2 und 4 | Neubau Bahnsteig 100 m lang 2,5 m breit, Gründungsaushub 250 m³ Auffüllung mit Schadstoffbelastung Z.1.2 und oberflächennah mit organischen Ggehalten bis > Z 2 erwartet. | 250 | 100 | 100 | |||||||||||||||||||
| Rückbau Mittelbahnsteig | Rückbau Mittelbahnsteig 110 m lang 2, m breit, 0,38 m, Betonkanten, - fundamente und Betonplattenbelag, Auffüllung mit Schadstoffbelastung Z 1.2 | 120 | 550 | ||||||||||||||||||||
| Neubau DSTW Modulgebäude und BSH (Netzanschluss OLA) km 64,6 | Neubau Modulgebäude und 2 Schächte Gr VII, Gründungsaushub 100 m³, Auffüllung mit Schadstoffbelastung Z.1.2 und oberflächennah mit organischen Gehalten bis > Z 2 erwartet | 120 | 60 | 20 | |||||||||||||||||||
| Summe | 11.020 | 3.590 | 15 | 0 | 0 | 2.340 | 2.180 | 1.240 | 640 | 0 | 0 | 0 | 990 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,0 |
CR.R O51 26.06.2023
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DSTW NB Rostock, Abschnitt Bentwisch Strecke 6322 Stralsund – Rostock km 58,000 – km 68,900 BoVEK - Kurzkonzept
Anlage 3
Abkürzungsverzeichnis
AEM Altlasten-/Entsorgungsmanagement ALVF Altlastenverdachtsflächen AMPA Aminomethylphosphonsäure ATR R-Test Laboruntersuchung zur Bestimmung der Atmungsaktivität des Bodens 4 ATU abfalltechnische Untersuchungen AVV Abfallverzeichnis-Verordnung AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen BaP Benzo(a)pyren BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz BBodSchV Bundes-Bodenschutzverordnung BG Bestimmungsgrenze BS Begleitschein BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept DIN Deutsches Institut für Normung DepV Deponieverordnung DU Detailuntersuchung eANV elektronisches Abfallnachweisverfahren EBV ErsatzbaustoffV, Ersatzbaustoffverordnung EOX Extrahierbare organisch gebundene Halogene EPA Environmental Protection Agency (US) (16 Einzelparameter PAK) gA Gefährlicher Abfall GBR R-Test Laborversuch zur Bestimmung der Gasbildungsrate 21 GOK Geländeoberkante HE Historische Erkundung HK Handlungskategorie KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz (Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen KRB Kleinrammbohrungen LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall MP Mischprobe MKW Mineralölkohlenwasserstoffe ngA nicht gefährlicher Abfall OU Orientierende Untersuchung PAK Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, i.d.R. die 16 Einzelsubstanzen nach EPA PCB Polychlorierte Biphenyle PSM Pflanzenschutzmittel (Herbizide) Ril. Richtlinie der DB AG RB Registerbeleg SM Schwermetalle (Hg, As, Cr, Pb, Cd, Zn, Ni, Cu) SOK Schienenoberkante TOC Total organic carbon (organischer Gesamtgehalt) TR Technisches Regelwerk TEN Transeuropäisches Netz VF Verdachtsfläche VHEB Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Bauschuttrecyclingmaterial VST Verkehrsstation W Zuordnungswert nach Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Bauschuttrecyclingmaterial WSG Wasserschutzgebiet WSH Wetterschutzhaus Z Zuordnungswert
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