[Seite 1]
| Bauliche Beweissicherung | ||
|---|---|---|
| Bericht Nr. | ||
| Auftraggeber | ||
| Datum | ||
| Verfasser |
Dieser Bericht umfasst 45 Seiten inkl. Deckblatt zzgl. 1 Anlage. Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Ge- nehmigung. Probenmaterial wird, sofern es nicht verbraucht ist, nach 12 Wochen entsorgt. Eine längere Aufbewahrung bedarf der schriftlichen Abstimmung.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel - Osnabrück
[Seite 2]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
| Rev. | Datum | Bemerkung | Erstellt | Freigegeben |
|---|---|---|---|---|
| - | 16.05.2025 | - | P. Herrmann, M.Sc Sachverständiger für Schäden im konstrukti- ven Ingenieurbau (Eipos) | ppa. Dipl.-Ing. (FH) M.Schulte |
Inhaltsverzeichnis
-
Allgemeines ............................................................................................................................. 6
-
Unterlagen / Regelwerke ......................................................................................................... 7
-
Ortsbesichtigung ...................................................................................................................... 8
-
Vorbemerkungen ..................................................................................................................... 8
-
Feststellungen ......................................................................................................................... 9 5.1 Objektbeschreibung .................................................................................................................. 9
5.2 Fassade ...................................................................................................................................... 9
5.2.1 Fassade – West (Seite Stralsunder Str.) .............................................................................. 10
5.2.2 Fassade – Nord (Hauseingangsbereich) ............................................................................. 11
5.2.3 Fassade – Ost (Seite Gleis) .................................................................................................. 12
5.2.4 Fassade – Süd (Seite Marlower Str.) ................................................................................... 14
5.3 Erdgeschoss – Wohnung S. Dietz ............................................................................................ 15
5.3.1 Raum: Wohnzimmer ........................................................................................................... 15
5.3.2 Raum: Schlafzimmer ........................................................................................................... 16
5.3.3 Raum: Küche ....................................................................................................................... 17
5.3.4 Raum: Bad ........................................................................................................................... 19
5.3.5 Raum: Flur........................................................................................................................... 21
5.4 1. Obergeschoss – Wohnung R. Dietz ..................................................................................... 22
5.4.1 Raum: Wohnzimmer ........................................................................................................... 22
5.4.2 Raum: Schlafzimmer ........................................................................................................... 23
5.4.3 Raum: Küche ....................................................................................................................... 24
5.4.4 Raum: Bad ........................................................................................................................... 25
5.4.5 Raum: Flur........................................................................................................................... 27
5.5 2. Obergeschoss ...................................................................................................................... 29
5.5.1 Raum: Hobbyraum .............................................................................................................. 29
5.5.2 Raum: Abstellraum ............................................................................................................. 31
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 2
[Seite 3]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.6 Treppenräume ........................................................................................................................ 32
5.6.1 EG zu 1. OG ......................................................................................................................... 32
5.6.1 1. OG zu 2.OG ..................................................................................................................... 32
5.6.1 Kellertreppe ........................................................................................................................ 33
5.7 Keller ....................................................................................................................................... 34
5.7.1 Vorraum .............................................................................................................................. 34
5.7.2 Kellerraum 1 ....................................................................................................................... 35
5.7.3 Kellerraum 2 ....................................................................................................................... 36
5.7.1 Kellerraum 3 ....................................................................................................................... 37
5.7.1 Kellerraum 4 ....................................................................................................................... 38
- Überwachungskonzept ........................................................................................................... 39 6.1 Erschütterungsmonitoring ...................................................................................................... 39
6.1.1 Definition der Einwirkungen u. Festlegung zulässiger Grenzwerte .................................... 39
6.1.2 Anforderungen an Messtechnik u. Aufstellorte ................................................................. 43
6.1.3 Alarmkonzept ..................................................................................................................... 44
6.2 Überwachung vorhandener Risse im Kellerbereich ................................................................ 45
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37, Quelle: openstreetmap.org 6 Abbildung 2: Übersichtsbild Fassade West 10 Abbildung 3: Übersichtsbild Fassade Nord 11 Abbildung 4: Übersichtsbild Fassade Ost 12 Abbildung 5: Übersichtsbild Fassade Süd 14 Abbildung 6: EG - Wohnzimmer, Wand 1 15 Abbildung 7: EG - Wohnzimmer, Wand 2 15 Abbildung 8: EG - Wohnzimmer, Wand 3 15 Abbildung 9: EG - Wohnzimmer, Wand 4 15 Abbildung 10: EG - Schlafzimmer, Wand 1 16 Abbildung 11: EG - Schlafzimmer, Wand 2 16 Abbildung 12: EG - Schlafzimmer, Wand 3 16 Abbildung 13: EG - Schlafzimmer, Wand 4 16 Abbildung 14: EG - Küche, Wand 1 zu Wand 2 17 Abbildung 15: EG - Küche, Wand 1 zu Wand 2 17 Abbildung 16: EG - Küche, Wand 2 zu Wand 3 17 Abbildung 17: EG - Küche, Wand 3 17 Abbildung 18: EG - Küche, Wand 4 18 Abbildung 19: EG - Bad, Wand 1 zu Wand 2 19 Abbildung 20: EG - Bad, Wand 3 19 Abbildung 21: EG - Bad, Wand 3 zu Wand 4 19
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 3
[Seite 4]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Abbildung 22: EG - Bad, Wand 4 zu Wand 1 19 Abbildung 23: EG - Flur, Wand 1 zu Wand 2 21 Abbildung 24: EG - Flur, Wand 2 zu Wand 3 21 Abbildung 25: EG - Flur, Wand 4 zu Wand 1 21 Abbildung 26: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 1 22 Abbildung 27: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 2 22 Abbildung 28: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 3 22 Abbildung 29: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 4 22 Abbildung 30: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 1 23 Abbildung 31: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 2 23 Abbildung 32: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 3 23 Abbildung 33: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 4 23 Abbildung 34: 1. OG - Küche, Wand 1 zu Wand 2 24 Abbildung 35: 1. OG - Küche, Wand 1/2/3 24 Abbildung 36: 1. OG - Küche, Wand 3 zu Wand 4 24 Abbildung 37: 1. OG - Küche, Wand 4 zu Wand 1 24 Abbildung 38: 1. OG - Bad, Wand 1 25 Abbildung 39: 1. OG - Bad, Wand 2 25 Abbildung 40: 1. OG - Bad, Wand 3 zu Wand 4 25 Abbildung 41: 1. OG - Bad, Wand 4 zu Wand 1 25 Abbildung 42: 1. OG - Flur, Wand 1 27 Abbildung 43: 1. OG - Flur, Wand 2/3 27 Abbildung 44: 1. OG - Flur, Wand 3 27 Abbildung 45: 1. OG - Flur, Wand 4 27 Abbildung 46: 1. OG - Flur, Wand 4 (Badtür) 28 Abbildung 47: 2. OG - Hobbyraum, Wand 1 zu Wand 2 29 Abbildung 48: 2. OG - Hobbyraum, Wand 2 29 Abbildung 49: 2. OG - Hobbyraum, Wand 2/3/4 29 Abbildung 50: 2. OG - Hobbyraum, Wand 4 29 Abbildung 51: 2. OG - Hobbyraum, Wand 5/6 29 Abbildung 52: 2. OG - Hobbyraum, Wand 6 29 Abbildung 53: 2. OG - Hobbyraum, Wand 7 30 Abbildung 54: 2. OG - Hobbyraum, Wand 7 zu Wand 1 30 Abbildung 55: 2. OG - Abstellraum, Wand 1 31 Abbildung 56: 2. OG - Abstellraum, Wand 2 31 Abbildung 57: 2. OG - Abstellraum, Wand 3 31 Abbildung 58: 2. OG - Abstellraum, Wand 4 31 Abbildung 59: Treppe zwischen EG u. 1. OG 32 Abbildung 60: Treppe zwischen 1. OG u. 2. OG 32 Abbildung 61: Kellertreppe Wand rechts, ausgehend von EG 33 Abbildung 62: Kellertreppe Stirnwand 33 Abbildung 63: Kellertreppe Wand links, ausgehend von EG 33 Abbildung 64: Wand 1 gegenüber Kellertreppe mit Zugang zu Kellerraum 1 34 Abbildung 65: Kellerraum 1, Wand 1, li: Wand 4 35
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 4
[Seite 5]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Abbildung 66: Kellerraum 1, Wand 2 35 Abbildung 67: Kellerraum 1, Wand 3 35 Abbildung 68: Kellerraum 1, Boden 35 Abbildung 69: Kellerraum 2, li: Wand 1, re: Wand 2 36 Abbildung 70: Kellerraum 2, Wand 3 36 Abbildung 71: Kellerraum 2, Wand 4 36 Abbildung 72: Kellerraum 3, li: Wand 1, re: Wand 2 37 Abbildung 73: Kellerraum 3, v.l.n.r: Wand 2/3/4 37 Abbildung 74: Kellerraum 3, Wand 4 37 Abbildung 75: Kellerraum 4, Wand 1 38 Abbildung 76: Kellerraum 4, Wand 2 38 Abbildung 77: Kellerraum 4, Wand 3 38 Abbildung 78: Ablaufdiagramm für die Beurteilung der Erschütterungen nach DIN 4150-2 41 Abbildung 79: Alarmkonzept Erschütterungsüberwachung 45
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schäden Fassade - West 10 Tabelle 2: Schäden Fassade - Nord 11 Tabelle 3: Schäden Fassade - Nord 12 Tabelle 4: Schäden Fassade - Süd 14 Tabelle 5: Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen 40 Tabelle 6: Anhaltswerte für vi,max zur Beurteilung der Wirkung von Dauererschütterungen auf Gebäude 42
Anlagen:
• Detailfotos Schäden (Anlage-1)
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 5
[Seite 6]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
1. Allgemeines
Im Rahmen des Projekts „Ersatzneubau/Erneuerung DSTW-NB Rostock Serie 01“ plant die DB InfraGO AG die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik im Bahnhof Bentwisch auf der Bahnstrecke Stralsund – Rostock (Strecke 6322). Bestandteil dieser Maßnahme sind unter anderem Gründungs-, Abbruch- und Verdichtungsarbeiten im Bereich km 62,7 bis km 66,5. Dazu zählen:
• Rammrohrgründungen für neue LST-Masten
• Abbruch bestehender Mastfundamente
• Errichtung eines Gleisfeldkonzentrators bei km 64,6
Ein durchgeführtes Erschütterungsgutachten [U1] hat ergeben, dass dabei relevante baubedingte Er- schütterungen entstehen können. Für die nahegelegene und als besonders schwingungsempfindlich ein- gestuften denkmalgeschützten Gebäude „Stralsunder Str. 37 u. 38“ ist unter ungünstigen Bedingungen mit einer Überschreitung der Anhaltswerte nach DIN 4150-3 [U4] „Erschütterungseinwirkungen auf bau- liche Anlagen“ zu rechnen. Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 4150-2 [U3] „Erschütterungs- einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Zur Dokumentation und zum Schutz der Gebäudesubstanz wurde die LPI Ingenieurgesellschaft mbH von der DB InfraGo mit der baulichen Beweissicherung der zuvor genannten Gebäude und ergänzend hierzu mit der Erstellung eines Überwachungskonzepts zur bautechnischen Beweissicherung für die Bauaus- führung beauftragt. Das vorliegende Gutachten befasst sich als Teilband M2503515-01 mit dem Einfa- milienhaus Stralsunder Str. 37. Im nachfolgenden Lageplan ist das beweiszusichernde Gebäude durch Rotfärbung gekennzeichnet (Abbildung 1). Das Bahnhofsgebäude wird im Teilband M2503515-02 be- handelt.
Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37
Abbildung 1: Lage Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37, Quelle: openstreetmap.org
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 6
[Seite 7]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
2. Unterlagen / Regelwerke
Für die Untersuchungen sowie die Erstellung des vorliegenden Berichts wurden folgenden Unterlagen verwendet:
[U1] Untersuchung der baubedingten Erschütterungsimmissionen DSTW Bentwisch Strecke 6322 km 62,7 – km 66,5; Bericht: 24-75650-TT-TVE35-BE-V2.0-ETU vom 04.02.2025; DB System- technik GmbH, Akustik und Erschütterungen
[U2] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 1: Grundsätze, Vorermittlung und Messung von Schwingungsgrößen
[U3] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
[U4] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen
[U5] DIN 45669: Teil 1 – Messung von Schwingungsimmissionen – Teil 1: Schwingungsmesser - Anforderungen und Prüfungen
[U6] DIN 45669: Teil 2 – Messung von Schwingungsimmissionen - Teil 2: Messverfahren
[U7] VDI 2038 Untersuchungsmethoden und Beurteilungsverfahrender Baudynamik Grundlagen – Methoden, Vorgehensweisen und Einwirkungen, Juni 2012
[U8] LAI – Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen, Stand 06.03.2018
Bestandsunterlagen des zu beweissichernden Gebäudes lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor.
Auf die grundsätzliche Fragestellung der Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken bei dynamischen Einwir- kungen wird in dem aktuellen Entwurf für die VDI-Richtlinie 2038 [U7] „Gebrauchstauglichkeit von Bau- werken bei dynamischen Einwirkungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsverfahren der Baudynamik“ umfassend eingegangen und auf die unterschiedlichen, auch internationalen Richtlinien in Hinblick auf die Einwirkung von Schwingungen auf Menschen, bauliche und technische Anlagen ver- wiesen. Diese übergeordnete Richtlinie zur Baudynamik ist Ausgangspunkt für die einzelnen in der Er- schütterungstechnischen Untersuchung verwiesenen Regelwerke.
Zur Konkretisierung der Ziele im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) die „Erschütterungs-Leitlinie“ [U8] beschlossen (Stand 06.03.2018) und zur An- wendung empfohlen worden. Die „Erschütterungs-Leitlinie“ umfasst die Vorgehensweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einschließlich Baustellen.
Inhaltlich stimmt die „Erschütterungs-Leitlinie“ mit dem aktuellen Stand der Normen DIN 4150 „Erschüt- terungen im Bauwesen“ und DIN 45669 „Messung von Schwingungsimmissionen“ im Wesentlichen überein.
Schwingungsimmissionen sind demnach hinsichtlich ihrer Einwirkungen auf Menschen und auf bauliche Anlagen bei temporären und regelmäßig wiederkehrenden Emissionen sowie bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 7
[Seite 8]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Die Erschütterungen infolge von Baubetrieb werden vom Emissionsort über den Boden übertragen und über die Gebäudegründung in das Gebäude übertragen. Von der Gebäudegründung verläuft die Über- tragung weiter über Stützen und Wände bis auf die Geschossdecken, auf denen die Erschütterungen auf die Menschen einwirken.
Bei der Übertragung findet im Boden mit der Ausbreitung in den so genannten Bodenhalbraum eine Verteilung der Energie in den Raum und damit eine Verminderung der Erschütterungsamplitude mit der Entfernung statt.
Bei der Übertragung vom Boden auf das Gebäude erfolgt vereinfachend bei niedrigen Frequenzen im Bereich der Abstimmung des Gebäudes auf dem Baugrund eine Vergrößerung und bei höheren Frequen- zen oberhalb der Abstimmung des Gebäudes auf dem Baugrund eine Verminderung der Erschütterungs- amplituden. Die entsprechenden Frequenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der dynamischen Stei- figkeit des Bodens sowie der Masse und Steifigkeit des Gebäudes.
Bei der Übertragung der Erschütterungen im Gebäude von der Gründung über die Wände bis auf die Geschossdecken kann in Abhängigkeit von den dynamischen Eigenschaften der Bauteile insbesondere bei den Deckeneigenfrequenzen eine deutliche Verstärkung der Schwingungsamplituden um eine Grö- ßenordnung (Faktor 10) erfolgen; oberhalb dieser so genannten Resonanzfrequenz bzw. -anregung er- folgt eine Verminderung.
3. Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung fand am 30.04.2025 in der Zeit von 17:00 – 19:00 Uhr statt.
Teilnehmer:
Frau R. Dietz Hauseigentümerin
Herr S. Dietz Hauseigentümer
Frau L. C. L. Pranjic DB Projektingenieurin
Herr P. Herrmann LPI Ingenieurgesellschaft
4. Vorbemerkungen
Die Beweissicherung wurde im Rahmen einer systematischen Ortsbegehung durchgeführt. Die Sichtprü- fung erfolgte mit Tageslicht sowie bei Bedarf mit zusätzlicher Beleuchtung. Im Zuge der bautechnischen Beweissicherung wurden sämtliche zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung frei zugänglichen und nicht ver- deckten Bauteiloberflächen des Gebäudes begutachtet. Nicht einsehbare Bereiche wurden entspre- chend dokumentiert und sind als solche im Gutachten kenntlich gemacht. Darüber hinaus konnten nur Bauwerksbereiche dokumentiert werden, die ohne Zugangstechnik erreichbar waren. Unzugängliche Bereiche konnten nur aus der Distanz visuell eingeschätzt werden. Die Beweissicherung bezieht sich maßgeblich auf vorhandene Schäden, für die ein potenzielles Risiko besteht, dass sich diese durch er- schütterungsintensive Bauarbeiten und Überschreitung der Anhaltswerte aus [U4] vergrößern.
Die Beweissicherung umfasste folgende Grundleistungen:
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 8
[Seite 9]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
-
Augenscheinliche Feststellung von Bauteilverformungen
-
Dokumentation von Rissen in tragenden und nichttragenden Bauteilen, inkl. Bestimmung des Verlaufs, der Breite sowie eines eventuellen Versatzes der Rissufer.
o Risse mit einer Breite > 0,2 mm wurden mit einem Rissmaßstab aufgenommen.
o Risse < 0,2 mm wurden als Haarrisse klassifiziert.
o In unzugänglichen Bereichen wurde die Rissbreite geschätzt.
-
Erfassung der Lage und des Umfangs von Putzablösungen sowie Ablösungen von Wand-, De- cken und Bodenbelägen.
-
Stichprobenartige Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Fenstern und Türen
-
Stichprobenartige Kontrolle von Wand- und Bodenbelägen aus Fliesen oder Platten auf das Vorliegen von Hohllagen, mittels Abklopfen mit einem Hammer.
-
Augenscheinliche Erfassung von Feuchteschäden
-
Feststellung von Glasbrüchen an Fenstern und Verglasungen.
Alle relevanten Schäden, Auffälligkeiten und Besonderheiten wurden in Textform beschrieben und mit fortlaufenden Bildnummern sowie Bauteilbezügen eindeutig zu den Fassadenflächen und Räumlichkei- ten referenziert. Die Dokumentation dient der späteren Vergleichbarkeit mit dem Zustand nach Durch- führung der baulichen Maßnahmen. Der Zeitstempel auf den Bildern entspricht der Winterzeit, sodass die tatsächliche Uhrzeit der Aufnahmen mit +1h zu berücksichtigen ist. Detailfotos der Schäden sind der Fotodokumentation in Anlage 1 zu entnehmen.
5. Feststellungen
5.1 Objektbeschreibung
Bei dem Anwesen in der Stralsunder Str. 37 in 18182 Bentwisch handelt es sich um ein unterkellertes, dreigeschossiges Einfamilienhaus, das nach Angabe der Eigentümer im Jahr 1902 errichtet wurde. Es wurde in massiver Klinkerbauweise errichtet. Über die Deckenkonstruktion liegen keine Informationen vor. Zwischenwände sind in Mauerwerk und in Trockenbauweise ausgeführt. Nach Angaben der Eigen- tümer erfolgte die Gründung des Hauses ohne Bodenplatte. Die Dacheindeckung wurde im Jahre 2023 erneuert und z.T. erfolgten in diesem Zusammenhang Erneu- erungen bzw. Ausbesserungen an den Dachpfetten und -sparren sowie dem umgebenden Mauerwerk. Die Hauseingangstreppe wurde nachträglich vorgemauert.
5.2 Fassade
Die Fassaden des Anwesens sind in unverputzter Klinkerbauweise ausgeführt. In den nachfolgenden Übersichtsbildern sind die festgestellten Schäden dokumentiert. Die mit Rechtecken versehenen Ziffern auf den Übersichtsbildern kennzeichnen die Nummern der Bilder im Anhang 1. Im Allgemeinen konnten kleinere altersbedingte Schäden an der Klinkerfassade festgestellt werden, die im Einzelnen nicht detail- liert erfasst wurden, u.a.: Kantenabbrüche an Klinkern, Ausblühungen sowie Fugenauswaschungen u. - abplatzungen in kleinerem Umfang.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 9
[Seite 10]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.2.1 Fassade – West (Seite Stralsunder Str.)
[2]
[1]
Abbildung 2: Übersichtsbild Fassade West
Tabelle 1: Schäden Fassade - West
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | [1] | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen über vier Steinhöhen, Riss- | unterhalb des mittleren Dachspar- | |||||
| breite = Fugenbreite | rens | |||||||
| [2] | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen über vier Steinhöhen, Riss- | unterhalb des äußeren Dachspar- | ||||||
| breite = Fugenbreite | rens |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 10
[Seite 11]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.2.2 Fassade – Nord (Hauseingangsbereich)
[5]
[3]
[4]
Abbildung 3: Übersichtsbild Fassade Nord
Tabelle 2: Schäden Fassade - Nord
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [3] | [3] | Riss durch Fuge und Stein, maximale Rissbreite ca. 1,6 mm | Riss durch Fuge und Stein, maximale Rissbreite ca. 1,6 mm | vorgemauerte Hausein- | ||||
| gangstreppe, links von Haustür | ||||||||
| [4] | Ausbrüche Fugenmaterial Treppe über gesamte Stufenbreite, Risse in vertikalen Fliesenfugen | vorgemauerte Hausein- | ||||||
| gangstreppe, horizontale Fuge zwi- | ||||||||
| schen zweiter u. dritter Stufe u. | ||||||||
| vertikale Fliesenfugen | ||||||||
| [5] | Riss in vertikaler Mauerwerksfuge, Rissbreite bis ca. 0,5 mm | Vertikalfuge zwischen vorgemauer- | ||||||
| ter Hauseingangstreppe und Fas- | ||||||||
| sade |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 11
[Seite 12]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.2.3 Fassade – Ost (Seite Gleis)
[7] [8] [11] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d [12] Sch [9] ä- Sc den hä- [6] Fas- [1d0e] sad Snch e - äF-as Nor dsean d Abbildung 4: Übersichtsbild Fassade Ost Fdaes- s-a d Tabelle 3: Schäden Fassade - Nord eN o- Nor
| Nummer | Schadensbeschreibung Nrodr | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [6] | [6] | ausgebesserte Mauerwerks-Fugen, z.T. rissig mit Rissweiten ≤d 0 , 2 mm, | unterhalb des südl. gelegenen EG- | |||||
| über ca. 40 cm | Fenster | |||||||
| [7] | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- breite | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- | zwischen den südlich gelegenen | |||||
| breite | Fenstern, von Fensterbank des 1. | |||||||
| OG bis Sturzgewölbe des Fensters | ||||||||
| im EG | ||||||||
| [8] | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- breite | zwischen den mittleren Fenstern, | ||||||
| von unterhalb Fensterbank des 1. | ||||||||
| OG durch das Sturzgewölbe des | ||||||||
| Fensters im EG | ||||||||
| Steinversatz im Sturzgewölbe |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 12
[Seite 13]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Fortsetzung Tabelle 3 Schäden Fassade - Nord
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [9] | [9] | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- breite | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- | unterhalb des mittleren EG- | ||||
| breite | Fensters, von unterhalb Fenster- | |||||||
| bank über ca. 50 cm | ||||||||
| [10] | fehlende bzw. lose Steine | mittleres Kellerfenster | ||||||
| [11] | [11] | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- breite | treppenartiger Riss durch Mauerwerksfugen, max. Rissbreite = Fugen- | zwischen den nördlich gelegenen | ||||
| breite | Fenstern, von Fensterbank des 1. | |||||||
| OG bis Sturzgewölbe des Fensters | ||||||||
| im EG | ||||||||
| [12] | schadhafte ausgebesserte Mauerwerksfugen, 2 Stk. Steinrisse mit Ab- | nördl. Hauswandecke | nördl. Hauswandecke | |||||
| platzungen an einem Stein |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 13
[Seite 14]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.2.4 Fassade – Süd (Seite Marlower Str.)
[13]
[15]
[16]
[14]
Abbildung 5: Übersichtsbild Fassade Süd
Tabelle 4: Schäden Fassade - Süd
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [13] | [13] | Verfugung im Bereich Dachpfetten/Dach im Zuge Dachsanierung er- | vereinzelt entlang des Daches | vereinzelt entlang des Daches | ||||
| neuert | ||||||||
| [14] | Abplatzung Klinker an mehreren Stellen, Riss durch mittleren Klinker | Fensterbank Kellerfenster | ||||||
| [15] | Abplatzungen Klinker (3 Stück) | oberhalb Kellerfenster | ||||||
| [16] | Abplatzungen Klinker (4 Stück) | seitl. des Kellerfensters |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 14
[Seite 15]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.3 Erdgeschoss – Wohnung S. Dietz
5.3.1 Raum: Wohnzimmer
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Laminat / Tapete / abgehängte Holzdecke
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 6 bis Abbildung 9 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre des Flures im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 6: EG - Wohnzimmer, Wand 1 | Abbildung 7: EG - Wohnzimmer, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 8: EG - Wohnzimmer, Wand 3 | Abbildung 9: EG - Wohnzimmer, Wand 4 |
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - [17]: Spalte (3 Stk.) zwischen Lattung der abge- Wand 3: hängten Holzdecke
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 15
[Seite 16]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.3.2 Raum: Schlafzimmer
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Laminat / Tapete / abgehängte Holzdecke
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 10 bis Abbildung 13 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 10: EG - Schlafzimmer, Wand 1 | Abbildung 11: EG - Schlafzimmer, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 12: EG - Schlafzimmer, Wand 3 | Abbildung 13: EG - Schlafzimmer, Wand 4 |
Wand 1: Wand 4:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 16
[Seite 17]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.3.3 Raum: Küche
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Fliesen / Tapete, Fliesenspiegel / abgehängte Holzdecke
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 14 bis Abbildung 18 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 14: EG - Küche, Wand 1 zu Wand 2 | Abbildung 15: EG - Küche, Wand 1 zu Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 16: EG - Küche, Wand 2 zu Wand 3 | Abbildung 17: EG - Küche, Wand 3 |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 17
[Seite 18]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
[18] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d
Abbildung 18: EG - Küche, Wand 4 Wand 1: Wand 4:
- keine Schäden - [18] Feuchteschaden im Bereich Fenstersturz Wand 2: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 18
[Seite 19]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.3.4 Raum: Bad
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Fliesen / Tapete, Kunststoff Klinker Imitat / abgehängte Holzdecke
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 19 bis Abbildung 22 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 19: EG - Bad, Wand 1 zu Wand 2 | Abbildung 20: EG - Bad, Wand 3 |
|---|---|
| Abbildung 21: EG - Bad, Wand 3 zu Wand 4 | Abbildung 22: EG - Bad, Wand 4 zu Wand 1 |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 19
[Seite 20]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Wand 1: Wand 4:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3: Decke:
- keine Schäden - unvollständige Ausführung, offene Fuge zwi- schen Decke und Wände (kein Schaden)
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 20
[Seite 21]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.3.5 Raum: Flur
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Laminat / Anstrich, Holvertäfelung / abgehängte Holzdecke
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 23 bis Abbildung 25 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Tür zum Treppenhaus im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 23: EG - Flur, Wand 1 zu Wand 2 | Abbildung 24: EG - Flur, Wand 2 zu Wand 3 |
|---|---|
| Abbildung 25: EG - Flur, Wand 4 zu Wand 1 | Wand 1: - keine Schäden - Wand 2: - keine Schäden - Wand 3: - keine Schäden – Wand 4: - keine Schäden - Boden: - keine Schäden - Decke: - keine Schäden - |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 21
[Seite 22]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.4 1. Obergeschoss – Wohnung R. Dietz
5.4.1 Raum: Wohnzimmer
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Laminat / Tapete / Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 26 bis Abbildung 29 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre des Flures im Uhrzeigersinn nummeriert.
| [19] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d Abbildung 26: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 1 | Abbildung 27: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 2 |
|---|---|
| [20] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d Abbildung 28: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 3 | Abbildung 29: 1.OG - Wohnzimmer, Wand 4 |
Wand 1: Boden: [19] Haarriss ≤ 0,2 mm im Scheitel des Fenster- - keine Schäden - sturz Decke: Wand 2: siehe Wand 4
- keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4: [20] Haarriss ≤ 0,2 mm ausgehend von Decke in Wand
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 22
[Seite 23]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.4.2 Raum: Schlafzimmer
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Teppich / Tapete / Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 30 bis Abbildung 33 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 30: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 1 | Abbildung 31: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 32: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 3 | Abbildung 33: 1. OG - Schlafzimmer, Wand 4 |
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 23
[Seite 24]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.4.3 Raum: Küche
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Fliesen / Fliesen, Tapete / Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 34 bis Abbildung 37 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 34: 1. OG - Küche, Wand 1 zu Wand 2 | Abbildung 35: 1. OG - Küche, Wand 1/2/3 |
|---|---|
| [21] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d Abbildung 36: 1. OG - Küche, Wand 3 zu Wand 4 | Abbildung 37: 1. OG - Küche, Wand 4 zu Wand 1 |
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4: [21] Haarriss ≤ 0,2 mm im Scheitel des Fenster- sturz
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 24
[Seite 25]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.4.4 Raum: Bad
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Fliesen / Fliesen, Anstrich / Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 38 bis Abbildung 41 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| [22] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d Abbildung 38: 1. OG - Bad, Wand 1 | Abbildung 39: 1. OG - Bad, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 40: 1. OG - Bad, Wand 3 zu Wand 4 | Abbildung 41: 1. OG - Bad, Wand 4 zu Wand 1 |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 25
[Seite 26]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Wand 1: Boden: [22] Schimmelschaden u. Putzablösungen - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 26
[Seite 27]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.4.5 Raum: Flur
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Fliesen / Tapete / Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 42 bis Abbildung 46 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre des Treppenhauses im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 42: 1. OG - Flur, Wand 1 | Abbildung 43: 1. OG - Flur, Wand 2/3 |
|---|---|
| Abbildung 44: 1. OG - Flur, Wand 3 | Abbildung 45: 1. OG - Flur, Wand 4 |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 27
[Seite 28]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Abbildung 46: 1. OG - Flur, Wand 4 (Badtür)
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 28
[Seite 29]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.5 2. Obergeschoss
5.5.1 Raum: Hobbyraum
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Laminat / Anstrich / abgehängte Decke mit Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 47 bis Abbildung 54 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 47: 2. OG - Hobbyraum, Wand 1 zu Wand 2 | Abbildung 48: 2. OG - Hobbyraum, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 49: 2. OG - Hobbyraum, Wand 2/3/4 | Abbildung 50: 2. OG - Hobbyraum, Wand 4 |
| Abbildung 51: 2. OG - Hobbyraum, Wand 5/6 | Abbildung 52: 2. OG - Hobbyraum, Wand 6 |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 29
[Seite 30]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Abbildung 53: 2. OG - Hobbyraum, Wand 7 Abbildung 54: 2. OG - Hobbyraum, Wand 7 zu Wand 1
Wand 1: Wand 6:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Wand 7:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 4: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 5:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 30
[Seite 31]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.5.2 Raum: Abstellraum
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Laminat / Tapete, Holzvertäfelung / Anstrich
Die verstellten Wandflächen sind Abbildung 55 bis Abbildung 58 zu entnehmen. Die Wände sind begin- nend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert.
| Abbildung 55: 2. OG - Abstellraum, Wand 1 | [23] Sch ä- Abbildung 56: 2. OG - Abstellraum, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 57: 2. OG - Abstellraum, Wand 3 | den Fas- sad e - Nor d Abbildung 58: 2. OG - Abstellraum, Wand 4 |
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke: [23] Schimmelbefall in beiden Wandecken - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 31
[Seite 32]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.6 Treppenräume
5.6.1 EG zu 1. OG
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Holztreppe / Tapete / Anstrich, Treppe Wände:
- keine Schäden - Decke:
- keine Schäden - Treppe:
- keine Schäden -
[24] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d
Abbildung 59: Treppe zwischen EG u. 1. OG
5.6.1 1. OG zu 2.OG
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Holztreppe / Tapete / Anstrich, Treppe Wände: [24]: 1 Stk. Haarriss 0,1 mm, Schimmel Fenster- ecke Decke:
- keine Schäden - Treppe:
- keine Schäden -
Abbildung 60: Treppe zwischen 1. OG u. 2. OG
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 32
[Seite 33]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.6.1 Kellertreppe
Ausstattung Boden / Wand / Decke: Stein, Klinker / Putz / darüberliegende Holztreppe
| Abbildung 61: Kellertreppe Wand rechts, ausgehend von EG | [26] Sch ä- den Fas- sad e - [25] Nor Sch d ä- den Fas- [27] sad Sch e - ä- Nor den d Fas- sad e - Nor d Abbildung 62: Kellertreppe Stirnwand |
|---|---|
| Abbildung 63: Kellertreppe Wand links, ausgehend von EG | Wände: - allgemein großflächige Ablösungen des An- strichs/Putz u. Durchfeuchtungen unterhalb GOK [25] Riss oberhalb des unteren Fensters mit max. Rissbreite von rd. 1,8 mm [26] Riss unterhalb des oberen Fensters mit max. Rissbreite von rd. 1,2 mm [27] Riss ausgehend von Fensterecke des unte- ren Fensters mit max. Rissbreite von rd. 0,3 mm Decke: - keine Schäden - Treppe: - keine Schäden - |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 33
[Seite 34]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.7 Keller
Der Keller unterteilt sich ausgehend von einem Vorraum in die nacheinander begehbaren Kellerräume 1 bis 3 und einen separat zugänglichen Kellerraum 4. Die Kellerwände wurden in massiver Klinkerbauweise verputzt ausgeführt. Die Kellerdecken wurden als verputzte Kappendecken in Klinkerbauweise ausgeführt – je nach Spannweite mit Kappenträgern in Form von Doppel-T-Profilen. Im Allgemeinen konnten in allen Kellerräumen großflächige Feuchte- und Putzschäden festgestellt wer- den, auf die im nachfolgenden nicht im Einzelnen eingegangen wird. Der Putz liegt großflächig hohl und ist schollenartig abgängig. Die freiliegenden Flansche der Kappenträger sind vollflächig korrodiert und weisen z.T. Blattrostbildung mit Querschnittsminderung auf. Nachfolgend wird sich auf die maßgeblich vorgefundenen Risse bezogen.
5.7.1 Vorraum
[28] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d
Abbildung 64: Wand 1 gegenüber Kellertreppe mit Zugang zu Kellerraum 1 Wand: [28] Risse im Bereich des Durchganggewölbes zu Kellerraum 1 mit Rissbreiten bis ca. 5 mm
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 34
[Seite 35]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.7.2 Kellerraum 1
Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber dem Zugang vom Vorraum im Uhrzeigersinn num- meriert.
| Abbildung 65: Kellerraum 1, Wand 1, li: Wand 4 | Abbildung 66: Kellerraum 1, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 67: Kellerraum 1, Wand 3 | Abbildung 68: Kellerraum 1, Boden |
Detailfotos der Putzschäden im Bereich der Kappendecke können Anlage 1 unter Schadennummer [29] entnommen werden.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 35
[Seite 36]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.7.3 Kellerraum 2
Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber dem Zugang vom Vorraum im Uhrzeigersinn num- meriert.
| Abbildung 69: Kellerraum 2, li: Wand 1, re: Wand 2 | Abbildung 70: Kellerraum 2, Wand 3 |
|---|---|
| Abbildung 71: Kellerraum 2, Wand 4 |
Detailfotos der Putzschäden im Bereich der Kappendecke können Anlage 1 unter Schadennummer [29] entnommen werden.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 36
[Seite 37]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.7.1 Kellerraum 3
Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber dem Zugang vom Vorraum im Uhrzeigersinn num- meriert.
| Abbildung 72: Kellerraum 3, li: Wand 1, re: Wand 2 | [32] Sch ä- den Fas- sad e - [30] Nor Sch d ä- den Fas- sad e - Abbildung 73: Kellerraum 3, v.l.n.r: Wand 2/3/4 |
|---|---|
| [31] Sch ä- den Fas- sad e - Nor Abbildung 74: Kellerraum 3d, Wand 4 | Nor d |
d
Schadennummer [30]: verzweigte Risse unterhalb des aufgelagerten Kappenträgers bis ca. 1,0 mm im Putz, nicht sichtbar, ob Riss in tragender Mauerwerksstruktur vorhanden ist Schadennummer [31]: Diagonalriss in Kappe, sichtbare Rissbreite im Putz bis ca. 1,6 mm, nicht sichtbar, ob Riss in tragender Mauerwerksstruktur vorhanden ist Schadennummer [32]: Steinausbrüche im Kappenscheitel
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 37
[Seite 38]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
5.7.1 Kellerraum 4
Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber dem Zugang vom Vorraum im Uhrzeigersinn num- meriert.
| [33] Sch ä- den Fas- sad e - Nor Abbildung 75: Kellerraum 4, Wand 1 d | Abbildung 76: Kellerraum 4, Wand 2 |
|---|---|
| Abbildung 77: Kellerraum 4, Wand 3 |
Schadennummer [33]: verzweigte Risse unterhalb des aufgelagerten Kappenträgers bis ca. 5,0 mm, Riss durch Putz und Mauerwerk
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 38
[Seite 39]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
6. Überwachungskonzept
6.1 Erschütterungsmonitoring
Das Messkonzept berücksichtigt die Angaben und Anhaltswerte der Normenreihe DIN 4150, insbeson- dere der Teile -2 [U3] und -3 [U4]. Die Auswirkungen der erschütterungsintensiven Bauarbeiten sind getrennt mit ihrer Wirkung auf Menschen und Gebäude zu bewerten. • DIN 4150-2 konzentriert sich auf das subjektive Empfinden von Erschütterungen durch Men- schen in Gebäuden. Sie ist wichtig für die Beurteilung von Komfort und möglicher Belästigung infolge erschütterungsintensiver Bauarbeiten. • DIN 4150-3 dient dem objektiven Schutz der Gebäudestruktur und ist damit maßgeblich für bauliche Beweissicherungen bei erschütterungsintensiven Bauarbeiten.
| Merkmal | DIN 4150-2 | DIN 4150-3 |
|---|---|---|
| Titel der Norm | Einwirkungen auf Menschen in Ge- bäuden | Einwirkungen auf bauliche Anlagen |
| Zielsetzung | Schutz des menschlichen Wohlbefin- dens | Schutz der Bausubstanz vor Schäden |
| Bewertungsgrundlage | Empfindungsschwellen für Erschütte- rungen | Schadensvermeidung an Bauteilen und Konstruktionen |
| Anwendungsbereich | Wohn- und Arbeitsräume | Alle Arten von Gebäuden (Wohn-, In- dustrie- und Kulturbauten) |
| Messgröße | Schwinggeschwindigkeit, frequenz- bewertet (KBF-Wert) | Schwinggeschwindigkeit, ungefiltert |
6.1.1 Definition der Einwirkungen u. Festlegung zulässiger Grenzwerte
Nach [U1] wurden die erschütterungsintensiven Bauarbeiten als Dauererschütterung gemäß [U4] einge- stuft.
DIN 4150-2 Einwirkungen auf Menschen: Bei der Einwirkung baubedingter Erschütterungen auf ein Gebäude werden insbesondere die Geschoss- decken zu Schwingungen angeregt. Diese Schwingungen übertragen sich auf Personen im Gebäude – direkt über den Körperkontakt zum Boden oder indirekt über Möbelstücke. Die Wahrnehmbarkeit sol- cher Vibrationen ist individuell unterschiedlich und hängt von mehreren physikalischen sowie psycholo- gischen Faktoren ab. Einflussfaktoren auf die Wahrnehmbarkeit: • Intensität und Frequenz der Schwingungen • Einwirkungsrichtung in Bezug auf die Körperachse • Dauer und Häufigkeit der Einwirkung • Tageszeit des Auftretens • Persönliche Empfindlichkeit und Tätigkeit zum Zeitpunkt der Einwirkung • Gesundheitszustand, Einstellung zum Verursacher, subjektives Störpotenzial
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 39
[Seite 40]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Erschütterungseinwirkungen können zusätzlich zu sogenannten Sekundäreffekten führen, die die Stö- rung verstärken, z. B.: • Sichtbare Vibrationen von Gegenständen (z. B. Lampen, Pflanzen) • Anregung tieffrequenten Luftschalls • Klappergeräusche (z. B. Türen, Geschirr)
Die objektive Beurteilung der Einwirkungen erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 4150-2 [U3] auf Grund- lage der bewerteten Schwingstärke (KB). Diese Messgröße berücksichtigt die frequenz- und richtungs- abhängige Wahrnehmung und ermöglicht eine reproduzierbare Beurteilung der Belästigungswirkung für den Großteil der betroffenen Personen. Laut ETU-Gutachten [U1] wird von einem Baubetriebszeitraum von 6 bis 26 Tagen ausgegangen. Eine Nachtarbeit ist nicht vorgesehen. Bei Einhaltung nachfolgend genannter Voraussetzungen können für die geplante Baumaßnahme die Anhaltswerte der Stufe II (Tabelle 5), bei deren Unterschreitung eben- falls noch nicht mit erheblichen Belästigungen zu rechnen ist, zur Anwendung kommen. Voraussetzung dafür ist eine angemessene Information und Einbindung der betroffenen Anwohner:
Voraussetzungen: • a) Umfassende Information über Art, Dauer, Verfahren und erwartete Erschütterungen der Bau- maßnahme • b) Aufklärung über die Unvermeidbarkeit baubedingter Einwirkungen • c) Zusätzliche betriebliche Maßnahmen zur Minderung der Belastung (z. B. Pausenregelung, re- duzierte Betriebsweise) • d) Einrichtung einer Ansprechstelle für Beschwerden • e) Information über potenzielle Auswirkungen der Erschütterungen auf das Gebäude
Erfolgt die Umsetzung dieser Punkte, können im Sinne der Akzeptanz und Verhältnismäßigkeit die hö- heren Anhaltswerte der Stufe II als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden.
𝐴 = 0,8 𝑢 𝐴 = 5 𝑜 𝐴 = 0,6 𝑟
Tabelle 5: Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 40
[Seite 41]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Anhand des Ablaufdiagramms in Abbildung 78 wird das Vorgehen bei der Beurteilung nach DIN 4150-2 deutlich:
- Zuerst wird die maximale Bewertete Schwingstärke für die drei Richtungskomponenten x, y und z ermittelt. Der größte dieser Werte, KBFmax, wird mit den Anhaltswerten 𝐴 und 𝐴 der Ta- 𝑢 𝑜 belle 5, Stufe II verglichen:
- Ist KBFmax kleiner oder gleich dem (unteren) Anhaltswert Au, sind die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten.
- Ist KBFmax größer als der (obere) Anhaltswert Ao, sind die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 nicht eingehalten.
- Für selten auftretende und kurzzeitige Einwirkungen ist die Anforderung der DIN 4150 Teil 2 eingehalten, wenn KBFmax kleiner oder gleich Ao ist.
- Bei häufigeren Einwirkungen, für die KBFmax größer ist als Au, aber kleiner als Ao, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr kleiner ist als Ar. Ist dies der Fall, dann sind die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten.
Abbildung 78: Ablaufdiagramm für die Beurteilung der Erschütterungen nach DIN 4150-2
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 41
[Seite 42]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
DIN 4150-3 Einwirkungen auf Gebäude:
In Tabelle 6, Zeile 3 sind die Anhaltswerte der DIN 4150-3 [U4] für unter Denkmalschutz stehende Ge- bäude dargestellt. Für die Beurteilung sind die größten horizontalen Schwinggeschwindigkeiten maßgebend, die in der Re- gel in der obersten Deckenebene auftreten. Daher sind die Schwingungen an dieser Stelle direkt zu mes- sen. Der Beurteilung wird der größere Wert der beiden horizontalen Einzelkomponenten zugrunde ge- legt. Die DIN 4150-3 [U4] besagt, dass vertikale Schwinggeschwindigkeiten bis zu 10 mm/s bei Geschossde- cken in Gebäuden in der Regel nicht zu baulichen Schäden führen, selbst wenn die zulässigen Spannun- gen aus der statischen Bemessung vollständig ausgenutzt werden. Solche Schwingungen werden jedoch als deutlich wahrnehmbar empfunden. Bei Gebäuden gemäß Zeile 3 – typischerweise besonders emp- findliche oder erhaltenswerte Bauwerke – kann zur Vermeidung leichter Schäden eine signifikante Re- duzierung dieses Anhaltswertes erforderlich sein. In der DIN 4150-2 [U3] (Erschütterungseinwirkungen auf Menschen), wird als charakteristische Größe für die Erschütterung der frequenzbewertete KB-Wert angewendet. Dieser Wert entspricht dem glei- tenden Mittelwert mit einer Zeitkonstante von 1/8 s. Zusätzlich werden Frequenzen unter 5 und über 80 Hz weggefiltert. Zahlenmäßig entspricht der KB-Wert etwa der Hälfte des 𝑣 -Wertes. Da es sich 𝑚𝑎𝑥 um ein Wohngebäude handelt und auf die Einhaltung der Anhaltswerte nach DIN 4150-2 zu achten ist, sollte der Grenzwert, gemäß Zeile 3 in Tabelle 5, wie nachfolgend erläutert, angepasst werden, um die zulässigen Anhaltswerte aus DIN 4150-2 [U3] nicht zu überschreiten. Es wird davon ausgegangen, dass in rd. 25% der gesamten Arbeitszeit erschütterungsintensive Arbeiten durchgeführt werden. Der zul. 𝐾𝐵 -Wert beträgt gem. Tabelle 5, Stufe II mit 𝐴 = 0,6. Damit ergibt 𝐹𝑇𝑟 𝑟 sich ein zulässiger mittlerer KB-Wert von 1,2; was einem Peak-Wert von 2,4 mm/s entspricht.
Tabelle 6: Anhaltswerte für vi,max zur Beurteilung der Wirkung von Dauererschütterungen auf Gebäude
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 42
[Seite 43]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Für die Überwachung während der Bauausführung wird empfohlen, die Grenzwerte vorerst für alle 3 Schwingrichtungen auf
𝑣 = 2,5 𝑚𝑚/𝑠 𝑥,𝑦,𝑧
zu begrenzen.
Wenn möglich, sollten Probeläufe zur korrekten Einstellung der Grenzwerte und Aufstellorte durchgeführt werden.
6.1.2 Anforderungen an Messtechnik u. Aufstellorte
Anforderungen an die Messtechnik und die Ankopplung der Sensoren sind in den Normen [U5] sowie [U6] gestellt und zu berücksichtigen.
Messorte Erschütterungseinwirkungen sind jeweils in vertikaler Richtung (z) und zwei zueinander rechtwinkligen horizontalen Richtungen (x,y) zu ermitteln. Grundsätzlich ist die Stelle der stärksten Einwirkung auf dem Fußboden zu wählen. Die Messung soll nach DIN 4150-2 raumbezogen in relevanten Aufenthaltsberei- chen und nach DIN 4150-3 i.d.R. vorzugsweise auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Da es sich um bewohnte Räumlichkeiten handelt, sind die Aufstellorte mit den Bewohnern abzustimmen. Alternativ können bei längeren Überwachungszeiträumen Messpunkte im Fundamentbereich bzw. im Kellerbe- reich verwendet werden, sofern das Übertragungsverhalten auf die Deckenebene zuvor messtechnisch ermittelt und berücksichtigt wurde.
Zur Orientierung und in Bezug auf den durchgeführten Ortstermin in der Stralsunder Str. 37 werden folgende Messorte vorgeschlagen:
- Messpunkt mit Messrichtungen x-y-z vor Fassade Ost (Seite Gleis) zur Messung des Übertra- gungsverhaltens zwischen Boden und Gebäude sowie zum Ausschluss ambivalent angeregter Erschütterungen im Gebäudeinneren, die nicht aus Bauarbeiten resultieren.
- Messpunkt mit Messrichtungen x-y-z im Kellerraum 4 - dicht an Außenwand (naheliegendster Kellerraum zum Gleis) zur Messung des Übertragungsverhaltens zwischen Boden – Gebäude und Keller – 2.OG
- Messpunkt mit Messrichtungen x-y-z im Hobbyraum (2.OG) - dicht in einer Ecke der Außenwand in Richtung zur Erschütterungsquelle (zwei zueinander rechtwinklige Messrichtungen, mindes- tens eine Messrichtung parallel zu einer Gebäudehauptachse). Generell treten in Deckenmitte die größten Schwingungen in vertikaler Richtung auf. Einen Messpunkt in Raummitte über einen längeren Zeitraum wird bei bewohnten Bereichen aus Gründen der Gebrauchstauglichkeit als nicht praktikabel erachtet. Es wird empfohlen eine Mes- sung in der Gebäudeecke des obersten Geschosses durchzuführen. I.d.R. sind die gemessenen Schwingungen in den darunterliegenden Geschossen kleiner. Bei Einhaltung des unter Abs. 6.1.1 genannten Grenzwertes von 2,5 mm/s ist nicht davon auszugehen, dass bauschädigende verti- kale Schwingungen in Deckenmitte erreicht werden. Es kann jedoch nicht gänzlich
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 43
[Seite 44]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
ausgeschlossen werden, dass die zu Grunde gelegten Grenzwerte für die Einwirkungen auf Men- schen in Deckenfeldmitte überschritten werden. Die Bewertung muss im Einzelfall durch eine sachkundige Person erfolgen. Ambivalente Schwingereignisse, die nicht aus Bauerschütterun- gen resultieren, können Mithilfe logisch verknüpfter Messpunkte ausgeschlossen werden. Bei zunehmender Überschreitung des festgelegten Grenzwertes aus Stufe II werden mit wachsen- der Wahrscheinlichkeit erhebliche Belästigungen auftreten. Ist zu erwarten, dass die Anhalts- werte der Stufe II überschritten werden, so sind weniger erschütterungsintensive Verfahren zu prüfen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit einer Kurzzeitmessung in Feldmitte der obersten Ge- schossdecke (z.B. bei Einrichtung des Systems u. laufendem Baubetrieb), um das Übertragungs- verhalten für gemessene Schwingungen im Keller und einem in der Raumecke des 2. OG befind- lichen Senors für eine Dauermessung zu ermitteln und Referenzkriterien zu schaffen.
6.1.3 Alarmkonzept
Durch Einhaltung der Schwinggeschwindigkeit von 𝑣 ≤ 2,5 𝑚𝑚/𝑠 in allen drei Raumrichtungen 𝑖,𝑚𝑎𝑥 werden die Anhaltswerte nach DIN 4150-3 eingehalten. Nachfolgend ist ein Alarmkonzept in Form eines Ampelplans dargestellt.
Phase Grün (zulässig): v < 2,0 mm/s Phase Gelb (Voralarm): v > 2,0 mm/s Verständigung Bauleitung, Sachverständiger Phase Rot (Alarm, Baustopp): v > 2,5 mm/s Verständigung Bauleitung, Sachverständiger
Im Regelbetrieb (Phase: Grün) verläuft die Baumaßnahme planmäßig und es ist mit keinen Schäden am Gebäude zu rechnen. Bei Erreichen der Voralarmphase (Phase: Gelb) sollten die Messwerte durch einen Sachverständigen überprüft werden und ggf. Anpassungen für den weiteren Bauverlauf vorgenommen werden (z.B. Anpassungen von Alarmschwellen). Bei Erreichen der Alarmphase (Phase: Rot), sind die Bauarbeiten vorerst sofort einzustellen. Es muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen. Folglich ist zu prüfen, ob die Bauarbeiten zu stoppen sind, unter Einschränkungen wieder freigegeben werden können oder es sich um einen Fehlalarm (blau) handelt. Die Grenzwerte der Phasen Gelb und Rot sind bevorzugt als Triggerschwellen für das Aufzeichnen eines Zeitsignals, zur detaillierten Bewertung des Ereignisses, vorzusehen.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 44
[Seite 45]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Abbildung 79: Alarmkonzept Erschütterungsüberwachung
6.2 Überwachung vorhandener Risse im Kellerbereich
Werden die unter Abs. 6.1.3 genannten Anhaltswerte eingehalten, so treten Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes, deren Ursachen auf Erschütterungen zurückzuführen wären, nach den bisherigen Erfahrungen nicht auf. Werden trotzdem Schäden beobachtet, ist davon auszugehen, dass andere Ursachen für diese Schäden maßgebend sind. Gleichwohl können bei Erschütterungsein- wirkungen unterhalb der Anhaltswerte dort Risse entstehen, wo ein im Vergleich zu den aufnehmbaren Spannungen erhöhter statischer Spannungszustand vorliegt und geringe dynamische Zusatzspannungen zur Auslösung oder zur Vergrößerung von Rissen ausreichen. Die Rissursache liegt allerdings bereits im Mangel des Bauwerks. Da im Kellergeschoss bereits größere, sich auf die monolithische Tragwirkung auswirkende Risse festge- stellt wurden, wird empfohlen, diese mindestens mit einfachen analogen Rissmonitoren zu überwachen, um ggf. Rissbreitenänderungen vor, während bzw. nach der Maßnahme festzustellen. Die Überwachung wird an den Schäden [28], [30], [31] u. [33] empfohlen.
- Ende des Gutachtens –
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 45
[Seite 46]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Anlage 1 – Detailfotos Schäden
Detailfoto Schaden [1]
Detailfoto Schaden [2] LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-1
[Seite 47]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [3]
Detailfoto Schaden [4]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-2
[Seite 48]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [5]
Detailfoto Schaden [6] Detailfoto Schaden [7]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-3
[Seite 49]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [8], Steinversatz
Detailfoto Schaden [9]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-4
[Seite 50]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [10]
Detailfoto Schaden [11]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-5
[Seite 51]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [12]
Detailfoto Schaden [13]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-6
[Seite 52]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [14]
Detailfoto Schaden [15]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-7
[Seite 53]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [16]
Detailfoto Schaden [17]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-8
[Seite 54]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [18]
Detailfoto Schaden [19]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-9
[Seite 55]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [20]
Detailfoto Schaden [21]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-10
[Seite 56]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [22]
Detailfoto Schaden [23]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-11
[Seite 57]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [24]
Detailfoto Schaden [25]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-12
[Seite 58]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [26]
Detailfoto Schaden [27]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-13
[Seite 59]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [28]
Detailfoto Schaden [29]: Putzablösungen
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-14
[Seite 60]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [30]
Detailfoto Schaden [31]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-15
[Seite 61]
M2503515-01 – Einfamilienhaus Stralsunder Str. 37 Beweissicherung und Überwachungskonzept
Detailfoto Schaden [32]
Detailfoto Schaden [33]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-16
[Seite 62]
| Gutachterliche Begleitung | ||
|---|---|---|
| Bericht Nr. | ||
| Auftraggeber | ||
| Datum | ||
| Verfasser |
Dieser Bericht umfasst 46 Seiten inkl. Deckblatt zzgl. 1 Anlage. Jede Veröffentlichung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Ge- nehmigung.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel - Osnabrück
[Seite 63]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
| Rev. | Datum | Bemerkung | Erstellt |
|---|---|---|---|
| - | 31.07.2025 | - | P. Herrmann, M.Sc Sachverständiger für Schäden im konstruktiven Ingenieurbau (Eipos) |
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines ............................................................................................................................. 6 1.1 Vorbemerkungen ...................................................................................................................... 6
1.2 Aufgabenstellung ...................................................................................................................... 7
-
Unterlagen / Regelwerke ......................................................................................................... 7
-
Ortstermine ............................................................................................................................. 9
-
Feststellungen ......................................................................................................................... 9 4.1 Objektbeschreibung .................................................................................................................. 9
4.2 Fassade .................................................................................................................................... 10
4.2.1 Fassade – West (Seite Stralsunder Str.) .............................................................................. 11
4.2.2 Fassade – Nord (Seite Anbau)............................................................................................. 12
4.2.3 Fassade – Ost (Seite Gleis) .................................................................................................. 13
4.2.4 Fassade – Süd (Fahrradständer.) ........................................................................................ 14
4.3 Erdgeschoss ............................................................................................................................. 15
4.3.1 Relaisraum .......................................................................................................................... 15
4.3.2 Fahrkartenraum .................................................................................................................. 17
4.3.3 Dienstraum ......................................................................................................................... 18
4.3.4 Pausenraum ........................................................................................................................ 19
4.3.5 Zwischenflur ....................................................................................................................... 20
4.3.1 Treppenhaus ....................................................................................................................... 22
4.4 1. Obergeschoss ...................................................................................................................... 24
4.4.1 Treppenhaus ....................................................................................................................... 24
4.4.2 Raum 1 ................................................................................................................................ 26
4.4.3 Raum 2 ................................................................................................................................ 27
4.4.4 Raum 3 ................................................................................................................................ 28
4.5 Raum Dachgeschoss ................................................................................................................ 29
4.5.1 Treppenraum ...................................................................................................................... 29
4.5.2 Raum 2 ................................................................................................................................ 31
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 2
[Seite 64]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.5.3 Raum 3 ................................................................................................................................ 32
4.5.4 Raum 4 ................................................................................................................................ 33
4.6 Kellergeschoss ......................................................................................................................... 35
4.6.1 Raum 1 ................................................................................................................................ 35
4.6.2 Raum 2 ................................................................................................................................ 37
4.6.1 Raum 3 ................................................................................................................................ 38
- Überwachungskonzept ........................................................................................................... 39 5.1 Erschütterungsmonitoring ...................................................................................................... 39
5.1.1 Definition der Einwirkungen u. Festlegung zulässiger Grenzwerte .................................... 39
5.1.2 Anforderungen an Messtechnik u. Aufstellorte ................................................................. 43
5.1.3 Alarmkonzept ..................................................................................................................... 44
5.2 Überwachung vorhandener Risse ........................................................................................... 46
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38, Quelle: openstreetmap.org 6 Abbildung 2: Anbau 10 Abbildung 3: Übersichtsbild Fassade West 11 Abbildung 4: Übersichtsbild Fassade Nord 12 Abbildung 5: Übersichtsbild Fassade Ost 13 Abbildung 6: Übersichtsbild Fassade Süd 14 Abbildung 7: Grundriss / Raumzuordnung EG 15 Abbildung 8: Wand 1, Relaisraum 16 Abbildung 9: Wand 2, Relaisraum 16 Abbildung 10: Wand 3, Relaisraum 16 Abbildung 11: Wand 4, Relaisraum 16 Abbildung 12: Wand 1, Fahrkartenraum 17 Abbildung 13: Wand 2, Fahrkartenraum 17 Abbildung 14: Wand 3, Fahrkartenraum 17 Abbildung 15: Wand 4, Fahrkartenraum 17 Abbildung 16: Wand 1, Dienstraum 18 Abbildung 17: Wand 2, Dienstraum 18 Abbildung 18: Wand 3, Dienstraum 18 Abbildung 19: Wand 4, Dienstraum 18 Abbildung 20: Wand 1, Pausenraum 19 Abbildung 21: Wand 2, Pausenraum 19 Abbildung 22: Wand 3, Pausenraum 19 Abbildung 23: Wand 1, Zwischenflur 21 Abbildung 24: Wand 2, Zwischenflur 21 Abbildung 25: Wand 3, Zwischenflur 21 Abbildung 26: Wand 3, Zwischenflur 21
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 3
[Seite 65]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 27: Wand 1, Treppenhaus 23 Abbildung 28: Wand 2, Treppenhaus 23 Abbildung 29: Wand 3, Treppenhaus 23 Abbildung 30: Wand 3, Treppenhaus 23 Abbildung 31: Grundriss / Raumzuordnung 1. OG 24 Abbildung 32: Wand 1, Treppenhaus 25 Abbildung 33: Wand 2, Treppenhaus 25 Abbildung 34: Wand 3, Treppenhaus 25 Abbildung 35: Wand 3, Treppenhaus 25 Abbildung 36: Wand 1, Raum 1 26 Abbildung 37: Wand 2, Raum 1 26 Abbildung 38: Wand 3, Raum 1 26 Abbildung 39: Wand 3, Raum 1 26 Abbildung 40: Wand 1, Raum 2 27 Abbildung 41: Wand 2, Raum 2 27 Abbildung 42: Wand 3, Raum 2 27 Abbildung 43: Wand 3, Raum 2 27 Abbildung 44: Wand 1, Raum 3 28 Abbildung 45: Wand 2, Raum 3 28 Abbildung 46: Wand 3, Raum 3 28 Abbildung 47: Wand 3, Raum 3 28 Abbildung 48: Grundriss / Raumzuordnung DG 29 Abbildung 49: Wand 1, Treppenraum 30 Abbildung 50: Wand 2, Treppenraum 30 Abbildung 51: Wand 3, Treppenraum 30 Abbildung 52: Wand 4, Treppenraum 30 Abbildung 53: Wand 1, Raum 2 31 Abbildung 54: Wand 2, Raum 2 31 Abbildung 55: Wand 3, Raum 2 31 Abbildung 56: Wand 3, Raum 2 31 Abbildung 57: Wand 1, Raum 3 32 Abbildung 58: Wand 2, Raum 3 32 Abbildung 59: Wand 3, Raum 3 32 Abbildung 60: Wand 3, Raum 3 32 Abbildung 61: Wand 1, Raum 4 34 Abbildung 62: Wand 1/2, Raum 4, hinter Trennwand 34 Abbildung 63: Wand 1/4, Raum 4, hinter Trennwand 34 Abbildung 64: Wand 2, Raum 4 34 Abbildung 65: Wand 3, Raum 4 34 Abbildung 66: Wand 4, Raum 4 34 Abbildung 67: Grundriss / Raumzuordnung DG 35 Abbildung 68: Wand 1, Raum 1 36 Abbildung 69: Wand 2, Raum 1 36 Abbildung 70: Wand 3, Raum 1 36
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 4
[Seite 66]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 71: Wand 4, Raum 1 36 Abbildung 72: Wand 1, Raum 2 37 Abbildung 73: Wand 2, Raum 2 37 Abbildung 74: Wand 3, Raum 2 37 Abbildung 75: Wand 4, Raum 2 37 Abbildung 76: Wand 1, Raum 3 38 Abbildung 77: Wand 2, Raum 3 38 Abbildung 78: Wand 3, Raum 3 38 Abbildung 79: Wand 4, Raum 3 38 Abbildung 80: Ablaufdiagramm für die Beurteilung der Erschütterungen nach DIN 4150-2 41 Abbildung 81: Alarmkonzept Erschütterungsüberwachung 45
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ortstermine 9 Tabelle 2: Schäden Fassade - West 11 Tabelle 3: Schäden Fassade - Nord 12 Tabelle 4: Schäden Fassade - Nord 13 Tabelle 5: Schäden Fassade - Süd 14 Tabelle 6: Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen 41 Tabelle 7: Anhaltswerte für vi,max zur Beurteilung der Wirkung von Dauererschütterungen auf Gebäude 42
Anlagen:
• Detailfotos Schäden (Anlage-1)
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 5
[Seite 67]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
1. Allgemeines
1.1 Vorbemerkungen
Im Rahmen des Projekts „Ersatzneubau/Erneuerung DSTW-NB Rostock Serie 01“ plant die DB InfraGO AG die Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik im Bahnhof Bentwisch auf der Bahnstrecke Stralsund – Rostock (Strecke 6322). Bestandteil dieser Maßnahme sind unter anderem Gründungs-, Abbruch- und Verdichtungsarbeiten im Bereich km 62,7 bis km 66,5. Dazu zählen:
• Rammrohrgründungen für neue LST-Masten
• Abbruch bestehender Mastfundamente
• Errichtung eines Gleisfeldkonzentrators bei km 64,6
Ein durchgeführtes Erschütterungsgutachten [U1] hat ergeben, dass dabei relevante baubedingte Er- schütterungen entstehen können. Für die nahegelegene und als besonders schwingungsempfindlich ein- gestuften denkmalgeschützten Gebäude „Stralsunder Str. 37 u. 38“ ist unter ungünstigen Bedingungen mit einer Überschreitung der Anhaltswerte nach DIN 4150-3 [U4] „Erschütterungseinwirkungen auf bau- liche Anlagen“ zu rechnen. Überschreitungen der Anhaltswerte nach DIN 4150-2 [U3] „Erschütterungs- einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ können ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
Zur Dokumentation und zum Schutz der Gebäudesubstanz wurde die LPI Ingenieurgesellschaft mbH von der DB InfraGo mit der vorbereitenden baulichen Beweissicherung der zuvor genannten Gebäude und ergänzend hierzu mit der Erstellung eines Überwachungskonzepts zur bautechnischen Beweissicherung für die Bauausführung beauftragt. Der vorliegende Bericht befasst sich als Teilband M2503515-02 mit dem Bahnhof Bentwisch in der Stralsunder Str. 38. Im nachfolgenden Lageplan ist das Gebäude durch Rotfärbung gekennzeichnet (Abbildung 1). Das Einfamilienhaus in der Stralsunder Str. 37 wird im Teil- band M2503515-01 behandelt.
Bahnhof Bentwisch Stralsunder Str. 38
Abbildung 1: Lage Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38, Quelle: openstreetmap.org
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 6
[Seite 68]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
1.2 Aufgabenstellung
Als Grundlage dient eine Leistungsbeschreibung der DB InfraGO AG vom 15.07.25. Im Rahmen einer vorbereitenden Beweissicherung sollen dabei folgende wesentliche Punkte, zur Abgrenzung potenzieller Schäden durch zukünftige Bauarbeiten, berücksichtigt werden:
- Fotografische Dokumentation:
• Erfassung aller sichtbaren standsicherheitsrelevanten Vorschäden (Risse, Abplatzungen, Set- zungen, Verformungen) an tragenden Bauteilen.
- Berichterstellung:
• Schadensbewertung: Kurzbeschreibung und Erläuterung der relevanten Schäden, die die Standsicherheit des Gebäudes gefährden könnten.
• Schwingungsmesskonzept: Erstellung eines Konzepts zur Schwingungsmessung basierend auf der Gebäude- und Schadenssituation sowie der geplanten Baumaßnahmen, einschließlich Aus- wahl geeigneter Messpunkte und Grenzwerten nach DIN 4150.
2. Unterlagen / Regelwerke
Für die Untersuchungen sowie die Erstellung des vorliegenden Berichts wurden folgenden Unterlagen verwendet:
[U1] Untersuchung der baubedingten Erschütterungsimmissionen DSTW Bentwisch Strecke 6322 km 62,7 – km 66,5; Bericht: 24-75650-TT-TVE35-BE-V2.0-ETU vom 04.02.2025; DB System- technik GmbH, Akustik und Erschütterungen
[U2] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 1: Grundsätze, Vorermittlung und Messung von Schwingungsgrößen
[U3] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden
[U4] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen - Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen
[U5] DIN 45669: Teil 1 – Messung von Schwingungsimmissionen – Teil 1: Schwingungsmesser - Anforderungen und Prüfungen
[U6] DIN 45669: Teil 2 – Messung von Schwingungsimmissionen - Teil 2: Messverfahren
[U7] VDI 2038 Untersuchungsmethoden und Beurteilungsverfahrender Baudynamik Grundlagen – Methoden, Vorgehensweisen und Einwirkungen, Juni 2012
[U8] LAI – Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen, Stand 06.03.2018
Bestandsunterlagen des Bahnhofsgebäudes lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht vor.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 7
[Seite 69]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Auf die grundsätzliche Fragestellung der Gebrauchstauglichkeit von Bauwerken bei dynamischen Einwir- kungen wird in dem aktuellen Entwurf für die VDI-Richtlinie 2038 [U7] „Gebrauchstauglichkeit von Bau- werken bei dynamischen Einwirkungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsverfahren der Baudynamik“ umfassend eingegangen und auf die unterschiedlichen, auch internationalen Richtlinien in Hinblick auf die Einwirkung von Schwingungen auf Menschen, bauliche und technische Anlagen ver- wiesen. Diese übergeordnete Richtlinie zur Baudynamik ist Ausgangspunkt für die einzelnen in der er- schütterungstechnischen Untersuchung verwiesenen Regelwerke.
Zur Konkretisierung der Ziele im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist vom Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) die „Erschütterungs-Leitlinie“ [U8] beschlossen (Stand 06.03.2018) und zur An- wendung empfohlen worden. Die „Erschütterungs-Leitlinie“ umfasst die Vorgehensweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen einschließlich Baustellen.
Inhaltlich stimmt die „Erschütterungs-Leitlinie“ mit dem aktuellen Stand der Normen DIN 4150 „Erschüt- terungen im Bauwesen“ und DIN 45669 „Messung von Schwingungsimmissionen“ im Wesentlichen überein.
Schwingungsimmissionen sind demnach hinsichtlich ihrer Einwirkungen auf Menschen und auf bauliche Anlagen bei temporären und regelmäßig wiederkehrenden Emissionen sowie bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
Die Erschütterungen infolge von Baubetrieb werden vom Emissionsort über den Boden übertragen und über die Gebäudegründung in das Gebäude übertragen. Von der Gebäudegründung verläuft die Über- tragung weiter über Stützen und Wände bis auf die Geschossdecken, auf denen die Erschütterungen auf die Menschen einwirken.
Bei der Übertragung findet im Boden mit der Ausbreitung in den so genannten Bodenhalbraum eine Verteilung der Energie in den Raum und damit eine Verminderung der Erschütterungsamplitude mit der Entfernung statt.
Bei der Übertragung vom Boden auf das Gebäude erfolgt vereinfachend bei niedrigen Frequenzen im Bereich der Abstimmung des Gebäudes auf dem Baugrund eine Vergrößerung und bei höheren Frequen- zen oberhalb der Abstimmung des Gebäudes auf dem Baugrund eine Verminderung der Erschütterungs- amplituden. Die entsprechenden Frequenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der dynamischen Stei- figkeit des Bodens sowie der Masse und Steifigkeit des Gebäudes.
Bei der Übertragung der Erschütterungen im Gebäude von der Gründung über die Wände bis auf die Geschossdecken kann in Abhängigkeit von den dynamischen Eigenschaften der Bauteile insbesondere bei den Deckeneigenfrequenzen eine deutliche Verstärkung der Schwingungsamplituden um eine Grö- ßenordnung (Faktor 10) erfolgen; oberhalb dieser so genannten Resonanzfrequenz bzw. -anregung er- folgt eine Verminderung.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 8
[Seite 70]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
3. Ortstermine
Tabelle 1: Ortstermine
| Lfd. | Datum | Erfassung | Teilnehmende | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Num- | |||||
| mer | |||||
| 1 | 30.04.25 15:00 – 17:00 Uhr | Fassade, EG | Frau L.C.L. Pranjic (DB) Frau R. Schlamkow (DB), tlw. Herr. P. Herrmann (LPI) | ||
| 2 | 28.07.25 09:00 – 12:00 Uhr | Keller, 1.OG, 2.OG | Herr. P. Herrmann (LPI) |
Die vorbereitende Beweissicherung wurde im Rahmen einer systematischen Ortsbegehung durchge- führt. Die Sichtprüfung erfolgte mit Tageslicht sowie bei Bedarf mit zusätzlicher Beleuchtung. Es wurden sämtliche zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung frei zugänglichen und nicht verdeckten Bauteiloberflä- chen des Gebäudes begutachtet. Darüber hinaus konnten nur Bauwerksbereiche dokumentiert werden, die ohne Zugangstechnik erreichbar waren. Unzugängliche Bereiche konnten nur aus der Distanz visuell eingeschätzt werden. Die Dokumentation bezieht sich maßgeblich auf vorhandene standsicherheitsre- levante Schäden, für die ein potenzielles Risiko besteht, dass sich diese durch erschütterungsintensive Bauarbeiten und Überschreitung der Anhaltswerte aus [U4] vergrößern. Schäden, die in erster Linie das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen (z. B. Putzrisse, Putzablösungen, oberflächliche Feuchteschä- den o. Ä.), wurden im Rahmen dieses Berichts nicht weiter detailliert erfasst oder bewertet, da sie nicht maßgeblich die Standsicherheit oder Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinflussen.
Alle relevanten Schäden, Auffälligkeiten und Besonderheiten wurden in Textform beschrieben und mit fortlaufenden Bildnummern sowie Bauteilbezügen eindeutig zu den Fassadenflächen und Räumlichkei- ten referenziert. Die Dokumentation dient der späteren Vergleichbarkeit mit dem Zustand nach Durch- führung der baulichen Maßnahmen. Der Zeitstempel auf den Bildern entspricht der Winterzeit, sodass die tatsächliche Uhrzeit der Aufnahmen mit +1h zu berücksichtigen ist. Detailfotos der Schäden sind der Fotodokumentation in Anlage 1 zu entnehmen.
4. Feststellungen
4.1 Objektbeschreibung
Bei dem Bahnhof in der Stralsunder Str. 38 in 18182 Bentwisch handelt es sich um ein unterkellertes, dreigeschossiges Gebäude (EG, 1. OG, DG). Es wurde in massiver Klinkerbauweise errichtet. Die Ge- schossdecken wurden in Form von Holzbalkendecken ausgeführt. Die Kellerdecke wurde als Preußische Kappendecke ausgeführt. Zwischenwände sind in Mauerwerk und in Trockenbauweise ausgeführt. Über die Gründung des Gebäudes liegen keine Informationen vor. Gleisseitig ist ein 1-geschossiger Anbau vorhanden, der vom Haupthaus durch eine Fuge getrennt ist. Den Klinkern nach zu urteilen, handelt es sich um unterschiedliche Baujahre (Abbildung 2). Im Allgemeinen konnte festgestellt werden, dass – abgesehen von einigen der im Erdgeschoss genutzten Betriebsräume – ein erheblicher Instandhaltungsrückstand des Gebäudes vorliegt.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 9
[Seite 71]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 2: Anbau
In den nachfolgenden Abs. 4.2 - 4.6 sind die maßgeblichen Schäden dokumentiert. Die mit Rechtecken versehenen Ziffern auf den Übersichtsbildern kennzeichnen die Nummern der Bilder im Anhang 1.
4.2 Fassade
Die Fassade des Anwesens ist in unverputzter Klinkerbauweise ausgeführt. Im Allgemeinen konnten viel- fache, sich wiederholende nicht standsicherheitsrelevante Schäden an der Klinkerfassade festgestellt werden, die im Einzelnen nicht detailliert erfasst wurden, u.a.: Kantenabbrüche an Klinkern, Ausblühun- gen sowie Fugenauswaschungen u. -abplatzungen. In der Klinkerfassade des Anbaus, der dem Gleis zugewandt ist (Ost u. Teile der Nordfassade) zeigt sich im Allgemeinen ein ungerichtetes Rissbild, das überwiegend aus treppenartigen Altrissen besteht. Mög- liche Ursachen für diese Risse könnten sowohl Gebäudesetzungen als auch Erschütterungseinwirkungen durch den Schienenverkehr sein. Kausale Zusammenhänge lassen sich in Bezug auf Verformungen und Setzungen, die unter anderem die Auflagerbereiche der Fenstergewölbe betreffen, erkennen. Ungleich- mäßige Setzungen und Verformungen der Mauerwerkswände führen zu einer Reduzierung der Druckspannungen in den Gewölbekämpfern. Dies bedingt Absenkungen im Gewölbescheitel, wodurch klaffende Risse in den Scheitelpunkten der Gewölbe entstehen. In der Folge können sich dadurch Risse oberhalb der Gewölbe entwickeln, die ihren Ursprung im Gewölbescheitel und den Auflagerbereichen haben.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 10
[Seite 72]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.2.1 Fassade – West (Seite Stralsunder Str.)
[3]
[2]
[1]
Abbildung 3: Übersichtsbild Fassade West
Tabelle 2: Schäden Fassade - West
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| [1] | Steinausbrüche im Sockelbereich, vereinzelt über die gesamte Fassa- | Sockel | ||||
| denlänge | ||||||
| Verkippung Sockelsteine linksseitig der Eingangstreppe | ||||||
| [2] | Putzriss im Anbau | Putzriss im Anbau | Stoßfuge zwischen Bahnhofsge- bäude und Anbau | |||
| [3] | stufenartiger Riss | Unterhalb Dachsparren |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 11
[Seite 73]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.2.2 Fassade – Nord (Seite Anbau)
[5]
[4]
Abbildung 4: Übersichtsbild Fassade Nord
Tabelle 3: Schäden Fassade - Nord
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [4] | Verkippung/Ausbrüche Mauerwerk bzw. Fugen | Eckbereich Sockel auf Seite Gleis | ||||||
| [5] | [5] | stufenartige Risse durch Fugenmörtel | stufenartige Risse durch Fugenmörtel | oberhalb Fenstergewölbe, unter- | ||||
| halb Fenster |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 12
[Seite 74]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.2.3 Fassade – Ost (Seite Gleis)
[8]
[9] [7] Sc hä- de n Fas sa de
No rd
[6]
[10] Sch ä- den Fas- sad e - Nor d Abbildung 5: Übersichtsbild Fassade Ost
Tabelle 4: Schäden Fassade - Nord
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [6] | stufenartiger Riss durch Fugenmörtel und Steine bis 5 mm | unterhalb des linken Fensters | ||||||
| [7] | stufenartiger Riss durch Fugenmörtel | oberhalb des linken Fensters | ||||||
| [8] | stufenartige Risse durch Fugenmörtel, klaffende Fuge Gewölbescheite | oberhalb des 2. Fensters von links | ||||||
| [9] | stufenartige Risse durch Fugenmörtel, klaffende Fuge Gewölbescheite | oberhalb des rechten Fensters | ||||||
| [10] | stufenartiger Riss | unterhalb des rechten Fensters |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 13
[Seite 75]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.2.4 Fassade – Süd (Fahrradständer.)
[11]
[12]
Abbildung 6: Übersichtsbild Fassade Süd
Tabelle 5: Schäden Fassade - Süd
| Nummer | Schadensbeschreibung | Lage | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [11] | Ausbrüche und Risse im Bereich des Türrahmens, Ausmauerung hohl | Tür zum Relaisraum | ||||||
| [12] | Steinausbrüche im Sockelbereich | links neben Tür des Relaisraums |
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 14
[Seite 76]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.3 Erdgeschoss
Die Raumzuordnung kann Abbildung 7 entnommen werden. Nachfolgend wird nur auf standsicherheits- relevante Schäden eingegangen, bei denen das Potenzial einer Schadensvergrößerung durch die er- schütterungsintensiven Bauarbeiten vorliegt.
Abbildung 7: Grundriss / Raumzuordnung EG
4.3.1 Relaisraum
Die Wandflächen sind Abbildung 8 bis Abbildung 11 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Allgemeinen wurden nicht standsicherheitsrelevante Putzrisse/ -schäden, Feuchteflecken und Klin- kerausbrüche festgestellt. Folgende standsicherheitsrelevante Schäden wurden festgestellt:
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4: Riss im Gewölbescheitel [13]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 15
[Seite 77]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 8: Wand 1, Relaisraum Abbildung 9: Wand 2, Relaisraum
[13]
Abbildung 10: Wand 3, Relaisraum Abbildung 11: Wand 4, Relaisraum
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 16
[Seite 78]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.3.2 Fahrkartenraum
Die Wandflächen sind Abbildung 12 bis Abbildung 15 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber der Zugangstüre im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Allgemeinen wurden nicht standsicherheitsrelevante Putzrisse/ -schäden, festgestellt. Standsicherheitsrelevante Schäden wurden nicht festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 12: Wand 1, Fahrkartenraum Abbildung 13: Wand 2, Fahrkartenraum
Abbildung 14: Wand 3, Fahrkartenraum Abbildung 15: Wand 4, Fahrkartenraum
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 17
[Seite 79]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.3.3 Dienstraum
Die Wandflächen sind Abbildung 16 bis Abbildung 19 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Zugangs vom Pausenraum im Uhrzeigersinn nummeriert. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 16: Wand 1, Dienstraum Abbildung 17: Wand 2, Dienstraum
Abbildung 18: Wand 3, Dienstraum Abbildung 19: Wand 4, Dienstraum
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 18
[Seite 80]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.3.4 Pausenraum
Die Wandflächen sind Abbildung 20 bis Abbildung 22 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Zugangs vom Dienstraum im Uhrzeigersinn nummeriert. Eine Wand zwischen Pau- senraum u. Dienstraum ist nicht vorhanden. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 20: Wand 1, Pausenraum Abbildung 21: Wand 2, Pausenraum
Abbildung 22: Wand 3, Pausenraum
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 19
[Seite 81]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.3.5 Zwischenflur
Die Wandflächen sind Abbildung 23 bis Abbildung 26 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Zugangs vom Dienstraum im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Allgemeinen wurden nicht standsicherheitsrelevante Putzrisse/ -schäden, festgestellt. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 20
[Seite 82]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 23: Wand 1, Zwischenflur Abbildung 24: Wand 2, Zwischenflur
Abbildung 25: Wand 3, Zwischenflur Abbildung 26: Wand 3, Zwischenflur
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 21
[Seite 83]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.3.1 Treppenhaus
Die Wandflächen sind Abbildung 27 bis Abbildung 30 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber der Eingangstür im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Allgemeinen wurden nicht standsi- cherheitsrelevante Putzrisse/ -schäden, Ablösung der Tapeten und Anstiche, festgestellt. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 22
[Seite 84]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 27: Wand 1, Treppenhaus Abbildung 28: Wand 2, Treppenhaus
Abbildung 29: Wand 3, Treppenhaus Abbildung 30: Wand 3, Treppenhaus
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 23
[Seite 85]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.4 1. Obergeschoss
Die Raumzuordnung kann Abbildung 31 entnommen werden. Nachfolgend wird nur auf standsicher- heitsrelevante Schäden eingegangen, bei denen das Potenzial einer Schadensvergrößerung durch die erschütterungsintensiven Bauarbeiten vorliegt.
Abbildung 31: Grundriss / Raumzuordnung 1. OG
4.4.1 Treppenhaus
Die Wandflächen sind Abbildung 32 bis Abbildung 35 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Treppenaufgangs im Uhrzeigersinn nummeriert. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 24
[Seite 86]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 32: Wand 1, Treppenhaus Abbildung 33: Wand 2, Treppenhaus
Abbildung 34: Wand 3, Treppenhaus Abbildung 35: Wand 3, Treppenhaus
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 25
[Seite 87]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.4.2 Raum 1
Die Wandflächen sind Abbildung 36 bis Abbildung 39 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Treppenaufgangs im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Bereich der Zwischenwand zum Treppenhaus (Wand 3) wurde ein Deckendurchbruch festgestellt. Nach augenscheinlicher Beurteilung war dieser Bereich in der Vergangenheit infolge von Undichtigkei- ten im Dachbereich erheblich durchfeuchtet. Die Dachfläche wurde zwischenzeitlich instandgesetzt und die ehemals durchfeuchteten Bereich sind trocken. Über dem Deckendurchbruch wurde im Dachge- schoss provisorisch eine Tür als Abdeckung aufgelegt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird empfohlen, den betroffenen Bereich eindeutig kenntlich zu machen und abzusperren.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - Deckendurchbruch an Zwischenwand zu Trep- Wand 3: penhaus [14]
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 36: Wand 1, Raum 1 Abbildung 37: Wand 2, Raum 1
[14]
Abbildung 38: Wand 3, Raum 1 Abbildung 39: Wand 3, Raum 1
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 26
[Seite 88]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.4.3 Raum 2
Die Wandflächen sind Abbildung 40 bis Abbildung 43 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Zugangs von Raum 1 im Uhrzeigersinn nummeriert. Oberhalb der Fenster an Wand 1 ist an der Deckenunterseite ein Schadensbild erkennbar, das dem zuvor beschriebenen Deckendurchbruch in Raum 1 ähnelt, jedoch weniger stark ausgeprägt ist. Es zeigen sich Verformungen der Deckenunterseite, die auf mögliche strukturelle Schwächen hindeuten. Die darüber- liegenden Dachflächen wurde zwischenzeitlich instandgesetzt und die ehemals durchfeuchteten De- ckenbereiche sind trocken. Zur Verkehrssicherung wird empfohlen, den darüberliegenden Bereich vorsorglich abzusperren.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - Verformungen der Deckenunterseite [15] Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
[15]
Abbildung 40: Wand 1, Raum 2 Abbildung 41: Wand 2, Raum 2
Abbildung 42: Wand 3, Raum 2 Abbildung 43: Wand 3, Raum 2
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 27
[Seite 89]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.4.4 Raum 3
Die Wandflächen sind Abbildung 44 bis Abbildung 47 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Zugangs vom Treppenraum im Uhrzeigersinn nummeriert. Oberhalb der Fenster an Wand 1 ist an der Deckenunterseite ein Schadensbild erkennbar, das dem zuvor beschriebenen Deckendurchbruch in Raum 1 ähnelt. Die darüberliegenden Dachflächen wurde zwi- schenzeitlich instandgesetzt und die ehemals durchfeuchteten Deckenbereiche sind trocken. Zur Verkehrssicherung wird empfohlen, den darüberliegenden Bereich vorsorglich abzusperren.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - Deckendurchbrüche [16] Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
[16]
Abbildung 44: Wand 1, Raum 3 Abbildung 45: Wand 2, Raum 3
Abbildung 46: Wand 3, Raum 3 Abbildung 47: Wand 3, Raum 3
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 28
[Seite 90]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.5 Raum Dachgeschoss
Die Raumzuordnung kann Abbildung 48 entnommen werden. Nachfolgend wird nur auf standsicher- heitsrelevante Schäden eingegangen, bei denen das Potenzial einer Schadensvergrößerung durch die erschütterungsintensiven Bauarbeiten vorliegt.
Abbildung 48: Grundriss / Raumzuordnung DG
4.5.1 Treppenraum
Die Wandflächen sind Abbildung 49 bis Abbildung 52 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Treppenaufgangs im Uhrzeigersinn nummeriert. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 29
[Seite 91]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 49: Wand 1, Treppenraum Abbildung 50: Wand 2, Treppenraum
Abbildung 51: Wand 3, Treppenraum Abbildung 52: Wand 4, Treppenraum
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 30
[Seite 92]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.5.2 Raum 2
Die Wandflächen sind Abbildung 53 bis Abbildung 56 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Treppenraums im Uhrzeigersinn nummeriert. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 53: Wand 1, Raum 2 Abbildung 54: Wand 2, Raum 2
Abbildung 55: Wand 3, Raum 2 Abbildung 56: Wand 3, Raum 2
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 31
[Seite 93]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.5.3 Raum 3
Die Wandflächen sind Abbildung 57 bis Abbildung 60 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Treppenraums im Uhrzeigersinn nummeriert. Es wurden keine standsicherheitsrelevanten Schäden festgestellt.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 57: Wand 1, Raum 3 Abbildung 58: Wand 2, Raum 3
Abbildung 59: Wand 3, Raum 3 Abbildung 60: Wand 3, Raum 3
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 32
[Seite 94]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.5.4 Raum 4
Die Wandflächen sind Abbildung 61 bis Abbildung 66 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Treppenraums im Uhrzeigersinn nummeriert. In der Außenwand 1 wurde ein stufenartiger Rissverlauf entlang der Lagerfugen des Klinkermauerwerks und durch die Klinker festgestellt. Die Rissbreite beträgt bis zu ca. 1,0 mm. Die vorhandene Holzlattung des Daches ist in Teilen abgängig. Im Bereich der Trennwand entlang Wand 2 steht der Trennwandbalken am Fußpunkt frei auskragend vor, da der angrenzende Bodenbelag rückgebaut wurde. Der Schornstein ist oberhalb der Dachfläche rückgebaut. Im sichtbaren Bereich unterhalb des Dachs ist die Konstruktion abgängig. In Wand 4 wurden zwei Öffnungen festgestellt, vermutlich ehemalige Montagedurchbrüche. Von diesen Öffnungen gehen Rissbildungen in das angrenzende Mauerwerk aus.
Wand 1: Boden: Stufenartiger Riss bis ca. 1,0 mm [17] - keine Schäden - Wand 2: Decke: Auskragender Trennwandbalken am Wandfuß- Holzlattung abgängig [18] punkt [19] Wand 3: Schornstein abgängig [20] Wand 4: Wanddurchbrüche mit Rissbildung im angrenzen- den Mauerwerk [21]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 33
[Seite 95]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
[18]
[19]
Abbildung 61: Wand 1, Raum 4 Abbildung 62: Wand 1/2, Raum 4, hinter Trennwand
[17]
[21]
Abbildung 63: Wand 1/4, Raum 4, hinter Trennwand Abbildung 64: Wand 2, Raum 4
[20]
Abbildung 65: Wand 3, Raum 4 Abbildung 66: Wand 4, Raum 4
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 34
[Seite 96]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.6 Kellergeschoss
Die Raumzuordnung kann Abbildung 67 entnommen werden. Nachfolgend wird nur auf standsicher- heitsrelevante Schäden eingegangen, bei denen das Potenzial einer Schadensvergrößerung durch die erschütterungsintensiven Bauarbeiten vorliegt.
Abbildung 67: Grundriss / Raumzuordnung DG
4.6.1 Raum 1
Die Wandflächen sind Abbildung 68 bis Abbildung 71 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand zum Raum 2 im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Übergangsbereich zwischen Kappenträger und angrenzender Stütze wurde ein Abriss der Fuge fest- gestellt. Als mögliche Ursache wird eine treibende Wirkung durch Rostbildung (Blattrost) im Bereich des Kappenträgers angenommen. Der erkennbare Versatz der Mauerwerkssteine im Übergang zwischen Ge- wölbe und Stütze ist nach derzeitiger Einschätzung als herstellungsbedingt zu werten und weist keine unmittelbaren Anzeichen für eine relevante strukturelle Beeinträchtigung auf.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - - keine Schäden – Wand 3: Stütze:
- keine Schäden - Fugenabriss [22] Wand 4:
- keine Schäden -
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 35
[Seite 97]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 68: Wand 1, Raum 1 Abbildung 69: Wand 2, Raum 1
[22]
Abbildung 70: Wand 3, Raum 1 Abbildung 71: Wand 4, Raum 1
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 36
[Seite 98]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.6.2 Raum 2
Die Wandflächen sind Abbildung 72 bis Abbildung 75 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Raums 1 im Uhrzeigersinn nummeriert. An den Kappenträgern wurde fortgeschrit- tene Blattrostbildung festgestellt. Infolge der Quellwirkung des Rosts kommt es stellenweise zu Abplat- zungen im Bereich der Gewölbeauflager. Die Kabelschienen bzw. die zur Auflagerung genutzten Konso- len sind größtenteils abgängig.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - Stellenweise Abplatzungen im Auflagerbereich Wand 3: der Gewölbe [23]
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
Abbildung 72: Wand 1, Raum 2 Abbildung 73: Wand 2, Raum 2
[23]
Abbildung 74: Wand 3, Raum 2 Abbildung 75: Wand 4, Raum 2
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 37
[Seite 99]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
4.6.1 Raum 3
Die Wandflächen sind Abbildung 76 bis Abbildung 79 zu entnehmen. Die Wände sind beginnend mit der Wand gegenüber des Raums 2 im Uhrzeigersinn nummeriert. Im Raum 3 erfolgt derzeit eine aktive Was- serhaltung mittels Pumpe. Zum Zeitpunkt der Begehung war kein stehendes Wasser vorhanden. Im Dienstraum des Bahnhofs Bentwisch wurde in der Vergangenheit eine Deckenöffnung zum Kellerbereich verschlossen. Im Rahmen des Ortstermins konnte festgestellt werden, dass ein Betonbalken bzw. -sturz im Bereich dieses Verschlusses in Feldmitte einen deutlich sichtbaren Riss aufweist. Inwieweit dieser Balken statisch wirksam in den Lastabtrag eingebunden ist, ließ sich mit den vor Ort zur Verfügung ste- henden Mitteln nicht abschließend beurteilen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird empfohlen, den betroffenen Bereich eindeutig kenntlich zu machen und bis zur Klärung abzusperren.
Wand 1: Boden:
- keine Schäden - - keine Schäden - Wand 2: Decke:
- keine Schäden - Riss Betonbalken [24] Wand 3:
- keine Schäden - Wand 4:
- keine Schäden -
[24]
Abbildung 76: Wand 1, Raum 3 Abbildung 77: Wand 2, Raum 3
Abbildung 78: Wand 3, Raum 3 Abbildung 79: Wand 4, Raum 3
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 38
[Seite 100]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
5. Überwachungskonzept
5.1 Erschütterungsmonitoring
Das Messkonzept berücksichtigt die Angaben und Anhaltswerte der Normenreihe DIN 4150, insbeson- dere der Teile -2 [U3] und -3 [U4]. Die Auswirkungen der erschütterungsintensiven Bauarbeiten sind getrennt mit ihrer Wirkung auf Menschen und Gebäude zu bewerten. • DIN 4150-2 konzentriert sich auf das subjektive Empfinden von Erschütterungen durch Men- schen in Gebäuden. Sie ist wichtig für die Beurteilung von Komfort und möglicher Belästigung infolge erschütterungsintensiver Bauarbeiten. • DIN 4150-3 dient dem objektiven Schutz der Gebäudestruktur und ist damit maßgeblich für bauliche Beweissicherungen bei erschütterungsintensiven Bauarbeiten.
| Merkmal | DIN 4150-2 | DIN 4150-3 |
|---|---|---|
| Titel der Norm | Einwirkungen auf Menschen in Ge- bäuden | Einwirkungen auf bauliche Anlagen |
| Zielsetzung | Schutz des menschlichen Wohlbefin- dens | Schutz der Bausubstanz vor Schäden |
| Bewertungsgrundlage | Empfindungsschwellen für Erschütte- rungen | Schadensvermeidung an Bauteilen und Konstruktionen |
| Anwendungsbereich | Wohn- und Arbeitsräume | Alle Arten von Gebäuden (Wohn-, In- dustrie- und Kulturbauten) |
| Messgröße | Schwinggeschwindigkeit, frequenz- bewertet (KBF-Wert) | Schwinggeschwindigkeit, ungefiltert |
5.1.1 Definition der Einwirkungen u. Festlegung zulässiger Grenzwerte
Nach [U1] wurden die erschütterungsintensiven Bauarbeiten als Dauererschütterung gemäß [U4] einge- stuft.
DIN 4150-2 Einwirkungen auf Menschen: Bei der Einwirkung baubedingter Erschütterungen auf ein Gebäude werden insbesondere die Geschoss- decken zu Schwingungen angeregt. Diese Schwingungen übertragen sich auf Personen im Gebäude – direkt über den Körperkontakt zum Boden oder indirekt über Möbelstücke. Die Wahrnehmbarkeit sol- cher Vibrationen ist individuell unterschiedlich und hängt von mehreren physikalischen sowie psycholo- gischen Faktoren ab. Einflussfaktoren auf die Wahrnehmbarkeit: • Intensität und Frequenz der Schwingungen • Einwirkungsrichtung in Bezug auf die Körperachse • Dauer und Häufigkeit der Einwirkung • Tageszeit des Auftretens • Persönliche Empfindlichkeit und Tätigkeit zum Zeitpunkt der Einwirkung • Gesundheitszustand, Einstellung zum Verursacher, subjektives Störpotenzial
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 39
[Seite 101]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Erschütterungseinwirkungen können zusätzlich zu sogenannten Sekundäreffekten führen, die die Stö- rung verstärken, z. B.: • Sichtbare Vibrationen von Gegenständen (z. B. Lampen, Pflanzen) • Anregung tieffrequenten Luftschalls • Klappergeräusche (z. B. Türen, Geschirr)
Die objektive Beurteilung der Einwirkungen erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 4150-2 [U3] auf Grund- lage der bewerteten Schwingstärke (KB). Diese Messgröße berücksichtigt die frequenz- und richtungs- abhängige Wahrnehmung und ermöglicht eine reproduzierbare Beurteilung der Belästigungswirkung für den Großteil der betroffenen Personen. Die in der DIN 4150-2 [U3] enthaltenen Anhaltswerte zur Beur- teilung von Erschütterungseinwirkungen beziehen sich vorrangig auf Wohnräume sowie vergleichbare, schutzbedürftige Aufenthaltsräume. Der Bahnhof – insbesondere technische Betriebsräume oder dergleichen ohne dauerhaften Aufenthalt – ist diesem Nutzungstyp nicht eindeutig zuzuordnen. Eine direkte Anwendung der in der Norm genann- ten Grenzwerte ist daher nicht ohne Weiteres übertragbar. Vielmehr ist eine einzelfallbezogene Bewer- tung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung und Aufenthaltsdauer erforderlich.
Vor dem Hintergrund der Gebäudenutzung und der im ETU-Gutachten [U1] angegebenen kurzen Bau- betriebsdauer von 6 bis 26 Tagen ohne Nachtarbeit, wird es als sachgerecht erachtet, die Anhaltswerte der Stufe II gemäß Tabelle 5 der DIN 4150-2 als Grundlage heranzuziehen (sh. Tabelle 6). Hierbei er- scheint es sinnvoll den oberen Anhaltswert für Aufenthaltsräume mit gewerblicher oder industrieller Nutzung auf 𝐴 = 6,0 festzulegen. Somit liegt das Niveau über den Werten für schutzbedürftige Berei- 𝑜 che. Die Anwendung der Stufe-II-Anhaltswerte setzt voraus, dass geeignete begleitende Maßnahmen zur In- formation und Einbindung der Betroffenen getroffen werden, um Akzeptanz und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Voraussetzungen für die Anwendung der Stufe II: a) Umfassende Information der Betroffenen über Art, Dauer, Verfahren und zu erwar- tende Erschütterungen der Baumaßnahme b) Aufklärung über die Unvermeidbarkeit baubedingter Erschütterungseinwirkungen c) Umsetzung zusätzlicher betrieblicher Maßnahmen zur Belastungsminderung (z. B. Pau- senregelung, reduzierte Betriebsweise) d) Einrichtung einer erreichbaren Ansprechstelle für Rückfragen und Beschwerden e) Aufklärung über mögliche Auswirkungen auf das Gebäude und die Nutzung
𝐴 = 0,8 𝑢 𝐴 = 6 𝑜 𝐴 = 0,6 𝑟
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 40
[Seite 102]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Tabelle 6: Anhaltswerte für Erschütterungseinwirkungen auf Menschen
Anhand des Ablaufdiagramms in Abbildung 80 wird das Vorgehen bei der Beurteilung nach DIN 4150-2 deutlich:
- Zuerst wird die maximale bewertete Schwingstärke für die drei Richtungskomponenten x, y und z ermittelt. Der größte dieser Werte, KBFmax, wird mit den Anhaltswerten 𝐴 und 𝐴 der Ta- 𝑢 𝑜 belle 6, Stufe II verglichen
- Ist KBFmax kleiner oder gleich dem (unteren) Anhaltswert Au, sind die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten.
- Ist KBFmax größer als der (obere) Anhaltswert Ao, sind die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 nicht eingehalten.
- Für selten auftretende und kurzzeitige Einwirkungen ist die Anforderung der DIN 4150 Teil 2 eingehalten, wenn KBFmax kleiner oder gleich Ao ist.
- Bei häufigeren Einwirkungen, für die KBFmax größer ist als Au, aber kleiner als Ao, ist zusätzlich zu prüfen, ob die Beurteilungs-Schwingstärke KBFTr kleiner ist als Ar. Ist dies der Fall, dann sind die Anforderungen der DIN 4150 Teil 2 eingehalten.
Abbildung 80: Ablaufdiagramm für die Beurteilung der Erschütterungen nach DIN 4150-2
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 41
[Seite 103]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
DIN 4150-3 Einwirkungen auf Gebäude:
In Tabelle 7, Zeile 3 sind die Anhaltswerte der DIN 4150-3 [U4] für unter Denkmalschutz stehende Ge- bäude dargestellt. Für die Beurteilung sind die größten horizontalen Schwinggeschwindigkeiten maßgebend, die in der Re- gel in der obersten Deckenebene auftreten. Daher sind die Schwingungen an dieser Stelle direkt zu mes- sen. Der Beurteilung wird der größere Wert der beiden horizontalen Einzelkomponenten zugrunde ge- legt. Die DIN 4150-3 [U4] besagt, dass vertikale Schwinggeschwindigkeiten bis zu 10 mm/s bei Geschossde- cken in Gebäuden in der Regel nicht zu baulichen Schäden führen, selbst wenn die zulässigen Spannun- gen aus der statischen Bemessung vollständig ausgenutzt werden. Solche Schwingungen werden jedoch als deutlich wahrnehmbar empfunden. Bei Gebäuden gemäß Tabelle 7, Zeile 3 – typischerweise beson- ders empfindliche oder erhaltenswerte Bauwerke – kann zur Vermeidung leichter Schäden eine signifi- kante Reduzierung dieses Anhaltswertes erforderlich sein. Im vorliegenden Fall ist festzustellen, dass die betroffenen Obergeschosse nicht genutzt werden und somit ausschließlich Eigenlasten auf die Konstruktion einwirken. Gleichzeitig zeigen einzelne Deckenbe- reiche jedoch bereits signifikante Vorschädigungen, beispielsweise in Form von Deckendurchbrüchen. Vor dem Hintergrund dieser vorhandenen Vorschädigungen sowie der nicht abschließend beurteilbaren Tragreserven der betroffenen Bauteile erscheint es nicht sachgerecht, den maximal zulässigen Anhalts- wert von 10 mm/s in Ansatz zu bringen. Stattdessen wird empfohlen, zunächst einen konservativen Be- wertungsansatz zu wählen, um potenzielle Folgeschäden an der Tragstruktur zu vermeiden. Es wird daher vorgeschlagen, einen reduzierten zulässigen Grenzwert von 5 mm/s für vertikale Decken- schwingungen anzusetzen. Dieser entspricht einer sicherheitsorientierten Halbierung des regulären Werts und berücksichtigt sowohl den baulichen Zustand als auch die aktuell eingeschränkte Nutzungs- situation. Je nach Verlauf und Intensität der geplanten Baumaßnahmen kann dieser Grenzwert im wei- teren Verlauf überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Tabelle 7: Anhaltswerte für vi,max zur Beurteilung der Wirkung von Dauererschütterungen auf Gebäude
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 42
[Seite 104]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Für die Überwachung während der Bauausführung wird empfohlen, die Grenzwerte für die horizontalen Schwingrichtungen auf
𝑣 = 2,5 𝑚𝑚/𝑠 𝑥,𝑦
und für die vertikalen Deckenschwingungen auf
𝑣 =5,0 𝑚𝑚/𝑠 𝑧
zu begrenzen.
Wenn möglich, sollten Probeläufe zur korrekten Einstellung der Grenzwerte und Aufstellorte durchgeführt werden.
5.1.2 Anforderungen an Messtechnik u. Aufstellorte
Anforderungen an die Messtechnik und die Ankopplung der Sensoren sind in den Normen [U5] sowie [U6] gestellt und zu berücksichtigen.
Messorte Erschütterungseinwirkungen sind jeweils in vertikaler Richtung (z) und zwei zueinander rechtwinkligen horizontalen Richtungen (x,y) zu ermitteln. Grundsätzlich ist die Stelle der stärksten Einwirkung auf dem Fußboden zu wählen. Die Messung soll nach DIN 4150-2 raumbezogen in relevanten Aufenthaltsberei- chen und nach DIN 4150-3 i.d.R. vorzugsweise auf der obersten Geschossdecke erfolgen.
Für die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen auf den Menschen gemäß DIN 4150-2 sind die dienstlich genutzten Räumlichkeiten im Erdgeschoss als relevante Immissionsorte heranzuziehen. Die Bewertung der Erschütterungseinwirkungen auf das Bauwerk selbst kann auf Deckenebene im Dachge- schoss erfolgen. Wenn davon auszugehen ist, dass sich die Erschütterungsquelle auf der dem Gleis zugewandten Seite des Gebäudes befindet, sind die Messpunkte bevorzugt an dieser Gebäudeseite zu platzieren. Zur Orientierung werden folgende Messorte vorgeschlagen:
- Messpunkt im Dienstraum (EG), nahe der Ecke einer Außenwand auf Gleisseite, Ausrichtung in x-, y- und z-Richtung (mindestens eine horizontale Richtung parallel zur Gebäudehauptachse): Zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen auf den Menschen gemäß den unter Abs. 5.1.1 genannten Grenzwerten.
- Messpunkt im Dachgeschoss, Raum 3 oder 4, ebenfalls an der Außenwand (Gleisseite), Ausrich- tung in x- und y-Richtung (mindestens eine horizontale Richtung parallel zur Gebäudehaupt- achse):Zur Bewertung der horizontalen Erschütterungseinwirkungen auf das Tragwerk.
- Messpunkt im Raum 4 (DG) in Deckenmitte, Ausrichtung in z-Richtung: Zur Bewertung der ver- tikalen Erschütterungseinwirkungen auf das Tragwerk.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 43
[Seite 105]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Hinweis: Eine Messung des Übertragungsverhaltens zwischen dem Freigelände (Bahnsteig, Gleis) und dem Ge- bäudeinneren erscheint als nicht praktikabel, da dies eine Sensorplatzierung im öffentlichen Bereich er- fordern würde (Diebstahlsicherung).
5.1.3 Alarmkonzept
Beurteilung der Erschütterungen auf das Gebäude Durch Einhaltung der Schwinggeschwindigkeit von:
𝑣 = 2,5 𝑚𝑚/𝑠 (horizontale Schwingungen in oberster Deckenebene) 𝑥,𝑦 𝑣 =5,0 𝑚𝑚/𝑠 (vertikale Schwingungen in oberster Deckenebene) 𝑧
werden die Anhaltswerte nach DIN 4150-3 eingehalten. Eine Anpassung des vorerst konservativen Grenzwerts 𝑣 = 5,0 𝑚𝑚/𝑠 in Richtung 𝑣 = 10,0 𝑚𝑚/𝑠 ist im Rahmen des Monitorings möglich. 𝑧 𝑧
Nachfolgend ist ein Alarmkonzept in Form eines Ampelplans zur Bewertung der Erschütterungseinwir- kungen auf das Bauwerk nach DIN 4150-3 dargestellt (siehe Ablaufdiagramm/Alarmkonzept in Abbil- dung 81).
Phase Grün (zulässig): 𝑣 < 2,0 𝑚𝑚/𝑠 𝑥,𝑦 𝑣 < 5,0 𝑚𝑚/𝑠 𝑧 Phase Gelb (Voralarm): 𝑣 > 2,0 𝑚𝑚/𝑠 Verständigung Bauleitung, Sachverständiger 𝑥,𝑦 𝑣 > 5,0 𝑚𝑚/𝑠 Verständigung Bauleitung, Sachverständiger 𝑧 Ggf. Anpassung des Grenzwerts Phase Rot (Alarm, Baustopp): 𝑣 > 2,5 𝑚𝑚/𝑠 Verständigung Bauleitung, Sachverständiger 𝑥,𝑦 𝑣 > 10,0 𝑚𝑚/𝑠 Verständigung Bauleitung, Sachverständiger 𝑧
Im Regelbetrieb (Phase: Grün) verläuft die Baumaßnahme planmäßig und es ist mit keinen Schäden am Gebäude zu rechnen. Bei Erreichen der Voralarmphase (Phase: Gelb) sollten die Messwerte durch einen Sachverständigen überprüft werden und ggf. Anpassungen für den weiteren Bauverlauf vorgenommen werden (z.B. Anpassungen von Alarmschwellen, Bauweise etc.). Bei Erreichen der Alarmphase (Phase: Rot), sind die Bauarbeiten vorerst sofort einzustellen. Es muss eine Prüfung durch einen Sachverständi- gen erfolgen. Folglich ist zu prüfen, ob die Bauarbeiten zu stoppen sind, unter Einschränkungen wieder freigegeben werden können oder es sich um einen Fehlalarm (blau) handelt. Die Grenzwerte der Phasen Gelb und Rot sind bevorzugt als Triggerschwellen für das Aufzeichnen eines Zeitsignals, zur detaillierten Bewertung des Ereignisses, vorzusehen.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 44
[Seite 106]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Abbildung 81: Alarmkonzept Erschütterungsüberwachung
Beurteilung der Erschütterungen auf den Menschen Durch die Einhaltung der unter Abschnitt 5.1.1 genannten Anhaltswerte in Verbindung mit dem Ablauf- diagramm zur Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen auf den Menschen gemäß DIN 4150-2 (siehe Abbildung 80) gelten die Anforderungen als erfüllt. Bei Überschreitung der Anhaltswerte (Alarmierung z. B. durch automatisierten SMS) sind die Bauarbei- ten unverzüglich einzustellen. Es hat eine unverzügliche Prüfung durch einen Sachverständigen zu erfol- gen. In diesem Zusammenhang ist zu beurteilen: • ob die Bauarbeiten gestoppt bleiben müssen, • unter welchen Einschränkungen bzw. durch welche Anpassungen im Bauverfahren eine Wieder- aufnahme erfolgen kann, • oder ob es sich um einen Fehlalarm (Status „blau“) ohne Handlungsbedarf handelt.
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 45
[Seite 107]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
5.2 Überwachung vorhandener Risse
Werden die unter Abs. 5.1.3 (Erschütterungen auf Bauwerke) genannten Anhaltswerte eingehalten, so treten Schäden im Sinne einer Verminderung des Gebrauchswertes, deren Ursachen auf Erschütterun- gen zurückzuführen wären, nach den bisherigen Erfahrungen nicht auf. Werden trotzdem Schäden be- obachtet, ist davon auszugehen, dass andere Ursachen für diese Schäden maßgebend sind. Gleichwohl können bei Erschütterungseinwirkungen unterhalb der Anhaltswerte dort Risse entstehen, wo ein im Vergleich zu den aufnehmbaren Spannungen erhöhter statischer Spannungszustand, durch bereits vor- handene Schäden, vorliegt und geringe dynamische Zusatzspannungen zur Auslösung oder zur Vergrö- ßerung von Rissen ausreichen. Die Rissursache liegt allerdings bereits im Mangel des Bauwerks. Da am Gebäude bereits größere, sich auf die monolithische Tragwirkung auswirkende Risse festgestellt wurden, wird empfohlen, diese mindestens mit einfachen analogen Rissmonitoren zu überwachen, um ggf. Rissbreitenänderungen vor, während bzw. nach der Maßnahme festzustellen. Die Überwachung wird an den Schäden unter Abs. 104.2 (Fassade) sowie den Schäden [17] (DG) u. [22] (KG) empfohlen.
- Ende des Gutachtens –
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück 46
[Seite 108]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Anlage 1 – Detailfotos Schäden
Fassade West
Detailfotos Schaden [1], exemplarisch
Detailfoto Schaden [2], exemplarisch
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-1
[Seite 109]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Detailfoto Schaden [3]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-2
[Seite 110]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Fassade Nord
Detailfoto Schaden [4]
Detailfoto Schaden [5]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-3
[Seite 111]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Fassade Ost
Detailfoto Schaden [6]
Detailfoto Schaden [7]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-4
[Seite 112]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Detailfoto Schaden [8]
Detailfoto Schaden [9]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-5
[Seite 113]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Detailfoto Schaden [10]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-6
[Seite 114]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Fassade Süd
Detailfoto Schaden [11], exemplarisch
Detailfoto Schaden [12]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-7
[Seite 115]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
EG - Relaisraum
Detailfoto Schaden [13]
- OG – Raum 1
Detailfoto Schaden [14]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-8
[Seite 116]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
- OG – Raum 2
Detailfoto Schaden [15]
- OG -Raum 3
Detailfoto Schaden [16]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-9
[Seite 117]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
DG – Raum 4
Detailfoto Schaden [17]
Detailfoto Schaden [18]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-10
[Seite 118]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Detailfoto Schaden [19]
Detailfoto Schaden [20]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-11
[Seite 119]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Detailfoto Schaden [21]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-12
[Seite 120]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
KG – Raum 1
Detailfoto Schaden [22] KG – Raum 2
Detailfoto Schaden [23]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-13
[Seite 121]
M2503515-02 – Bahnhof Bentwisch - Stralsunder Str. 38 Vorbereitung einer Beweissicherung u. Untersuchungskonzept
Detailfoto Schaden [24]
LPI Ingenieurgesellschaft mbH Hannover – Hamburg – Westerstede – Herten – Wuppertal – Darmstadt – Wismar – Köln – Kiel – Osnabrück A1-14