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Vorhaben:
Stellwerkserneuerung Bentwisch (Los 1) Strecke 6322 zwischen Stralsund und Rostock Hauptbahnhof
Betroffene Streckenabschnitte
1 Strecke 6322 km 58,454 bis km 68,559
2 Strecke 6925 km 0,000 bis km 6,100
3 Strecke 6949 ab km 6,100
Unterlage 13
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
Unterlage Bezeichnung
13.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
13.21-15 Karten Konfliktpläne (Karte 1-15)
Version Nr Datum Änderungen
1 12.09.2025
2 04.12.2025 Anpassung BE-Flächen
3 15.04.2026 Einarbeitung Anpassung Kompensationsmaßnahmen
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– Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
Kontakt: Internet: Geschäftsführung: Nebelring 15 www.institut-biota.de Dr. Dr. Dietmar Mehl D-18246 Bützow postmaster@institut-biota.de M. Sc. Conny Mehl Tel.: 038461/9167-0 Handelsregister: Amtsgericht Rostock | HRB 5562
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Vertragsgrundlagen
AUFTRAGNEHMER & BEARBEITUNG: AUFTRAGGEBER:
Dr. rer. nat. Jens Nitzsche Kevin Bartl M. Sc. Diana Sonnenburg Fachreferent Umwelt M. Sc. Constanze Jeschke Dipl.-Ing. Stephan Renz
biota – Institut für ökologische Forschung DB InfraGO AG und Planung GmbH
Nebelring 15 Wismarsche Straße 390 18246 Bützow 19055 Schwerin Telefon: 038461/9167-0 Telefon: +49 15233334348 E-Mail: postmaster@institut-biota.de E-Mail: Kevin.Bartl@deutschebahn.com Internet: www.institut-biota.de Internet: www.deutschebahn.com
Vertragliche Grundlage: Vertrag vom 24.10.2024
Bützow, den 15.04.2026
i. V. Dipl.-Ing. Stephan Renz
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Inhaltsverzeichnis
INHALT
1 Einleitung .............................................................................................................. 6
1.1 Anlass und Aufgabenstellung ..................................................................................... 6
1.2 Beschreibung des Vorhabens .................................................................................... 6
1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes .................................................................... 8
1.4 Daten und Methodik ................................................................................................... 8
1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche ................................ 9
1.5.1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Region Rostock........................................... 9
1.5.2 Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg / Rostock ................................................................................................ 10
1.5.3 Natura 2000-Gebiete ................................................................................................... 10
1.5.4 Gesetzlich geschützte Biotope .................................................................................... 10
1.5.5 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ................................................... 11
2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands ...................................... 12
2.1 Biotope .................................................................................................................... 12
2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV ...................... 32
3 Konfliktanalyse ................................................................................................... 35
3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben .................................................................................. 35
3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben ................................................................................................................. 43
3.3 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben ................. 43
3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben ........................................... 44
3.4.1 Bauzeitenregelung (Zauneidechse) ............................................................................. 44
3.4.1.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme ................................................... 44
3.4.1.2 fachliche Herleitung und Maßgaben .......................................................... 44
3.4.1.3 Auswirkungen der Maßnahme auf die Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevante Art ................................................... 44
3.4.2 Bauzeitenregelung (Freibrüter) .................................................................................... 44
3.4.2.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme ................................................... 44
3.4.2.2 fachliche Herleitung und Maßgaben .......................................................... 45
3.4.2.3 Auswirkungen der Maßnahme auf die Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevante Art ................................................... 45
3.4.3 Bauzeitenregelung (Bodenbrüter) ................................................................................ 45
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Inhaltsverzeichnis
3.4.3.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme .................................................. 45
3.4.3.2 fachliche Herleitung und Maßgaben .......................................................... 45
3.4.3.3 Auswirkungen der Maßnahme auf die Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevante Art ................................................... 45
3.5 Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Biotope ..................................................................................................................... 45
3.6 Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV ........................................................... 48
4 Kompensationsmaßnahmen .............................................................................. 50
4.1 Biotopwertbezogene Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Biotope.......... 50
4.2 Funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV ........................................................... 52
5 Ersatzgeld .......................................................................................................... 52
6 Zusammenfassung ............................................................................................. 52
7 Quellen ............................................................................................................... 53
8 Anhang ............................................................................................................... 55
8.1 Karten ...................................................................................................................... 55
8.2 Verzeichnisse ........................................................................................................... 55
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
1 Einleitung
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Die DB InfraGO AG plant die Anpassung der bestehenden bzw. die neu zu errichtende Stellwerkstechnik gemäß dem Stand der Technik in DSTW (Digitales Stellwerk, Los 1) sowie der Ausbau der Bahnhofsanla- gen in Bentwisch. Im Zuge des Bauvorhabens erfolgt die Erneuerung bzw. die Anpassung von Kabeltras- sen, Signalanlagen und Bahnsteigen. Weiterhin erfolgt die Errichtung eines Gleisfeldkonzentrators (Beton- schalthaus) sowie zwei zusätzlichen kleine Betonschalthäuser auf Fertigfundamenten.
Im Rahmen der planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung ist das Vorliegen eines Eingriffs gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG abzuprüfen. Dieser liegt vor, wenn die baulichen, anlagebedingten oder betriebsbeding- ten Änderungen im Bereich der Bahnlinie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funk- tionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen.
Hierbei sind vermeidbare Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes entprechend § 15 Abs. 1 BNatSchG zu unterlassen. Wenn dies unter Berücksichtigung von Alternativen i. S. § 15 Abs. 1 BNatSchG oder Vermeidungsmaßnahmen nicht möglich sind, die Beeinträchtigungen also unvermeidbar sind, hat durch den Verursacher eine Kompensation in Form von Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen nach § 15 Abs. 2 BNatSchG zu erfolgen.
Die hier vorliegende Unterlage wird gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes in Form eines Landschaftspflegerischen Begleitplans erstellt. Die Umsetzung erfolgt unter Heranziehen der Bundeskom- pensationsverordnung (BKompV).
1.2 Beschreibung des Vorhabens
Die Stellwerkstechnik des Stellwerks Bentwisch soll durch DSTW-Technik ersetzt werden. Gründe für den Neubau sind die direkte Abhängigkeit von den Digitalisierungsmaßnahmen im Knoten Rostock Hauptbahn- hof (Hbf) und der Leit- und Sicherungstechnik sowie der bauliche Zustand des Bestandsstellwerks Bent- wisch. Der untersuchte Projektbereich orientiert sich an der Bahnstrecke 6322 zwischen Stralsund und Rostock Hbf. Sie dient als Zubringerstrecke für den Güterverkehr zu den Rostocker Häfen sowie dem Re- gional- und Fernverkehr zwischen den beiden Hansestädten. Die zu ersetzende Stellwerksanlage liegt im Ortsbereich der Gemeinde Bentwisch, die zum Landkreis Rostock gehört. Im Umfeld befindet sich die Sied- lungsgebiete von Bentwisch in unterschiedlicher Besiedlungsdichte sowie ruderale Stauden- und Grasflu- ren entlang der Gleistrasse.
Bestehende Kabeltrassen werden weiterverwendet und können den Lageplänen entnommen werden. Diese sind größtenteils oberflächenbündig verlegte Betonkanäle mit Deckel, die aufgrund ihres Zustands und ihrer Belegung für eine Verwendung im Zuge des Vorhabens geeignet sind. Die Kabel zwischen den Schächten im Bereich des Stellwerksgebäudes sind in Rohrtrassen verlegt. Nördlich im Anschluss an die bestehenden Bahnhofsgebäude in Bentwisch soll ein Gleisfeldkonzentrator (GFK), als Gebäude bestehend aus Fertigteilen, errichtet werden. Die Digitalisierung des Standorts soll dessen Modernisierung ermögli- chen, was mit einer Steuerung des Bereichs durch die Zentrale in Rostock einhergeht. Ziel sind die optimale Nutzung von Gleislängen und -anzahlen unter Ausschließung von Fahrstraßenausschlüssen. Außerdem wird die technische Blockanbindung an das Stellwerk des Düngemittelwerks YARA angestrebt (Strecke 6925, 6949). Neben dem GFK werden zwei kleine Gebäude in vergleichbarer Bauweise errichtet. Diese dienen als Trafostation und Netzersatzanlage.
Detaillierte Informationen zum Vorhaben und seinen technischen Spezifikationen sind dem Erläuterungs- bericht zu entnehmen.
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Einleitung
Die Arbeiten finden in den in Tabelle 1 dargestellten drei Abschnitten entlang der Bahnstrecke 6332, zwi- schen Kilometer 62,7 und 66,4 sowie 68,6 und 68,5, und den Bahnstrecken 6925 und 6949, zwischen Kilometer 0,0 und 7,3, statt.
Tabelle 1: projektspezifische Untersuchungsabschnitte mit Angabe der Streckenkilometrierungen
| Abschnitt-Nr. | Bezeichnung / Strecke | Strecken-Kilometrierung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| von km | bis km | ||||||||||
| 1 | Bentwisch / 6322 | 66,400 | 62,700 | ||||||||
| 2 | Riekdahl / 6322 | 68,500 | 68,600 | ||||||||
| 3 | Poppendorf / 6925, 6949 | 0,000 | 7,300 |
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Bentwisch (Los 1) mit den Abschnitten 1 bis 3
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
1.3 Abgrenzung des Untersuchungsraumes
Die Arbeiten finden in den in Tabelle 1 dargestellten drei Abschnitten entlang der Bahnstrecke zwischen Rövershagen (Strecke 6322) bzw. Poppendorf (Strecken 6925, 6949) und Rostock (Kilometer 62,7 und 68,6 [Strecke 6322] bzw. Kilometer 0.0 und 7,3 [Strecken 6925, 6949]) statt. Da sich die Wirkungen des Vorhabens vor allem auf den direkten Baubereich begrenzen, wurden die Kartierungen in einem Umfeld von 25 m um die genannten Abschnitte angesetzt (vgl. Tabelle 2).
Tabelle 2: Wirkungen und deren Relevanz laut FFH-VP-Info (BFN 2024)
| Wirkung | betroffene Schutzgüter | Untersuchungsraum | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Überbauung von Flächen | Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser | Baubereich | ||||||
| Barriere- oder Fallenwirkung / Mortalität | Tiere | Baubereich | ||||||
| Akustische Reize (Schall) | Tiere, Landschaftsbild | 500 m | ||||||
| Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) | Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild | Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild | In Siedlungsbereichen ver- | |||||
| nachlässigbar/ sonst 100 m | ||||||||
| Licht | Tiere, Landschaftsbild | In Siedlungsbereichen ver- | ||||||
| nachlässigbar/ sonst 100 m | ||||||||
| Erschütterungen / Vibrationen | Tiere, Pflanzen | In Siedlungsbereichen ver- | ||||||
| nachlässigbar/ sonst 100 m | ||||||||
| Mechanische Einwirkung (Wellenschlag, Tritt) | Boden, Tiere, Pflanzen | Baubereich | ||||||
| Depositionen mit strukturellen Auswirkungen | Luft, Klima, Wasser, Boden, | Baubereich | Baubereich | |||||
| (Staub / Schwebst. u. Sedimente) | Tiere, Pflanzen | |||||||
| Sonstige durch Verbrennungs- u. Produktions- | Luft, Klima, Wasser, Boden, | Baubereich | ||||||
| prozesse entstehende Schadstoffe | Tiere, Pflanzen | |||||||
| Sonstige Stoffe | Luft, Klima, Wasser, Boden, | Baubereich | ||||||
| Tiere, Pflanzen |
1.4 Daten und Methodik
Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans wird die Erheblichkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft betrachtet und bewertet. Ein Eingriff gemäß § 14 Abs. 1 BNatSchG liegt dann vor, wenn ein Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus- halts oder des Landschaftsbildes führen.
Die vorliegende Unterlage führt die Prüfung des Vorhabens gemäß Bundeskompensationsverordnung (BKompV) durch. Entsprechend dieser werden Natur und Landschaft durch die Schutzgüter „Biotope“, „Tiere“, „Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Klima/ Luft“ und „Landschaftsbild“ dargestellt. Diese werden im Rahmen von Kartierungen bzw. der vorhandenen Literatur qualitativ erfasst. Hierbei ergibt sich ein Aus- gangszustand, der in der Regel mittels einer sechsstufigen Skala (sehr gering – gering – mittel – hoch – sehr hoch – hervorragend) bewertet wird. Das Schutzgut Wasser wird verbal-argumentativ dargestellt. Die Bewertung der einzelnen Schutzgüter wird in den jeweiligen Kapiteln erläutert.
Das Erfassungs- und Bewertungssystem der BKompV gliedert sich in zwei Stufen. Stufe 1 enthält die Grun- derfassung und -bewertung der Biotope. Diese ist in jedem Fall durchzuführen. Stufe 2 beinhaltet die Zu- satzerfassung und -bewertung aller weiteren Schutzgüter und ist nur in den Fällen gemäß § 4 Abs. 3 BKompV relevant. Demnach sind bei den Schutzgütern „Tiere“, „Pflanzen“, „Boden“, „Wasser“, „Klima/ Luft“ eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere und beim Schutzgut „Landschaftsbild“ mindestens eine erhebliche Beeinträchtigung anzunehmen.
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Einleitung
Die vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen sind entsprechend der zeitlichen Abfolge in baube- dingt, anlagebedingt und betriebsbedingt zu unterteilen. Weiterhin erfolgt eine Aufteilung in unmittelbare (Flächeninanspruchnahme) und mittelbare Wirkungen (z. B. Verschattung, Verlärmung etc.).
Unmittelbare Wirkungen werden hinsichtlich ihrer Dauer, Stärke und Reichweite anhand der Stufen „ge- ring“, „mittel“ und „hoch“ bewertet. Die mittelbaren Wirkungen werden ebenfalls hinsichtlich ihrer Dauer, Stärke und Reichweite bewertet. Jedoch werden diese Parameter mit einem Faktor von 0,1 bis 1 ausge- drückt. Zusätzlich ist eine Unterteilung nach Wirkzone möglich. Zuletzt werden auch diese Faktoren wie- derum in die Stufen „gering“ (0,1 bis 0,3), „mittel“ (0,4 bis 0,6) und „hoch“ (0,7 bis 1,0) übersetzt.
Anschließend werden die Bewertung der Schutzgüter und die Bewertung der Wirkungen miteinander ver- schnitten. Im Ergebnis können die Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter in die Kategorien „unerheblich“, „erheblich“ und „erheblich mit besonderer Schwere“ eingeteilt werden.
Weiterhin ist die Kompensation des Eingriffs im Rahmen der vorliegenden Unterlage zu ermitteln. Diese erfolgt beim Schutzgut Biotope biotopwertbezogen. Für überbaute Biotope wird die betroffene Fläche mit dem jeweiligen Biotopwertverlust multipliziert. Bei mittelbar beeinträchtigten Biotopen wird der Biotopwert des vorhandenen Zustands mit der voraussichtlich beeinträchtigten Fläche in Quadratmetern und dem Faktor der mittelbaren Wirkung multipliziert. Im Ergebnis liegt eine Anzahl an Wertpunkten vor, die kom- pensiert werden muss. Im Falle aller weiteren Schutzgüter ist ein funktionsspezifischer Kompensationsbe- darf erforderlich. Dieser erfolgt verbal-argumentativ.
Abbildung 2: Diagramm zum Erfassungs- und Bewertungssystem der BKompV
1.5 Übergeordnete Planungen und besonders geschützte Bereiche
1.5.1 Regionales Raumentwicklungsprogramm Region Rostock
Gemäß der des Entwurfes zur Grundkarte des RREP Rostock (Stand: Januar 2024) liegt der Planungsbe- reich nördlich der Autobahnbrücke bis zum Bahnübergang in Bentwisch innerhalb des Vorbehaltsgebietes für Freiraumschutz. Darüber hinaus befinden sich der Bereich östlich der Bahnüberführung der Dorfstraße nordöstlich von Klein Kussewitz innerhalb eines Vorranggebietes für die Gewerbe / Industrie, das bis zum
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Yara-Werk reicht und dieses einschließt. Der Streckenverlauf von Riekdahl und Bentwisch wird außerdem als Vorrangtrasse Ausbau eingestuft (RPV Rostock 2024).
1.5.2 Gutachterlicher Landschaftsrahmenplan für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg / Rostock
Der Gutachtliche Landschaftsrahmenplan weist dem größten Teil der Vorhabenbereiche eine heutige po- tentielle natürliche Vegetation von Buchenwald aus. Bei Riekdahl, nördlich von Klein Bartelsdorf und im Umland von Klein Kussewitz wäre meist Waldmeister- Buchenwald ausgeprägt. Nordöstlich zwischen Bent- wisch und Mönchhagen sowie westlich des Yara-Werkes würden sich größere Bestände von typischem Waldgersten-Buchenwald einstellen. Der letzte und flächenmäßig kleinste Typ einer heutigen potentielle natürlichen Vegetation befindet sich im Untersuchungsraum in Form von nassem Birken-Stieleichenwald. Er tritt in der Nähe von Gewässern auf, im Gebiet nahe der Carbäk südlich von Bentwisch und dem Mühl- bach nördlich von Klein Kussewitz.
Dem Grundwasser wird in den Vorhabenbereichen weitgehend eine hohe bis sehr hohe Schutzwürdigkeit zugeordnet. Im Norden, zwischen Bentwisch und Mönchhagen sowie nördlich von Klein Kussewitz befin- den sich größere Gebiete, die nur mit geringer bis mittlerer Schutzwürdigkeit bewertet wurden. Die Klima- verhältnisse werden als niederschlagsnormal eingestuft. Ausnahme ist der äußerste Osten nahe Poppen- dorf, der in ein niederschlagsbegünstigtes Gebiet hineinragt.
In Bezug auf die Landschaft erfolgen Zuordnungen von landschaftlichen Freiräumen und Bereichen mit bestimmtem Landschaftsbildpotential. Das Vorhabengebiet befinden sich im Landschaftlichen Freiraum mit weitgehend geringer Schutzwürdigkeit, außer im Osten um Poppendorf, wo eine mittlere Schutzwürdigkeit vorliegt. Die Schutzwürdigkeit ist im Raum gering bis mittel ausgeprägt. Ausnahmen befinden sich klein- räumig zwischen Bentwisch und Mönchhagen sowie bei Klein Kussewitz, mit mittleren bis sehr hohen Schutzwürdigkeiten (LUNG M-V 2011).
1.5.3 Natura 2000-Gebiete
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung in Form von Natura 2000-Gebieten, FFH- und europäische Vogel- schutzgebiete, sind im Untersuchungsraum und deren näheren Umgebung nicht vorhanden.
1.5.4 Gesetzlich geschützte Biotope
Im Folgenden sind die nach NatSchAG M-V gesetzlich geschützten Biotope, wie in der Kartieranleitung für M-V dargestellt (LUNG M-V 2013), mit den entsprechenden Schutzparagrafen und den Abschnitten in den sie vorkommen. Es ist anzumerken, dass nicht alle Biotope in den jeweiligen Abschnitten die Vorausset- zungen für einen Biotopschutz erfüllen. Abschnitte, in denen sowohl ungeschützte als auch geschützte Biotope eines Typen vorkommen, sind in der nachfolgenden Tabelle durch einen *) markiert.
Tabelle 3: Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope in den einzelnen Abschnitten, unter Angabe des Schutzstatus nach NatSchAG M-V
| Biotop gem. Kartieranleitung LUNG M-V | Schutz nach | Vorkommen in Abschnitten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NatSchAG M-V | ||||||||
| BAA - Allee | § 19 | Abs. 3* | ||||||
| BBA - Älterer Einzelbaum | § 18 | Abs. 1 | ||||||
| BBG - Baumgruppe | § 18 | Abs. 1, 3* | ||||||
| BFX - Feldgehölz aus überwiegend heimischen Baumarten | § 20 | Abs. 1 | ||||||
| BHA - Aufgelöste Baumhecke | § 20 | Abs. 3* | ||||||
| BHB - Baumhecke | § 20 | Abs. 1*, 3* | ||||||
| BHF - Strauchhecke | § 20 | Abs. 1, 2, 3 |
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Einleitung
| Biotop gem. Kartieranleitung LUNG M-V | Schutz nach | Vorkommen in Abschnitten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NatSchAG M-V | ||||||||
| BHJ - Jüngere Feldhecke | § 20 | Abs. 3 | ||||||
| BHS - Strauchhecke mit Überschirmung | § 20 | Abs. 1, 2 | ||||||
| BLM - Mesophiles Laubgebüsch | § 20 | Abs. 1, 3* | ||||||
| BLT - Gebüsch trockenwarmer Standorte | § 20 | Abs. 3 | ||||||
| BRG - Geschlossene Baumreihe | § 19 | Abs. 3 | ||||||
| BRL - Lückige Baumreihe | § 19 | Abs. 3* | ||||||
| BRR - Baumreihe | § 19 | Abs. 1 | ||||||
| VWD - Feuchtgebüsch stark entwässerter Standorte | § 20 | Abs. 1* |
*) nicht alle Biotope des Typen im Abschnitt nach § NatSchAG M-V geschützt
1.5.5 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft sind im Untersuchungsgebiet sowie dessen näherer Umgebung nicht vorhanden.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
2 Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustands
2.1 Biotope
Zwischen Anfang und Mitte Juli 2024 wurden die drei Streckenabschnitte (vgl. Kapitel 1.2) des Untersu- chungsgebiets Bentwisch vegetationskundlich erfasst. Dazu wurden Begehungen der Abschnitte vorge- nommen, in denen gemäß den Vorgaben der Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Le- bensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V 2013) die jeweiligen Biotoptypen abgegrenzt und in ihre Äquivalente gemäß BKompV Anlage 2 übertragen wurden. Zur einfacheren Identifikation wurde im Text die Nomenklatur der Benennung nach der Kartieranleitung des LUNG M-V beibehalten. In den Abbildungen sind, wo anwendbar, beide Formen der Benennung aufgeführt. Zusätzlich wurden die wich- tigsten bestandsbildenden Arten notiert und etwaige Vorkommen von Arten der Roten Liste der Gefäß- pflanzen Deutschlands (BFN 2018) und Mecklenburg-Vorpommerns (UMWELTMINISTERIUM M-V 2005) aufgenommen.
Prägendstes Element der einzelnen Abschnitte ist jeweils der zentral im Untersuchungsgebiet verlaufende Schienenstrang mit dem dazugehörigen Gleisbett aus grobem Schotter (OVE). Die Gleisanlagen sind in den meisten Bereichen doppelsträngig ausgeführt und verlaufen in Nord-Süd-Richtung. Im Siedlungsgebiet von Bentwisch verläuft auf kurzer Strecke (km 64,800 bis 64,100, Strecke 6322) ein drittes Gleis parallel und zweigt dann nach Südosten in Richtung des örtlichen Umspannwerkes ab, wo es endet. Die Strecken 6925 und 6949 verlaufen weitgehend in West-Ost-Richtung und sind eingleisig ausgeführt; ab km 6,600 weitet sich die Anzahl der Gleisstränge nahe dem Yara-Werk in einem Abstellbereich bis über 10 auf.
Die Gleise sind meist vegetationsfrei, entweder durch häufige Befahrung oder Einsatz von Herbiziden. Le- diglich in den Randbereichen halten sich niedrige Kräuter wie Acker-Winde (Convolvulus arvensis), Acker- Schachtelhalm (Equisetum arvense) oder Stinkender Storchschnabel (Geranium robertianium). Nach Os- ten bzw. Westen schließt sich den Gleisen meist ein Streifen aus einer ruderalen Gras- und / oder Stau- denflur an (RH), der zwischen ein bis drei Meter breit ist und sich wegen der Gestaltung des Gleisbettes gelegentlich in leichter Hanglage befindet. Daran schließen sich auf beiden Seiten unterschiedliche For- mationen der lokalen Kulturlandschaft an. Diese reichen von Acker- und Grünland über Gehölzbestände, wie Hecken, Baumreihen und Waldbereiche bis hin zu Siedlungsgebieten mit vielgestaltigen Verkehrsan- lagen und Wohnbebauungen. Um die einzelnen Streckenabschnitte besser charakterisieren und später bewerten zu können, werden diese in kleinere Untereinheiten aufgeteilt und im Folgenden noch einmal näher beschrieben.
Abschnitt Riekdahl liegt südlich des Stadtteils Riekdahl-Brinckmansdorf, an den Kilometern 68,500 und 68,600 der Strecke 6322. Neben den prägenden Gleisanlagen (OVE) im Zentrum des Abschnitts bestim- men lineare Gehölzbestände sowie Ruderalfluren den Bereich. Beidseitig der Gleise schließt sich ein brei- ter Streifen eines ruderalen Kriechrasens (RHK) mit geringem Kräuteranteil an. Typische Arten sind Ge- wöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos). Im Westen ist der Bestand eben ausgeprägt, während er im Osten in leichter Hanglage liegt und ruderaler und nährstoff- reicher ausgebildet ist. Hier kommen häufige Arten wie Große Brennnessel (Urtica dioica) und Brombeeren (Rubus fruticosus agg.) dazu. Im Westen schließt sich an die Ruderalflur der „Riekdahler Weg“ an, eine asphaltierte Straße (OVL) in mäßigem Erhaltungszustand. Bis auf wenige ubiquitäre Arten der Trittfluren ist der Bereich vegetationsfrei. Die, in der Richtung abschließende, Strauchhecke mit Überschirmung (BHS) wird vor allem von Schwarzem Holunder (Sambucus nigra), Grau-Weide (Salix cineraea) und Brom- beeren sowie Silber-Weide (Salix alba) als Überhälter bewachsen. Auf der östlichen Seite zeigt sich in Bezug auf den Gehölzstreifen eine ähnliche Gestaltung. Der Böschungsbereich wird zu etwa gleichen Tei- len von einer Strauchhecke (BHF) im Süden, aus Grau-Weide und hohem Anteil von Brombeeren beste- hend, und im Norden mit zusätzlichen Überhältern (BHS), meist Silber-Weiden, bewachsen. Den Abschluss nach Osten bildet hier ein schmaler Streifen eines Lehm-Ackers (ACL).
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Abbildung 3: Bahntrasse Blickrichtung nach Süden, Abbildung 4: Blickrichtung nach Norden, rechts rechts Strauchhecke mit Überhältern Hanglage mit ruderalen Grasfluren (BHS) (RHK) und Strauchhecken (BHF)
Tabelle 4: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Riekdahl nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| Äcker und Ackerbrachen | 33.04a.03 | ACL | ACL | Acker mit stark verarmter oder | 6 | gering | |||||||||
| fehlender Segetalvegetation | |||||||||||||||
| (Lehm- oder Tonböden) | |||||||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | ||||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.03.03M | BHF | Sonstige Hecken (insbesondere | 16 | hoch | ||||||||||
| auf ebenerdigen Rainen oder | |||||||||||||||
| Böschungen) - mit Überhältern | |||||||||||||||
| mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.03.03M | BHS | Sonstige Hecken (insbesondere | 16 | hoch | |||||||||||
| auf ebenerdigen Rainen oder | |||||||||||||||
| Böschungen) - mit Überhältern | |||||||||||||||
| mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||
| triebsweg | |||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering |
Abschnitt Bentwisch 1 grenzt im Süden an die Autobahnbrücke der A 19 sowie im Norden an den „Klein Bartelsdorfer Weg“ und liegt zwischen den Kilometern 65,700 und 66,400 der Strecke 6322. Im Bereich nähern sich zwei Bahntrassen (OVE) an, aus den Richtungen Rostocker Hafen und Hauptbahnhof kom- mend, die ab zwei Drittel der Strecke parallel zueinander verlaufen. Zwischen den Gleisen sowie durchge- hend auf der westlichen Seite in variierender Breite befinden sich größere Bestände einer ruderalen Gras- flur (RHK), meist dominant gebildet von Land-Reitgras mit wenigen eingestreuten Kräutern, wie Jakobs- Kreuzkraut (Senecio jacobaea) und Tüpfel-Johanniskraut (Hypericum perforatum). Im Osten sind ähnliche Bestände ausgebildet, in der südlichen Hälfte im Wechsel mit Gehölzstrukturen und vergleichbaren
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
ruderalen Staudenfluren (RHU), mit geringerem Grasanteil. Nach Norden hin ist das Biotop als breiter Streifen ausgebildet, der nur selten einzelne ältere Bäume (BBA) enthält. Im Westen bilden Lehm-Äcker (ACL) in weiten Teilen den Abschluss, Gehölze sind selten eingestreut, wie kleinere ruderale Gebüsche (BLR) aus Schwarzem Holunder und Brombeeren und eine Strauchhecke mit Überhältern (BHS) aus Grau- und Silberweide auf einem Feldrain. Im Norden, an dem Bahnübergang des „Klein Bartelsdorfer Wegs“ (OVL), befindet sich auf westlicher Seite ein einzelnes Privatgrundstück (OEL)mit typischen Gartenanlagen aus Scherrasen und Zierpflanzungen. Begrenzt wird das Grundstück von einer Siedlungshecke aus nicht- heimischen Ziergehölzen (PHW), darunter standortuntypische Nadelgehölze, die im weniger gepflegten Außenbereich von Brombeeren bestimmt wird. Die östliche Hälfte wird neben den bereits erwähnten Ru- deralfluren von größeren linearen Gehölzbeständen bestimmt. Im Süden sind dies nahe den Gleisen Strauchhecken mit (BHS) und ohne (BHF) Überschirmungen. Sie werden meist aus Grau-Weide, Spitz- und Berg-Ahorn (Acer platanoides, A. pseudoplatanus), verschiedenen Rosen (Rosa spec.) und Brombee- ren sowie Silber-Weide als Überhälter gebildet. Auf der östlichen Seite begleitet ein versiegelter Wirt- schaftsweg (OVW) die Gleisanlagen, wobei der Abstand von Norden nach Süden stetig zunimmt. Der Weg mündet im Norden in den „Klein Bartelsdorfer Weg“. Östlich des Weges schließt eine fast durchgehend ausgebildete Baumhecke (BHB) den Untersuchungsbereich ab, bestehend aus beiden Ahorn-Arten, Som- mer-Linde (Tilia cordata), Walnuss (Juglans regia) sowie sehr selten Schmalblättriger Ölweide (Elaeagnus angustifolia).
Abbildung 5: Ruderale Grasflur (RHK) im Trassenbe- Abbildung 6: Blick nach Norden zum Bahnüber- reich, rechts Baumhecke (BHB). Blick gang. Links Siedlungshecke (PHW) nach Norden aus nichtheimischen Gehölzen als Grundstückeinfassung
Tabelle 5: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 1 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||
| Kartier- | |||||||||
| schlüssel | |||||||||
| LUNG M-V | |||||||||
| Äcker und Ackerbrache | 33.04a.03 | ACL | ACL | Äcker und Ackerbrache auf | 6 | gering | |||
| Lehm- oder Tonboden - Acker | |||||||||
| mit stark verarmter oder fehlen- | |||||||||
| der Segetalvegetation (Lehm- | |||||||||
| oder Tonboden) | |||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | ||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||
| Landschaft |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||||
| 39.03.02 | RHU | RHU | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | ||||||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.01.06 | BLR | Gebüsch stickstoffreicher, ru- | 12 | mittel | ||||||||||||
| deraler Standorte und stark ver- | |||||||||||||||||
| buschter Grünlandbrachen (Ver- | |||||||||||||||||
| buschung > 50 %) | |||||||||||||||||
| 41.03.03M | BHB | Sonstige Hecken (insbesondere | 16 | hoch | |||||||||||||
| auf ebenerdigen Rainen oder | |||||||||||||||||
| Böschungen) - mit Überhältern | |||||||||||||||||
| mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.03.03M | BHF | Sonstige Hecken (insbesondere | 16 | hoch | |||||||||||||
| auf ebenerdigen Rainen oder | |||||||||||||||||
| Böschungen) - mit Überhältern | |||||||||||||||||
| mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.03.03M | BHS | Sonstige Hecken (insbesondere | 16 | hochl | |||||||||||||
| auf ebenerdigen Rainen oder | |||||||||||||||||
| Böschungen) - mit Überhältern | |||||||||||||||||
| mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.04M | PHW | Gehölzanpflanzung und Hecken | 9 | gering | |||||||||||||
| aus überwiegend nicht autochto- | |||||||||||||||||
| nen Arten - mittlere Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.05aA | BRR | Einzelbäume, Baumreihen und | 18 | hoch | |||||||||||||
| Baumgruppen aus überwiegend | |||||||||||||||||
| autochtonen Arten - alte Ausprä- | |||||||||||||||||
| gung | |||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||||
| 52.01.01a | OVW | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering | |||||||||||||
| Bauwerke mit zugeordne- | 53.01.03b | 53.01.03b | OEL | OEL | Einzel- und Reihenhausbebau- | 5 | 5 | gering | gering | ||||||||
| ter typischer Freiraum- | ung inkl. typischen Freiräumen - | ||||||||||||||||
| struktur | lockeres Einzelhausgebiet |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abschnitt Bentwisch 2 beginnt am Bahnübergang des „Klein Bartelsdorfer Weg“ und endet am Bahn- übergang in Bentwisch Stralsunder Straße / L 182, zwischen den Kilometern 64,800 und 65,700 der Stre- cke 6322. Wie bei den anderen Abschnitten bilden die Gleisanlagen (OVE) im zentralen Verlauf von Nord nach Süd den markantesten Punkt des Bereichs. Ruderale Kriechrasen (RHK), mit Land-Reitgras, Großer Brennnessel und Jakobs-Kreuzkraut, teils auch mit höherem Anteil von neophytischen Arten, v. a. Kanadi- sche Goldrute (Solidago canadensis / RHN), besiedeln den Schienenstrang fast durchgehend zu beiden Seiten mit hoher Deckung und variabler Breite. Außerdem treten sie an häufiger durch den Menschen gestörten Bereichen nahe den stärker besiedelten Bereichen auf (RHU). Gehölze, meist in linearer Aus- prägung, spielen in dem Abschnitt ebenfalls eine wichtige Rolle. Auf der westlichen Seite beginnt der Bio- topbestand im Süden, außerhalb der Ruderalfluren, mit einem langgezogenen Streifen artenarmem Wirt- schaftsgrünland (GMA). Auf der den Schienen zugewandten Seite wird das Grünland durch einen intensiv gepflegten, nur zeitweise wasserführenden Graben (FGY) entwässert, wobei Gewöhnliches Schilf (Phrag- mites australis) die auffälligste, aber nicht weit verbreitete Art bildet. Darauf folgt nach Norden eine Baum- reihe (BRR) aus Silber-Weiden. Daran schließt sich ein weiteres Grünland (GMA) an, das aber nur als schmaler Streifen in das Untersuchungsgebiet hineinragt. Auch hier begleitet ein entwässernder, extensiv gepflegter Graben (FGN) den Bereich. Der Bewuchs mit Schilf ist stärker ausgeprägt und es treten außer- dem breitere Feuchtgebüsche (VWD), aus v. a. Grau-Weiden, auf. In diesem Abschnitt ist die grasige Ru- deralflur besonders breit ausgebildet. Im Norden endet der westliche Bereich, neben den sich fortsetzenden Ruderalfluren, mit Siedlungsbiotopen. Dazu gehören ein Parkplatz (OVP) mit angeschlossenem Scherra- sen (PER) und der darauffolgenden Straße (OVL) zum Bahnübergang mit angrenzenden Fußwegen (OVF). Allen Biotopen ist gemein, dass sie arm an spontanen Arten und Strukturen sind. Die südliche Hälfte des östlichen Bereichs wird von einem Wechsel aus Ruderalfluren und Gehölzen, Strauchhecken mit Über- schirmung (BHS) und Feldgehölz (BFX), geprägt. Den Abschluss im Osten bildet hier in den größten Teilen ein weiteres artenarmes Grünland (GMA). Die frischegetönten Gehölze werden vor allem aus Weiden, Ahorn und Holunder gebildet. Im Anschluss bestimmt die Carbäk, im Gebiet wegen der starken Laufverän- derung als geschädigter Fluss (FFG) kartiert, den Bereich. In den steilen Ufern ist die Carbäk wie alle Fließgewässer im Raum durch Fluren mit hohem Anteil von Schilf geprägt. Begleitet wird der Fluss neben den bereits erwähnten Ruderalfluren von weiteren linearen Gehölzen, Baumhecken (BHB) und Strauchhe- cken mit Überhältern (BHS), die eine ähnliche Artenzusammensetzung wie die vorherigen Gehölze aufwei- sen. Nach Norden, zur Straße hin (OVL, OVF), bildet ein größerer Bestand einer ruderalen Staudenflur (RHU) aus Brennnesseln und Schilf mit eingestreuten Feuchtgebüschen (VWD) aus Grau-Weide den Ab- schluss.
Abbildung 7: Baumreihe (BRR) aus Silber-Weiden Abbildung 8: Blickrichtung Süden, in Bildmitte ru- (Salix alba) als gleisbegleitendes Ge- derale Staudenfluren (RHU), dahinter hölz, Blickrichtung Nordwesten Feuchtgebüsch aus Grau-Weiden (Salix cinerea, VWD)
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 6: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 2 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| Fließende Gewässer | 23.03a.01 | FFG | FFG | Anthropogen stark beeinträch- | 8 | gering | |||||||||
| tigte Fließgewässer - typische | |||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||
| 23.05.01a.01 | FGN | Graben mit periodischer oder | 13 | mittel | |||||||||||
| dauerhafter Wasserführung | |||||||||||||||
| (fließendes oder stehendes Ge- | |||||||||||||||
| wässer) - naturnahe Ausbildung | |||||||||||||||
| / ohne oder mit extensiver Un- | |||||||||||||||
| terhaltung | |||||||||||||||
| 23.05.01a.02 | FGY | Graben mit periodischer oder | 8 | gering | |||||||||||
| dauerhafter Wasserführung | |||||||||||||||
| (fließendes oder stehendes Ge- | |||||||||||||||
| wässer) - naturferne Ausbil- | |||||||||||||||
| dung / intensiver Unterhaltung | |||||||||||||||
| Trockenrasen sowie Grünland trockener bis frischer Standorte | 34.08a.01 | GMA | Intensiv genutztes, frisches | 8 | gering | ||||||||||
| Dauergrünland | |||||||||||||||
| 34.09 | PER | Tritt- und Parkrasen | 8 | gering | |||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | 39.03.02 | RHK | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | 8 | gering | gering | ||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| 39.03.02 | RHU | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.01.04.02 | VWD | Sonstiger Gebüsche frischer | 13 | mittel | ||||||||||
| Standorte | |||||||||||||||
| 41.01.04.02 | VWD | Sonstiger Gebüsche frischer | 15 | hoch | |||||||||||
| Standorte | |||||||||||||||
| 41.02.02M | BFX | Feldgehölz mit überwiegend | 14 | mittel | |||||||||||
| autochthonen Arten - mittlere | |||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.03.03M | BHB | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.03.03M | BHS | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.05aM | BRR | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||
| lere Ausprägung |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||
| triebsweg | |||||||||||||||
| 52.02.01a | OVF | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||
| pflasterter Weg | |||||||||||||||
| 52.03.01 | OVP | Versiegelter Platz oder sonsti- | 0 | sehr gering | |||||||||||
| ger gepflasterter Platz | |||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering |
Abschnitt Bentwisch 3 reicht vom Bahnübergang im Süden bis zur Siedlungsgrenze im Norden von Bent- wisch. Er liegt zwischen den Kilometern 64,000 und 64,800 der Strecke 6322. Neben dem bildbestimmen- den Trassenverlauf (OVE) sind grasdominierte, ruderal geprägte Kriechrasen und Staudenfluren (RHK, RHU) im Abschnitt in Bezug auf die Fläche betrachtet von größerer Bedeutung. Den beiden Gleissträngen, die sich bereits im Abschnitt befinden, läuft von Osten aus dem Umspannwerk ein weiteres Gleis zu. Die drei Gleise vereinen sich im Laufe des Abschnitts, so dass den Bereich wieder nur zwei Gleisstränge ver- lassen. Die bestandsbildenden Arten sind in den Ruderalbiotopen v. a. Land-Reitgras, Große Brennnessel und Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris). Sie füllen die Bereiche zwischen den Schienen aus und sind im Osten die einzigen weiter vorkommenden Biotope. Im Westen begleiten sie den Schienenbereich in der Regel als schmalen Streifen, der sich nördlich des Bahnhofs (OVN) deutlich aufweitet und außer der Stralsunder Straße (OVL), der Zuwegung nahe dem Bahnhof (OVW) und einer Baumgruppe (BBG) aus Eichen das bedeutendste Biotop darstellt. Im Süden auf westlicher Seite befinden sich eine Reihe von Siedlungsbiotopen. Dazu gehören ein dicht bebautes Einzelgrundstück (OER) mit angeschlossenem Zier- garten (PGZ) und eine Grünanlage mit Eichen und Ahornen als Altbäumen (PSA). Diesen Biotopen, ein- schließlich des Bahnhofs mit seinen angrenzenden Anlagen ist gemein, dass sie durch den zumeist hohen Pflegegrad strukturarm und arm an spontaner Vegetation sind.
Abbildung 9: Gleisbereich nahe des Bentwischer Abbildung 10: Gleise in Richtung Norden mit teils sehr Bahnhofs (OVN), rechts Baumhecke au- lückigen, grasreichen Ruderalfluren ßerhalb des Untersuchungsbereichs. (RHK) Blick nach Norden
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 7: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 3 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | RHK | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| 39.03.02 | RHU | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.05aM | BBG | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | ||||||||||
| Baumgruppen aus überwiegend | |||||||||||||||
| autochtonen Arten - alte Ausprä- | |||||||||||||||
| gung | |||||||||||||||
| Freiflächen des besiedel- ten Bereichs | 51.07a.01 | PSA | Sonstige Grünanlage mit altem | 13 | mittel | ||||||||||
| Baumbestand | |||||||||||||||
| 51.08a.02 | PGZ | Kleingartenanlagen, Grabeland, | 7 | gering | |||||||||||
| Gärten und private Grünflächen, | |||||||||||||||
| strukturarm | |||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||
| 52.01.01a | OVW | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||
| 52.02.01a | OVF | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||
| pflasterter Weg | |||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering | |||||||||||
| 52.04.06a | OVN | Sonstige Verkehrsanlage | 0 | sehr gering | |||||||||||
| Bauwerke mit zugeordne- ter typischer Freiraum- struktur | 53.01.03c | 53.01.03c | OER | OER | Einzel- und Reihenhausbebau- | 4 | 4 | sehr gering | sehr gering | ||||||
| ung inkl. typischen Freiräumen - | |||||||||||||||
| verdichtetes Einzel- und Reihen- | |||||||||||||||
| hausgebiet |
Abschnitt Bentwisch 4 umfasst den Bereich nördlich der Siedlungsgrenze von Bentwisch bis zur Abzwei- gung der L 182 in die B 105, gelegen zwischen den Kilometern 63,100 und 64,000 der Strecke 6322. Der Streckenverlauf (OVE) wird im Westen durchgehend von drei Biotopen begleitet. Es schließt sich direkt ein breiter Streifen einer ruderalen Grasflur (RHK) an, die von Land-Reitgras dominiert wird und nur wenige zusätzliche Arten aufweist. Die Ruderalflur befindet sich weiterhin in vergleichbarer Zusammensetzung zwischen den beiden Gleisen. Darauf folgt der Streckenverlauf (OVL) der L182, der Fortsetzung der Stralsunder Straße aus Bentwisch. Am westlichen Rand befindet sich der parallel zur Straße verlaufende Rad- und Fußweg (OVF), der nicht vollständig im Untersuchungsraum verläuft. Wie in anderen Bereichen sind die hochversiegelten Verkehrsflächen ausgesprochen strukturarm und weisen nur wenig spontanen Bewuchs auf. Im Vergleich zu den anderen Abschnitten des Bentwischer Streckenverlaufs weitet sich der Untersuchungsbereich im Osten flächenmäßig deutlich auf. Hauptbestandteil im größten Teilstück im
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Süden sind frische Vorwaldflächen (WVB) aus Birke (Betula pendula), Zitter-Pappel (Populus tremula) und Grau-Weide mit eingestreutem Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Später Traubenkirsche (Prunus serotina) und Schwarzen Holunder. Ruderale Grasfluren (RHK) in der zuvor beschriebenen Ausprägung befinden sich auf lichten Stellen im Südosten sowie als von Kanadischer Goldrute dominierte Neophytenfluren (RHN) im Nordosten. Vor allem in den westlichen Randbereichen der Fläche befinden sich vermehrt anth- ropogen geprägte Biotope, wie Wege aus Betonplatten (OVU), Verkehrs- oder Industriebrachflächen (OBV) sowie eine einzeln stehende Siedlungsfläche (ODE). Die Wege und Brachflächen weisen wegen der z. T. langen Nutzungsaufgabe eine ruderale Vegetation auf, die in weiten Bereichen mit dem im Gebiet häufigen Kriechrasen zu vergleichen ist. In der Nähe der Siedlungsbiotope oder durch diese eingefasst befinden sich eine Reihe weiterer Gehölzbestände, wie Baumgruppen (BBG) und Baumhecken (BHB), die sich in der Artenzusammensetzung aber nicht grundsätzlich von der Umgebung unterscheiden. Nach Norden setzt sich ein schmalerer Streifen fort, der zu den Gleisen hin mit der Zuwegung aus Betonplatten (OVU) fortläuft. Diese sind von Brachflächen (OBV) umgeben, die sich nicht von den südlich liegenden Beständen unter- scheiden. Östlich schließt sich ein arten- und strukturarmes Grünland (GMA) an, das von der Brache durch eine aufgelöste Baumhecke (BHA) getrennt ist. Kleinere Gehölzstrukturen, v. a. Baumgruppen (BBG) und kurze Baumhecken (BHB), befinden sich in beiden flächigen Biotopen, unterscheiden sich aber nicht in der oben beschriebenen Zusammensetzung. Der Bereich verschmälert sich nach Norden weiter, besteht hier weitgehend nur noch aus den zuvor genannten Brachflächen (OBV). Die größeren Gehölzbestände im Abschnitt ähneln in ihrem Aufbau den Vorwaldflächen im Süden. Das einzelne, im Bereich vorhandene mesophile Laubgebüsch (BLM) besteht v. a. aus Eingriffeligem Weißdorn (Crataegus monogyna) und Schlehe (Prunus spinosa). Den Abschluss nach Norden bildet ein weiterer Streifen einer grasigen Ruderal- flur (RHK).
Abbildung 11: Im Vordergrund Betonplatten (OVU, Abbildung 12: Blick die Gleise entlang nach Süden. OBV) mit ruderalem Bewuchs, dahinter Im Vordergrund lückige ruderale frischer Vorwald (WVB) Grasfluren (RHK)
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 8: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 4 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||||
| Trockenrasen sowie | 34.08a.01 | GMA | GMA | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | 8 | gering | |||||||||||
| Grünland trockener bis | |||||||||||||||||
| frischer Standorte | |||||||||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | Wald- und Ufersäume, | 39.03.02 | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||||||||||
| Staudenfluren | Säume und Fluren der offenen | ||||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||||
| 39.05 | RHN | Neophyten-Staudenfluren | 7 | gering | |||||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkul- turen | 41.01.04.02 | 41.01.04.02 | BLM | BLM | Sonstiger Gebüsche frischer | 13 | 13 | mittel | mittel | ||||||||
| Standorte | |||||||||||||||||
| 41.02.02M | BFX | Feldgehölze frischer Standorte | 16 | hoch | |||||||||||||
| - mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.03.03M | BHB | Sonstige Hecken (insbeson- | 15 | mittel | |||||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.03.03M | BHA | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.05aM | BBG | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||||||||
| Waldmäntel und Vorwäl- | 42.03.02 | WVB | Vorwälder frischer Standorte | Vorwälder frischer Standorte | 13 | mittel | |||||||||||
| der, spezielle Waldnut- | |||||||||||||||||
| zungsformen | |||||||||||||||||
| Freiflächen des besiedel- ten Bereichs | Freiflächen des besiedel- | 51.04a.02 | OBV | Brachflächen z. B. ehemaliger | 7 | gering | |||||||||||
| ten Bereichs | Baukomplexe, Industrie- und | ||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen - ohne we- | |||||||||||||||||
| sentliche Anteile struktur-/ar- | |||||||||||||||||
| tenreicher Ausprägung | |||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||||
| 52.01.04a | OVU | Unbefestigte Straße / Feld- und | 3 | sehr gering | |||||||||||||
| Forstweg bzw. Verkehrsweg | |||||||||||||||||
| mit wassergebundener Decke | |||||||||||||||||
| 52.02.01a | OVF | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||||
| pflasterter Weg | |||||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering | |||||||||||||
| Bauwerke mit zugeord- | 53.01.18a.02 | 53.01.18a.02 | ODE | ODE | Einzelgebäude im Außenbe- | 2 | 2 | sehr gering | sehr gering | ||||||||
| neter typischer Freiraum- | reich - sonstige Einzelgebäude | ||||||||||||||||
| struktur | / -gehöfte |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abschnitt Bentwisch 5 liegt zwischen den Kilometern 62,700 und 63,100 der Strecke 6322, von der Ein- mündung der L 182 in die B 105 bis zum Ende des Untersuchungsabschnitts im Norden. Beidseitig der Bahntrasse (OVE), sowie zwischen den Gleisen, befinden sich bandartig begleitend Bestände von grasdo- minierten Ruderalfluren (RHK) in variierender Breite. Häufige Arten sind hier Land-Reitgras, Große Brenn- nessel und Gewöhnlicher Beifuß. Im Süden des westlichen Bereichs spielen lineare Gehölzbestände eine wichtigere Rolle. Dies sind Strauchhecken mit und ohne Überschirmung (BHS, BHF), bestehend aus Grau- und Silber-Weiden sowie geringe Anteile von Besen-Ginster (Cytisus scoparius). Weiter im Norden tritt die B 105 (OVL) mit ihrem begleitenden Fuß- / Radweg (OVF) in den Abschnitt ein, bis zum Ende des Unter- suchungsbereichs. Wegen des hohen Grades an Verdichtung und Instandhaltung sind diese Biotope arm an Strukturen und spontaner Vegetation. Im Osten befinden sich ebenfalls einige Gehölze, auch hier eine Strauchhecke (BHF) ähnlicher Zusammensetzung wie im Westen sowie eine große Silber-Weide als Ein- zelbaum (BBA). Am östlichen Rand des Bereichs verläuft ein versiegelter, ebenfalls struktur- und artenar- mer, Wirtschaftsweg (OVW). Im diesem Endabschnitt existieren Überschneidungen mit dem im Folgenden beschriebenen Abschnitt Poppendorf 1. Die hier nicht genannten Biotope sind dort zu entnehmen.
Abbildung 13: Blick nach Westen, im Vordergrund Gleis- anlagen mit ruderalen Grasflur (RHK), da- hinter die B 105 (OVL) Richtung Mönch- hagen
Tabelle 9: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 5 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||
| Kartier- | |||||||||
| schlüssel | |||||||||
| LUNG M-V | |||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | RHK | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||
| Landschaft | |||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.03.03M | BHF | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | ||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||
| 41.03.03M | BHS | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| 41.05aM | BBA | BBA | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | ||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||||||
| Laub(misch)wälder und - forste | 43.09M | WXS | Laub(misch)holzforste einhei- | 13 | mittel | ||||||||||
| mischer Baumarten - mittlerer | |||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||
| 52.01.01a | OVW | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||
| 52.02.01a | OVF | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | |||||||||||
| pflasterter Weg | |||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering |
Abschnitt Poppendorf 1 umfasst das südwestliche Ende des Untersuchungsbereichs am Häschenbusch bis zum BÜ Dorfstraße bei Klein Kussewitz in Nordosten, zwischen den Kilometern 2,000 und 2,900 der Strecke 6925. Der eingleisige Trassenverlauf (OVE) zweigt in nordöstlicher Richtung von der Strecke 6322 nach Poppendorf ab. Der nordwestliche Rand verläuft bis zur Hälfte am Rand des Häschenbusches entlang und weist entsprechend Elemente des Waldes auf. Dazu zählen sonstige Laubgehölzbestände (WXS) so- wie Vorwald frischer Standorte (WVB). Typische Arten sind hier Hänge-Birke, Zitter-Pappel und Hasel (Co- rylus avellana) sowie Silber- und Grau-Weide. Zwischen diesen Gehölzen und den Gleisen befindet sich Ruderalfluren mit hohem Neophytenanteil (RHN), hier meist Kanadische Goldrute. Am östlichen Ende des Waldes geht der Bestand in einen Lehm-Acker (ACL) über und die neophytische Staudenflur wandelt sich in einen ruderalen Kriechrasen (RHK), bestimmt von Land-Reitgras. Auf der südöstlichen Seite gruppieren sich die Biotope zunächst um einen versiegelten Wirtschaftsweg (OVW), der im Osten von einem Lehm- Acker gefolgt wird, der wie alle Äcker im Gebiet auf Grund der intensiven Bewirtschaftung strukturarm und arm an spontaner Vegetation ist. Zwischen dem Weg und den Gleisen befinden sich neben ruderalen Grasfluren (RHK) mehrere Gehölzstrukturen. Dazu gehören Strauchhecken (BHF) und mesophile Laubge- büsche (BLM). Zusammengesetzt sind diese aus verschiedenen Weiden, Zitter-Pappel, Holunder und Brombeeren bzw. v. a. Weißdorn, Schlehe und Rosen. Darauf folgt ein Laubgehölzbestand, analog ausge- bildet zur gegenüberliegenden Seite. Östlich von diesem Bestand geht der Bereich weitgehend in Lehm- Äcker (ACL) über die teils extensiv kultiviert werden (ACE). Im Fall des Extensivackers befindet sich zwi- schen der Fläche und den Gleisen ein temporär wasserführender, wenig gepflegter Graben (FGX), der von einer lockeren Baumreihe (BRL) begleitet und ruderalen Grasfluren eingerahmt wird. Der Graben wird stär- ker von Schilf besiedelt und die Baumreihe besteht aus Berg-Ahorn und Stiel-Eiche (Quercus robur). Nach- dem die Gleise in die offene Agrarlandschaft eintreten, gleicht sich die Biotopausstattung an, so dass auf beiden Seiten etwa die gleichen Biotope zu finden sind (s. o.).
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abbildung 14: Abzweigung der Trasse Poppendorf Abbildung 15: Links im Vordergrund, Laubgehölzbe- (re.) von der Trasse Bentwisch (li.). stand (WXS) heimischer Arten des Blick nach Norden Häschenbusches, Richtung Nordost
Tabelle 10: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 1 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| Fließende Gewässer | 23.05.01a.01 | FGX | FGX | Graben mit periodischer oder | 13 | mittel | |||||||||
| dauerhafter Wasserführung | |||||||||||||||
| (fließendes oder stehendes Ge- | |||||||||||||||
| wässer) - naturnahe Ausbildung | |||||||||||||||
| / ohne oder mit extensiver Un- | |||||||||||||||
| terhaltung | |||||||||||||||
| Äcker und Ackerbrache | 33.04a.03 | ACE | Äcker und Ackerbrache auf | 8 | gering | ||||||||||
| Lehm -oder Tonboden - Acker | |||||||||||||||
| mit stark verarmter oder fehlen- | |||||||||||||||
| der Segetalvegetation | |||||||||||||||
| 33.04a.03 | ACL | Äcker und Ackerbrache auf | 6 | gering | |||||||||||
| Lehm -oder Tonboden - Acker | |||||||||||||||
| mit stark verarmter oder fehlen- | |||||||||||||||
| der Segetalvegetation | |||||||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | ||||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| 39.05 | RHN | Neophyten-Staudenflur | 7 | gering | |||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.01.04.02 | 41.01.04.02 | BLM | BLM | Sonstiges Gebüsch frischer | 13 | 13 | mittel | mittel | ||||||
| Standorte | |||||||||||||||
| 41.03.03M | BHF | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||||
| 41.05.aM | BRL | BRL | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | ||||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||||||||
| Waldmäntel und Vorwäl- | 42.03.02 | WVB | Vorwälder frischer Standorte | Vorwälder frischer Standorte | 13 | mittel | |||||||||||
| der, spezielle Waldnut- | |||||||||||||||||
| zungsformen | |||||||||||||||||
| Laub(misch)wälder und - forste | Laub(misch)wälder und - | 43.09M | WXS | Laub(misch)holzforste einhei- | 13 | mittel | |||||||||||
| forste | mischer Baumarten - mittlerer | ||||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering | |||||||||||||
| Bauwerke mit zugeord- | 53.01.20a | 53.01.20a | OSS | OSS | Ver- und Entsorgungsanlage | Ver- und Entsorgungsanlage | 2 | 2 | sehr gering | sehr gering | |||||||
| neter typischer Freiraum- | |||||||||||||||||
| struktur |
Abschnitt Poppendorf 2 liegt nördlich von Klein Kussewitz, eingefasst von dem westlichen BÜ und östli- chen Bahnüberführung, beide gelegen an der durch die Ortschaft führenden Dorfstraße. Auf der Kilomet- rierung ist der Bereich zwischen 2,900 und 4,300 zu verorten und gehört zur Strecke 6925. Der prägende Schienenstrang (OVE) im Zentrum wird auf beiden Seiten von schmalen bandartigen Vorkommen von grasreichen ruderalen Kriechrasen und Staudenfluren (RHK, RHU) begleitet. Typische Arten sind Land- Reitgras, Große Brennnessel und Kanadische Goldrute. Der Bereich wird durch zwei Fließgewässer in drei Abschnitte unterteilt. Dies sind im Westen ein extensiv instandgehaltener Graben (FGN) und im Osten der Mühlenbach als Beeinträchtigter Bach (FBB). Beide verfügen über wenig eigenständige Vegetation, abge- sehen von wenig lokalem Schilf, werden aber von standorttypischen Gehölzsäumen (VSZ) begleitet, die meist aus Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa) sowie Grau- und Silber-Weiden bestehen. Der westliche Ab- schnitt wird im Süden von einer landwirtschaftlichen Produktionsanlage (ODS) eingenommen, die stärker ruderal geprägte Flächen aufweist. Ein weiter Teil im Osten wird durch eine geschlossene Baumreihe aus Kanadischen Pappeln (Populus x canadensis) von den Schienen abgegrenzt. Die gegenüberliegende nörd- liche Seite ist naturnäher gestaltet und weist eine Reihe von Gehölzstrukturen in den ruderalen Fluren auf. Dazu gehören mesophile Laubgebüsche (BLM), aus Weißdorn und Schlehe, sowie jüngere Feldhecken (BHJ) und Strauchhecken (BHF), aus Grau-Weide, Zitter-Pappel und Berg-Ahorn. Im nördlichen Teil des mittleren Abschnitts setzt sich die hohe Bestockung mit Gehölzen fort. Neben den wieder auftreten meso- philen Laubgebüschen und Strauchhecken sind trocken-warme Gebüsche (BLT) und Baumhecken (BHB) von Bedeutung. Erste sind durch Vorkommen von Besenginster stärker geprägt, während Baumhecken oft wie die Strauchhecken aufgebaut sind. Der Süden des Abschnitts weist einen schmaleren Ruderal- und Gehölzstreifen auf, so dass Teile der bewirtschafteten Sand-Äcker (ACS) und Grünlandflächen (GMA) in den Untersuchungsraum ragen. Die im Westen verstärkt auftretenden Baumhecken (BHB) sind vergleich- bar zu den Beständen im Norden ausgebildet. Im östlichen Abschnitt sind beide Seiten ähnlich gestaltet, mit Nutzflächen in Form von Lehm-Äckern im Norden und Grünland im Süden. Beide ragen nur vom Rand her in den Bereich und sind auf Grund der Bewirtschaftung struktur- und artenarm. Die Ruderalfluren wei- sen, wie schon zuvor beobachtet, größere Bestände von Gehölzbiotopen auf, darunter die oben
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
beschriebenen Baumhecken (BHB). Weitere Biotope sind die verbreiteten Baumgruppen (BBG), Einzel- baum (BBA; Sal-Weide, Salix caprea) sowie frische Vorwälder (WVB) und Laubgehölzbestände (WXS). Baumgruppen bestehen oft aus Stiel-Eichen, Schwarz-Erle und Berg-Ahorn, während Vorwald und Laub- holzbestände aus Zitter-Pappel, Berg-Ahorn und seltener Stiel-Eiche zusammengesetzt sind. Das Ende des Bereichs bildet die Dorfstraße (OVL) aus Klein Kussewitz, die die Trasse unter einer Bahnüberführung quert. Flankiert wird sie an den Hängen von einer Allee (BAA) aus Stiel-Eichen und Sommer-Linden.
Abbildung 16: Geschlossene Baumreihe (BRG) als Abbildung 17: Grasreiche Ruderalflur (RHU) beider- Begleitung für Gleisanlagen nahe ei- seits der Gleise, teils mit hohem Anteil ner landwirtschaftlichen Betriebsan- Kanadischer Goldrute (Solidago cana- lage (ODS) densis)
Tabelle 11: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 2 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||
| Kartier- | |||||||||
| schlüssel | |||||||||
| LUNG M-V | |||||||||
| Fließende Gewässer | 23.03 | FBB | FBB | Anthropogen mäßig beein- | 17 | hoch | |||
| trächtigtes Fließgewässer | |||||||||
| 23.05.01a.01 | FGN | Graben mit periodischer oder | 13 | mittel | |||||
| dauerhafter Wasserführung | |||||||||
| (fließendes oder stehendes Ge- | |||||||||
| wässer) - naturnahe Ausbildung | |||||||||
| / ohne oder mit extensiver Un- | |||||||||
| teraltung | |||||||||
| 23.05.01a.01 | FGX | Graben mit periodischer oder | 13 | mittel | |||||
| dauerhafter Wasserführung | |||||||||
| (fließendes oder stehendes Ge- | |||||||||
| wässer) - naturnahe Ausbildung | |||||||||
| / ohne oder mit extensiver Un- | |||||||||
| teraltung | |||||||||
| Äcker und Ackerbrache | 33.03.03 | ACS | Äcker und Ackerbrache auf | 6 | gering | ||||
| Sandboden - Acker mit stark | |||||||||
| verarmter oder fehlender Sege- | |||||||||
| talvegetation | |||||||||
| 33.04a.03 | ACL | Äcker und Ackerbrache auf | 6 | gering | |||||
| Lehm -oder Tonboden - Acker |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||
| Kartier- | |||||||||||
| schlüssel | |||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||
| mit stark verarmter oder fehlen- | |||||||||||
| der Segetalvegetation | |||||||||||
| Trockenrasen sowie | 34.08a.01 | GMA | Intensiv genutztes, frisches Dauergrünland | Intensiv genutztes, frisches | 8 | gering | |||||
| Grünland trockener bis | Dauergrünland | ||||||||||
| frischer Standorte | |||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | Wald- und Ufersäume, | 39.03.02 | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||||
| Staudenfluren | Säume und Fluren der offenen | ||||||||||
| Landschaft | |||||||||||
| 39.03.02 | RHU | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | |||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||
| Landschaft | |||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.01.04.02 | BLM | Sonstiges Gebüsch frischer | 13 | mittel | ||||||
| Standorte | |||||||||||
| 41.01.05.04a | BLT | Sonstiges Gebüsch trocken- | 16 | hoch | |||||||
| warmer Standorte (inkl. Besen- | |||||||||||
| ginster-Gebüsch) | |||||||||||
| 41.03.03M | BHB | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||
| 41.03.03M | BHF | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||
| 41.03.03M | BHJ | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||
| 41.05aM | BBA | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||
| 41.05aM | BBG | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||
| 41.05aM | BRG | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||
| 41.05aM | BRL | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||
| lere Ausprägung |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||||
| Waldmäntel und Vorwäl- | 42.03.02 | WVB | WVB | Vorwald frischer Standorte | 13 | mittel | |||||||||||
| der, spezielle Waldnut- | |||||||||||||||||
| zungsformen | |||||||||||||||||
| Laub-(misch)wälder und -Forste (Laubbaumanteil > 50 %) | Laub-(misch)wälder und | 43..03.02M | VSZ | Degradierter Sumpfwald - mitt- | 13 | mittel | |||||||||||
| -Forste (Laubbaumanteil | lere Ausprägung | ||||||||||||||||
| 43.09M | WXS | Laub(misch)holzforste einhei- | 13 | mittel | |||||||||||||
| mischer Baumarten - mittlere | |||||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.01.01a | OVL | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||||
| pflasterter Verkehrs- und Be- | |||||||||||||||||
| triebsweg (z. B. Straße, Start-, | |||||||||||||||||
| Landebahn) | |||||||||||||||||
| 52.01.04a | OVU | Unbefestigte Straße/Feld- und | 3 | sehr gering | |||||||||||||
| Forstweg bzw. Verkehrsweg | |||||||||||||||||
| mit wassergebundener Decke | |||||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering | |||||||||||||
| Bauwerke mit zugeord- | 53.01.17a.02 | 53.01.17a.02 | ODS | ODS | Sonstiges Dorfgebiet inkl. Neu- baugebiete | Sonstiges Dorfgebiet inkl. Neu- | 4 | 4 | sehr gering | sehr gering | |||||||
| neter typischer Freiraum- | baugebiete | ||||||||||||||||
| struktur |
Abschnitt Poppendorf 3 beginnt an der Bahnüberführung der Dorfstraße nordöstlich von Klein Kussewitz und reicht bis zur Bahnüberführung des Feldwegs zwischen Volkenshagen und Poppendorf, zwischen den Kilometern 4,300 und 6,100 der Strecke 6925. Die eingleisige Trasse (OVE), verlaufend von West nach Ost, bildet den Zentralbereich des Abschnitts. Fast die Hälfte des nördlichen Bereichs wird von einer auf- gelösten Baumhecke (BHA) aus jungen Hänge-Birken und Zitter-Pappeln gebildet, die durch eine schmale ruderale Grasflur (RHK) aus Land-Reitgras von den Gleisen getrennt wird. Darauf folgt nach Osten eine Baumhecke (BHB), die auf beiden Seiten von breiten Beständen einer ruderalen Neopyhtenflur eingerahmt ist, die zumeist aus Kanadischer Goldrute besteht. Arten der Baumhecke sich Grau-Weide, Hasel und Weißdorn. An der Grenze zwischen der östlichen Neophytenflur und einer ruderalen Grasflur (RHK) befin- det sich zwei einzelne Silber-Weiden (BBA). Das östliche Ende bildet der Übergang vom Offenland zu einem Waldbestand. Dieser besteht aus einem Waldrand (WRR), der in einen Laubholzbestand übergeht (WXS). Beide Biotope bestehen v. a. aus Berg-Ahorn, Stiel-Eiche, Silber- sowie Grau-Weide und im gerin- gen Maße Schwarzer Holunder, Schlehe und Weißdorn. Den Abschluss bildet die Tunnelunterführung mit einem befestigten Fuß- und Radweg (OVF). Auf der südlichen Seite ragen fast auf der gesamten Länge schmale Streifen von Lehm-Ackerflächen (ACL) in den Untersuchungsbereich hinein. Sie sind wegen dem Grad an Bewirtschaftung als strukturarm und arm an spontaner Vegetation einzustufen. Das straßen- nächste Biotop bildet eine Baumgruppe (BBG) aus v. a. Berg-Ahorn, Schwarz-Erle und Stiel-Eiche. Darauf folgt eine ruderale Neophytenflur (RHN), die dominant von Kanadischer Goldrute gebildet wird. Im Bestand befindet sich auch ein älterer Einzelbaum (BBA), eine Sal-Weide. Es schließt sich eine lange Baumhecke (BHB) an, die eine ähnliche Artenzusammensetzung wie auf der gegenüberliegenden Seite aufweist. Der folgende, offenere Bestand besteht zu weiten Teilen aus einer ruderalen Grasflur (RHK), geprägt von Land- Reitgras. Eingestreut sind mehrere Gehölzstrukturen, darunter kürzere Varianten der Baumhecken (BHB) sowie mesophile Laubgebüsche (BLM) aus Schlehe, Weißdorn, Rosen und Brombeeren. Die darauf nach Osten folgenden Biotope, eine lückige Baumreihe (BRL) und eine Baumhecke (BHB), weisen die gleiche Artenstruktur auf: Stiel-Eiche, Berg-Ahorn, Grau-Weide und Besen-Ginster. Den Abschluss bildet auch hier
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
wieder die oben erwähnte Unterführung eines Fuß- / Radweges (OVF), der hier aber von beiden Seiten durch eine Allee (BAA) aus Berg-Ahorn, Silber-Weide und Zitter-Pappel flankiert wird.
Abbildung 18: Ruderale Staudenflur, teils mit Neo- Abbildung 19: Unterführung Fuß-/Radweg (OVF) phyten, (RHU, RHN) mit eingebetteten am Ende des Abschnitts. Im Hinter- Gehölzen, Richtung Osten grund Beginn einer Allee (BAA)
Tabelle 12: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 3 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||
| Äcker und Ackerbrache | 33.04a.03 | ACL | ACL | Äcker und Ackerbrache auf | 6 | gering | |||||||||
| Lehm -oder Tonboden - Acker | |||||||||||||||
| mit stark verarmter oder fehlen- | |||||||||||||||
| der Segetalvegetation | |||||||||||||||
| Wald- und Ufersäume, Staudenfluren | 39.03.02 | RHK | Sonstige krautige und grasige | 8 | gering | ||||||||||
| Säume und Fluren der offenen | |||||||||||||||
| Landschaft | |||||||||||||||
| 39.05 | RHN | Neophyten-Staudenflur | 7 | gering | |||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | 41.01.04.02 | 41.01.04.02 | BLM | BLM | Sonstiges Gebüsch frischer | 13 | 13 | mittel | mittel | ||||||
| Standorte | |||||||||||||||
| 41.03.03M | BHA | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.03.03M | BHB | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.05.aM | BAA | Einzelbäume, Baumreihen und | 16 | hoch | |||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||||||
| 41.05.aM | BBA | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||||||
| Baumgruppen aus |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||||
| überwiegend autochtonen Ar- | |||||||||||||||||
| ten - mittlere Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.05.aM | BBG | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.05.aM | BRL | Einzelbäume, Baumreihen und | 15 | mittel | |||||||||||||
| Baumgruppen aus überwie- | |||||||||||||||||
| gend autochtonen Arten - mitt- | |||||||||||||||||
| lere Ausprägung | |||||||||||||||||
| Waldmäntel und Vorwäl- | 42.01 | WRR | Waldmäntel | Waldmäntel | 17 | hoch | |||||||||||
| der, spezielle Waldnut- | |||||||||||||||||
| zungsformen | |||||||||||||||||
| Laub(misch)wälder und - forste | Laub(misch)wälder und - | 43.09M | WXS | Laub(misch)holzforste einhei- | 13 | mittel | |||||||||||
| forste | mischer Baumarten - mittlerer | ||||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.02.01a | OVF | Versiegelter oder sonstiger ge- | 0 | sehr gering | ||||||||||||
| pflasterter Weg | |||||||||||||||||
| 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering |
Abschnitt Poppendorf 4 beginnt ab der Unterführung des Fuß- / Radweges (OVF) zwischen Volkensha- gen und Poppendorf und endet im Osten mit dem Abschluss des Untersuchungsgebiets, zwischen den Kilometern 6,100 und 7,300 der Strecke 6949. Der eingleisige Trassenverlauf (OVE) verläuft in Richtung Osten und zweigt sich ab Kilometer 6,500 in eine Vielzahl von Gleisen auf, die auch als Abstellplatz für Waggons dienen und entsprechend als Güterbahnhof (OVG) kartiert wurde. Der nördliche Bereich außer- halb der Gleise wird zu etwa 75 % von Laubgehölzbeständen heimischer Arten (WXS) gebildet, die aus Berg-Ahorn, Schwarz-Erle, Silber-Weide und Stiel-Eiche bestehen. Fast der vollständige Rest wird von einer Waldrandstruktur (WRR) eigenommen, die sich v. a. aus jungem Berg-Ahorn und Brombeeren zu- sammensetzt. Den Abschluss bildet eine ruderale Neophytenflur die zu großen Teilen aus Kanadischer Goldrute und Land-Reitgras besteht. Die oben beschriebenen Laubgehölzbestände nehmen auch im süd- lichen Bereich eine wichtige Rolle ein und bestocken im Zentrum mehr als die Hälfte der vorhandenen Fläche bei ähnlicher Artenausstattung. An den Enden bilden jeweils Baumhecken den Abschluss, im Wes- ten in Standardausprägung (BHB) und im Osten in aufgelöster Formation (BHA). Die Bestände bestehen v. a. aus Berg-Ahorn, Stiel-Eiche und Brombeeren mit Beimischungen von Pfaffenhütchen (Euonymus eu- ropaeus) und Silber-Pappel (Populus alba). Auf Höhe der Baumhecke im Westen ragt zusätzlich noch ein Lehm-Acker in die Untersuchungsfläche (ACL) hinein.
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Abbildung 20: Links Laubgehölz einheimischer Arten Abbildung 21: Am Ende des Abschnitts Aufweitung (WXS) am nördlichen Gleisrand. Hier in zahlreiche Gleise (OVG) mit ste- besonders Birken und Zitter-Pappeln henden Waggons
Tabelle 13: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 4 nach BKompV
| Biotoptypengruppe | Code | Biotop- | Biotoptyp | Wert* | Bedeutung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code gem. | |||||||||||||||||
| Kartier- | |||||||||||||||||
| schlüssel | |||||||||||||||||
| LUNG M-V | |||||||||||||||||
| Äcker und Ackerbrache | 33.04a.03 | ACL | ACL | Äcker und Ackerbrache auf | 6 | gering | |||||||||||
| Lehm -oder Tonboden - Acker | |||||||||||||||||
| mit stark verarmter oder fehlen- | |||||||||||||||||
| der Segetalvegetation | |||||||||||||||||
| Wald- und Ufersäume, | 39.05 | RHN | Neophyten-Staudenflur | Neophyten-Staudenflur | 7 | gering | |||||||||||
| Staudenfluren | |||||||||||||||||
| Feldgehölze, Gebüsche, Hecken und Gehölzkultu- ren | Feldgehölze, Gebüsche, | 41.03.03M | BHA | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||
| Hecken und Gehölzkultu- | dere auf ebenerdigen Rainen | ||||||||||||||||
| ren | oder Böschungen) - mit Über- | ||||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| 41.03.03M | BHB | Sonstige Hecken (insbeson- | 16 | hoch | |||||||||||||
| dere auf ebenerdigen Rainen | |||||||||||||||||
| oder Böschungen) - mit Über- | |||||||||||||||||
| hältern mittlerer Ausprägung | |||||||||||||||||
| Waldmäntel und Vorwäl- | 42.01 | WRR | Waldmäntel | Waldmäntel | 17 | hoch | |||||||||||
| der, spezielle Waldnut- | |||||||||||||||||
| zungsformen | |||||||||||||||||
| Laub(misch)wälder und - forste | Laub(misch)wälder und - | 43.09M | WXS | Laub(misch)holzforste einhei- | 13 | mittel | |||||||||||
| forste | mischer Baumarten - mittlerer | ||||||||||||||||
| Ausprägung | |||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen und Plätze | 52.04.01 | OVE | Gleiskörper | 1 | sehr gering | ||||||||||||
| 52.04.06a | OVG | Sonstige Verkehrsanlagen | 0 | sehr gering |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
2.2 Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV
Hinsichtlich der weiteren Schutzgüter erfolgt in Tabelle 14 eine Beschreibung eben jener und eine über- schlägige Einschätzung der Betroffenheit bzw. Beeinträchtigung durch das Vorhaben.
Im Ergebnis ist für die Schutzgüter Wasser, Klima/ Luft und Landschaftsbild eine Betroffenheit generell auszuschließen. Es erfolgt kein Eingriff in die Morphologie der umliegenden Oberflächengewässer, sodass deren Funktionen in Naturhaushalt sowie deren Verhalten in Bezug auf Hochwasser und Retention unver- ändert bleiben. Die Funktionen des Grundwassers im Naturhaushalt bleiben unangetastet. Auch Änderun- gen hinsichtlich vorhandener Kalt- und Frischluftgebiete sowie deren Leitbahnen oder Eingriffe in treib- hausgasrelevante Böden finden nicht statt. Da es sich bei den Neuinstallationen um kaum sichtbare Ele- mente handelt und vielfach die bereits vorhandene Infrastruktur der Bahntrasse genutzt wird, verändert sich die Wahrnehmung des Landschaftsbildes prinzipiell nicht. Eine Betroffenheit kann hier ebenfalls aus- geschlossen werden.
Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Boden sind hingegen durch das Vorhaben betroffen. Die Beeinträch- tigungen sind jedoch als gering einzuschätzen. Das Schutzgut Tiere wird im zugehörigen Artenschutzfach- beitrag hinreichend behandelt. Dort sind Maßnahmen formuliert, die einer erheblichen Beeinträchtigung oder einer solchen mit erheblicher Schwere entgegenwirken. Das Schutzgut Pflanzen weist aufgrund des Fehlens planungsrelevanter Arten nur eine geringe Relevanz für die Vielfalt im Eingriffsbereich auf. Das Schutzgut Boden ist ebenfalls in seinen Funktionen stark gestört. Zudem beschränken sich die Eingriffe auf die stark anthropogen beeinflussten Bereiche des Trassenkörpers. Aufgrund der geringen Intensität des Eingriffs ist die Beeinträchtigung für beide Schutzgüter gering.
Tabelle 14: Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV sowie die Einschätzung der Beeinträchtigungen
| Schutzgut | Funktionen | Kurzbeschreibung | Beeinträchtigung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stärke | Stärke | Dauer | Reich- | ||||||||||
| weite | |||||||||||||
| Tiere | Vielfalt von Tier- arten einschließ- lich der innerart- lichen Vielfalt | Die Einschätzung erfolgt anhand der Gefährdungs- | gering | gering | gering | ||||||||
| kategorien bzw. spezifischer Lebensraumansprüche | Das Schutzgut ist durch den Eingriff betroffen. Maßnahmen zur Vermei- dung und zum Ausgleich werden im Artenschutz- fachbeitrag (BIOTA 2025) dargestellt. Bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnah- men ist eine erhebliche Beeinträchtigung beson- derer Schwere auszu- schließen. | Das Schutzgut ist durch | |||||||||||
| der planungsrelevanten Arten. | |||||||||||||
| den Eingriff betroffen. | |||||||||||||
| Es befinden sich zwölf Arten in der Roten Liste Meck- | Maßnahmen zur Vermei- | ||||||||||||
| lenburg-Vorpommerns: | dung und zum Ausgleich | ||||||||||||
| 2 x Kategorie 2: Fischotter, Zauneidechse | werden im Artenschutz- | ||||||||||||
| 8 x Kategorie 3: Biber, Breitflügelfledermaus, Großer | fachbeitrag (BIOTA 2025) | ||||||||||||
| Abendsegler, Feldlerche, Feldsperling, Gimpel, | dargestellt. Bei Einhaltung | ||||||||||||
| Saatkrähe, Waldlaubsänger | der Vermeidungsmaßnah- | ||||||||||||
| men ist eine erhebliche | |||||||||||||
| 2 x Kategorie 4: Rauhautfledermaus, Zwergfleder- | |||||||||||||
| Beeinträchtigung beson- | |||||||||||||
| maus | |||||||||||||
| derer Schwere auszu- | |||||||||||||
| Es befinden sich acht Arten in der Roten Liste | |||||||||||||
| schließen. | |||||||||||||
| Deutschlands: | |||||||||||||
| 1 x Kategorie 1: Fischotter | |||||||||||||
| 1 x Kategorie 2: Feldschwirl | |||||||||||||
| 6 x Kategorie 3: Breitflügelfledermaus, Bluthänfling, | |||||||||||||
| Feldlerche, Kuckuck, Mehlschwalbe, Star | |||||||||||||
| Es ist eine der Arten auf europäischer Ebene gefähr- | |||||||||||||
| det: | |||||||||||||
| 1 x Kategorie potentiell bedroht (NT – near threat- | |||||||||||||
| ened): Fischotter |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
| Schutzgut | Funktionen | Kurzbeschreibung | Beeinträchtigung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stärke | Stärke | Dauer | Reich- | ||||||||||||
| weite | |||||||||||||||
| Pflanzen | Vielfalt von Pflanzenarten einschließlich der innerartli- chen Vielfalt | Keine der planungsrelevanten Arten konnte im Plan- gebiet festgestellt werden. | gering | gering | gering | ||||||||||
| Das Schutzgut ist durch | |||||||||||||||
| den Eingriff nur in gerin- | |||||||||||||||
| gem Maße betroffen. Eine | |||||||||||||||
| erhebliche Beeinträchti- | |||||||||||||||
| gung besonderer Schwere | |||||||||||||||
| ist auszuschließen. | |||||||||||||||
| Boden | natürliche Bo- | Die Funktionen des Schutzgutes im Eingriffsbereich sind durch die bestehende Überbauung mit einer Bahntrasse stark gestört. | gering | gering | gering | ||||||||||
| denfunktionen | Das Schutzgut ist durch den Eingriff nur in gerin- gem Maße betroffen. Eine erhebliche Beeinträchti- gung besonderer Schwere ist auszuschließen. | Das Schutzgut ist durch | |||||||||||||
| Regler- und | den Eingriff nur in gerin- | ||||||||||||||
| Speicherfunktion | gem Maße betroffen. Eine | ||||||||||||||
| Filter- und Puf- | erhebliche Beeinträchti- | ||||||||||||||
| ferfunktion | gung besonderer Schwere | ||||||||||||||
| natürliche Bo- | ist auszuschließen. | ||||||||||||||
| denfruchtbarkeit | |||||||||||||||
| Vielfalt von Bo- | Eine Funktion hinsichtlich des natürlichen und kultu- rellen Erbes ist im Bereich der bestehenden Bahntrasse nicht gegeben. | ||||||||||||||
| dentypen und | |||||||||||||||
| Bodenformen | |||||||||||||||
| als Ausdruck | |||||||||||||||
| des natürlichen | |||||||||||||||
| und kulturellen | |||||||||||||||
| Erbes | |||||||||||||||
| Wasser | Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus der Qualität und Quantität der Oberflächenge- wässer ein- schließlich der natürlichen Selbstreini- gungsfähigkeit der Fließgewäs- ser ergeben | Funktionen für | Die Carbäk verläuft südlich von Bentwisch nahe der | keine | keine | keine | |||||||||
| den Naturhaus- | Strecke (Streckenkilometer 64,900 bis 65,400). | Durch das Vorhaben wird nicht in Funktionen des Schutzgutes eingegriffen. Das Schutzgut ist nicht be- troffen. | Durch das Vorhaben wird | ||||||||||||
| halt, die sich aus | Laut Gewässer-Steckbrief ist der Zustand des Flus- | nicht in Funktionen des | |||||||||||||
| der Qualität und | ses folgendermaßen bewertet: | Schutzgutes eingegriffen. | |||||||||||||
| Quantität der | |||||||||||||||
| Gut: Versauerungszustand, Salzgehalt, Temperatur | Das Schutzgut ist nicht be- | ||||||||||||||
| Oberflächenge- | Unbefriedigend: Makrozoobenthos | troffen. | |||||||||||||
| wässer ein- | Schlecht: Fischfauna, Wasserhaushalt, Morphologie, | ||||||||||||||
| schließlich der | |||||||||||||||
| Durchgängigkeit, Sauerstoffgehalt, Stickstoffverbin- | |||||||||||||||
| natürlichen | |||||||||||||||
| dungen, Phosphorverbindungen | |||||||||||||||
| Selbstreini- | |||||||||||||||
| gungsfähigkeit | Nicht verfügbar: Phytoplankton, Makrophyten / Phy- | ||||||||||||||
| der Fließgewäs- | tobenthos | ||||||||||||||
| ser ergeben | (6-stufige Skala Schlecht unbefriedigend mä- | ||||||||||||||
| ßig gut sehr gut) | |||||||||||||||
| Der Peezer Bach, im Gebiet mit Mühlenbach be- | |||||||||||||||
| nannt, wird von der Strecke nahe Klein Kussewitz ge- | |||||||||||||||
| quert (zwischen Streckenkilometer 4,300 / 4,400). | |||||||||||||||
| Laut Gewässer-Steckbrief ist der Zustand des Flus- | |||||||||||||||
| ses folgendermaßen bewertet: | |||||||||||||||
| Gut: Versauerungszustand, Salzgehalt, Temperatur, | |||||||||||||||
| Sauerstoffgehalt | |||||||||||||||
| Mäßig: Makrozoobenthos | |||||||||||||||
| Unbefriedigend: Fischfauna | |||||||||||||||
| Schlecht: Wasserhaushalt, Morphologie, Durchgän- | |||||||||||||||
| gigkeit, Stickstoffverbindungen, Phosphorverbindun- | |||||||||||||||
| gen |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
| Schutzgut | Funktionen | Kurzbeschreibung | Beeinträchtigung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stärke | Stärke | Dauer | Reich- | ||||||||||||
| weite | |||||||||||||||
| Nicht verfügbar: Phytoplankton, Makrophyten / Phy- | |||||||||||||||
| tobenthos | |||||||||||||||
| (6-stufige Skala Schlecht unbefriedigend mä- | |||||||||||||||
| ßig gut sehr gut) | |||||||||||||||
| Funktionen für den Naturhaus- halt, die sich aus der Qualität und Quantität des Grundwassers ergeben | Grundwasserkörper „WP_WA_9_16“ mengenmäßig | ||||||||||||||
| in gutem Zustand, jedoch chemisch vor allem auf- | |||||||||||||||
| grund der Phosphatbelastung in einem schlechten | |||||||||||||||
| Zustand. | |||||||||||||||
| Das Grundwasserdargebot unterteilt sich in vier Zo- | |||||||||||||||
| nen. In kleineren Bereichen der Ortslagen von | |||||||||||||||
| Brinckmansdorf und Bentwisch ist das Dargebot | |||||||||||||||
| nicht nutzbar. In den stadtnahen Bereichen vom öst- | |||||||||||||||
| lichen Rostock und zwischen Brinckmansdorf, Bent- | |||||||||||||||
| wisch und Mönchhagen ist die Nutzbarkeit aufgrund | |||||||||||||||
| der oberflächennahen Versalzung nicht gegeben. | |||||||||||||||
| Nordöstlich von Klein Kussewitz besteht ein potenti- | |||||||||||||||
| ell nutzbares Dargebot, das aber hydraulische und | |||||||||||||||
| chemische Einschränkungen aufweist. Ab Poppen- | |||||||||||||||
| dorf ergibt sich ein vergleichbares Bild, ohne die che- | |||||||||||||||
| mischen Einschränkungen. | |||||||||||||||
| Der Grundwasserflurabstand variiert im Gebiet. Im | |||||||||||||||
| Süden von Bentwisch sowie nördlich von Poppendorf | |||||||||||||||
| ist er gering bis mittel (< 2 m bis >2 - 5 m). Entspre- | |||||||||||||||
| chend sind auch die Deckschichten gering (< 5 m, | |||||||||||||||
| GW-Leiter unbedeckt, geringer Schutz) bis mittel (5 | |||||||||||||||
| – 10 m, quasi bedeckt, mittlerer Schutz) ausgeprägt. | |||||||||||||||
| Das verbleibende Gebiet zeichnet sich durch einen | |||||||||||||||
| hohen Abstand aus (> 10 m) mit entsprechend hohen | |||||||||||||||
| Deckschichten, die in bedeckten Grundwasserleitern | |||||||||||||||
| und einer hohen Geschütztheit resultieren. | |||||||||||||||
| Hochwasser- | Es gibt keine nachrichtlichen Überflutungsgebiete oder potentiellen Überflutungsräume im Eingriffsbe- reich. Ausgewiesene Hochwasserrisikogebiete sind im Un- tersuchungsgebiet ebenfalls nicht vorhanden. | Es gibt keine nachrichtlichen Überflutungsgebiete | |||||||||||||
| schutzfunktion | oder potentiellen Überflutungsräume im Eingriffsbe- | ||||||||||||||
| und Funktionen | reich. | ||||||||||||||
| im Nieder- | Ausgewiesene Hochwasserrisikogebiete sind im Un- | ||||||||||||||
| schlags-Abfluss- | tersuchungsgebiet ebenfalls nicht vorhanden. | ||||||||||||||
| haushalt (Re- | |||||||||||||||
| tentionsfunktion) | |||||||||||||||
| Klima/ Luft | klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunk- tionen | klimatische und | Siedlungsräume sind teils großflächig vorhanden. | keine | keine | keine | |||||||||
| lufthygienische | Frisch- und Kaltluftbereiche sind zumindest außer- | Durch das Vorhaben wird nicht in Funktionen des Schutzgutes eingegriffen. Das Schutzgut ist nicht be- troffen. | Durch das Vorhaben wird | ||||||||||||
| Ausgleichsfunk- | halb von Bentwisch in Form von größeren Grünland- | ||||||||||||||
| nicht in Funktionen des | |||||||||||||||
| tionen | und Gehölzflächen gegeben. Leitbahnen entlang | ||||||||||||||
| Schutzgutes eingegriffen. | |||||||||||||||
| landschaftlicher Elemente wie größeren Gehölzbe- | Das Schutzgut ist nicht be- | ||||||||||||||
| ständen (z. B. Wälder) sind anzunehmen. | |||||||||||||||
| troffen. | |||||||||||||||
| Klimaschutz- | Entsprechende Geländetypen mit Klimaschutzfunk- tion sind in der näheren Umgebung des Untersu- chungsgebietes nicht gegeben. | Entsprechende Geländetypen mit Klimaschutzfunk- | |||||||||||||
| funktionen durch | tion sind in der näheren Umgebung des Untersu- | ||||||||||||||
| Treibhausgas- | chungsgebietes nicht gegeben. | ||||||||||||||
| speicher oder - | |||||||||||||||
| senken | |||||||||||||||
| Naturlandschaften – § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG | keine | keine | keine |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
| Schutzgut | Funktionen | Kurzbeschreibung | Beeinträchtigung | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stärke | Stärke | Dauer | Reich- | |||||||||
| weite | ||||||||||||
| Land- schaftsbild | Vielfalt von Landschaften als Ausdruck des natürlichen und kulturellen Erbes | Räume mit naturlandschaftlicher Prägung, sind im | Durch das Vorhaben wird nicht in Funktionen des Schutzgutes eingegriffen. Das Schutzgut ist nicht be- troffen. | Durch das Vorhaben wird | ||||||||
| Untersuchungsgebiet nur in Resten zu finden. Dazu | nicht in Funktionen des | |||||||||||
| zählt die stark veränderte und begradigte Niederung | Schutzgutes eingegriffen. | |||||||||||
| der Carbäk im Süden von Bentwisch sowie stark | Das Schutzgut ist nicht be- | |||||||||||
| forstlich überformte Waldbereiche zwischen Bent- | troffen. | |||||||||||
| wisch und Mönchhagen sowie nördlich von Poppen- | ||||||||||||
| dorf. | ||||||||||||
| Funktionen im | Bei den betroffenen Landschaftseinheiten handelt es sich um Acker- und Kulturlandschaften im Flachland. Gehölze sind in geringen Anteilen vorhanden, oft li- near und kleinflächig. Vereinzelt Wälder mit geringer Struktur. Zudem bestimmt der Siedlungsbereich von Bentwisch und im geringeren Maße der kleineren Dörfer des Umlandes das Landschaftsbild. Die Sil- houette der Stadt Rostock ist in größerer Entfernung wahrnehmbar. Erholungsnutzung ist gegeben. | Bei den betroffenen Landschaftseinheiten handelt es | ||||||||||
| Bereich des Er- | sich um Acker- und Kulturlandschaften im Flachland. | |||||||||||
| lebens und | Gehölze sind in geringen Anteilen vorhanden, oft li- | |||||||||||
| Wahrnehmens | near und kleinflächig. Vereinzelt Wälder mit geringer | |||||||||||
| von Landschaft | Struktur. Zudem bestimmt der Siedlungsbereich von | |||||||||||
| einschließlich | Bentwisch und im geringeren Maße der kleineren | |||||||||||
| der Eignung der | Dörfer des Umlandes das Landschaftsbild. Die Sil- | |||||||||||
| Landschaft für | houette der Stadt Rostock ist in größerer Entfernung | |||||||||||
| die landschafts- | wahrnehmbar. | |||||||||||
| gebundene Er- | Erholungsnutzung ist gegeben. | |||||||||||
| holung |
3 Konfliktanalyse
3.1 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Bioto-
pen durch das Vorhaben
Im Folgenden sind tabellarisch die Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Biotopen in den einzelnen Abschnitten durch das Vorhaben gemäß BKompV dargestellt. Bei der Ermittlung wurden neben den mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen der unterschiedlichen Intensität und Dauer der Eingriffe auch die Widerstands- und Regenerationsfähigkeit der einzelnen Biotoptypen berücksichtigt. In Fällen, in denen die Betroffenheit nicht punktgenau ermittelt werden konnte, besonders Randbereiche von Gehölzbeständen, wurde ein Worst-Case-Szenario bei der Ermittlung angenommen. Dies gilt beson- ders für die geplanten Feldelementanschlusskästen / -schränken (FEAK/FEAS) und Signalanlagen, sowie deren Betonfundamente. In diesen Fällen kann eine genaue Verortung im Bereich im Verhältnis zu den bestehenden Gehölzen nicht gewährleistet werden. Hier bleibt die Abstimmung mit der Ökologischen Bau- begleitung vor Ort das sicherste Mittel, um potentielle Schäden an gefährdeten Biotopen durch sachge- rechten Einsatz von Schutzmaßnahmen abzuwenden.
Im Fall des Abschnitts Riekdahl wurde die genaue Position eines geplanten Bauwerks (Betonschalthaus, 6 m² Grundfläche) erst nach der Durchführung der Kartierarbeiten festgelegt. Der finale Standort befindet sich südwestlich knapp außerhalb des 50m-Kartierbereichs, im 100 m-Wirkbereich. Für die relevanten Tier- arten existieren für den Standort Daten aus den Kartierungen. Die Biotope lassen sich aus den Bestands- daten über die Grenzen des Kartierbereichs hinaus projizieren, so dass keine Neupositionierung des Un- tersuchungsgebiets notwendig wird.
Im Bauabschnitt Poppendorf traten im Zuge der Projektplanung Anforderungen auf, die es notwendig machten, die geplante Lage der Kabelkanäle mehrfach anzupassen. Der Verlauf verlagert sich an den östlichen bzw. südlichen Rand des Bahndamms, was streckenweise die Notwendigkeit der Einrichtung von Randwegkonstruktionen (RWK, s. beispielhafte Abbildung 22) zur Folge hat. Die Resultate der erneuten Prüfungen auf mögliche Konflikte sind in Tabelle 19 und Tabelle 20 dargestellt. Die ausschließlich randliche
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
und weitgehend oberflächliche Beeinträchtigung der wenigen betroffenen Gehölzbiotope hat die Einstufung deutlich positiv beeinflusst. Westlich des Bahnübergangs Dorfstraße, nahe der Ortseinfahrt von Klein Kussewitz, wird auf dem angrenzenden Acker ein Umschlagsplatz für Baumaterial eingerichtet. Durch die Standortwahl auf niedrigwertigen, leicht regenerierbaren Biotopflächen, kann die Fläche nach Beendung der Bauarbeiten leicht wiederhergestellt werden. Die Ökologische Baubegleitung (ÖBB) wird bei unerwartet auftretenden Konfliktsituationen im gesamten Bereich während des Bauverlaufs zur Problemlösung heran- gezogen, wenn umweltplanerisch bedeutsame Güter betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für die trassenbegleitenden Gehölzbestände.
Abbildung 22: Beispielhafte Darstellung des Aufbaus einer Randwegkonstruktion (© Deutsche Bahn). Die darge- stellten Parameter entsprechen nicht den Spezifikationen des vorliegenden Projekts.
Der Eingriffsbereich des geplanten Neubaus des DSTW Bentwisch liegt gemäß § 34 BauGB im Innenbe- reich. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock sind die betroffe- nen Biotope sonstige krautige und grasige Säume und Fluren (39.03.02, RHK) sowie versiegelter Verkeh- resweg (52.01.01a, OVW) nicht auszugleichen und werden in der unten aufgeführten Tabelle nicht berück- sichtigt. Die zu rodenden Gehölzbereiche (41.05aM, BBG) sind dagegen auszugleichen und werden ent- sprechend in Tabelle 15 aufgeführt.
In den Abschnitten kann die Betroffenheit für einzelne Biotoptypen im selben Bereich stark schwanken, von völlig unbetroffen bis erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere. Da dies durch die unten darge- stellten Tabellen nicht ausreichend flächenscharf darstellbar ist, wird im Anhang eine entsprechend aufge- löste Karte eingefügt.
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 15: Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Biotoptypen – Abschnitt Bentwisch
| VpmoKB edoC | pytpotoiB | rotkafkriW gnubierhcseB | )tkilfnoK=( | ;gnukriW erablettim = m | gnukriW erablettimnu = u | ekrätS | reuaD | etiewhcieR | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 39.03.02 | Sonstige krautige und grasige Säume und Fluren der offe- nen Landschaft | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||||
| hafte kleinräumige | ||||||||||||||||||||||||||
| Beseitigung von Bio- | ||||||||||||||||||||||||||
| topen durch Verle- | gering | |||||||||||||||||||||||||
| gung von Kabelkanä- | ||||||||||||||||||||||||||
| len | ||||||||||||||||||||||||||
| 39.03.02 | Sonstige krautige und grasige Säume und Fluren der offe- nen Landschaft | temporäre bis dauer- | u | mittel | mittel | gering | ||||||||||||||||||||
| hafte Beseitigung | ||||||||||||||||||||||||||
| von Biotopen durch | ||||||||||||||||||||||||||
| Verlegung von Ka- | ||||||||||||||||||||||||||
| belkanälen, Errich- | mittel | |||||||||||||||||||||||||
| tung von Signalfun- | ||||||||||||||||||||||||||
| damenten und An- | ||||||||||||||||||||||||||
| schlusskästen | ||||||||||||||||||||||||||
| 41.03.03M | Sonstige Hecken (insbesondere auf ebenerdigen Rainen oder Böschungen) - mit Überhältern mitt- lerer Ausprägung | temporäre, randliche | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||||
| Beeinträchtigung von | ||||||||||||||||||||||||||
| Biotopen durch Ver- | ||||||||||||||||||||||||||
| legung von Kabelka- | ||||||||||||||||||||||||||
| nälen bzw. Errich- | ||||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||||
| tung von kleinräumi- | ||||||||||||||||||||||||||
| gen Signalfundamen- | ||||||||||||||||||||||||||
| ten | ||||||||||||||||||||||||||
| 41.03.03M | Sonstige Hecken (insbesondere auf ebenerdigen Rainen oder Böschungen) - mit Überhältern mitt- lerer Ausprägung | temporäre bis dauer- | u | mittel | mittel | gering | ||||||||||||||||||||
| hafte, randliche Be- | ||||||||||||||||||||||||||
| einträchtigung von | ||||||||||||||||||||||||||
| Biotopen durch Er- | ||||||||||||||||||||||||||
| richtung von klein- | mittel | |||||||||||||||||||||||||
| räumigen Signalfun- | ||||||||||||||||||||||||||
| damenten und An- | ||||||||||||||||||||||||||
| schlusskästen | ||||||||||||||||||||||||||
| 41.05aM | Baumgruppe aus überwiegend au- tochtonen Arten – mittlere Ausprägung | dauerhafte Beseiti- | u | hoch | hoch | mittel | ||||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||||
| durch Anlage von | ||||||||||||||||||||||||||
| von Gebäuden des | hoch | |||||||||||||||||||||||||
| DSTW Bentwisch | ||||||||||||||||||||||||||
| 51.04a.02 | Brachflächen z. B. | temporäre, randliche Beseitigung von Bio- topen durch Anlage von Baustellenein- richtungsflächen | u | mittel | hoch | mittel | ||||||||||||||||||||
| ehemalige Baukom- | ||||||||||||||||||||||||||
| plexe, Industrie- und | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen - | ||||||||||||||||||||||||||
| ohne wesentliche | ||||||||||||||||||||||||||
| mittel | ||||||||||||||||||||||||||
| Anteile struktur- / ar- | ||||||||||||||||||||||||||
| tenreicher Ausprä- | ||||||||||||||||||||||||||
| gung |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
| VpmoKB edoC | pytpotoiB | rotkafkriW gnubierhcseB | )tkilfnoK=( | ;gnukriW erablettim = m | gnukriW erablettimnu = u | ekrätS | reuaD | etiewhcieR | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 51.04a.02 | Brachflächen z. B. | temporäre Beseiti- gung von Biotopen durch Anlage von Baustraßen und Baustelleneinrich- tungsflächen | u | hoch | hoch | hoch | ||||||||||||||||||||
| ehemalige Baukom- | ||||||||||||||||||||||||||
| plexe, Industrie- und | ||||||||||||||||||||||||||
| Verkehrsanlagen - | ||||||||||||||||||||||||||
| ohne wesentliche | ||||||||||||||||||||||||||
| hoch | ||||||||||||||||||||||||||
| Anteile struktur- / ar- | ||||||||||||||||||||||||||
| tenreicher Ausprä- | ||||||||||||||||||||||||||
| gung | ||||||||||||||||||||||||||
| 52.01.04a | Unbefestigte Straße | dauerhafte Beseiti- | u | hoch | hoch | hoch | ||||||||||||||||||||
| / Feld- und Forstweg | gung von Biotopen | |||||||||||||||||||||||||
| durch Anlage von | ||||||||||||||||||||||||||
| bzw. Verkehrsweg | ||||||||||||||||||||||||||
| Baustraßen und | hoch | |||||||||||||||||||||||||
| mit wassergebunde- | ||||||||||||||||||||||||||
| Baustelleneinrich- | ||||||||||||||||||||||||||
| ner Decke | tungsflächen | |||||||||||||||||||||||||
| 52.02.01a | Versiegelter oder sonstiger gepflaster- ter Weg | temporäre, kleinräu- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||||
| mige Beeinträchti- | ||||||||||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||||
| durch Verlegung von | ||||||||||||||||||||||||||
| Kabelkanälen | ||||||||||||||||||||||||||
| 52.04.01 | Gleiskörper | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||||
| hafte Beeinträchti- | ||||||||||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||||
| durch Verlegung von | ||||||||||||||||||||||||||
| Kabelkanälen, Er- | ||||||||||||||||||||||||||
| richtung von Signal- | gering | |||||||||||||||||||||||||
| fundamenten und In- | ||||||||||||||||||||||||||
| stallation von Senso- | ||||||||||||||||||||||||||
| ren | ||||||||||||||||||||||||||
| 52.04.01 | Gleiskörper | temporäre bis dauer- | u | mittel | mittel | gering | ||||||||||||||||||||
| hafte Beeinträchti- | ||||||||||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||||
| durch Verlegung von | ||||||||||||||||||||||||||
| Kabelkanälen, Er- | ||||||||||||||||||||||||||
| richtung von Signal- | ||||||||||||||||||||||||||
| fundamenten und | ||||||||||||||||||||||||||
| mittel | ||||||||||||||||||||||||||
| Anschlusskästen so- | ||||||||||||||||||||||||||
| wie Installation von | ||||||||||||||||||||||||||
| Sensoren. Teilweise | ||||||||||||||||||||||||||
| unter Deinstallation | ||||||||||||||||||||||||||
| des Gleiskörpers |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 16: Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen Schutzgut Biotope gemäß Anlage 3 BKompV – Abschnitt Bentwisch
| Bedeutung der | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | 52.02.01a | 52.04.01 | 52.04.01 | 52.01.04a | 52.01.04a | ||||||
| 52.04.01 | |||||||||||
| 2 – gering | 39.03.02 | 39.03.02 | 39.03.02 | 51.04a.02 | |||||||
| 51.04a.02 | |||||||||||
| 3 – mittel | 41.05aM | ||||||||||
| 4 – hoch | 41.03.03M | 41.03.03M | |||||||||
| 5 – sehr hoch | |||||||||||
| 6 – hervorragend | |||||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | Keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | Erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | Erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 17: Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Biotoptypen – Abschnitt Riekdahl
| VpmoKB edoC | pytpotoiB | rotkafkriW gnubierhcseB | )tkilfnoK=( | ;gnukriW erablettim = m | gnukriW erablettimnu = u | ekrätS | reuaD | etiewhcieR | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 39.03.02 | Sonstige krautige und grasige Säume und Fluren der offe- nen Landschaft | temporäre Beein- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| trächtigung von Bio- | ||||||||||||||||||||||||
| topen durch Verle- | ||||||||||||||||||||||||
| gung von Kabeln in | gering | |||||||||||||||||||||||
| bestehenden | ||||||||||||||||||||||||
| Schächten | ||||||||||||||||||||||||
| 39.03.02 | Sonstige krautige und grasige Säume und Fluren der offe- nen Landschaft | dauerhafte Beseiti- | u | hoch | hoch | gering | ||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||
| durch Errichtung ei- | ||||||||||||||||||||||||
| hoch | ||||||||||||||||||||||||
| nes Betonschalthau- | ||||||||||||||||||||||||
| ses |
Tabelle 18: Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen Schutzgut Biotope gemäß Anlage 3 BKompV – Abschnitt Riekdahl
| Bedeutung der | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | |||||||||||
| 2 – gering | 39.03.02 | 39.03.02 | |||||||||
| 3 – mittel | |||||||||||
| 4 – hoch | |||||||||||
| 5 – sehr hoch | |||||||||||
| 6 – hervorragend | |||||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | Keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | Erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | Erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 19: Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Biotoptypen – Abschnitt Poppendorf
| VpmoKB edoC | pytpotoiB | rotkafkriW gnubierhcseB | )tkilfnoK=( | ;gnukriW erablettim = m | gnukriW erablettimnu = u | ekrätS | reuaD | etiewhcieR | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 33.04a.03 | Acker mit stark ver- armter oder fehlen- der Segetalvegeta- tion (Lehm- oder Tonböden) | temporäre Beein- trächtigung von Bio- topen durch Einrich- tung einer Um- schlagsfläche | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||
| 39.03.02 | Sonstige krautige und grasige Säume und Fluren der offe- nen Landschaft | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| hafte kleinräumige | ||||||||||||||||||||||||
| Beeinträchtigung | ||||||||||||||||||||||||
| von Biotopen durch | ||||||||||||||||||||||||
| Verlegung von Ka- | gering | |||||||||||||||||||||||
| belkanälen und Ein- | ||||||||||||||||||||||||
| richtung von Rand- | ||||||||||||||||||||||||
| wegkonstruktionen | ||||||||||||||||||||||||
| sowie einer Um- | ||||||||||||||||||||||||
| schlagsfläche | ||||||||||||||||||||||||
| 41.01.04.02 | Sonstiges Gebüsch frischer Standorte | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| hafte randliche, | ||||||||||||||||||||||||
| kleinräumige Beein- | ||||||||||||||||||||||||
| trächtigung von Bio- | ||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||
| topen durch Verle- | ||||||||||||||||||||||||
| gung von Kabelka- | ||||||||||||||||||||||||
| nälen | ||||||||||||||||||||||||
| 41.05aM | Baumgruppe aus überwiegend au- tochtonen Arten – mittlere Ausprägung | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| hafte randliche, | ||||||||||||||||||||||||
| kleinräumige Beein- | ||||||||||||||||||||||||
| trächtigung von Bio- | ||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||
| topen durch Verle- | ||||||||||||||||||||||||
| gung von Kabelka- | ||||||||||||||||||||||||
| nälen | ||||||||||||||||||||||||
| 43.09M | Laub(misch)holz- forste einheimischer Baumarten - mittlere Ausprägung | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| hafte randliche, | ||||||||||||||||||||||||
| kleinräumige Beein- | ||||||||||||||||||||||||
| trächtigung von Bio- | ||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||
| topen durch Verle- | ||||||||||||||||||||||||
| gung von Kabelka- | ||||||||||||||||||||||||
| nälen | ||||||||||||||||||||||||
| 52.04.01 | Gleiskörper | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| hafte Beeinträchti- | ||||||||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||
| durch Verlegung von | ||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||
| Kabelkanälen und | ||||||||||||||||||||||||
| Einrichtung von |
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
| VpmoKB edoC | pytpotoiB | rotkafkriW gnubierhcseB | )tkilfnoK=( | ;gnukriW erablettim = m | gnukriW erablettimnu = u | ekrätS | reuaD | etiewhcieR | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Randwegkonstrukti- | ||||||||||||||||||||||||
| onen | ||||||||||||||||||||||||
| 52.04.06a | Sonstige Verkehrs- anlage | temporäre bis dauer- | u | gering | gering | gering | ||||||||||||||||||
| hafte Beeinträchti- | ||||||||||||||||||||||||
| gung von Biotopen | ||||||||||||||||||||||||
| durch Verlegung von | ||||||||||||||||||||||||
| gering | ||||||||||||||||||||||||
| Kabelkanälen und | ||||||||||||||||||||||||
| Einrichtung von | ||||||||||||||||||||||||
| Randwegkonstrukti- | ||||||||||||||||||||||||
| onen |
Tabelle 20: Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen Schutzgut Biotope gemäß Anlage 3 BKompV – Abschnitt Poppendorf
| Bedeutung der | Stärke, Dauer und Reichweite der vorhabenbezogenen Wirkungen | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Funktionen des | |||||||||||
| Schutzgutes nach | |||||||||||
| Wertstufen | |||||||||||
| I | II | III | |||||||||
| gering | mittel | hoch | |||||||||
| 1 – sehr gering | 52.04.01 | ||||||||||
| 52.04.06a | |||||||||||
| 2 – gering | 33.04a.03 | ||||||||||
| 39.03.02 | |||||||||||
| 3 – mittel | 41.01.04.02 | ||||||||||
| 41.05aM | |||||||||||
| 43.09M | |||||||||||
| 4 – hoch | |||||||||||
| 5 – sehr hoch | |||||||||||
| 6 – hervorragend | |||||||||||
| Legende: | |||||||||||
| - | Keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eB | Erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten | ||||||||||
| eBS | Erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere zu erwarten |
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
3.2 Ermittlung und Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Schutz-
gütern und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das Vorha-
ben
Für die Schutzgüter außerhalb der Kategorie Biotope liegen im den Vorhabensbereichen 1 bis 3 keine erheblichen, unvermeidlichen Beeinträchtigungen oder Konflikte vor. Sollten bei den Konflikten der Biotope Belange der Fauna berührt werden, so werden diese durch die im Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB, BIOTA 2025) vorgeschlagenen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen auf einen unerheblichen Grad gesenkt.
3.3 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Biotopen durch das Vorhaben
Zur Vermeidung von dauerhaften Schäden an Biotopen in den durch die Bauvorhaben betroffenen Berei- chen können eine Reihe von Schutzmaßnahmen vorgenommen werden. Die anfälligsten Biotope im Vor- habenbereich sind die zahlreich vorkommenden Gehölzbiotope. Zu den potentiell beeinträchtigten Bioto- pen gehören, jeweils den Abschnitten zugeordnet:
Tabelle 21: Liste der potentiell beeinträchtigen Biotope, mit Grad der Beeinträchtigung und Verortung
| Biotopcode BKompV | Biotopcode | Grad der Beeinträchtigung | Abschnitt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| LUNG M-V | |||||||||||
| 41.03.03M | BHF | erheblich | Bentwisch | ||||||||
| 41.03.03M | BHS | erheblich | Bentwisch | ||||||||
| 41.05aM | BBG | erheblich | Bentwisch | ||||||||
| 51.04a.02 | OBV | erheblich | Bentwisch | ||||||||
| 39.03.02 | RHK | erheblich | Riekdahl |
Die Bestände begleiten als Strauchhecken verschiedener Ausformung (BHF, BHS) in Form von linearen Gehölzstrukturen die Gleisanlagen. Flächige Bestände, wie Baumgruppen (BBG), sind seltener vertreten. Neben Gehölzen können auch Verkehrs-Brachen (OBV) betroffen sein, wenn auch nur bei tiefgreifenden Eingriffen.
Meist sind sie von den potentiellen Beeinträchtigungen nur in den Randbereichen betroffen. Werden nur Kabelverlege- oder Anschlussarbeiten in diesen Übergangsbereichen durchgeführt, besteht in der Regel keine Gefahr für eine erhebliche Beeinträchtigung. Werden die zu errichtenden Signalanlagen oder An- schlusskästen aber näher an den Gehölzen errichtet, ist die Anwendung von geeigneten Vermeidungs- maßnahmen unumgänglich, um erhebliche Schäden an den Biotopen zu vermeiden.
Dazu bietet sich vor Ort der Einsatz einer Ökologischen Baubegleitung an. In Abstimmung mit dem Bau- habenden können bei möglichen Konflikten die genaue Positionierung der Fundamente koordiniert werden, um den potentiellen Schaden so gering wie möglich zu halten bzw. völlig zu vermeiden. Außerdem obliegt es der Baubegleitung temporäre Maßnahmen vorzuschlagen, die das Schadenspotential während der Bau- arbeiten auf ein Minimum reduzieren. Dazu gehört die Einrichtung von Wurzelbrücken oder Stammschutz durch Verschalung.
Müssen wegen Konflikten in der Platzierung Einzelbäume gefällt oder Bereiche geräumt werden, so sind diese gemäß Vorgaben der BKompV bzw. den Vorgaben der UNB Lkr. Rostock zu kompensieren. Dies trifft besonders auf die Biotope im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und der Baustraße im Norden Bentwischs (betroffenes Biotop: OBV), der Neubaufläche für das DSTW einschließlich einer weiteren BE- Fläche am Bahnhof Bentwisch (BBG) sowie des Neubaus eines Betonschalthauses im Abschnitt Riekdahl (RHK) zu. Diese werden im Zuge der Baustellenfreimachung und des Neubaus der Gebäude zu großen Teilen oder vollständig entfernt. Wegen der Schwere des Eingriffs können nur in Randbereichen die zuvor
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
genannten Schutzmaßnahmen greifen. Die zu entfernenden Biotopbereiche sind, wie bereits erwähnt, aus- zugleichen.
3.4 Vermeidung von Beeinträchtigungen von Schutzgütern und Funktionen nach
Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV durch das Vorhaben
Die folgenden Angaben sind dem Artenschutzfachbeitrag – Stellwerkerneuerung Bentwisch (Los 1 / BIOTA 2025) entnommen und werden gemäß Vorgabe hier noch einmal dargestellt.
3.4.1 Bauzeitenregelung (Zauneidechse)
3.4.1.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme
Der Baubereich befindet sich innerhalb geeigneter Zauneidechsenhabitate, sodass eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit auch von Entwicklungsformen der Art nicht auszuschließen sind. Damit würde der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 erfüllt. Um dies zu verhindern ist im Ab- schnitt 1 von km 66,400 bis zu km 64,400 eine Bauzeitenregelung für die Zauneidechse umzusetzen. Die Maßnahme gilt ebenfalls für Abschnitt 3 von km 3,6 bis zu km 4,4. Die Erdarbeiten müssen außerhalb der Fortpflanzungszeit der Art ausgeführt werden. Nach Beendigung der Erdarbeiten steht das Fortpflanzungs- habitat wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Ist die Maßnahme nicht umsetzbar, sind in den betroffenen Bereichen Amphibienschutzzäune aus UV- beständigem Material aufzustellen. Diese sind außerhalb der Aktivitätszeiten der Art zu installieren, d. h. bis Ende März vor Umsetzung der Bauarbeiten. Die Zäune müssen 60 bis 70 cm hoch sein und bis in eine Tiefe von 10 cm in den Boden eingegraben werden. Bei Verwendung von regelmäßig selbstentleerenden Eimern entfällt eine regelmäßige Besatzkontrolle. Die betroffenen Bereiche sind durch eine Ökologische Baubegleitung auszuweisen und die Umsetzung der Maßnahme durch diese zu kontrollieren.
3.4.1.2 fachliche Herleitung und Maßgaben
Nach der Paarungszeit im April und Mai legen die Weibchen die Eier, ab Ende Mai, in selbstgegrabene Verstecke in besonnten Böden. Dort schlüpfen die Jungtiere ab Ende Juli und verlassen die Verstecke. Das heißt, dass die Eier bzw. Jungtiere zwischen Ende Mai bis Mitte August nicht vor einer Beeinträchti- gung fliehen können und besonders vulnerabel in Bezug auf die Bautätigkeit sind.
Die Bauzeit ist daher Mitte August bis Ende Mai.
3.4.1.3 Auswirkungen der Maßnahme auf die Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevante Art
Nach Ende der Schlupfzeit juveniler Tiere erlischt der Schutz der Fortpflanzungsstätte. Da sich im Umfeld des Baubereichs weitere geeignete Flächen befinden, bleibt die Funktion des Habitats gewahrt. Die Bau- zeitenregelung verhindert den Verbotstatbestand vollständig.
3.4.2 Bauzeitenregelung (Freibrüter)
3.4.2.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme
Für den Neubau der Gebäude sowie der Baueinrichtungsflächen, ist die punktuelle Rodung von Gehölzen bzw. die Zerstörung von Fortpflanzungs-, Ruhestätten sowie von Entwicklungsformen nicht auszuschlie- ßen. Damit würde der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 erfüllt. Um dies zu verhindern sind Rodun- gen bzw. Eingriffe in Gehölze im gesamten Planungsgebiet außerhalb der Brutzeit zu realisieren.
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
3.4.2.2 fachliche Herleitung und Maßgaben
Die betroffene Artengruppe umfasst eine Vielzahl von Arten. Daher wird pauschal eine Brutzeit von März bis September angesetzt.
Die Bauzeit ist daher vom 01. September bis 01. März.
3.4.2.3 Auswirkungen der Maßnahme auf die Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevante Art
Nach Ende der Brutzeit erlischt der Schutz der Fortpflanzungsstätte. Da sich im Umfeld des Baubereichs ausreichend geeignete Gehölze befinden, bleibt die Funktion des Habitats weiterhin gewahrt. Die Bau- zeitenregelung verhindert den Verbotstatbestand vollständig.
3.4.3 Bauzeitenregelung (Bodenbrüter)
3.4.3.1 Beschreibung der geplanten Maßnahme
Im Zuge der Bauarbeiten ist die Zerstörung von Fortpflanzungs-, Ruhestätten sowie von Entwicklungsfor- men nicht auszuschließen. Damit würde der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 erfüllt. Um dies zu verhindern sind Eingriffe in den Boden außerhalb der Brutzeit zu realisieren.
Kann die Bauzeitenregelung nicht eingehalten werden, ist der Baubereich so zu gestalten, dass eine Brut bis zum Baubeginn ausgeschlossen wird. Hierfür ist die Pflanzendecke entweder zu entfernen oder durch eine regelmäßige Mahd kurz zu halten. Weiterhin sind in flächigen Baubereichen (Modulgebäude in Ab- schnitt 1) zur Vergrämung Metallstäbe mit Flatterbändern (rot-weiß) von ca. 1,5 m Länge in Abständen von 5 m aufzustellen. Diese können erst mit Baubeginn wieder entfernt werden.
Die Maßnahme gilt für die Errichtung des Modulgebäudes im Abschnitt 1. Der Verlauf der geplanten Ka- beltrasse entlang des Abschnitts grenzt unmittelbar an die Bahntrasse. Aufgrund der fehlenden Vegetation und des harten Untergrundes ist eine Brut ausgeschlossen. Sollte in einzelnen Bereichen Vegetation hoch- kommen, wird diese wie oben beschrieben durch regelmäßige Mahd kurz gehalten. Auf eine Setzung von Flatterbändern kann verzichtet werden.
3.4.3.2 fachliche Herleitung und Maßgaben
Die betroffene Artengruppe umfasst eine Vielzahl von Arten. Daher wird pauschal eine Brutzeit von März bis September angesetzt.
Die Bauzeit ist daher vom 01. September bis 01. März.
3.4.3.3 Auswirkungen der Maßnahme auf die Beurteilung der Verbotstatbestände für die relevante Art
Nach Ende der Brutzeit erlischt der Schutz der Fortpflanzungsstätte. Aufgrund des punktuellen Eingriffs bleiben zum einen geeignete Flächen bestehen, zum anderen stehen die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zur Verfügung. Die Funktion des Habitats bleibt erhalten. Die Bauzeitenregelung ver- hindert den Verbotstatbestand vollständig.
3.5 Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte
Biotope
Die Ermittlung des biotopwertbezogenen Kompensationsbedarfs für erheblich beeinträchtigte Biotope er- folgt zunächst grundlegend nach dem gemäß BKompV vorgegeben Schema:
(Biotopwert aktueller Zustand) – (Biotopwert geplanter Zustand) x Fläche [m²] = Kompensationsbedarf
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Für erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere ist eine verbal argumentative Ermittlung des funk- tionsspezifischen Kompensationsbedarfs vorzunehmen. Dies betrifft eine Baumhecke (41.03.03M, BHB) im Abschnitt Bentwisch. Wegen des normalerweise hohen Biotopwerts von 16 würde diese bei einem dau- erhaften Funktionsverlust, der im Schema mit „hoch“ zu bewerten ist, als Fall mit besonderer Schwere eingestuft (vergl. Tabelle 15 und
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Tabelle 16). Da die Baumhecke aber eine geringere Länge als 50 m aufweist, genügt sie nicht den Anfor- derungen für einen Biotopschutz. In Verbindung mit dem mäßigen Erhaltungszustand der Gehölze wurde die Wertigkeit im fachgutachterlichen Ermessen um einen Punkt auf 15 gesenkt. Dadurch wird das Biotop nur noch als „mittel“ eingestuft, was bei der Schwere der Beeinträchtigung selbst bei einer insgesamt hohen Beeinträchtigung nur noch zu einem erheblichen Gesamtergebnis führt.
Tabelle 22: Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationsbedarfs gemäß BKompV für erheblich beein- trächtigte Biotope. Fett geschriebene Biotope weisen eine erhebliche Beeinträchtigung besonde- rer Schwere auf. * - die Vorgaben für den Ausgleich des Kompensationsbedarfs wurden in Über- einkunft mit der zuständigen UNB ermittelt
| Aktueller Zustand | Geplanter Zustand | Fläche [m²] | Kompensati- onsbedarf | Abschnitt / Konflikt | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Code BKompV / | Code BKompV / | |||||||||||
| LUNG M-V / Wert | LUNG M-V / Wert | |||||||||||
| 41.03.03M / BHF / 16 | 52.04.01 / OVE / 1 | FL002 3,42 / 9 | 186,30 | Abs. Bentwisch /K001 | ||||||||
| Bau Signalfundament | ||||||||||||
| Bau Anschlusskasten | ||||||||||||
| 41.03.03M / BHF / 16 | - | - | - | Abs. Bentwisch / | ||||||||
| Bau Kabelkanal | ||||||||||||
| 41.03.03M / BHS / 16 | - | - | - | Abs. Bentwisch / | ||||||||
| Bau Schild | ||||||||||||
| 41.05aM / BBG / 15 | 52.04.06a / OVN / 0 | FL003 165,85 | 8 Einzelbäume als Neupflan- zung* | Abs. Bentwisch /K003 | ||||||||
| Schaffung Baustel- | ||||||||||||
| leneinrichtungsfläche | ||||||||||||
| / Neubau Schaltwerk | ||||||||||||
| 51.04a.02 / OBV / 7 | 52.03.02 / OIB / 3 | - | Neuumsetzung Ausgleichs- maßnahme* | Abs. Bentwisch / | ||||||||
| Schaffung Baustel- | ||||||||||||
| leneinrichtungsfläche | ||||||||||||
| / Baustraße | ||||||||||||
| 51.04a.02 / OBV / 7 | 52.03.02 / OIB / 3 | - | - | Abs. Bentwisch / | ||||||||
| Schaffung Baustel- | ||||||||||||
| leneinrichtungsfläche | ||||||||||||
| / Baustraße | ||||||||||||
| 39.03.02 / RHK / 8 | 52.04.06a / OVN / 0 | FL001 | 48,00 | Abs. Riekdahl / K003 | ||||||||
| 6,00 | Neubau Schaltwerk | |||||||||||
| ∑ | 234,30 |
Für zwei weitere Strauchhecken (41.03.03M, BHF / BHS) im Abschnitt Bentwisch wurden wegen der hohen Biotopbewertung von 16 eine erhebliche Beeinträchtigung während der Einstufung (vergl. Kapitel 3.1) er- mittelt. Bei dem Eingriff handelt es sich um die Verlegung von Kabelkanälen bzw. der Aufstellung von kleinen Schildern / Baken, die nur mit vernachlässigbarem, dauerhaften Flächenschwund einher gehen und, insbesondere bei Befolgung der Vorgaben der Ökologischen Baubegleitung, keine quantifizierbare Minderung an Funktionsfähigkeit nach sich ziehen. Daher wurde für die beiden Flächen kein Kompensati- onsbedarf berechnet.
Nahe dem bestehenden Bahnhofsgebäude von Bentwisch sollen neben den neuen Anlagen für das ge- plante digitale Schaltwerk die Baustelleneinrichtungsfläche 1 eingerichtet werden (Abbildung 23). Dafür müssen die Bäume einer Baumgruppe (BBG) beseitigt werden. Für den entstehenden, mit der zuständigen UNB abgestimmten, Kompensationsbedarf (s. Tabelle 22 / FL003) ist vor Ort keine ausreichende Maßnah- menfläche vorhanden. Diese findet auf den zu renaturierenden Flächen der BE-Fläche 2 bei Klein Bent- wisch nach Abschluss der Bauarbeiten statt (s. Kapitel 4.1). Zudem sind die Biotope ruderaler Kriechrasen (RHK) und versiegelter Wirtschaftsweg (OVW) wegen ihrer Lage im Innenbereich gem. § 34 BauGB nicht zu kompensieren.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Die aktuelle Beschreibung der Baueinrichtungsfläche 2 sowie der angebundenen Baustraße kann Kapitel 2.1 entnommen werden. Der geplante bzw. zu erwartende Zustand der Flächen nach der Einrichtung kann gemäß Biotopkartieranleitung M-V (LUNG 2013) wegen des Umfangs als Großbaustelle (OIB) beschrieben werden. Die bisher bestehenden Betonplatten der Zuwegungen (OVU) bleiben erhalten und werden in die Fläche integriert. Die verbleibende zu beräumende Fläche (OBV) wird nach Entfernung der Vegetation durch Abschieben des Oberbodens, dem Auslegen eines Geotextils und Aufbringen einer Schotterschicht tragfähiger gemacht. Dies dient zum Schutz des Bodens und der besseren Befahrbarkeit durch die Bau- stellenfahrzeuge bzw. der besseren Tragfähigkeit für das dort abzulegende Lagergut. Der abgetragene Oberboden wird in Erdmieten zur späteren Wiederverwendung am östlichen Flächenrand gelagert. In die Fläche hineinragende gesetzlich geschützte Gehölzbestände werden von der Beräumung ausgespart und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Bauzäune, Bretterumschalungen) in Absprache mit der Ökologi- schen Baubegleitung versehen.
Der Ausgleich des, durch die Bauaktivitäten entstehenden, Kompensationsbedarfs wurde mit der zustän- digen UNB abgestimmt. Bei dem als BE-Fläche vorgesehenen Bereich handelt es sich um eine ehemalige Ausgleichsfläche, die 2015 im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP, SCHIM- MELMANN 2015)) mit einer Pflanzmaßnahme überplant wurde. Dabei war die Rekultivierung des Gebiets durch Anlage von Gehölzinseln aus heimischen Sträuchern und Bäumen vorgesehen, die in einer Matrix einer selbstentwickelten Grasflur eingebettet war. Die genaue Planung und Strukturierung des Vorhabens ist dem LAP im Anhang zu entnehmen. Die Menge der zu beräumenden Gehölzbiotope, sowie deren Wer- tigkeit, wurden von der UNB für die Ersatzfläche als deutlich geringer eingeschätzt, was ihre Freigabe als Alternative für die ursprüngliche Planung der BE-Fläche begründet.
3.6 Ermittlung des funktionsspezifischen Kompensationsbedarfs für beeinträchtigte
Schutzgüter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV
Für die Schutzgüter außerhalb der Kategorie Biotope liegen im den Vorhabensbereichen 1 bis 3 keine zu kompensierenden Beeinträchtigungen oder Konflikte vor. Vergleiche auch Kapitel 3.2.
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Erfassung und Bewertung des vorhandenen Zustandes
Abbildung 23: Zu fällende Gehölze im Bereich der BE-Fläche 1 und geplanten Neubauten auf dem Bahnhofsgelände Bentwisch
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
4 Kompensationsmaßnahmen
4.1 Biotopwertbezogene Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Biotope
Durch die Neubaumaßnahmen in Bentwisch und die Schaffungen der Baustelleneinrichtungsfläche inklu- sive Baustraße entsteht ein Kompensationsbedarf, der gemäß den Vorgaben der Unteren Naturschutzbe- hörde des Landkreises Rostock auszugleichen ist. Dies sieht die Neupflanzung von acht Einzelbäumen für die Baumaßnahmen des DSTW Bentwisch vor sowie die Neuumsetzung einer Ausgleichsmaßnahme auf der ehemaligen Ausgleichsfläche bei Klein Bentwisch, die während der Bauarbeiten als Baueinrichtungs- fläche genutzt wird. Dort sollen zusätzlich die neu zu pflanzenden Einzelbäume eingeplant werden, da vor Ort am Bahnhof Bentwisch keine Ausgleichsflächen vorhanden sind. Zusätzlich ist die Wiederherstellung einer beeinträchtigten Strauchhecke mittlerer Ausprägung zu berücksichtigen. Dies kann durch Neupflan- zung von Einzelbäumen vor Ort nicht erreicht werden, da hierdurch der einzuhaltende Mindestabstand zu den Gleisen gemäß RIL 882 unterschritten werden würde. Der durch diesen und weitere Konflikte verblei- bende Kompensationsbedarf wird ebenfalls auf der Ausgleichsfläche der Baustelleneinrichtungsfläche durch Erweiterung der Maßnahme beglichen. Dies geschieht durch Umrechnung des Kompensationswer- tes in für die Ausgleichsmaßnahme zusätzlich zu pflanzende Gehölze. Dafür wird wieder die Formel gemäß BKompV herangezogen und an die vor Ort gegebenen Bedingungen angepasst (Tabelle 23).
Tabelle 23: Ausgleich des Kompensationsbedarfs außerhalb der BE-Flächen und des DSTW Bentwisch
| Ausgangszustand | Geplanter Zustand | Fläche [m²] | Kompen- sations- wert | Maßnahme 003_A |
|---|---|---|---|---|
| Code BKompV / | Code BKompV / | |||
| LUNG M-V / Wert | LUNG M-V / Wert | |||
| 234,30 | 23,43 | Zur Ermittlung der Menge, | ||
| der neu zu pflanzenden | ||||
| Gehölze, wird der Kompen- | ||||
| 52.03.02 / OIB / 3 | 41.01.04.02 / BLM / 13 | sationswert durch 1,5 ge- | ||
| teilt, was der Grundfläche | ||||
| der Gehölze gemäß LAP | ||||
| entspricht |
bei 15,62 = 16 Kompensationsbedarf
Die Durchführung der Maßnahme richtet sich wie bereits erwähnt nach dem Landschaftspflegerischen Aus- führungsplan (LAP, SCHIMMELMANN 2015) und erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahmen vor Ort und der Wiederherstellung der Maßnahmenfläche, die zuvor als BE-Fläche genutzt wurde. In einzelnen Bereichen wird der LAP an die neuen Bedingungen angepasst bzw. erweitert. Entsprechende Vorgaben werden in der Maßnahmenplanung zur Maßnahme „003_A“ in der FINK-Datenbank der Deutschen Bahn abgelegt. Dies betrifft vor allem die Entwicklungspflege, die von zwei auf fünf Jahre gesteigert wird, um eine günstige Entwicklung der Fläche zu fördern und etwaigen Ausfällen von Gehölzen entgegen zu wirken. Zusätzlich wird der Pflanzplan auf den neuen Flächenumfang angepasst. Eine Teilfläche mit den Gehöl- zinseln A bis C wird nicht erneut bepflanzt, da sie durch die Einrichtung der BE-Fläche nicht beansprucht wurde. Die Gehölzinseln F, G, L und N werden anteilig verkleinert, da die ausgesparten Teile bereits mit erhaltenswerten Gehölzbeständen bewachsen sind und entsprechend nicht beräumt wurden. Die ange- passten Pflanzpläne der Gehölzinseln befinden sich im Anhang und eine allgemeine Übersicht mit den zusätzlich zu pflanzenden Einzelbäumen und Gehölzgruppen ist in Abbildung 24 wiedergegeben.
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Kompensationsmaßnahmen
Abbildung 24: Lage der Maßnahmenfläche zum Ausgleich Kompensationsbedarf nördlich von Bentwisch
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
4.2 Funktionsspezifische Kompensationsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgü-
ter nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BKompV
Für die Schutzgüter außerhalb der Kategorie Biotope liegen in den Vorhabenbereichen 1 bis 3 keine zu kompensierenden Beeinträchtigungen oder Konflikte vor. Vergleiche auch Kapitel 3.2.
5 Ersatzgeld
Sofern der Kompensationsbedarf nicht vollständig durch die Wiederherstellungs- und Aufwertungsmaß- nahmen gedeckt werden kann, ist ein Ersatzgeld entsprechend § 14 BKompV an die zuständige Stelle Mecklenburg-Vorpommerns zu zahlen.
6 Zusammenfassung
Auf der Bahnstrecke 6322 von Stralsund nach Rostock Hauptbahnhof soll die Stellwerkstechnik digitalisiert und die technische Blockanbindung an das Stellwerk des Düngemittelwerks YARA vorgenommen werden (Strecke 6925, 6949). Die hierfür notwendigen Maßnahmen wurden auf das mögliche Auslösen von Kon- flikten gemäß BKompV sowie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG geprüft. Dies betrifft die zu verlegenden bzw. anzubindende Kabelanlagen sowie die zu errichtenden Signalanlagen. Zum anderen ist die Anlage einer Baustelleneinrichtungsfläche mit Baustraße als Zuwegung und der Neubau eines Gleisfeldkonzent- rators (GFK) mit zwei kleineren Nebengebäuden relevant. Die Beschädigung von wertvollen Biotopbestän- den ist im erheblichen Ausmaß bzw. erheblichen Ausmaß besonderer Schwere nicht auszuschließen.
Entsprechend wurden Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen erarbeitet. Diese beinhalten die Ein- richtung einer ökologischen Baubegleitung, die in den kritischen Bereichen die Baumaßnahmen begleiten soll und notwendige Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von erheblichen Schäden vorschlägt. Bei Umset- zung der Maßnahmen ist in den meisten Fällen nicht mit einer erheblichen Beeinträchtigung von Schutz- gütern zu rechnen. Wo sich dies nicht vermeiden lässt, müssen geeignete Kompensationsmaßnahmen ergriffen oder Ersatzgeld geleistet werden.
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Quellen und Anhang
7 Quellen
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LUNG (2013): Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in Mecklenburg- Vorpommern, 3. erg., überarb. Aufl.–Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern, Heft 2/2013
LUNG M-V (2024): Steckbriefe der Arten Anhang IV der FFH-Richtlinie - Landesamt für Umwelt, Natur- schutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern. URL: Arten der Anhänge II, IV und V der FFH- Richtlinie - LUNG (mv-regierung.de). Letzter Zugriff am: 19.11.2024. MEINIG, H.; BOYE, P.; DÄHNE, M.; HUTTERER, R. & LANG, J. (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säu- getiere (Mammalia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (2): 73 S. MLU M-V (2018): Hinweise zur Eingriffsregelung Neufassung 2018. Redaktionelle Überarbeitung: 01.10.2019. – MLU M-V – Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. 88 S.
ROTE-LISTE-GREMIUM AMPHIBIEN UND REPTILIEN (2020): Rote Liste und Gesamtartenliste der Rep- tilien (Reptilia) Deutschlands. – Naturschutz und Biologische Vielfalt 170 (3): 64 S.
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
RPV Rostock (2024): Regionales Raumentwicklungsprogramm Rostock - Entwurfsfassung. –Planungsver- band Region Rostock (RPV Rostock), Februar 2024.
RYSLAVY, T.; BAUER, H.-G.; GERLACH, B.; Hüppop, O.; STAHMER, J.; SÜDBECK, P. & SUDFELDT, C. (2020): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 6. Fassung, 30. September 2020. Berichte zum Vogel- schutz 57: 13-112 SCHIMMELMANN (2015): Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP), Ersatzmaßnahme Entsiege- lung und Anlage einer Feldhecke bei Bentwisch. – Schimmelmann Consult GmbH SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. – Radolfzell, 792 S. TERRY, A. & TEMPLE, H. (2007): The status and distribution of European mammals. – HRSG: European Commission: Directorate-General for Environment, Publications Office 2007 UMWELTMINISTERIUM M-V (2005): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen Mecklenburg-Vorpom- merns, 5. Fassung. Stand März 2005. 61 S. VÖKLER, F., HEINZE, B., SELLIN, D., ZIMMERMANN, H. (2014): Rote Liste der Brutvögel Mecklenburg-Vorpom- merns. 3. Fassung, Stand Juli 2014. Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin. WSP (2024): Daten zum Bauvorhaben Stellwerkserneuerung (Los 2) auf der Strecke 6446 zwischen Schwaan und Rostock Hauptbahnhof. - WSP Infrastructure Engineering GmbH
Gesetze und Verordnungen
FFH-RL: Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, 22.7.1992, p.7), zuletzt geändert durch RL 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013. VS-RL: Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 020, 26.1.2010, p.7), zuletzt geändert durch VO (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019. BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz; Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.
NatSchAG M-V: Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutz- gesetzes vom 23. Februar 2010; zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546) BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geändert worden ist.
BKompV: Bundeskompensationsverordung vom 14. Mai 2020 (BGBl. I S. 1088).
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Quellen und Anhang
8 Anhang
8.1 Karten
Karte 13.2.1: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Riekdahl, Karte 1
Karte 13.2.2: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Bentwisch, Karte 2
Karte 13.2.3: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Bentwisch, Karte 3
Karte 13.2.4: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Bentwisch, Karte 4
Karte 13.2.5: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Bentwisch, Karte 5, westlicher Teil
Karte 13.2.6: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Bentwisch, Karte 5, östlicher Teil
Karte 13.2.7: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Bentwisch, Karte 6
Karte 13.2.8: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 7
Karte 13.2.9: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 8
Karte 13.2.10: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 8
Karte 13.2.11: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 10
Karte 13.2.12: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 11
Karte 13.2.13: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 12
Karte 13.2.14: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 13
Karte 13.2.15: Konfliktplan Planfeststellungsabschnitt Poppendorf, Karte 14
8.2 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Anpassungsverzeichnis zur Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP, SCHIMMELMANN 2015)
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung – Ersatzmaßnahme Entsiegelung und Anlage einer Feldhe- cke bei Bentwisch (SCHIMMELMANN 2015)
8.3 Verzeichnisse
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: projektspezifische Untersuchungsabschnitte mit Angabe der Streckenkilometrierungen ......................................................................................... 7
Tabelle 2: Wirkungen und deren Relevanz laut FFH-VP-Info (BFN 2024) .................................. 8
Tabelle 3: Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope in den einzelnen Abschnitten, unter Angabe des Schutzstatus nach NatSchAG M-V .................................................... 10
Tabelle 4: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Riekdahl nach BKompV .................................................................................................................. 13
Tabelle 5: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 1 nach BKompV .................................................................................................................. 14
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Tabelle 6: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 2 nach BKompV .................................................................................................................. 17
Tabelle 7: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 3 nach BKompV .................................................................................................................. 19
Tabelle 8: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 4 nach BKompV .................................................................................................................. 21
Tabelle 9: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Bentwisch 5 nach BKompV .................................................................................................................. 22
Tabelle 10: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 1 nach BKompV .................................................................................................................. 24
Tabelle 11: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 2 nach BKompV .................................................................................................................. 26
Tabelle 12: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 3 nach BKompV .................................................................................................................. 29
Tabelle 13: Bestandserfassung und Bewertung der Biotoptypen im Abschnitt Poppendorf 4 nach BKompV .................................................................................................................. 31
Tabelle 14: Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 BKompV sowie die Einschätzung der Beeinträchtigungen .................................................................... 32
Tabelle 15: Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Biotoptypen – Abschnitt Bentwisch ................................................................................................................ 37
Tabelle 16: Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen Schutzgut Biotope gemäß Anlage 3 BKompV – Abschnitt Bentwisch .................... 39
Tabelle 17: Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Biotoptypen – Abschnitt Riekdahl .................................................................................................................. 40
Tabelle 18: Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen Schutzgut Biotope gemäß Anlage 3 BKompV – Abschnitt Riekdahl ...................... 40
Tabelle 19: Bewertung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Biotoptypen – Abschnitt Poppendorf .............................................................................................................. 41
Tabelle 20: Matrix zur Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen Schutzgut Biotope gemäß Anlage 3 BKompV – Abschnitt Poppendorf ................. 42
Tabelle 21: Liste der potentiell beeinträchtigen Biotope, mit Grad der Beeinträchtigung und Verortung ................................................................................................................ 43
Tabelle 22: Ermittlung des biotopbezogenen Kompensationsbedarfs gemäß BKompV für erheblich beeinträchtigte Biotope. Fett geschriebene Biotope weisen eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere auf. * - die Vorgaben für den Ausgleich des Kompensationsbedarfs wurden in Übereinkunft mit der zuständigen UNB ermittelt ................................................................................................................................ 47
Tabelle 23: Ausgleich des Kompensationsbedarfs außerhalb der BE-Flächen und des DSTW Bentwisch ................................................................................................................ 50
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Bentwisch (Los 1) mit den Abschnitten 1 bis 3 ........................ 7
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Quellen und Anhang
Abbildung 2: Diagramm zum Erfassungs- und Bewertungssystem der BKompV ............................ 9
Abbildung 3: Bahntrasse Blickrichtung nach Süden, rechts Strauchhecke mit Überhältern (BHS) 13
Abbildung 4: Blickrichtung nach Norden, rechts Hanglage mit ruderalen Grasfluren (RHK) und Strauchhecken (BHF) ............................................................................................. 13
Abbildung 5: Ruderale Grasflur (RHK) im Trassenbereich, rechts Baumhecke (BHB). Blick nach Norden .................................................................................................................... 14
Abbildung 6: Blick nach Norden zum Bahnübergang. Links Siedlungshecke (PHW) aus nichtheimischen Gehölzen als Grundstückeinfassung ........................................... 14
Abbildung 7: Baumreihe (BRR) aus Silber-Weiden (Salix alba) als gleisbegleitendes Gehölz, Blickrichtung Nordwesten ....................................................................................... 16
Abbildung 8: Blickrichtung Süden, in Bildmitte ruderale Staudenfluren (RHU), dahinter Feuchtgebüsch aus Grau-Weiden (Salix cinerea, VWD) ....................................... 16
Abbildung 9: Gleisbereich nahe des Bentwischer Bahnhofs (OVN), rechts Baumhecke außerhalb des Untersuchungsbereichs. Blick nach Norden .................................................... 18
Abbildung 10: Gleise in Richtung Norden mit teils sehr lückigen, grasreichen Ruderalfluren (RHK) ................................................................................................................................ 18
Abbildung 11: Im Vordergrund Betonplatten (OVU, OBV) mit ruderalem Bewuchs, dahinter frischer Vorwald (WVB) ....................................................................................................... 20
Abbildung 12: Blick die Gleise entlang nach Süden. Im Vordergrund lückige ruderale Grasfluren (RHK) ...................................................................................................................... 20
Abbildung 13: Blick nach Westen, im Vordergrund Gleisanlagen mit ruderalen Grasflur (RHK), dahinter die B 105 (OVL) Richtung Mönchhagen ................................................... 22
Abbildung 14: Abzweigung der Trasse Poppendorf (re.) von der Trasse Bentwisch (li.). Blick nach Norden .................................................................................................................... 24
Abbildung 15: Links im Vordergrund, Laubgehölzbestand (WXS) heimischer Arten des Häschenbusches, Richtung Nordost ...................................................................... 24
Abbildung 16: Geschlossene Baumreihe (BRG) als Begleitung für Gleisanlagen nahe einer landwirtschaftlichen Betriebsanlage (ODS) ............................................................ 26
Abbildung 17: Grasreiche Ruderalflur (RHU) beiderseits der Gleise, teils mit hohem Anteil Kanadischer Goldrute (Solidago canadensis) ........................................................ 26
Abbildung 18: Ruderale Staudenflur, teils mit Neophyten, (RHU, RHN) mit eingebetteten Gehölzen, Richtung Osten ....................................................................................................... 29
Abbildung 19: Unterführung Fuß-/Radweg (OVF) am Ende des Abschnitts. Im Hintergrund Beginn einer Allee (BAA) .................................................................................................... 29
Abbildung 20: Links Laubgehölz einheimischer Arten (WXS) am nördlichen Gleisrand. Hier besonders Birken und Zitter-Pappeln ..................................................................... 31
Abbildung 21: Am Ende des Abschnitts Aufweitung in zahlreiche Gleise (OVG) mit stehenden Waggons ................................................................................................................. 31
Abbildung 22: Beispielhafte Darstellung des Aufbaus einer Randwegkonstruktion (© Deutsche Bahn). Die dargestellten Parameter entsprechen nicht den Spezifikationen des vorliegenden Projekts. ............................................................................................ 36
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Landschaftspflegerischer Begleitplan
Abbildung 23: Zu fällende Gehölze im Bereich der BE-Fläche 1 und geplanten Neubauten auf dem Bahnhofsgelände Bentwisch ................................................................................... 49
Abbildung 24: Lage der Maßnahmenfläche zum Ausgleich Kompensationsbedarf nördlich von Bentwisch ................................................................................................................ 51
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Institut für ökologische Forschung und Planung GmbH
| Stellwerkserneuerung Bentwisch (Los 1) | |||
|---|---|---|---|
| ANPASSUNGSVERZEICHNIS ZUR ERNEUTEN MAßNAHMENDURCHFÜHRUNG FÜR | |||
| DIE LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE AUSFÜHRUNGSPLANUNG - ERSATZMAß- | |||
| NAHME ENTSIEGELUNG UND ANLAGE EINER FELDHECKE BEI BENTWISCH |
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Anpassungsverzeichnis Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
1 Veranlassung und Zielstellung
Im Folgenden sind die Anpassungen der ursprünglichen landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP, SCHIMMELMANN 2015), zur Ersatzmaßnahme Entsiegelung und Anlage einer Feldhecke bei Bent- wisch, erarbeitet von der Schimmelmann Consult GmbH, aufgeführt. Die Anpassungen zeigen die notwen- digen Änderungen der Methodik, der Vorgaben, der Standortcharakteristika sowie des Pflanzkonzepts auf, um die vorgestellte Ersatzmaßnahme im Jahr 2026 am weitgehend gleichen Standort erneut durchführen zu können. Es werden dabei vor allem die wesentlichen, für die erneute Durchführung wichtigen Änderun- gen aufgeführt. Die angestrebte Realisation einer Feldhecke im alten Projekt wurde bereits dort zu Gunsten der Pflanzung von Gehölzinseln angepasst, die kleinen Feldgehölzen ähneln.
Im Rahmen des aktuellen Projekts Stellwerkserneuerung Bentwisch wird die damalige Maßnahmenfläche in Absprache mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock als Baueinrich- tungsfläche genutzt. Grund dafür ist, dass die Menge der zu beräumenden Gehölzbiotope, sowie ihre Wer- tigkeit, deutlich geringer sind als auf der ursprünglich überplanten Fläche. Die vorgesehenen Flächenan- teile werden, besonders solche ohne schützenswerte Gehölzanteile, als BE-Fläche verwendet und ent- sprechend beräumt. Im Kapitel 3.5 des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP, BIOTA 2025), dem diese Zusammenstellung angehängt ist, sind weitere Informationen zu der Fläche, ihrer Verwendung und der Wiederherstellung enthalten.
2 Anpassungen nach Kapiteln des LAP
Kapitel 1: Anlass und Aufgabenstellung
Der aktuelle Anlass und die Aufgabenstellung können Kapitel 1.1 des LBP (BIOTA 2025) entnommen wer- den. Eine kompensationswirksame Entsiegelung findet nicht mehr statt, da alle betreffenden Elemente be- seitigt wurden.
Kapitel 2: Methoden und Vorgaben zur Erarbeitung der LAP
Keine Anpassungen notwendig.
Kapitel 3: Lage und Abgrenzung der Maßnahmenfläche
Folgende Flurstücke sind an der Durchführung der Maßnahme beteiligt: 11/0, 121/4 und 130/9 der Flur 1, Gemarkung Klein Bentwisch. Eine Beschreibung der Biotope ist Kapitel 2.1, Abschnitt Bentwisch 4 zu ent- nehmen. Weiterführende Informationen finden sich in den Kapiteln 3.5 und 4.1. Die aktuelle Maßnahmen- fläche umfasst 3.433 m², auf einer Länge von 199,8 m und einer variablen Breite von 16 bis 20 m.
Kapitel 4: Standortcharakteristika der Maßnahmenfläche
Eine Beschreibung der Geländegestaltung entsprechend Kap. 4.1 findet sich im LBP unter Kap. 2.1, Ab- schnitt Bentwisch 4. Für die verbleibenden Teilkapitel sind keine relevanten Anpassungen notwendig.
Kapitel 5: Planung
Kap. 5.1 bleibt bestehen. In Kap. 5.2 ist der Hinweis auf die durchzuführenden Entsiegelungsmaßnahmen nicht mehr relevant, siehe Erläuterung Kap. 1. Kap. 5.3 ist weitgehend hinfällig, eine aktuelle Abstimmung mit der UNB des Landkreises Rostock aus dem Januar 2026 liegt vor. Die im Kapitel weiter unten aufge- führten Anforderungen werden beibehalten.
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Anpassungsverzeichnis Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Kapitel 6: Maßnahmenplanung
Die Maßnahmenfläche in Kap. 6.1 beträgt 3.433 m², wovon 1.889 m² bepflanzt und 1.544 m² der Sukzes- sion überlassen werden.
Die Angaben in Kap. 6.1.1 bleiben weitgehend erhalten. Die Ersatzmaßnahme auf der nördlichen Teilfläche mit den Gehölzinseln A bis C wird nicht erneut durchgeführt, da dieser Bereich für die BE-Fläche nicht beansprucht und entsprechend nicht beräumt wurde. Die Pflanzflächen der Gehölzinseln F reduziert sich auf 286 m². Bei den Flächen G, L und N sind die verbleibenden Flächen 146 m², 13 m² und 25 m². Der nach Vorbild der Gehölzinsel C gestaltete Platzhalter Gehölzinsel P, mit 93 m² Fläche, soll den verbleiben- den Kompensationsbedarf des Projekts, mit Ausnahme der zu ersetzenden Einzelgehölze, auffangen. Des- sen genauer Umfang stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Zusammenfassung noch nicht endgültig fest. Zusätzlich sind aus Rodungsmaßnahmen am Bahnhof Bentwisch auf der Fläche noch acht größere Ein- zelbäume, vorzugsweise als Starkheister, als Ausgleich zu pflanzen.
Tabelle 1 ist wie folgt anzupassen: Gehölzinsel F – Crataegus laevigata 18 statt 20, Euonymus europaeus 22 statt 30, Viburnum opulus 15 statt 18; Gehölzinsel G – Cornus sanguinea 6 statt 10, Crataegus laevigata 10 statt 23, Euonymus europaeus 4 statt 12, Viburnum opulus 10 statt 20. Alle nicht genannten Arten bleiben im vollen Umfang erhalten. Für die Gehölzinsel L werden 8 Viburnum opulus und für Gehölzinsel N 6 Euonymus europaeus sowie 10 Prunus spinosa-Büsche gepflanzt. Alle für die beiden Gehölzinseln nicht genannten Arten fallen weg.
Für Kap. 6.1.2 wird die Maßnahmenfläche nach Nutzung als BE-Fläche gemäß den Vorgaben der UNB wiederhergerichtet, siehe dazu auch die Kapitel 3.5 und 4.1 im LBP. Eine weitere kompensationswirksame Entsiegelung findet nicht statt.
In den Kapiteln 6.1.3 sowie 6.1.5 sind keine Anpassungen vorgesehen. Kap. 6.1.4 sieht eine Verlängerung der Entwicklungspflege von 2 auf 5 Jahre vor, um ein gutes Anwachsen und einen möglichen Ersatz bei Gehölzausfällen zu gewährleisten. Dies soll die erfolgreiche Durchführung der Maßnahme fördern.
Kapitel 7: Gesetze, Regelwerke und Vorschriften
Keine Anpassungen notwendig.
Kapitel .8: Anlagen
Maßnahmenplan: siehe Anpassungen vorherige Kapitel sowie Abb. 24, Kap. 4.1 im LBP.
Rückbau Haufwerke: entfällt wegen fehlender Anwendbarkeit. Wiederherstellung nach Vorgaben der UNB.
Pflanzplan I: Gehölzinseln A bis C entfallen, F und G werden modifiziert.
Pflanzplan II: Gehölzinseln L und N werden modifiziert, P wird als Platzhalter nach Vorbild von C eingefügt. Zusätzlich Pflanzung von acht Einzelbäumen.
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Anpassungsverzeichnis Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Schraffierte Pflanzung entfällt
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Anpassungsverzeichnis Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
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Anpassungsverzeichnis Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
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Anpassungsverzeichnis Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Quellen
BIOTA (2025): Stellwerks-Erneuerung Bentwisch (Los 1) – Landschaftspflegerischer Begleitplan. – Institut biota GmbH SCHIMMELMANN (2015): Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP), Ersatzmaßnahme Entsiege- lung und Anlage einer Feldhecke bei Bentwisch. – Schimmelmann Consult GmbH
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Blinklichtprogramm Erneuerung BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 der Strecke 6322 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Ersatzmaßnahme Schimmelmann Consult GmbH
Landschaftspflegerische
Ausführungsplanung (LAP)
Ersatzmaßnahme
Entsiegelung und Anlage einer
Feldhecke bei Bentwisch
Blinklichtprogramm Paket 4
Regionalbereich Ost
erarbeitet für
DB Netz AG Caroline-Michaelis-Straße 5-11 10115 Berlin
erarbeitet von
Schimmelmann Consult GmbH Bachstraße 12 OT Bergholz-Rehbrücke 14558 Nuthetal
24.11.2015
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Blinklichtprogramm Erneuerung BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 der Strecke 6322 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Ersatzmaßnahme Schimmelmann Consult GmbH
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Aufgabenstellung .............................................................................. 4
2 Methode und Vorgehen sowie Vorgaben zur Erarbeitung der LAP ................... 5
2.1 Arbeitsmethodik .......................................................................................... 5
2.2 Allgemeine Vorgaben.................................................................................. 5
3 Lage und Abgrenzung der Maßnahmenfläche .................................................... 6
4 Standortcharakteristik der Maßnahmenfläche .................................................... 7
4.1 Nutzung/Geländegestaltung ....................................................................... 7
4.2 Bodenverhältnisse ...................................................................................... 8
4.3 Hydrogeologische Verhältnisse ................................................................. 9
4.4 Altlasten ....................................................................................................... 9
4.5 Leitungstrassen .......................................................................................... 9
4..6 Drainagen ................................................................................................... 10
4.7 Bodendenkmale, kulturgeschichtliche Güter ......................................... 10
4.8 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete/ Schutzobjekte ........................... 11
4.9 Erschließung ............................................................................................. 11
5 Planerische Zielsetzungen, Zielvorgaben und Modifikationen der Planung ...................................................................................................... 12
5.1 Zielsetzungen ............................................................................................ 12
5.2 Planerische Vorgaben ............................................................................... 12
5.3 Modifikationen der Planung ..................................................................... 12
6 Maßnahmenplanung ........................................................................................... 13
6.1 Ersatzmaßnahme ...................................................................................... 13
6.1.1 Pflanzkonzept ............................................................................................ 13
6.1.2 Pflanzvorbereitende Maßnahmen ............................................................ 15
6.1.3 Pflanzung ................................................................................................... 16
6.1.4 Pflegemaßnahmen .................................................................................... 17
6.1.5 Sukzessionsfläche .................................................................................... 17
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Blinklichtprogramm Erneuerung BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 der Strecke 6322 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Ersatzmaßnahme Schimmelmann Consult GmbH
7 Gesetze, Regelwerke und Vorschriften ............................................................. 17
8 Anlagen ............................................................................................................... 19
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gehölzliste Ersatzmaßnahme ...............................................................................................15
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersichtslageplan zur Ersatzmaßnahme ........................................................................ 6
Abbildung 2: Luftbildausschnitt zur Ersatzmaßnahme (rote Flächenabgrenzung) ................................ 7
Abbildung 3: Blick über die südliche Maßnahmenfläche in nördliche Richtung (Aufnahme 16.12.2016)8
Abbildung 4: Blick über die nördliche Maßnahmenfläche in östliche Richtung (Aufnahme 16.12.2016)8
Abbildung 7: Zufahrt von der ................................................................................................................11
Anlagenverzeichnis
LAP – Maßnahmenplan der Ersatzmaßnahme 1:500 LAP – Übersichtsplan Rückbau Haufwerke 1:500 LAP – Pflanzplan I für Pflanzinseln A bis G LAP – Pflanzplan II für Pflanzinseln H bis O 1:250/ 1:1000
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Blinklichtprogramm Erneuerung BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 der Strecke 6322 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Ersatzmaßnahme Schimmelmann Consult GmbH
Abkürzungsverzeichnis
BÜ Bahnübergang DSchG M-V Denkmalschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern E Ersatzmaßnahme LAP Landschaftspflegerischer Ausführungsplan LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan LUNG Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Hei Heister NatSchAG M-V Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Stk. Stück Str. Strauch Tr. Triebe v. verpflanzt
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1 Anlass und Aufgabenstellung
Auf der Grundlage der Landschaftspflegerischen Begleitpläne (LBP) zur Erneuerung der Bahnübergänge (BÜ) bei BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 des Vorha- bens Blinklichtprogramm RB Ost, Paket 4, Strecke 6322 wird für die plangenehmigte land- schaftspflegerische Gesamtkompensationsmaßnahme der vorliegende landschaftspflegeri- sche Ausführungsplan (LAP) erstellt.
Hierbei handelt es sich um eine Entsiegelung und um die Anlage einer Feldhecke in Bent- wisch.
Der Landschaftspflegerische Ausführungsplan (LAP) ist der abschließende landschaftsplane- rische Fachbeitrag im Rahmen der Erneuerung der Bahnübergänge und beinhaltet die aus- führungsreife Entwicklung und Darstellung der in den Landschaftspflegerischen Begleitplä- nen erarbeiteten Gesamtkompensationsmaßnahme (Ersatzmaßnahme) des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die Ersatzmaßnahme wird hinsichtlich ihrer Art, Funktion, Größe und des spezifischen Ent- wicklungszieles erfasst und detailliert dargestellt. Bei der Erstellung werden ökologische, bio- logische, gestalterische, funktionelle, technische, bauphysische und wirtschaftliche Anforde- rungen berücksichtigt.
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2 Methode und Vorgehen sowie Vorgaben zur Erarbeitung der LAP
2.1 Arbeitsmethodik
In der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung werden alle Maßnahmen des Natur- schutzes und der Landschaftspflege ausführungsreif bearbeitet und dargestellt. Sie baut auf die fachlichen Vorgaben des LBP auf.
Die im LBP beschriebenen Maßnahmen werden erfasst und ggf. durch zusätzliche Festset- zungen des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung ergänzt, modifiziert bzw. reduziert. Dabei ist die derzeitige örtliche Situation (z.B. eingetretene Veränderungen) zu berücksichtigen.
Da der vorliegende LAP die Aussagen des LBP einschließlich der geforderten Modifikationen und Ergänzungen umsetzen hilft, nimmt er rechtlich Bezug auf die im Bundesnaturschutzge- setz vorgeschriebene Eingriffsregelung.
Während der Erstellung des LAP findet ein Feinabstimmungsprozess zwischen Planern, Auf- traggebern, den zuständigen Fachbehörden sowie den Flurstückseigentümern statt.
2.2 Allgemeine Vorgaben
Die Ausarbeitung des LAP erfolgt in Anlehnung an einschlägig geltende Regelwerke und Normen (vgl. Kap. 7).
Sofern in der Beschreibung der Einzelmaßnahmen und den Maßnahmenplänen keine ge- genteiligen Aussagen gemacht werden, gelten alle einschlägigen Bestimmungen und DIN- Normen, soweit sie sich auf die beschriebenen Leistungen beziehen.
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3 Lage und Abgrenzung der Maßnahmenfläche
Die Maßnahmenfläche befindet sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, im Landkreis Rostock. Sie befindet sich südwestlich der Ortschaft Klein Bentwisch unmittelbar östlich der Landstrasse L182 bzw. der Bahnstrecke 6322. Sie liegt auf dem bahneigenen Flurstücken 11/0, 12/8, 12/9, 12/10, 16/4, 20/4, 20/5, 121/4, 130/9 und 130/10 der Flur 1, Gemarkung Klein Bentwisch.
Abbildung 1: Übersichtslageplan zur Ersatzmaßnahme1
Die zu bepflanzende Fläche wird durch einen Zufahrtsweg geteilt. Gegenwärtig wird das Ge- lände von Ruderalfluren, versiegelten Flächen (Wegeflächen) und einzelnen Gehölzstruktu- ren (Laubgebüsche) geprägt. Die nördliche Teilfläche wird im Osten durch einen Plattenweg begrenzt die südliche durch einen Entwässerungsgraben. Beide Teilflächen grenzen im Westen an Bahnanlagen an.
1 Quelle: https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php, Besuch am 30.01.2017
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Abbildung 2: Luftbildausschnitt zur Ersatzmaßnahme2 (rote Flächenabgrenzung)
Die Flächengröße der Maßnahmenfläche beträgt ca. 7.089 m². Sie besitzt eine Länge von ca. 270 m und eine durchschnittliche Breite von ca. 28 m.
4 Standortcharakteristik der Maßnahmenfläche
4.1 Nutzung/Geländegestaltung
Die Maßnahmenfläche kann als eben eingestuft werden. Im westlichen Bereich befinden sich Gleisanlagen.
2 Quelle: google map, https://www.google.de/maps/place/Bentwisch/@54.1263539,12.2141995,938m/ , Besuch am 18.07.2017
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Der Bereich der Maßnahmenfläche wurde als Ladestrasse für die Bahn genutzt und teilweise mit Betonplatten befestigt. Auf den Flächen befinden sich mehrere Haufwerke sowie verein- zelte Müllablagerungen.
Abbildung 3: Blick über die südliche Maßnah- menfläche in nördliche Richtung (Aufnahme 16.12.2016)
Abbildung 4: Blick über die nördliche Maßnah- menfläche in östliche Richtung (Aufnahme 16.12.2016)
4.2 Bodenverhältnisse
Die natürlichen Bodenverhältnisse werden für das Areal um die Maßnahmenfläche nach der Bodenübersichtskarte des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) im Maßstab 1:500.0003 mit Tieflehm-/ Lehm-Parabraunerde-Pseudogley (Braunstaugley)/ Pseudogley (Staugley)/ Gley angegeben.
3 Quelle: https://www.geoportal-mv.de/gaia/gaia.php; Geologie – Böden; Besuch am 02.02.2017
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4.3 Hydrogeologische Verhältnisse
Grundwasser
Nach dem Kartenportal des LUNG4 beträgt der Grundwasserflurabstand < 10 m.
Oberflächengewässer
Östlich der Maßnahmenfläche (Teilfläche 2) verläuft angrenzend ein Entwässerungsgraben.
4.4 Altlasten
Nach Information der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock (E-Mail vom 08.02.2017) befinden sich im Altlastenkataster keine Altlasten und Altlastverdachtsflächen im Sinne des § 2 Abs. 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) auf der Maß- nahmenfläche. Aus dem Nichteintrag in das Altlastenkataster lässt sich jedoch nicht ableiten, dass sicher keine Altlasten/ Altlastenverdachtsflächen oder schädliche Bodenveränderungen i.S.d. Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vorhanden sind.
In einer Stellungnahme des Bodenschutzamtes des Landkreises Rostock vom 08.02.2017 wird zusätzlich folgendes gefordert: „Sollte bei Baumaßnahmen verunreinigter Boden oder Altablagerungen (Hausmüll, gewerbliche Abfälle, Bauschutt etc.) angetroffen werden, so sind diese Abfälle vom Abfallbesitzer bzw. vom Grundstückseigentümer einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Diese Abfälle dürfen nicht zur erneuten Bodenverfüllung genutzt werden. Das Umweltamt ist zu informieren.“
4.5 Leitungstrassen
Zur Feststellung des vorhandenen Leitungsbestandes im Umfeld und auf der vorgesehenen Maßnahmenfläche erfolgten im Rahmen der Erarbeitung der LAP Leitungsabfragen bei fol- genden Medienträgern:
HanseWerk AG
Verbundnetz Gas AG über Ontras
Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) über EURAWASSER Nord GmbH
Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
Telekom
Stadtwerke Rostock
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
50Hertz Transmission GmbH
E.DIS AG, RB Mecklenburg-Vorpommern.
4 Quelle: https://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php, ; Grundwasser – Flurabstand, Besuch am 03.03.2017
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Entsprechend der Stellungnahme der E.DIS AG (Schreiben vom 02.12.1016) befinden sich Anlagen auf der Maßnahmenfläche. Dabei handelt es sich um ein Stromkabel das die nördli- che Teilfläche quert.
Laut der Stellungnahme des Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ queren verrohrte Gewässer ebenfalls die nördliche Teilfläche.
Die mit den einzelnen Leitungen verbundene Auflagen/ Einschränkungen zur Pflanzung wer- den im Rahmen des LAP berücksichtigt.
4..6 Drainagen
Über die Existenz von Drainagen auf der Maßnahmenfläche liegen keine Informationen vor.
4.7 Bodendenkmale, kulturgeschichtliche Güter
Denkmale sind nach § 2 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (DSchG M-V) Sachen, Mehrheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Ge- schichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaft- liche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.
Als Baudenkmale werden nach § 2 Abs. 2 DSchG M-V Denkmale definiert, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Historische Ausstattungsstücke sind wie Baudenkmale zu behandeln, sofern sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Bodendenkmale umfassen nach § 2 Abs. 5 DSchG M-V bewegliche oder unbewegliche Denkmale, die sich im Boden, in Mooren sowie in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmale gelten auch
Zeugnisse, die von menschlichen und mit diesem im Zusammenhang stehenden tie- rischen und pflanzlichen Leben in Vergangenheit künden,
Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmale hervorgerufen worden sind, so- fern sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 DSchG M-V erfüllen.
Nach Angaben der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Rostock werden keine Belange der Bau- und Bodendenkmalpflege berührt (Schreiben vom 24.11.2016).
Sollten während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist gem. § 11 DSchG M-V die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und der Fund und die Fundstelle bis zum Eintreffen eines Mitarbeiters oder Beauftragten des Landesamtes in unverändertem Zustand zu erhalten. Verantwortlich sind hierfür der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der Grundeigentümer sowie zufällige Zeugen,
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die den Wert des Fundes erkennen. Die Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige. Die untere Denkmalschutzbehörde kann die Frist im Rahmen des Zumutbaren ver- längern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Denkmals dies erfor- dert.
4.8 Naturschutzrechtliche Schutzgebiete/ Schutzobjekte
Die Maßnahmenfläche befindet sich außerhalb von Schutzgebieten.
4.9 Erschließung
Die Erschließung der Maßnahmenfläche erfolgt über eine befestigte (Betonplatten) Zufahrt vom Ortsteil „Klein Bentwisch“ aus. Zur Zufahrt führt ein einspuriger Asphaltweg von Bent- wisch aus.
Abbildung 5: Zufahrt von der
Maßnahmenfläche Blick in Richtung
Klein Bentwisch (Osten)
(Aufnahme 16.12.2016)
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5 Planerische Zielsetzungen, Zielvorgaben und Modifikationen der Planung
5.1 Zielsetzungen
In den Maßnahmenblättern des LBP wird für die Ersatzmaßnahme folgende Zielsetzungen formuliert:
Verbesserung des Biotopverbundsystems
Förderung des Landschaftsbildes
Schaffung von Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt
5.2 Planerische Vorgaben
Entsprechend dem LBP ergeben sich für die Ersatzmaßnahmen folgende planerische Vor- gaben:
Sämtliche Versiegelungen, vornehmlich Betonplattenwege, sind innerhalb der Maßnahmen- fläche zurückzubauen.
Auf der Maßnahmenfläche selbst soll sich ein naturnaher Gehölzbestand in Form einer Feld- hecke entwickeln.
Neben den bereits auf der Fläche befindlichen Gehölzen, die in die Planung zu integrieren sind, sind Anpflanzungen aus standortgerechten, heimischen Feldgehölzen durchzuführen.
5.3 Modifikationen der Planung
Maßnahmenflächengröße-und form:
Die ursprüngliche Flächengröße der Maßnahmenfläche betrug 9.900 m². Durch veränderte Kompensationserfordernisse infolge mehrfacher Umplanungen der o.g. Bauvorhaben hat sich die Maßnahmenfläche verkleinert. Folgende Flächengrößen sind den einzelnen Bauvor- habennach den Landschaftspflegerischen Begleitplänen zugeordnet:
• BÜ km 48,950 = 700 m²
• BÜ km 53,028 = 1.850 m²
• BÜ km 58,005 = 1.650 m²
• BÜ km 61,120 = 200 m²
• BÜ km 61,896 = 1.230 m²
• BÜ km 64,825 = 750 m²
Summe: 6.380 m²
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Auf Grund der die nördliche Teilmaßnahmenfläche querenden Strom- und Vorflutleitungen ergeben sich Einschränkungen für die geplante Bepflanzung der Fläche.
Nach Angaben der E.DIS AG (Stellungnahme vom 02.12.1017) bestehen folgende Anforde- rungen an die Planung und Umsetzung der Pflanzung:
Für die Kabel ist ein Sicherheitsabstand von 2,5 m festgelegt, gemessen von Bau- machse bis Kabelaussenkante
Die Vorflutleitung des WBV „Untere Warnow Küste“ quert mehrfach die nördliche Maßnah- menteilfläche. Laut Vorgaben des WBV sind folgende Forderungen für die Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen:
Rohrleitungstrassen sind beidseitig in einem Bereich von 7 Metern ab Rohrscheitel von jeglicher Bebauung freizuhalten ist. Dieser freizuhaltende Gewässer-/ Rohrlei- tungsunterhaltungsstreifen gilt auch für Anpflanzungen.
Angesichts der Forderungen der Leitungsträger mußte die Maßnahmenfläche in Größe und Form angepasst werden.
Zusätzlich wurden Geländespezifische Merkmale (Graben, Leitungen, Gehölzbestand) der Maßnahmenfläche berücksichtigt was ebenfalls zu einer veränderten Flächengeometrie führt. Die Lage blieb dabei weitgehend erhalten.
Als Ergebnis dieser Anpassungen hat die Maßnahmenfläche jetzt eine Größe von 7.089 m².
Nach Abstimmung mit der UNB des Landkreises Rostock (Stellungnahme vom 15.06.2017) sind bei der Planung der Gehölzstrukturen keine geradlinigen Strukturen anzulegen, sondern naturnahe Gehölzinseln. Des Weiteren soll neben Prunus padus auch Prunus avium vorge- sehen werden und anstatt von Sambucus racemosa sollte Prunus spinosa gepflanzt werden.
6 Maßnahmenplanung
6.1 Ersatzmaßnahme
Bevor mit den Arbeiten für die Maßnahmenumsetzung begonnen werden kann ist sämtlicher Abfall bzw. alle Haufwerke auf der Fläche zu entfernen.
Die Maßnahme umfasst die Anlage von Feldgehölzstrukturen in Form der Anlage naturnaher Gehölzinseln. Von der ca. 7.089 m² großen Maßnahmenfläche werden insgesamt 2.507 m² bepflanzt und 1.460m² entsiegelt. Die Bereiche zwischen den Gehölzinseln mit insgesamt 4582 m² werden der Sukzession überlassen.
6.1.1 Pflanzkonzept
Die Pflanzung setzt sich aus 15 Gehölzinseln auf insgesamt 2 Teilflächen zusammen. Jede Gehölzinsel besitzt ihren eigenen Pflanzplan bzw. Pflanzschema. Die Anordnung der Pflan- zinseln und die jeweils zu verwendenden Gehölze sind den beiden LAP-Pflanzplänen zu entnehmen. Die Lage der Gehölzinseln berücksichtigt entsprechende Schutzabstände zu
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den vorhandenen Leitungstrassen (Stromleitung, Vorflutleitung). Der Pflanzabstand zum Wildschutzzaun beträgt 1,50 - 2,00 m.
Die Gehölzinseln sind rasterartig (Rastergröße 1,00 x 1,50 m) zu bepflanzen. Der Reihenab- stand beträgt 1,50 m, der Pflanzabstand 1,00 m. Die Pflanzung erhält eine Höhenstaffelung. Im Kernbereich der Pflanzung finden sich Großsträucher und Laubbäume.
Die Gehölzinseln besitzen unterschiedliche Flächengrößen:
Gehölzinsel A: 165 m²
Gehölzinsel B : 153 m²
Gehölzinsel C: 93 m²
Gehölzinsel D: 181 m²
Gehölzinsel E: 75 m²
Gehölzinsel F: 305 m²
Gehölzinsel G: 200 m²
Gehölzinsel H: 368 m²
Gehölzinsel I: 131 m²
Gehölzinsel J: 123 m²
Gehölzinsel K: 126 m²
Gehölzinsel L: 73 m²
Gehölzinsel M: 245 m²
Gehölzinsel N: 192 m²
Gehölzinsel O: 77 m²
Zur Pflanzung ist regionales (einheimisches) und herkunftsgesichertes Pflanzenmaterial zu verwenden.
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Tabelle 1: Gehölzliste Ersatzmaßnahme
| Wissen- schaftlicher Name | Deutscher Name | Pflanz- qualität | Pflanzinsel mit Gehölzanzahl | Ge- | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| hölz- | ||||||||||||||||||||
| anzahl | ||||||||||||||||||||
| gesamt | ||||||||||||||||||||
| A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | 0 | ||||||
| Cornus sanguinea | Blutroter Hart- riegel | v. Str., 5 Tr., 100- 150, o.B. | 6 | 8 | - | 24 | 9 | 41 | 10 | 15 | 8 | 16 | 19 | - | 19 | 16 | - | 191 | ||
| Crataegus laevigata | Zweigriffliger Weißdorn | v. Str., 3 Tr., 100- 150, o.B. | 13 | 6 | - | 16 | 10 | 20 | 23 | 31 | - | 12 | - | - | 16 | 11 | - | 158 | ||
| Euonymus europaeus | Europäisches Pfaffenhütchen | v. Str., 3 Tr., 100- 150, o.B. | 11 | 12 | 12 | 17 | 9 | 30 | 12 | 32 | 14 | - | 15 | - | 22 | 15 | - | 201 | ||
| Prunus avium | Vogel-Kirsche | v. Hei 150- 200, o.B., o.B. | 5 | 4 | - | 6 | 6 | 11 | 13 | 12 | - | 17 | 13 | 18 | 15 | 18 | - | 138 | ||
| Prunus padus | Trauben- Kirsche | v. Str., 4 Tr., 100- 150, o.B. | 22 | 12 | 15 | 10 | - | 15 | 11 | 21 | 7 | - | - | - | 18 | - | - | 131 | ||
| Prunus spi- nosa | Schlehe | v. Str., 3 Tr., 100- 150, o.B. | 23 | 15 | 17 | 15 | - | 30 | 22 | 39 | 14 | 22 | 10 | - | 20 | 22 | 17 | 266 | ||
| Sambucus nigra | Schwarzer Ho- lunder | v. Str., 3 Tr., 100- 150, o.B. | 6 | 14 | 15 | 8 | - | 22 | 19 | 33 | 8 | 8 | 14 | - | 21 | 14 | 17 | 199 | ||
| Sorbus aucuparia | Eberesche | v. Hei 150- 200, o.B. | 4 | 5 | - | 7 | - | 13 | - | 12 | 13 | 13 | - | - | 15 | 15 | 17 | 114 | ||
| Viburnum opulus | Gewöhnlicher Schneeball | v. Str., 5 Tr., 100- 150, o.B. | 9 | 25 | 7 | 17 | 13 | 18 | 20 | 42 | 16 | - | 12 | 29 | 14 | 13 | - | 235 |
6.1.2 Pflanzvorbereitende Maßnahmen
Gegenwärtig wird die Fläche nicht genutzt. Für die Umsetzung der Maßnahme wird unter- stellt, dass die Fläche im Zuge der Bauvorbereitung von allen Haufwerken bzw. sonstigen Abfällen befreit wurde. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Haufwerke komplett zurückzu-
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bauen bzw. zu entsorgen sind, da auf einigen bereits Gehölze aufwachsen. Bei den Hauf- werken HW 9 und 11 erfolgt nur eine teilweise Entfernung/Entsorgung im Bereich der herzu- stellenden Pflanzinseln. Alle anderen Haufwerke (HW 1 bis 8 und 10) werden hingegen komplett zurückgebaut bzw. entsorgt. Die Lage der Haufwerke kann dem LAP – Übersichts- plan Rückbau Haufwerke entnommen werden.
Die Maßnahmenfläche ist in der Örtlichkeit abzustecken.
Vor Beginn der Pflanzung ist die genaue Lage der Stromleitung in der Örtlichkeit durch Suchschachtungen zu erkunden. Die erforderliche Breite des Schutzstreifens (vgl. Kap. 5.3) ist zu berücksichtigen.
Die Entsiegelung bzw. der Rückbau der Betonplatten ist vor Pflanzbeginn abzuschließen. Bei der Entsiegelung werden die Betonplatten aufgenommen und entsorgt. Der unter den Betonplatten vorhandene Unterbau wird nur im Bereich der Pflanzinseln zurückgebaut wenn er aus Schotter, Bauschutt oder anderen Abfallarten besteht. Wird Boden als Unterbau an- getroffen erfolgt kein Rückbau des Unterbaus.
Stellenweise können anthropogene Auffüllungen in Teilen der Pflanzinsel vorkommen. Diese Auffüllungen sind zu entfernen, wenn er aus Schotter, Bauschutt oder anderen Abfallarten besteht. Wird Boden als Unterbau angetroffen erfolgt kein Rückbau der Auffüllungen.
Nach Abschluss der Entsiegelung und der Entfernung von anthropogenen Auffüllungen wird im Bereich der Pflanzinseln Oberboden mit einer Stärke von 0,3 m über GOK aufgetragen. Einbau und Lieferung des Oberbodens erfolgt gemäß DIN 18915.
Es sind sämtliche erforderlichen vegetationstechnischen Bodenarbeiten zur Sicherstellung einer erfolgreichen Pflanzung auszuführen. Die Vegetationstragschicht ist nach DIN 18915 vorzubereiten.
Es erfolgt eine Flächenvorbereitung des Bodens der gesamten Maßnahmenfläche (pflügen/ umbrechen und grubbern). Im Boden ggf. noch vorhandene pflanzenschädliche Stoffe (wie z.B. Baurückstände, Verpackungsreste, schwer verrottbare Pflanzenteile) sind zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
6.1.3 Pflanzung
Das Ausheben der Pflanzlöcher darf nur kurzfristig vor der Pflanzung erfolgen. Der Oberbo- den ist seitlich zu lagern. Vor dem Wiedereinbau sind vorhandene Pflanzenwurzeln u.ä. vom Oberboden zu trennen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Pflanzlochsohle ist tief- gründig zu lockern/ aufzureißen (ca. 20 cm).
Zur Pflanzung der Gehölze ist der vorgehaltene Boden wieder einzubauen und einzu- schlämmen. Überschüssiger Boden ist nach der Pflanzung seitlich einzuplanieren. Der Bo- den ist um das Pflanzgut leicht zu verfestigen und eine Gießmulde herzustellen.
Heister erhalten eine Schrägpfahlverankerung.
Zum Schutz vor Wildverbiss erfolgt eine Zäunung mit einem Wildschutzzaun. Zugangsmög- lichkeiten für die Pflegearbeiten sowie für die Unterhaltung sind vorzusehen
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6.1.4 Pflegemaßnahmen
Die Pflanzung erhält eine 1-jährige Fertigstellungspflege sowie eine 2-jährige Entwicklungs- pflege einschließlich bedarfsweiser Wässerung. Folgende DIN-Normen und Vorgaben sind bei der Pflanzung und Pflege zu berücksichtigen:
Pflanzung und Fertigstellungspflege (1 Jahr) gem. DIN 18916 „Pflanzen und Pflanz- arbeiten“
Entwicklungspflege (2 Jahre) gem. DIN 18919 „Entwicklungs- und Unterhaltungs- pflege von Grünflächen“ einschließlich Wässerung und Gehölzschnitt. (Die Entwick- lungspflege schließt unmittelbar an die Fertigstellungspflege an.)
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Wildschutzzaunes.
6.1.5 Sukzessionsfläche
Zwischen den Pflanzinseln sollen sich natürliche Sukzessionsflächen entwickeln. Sie besit- zen eine Flächengröße von insgesamt ca. 4.582 m².
Die Sukzessionsflächen erhalten im ersten Jahr der Fertigstellungspflege der Gehölzinseln eine zweimalige Mahd.
7 Gesetze, Regelwerke und Vorschriften
Für die Umsetzung der Maßnahmen gelten alle einschlägigen Bestimmungen und DIN- Normen, soweit sie sich auf die beschriebenen Leistungen beziehen. Die Ausführung hat nach dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen.
Dabei sind insbesondere die nachfolgenden DIN-Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der aktuellen Fassung zu beachten.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V)
Denkmalschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
DIN 18915 Bodenarbeiten
DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
DIN 18917 Rasen und Saatarbeiten
DIN 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
17.07.2017 17
[Seite 84]
Blinklichtprogramm Erneuerung BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 der Strecke 6322 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Ersatzmaßnahme Schimmelmann Consult GmbH
DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
RAS-LP 4 Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftsgestaltung bzw. Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tie- ren bei Baumaßnahmen (RAS-LP4)
FLL ZTV-Baumpflege
FLL Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen
ZTVLa-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
DWA-Regelwerk: Merkblatt DWA-M162, Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle
Hinweise und Richtlinien zu Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen der E.DIS AG
Hinweise und Richtlinien zu Baumpflanzungen in der Nähe von Verteilungsanlagen der E.DIS AG
17.07.2017 18
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Blinklichtprogramm Erneuerung BÜ km 48,950; 53,028; 58,005; 61,120; 61,896; 64,825 der Strecke 6322 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Ersatzmaßnahme Schimmelmann Consult GmbH
8 Anlagen
17.07.2017 19
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Legende
Ersatzmaßnahme
Gehölzpflanzung
Gehölzinseln mit Angabe des Pflanzschemas A
- Anlage von 15 Gehölzinseln unterschiedlicher Größe gemäß Pflanzschemen A bis O
- Rückbau von Betonplatten Maßnahmenfläche (Gehölzanpflanzung, Entsiegelung, Sukzession)
- Bepflanzung mit Feldgehölzinseln unter Beachtung der Schutzstreifen - Pflanzung der Gehölze in Trupps, im Außenbereich ausschießlich Sträucher (Höhenstaffelung) zu vorhandenen Leitungstrassen - Verwendung von gebietseigenen Gehölzen (Herkunftsnachweis) Rückbau Betonplatten (Entsiegelung)
- Schrägpfahlverankerung für Heister
- 1-jährige Fertigstellungspflege, 2-jährige Entwicklungspflege einschließlich Bewässerung und Gehölzschnitt Wildschutzzaun (1,80 m Höhe)
- Einzäunung mit Wildschutzzaun Schutzstreifen (keine Gehölzpflanzung)
Leitungen (nachrichtliche Übernahme)
Stromleitung der EDIS.AG
Wasserleitung/kanal des WBV "Untere Warnow Küste"
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Flurstücksgrenze
189 Flurstücksnummer
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Die dargestellte Lage der Stromleitung dient ausschließlich zu
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tlichkeit ist durch
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I J M Ein Schutzstreifens ist auch bei einer eventuellen Lageverschiebung
K O
H beizubehalten.
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B Bauausführung erst nach Einweisung durch E.DIS AG und Unterzeichnung des
Einweisungsprotokolls durch die E.DIS AG und den Bauherrn bzw. einen Vertreter
des Bauherrn.
g n u t C ie Lageplan zu den Maßnahmenflächen (ohne Maßstab) lr h o r r e s s a W
Rückbau Betonplatten
-
Rückbau der vorhandenen Betonplatten
Index: Änderungen bzw. Ergänzungen Name: Datum:
Prüfvermerke
die Übereinstimmung der Zeichnung mit der Ausführung bestätigt: gleichgestellt mit Prüfexemplaren geprüft / genehmigt
für den Auftragnehmer: ........................................................................ Datum Ort, Datum, Unterschrift Prüfingenieur für die DB ProjektBau ........................................................................ Ort, Datum, Unterschrift interoperabilität geprüft (benannte Stelle) Name
Datum geprüft / genehmigt
Datum geprüft / genehmigt Freigabe der Ausführungsunterlagen
mit EBA-Schreiben vom .......... (Aktenzeichen: ................) Datum wird auf Selbsteintritt verzichtet geprüft / genehmigt
Datum geprüft / genehmigt ........................................................................ Datum Ort, Datum, Unterschrift (BVB)
Lageskizze
zur bautechnischen Prüfung freigegeben Genehmigung zur Bauausführung
........................................................................ ........................................................................ Ort, Datum, Unterschrift (BVB) Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer: Planverfasser: Blatt 14 Auftrag-Nr.: Schimmelmann Consult Schimmelmann Consult Datum Name
gez. 072017 Spranger
bearb. 072017 Schulze
gepr. 072017 Schimmelmann Bauherr: Planung:
LAP_6322_01
Plan-Nr.:
Ausführungsplanung
Planart:
Planzeichen: Blattgr.: 970x297 Maßstab: Einwirkungen (Lastmodelle):
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
1:500
Maßnahmenplan der Ersatzmaßnahme
Höhen- und Koordinatensystem Ersatzmaßnahme in Bentwisch DHHN92 ETRS89 Projekt: Blinklichtprogramm des RB Ost, Paket 4 Strecke:
Bauwerksnummer Brückennr. Strecke Kilometer Kennzahl
- *
[Seite 87]
Legende
Lage der Gehölzinseln
Bereiche in denen ggf. anthropogene Auffüllungen (z.B. Schotter, Bauschutt) bzw. Unterbau
Haufwerke
der Betonwegplatten zu entfernen und zu entsorgen sind
Entsorgung gesamte Haufwerke
- Die Haufwerke 1 bis 8 und 10 sind vollständig zu entsorgen.
- Bei den Haufwerken 9 und 11 ist lediglich das im Bereich der Pflanzinseln anstehende Material zu verwertenentsorgen. Entsorgung Teilbereiche von Haufwerken
Rückbau Betonplatten (Entsiegelung)
Maßnahmengrenze
Leitungen (nachrichtliche Übernahme)
Stromleitung der EDIS.AG g n u Wasserleitung/kanal des WBV "Untere Warnow Küste" t ie lm o r t
S Sonstiges
Schacht (Wasser)
Die dargestellte Lage der Haufwerke 2.1 und 2.2 dient ausschließlich zu
HW 5 HW 8 4m Informationszwecken. Ihre genaue Lage in der Örtlichkeit ist dem
HW 6 HW 9 Umwelttechnischen Bericht (Vorgangsnummer I.TPU 1: 1700898) zu entnehmen. Alle
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Haufwerke besitzen die gleiche Nummerierung analog zum Umwelttechnischen
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HW 2.2 HW 4 HW 7 HW 8 la h ie a f u Z Bericht.
HW 1 r F Außer den hier dargestellten Haufwerken fallen weitere Abfälle im Bereich der
HW 11
HW 10
Maßnahmenfläche (Maßnahmengrenze) an, welche zu entsorgen sind.
Die Art, Lage und Menge dieser Abfälle ist dem Umwelttechnischen Bericht
HW 3
(Vorgangsnummer I.TPU 1: 1700898) zu entnehmen.
g n u t ie Lageplan zu den Maßnahmenflächen (ohne Maßstab) lr h o r r e s s a W
Rückbau Betonplatten
-
Rückbau der vorhandenen Betonplatten (ca. 0,2 m stark)
-
Rückbau des Unterbaues im Bereich der Pflanzinseln
-
Oberbodenauftrag im Rückbaubereich der Pflanzinseln
Index: Änderungen bzw. Ergänzungen Name: Datum:
Pflanzinseln Prüfvermerke
die Übereinstimmung der Zeichnung mit der Ausführung bestätigt: gleichgestellt mit Prüfexemplaren geprüft / genehmigt
- Im Bereich der Pflanzinseln können unterhalb der Haufwerke sowie unterhalb der bestehenden GOK anthropogene für den Auftragnehmer: ........................................................................ Datum Ort, Datum, Unterschrift Auffüllungen (z.B. Bauschutt, Schotter etc.) vorhanden sein. Prüfingenieur
- Auffüllungen im Pflanzinselbereich sind bis auf den anstehenden natürlich gewachsenen Boden zurückzubauen und für die DB ProjektBau ........................................................................ Ort, Datum, Unterschrift zu entsorgen. interoperabilität geprüft (benannte Stelle) Name - Die dabei enstehenden Auskofferungen sind mit Oberboden aufzufüllen und für die Bepflanzung entsprechend DIN 18915 vorzubereiten. Datum geprüft / genehmigt
Datum geprüft / genehmigt Freigabe der Ausführungsunterlagen
mit EBA-Schreiben vom .......... (Aktenzeichen: ................) Datum wird auf Selbsteintritt verzichtet geprüft / genehmigt
Datum geprüft / genehmigt ........................................................................ Datum Ort, Datum, Unterschrift (BVB)
Lageskizze
zur bautechnischen Prüfung freigegeben Genehmigung zur Bauausführung
........................................................................ ........................................................................ Ort, Datum, Unterschrift (BVB) Ort, Datum, Unterschrift Auftragnehmer: Planverfasser: Blatt 24 Auftrag-Nr.: Schimmelmann Consult Schimmelmann Consult Datum Name
gez. 072017 Spranger
bearb. 072017 Schulze
gepr. 072017 Schimmelmann Bauherr: Planung:
LAP_6322_02
Plan-Nr.:
Ausführungsplanung
Planart:
Planzeichen: Blattgr.: 970x297 Maßstab: Einwirkungen (Lastmodelle):
Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
1:500
Übersichtsplan Rückbau Haufwerke
Höhen- und Koordinatensystem Ersatzmaßnahme in Bentwisch DHHN92 ETRS89 Projekt: Blinklichtprogramm des RB Ost, Paket 4 Strecke:
Bauwerksnummer Brückennr. Strecke Kilometer Kennzahl
- *
[Seite 88]
gnutielmortS
Gehölzliste Ersatzmaßnahme
Index: Änderungen bzw. Ergänzungen Name: Datum:
L Pflanzinsel mit Gehölzanzahl Prüfvermerke
A
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Abk. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Pflanzqualität
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Anzahl Gehölze gesamt 1
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m gestellt mit Prüfexemplaren geprüft / genehmigt
Prüfingenieur Cs Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel v. Str., 5 Tr., 100-150, o.B. 6 8 - 24 9 41 10 98 für die DB ProjektBau ........................................................................ gnutielrhorressaW C Cl Crataegus laevigata Zweigriffliger Weißdorn v. Str., 3 Tr., 100-150, o.B. 13 6 - 16 10 20 23 88 interoperabilität geprüft (ben O a r n t n , t D e a t S u t m el , l e U ) nterschrift Name
Ee Euonymus europaeus Europäisches Pfaffenhütchen v. Str., 3 Tr., 100-150, o.B. 11 12 12 17 9 30 12 103 Datum 0 10 20 30 40 60 80 100 m geprüft / genehmigt Pa Prunus avium Vogel-Kirsche v. Hei 150-200, o.B., o.B. 5 4 - 6 6 11 13 45 Maßstab: 1:1000 Datum
Pflanzinsel A
geprüft / genehmigt Freigabe der Ausführungsunterlagen Pp Prunus padus Trauben-Kirsche v. Str., 4 Tr., 100-150, o.B. 22 12 15 10 - 15 11 85 mit EBA-Schreiben vom .......... (Aktenzeichen: ................) Datum Pflanzinsel C wird auf Selbsteintritt verzichtet Ps Prunus spinosa Schlehe v. Str., 3 Tr., 100-150, o.B. 23 15 17 15 - 30 22 122 geprüft / genehmigt Sn Sambucus nigra Schwarzer Holunder v. Str., 3 Tr., 100-150, o.B. 6 14 15 8 - 22 19 84 Datum
A
geprüft / genehmigt C Soa Sorbus aucuparia Eberesche v. Hei 150-200, o.B. 4 5 - 7 - 13 - 29 ........................................................................ Datum Ort, Datum, Unterschrift (BVB) 9 Vo 6 Cs Vo Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball v. Str., 5 Tr., 100-150, o.B. 9 25 7 17 13 18 20 109 Lageskizze
11 Ee 6 Sn 10 Pp 1,5000 15,08 11 Ps 5 Pa 12 Ee 15 Pp 17 Ps 15 Sn 7 Vo 1,5000 4,43 4 Soa 1,5000 12 Pp 12 Ps 1,5000 13 Cl 11 Sn 1,5000 1,001,001,00
Pflanzinsel F
25,72
1,5000 Pflanzinsel G
Maßstab: 1:250 zur bautechnischen Prüfung freigegeben Genehmigung zur Bauausführung
F
1,001,001,00 Pflanzschema E
G
16,32 ........................................................................ ........................................................................ Pflanzschema D Ort, Datum, Unterschrift (BVB) Ort, Datum, Unterschrift (1x verwendet) E Maßstab: 1:250 Auftragnehmer: Planverfasser: Blatt 34 12 Cl Auftrag-Nr.: D 15 Ee Schimmelmann Consult Schimmelmann Consult 13 Cs Datum Name 20 Vo Pflanzinsel B 9 Sn 14 Cs 12 Ee gez. 072017 Spranger 7 Cs 14 Ps 11 Cl bearb. 072017 Schulze 10 Cl 13 Soa 12 Cl 19 Sn 14,61 10,64 gepr. 072017 Schimmelmann B 6 Ee 8 Ps 7 Vo 9 Ee 6 Pa 9 Cs 1 1 , , 5 5 0 0 0 0 0 0 8,40 13 Sn 11 Pa 16 Ps 1,5000 10 Cs 22 Ps 1,5000 Bauherr: Planung: Plan-Nr.: LAP_6322_03 6 Pp 14 Cs 11 Pp 13 Pa 1,5000 10 Cs 13 Vo 1,5000 15 Pp 8 Cl 1,5000 Ausführungsplanung 18 Vo 1,5000 Planart: 6 Vo 1,5000 6 Pa 7 Soa 11 Ee Planzeichen: 5 Ee 8 Cs 8 Cl 8 Cl 17,28 1,001,001,00 15 Ee 1,001,001,00 Blattgr.: 970x297 7 Sn 12 Pp 5 Ps 13,84 Maßstab: Einwirkungen (Lastmodelle):
9,75 11 Vo 24,11 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
5 Soa 4 Pa 6 Cl 1,5000 10 Vo 4 Pp 8 Sn 1,5000 Maßstab: 1:250 1,001,001,00 Maßstab: 1:250 1:1000 Pflanzplan I für Pflanzinseln A bis G 1:250 Höhen- und Koordinatensystem 10 Ps 8 Vo 7 Ee 1,5000 1,5000 26,33 Maßstab: 1:250 Ersatzmaßnahme in Bentwisch DHHN92 7 Sn 1,5000 7 Ps 7 Cs ETRS89 1,5000 Projekt: Blinklichtprogramm des RB Ost, Paket 4 Strecke: 1,001,001,00 1,001,001,00 21,45 Bauwerksnummer Brückennr. Maßstab: 1:250 13,11 Maßstab: 1:250 Strecke Kilometer Kennzahl
- *
[Seite 89]
gnutielmortS
Gehölzliste Ersatzmaßnahme
Pflanzinsel N
Index: Änderungen bzw. Ergänzungen Name: Datum:
L
A F G N 4m Abk. Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Pflanzqualität Anzahl Gehölze N Prüfvermerke
D gesamt 1
B E H I J K M O
gnutlahierF trhafuZ H I J K L M N 0 f d
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m gestellt mit Prüfexemplaren geprüft / genehmigt
Cs Cornus sanguinea Blutroter Hartriegel v. Str., 5 Tr., 100-150, o.B. 15 8 16 19 - 19 16 - 93 Ort, Datum, Unterschrift Prüfingenieur 15 Ee gnutielrhorressaW C C
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15 Soa Datum 0 10 20 30 40 60 80 100 m 18 Pa 10,55 Pa Prunus avium Vogel-Kirsche v. Hei 150-200, o.B., o.B. 12 - 17 13 18 15 18 - 93 1,5000 geprüft / genehmigt Maßstab: 1:1000 1,5000 16 Cs Datum Pp Prunus padus Trauben-Kirsche v. Str., 4 Tr., 100-150, o.B. 21 7 - - - 18 - - 46 13 Vo 11 Cl 1,5000 geprüft / genehmigt Freigabe der Ausführungsunterlagen
Pflanzinsel I
Ps Prunus spinosa Schlehe v. Str., 3 Tr., 100-150, o.B. 39 14 22 10 - 20 22 17 144 Datum mit EBA-Schreiben vom .......... (Aktenzeichen: ................) wird auf Selbsteintritt verzichtet geprüft / genehmigt 1,001,001,00 Sn Sambucus nigra Schwarzer Holunder v. Str., 3 Tr., 100-150, o.B. 33 8 8 14 - 21 14 17 115 I Datum 23,79 Soa Sorbus aucuparia Eberesche v. Hei 150-200, o.B. 12 13 13 - - 15 15 17 85 Maßstab: 1:250 geprüft / genehmigt ........................................................................ Datum Ort, Datum, Unterschrift (BVB) Vo Viburnum opulus Gewöhnlicher Schneeball v. Str., 5 Tr., 100-150, o.B. 42 16 - 12 29 14 13 - 126 Lageskizze
Pflanzinsel H
14 Ee H 16 Vo 8 Cs
Pflanzinsel K Pflanzinsel M
11,89 13 Soa 7 Pp 1,5000
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8 Pp 14 Ps 1,5000 14 Cl
15 Ee zur bautechnischen Prüfung freigegeben Genehmigung zur Bauausführung 1,001,001,00 13 Ee 1,5000 18 Ps 14,34 12 Vo 12 Soa 10 Ps 13 Pa 1,5000 8,00 12 Sn 12 Pa 13 Pp 15 Cs 21 Ps 21 Vo 15,61 Maßstab: 1:250 14 Sn 1,5000 Pflanzinsel L 18 Pp 15 Soa 20 Ps A O ... r u .. t . f . , . t .. r D .. a . a . g . t . n . u .. e . m . h .. , m . .. U e ... n r .. : t .. e .. r .. s ... c .. h .. r .. i . f .. t .. .. ( . B ... V ... B ... ) ......... Planverfasser: O ... r .. t .. , . .. D ... a .. t .. u ... m ... , . .. U ... n .. t .. e .. r .. s ... c .. h .. r .. i . f .. t ....................... Blatt 44
19 Cs 15 Pa Pflanzinsel O
13,33 Auftrag-Nr.: 5 Cl 1,5000 Schimmelmann Consult Schimmelmann Consult 21 Vo 19 Ee 21 Sn L 21 Sn 16 Cl O Datum Name 12 Cl 1,5000 Pflanzinsel J 1,001,001,00 19 Cs 1,5000 gez. 072017 Spranger 1,5000 20,19 22 Ee 1,5000 bearb. 072017 Schulze J Maßstab: 1:250 14 Vo 1,5000 gepr. 072017 Schimmelmann 1,001,001,00 Bauherr: Planung:
17 Ps LAP_6322_04
Plan-Nr.: 1,001,001,00 37,60
16 Cs 24,92 Ausführungsplanung
Planart: Maßstab: 1:250 Maßstab: 1:250 18 Pa 11,17 17 Soa 11,17 Planzeichen: 17 Pa 1,5000 1,5000 Blattgr.: 970x297 9,50 12 Cl 13 Soa 14 Ps 1,5000 1,5000 1,5000 Maßstab: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Einwirkungen (Lastmodelle):
1,5000 29 Vo 1,5000 17 Sn 1,5000 1:1000 Pflanzplan II für Pflanzinseln H bis O
1:250 Höhen- und Koordinatensystem 8 Sn 1,5000 Ersatzmaßnahme in Bentwisch DHHN92 ETRS89 1,001,001,00 Projekt: Blinklichtprogramm des RB Ost, Paket 4 1,001,001,00 1,001,001,00 9,01 Maßstab: 1:250 Strecke: 16,42 8,57 Maßstab: 1:250 Bauwerksnummer Brückennr. Maßstab: 1:250 Strecke Kilometer Kennzahl
- *