A2_Open-House_Teledermatologie2026_Leistungsbeschreibung.pdf

Teledermatologische Versorgung von Versicherten per Software

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 02:28 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Open-House Verfahren „Teledermatologie - Neufassung 2026“

Leistungsbeschreibung

Anlage 2 zum Vertrag „Teledermatologie - Neufassung 2026“

Die GWQ ServicePlus AG (GWQ) ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes

Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen mit mehr als 24

Millionen Versicherten. Das Geschäftsziel ist die Steigerung von Qualität, Leistungsfähigkeit und

Wirtschaftlichkeit bei Krankenkassen.

Das Leistungsspektrum der GWQ umfasst den Einkauf und die Beschaffung von Arznei- und

Hilfsmitteln, den Aufbau von Versorgungsmanagementangeboten auf bundesweiter und regionaler

Ebene, die umfassende Unterstützung bei der Umsetzung von Selektivverträgen, außerdem

Serviceleistungen im Bereich Informations-, Datenmanagement und Analytik.

Um leistungsstarke Angebote für Kassen und Versicherte auch weiterhin zukunftsfähig und attraktiv zu

gestalten, setzt die GWQ zur Erweiterung ihrer Produktportfolios außerdem auf innovative, digitale

Gesundheitslösungen, bei deren Entwicklung sie auf ein Netzwerk professioneller Partner

zurückgreifen können.

(1) Dienstleistung

Die GWQ beabsichtigt, einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mittels Teledermatologie zu

schließen.

Die GWQ bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, dem geschlossenen Vertrag beizutreten. Die

Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann

nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die besondere Versorgung mittels

Teledermatologie in Anspruch nehmen werden.

Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, jedem am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten

mittels Teledermatologie eine Beurteilung der entsprechenden Hautstellen zu ermöglichen. Hierdurch

sollen lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt für Dermatologie und Venerologie

(Dermatologen) vermieden und eine möglichst niedrigschwellige und frühzeitige Behandlung

sichergestellt werden.

Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss

die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein.

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Leistungsbeschreibung Open-House Verfahren „Teledermatologie - Neufassung 2026“

Um die Qualität und Transparenz der Versorgung für die Versicherten der teilnehmenden

Krankenkassen sicherzustellen, sind regelmäßige Reportings zu gewährleisten.

(2) Umfang / Leistungsinhalte

Folgende Kriterien sind Voraussetzung und müssen zwingend bei einem Vertragsabschluss erfüllt sein.

  1. Die Inhalte sind deutschsprachig.

  2. Die Anwendung steht auf mobilen Endgeräten (Smartphones) zur Verfügung, sowohl auf

Android- als auch auf IOS-Geräten (iOS Version ≥12, Android Version ≥5). Sofern von „App“ die

Rede ist, wird hierunter sowohl client- als auch webbasierte Anwendungssoftware verstanden.

  1. Die Anwendung ist zielgruppengerecht designt.

  2. Die Anwendung muss ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt nach Klasse IIa MDR sein.

  3. Bei Nutzung durch den Versicherten werden mittels Teledermatologie auffällige Hautstellen

beurteilt.

  1. Der Vertragspartner richtet auf Wunsch der teilnehmenden Kasse eine Weiterleitung an die

Terminservicestelle der teilnehmenden Krankenkasse oder einen Absprung zu einem

telemedizinischen Anbieter ein.

  1. Die hautärztlichen Leistungen werden durch entsprechend geeignete, approbierte und fachlich

qualifizierten Fachärzten für Dermatologie und Venerologie erbracht. Diese können entweder

beim Vertragspartner beschäftigt sein oder gegenüber dem Vertragspartner ihre Teilnahme am

vorliegenden Vertrag erklären. In diesem Fall fungiert der Vertragspartner als

Managementgesellschaft.

  1. Datenschutz und Datensicherheit entsprechen den geltenden gesetzlichen Vorgaben,

insbesondere den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und den Regelungen des SGB. Der

Vertragspartner ist für die Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen

verantwortlich.

  1. Die App ist grundsätzlich immer nutzbar. Updates oder Servicearbeiten sollen die Nutzung nicht

ungewöhnlich beeinträchtigen und möglichst störungsfrei durchgeführt werden.

  1. Die GWQ und die teilnehmenden Krankenkassen erhalten jedes Quartal ein anonymisiertes

Reporting über die App-Nutzung. Dieses weist pro Krankenkasse die Anzahl der teilnehmenden

Versicherten, Kennzahlen zur Nutzungsintensität sowie die Häufigkeit der Rezeptausstellungen

aus. Das Reporting darf ausschließlich anonymisierte Daten enthalten.

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Leistungsbeschreibung Open-House Verfahren „Teledermatologie - Neufassung 2026“

  1. Der Versicherte muss Möglichkeiten haben, Kontakt zum Vertragspartner aufzunehmen. Der

Vertragspartner richtet für technische Fragen für die Nutzung des Leistungsangebots eine

Supportfunktion ein (E-Mail-Adresse: wird noch eingefügt, telefonischer Support ist unter

[Telefonnummer] werktags zu den gängigen Geschäftszeiten zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr

erreichbar) und gewährleistet eine Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden nach Eingang

(werktags). Versichertenanfragen, die nicht in Zusammenhang mit der Vertragsteilnahme

stehen, können vom persönlichen Kundenberater der beigetretenen Krankenkasse an den

Support des Vertragspartners weitergeleitet werden.

  1. Der Support der App sowie die Kommunikation nach außen muss durch deutschsprachige

Mitarbeiter stattfinden.

(3) Umsetzung

Die teilnehmende Krankenkasse ermöglicht ihren Versicherten die Nutzung des Leistungsangebots.

Zur Inanspruchnahme des Leistungsangebots geht der Versicherte folgendermaßen vor:

  1. Download der App aus Google Play Store oder Apple App Store, ODER Nutzung einer WebApp

direkt im Browser (kein Download notwendig).

  1. Registrierung oder Login (Mail-Adresse und Passwort):

a. Um einen Zugang zu erstellen, müssen die Versicherten die AGBs und die

Datenschutzerklärung des Vertragspartners akzeptieren.

b. Anschließend geben die Versicherten ihre E-Mailadresse ein und legen ein durch die

Versicherten selbst generiertes Passwort an, damit die Teilnahmeerklärung und die

datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung in der App individuell abgelegt werden

können.

c. Nachfolgend erhalten die Versicherten eine E-Mail, welche sie einmalig zur Nutzung des

Versorgungsangebots bestätigen müssen.

d. Versicherte geben ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Versichertennummer,

Geburtsdatum) an, bestätigen, dass sie die Versicherteninformation zum

Versorgungsangebot gelesen und verstanden haben und erklären elektronisch die

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Leistungsbeschreibung Open-House Verfahren „Teledermatologie - Neufassung 2026“

Teilnahme am Versorgungsangebot und ihr Einverständnis zum Datenschutz. Ferner

bestätigen die Versicherten elektronisch, dass sie aktuell bei der beigetretenen

Krankenkasse versichert sind.

e. Die Teilnahmeerklärung, die datenschutzrechtliche Einwilligung und die

Versicherteninformation zum Versorgungsangebot stehen den Versicherten in der App

zur Verfügung. 3. Einreichen eines Falls:

a. Vom Versicherten werden Bilder der Hautveränderung eingesendet, welche durch an

der Versorgung teilnehmende Dermatologen beurteilt werden

b. Zusätzlich zu den Bildern füllt der Versicherte einen Fragenbogen zur Anamnese aus.

  1. Diagnosestellung:

a. Die Dermatologen stellen dem Versicherten innerhalb von 2 Werktagen einen

Befundbericht zur Verfügung.

b. Bei Rückfragen hat der Dermatologe die Möglichkeit über die App via Chat Kontakt mit

dem Versicherten aufzunehmen.

  1. Arztbrief:

a. Wurde der Fall bearbeitet, wird der Versicherte mittels Mail und / oder Push-Nachricht

informiert und erhält einen digitalen PDF-Arztbriefes mit

i. Befund

ii. ggf. Therapieplan inkl. Angabe, ob der Versicherte einen niedergelassenen Arzt

aufsuchen soll

iii. ggf. inklusive elektronischem Rezept (E-Rezept) oder Privatrezept (falls die

verordnete Medikation nicht zu Lasten der GKV erstattungsfähig ist).

b. Der Versicherte hat innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Befundberichts die

Möglichkeit Rückfragen an den Dermatologen zu stellen.

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