2024-104460-01 Textteil.pdf

Teilsanierung eines Unterkunftsgebäudes mit neuem Treppenhaus und technischen Anlagen

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IFB Eigenschenk GmbH Mettener Straße 33 94469 Deggendorf Telefon +49 991 37015-0

Geschäftsführung Dr.-Ing. Bernd Köck Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz

Amtsgericht Deggendorf HRB 1139 USt-ID-Nr.: DE 131454012

mail@eigenschenk.de www.eigenschenk.de

UMWELTTECHNISCHER BERICHT

Auftrag Nr. 2024-104460-01

Projekt Nr. 2024-104460

KUNDE: Staatliches Bauamt Regensburg Bajuwarenstraße 2 d 93053 Regensburg

BAUMAßNAHME: Sanierung Geb. 33 EAE Deggendorf

GEGENSTAND: Orientierende Schadstoffuntersuchung

ORT, DATUM: Deggendorf, den 30.01.2025

Dieser Bericht umfasst 18 Seiten und 8 Anlagen. Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Die Proben werden ohne besondere Absprache nicht aufbewahrt.

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Inhaltsverzeichnis:

0 ZUSAMMENFASSUNG.............................................................................................................. 4

1 VORGANG ................................................................................................................................. 5 1.1 Auftrag ................................................................................................................................. 5 1.2 Fragestellung ....................................................................................................................... 5

2 SITUATION ............................................................................................................................... 6 2.1 Unterlagen ........................................................................................................................... 6 2.2 Gebäudesubstanz ................................................................................................................ 6 2.3 Projektspezifisches Untersuchungskonzept Gebäudesubstanz .................................. 7

3 DURCHGEFÜHRTE MAẞNAHMEN ............................................................................................ 7 3.1 Örtliche Begehung mit Probenahme Gebäudesubstanz................................................ 7 3.2 Materialanalysen ................................................................................................................ 8

4 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE ............................................................................................... 9 4.1 Begehung Gebäudesubstanz ............................................................................................. 9 4.2 Analysenergebnisse .......................................................................................................... 10

5 BEWERTUNGSGRUNDLAGEN .................................................................................................10

6 EINSTUFUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE ..............................................................10 6.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 10 6.2 Einordnung der Begehungs- und Untersuchungsergebnisse ..................................... 10 6.2.1 Mineralische Bausubstanz .................................................................................. 11 6.2.2 Asbest .................................................................................................................... 11 6.2.3 Alte Mineralwolle ................................................................................................. 12 6.2.4 PCB-haltige Materialien ...................................................................................... 12 6.2.5 HBCD-haltige Materialien ................................................................................... 12

7 HINWEISE ..............................................................................................................................13

8 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN ..............................................................................................15

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9 LITERATUR .............................................................................................................................15

Anlagen:

Anlage 1: Planunterlagen Anlage 2: Probenliste Anlage 3: Chemische Laboruntersuchungen

Anlage 4: Fotodokumentationen Anlage 5: Einstufungstabelle Anlage 6: Stoffdatenblätter Anlage 7: Abfallzuordnung Rückbauabfälle

Anlage 8: Bewertungsgrundlagen Gebäudeschadstoffe

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0 ZUSAMMENFASSUNG

IFB Eigenschenk hat im Auftrag des Staatlichen Bauamtes Regensburg mit vorliegendem Bericht eine orientierende Gebäudeschadstoffuntersuchung für die Sanierung der Gemein- schaftsunterkunft für Asylbewerber in der Stadtfeldstraße 33 in Deggendorf erstellt.

Hierfür wurde eine fachgutachterliche Aufnahme der Gebäudesubstanz mit Probenahmen und anschließenden chemisch-physikalischen Analysen durchgeführt. Alle untersuchten Materialproben wurden entsprechend den relevanten Bewertungsgrundlagen eingestuft und Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Diese umfassen das Er- fordernis zur Separierung der schadstoffhaltigen Bauteile sowie Hinweise auf besondere Arbeitsschutzmaßnahmen.

Bei den durchgeführten Untersuchungen handelt es sich um eine sorgfältige, aber zeitlich begrenzte Ortseinsicht mit Probenahmen. Abweichende Verhältnisse und das Vorhanden- sein von nicht beschriebenen Baumaterialien oder Verunreinigungen in nicht einsehbaren Bereichen können nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der vorliegende Bericht ist eine wichtige Grundlage für die Sanierungsarbeiten.

Im Rahmen des Rückbaus mineralischer Gebäudesubstanz sind die verschiedenen Bauma- terialien und die Gebäudesubstanz mit Verunreinigungen zu separieren. Für die Entsorgung ist eine Beprobung des mineralischen Materials anhand von zwischengelagerten Haufwer- ken mit anschließender Analyse erforderlich.

Im Rahmen der Gebäudeschadstoffuntersuchung wurde im betrachteten Gebäude gefähr- licher Abfall in Form von asbesthaltigen Heizkörperdichtungen angetroffen. Ebenso sind die Brandschutztüren und die Kamintüren als asbesthaltig anzusehen.

Zudem wurde gefährlicher Abfall in Form von alter Mineralwolle angetroffen.

Für die Sanierungsarbeiten der gefährlichen Stoffe in Form von Asbest ist ein Arbeitsplan gemäß TRGS 519 vor Beginn der Arbeiten zu erstellen. Hier sind die Arbeitsschutzmaßnah- men gemäß TRGS 519 zu planen.

Alte Mineralwollen sind gemäß den Arbeitsschutzmaßnahmen der TRGS 521 rückzubauen.

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1 VORGANG

1.1 Auftrag

Das Staatliche Bauamt Regensburg beauftragte mit Bestellung vom 11.11.2024 die IFB Eigenschenk GmbH mit Schadstoffuntersuchungen für die geplanten Sanierungsarbei- ten an der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Stadtfeldstraße 33 in Deggendorf.

Der vorliegende Bericht enthält die zusammenfassende Darstellung der Untersuchungser- gebnisse und die daraus folgenden Hinweise für die Planung und die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.

1.2 Fragestellung

Für das Projekt ist vorgesehen, durch einen Fachgutachter eine örtliche Begehung mit Probenahme und örtlicher Aufnahme durchzuführen. Im Rahmen dieser Begehung werden die Bausubstanz beschrieben, Fotoaufnahmen erstellt sowie Materialproben entnommen. Es erfolgt zusätzlich eine technische Erkundung mittels Kernbohrungen an Fußböden sowie Probenahmen an Wänden und Decken. Die entnommenen Materialproben werden dann auf die relevanten Schadstoffparameter untersucht. Die Ergebnisse werden in diesem Bericht dargestellt und eingestuft.

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2 SITUATION

2.1 Unterlagen

Für die Ausarbeitung dieses Gutachtens standen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  • Grundrisspläne des Gebäudes

2.2 Gebäudesubstanz

Der Rückbauleitfaden („Rückbau schadstoffbelasteter Bausubstanz – Arbeitshilfe Rück- bau: Erkundung, Planung, Ausführung, 2019) sieht in Kap. 4.3.1 „Inhalt des Probeplans“ eine Bausubstanzerhebung während einer Begehung mit Probenahme und Analytik (po- tenziell) verunreinigter Bausubstanzen vor.

Gemäß dem Rückbauleitfaden, Kap. 4.3.2 „Wahl der Erkundungsstrategien“, ist vor Sanie- rung eines Bauwerks zunächst durch Inaugenscheinnahme und Auswertung vorhandener Unterlagen festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung des dabei anfallenden Bau- schutts gerechnet werden muss. Hierbei sind insbesondere die verwendeten Baumateria- lien sowie die Nutzung des Bauwerks zu berücksichtigen. Auf Grundlage, der sich aus dieser Vorerkundung ergebenden Erkenntnisse ist zu entscheiden, ob zusätzliche analyti- sche Untersuchungen erforderlich sind. Der Untersuchungsumfang richtet sich nach den Ergebnissen der Vorerkundung.

Zu untersuchen sind insbesondere:

  • Geräte und Anlagen, die anhand ihrer Produktkennzeichnung und/oder Herstellungs- jahr nach Listenvergleich als schadstoffhaltig eingestuft werden können (z. B. PCB-haltige Kondensatoren, asbesthaltige Brandschutzklappen, asbesthaltige Brandschutztüren, asbesthaltige Nachtstromspeicherheizgeräte),

  • klar abgegrenzte, augenscheinlich erkennbare Baumaterialien, die anhand des Erfah- rungswissens des Schadstoffgutachters mit hoher Sicherheit als schadstoffhaltig eingestuft werden können (z. B. Spritzasbest, Asbestzementprodukte, geruchlich auffällige Schwarzabdichtungen/-beschichtungen, Mineralwollen, behandeltes Kon- struktionsholz),

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  • klar abgegrenzte, augenscheinlich erkennbare Baumaterialien und Produkte, die an- hand ihres Anwendungsbereiches, ihrer Materialeigenschaft und ihres Einbaudatums als schadstoffverdächtig eingestuft werden können (z. B. Flexplattenbeläge, CV-Bodenbeläge, PCB-haltige Fugendichtmassen),

  • sichtbare Verunreinigungen oder Verfärbungen von Bauteiloberflächen, die auf eine nutzungsbedingte Schadstoffkontamination hinweisen (z. B. Handhabungsverluste von Ölen oder anderen Chemikalien, Produktionsrückstände einer Galvanik),

  • verdeckt eingebaute schadstoffhaltige Baumaterialien, die auf Grund des Gebäude- alters und Anwendungsbereiches nicht ausgeschlossen werden können (z. B. bau- chemische Asbestprodukte wie Putze und Spachtelmassen, DDT-Anwendungen auf Wandoberflächen, schadstoffhaltige Estriche und Dämmungen.

2.3 Projektspezifisches Untersuchungskonzept Gebäudesubstanz

Für das vorliegende Projekt wurde eine örtliche Begehung mit Aufnahme der Gebäude- substanz durchgeführt. Von den als kontaminiert erachteten Bauteilen erfolgte jeweils eine fachgerechte Beprobung.

Darüber hinaus wurden die beprobten Gebäudeteile und relevanten Gebäudebereiche fo- tografisch dokumentiert. Die Probenahme erfolgte entsprechend der SOP (Standard Ope- rating Procedure) von IFB Eigenschenk. Dies bedeutet, dass für jedes zu beprobende Ma- terial eine repräsentative Materialprobe entnommen und fachgerecht verpackt wurde. An- schließend wurden die entnommenen Proben sofort mittels Probenetikett gekennzeich- net und eindeutig beschriftet.

3 DURCHGEFÜHRTE MAßNAHMEN

3.1 Örtliche Begehung mit Probenahme Gebäudesubstanz

Am 28.11.2024 erfolgte eine örtliche Begehung mit anschließender Probenahme durch Johann Dobler M. Eng. und Dominik Rubenbauer, beide IFB Eigenschenk. Die Probenahme- punkte wurden vor Ort festgelegt.

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Am 29.11.2024 wurde die technische Erkundung durch Dominik Rubenbauer, IFB Eigenschenk, durchgeführt.

Am 04.12.2024 wurde eine weitere technische Erkundung durch Laura-Charlotte Schwarz B. Eng., IFB Eigenschenk, durchgeführt.

Detaillierte Angaben sind den Planunterlagen in Anlage 1, der Probenliste in Anlage 2 und der Fotodokumentation in Anlage 4 zu entnehmen.

3.2 Materialanalysen

Die entnommenen Materialproben wurden durch den Fachgutachter organoleptisch über- prüft und eine Auswahl der Materialproben zur Untersuchung auf relevante Schadstoff- parameter an akkreditierte Laboratorien zur Analyse weitergereicht.

Der genaue Analysenumfang ist nachfolgend aufgeführt.

Es wurden:

  • 16 Einzelproben auf Asbest mit einer Bestimmungsgrenze von 0,001 %,

  • elf Mischproben auf Asbest mit einer Bestimmungsgrenze von 0,001 %,

  • drei Einzelproben auf Asbest mit einer Bestimmungsgrenze von 1 %,

  • eine Mischprobe auf den Parameterumfang gemäß Verfüll-Leitfaden,

  • eine Probe auf PCB (7) im Feststoff sowie

  • drei Proben auf HBCD

untersucht.

Die Untersuchungsergebnisse liegen als Anlage 3 diesem Bericht bei.

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4 UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE

4.1 Begehung Gebäudesubstanz

Das Gebäude ist gegliedert in ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss.

Nachfolgend sind die im Rahmen der örtlichen Begehung angetroffenen wesentlichen Stoffgruppen bzw. Bauteile aufgeführt.

Außenwände: Beton, innen und außen verputzt, gedämmt

Innenwände: Großteils verputztes Ziegelmauerwerk, teilweise Leichtbauwände aus Gipskarton im Lagerbereich des EG (laut Aussage der Hausmeis- ter nicht älter als 25 Jahre), Sanitärbereiche raumhoch gefliest

Fußböden: Bodenbeläge aus PVC, Fliesen und Bodenbeschichtung, im Fußboden- aufbau teilweise KMF-Dämmung, Polystyrol-Dämmung und Dich- tungsbahnen vorhanden.

Geschossdecken: abgehängte Gipskartonplatten

Dachkonstruktion: Betonkonstruktion

Dachform: Satteldach, eingedeckt mit Ziegelpfannen

Sonstige Anlagen: HLS-Leitungen im üblichen Umfang. Ölheizung und Öltank im Unter- geschoss, Lüftungsanlage im Dachgeschoss.

Die Ölheizung ist gemäß Typenschild aus dem Jahre 1994. In diesem Zeitraum wurde das Gebäude umfassend saniert. Gemäß Aussage der Hausmeister wurde in diesem Zuge auch die Lüftungsanlage im Gebäude installiert. Der Öltank scheint älteren Baujahres zu sein.

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4.2 Analysenergebnisse

Die genauen Analysenergebnisse sind den Prüfberichten in der Anlage 3 zu entnehmen. Zugehörige Einstufungstabellen finden sich in der Anlage 5.

5 BEWERTUNGSGRUNDLAGEN

Die Bewertungsgrundlagen für die einzelnen Schadstoffe finden sich in Anlage 8. Zusätz- lich finden sich die Stoffdatenblätter in Anlage 6 und die Abfallzuordnung für Rückbauab- fälle in Anlage 7.

6 EINSTUFUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE

6.1 Allgemeines

Bevor nachfolgend auf das eigentliche Gefährdungspotential unter Diskussion der tatsächlich ermittelten Analyseergebnisse eingegangen wird, soll vorab eine sogenannte Bezugswertbetrachtung erfolgen.

Die in Anlage 3 aufgelisteten tatsächlichen Untersuchungsergebnisse unterliegen auch bei sorgfältigster Analyse einer gewissen Zufälligkeit bzw. sind sie nur unter gewissen Ein- schränkungen als absolut repräsentativ zu werten.

Auch bei sorgfältigster Analyse ist von einem geringfügigen Schwankungsbereich der Einzelergebnisse auszugehen, zumal auch die Probenahme nicht hundertprozentig repro- duzierbar ist. Die vorgenannte Relativierung der exakten Werte soll eine Überbewertung des Einzelwertes verhindern. Grundsätzlich sind die Werte jedoch im Hinblick auf ihre Größenordnung als tatsächliche Werte zu betrachten.

6.2 Einordnung der Begehungs- und Untersuchungsergebnisse

Die im Rahmen der örtlichen Begehung entnommenen Materialproben und die Aufbauten der erkundeten Böden, Wände und Decken sind in der Probenliste in Anlage 2 zusammen- gefasst.

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6.2.1 Mineralische Bausubstanz

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen ist die mineralische Gebäudesubstanz sortenrein und gemäß den vorliegenden orientierenden Untersuchungen zu separieren.

Für die Entsorgung ist eine Beprobung des Materials anhand von zwischengelagerten Haufwerken mit anschließender Analyse und ordnungsgemäßer Entsorgung entsprechend der daraus resultierenden Einstufung erforderlich.

Es wurde eine Mischprobe des Estrichs auf den Parameterumfang gemäß Verfüll-Leitfaden analysiert.

Die Mischprobe „MP Estrich“ ist auf Basis der Analysenergebnisse gemäß Verfüll-Leitfaden als Z 1.2-Material einzustufen.

6.2.2 Asbest

Von den 30 auf Asbest untersuchten Proben wurden in einer Probe Asbestfasern nachge- wiesen. Hierbei handelt es sich um die Probe „Heizkörperdichtung 2“. Aufgrund des posi- tiven Asbestnachweises sind nach den vorliegenden Informationen alle im Gebäude ver- bauten Heizkörper als asbesthaltig einzustufen.

Bei den restlichen 29 auf Asbest untersuchten Proben wurden keine Asbestfasern nach- gewiesen.

Im betrachteten Gebäude sind Brandschutztüren und Kamintüren verbaut. Aufgrund des Alters ist bei diesen Bauteilen davon auszugehen, dass asbesthaltige Bauteilkomponenten vorhanden sind.

Bei Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien sind die Arbeitsschutzmaßnahmen der TRGS 519 zu beachten. Die Materialien sind unter der AVV-Nr. 17 06 05* als „asbesthaltige Baustoffe“ bzw. unter der AVV-Nr. 17 06 01* als „Dämmmaterial, das Asbest enthält“ zu entsorgen.

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6.2.3 Alte Mineralwolle

Es wurde alte Mineralwolle in Form von Dämmungen im Fußboden sowie in der Außenwand angetroffen. Aufgrund des Baujahres sind gemäß TRGS 521 sämtliche angetroffenen mi- neralischen Dämmungen als alte Mineralwolle und somit als wahrscheinlich beim Men- schen krebserregend einzustufen und unter der AVV-Nr. 17 06 03* als „Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“ zu entsorgen.

Bei Arbeiten mit alter Mineralwolle sind die Arbeitsschutzmaßnahmen der TRGS 521 zu beachten.

6.2.4 PCB-haltige Materialien

Es wurde eine Probe auf den Verdachtsparameter PCB (6) analysiert.

In der untersuchten Probe „Beschichtung Tankraum“ wurde ein PCB-Gesamtgehalt (2,4 mg/kg) von < 50 mg/kg nachgewiesen.

Es liegt somit kein gefährlicher Abfall in Form von PCB-haltigen Materialien vor.

6.2.5 HBCD-haltige Materialien

Es wurden drei Proben auf den Verdachtsparameter HBCD analysiert.

Die Proben „KB 1, Styropor“ mit einem Gehalt von 780 mg/kg HBCD, „KB 2, Styropor“ mit einem Gehalt von 5.000 mg/kg HBCD und „Styropor 1“ mit einem Gehalt von 5.200 mg/kg HBCD überschreiten den Grenzwert für eine nachweispflichtige Entsorgung von 500 mg/kg und unterschreiten den Grenzwert für gefährlichen Abfall von 30.000 mg/kg. Somit sind die Materialien nachweispflichtig zu entsorgen, aber nicht als gefährlicher Abfall einzustufen. Die Materialien sind unter der AVV-Nr. 17 06 04 „Dämm- material mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt“ zu entsorgen.

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7 HINWEISE

Während der Sanierung ist die mineralische Gebäudesubstanz sortenrein und gemäß den vorliegenden orientierenden Untersuchungsergebnissen unter fachgutachterlicher Beglei- tung zu separieren.

Baubegleitend sind vom anfallenden mineralischen Bauschutt durch einen geprüften Pro- benehmer in geeigneten Grundeinheiten Probenahmen gemäß LAGA PN 98 durchzuführen, um daran Deklarationsuntersuchungen für die Entsorgung anzuschließen.

Der Deklarationsbericht muss ein Probenahmeprotokoll, einen Haldenplan, Fotoaufnahmen, Prüfberichte der chemischen Analysen, eine Einstufung der Untersu- chungsergebnisse und eine Abfallcharakterisierung umfassen.

Im Rahmen der Gebäudeschadstoffuntersuchung wurde im betrachteten Gebäude gefähr- licher Abfall in Form von asbesthaltigen Heizkörperdichtungen angetroffen. Ebenso sind die Brandschutztüren und die Kamintüren als asbesthaltig anzusehen.

Zudem wurde gefährlicher Abfall in Form von alter Mineralwolle angetroffen.

Für den Rückbau der gefährlichen Abfälle in Form von Asbest ist vom Auftraggeber ein Arbeitsplan unter Beachtung der TRGS 519 zu erstellen. Die Arbeiten sind mindestens sieben Tage vor Beginn bei der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt) anzuzeigen.

Die anfallenden Dämmmaterialien sind unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzmaßnah- men zu separieren, in speziellen Säcken abzupacken und fachgerecht als gefährlicher Ab- fall zu entsorgen. Die genauen Vorgaben für eine KMF-Sanierung sind der TRGS 521 zu entnehmen.

Die Anzahl der exponierten Personen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Für die Arbeiten ist geeignete persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Der Zugang zu den Arbeitsberei- chen ist für Unbefugte unzulässig.

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Die ordnungsgemäße Abfallentsorgung ist mittels Entsorgungsnachweisen, Wiegeschei- nen und Rechnungen nachzuweisen.

IFB Eigenschenk GmbH Dipl.-Geol. Dr. Roland Kunz 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Johann Dobler M. Eng.3) 8) 9) Geschäftsführer Projektbearbeiter

  1. Von der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Hydrogeologie
  2. Leiter des Prüflaboratoriums nach DIN EN ISO 17025:2018
  3. Fachkundiger für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen und Sachkundiger nach DGUV – Regel 101-004, Anhang 6 A (BGR 128)
  4. Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft für thermische Nutzung, Bauabnahme Grundwasserbenutzungsanlagen, Beschneiungsanlagen, Eigenüberwachung von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 1 VPSW 2010
  5. zugelassener Probenehmer gemäß § 15 Abs. 4 TrinkwV
  6. Lehrbeauftragter der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg für Gebäuderückbau: Proben- ahme, Bewertung, Planung (MB-BB-23.1), Masterstudiengang Bauen im Bestand
  7. Leiter der Untersuchungsstelle gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz
  8. geprüfter Probenehmer nach LAGA PN 98
  9. Sachkundiger nach TRGS 519, Anlage 3: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

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8 VERWENDETE ABKÜRZUNGEN

KrWG = Kreislaufwirtschaftsgesetz AVV = Abfallverzeichnisverordnung LAGA = Länderarbeitsgemeinschaft Abfall SOP = Standard Operating Procedure EPA = Environmental Protection Agency TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe LfU = Landesamt für Umwelt M = Maßstab PCB = Polychlorierte Biphenyle PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe KMF = Künstliche Mineralfasern KI = Kanzerogenitätsindex HBCD = Hexabromcyclododecan MKW = Mineralölkohlenwasserstoffe POP = Persistente organische Stoffe PCP = Pentachlorphenol SM = Schwermetalle EOX = Extrahierbare organisch gebundene Halogene HLS = Heizung, Lüftung, Sanitär RC = Recycling

9 LITERATUR

ABFALLVERZEICHNIS- VERORDNUNG (AVV) (12.2001): Verordnung über das Europäische Abfall- verzeichnis; - 32 Seiten

ARBEITSSCHUTZGESETZ (ArbSchG): Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeits- schutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit vom 7. August 1996

ARBEITSGEMEINSCHAFT IM BAU (ARGE BAU) (1994): Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCB-Richtlinie); 10 S.; Bonn.

ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG (ArbStättV): Verordnung über Arbeitsstätten vom 12.08.2014

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ALTHOLZVERORDNUNG (ALTHOLZV) (08. 2002): Verordnung über die Anforderungen an die Ver- wertung und Beseitigung von Altholz; - 16 Seiten

BAYRISCHES LANDRATSAMT FÜR UMWELT (LfU) Merkblatt 3.4/ 1 (03. 2019): Umweltfachliche Be- urteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch; - 26 Seiten

BEKANNTMACHUNG ZU GEFAHRSTOFFEN (BEKGS 901) (04/2014): Kriterien zur Ableitung von Ar- beitsplatzgrenzwerten; 9 Seiten

BIOSTOFFVERORDNUNG (BIOSTOFFV): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen vom 15. Juli 2013

BUNDES-BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENVERORDNUNG (BBodSchV) vom 12. Juli 1999.

BUNDES-BODENSCHUTZGESETZ (BBodSchG): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenverände- rungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998.

BUNDES- IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BImSchG) (03.1974): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähn- lichen Vorgängen; - 62 Seiten

DEPONIEVERORDNUNG (DEPV) (27.09.2009): Verordnung über Deponien und Langzeitlager vom 27.09.2009

DEUTSCHE FORSCHUNGSGESELLSCHAFT (DFG) MAK- und BAT- Werte- Liste (2021): Maximale Ar- beitsplatzkonzentration und biologische Arbeitsstofftoleranz; - 292 Seiten

DGUV INFORMATION 201-028 (10/2006): Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung (bisher: BGI 858)

DGUV REGEL 101-044 (BGR 128) (02.2006): Kontaminierte Bereiche; 72 Seiten

DIEHL, F. (HRSG.) (1993): Innenraumbelastungen. Erkennen – Bewerten – Sanieren; 455 S.; Wiesbaden und Berlin (Bauverlag).

GEFAHRSTOFFVERORDNUNG (GEFSTOFFV) (11. 2010): Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen;

  • 69 Seiten

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GESETZ ZUR VEREINFACHUNG DER ABFALLRECHTLICHEN ÜBERWACHUNG vom 15.07.2006.

KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ (KRWG) (02.2012): Gesetzt zu Förderung der Kreislaufwirt- schaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen; - 55 Seiten

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL (LAGA M20) (11/1998): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen; Technische Regeln; 134 S.

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL (LAGA M23) (20.02.2001): LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“. – 9 Seiten.

LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT ABFALL (LAGA PN98) (12. 2001): Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/ Beseitigung von Abfällen. – 69 Seiten.

RECYCLING- LEITFADEN (RC- LEITFADEN) (06. 2005): Anforderung an die Verwertung von Recyc- ling- Baustoffen in technischen Bauwerken; - 18 Seiten

TECHNISCHE REGELN FÜR GEFAHRENSTOFFE TRGS 519 (1/2014): Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten; 90 Seiten.

TECHNISCHE REGELN FÜR GEFAHRENSTOFFE TRGS 521 (2/2008): Abbruch-, Sanierungs-, und In- standhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle; 14 Seiten.

TECHNISCHE REGELN FÜR GEFAHRSTOFFE TRGS 524 (02/2010): Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen; - 56 Seiten

TECHNISCHE REGELN FÜR GEFAHRSTOFFE (TRGS 551) (08/2015): Teer und andere Pyrolysepro- dukte aus organischem Material; 42 Seiten

TECHNISCHE REGELN FÜR GEFAHRSTOFFE (TRGS 900) (1/2006): Arbeitsplatzgrenzwerte; 70 Seiten

TECHNISCHE REGELN FÜR GEFAHRSTOFFE (TRGS 905) (03/2016): Verzeichnis krebserzeugender, keimzellenmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe; 20 Seiten

UMWELTBUNDESAMT (2017): Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schim- melbefall in Gebäuden („Schimmelleitfaden“); Dessau-Roßlau, 188 Seiten.

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VERFÜLL-LEITFADEN (ECKPUNKTEPAPIER) (07.2021): Anforderung an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauten; - 62 Seiten

VERORDNUNG ZUR VEREINFACHUNG DER ABFALLRECHTLICHEN ÜBERWACHUNG vom 20.10.2006

VERSATZVERORDNUNG (VERSATZV) (07. 2002): Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage; - 15 Seiten

WEBER INGENIEURE GMBH (12/2001): Untersuchungsstrategie und –umfang bei Rückbaumaß- nahmen/Stoffkatalog umweltrelevanter Baustoffe; Forschungsvorhaben BWSB 9905 im Rahmen des Förderprojektes „Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung“ des Landes Baden-Württemberg; Pforzheim.

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