M19 Nutzungskonzept fuer eine rollstuhlgerechte Toilett.pdf

Teilsanierung eines Unterkunftsgebäudes mit neuem Treppenhaus und technischen Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 15:29 (Europe/Berlin)

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Regierung von Niederbayern Deggendorf, 16.01.2026 SG 15-5082-25 Sanierung AZ Deg Nebenstelle 120

Nutzungskonzept für eine rollstuhlgerechte Toilette im Bereich der Kinderbetreuung

Von der Sanierung der Immobilie in der Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf, sind auch die Bereiche des offenen Kinder- und Jugendbereichs betroffen.

Zur Gewährleistung des Zugangs gehbehinderter Kinder, wird im Außenbereich ein Hublift reali- siert. In diesem Zusammenhang wurde daher die Frage aufgeworfen, ob auch entsprechende sanitäre Nach Telefonat mit Frau am Einrichtungen vorzuhalten sind. 20.01.2026: Hinweis kein explizites Kinder WC, sondern normales Aus Sicht des Nutzers wird dieser Bedarf bestätigt. barrierefreies WC für alle Altersgruppen Diesem Bedarf ist allerdings ausreichend Rechnung getragen, wenn, anstelle der geplanten Kin- dertoilette, eine rollstuhlgerechte Toilette sowie entsprechendes Waschbecken für Kinder einge- richtet wird. Ein spezieller, für die Belange eines Rollstuhlfahrers ausgerichteter Spiegel ist nach Einschätzung des Nutzers nicht erforderlich.

Befürwortet wird seitens des Nutzers auch die Möglichkeit, diese Toilette bedürftigen Bewohnern zugänglich zu machen, um so auch einen ggf. bestehenden Bedarf (Unterbringung eines gehbe- hinderten Kindes) bei der Unterbringung abdecken zu können. Folgende Möglichkeiten der Umsetzung könnte sich der Nutzer vorstellen:

  1. Zugang zur Toilette über den Bereich des offenen Kinder- und Jugendtreffs. Hier würde keine weitere räumliche Veränderung erforderlich werden. Der Integrität des Bereichs des offenen Kinder- und Jugendtreffs wird dabei dadurch Rechnung getragen, indem der Durch- gang nur in Begleitung durch den eingesetzten Sicherheitsdienst bzw. durch Regierungs- personal zulässig ist.

  2. Zugang zur Toilette über den Bereich des offenen Kinder- und Jugendtreffs und die Räume der Unterbringung. Zur Umsetzung dieser Variante ist eine weitere Tür (zusätzlich zu der bereits geplanten Tür) zur Toilette erforderlich

Sollte sich der Bedarf der Unterbringung eines gehbehinderten Kindes ergeben, so ist diesem der Weg vom Außengelände zum Bewohnerbereich ebenfalls über den Bereich des offenen Kinder- und Jugendtreffs zu gewähren. Hier gilt ebenfalls die Berechtigung nur in Begleitung eines Sicher- heitsdienstes bzw. durch das Regierungspersonal.

Eine Möglichkeit bestünde zwar in der Öffnung des Zimmers 043 zum Gangbereich und Nutzung der bestehenden Rampe. Da die installierte Rampe allerdings eine zu große Neigung aufweist, ist nicht für jeden Fall eine gefahrlose Nutzung mit einem Rollstuhl gewährleistet.

Limmer

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