A01_FLB AZ Deg.pdf

Teilsanierung eines Unterkunftsgebäudes mit neuem Treppenhaus und technischen Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 15:29 (Europe/Berlin)

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Ankerzentrum Deggendorf Sanierung Wohnheim

Funktionale Leistungsbeschreibung

Ankerzentrum Deggendorf / Sanierung Wohnheim

Inhalt

  1. Allgemeine Aufgabenstellung ............................................................................................ 6

1.01 Auftraggeber ............................................................................................................. 6

1.02 Baubeschreibung ...................................................................................................... 6

1.03 Übersicht der Maßnahmen ........................................................................................ 6

1.04 Abgrenzung Leistungsumfang .................................................................................... 7

1.05 Planungsleistungen des Auftragnehmers .................................................................... 7

1.05.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume ............................................................. 8

1.05.2 Leistungsbild Tragwerksplanung ......................................................................... 9

1.05.3 Leistungsbild technische Ausrüstung .................................................................. 9

1.05.4 Leistungsbild Tiefbau- und Freiflächenplanung ................................................. 10

1.05.5 Sonstige Planungsleistungen ............................................................................ 10

1.06 vorzulegende Nachweise ......................................................................................... 11

1.07 Fristen und Fertigstellungstermin ............................................................................. 12

1.08 Vergütung ............................................................................................................... 13

1.09 Zahlungsplan und Zahlungsmodalitäten ................................................................... 13

1.10 Dokumentation ....................................................................................................... 13

1.10.1 Dokumentation während der Bauphase ............................................................ 13

1.10.2 Dokumentation/Nachweise als Grundlage zur VOB-Abnahme ........................... 14

1.10.3 Schlussdokumentation zur Inbetriebnahme ...................................................... 14

  1. Objektspezifische Angaben ............................................................................................ 15

2.01 Baugrundstück ........................................................................................................ 15

2.02 Standzeit ................................................................................................................ 15

2.03 Raumprogramm ...................................................................................................... 15

  1. Verzeichnis der Anlagen .................................................................................................. 15

  2. Einzuhaltende Mindestanforderungen ............................................................................. 16

4.01 Allgemein ................................................................................................................ 16

4.02 Barrierefreiheit ........................................................................................................ 16

4.03 Schallschutz ........................................................................................................... 16

4.03.1 Bauakustik ....................................................................................................... 16

4.03.2 Raumakustik und Schallschutz ......................................................................... 16

4.04 Wärmeschutz .......................................................................................................... 17

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4.05 Brandschutz ............................................................................................................ 17

4.06 Zugelassene Baustoffe / Materialökologie ................................................................ 18

4.07 Raumluftqualität / Raumluftmessung ...................................................................... 25

4.08 Zentrale Leittechnik / Gebäudeleittechnik ................................................................ 26

4.09 sonstige rechtliche Anforderungen, technische Anforderungen und Vorgaben ........... 26

  1. Sonstige Regeln zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ............................................ 27

5.01 Farb- und Materialkonzept / Bemusterungen ............................................................ 27

5.02 Baustellenberichte .................................................................................................. 28

5.03 Baustellenbesprechungen ....................................................................................... 28

  1. Randbedingungen .......................................................................................................... 29

6.01 Übergabe Baufeld und Grundstückssicherung .......................................................... 29

6.02 Übergabe der Anlage nach Fertigstellung – Abnahme und Baufeinreinigung ............... 29

6.03 Baustrom und Bauwasser ........................................................................................ 29

6.04 Baulärm .................................................................................................................. 29

6.05 Baustellenreinigung................................................................................................. 30

6.06 Baustelleneinrichtung ............................................................................................. 30

6.07 Besetzung der Baustelle .......................................................................................... 30

6.08 Verkehrsverhältnisse / Verkehrsbeschränkungen ...................................................... 31

6.09 Schuttbeseitigung ................................................................................................... 31

6.10 Einmessarbeiten ..................................................................................................... 31

6.11 Baustellensicherung / Bauzaun ................................................................................ 31

6.12 Bautafel .................................................................................................................. 32

6.13 Gerüste ................................................................................................................... 32

6.14 Sicherheits- und Gesundheitskoordination............................................................... 32

6.15 Kampfmittelsondierung ........................................................................................... 32

6.16 Demontagearbeiten ................................................................................................ 32

  1. Mindestanforderungen Hochbau..................................................................................... 32

7.01 Bauweise / Konstruktion .......................................................................................... 32

7.02 Erschließung ........................................................................................................... 33

7.03 Erdarbeiten ............................................................................................................. 33

7.04 Gründung / Fundamente / Grundleitungen ............................................................... 33

7.05 Bauteile .................................................................................................................. 34

7.05.1 Treppenhaus NEU ............................................................................................ 34

7.05.2 Pförtnerhaus .................................................................................................... 34

7.05.3 Bestandsaufzüge und barrierefreier Zugang ....................................................... 35 Seite 2 von 88

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7.05.4 Wände ............................................................................................................. 35

7.05.5 Decken ............................................................................................................ 37

7.05.6 Dach ................................................................................................................ 38

7.05.7 Böden .............................................................................................................. 38

7.05.8 Türen ............................................................................................................... 40

7.05.9 Fenster ............................................................................................................ 42

7.05.10 Ausstattung allgemein .................................................................................. 43

7.05.11 Lüftungsräume in Spitzboden mit Zugängen................................................... 45

7.06 Raumbuch .............................................................................................................. 45

7.06.1 Raumbuch allgemein ....................................................................................... 45

  1. Wartung / Inspektion ...................................................................................................... 46

  2. Technische Gebäudeausstattung .................................................................................... 46

9.01 Demontage ............................................................................................................. 46

9.02 Erschließung öffentlich/nichtöffentlich .................................................................... 47

9.02.1 Erschließung Schmutzwasser ........................................................................... 47

9.02.2 Erschließung Regenwasser ............................................................................... 47

9.02.3 Erschließung Trinkwasser ................................................................................. 47

9.02.4 Übergabepunkte .............................................................................................. 47

9.03 Allgemein ................................................................................................................ 48

9.04 Sanitärinstallation ................................................................................................... 49

9.04.1 Schmutzwasser ............................................................................................... 49

9.04.2 Trinkwasser ...................................................................................................... 50

9.05 Heizungsinstallation ................................................................................................ 55

9.05.1 Wärmeerzeugungsanlagen ............................................................................... 55

9.05.2 Brennstofflagerung und -förderung ................................................................... 56

9.05.3 Wärmeverteilnetze ........................................................................................... 57

9.05.4 Raumheizflächen ............................................................................................. 58

9.06 Lüftungsbauarbeiten ............................................................................................... 58

9.06.1 Allgemein ......................................................................................................... 59

9.06.2 Lüftungsgeräte ................................................................................................. 60

9.06.3 Lüftungskanäle incl. Einbauteile ....................................................................... 60

9.06.4 Lüftungsauslässe ............................................................................................. 61

9.07 Löschwasserversorgung .......................................................................................... 61

9.08 Gebäudeautomation ............................................................................................... 62

9.08.1 Allgemein ......................................................................................................... 62 Seite 3 von 88

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9.08.2 Automationseinrichtungen ............................................................................... 64

9.08.3 Schaltschränke ................................................................................................ 65

9.08.4 Automationsmanagement/Raumautomation .................................................... 66

9.08.5 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme ............................................................... 67

9.08.6 Datenübertragungsnetze .................................................................................. 67

9.09 Bestandsunterlagen ................................................................................................ 68

  1. Elektrotechnik ................................................................................................................ 68

10.01 Mindestanforderungen Elektroinstallationsarbeiten .............................................. 68

10.02 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen ............................................................. 69

10.03 Starkstromanlagen .............................................................................................. 71

10.03.1 Demontage Elektrotechnik ............................................................................ 71

10.03.2 Niederspannungsinstallationsanlagen Verteilungen ....................................... 71

10.03.3 Niederspannungsinstallationsanlagen Verlegesysteme .................................. 73

10.03.4 Niederspannungsinstallationsanlagen Kabel und Leitungen ........................... 74

10.03.5 Niederspannungsinstallationsanlagen Installationsgeräte .............................. 74

10.03.6 Beleuchtungsanlagen Allgemeinbeleuchtung ................................................ 76

10.03.7 Beleuchtungsanlagen Sicherheitsbeleuchtung .............................................. 77

10.03.8 Blitzschutz- Erdungsanlage ........................................................................... 77

10.03.9 Brandschutz / Brandschottung ...................................................................... 78

10.04 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ................................................. 78

10.04.1 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen ................................................ 78

10.04.2 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ............................................................... 78

10.04.3 Datenübertragungsnetze ............................................................................... 79

10.05 Förderanlagen ..................................................................................................... 80

10.05.1 Aufzugsanlage BESTAND ............................................................................... 80

10.05.2 Plattformlift .................................................................................................. 81

10.06 Dokumentation Elektro ........................................................................................ 81

10.06.1 Bestandsdokumentation ............................................................................... 81

  1. Mindestanforderungen Außenanlagen und Tiefbau .......................................................... 82

11.01 Grundlegende Anforderungen .............................................................................. 82

11.02 Oberflächenrückbau ............................................................................................ 83

11.03 Kanalbau ............................................................................................................. 83

11.04 Geländearbeiten .................................................................................................. 84

11.05 Belagsarbeiten .................................................................................................... 85

11.05.1 Baugrund und Tragschichten ......................................................................... 85 Seite 4 von 88

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11.05.2 Einfassungen ................................................................................................ 85

11.05.3 Traufstreifen ................................................................................................. 85

11.05.4 Deckschichten ............................................................................................. 85

11.06 Technische Anlagen ............................................................................................. 86

11.06.1 Abwasseranlagen ......................................................................................... 86

11.07 Vegetationsflächen .............................................................................................. 86

11.07.1 Vegetationstechnik ....................................................................................... 86

11.07.2 Leitungsschutz ............................................................................................. 86

11.07.3 Pflanzen ....................................................................................................... 87

11.07.4 Fertigstellungspflege ..................................................................................... 87

11.07.5 Rasen- und Saatflächen ................................................................................ 87

11.07.6 Entwicklungspflege ....................................................................................... 87

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  1. Allgemeine Aufgabenstellung

1.01 Auftraggeber

Freistaat Bayern, vertreten durch: Staatliches Bauamt Regensburg Bajuwarenstr. 2d 93053 Regensburg

1.02 Baubeschreibung

Projekt: Sanierung eines Wohnheims im Ankerzentrum Deggendorf

Bei dem Gebäude auf der Flur – Nr. 193, Stadtfeldstr. 33, 94469 Deggendorf, handelt es sich um ein ehemaliges Speicher- und Bürogebäude Baujahr 1938, dass 1993 durch Nutzungsänderung in eine Unterkunft für Asylbewerber und Spätaussiedler umgewidmet wurde.

Es liegt auf dem von der Regierung von Niederbayern erworbenen Flurstück Nr. 193, Gemarkung: Schaching. Die Zufahrt in das Grundstück liegt am Ende des Seitenstichs der „Stadtfeldstraße“. Hier ist eine direkte Zufahrt auf das Baufeld möglich.

Nach dem bereits erfolgten Erwerb des Gebäudes durch den Freistaat Bayern soll durch eine umfangreiche Sanierung die dauerhafte Nutzung des Gebäudes sichergestellt werden.

1.03 Übersicht der Maßnahmen

Zur Sanierung des Ankerzentrum sind grundlegend folgende Maßnahmen geplant:

  • Anbau eines neuen Treppenhauses in Massivbauweise im Bereich Achse 8-9, UG bis 2.OG,
  • Bestandsrückbau innen gemäß beiliegender Vorentwurfsplanung
  • Erneuerung aller Fenster und Türen der Außenhülle
  • Sanieranstrich außen und innen in allen Wand- und Deckenflächen
  • Reorganisation der Innenraumstruktur in Teilen
  • neue Abhangdecken innen
  • neue Bodenbeläge in Zimmern und Verwaltung
  • Fliesen in Fluren und TRH partiell erneuern
  • streichen aller Geländer in Fluren und Treppenhäusern
  • Tausch aller Innentüren inkl. Zargen in allen Geschossen
  • Kompletterneuerung der sanitären Anlagen
  • Komplettrückbau und Neuinstallation der gesamten Haustechnik (HLS+ELT)
  • Ertüchtigung des Brandschutzes
  • Komplettrückbau und Neuinstallation der Entwässerung und Kanäle außen
  • Neuanlage der Außenanlagen mit Pflanzbereichen, Einfassungen und Entwässerungen sowie Asphaltarbeiten und Pflanzarbeiten
  • Erstellung von 2-3 PKW-Stellplätzen
  • Ertüchtigung des Pförtnerhauses zum Lager Spielgeräte und WC

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1.04 Abgrenzung Leistungsumfang

Der Leistungsumfang beinhaltet sämtliche Leistungen (Vorplanung, Planung und Bau), die zur Realisierung des in den Vergabeunterlagen beschriebenen Bauvorhabens erforderlich sind. Die in den Vergabeunterlagen nicht bzw. nicht ausdrücklich genannten Leistungen, Nebenleistungen und Lieferungen, die aber erforderlich sind, um das vertragsgegenständliche Objekt mangelfrei, vollständig, schlüsselfertig, technisch uneingeschränkt funktionsfähig und zur vertraglich vorgesehenen Nutzung betriebsbereit, funktionsfähig und termingerecht herzustellen, sind ebenfalls zu erbringen. Mehrkosten dafür werden nicht anerkannt.

Von den Leistungen, die für die Herstellung des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens erforderlich sind, sind nur solche Leistungen vom Leistungsumfang des Auftragnehmers ausgenommen, die in den Vertragsbestandteilen ausdrücklich als vom Auftraggeber oder Dritten zu erbringenden Leistungen bezeichnet sind.

Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst auch die Herbeiführung aller für die Bauausführung und die Inbetriebnahme des Objekts erforderlichen Genehmigungen einschließlich der Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten und Genehmigungsgebühren, soweit in diesem Vertrag und in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die Genehmigungen vom Auftraggeber beizubringen sind. Er umfasst ebenso Wahrnehmung aller Anzeige- und Nachweispflichten aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Hinweis zur Genehmigung: Die Genehmigung erfolgt über den Art. 73 BayBO im Zustimmungsverfahren durch das staatliche Bauamt. Ein öffentliches Genehmigungsverfahren ist somit nicht notwendig. Die öffentlichen Stellen (u. a. Stadt Deggendorf usw.) sollen jedoch nachrichtlich informiert werden.

Der Auftragnehmer hat alle für die Errichtung und Sanierung der Gebäude notwendigen Erd- und Fundamentarbeiten, sowie alle Ver- und Entsorgungsleitungen der haustechnischen Gewerke und Kanalanlagen zu erstellen.

Des Weiteren hat der Auftragnehmer für das Gebäude und alle mit dem Gebäude verbundenen tragenden Konstruktionen die frostsichere Gründung zu erstellen.

Die Freiflächenarbeiten und Tiefbauarbeiten sind ebenfalls vollumfänglich im Leistungsumfang des AN enthalten (siehe Punkt 11: Mindestanforderungen Außenanlagen und Tiefbau).

Detaillierte Angaben zu den oben aufgeführten Leistungen und den Schnittstellen zu den bauseitigen Ver- und Entsorgungsleitungen sind den entsprechenden Angaben in den Leistungsbereichen Baukonstruktion, Heizungs-/ Sanitäranlagen / Lüftung/ Gebäudeautomation bzw. Elektro-, Kommunikations-, und Außenanlagen zu entnehmen.

1.05 Planungsleistungen des Auftragnehmers

Siehe auch FB 2151.FLB Punkt II.2 Die Planungs- und Ausführungsaufgabe des Auftragnehmers zur schlüsselfertigen Errichtung umfasst auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen alle für den Werkerfolg erforderlichen Leistungen der Vor- und Entwurfsplanung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Werkstatt- und Montageplanungen (mindestens im in den nachfolgenden Leistungsbildern aufgeführten Umfang) und Leistungen analog: • HOAI §34 Stand 2021 (Gebäude und Innenräume LP 2-9),

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• HOAI §51 (Tragwerksplanung LP 2-6) • HOAI §55 (Technische Ausrüstung LP 2-9) • HOAI §43 (Ingenieurbauwerke LP 2-9) • HOAI §39 + §47 (Freiflächen und Verkehrsanlagen LP 2-9)

sowie alle vom Auftraggeber geforderten Angaben und Details, sowie alle Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Nutzern, Behörden, Versorgungsunternehmern und sonstigen externen Beteiligten.

Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherstellung des Werkerfolgs erforderlichen notwendigen Planungsleistungen und gutachterlichen Leistungen zu erbringen und gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen, mindestens jedoch die nachfolgend Aufgeführten. Ergänzend hat der AN vor Beginn der Arbeiten einen qualifizierten Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Dieser ist im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. In diesem Zusammenhang wird explizit auf das beengte Baufeld und die kaum vorhandenen Lagerplätze hingewiesen.

Hinweis zu Planfreigaben/Planprüfungen: Die Vorlage zur Freigabe von Plänen bei AG und dessen Vertretern hat in abgeschlossenen, sinnvollen (entsprechend nachfolgender Leistungsbilder) Abschnitten zu erfolgen. Es wird ausreichend Prüfungszeit durch den AG vorausgesetzt.

1.05.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Das Leistungsbild der LPH 5 und LPH 8 gem. §34 und Anlage 10 der aktuellen HOAI ist durch den AN zu erbringen und dem Auftraggeber vorzulegen: • detaillierte Ausführungsplanung incl. Fundamentplan mit folgendem Durcharbeitungsgrad: • Grundrisszeichnungen M 1:50 • Schnittzeichnungen M 1:50, M 1:20 • alle Ansichten M 1:50 • Detailzeichnungen aller relevanten Anschlusspunkte (Dach, Sockel, Geschossdecken, Fensteranschlüsse, etc.), M 1:10, M 1:5, M 1:2 • Dachaufsicht mit Darstellung Dachdurchdringungen, Gefälle und Entwässerungskonzept, M 1:100, M 1:50, • Fliesenspiegel aller gefliesten Räume, M 1:20 • Deckenspiegel mit Darstellung Revisionsklappen, technische Ein- und Aufbauten (Leuchten, Lautsprecher, Lüftungsgeräte etc.), M 1:50 • Werkstattzeichnungen aller Treppen incl. Geländer, Handläufe und Anschluss an die Geschossdecken M 1:10, M 1:5, M 1:2 • Freiflächenplanung incl. aller erforderlichen Details, Höhenkoten, Anschlusspunkte und Entwässerungssituationen • Fassadenreinigungs- und Wartungskonzept • Baustelleneinrichtungsplan • relevante Planungen zur Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß BaustellV und RAB32 • Türliste: Spätestens zu Fertigstellung der Rohbauarbeiten ist dem AG eine vollständige Türliste mit Angabe der Schließzylinderlängen. Gleichzeitig sind Grundrisspläne mit den entsprechend nummerierten Türen zu liefern. • Mechanische Schließzylinder werden bauseits gestellt

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Es ist eine koordinierte Planung von Hochbau, HLS, ELT und Tiefbau vorzulegen. Diese ist in Grundrissen und Schnitten in M 1:50 darzustellen, vor Montage lückenlos vorzulegen und wird von den bauherrnseitig beauftragten Planern mit Sichtvermerken versehen. Die Montage- und Werkplanung beinhaltet den Nachweis der Güte der Baustoffe mit dazu gehörigen Datenblättern. Der AN liefert zur Bemusterung die zum Einbau vorgesehenen Produkte, die Abstimmung erfolgt mit dem AG bzw. den eingesetzten Vertretern.

Zeichnerisches Darstellen Detailliertes textliches Ergänzen aller Planungsinhalte, die aus den Zeichnungen nicht hervorgehen und die ein ausführender Unternehmer unter Berücksichtigung seines Fachwissens zur Ausführung seiner Leistungen benötigt; die zeichnerischen und textlichen Darstellungen müssen so ausführlich und so aussagekräftig sein, dass sich mündliche Erläuterungen hierzu erübrigen.

Aufzeigen und Dokumentieren von Änderungen Aufzeigen und Dokumentieren von Änderungen in der Ausführungsplanung, die nach der Ausschreibung und Vergabe angeordnet und/oder zeichnerisch ausgeführt worden sind, um eine entsprechende Nachtragsbearbeitung und Nachtragsprüfung vornehmen und die Kostenauswirkungen im Vorfeld einer Nachtragsbeauftragung prüfen zu können.

Fortschreiben der Ausführungsplanung Fortschreiben der Ausführungsplanung um Änderungen, die vom Auftraggeber angeordnet oder genehmigt wurden, bis hin zum Stand der tatsächlichen Bauausführung.

1.05.2 Leistungsbild Tragwerksplanung

Für statisch relevante Bauteile sind prüffähige statische Berechnungen sowie alle notwendigen Werk- und Ausführungspläne zu erstellen und durch einen in Bayern zugelassenen Prüfingenieur prüfen zu lassen. Sämtliche für die abschließende Prüfung erforderlichen Unterlagen sind vollständig und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine angemessene Zeit für die Prüfung zur Verfügung steht und eventuelle Änderungsvermerke und Nachforderungen noch umgesetzt werden können, ohne den Fertigstellungstermin der Leistung zu gefährden.

1.05.3 Leistungsbild technische Ausrüstung

siehe Punkt 9: Technische Gebäudeausstattung siehe Punkt 10: Elektrotechnik

Bei Einsatz von Nachunternehmern hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Werkstatt- und Montagezeichnungen zwischen den verschiedenen Nachunternehmern koordiniert und abgestimmt werden. Dies gilt auch für die Abstimmung mit Nachunternehmern der Gebäudetechnik. Die Werkstatt- und Montageplanung ist in Abhängigkeit von den technischen Lösungen und Planungsinhalten gewerkeweise aufzustellen und vom Auftragnehmer fachkundig überprüfen zu lassen und formal mit Freigabevermerk als richtig und mit der Ausführungsplanung des Auftragnehmers übereinstimmend freizugeben. Die Planungsleistungen für die technischen Anlagen (Anlagengruppen Nr. 1-8 nach HOAI § 51 Abs. 2) sind nachfolgend in den spezifischen Anforderungen präzisiert. Als Durcharbeitungsgrad wird mindestens erwartet:

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Technische Anlagen • Grundrisszeichnungen • Detail- und Schnittzeichnungen • Schlitz- und Durchbruchspläne • Leerrohrpläne (soweit erforderlich), Betoneinlegepläne (soweit erforderlich) • Blitzschutzplanung • Belegungspläne, Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Potentialausgleichpläne • Elektropläne und Schaltschrankpläne- Beleuchtungsstärken-Berechnung (soweit erforderlich) • Datenpunktliste, Geräte- und Stücklisten • Anlagen- und Funktionsbeschreibungen • TÜV-, Eingabe- und Genehmigungsunterlagen • Ver- und Entsorgungsanträge • Technische Berechnungen wie Wärmebedarf • Heizflächenauslegung, Rohrnetzberechnungen • Zugehörige statische Berechnungen

1.05.4 Leistungsbild Tiefbau- und Freiflächenplanung

siehe Punkt 11: Mindestanforderungen Außenanlagen und Tiefbau

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine detaillierte Ausführungsplanung vorzulegen: • Ausführungsplan für die Entwässerungsanlagen und Freiflächen im M 1:100 inkl. Höhenangaben, Vermaßung, Gefälleangaben • Planung aller Entwässerungseinrichtungen auf dem Grundstück (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) bis zur Übergabe an die öffentlichen Kanalanschlüsse gemäß beiliegender Grundlagen • Planung aller Geländeaufbauten und Beläge sowie aller Einbauteile wie Mülleimer, Ascher, Schilder usw. • Fundamentangaben, unterirdischen Sparten, Materialangaben • Liste aller zur Verwendung vorgesehenen Materialien inkl. Liefernachweis und Typenbezeichnung. • Pflanzplanung mit Angaben aller zur Pflanzung vorgesehenen Pflanzen wie Sträucher, Stauden, Gräser mit Stückzahl und Qualität. • Detailschnitte im M 1:20 und 1:10 für Entwässerungsrinnen und Übergänge zwischen Belägen und Vegetationsflächen • Pflegeplan im M 1:100

1.05.5 Sonstige Planungsleistungen

Vom Auftragnehmer sind alle etwaig erforderlichen fachplanerischen und gutachterlichen Leistungen zu erbringen, insbesondere auch die Leistungen für • Bauphysik • Brandschutz • Vermessungsleistungen • Bodengutachten mit Schadstofferkundung und Erstellung eines Schadstoffkatasters • Kampfmittelerkundung mit ggf. Räumkonzept und Baubegleitung soweit über die vom Auftraggeber mit dieser Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Unterlagen hinaus erforderlich.

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Besonderer Hinweis Schädlingsschutz: Es ist dringlich darauf zu achten, dass in allen Bereichen der Bewohnerzimmer keine offenen Fugen und Anschlüsse verbleiben, durch die Schädlingen (z.B. Bettwanzen) ein Unterschlupf geboten wird. Dies betrifft insbesondere die Abhangdecken in den Bewohnerzimmern. Diese müssen allseitig dauerelastisch dicht an das Massivbauwerk angeschlossen sein. Auch Sockelleisten müssen lückenlos eingebaut werden. Revisionsdeckel sollen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden und müssen, wenn nötig, in dichter Form ausgeführt werden.

1.06 vorzulegende Nachweise

Mit dem Angebot ist abzugeben:

  1. Brandschutz Erklärung über die angestrebte Nachweisführung (siehe Punkt 4.05 Brandschutz) Ein geprüftes Brandschutzkonzept wird seitens des Auftraggebers gestellt, sollte der AN andere Bauweisen anstreben, ist das Brandschutzkonzept eigenverantwortlich zu überarbeiten und dem Prüfer vorzulegen. Resultierende Kosten sind Sache des AN. Zeitliche Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des AG.

  2. Schweißnachweis (nur wenn beim angebotenen System notwendig) Gültiges Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle sowie das dazugehörige ergänzende und für die Ausführung notwendige Schweißzertifikat (Schweißverfahren) für die entsprechenden Ausführungsklassen (EXC 1-3)

  3. Weitere Nachweise: Rechtzeitig bzw. gemäß Punkt 1.06 Fristen sind folgende Unterlagen vorzulegen: • prüfbarer statischer Nachweis für die gewählte Bauweise • prüfbarer statischer Nachweis für alle Stahlbauten (Treppen usw.) • prüfbarer statischer Nachweis für alle Fassadenbauteile • Nachweis der Standsicherheit 1 und 2 • freigegebene Prüfstatik • ggf. prüfbarer Brandschutznachweis für den BS II • Nachweis der Einhaltung von Vorgaben des GEG (Punkt 4.4 Wärmeschutz) • Energieausweis • Nachweis zur Einhaltung des Sommerlichen Wärmeschutzes • Nachweis zur Einhaltung des Mindestlüftungsquerschnittes der Fenster • Beleuchtungsberechnung / Nachweis der Beleuchtungsstärken /-verteilung • Übereinstimmungsnachweis und Konformitätsbescheinigung Brandschutz (siehe Punkt 4.05 Brandschutz) • Einmessbescheinigung durch zugelassenen Vermesser • Im Preis enthalten sind die Erstabnahmen durch Sachverständige nach SPrüfV; die Abnahmeprotokolle sind schriftlich vorzulegen. • Feststellanlagen, kraftbetätigte Türen und Fluchttüren (Unterlagen und Nachweise gemäß Richtlinien der DIBT): • Grundrisspläne mit Angabe der Lage der Feststellanlagen und der Türbezeichnung • Abnahmeprüfung mit Prüfbuch für Feststellanlagen und kraftbetätigte Türen • Bauaufsichtliche Zulassungen • Übergabeprotokolle und Einweisungsbestätigungen

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1.07 Fristen und Fertigstellungstermin

Siehe hierzu ergänzend den Rahmenterminplan in den Anhängen zur FLB:

23 Kalendertage nach Auftragserteilung: Vorlage einer Entwurfsplanung BAU der Sanierungsarbeiten

30 Kalendertage nach Auftragserteilung: Vorlage einer Entwurfsplanung HLS und ELT der Sanierungsarbeiten

52 Kalendertage nach Auftragserteilung: Vorlage einer Genehmigungsplanung mit Anträgen (nach Zustimmungsverfahren §73/BayBO)

86 Kalendertage nach Auftragserteilung: Bemusterungsliste (siehe Punkt 5.1) Vorlage einer vollständigen, mit dem AG abgestimmten Bemusterungsliste mit aussagekräftigen Produktbezeichnungen sowie Vorlage der geforderten Musterstücke und Handmuster

154 Kalendertage nach Auftragserteilung: Fertigstellung der Ausführungsplanung TGA und ELT

205 Kalendertage nach Auftragserteilung: Baubeginn

238 Kalendertage nach Auftragserteilung: Fertigstellung der Ausführungsplanung Gebäude, Außenanlagen und Tiefbau nach Erfordernis des Baufortschritts.

716 Kalendertage nach Auftragserteilung: Fertigstellung Bauausführung und Übergang in die Inbetriebnahme-Phase

756 Kalendertage nach Auftragserteilung: Übergabe an den Betreiber

Weitere Hinweise:

  • Die lose Möblierung erfolgt seitens des Betreibers nach Übergabe des Gebäudes.

  • Für alle vollständig und abschließend übergebenen Planungen und Unterlagen behält sich der AG eine Prüffrist von bis zu 20 Kalendertagen vor.

  • Die angegebenen Fristen sind Maximalfristen. Darüber hinaus obliegt es dem AN, relevante Planungen und Unterlagen so rechtzeitig dem AG vorzulegen, dass ein Sichtvermerk innerhalb von 15 Kalendertagen den Bauablauf nicht behindert.

  • Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Unterlagen mit Übergabe der jeweiligen Planung vorliegen, um seitens AG Entscheidungen treffen zu können, d. h., dass vollständige prüffähige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Die Abstimmung und Anfertigung der Planungsunterlagen und die Koordination der einzelnen Planungsersteller ist im Vorfeld durchzuführen. Auf den Plänen, die dem Auftraggeber zur Sichtung vorgelegt werden, ist mit

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Vermerk des Auftragnehmers zu bestätigen, dass diese Koordination durchgeführt und die Ergebnisse daraus wie auch der Planinhalt selbst vom Auftragnehmer geprüft wurden.

  • Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die zur Sichtung vorgelegten Unterlagen nicht gegen rechtliche Bestimmungen oder die Vorgaben des vereinbarten Leistungsumfangs verstoßen.

  • Der aus der Prüfung hervorgehende Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf wird vom Auftragnehmer in der laufenden Planung und Ausführung berücksichtigt. Für den sich aus den Prüfungen ergebenden Abstimmungsbedarf sind durch den Auftragnehmer Ansprechpartner für die unterschiedlichen Planungsbereiche zu benennen.

  • Der Sichtvermerk ist keine Freigabe und entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für die rechtliche, technische und maßliche Richtigkeit und Vollständigkeit der freigegebenen Unterlagen sowie die Verifizierung auf Übereinstimmung mit dem Vertrag (siehe auch FB 2151.FLB Punkt II.6).

1.08 Vergütung

Siehe auch FB 2151.FLB Punkt IX Die vom Auftragnehmer zu erbringende vertragliche Leistung wird durch den angebotenen Pauschalpreis abgegolten. Durch den Pauschalfestpreis sind auch diejenigen Leistungen abgegolten, die in den Vergabeunterlagen nicht bzw. nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch den Vertrag und die Vertragsbestandteile bestimmten Vertragszweck schlüsselfertig zu verwirklichen. Der Auftragnehmer übernimmt das Mengenermittlungsrisiko. Mit dem Pauschalfestpreis sind deshalb insbesondere auch alle Massen und Mengen der zu erbringenden Teilleistungen abgegolten.

1.09 Zahlungsplan und Zahlungsmodalitäten

siehe beiliegenden Zahlungsplan in den Anhängen der FLB

1.10 Dokumentation

1.10.1 Dokumentation während der Bauphase

Es sind alle Angaben und Unterlagen gemäß der kompletten vertraglichen Leistung für alle am Bau Beteiligten durch den Auftragnehmer vorzulegen, die ein vollständiges Controlling durch den Auftraggeber ermöglichen.

Darüber hinaus können weitere Unterlagen durch den Auftraggeber abgefragt werden, z. B.:

  • Protokolle aller Abstimmungstermine
  • Bautagesberichte
  • Erläuterungsberichte zu allen Planungs- und Bauausführungsphasen
  • Protokolle über die Koordination der an Planung und Bauausführung Beteiligten
  • aktualisierte Bauzeitenpläne
  • Bemusterungsprotokoll

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1.10.2 Dokumentation/Nachweise als Grundlage zur VOB-Abnahme

Zusätzlich zu den unter Punkt 1.05 genannten Unterlagen sind folgende Dokumente vorzulegen: Bestätigung, dass das Gebäude gemäß Baugenehmigung und freigegebener Ausführungsplanung errichtet wurde.

Eine übergeordnete Hersteller- und Fachunternehmererklärung für alle Gewerke ist durch den Auftragnehmer vorzulegen.

Das Gebäude entspricht in der Ausführung mindestens den Anforderungen des GEG zum Zeitpunkt der Genehmigung

Die tragende Baukonstruktion wurde nach der geprüften Berechnung des Prüfstatikers ausgeführt.

Die verwendeten Baustoffe- und Materialien der ausgeführten Leistungen entsprechend den unter Punkt 4.06 (Materialökologie) geforderten ökologischen Vorgaben, die vom Auftraggeber gefordert wurden.

Die ausgeführten Bauleistungen und verwendeten Materialien entsprechen der VOB sowie den einschlägigen DIN- und VDE-Vorschriften.

1.10.3 Schlussdokumentation zur Inbetriebnahme

Bereits im Zuge der Ausführungsplanung erstellt der Auftragnehmer eine Liste über die erforderlichen technischen Nutzungseinweisungen und die baubegleitend und/oder zur Abnahme der Leistungen als Gesamtpaket vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellenden Unterlagen zur Baubestandsdokumentation. Für die Baubestandsdokumentation sind alle für den späteren Betrieb und die Nutzung sowie spätere bauliche Maßnahmen erforderlichen Dokumente (inkl. aller Planunterlagen und Bestandspläne) zusammenzustellen.

Die gesamte Dokumentation ist in Papierform (zweifach bzw. dreifach für die haustechnischen Gewerke) in Aktenordnern an den Auftraggeber zu übergeben. Dafür ist eine geeignete Gliederungsstruktur vorzuschlagen und mit dem Bauherrn im Vorfeld abzustimmen.

Zusätzlich sind alle Einzeldokumente, soweit möglich, jeweils in digitaler Form als PDF-Datei, einzelne Unterlagen (Pläne, Listen etc.) zusätzlich in bearbeitbarer (unverschlüsselter) digitaler Form (dwg-/txt-/exc-Dateien etc.) zu übergeben. Die einzelnen Dokumente (inkl. Planunterlagen) müssen in die mit dem Auftraggeber abgestimmte Gliederungsstruktur eingeordnet werden. Dies gilt sowohl für die Papierdokumentation in Aktenordnern als auch für die digitale Dokumentation in Dateiform. Alle Einzeldokumente (Papierdokumente und Einzeldateien) sind in Verzeichnissen in der Gliederungsstruktur zu erfassen.

Die Papier- und digitale Dokumentation ist als Gesamtpaket zusammengefasst zu übergeben. Die gesamte Dokumentation muss so rechtzeitig übergeben werden, dass eine Überprüfung durch den AG vor dem Abnahmetermin möglich ist. Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente nicht vor der Übergabe fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig dem AG schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen.

Die Übergabe der geprüften Dokumentation ist Abnahmevoraussetzung.

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Umfang: Für die Baubestandsdokumentation sind alle für den späteren Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten, Instandsetzungen und Instandhaltungen erforderlichen Einzeldokumente (inkl. Planunterlagen) zu erbringen.

  1. Objektspezifische Angaben

2.01 Baugrundstück

siehe auch FB 2151.FLB Punkt I.4.4 Die Baumaßnahme ist auf dem Grundstück Flur-Nr. 193, Stadtfeldstr. 33, 94469 Deggendorf zu realisieren. Eine Begehung der Örtlichkeiten im Zuge der Angebotserstellung wird allen Bietern ausdrücklich empfohlen. Hierzu ist im Bauzeitenplan ein Zeitraum vor Angebotsabgabe vorgesehen. Ein Begehungstermin mit den AG ist durch den Bieter aktiv zu vereinbaren! Fragestellungen vor Ort sind nicht zulässig, diese sind über das Vergabeportal (im Sinne der Gleichbehandlung) schriftlich einzureichen. Nachforderungen nach Auftragserteilung, die auf einer Unkenntnis der Gebäude- und Grundstücksverhältnisse beruhen, werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Boden- Baugrundverhältnisse und Schadstoffe: Ein Bodengutachten liegt nicht vor und ist im Zuge der Vorplanung durch den Bieter auszuführen. In diesem Zuge ist der Boden auf Schadstoffseitig zu beproben und ggf. ein Schadstoffkataster zu führen.

2.02 Standzeit

Das Gebäude ist für eine zeitlich unbeschränkte Nutzung auszulegen.

2.03 Raumprogramm

siehe auch FB 2151.FLB Punkt II.1 Das in der Grundlagenermittlung umgesetzte Raumprogramm entspricht den vom staatl. Bauamt Regensburg und zugehörigen Stellen vorgegebenen Inhalten und ist in dieser Form ohne Änderung umzusetzen. Eine Unterschreitung der Nutzflächen des Raumprogramms in Einzelfällen ist nur zulässig, sofern die raumspezifische Nutzung nicht beeinträchtigt wird, wobei die Unterschreitung insgesamt nicht mehr als 3 % der Nutzflächen des Raumprogramms übersteigen darf.

Für alle Räume ist die gem. ASR erforderliche lichte Raumhöhe zwingend einzuhalten. Unterschreitungen auch in Teilbereichen sind in den Plänen darzustellen und mit dem AG abzustimmen. Ziel ist eine maximale lichte Raumhöhe.

  1. Verzeichnis der Anlagen

Siehe Anhang: Liste der Anlagen zur funktionalen Leistungsbeschreibung

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  1. Einzuhaltende Mindestanforderungen

4.01 Allgemein

Für alle Gewerke und Ausführungen sind die einschlägigen Gesetze, Regelungen und Vorgaben des Gesetzgebers, der Fachverbände, der Berufsgenossenschaften und Hersteller einzuhalten und werden Vertragsbestandteil. Notwendige Zertifikate, Nachweise und Anmeldungen sind dem Bauherrn unaufgefordert rechtzeitig vorzulegen. Alle Gesetze, Regelungen und Vorgaben des Gesetzgebers, der Fachverbände und Berufsgenossenschaften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Anspruch auf gesonderte Vergütung für Leistungen hinsichtlich Arbeitssicherheit jeglicher Art besteht nicht. Aktuelle Regelwerke der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sind in Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

4.02 Barrierefreiheit

Alle Ein- und Ausgänge sind schwellenlos gem. DIN 18040-1 herzustellen. Eine Barrierefreiheit des Gebäudes im EG wird durch den zu erstellenden Plattformlift im Eingangsbereich des Kindergartens (Achse 17) erreicht. Im Anschluss zum Kindergarten (Achse 11) wird ein barrierefreies WC errichtet. Die Bereiche UG/1.OG/2.OG sowie der Quarantänebereich im EG sind nicht barrierefrei zu gestalten. Der Verwaltungsbereich im EG soll in den Grundzügen barrierefrei (Türbreiten) gehalten werden. WC-Anlagen im Verwaltungsbereich sind nicht barrierefrei zu gestalten. Notwendige (Brandschutz-)Türen in den Verkehrswegen in allen Geschoßen sind schwellenlos auszubilden.

4.03 Schallschutz

4.03.1 Bauakustik

Aufstellen eines prüffähigen Nachweises (Schallschutznachweis) nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung des AN nach BayTB eingeführten Fassung von DIN 4109 (gültige Fassung). Im Zuge der Planung sind die Mindestkennwerte der DIN 4109 einzuhalten. Bei Unklarheiten ist die notwendige Anforderung mit geeignetem Nachweisen oder Berechnungen nachzuweisen.

4.03.2 Raumakustik und Schallschutz

Aufstellung eines prüffähigen Nachweises nach aktuell gültigen Normen und Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik über die Einhaltung der raumakustischen Anforderungen. Die Räume sind nach den Nutzungsarten im Sinne der DIN 18041 in ihren Grundlagen- anforderungen zu erfüllen. Dies ist insbesondere bei den Verwaltungs- und Beratungsräumen sowie dem Kindergarten zu beachten. Für die Bewohnerbereich ist der Nachweis nicht zu führen. Bei Unklarheiten ist die notwendige Anforderung mit geeignetem Nachweisen oder Berechnungen nachzuweisen.

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4.04 Wärmeschutz

Die beiliegenden Anlagen (Energieberatungsbericht) sind zwingend zu beachten und als Grundlage für die weiterführenden Planungen und Ausführungen anzunehmen.

Im Zuge der Erstellung des Wärmeschutznachweises sind folgende weiteren Nachweise gegebenenfalls bzw. zwingend erforderlich:

  • Erstellung eines detaillierten Bauteilkatalogs inkl. Übersichtsplan mit der Lage der Bauteile
  • Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach aktuell gültigen Normen
  • Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes gemäß DIN 4108-2
  • Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes gemäß DIN 4108-7
  • weitere projektbezogene Nachweise nach Erfordernis.

Im Zuge der Werkplanung und Bauausführung sind folgende weitere Nachweise gegebenenfalls bzw. zwingend erforderlich:

  • Gleichwertigkeitsnachweis gemäß Beiblatt 2 zu DIN 4108 und DIN V 18599-2 bzw. detaillierten Nachweis des Wärmebrückenzuschlages gemäß Beiblatt 2 zu DIN 4108, wenn diese durch den gewählten Ansatz des Wärmebrückenzuschlages DUWB in der Bilanzierung gem. DIN V 18599 erforderlich sind
  • Wärmebrückenberechnungen zum Nachweis des Mindestwärmeschutzes im Bereich von Wärmebrücken gemäß DIN 4108-2 und Beiblatt 2 zur DIN 4108, wenn diese durch den gewählten Ansatz des Wärmebrückenzuschlages DUWB in der Bilanzierung gem. DIN V 18599 erforderlich sind
  • Nachweis der Luftdichtheit mittels Differenzdruckverfahrens gem. DIN EN 9972, so auf Grund der angesetzten Randbedingungen der Bilanzierung gemäß DIN V 18599 zum Wärmeschutznachweis bzw. zur Dokumentation der Passivhausqualität erforderlich.
  • Ausstellung eines Energieausweises nach berechnetem Energiebedarf des Gebäudes unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes
  • Änderungen gegenüber dem Wärmeschutznachweis während der Bauausführung sind zu dokumentieren, ggf. sind die bereits erstellten Nachweise anzupassen und erneut zu führen. Die Änderungen sind zu kennzeichnen
  • Energiebedarfsberechnung, Bilanzierung gem. DIN V 18599 des Gebäudes nach Bauausführung, welche dem erstellten Energieausweis zu Grunde liegen
  • weiter projektbezogenen Nachweise nach Erfordernis.

Alle Nachweise sind mit geeigneten, prüffähigen Berechnungs-, Planungs- und Dokumentationsunterlagen vorzulegen. Sämtliche Nachweise müssen so rechtzeitig vorliegen, dass Auswertung und Beurteilung zur Abnahme vorliegen. Alle Nachweise sind auf Basis der aktuell gültigen Normen und Richtlinien sowie den anerkannten Regeln der Technik zu führen.

4.05 Brandschutz

Das beiliegende Brandschutzkonzept ist zu beachten. Das Brandschutzkonzept wurde durch das StBaR geprüft und freigegeben.

Für das Gebäude und alle Bauteile mit Brandschutzanforderungen sind allgemein gültige Zulassungen und Prüfzeugnisse vorzulegen. Die Zulassungen sind vor Ausführung dem Auftraggeber vorzulegen und grundsätzlich in die in Abschnitt „Dokumentation“ beschriebene Projektdokumentation einzufügen.

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Das Zusammenstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen bei Brandschutzeinrichtungen ist ebenfalls im Angebotspreis enthalten.

Die brandschutztechnische Begleitung der Bauausführung in Form von Prüfen der prinzipiellen Übereinstimmung mit der Brandschutzplanung sowie die Konformitätsbescheinigung ist Leistung des Auftragnehmers. In der Konformitätsbescheinigung ist zu bestätigen, dass die brandschutztechnische Ausführung allen öffentlich-rechtlichen Anforderungen aus der Baugenehmigung entspricht.

Die Feuerwehrpläne sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers. Dem AG sind die Pläne auch in bearbeitbarer Form (dwg/dxf-Datei) zur Verfügung zu stellen.

Die Flucht- und Rettungspläne werden durch den AN erstellt, geliefert und montiert (siehe Beschreibung Punkt 7.05.10). Die Flucht- und Rettungswegpläne müssen dem Bauherrn auch in bearbeitbarer Form (dwg/dxf-Datei) zur Verfügung gestellt werden.

Der Auftragnehmer erstellt die Laufkarten. Die Pläne sind aus lichtbeständigem Material zu erstellen. Sämtliche Pläne sind in digitaler Form zusätzlich in CAD-Format sowie im Format PDF zu übergeben.

Der Nachweis zu den Brandschutzanforderungen wird durch einen, vom AG beauftragten, Sachverständigen für Brandschutz baubegleitend dokumentiert. Der Sachverständige ist durch den AN vollumfänglich zu unterstützen und rechtzeitig über geplante Ausführungen zu informieren.

4.06 Zugelassene Baustoffe / Materialökologie

Es wird eindringlich auf die Einhaltung aller nachfolgenden Vorgaben zur Materialökologie hingewiesen. Sollten Verstöße festgestellt werden, sind alle vertragswidrig verbauten Stoffe und Materialien oder verwendete Reinigungsmittel auf Kosten des AN zu entfernen und mit zugelassenen Produkten zu ersetzen. Kontrollen erfolgen durch den AG und dessen Erfüllungsgehilfen, die Bauleitungen vor Ort und dem SiGeKo. Zum Ende der Baumaßnahme werden Raumluftmessungen durchgeführt. Dabei festgestellte Verstöße durch den AN (versteckter Mangel) werden nachverfolgt (Rückbau) und sämtliche Kosten inkl. Nachmessungen dem Verursacher zum Abzug gebracht. Auch das Betreten von zur Messung abgesperrter Bereiche und Räume ist untersagt, deshalb erforderliche Nachmessungen oder zusätzliche Anfahrten werden dem Verursacher angelastet.

Allgemeine Anforderungen (gelten grundsätzlich für alle materialökologischen Anforderungen, weitere Anforderungen ggf. in den jeweiligen Positionen) Nachweise: Die geforderte Qualität der Baustoffe und Bauprodukte ist rechtzeitig vor Ausführung bzw. Bestellung durch Sicherheitsdatenblätter, Prüfzeugnisse oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen.

Die Verantwortung der Produkteinhaltung liegt allein beim AN. Infos zur Dokumentation s.o. Aktualität der Nachweise: Nachweise wie Sicherheitsdatenblätter, Umweltzeichen-Zertifikate, Datenblätter oder

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Emissionsprüfberichte müssen aktuell sein. Bei Umweltzeichen gilt die jeweils aktuelle Version.

Produktänderungen: Notwendige Produktänderungen während der Ausführung sind unverzüglich mit dem AG abzustimmen, es sind alle vorgenannten Nachweise neu vorzulegen und neu vom AG freizugeben. Originalgebinde auf der Baustelle: Es sind alle Produkte auf der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden, eine Anlieferung bereits vorgemischter Produkte in Fremd- oder Neutralgebinden ist untersagt.

Feinstaub/ Gesundheitsgefährlicher Staub Die Handlungsanleitungen zur Staubminderung beim Bauen der BG BAU / GISBAU sind zu beachten. Die Staubentwicklung ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Beim Maschineneinsatz sind staubarme, abgestimmte Bearbeitungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) zu verwenden, die den allgemeinen Staubgrenzwert von 1,25 mg/m3 für die alveolengängige (A-) Fraktion sowie 10 mg/m3 für die einatembare (E-) Fraktion einhalten. Die BG BAU führt Positivlisten staubarmer Bearbeitungssysteme und staubarmer Produkte. Werden gesundheitsgefährliche mineralische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, sind die notwendigen Maßnahmen entsprechend der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe und der Gefahrstoffverordnung zu ergreifen.

Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften Alle verwendeten Bauprodukte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten: Stoffe, die unter der Chemikalienverordnung REACH als besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte „Kandidatenliste“) aufgenommen wurden (SVHC). Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Kandidatenliste. Alle verwendeten Stoffe und Gemische (flüssig, pastös, pulvrig, z.B. Lacke, Klebstoffe, Dichtstoffe) dürfen außerdem keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutionelle Bestandteile (d.h. Stoffe, die im Endprodukt verbleiben und in diesem eine Funktion erfüllen) enthalten: Stoffe, die in ihrem Sicherheitsdatenblatt mit Eigenschaften gekennzeichnet sind, die zur Aufnahme in die Kandidatenliste führen können (REACH Art. 57). Dies umfasst folgende Stoffe:

  • erwiesenermaßen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe („KMR-Stoffe“ der Kat. 1A und 1B) und Stoffe, die gemäß den Kriterien der EG-Verordnung 1272/2008 (oder der Richtlinie 67/548/EWG) mit den im Folgenden genannten H-Sätzen bzw. R- Sätzen eingestuft sind als:
  • karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A / Carc. 1B H350: Kann Krebs erzeugen. H350i: Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.
  • keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta. 1A /Muta. 1B H340: Kann genetische Defekte verursachen.
  • reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A, Repr. 1B H360F, R60: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360D, R61: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360FD, R60/61: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360Fd, R60/63: Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

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H360Df, R61/62: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

  • Stoffe mit PBT- (persistent, bioakkumulierend und toxisch) oder vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulierend) Eigenschaften. Für bestimmte Stoffe (z.B. Formaldehyd) gelten besondere Regeln. Diese sind über die Anforderungen des Blauen Engels bzw. über die in den nachfolgenden Absätzen explizit aufgeführten Anforderungen geregelt.

Biozide Der Einsatz von Bioziden gemäß Biozidverordnung ist nicht zulässig. Das gilt z.B. auch für Fassadenfarben- und putze, Fensterlacke oder die Vorbehandlung/ Lasur von Holz-Fassaden. Hiervon ausgenommen sind

  • Biozide, die allein zur Topfkonservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden. Hier gelten ggf. Einschränkungen und Vorgaben der Umweltzeichen (z.B. "Blauer Engel"), die in den jeweiligen produktgruppenspezifischen Anforderungen genannt sind.
  • Bläueschutzmittel bei Holzfenstern
  • Dichtstoffe in Feuchträumen

Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte Der Einsatz von chlorchemischen Produkten ist ausgeschlossen (z.B. bei Fußbodenbelägen, Rollladen, Sanitärleitungen, Abdeck-/ Trennfolien, Dichtungsbahnen). Ausnahmen sind zulässig für Anwendungsbereiche ohne vertretbare Alternativen. Ausnahme ist ggf. die Verwendung von PVC bei Kunststofffenstern und beim Material für die Elektroinstallation.

Oberflächenbeschichtungen Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle, Wachse, Korrosions-, Brandschutzanstriche, etc.) sind umwelt- und gesundheitsverträgliche, insbesondere wasserbasierte und 1-komponentige Produkte und Verfahren einzusetzen. Sind im technischen begründeten Sonderfall lösemittelbasierte Produkte für Vor-Ort-Beschichtungen erforderlich, dürfen diese kein 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoxim enthalten oder emittieren. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. der 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoxim - abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. Beschichtungen bzw. Oberflächenbehandlungen von Stahlbau-, Metallbau- und Schlosserarbeiten sind grundsätzlich komplett oder weitgehendst (z.B. Korrosionsschutz + Decklack) werkseitig bzw. im Produktionsbetrieb der Firma vorzunehmen und dürfen bis zum Zeitpunkt des Einbaus auf der Baustelle keine VOC-Richtwertüberschreitungen mehr verursachen. Auf der Baustelle ist die Verarbeitung nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem AG erlaubt.

Bodenbeläge

Linoleumbeläge Linoleumbodenbeläge müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 120 (Blauer Engel) oder denen des "natureplus"-Umweltzeichens oder gleichwertig entsprechen. Sie sind, unter Ausschluss von PU-Versiegelungen und metallvernetzten Systemen inklusive der Erstpflege vom AN auszuführen. Es dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den

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Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus/ EC1R plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet werden. Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie Kleb- und Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) gemäß Giscode-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des AG erlaubt. Es dürfen nur Produkte mit den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus/ EC1 R plus“ oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 verwendet werden.

Fliesenbeläge Es dürfen nur Produkte mit den Umweltzeichen Emicode“ EC1plus / EC1 R plus https://www.emicode.com/lizenzvergabe/“ oder "Blauer Engel" DE-UZ 113 https://www.blauerengel.de/de/produktwelt/bauen-heizen/bodenbelagsklebstoffe-158 verwendet werden. Für Fliesen und Platten sind zudem grundsätzlich mineralische Fliesenkleber zu verwenden. Fließbeschichtungen / Kunstharzbodenbeläge (Reaktionsharze / 2K z.B. Epoxid-, PU-, PMMA-Harze) Fließbeschichtungen dürfen nur im technisch notwendigen Sonderfall eingesetzt werden, wenn keine vertretbare Alternative zur Verfügung steht, der AG ist schriftlich zu informieren. Für die verwendeten Produkte muss eine abZ / ETA mit Nachweis AgBB-Schema und TVOC max. 0,25mg/m3 vorgelegt werden.

Erstpflege Bodenbeläge Produkte für die Erstpflege, die folgende Inhaltsstoffe enthalten, dürfen nicht zur Anwendung kommen: Alkylphenolethoxylate (APEO) Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen Thioharnstoff kationische Tenside Konservierungsstoffe auf Chlor- oder Halogenbasis/ Halogenkohlenwasserstoff Phenol und dessen Derivate Quarternäre Ammoniumverbindung Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol 2-N-Methylpyrrolidon p-Dichlorbenzol synthetische Moschus-Verbindungen Oxime (z.B. 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoxim), die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. der 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoximfreiheit -abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren. nach der Gefahrstoff-VO und MAK-Liste als sehr giftig, cancerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufte Einzelkomponenten Ebenso ausgeschlossen sind metallvernetzte Dispersionen und PU-Versiegelungen.

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Spätestens 10 Tage vor Ausführung der Erstpflege übermittelt der AN das Produkt- und EU- Sicherheitsdatenblatt des Erstpflegeprodukts, die Pflegeanleitung für den Boden und den Termin für die Erstpflege per E-Mail oder Fax an den AG. Die Erstpflege ist spätestens 14 Kalendertage vor der Raumluftmessung abzuschließen. Der Termin ist beim AG zu erfragen.

Dämmstoffe und -vliese in Innenräumen Hinweis: Im Innenbereich ist immer zunächst der Einsatz von Dämmstoffen und Dämmstoffvliesen aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf, Holzfaser etc.) zu prüfen.

Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen Dämmstoffe in Innenräumen müssen dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-ZU 132; dem „natureplus“- Umweltzeichen oder dem Öko-Tex Standard 100/ Produktklasse I oder gleichwertig entsprechen. Für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist zusätzlich der Ausschluss von Boraten als Flammschutzmittel (s. allgemeiner Stoffausschluss von SVHC) zu beachten. Für Zellulosedämmstoffe ist zum Nachweis der Boratfreiheit eine zusätzliche Herstellererklärung erforderlich.

Kunstschaum-Dämmstoffe Dämmstoffe in Innenräumen müssen dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ DE-ZU 132; dem „natureplus“- Umweltzeichen oder dem Öko-Tex Standard 100/ Produktklasse I oder gleichwertig entsprechen. Kunstschaudämmstoffe (Polystyrol u.a.) müssen zusätzlich frei von halogenierten Treibmitteln sein. EPS- oder XPS-Kunststoffe dürfen kein HBCDD, PU-Schäume kein TCEP als Flammschutzmittel enthalten. Ein einfacher Nachweis dafür ist bei EPS das Qualitätssiegel BFA QS des IVH, bei PU-Schäumen das pure-life Siegel des ÜGPU e.V.

Melaminharzschaumstoffe Melaminharzschaumstoffe (z.B. als Akustikplatten) und ähnliche formaldehydfreisetzende Produkte sind im Innenraum ausgeschlossen. 2-chlorpropan-emittierende Phenolharz-Hartschaumplatten 2-chlorpropan-emittierende Phenolharz-Hartschaumplatten sind innen wie außen nicht erlaubt. Künstliche Mineralfasern Produkte aus künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen die Anforderungen des RAL-Gütezeichens „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ erfüllen. Eine Deklaration des kanzerogenen Potentials bzw. der gesundheitlichen Unbedenklichkeit entsprechend der GefStoffV ist vorzulegen, damit ein Ausschluss von Feinfaseremissionen aus KMF unter Beachtung der in der TRGS 905 dargelegten Kriterien gegeben ist. Der Nachweis ist vor dem Einbau zu erbringen und zu dokumentieren.

  • KMF-Dämmstoffen oder -Vliese mit Kontakt zum Innenraum Eine Verwendung von KMF-Dämmstoffen oder -Vliesen mit Kontakt zum Innenraum, wie in Akustikelementen (Decken oder Wände), Prallwänden oder in Innen-Putzsystemen, ist ausgeschlossen. Sind KMF aus brandschutztechnischen Gründen unumgänglich, müssen diese staubdicht in Seidenkissen eingenäht und mit formaldehydfreien Bindemitteln hergestellt sein. Ausnahmen gelten für Räume, die nicht dauerhaft zum Aufenthalt genutzt oder nicht häufig frequentiert werden (z.B. Technikbereiche).

Akustikvliesauflagen müssen WHO-Faser frei (= frei von lungengängigen Fasern) und formaldehydfrei sein. Seite 22 von 88

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Ausstopfen zwischen Türen oder Fenstern und Wandanschluss Zum Ausstopfen zwischen Türen oder Fenstern und Wandanschluss sind vorrangig Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Hanf) zu verwenden. Der Einsatz von KMF ist nicht zulässig, außer aus brandschutztechnischen Gründen. Ein Austreten der Fasern in den Innenraum muss dann durch sorgfältiges Verschließen der Fugen ausgeschlossen werden.

Spritz- und Montageschäume Die Verwendung von Montageschäumen und sonstigen Ortschäumen ist ausgeschlossen. Dies betrifft alle Produkte, sowohl 1K, als auch 2K-Montageschäume, als auch Montageschäume mit Emicode.

Dichtungen und Abdichtungen Im Innenraum (auch hinter Verkleidungen oder abgehängten Deckenkonstruktionen) dürfen nur Kleb-und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus / EC1 R plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet werden. Abweichungen, z.B. „Emicode“ EC1, sind nur in (technisch) begründeten Ausnahmefällen bzw. in Bereichen mit sicherheitsrelevanten bauaufsichtlichen Anforderungen in Abstimmung mit dem AG möglich. Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. -haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe Produkte ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. 2-Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoximfreiheit -abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.

Flüssigabdichtungen in Innenräumen Für Flüssigabdichtungen in Innenräumen dürfen nur Produkte entsprechend dem Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus / EC1 R plus oder gleichwertig verwendet werden.

Kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen/ bituminöse Voranstriche Als kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen/ bituminöse Voranstriche dürfen nur Produkte mit „Giscode“ BBP 10 verwendet werden.

Dichtungs-/ Dachbahnen und Dampfsperren aus PVC sind ausgeschlossen.

Holz, Holzwerkstoffe Bei Bau und Ausstattung dürfen ausschließlich zertifizierte Hölzer aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden. Der Einsatz von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern ist ausgeschlossen. Nachweis: Holz-von-Hier-Umweltlabel, PEFC-Regional-Label. Bei FSC oder PEFC ist zusätzlich der Ausschluss von Tropenholz oder Hölzern aus Urwäldern nachzuweisen. Terpenhaltige Holzarten sind zur Minimierung von bicyclischen Terpenen zu vermeiden. In Aufenthaltsräumen sind harzarme Holzarten zu verwenden. Stark harzhaltige Nadelhölzer - insbesondere Kiefernholz- (z.B. verarbeitet als Fensterprofile, „Seekiefer“-, OSB- u. ä. Platten) dürfen nicht verwendet werden. Hinweis: Bei Fichtenholz sind harzarme Sortierungen zu wählen und auszuschreiben. Produkte mit formaldehydhaltigen Beschichtungen (z.B. Klebstoffe für Furniere, Oberflächenbeschichtungen) sind grundsätzlich nicht zulässig. Konstruktive (Massiv-)Holzbauteile (z.B. Brettschichtholz, Brettsperrholz) müssen formaldehydfrei verleimt sein oder es ist auf alternative Bauarten oder Baustoffe auszuweichen. Seite 23 von 88

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Bei BSH-Leimbindern mit großen Spannweiten, bei denen produktionsbedingt formaldehydfreie Verleimung nicht möglich ist, ist eine formaldehydminimierte Verklebung zulässig, sofern für das BSH-Produkt unter Angabe der verwendeten Kleber eine Prüfkammer-Messung auf VOC und Formaldehyd entsprechend den u. g. Bedingungen und mit Einhaltung der dort genannten Grenzwerte vorgelegt wird.

Holzschutz Im Holzbau sind Konstruktionen zu wählen, bei denen nach DIN 68 800 chemischer Holzschutz entbehrlich ist. In Aufenthaltsräumen dürfen keine chemischen Holzschutzmittel eingesetzt werden. Sofern chemischer Holzschutz produktionsbedingt (z.B. bei Holzfenstern) erforderlich ist, dürfen nur Produkte mit BAuA-Zulassung verwendet werden. Gemäß BiozidVO sind die verwendeten bioziden Wirkstoffe zu deklarieren und zu dokumentieren. Es muss - bei gleicher Eignung - das jeweils umweltverträglichste Produkt und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend des „Giscodes“ der Bauberufsgenossenschaft (BG BAU - GISBAU) zu Grunde zu legen. Holzschutzmittel für tragende Bauteile müssen das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.

Kleb- und Verlegewerkstoffe Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) gemäß Giscode-Einstufung der Bauberufsgenossenschaft und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 verwendet werden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung des AG erlaubt. Als Verlegewerkstoffe für Boden- und Wandbeläge dürfen nur Produkte entsprechend der Umweltzeichen DE-UZ 113 (Blauer Engel) oder "Emicode" EC1plus oder gleichwertig verwendet werden. Für Fliesen und Platten sind zudem grundsätzlich mineralische Fliesenkleber zu verwenden.

Kleb- und Dichtstoffe (Verfugungen, punkt- und linienförmige Verklebungen) Im Innenraum (auch hinter Verkleidungen oder abgehängten Deckenkonstruktionen) dürfen nur Kleb- und Dichtstoffe entsprechend den Umweltzeichen „Emicode“ EC1plus oder DE-UZ 123 (Blauer Engel) oder gleichwertig verwendet werden. Abweichungen, z.B. „Emicode“ EC1, sind nur in (technisch) begründeten Ausnahmefällen bzw. in Bereichen mit sicherheitsrelevanten bauaufsichtlichen Anforderungen in Abstimmung mit dem AG möglich. Zur Vermeidung der Innenraumluftbelastung sind amin- oder oximvernetzende bzw. - haltige oder emittierende Silikonkleb- und Dichtstoffe ausgeschlossen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit bzw. 2- Butanon-, Propanon-, 2- Pentan- oder Acetonoximfreiheit - abhängig von der spezifischen Anforderung- dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.

Innenwand- und Deckenfarben Bei Innenwand- und Deckenfarben sind reine Silikatfarben (ggf. mit geringem Dispersionsanteil) oder lösemittel- und konservierungsfreie Dispersionsfarben zu verwenden. Die Farben müssen den Anforderungen des Umweltzeichens DE-UZ 102 (Blauer Engel) oder des natureplus-Umweltzeichens oder gleichwertig entsprechen.

Grundierungen, Lacke und Lasuren Als bauseitig/ vor-Ort aufgebrachte Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme, wasserbasierte Produkte entsprechend den Vergabegrundlagen des Umweltzeichens DE- UZ 12a (Blauer Engel) oder gleichwertig eingesetzt werden.

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Das gilt auch für Beschichtungen von Holz-Bodenbelägen. Für Öle und Wachse ist die Einhaltung des AgBB-Bewertungsschemas mit TVOC<250mikrogramm/m3 nach 28 Tagen und GISCODE Ö10+, Ö20+ oder Ö40+ (lösemittelfrei bzw. -arm und oximfrei*) nachzuweisen. Die schriftliche Bestätigung der Oximfreiheit - abhängig von der spezifischen Anforderung - dieser Produkte ist vom Hersteller einzuholen und zu dokumentieren.

Trennmittel Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen DEUZ 178 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen.

Ziegel Gefüllte Ziegel sind nur als perlite- oder holzwollegefüllte Ziegel zulässig.

Recyclingprodukte zum Bauteilschutz Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Ausstattung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.

4.07 Raumluftqualität / Raumluftmessung

Der AN hat dafür zu sorgen, dass schon während der Bauzeit alle Räume ausreichend gelüftet werden. Nach Fertigstellung aller Leistungen muss im Auftrag des AN eine Raumluftmessung in mindestens zwei Aufenthaltsräumen pro Etage durchgeführt werden. Gemessen wird auf Formaldehyd und flüchtige organische Verbindungen (VOCs) durch ein sachverständiges Ingenieurbüro gemäß DIN EN ISO 16000. In der Leistung sind auch die Auswertung und Beurteilung der gemessenen Werte enthalten. Die Raumluftmessung muss so rechtzeitig durchgeführt werden, dass Auswertung und Beurteilung zur Abnahme vorliegen.

Die Messung muss im Ergebnis folgende Beurteilungswerte unterschreiten: die Formaldehyd- Raumluftkonzentration < 0,08 ppm, den Summenwert VOC < 3000 µg (Mikrogramm)/ m3 die Richtwerte II entsprechend den aktuellen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes, siehe Tabelle „Die Richtwerte I und II“ unter http://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/kommissionen und Arbeitsgruppen/Arbeitsgruppe für Innenraumrichtwerte.

In dauerhaft genutzten Räumen ist ein Zielwert (VOC gesamt) von 200-300 µg/m3 anzustreben. Ab Summenwerten von 1000 µg/m3 sind weitere Einzelmaßnahmen zur Minderung der Raumbelastungen durchzuführen. Ab einen Summenwert von 3000 µg/m3 (Eingriffswert) ist eine dauerhafte Raumnutzung nicht zulässig.

Zur Sicherung der Vorgaben muss nach einer achtstündigen Verschlusszeit diese Werte ohne Belüftung der Fenster oder laufende Lüftungsanlagen eingehalten werden.

Bei Überschreitung der oben genannten Richtwerte wird das Gebäude nicht vom Auftraggeber abgenommen.

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Bei Überschreitung der vorgegebenen Werte sind Minderungsmaßnahmen durch den AN durchzuführen, (z.B. Ausbau der Schadstoffquelle, Lüftungsmaßnahmen).

Die Kosten aller weiteren notwendigen Kontroll-Raumluftmessungen übernimmt der AN.

4.08 Zentrale Leittechnik / Gebäudeleittechnik

Siehe Punkt 9.08 Gebäudeautomation

4.09 sonstige rechtliche Anforderungen, technische Anforderungen und Vorgaben

Für alle Leistungen sind die einschlägigen Gesetze, Regelungen und Vorgaben des Gesetzgebers, der Fachverbände, der Berufsgenossenschaften, Hersteller, einzuhalten und werden Vertragsbestandsteil.

Die Vorgaben der Landesunfallkasse sind einzuhalten.

Notwendige Zertifikate, Nachweise sind dem Auftraggeber unaufgefordert rechtzeitig vorzulegen. Grundlage für die Ausführung aller Leistungen ist die VOB Teil B und C. Die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.

Darüber hinaus ist für bestimmte Gewerke folgendes zwingend einzuhalten und dem Auftraggeber mit Nachweis vorzulegen:

Korrosionsschutz: nach DIN EN ISO 12944-2 C – 3 Stadt und Industrieatmosphäre High – über 15 Jahre nach DIN 12944 – 5 Beschichtungen ohne VOC – organische Verbindungen für die Grund-, Zwischen-, und Deckbeschichtungen.

Schweißarbeiten: nach DIN EN 1090 Zertifizierung nach DIN EN 1090 für tragende Aluminium - Stahlkonstruktionen. Einstufung der Klasse ist durch den AN nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat für das Erstellen von Tragwerken im bauaufsichtlichen Bereich die Bedingungen nach DIN EN 1090 (Teil 1-3) zu erfüllen. Vor Auftragsvergabe ist ein gültiges Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle, sowie das dazugehörige ergänzende und für die Ausführung notwendige Schweißzertifikat (Schweißverfahren) für die entsprechenden Ausführungsklassen (EXC 1-3) vorzulegen.

Trockenbauarbeiten: DIN EN 520 Gipskartonplatten mit den nachfolgenden DIN-Regelungen nach DIN 18180 Metallständerwerk: DIN EN 14195 mit DIN 18182

Beton- und Stahlbetonarbeiten: nach DIN 18331 Bei Schalungsarbeiten sind Trennmittel einzusetzen, die biologisch schnell abbaubar sind und dem

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Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Technisch notwendige Ausnahmen sind zu Begründen und dem Auftraggeber vor Ausführung anzuzeigen.

Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten: nach DIN 18338 Es gilt das aktuelle Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks, die Flachdachrichtlinien, das ABC der Bitumenbahnen sowie die Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen-nach der Dachbegrünungsrichtlinie der FLL, in der jeweils gültigen Fassung.

Klempnerarbeiten: nach DIN 18339 Es gilt das Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks.

Fliesen- Plattenarbeiten: nach DIN EN 14411 Trennschienen an Türen, bei Belagswechsel und an Bewegungsfugen sind nur in nichtrostender Metallqualität, d= min. 2,5 mm einzubauen.

Abdichtungsarbeiten: Aktuell gültige Normen und Richtlinien für alle Arten von Bauwerksabdichtungen innen und außen.

Ferner sind folgende Nachweise zu liefern: siehe Punkt 1.05

  1. Sonstige Regeln zur Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber

5.01 Farb- und Materialkonzept / Bemusterungen

siehe auch FB2151.FLB Punkt III2

Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören auch die Gewerke übergreifende und zusammenhängende technische und gestalterische Beratung für alle Materialien, als Entscheidungsgrundlage für den Auftraggeber in Ergänzung zum vorgenannt beschriebenen Bemusterungsprozess. Die Entscheidung über die vom Auftragnehmer vorgeschlagene Farbauswahl liegt immer beim Auftraggeber und/oder dessen Vertretern. Anderslautende Formulierungen auf anderen Dokumenten und/oder Planunterlagen der Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unwirksam. Vom AN ist eine vollständige Bemusterungsliste mit aussagekräftigen Produktbezeichnungen vorzulegen. Anzahl und Art der vorzulegenden Muster ist bei der Beschreibung der jeweiligen Bauteile (Punkt 7) aufgeführt.

Bemusterungsliste Hochbau Im Bereich Hochbau sind mindestens folgende Bauteile zu bemustern.

  • Oberflächen von Böden (Fliesen, Linoleum)

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  • Sockelleisten
  • Farben (Fassaden, Wände, Decken, Stahlbauteile etc.)
  • Fenster und Türen (Oberflächen, Farben, Beschläge, Drücker etc.)
  • Sanitär-Trennwände (Oberflächen, Farben, etc.)
  • Eckschutzprofile
  • Ausstattungsbauteile (Schilder etc.)
  • Treppen: Stufen, Stahlbauteile, Handläufe, Konsolen etc.
  • Fensterbänke (innen, außen)
  • Blendschutz
  • Sauberlaufmatte
  • Küchen (Kindergarten und Teeküchen Verwaltung)
  • Trennwandsystem im UG-Lagerbereiche

Bemusterungsliste TGA Angaben über die Bemusterung von Bauteilen für die technische Gebäudeausrüstung siehe Beschreibung Mindestanforderungen Elektroinstallationsarbeiten und Mindestanforderungen Sanitär- und Heizungsinstallation, Lüftungsbauarbeiten

5.02 Baustellenberichte

Vom Auftragnehmer ist ein Bautagebuch zu führen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in geeigneter Form über den Personal- und Geräteeinsatz, Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen, den Arbeitsfortschritt und über besondere Vorkommnisse aktuell zu berichten. Hierzu zählen auch Begehungen mit der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt. Dem Auftraggeber sind alle Unfälle, Erste Hilfe - Fälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Das Bautagebuch ist der Objektüberwachung wöchentlich unaufgefordert vorzulegen.

In den Bautagesberichten sind u.a. aufzunehmen:

  • Name der Firma und Baustelle
  • fortlaufende Nummerierung
  • Datum
  • Temperatur um 7.00 Uhr (morgens), windgeschützte Stelle
  • Witterungsverhältnisse
  • Anzahl der Arbeitnehmer nach Lohngruppen/ Qualifikation
  • Maschineneinsatz
  • ausgeführte Leistung mit Ortsangabe (Geschoss / Achsen) und Bezug zum betroffenen Vorgang (Vorgangsnummer / Planbezeichnung)
  • besondere Maßnahmen und Vorkommnisse
  • Anweisungen der Objektüberwachung und des SiGe- Koordinators
  • Unterschrift des Bauleiters des Auftragnehmers

5.03 Baustellenbesprechungen

siehe auch FB2151.FLB Punkt III.3.3

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  1. Randbedingungen

6.01 Übergabe Baufeld und Grundstückssicherung

siehe auch FB 2151.FLB Punkt I.4.3 Ab dem Termin der Übergabe trägt der Auftragnehmer die Verkehrssicherungspflicht für das Baugrundstück. Insbesondere ist er verpflichtet, das Baugrundstück gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

6.02 Übergabe der Anlage nach Fertigstellung – Abnahme und Baufeinreinigung

Zum Termin der Fertigstellung führt der AG bzw. seine Vertreter zusammen mit dem AN eine Begehung des gesamten Gebäudes durch. Eine Baufeinreinigung ist hierfür rechtzeitig einzuplanen und auf Kosten des AN durchzuführen. Die bei dieser Begehung festgestellten Mängel und Restarbeiten werden protokolliert und bis zur Abnahme vom AN beseitigt. Zum Termin der Abnahme muss das Gebäude erneut komplett gereinigt sein. Im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel und/oder Restarbeiten werden bis zur Übergabe des Gebäudes an den Nutzer beseitigt, eine erneute Baufeinreinigung aller Bauteile ist vor der Übergabe durchzuführen. Die Reinigungsarbeiten beinhalten immer sämtliche Bauteile wie z. B. Wände, Fenster, Böden, WCs, Lüftungskanäle etc. sowohl innen als auch außen.

6.03 Baustrom und Bauwasser

Der Baustromanschluss ist durch den AN herzustellen, vorzuhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme rückzubauen. Der Baustrom ist wöchentlich zu prüfen und zu protokollieren. Ein entsprechender Stromzähler zur Verbrauchserfassung ist vorzusehen. Die Verbrauchskosten sind vom AN zu tragen.

Der Bauwasseranschluss ist durch den AN herzustellen, vorzuhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme rückzubauen. Ein geeigneter Zähler ist vorzusehen. Die Verbrauchskosten sind vom AN zu tragen. Der Bauwasseranschluss darf nur aus dem öffentlichen Netz (Hydrant) gespeist werden.

6.04 Baulärm

Bei der Baumaßnahme sind die Vorgaben des Merkblattes zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten. Um eine rechtzeitige Fertigstellung der Baumaßnahme zu ermöglichen, ist es dem AN gestattet, unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Lärmschutzauflagen, Bauleistungen auch an Wochenenden auszuführen. Eine gesonderte Vergütung für die am Wochenende ausgeführten Arbeiten erfolgt nicht, dies betrifft ebenfalls das eventuell notwendige Einholen von Sondergenehmigungen im Zusammenhang mit der Wochenendarbeit.

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6.05 Baustellenreinigung

Während der Bauzeit hat der Auftragnehmer die Baustelle täglich zu reinigen und das Gebäude von Bauschutt, grober Verschmutzung und Verpackungsmaterialien zu befreien. Unter Baustelle sind nicht nur das Bauwerk, sondern auch die vom Auftragnehmer genutzten Außenanlagen zu verstehen. Während der Ausbauphase ist zusätzlich das Bauwerk mindestens einmal täglich besenrein zu reinigen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer mindestens zweimal täglich, einmal davon am Feierabend, die Zufahrt zur Baustelle von Verschmutzungen zu befreien. Alle anfallenden Stoffe sind von ihm auf seine Kosten fachgerecht zu trennen und zu entsorgen.

6.06 Baustelleneinrichtung

Siehe auch FB 2151.FLB Punkt XIII.4 Die Kosten für die gesamte Baustelleneinrichtung inkl. Toiletten, Sozialräume, Baustromverteilung, Bauwasserverteilung, Herrichten des Untergrundes usw. sind in den Gesamtpreis einzukalkulieren. Die Anschlüsse an Wasser, Abwasser und Strom sind auf eigene Kosten herzustellen. Sollten öffentliche Flächen oder Parkverbote für die Ausführung notwendig werden, so sind diese vom AN bei der Behörde zu beantragen, zu planen, herzustellen und zu unterhalten, sowie die dafür entstehenden Kosten und Gebühren vom AN zu übernehmen. Folgende Baustelleneinrichtungsgegenstände sind durch den Auftragnehmer mindestens einzurichten, vorzuhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme zu räumen:

  • Sanitäranlagen
  • Bauleitungsbüro
  • Baubeleuchtung Zur Lage der Baustelleneinrichtung wird auf die Anhänge A08+I05/6 verwiesen. Sollten weitere Baustelleneinrichtungsgegenstände notwendig sein, sind diese ohne weitere Vergütung einzurichten, vorzuhalten und zu räumen. Es ist vor Beginn der Arbeiten vor Ort ein Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen, der mit den anderen am Bauvorhaben beteiligten Firmen abgestimmt werden muss. Das Anbringen eigener Firmenschilder ist unzulässig. Sollten aufgrund der Witterung Winterbaumaßnahmen erforderlich werden, sind diese vollumfänglich einzukalkulieren.

6.07 Besetzung der Baustelle

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Baustelle eine der Art und dem Umfang des Bauvorhabens entsprechende sachverständige deutschsprachige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Poliere) zu stellen. Der benannte projektverantwortliche Bauleiter ist für die gesamte Dauer der Baustelle mit der Überwachung der Bauausführung zu betrauen. Die etwaige Bestellung einer anderen Person als projektverantwortlicher Bauleiter darf nur nach schriftlicher Anzeige gegenüber dem Auftraggeber erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine Überwachungstätigkeit so auszuüben, dass sämtliche Bauleistungen mangelfrei vertragsgerecht ausgeführt werden. Die Vorortpräsenz ist von ihm in erforderlichem Maß zu gewährleisten. Insbesondere sind schadensgeneigte Bauleistungen und solche Arbeiten, deren Ergebnisse durch die nachfolgende Bautätigkeit nicht mehr zugänglich sind, sorgfältig zu kontrollieren und dokumentieren.

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6.08 Verkehrsverhältnisse / Verkehrsbeschränkungen

Die Zufahrt in das Grundstück liegt am Ende des Seitenstichs der „Stadtfeldstraße“. Hier ist eine direkte Zufahrt auf das Baufeld möglich.

Lager und Arbeitsplätze

Das Gelände wird gemäß beiliegendem Lageplan erschlossen. Außerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen ist das Lagern von Baumaterialien und das Abstellen von Baugeräten und Fahrzeugen etc. nicht zugelassen. Insbesondere in Zufahrtsbereichen und Feuerwehrumfahrungen gilt ein generelles Parkverbot! Soweit öffentliche Flächen in Anspruch genommen werden, sind die Genehmigungen hierfür auf eigene Kosten des Auftragsnehmers eigenverantwortlich und rechtzeitig einzuholen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse kann das Anmieten externer Lagerplätze notwendig sein. Dies ist in der Kalkulation des AN zu berücksichtigen.

6.09 Schuttbeseitigung

Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen, gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik und führt die von ihm zu erbringende Nachweise. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen, vorzuhalten, sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die nach abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. Vom AG werden lediglich Aufstellflächen, aber keine Schutt- und Abfallcontainer zur Verfügung gestellt. Diese sind vom AN selbst bereitzustellen. Die Aufstellflächen sind mit der vom Auftraggeber beauftragten Objektüberwachung abzustimmen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung für die Müllentsorgung erfolgt nicht. Verunreinigungen, die trotz Aufforderung nicht entfernt werden, können von der Objektüberwachung ohne Vorankündigung kostenpflichtig entfernt werden.

6.10 Einmessarbeiten

siehe FB 2151.FLB Punkt I.4.3

6.11 Baustellensicherung / Bauzaun

siehe auch FB2151.FLB Punkt III.3.1

Während der Bauausführung hat der Auftragnehmer die Baustelle bis zur Übergabe des Bauwerks an den Auftraggeber gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Die Baustelle muss in jeder Bauphase bis zur Übergabe des Gebäudes ausreichend gesichert sein. Die in direkt angrenzende Wohnheime und Einrichtungen sind mittels gesicherter, verschraubter Bauzäune von der Baustelle abzutrennen und zu sichern. Unbefugten soll der Zutritt verwehrt werden.

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Vor Beginn der Baumaßnahme ist der gesamte Baustellenbereich für die gesamte Dauer der Baustelle mit einem Bauzaun umlaufend abzusichern. Die Zaunelemente sind fest miteinander zu verschrauben. Zaunelemente ohne Überstand unten und oben. Inkl. Einbau eines Bauzauntors.

Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Nachbarbebauung, alle umliegenden öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsflächen sowie Grünbereiche und sonstige durch die Bauausführung gefährdeten Einrichtungen zu sichern. Achtung: Die Zufahrten für die Feuerwehr sind ständig zu unterhalten und zu gewährleisten. In diesem Zuge hat der AN die Absperrungen im Vorfeld mit der Feuerwehr abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat für die Bauzeit eine Bau-Schließanlage vorzusehen. Hierzu sind alle Außentüren des Gebäudes mit gleichschließenden Schließzylindern auszustatten.

6.12 Bautafel

Das Aufstellen einer Bautafel ist nicht notwendig. Auf die Umsetzung wird verzichtet.

6.13 Gerüste

Gerüste werden nicht zur Verfügung gestellt und sind mit einzukalkulieren.

6.14 Sicherheits- und Gesundheitskoordination

siehe auch FB2151.FLB Punkt III.3.2 Der Auftragnehmer hat im Sinne §8 Arbeitsschutzgesetz bei der Durchführung die Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zur Verhütung von Gefahren einzuhalten. Der Koordinator nach BaustellV (SiGeKo) wird vom AG gestellt. Den Hinweisen des vom Auftraggeber bestellten Koordinators für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß BaustellV ist nachzukommen.

6.15 Kampfmittelsondierung

siehe auch FB 2151.FLB Punkt I.4. Auf Veranlassung des AG hat keine Kampfmittelsondierung stattgefunden. Das Kampfmittelgutachten inkl. Räumkonzept und Baubegleitung ist durch den AN zu leisten.

6.16 Demontagearbeiten

Alle auf dem Grundstück befindlichen Einbauten, die nicht im Zuge des weiteren Betriebs nach der Sanierung notwendig sind, sind zu entfernen.

  1. Mindestanforderungen Hochbau

7.01 Bauweise / Konstruktion

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Bestand: Stahlbetonbau und Mauerwerksbau, Tragwerk Stahlbeton, teilweise verputzt

Neubau: 1. Treppenhaus Neu als Massivbau nach Wahl des Auftragnehmers 2. Innenausbau: Wände neu massiv/verputzt, Vorwände und die Sanitärzellen des Quarantänebereich im EG in Trockenbau

7.02 Erschließung

siehe Beschreibung Elektro-, Heizung und Sanitärinstallation

7.03 Erdarbeiten

siehe auch FB 2151.FLB Punkt I.4.4, I.4.5, I.4.6 Unter Berücksichtigung des durch den AN zu erstellendem Bodengutachten mit Schadstoffuntersuchung sind sämtliche zur Erstellung des Gebäudes bzw. der Tiefbauarbeiten notwendigen Erdarbeiten sind vom AN zu planen und zu erbringen. Das im Zuge der Aushubarbeiten für die Fundamente anfallende Erdreich ist vom AN in Mieten zu lagern (je Miete max. 250-300 cbm), gutachterlich beproben zu lassen und ggf. wieder einzubauen (Z0 bzw. Z1.1 Material). Dafür hat der AN während der Erdarbeiten eine sachverständige Aushubüberwachung beizustellen, welche die gutachterlichen Beprobungen und Analysen sowie die Entsorgungsarbeiten veranlasst.

Der Zeit- und Platzbedarf für das Lagern der Mieten bis zur Vorlage der Analyseergebnisse und anschließender Entsorgung ist in den Bauablauf einzuplanen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erdreichlagerung auf dem Baufeld aus Platzgründen nicht möglich ist.

Der AN hat mit Aushubmaterial bis Klasse < Z2 zu kalkulieren. Die Kosten für die Entsorgung höherer Belastungsklassen (>/=Z2) wird vom AG gegen Nachweis ohne Zuschläge übernommen. Die abfallrechtlichen Nachweisverfahren sind durch den AN zu stellen bzw. zu führen. Den Einstufungen des vom AN zu entsorgenden Materials (Zuordnungswerte Z1.2, Z2, >Z2, Deponieklassen 0-III) sind die Zuordnungswerte nach den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauten in der Fassung vom 09.12.2005 - Leitfaden zu den Eckpunkten ("Eckpunktepapier") Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, sowie nach den Regelungen der Deponie-Verordnung (DepV) (Genau: Deponieverordnung vom 27. April 2009 (BGBl. I S. 900), die durch die Artikel 7 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S: 973) geändert worden ist (DepV) zu Grunde zu legen. Die Entsorgung muss entsprechend erfolgen.

Die vom Bieter vorgesehenen Verwertungsmaßnahmen bzw. Deponien müssen die Genehmigung nach den genannten Zuordnungswerten ohne Einschränkung vorweisen.

7.04 Gründung / Fundamente / Grundleitungen

Der Auftragnehmer erstellt für das Gebäude incl. aller, mit dem Bauwerken verbundenen tragenden Konstruktionen die entsprechende statisch berechnete und geprüfte Gründung bzw. Fundamentierung.

Prinzipiell ist dem AN die Ausführung der Gründung aber freigestellt, solange alle Anforderungen an die Standsicherheit erfüllt werden.

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Die Verfüllung mit einem Kiessandgemisch erfolgt lagenweise einschl. Verdichtung (Dpr < 98%). Die Tragfähigkeit des Untergrundes (Evd > 50MN/m2) ist anhand von Rammsondierungen nachzuweisen, die Protokolle sind vorzulegen.

Bei Ausführung von Streifenfundamenten ist bis auf eine Höhe von ca. 5cm unter OK Fundament eine Auffüllung mit Frostschutzkies herzustellen.

Alle notwendigen Grundleitungsarbeiten bis zum definierten Übergabepunkt sind vom AN zu erbringen.

Für die Kalkulation sind vom Auftragnehmer alle für das Verlegen von Leitungen erforderlichen Übergänge, Durchdringungen, Aussparungen zu berücksichtigen ebenso wie die Materialwahl (Bsp. SML-Verrohrung im Bereich von Stahlbetonfundamentdurchdringungen) zu berücksichtigen. Auf eine frostsichere Ausführung ist besonders zu achten. Ein konstruktiver Korrosions- und Schimmelschutz ist einzukalkulieren. Im Zuge der Fundamentarbeiten sind auch die Übergabeschächte Elektro und Wasser / Heizung zu erstellen sowie alle sonstigen erforderlichen Schächte hinsichtlich Abwasser, Oberflächenwasser oder Regenwasser.

7.05 Bauteile

7.05.1 Treppenhaus NEU

Das neu anzubauende Treppenhaus im Bereich Ostseite Achse 8-9 soll die Erschließung sowie die Fluchtwegssituation verbessern. Es sollen die Geschosse UG, EG, 1.OG, 2.OG verbunden werden. Die Ausführung soll in Massivbauweise, gedämmt und beheizt erfolgen und optisch dem Bestand angepasst werden.

Die Planung soll auf dem Grundsatz erfolgen, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufzugsschacht angebaut werden kann.

Grundlagen:

  • Massivbau gedämmt mit Stahlbetontreppen
  • Oberflächen innen geputzt oder gespachtelt
  • Treppen, Podeste, Flure mit Fliesen belegt
  • Geländer in Stahl, beschichtet in RAL nach Wahl des AG
  • Handläufe beidseitig in Edelstahl
  • Fensteröffnungen/Fenster analog dem Bestand

7.05.2 Pförtnerhaus

Das bestehende Pförtnerhaus soll erhalten bleiben und künftig als Außenlager für Gartenspielzeug sowie als WC für den bauseitigen Spielplatz genutzt werden. Folgende Maßnahmen durch den TU sollen hierbei durchgeführt werden:

  • Entkernung des Bauwerks
  • Oberflächen innen sanieren: geputzt oder gespachtelt
  • Bodenbelag neu gefliest
  • Fenster und Zugangstüre austauschen (analog Anforderungen Hauptgebäude)
  • WC ertüchtigen und Fliesenbelag NEU

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  • Innen/Außen Sanieranstrich

7.05.3 Bestandsaufzüge und barrierefreier Zugang

Die bestehenden Aufzüge werden elektroseitig stillgelegt. Die Zugangstüren (Aufzugsportale) in allen Geschossen werden zurückgebaut und die Wandöffnungen werden gemäß Brandschutzkonzept brandschutzrechtlich und absturzsicher verschlossen. Hierfür notwendige Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeiten sind zu berücksichtigen.

Siehe hierzu auch im Punkt 10.5 Förderanlagen.

Der künftige barrierefreie Zugang soll im Bereich des Kindergartens an der Nordseite erfolgen. Die soll mittels einer el. Hubplattform realisiert werden, die (Ausführung nach Wahl des AN) im Bereich des Zugangs Kindergarten im Bereich der Außentreppe montiert wird. Die vorhandenen Geländer an Treppe und „Terrasse“ sollen erhalten werden und müssen durch den AN entsprechend angepasst werden.

Anforderungen an den Plattformlift:

  • witterungsbeständig
  • abschließbar bzw. gesichert gegen unzulässige Bedienung
  • Konstruktion aus Aluminium oder Edelstahl (korrosionsbeständig)
  • Plattform evtl. platzsparend klappbar
  • Rollstuhlgeeignet
  • mit ausreichender Traglast
  • inkl. allen notwendigen Bestandsanpassungen, Fundamente, el. Zuleitungen…
  • Ausführung nach DIN EN 81-40 bzw. DIN EN 18-41

7.05.4 Wände

(1) Außenwände: Bestand und Neubau Treppenhaus:

  • Mauerwerk oder Stahlbeton, innen verputzt, außen mit bestehendem Wärmedämmverbundsysten (ca. 8cm Mineralwolle zzgl. Putz)
  • neu zu erstellendes Treppenhaus Achse 8-9 nach Wahl des AN; optisch an den Bestand angepasst.
  • Ergänzung des WDVS nach Fenstertausch
  • Sanieranstrich der Fassade außen
  • Sanieranstrich innen

Transparente Außenwandbauteile (Fenster) siehe 7.05.9

(1) Vorsatzschalen Systemabhängige Vorsatzwand, gedämmt, Material gem. Anlage Materialökologie, Montagetiefe in Abhängigkeit der haus- und elektrotechnischen Installationen. Vorsatzschalenverkleidung mit imprägnierten Feuchtraumplatten geeignet für Nass- und Feuchträume. Aus Gründen der Vandalismussicherheit wird ein Aufbau 12mm OSB+15mm GK bzw. 12,5mm zementgebundene Platte (in Nassbereichen) oder gleichwertig bevorzugt. Oberfläche der Vorsatzschalen: raumhoch gefliest Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenster, Decken, etc.) dauerelastisch schließen. Seite 35 von 88

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(2) Innenwände massiv Alle Innenwände zwischen Bewohnerzimmern, zu Fluren und TRH, im UG-Achsen 6-9, Wandverschlüsse Aufzugsschacht, Neu zu erstellende Wände in allen Ebenen als Ziegelmauerwerk beidseitig verputzt mit Kalk- Zementputz. Wandstärke nach Anforderung. Oberfläche: teilweise gefliest, teilweise verputzt

(3) Innenwände Trockenbau (Sanitärzellen Quarantäne): Systemabhängige Innenwand, gedämmt, Material gem. Anlage Materialökologie; Brandschutz gemäß Brandschutznachweis / Brandschutzbescheinigung Oberfläche raumseitig: gespachtelt, geschliffen, Qualitätsstufe Q2, Farbe Weiß nach Wahl des AG (siehe Wandbeläge). Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenster, Decken, etc.) dauerelastisch schließen (Acryl, streichfähig). Aus Gründen der Vandalismussicherheit wird beidseitig ein Aufbau 12mm OSB + 15mm Gipskartonplatte bzw. 12,5mm zementgebundene Platte (in Nassbereichen) oder gleichwertig bevorzugt. Oberfläche sanitärseitig: raumhoch gefliest, Fugen an allen Bauteilanschlüssen (Türen, Fenster, Decken, etc.) dauerelastisch schließen. Oberfläche Raumseitig Q3.

(4) WC-Trennwände/ Duschtrennwände Bei der Auswahl des Trennwandsystems ist vor allem auf Stabilität und Vandalismussicherheit Wert zu legen! TÜV-geprüfte Anlage, Höhe ca. 2200 mm einschl. ca. 150 mm Bodenabstand Durchgangshöhe ca. 2100 mm, Front und Trennwände aus wasserbeständigem, stoß- und kratzfestem Material Oberfläche nach Standardkatalog des Herstellers, alle Ecken gerundet (3mm), einschl. aller erforderlichen Profile zur Stabilisierung der Anlage, Trennwände zwischen den Kabinen müssen aus einem Stück gefertigt werden (keine Zwischenprofile), Wandanschlüsse mit Aluminium U-Profilen, Türbreite ca. 600 mm stumpf einschlagend, selbstschließend, Ecken abgerundet, Gummidichtung an der Schlossseite für geräuscharmes Schließen, je Tür 3 Stück, 3-Rollen- Edelstahlbänder mit Federband, Riegelschloss, Schlosskanten mit Riegel, Zugknöpfe in Edelstahl, Rot-Weiß Verriegelung, Notöffnungsschlitz, Kleiderhaken in Kombination als Hakenpuffer in Edelstahl, Montagehöhe ca. 1,80m ü. FOK Beschläge Füße Aluminiumrohr, eingerückt, trittfeste und fixierte Rosetten, Farbe nach Wahl AG (mind. 10 Farben zur Auswahl); alle verwendeten Stoffe PVC- Asbest-formaldehydfrei.

(5) Kellertrennwandsystem Kellerausbau im UG Bereich Achse 9-17: Ausbau des bestehenden Kellers mittels geeignetem, nicht brennbarem, offenem Trennwandsystem, metallisch (als Stahllamellen oder ähnlich). Höhe ca. 2-2,20m, nicht raumhoch, Zugangstüren ein- oder zweiflügelig, 180 Grad öffenbar, min. Lichte Breite 1,0m bzw. 2,0m siehe Grundriss UG; Beschläge in Kunststoff mit PZ-Vorbereitung

(6) Wandbeläge

Oberfläche Typ 1: Sanitärbereiche Fliesenbelag, raumhoch,

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Wandfliesen Sanitärbereiche: Farbton nach Wahl des AG, Format 20*20cm Die genaue Ausführung ist mit dem AG abzustimmen. Vor Ausführung der Fliesenarbeiten sind zwingend Fliesenpläne vorzulegen. In Räumen, in denen mit erhöhter Feuchtigkeit zu rechnen ist (Sanitärbereiche, Stützpunkt Reinigung) sind Abdichtungen entsprechend ihrer Anforderung zu planen. Farbe: nach Wahl auf Basis des Lieferprogramms des Herstellers, es sind mindesten 5 Muster zur Wahl im Farbbereich weiß bis hellgrau zur Bemusterung vorzulegen

Fliesenspiegel Ausgussbecken Im Bereich aller Ausgussbecken wird ein Fliesenspiegel (Wandfliesen Weiß, Format 20*20cm) vorgesehen, Breite ca. 1,00m, Höhe ca. 1,60m.

Oberfläche Typ 2: Beschichtung scheuerbeständig (alle Bereiche innen) Beschichtung gemäß Herstellervorgaben mit Grundierung, Zwischen- und Schlussbeschichtung in min. 3 Arbeitsgängen. Beschichtung aus Dispersionsfarbe nach DIN EN 13300, deckend, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit Klasse 2 (scheuerbeständig), max. Korngröße: fein, Glanzgrad: stumpfmatt Farbton: Weiß nach Wahl AG. Es sind vor Beginn der Malerarbeiten min. 3 Farbmuster in der Größe von ca. 1qm an einer geeigneten Stelle im Gebäude zur Bemusterung anzubringen.

Oberfläche Typ 3: Flurwände und Treppenhäuser mit Eingangsbereichen bis 1,60m ab OKF Beschichtung gemäß Herstellervorgaben mit Grundierung, Zwischen- und Schlussbeschichtung in min. 3 Arbeitsgängen. Beschichtung aus Dispersionsfarbe nach DIN EN 13300, deckend, wasserverdünnbar, lösemittelfrei, Nassabriebbeständigkeit Klasse 3 (waschbeständig), max. Korngröße: fein, Glanzgrad: stumpfmatt Farbton: Halbton nach Wahl AG. Es sind vor Beginn der Malerarbeiten min. 3 Farbmuster in der Größe von ca. 1qm an einer geeigneten Stelle im Gebäude zur Bemusterung anzubringen.

7.05.5 Decken

(1) Geschoßdecken + Dachdecke + Treppenläufe: Neu: Stahlbeton nach Anforderungen Statik und Brandschutz sowie Wärmeschutz Bestand: Stahlbeton

(2) Deckenverkleidungen:

Oberfläche Typ 1: Rasterdecken (Sanitärbereiche, Kindergarten, Verwaltung) Ausführung als Abhangdecke in geeignetem quadratischen Rastersystem aus lackiertem Metallprofilsystem mit eingelegten Platten aus verdichteter Steinwolle, mit fertiger Oberfläche und Schallschutzeigenschaften. Gestaltung: nach Wahl auf Basis des Lieferprogramm des Herstellers, es sind mindesten 3 Muster zur Wahl mit unterschiedlichen Oberflächen zur Bemusterung vorzulegen

Oberfläche Typ 2: Bestandsdecken und Neudecken, verputzt

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(Räume UG, Flure, Treppenhäuser, TRH-Untersichten) Decken aus Stahlbeton, teilw. verputzt (Zementputz) mit Sanieranstrich analog zur Beschichtung Wand „Oberfläche Typ 2“ erstellen Neue Decken sollen an den Bestand angepasst werden. Treppenuntersichten können anstelle von Putz auch glatt (Q 2) gespachtelt werden.

Oberfläche Typ 3: Bewohnerzimmer, Quarantäne, Bewohnerküchen Unterdecke geschlossen aus Gipskarton glatt, gespachtelt und geschliffen. Anschluss an die bestehenden StB-Stützen und Vouten. Anstrich analog zur Beschichtung Wand „Oberfläche Typ 2“ Achtung: Alle Anschlussfugen der Unterdecke an die angrenzenden Bauteile sind dauerelastisch, dicht und überstreichbar zu verschließen, um das Eindringen von Schädlingen zu verhindern.

Oberfläche Typ 6: Flure Decken aus Stahlbeton, teilw. verputzt mit Sanieranstrich analog zur Beschichtung Wand „Oberfläche Typ 2“ erstellen

7.05.6 Dach

(1) Dachdeckung und Dachtragwerk

Das Dachtragwerk inkl. der vorhandenen Deckung bleibt im Bestand erhalten. Am Dach sind keine Maßnahmen geplant. Sollte das Dach zum Tausch der lüftungstechnischen Anlagen geöffnet werden müssen, so ist der Urzustand wieder herzustellen. Das Dach des neuen Treppenhauses soll dem Bestand angepasst werden. Bauliche Umsetzung grundlegend nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der Belange Brandschutz, Statik usw…

7.05.7 Böden

(1) Bodenaufbau

Bestehende Tragschichten ggf. vor Verlegung neuer Bodenbeläge ergänzen oder ertüchtigen. Neue Tragschichten entsprechend statischen und brandschutzrechtlichen Vorgaben. Bodenaufbau mit (Mindest-)Schallschutzanforderung gemäß. DIN 4109, Ausführung des Estrichs als schwimmender Zementestrich (ggf. faserbewehrt)

Einbauhöhe abhängig von Bodenbelag und Druckfestigkeits-sowie Biegezugfestigkeitsklasse.

Bodenbelag abhängig von Nutzung: unterschiedlicher Bodenbelag (siehe Raumbuch) Ausführung aller Bodenbelagsübergänge durchgehend barrierefrei

(2) Bodenbeläge

Bodenbelag Typ 1: Linoleum (Verwaltung, Bewohnerzimmer, Nebenräume, Kindergarten) Bodenbelag aus Linoleum DIN EN ISO 24011, mit Oberflächenvergütung, CO2 - neutrale Herstellung Cradle to Gate, entspricht den Anforderungen des Blauen Engel, Einstufung DIN EN ISO 10874 Klasse 34 (gewerblicher Bereich, sehr starke Beanspruchung), antistatisch, Aufladungsspannung im Begehversuch gemäß DIN EN 1815 max. 2 kV, Trittschallverbesserungsmaß EN ISO 10140-3 / EN ISO 717-2 ca. 5 dB, Seite 38 von 88

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geeignet für Stuhlrollen DIN EN 12529 Typ W, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 Cfl-s1, brandtoxikologisch unbedenklich, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 9 gemäß BGR 181, beständig gegen Öle, Fette und Zigarettenglut, Dicke 2,5 mm, in Bahnen, Bahnenbreite 200 cm, Oberfläche glatt, marmoriert, auf vollflächig gespachteltem Untergrund verkleben, incl. Verfugung mit Schmelzdraht, Ersteinpflege Der Bodenbelag ist durchgehend barrierefrei einzubringen. Farbe: es sind min. 12 verschiedene Farbmuster (davon min. 3 verschiedene Grautöne, Format DIN A4) vorzulegen. Der Bauherr behält sich vor, aus bis zu vier verschiedenen Farben zu wählen.

Sockelleiste Linoleum Linoleumsockelleiste, Höhe min. 70mm, Farbton nach Wahl des AG bzw. passend zum Bodenbelag. Anschluss an Bodenbelag hinterlaufsicher versiegelt

Bodenbelag Typ 2: Fliesen (Sanitär, Putzräume, allgemein Nassräume) Bodenfliesen aus Feinsteinzeug unglasiert nach DIN EN 14411, im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel DIN 18156-2, auf Abdichtung bzw. Grundierung ansetzen und verlegen; die Fugenkammern sind sorgfältig auszukratzen; das Verlegen der Fliesen erfolgt im Fugenschnitt mit den Wandfliesen nach vom AN zu erstellenden Fliesenplänen mit einer Fugenbreite von ca. 3mm; incl. Verfugen durch Einschlämmen mit Zementmörtel. Dünnbett- und Fugenmörtel abgestimmt auf das System der Abdichtung. Bodenfliesen Sanitärbereiche: Basisfliese, rutschhemmung nach Anforderung, Format 20*20cm, Oberfläche: eben Farbe: nach Wahl auf Basis des Lieferprogramm des Herstellers, es sind mindesten 3 Muster zur Wahl im Farbbereich grau bis anthrazit zur Bemusterung vorzulegen Bodenabläufe sind im Fliesenplan darzustellen, die Lage ist mit dem AG abzustimmen. In Räumen, in denen mit erhöhter Feuchtigkeit zu rechnen ist (Sanitärbereiche, Stützpunkt Reinigung) sind Abdichtungen entsprechend ihrer Anforderung zu planen. Sämtliche Übergangsschienen im Tür- und Übergangsbereich sind in Edelstahl auszuführen.

Bodenbelag Typ 3: Bestandsfliesen (Eingänge, Treppen + -podeste, Treppenhaus und Flure) Bestandsfliesenbeläge in den Fluren und Treppenhäusern sollen erhalten bleiben und sind während der gesamten Bauzeit entsprechend zu schützen. Teile der Fliesen im Bestand sind gebrochen und durch den Auftragnehmer auszutauschen. Als Ansatz sind hier 5% der gesamten Bodenfläche in Klein- und Kleinstbereichen anzunehmen. Neue Fliesen sollen den Bestandsfliesen (ca. 30x30cm) entsprechen. Hierzu sind dem AG mindestens 5 Muster zur Auswahl vorzulegen.

Bodenbelag Typ 7: Sauberlaufzone Windfang Teilweise nachträglicher Einbau einer Sauberlaufmatte als in den Boden eingelassenen Konstruktion ca. 20mm hoch, allseitig mittels Edelstahlwinkel eingefasst. Ausführung schwellenlos/barrierefrei. Unter der Matte ist der Estrich zu beschichten. Sauberlaufmatte als Aluminiumprofil-konstruktion mit eingelegten, strapazierfähigen Rips-Teppichstreifen. Matte muss zur Reinigung werkzeuglos entfernbar sein. Farbton grau/anthrazit. Vor Ausführung sind dem Bauherrn mindestens 3 Muster vorzulegen.

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Belastung Sauberlaufmatte mind. 1.000 kg (Punktlasten bei Transportgeräten mit 4 Rollen berücksichtigen), Matte darf sich nicht verformen, entsprechender Unterbau erforderlich. Lage: Eingänge Achse 1/2-3 und Achse 17/2-3, Achse 17/1 Eingang Kiga sowie im neuen Treppenhaus Achse 8-9.

7.05.8 Türen

(1) Innentüren

Typ I1: Raumzugangstüren (Bewohner, Küchen, Kindergarten, Hausmeister) Gefälzte Zimmertür mit Stahlzarge Röhrenspaneinlage, CPL-beschichtet Türband zweiteilig, vernickelt Profilzylinderschloss gem. DIN 18251, Schlossklasse 3 Klimaklasse I, Beanspruchungsklasse E Türmaße entsprechend der Bestandöffnungen Drückergarnitur: Objektbeschläge aus Aluminium, U-Form, Montagehöhe 1,05 m ü. OK FFB Farbe: Türblatt nach Vorlage Farbpalette des Herstellers und Wahl AG, Stahlzargen in jeweils frei gewähltem RAL-Farbton nach Wahl des AG

Typ I2: Innentür einflügelig (Sanitärräume ) Holztür wie Typ I1 jedoch Ausführung als Feuchtraumtür

Typ I3: Raumzugangstüren (Verwaltung/Beratung EG) Gefälzte Zimmertür mit Stahlzarge Vollspan, CPL-beschichtet Schallschutzklass SK II Türband zweiteilig, vernickelt Profilzylinderschloss gem. DIN 18251, Schlossklasse 3 Klimaklasse I, Beanspruchungsklasse E Schallschutzklasse SK 2 mit absenkbarer Bodendichtung Türmaße entsprechend der Bestandöffnungen Drückergarnitur: Objektbeschläge aus Aluminium, U-Form, Montagehöhe 1,05 m ü. OK FFB Farbe: Türblatt nach Vorlage Farbpalette des Herstellers und Wahl AG, Stahlzargen in jeweils frei gewähltem RAL-Farbton nach Wahl des AG

Typ I4: Innentür einflügelig, Technikräume, UG Achse 1-17, Dachgeschosse und deren Zugänge Stahlblechtür mit Stahl-Blockzarge, Dünnfalz, Federbänder, einstellbar Profilzylinderschloss gem. DIN 18251 Schlossklasse 3 Klimaklasse II Beanspruchungsklasse E Anforderungen an den Brandschutz gem. Brandschutznachweis Türmaße entsprechend der Bestandöffnungen Drückergarnitur: Objektbeschläge aus Aluminium, U-Form, Montagehöhe 1,05 m ü. OK FFB Oberfläche lackiert nach Wahl des AG

Typ I5: Innentür einflügelig und zweiflügelig,

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Flurtrenntüren, Zugänge TRH: in Bereichen EG-2.OG Aluminium Rohrrahmentüren Türbänder Aluminium, einstellbar Profilzylinderschloss gem. DIN 18251 mit Blindzylinder Schlossklasse 3 Klimaklasse II Beanspruchungsklasse E Anforderungen an den Brandschutz gem. Brandschutznachweis Türmaße entsprechend der Bestandöffnungen Drückergarnitur: Objektbeschläge aus Aluminium, U-Form, Montagehöhe 1,05 m ü. OK FFB Oberfläche lackiert nach Wahl des AG

(2) Außentüren

Alle Außentüren sind mit Obentürschließer und einem, für die Tür geeignetem Türstopper auszustatten. Alle Türen sind abweichend vom beiliegenden Energieberatungsbericht mit mindestens einem Ud-Wert <= 1,30 W/m²K auszuführen.

Hinweis zur Auslegung der Türrahmenbreiten: Im Zuge einer später folgenden, energetischen Fassadensanierung, sind die Rahmenbreiten der Türen bereits jetzt für die Aufnahme einer gedämmten Leibung in Vorbereitung für eine hinterlüftete Vorhangfassade vorzubereiten. Hierzu soll im Vorfeld mit dem AG eine finale Rahmenbreite im einhergehen mit einem fiktiven Leibungsaufbau festgelegt werden. Dieser erweiterte Planungsaufwand und die eventuell größeren Rahmenbreiten sind im Angebot zu berücksichtigen!

Typ A1: Eingangstüre einflügelig mit festem Seitenteil, barrierefrei (Null-Schwelle), EG Achse 1/2-3 Haupteingang Süd; EG Achse 17/2-3 Eingang TRH Nord; EG Achse 4/8-9 Eingang neues TRH Ost; als wärmegedämmte Aluminium-Rohrrahmenkonstruktion, einflügelig mit verglastem Seitenteil pulverbeschichtet in Farbton nach Angabe AG, Maße nach Bestandsöffnung Lichte Durchgangsbreite gem. Brandschutzanforderung, nach außen aufschlagend, Blend- und Türrahmen aus Aluminiumrohrprofilen; inkl. Aufsatzprofil für Obentürschließermontage; Rohrrahmen-Einsteckschloss; Schlossklasse 3, PZ-vorgerichtet, mit E-Öffner im Rahmen, Panikbeschlag mit Blindrosetten und Stoßgriff außen sowie Stangenbeschlag DIN EN 1125 innen; Verbundsicherheitsisolierverglasung innen und außen (Ug = nach Anforderung); Schlagregendichtheit DIN EN 12208, Klasse 5 A (150 Pa), Luftdurchlässigkeit DIN EN12207, Klasse 2 (300 Pa); mit thermisch getrenntem und barrierefreiem Schwellenprofil (Null-Schwelle); Verglasung mit Durchlaufschutz Folie geklebt, nach Vorgabe AG

Typ A2: Eingangstüre einflügelig, barrierefrei (Null-Schwelle), EG-Achse 1/1-2 Nebeneingang TRH Süd; EG-Achse 1/3 Eingang Wache; EG-Achse 17-1 Eingang Kiga; als wärmegedämmte Aluminium-Rohrrahmenkonstruktion, einflügelig pulverbeschichtet in Farbton nach Angabe AG, Maße nach Bestandsöffnung

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Lichte Durchgangsbreite gem. Brandschutzanforderung, nach außen aufschlagend, Blend- und Türrahmen aus Aluminiumrohrprofilen; inkl. Aufsatzprofil für Obentürschließermontage; Rohrrahmen-Einsteckschloss; Schlossklasse 3, PZ-vorgerichtet, mit E-Öffner im Rahmen, Panikbeschlag mit Blindrosetten und Stoßgriff außen sowie Stangenbeschlag DIN EN 1125 innen; Verbundsicherheitsisolierverglasung innen und außen (Ug = nach Anforderung); Schlagregendichtheit DIN EN 12208, Klasse 5 A (150 Pa), Luftdurchlässigkeit DIN EN12207, Klasse 2 (300 Pa); mit thermisch getrenntem und barrierefreiem Schwellenprofil (Null-Schwelle); Verglasung mit Durchlaufschutz Folie geklebt, nach Vorgabe AG

Typ A3: Eingangstüre einflügelig, barrierefrei (Null-Schwelle), EG-Quarantänezimmer als wärmegedämmte Haustür (Kunststoff), einflügelig mit geschlossener Panelfüllung in Farbton nach Angabe AG, Maße nach Bestandsöffnung Lichte Durchgangsbreite gem. Brandschutzanforderung, nach außen aufschlagend, Blend- und Türrahmen aus Kunststoffprofilsystem, stahlverstärkt passend zum Fenstersystem; Einsteckschloss; Schlossklasse 3, PZ-vorgerichtet, innen: Panikbeschlag mit Drücker DIN EN 912; außen: Stoßgriff mit PZ-Rosette Schlagregendichtheit DIN EN 12208, Klasse 5 A (150 Pa), Luftdurchlässigkeit DIN EN12207, Klasse 2 (300 Pa); mit thermisch getrenntem und barrierefreiem Schwellenprofil (Null-Schwelle); Oberflächen/Farbtöne nach Standardpalette des Herstellers (min. 5 Varianten)

(3) Türstopper

Es sind für alle Türen entweder Wand- oder Bodentürstopper vorzusehen, wobei die Möglichkeit eines Wandtürstoppers einem Bodentürstopper vorzuziehen ist. Türstopper müssen dem Gewicht des Türflügels angepasst sein.

Typ A: Bodentürstopper aus Edelstahl mit schwarzem Gummipuffer (Schildkröte) Die Lage ist vor Montage mit dem Auftraggeber bzw. dem Nutzer abzustimmen. Ein maximaler Abstand von der Wand oder fest montierten Bauteilen von 15cm ist zwingend einzuhalten.

Typ B: Wandtürstopper als gedübelte, wandmontierte Pufferkonstruktion

7.05.9 Fenster

(1) Fenster mit Fensterbänken (innen/außen) Überarbeitung im Zuge der Sanierung

  • Austausch der Fenster UG bis 2.DG
  • Fensterbank innen: Postforming-Fensterbank, Oberfläche nach Wahl AG
  • Fensterbank außen: Aluminium, Oberfläche nach Wahl AG Fenster im Bestand (Holzfenster) werden komplett demontiert und durch den AN entsorgt.

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Fenster NEU: Fenster sind abweichend vom beiliegenden Energieberatungsbericht mindestens mit einem Uw-Wert <= 0,95 W/m²K auszuführen. • Materialität der Fenster nach Wahl des AN. • Ausführung als Dreh-Kipp-Fenster, zweiflügelig, Ausführung mit Stulp ohne Pfosten • Oberflächen/Farbtöne nach Standardpalette des Herstellers (min. 5 Varianten) • im EG sind die Fenster mit Oberlicht, kippbar und passendem Beschlag zu erstellen • vor Ausführung sind die Fenster zur Bemusterung vorzulegen • Verglasung nach GEG und einschlägigen Regelwerken • Ausführung als absturzsicherndes Sicherheitsglas soweit die Brüstungshöhen nicht eingehalten werden können Hinweis zur Auslegung der Fensterrahmenbreiten: Im Zuge einer später folgenden, energetischen Fassadensanierung, sind die Rahmenbreiten der Fenster bereits jetzt für die Aufnahme einer gedämmten Leibung in Vorbereitung für eine hinterlüftete Vorhangfassade vorzubereiten. Hierzu soll im Vorfeld mit dem AG eine finale Rahmenbreite im einhergehen mit einem fiktiven Leibungsaufbau festgelegt werden. Dieser erweiterte Planungsaufwand und die eventuell größeren Rahmenbreiten sind im Angebot zu berücksichtigen!

(2) Fenstergitter Bestehende Fenstergitter EG bis 2.DG sollen demontiert, überarbeitet und nach Fenstertausch wieder montiert werden. Die Fenstergitter der Kellerfenster sind neu zu erstellen als verzinktes Stahlgitter. Entwurfsvorlage beim AG vor Ausführung.

(3) Sonnenschutz Kein Sonnenschutz, jedoch sollen die Fenster des Kindergartens an der Ostseite (Achse 12-17) eine kombinierte Sonnenschutz-/Wärmeschutzverglasung erhalten.

(4) Blendschutz innenliegend in allen Bereichen mit Bildschirmarbeitsplätzen (Verwaltung, Hausmeister und Beratung EG) Objektgeeigneter Plissee-Sonnenschutz gem. DIN 14501 als durchscheinender Blendschutz gegen Sonnenlicht, seitlich verspannt, mit flexiblen Schienen aus stranggepresstem Aluminium oben und unten, Bedienung mit Griffen an den Schienen, Farbe nach Wahl AG Montage in der Glasleiste; Behang mit plissiertem Stoff, 20mm Faltenbreite, Farbe Grau, Hellgrau oder Weiß nach Angabe des AG. Es sind mindestens 5 Farbmuster im angegebenen Farbbereich zur Auswahl vorzulegen. Ausführung so, dass die gesamte Glasfläche verdeckt werden kann.

(5) Durchlaufschutz bodentiefe Verglasungen Alle bodentiefen Verglasungen mit sind grundsätzlich an der Innenseite mit einem Durchlaufschutz zu bekleben. Ausführung als Folie, geklebt, Optik nach Vorgabe AG.

7.05.10 Ausstattung allgemein

(1) Schließanlage Bauzylinder während der Bauzeit sind im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten. Die finale Schließanlage wird seitens des Bauherrn montiert.

(2) Flucht- und Rettungspläne; Feuerwehreinsatzpläne und Laufkarten; DIN A3

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In den Fluren sowie in jedem Aufenthaltsraum jeweils neben der Tür, genaue Lage in Abstimmung mit AG bzw. gemäß Brandschutznachweis, Erstellung der Flucht- und Rettungspläne gem. DIN23601, Aluminiumplatte silber EV1 matt, direkter UV-Druck, mit verdeckter Montageplatte, d=5mm, Bemusterung durch AG Die Feuerwehreinsatzpläne und Laufkarten für das FEC sind dem AG zu übergeben.

(3) Türschilderrahmen 1616cm Für jeden Raum jeweils außen neben der Tür, genaue Lage in Abstimmung mit AG, 2xESG mit jeweils 4mm Stärke, incl. Folieneinlage; rahmenlos; Befestigung: in der Wand verschraubt, Senkkopfschrauben. Bemusterung durch AG; Größe 1616cm, bestückbar mit Folie

(4) Fluchtwegbeschilderung Liefern und montieren, Anzahl und Lage gemäß Brandschutzkonzept

(5) Feuerlöscher Liefern und montieren, Anzahl, Art, Größe und Lage gemäß Brandschutzkonzept

(6) Kaffeeküche EG Küchenzeile L-Form, Länge Seite 1 ca. 3,0m; Länge Seite 2 ca. 2,0m, Spülbereich als Edelstahlbecken mit Abtropffläche Armatur Edelstahl, mit ausziehbarer Handbrause, hoher Auslauf, Rückwandplatte im gesamten Küchenzeilenbereich, mit Hochschränken, Nahrungsmittelschrank, Hängeschränken, alle Griffe als Griffstangen in Edelstahl, alle notwendigen Blenden, Sockel und Lüftungsgitter, Geräteausstattung:

  • Kochfeld, Induktion, autark, 4-flammig
  • Backofen, hoch eingebaut
  • Dunsthaube Umluft, als ausziehbare Flachschirmhaube, unter Hängeschrank montiert,
  • Geschirrspüler, Unterbau, vollintegriert,
  • Fach für Mikrowelle, kein Einbau, in Fach eingestellt, ohne Schranktür
  • Einbaukühlschrank, ggf. unter Arbeitsplatt (Unterbau), ohne Gefrierfach, H= ca. 1,0m
  • Unterbaubeleuchtung LED im gesamten Arbeitsplattenbereich
  • alle notwendigen Geräteanschlüsse, Steckdosen (auch bei Arbeitsplatte)
  • min 3x Doppelsteckdose im Bereich der Arbeitsplatte Sämtliche Steckdosen müssen zur Wartung zugänglich sein! Lage über den Hängeschränken soweit möglich. Die gesamte Küche ist aus beschichteten Holzplatten mit ABS-Kante hergestellt. Alle Türen und Schübe mit soft-close-Beschlägen. Farbe und Oberflächen nach Wahl des AG.

(7) Küche Kindergarten Achtung: Es ist darauf zu achten, dass die gesamte Küche kindersicher auszuführen ist! Küchenzeile U-Form, Länge Seite 1 ca. 2,70m → Standardhöhe (Lage Flurwand) Länge Seite 2 ca. 5,70m → Standardhöhe (Lage Trennwand zu Kreativwerkstatt) Länge Seite 3 ca. 3,90m → niedriger Bereich für Kinder ohne Unterbau und ohne Hängeschränke (Lage Außenwand unter Fenster) Spülbereich als Edelstahlbecken (Haupt- und Nebenbecken) mit Abtropffläche Armatur Edelstahl, mit ausziehbarer Handbrause, hoher Auslauf, Rückwandplatte im gesamten Küchenzeilenbereich, mit Hochschränken, Nahrungsmittelschrank, Hängeschränken,

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alle Griffe als Griffstangen in Edelstahl, alle notwendigen Blenden, Sockel und Lüftungsgitter, Geräteausstattung:

  • Kochfeld, Induktion, autark, 4-flammig
  • Backofen, hoch eingebaut
  • Dunsthaube Umluft, als ausziehbare Flachschirmhaube, unter Hängeschrank montiert,
  • Geschirrspüler, Unterbau, vollintegriert,
  • Einbaumikrowelle
  • Einbaukühlschrank, mit Gefrierfach, hoch eingebaut, H= 1,40m
  • Unterbaubeleuchtung LED im gesamten Arbeitsplattenbereich
  • alle notwendigen Geräteanschlüsse, Steckdosen (auch bei Arbeitsplatte);
  • min 3x Dreifachsteckdose im Bereich der Arbeitsplatte Sämtliche Steckdosen müssen zur Wartung zugänglich sein! Lage über den Hängeschränken soweit möglich. Die gesamte Küche ist aus beschichteten Holzplatten mit ABS-Kante hergestellt. Alle Türen und Schübe mit soft-close-Beschlägen Farbe und Oberflächen nach Wahl des AG

(8) Bewohnerküchen 1.+2.OG Bewohnerküchen im 1.+2. OG des Gebäudes sind nicht Lieferumfang des AN. Diese werden durch den Betreiber beschafft. Jedoch sind seitens AN alle notwendigen Versorgungsanschlüsse für die Küchen herzustellen. In diesem Zuge hat der AN frühzeitig die Abstimmung mit dem Betreiber zu forcieren und die Angaben in die Planungen des AN mit einzubeziehen. Grundlegende Annahme (siehe Grundrisse):

  • Achse 3-4/1-2: 1.+2.OG: Vorbereitung für zwei vollausgestattete Küchenzeilen pro Raum
  • Achse 3-4/16-17: 1.+2.OG: Vorbereitung für eine vollausgestattete Küchenzeile pro Raum

7.05.11 Lüftungsräume in Spitzboden mit Zugängen

Die Lüftungsräume im „Spitzboden“ sind gemäß den Anforderungen des beiliegenden Brandschutzkonzeptes sowie der aktuell gültigen Richtlinen (LAR/LüAR) auszuführen. Ergänzend zum vorhandenen Bestand ist hier der Raumabschluss herzustellen. Der Raumabschluss ist aktuell nicht vorhanden.

Zugang zu den Lüftungsräumen: Die Lüftungsräume liegen auf einer „Galerieebene“ im Spitzboden des Dachgeschosses. Diese Galerie wird im Bestand über zwei steile, schmale Stahltreppen erschlossen. Im Sinne der Zugänglichkeit nach Arbeitsstättenrichtlinie sind diese Treppenanlagen nicht zulässig. Die bestehenden Treppenanlagen sind zu demontieren und durch zulässige Anlagen, hinsichtlich Arbeitsstättenrichtlinie und Brandschutzkonzept, auszutauschen.

7.06 Raumbuch

7.06.1 Raumbuch allgemein

Um die Anforderungen im Einzelnen abbilden zu können, sind im beiliegenden Raumbuch die Anforderungen, Ausstattungen sowie maßlichen Grundlagen für jeden Raumtyp verankert. Ergänzt wird das Raumbuch durch die in der FLB beschriebenen Grundlagen und Ausstattungsmerkmale.

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  1. Wartung / Inspektion

Die Leistungen der Wartung Inspektion und damit verbundenen kleineren Instandsetzungsarbeiten sind für das vom AN gelieferte Gebäude sowie alle gelieferten Anlagen und Ausstattungen zu erbringen. Diese Leistungen sind grundsätzlich für KGR 300 -500 gem. AMEV-Wartung und AMEV technisches Monitoring nach dem neuesten Stand zwingend anzubieten.

Folgende Wartungsverträge sind als Mustervorlage in den Anlagen des Angebots beizulegen:

  • Heizung und Kälte
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Sanitär
  • Gebäudeautomation
  • Rauch- und Brandschutztüren
  • Förderanlagen (Plattformlift)
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Brandmeldeanlage

Sollten sich durch die Planung des AN weitere wartungsbedürftige/-pflichtige Anlagen ergeben, sind für diese ebenfalls Wartungsvertragsformulare auf Basis der AMEV zu erstellen und auf der Vergabeplattform einzustellen. Die Beauftragung der oben genannten Wartungsverträge erfolgt direkt durch den Nutzer.

  1. Technische Gebäudeausstattung

9.01 Demontage

Gegenstand ist die fachgerechte, rückstandslose Demontage und Entsorgung der hautechnischen Anlagen und Einrichtungen.

Dazu zählen sämtliche Komponenten der Gewerkegruppen Heizung, Lüftung, Sanitär, technische Dämmung, GLT.

Zentralen, Wärmeerzeuger, Brennstofflager, RLT-Geräte, WWB, Regelungskomponenten, usw. mit allen zugehörigen Armaturen, Pumpen Sicherungen, Verteilern und Montagezubehör, Leitungstrassen, Leitungen sowie Befestigungsmaterialien, die Brandschottungen, Signalgebern und Steuerleitungen.

Die Anlagengruppen 410, 420, 430 und 480 sind komplett und rückstandslos aus dem Gebäude zu entfernen.

Vor Beginn der Arbeiten sind alle betroffenen Anlagen spannungsfrei zu schalten und freizumessen. Sämtliche wasserführenden Anlagen sind vor Demontagebeginn zu entleeren und die Leitungsinhalte fachgerecht zu entsorgen bzw. abzuleiten. Leitungen, Anschlüsse und Trassen sind fachgerecht zu trennen oder zu kappen. Es müssen sämtliche Leitungen entfernt werden; lediglich der Schacht an sich soll im Rohzustand erhalten bleiben, so dass dieser ggf.

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für die Neuinstallation wieder genutzt werden kann (sofern dies nach den aktuellen technischen Regeln möglich ist). Bei der Demontage ist darauf zu achten, die Bausubstanz so weit wie möglich zu schonen.

Alle Tätigkeiten erfolgen unter Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie unter Verwendung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung. Besonderes Augenmerk gilt der Entsorgung von Restöl und den Öllagerbehältern. Ein Entsorgungsnachweis ist zwingend vorzulegen.

Die Entsorgung der demontierten Materialien erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Wiederverwertbare Teile sind getrennt zu sammeln und dem Recycling zuzuführen, während schadstoffbelastete Bauteile entsprechend den geltenden Richtlinien für Elektroschrott und Gefahrstoffe behandelt werden müssen.

9.02 Erschließung öffentlich/nichtöffentlich

9.02.1 Erschließung Schmutzwasser

Die Entwässerung erfolgt generell im Trennsystem.

Das anfallende häusliche Abwasser soll an die bestehenden Grundleitungsanschlüsse im Gebäude entsorgt werden. Eine vorherige Kamerabefahrung wird empfohlen

9.02.2 Erschließung Regenwasser

Das anfallende Regenwasser wird über äußere Fallleitungen abgeleitet.

9.02.3 Erschließung Trinkwasser

Im UG befindet sich ein bestehender Trinkwasseranschluss an das öffentliche Versorgungsnetz. Dieser ist, inkl. aller seiner Bauteile, komplett zu demontieren und ab der Durchführung durch die Hauswand normkonform und entsprechend den Anforderungen des örtlichen WVU neu herzustellen.

Im Technikraum befindet sich die Hauswasserstation mit Zähler, Absperrarmaturen, Rückflussverhinderer und Rückspülfilter mit Anschluss an das Schmutzwassersystem, Druckminderer, Vordruck- und Nachdruckmanometer. Diese Gruppe ist normkonform komplett zu erneuern. Die örtlich vorhandene Wasserhärte liegt bei ca. 7,8°dH. Der Einbau einer TW- Enthärtung ist vom AN zu prüfen und seine Entscheidung auf Basis bestehender Normen und Regelwerke zu begründen.

Sämtliche Absperrventile und sonstige Armaturen sind mit Gewindeanschluss mit Verschraubungen auszuführen.

9.02.4 Übergabepunkte

Die detaillierte Lage der Übergabepunkte ist wie oben beschrieben definiert. Die exakte Verortung der Übergabepunkte ist im Zuge der Ausführungsplanung / Werkplanung zu

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detaillieren und mit dem Nutzer und auch mit dem STBA Regensburg sowie der Qualitätssicherung abzustimmen.

9.03 Allgemein

Die Arbeiten sind nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN, DIN EN, VDI, DVGW) auszuführen, i. V. m. der Gesetzlichen Unfallversicherung, den weiteren Vorschriften der Kommunalen Unfallversicherung Bayern, den Hinweisen und Empfehlungen zur Versorgung und Ausstattung öffentlicher Gebäude des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV, in der jeweils aktuellsten Fassung – Sanitäranlagen 2021, Wärmeversorgungsanlagen 2021, Kälte 2017, RLT-Anlagenbau 2023, Gebäudeautomation 2023), der Hygiene-Verordnung, dem Gebäudeenergiegesetz, der Muster-Leitungsanlagen- Richtlinie, der Muster- Lüftungsanlagen-Richtlinie, der Entwässerungssatzung der Stadt Deggendorf sowie den Vorschriften der örtlichen WVU zum Anschluss an das städtische Wasserversorgungsnetz.

(Vor-)/Entwurfsplanung und sämtliche weitere Planungsstufen M sind durch den AN durchzuführen.

In den überwiegenden Bereichen des Gebäudes wird in Sichtinstallation montiert (siehe Raumbuch). Daher ist in diesen Bereich zwingend auf eine gewerkeübergreifend koordinierte und saubere Verlegeart zu achten.

Sämtliche Installationen der Technischen Ausrüstung für das Gebäude sind betriebsfertig durch den Auftragnehmer auszuführen.

Alle Komponenten der technischen Anlagen sind vor Bestellung zu bemustern. Die Bemusterung hat über Bildmaterial und technischer Beschreibung zu erfolgen. Die Unterlagen sind in einem Ordner abzuheften. Sollte die Bemusterung über Bilder und Beschreibung nicht ausreichen, so sind die Komponenten im Original vorzustellen.

Die technischen Anlagen sind durch den Auftragnehmer in einem betriebs- und funktionsfähigen Zustand herzustellen sowie in Betrieb zu nehmen. Vor Abnahme ist ein 4-wöchiger Probebetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse des Probebetriebs müssen dokumentiert werden. Beim Probebetrieb festgestellte Mängel müssen durch den AN umgehend behoben werden. Bei Vorliegen wesentlicher Mängel ist der Probebetrieb durch den AN zu wiederholen.

Als Grundvoraussetzung für die Abnahme ist den Betreiber in die technischen Anlagen einzuweisen. Die Einweisung ist zu protokollieren.

Die Anschlussarbeiten an die Übergabepunkte und die weitere Installation innerhalb des Gebäudes sind vom Auftragnehmer auszuführen. Die erforderliche Wärme- und Schalldämmung der Leitungen innerhalb des Gebäudes liegt im Leistungsumfang des Auftragnehmers, einschl. eventuell erforderlicher Frostschutz-Begleitheizung.

Ein Funktionsschema in farbiger Ausführung (DIN A0 in Klapprahmen) ist für die Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlagen in den jeweiligen Technikräumen aufzuhängen.

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Vom Auftragnehmer ist die Ausführungs- und Montageplanung dem Auftraggeber mit den Werk- und Montageplänen (Hochbau), jedoch mindestens 6 Wochen vor Beginn der Installationsarbeiten 1-fach in Papierform und zusätzlich in digitaler Form (pdf-Datei) zur Durchsicht und Prüfung auf Übereinstimmung mit der Funktionalen Leistungsbeschreibung vorzulegen. Inhalt der Montagepläne u.a. mit Darstellung der Leitungstrassen in den Grundrissplänen, Funktions- und Strangschemen mit Leistungs- und Größenangaben, Berechnungsunterlagen, Fabrikats- und Typangaben zu allen Einbauteilen.

Die einzelnen Unterlagen der Entwurfs-, Ausführungs- sowie Werkstatt und Montageplanung sind gewerkeweise, vollständig und nicht in Teilen beim StBA-R vorzulegen.

Herzustellende Durchbrüche, Schlitze und Kernbohrungen sind vorab statisch zu prüfen.

Der Brandschutz ist gemäß Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, der Muster-Lüftungsanlagen- Richtlinie, sowie den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept auszuführen.

Dokumentation der brandschutztechnischen Abschottungen in Planunterlagen mit Bilddokumentation, Zusammenstellung der Dokumente mit Übereinstimmungserklärung gemäß Prüfzeugnis oder Zulassung, Übergabe als pdf-Datei sowie in Papierform vor Abnahme.

Die Abstimmungen mit den Behörden und den Sachverständigen erfolgen durch den Auftragnehmer. Die erforderlichen (Prüf-)/Sachverständigen-Abnahmen sind im Leistungsumfangs AN enthalten. Die Ergebnisse der Sachverständigenprüfungen = mangelfreie Prüfbescheinigungen sind den Dokumentationsunterlagen beizufügen.

Sämtliche Installation in Sanitärräumen sind, soweit möglich, als Unterputzinstallation auszuführen, sofern nicht abweichend beschrieben. Armaturen und Einbauteile sollen soweit möglich in Bedienhöhe montiert werden um weitestgehend auf Leitern bei der Bedienung / Wartung verzichten zu können.

Frostgefährdete Anlagenteile im Außenbereich sind mit einer elektrischen Begleitheizung zu schützen.

9.04 Sanitärinstallation

Die Sanitärinstallationen sind generell gem. den entsprechend geltenden Normen und Vorschriften vorgesehen, insbesondere nach DIN 1988, DIN 1986-100, DIN EN 12056 sowie VDI 6023 / DVGW. Die Vorgaben des GEG (oder Nachfolgegesetz zum GEG) in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Version zur Dämmung der Sanitärleitungen sind umzusetzen. Die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 sind einzuhalten

9.04.1 Schmutzwasser

Das anfallende Schmutzwasser im Gebäude wird mittels schallgedämmter, heißwasserbeständiger Rohre gesammelt und in Vorwänden / Schächten den Grundleitungen zugeführt. Auf eine schallgedämmte Befestigung der Abwasserinstallationen ist zu achten. Alle

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Fall- / Sammel- und Anschlussleitungen sind schallgedämmt zu isolieren. Die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach DIN 4109 sind einzuhalten

Die Be-/Entlüftung ist an den erforderlichen Stellen über Dach zu führen. Einzelentlüftungsleitungen sind hierbei Sammellüftungen vorzuziehen. Der tauwassergefährdete Bereich unterhalb der Dachdurchführung(en) ist diffusionsdicht zu dämmen.

Bodenabläufe sind aus Edelstahl, mit verschraubtem Rost, auszuführen.

Das Leitungsnetz beinhaltet sämtliche Brandschutzdurchführungen gem. MLAR und Brandschutznachweis. Die Eignung für den gewählten Werkstoff ist durch den AN mittels Prüfzertifikat nachzuweisen.

Das Entwässerungsnetz muss an allen erforderlichen Stellen mit Revisionsöffnungen versehen werden, damit eine Wartung / Reinigung möglich ist. Jeder Grundleitungsanschluss erhält oberhalb der Bodenplatte bzw. am Gebäudeaustritt eine Revisionsöffnung.

Die Rückstauebene befindet sich auf Höhe des Bestandsgeländes. Abwassergestehungspunkte, welche unter der RSE (z.B. im KG) liegen, müssen gem. DIN1986 gegen Rückstau gesichert werden.

9.04.2 Trinkwasser

Das Trinkwassernetz ist als Rohrleitungsanlage aus nichtrostenden Stahlrohren nach DVGW GW 541, geschweißt, Werkstoff-Nr. 14404 zu installieren. Die Verteilleitungen sind im Deckenbereich unter der Stahlbetondecke zu montieren. Die Anbindeleitungen sind in den Vorwänden zu führen. Alle Trinkwasserleitungen sind bis zur Entnahmestelle durchzuschleifen. Strangenden erhalten automatische Hygienespüleinrichtungen. Hierbei sind einfache "Spülarmaturen" nicht zulässig. Es müssen Spülstationen mit festem ELT-Anschluss und eigenem Anschluss an das Abwassernetz verbaut werden, die durch geeignet große Revisionsöffnungen zugänglich sein müssen. Das Spülprogramm ist in Abstimmung mit dem Bauherrn bzw. Nutzer festzulegen.

Das Leitungsnetz beinhaltet sämtliche Brandschutzdurchführungen gem. MLAR und Brandschutznachweis. Die Eignung für den gewählten Werkstoff ist durch den AN mittels Prüfzertifikat nachzuweisen.

Erläuterungen zum Hausanschluss s. Punkt Erschließung Trinkwasser.

Dämmung der Rohrleitungsanlage nach DIN 1988-200 und Gebäudeenergiegesetz (GEG). In sichtbaren Bereichen und in Aufenthaltsbereichen mit Blech-Mantel.

Absperrventile mit Eignungsnachweis nach DIN 1988-200, Gehäuse, Oberteil und wasserberührende Teile der Innengarnitur aus Rotguss, Schrägsitzform mit Entleerungsventil, nach Erfordernis. Zur Sicherung der TW-Hygiene sind ausschließlich "totraumfreie" Armaturen einzusetzen.

Sämtliche Absperrventile und sonstige Armaturen sind mit Gewindeanschluss mit Verschraubungen auszuführen.

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Es ist je ein eigenes Leitungsnetz, das zur Vermeidung ungewollter Erwärmung des Kaltwassers und ungewollter Abkühlung des Warmwassers bzw. der Zirkulation räumlich getrennt, aufzubauen

Es sind an allen Zu- und Abgängen der Steigleitung Absperrungen mit Entleerungen für spätere Revisionsarbeiten einzubauen. Die Absperrventile sind in den Bestandsplan zu übernehmen, zu beschriften und über ausreichend große Revisionsöffnungen leicht zugänglich zu machen. Auch im EG ist eine Bereichsabtrennung (KiTa, etc.) durch Absperrarmaturen vorzusehen.

Probeentnahmeventile aus Rotguss, zur Bestimmung mikrobiologischer und chemischer Parameter nach Trinkwasser-Verordnung, Ventilkörper 360 Grad drehbar, abflammbar, Auslaufbogen aus nichtrostendem Stahl, absperrbar. Die Anzahl der Probenahmeventile muss den Vorgaben nach TrinkWV entsprechen.

Nachspeisegarnitur nach DIN EN 1717 für Heizungswasser, mit Systemtrenner, Schmutzfänger, Druckminderer, Manometer, Wasserzähler, Absperrventilen, Wärmedämmschale, Volumenstrom ca. 360 l/h bei 1,5 bar, einschließlich Erstbefüllung mit Patrone mit Ionenaustauscherharz, Weichwasserkapazität 6000 l °dH.

Alle Absperrorgane und Einbauteile sind mit Bezeichnungsschildern gemäß Vorgabe des Auftraggebers zu beschriften.

Werkstoffe der Rohrleitungsanlage geeignet für die Desinfektion sowie entsprechend der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 11 der Trinkwasserverordnung.

Dichtheitsprüfung und Spülen der Trinkwasseranlagen in Teilabschnitten und nach DIN 1988 i. V. m. den ZVSHK-Merkblättern "Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen" und "Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen".

Aus hygienischen Gründen sind Druckproben und Teildruckproben mit ölfreier Druckluft oder Inertgas durchzuführen.

Trinkwasseranalyse vor Inbetriebnahme der Anlage. Entnahme von 4 Wasserproben und Bestimmung der Parameter E.Coli, coliforme Keime, Koloniezahlen 22/36 °C, Pseudomonias aeruginosa, Legionellen und Enterokokken, einschließlich Untersuchungsbericht und die anfallenden Gebühren. Gebühren für ggf. erforderliche Nachbeprobungen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind ebenfalls durch den AN zu tragen.

Nach erfolgter Fertigstellung der Sanitäranlage ist durch den Auftragnehmer der Wasserzähler (mit M-Bus Anschluss) beim WVU zu beantragen und dessen Einbau zu veranlassen.

Für alle Sanitärobjekte sind Montageelemente, für Wandeinbau, statisch selbsttragend, mit Befestigung und Anschlüssen für Zu- und Abläufe, statisch belastbar durch Sanitärobjekte mind. gemäß DIN EN 997 und/oder DIN EN 13407 und/oder DIN EN 14688, höhenverstellbar, mit Schallschutz DIN 4109 zu verwenden.

Die notwendige Anzahl der Sanitären Einrichtungen ist aus den Planunterlagen zu entnehmen. Für sämtliche Sanitärkeramiken und Armaturen sind jeweils ein einheitlicher Hersteller/einheitliches Fabrikat zu wählen.

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Warmwasser

Es ist eine zentrale Warmwasserbereitung mit Zirkulationsnetz im Sinne des DVGW-W551 herzustellen. Leitungen sind gemäß Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz GEG (oder Nachfolgegesetz zum GEG) in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Version zu dämmen. An den erforderlichen Stellen mit Warmwasserbedarf (siehe Raumbuch) ist die Bereitstellung von Warmwasser vorzusehen. Alle übrigen Sanitärobjekte erhalten nur eine Kaltwasserzuleitung. Es ist die Zuleitung und Zirkulationsleitung bezüglich Dimensionierung hierfür durch den AN intern abzustimmen und bereitzustellen.

Sanitärausstattung Keramik oder Edelstahl, vandalismussicher, gemäß Sanitärausstattungsliste in Anhang

Waschtischanlage in den Wasch-/Toilettenräumen

  • Waschbecken, Größe 550 x 450 mm, aus Sanitärporzellan, weiß / aus Edelstahl, vandalismussicher, mit Überlauf und Siebventil, Montagehöhe 85 cm über Fertigfußboden
  • Montageelement,
  • Waschtischarmatur für Kalt- und Warmwasser (druckfest, mit Durchflussregler, Auslaufhöhe mind. 140 mm über Oberkante-Beckenrand), mit Selbstschlussfunktion, mit Verbrühschutz/einstellbarer Temperaturbegrenzung
  • Eckventile, verchromt
  • Geruchsverschluss, verchromt
  • Sicherheitsspiegel (siehe Beschreibung Fliesenlegerarbeiten),
  • Silikonverfugung.
  • Seifenspender, Edelstahl, nachfüllbar, Wandmontage, absperrbar
  • Papierhandtuchspender, Edelstahl, Wandmontage, für Standardfaltpapier, absperrbar

Waschtischanlage in der barrierefreien Toilettenanlage

  • Behinderten-Waschtisch, Größe ca. 650 x 550 mm, aus Sanitärporzellan, weiß, unterfahrbar, mit Überlauf und Siebventil, Montagehöhe 80 cm über Fertigfußboden,
  • Montageelement mit UP-Geruchsverschluss,
  • Berührungslose, elektronisch gesteuerte Waschtisch-Mischbatterie für Kalt- und Warmwasser (druckfest, mit Durchflussregler, Auslaufhöhe mind. 140 mm über Oberkante-Beckenrand), mit einstellbarer Hygienespülung, 230 V Festanschluss, mit Verdrehsicherung, mit Verbrühschutz/einstellbarer Temperaturbegrenzung
  • Eckventile,
  • Sicherheitsspiegel (siehe Beschreibung Fliesenlegerarbeiten),
  • Silikonverfugung,
  • Seifenspender, Edelstahl, nachfüllbar, Wandmontage, absperrbar
  • Papierhandtuchspender, Edelstahl, Wandmontage, für Standardfaltpapier, absperrbar

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WC-Anlage

  • Wand-Tiefspülklosett aus Sanitärporzellan, weiß / aus Edelstahl, vandalismussicher wandhängend, spülrandlos, weiß, Spülwasserbedarf 4,5 l, Montagehöhe (Sitzhöhe) 45 cm (Aufteilung siehe Anhang M18)
  • Montageelement mit UP-Spülkasten, Spülmenge abgestimmt auf WC-Keramik
  • Betätigungsplatte mit 2-Mengen-Spülung, weiß,
  • WC-Sitz mit Deckel, Scharniere aus nichtrostendem Stahl
  • Silikonverfugung,
  • Toilettenbürstengarnitur, aus Kunststoff, für Wandbefestigung, feststehend, offen, mit Bürste und Tropfschale, diebstahlgeschützt, je Toilette.
  • Rollenhalter und Reserverollenhalter

WC-Anlage für Behinderte

  • Wand-Tiefspülklosett aus Sanitärporzellan, wandhängend, spülrandlos, Ausladung 700 mm, weiß, Montagehöhe (Sitzhöhe) 48 cm über Fertigfußboden,
  • Montageelement mit UP-Spülkasten, Spülmenge abgestimmt auf WC-Keramik, 1- Mengen-Spülung mit Hand- und Funkauslösung, netzabhängig,
  • Befestigungsplatten für Stütz- und Haltegriffe,
  • 2 Stützklappgriffe, mit Fallbremse, in hochgeklappter Stellung zur Wand drehbar, jeweils mit Spülauslösung über Funk und mit WC-Papierrollenhalter,
  • Rückenstütze,
  • WC-Sitz ohne Deckel, mit durchgehender Scharnierwelle aus nichtrostendem Stahl, mit Puffer zum Schutz vor seitlichem Verrutschen,
  • Silikonverfugung,
  • WC-Bürstengarnitur und Rollenhalter nach DIN 18040 für Wandmontage.
  • Wandhaken für Kleidung in drei verschiedenen Höhen

Urinal-Anlage

  • Urinalbecken wasserlos, aus Sanitärporzellan, weiß / aus Edelstahl, vandalismussicher, mit wasserabweisender Beschichtung, wandhängend, Ablauf über Schlauchmembrane / Geruchsverschluss
  • Montageelement,
  • Montage- bzw. Schnabelhöhe 65 cm über Fertigfußboden
  • Silikonverfugung.

Dusch-Anlage

  • Duschbereich, gefliest mit Bodenablauf wie nachstehend beschrieben
  • Wand-Brausebatterie mit Verbrühschutz und Selbstschlussfunktion
  • Feststehender Wandbrausekopf, verchromt
  • Silikonverfugung.

Ausgussbecken-Anlage im Putzraum

  • Ausgussbecken, Größe ca. 500 x 360 mm, aus Stahl, weiß emailliert, wandhängend mit Rückwand, Montagehöhe 70 cm über Fertigfußboden,
  • Montageelement, Seite 53 von 88

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  • Klapprost,
  • Einhebel-Wandmischarmatur mit Auslauf, DN 15, verchromt, Ausladung Auslauf ca. 250 mm, mit Hebel, mit Strahlregler, Geräuschverhalten DIN 4109 Gruppe I, mit Prüfzeichen
  • Geruchsverschluss,

Ausgussbecken-Anlage in Technikraum

  • Ausgussbecken, Größe ca. 500 x 360 mm, aus Stahl, weiß emailliert, wandhängend mit Rückwand, Montagehöhe 70 cm über Fertigfußboden,
  • Montageelement,
  • Klapprost,
  • Auslaufventil DN 15 für Kaltwasser, Rohrbelüfter, Rückflussverhinderer, mit Schlauchtülle Klapprost,
  • Geruchsverschluss,

Anschlüsse für die Teeküchen herstellen

  • Kaltwasser: Kombi-Eckventil; Warmwasser: Eckventil
  • Geruchsverschluss als Raumsparsiphon

Waschmaschinenanschluss

  • Auslaufventil DN 15, für Kaltwasser, mit Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, mit Schlauchtülle
  • Geruchverschluss für Waschmaschine, 1 1/4“ x DN 40, mit Anschlussbogen, mit Wandhalterung
  • Vorbereitung für 8 Waschmaschinen und 8 Trockner im Waschraum
  • Auf ausreichende Be-/ Entlüftung/ Entwärmung des Raums achten

Spülstation

  • Spülstation zur Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs der Trinkwasseranlage nach DIN 1988-200. Als Unterputzausführung mit Volumensteuerung, Protokollierung, Bedienung über App. Mit ELT-Festanschluss

Außenzapfstelle

  • Frostsichere Außenarmatur, Nennweite DN 20, mit automatischer Entleerung, Schlauchanschlussverschraubung, Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, mit Schlüsselbetätigung
  • 2 Außenzapfstellen jeweils mittig an Gebäudelängsseite

Anschluss Wasserspender im Windfang

  • Wand-Auslaufventil, Nennweite DN 15, Schlauchanschlussverschraubung, Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer, mit Handbetätigung

Bodenabläufe

  • Bodenabläufe gem. Planung. Aufsatzstücke und Roste aus nichtrostendem Stahl mit Geruchstop, rutschhemmend und verschraubt. In den Reihenduschbereichen je ein Bodenablauf für zwei Duschbereiche. In den Technikräumen mit Gitterrost.

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9.05 Heizungsinstallation

Die Heizungsinstallationen sind generell gem. den entsprechend geltenden Normen und Vorschriften vorgesehen, insbesondere nach DIN EN 12831, DIN V 18599, VDI 2035. Die Vorgaben des GEG (oder Nachfolgegesetz zum GEG) in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Version zur Dämmung der Heizleitungen sind umzusetzen.

Eine dynamische Heizlastberechnung ist als Planungsgrundlage durch den AN zu erstellen. Die Berechnungen sind im Zuge der Ausführungsplanung durch den AN fortzuschreiben.

Folgende Raumtemperaturen sind nach DIN 12831 einzuhalten:

  • Büro- und Aufenthaltsräume → 20 °C
  • Bewohnerzimmer → 20 °C
  • Sanitärräume (WC`s) → 24 °C
  • Umkleide- / Duschräume → 24 °C
  • Technik- / Lagerbereiche → mind. 15 °C
  • innenliegende Flur / TRH → unbeheizt / mind. 15 °C

9.05.1 Wärmeerzeugungsanlagen

Die Wärmeversorgung des Gebäudes muss autark hergestellt werden, als wesentlicher Energieträger sind Holz-Pellets in ENplus A1 (Premiumqualität) vorgesehen

Die Pelletsheizung dient der vollautomatischen Bereitstellung von Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung. Als Brennstoff werden genormte Holzpellets gemäß ENplus oder DINplus verwendet. Die Anlage arbeitet modulierend, emissionsarm und mit hohem Wirkungsgrad.

Witterungsgeführte, digitale Regelung, Bedieneinheit mit beleuchteter Displaydarstellung und Klartextunterstützung, Automatikfunktion für die Anpassung der Zeitprogramme, Wartungsmeldung, Verbrauchsanzeige, Sammelstörmeldung, für Heizungsanlagen mit Heizkreisen mit Mischer und ohne Mischer, BACnet-Schnittstelle für GLT-Aufschaltung.

Absicherung der Heizanlage nach DIN EN 12828 für direkt beheizte Wärmeerzeuger.

Es ist eine automatische Entgasungsanlage mit Nachspeisung vorzusehen.

Demontage der Öl-Altanlage, fachgerechte Entsorgung, Montage des neuen Pelletkessels, Einbau des Brennstofflagers, hydraulischer Anschluss, Einbindung in das bestehende Wärmeverteilsystem, Inbetriebnahme und Einweisung, vollständige Dokumentationsunterlagen.

Funktionalität: Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser. Modulierende Leistungsregelung; Witterungsgeführter Heizkreisregelung

Leistungsdaten: Die Anlage muss den Wärmebedarf (Heizlastberechnung nach DIN 12831 beigefügt) decken. – Heizlastberechnung erfolgt durch AN

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Pelletkessel: Automatisch beschickter Pelletkessel mit automatische Brennraum- und Wärmetauscherreinigung (mechanisch oder pneumatisch). Ascheaustragung in einen Sammelbehälter. Aschebehälter mit ausreichendem Volumen für mind. 12 Wochen Betriebszeit. Manuelle Entleerung durch den Betreiber.

Brennwerttechnik mit einem Wirkungsgrad von mindestens 90% im Volllastbetrieb.

Emissionen: Unterschreitung der Grenzwerte nach 1. BImSchV Stufe 2 (max. 0,25 g CO/m³ und max. 0,02 g Staub/m³).

Regelung: automatische Leistungsmodulation (z. B. 30–100 % der Nennleistung) nach Aussentemperatur. Automatische Zündung über elektrische Heizelemente.

Sicherheit: Rückbrandsicherung (z. B. Zellenradschleuse, Wassersperre oder Schneckenrückbrandschutz); Temperatur- und Drucküberwachung; Notabschaltung bei Störungen; Brandschutzkonforme Ausführung aller Komponenten.

Pufferspeicher: Einbindung eines Pufferspeichers (mind. 30 bis 50 Liter pro kW Kesselleistung) zur Optimierung der Laufzeiten.

Warmwasser: Kombispeicher oder Frischwasserstation zur hygienischen Trinkwassererwärmung zur Versorgung aller Warmwasserzapfstellen im Gebäude.

Systemkomponenten: Hocheffizienz-Umwälzpumpen, Sicherheitsgruppe, Ausdehnungsgefäß.

Abgasanlage: Auslegung des Schornsteins für den raumluftunabhängigen Betrieb und Brennwerttechnik (feuchteunempfindliches Rohr). Einbringung in den best. Kaminzug über Dach Abgasventilator zur sicheren Abführung der Verbrennungsgase. Abgasüberwachung und automatische Abschaltung bei Störungen.

Verbrennungsluft: gesicherte Zuluftführung von außen ist herzustellen.

Inbetriebnahme: Durch zertifiziertes Fachpersonal oder Werkskundendienst.

9.05.2 Brennstofflagerung und -förderung

Bereitstellung eines geeigneten Pelletlagers (Lagerraum, Silo oder Gewebetank) im UG: ehem. Öllagerraum.

Füllstandüberwachung des Lagers mit Einbindung in die GLT

Sicherstellung einer kontinuierlichen, bedarfsgerechten Pelletzufuhr zum Kessel.

Lagerkapazität: Das Lager muss mindestens für einen ½-Jahresvorrat ausgelegt sein.

Austragung: Fördersystem (Saugsystem oder Förderschnecke) zur automatischen Beschickung des Kessels aus dem Lagerraum oder Pellet-Gewebetank.

Pelletseinfülleinrichtungen mit Storz-Set für Befüllstutzen und Absaugstutzen in erforderlicher Anzahl; abschliessbar aussen am Gebäude

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9.05.3 Wärmeverteilnetze

Das Leitungsnetz beinhaltet sämtliche Brandschutzdurchführungen gem. MLAR und Brandschutznachweis. Die Eignung für den gewählten Werkstoff ist durch den AN mittels Prüfzertifikat nachzuweisen.

Die Verteilleitungen mit Nenndruck PN 6 aus Präzisionsstahlrohr DIN EN 10305-3, geschweißt, verzinkt, Stahlsorte S205G2T (RSt 34-2), DIN EN 10027-1, Verbindung durch Pressen, einschl. Form- und Verbindungsstücke, herzustellen. Dichtung im unverpressten Zustand undicht. Rohrbefestigungen, körperschallgedämmt nach DIN 4109.

Die Leitungen außerhalb der Technikzentralen sollen, wo möglich und sinnvoll, in den abgehängten Decken bzw. im Wandaufbau oder Vorsatzschalen verlegt werden. Große Teilbereiche erhalten Sichtinstallationen. Hier ist besonderes Augenmerk auf eine ordentliche Verlegung zu legen.

Eventuell notwendiger Ausgleich von Rohrausdehnungen ist mit Dehnungsbögen zu planen, kein Einbau von Rohrleitungskompensatoren.

Pumpengruppen, bestehend aus Umwälzpumpe für Rohreinbau, Energieeffizienzklasse A, selbsttätig drehzahlgesteuert über den Differenzdruck der Anlage, mit integrierter Wärmemengenerfassung, mit Absperr- und Rückschlagventilen, Motor-Mischventil, Schmutzfänger, Thermometer (Zeigerthermometer Heizung, Maschinenthermometer Kühlung), Fühler, Aufschaltung auf GLT usw.

Wärmemengenerfassung mittels M-Bus-fähiger Wärmemengenzähler je Heizkreis. Anforderungen aus Anlage "M21" sind zu erfüllen

Strangregulierventile, druckgeregelt, je nach System des Auftragnehmers, strang- oder geschossweise im Vor- und Rücklauf, zum Abgleichen, Absperren, Entleeren.

Alle Armaturen und Einbauteile sind mit Bezeichnungsschildern gemäß Vorgabe des Auftraggebers zu beschriften.

Sämtliche Absperrventile und sonstige Armaturen sind mit Gewindeanschluss mit Verschraubungen auszuführen.

Die Wärmedämmung erfolgt nach Gebäudeenergiegesetz (oder Nachfolgegesetz zum GEG) in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Version. Die Rohrleitungen erhalten Mineralfaserschalen, mit Aluminiumfolie kaschiert, die in berührungsempfindlichen, sichtbaren Bereichen mit Blech-Mantel geschützt sind. Armaturen und Regelventile erhalten passende Dämmkappen. Verteilleitungen in den Bewohnerzimmern sind Aufputz und ungedämmt auszuführen.

Druckprüfung des Heizsystems, auch in Teilabschnitten, mit Erstellung des/der Druckprüfprotokolle.

Hydraulischer Abgleich der Heizanlage, mit Erstellung des Einstellprotokolls sowie Übertrag in die Bestandspläne. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der einwandfreie hydraulische Abgleich neben einer genauen Planung und Auslegung des Heizungssystems und

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seiner Komponenten eine wesentliche Voraussetzung für einen störungsfreien, wirtschaftlichen und energieeffizienten Betrieb ist. Die Überprüfung der Leistungserfüllung ist deshalb besonders wichtig. Die Durchführung und Kontrolle des hydraulischen Abgleichs erfolgt auf der Grundlage fortgeschriebener Berechnungsunterlagen (Heizlast, Heizflächenauslegung, Rohrnetzberechnung sowie Einstelltabellen für die Strangregulierventile und die Thermostatventile an den Heizkörpern) und der daraus resultierenden Einstellungen aller Drosselorgane. Die Heizungsanlage wird erst abgenommen, wenn ein ausführliches Protokoll für den mangelfrei nachgewiesenen hydraulischen Abgleich vorliegt.

Vor Inbetriebnahme ist die Heizungsanlage gem. VDI 2035 zu spülen / befüllen. Anschließend sind die Schmutzfänger zu reinigen.

Befüllung der Heizanlage mit entsalztem Wasser, Leitfähigkeit max. 30 myS/cm, einschl. Dosiermittel zur pH-Wert-Anhebung, Fließdruck 3 bar, Nachweis des zulässigen pH-Wertes im Anlagenwasser im Bereich von 8,2 bis 9,5 nach VDI 2035 Blatt 2, 8 bis 12 Wochen nach Inbetriebnahme, einschl. Messprotokoll und Betriebsbuch nach VDI 2035 Blatt 1 und 2. Eine wiederholte Einstellung der Heizungsanlage ist bei einer durch die Witterung vorgesehenen Belastung von mind. 50% der max. Belastung vorzunehmen.

Beschilderung der Abgleicharmaturen mit Angabe der Einstellwerte und des Durchflusses.

Es sind an allen Zu- und Abgängen der Steigleitung Absperrungen mit Entleerungen für spätere Revisionsarbeiten einzubauen. Die Absperrventile sind in den Bestandsplan zu übernehmen, zu beschriften und falls erforderlich über ausreichend große Revisionsöffnungen zugänglich zu machen. Hochpunkte im Verteilnetz sind mit Entlüftungsmöglichkeiten zu versehen.

9.05.4 Raumheizflächen

Die Wohn-, Büro- und Aufenthaltsräume erhalten statische Heizflächen. Für den hydraulischen Abgleich einstellbare Rücklaufverschraubungen; im Vorlauf sind Thermostatventile mit Thermostatkopf Regelgenauigkeit 1k zu installieren. Die Befestigung der Heizflächen erfolgt nach VDI 6036 mit Anforderungsklasse 4.

Auslegung der Raumheizflächen nach der erforderlichen Heizleistung. Die Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich Wärme- und Schallschutzes ist vom AN zu erbringen. Hydraulischer Abgleich durch den AN. Leitungsaustritte aus Wand und Boden sind mit geeigneten Rosetten abzudecken.

9.06 Lüftungsbauarbeiten

Der hygienische Mindestluftwechsel in den Bewohnerzimmern soll über Fensterlüftung sichergestellt werden. Die Be- und Entlüftung der Sanitärbereiche und der innenliegenden Räume wird durch eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt. Die Luftmengen gem. durch den AN zu erstellender Luftmengenliste basiert auf den Vorgaben Normenreihe DIN EN 16798 - Kategorie II (Mittleres/Normales Erwartungsniveau).

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9.06.1 Allgemein

Luftleitungen und Formstücke, rechteckig und/oder rund, aus verzinktem Stahlblech, Befestigungen, körperschallgedämmt nach DIN 4109, mit allen erforderlichen Verbindern, Brandschutzklappen (falls erforderlich) mit Federrücklaufmotor, angesteuert über Rauchmelder, nach Erfordernis, einschließlich Verschluss des Ringspaltes zu Wänden und Decken, Revisionsöffnungen entsprechend VDI 6022, Wärmedämmung nach DIN 4140, Luftdurchlässe in Abstimmung mit dem Bauherrn.

Dichtheitsklasse für Luftleitungen und Einbauteile mind. B (nach DIN EN 1507/12237)

Die Lüftungsinstallation erfolgt bereichsweise als Sichtinstallation. Dabei ist auf eine ordentliche Verlegung und Trassenführung als Sichtinstallation zu achten.

Steuerung der Lüftungsanlage, Klappensteuerung, Erhitzer-Steuerung (stetig, mit Durchgangsventil, außentemperatur- und bedarfsabhängige Steuerung der Pumpe), Winteranfahrschaltung, Frostschutzschaltung, Filterüberwachung, Rauchgasüberwachung, Reparaturschalter, Zeitprogramme, Nachtkühlung und Managementfunktionen.

Die Lufttemperatursoll isotherm zu den zu versorgenden Räumen konditioniert werden.

Funktionsmessung nach DIN 18379, Messwerte dokumentiert und in Soll-Ist-Vergleich zusammengestellt, zu messen sind die Stromaufnahme des Motors bei allen Bauelementen, die Druckdifferenz luftseitig bei allen Bauelementen, die Lufttemperatur bei allen Bauelementen, der Luftvolumenstrom bei allen Bauelementen, die Luftvolumenstromverteilung in den Luftleitungen aller Anlagen, die Luftvolumenstromverteilung an den Luftdurchlässen in vom AG bestimmten Räumen.

Prüfung und Bescheinigung des fachgerechten Einbaus und der Funktion aller Brandschutzklappen, einschl. Fotodokumentation, durch Prüfsachverständigen, vor Erstinbetriebnahme. Die Prüfbescheinigung ist dem AG im Original und in Fotokopie, 3-fach, vor Abnahme der Leistung zu übergeben.

Prüfung und Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebssicherheit von sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen, nach § 2 Abs 1 SPrüfV und § 24 PrüfVBau, durch Prüfsachverständigen, vor Erstinbetriebnahme. Die Prüfbescheinigung ist dem AG im Original und in Fotokopie, 3-fach, vor Abnahme der Leistung zu übergeben.

Hygieneerstinspektion nach VDI 6022 Blatt 1, fachliche Mindestqualifikation: Sachverständiger Kat. A oder Hygieneinspektor VDI 6022 Blatt 1, für Raumlufttechnische Anlagen mit Ansaugbauteile, Filterkammern, Erhitzer , Wärmerückgewinner, das Personals zum Bedienen der Anlage und zum Öffnen und Schließen der Revisionsöffnungen und -zugänge sowie erforderlicher Steighilfen stellt der AN, einschl. Dokumentation mit Formblatt nach VDI 6022 Blatt 1, einschl. Prüfberichte mit Angaben für weitere Hygienekontrollen, einschl. Probenahmen und Auswertung, Übergabe der Unterlagen 3-fach vor der Abnahme.

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9.06.2 Lüftungsgeräte

Folgende Lüftungsgeräte / Geräteteilung ist für das Objekt vorgesehen:

RLT-Gerät Sanitärkern

Das RLT-Gerät Sanitärkern stellt das Hauptlüftungsgerät dar und versorgt die Sanitärkerne, sowie die innenliegenden Räume des gesamten Gebäudes.

  • Anordnung Übereinander
  • Aufstellung innen „Spitzboden“
  • Luftvolumenstrom nach Auslegung AN
  • Pressung / Druckverlust extern nach Auslegung AN
  • Grundrahmen
  • Schalldämmende Unterlage
  • Verkleidungsart Doppelwandig, Dämmung 50 mm, Mineralwolle, A1 (nicht brennbar nach EN 13501-1), Wärmeleitfähigkeit = 0,03 W/mK
  • Energieeffizienz Eurovent Winter: A+
  • Energieeffizienz RLT A+
  • Kanalrauchmelder in Abluft und Außenluft
  • Anbindung ans Abwassernetz mittels Kugelsiphon saug- und druckseitig; Begleitheizung im frostgefährdeten Bereich
  • Geräte intern komplett verkabelt, mit integrierter MSR, incl. BACnet-Schnittstelle zur Einbindung in die GLT
  • Erfüllung der ErP-Richlinie in ihrer aktuell gültigen Form
  • Gerätetetyp: Zwei-Richtung-Lüftungsanlage (ZLA)
  • WRG-System: Plattenwärmeübertrager
  • Filter ISO eMP10 70 % in Abluft
  • Filter ISO eMP1 60 % in Außenluft
  • Geräteschalldämpfer Zuluft, Abluft, Außenluft und Fortluft
  • PWW-Register als Lamellenheizregister für Heizen
  • zentraler Lichtschalter am Gerät, der die Beleuchtung aller Lüftungskammern gleichzeitig schaltet.

9.06.3 Lüftungskanäle incl. Einbauteile

Das Kanalnetz beinhaltet sämtliche Brandschutzdurchführungen gem. MLüAR und Brandschutznachweis. Die Eignung für den gewählten Verwendungszweck ist durch den AN mittels Prüfzertifikat nachzuweisen.

Die Zuluft- und Abluftkanäle im Kaltbereich sind mit mind. 30 mm alukaschierter Wärmedämmung WLG035 zu isolieren. Dacheinführung muss schlagregendicht ausgeführt werden.

Die vertikalen Steigleitungen im Technikschacht sind mit 30 mm alukaschierter Wärmedämmung WLG035 zu isolieren. Die horizontalen Verteilleitungen in den Etagen sind bis zur jeweiligen Zone mit 30 mm alukaschierter Mineralwolle WLG035 zu isolieren.

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Die Abluft wird innerhalb des Gebäudes grundsätzlich ohne Isolierung ausgeführt. Die Außenluft- und Fortluftkanäle sind im Inneren des Gebäudes mit diffusionsdichter Dämmung zu isolieren, damit der Taupunkt an der Außenseite des Kanals nicht unterschritten wird. Innerhalb der zu versorgenden Zonen / Räume ist keine Kanaldämmung vorgesehen.

Sämtliche Brandschutzklappen sind als motorische Brandschutzklappen mit Endlagenschalter zu realisieren. Die Brandschutzklappen sind in die GLT mit aufzunehmen und die Störmeldungen / Endlagenschalter ausgewertet werden. Die BSK´s bei Zentralen ein- und Austritt sind gem. MLüAR zusätzlich mit Rauchauslöseeinrichtungen auszustatten

Im Gebäude sind bereichsweise Konstantvolumenstromregler zur Regulierung der Luftmassenströme zu installieren.

Nach Kanaleinbauteilen wie Volumenstromreglern und zwischen einzelnen Räumen sind (Telefonie-)Schalldämpfer einzusetzen.

9.06.4 Lüftungsauslässe

Generell sind alle Luftauslässe hydraulisch einzuregulieren. Eine Raumweise Einregulierung der Luftmenge muss anhand der gewählten Produkte möglich sein.

Sanitärräume / Technikräume / Lagerräume

Luftausblas und Luftansaugung über Tellerventile oder Kanaleinbaugitter. Dimensionierung nach Luftmenge bzw. gem. Planung. Die Luftauslässe sind überwiegend in einer Rasterdecke einzubauen. Gewerkeübergreifende Abstimmung des Deckenspiegels erforderlich.

In Räumen mit erhöhten Luftmengen sind Drallauslässe zu verwenden. Dimensionierung nach Luftmenge bzw. gem. Planung. Die Luftauslässe sind teilweise in einer Eurorasterdecke einzubauen. Gewerkeübergreifende Abstimmung des Deckenspiegels erforderlich. Es ist besonderes Augenmerk auf eine schallarme Auslegung der Auslässe zu legen.

9.07 Löschwasserversorgung

Die Wandhydrantenanlage wird Teil der Baustelle. Eine Prüfung der Wandhydrantenanlage wird vor Übergabe an den TU durch den Nutzer veranlasst. Verantwortlich für Betrieb, Wartung und Prüfung während der Bauzeit ist der TU.

Nach Abschluss der Baumaßnahme muss der TU bei Rück-Übergabe der Anlage den betriebsbereiten Zustand bescheinigen lassen durch eine vorherige Prüfung.

Die vorhandenen trockenen Steigleitungen können im Bestand verwendet werden, sofern durch einen Prüfsachverständigen die Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung der brandschutzrelevanten Planungsparameter bestätigt wird. Bei Abweichungen kann in Zusammenarbeit mit dem Nachweisersteller für Brandschutz im Zuge der Ausführungsplanung geprüft werden, ob die Schutzziele trotzdem sichergestellt sind.

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9.08 Gebäudeautomation

Die Gebäudeautomation umfasst alle in der TGA vorkommenden Gewerke.

Sämtliche technische Anlagen, welche Funktionen zum Messen, Steuern, Regeln und/oder Leiten haben, müssen auf eine Gebäudeautomationsanlage aufgeschaltet werden.

Die notwendigen Schaltschränke werden in den Technikräumen Heizung/Wasser UG und RLT im DG platziert.

Die Bedienung erfolgt an den Schaltschränken und über IP am neu zu errichtenden Rechnerarbeitsplatz inkl. Software zum Energiemanagement auf Leitrechner zur Auswertung, Veranschaulichung und Archivierung von Verbräuchen im Hausmeisterbüro im selben Gebäude. Der Leitrechner ist durch den AN zu liefern und befindet sich in separatem GA- Netz. Keine Verbindung von GA-Netz und Behörden-/Verwaltungsnetz.

Zur frühzeitigen Abstimmung der Planung sind dem AG nach Auftragsbeginn folgende Unterlagen für die Anlagen digital in dwg- und pdf-Format zur Verfügung zu stellen.

Zur Ausführungsplanung der Gebäudeautomation nach VDI 3814 gehören:

  • GA-Schemata
  • Datenpunktlisten
  • Kabellisten
  • Sensor-/Aktorlisten
  • Verbraucherlisten
  • Funktionsbeschreibung

Vor der Fertigstellungsmeldung, ggf. unterteilt in Bau und Technische Anlagen, führt der Auftragnehmer einen eigenen 4-wöchigen Probebetrieb durch. Er muss den Auftraggeber über den Beginn des Probebetriebs und das resultierende Ergebnis informieren. Die Anlage wird erst abgenommen, wenn ein ausführliches Protokoll für den mangelfrei nachgewiesenen Probebetrieb vorliegt.

Das Monitoring ist in seiner finalen Version zur Inbetriebnahme zu beschreiben (Mindeststandard gem. AMEV Monitoring wird vereinbart) und die Einregulierung aller Anlagen inkl. Dokumentation eingehaltener Raumklimaparameter und Schallwerte gelten als Abnahmevoraussetzung. Das Mess- und Monitoringkonzept in seinen Anforderungen gemäß AMEV Technisches Monitoring 2025 ist entsprechend der in der AMEV enthaltenen Phasen zu erstellen und vorzulegen. Auf §71a GEG wird gesondert hingewiesen.

9.08.1 Allgemein

Der AN hat die vollständige Planung, Lieferung und betriebsfertige Montage mit allem notwendigen Zubehör zu erbringen. Für die Ausführung wird die DIN 18386 vereinbart.

Für das Gebäude wird ein eigener Informationsschwerpunkt, mit Leistungs- und Automationsanteil vorgesehen.

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Eine Funktionsbeschreibung aller regelungstechnischen und übergeordneten Anlagen ist in der Phase der Ausführungsplanung zu liefern und dem Bauherrn zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen.

Alle Geräte sollen von der zentralen GA aus gemäß den Vorgaben der AMEV-GA/GLT/Bacnet regelbar sein. In sich autarke Regelungen sind soweit als möglich vermeiden.

Folgende Ausstattung mit Betriebstechnischen Anlagen BTA und somit für die Ausstattung der GA werden betrachtet (Nennung nur der großen BTA, Aufzählung nicht abschließend):

  • 1x RLT-Gerät Sanitärbereiche (mit eigener Regelung, Aufschaltung via BACnet)

  • 1x Wärmeerzeuger Pelletskessel, mit eigener Regelung, Aufschaltung via BACnet

  • 1 x Füllstand der Pelletslagerbehälter

  • zugehörige technische Anlagen im Bereich Heizungsanlagen

  • zugehörige technische Anlagen im Bereich Wasser- und Abwasseranlagen

  • Kleinanlagen zum Betrieb des Gebäudes

  • Einbindung sämtlicher Mess- und Zählstellen für das bayernweite Energie-Monitoring gemäß Anlage M21, sowie AMEV Technisches Monitoring (Abstimmung und Festlegung durch AN im Zuge der Ausführungsplanung)

Allgemeine Anforderungen:

  • Die ISP-Nummerierung wird durch den AG vorgegeben.

  • Anlagennummern sind mit anderen Gewerken frühzeitig abzustimmen. Programmierung der GLT, Anlagennummern und Beschilderungen müssen übereinstimmen.

  • Die Anlagenkennzeichnung ist nach Vorgabe des Auftraggebers und dem bisherigen System am Standort fortzuführen und auch von den anderen Gewerken zu übernehmen.

  • Die Programmierung ist je nach Raumart im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen.

  • Alle Temperaturfühler, Regler, zu beeinflussende Sollwerteinsteilungen müssen bedienbar sein.

  • Temperaturmessung nach jeder thermodynamischen Veränderung in Rohrleitungen und Lüftungskanälen, bei Regelgruppe Heizung: Ein- und Austritt Register, Zuleitung und Ableitung Regelgruppe

  • Rückführungssignale von Temperaturen, Ventilstellungen, Betriebsart, Sensoren allgemein, VSR, usw.

  • Bei Anlage für mehrere Räume: keine Mischlufttemperaturfühler – jeder Strang mit eigenem Temperaturfühler

  • Druckdosen mit GLT-Anschluss, Druckdosen für Ventilator-Laufüberwachung als Differenzdruck, nicht gegen Atmosphäre

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  • Systemdrucküberwachung mit GLT-Anschluss zur schnellen Erfassung von Wasserverlusten in Rohrsystemen.

  • Für Lüftermotoren sind grundsätzlich Reparaturschalter vorzusehen mit Rückmeldung an GLT.

  • Energiezähler Wärme-/Elektrische Verbräuche und Wasserzähler (Warm- und Kaltwasser) mit M-Bus je Nutzungseinheit. Erhitzerkreise von Lüftungsanlagen sind jeweils einzeln zu messen und über M-Bus auszulesen. M-Bus-Zähler sind mit 230V-Spannungsversorgung auszustatten und über den Schaltschrank zu versorgen.

  • Für die Gesamtanlage ist auch unter Berücksichtigung der Wechselwirkung der einzelnen Teilanlagen und der Wechselwirkung mit anderen Anlagen/ Gewerken eine Konformitätserklärung durch Auftragnehmer zu erbringen. Konformitätserklärung einiger Teilkomponenten genügen dieser Anforderung nicht.

  • Energiezähler Gesamtgebäude für Wasser, Wärme und Elektr. Verbrauch (siehe auch Anforderungen aus Anlage M21 sowie AMEV TMon).

9.08.2 Automationseinrichtungen

Das Automatisationssystem deckt die Funktionen Messen, Überwachen, Steuern, Regeln und Rechnen bzw. Optimieren ab.

Die einzelnen Kompaktbaugruppen können aus freiprogrammierbaren Einheiten bestehen. Sie beinhalten eine Grundeinheit, an die nach Bedarf Erweiterungseinheiten angeschlossen werden können.

Die Schnittstelle zwischen den einzelnen Automationsstationen ist der jeweilige Buskontroller. Nach dem Prinzip der verteilten Intelligenz übernimmt die jeweilige Kompaktbaugruppe die an sie gestellten Automationsaufgaben. Bei Ausfall des Bussystems / Netzwerks, muss autark weitergearbeitet werden können.

Um dies zu gewährleisten, benötigt dieses Gebäude einen eigenen Außentemperaturfühler.

Sämtliche Grund- und Verarbeitungsfunktionen der angeschlossenen technischen Gebäudeausrüstung sind im Leistungsumfang der jeweiligen Automationsstationen enthalten. Dabei decken der Informationsschwerpunkt (ISP) alle Grund- und Verarbeitungsfunktionen innerhalb des Gebäudes ab.

Der Informationsschwerpunkt (ISP) mit den zugehörigen Automationsstationen sind in den Technikräumen des Gebäudes aufzustellen. An den ISP’s müssen WLAN-Access-Points bzw. Telefonanschlüsse vorhanden sein.

Es gibt keine sogenannte Inselzentrale (IZ) im Gebäude.

Die Informationsschwerpunkte bzw. Automationsstationen sind über ein Bussystem an die übergeordnete externe Management-Bedien-Ebene (Gebäudeleittechnik), auf der die Anlagen der GA des Gebäudes für Bedienen und Beobachten zur Verfügung gestellt werden. Als Kommunikationsprotokoll ist ausschließlich BACnet zu verwenden.

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Jeder Informationsschwerpunkt ist in einem Schaltschrank zur Aufnahme von Leistungs- und Automatisationsteil unterzubringen und enthält einen Netzwerkanschluss für eine mobile Management-Bedien-Ebene des Betriebspersonal/ Servicepersonal.

In der Schaltschrankfront ist außerdem eine lokale Vorrangbedien-Ebene als Handbedienebene einzubauen. Die LVB ist als LCD-Touchpanel 21“ auszuführen und über Drehpotis sowie Kippschalter.

Über die LVB können sämtliche Betriebs- und Störmeldungen der betriebstechnischen Anlagen dargestellt werden, Sollwert- und Grenzwertänderungen können nur passwortgestützt durchgeführt werden.

U.a. folgende Regel- und Steueraufgaben sind mindestens zu erfüllen:

  • Regelung RLT-Anlage mit Nacherhitzer-Steuerung
  • Freigabe Heizanlage mit autark arbeitender Regelung über Zeitprogramm
  • geregelte Heizkreise mit Dreiwege-Regelventil, energieeffizientes Schalten der Heizkreispumpen, Vorlauftemperaturregelung in Abhängigkeit der Außentemperatur,
  • Erfassung Raumtemperatur und Überwachung Serverraum/Wache
  • Abgreifen von Störmeldungen von autark arbeitenden Anlagenteilen
  • Aufschaltung von motorischen Brandschutzklappen
  • Energiemanagement zur Ermittlung der Verbräuche (Wasser, Wärme, Strom)

Weiterleitung Störmeldungen:

Störungen, bei denen ein ordnungsgemäßer Betrieb der Anlagen nicht mehr gegeben ist, müssen unverzüglich nach Auftreten der Störung an das übergeordnete Gebäudeleitsystem weitergeleitet werden. Dazu gehören folgende Meldungen (Auflistung nicht abschließend):

  • Ausfall Bussystem
  • Ausfall Automatisierungssystem
  • Sammelstörung Heizkessel
  • Störung automatische Wassernachspeisung
  • Störungen der Heizkreispumpen
  • Störung Datenübertragungseinrichtung
  • Sammelstörung Lüftungsanlagen
  • Auslösen Brandschutzklappen oder Kanalrauchmelder
  • Auslösung Fehlerstromschutzschalter bzw. Spannungsausfall
  • Störung Trinkwasser-Enthärtung (wenn vorhanden)
  • Störung Spülstation Kaltwasser

Die Beschriftungsart für Schaltschrank und Komponenten ist abzustimmen.

Die Kabel müssen so endverlegt sein, dass sie mit mind. bis 5 cm Überlänge an das anzuklemmende Gerät herangeführt werden und eine Schleife zur Zugentlastung ausgebildet wird.

9.08.3 Schaltschränke

Es wird die komplette Lieferung und betriebsfertige Installation sämtlicher Schaltschrankkomponenten inkl. Beschriftung gefordert. Es ist vom Bieter eine Aufteilung nach

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Automations- und Leistungsteil zu treffen. Die Abmessungen der einzelnen Schaltschrankfelder sind jedoch aus optischen Gründen grundsätzlich gleich zu wählen. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass vom Bieter eine ausreichende Bemessung der Schränke für die geforderten Einbauteile und benötigten DDC-Komponenten erfolgen muss.

Es ist eine Platz-Reserve von mindestens 20% in den Schaltschränken vorzusehen.

Systemspezifisch benötigte Hilfsschütze, Koppelrelais etc. und deren Platzbedarf sind vom AN einzukalkulieren und darauf hinzuweisen. Die Anordnung der DDC-Komponenten und sonstiger Einbaukomponenten muss so erfolgen, dass die Anschlussklemmen ohne Entfernung der Geräte oder Module und ohne Betriebsunterbrechung leicht zugänglich sind. Sämtliche DDC- Komponenten, Bedienungselemente, Messgeräte, elektrische Bauteile, Klemmen etc. sind gemäß mit dem AG abgestimmten AKS bzw. Benutzerschlüssel gut lesbar zu beschriften. Beschriftungen an der Schaltschranktür sind unlösbar zu befestigen. Alle ein- und ausgehenden Signale sind im DDC-Feld trennbar über z.B. Trennklemmen auszuführen. Für die Ausführung der elektrotechnischen Anlagen und die Erstellung der technischen Unterlagen gelten entsprechende VDE- und DIN-Richtlinien. Die Drähte sind in Kabelkanälen bzw. über Kunststoffkämme und hinter Tragblechen zu führen.

Alle Reserveadern für die externe (außerhalb der Schaltanlage) Verkabelung sind auf entsprechend gekennzeichneten Klemmen zu legen. Jede Ader auf eine Klemme. Auf der Schaltschrankseite sind diese Klemmen zu erden. Die Klemmen sind in der jeweiligen Position anteilsmäßig einzukalkulieren. Der Aufbau muss schmelzsicherungsfrei und wartungsfrei (Federklemmen, keine Schraubklemmen) erfolgen.

Beschriftung:

Die Bauteilbeschriftung in der Schaltanlage ist mind. doppelt auszuführen. Die Beschriftung erfolgt zum einen auf dem Bauteil selbst und zum anderen bei dem Einbauort (Montageplatte/ Schaltschranktür oder ähnlichem). Somit ist beim Ausbau eines Bauteils der jeweilige Montageplatz für den Wiedereinbau leicht zu finden.

9.08.4 Automationsmanagement/Raumautomation

Die Anlage ist so herzustellen, dass sämtliche Meldungen, Mess- und Sollwerte über geeignete Schnittstellen von / zu einem übergeordneten Gebäudeleitsystem übermittelt werden können.

Im übergeordneten Gebäudeleitsystem sind zur Bedienung und Visualisierung der Anlagen Anlagenbilder zu erstellen, in denen Anlagenzustände dynamisch aktualisiert werden. Die Darstellung erfolgt je nach Erfordernis in Form von Grundrissen, als Strangschema oder in Tabellenform.

Notwendige Lizenzkosten für Software bzw. zur Aufschaltung auf Fremdsoftware sind mit einzukalkulieren.

Die Einstellungen und der Istzustand zum Zeitpunkt der Übergabe ist zu dokumentieren und dem Nutzer zu übergeben.

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9.08.5 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme

Kabel und Leitungen:

Die komplette Verkabelung ist mit für den Verwendungszweck geeigneten Kabeln auszuführen.

Verlegesysteme:

Es sind verzinkte Materialien für die horizontalen und vertikalen Verlegesysteme zu wählen (Kabelrinnen) nach den aktuellen Vorschriften. Leerrohre nach Wahl des Unternehmers. Es sind keine Kunststoffverlegesysteme zulässig, es sind zwingend Aluminium-Kabelrohre zu verwenden um die Brandlast so gering wie möglich zu halten. Es sind Kabelzugschonende (abgerundete) Kanten zu verwenden um Beschädigungen an Kabeln zu vermeiden.

Bei der Querung notwendiger Flure sind Brandschutzkanäle mit entsprechender Eignung zu verwenden.

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster- Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) ist zu beachten.

Beidseitiges Kürzen der Leitung auf korrekte Länge, wobei am Feldgerät eine Kabelschlaufe mittels Kabelbinder vorzusehen ist.

Beidseitiges Abisolieren unter Beachtung von evtl. Abschirmungen.

Fachgerechte Einführung an Schaltschrank, Zwischen-Verteiler oder Verteilerdosen und am Endgerät, inkl. notwendiger Verschraubungen. Würgenippel sind nicht zulässig.

Fehlerfreier, phasengeprüfter Anschluss am Endgerät, sowie Isolationsprüfung nach den gültigen VDE-Normen.

Abisolierung und Anklemmen an den jeweiligen Klemmen, inkl. Prüfung der dazu gehörigen Eintragungen in den Stromlauf- und Klemmenplänen (Farben, Aderzahl, etc.).

Inkl. Anbringung der beidseitigen Kabelbeschriftung unter Prüfung der Vorgaben entsprechend der Kabelliste, sowie Montage der Beschriftung an den Endgeräten und evtl. den Zwischen- und Unterverteilern. Die Kennzeichnung hat dem Bestand der Erstaufnahmeeinrichtung Deggendorf zu entsprechen.

Beschriftung mind. mit zugehörigem Endgerät und Benutzeradresse.

Das Kabel wird beidseitig jeweils an den Enden gekennzeichnet (zwei Stück). Zu verwenden sind beidseitige Kunststoffkabelmarker mit Einlegeschild, Beschriftungsfläche mind. 29 x 8 mm.

9.08.6 Datenübertragungsnetze

Die auflaufenden Störmeldungen sind per GSM an Mobiltelefone zu Übertragen.

Zur physikalischen Anbindung des ISP an das GA-Netzwerk wird vom Gewerk Elektro ein Netzwerk-Anschluss zur Verfügung gestellt.

Entsprechende Umsetzer an den Endstellen sind mit einzukalkulieren.

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9.09 Bestandsunterlagen

4 Wochen vor der Abnahme ist die Baubestandsdokumentation in 1-facher Ausfertigung, in digitaler Form, vorzulegen.

Für die Baubestandsdokumentation sind alle für den späteren Betrieb und die Nutzung sowie für Umbauten, Instandsetzungen und Instandhaltungen erforderliche Einzeldokumente (einschl. Bestands-Planunterlagen, Dokumente und Nachweise des fehlerfreien Probebetriebes) zu erbringen.

Die gesamte Papierdokumentation ist in Aktenordnern zu übergeben. Die Anzahl der Ausfertigungen wird vom AG vorgeben: 3-fach in Papier und 1-fach digital (USB-Stick). Die einzelnen Papierdokumente sind in die Ordner einzuordnen und mit Trennblättern zu unterteilen. Der Inhalt der Ordner ist jeweils in einem vorangestellten Verzeichnis zu dokumentieren. Zusätzlich sind alle Einzeldokumente jeweils in digitaler Form als PDF-Datei und ggf. zusätzlich als bearbeitbares Dateiformat auf Datenträger gesammelt zu übergeben.

Die Papier- und digitale Dokumentation ist einzeln im Bauablauf und als Gesamtpaket zusammengefasst der Objektüberwachung des AG zu übergeben. Das Gesamtpaket der Dokumentation muss vor der Abnahme so rechtzeitig übergeben werden, dass eine Überprüfung durch die Objektüberwachung vor dem Abnahmetermin möglich ist. Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente nicht vor der Abnahme fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig der Objektüberwachung schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen. Eine unvollständige Dokumentation berechtigt den AG die Abnahme zu verweigern.

  1. Elektrotechnik

10.01 Mindestanforderungen Elektroinstallationsarbeiten

Der Auftragnehmer (AN) hat vor Beginn der Ausführung seiner Leistungen aus den vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie den vorhandenen baulichen Gegebenheiten eine Entwurfsplanung zu erstellen und dem AG zur Prüfung vorzulegen. Etwaige Bedenken dem AG schriftlich mitzuteilen.

Darüber hinaus hat der AN sind eine weiterführende Ausführungsplanung sowie eine darauf aufbauende Werk- und Montageplanung zu erstellen und jeweils zur Prüfung dem AG vorzulegen. Ebenso ist eine abschließende Bestandsdokumentation durch den AN anzufertigen. Die Ausführungs- und Montageplanung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:

• Darstellung der Elektroinstallation in Grundrissplänen einschließlich Maßangaben sowie Strom- und Schaltkreisnummern (Maßstab 1:50)

• Leerrohrplanung für Einlegearbeiten im Bereich der Ortbetonwände

• Leerrohrtrassenplanung zur Erschließung des Gebäudes

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• Schemapläne für Stromversorgung, Potentialausgleich, SIBE-Anlage, Brandmeldeanlage sowie gegebenenfalls weitere Anlagen

• Allpolige Stromlaufpläne und Aufbauzeichnungen der Elektroverteilungen in EPLAN P8

• Zählerschema

• Detail- und Ansichtspläne nach Erfordernis

• Lichtberechnungen

Die Planung hat unter Berücksichtigung der aktuellen Fassungen der AMEV zu erfolgen. Ebenso sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (oder Nachfolgegesetz in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Version) umzusetzen.

Diese Leistungen sind zwingend vollständig, einschließlich aller Nebenkosten, in der Kalkulation zu berücksichtigen.

In der Ausführungsplanung sind zudem die Detailvorgaben des Bauherrn sowie des Architekten zu beachten. Für den Bauherrn sind die Ausführungspläne einfach in Papierform (gefaltet) sowie zusätzlich digital auf Datenträger in den Formaten DWG und PDF zu übergeben.

Die Ausführungsplanung ist so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Bauherrn eine Prüf- und Freigabefrist von 25 Arbeitstagen zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens 25 Arbeitstage nach Auftragserteilung eine vollständige Bemusterungsliste mit eindeutigen und aussagekräftigen Produktbezeichnungen zur Freigabe einzureichen.

Nach Abstimmung mit dem AG hat der AN entsprechende Produktmuster vorzulegen, die durch den AG freizugeben sind. Die Ausführung darf erst nach erteilter Genehmigung erfolgen.

Zudem hat der AN sämtliche elektrotechnischen Anlagen durch einen unabhängigen Sachverständigen (z. B. DEKRA oder TÜV) prüfen zu lassen. Dies ist im Leistungsumfang des AN mit enthalten.

10.02 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen

Die Leistungen basieren auf den jeweils gültigen neuesten Fassungen folgender Regelwerke und Vorschriften:

• VDE-Bestimmungen • einschlägige DIN-Normen • TAB der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen (EVU) • VOB Teil A, B und C • Gebäudeenergiegesetz (oder Nachfolgegesetz in der zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden Version) • AMEV-Vorschriften und Empfehlungen insbesondere AMEV ELT-Anlagen, AMEV-Beleuchtung und AMEV-LAN

DIN-Vorschriften sowie Euro-Normen sind stets in ihrer aktuellen Fassung anzuwenden. Alle Bauprodukte müssen entsprechend der Bauproduktrichtlinie mit dem CE-Konformitätszeichen versehen sein. Zusätzlich zum CE-Kennzeichen sind folgende Angaben erforderlich: Seite 69 von 88

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• Name und Kennzeichnung des Herstellers • Angaben zu den Produkteigenschaften, gegebenenfalls gemäß technischer Spezifikation • Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres • Kennzeichen der eingebundenen Überwachungsstelle • Nummer des EG-Konformitätszertifikats

Alle Bauteile und Leitungen müssen über eine VDE-Zulassung verfügen. Die Verlegevorschriften der VDE sowie die Vorgaben der Hersteller (z. B. Biegeradien, Verlegetemperatur usw.) sind einzuhalten.

Werden in der Leistungsbeschreibung Anforderungen gestellt, die über Richtlinien, DIN-Normen oder allgemeine Vorschriften hinausgehen, gelten diese Anforderungen verbindlich.

Die Leitungsverlegung hat gemäß der jeweils aktuellen Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR zu erfolgen. Die eingesetzten Verlegesysteme müssen sämtlichen VDE-Bestimmungen, den Arbeitsstättenrichtlinien sowie den Vorschriften der örtlichen Versorgungsunternehmen und den Fernmelderichtlinien entsprechen.

Die gesamte elektrotechnische Anlage ist nach den neuesten TAB des zuständigen Energieversorgungsunternehmens zu errichten. Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, alle von den Versorgungsunternehmen für die Herstellung des Hausanschlusses und die Zählersetzung erforderlichen Anträge und Formulare rechtzeitig einzureichen.

Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Leistungen betriebsfertig montiert, verlegt und angeschlossen anzubieten. Alle Bauteile, die für Installation und Betrieb erforderlich sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich beschrieben sind, gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. Die Leistungen umfassen ebenfalls die Lieferung aller benötigten Materialien und Bauteile einschließlich deren Abladen und Lagerung auf der Baustelle, sofern in der Baubeschreibung nichts Abweichendes festgelegt ist. Materialien und Bauteile, die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellt werden, sind vom Auftragnehmer rechtzeitig anzufordern.

Für die Dauer der Ausführung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen erfahrenen deutschsprachigen Bauleiter zu benennen, der während der gesamten Bauzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Vor der Inbetriebnahme der Anlage hat der Auftragnehmer eine Prüfung der gesamten Anlage auf Betriebsfähigkeit sowie auf Einhaltung der VDE-Vorschriften durchzuführen und zu dokumentieren. Darüber hinaus ist im Leistungsumfang die erforderlichen Abnahmen gemäß SPrüfV (Sachverständigenabnahmen) für Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtungsanlage, Elektroanlage, Blitzschutzanlage und Rauchabzugsanlage einschließlich der zugehörigen Dokumentation enthalten. Zusätzlich sind während der Rohinstallation Vorbegehungen mit dem jeweils zuständigen Sachverständigen durchzuführen und zu protokollieren.

Grundsätzlich sind sämtliche Schaltanlagen nach den geltenden VDE- und DIN-Normen sowie den TAB der Energieversorgungsunternehmen auszuführen. Eventuelle Nachrüstungen, die vom EVU gefordert werden, sind vom Auftragnehmer zu tragen. Außerdem sind die Verteiler so zu dimensionieren, dass eine Platzreserve gemäß AMEV-Standard, jedoch mind. 20% ist vorzuhalten.

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Die Verteilungen sind als fabrikfertige, partiell typgeprüfte Schaltgerätekombinationen (PTSK) gemäß DIN VDE 0603 bzw. DIN VDE 0660 auszuführen.

Sollten die Verteilungen als nicht fabrikfertige Schaltanlagen oder Verteiler ausgeführt werden, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Prüfungen gemäß DIN VDE 0100 durchzuführen. Der entsprechende Prüfungsnachweis ist bei der Abnahme vorzulegen.

10.03 Starkstromanlagen

10.03.1 Demontage Elektrotechnik

Gegenstand ist die fachgerechte Demontage elektrischer Anlagen und Einrichtungen.

Dazu zählen Unterverteilungen mit allen zugehörigen Sicherungen, Verteilerfeldern und Montagezubehör, Kabeltrassen, Leitungen sowie Befestigungsmaterialien, die Brandmeldezentrale mit den angeschlossenen Meldern, Signalgebern und Steuerleitungen, wobei das Feuerwehrinformationszentrum erhalten bleibt, Sicherheitsbeleuchtung einschließlich Batterien sowie Telekommunikationseinrichtungen mit Verteilern, Anschlussdosen und Leitungsverbindungen. Ebenfalls umfasst der Leistungsumfang die Entfernung sämtlicher Außenleuchten an den Fassaden.

Vor Beginn der Arbeiten sind alle betroffenen Stromkreise spannungsfrei zu schalten und freizumessen. Leitungen, Anschlüsse und Trassen sind fachgerecht zu trennen oder zu kappen. Leitungswege im Untergeschoss sollen vollständig erhalten bleiben. Der Hausanschluss einschließlich Wandlermessung wird nicht verändert. Bei der Demontage ist darauf zu achten, die Bausubstanz so weit wie möglich zu schonen.

Alle Tätigkeiten erfolgen unter Einhaltung der geltenden VDE-Vorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie unter Verwendung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung. Besonderes Augenmerk gilt der Trennung von Batterieanlagen, Steuerleitungen und elektronischen Komponenten, um Kurzschlüsse oder Schäden an verbleibenden Einrichtungen auszuschließen.

Die Entsorgung der demontierten Materialien erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Wiederverwertbare Teile sind getrennt zu sammeln und dem Recycling zuzuführen, während elektronische Bauteile, Batterien und Leuchten entsprechend den Richtlinien für Elektroschrott und Gefahrstoffe behandelt werden.

10.03.2 Niederspannungsinstallationsanlagen Verteilungen

Der bestehende Hausanschluss sowie die vorhandene Wandlermessung bleiben erhalten. Vor Beginn der Umbau- und Erweiterungsarbeiten sind sämtliche erforderlichen, fachgerechten Messungen und Prüfungen gemäß den aktuell gültigen DIN-VDE-Vorschriften durchzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Überprüfung der Anschlusswerte, der Schutzmaßnahmen, der Erdungsanlage sowie der Kurzschluss- und Selektivitätsbedingungen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.

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Die bestehende Wandlermessung ist auf ordnungsgemäßen Zustand, ausreichende Dimensionierung und normgerechte Ausführung zu prüfen. Bei Bedarf sind Anpassungen entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers vorzunehmen.

Im Zuge der Maßnahme ist eine neue Gebäudehauptverteilung (GHV) zu errichten. Diese ist entsprechend der vorhandenen Anschlussleistung auszulegen und mit den erforderlichen Schutz-, Schalt- und Messeinrichtungen auszustatten. Die Ausführung erfolgt nach den geltenden DIN- und VDE-Bestimmungen, der AMEV sowie den anerkannten Regeln der Technik.

Von der neu zu errichtenden Gebäudehauptverteilung sind folgende Abgänge vorzusehen:

• Verteilung Erdgeschoss (EG)

• Verteilung Erdgeschoss – Kindertagesstätte

• Verteilung 1. Obergeschoss (1. OG)

• Verteilung 2. Obergeschoss (2. OG)

Zusätzlich sind weitere Abgänge in der Gebäudehauptverteilung gemäß den Vorgaben und Leistungsanforderungen der Fachplanung HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) vorzusehen. Die Auslegung und Absicherung dieser Abgänge hat entsprechend den übermittelten Leistungsdaten und unter Berücksichtigung der Selektivität zu erfolgen.

Je Etage ist eine Unterverteilung zur stromtechnischen Versorgung vorzusehen. Die Unterverteilungen sind jeweils zentral in den einzelnen Ebenen anzuordnen und baulich übereinander zu positionieren, um eine wirtschaftliche und strukturierte Leitungsführung zu gewährleisten. Zur Ausführung kommen grundsätzlich Installations-Standverteiler für die jeweiligen Verteilerbereiche (Stockwerke).

Alle Verteiler sind mit Hauptschaltern auszustatten. Zusätzlich zu den erforderlichen Sicherungsorganen ist in sämtlichen Elektrounterverteilungen eine Überspannungsschutzeinrichtung (Mittelschutz, Typ 2) zu integrieren.

Für das Errichten der zugelassenen Schutzmaßnahmen gelten die Bestimmungen der DIN VDE 0100 sowie DIN VDE 0107. Als Schutzmaßnahme ist eine FI-Schutzschaltung (RCD) in Kombination mit entsprechenden Vorsicherungen (Sicherungs-Lasttrennschalter) vorzusehen. Die Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen sind grundsätzlich getrennt auszuführen.

Die Absicherung der beschriebenen Elektroanlage sowie der einzelnen Stromkreise erfolgt mittels Leitungsschutzschaltern (Sicherungsautomaten) entsprechend der jeweiligen Belastung und Leitungsdimensionierung.

Leitungsschutzschalter für die Steckdosenstromkreise der Bewohnerzimmer werden aus sicherheitstechnischen Gründen mit 6 A dimensioniert. Der Aufbau soll so erfolgen, dass im Nachgang eine Umrüstung auf 16A mit geringem Aufwand möglich ist.

Für die Daten- und Netzwerktechnik sind eigene Stromkreise mit FI/LS vorzusehen.

Alle Kabel und Leitungen sind übersichtlich und normgerecht auf schraublosen Reiheneinbauklemmen innerhalb der Verteiler zu führen.

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Im Zuge der Planung sind dreipolige Stromlaufpläne sowie ein Steigleitungsschema anzufertigen. Die Planunterlagen sind vollständig, revisionsfähig und entsprechend den geltenden Normen und Richtlinien zu erstellen und dem Auftraggeber in geeigneter Form zu übergeben.

Nach Fertigstellung sind sämtliche Anlagen gemäß DIN VDE 0100-600 zu prüfen. Die Prüfprotokolle sind vollständig zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben.

10.03.3 Niederspannungsinstallationsanlagen Verlegesysteme

Die strukturierte Führung der elektrischen Infrastruktur ist über ein abgestimmtes Trassensystem herzustellen. Die Leitungswege sind soweit möglich auf Kabeltragsystemen anzuordnen. Bestehende Trassen im Untergeschoss (UG) sind dabei vorrangig einzubeziehen, da sie die zentrale Basis für Energie-, Daten- und Kommunikationskabel bilden und eine übersichtliche Installation ermöglichen.

Die Verteilung innerhalb der Geschosse erfolgt nach Möglichkeit über verzinkte Kabelrinnen in bedarfsgerechter Dimensionierung. Als zusätzlichen Schutz sind diese mit Abdeckungen zu versehen. Bei gemeinsamer Führung von Energie- und informationstechnischen Leitungen sind entsprechende Trennelemente vorzusehen, sofern dies aus EMV- oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich ist. Die vertikale Erschließung zwischen den Ebenen wird über ausreichend dimensionierte Steigtrassen realisiert. Ein „Durchschleifen“ der Anschlussleitungen ist zu unterlassen.

Der Schwerpunkt der Trassenführung verläuft aus brandschutztechnischen Gründung über die Bewohnerzimmer. Aufgrund der begrenzten Abhanghöhe der geplanten Trockenbaudecke müssen hier flache Deckenträger eingesetzt werden, um eine ordnungsgemäße Kabelführung sicherzustellen. Innerhalb der Nutzungseinheiten erfolgt die Endverlegung über Kabelbügel und Sammelhalter.

Alle Trag- und Befestigungssysteme sind aus verzinktem Stahl mit hoher mechanischer Belastbarkeit und Korrosionsschutzqualität herzustellen. Die Ausführung hat gemäß den DVV- Richtlinien zu erfolgen. Schnittkanten sind mit Schutzprofilen zu versehen, offene Enden sind durch Abschlussbleche zu sichern. Ergänzend kommen Installationskanäle, Geräteeinbaukanäle aus Metall sowie Schutzrohre zur Anwendung, die sowohl dem mechanischen Schutz als auch einer geordneten Kabelführung dienen. Diese in den Büroräumen an der Fensterseite zu verbauen und dienen im Schwerpunkt der Leitungsführung zu den Steck- und Datendosen. Eine waagrechte Montage der Kanäle ist, zum Schutz vor Vandalismus, nach Möglichkeit zu vermeiden.

In notwendigen Fluren und Treppenräumen sind die Leitungsanlagen brandschutztechnisch gemäß den baurechtlichen Anforderungen auszubilden. Dies erfolgt durch geeignete Abschottungen, brandschutztechnische Bekleidungen oder alternativ durch den Einsatz geprüfter Brandschutzkanäle mit der Feuerwiderstandsklasse I30.

Bei sämtlichen Tragkonstruktionen ist das vollständige Systemzubehör zu berücksichtigen. Hierzu zählen zugelassene Befestigungselemente, Abdeckungen, Formstücke, Verbindungsteile Seite 73 von 88

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sowie erforderliche Trennelemente. Informationstechnische Leitungen sind bei Unterputzinstallation grundsätzlich in Schutzrohren zu führen.

Für Kabelanlagen mit Funktionserhalt sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Befestigungs- und Tragsysteme einzusetzen, beispielsweise geprüfte Einzelhalterungen, Sammelbefestigungen oder C-Profilschienenkonstruktionen. Die Montage hat entsprechend den jeweiligen Zulassungen und Systemvorgaben zu erfolgen.

Die Leitungsführung der Installation in den Räumlichkeiten, ausgenommen Büroräume, ist unter Putz auszuführen.

10.03.4 Niederspannungsinstallationsanlagen Kabel und Leitungen

Für die elektrische Installation werden ausschließlich Mantelleitungen mit Kupferleitern eingesetzt. Die Leitungen sind in unterschiedlichen Querschnitten vorzusehen und haben den geltenden DIN- und VDE-Bestimmungen sowie den Anforderungen der MLAR hinsichtlich einer sicheren und normgerechten Leitungsführung innerhalb von Gebäuden zu entsprechen. Trotz der geringen Absicherung der Steckdosenstromkreise in den Bewohnerzimmern (6A) ist für die Verkabelung ein Mindestquerschnitt von 2,5mm² beizubehalten, um eine Umrüstung zu einem späteren Zeitpunkt auf 16A zu ermöglichen.

Die vertikale Leitungsführung soll über Steigschächte zu den jeweiligen Etagenverteilern erfolgen. Von dort aus wird die horizontale Verkabelung über Unterverteiler zu den angeschlossenen Verbrauchern realisiert. Die Verlegung der Leitungen erfolgt – abhängig von den baulichen Gegebenheiten – in Kabeltrassen und -kanälen, in Installationsrohren sowie in Auf- oder Unterputzausführung. Dabei soll konsequent auf die fachgerechte Trennung von Stark- und Schwachstromleitungen geachtet werden.

Für Schwachstromanlagen, wie Telefon-, Daten- und Klingelleitungen werden ebenfalls Mantelleitungen verwendet.

Der Anschluss von Pendelleuchten, Motoren und vergleichbaren Verbrauchern erfolgt über flexible Leitungen. Diese ermöglichen einen beweglichen Anschluss, erleichtern die Montage und bieten Schutz vor mechanischer Beanspruchung. Die Dimensionierung sämtlicher Leitungen erfolgt unter Berücksichtigung des jeweiligen Strombedarfs, der Leitungslänge sowie der spezifischen Anforderungen der angeschlossenen Verbraucher.

10.03.5 Niederspannungsinstallationsanlagen Installationsgeräte

Im gesamten Gebäude ist ein einheitliches Standard-Schalterprogramm zu installieren, das eine eindeutige Bedienbarkeit sowie ein einheitliches und harmonisches Erscheinungsbild sicherstellt. Die Festlegung der Farbgestaltung erfolgt nach Bemusterung durch den Auftragnehmer (AN) und Auswahl durch den Auftraggeber (AG).

In Technikräumen ist grundsätzlich ein Aufputz-Schalterprogramm mit integriertem Beschriftungsfeld vorzusehen. Sämtliche Geräte und Abdeckungen sind fachgerecht mittels Dosenschrauben zu befestigen. Schutzart, Materialausführung und mechanische Festigkeit der

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eingesetzten Komponenten sind entsprechend der jeweiligen Umgebungsbedingungen und der zu erwartenden mechanischen und klimatischen Beanspruchung auszuwählen.

In Allgemeinbereichen, insbesondere Fluren, WC-Anlagen und sonstigen Nassräumen, sind Präsenz- bzw. Bewegungsmelder zur automatischen Steuerung der Beleuchtung vorzusehen. Die Steuerung hat nutzungsabhängig zu erfolgen und dient der energieeffizienten Betriebsweise sowie der Erhöhung des Nutzerkomforts.

Die Installation der elektrischen Anlagen erfolgt überwiegend in konventioneller Ausführung. Für Festanschlüsse sind entsprechend geeignete Herdanschlussdosen, Klemmdosen oder Leitungsauslassdosen mit integrierter Zugentlastung vorzusehen. Alle Anschlusspunkte sind gemäß den geltenden technischen Regeln und Normen auszuführen.

Anzahl und Umfang der Ausstattung richtet sich zusätzlich nach den in den Anlagen beigefügten Raumbüchern. Es ist sicherzustellen, dass in den Bewohnerzimmern pro Person mindestens eine Steckdose zur Verfügung steht. Diese sollen nach Möglichkeit u.P. an der Außenwand / Fensterseite montiert werden. Arbeitsplätze in den Büros erhalten jeweils vier Steckdosen im Geräteeinbaukanal.

In den Sanitärräumen, Fluren und Treppenhäusern sind sämtliche Putzsteckdosen schaltbar auszuführen. Die Schaltung erfolgt zentral über einen im Putzraum angeordneten Schlüsselschalter. Die Putzsteckdosen sind auf einem eigenen Stromkreis auszuführen. Hierfür sind alle ggf. erforderlichen technischen Komponenten vollständig zu liefern und betriebsfertig zu installieren.

In Räumen der Kinderbetreuung ist pro Wand mindestens eine Doppelsteckdose vorzusehen. Die Anzahl und Positionierung der Steckdosen sind an die jeweilige Einrichtung und Nutzung anzupassen. Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Zugängigkeit und eine kindgerechte Anordnung zu achten.

Generell sind alle Steckdosen im Gebäude mit erhöhtem Berührungsschutz zu verbauen.

Für den Wasserspender im Windfang EG ist eine Schuko-Steckdose 230V 2-fach vorzusehen.

Küchen sind wie folgt auszustatten R 01.22 2x Herdanschluss 400V 2x Spüle 230V R 01.03 3x Herdanschluss 400V 3x Spüle 230V R 02.22 2x Herdanschluss 400V 2x Spüle 230V R 02.03 3x Herdanschluss 400V 3x Spüle 230V Zusätzlich ist eine Herdüberwachung mit Spannungsunterbrechung vorzusehen und in allen Küchen zu installieren. Putzräume jew. 1x CEE 400V / 16A 5-pol

Waschmaschinen und Trockner im Waschraum sind jeweilig mit einem eigenen Stromkreis zu versorgen und UV-seitig mit einem FI/LS abzusichern.

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10.03.6 Beleuchtungsanlagen Allgemeinbeleuchtung

Die Beleuchtungsanlage des Gebäudes ist vollständig in energieeffizienter LED-Technologie auszuführen. Sämtliche Leuchtmittel sind mit einer einheitlichen Lichtfarbe von 3000 K vorzusehen, um eine angenehme, warme und zugleich konsistente Lichtwirkung in allen Bereichen sicherzustellen. Die Bemessungslebensdauer der LED-Module und deren Betriebsgeräte müssen den aktuellen AMEV-Vorgaben entsprechen. Gleiches gilt für die Energieeffizienz. Es sind Leuchten mit hoher Systemeffizienz, langer Lebensdauer sowie hoher Licht- und Verarbeitungsqualität einzusetzen. Die Komponenten sollten nach Möglichkeit austauschbar und wartungsfreundlich sein.

Die Planung und Umsetzung hat raumbezogen gemäß den Anforderungen der geltenden Normen, insbesondere der DIN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“, zu erfolgen. Dabei sind die jeweils erforderlichen Beleuchtungsstärken sowie die spezifischen Nutzungsanforderungen der einzelnen Räume zu berücksichtigen, um eine funktionale und normgerechte Ausleuchtung zu gewährleisten. Die ausreichende Beleuchtungsstärke ist mittels Lichtberechnung nachzuweisen.

Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen und blendarmen Lichtverteilung sind in den überwiegenden Bereichen LED-Panel-Leuchten vorzusehen. Diese sind entsprechend anzuordnen, sodass eine homogene Ausleuchtung der Räume sowie ein hoher Sehkomfort erreicht werden. Die eingesetzten Leuchten müssen dabei einen niedrigen Blendwert gemäß den Anforderungen der DIN EN 12464-1 aufweisen und hinsichtlich Effizienz, Lichtqualität und Lebensdauer den aktuellen AMEV-Empfehlungen entsprechen.

In den Bewohnerzimmern sowie in den Technikräumen sind feuchtraumgeeignete FR- Wannenleuchten zu installieren. Diese müssen eine robuste Bauweise sowie eine für den jeweiligen Einsatzbereich geeignete Schutzart aufweisen.

In allen weiteren Bereichen sind – abhängig von den baulichen und funktionalen Anforderungen – Einbau- oder Anbauleuchten vorzusehen. Auswahl und Anordnung haben unter Berücksichtigung der Raumgeometrie, der Deckenbeschaffenheit sowie der gewünschten Lichtwirkung zu erfolgen, um eine optimale Anpassung an die jeweiligen Raumbedingungen zu gewährleisten.

Zur Ausleuchtung der Außenflächen sind LED-Fluter an der Gebäudefassade zu montieren. Die Ansteuerung erfolgt über einen Dämmerungsschalter, sodass sich die Außenbeleuchtung bei einsetzender Dunkelheit automatisch einschaltet und bei ausreichender Tageshelligkeit wieder abschaltet. Die Außenbeleuchtungen müssen für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet sein und den Anforderungen an Energieeffizienz, Witterungsbeständigkeit und Lebensdauer gemäß den aktuellen AMEV-Richtlinien entsprechen. Außerdem ist die Außenbeleuchtung gemäß dem Leitfaden „Eindämmung der Lichtverschmutzung“ des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz auf eine Lichtfarbe von maximal 3000 K auszulegen.

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10.03.7 Beleuchtungsanlagen Sicherheitsbeleuchtung

Es ist eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung für sämtliche Flucht- und Rettungswege zu liefern, zu montieren, in Betrieb zu nehmen und zu dokumentieren. Die Ausführung der Arbeiten hat gemäß den aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln sowie den einschlägigen Normen für Sicherheitsbeleuchtung und Rettungswegkennzeichnung zu erfolgen. Zusätzliche Hinweise aus dem geltenden Brandschutzkonzept sind zu berücksichtigen. Letzteres ist ggf. vom AN fortzuschreiben.

Alle Flucht- und Rettungswege, Treppenräume, notwendige Flure sowie Bereiche mit erhöhter Personenfrequenz sind mit Sicherheitsleuchten und entsprechend gekennzeichneten Fluchtwegleuchten auszustatten. Die Positionierung der Leuchten soll so erfolgen, dass eine eindeutige Orientierung und sichere Evakuierung im Gefahrenfall gewährleistet wird. Rettungszeichenleuchten sind gut sichtbar entsprechend den Fluchtwegrichtungen zu montieren.

Aufgrund der baulichen Gegebenheiten sowie der zu erwartenden großen Leitungslängen und daraus resultierenden erforderlichen Kabelquerschnitte soll nach Möglichkeit auf eine zentrale Batterieversorgungsanlage verzichtet und stattdessen Leuchten mit integrierter Einzelbatterie eingesetzt werden.

Zur Sicherstellung eines zuverlässigen Betriebs und zur effizienten Wartung ist zusätzlich ein zentrales Überwachungssystem zu installieren. Dieses dient der kontinuierlichen Kontrolle des Betriebszustands aller Sicherheits- und Fluchtwegleuchten. Nach Möglichkeit ist ein kabelloses Überwachungssystem einzusetzen, um den Installationsaufwand zu reduzieren und eine flexible Integration in die Gebäudestruktur zu ermöglichen.

Das Überwachungssystem muss Zustandsmeldungen der einzelnen Leuchten automatisch erfassen, Funktions- und Betriebsdauertests protokollieren sowie Störungen oder Ausfälle unverzüglich melden. Alarm- und Statusmeldungen sind zentral abrufbar und sollen im Störungsfall an das zuständige Wartungs- oder Betriebspersonal weitergeleitet werden können.

Alle installierten Komponenten sind nach Abschluss der Montage zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und entsprechend zu dokumentieren.

10.03.8 Blitzschutz- Erdungsanlage

Die Verbindung zur vorhandenen Erdungsanlage (Fundament- und Ringerder) sowie der Zustand des äußeren Blitzschutzes am gesamten Gebäude sind zu prüfen. Festgestellte Mängel sind dem AG aufzuzeigen.

In der Gebäudehauptverteilung (GHV) ist ein Typ-1-Schutz zu verbauen, Unterverteiler erhalten Typ-2-Ableiter, sicherheitsrelevante Geräte Typ-3-Schutz. Überspannungs- und Blitzschutz sind in den jeweiligen Verteilungspositionen zu berücksichtigen.

Ein umfassender Potentialausgleich aller Metallinstallationen, wie Wasser- und Heizungsleitungen oder Kabelpritschen, ist sicherzustellen. Isolierte Bauteile, z. B. flexible Verbindungen in Luftkanälen, müssen leitend überbrückt werden. Das neu zu errichtende Fluchttreppenhaus ist ebenfalls in die Erdungsanlage einzubinden. In den Technikzentralen hat Seite 77 von 88

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der Ausgleich über Potentialausgleichschienen zu erfolgen. Die Anlagen sind gemäß DIN VDE V 0185 anzuschließen.

Leitungen, die durch Außenwände in das Erdreich geführt werden, sind am Austrittspunkt mit geeigneten Ventilableitern zu versehen. Kabelschirme sind in den Potentialausgleich einzubeziehen.

10.03.9 Brandschutz / Brandschottung

Die Brandschott-Arbeiten sind so auszuführen, dass alle im Brandschutzkonzept dokumentierten baurechtlich erforderlichen Durchdringungen vollständig umgesetzt werden. Leitungswege in brandschutzrelevanten Bereichen, insbesondere in notwendigen Fluren, sind mit geeigneten Verkleidungen brandschutztechnisch zu sichern. Senkrechte und waagrechte Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen sind mit zugelassenem Brandschutzmaterial entsprechend S30 bzw. S90 fachgerecht zu verschließen und abzudichten.

Bei der Ausführung der Schottungen sind ausschließlich Materialien und Abschottungssysteme zu verwenden, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Jedes Brandschott ist mit einem geschraubten Kennzeichnungsschild mit Zulassungsnummer zu versehen. Während der Ausführung der Arbeiten ist eine Fotodokumentation der Schotts durchzuführen; diese ist mit einem Übersichtsplan zu ergänzen.

Werden Installationen im Bereich notwendiger Flure erforderlich, sind die Kabeltrassen entsprechend zu schotten oder zu promatieren. Alternativ ist ein durchgängiger Brandschutzkanal mit der Klassifizierung I30 einzusetzen, um den erforderlichen Brandschutz lückenlos sicherzustellen.

Alle ausgeführten Arbeiten sind abschließend vollständig zu dokumentieren, sodass eine lückenlose Nachweisführung über die ordnungsgemäße Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen gewährleistet ist.

10.04 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

10.04.1 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen

Die bestehende Satellitenanlage an der Südseite soll erhalten bleiben. Anschlüsse sind an zentraler Stelle vorzuhalten und von dieser sternförmig zu verkabeln.

In den Bereichen Jugend- und Kinderbetreuung, sowie Aufenthaltsräumen soll jeweils ein TV- Anschluss vorgesehen werden.

10.04.2 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen

Die Brandmeldeanlage wird über die Anforderungen des Brandschutzkonzepts hinaus als flächendeckendes System für das gesamte Gebäude konzipiert und ausgeführt und . Sämtliche Seite 78 von 88

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Bereiche des Objekts werden in die Überwachung einbezogen, um eine frühzeitige und zuverlässige Branderkennung sicherzustellen. Die Parametrierung der Anlage erfolgt so, dass dem Sicherheitspersonal im Ereignisfall eine angemessene Zeitspanne zur Alarmquittierung sowie zur Durchführung einer ersten Lageerkundung zur Verfügung steht.

Die Ausführung sowie die Aufschaltung der Brandmeldeanlage erfolgt entsprechend den einschlägigen technischen Regelwerken, insbesondere nach der örtlichen TAB, DIN VDE 0833 und DIN 14675, in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Zur Gewährleistung einer nutzerfreundlichen Bedienung und einer schnellen Übersicht im Ereignisfall wird im Bürobereich eine separate Anzeige- und Bedieneinheit der Brandmeldeanlage installiert. Diese ermöglicht eine dezentrale Anzeige von Alarm- und Störmeldungen sowie den Zugriff auf grundlegende Bedienfunktionen.

Als primäre Kenngröße für die automatische Branderkennung wird Rauch definiert, sodass geeignete automatische Rauchmelder in den überwachten Bereichen vorzusehen sind. Ergänzend hierzu werden in geeigneten und zugänglichen Bereichen manuelle Druckknopfmelder installiert, um eine unmittelbare Alarmierung durch anwesende Personen zu ermöglichen.

Das bestehende Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) im Bereich der Grundstückszufahrt bleibt als zentrale Anlaufstelle für die Feuerwehr erhalten und ist in das Gesamtkonzept der Brandmeldeanlage einzubinden. Die bestehenden Kabelverbindungen zwischen der Brandmeldeanlage und dem FIZ sind im Zuge der Planung und Ausführung zu überprüfen und bei Bedarf zu ertüchtigen oder vollständig neu herzustellen, um eine dauerhaft sichere Funktionalität zu gewährleisten.

10.04.3 Datenübertragungsnetze

Für die Kommunikationsinfrastruktur in den Bereichen Büro und KiTa ist eine strukturierte Verkabelung der Kategorie 7 auszuführen. Der EDV-Hauptverteiler beziehungsweise der zentrale Netzwerkschrank ist im Technikraum des Untergeschosses zu installieren und gemäß den technischen Anforderungen aufzubauen. Hierfür sind 19"-EDV-Verteiler einzusetzen, die entsprechend den dimensioniert, bestückt und montiert werden.

Die Telefonie ist vollständig über die vorhandene Netzwerktechnik zu realisieren und nahtlos in die IT-Infrastruktur zu integrieren, sodass eine einheitliche und zukunftssichere Kommunikationslösung für sämtliche Nutzungsbereiche entsteht. Schreibtischarbeitsplätze sind jeweils mit drei Datenanschlüssen auszustatten. Für das gesamte Gebäude ist eine flächendeckende und leistungsfähige WLAN-Versorgung bereitzustellen, um eine zuverlässige drahtlose Datenkommunikation in allen Büro- und Bewohnerräumen sicherzustellen.

Der Datenschrank ist als Standdatenschrank mit etwa 42 HE und den Abmessungen von ca. 800 mm Breite und 1000 mm Tiefe auszuführen. Für eine Kabelzuführung von unten ist ein 100 mm hoher Sockel vorzusehen. Der Schrank ist mit einer temperaturgeführten Lüftereinheit im Deckel auszustatten. Vorder- und Rückseite sind jeweils mit geteilten Lochblechtüren mit etwa 80 % Perforation auszuführen. Im Inneren sind Metallschienen mit HE-Beschriftung vorne, hinten

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sowie links und rechts zu montieren. Alle Türen sind mit einer Dreipunkt-Verriegelung und Halbzylinder-Schloss auszuführen und gleichschließend auszustatten.

Das aktive Netzwerk, bestehend aus Routern, Switches, WLAN-Komponenten sowie weiteren aktiven Systemgeräten, wird vollständig durch den AG beigestellt. Der AN übernimmt die fachgerechte Montage der Komponenten und unterstützt den AG bei der Inbetriebnahme sowie der Integration der Systeme. Diese Leistungen sind entsprechend im Leistungsumfang des AN zu berücksichtigen.

Zur Stromversorgung der Steckdosenleisten sind zwei getrennte Stromkreise mit FI/LS vorzusehen. Pro Stromkreis ist jeweils eine 19"-Steckdosenleiste mit 16 A und mindestens sechs Anschlüssen, Überspannungsschutz sowie Funktions-LED zu installieren. Der Schrank ist außerdem mit LWL-Patchpanels mit LC-Buchsen für Singlemode- (SM) und Multimode- (MM) Fasern auszustatten. Pro Patchpanel ist jeweils ein Kabelführungsbügel mit mindestens 1 HE vorzusehen. In einem passiven Schrank dürfen maximal 15 Patchpanels installiert werden.

Grundsätzlich sind die Einführungen sämtlicher ankommender und abgehender Kabel und Leitungen auszuführen. Alle Anlagenteile sowie Verteiler sind mittels eines unverlierbaren Bezeichnungssystems eindeutig zu kennzeichnen.

Alle EDV-Kabelstrecken sind vollständig zu messen und zu protokollieren. Die Messung der Kupferkabelstrecken erfolgt gemäß DIN EN 50173 Klasse E für S/FTP AWG22 Kabel. Zusätzlich sind Messungen nach dem OTDR-Verfahren durchzuführen und zu protokollieren. Die gesamte Messung und Protokollierung erfolgt, einschließlich einer Dokumentation, gemäß den geltenden DIN-Vorschriften. Hierfür ist ein Messgerät mit der Genauigkeitsklasse II einzusetzen.

Sämtliche EDV-Anschlussdosen sowie Patchfeldbuchsen sind mit unverlierbaren Etiketten (z. B. P-touch) eindeutig zu beschriften.

Für die Technikräume sowie für Anlagen wie Brandmeldeanlage und Heizung sind ebenfalls entsprechende EDV-Anschlüsse vorzusehen.

Gemeinsame Abdeckungen für Stark- und Schwachstromdosen sind unzulässig. Schwachstromleitungen sind grundsätzlich getrennt von Starkstromleitungen zu verlegen. Alle Schwachstromdosen sind in Form und Farbe dem verwendeten Schalterprogramm anzupassen.

10.05 Förderanlagen

10.05.1 Aufzugsanlage BESTAND

Die vorhandene Aufzugsanlage wird dauerhaft außer Betrieb genommen und nicht erneut in Nutzung überführt.

Hierzu ist die gesamte Anlage fachgerecht elektrisch vom Netz zu trennen, gegen Wiedereinschalten zu sichern und vollständig stillzulegen. Sämtliche zugehörigen Kabel und Leitungen sind vollständig rückzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Aufzugskabine ist vor Beginn der weiteren Maßnahmen in eine gesicherte Position zu fahren und dort fachgerecht gegen Absturz zu sichern.

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Im Zuge der Stilllegung werden die bestehenden Schachttüren rückgebaut und die Öffnungen dauerhaft sowie standsicher und gemäß Brandschutzkonzept sodass eine geschlossene, den baulichen Anforderungen entsprechende Wandfläche entsteht. Hierfür notwendige Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeiten sind zu berücksichtigen

Alternative (Zusatzangebot): Der AN soll im Zuge der Angebotserstellung ein zusätzliches Angebot für eine Komplettdemontage der beiden Aufzugsanlagen in Verbindung mit der Angebotsabgabe vorlegen. Das Angebot soll die Mehrkosten gegenüber der vorgenannten Stilllegung aufzeigen. Eine Ausbringung der Anlagen über Dach kann ausgeschlossen werden.

10.05.2 Plattformlift

Der Bestand verfügt derzeit über keine barrierefreie Erschließung. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit soll an der bestehenden Außentreppe auf der Nordseite ein barrierefreier Plattformlift installiert werden, um insbesondere das Erdgeschoss – und damit auch den Kindergarten – barrierefrei erreichbar zu machen.

Anforderungen an den Plattformlift:

  • witterungsbeständig
  • abschließbar bzw. gesichert gegen unzulässige Bedienung
  • Konstruktion aus Aluminium oder Edelstahl (korrosionsbeständig)
  • Plattform evtl. platzsparend klappbar
  • Rollstuhlgeeignet
  • mit ausreichender Traglast
  • inkl. allen notwendigen Bestandsanpassungen, Fundamente, el. Zuleitungen…
  • Ausführung nach DIN EN 81-40 bzw. DIN EN 18-41

10.06 Dokumentation Elektro

10.06.1 Bestandsdokumentation

Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftragnehmer sämtliche Bestandsunterlagen der ausgeführten elektrotechnischen Anlagen vollständig zu erstellen, zusammenzustellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Die Dokumentation hat den tatsächlich ausgeführten Ist-Zustand der Anlagen vollständig und nachvollziehbar abzubilden. Unter anderem ist hierbei ist die „Checkliste für Bestandsdokumentation“ aus der AMEV ELT-Anlagen mit einzubeziehen.

Für die Bestandsdokumentation und das Erstellen von Plänen ist die Vorlage des StBaR zu verwenden.

Die Bestandsdokumentation umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:

• Revisionspläne sämtlicher elektrotechnischer Anlagen (z. B. Stromversorgung, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Erdungs- und Potentialausgleichsanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),

• Stromlaufpläne, Verteilerpläne und Aufbaupläne der Schaltanlagen und Verteilungen,

• Kabellisten, Klemmenpläne sowie Zuordnungslisten, Seite 81 von 88

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• Übersichts- und Strangschemata der installierten Systeme,

• Datenblätter und Herstellerdokumentationen der eingebauten Komponenten und Geräte,

• Einstellwerte, Parametrierungen und Konfigurationsdaten von Anlagen und Systemen,

• Prüf-, Mess- und Inbetriebnahmeprotokolle,

• Wartungs- und Bedienungsanleitungen der Anlagen und Systeme,

• Nachweise über durchgeführte Prüfungen gemäß den einschlägigen Normen und Vorschriften.

• Wartungs- und Bedienungsanleitungen / Dokumentation des Plattformlifts

Alle Unterlagen sind entsprechend dem tatsächlich ausgeführten Anlagenzustand zu überarbeiten und eindeutig zu kennzeichnen. Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung sind nachvollziehbar darzustellen.

Die Übergabe der Bestandsdokumentation hat spätestens zur Abnahme der Leistung zu erfolgen. Sie ist in geordneter Form sowohl in Papierform (mindestens 1 vollständiger Satz in Ordnerstruktur) als auch in digitaler Form zu liefern. Digitale Unterlagen sind in gängigen, weiter verarbeitbaren Formaten bereitzustellen (z. B. PDF für Dokumente sowie DWG/DXF für CAD- Pläne).

Die Bestandsunterlagen sind Voraussetzung für die Abnahme der Leistung. Eine unvollständige oder nicht prüffähige Dokumentation berechtigt den Auftraggeber, die Abnahme bis zur vollständigen Vorlage zurückzustellen.

  1. Mindestanforderungen Außenanlagen und Tiefbau

11.01 Grundlegende Anforderungen

Anforderungen an die Außenanlagen und Verkehrsanlagen sowie Kanalbau: • Rückbau der gesamten versiegelten Oberflächen (Pflaster/Asphalt) inkl. Einfassungen. Hierbei ist zu beachten, dass die vorhandene Containeranlage in Betrieb ist und während der gesamten Bauzeit eine verkehrssichere Zuwegung für die Bewohner vorhanden sein muss. • Erneuerung aller bestehenden Kanalanlagen von Gebäudekanten bis zur Übergabe an die bereits vorhandene Haltung M03RV03 Anschlusspunkt M03RV03. • Einfassungen neu und Traufstreifen um alle Bauwerke • Asphaltierung der Feuerwehrumfahrung • Herstellung von zwei Stellplätzen 3,0/6,0m • Pflanzarbeiten und Ansaaten • ACHTUNG: Die Feuerwehrumfahrung muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet sein. Eine frühzeitige Absprache mit der Feuerwehr vor Beginn wird empfohlen. Kanalbau ist in Tagesleistung zu erbringen und es sind Überfahrplatten bereitzuhalten.

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Planungsleistungen des Auftragnehmers:

  • Planungsgrundlage: ▪ Grünflächen möglichst groß ▪ Feuerwehrumfahrung gemäß BSK umsetzen ▪ Bereich Spielplatz (Lage Baustelleneinrichtung) nicht im Auftragsumfang
  • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Ingenieurbauwerke, der Verkehrsflächen und Freiflächen zur Vorlage beim AG
  • Pflanzvorschlag der Grünflächen unter der Prämisse „pflegeleicht und kindersicher“
  • alle zur Umsetzung notwendigen Planungen

11.02 Oberflächenrückbau

Rückbau von vorhandenen Oberflächenbefestigungen, Randbefestigungen und Einbaugegenständen im Bereich der Fl.Nr. 193 der Gemarkung Schaching. Sämtliche anfallenden Ausbaumaterialien sind aufzunehmen, zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Flächen für die Feuerwehr nach DIN 14090 sind während der gesamten Bauausführung aufrecht zu erhalten.

11.03 Kanalbau

Rückbau, Außerbetriebnahme

Sämtlich im Bereich der Fl.Nr. 193 der Gemarkung Schaching im Bestand vorhandene Abwasseranlagen sind außer Betrieb zu nehmen und rückzubauen oder ordnungsgemäß zu verschließen und zu verfüllen. Die aus westlicher Richtung aus den Fl. Nrn. 107/96, 107/43 und 107/42 der Gemarkung Schaching kommenden Leitungen sind an das neu zu erstellende Leitungssystem anzuschließen. Hierbei ist zu beachten, dass die Containeranlage in Betrieb ist. Hier ist ein Provisorium während der Umschlussarbeiten z.B. durch Überpumpen vorzusehen. Sämtliche anfallenden Ausbaumaterialien sind aufzunehmen, zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Übergangsbetrieb während des Baus des neuen Entwässerungssystems ist durch umpumpen oder provisorische Umschlüsse zu gewährleisten.

Trennen der Leitungen in den Haltungen 301015, 320005 und 301020DR01 vor Schacht 301020 incl. regelkonformer Verschluss.

Herstellung Grundstücksentwässerungsanlage

Herstellen der vollständigen Grundstücksentwässerungsanlage zur Ableitung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus dem Grundstück Fl.Nr. 193 der Gemarkung Schaching incl. Anschluss von Bestandsleitungen der Haltungen 320005, 301020DR01 und 301020DR03 und sämtlicher Grundleitungen und Niederschlagswasserfallleitungen an geeigneter Stelle.

Herstellung aller erforderlichen Leitungen, Anschlüsse von Bestandsleitungen, Schächte, Bauwerke, Rückhalteeinrichtungen und zugehörige Nachweise.

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Anschluss des Gesamtsystems an die vorhandene Haltung M03RV03, PP DN200 rd. 6% bei Anschlusspunkt M03RV03.

Die Anlage ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bemessen und auszuführen. Die Planung und Ausführung hat insbesondere nach DIN 1986-100, DIN EN 752, DWA A 118 und Baufachlicher Richtlinie Abwasser (BFR-Abwasser) zu erfolgen.

Zur Bestandsdokumentation (Pläne, Dichtheitsnachweise, Befahrungsprotokolle) sind sämtliche Dateien zusätzlich im ISYBAU- Format abzugeben.

11.04 Geländearbeiten

Bodenabtrag Die oberste Schicht des Übergabeniveaus ist zu Beginn der Landschaftsbauarbeiten von Fremdstoffen zu säubern. Für den restlichen Bodenabtrag der im Rahmen der Landschaftsbauarbeiten erforderlich wird, ist ein entsprechend der im Baugrundgutachten ausgewiesenen Homogenitätsbereiche geeignetes Grabgerät zu wählen. Eventuell erforderliche Böschungen sind mit einem Gefälle von maximal 1:3 auszubilden. Die Baugrundsohle ist im Bereich der Belagsflächen so herzustellen, dass hier bereits die Gefällesituation der Deckschicht abgebildet wird. Erforderliche Aushubmassen sind hauptsächlich maschinell und in untergeordneter Menge von Hand (Suchgrabungen, Nachgrabungen) zu entnehmen, zu transportieren und auf dem Baugelände oder einem vom AG zugewiesenen Lagerplatz in messbaren Mieten zu lagern. Die Aushubmassen sind auf Veranlassung des AN umgehend durch ein anerkanntes Analyselabor auf Schadstoffe beproben zu lassen. Der Zeitraum bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Schadstoffanalyse ist für den Arbeitsablauf und hinsichtlich der Lagerkapazitäten zu berücksichtigen. Die Entsorgung der Aushubmassen erfolgt durch den AN. Der AN hat die fachgerechte Entsorgung entsprechend der in der Schadstoffanalyse ermittelten Belastungen anhand einer lückenlosen Dokumentation nachzuweisen. Hierzu ist Punkt 7.03 der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen.

Bodenauftrag In Bereichen mit Bodenauftrag ist der Belags- und Belastungsart entsprechend geeigneter Boden zu verwenden und mit den erforderlichen Verdichtungswerten einzubauen. Die Schadstofffreiheit der verwendeten Materialien nach LAGA Z0 ist durch den AN eine Woche vor Einbau nachzuweisen.

Kontrollprüfungen Im Bereich der Bauwerksverfüllung sind vor Beginn der Landschaftsbauarbeiten geeignete Kontrollprüfungen durchzuführen (Rammsondierung), um die ausreichende Lagerstabilität der Verfüllung nachzuweisen. Im Bereich der Zufahrt ist auf OK Baugrund ein statischer Lastplattendruckversuch pro 200m2 Asphaltfläche durchzuführen, um die erforderlichen Verdichtungswerte für die Belastungsklasse gemäß Vorgabe aus der RStO 12 nachzuweisen.

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11.05 Belagsarbeiten

11.05.1 Baugrund und Tragschichten

Baugrund Der vorhandene Baugrund ist entsprechend Baugrundgutachten für die Anforderungen der jeweiligen Belagsflächen (Asphalt, Pflaster-/Plattenbelag, Traufkies, Stützmauern) zu bearbeiten, zu ertüchtigen und auf die erforderlichen Werte zu verdichten. Nötigenfalls sind lastverteilende Geotextilien mit den Lastanforderungen entsprechenden Leistungsmerkmalen zu verbauen. Im Bereich der Belagsflächen ist ein Feinplanum herzustellen, das die Gefällesituation der Deckschicht abbildet. Nötigenfalls sind Sohldrainagen einzusetzen, um eine Wasseransammlung über OK Baugrund technisch zu entwässern.

ungebundene Tragschichten Im Bereich der Belagsflächen, Stützmauern und Einbauten sind u. a. ungebundene Tragschichten in den geeigneten Schichtstärke und mit den erforderlichen Verdichtungswerten herzustellen. Es ist auf die einsatzspezifisch richtigen Korngrößenverteilungen und Schlagzertrümmerungszahlen zu achten, Die Schadstofffreiheit der verwendeten Materialien nach LAGA Z0 ist durch den AN eine Woche vor Einbau nachzuweisen.

11.05.2 Einfassungen

Einfassungen aus Beton In den gesamte Außenanlagen sind die Einfassungen aus frost-/tausalzbeständigem Beton, Farbe grau, herzustellen. Der Einbau erfolgt anforderungsabhängig als Hoch-/oder Tiefbord in eine Bettung aus Beton mit einer Rückenstütze. Schnitt- und Anpassungsarbeiten sind entsprechend auszuführen. Die Eignung ist mit entsprechenden Prüfzeugnissen nachzuweisen.

11.05.3 Traufstreifen

Außerhalb der Asphaltflächen wird im Bereich der Gebäudekanten umlaufend ein Traufstreifen hergestellt. Einfassungen als Tiefbord min. 10x30cm aus Beton. Als Füllmaterial ist gewaschener Feinkies in der Körnung 8 mm zu verwenden. Die Schichtstärke muss mindestens 20cm betragen. Die Lichte Breite des Traufstreifens soll 55cm betragen.

11.05.4 Deckschichten

Asphalt für FW-Umfahrung, Hauptwege Die Nutzung erfolgt sowohl im Rettungsfall durch die Feuerwehr als auch durch Müll- und Lieferfahrzeuge. Für den Oberbau wird die Belastungsklasse 0,3 gemäß RStO 12 gewählt.

Die Oberfläche der Tragschicht ist maschinell mit Wasser zu reinigen und vor Einbau der Deckschicht mit einem geeigneten bituminösen Haftkleber zum Schichtenverbund vollflächig zu besprühen. Für die Wiederherstellung der vorhandenen Asphaltflächen sind bituminös gebundene Deckschichten in der geeigneten Schichtstärke und mit den erforderlichen

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Verdichtungswerten herzustellen. Es ist auf die einsatzspezifisch richtige Einbaudicke, die Bitumengüten sowie die Korngrößenverteilungen und Schlagzertrümmerungszahlen der Zuschlagstoffe zu achten. Die erforderlichen Mindestgefälle sind zu beachten.

Oberfächenanforderung des Asphalts: Die Oberfläche des Asphaltbelages ist als Standarddeckschicht „fein“ auszuführen.

11.06 Technische Anlagen

11.06.1 Abwasseranlagen

Kastenrinnen und Punktabläufe Für die Belagsentwässerung sind Kastenrinnen und Punktabläufe mit der geeigneten Belastungsklasse einzubauen und über revisionierbare Abläufe an ein Entwässerungssystem anzuschließen. Die Einbauhinweise der Hersteller sind zu beachten. Belastungsabhängig kann der Einbau rinnenbegleitender Bordsteine aus Betonwerksstein erforderlich sein. Dies ist einzukalkulieren. Die Anforderungen für die Bordsteine gelten entsprechend aus dem Titel Einfassungen. Der Rinnenkörper ist aus Beton, die Zargen sind aus Gusseisen und die Abdeckungen sind als Stegroste aus Gusseisen auszuführen. Die Abdeckungen müssen verschraubt sein. Auf eine entsprechende Bettung bzw. Rückenstützte aus Beton in entsprechender Dicke ist zu achten. In befahrenen Bereichen ist die Rückenstütze zu schalen.

11.07 Vegetationsflächen

11.07.1Vegetationstechnik

Dieser Titel umfasst im Bereich von Saat- und Pflanzflächen den Einbau sowie die fachgerechte Bearbeitung des Oberbodens. Außerdem sind Maßnahmen zum Leitungsschutz enthalten. Vegetationsflächen sind fachgerecht für Ansaat oder Pflanzung vorzubereiten. Der Untergrund ist mittels Aufreißens tiefgründig zu lockern. Einbaudicken für Oberboden sind entsprechend der geplanten Vegetation auszuführen. Für Rasen-/Wiesenflächen ist eine Einbaudicke von 20cm, für Pflanzflächen 40 cm und für Hecken 60cm gefordert. Oberboden ist in flächigen Bereichen über Kopf einzubauen und nach Einbau nicht mehr zu befahren. Der Oberboden ist nach Einbau fachgerecht zu lockern. Für Rasen-/Wiesenansaaten und Staudenpflanzungen ist ein Feinplanum zu erstellen.

11.07.2 Leitungsschutz

Sämtliche Leitungen im Bereich von Baumstandorten sind zum Baumstandort hin durch eine vertikal entlang der Grubenwand verbaute, ausreichend hohe Rhizomsperre zu schützen.

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11.07.3 Pflanzen

Es sind sämtliche Vegetationsflächen fachgerecht zu bepflanzen bzw. anzusäen. Der AN erstellt Pflanzvorschlag der Grünflächen unter der Prämisse „pflegeleicht und kindersicher“ in Form von Bodendecker, Stauden (jeweils 6St/m²) und Hecken bzw. Sträucher (jeweils 2St/m²) autochthoner Herkunft in gemischter Form anzulegen. An markanten Punkten sind einzelne Solitärgehölze anzuordnen. Es sind mindesten 20 verschiedenen Pflanzen in verschiedenen Blühfarben und Blühzeiten zu wählen und dem Bauherrn vorab zur Freigabe vorzulegen. Nach Verpflanzung sind die Beetflächen mit geeignetem organischem Mulchmaterial >7cm dick abzudecken.

11.07.4 Fertigstellungspflege

Die Fertigstellungspflege ist bis zur Abnahme der Vegetation durchzuführen. Ausgefallene Pflanzen sind zu ersetzen. Die Fertigstellungspflege beinhaltet das witterungsabhängige Wässern aller Pflanzen und Ansaaten. Gehölze und Pflanzflächen sind einmalig mit organischem Dünger zu düngen. Gehölze erhalten einen Pflegeschnitt vor der Vegetationsabnahme, Verankerungen und Stammschutz sind nachzurichten oder zu ersetzen. Hecken erhalten einen Schnitt. Pflanz- und Heckenflächen erhalten mindestens 3 Pflegegänge, bei denen Unkraut ausgegraben, Unrat entfernt, abgestorbene Pflanzenteile abgeschnitten und ausgefallene Pflanzen ersetzt werden.

11.07.5 Rasen- und Saatflächen

Rasen- bzw. Wiesenflächen sind als standortgerechte Langwiese anzusäen. Es ist autochthones Saatgut aus der Region zu verwenden. Es müssen ca. 40% Gräser und 60% Kräuter enthalten sein. Die Rasenfugen sind mit entsprechendem Saatgut anzusäen. Im Rahmen der Fertigstellungspflege erhalten die Wiesenflächen je nach Jahreszeit mindestens einen Schnitt auf Wunsch des AG. Die Rasenfugenbeläge sind in der Vegetationszeit wöchentlich zu mähen. Die Rasenfugenbeläge erhalten in der Fertigstellungspflege einen Düngegang.

11.07.6 Entwicklungspflege

Entwicklungspflege Landschaftsbau Die Entwicklungspflege der Vegetation im Bereich Landschaftsbau (EG) beginnt nach der Abnahme der Vegetation und dauert 2 Jahre. Folgende Arbeiten sind durchzuführen: Alle Pflanzen und Ansaaten sind witterungsabhängig mit den entsprechenden Mengen pro Gang zu wässern. Gehölze erhalten einen Pflegeschnitt, Verankerungen und Stammschutz sind nachzurichten. Sie erhalten pro Jahr mindestens einen Düngegang. Nach Ende der Entwicklungspflege sind Verankerungen, Stammschutz und der Gießrand zurückzubauen und die offenen Flächen mit der Wiesensaatmischung anzusäen. Seite 87 von 88

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Pflanz- und Heckenflächen erhalten pro Jahr mindestens 4 Pflege- und Reinigungsgänge über die gesamte Fläche, wobei Unkraut ausgegraben, Unrat entfernt, abgestorbene Pflanzenteile abgeschnitten und ausgefallene Pflanzen ersetzt werden. Die Mulchdecke ist auszubessern und nachzufüllen. Pflanz- und Heckenflächen erhalten 2 Schnitte und mindestens einen Düngegang pro Jahr. Die Wiesenflächen sind zweimal pro Jahr (ca. Juli/August und September/Oktober) zu mähen.

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