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Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
informiert die Unternehmen:
Hinweis zu betrügerischen E-Mails
U
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t
Aktuell warent das Bayerische Landeskriminalamt vor betrügerischen E-Mails im Zusammenrhang mit öffentlichen Ausschreibungen.
l
a
Hierbei verschaffen sich Betrüger Zugang zu Ausschreibungsplattformen, um dort syste-
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matisch Daten zu laufenden und abgeschlossenen Ausschreibungsverfahren abzugreifen.
e
Es ist zu erwarten, dass derzeit in außergewöhnlichem Umfang versucht wird,
n
durch manipulierte und gefälschte E-Mails und Rechnungen Zahlungen von Ausschrei- bungsgewinnern zugunsten der Täter zu veranlassen.
n
i
Empfehlungen zum Schutz
c
• Prüfen Sie Absender-E-Mails sorgfältig: Achten Sie auf Unstimmigkeiten wie unbe-
h
kannte Domains, Rechtschreibfehler oder abweichende E-Mail-Adressen. Kontaktie-
t
ren Sie den Auftraggeber bei Zweifel direkt über bekannte, offizielle Kommunikati-
onswege.
b
• Verifizieren Sie Zahlungsaufforderungen: Überprüfen Sie Rechnungen und Bankver-
e
bindungen vor jeder Zahlung. Kontaktieren Sie den Gläubiger telefonisch oder über
a
verifizierte Kanäle, um die Echtheit der Forderung und der Bankdaten zu bestätigen.
r
• Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden: Sensibilisieren Sbie Ihr Team für derartige Betrugs- versuche und etablieren Sie klare Prozesse für die Perüfung von Rechnungen und Zahlungsanweisungen. i • Melden Sie verdächtige Aktivitäten: Informieren Sie bei vetrdächtigen E-Mails oder
b
Rechnungen umgehend Ihre IT-Abteilung, Ihre Bank sowie die zuständigen Behör-
a
den.
r
*
Hinweis:
Sollten Sie bereits Opfer eines solchen Betrugs geworden sein, setzen Sie sich unverzüg-
lich mit Ihrer Bank in Verbindung, um Zahlungen zu stoppen oder zurück zu buchen, und
erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
*Identi©s Scthaaet sbbaeuvaerrwbaeltiutngb Jaurli e20 2V5e rgabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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2110EU.FLB (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Funktionale Leistungsbeschreibung) Vergabestelle Staatliches Bauamt Regensburg Vergabeart Bajuwarenstr. 2d 93053 Regensburg offenes Verfahren Deutschland nicht offenes Verfahren Tel.:+49 94169856-01 Fax.:+49 94169856-1999 U wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
n
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb t Innovationspartnerschaft
e
Ablauf der Angebotsfrist
r
Datum 17.11.2026 Uhrzeit 09:00 l Bindefrist endet am 12.02.2027
a
g
e
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
n
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
n
Maßnahmennummer Baumaßnahme
i
B 32HC031330001 EAE DEG, S an Wohnheim
c
Vergabenummer Leistung
h
26-080462 26E TU EAE DEG
t
Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
b
212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 2120.StB Ergänzung Teilnahmebedingungene 2160.FLB Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
a
2270.FLB.H Gewichtung der Zuschlagskriterien
r
2270.FLB.Brücke Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung b 2440 Informationen zur Datenerhebung
e
2492 Online-Vergaben Darstellung der bebaubaren Fläche bzw. des Baufelds i
t
b
a
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*
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der funktionalen Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 2151.FLB.H Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung 2151.FLB Brücke Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung 241 Abfall [nur Hochbau-Bund] 2410 Abfall EBV 244 Datenverarbeitung *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern – Stand Mai 2025 1 von 6
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2110EU.FLB (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Funktionale Leistungsbeschreibung) 247.H Bauaufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotage- schutz 9002.StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stand 29.10.2025 VI.4.H ZVB Pflichtenheft für die Erstellung aller Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen in digitaler Form bei Hochbaumaßnahmen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als U auch des Freistaates Bayern VI.4.1.H Datenaustauschbogen
n
Pflichtenheft für die Erstellung aller Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen und für die Ausführung der Baulteistungen - Brückenbau VI.4.4.StB ZVB zur Übergabe von Daten für Planunterlagen im OKSTRA-Format in edas System iTWO civil Zahlungsplan
r
Planfeststellungsbeschluss / Wasserrechtliche Erlaubnis
l
a
g
Z ur Beachtung: Di e zuer Kalkulation notwendigen Anlagen wie Bestandspläne befinden sich zusätzlich z um Angebotspak et der Vnergabeunterlagen auch im Bereich "Sonstige Unterlagen". C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 2130.FLB Angebotsschrneiben Teile der funktionalen Leistungsbeschreibung: Leistungsprogramm
i
124 Eigenerklärung zur Eignung 125.H Sicherheitsauskunftc und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 127 Erklärung Bezug Russland
h
221 / 222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222
t
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/K apazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
b
2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erweerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 2292.StB Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen
a
Vertraulichkeitserklärung des Bieters
r
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Vertragsformular/e für Instandhaltung: b Brandmeldeanlagen, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, GLT, Brandschutz-/Rauchschutztüren, Plattformlift e
i
A nlage WRegG t
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2110EU.FLB (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Funktionale Leistungsbeschreibung)
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 126.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung - Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 2370.FLB Verpflichtungserklärung vorzeitige Vertragsbeendigung
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2110EU.FLB (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Funktionale Leistungsbeschreibung)
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu ver- geben im Namen und für Rechnung
des Freistaates Bayern diese/dieser vertreten durch:
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dinese/dieser vertreten durch: Staatliches Bauamt Regensburg
t
e
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben irm Namen und für Rechnung Regierung von Niederbayern
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2 Kommunikation
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Die Kommunikation erfolgt elektronisch über deie Vergabeplattform in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich
n
oder in Textform Stelle Staatliches Bau amt Regensburg Straße Bajuwarenstraße 2d
n
PLZ/Ort 93053 Regensburg E-Mail i Fax
c
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
h
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
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siehe Formblatt 2160.FLB – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
b
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3.2 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage zu den in der Anlage 2270- Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuztein Zuschlagskriterien vorzulegen: siehe Formblatt 2160.FLB – Verzeichnis der im Vergabeverfahren votrzulegenden Unterlagen
b
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*
3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. nicht nachgefordert teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
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2110EU.FLB (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Funktionale Leistungsbeschreibung)
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3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
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siehe Formblatt 2160.FLB – Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
e
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4 Losweise Vergabe: n ✘ nein ja, Angebote sind möglich für
n
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Liosen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interes- sensbestätigung
c
nur ein Los
h
t
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen b Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13
e
Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. a
r
6 Nebenangebote
b
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.
e
7 Angebotswertung:
i
Kriterien für die Wertung der Hauptangebote
t
Zuschlagskriterien gemäß Formblatt 2270.FLB.H – Gewichtung der Zuschlagskriterien b Formblatt 2270.FLB.Brücke – Gewichtung der Zuschlagskriterien
a
Zuschlagskriterium Preis: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
r
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag *aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. 8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
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2110EU.FLB (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Funktionale Leistungsbeschreibung) 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach, Tel 0981 / 53-1277, Fax 0981 / 53-1837
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10 Gremiumsvorbehalt
n
Die Zuschlagserteilung erfolgt vorbehaltlich einer erneuten positiven Behandlung im Haushaltsaus- schuss des Bayerischen Landtages.
t
Eröerterung der Planungslösungen Unabhängig von dem Vorbehalt, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, wird vorsorglich darauf
r
hingewiesen, dass die Planungslösungen aus dem Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit mit den Bietern elrörtert und ggf. verhandelt werden. Die Bieterseite sollte sich hierzu eine Woche nach Öffnung der Angebote einen Terminkorridor freihalten.
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212EU (Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
Hinweis: Das UVergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A).
n
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
t
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin-
e
zuweisen.
r
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote lvon Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
a
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und aguf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot
e
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
n
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der V ergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
n
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgeigebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabesctelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
h
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
t
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspre ise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ abuf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
e
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
a
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu- geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegunrg des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
b
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungsesumme gewährt werden und
i
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes undt werden im Fall der Auftragsertei- lung Vertragsinhalt.
b
4 Nebenangebote
a
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
r
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei-
*
ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern – Stand 2019 1 von 3
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212EU (Teilnahmebedingungen EU) (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen auf- zugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen. 5 UBietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
n
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
t
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
e
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt, r
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
l
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifizieart signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
g
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
e
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
n
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Au ftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese-
n
henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen
i
Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichecn Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
h
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge-
t
meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre-
b
chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen. e 7 Eignung
a
7.1 Offenes Verfahren
r
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikbation von Bauunternehmen e.V. (Präqua- lifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
e
Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqua- lifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
i
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachwetis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot
b
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftrags- spezifische Einzelnachweise a oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
r
vorzulegen.
*
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeich- nis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw.
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212EU (Teilnahmebedingungen EU) in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
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Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der
n
engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. er-
t
gänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelaengt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän-
r
diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen- erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die
l
Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für daie Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt wer- den, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht
g
in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zuer Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim | ||
| n t Leistung 26E TU EAE DEG |
ter
l
VERTRAGSBEDINGUaNGEN FUNKTIONALE LEISTUNGSBESCHREIBUNG HOCHBAU
g
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Inhaltsverzeichnis
n
I. Allgemeines ________________________________________________________________________ 3 I.1 Vertragsgegenstand _______________________________________________________________ 3 I.2 Vertragsgrundlagen n_________________________________________________ 3 I.3 Leistungsumfang i___________________________________________ 5 I.3.1 Totalunternehmerleistung c_______________________________________________ 5 I.3.2 Änderung von Regelwerken _____________________________________________________ 5
h
I.3.3 Partnerschaftliche Zusammenarbeit ______________________________________________ 5
t
I.3.4 Mitarbeiter des AN _____________________________________________________________ 5 I.4 Grundstück ______________________________________________________________________ 5 I.4.1 Lage und Beschaffenheit b_____________________________ 5 I.4.2 Nutzung e________ 5 I.4.3 Übergabe ____________________________________________________________________ 6
a
I.4.4 Bodenbeschaffenheit __________________________________________________________ 6
r
I.4.5 Bodenaushub _________________________________________________________________ 6
b
I.4.6 Altlasten _____________________________________________________________________ 6 I.4.7 Kampfmittel e 6 I.5 Nachunternehmer / andere Unternehmen i_ 7 I.6 Haftpflichtversicherung ____________________________________________________________ 7
t
I.7 Vertraulichkeit ____________________________________________________________________ 7
b
I.8 Projektkommunikation _____________________________________________________________ 7
a
II. Planungsleistungen __________________________________________________________________ 8 II.1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers__________________________r_________________ 8 II.2 Umfang der Planungsleistungen * 8 II.3 Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung _______________________________________ 9 II.4 Ausführungsunterlagen __________________________________________________________ 9 II.5 Urheberrecht ___________________________________________________________________ 9 II.6 Planungslauf __________________________________________________________________ 10 III. Bauleistungen ___________________________________________________________________ 10 III.1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers_____________________ 10 III.2 Bemusterung __________________________________________________________________ 10 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 1 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
III.3 Allgemeine Ordnung auf der Baustelle, SiGe-Koordination ____________________________ 10 III.3.1 Baustellensicherheit _________________________________________________________ 10 III.3.2 Koordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGe) __________ 11 UIII.3.3 Besprechungen _____________________________________________________________ 11 III.n3.4 Auskunfts-, Überwachungs- und Anordnungsrechte des Auftraggebers ______________ 11 IV. Geänderte und / oder zusätzliche Leistungen _________________________________________ 12
t
V. Fristen und Termine ______________________________________________________________ 12
e
V.1 Ausführungsfristen _____________________________________________________________ 12
r
V.2 Öffentlichkeitswirksame Termine _________________________________________________ 13 V.3 Bauzeitenlpläne _________________________________________________________________ 13 V.3.1 Detailtermainplan _____________________________________________________________ 13 V.3.2 Ressourcenhinterlegter Detailterminplan ________________________________________ 13
g
V.3.3 Aktualisierung ______________________________________________________________ 14
e
V.3.4 Entscheidungsterminplan _____________________________________________________ 14
n
VI. Behinderung und Unterbrechung ___________________________________________________ 14 VII. Vertragsstrafen ________ __________________________________________________________ 14 VIII. Abnahme n_______________________________________ 15 VIII.1 Förmliche Abnahme, Teilabnahmen _____________________________________________ 15
i
VIII.2 Abnahmeprozedere __________________________________________________________ 15
c
VIII.2.1 Bauliche Fertigstellung ______________________________________________________ 15
h
VIII.2.2 Gewerkeübergreifende Funktionsprüfung ______________________________________ 15 VIII.2.3 Leistungsfeststellung vor Probebtetrieb ________________________________________ 16 VIII.2.4 Probebetrieb ___________________ ___________________________________________ 16 VIII.2.5 Inbetriebnahme ____________________________________________________________ 16
b
VIII.3 Abnahmeaufforderung ________________________________________________________ 16
e
VIII.4 Dokumentation ______________________________________________________________ 17
a
VIII.5 Begehungen ________________________________________________________________ 17 IX. Vergütung ___r 17 IX.1 Pauschalvergütung b 17 IX.2 Mengenrisiko und Genehmigungsrisiko ___________________________________________ 18
e
IX.3 Preisgleitung und Nachlässe _____________________________________________________ 18
i
IX.4 Kalkulation ____________________________________________________________________ 18
t
IX.5 Stundenlohnarbeiten ___________________________________________________________ 18 X. Zahlungen ____________________________b 18 X.1 Zahlungen ______________________________a 18 X.2 Zahlungsplan __________________________________________________________________ 18
r
XI. Sicherheiten _____________________________________________________________________ 20
*
XI.1 Stellung einer Sicherheit für Vertragserfüllung ______________________________________ 20 XI.2 Stellung einer Sicherheit für Mängelansprüche _____________________________________ 20 XI.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft _____________________________________________ 20 XII. Kündigung ______________________________________________________________________ 21 XIII. Sonstige Regelungen _____________________________________________________________ 21 XIII.1 Mängelansprüche ____________________________________________________________ 21 XIII.2 Qualitätssicherung ___________________________________________________________ 22
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 2 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) XIII.3 Abstimmung mit Behörden ____________________________________________________ 22 XIII.4 Baustelleneinrichtung ________________________________________________________ 23 XIII.5 Medienanschlüsse ___________________________________________________________ 23 XIII.6 Sicherung der Nachlieferung ___________________________________________________ 23
U
XIII.7 Leitungen ___________________________________________________________________ 23 XIII.8
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Haftung _____________________________________________________________________ 23 XIII.9 t Leitende Projektbeteiligte des Auftragnehmers ___________________________________ 24 XIII.10 Aebtretung ___________________________________________________________________ 24 XIII.11 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln____________________ 24
r
XIV. Weitere Vertragsbedingungen ______________________________________________________ 25
l
a
g
I. Allgemeines e I.1 Vertragsgegenstandn Gegenstand dieses Vertrags ist
n
T otalunternehmerleistung Sanierung Wohnheim Anker- Einrichtung Deggendorf
i
c
h
I.2 Vertragsgrundlagen t Folgende Vertragsbestandteile gelten nebeneinander, bei Widersprüchen in nachstehender Reihenfolge :
b
I.2.1 d as Formblatt 213 Angebotsschreiben, nebst dort vereinbarter Vertragsbestimmungen
e
I.2.2 d ie finale bepreiste Angebots-Datei (GAEB bzw. Excel)
a
I.2.3 d ie mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergebenen Teile der Leistungsbeschreibung in der zum Zuschlagszeitpunkt aktuellen Form: Baubeschreiburng, Pläne, Raumprogramm und sonstige An- lagen (im Folgenden gesamthaft auch „Funktionale Leistungsbeschreibung“ oder schlicht „FLB“ ge-
b
nannt).
e
I.2.4 d iese Vertragsbedingungen
i
I.2.5 d ie Vergabeunterlagen sowie etwaige Nachsendungen einschließlich der Bieterfragenkataloge, Biete- rinformationen und Protokolle der Verhandlungen t
b
I.2.6 die Wartungs- und Instandhaltungsangebote gemäß Übersicht „Wartungs-/Instandhaltungskos- ten“, jeweils bestehend aus dem Vertrag für Wartung und Inspektion,a dem Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung sowie der Angebotsaufforderung für Wartung, Inspektion
r
I.2.7 Muster Vertragserfüllungsbürgschaft (Formblatt 421)
*
I.2.8 Muster Mängelansprüchebürgschaft (Formblatt 422) I.2.9 Muster Bemusterungsliste
I.2.10 Muster Raumbuch
I.2.11 Muster Türliste nebst Muster Türliste Legende
I.2.12 Muster Abnahmeprotokoll (Formblatt 4420)
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) I.2.13 z u I.2.6: die jeweiligen dazugehörigen Arbeitskarten nebst Deckeblättern
I.2.14 P reisblatt - Wartung und Indstandhaltung
I.2.15
U
I.2.16
n
I.2.17
t
I.2.18 d ie Urheberrechtserklärung(en) der Entwurfsverfasser
e
I.2.19 d ie allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die VOB/C, das GEG, in der zum Zeit-
r
punkt der Einreichung des Bauantrags gültigen Fassung, die europäischen Normen (EN) sowie die Normen dles Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) ferner die VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vor- schriften, insbesondere sämtliche einschlägigen Instandhaltungs- und Wartungsrichtlinien nach AMEV sowie alle Hearstellervorschriften und Anweisungen für die zu verwendenden Materialien und Bauteile, die sich aus dem Entwurf einer Norm (Gelbdruck) ergeben, soweit diese bereits allgemein anerkannte
g
Regel der Technik sind und dieser Vertrag und seine Anlagen keine höheren Anforderungen vorgeben. Gelbdrucke, die eine Software erfordern, die weder beim AN noch einem Nachunternehmer imple-
e
mentiert ist und dort auch nicht implementiert werden kann, gelten nicht.
n
I.2.20 V erordnungen, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften (z. B. Unfallverhütungsrichtlinien, Arbeitsstät- tenrichtlinien, die Versammlungsstättenverordnung etc.) sowie die für das Bauvorhaben einschließlich der nutzungsspezifischen Anusbauten geltenden bauordnungs- und gewerberechtlichen Bestimmun- gen in der jeweils gültigen Fassung. Der AN erklärt, dass ihm bei Vertragsschluss keine anstehenden Änderungen der für das vertraigsgegenständliche Bauvorhaben maßgeblichen Verordnungen und Richtlinien bekannt sind.
c
I.2.21 h
t
b
I.2.22
e
a
r
b
I.2.23
e
i
t
Besteht ein Vertragsbestandteil aus mehreren Dokumenten, gilt bei Widersprüchen das zeitlich jüngere.
b
Technische Normen und/oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit dem zum Abnahme- zeitpunkt gültigen Inhalt. Dies gilt ebenso für die Änderung einschlägiger Gesetze unad Verordnungen. Konkretisierungen im Angebot gegenüber der Leistungsbeschreibung werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie
r
mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der AG hat das Angebot entsprechend der vertraglichen Zielsetzung nur plausibilisiert un*d auf offensichtliche Widersprüche und Unrichtigkeiten geprüft.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
I.3 Leistungsumfang
I.3.1 Totalunternehmerleistung
Der AN erbringt sämtliche Leistungen und Lieferungen, die die mangelfreie, schlüsselfertige Herstel-
U
lung des Werkes erfordert. Dies beinhaltet auch alle Leistungen und Lieferungen, die die Vertragsun- nterlagen nicht bzw. nicht ausdrücklich nennen sowie Nebenleistungen. Planungsleistungen beinhalten insbesondere alle notwendigen Grund- und Besonderen Leistungen
t
aller Leistungsbilder und -phasen in Anlehnung an die Anlagen zur HOAI, in der jeweils gültigen Fas- suneg sowie Gutachter- und sonstige Ingenieurleistungen. Das Werk muss die vereinbarten Qualitäten aufweisen, den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik entrsprechen und genehmigungsfähig, vollständig fertig sowie funktions- und betriebsbereit sein. Es muss sich uneingeschränkt für die vertraglich vorgesehenen Nutzungen und für den vertraglichen
l
sowie bestimmungsgemäßen Betrieb eignen.
a
I.3.2 Ä nderung von Regelwerken
g
E rfordern Änderungen technischer Normen und/oder allgemein anerkannter Regeln der Technik zu-
e
sätzliche Leistungen und/oder Leistungsänderungen, weist der AN den AG hierauf unverzüglich schriftlich hin. Er zeigtn hierbei die Konsequenzen für Vergütung und Fristen auf. Der AN führt notwendige zusätzliche Leistungen und/oder Leistungsänderungen ohne zusätzliche Ver- gütung aus, wenn diese auf derartigen Änderungen beruhen, die dem AN bereits bei Abgabe des beauftragten Angebots objektiv erkennbar waren.
n
Im Übrigen gilt Kapitel IV. dieser Vertragsbedingungen.
i
Für die Änderung von Gesetzen uncd Verordnungen gilt diese Regelung entsprechend.
h
I.3.3 P artnerschaftliche Zusammenarbeit
t
D ie Vertragsparteien streben eine partnerschaftliche Projektabwicklung an. Notwendige Mitwirkungshandlungen nimmt der AG unverzüglich vor, nachdem der AN diese eingefor- dert hat. b
e
I.3.4 M itarbeiter des AN
a
V orbehaltlich weiterer Regelungen nennt der AN dem AG innerhalb von vier Wochen nach Vertrags-
r
abschluss die Namen und Kontaktdaten der Personen, die für die Projektabwicklung, insbesondere für die Genehmigung und die technische Abnahme des Systembs, zuständig sind.
e
I.4 Grundstück i
t
I.4.1 L age und Beschaffenheit
b
B augrundstück ist das in der FLB beschriebene Grundstück.
a
siehe im beiliegenden Lageplan eingezeichnetes Grundstück.
r
e ine Anfahrt durch die Feuerwehr, an das hinter der Baustelle liegende Containergebäude, muss jederzeit gewährleistet sein.
*
I.4.2 N utzung
D er AN darf auf der bebaubaren Fläche alle erforderlichen Leistungen ausführen, die die Erreichung des Vertragszwecks erfordert. Dies beinhaltet auch das Aufstellen und den Betrieb aller in der FLB beschriebenen bzw. erforderlichen Baustelleneinrichtungsgegenstände.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) A uf der Baustelle besteht ein Werbeverbot. Hinweise auf Unternehmen befinden sich ausschließlich auf dem Bauschild. Der AN darf die Baustelle auch durch Videoüberwachung dokumentieren. Er hält dabei alle datenschutzrechtlichen Anforderungen ein. D ie Gestattung der Grundstücksnutzung endet, sobald der AN sämtliche vertraglich geschuldeten Bauleistungen und ausstehende, auch geringfügige, Restarbeiten erbracht hat. Der AN versetzt das UBaugrundstück in einen vertragsgemäßen Zustand und räumt es einschließlich der Baustelleneinrich- tungen unverzüglich.
n
t
I.4.3 Ü bergabe
e
D er AG übergibt dem AN das Baugrundstück rechtzeitig zum Beginn der Leistung nach Kapitel V in dem Zurstand, in dem es sich im Zeitpunkt der Beauftragung befindet. Soweit die Leistungserbringung es erfordert, lässt der AN das Grundstück nach Übergabe vermessen.
l
Er lässt es nach baulicher Fertigstellung erneut vermessen und übergibt dem AG die Messergebnisse.
a
I.4.4 B odenbeschaffgenheit D er AG kennt keinee Altlasten, Kontaminationen, schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Be- einträchtigungen im Baugrund, die über die in der Leistungsbeschreibung und den vertraglich in Bezug
n
genommenen Gutachten bzw. Untersuchungen hinausgehen. Der AN hat vor Angebotsa bgabe und unmittelbar vor Vertragsunterzeichnung das Baugrundstück bau- üblich besichtigt und die örtlichen Gegebenheiten erkundet. Der AN kennt keine weiteren Sachverhalte gemäß Satz 1, die seiner ternmingerechten Leistungserbringung entgegenstehen können.
i
I.4.5 B odenaushub
c
B odenaushub übernimmt der AN in sein Eigentum. Er verwendet diesen auf dem Grundstück wieder
h
oder entsorgt ihn eigenverantwortlich. Er beachtet dabei alle gesetzlichen und behördlichen Bestim- mungen. Historische Bodenfunde zeigt dter AN sofort an. Diese verbleiben im Eigentum des AG. Für Altertumsfunde gilt § 4 Abs. 9 VOB/B sowie das DSchG.
b
I.4.6 A ltlasten
e
A lle bekannten Baugrundbeeinträchtigungen entsorgt der AN nur, nachdem er ein schriftliches Ange- bot eingeholt und der AG ihn entsprechend beauftragat hat. Andernfalls entsteht dem AN kein zusätzli- cher Vergütungsanspruch. Dies gilt nicht bei Gefahr in Verzug.
r
Die Entsorgung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Best- immungen. b Der AG kann jederzeit erforderliche zusätzliche Maßnahmen selbst vornehmen oder durch Dritte vor-
e
nehmen lassen. Die Koordination solcher Maßnahmen schuldet der AN und ist mit dem vereinbarten Pauschalfestpreis abgegolten.
i
Der AG übernimmt direkt die anfallenden Deponiegebühren für Böden der Belastungsstufen ≥ Z2 ohne Zuschläge. t
b
I.4.7 K ampfmittel a entfällt r Der AG hat eine Kampfmitteluntersuchung des Baugrundstücks durchgefüh*rt. Deren Ergebnis stellt er vor Baubeginn zur Verfügung. Der AN veranlasst eigenverantwortlich zusätzlich erforderliche Maßnahmen vor Beginn der Ar- beiten. Der AG erstattet nur die nachgewiesenen Beseitigungskosten, die der AN nicht hätte vorherse- hen können. Der AN stellt die Arbeiten unverzüglich ein und unterrichtet den AG, wenn er Kampfmittel findet.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
U
I.5 Nachunternehmer / andere Unternehmen
n
D er AN beauftragt ausschließlich geeignete, d.h. fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dritte
t
für die Leistungserbringung. Er zeigt diese dem AG vorab schriftlich an, soweit er sie nicht bereits im Nachunternehmerverzeichnis benannt hat. Der AG lehnt diese nur aus wichtigem Grund, insbeson-
e
dere wegen Bedenken gegen die Eignung ab. Der AN stellt sicher, dass auch in der Nachunterneh- merketrte nur geeignete Dritte tätig werden. Der AN vereinbart mit seinen beauftragten Dritten, dass der AG im Fall einer vorzeitigen Beendigung
l
dieses Vertrags durch Erklärung gegenüber dem beauftragten Dritten dessen Vertrag mit dem AN zu den vereinbaarten Bedingungen übernehmen kann.
g
I.6 Haftpflichtversicherung
e
Der AN unterhält währnend der gesamten Vertragslaufzeit eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden durch den AN mindestens in folgender Höhe ab: für Personen pro Schadensfall € 3.0 00.000,00
n
für sonstige Schäden pro Schadensfall € 2.0 00.000,00
i
Der AN weist dem AG einen entsprechenden Versicherungsschutz jederzeit auf Verlangen durch ak- tuelle Versicherungsscheine oder -Bestätigungen nach. Der AG kann Zahlungen an den AN bis zur
c
Vorlage solcher Nachweise zurückhalten.
h
Der AN zeigt dem AG unverzüglich schriftlich an, wenn und soweit eine Deckung in der genannten Mindesthöhe nicht mehr besteht. In diesetm Fall kann der AG entsprechende Versicherungsverträge selbst abschließen und die ihm hierdurch entstehenden Kosten von der Vergütung abziehen. Glei- ches gilt, wenn der AN trotz fruchtlosen Ablaufs einer Nachfrist keinen entsprechenden Versiche- rungsschutz nachweist. Das Recht zur außerorbdentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der AN teilt dem AG unverzüglich alle Sachverhaelte mit, die zur Einstandspflicht einer Versicherung führen können. Verletzt er diese Pflicht, ersetzt er dem AG den daraus folgenden Schaden.
a
Der AN weist seine Versicherung an, Auszahlungen auf Schadensersatzansprüche des AG aus-
r
schließlich an diesen oder auf dessen Weisung vorzunehmen. Der AN ermächtigt den AG bereits hier- mit unwiderruflich, entsprechende Ansprüche gegenüber debr Versicherung geltend zu machen.
e
I.7 Vertraulichkeit
i
Der AN teilt Sachverhalte, die den Vertragsgegenstand betreffen, Dtritten nur mit, nachdem der AG schriftlich zugestimmt hat.
b
a
I.8 Projektkommunikation
r
Für die Projektkommunikation beachtet der AN die Vorgaben der FLB. *
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
II. Planungsleistungen II.1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
U
Bei der Erbringung der Planungsleistungen gilt Folgendes:
n
VI.4.H Pflichtenheft für die Erstellung aller Planungs-, Bau- und Bestandsunterlagen in digitaler tForm bei Hochbaumaßnahmen sowohl der Bundesrepublik Deutschland als auch des Freistaa- tes Bayern eVI.4.1 Datenaustauschbogen Alrle notwendigen Räume mit den zugehörigen Raumanforderungen/Qualitäten gemäß Leis- tungsbeschreibung müssen erstellt werden. Das Raumprogramm darf insoweit nicht unterschrit-
l
ten werden. Eine Unterschreitung der Flächen der Nebenräume / Gemeinschaftsräume /
a
von % pro Raum ist zulässig, wobei insgesamt die Unterschreitung nicht % der Gesamt- fläche der Ogrientierungsplanung übersteigen darf. Im Übrigen sind die Flächen gemäß Raum- programm einzuhalten. Die DIN 277 zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken iste u.a. anzuwenden. Die grundsätzlichen funktionalen Zusammenhänge und wie sie in der
n
Referenzplanung
Leistungsbeschreibung
n
dargestellt sind, müssen eingehalten werden.
i
Mit der Erstellung der erforderlichen Nachweise sind die vom AG beauftragten Prüfsachverstän-
c
digen zu beauftragen, um die gem. PrüfVBau geforderte Personengleichheit zu gewährleisten. Beauftragte(s) Unternehmen: h Statik: LGA Regensburg, Prüfeningerstraße 137, 93049 Regensburg Brandschutz: NK Brandschutzingtenieure GmbH, Hermann-Scheer-Str. 4, 34266 Niestetal
b
e
a
r
b
e
i
Soweit der AN von den Vorgaben in den Vergabeunterlagen und Vertragsbestandteilen abweichen
t
darf, muss die abweichende Leistung mindestens gleichwertig sein. Der AN weist auf die Abweichun- gen hin und bestätigt die Gleichwertigkeit der abweichenden Leistung in geeigneter Weise, im Zwei-
b
fel durch Sachverständigengutachten.
a
Die Haftung des AN für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Planungsleistungen wird durch die Abstimmung mit dem AG und die Entgegennahme von Arbeitsergebnissen durrch den AG nicht ein- geschränkt. Der AN hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob seiner Planung öffentlich-rechtliche Hin-
*
dernisse und Bedenken entgegenstehen.
II.2 Umfang der Planungsleistungen
Der AN erbringt sämtliche für die Herstellung des Werkes erforderlichen Planungsleistungen, insbe- sondere Grundleistungen, erforderliche Besonderen Leistungen, Beratungsleistungen und andere Leistungen nach § 3 HOAI samt Anlagen. Die vereinbarte Vergütung beinhaltet diese.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Der AN erstellt etwa die Ausführungsplanung einschließlich der statischen Berechnungen und Nach- weise sowie Detail-, Werkstatt- und Montageplanungen. Der Leistungsumfang des AN umfasst ins- besondere: a) Die Herbeiführung aller für die Bauausführung und die Inbetriebnahme des Objekts erforderli- chen Genehmigungen (hierunter öffentlich-rechtliche Abnahmen, Anzeigen, Dichtheitsprüfun- Ugen, Messungen zur Schadstofffreiheit, etc.) einschließlich der Übernahme der hierdurch ent- stehenden Kosten und Genehmigungsgebühren (soweit in diesem Vertrag und in den Vertrags- nbestandteilen nicht ausdrücklich bestimmt ist, dass die Genehmigungen vom AG beizubringen sind) sowie die Wahrnehmung aller Anzeige- und Nachweispflichten aus öffentlich-rechtlichen
t
Vorschriften. Soweit der AG Genehmigungsanträge selbst stellen muss, bereitet der AN diese unterschriftsreif mit allen erforderlichen Anlagen (in entscheidungsreifer Form) und in ausrei-
e
chender Anzahl vor. Die Mitwirkungsverpflichtung des AG beschränkt sich insoweit auf die ter- mrinplangemäße Unterzeichnung und terminplangemäße Einreichung von Anträgen. Der AN führt weitere Verhandlungen, die nach Einreichung erforderlich werden, beantwortet Rückfragen und blearbeitet notwendige Änderungen/Ergänzungen seiner Leistungen bis zur Vorlage aller Genehmigungen, Prüfungen und Abnahmen eigenverantwortlich.
a
b) Die zeichnegrische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelan- gaben, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:100 / 1:50 bis 1:1, ees sei denn, dass ein anderer Maßstab für einzelne Pläne in der FLB vorgegeben ist.
n
c) Sämtliche Maßnahmen zur Sicherung der Planungskoordination und Integration aller Angaben und Vorgaben.
n
d) Erforderliche Ergänzungen und Überarbeitungen sowie die Integration sämtlicher Planungsleis- tungen von Fachingenieurein bis zur Übergabe, ohne dass der AN hieraus zusätzliche Ansprü- che ableiten könnte, es sei denn, die Ergänzungen und/oder Überarbeitungen beruhten auf vom
c
AG nach Abschluss dieses Vertrages angeordneten Leistungsänderungen oder zusätzlichen Leistungen.
h
t
II.3 Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung Der AN legt die vollständige und mit demb AG abgestimmte Entwurfs- und Genehmigungspla- nung spätestens Werktage nach Auftragserteilung in jeweils -facher Ausfertigung in
e
Papier und digital (dwg- und pdf-Format) dem AG vor. S iehe die in dem Rahmenterminplan angegeben Fristen (Kalendertage) für die Abgabe
a
d er Entwurfs- und Genehmigungsplanungen nach Auftragserteilung in jeweils 1-facher A usfertigung in Papier und digital (dwg- und pdrf-Format).
b
e
i
II.4 Ausführungsplanung t
b
Der AN legt Ausführungs-, Werk- und Detailplanungsunterlagen dem AG spätestens 9 5 Werktage vor dem jeweiligen Ausführungsbeginn in jeweils 1 -facher Ausfertigung ina Papier und digital (dwg- und pdf-Format) vor.
r
Änderungen gegenüber freigegebenen Plänen kennzeichnet der AN ausdrücklich als solche und
*
führt sie in einem Änderungsindex nachvollziehbar fort. Der AG darf die Planung jederzeit zurückwei- sen, wenn diese nicht vertragsgemäß ist.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 9 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
II.5 Urheberrecht
Urheberrechte und die während der Planungsphase erarbeiteten Planungsergebnisse verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Der AN überträgt dem AG ein umfassendes, zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen,
U
die er und die von ihm beauftragten Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertra- nges erbringen. Der AN schließt entsprechende Vereinbarungen mit von ihm beauftragten Dritten ab. Etr steht dafür ein, dass die Planungen und Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Der AN übergibt angefertigte Unterlagen, Pläne oder Zeichnungen dem AG in Papier und digital
e
(dwg- und pdf-Format) in dessen Eigentum. Der AN gibt bei ihm verbliebene Unterlagen nach Ver- tragsenrde heraus.
l
II.6 Planungslauf
a
Der AN führt seigne Leistungen nur aufgrund solcher Unterlagen und Pläne aus, die dem AG gemäß den Festlegungen in der FLB zur Kenntnis gebracht worden sind.
e
Die alleinige Planungs- und Leistungsverantwortung verbleibt beim AN. Der AN bleibt für die fachli- che, funktionelle, konstruktive und maßliche Richtigkeit aller auszuführenden Leistungen alleinver-
n
antwortlich.
n
III. Bauleistungen i III.1 Allgemeine Pflichten des Auftracgnehmers
h
Der AN erbringt sämtliche Bau- und Lieferleistungen einschließlich aller Vor-, Neben- und Nacharbei- ten, die die schlüsselfertige und betriebstbereite Herstellung des Bauvorhabens erfordert. Dazu gehört auch die Umsetzung aller Auflagen, die sich aus den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ergeben. Der AN verantwortet bis zur Abnahme des Bauvorhabens die Einhaltung aller Anzeige- und Nach-
b
weispflichten, die gemäß der öffentlich- rechtlichen Vorschriften den AG treffen.
e
III.2 Bemusterung a
r
Der AN bemustert alle einzubauenden Bauteile, Materialien und Stoffe nach Maßgabe der FLB.
b
e
III.3 Allgemeine Ordnung auf der Baustelle, SiGe-Koordination
i
III.3.1 B austellensicherheit t Der AN sorgt für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und dabs geregelte Zusammenwirken aller auf der Baustelle beteiligten.
a
Er übernimmt während der Bauphase die Verkehrssicherungspflicht innerhalb der ihm überlassenen
r
Baugrenzen und für die benötigten Arbeitsgeräte und Baumaterialien, unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen. * Dies beinhaltet ebenfalls eine Straßenreinigung im öffentlichen Bereich, soweit diese notwendig wird. Darüber hinaus stellt der AN durch tägliche Reinigung sicher, dass die Baustelle und die Baustellen- einrichtungsflächen sauber und aufgeräumt gehalten werden.
Die nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Sicherungs- maßnahmen führt der AN eigenverantwortlich selbst oder durch einen Dritten aus.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 10 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Unterlässt der AN schuldhaft die in dieser Ziffer genannten Maßnahmen, haftet er dem AG für sämtli- che daraus resultierenden Schäden. §10 Abs. 2 Nr. 1, S. 2 der VOB/B bleibt unberührt.
III.3.2 K oordination für Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (SiGe)
U
Der AN verantwortet während der gesamten Vertragslaufzeit die SiGe-Koordination. Er stellt die Be- nachtung der Baustellenverordnung im eigenen Namen und auf eigene Kosten sicher. Auf die Pflichten gemäß der jeweils gültigen Baustellenverordnung wird hiermit ausdrücklich verwie- sten.
e
Der AN benennt spätestens 24 Werktage vor dem vertragsgemäßen Baubeginn einen verantwortli- chen Ansprechpartner für die Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle. Die Baustelle ist durch den
r
AN mindestens einmal pro Kalendermonat grundzureinigen. Ein entsprechender Reinigungsbericht ist dem AG slpätestens am 3. Werktag eines jeden Monats zu übergeben. Insoweit ist der AN insbeson- dere zu folgenden Leistungen verpflichtet:
a
Erstellen eines Baustellenabfallkonzeptes mit definierten Vorgaben zur Handhabung des Bau-
g
abfalls und entsprechender Dokumentation
e
Bereitstellen und Vorhalten aller erforderlicher Abfallsammelcontainer und –anlagen zur frakti- onsweisen Sammnlung der Baustellenabfälle mit dem Ziel der Abfallvermeidung vor der Verwer- tung und nachrangig der Abfallbeseitigung
Erstellen und Vorlage von Listen zum Baustellenabfall mit Aufstellung aller Massen, Mengen,
n
Abfallart und Angaben zur Abfallbehandlung (Recycling, Deponie, Wiederverwendung etc.)
i
Dokumentation der entsprechenden Nachweise
c
h
t
III.3.3 B esprechungen
Für die Bauüberwachung werden wöchentlich, bei Bedarf auch öfter, zu einem vom AG vorgegebe-
b
nen regelmäßigen Termin Jour fixe (Baubesprechungen) durchgeführt. Der AN nimmt selbst oder durch ausreichend bevollmächtigte Mitglieder der eTechnischen Aufsicht teil. Die vom AN hierzu ent- sandten Mitarbeiter und/oder Beauftragten gelten als bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche Erklärun- gen zu den Tagesordnungspunkten abzugeben. Diesa gilt nicht, wenn etwaige Tagesordnungspunkte vom AG vorgetragen und dem AN vorab nicht bekannt gegeben worden sind.
r
b
III.3.4 A uskunfts-, Überwachungs- und Anordnungsrechte des Auftraggebers
e
Zur Überwachung und Überprüfung der vertragsgemäßen Ausführung erteilt der AN dem AG oder dessen Erfüllungsgehilfen auf Anforderung unverzüglich Auskunft über die vorgenommenen Leistun-
i
gen. Dies gilt auch für den Inhalt von Plänen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Unterla- gen, die der AN nach Vertrag oder auf Verlangen des AG zu erstelletn oder zu beschaffen hat. Diese Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf vom AN beauftragte Dritte.
b
Der AG kann die Ausführungsleistungen jederzeit selbst oder durch beauftragte Dritte unangemeldet
a
kontrollieren. Er darf jederzeit die Einstellung von Bauleistungen verlangen, die nicht auf der Grund- lage vorgelegter Pläne ausgeführt werden. Der AG kann auch dann Anordnungen treffen, wenn die
r
Baustellensicherheit nicht gewährleistet ist und/oder Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschrif- ten erkennbar sind. * Der AG oder eine beauftragte Person darf jederzeit und ohne Voranmeldung die Baustelle betreten und sich über die ausgeführten Leistungen und deren Qualitätsstandart Kenntnis verschaffen. Im Werk (=Produktionsstätte der vorgefertigten Teile) kann er sich mit Voranmeldung jederzeit über die ausgeführten Leistungen und deren Qualitätsstandart Kenntnis verschaffen.
Weiter hat der AG jederzeit das Recht, nach Voranmeldung Führungen auf der Baustelle zu veran- stalten.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 11 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
IV. Geänderte und / oder zusätzliche Leistungen
U
Der AN muss geänderte und/oder zusätzliche Leistungen (insbesondere Planungs-, Liefer-, Mon- ntage- und Bauleistungen) auf Verlangen des Auftraggebers ausführen, wenn die Erreichung des Ver- tragserfolgs diese erfordert. Dies gilt nicht, wenn der Betrieb des AN hierauf nicht eingerichtet ist o- dter die geänderte und/oder zusätzliche Leistung dem AN nicht zumutbar ist.
e
Fordert der AG eine im Vertrag nicht vorgesehene, geänderte und/oder zusätzliche Leistung, kündigt der AN einen etwaigen Anspruch auf zusätzliche Vergütung dem AG unverzüglich schriftlich an. Er
r
legt unverzüglich ein prüffähiges Nachtragsangebot vor. Der AN beginnt erst mit der Ausführung, wenn er dlie Höhe der Vergütung sowie die zeitliche / terminliche Auswirkung mit dem AG vereinbart hat. Voraussetzung für eine Abrechnung dieser geänderten und/oder zusätzlichen Leistungen ist eine schriftlicahe Bestätigung durch den AG.
g
Der AG soll die geänderte und/oder zusätzliche Leistung grundsätzlich erst nach Ablauf von 5 Ta- gen nach Zugang dees Änderungsbegehrens beim AN anordnen. Der AN hat eine Anordnung vor Ab- lauf von 5 Tagen in folgenden Fällen zu befolgen:
n
Wenn eine Bagatelländerung vorliegt, die nur einem unwesentlichen Teil der beauftragten Ge- samtleistung entspricht und deren Auswirkungen auf die vertragliche Vergütung anhand der Preisermittlungsgrundlagen unschwer festzustellen ist,
n
bei Gefahr im Verzug, i wenn beide Parteien davon acusgehen, dass eine Einigung über die auszuführende Leistung und/oder die Vergütungsänderung gescheitert ist,
h
wenn das Interesse des AG an der sofortigen Ausführung der geänderten und/oder zusätzlichen
t
Leistung das Interesse des AN an einer vorher vereinbarten Vergütung eindeutig überwiegt.
bei Gefahr im Verzug, ist ein sofortiges Handeln erforderlich. Die daraus eventuell entstehenden Mehrkosten werden auf Nbachweis vergütet.
e
a
Die vorstehenden Grundsätze gelten auch im Hinblick auf Änderungsanordnungen zu Bauumstän-
r
den oder zur Bauzeit. Im Rahmen der Zumutbarkeit ist zu berücksichtigen, ob der AN die erforderli- chen Kapazitäten ohne Weiteres bereitstellen oder beschaffen kann.
b
Die Anpassung der Vergütung des AN bestimmt sich auf Grunedlage der der tatsächlichen Kosten für die vertraglichen Leistungen unter Berücksichtigung der besonderen Kosten (z.B. angemessene Zu- schläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) deir zusätzlich/ abgeändert geforder- ten Leistung.
t
b
a
V. Fristen und Termine r V.1 Ausführungsfristen * Mit der Ausführung ist zu beginnen am: 06.02.2027
Mit der Ausführung ist zu beginnen nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Bauleistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen; „bauliche Fertigstellung“) am: 21.01.2029
Die Gesamtleistung ist zu vollenden (Gesamtfertigstellung) spätestens am: 02.03.2029 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 12 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Darüber hinaus verpflichtet sich der AN, folgende Zwischenfristen als Vertragsfristen einzuhal- ten:
U
n
t
e
r
l
a
Der AG kangn bis zu fünf Termine aus dem vom AN mit dem Angebot vorzulegenden Detailter- minplan als zusätzliche Vertragsfristen festlegen (§ 315 BGB).
e
Gesamtfertigstellung in diesem Sinne liegt vor, wenn sämtliche, auch geringfügige vertraglich ge-
n
schuldete Leistungen erbracht sind. Das umfasst die Bauleistungen und ausstehende Restarbeiten, aber auch sämtliche Planungsleistungen, das erfolgreiche Absolvieren des Abnahmeprozederes so- wie die Einweisung des AG bzw. Nutzers.
n
V.2 Ö ffentlichkeitswirksame Termiine Der AN hat mindestens drei, maximcal jedoch fünf öffentlichkeitswirksame Termine (insbesondere Spatenstich, Richtfest, Tag der offenen Tür) terminlich als Meilensteine im Detailterminplan darzu- stellen und zu berücksichtigen. Der AhN stellt die Baustelle für diese Termine bauüblich und ange- messen bereit und sichert einen gefahrlosen Zugang von Besuchern. Mögliche Erschwernisse, Be-
t
hinderungen und Verzögerungen aufgrund dieser Termine sind in dem vereinbarten Fertigstellungs- termin und der vereinbarten Vergütung bere its berücksichtigt.
b
e
V.3 B auzeitenpläne
a
r
V.3.1 D etailterminplan
b
Der AN gibt bereits mit dem Angebot einen Detailgesamtterminplan als verknüpften Balkentermin- plan unter Berücksichtigung des Rahmenterminplans und der eVertragsfristen entsprechend den an- erkannten Regeln der Technik (DIN 69900:2009) ab. Dieser Detailterminplan enthält alle für die Pla-
i
nung und Ausführung wichtigen Abläufe und Termine in angemessener Detaillierung. Der AN weist auf alle Planungs- und Baufortschritte und sonstigen wesentlichen Ätnderungen (Kosten/Termine/Ent- scheidungen/kritischer Weg) ausdrücklich hin.
b
V.3.2 R essourcenhinterlegter Detailterminplan a A uf begründetes Verlangen des AG übergibt der AN ihm jederzeit einen ressorurcenhinterlegten De- tailgesamtterminplan oder einen Detailterminplan für das angeforderte Gewerk. Das Verlangen ist
*
insbesondere begründet, wenn objektive Voraussetzungen vorliegen, die die Einhaltung des Ge- samtfertigstellungstermins als gefährdet erscheinen lassen.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) V.3.3 A ktualisierung
D er AN aktualisiert monatlich alle Termine und übergibt diese dem AG am ersten Werktag jeden Mo- nats. Durch die Aktualisierung der Terminplanung werden weder die Vertragsfristen geändert noch die Verantwortlichkeit des AN für Terminüberschreitungen berührt, es sei denn, es ist ausdrücklich Uetwas anderes vereinbart.
n
Der AN stellt anhand der jeweils aktualisierten Terminpläne in den regelmäßigen Baubesprechungen den aktuellen Stand seines Planungs- bzw. Bauablaufs dar.
t
e
V.3.4 E ntscheidungsterminplan
r
Neben dem Detailterminplan legt der AN mit dem Angebot auch einen Entscheidungsterminplan vor, den er mitl AG abstimmt. Dieser enthält alle notwendigen Mitwirkungshandlungen des AG. Der AN schreibt diesen in regelmäßigen Abständen, zumindest einmal monatlich, während des gesamten Projektablaufaes fort. Der Entscheidungsterminplan kann als Liste geführt werden. Er ist entspre- chend dem Detailterminplan regelmäßig zu aktualisieren.
g
e
n
VI. Behinderung und Unterbrechung
n
i
Bei Behinderungen und Unterbrechungen findet bezüglich aller Leistungen, auch Planungsleistun-
c
gen, die Vorschrift des § 6 VOB/B Anwendung.
h
Ergänzend gilt: Der AN stellt sicher, dass erforderlitche öffentlich- rechtliche Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden. Hat der AN Verzögerungen bei der Erteilung zu vertreten, besteht weder ein Anspruch auf Bauzeitverlängerung noch auf Ers tattung etwaiger Mehrkosten, gleich auf welcher rechtli- cher Grundlage.
b
e
a
VII. Vertragsstrafen
r
b
Gerät der AN mit einem in V.1. dieses Vertrags vereinbarten Ausführungstermin schuldhaft in Ver-
e
zug, verwirkt der AN für jeden Werktag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) in Höhe von:
i
EUR (ohne Umsatzsteuer) t Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssubmme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei dear Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist derjenige Teil dieser Auftragssumme, der
r
den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
*
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ______ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftrags- summe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Ist eine Einzelfrist als Vertragsfrist vereinbart, ist die Vertragsstrafe bei Überschreitung dieser auf den vorgenannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich geschuldeten Leistungen entspricht.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Verwirkte Vertragsstrafen wegen Nichteinhaltung vereinbarter Einzelfristen werden auf solche wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung angerechnet.
Verstößt der AN gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag zur Erstellung und / zur Aktualisie- Urung sowie Übergabe von vertragsgemäßen Detailterminplänen und Terminplänen dieser Ver- tragsbedingungen, gilt folgende Vertragsstrafe als vereinbart:
n
EUR netto/Woche, insgesamt maximal jedoch EUR
t
netto. Der AG wird den AN hierzu schriftlich in Verzug setzten und zur Nachreichung bzw. Über- arbeitung der Terminpläne innerhalb von einer Woche auffordern. Nach fruchtlosem Fristablauf
e
wird die Vertragsstrafe fällig.
r
Sämtliche Vertragsstrafen dürfen maximal 5 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung erreichen. Der Ansprluch des AG auf Ersatz eines über die Vertragsstrafen hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
a
g
e
VIII. Abnahme
n
VIII.1 Förmliche Abnahme, Teilabnahmen
Die Abnahme erfolgt förmlich und nach dem in diesem Kapitel VIII. dargestellten Prozedere. Eine Ab-
n
nahme durch Ingebrauchnahme ist ausgeschlossen. Teilabnahmen einzelner in sich abgeschlosse- ner Teile finden nicht statt. Die in § 12 Abs. 5 VOB/B geregelte fiktive Abnahme ist ausgeschlossen.
i
Die Verpflichtung des AG, die Abnahme rechtzeitig zu erklären, bleibt hiervon unberührt.
c
Der vertraglich vereinbarte Abnahmetermin einschließlich der vorbereitenden Maßnahmen sind vom AN in der Terminplanung darzustellenh und zeitlich und inhaltlich zu beschreiben.
t
VIII.2 A bnahmeprozedere
Die Abnahme erfolgt gemäß der nachstehenden Regelungen.
b
e
VIII.2.1 B auliche Fertigstellung
a
Spätestens 4 Wochen vor der baulichen Fertigstellung überreicht der AN dem AG einen sepa-
r
raten Abnahmeterminplan für den Zeitraum zwischen baulicher Fertigstellung und bestimmungsge- mäßem Regelbetrieb. b Weiterhin überreicht er ein aktualisiertes Raumbuch sowie einen Satz aktueller Pläne, die den tat- sächlichen örtlichen Gegebenheiten entsprechen (Papier und edigital). Die vorgenannten Unterlagen weisen alle Termine für die Versuchsläufe, Funktionsprüfungen, Vorbegehungen und Vollständig-
i
keitsprüfungen aus.
t
Dieser Abnahmeterminplan ist mit dem AG innerhalb von 2 Wochen abzustimmen. Spätere Änderungen bedürfen der Zustimmung des AG. b Zur Bestimmung des baulichen Zustandes findet binnen 2 Wochen naach baulicher Fertigstel- lung eine Vorbegehung des Gebäudes unter Hinzuziehung der aktuellen Fassung des Raumbuchs
r
sowie der aktuellen Planunterlagen durch den AG statt. Diese Begehung ist vom AN in bebilderter und textlicher Form geschossweise mit den wesentlichen Fakten zu protokolliere*n. Hierbei festge- stellte Mängel sind vom AN unverzüglich zu beseitigen.
VIII.2.2 G ewerkeübergreifende Funktionsprüfung
Nach baulicher Fertigstellung aller Gebäude und Anlagen findet auf Antrag des AN die gewerkeüber- greifende Funktionsprüfung gemäß der FLB statt. Werden hierbei Mängel festgestellt, sind diese un- verzüglich vom AN zu beseitigen. Sind keine Mängel vorhanden oder diese nachweislich behoben, gilt die gewerkeübergreifende Funktionsprüfung als erfolgreich abgeschlossen.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) VIII.2.3 L eistungsfeststellung vor Probebetrieb
Mindestens 2 Wochen vor Beginn des Probebetriebs findet eine Begehung des Objekts ein- schließlich der Außenanlagen statt. Die Begehung zur Bewertung des baulichen Zustandes führen der AN und der AG gemeinsam durch. Dabei dokumentiert der AN vor Ort raumweise den Gebäude- zustand, die Ausstattung sowie den Fertigstellungsgrad der Bauleistungen. Der AN ist verpflichtet,
U
alle vom AG angezeigten Mängel und Gebäudezustände in dieses Protokoll aufzunehmen. Kann Ab- nnahmereife nicht festgestellt werden, wird dies festgestellt und der AG ist berechtigt, die Zustandsbe- wertung zu unterbrechen. Eine Wiederaufnahme erfolgt nach Beseitigung der wesentlichen Mängel utnd schriftlicher Anzeige des AN.
e
VIII.2.4 P robebetrieb
r
Nach der erfolgreich abgeschlossenen gewerkübergreifenden Funktionsprüfung beginnt der AN den
l
mindestens 4 - w ö c h i g e n Probebetrieb gemäß der FLB. Zu diesem Zeitpunkt muss die Anlage in allen Teilen betriebsbereit und verkehrssicher sein. Die Kosten für die Betriebsstoffe während des
a
Probebetriebs trägt der AG. Kosten für erforderliches technisches Betriebspersonal des AN trägt die- ser selbst. Der Pgrobebetrieb muss den Nachweis der vertragsgemäßen Leistung erbringen. In die- sem Zeitraum ist dem Nutzer bereits die Einrichtung und Ausstattung sowie die Inbetriebnahme zu ermöglichen. Schädeen, die nachweislich der Nutzer zu vertreten hat, übernimmt der AG.
n
VIII.2.5 I nbetriebnahme
Hat der Probebetrieb den Nachweis der vertragsgemäßen Leistung erbracht, kann der AN beim AG
n
die Inbetriebnahme beantragen.
i
VIII.3 A bnahmeaufforderung c D er AN ist berechtigt, den AG zur Abhnahme aufzufordern, wenn das gemäß den Ziffern 2.1 bis 2.5 beschriebene Prozedere erfolgreich durchlaufen ist, die nachfolgend genannten Dokumentationsun-
t
terlagen 1 2 Werktage vor dem Abnahmetermin an den AG übergeben wurden und folgende weitere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Vertragsgemäße Erbringung der Planungs- und Bauleistungen ohne wesentliche Mängel.
b
Alle zur Benutzung und Inbetriebnahme des eBauvorhabens erforderlichen behördlichen Geneh- migungen liegen vor.
a
Aller Prüf- und Abnahmebescheinigungen von einvernehmlich festgelegten öffentlich bestellten
r
und vereidigten Sachverständigen soweit gesetzlich notwendig oder in dem Vertrag gefordert, liegen vor.
b
Übergabe des aktuellen Standes des vom AN fortgeschrieebenen Raumbuchs an den AG. Erfolgte Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Einregulierung, iProbebetrieb, Einweisung in die An- lagen und Programme sowie gewerkeübergreifender Funktionstest sämtlicher Anlagen.
t
b
a
r
*
N ach einer wirksamen Abnahmeaufforderung durch den AN soll mit der Abnahme innerhalb von 1 2 Werktagen begonnen und diese zügig und ohne Unterbrechung durchgeführt werden.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
VIII.4 D okumentation
Die zur Abnahme erforderlichen Dokumentationsunterlagen, insbesondere die Revisions- und sonstigen Bestandsunterlagen, sind durch den AN innerhalb von 1 2 Werktagen nach Verlangen des AG an den AG zu übergeben.
U
n
t
e
E rfolgt die Übergabe nicht innerhalb dieser Frist, wird der AG die ausstehenden Unterlagen im Wege
r
der Selbstvornahme auf Kosten des AN durch Dritte erstellen lassen, wenn eine vom AG gesetzte Nachfrist vlon 1 2 Werktagen verstrichen ist. Der AG kann die ihm hierdurch entstandenen Kosten von der Vergütung des AN abziehen.
a
g
VIII.5 B egehungen
e
Z u technischen Vorbegehungen nach Fertigstellung wesentlicher Bauabschnitte und insbesondere zu
n
jeder Sachverständigenbegehung und/oder -abnahme hat der AN den AG schriftlich mit einem Vorlauf von 1 2 Werktagen einzuladen. Die Begehung ist gemeinsam durchzuführen. Der AG behält sich vor, eigene oder externe Sachverständige oder sonstige Dritte in den Abnahme-
n
prozess einzubinden. Diese Termine muss der AN in dem Gesamtdetailterminplan einpflegen. Die Vertragsparteien vereinbaren bereits jetzt, technische Vorbegehungen zumindest für folgende Ge-
i
werke der Baumaßnahmen durchzuführen:
c
Fertigstellung des Rohbaus
h
Fertigstellung der Dachabdichtung
t
Fertigstellung der Fassade
Fertigstellung der Medienanschlüsse und der entsprechenden TGA
b
Fertigstellung des Innenausbaus
e
Fertigstellung sicherheitstechnischer Anlagen
a
r
b
e
i
IX. Vergütung
t
IX.1 Pauschalvergütung
b
Der vereinbarte Pauschalfestpreis beinhaltet die Vergütung für sämtliche erforderlichen Leistungen.
a
Durch den Pauschalfestpreis sind auch diejenigen Leistungen abgegolten, die die Vergabeunterla- gen nicht bzw. nicht ausdrücklich nennen, jedoch erforderlich sind, um den vereinbarten Vertrags-
r
zweck zu verwirklichen. Dies gilt insbesondere für alle Kosten und Gebühren, wie Baugenehmigungs-, Ab*nahme-, An- schluss-, Prüf-, Maut- und TÜV-Gebühren (sowie Lohnnebenkosten, Überstunden, Leistungszu- schläge, Materialprüfverfahren und etwa erforderliche Gutachten zur Vorbereitung der Abnahme).
Etwaige Flächen- und Kubaturmehrungen, welche sich bei der Planung der technischen Konzeption (HLS, Elektro etc.), sowie der Rohbauplanung ergeben, sind entsprechend in den Gesamtpreis ein- zurechnen und damit abgegolten.
Für die Höhe der Umsatzsteuer gilt deren gesetzlicher Satz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Der Pauschalfestpreis beinhaltet alle kalkulatorischen Zuschläge wie GU-Zuschlag etc.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Die Zusammensetzung des Pauschalfestpreises ergibt sich aus der vom AN bepreisten GAEB-Datei. Die darin genannten Preise sind bloße Kalkulationsgrundlagen. Vertraglich vereinbart ist allein der vorgenannte Pauschalfestpreis. IX.2U M engenrisiko und Genehmigungsrisiko Der AN übernimmt das Mengenermittlungsrisiko. Mit dem Pauschalfestpreis sind deshalb insbeson-
n
dere alle Massen und Mengen der zu erbringenden Teilleistungen abgegolten. Auch Mengen- und Mtassenabweichungen innerhalb des vertraglich vereinbarten Bausolls führen nicht zu einer Erhö- hung oder Reduzierung der Vergütung.
e
Ebenso trägt der AN das Genehmigungsrisiko.
r
l
IX.3 P reisgleitunag und Nachlässe Personalkosten- bzw. Materialpreisgleitung sind nicht vereinbart. Der Pauschalfestpreis gilt für die
g
gesamte Dauer der Bauausführung. § 313 BGB bleibt insoweit unberührt. Alle etwaig vom ANe gewährten Nachlässe werden fortgeschrieben.
n
IX.4 K alkulation
Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen.
n
Inhalt und Aussagefähigkeit der Urkalkulation siehe Leistungsbeschreibung.
i
c
IX.5 S tundenlohnarbeiten
h
Leistungen des AN nach Zeitaufwand vergütet der AG nur nach vorheriger schriftlicher Beauftra- gung. Der AN weist den entsprechende Zteitaufwand durch Stundenbelege nach. Er legt diese wö- chentlich dem AG zur Prüfung und Abzeichnung vor. Die Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln giblt als Anerkenntnis lediglich hinsichtlich Art und Um- fang der erbrachten Leistung. Es bleibt dem AG die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stunden- lohn- oder Vertragsarbeiten handelt. e
a
r
X. Zahlungen
b
X.1 Zahlungen
e
Abschlagszahlungen leistet der AG bargeldlos spätestens 21 Kaliendertage nach Zugang der jeweili- gen prüfbaren Rechnung. Eine Schlusszahlung leistet der AG erst 60 Kalendertage nach Zugang der prüfbaren Schlussrechnung. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und § 16 Abs.t 5 Nr. 3 VOB/B bleiben unbe- rührt.
b
Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat
a
r
X.2 Z ahlungsplan
*
B auzwischenfinanzierungskosten sind in die Angebotssummen mit einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Der AN erhält Abschlagszahlungen auf den vereinbarten Pauschalfestpreis gemäß dem folgen- den Zahlungsplan, wenn er nachweist, dass der entsprechende Baufortschritt der vertraglich geschuldeten Qualität entspricht:
Einreichung genehmigungsfähiger Unterlagen zur Genehmigung %
Baubeginn bauvorbereitende Maßnahmen %
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Zusammenstellung der mit dem AG abgestimmten Bemusterungsun- % terlagen Fertigstellung Ausführungsplanung %
Fertigstellung Montageplanung %
U
Fertigstellung Erschließung (KG 200, KG 540) %
n
%
t
%
e
%
r
%
l
%
a
%
g
%
e
100 %
n
Der AN erhält Absch lagszahlungen auf den vereinbarten Pauschalfestpreis gemäß dem verein- barten Zahlungsplan, wenn er nachweist, dass der entsprechende Baufortschritt der vertraglich
n
geschuldeten Qualität entspricht.
i
Der AN kann die Leistungen zwischen diesen Meilensteinen prozentual nach Gewerken oder Leistungsstufen weiter aufteilecn und mit dem AG abstimmen. In diesem Fall kann der AN auch zwischen den aufgeführten Meilensteinen Abschlagszahlungen nach Erbringung eines entspre-
h
chenden Leistungsnachweises erhalten.
t
Abschlagsrechnungen sollen nicht häufiger als monatlich gestellt werden.
Zur zeitnahen und digitalen Bearbeitung der Rechnung wird eine Einreichung per E-Mail er-
b
wünscht.
e
a
r
b
Elektronische Rechnungen (eRechnung) müssen folgende Voraussetzungen gemäß der Bayeri-
e
schen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (BayEGovV) erfüllen: i Die elektronische Rechnung ist in einem Datenaustauschstandard auszustellen, das der europäi- schen Norm EN 16931-1:2017 und einer der in dem Anhang zu demt Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1870 genannten Syntaxen entspricht, und
b
a) ein durch den Rechnungsempfänger vorgegebenes Identifikationskennzeichen (Leitweg-ID), b) die Zahlungsbedingungen, a c) die Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers d) eine E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers r enthält.
*
Elektronische Rechnungen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können unverzüglich zurückge- wiesen werden. Sie gelten im Falle der Zurückweisung als nicht zugegangen.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Liegt dem Auftraggeber bei der Prüfung einer vom AN vorgelegten Rechnung für Bauleistungen − eine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor, wird der Zah- lungsbetrag in voller Höhe an den AN überwiesen, − keine gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor, wird das Bau- amt nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August U 2001 (BGBl. I S. 2267) von jeder Zahlung 15 v.H. abziehen und an das für den AN zustän- dige Finanzamt abführen. nHierzu muss der AN mit der Rechnung folgende Angaben mitteilen: − das für den AN zuständige Finanzamt und
t
− seine Steuernummer. Vone der Höhe des Steuerabzugs wird der AN unterrichtet.
r
l
XI. Sicherheitaen
g
Der Auftragnehmer leistet Siecherheit nach folgenden Maßgaben: XI.1 S tellung einer Sichernheit für Vertragserfüllung Der AN stellt, sofern nich t anderweitig schriftlich vereinbart, für die Dauer der Vertragserfüllung eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. Umsatzsteuer.
n
Diese Vertragserfüllungssicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Ver-
i
trag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung und für die Mängelbeseitigung der vor Abnahme festgestellten Mängel.
c
Im Übrigen gelten die Regelungen dehs § 17 VOB/B, es sei denn es wird in XI. dieses Vertrages et- was Abweichendes vereinbart.
t
XI.2 S tellung einer Sicherheit für Mängelansprücbhe Zur Absicherung der Erfüllung der Mängelansprüche stellt der AN eine Sicherheit in Höhe von 2 %
e
der geprüften Schlussabrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer einschließlich erteilter Nachträge ent- sprechend den unter Ziffer 1. genannten Anforderungaen. Diese Gewährleistungssicherheit erstreckt sich auf die Errfüllung der Ansprüche auf Gewährleistung.
b
Sie ist nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist für Mängelansprüche zurückzugeben.
e
i
XI.3 S icherheitsleistung durch Bürgschaft
t
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des AG zu verwenden, und zwar für b − die Vertragserfüllung das Formblatt 421 des VHB Bayern a − die Mängelansprüche das Formblatt 422 des VHB Bayern r
*
Bürgschaften sind in deutscher Sprache zu stellen.
Die Kreditinstitute der EU sind in einer von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften er- stellten und jeweils im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Bankenliste auf- geführt. Zugelassene Kreditinstitute können unter www.bafin.de eingesehen werden.
In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Einreden der Aufrechenbarkeit und Anfechtbarkeit (§ 770 BGB – ausgenommen des Rechts zur Anfechtbarkeit wegen arglistiger Täuschung-) sowie die Ein- rede der Vorausklage (§ 771 BGB) verzichtet werden. Die Kosten für die Bürgschaft trägt der AN. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 20 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
XII. Kündigung
U
Für die Kündigung des Vertrages während der Planungs- und Bauphase gelten die Vorschriften der nVOB/B. Im Übrigen gilt folgendes: Itm Falle einer Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages schließt der AN seine Arbeitser- gebnisse, insbesondere Planungsleistungen ab und gibt alle Unterlagen, die für die Fortführung der
e
jeweiligen Baumaßnahmen von Bedeutung sind, unverzüglich, übersichtlich und geordnet an den AG heraus.
r
Der AG muss in die Lage versetzt werden, die begonnene Leistung zu übernehmen und selbst oder durch Dritlte weiterzuführen. Zu diesem Zweck überträgt der AN auch seine an den Leistungen bestehenden Eigentumsrechte und/oder urhaeberrechtliche Nutzungs-, Änderungs-, Veröffentlichungs- und Übertragungsrechte ein- redefrei an den AG.
g
Der AN übergibt weiterhin das Bauwerk und etwaig vorhandene Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in ei- nem zu diesem Zeietpunkt vertragsgemäßen Zustand an den AG. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AN insoweit nicht zu.
n
Der AG darf mit beauftragten Dritten und sonstigen Vertragskräften des AN über die Fortführung der Arbeiten verhandeln. Er kann alle Verträge des AN mit beauftragten Dritten durch schriftliche Erklä- rung gegenüber diesen übernehmen. Der AG gibt die Erklärung innerhalb von drei Wochen nach
n
Vertragsbeendigung ab. Der AN stellt dem AG insofern uinverzüglich alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung und nimmt etwaige sonst erforderlichen Mitwirkungshandlungen vor.
c
Überträgt der AG die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Leistungen ganz oder teil-
h
weise einem oder mehreren neuen AN, behält er sich vor, diese ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu beauftragen. Dies gilt, soweit die Vergütung des neuen AN unter Berücksichti-
t
gung aller Umstände nicht unangemessen hoch ist. Der bisherige AN kann gegen geltend gemachte Mehrkosten nicht einwenden, dass kein Ver gabeverfahren durchgeführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist.
b
e
XIII. Sonstige Regelungen
a
XIII.1 Mängelansprüche
r
Ansprüche aus Gewährleistung verjähren 4 Jahre nach Abnahme der Leistung.
b
Mängelansprüche für Planungs- und Ausführungsleistungen im Zusammenhang mit erforderlichen Abdichtungsarbeiten gegen Bodenfeuchtigkeit, nichtdrückendees oder drückendes Wasser, sämtli- chen Fugenausbildungen sowie der Dichtigkeit des Daches verjähren 10 Jahren nach Abnahme.
i
Soweit die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des jeweiligen Gebäudes hat,
t
soll der Nutzer des Objekts dem AN oder seinem fachkundigen Nachunternehmer die Wartung und/oder Instandhaltung für die Dauer der Gewährleistungsfrist oder dabrüber hinaus übertragen. Der AN legt hierzu Wartungs- und Instandhaltungsangebote für die technischen Gewerke gem. War- tungsliste (KG 410, 420, 430 432, 440, 442, 450, 461, 475 und 480) vor. Daer AN ist an diese Ange- bote – auch gegenüber dem Nutzer – bis zur Abnahme aller Leistungen gebunden. Der AG und der
r
Nutzer müssen diese Angebote nicht annehmen. Verzichtet der AG auf eine solche Beauftragung, verkürzt sich die Gewährleistun*gsfrist auf die ver- traglich vereinbarte Frist oder, sofern eine solche nicht vereinbart wurde, auf die gesetzliche Frist ab Abnahme der Leistung.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Der AN ist auch schon vor der Abnahme verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb ei- ner ihm vom AG gesetzten, angemessenen Frist zu beseitigen. Nach fruchtlosem Fristablauf darf der AG auch schon vor der Abnahme die Mängel selbst auf Kosten des AN beseitigen (Selbstvornahme). Es bedarf dazu keiner entsprechenden Kündigung oder Teilkündigung des betroffenen Leistungsteils bzw. der Leistung insgesamt. Der AG kann darauf verzichten, die Leistungen der Selbstvornahme Uöffentlich auszuschreiben soweit deren Vergütung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht un- angemessen hoch ist. Dies gilt gleichermaßen für die Selbstvornahme nach Abnahme der Leistung. nDer AN kann gegen die Höhe der Kosten nicht einwenden, dass ein Vergabeverfahren nicht durch- geführt wurde. Dies gilt nicht, wenn die Kosten unter Berücksichtigung aller Umstände unangemes-
t
sen hoch sind.
e
XIII.2 Q ualitärtssicherung Der AN halt die vertraglich vereinbarte Qualität seiner Leistung während der Planungs- und Bau- phase zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Dies dokumentiert und belegt er durch entspre- chende Nachaweise. Die im Folgenden aufgeführten Punkte gelten als Mindestanforderung zur Quali- tätssicherung:
g
a) B aubegleitende Führung und Aktualisierung des Raumbuchs.
e
b) F ührung einer Planlaufliste mit Aufführung, wann welcher Plan an wen in wie viel Ausferti-
n
gungen versandt bzw. erhalten wurde.
c) M onatliche Dokumentation aus Bericht, Fotos und Plänen aus der der Nachweis der ver- tragsgemäß erbrachnten Leistung (z.B. Widerstandsklassen der Fenster, Schottung der Instal- lationsschächte, Art und Verlegung des Bodenbelages, etc.) zweifelsfrei hervorgeht.
i
d) F ührung eines Bautagebuchs. Der AN muss dem AG binnen zwei Wochen nach Vertrags-
c
schluss ein Bautagebuchmuster vorlegen, das den Anforderungen gem. Richtlinie zu 411.H des VHB Bayern genügt. Eineh digitale Version des Bautagebuches ist zulässig, wenn die Einträge revisionssicher gespeichert werden.
t
e) P rüfung der Bauausführung auf ordnungsgemäße Erfüllung.
f) M ängelfeststellung und Mängelbeseitigung.
b
Der AG ist berechtigt, die Dokumentationen und Nachweise der Qualitätssicherung jederzeit stich-
e
probenweise zu überprüfen.
a
r
b
XIII.3 A bstimmung mit Behörden e Während der Projektabwicklung obliegt dem AN die Koordinationi und Abstimmung mit Behörden, wie der Bauaufsicht, den staatlichen Arbeitsschutzämtern, der Feuerwehr und sonstigen Institutio- nen. Der AN unterrichtet den AG über Gespräche und Abstimmungetn mit Behörden vollständig und gibt ihm Gelegenheit, sich einzubringen. Der AG und seine Berater haben ein Teilnahmerecht bei
b
den Gesprächen und Abstimmungen. Die Termine sind mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Werk- tagen mitzuteilen. Die Berater des AG sind nicht bevollmächtigt, Aufträge für den AG zu erteilen oder
a
zu entziehen, Behinderungs- oder Mehrkostenanzeigen entgegenzunehmen oder sonstige rechtsge- schäftliche Erklärungen für den AG abzugeben. r
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
XIII.4 B austelleneinrichtung
Dem AN obliegt die gesamte Baustelleneinrichtung, einschließlich Umsetzungen und sonstiger Än- derungen, die sich im Zuge der Abwicklung des Bauvorhabens ergeben können. Der AN kennt die mit der Lage des Baugrundstücks verbundenen Anforderungen, etwaige Erschwernisse sowie die auf dem Baugrundstück vorhandenen Möglichkeiten zur Baustelleneinrichtung und Materiallagerung.
U
Er hat diese Umstände bei der Kalkulation des Pauschalfestpreises berücksichtigt.
n
Der AN holt die erforderlichen Genehmigungen ein und hält die erforderlichen öffentlichen und priva- tten Flächen vor. Er trifft Maßnahmen zur Baulogistik und Verkehrslenkung für das Bauvorhaben ein- schließlich der Erstellung etwaiger temporärer Baustraßen und jede Form der Wasserhaltung (offene
e
und geschlossene Wasserhaltung inkl. Einleitegebühren).
r
Dem AN obliegt die Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen innerhalb und außer- halb der Blaugrenzen des Bauvorhabens, welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
a
Weiterhin baut der AN die jeweilige Baustelleneinrichtung ab, behebt Beeinträchtigungen eigener
g
und benachbarter Grundstücksflächen und stellt beschädigte private und öffentliche Wege und Stra- ßen wieder her. e
n
XIII.5 M edienanschlüsse Der AN ermittelt in Abstimmunng mit dem Nutzer der jeweiligen Gebäude den erforderlichen Energie- und Medienbedarf des jeweiligen Gebäudes und stellt dem AG das Ergebnis in aussagekräftiger und
i
übersichtlicher Form schriftlich nachprüfbar zur Verfügung.
c
Der AN stellt alle Energie- und Medienanschlüsse (hierzu zählen in der Regel Strom, Wasser, Ab- wasser, Telekommunikation, Wärme hund sonstige Medien, sofern vorhanden und gemäß Leistungs- beschreibung erforderlich) an die vorgelagerten Versorgungs- und Entsorgungsnetze her und über-
t
nimmt die Kosten hierfür.
Im Falle der öffentlichen Erschließung veranlasst er diese beim zuständigen Versorgungsunterneh- men. Die Kosten der öffentlichen Erschließungb trägt der AG. Die nicht öffentliche Erschließung ge- hört hingegen zum Leistungsumfang des AN.
e
a
XIII.6 S icherung der Nachlieferung Es dürfen keine Materialien verwendet werden, von denren der AN weiß, dass sie nicht mehr nachge- liefert werden können. Auf begründetes Verlangen des AG erbringt der AN den Nachweis für die
b
Güte und Gebrauchsfähigkeit seiner Lieferungen und Leistungen auf eigene Kosten.
e
XIII.7 L eitungen i Vor Arbeitsbeginn prüft der AN selbständig (ggf. durch Nachfragen btei den Versorgungsunterneh- men und / oder auf Grundlage der beim AG vorhandenen Unterlagen und des Bestandskatasters) die Lage etwaig vorhandener Leitungen. Soweit erforderlich, verlegt derb AN diese auf eigene Kosten.
a
XIII.8 H aftung
r
Der AN haftet für Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Nehmen Dritte den AG we-
*
gen Schäden in Anspruch, die im Verantwortungsbereich des AN liegen, stellt der AN den AG unver- züglich von diesen Ansprüchen frei. Dies gilt nicht, soweit der AN nachweist, dass er die betreffen- den Schäden nicht zu vertreten hat (§§ 276 ff. BGB).
Der AN stellt den AG insbesondere von allen Ansprüchen frei, die sich daraus ergeben, dass er oder beauftragte Dritte Arbeitnehmerschutz-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Bestimmungen nicht einhalten. Gleiches gilt für sämtliche Ansprüche, die sich aus der Verletzung der Baustellenverordnung ergeben sowie für die Folgen von Produkthaftung.
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau) Der AG trägt das Risiko für vandalismusbedingte Beschädigungen und Zerstörungen der Bauwerke nach Abnahme. Während der Bauphase bis zur Abnahme trägt der AN dieses Risiko. Vandalismus in diesem Sinne ist die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, we- sentlichen und unwesentlichen Bestandteilen des Gebäudes, technischen Anlagen oder Einrich- tungsgegenständen sowie Graffiti durch Dritte.
U
n
t
e
r
XIII.9 L eitende lProjektbeteiligte des Auftragnehmers Projektleitera Der AN benenntg mit dem Angebot den verantwortlichen Projektleiter sowie dessen Stellvertreter. Beide betreuen das Projekt während der gesamten Vertragslaufzeit und stehen als Ansprechpartner für den AG und desesen Vertragskräfte bereit. Der AN ist zur Bestellung anderweitiger Vertreter nur nach Absprache mit dem AG oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der vom AN nicht zu vertreten
n
ist, befugt. Stellt sich heraus, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Projektleitern des AN und dem AG bzw . dessen Vertragskräften nicht möglich ist, kann der AG den Austausch von Projektleitern verlangen. Ein entsprechender Austausch kann erst verlangt werden, nachdem eine angemessene Nachfrist frucnhtlos verstrichen ist und das Vertrauensverhältnis nicht wiederhergestellt werden kann.
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c
Bauleiter
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Der AN benennt weiterhin einen Oberbauleiter, ein Bauleiter Rohbau, ein Bauleiter technischer Aus- bau, ein Bauleiter TGA und ein Planungstleiter/Planungskoordinator. Diese dürfen ohne Zustimmung des AG während der Dauer des Projekts nicht ausgewechselt werden, es sei denn, es liegt ein wich- tiger Grund vor, den der AN nicht zu vertrete n hat. Der AG kann den Austausch eines Bauleiters unter den gleichen Voraussetzungen verlangen, die für
b
einen Projektleiter gelten.
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XIII.10 A btretung a Die Abtretung von Forderungen des AN gegen den AG orhne vorherige Zustimmung des AG ist aus- geschlossen. Die Zustimmung muss schriftlich erteilt werden. Der AG darf die Zustimmung nur ver- weigern, wenn im konkreten Einzelfall seine Interessen an bder Aufrechterhaltung der Forderungsbe- ziehung die Interessen des AN an der beabsichtigten Abtretung überwiegen.
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Der AN tritt dem AG sämtliche Mängelansprüche gegen Nachunternehmer zur Sicherung ab. Dieser
i
Abtretung stimmt der AG hiermit zu. Der AG macht von dieser Sicherungsabtretung nur im Fall einer Insolvenz des AN Gebrauch. Nimmt der AG den AN aus diesen Gewtährleistungsrechten in An- spruch, ist der AG zuvor zur Rückabtretung der jeweiligen Gewährleistungsansprüche an den AN verpflichtet. b
a
XIII.11 V erwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln r Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungser-
*
bringung ist verboten.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 24 von 25
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2151.FLB.H (Vertragsbedingungen Funktionale Leistungsbeschreibung - Hochbau)
XIV. Weitere Vertragsbedingungen
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2160.FLB (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen – Funktionale Leistungsbeschreibung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim | ||
| n t Leistung 26E TU EAE DEG |
ter
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Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Veargabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
g
1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
e
1.1 Formblätter
n
2130.FLB – Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 127 – Erklärung Bezug Russlannd Angaben zur Preisermittlung entsiprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
c
233 – Verzeichnis der Nachunternehmehrleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben wterden sollen) 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abge- geben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
b
235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten andeerer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapa- zitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptan- gebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer aUnternehmen bedient)
r
248 – Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
b
Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Haupteangebote für jedes Hauptangebot) 2292.StB – Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen i
t
2481 – Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
b
2491 – Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
a
Vertraulichkeitserklärung des Bieters
r
Nachweis/e der Berufshaftpflichtversicherung/en
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 1 von 4
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2160.FLB (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen – Funktionale Leistungsbeschreibung)
1.2 Unternehmensbezogene Unterlagen
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
A nlage WRegG
U
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1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
Funktionale Le
a
istungsbeschreibung (in der Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen
g
P reisblatt Wartung und Instandhaltung
e
n
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i
1.4 Sonstige Unterlagen c Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
h
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2 Mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegende „Unterlagen zu den Zuschlagskriterien“
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2160.FLB (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen – Funktionale Leistungsbeschreibung)
3 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
3.1 Formblätter
U
126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
n
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
t
2370.FLB - Verpflichtungserklärung vorzeitige Vertragsbeendigung
e
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a
3.2 Unternehmensbegzogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
e
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
n
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
n
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handielskammer Unbedenklichkeitsbescheinigung decr tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
h
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi- nanzamt eine solche Bescheinigung aussttellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einko mmensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgeno
b
ssenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
e
Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Gaeschäftsführer und Prokuristen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Serlbstreinigung
b
Name und Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Projektleitung
e
Name und Qualifikation des zu benennenden stellvertretenden Verantwortlichen für die Projektleitung
i
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ge- mäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachtkenntnisse zur Verkehrssiche- rung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)" oder gleichwertiger Nachweis.
b
Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen und Qualifikaation des Unternehmens gemäß ZTV oder gleichwertiger Qualifikationsnachweise
r
Prüfurkunde Schutzplanken-Montagefachmann nach ZTV oder gleichwertiger
*
Nachweis.
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2160.FLB (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen – Funktionale Leistungsbeschreibung)
3.3 Leistungsbezogene Unterlagen
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
U
nZertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 2481 Natchweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder- ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf-
e
fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnarhme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhalte- systeme in Deutschland.
l
Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforder-
a
ten „Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland“, veröf- fentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch positives Begutach-
g
tungsschreiben der BASt bzw. einer mit der BASt direkt vergleichbaren Institution eines anderen Mit- gliedstaats der Europeäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist.
n
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3.4 Sonstige Unterlagen
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Auszüge aus der Urkalkulation zur Aufklärung des Angebotspreises
e
Urkalkulation a Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wrirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrech-
b
nungen
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Detailterminplan
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Genaue Konstruktionsbeschreibung des Brückenbauwerks (einschl. der Gründung)
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242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage W artungs- bzw. Instandhaltungsverträge |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
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beiliegende(s) Vertragsformular(e) siehe jeweilige Verträge in Anlage W (Wartungsverträge) beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h siehe jeweilige Verträge in Anlage W (Wartungsverträge)
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
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in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
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242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
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1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
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2410 (Abfall – EBV)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim n | ||
| t Leistung e 26E TU EAE DEG |
ter
Ergänzung der Aulfforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
a
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
g
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
e
1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leis- tungsbeschreibung gennannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betrneiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall-
i
wirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
c
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. h 1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
t
Zeitpunkt die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sowie für die jeweiligen Stoffgrup- pen und Belastungsklassen die Verwertungs - oder Beseitigungsanlagen zu benennen und nachzuwei- sen, dass
b
− die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen zur Aufnahme des Bau- und Abbruchab- falls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Aebbruchabfälle abzunehmen, − die Betreiber der Verwertungs- oder Beseitigungsanlagen sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auaskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
r
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. b 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen e 2.1 Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Verpflichtungsklau-
i
sel).
t
2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger (Zweiterzeuger) in Bezug auf Stoffe, für die es keine konkrete Zweckbestimmung von Seiten des Auftraggebers gibt (ausgenommen
b
davon sind also die Stoffe, die planmäßig wiederverwendet werden). Zugleich wird der Auftragnehmer mit Aufnahme seiner Tätigkeit, bei der er automatisch die Sachherrschaft üaber die Stoffe erlangt, auch Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt dabei die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Brau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie
*
der anerkannten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). Die Verantwor- tung zur ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle verbleibt dane- ben beim Auftraggeber, der ebenfalls Abfallerzeuger (Ersterzeuger) ist.
2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den gel- tenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzu- führen.
2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung er- forderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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26-080462
2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung)
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
U
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
n
Staatliches Bauamt Regensburg Bajuwarentstr. 2d 93053 Regensburg Tel.:+49 9416e9856-01 Fax.:+49 94169856-1999 (Vergabestelle)
r
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
l
Herr Oliver Herrmann Referat 24 a Landesbaudirektion Bayern
g
datenschutzbeauftragter-stbv@lbd.bayern.de (Datenschutzbeauftragte/r) e Zwecke der Verarbeitung, Recnhtsgrundlage für die Verarbeitung und Speicherdauer Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden durch
Staatliches Bauamt Regensburg
n
Bajuwarenstr. 2d 93053 Regensburg i Tel.:+49 94169856-01 Fax.:+49 94169856-1999
c
(Vergabestelle) und von dieser/m mit der Vorgangsbearbeitungh beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer und Planungsbüros) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-
t
Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes/Bayerischen Datenschutzgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich be handelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes und eines daraus resultierenden Vertragsabschlusses der Vertragsparteien. Nach Abschlbuss des Vergabeverfahrens oder eines Vertragsabschlusses werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung
e
personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht.
a
Ihre personenbezogenen Daten werden durch den Verantwortlichen verarbeitet und können im Rahmen
r
von Repräsentationsaufgaben nach Fertigstellung und Eröffnung des fertiggestellten Objektes der nutzenden Behörde übermittelt werden. Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der
b
technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das IT-Dienstleistungszentrum am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als Auftragsveerarbeiter. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstiabe b, c und e DSGVO i.V.m. §3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Art. 4 Absatz 1, Art. 5 Abs. 1 S.1 BayDSG.
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Ihre Rechte b Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf
a
• Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
r
• Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, * • Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu widersprechen.
© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 1 von 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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2440|L2440|V.C.2 (Informationen Datenerhebung) In den genannten Fällen richten Sie Ihr Schreiben bitte an
Staatliches Bauamt Regensburg Bajuwarenstr. 2d 93053 Regensburg
U
Tel.:+49 94169856-01 Fax.:+49 94169856-1999 (Vergabenstelle) Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu.
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© VHB | VHL | VHF - Stand Februar 2024 2 von 2 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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2492 / L 2492 (Online-Vergaben)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme EAE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 26E TU EAE DEG |
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Ergänzung der rAufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform mit ava-sign
l
a
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Alle gängigen Browser in geiner aktuellen Version: Firefox Apple Safari e Google Chrome
n
Microsoft Edge
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Für die Abgabe von Angeboten ist einen Anmeldung im Bieterportal iTWO tender unter der Adresse https://www.meinauftrag.rib.de erforderlich. Die Firmen laden nach der Anmeldung in ITWO tender die bear-
i
beitbaren Vergabeunterlagen in digitaler Form über den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version von der Vergabeplattform auf ihren Rechner herucnter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign
h
in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. Die elektronische Übermittlung des Angebotes erfolgt ausschließlich über ava-sign. Der Bieterclient avta-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbei- tung der Vertragsunterlagen und eine vergaberechtskonforme Abgabe von digitalen Angeboten bei Ausschrei- bungen. Die Upload Datei der Angebotsdatei über ava-sign darf ebinen maximalen Wert von 1500 MB nicht überschrei- ten. Einzurechnen sind dabei die bereits zur Verfügung gestellten Vertragsunterlagen, die der Bieter mit dem Angebot ausgefüllt zurückgeben muss. Es wird empfohlen reechtzeitig – mind. 1 Tag vor Angebotsende – die Angebotsdatei auf die Vergabeplattform hochzuladen und bei Problemen den Support zu bemühen.
a
Der Bieterclient ava-sign macht wie ein Browser eine Internetverbrindung zur Zielplattform auf. Das bedeutet, alle Personen die ava-sign nutzen und damit ein Angebot abgeben wollen, benötigen für das Programm einen Internetzugang. b
e
Es geht hier um den Bieterclient ava-sign! Es ist wichtig zu beachten, dass der Zugriff auf das Internet über den Browser nicht automatisch bedeutet, dass auch das Programm ava-sign zuigriffsberechtigt ist.
t
Textform Die Systemvoraussetzungen und Installationsanleitungen für den jeweils aktuellenb Bieterclient ava-sign finden Sie immer unter diesem Link: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauf- trag.rib.de/hilfe/bieterclient_laden_tender.html a
r
Ordner Nebenangebote Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden,
*
wird kein Ordner bereitgestellt.
Hilfelinks Für das Bieterportal iTWO tender: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html
Für den Bieterclient ava-sign: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_ava- sign.html
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Juni 2023 1 von 1
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VI.4.H
Vergabenummer: 26-080462 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Pflichtenheft)
Zusätzliche Vertragsbestimmungen
U
CAD nPflichtenheft für die Erstellung von 2D Planunterlagen bei Hochbauaufgaben des Freistaates
t
Bayern und des Bundes
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b
e
a
Anhänge bei Maßnahmen des Landes
r
VI.4.1.H Datenaustauschbogen b VI.4.2.H Layerstruktur
e
VI.4.3.1.H Objektkatalog - Objektplanung
i
VI.4.3.2.H Objektkatalog - Technische Ausrüstung
t
b
Anhänge bei Maßnahmen des Bundes
a
VI.4.1.H Datenaustauschbogen
r
VI.4.2.H Layerstruktur
*
VI.4.3.H Objektkatalog
© VHF Bayern – Stand Juli 2026 Seite 1 von 6 *Identi sche bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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VI.4.H
Vergabenummer: 26-080462 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Pflichtenheft)
1 Grundsätze
Dieses Dokument regelt die digitalen Standards des Auftraggebers (AG) für die Erstellung Uvon 2D-Planunterlagen für die Übergabe und Dokumentation von Hochbaumaßnahmen. Alle weiteren Vorgaben zur Übergabe und Dokumentation in Rahmen von Baumaßnahmen
n
sind in der RLBau bzw. RBBau verankert und daraus zu entnehmen.
t
Für Bundesmaßnahmen sind zusätzlich die Vorgaben der Baufachlichen Richtlinie eGebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) zu beachten.
r
l
2 Datenübergaben
a
2.1 Allgemeines
g
Die 2D Plandaten sind entsprechend der Informationstiefe der Leistungsphase zu erstellen und an den Aufetraggeber (AG) zu definierten Zeitpunkten zu übergeben. Form, Aufbau undn Inhalt müssen, den unter Punkt 3 definierten CAD-Standard des AG entsprechen.
2.2 Dateiformate und Datenübergabe
n
Für Dateiformate und die Art der Dateiübergabe gelten die Vorgaben des Datenaustauschbogen (Ainhang VI.4.1.H). 2.3 Namenskonvention (Dateinacmen) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Systematik zur einheitlichen Benennung von 2D
h
Plandaten anzuwenden. Diese Vorgaben sind zentral tim Handbuch Projektmanagement, Menüpunkt Projektstrukturvorgaben, hinterlegt.
b
Bei Bundesmaßnahmen sind die Vorgaben der BFR GBestand zu beachten.
e
a
3 Grafische Dokumentation (CAD-Standard)
r
3.1 Darstellung der Konstruktion Alle Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Details sind gebmäß den im Datenaustauschbogen VI.4.1.H festgelegten Versionen zu erstellen.
e
Für die Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) sind ausschließlich 2D-Pläne
i
zulässig.
t
Hinweis: In Projekten mit BIM-Anwendungen sind die 2D-Pläne in der Regel bis zum Maßstab 1:50 aus den BIM-Modellen abzuleiten. Detaildarstellungebn sowie weitere erforderliche Plandokumente mit einem höheren Detaillierungsgrad werden ebenfalls aus
a
den Modellen erzeugt und anschließend um die hierfür notwendigen zusätzlichen Informationen ergänzt, aufbereitet und gemäß den Vorgaben im Datenaurstauschbogen VI.4.1.H zu übergeben.
*
3.1.1 Maßstab und Zeichnungseinheiten Planungen bzw. Konstruktionen im Zeichnungs- / Modelle sind stets im Maßstab 1:1 zu erstellen.
Für die Übergabeformate gilt: 1 Zeichnungseinheit (ZE) im CAD-System = 1 Meter (physikalisch)
© VHF Bayern – Stand Juli 2026 Seite 2 von 6 *Identi sche bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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VI.4.H
Vergabenummer: 26-080462 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Pflichtenheft)
3.1.2 Koordinaten und Projektbasispunkt UZu Beginn der Planung sind ein Projektnullpunkt und ein Koordinatensystem festzulegen. Die Planung erfolgt in einem kartesischen, lokalen Koordinatensystem. Dieses System ist
n
für alle Planungsbeteiligten verbindlich.
t
Der Bezugspunkt des Projektes hat die Koordinate (X, Y, Z) = (0, 0, 0). Für die eGeoreferenzierung sind Transformationsparameter festzulegen, die sich auf diese Koordinate beziehen.
r
Der Projektnullpunkt muss einen relativen Bezug zu einer realen Geoposition in einem
l
globalen Koordinatensystem haben. Es wird empfohlen, Basis- bzw. Bezugspunkte mit (Nord- /Oastwerten) in Textform oder als Attribute zu kennzeichnen.
g
3.1.3 Layerstrukturen Für eine einheitliche CAD-Datenübergabe stellt der AG standardisierte Layerstrukturen
e
bereit. Projektspezifische Anpassung von Layerstrukturen sind vor Projektbeginn mit dem AG abzustimmen unnd zu dokumentieren. Die anzuwendenden Layerstandards sind im Anhang Layerstruktur VI.4.2.H beschrieben. Die Regelungen zur Anwendung der Layerstrukturen sind im Datenaustauschbogen
n
VI.4.1.H geregelt.
i
Bei Bundesmaßnahmen sind zusätzlich die Vorgaben der BFR GBestand zu beachten. Die Bayerische Bauverwaltungc hat für die Gebäudebestandsdokumentation das Gewerk “Y_GEBÄUDEBESTANDSDOKUMENTATION“ definiert.
h
Die darin enthaltenen Y-Layer sind bei Grundrissplänen verpflichtend zu verwenden.
t
3.1.4 Layer: Farben, Strichstärken und Linientypen Die gültigen Vorgaben zu Farben, Strichstärken und Linientypen sind im Anhang Layerstruktur VI.4.2.H festgelegt.
b
3.1.5 Schriftart (Fonts) und Texte
e
Es ist ausschließlich der deutsche Schriftsatz zu verwenden. Alle Zeichnungen eines Bauvorhabens sind mit Legenden zu versehen, s a oweit der AG keine Vorgaben hierzu macht, sind diese vorab mit dem AG abzustimmen.
r
3.1.6 Schraffuren
b
Schraffuren sind – sofern technisch möglich – assoziativ als grafische Gruppe zusammenzufassen.
e
Hinweis: Schraffuren dürfen nicht als aufgelöste Liniengrafiken dargestellt werden.
i
3.1.7 Bemaßung Eine assoziative Bemaßung ist anzustreben. Mindestens sintd Bemaßungen mit klaren Referenzpunkten zu übergeben.
b
3.1.8 Nordpfeil
a
In Lageplänen und Grundrissen ist die Nordrichtung durch einen Nordpfeil eindeutig darzustellen. r
*
3.1.9 Raumdefinitionen Räume sind auf dem dafür vorgesehenen Layer darzustellen und –sofern nicht anders vereinbart – als geschlossene Polygonzüge zu modellieren. Die Darstellung hat den Vorgaben der DIN 277 zu entsprechen.
© VHF Bayern – Stand Juli 2026 Seite 3 von 6 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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VI.4.H
Vergabenummer: 26-080462 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Pflichtenheft)
Der Raumstempel ist vor Projektbeginn mit dem AG abzustimmen. Er wird in der Regel innerhalb des Raumes platziert. Ist dies aus Übersichtlichkeitsgründen nicht möglich, kann er außerhalb mit eindeutigem Bezug eingefügt werden. UEin Beispiel für einen Raumstempel bei Landesmaßnahmen ist im Anhang Layerstruktur VI.4.2.H enthalten.
n
Bei Bundesmaßnahmen sind zusätzlich die Vorgaben der BFR GBestand zu beachten.
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3.1.10 ePlanlayout (Pläne) Alle Pläne sind mit einheitlichem Layout und Plankopf gemäß Vorgaben des AG zu ersrtellen. Die Formatvorgaben sind im Datenaustauschbogen VI.4.1.H geregelt.
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Bei Bundesmaßnahmen sind zusätzlich die Vorgaben der BFR GBestand zu beachten.
a
3.1.11 Vorlagedateien Zur Sicherstgellung einheitlicher Standards, können Vorlagedateien zu dem im Datenaustauschbogen gelisteten CAD-System auf Anfrage vom AG bereitgestellt werden.
e
Hinweis: Einige Softwarehersteller bieten auf ihren Internetseiten Vorlagen gemäß den
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Standards des AG an.
n
i
3.2 Technische Ausrüstung (TA)
c
3.2.1 Anlagenkennzeichnung Anlagen und Systeme der TA sowhie wichtige Einzelkomponenten sind entsprechend der Kennzeichnungssystematik (KZS) in 3.2.2 in folgenden Dokumenten wie folgt zu kennzeichnen: t -in Anlagenschemata können Gewerk und Anlagenkennzeichnung (einschließlich der Hauptanlage mit Hauptanlagennummer) imb Schriftfeld platziert werden. -in Grundrissplänen sind die zeichnerisch dargeestellten Anlagen und Komponenten zu kennzeichnen.
a
-in beschreibenden Texten (z.B. Erläuterungsberichten) sind jeweils die
r
Anlagenkennzeichnungen der beschriebenen Anlage anzugeben, und zwar einschließlich der Hauptanlage mit Hauptanlagenummer. b -in der Datenbank sowie an allen Stellen, an denen eine Keennzeichnung eindeutig verlangt ist
i
Übersicht der Klassifizierungskategorie von TA-Elementen und ihrer Darstellung in Plänen
t
und Schemata:
b
a
r
*
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VI.4.H
Vergabenummer: 26-080462 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Pflichtenheft)
| Kate- gorie | in Grundrissen | in Schemata | ||
|---|---|---|---|---|
| Darstellung | KZS | Darstellung | KZS | |
| 1 | mit wahrem Platzbedarf Normengerechte Symbole | ja | Normengerechte Symbole | ja |
| n 2 | mit örtlicher Anordnung Normengerechte Symbole | ja | Normengerechte Symbole | ja |
| t 3 | Normengerechte Symbole | nein | Normengerechte Symbole | ja |
| e 4 | mit örtlicher Anordnung Normengerechte Symbole | nein | Normengerechte Symbole | nein |
| 5 | r nein | nein | nein | nein |
| 6 | l mit wahrem Platzbedarf Normengerechte Symbole | nein | komplett, Symbole Normengerecht | nein |
6 lNaormgengerechte Symbole nein Normengerecht nein
| g Erläuterung zur Tabelle: | |
|---|---|
| e Anwendung des Kennzeichnungssystems (KZS) erforderlich | |
| Kategorie 1: | n Zentrale betriebstechnische Anlagen (BAT) sowie baugebundene Großgeräte |
| Kategorie 2: | n Dezentrale Anlagen und wichtige Einzelaggregate, die z.B. besonderen Wartungs-, Inspektions- oder Prüfaufwand erfordern |
| Kategorie 3: | Kleine Einzelaggregate, Armaturen und Geräte |
| Kategorie 4: | i c Technische Anlagenteile und große Massenartikel, die in großen Stückzahlen im Gebäude vorkommen |
| Kategorie 5: | Zubehör, Betriebsmittel und kleine Massenartikel |
| Kategorie 6: | h Leitungen, Kabel, Rohre, Kanäle und Trassen |
K ategorie 6: L eitungen, Kabelh, Rtohre, Kanäle und Trassen 3.2.2 Kennzeichnungssystem (KZS) der Technischen Ausrüstung
b
Sofern vom Nutzer/Betreiber des Planungs- /Auftragsgegenstandes keine eigene Kenn- zeichnungssystematik vorgegeben wird, ist dase KZS für die Technische Ausrüstung (Systeme – Anlagen – Komponenten) zu verwenden. Es setzt sich, wie nachfolgend dargestellt, aus dean Bausteinen der Orts-, Anlagen- und GA- Kennung zusammen.
r
Gehen die Ortsangaben aus dem Plankopf hervor, kann auf die Ortskennung verzichtet werden. Die GA-Kennung ist nur in Dokumente aufzunehmen, die für die Gebäudeautomation
b
relevant sind.
e
Ortskennung Anlagenkennung GA-Kennung
i
000 AAA 00 A000 000 AAA 00 00 AA 00 AA 00 AA 00
t
b
Objekt Gewerk nach
a
Gebäude / DIN 276 Bauteil Anlage und Datenpunktart Geschoß Anlagennr. rund Nummer Raum Zonen- nummer * Anlagenteil und Anlagen- teilnummer Einzelgerät und Einzel- gerätnummer
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VI.4.H
Vergabenummer:26-080462 (Zusätzliche Vertragsbestimmungen – Pflichtenheft)
3.2.2.1 Kennzeichnung des Ortes (Ortskennung) Bei der Konzeption der Ortskennung muss eine einheitliche Kennzeichnung aller Objekte gewährleistet sein. Für sämtliche Erweiterungen oder Raumänderungen muss eine Anpassung Umöglich sein. Gebäude- und Raumkennzeichnung sind mit der Gebäudeplanung vorgegeben.
n
3.2.2.2 Kennzeichnung der Anlage (Anlagenkennung) Die Kennzeichnung aller Anlagen und Komponenten der Gewerke der Technischen
t
Ausrüstung erfolgt einheitlich und gliedert sich entsprechend obigem Schema. Die zu veerwendenden Kennbuchstaben für Gewerke, Anlagen, Anlagenteile und Einzelgeräte sind in Anhang VI 4.3.2 erfasst. Falls kein Anlagenteil oder Einzelgerät zugeordnet werden kann, sind diejernigen Stellen mit einem Bindestrich auszufüllen. 3.2.2.3 Gebäudleautomations-Kennung (GA-Kennung) Die GA-Kennung besteht aus der Datenpunktart (dynamische Betriebsinformation) und einer
a
fortlaufenden Nummer. Die genaue Spezifikation der Kennzeichnung wird projektspezifisch durch den MSgR-Planer festgelegt.
e
n
4 Alphanumerische Dokumentation (Raum- und Gebäudebuch) 4.1 Gliederung der Liegensnchafts- und Gebäudestruktur Der Gliederung der Liegenschafts- und Gebäudestruktur ist eine mehrstufige hierarchische Ordnung von der Liegenschiaft bis zum Raum zu Grunde gelegt. Die alphanumerische Dokumentation der Daten im Raum- und Gebäudebuch muss
c
ausschließlich nach den vorgegebenen Strukturen des Auftraggebers erfolgen. Diese Strukturen (Gebäude und Technische Ausrüstung) sind nach Maßgabe des Anhang
h
VI.4.3 in Artikel, Merkmale und Kataloge zu gliedern
t
4.2 Artikel Artikel sind in Menge und Typ bestimmb are Ausbau-, Einrichtungs- bzw. Ausstattungsgegenstände (z.B. Fenster, Türen, Ventilatoren, Heizkessel, Transformatoren,
b
Telekommunikationsanlagen, Automationsstationen), die mit weiteren Merkmalen nach Maßgabe des Anhang VI.4.3 beschrieben wereden können. Durch die Zuordnung von Artikeln zu „Räumlichen Einheiten“ (z.B. Gebäudeabschnitt, Geschoss, Raum) entstehen sog. Ausstattungen.a Durch die Zuordnung von Objekten der TA zu „Systemgliederungen“ (z.B. Gewerk, Anlage, Anlagezone) entstehen sog. TA-
r
Ausstattungen. Zur einheitlichen Beschreibung von Gebäuden bzw. TA-Objekten sind die entsprechenden
b
angehängten Kataloge zu verwenden.
e
4.3 Merkmale Merkmale dienen zur genauen Beschreibung von Bearbeitungisobjekten: z.B. Raum, Ausstattungen oder Strukturebenen, Gebäudestruktur, Organisationsstruktur, TA-Struktur.
t
Zusammen mit zugeordneten Maßeinheiten und Werten werden sie diesen zugeordnet. Ein Fenster oder eine Tür können zum Beispiel durch verschiedeneb Merkmale näher beschrieben werden (z.B. Hersteller, Farbe, Fensterart, Türart etc.)
a
4.4 Kataloge
r
Zur einheitlichen Gebäudebeschreibung bzw. TA-Dokumentation sind entsprechende Kataloge hinterlegt, in denen Artikel und Merkmale mit einheitlichen Begriffen beschrieben
*
und in definierten Kataloggliederungen abgelegt sind.
4.5 Datenumfang Der zu erfassende Datenumfang der alphanumerischen Dokumentation des Raum- und Gebäudebuches ist in Anhang VI.4.3 bestimmt.
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
U
n
SAMMLUNG
t
e
ZrUSÄTZLICHE TECHNISCHE
l
VERTRAGSBEDINGUNGEN
a
g
e
n
n
i
c
INHALTSVERZEICHNIS
h
t
VORBEMERKUNGEN 2
b
BAUSTELLENEINRICHTUNG UND VERKEHRSSICHERUNG 3
e
a
ERDBAU, ENTWÄSSERUNG, LANDSCHAFTSBAU, VERMESSUNG 5
r
TRAGSCHICHTEN, DECKENBAU b 6
e
STRASSENAUSSTATTUNG, SONSTIGE ARBEITEN 10
i
t
BRÜCKEN- UND INGENIEURBAU 12
b
a
r
*
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
Vorbemerkungen
U
Die hier aufgeführten Vorschriften mit Änderungen und Ergänzungen einschließlich der angegebenen
n
Einführungsschreiben sind Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne der VOB/B § 1 Abs.2 Nr.4 und wterden Vertragsbestandteil.
e
Bei veröffentlichten Vorschriften ist die Fundstelle bzw. Bezugsquelle in Klammern angegeben.
r
Nicht veröffentlichte Vorschriften und Einführungsschreiben können bei der Vergabestelle eingesehen werden. l
a
Die bayerischen Einführungsschreiben bzw. Bekanntmachungen zu den einzelnen technischen Regel- werken im Straßenbau kgönnen auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter der Adresse https://www.stmb.bayern.de/vum/strasse/bauunderhalt/regelwerke/tech-
e
nischeregelwerke/index.php abgerufen werden.
n
Die Zuordnung einer Vertragsbedingung zu einem Abschnitt erfolgte nur aus Gründen der Übersichtlich- keit und schließt die Verbindlichkeit im Allgemeinen nicht aus.
n
i
Abkürzungen
c
AllMBl Allgemeines Ministerialblatt, München ARS Allgemeines Rundschreiben Strhaßenbau des BMVI BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
t
BayMBl Bayerisches Ministerialblatt BMVI Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- undb Verkehrswesen, Köln FLL Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V., Bonn
e
MBek Ministerialbekanntmachung MS Ministerialschreiben a StMB Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
r
VkBl-V Verkehrsblatt-Verlag, Dortmund
b
e
i
t
b
a
r
*
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
1 Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung 1.1 UZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für (FGSV-Nr. 369) Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen
n
- ZTV-SA 97 - Ausgabe 1997 -t MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81), geändert durch MBek vom 29.05.2024 (BayMBl. 2024 Nr. 248)
e
- MBek vom 11.01.2000 (AIIMBI S. 82 und 115)
r
1.2 Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken (FGSV-Nr. 368/1)
l
- TL-Absperrschranken 97 - Ausgabe 1997
a
Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (FGSV-Nr. 368/2)
- TL-Leitbakgen 97 - Ausgabe 1997
e
Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln (FGSV-Nr. 368/3)
- TL-Absperrtafenln 97 - Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder (FGSV-Nr. 368/4) und Verkehrseinrichtungenn an Arbeitsstellen
- TL-Aufstellvorrichtungen 97 - Ausgabe 1997
i
Technische Lieferbedingungenc für Warnbänder bei Arbeitsstellen an (FGSV-Nr. 368/6) Straßen
- TL-Warnbänder 97 - Ausgabeh 1997
t
Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente (FGSV-Nr. 368/7)
- TL-Leitelemente 97 - Ausgabe 199 7
b
Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen (FGSV-Nr. 368/9)
- TL transportable LSA - Ausgabe 2023 e
- MBek vom 29.05.2024 (BayMBl. 2024 Nr. 247)
a
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen undr Richtlinien für (FGSV-Nr. 368/10) transportable Lichtsignalanlagen
b
- ZTV transportable LSA 2023
- MBek vom 29.05.2024 (BayMBl. 2024 Nr. 248)
e
1.3 Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinriichtungen (FGSV-Nr. 368/8)
- TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97 - Ausgabe 1997
t
- MBek vom 13.01.1998 (AIIMBI S. 81)
- MS vom 26.02.1999, IID9-43345-001/99 b
- MS vom 13.04.1999, IID9-43345-001/99
a
- MS vom 18.05.2016, IID9-43345-001/94
r
1.4 Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (FGSV-Nr. 363)
*
- TL Leitkegel - Ausgabe 1994
- MBek vom 30.12.1994 (AIIMBI 1995 S. 29)
1.5 Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten (FGSV-Nr. 350)
- TL-Warnleuchten 90 - Ausgabe 1991
- MBek vom 22.01.1992 (AIIMBI S. 145)
- MS vom 04.03.1999, IID9-43322-010/91 (ARS 10/1998)
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
1.6 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für transportable Warn- (FGSV-Nr. 392) schwellen U- TLP Warnschwellen 2014 - Ausgabe 2014
- MS vom 27.05.2015, IID9/IC4-43345-006/01 (ARS 6/2014)
n
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n
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b
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*
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
2 Erdbau, Entwässerung, Landschaftsbau, Vermessung 2.1 UZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erd- (FGSV-Nr. 599) arbeiten im Straßenbau
n
- ZTV E-StB 17 - Ausgabe 2017 -t MBek vom 16.01.2018 (AllMBl. S. 183)
e
2.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für (BMVI / Landsrchaftsbauarbeiten im Straßenbau FGSV-Nr. 224)
- ZTV La-StB 18 - Ausgabe 2018
l
- MBek vom 17.11.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 722)
- Link BMV > Publikationen > ZTV La-StB 18
a
2.3 Zusätzliche Tegchnische Vertragsbedingungen und Richtlinien für (FLL) Baumpflegearbeiten im Straßenbau
e
- ZTV Baumpflege - Ausgabe 2017
- MBek vom 17.11n.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 723) 2.4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den (FGSV-Nr. 598) Bau von Entwässerungseninrichtungen im Straßenbau
- ZTV Ew-StB 14 - Ausgabe 2014
i
- MBek vom 26.05.2015 (AllMBl S. 326) (ARS 09/2014)
c
2.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die (FGSV-Nr. 247) Bauvermessung im Straßen- und hBrückenbau
- ZTV Verm-StB 01 - Ausgabe 2001
t
- MBek vom 11.10.2001 (AIIMBI S. 684)
2.6 Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau (FGSV-Nr. 591)
b
- TP BF-StB - in der neuesten Fassung
- MBek vom 10.01.2005 (AllMBl S. 13) e
- Teil A 2, Probenahme für bodenphysikalische Versuche(FGSV-Nr. (FGSV-Nr. 591/A2)
a
591/A2) -Ausgabe 2016
r
2.7 Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für (FGSV-Nr. 597)
b
den Erdbau im Straßenbau
- TL BuB E-StB 20/23 - Ausgabe 2020/Fassung 2023
e
- MBek vom 01.08.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 401)
i
2.8 Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des (FGSV-Nr. 549)
t
Straßenbaus
- TL Geok E-StB 19 - Ausgabe 2019 b
- MBek vom 20.11.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 721)
a
2.9 Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau r(FGSV-Nr. 554)
- TL Gab-StB 16/23 - Ausgabe 2016/Fassung 2023
*
- MBek vom 01.08.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 400)
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[Seite 57]
9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3 Tragschichten, Deckenbau 3.1 UZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den (FGSV-Nr. 799) Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
n
- ZTV Asphalt-StB 07/13 - Ausgabe 2007 - Fassung 2013 -t MBek vom 03.06.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 361) (ARS 08/2019)
e
3.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den (FGSV-Nr. 899) Bau vron Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahn- decken aus Beton
l
- ZTV Beton-StB 07 - Ausgabe 2007 - Änderung / Ergänzung 2013
- MBek vom 13.12.2013 (AllMBl 2014, S. 26) (ARS 04/2013)
a
3.3 Zusätzliche Tegchnische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die (FGSV-Nr. 898) Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauwei-
e
sen
- ZTV BEB-StB 1n5 - Ausgabe 2015
- MBek vom 25.08.2015 (AllMBl S. 424) (ARS 07/2015) 3.4 Zusätzliche Technische Vnertragsbedingungen und Richtlinien für die (FGSV-Nr. 798) Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbau-
i
weisen
- ZTV BEA-StB 09/13 - Ausgcabe 2009 - Fassung 2013
- MBek vom 11.11.2014 (AllMBl S. 519) (ARS 05/2014)
h
3.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fu- (FGSV-Nr. 897/1)
t
gen in Verkehrsflächen
- ZTV Fug-StB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 10.01.2017 (AllMBl S. 47)
b
3.6 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungene und Richtlinien zur Her- (FGSV-Nr. 699) stellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
a
- ZTV Pflaster-StB 20 - Ausgabe 2020
- MBek vom 20.11.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 720)r
b
3.7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypi-
e
schen Bestandteilen im Straßenbau in Bayern
- ZTVuVA-StB By 03 i
- Anlage zur MBek vom 18.06.2003 (AIIMBI S. 221)
t
geändert und ergänzt durch
- MBek vom 19.07.2006 (AllMBl S. 238) b
a
3.8 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Auf- (FGSV-Nr. 976) grabungen in Verkehrsflächen r
- ZTV A-StB 12 - Ausgabe 2012
*
- MBek vom 05.07.2012 (AllMBl S. 493) (ARS 04/2012)
3.9 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den (FGSV-Nr. 698) Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
- ZTV SoB-StB 20 - Ausgabe 2020
- MBek vom 01.08.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 405)
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3.10 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur (FGSV-Nr. 697) Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau U- TL SoB-StB 20 - Ausgabe 2020
- MBek vom 01.08.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 404)
n
3.11 Ttechnische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische (FGSV-Nr. 895) für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Beton-
e
bauweisen
- TLr BEB-StB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 25.08.2015 (AllMBl S. 423) (ARS 08/2015)
l
3.12 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau (FGSV-Nr. 613)
a
- TL Gestein-StB 04/23 - Ausgabe 2004/Fassung 2023
- MBek vomg 01.08.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 403) geändert mit
e
- MBek vom 28.02.2024 (BayMBl. 2024 Nr. 136)
- TL Gestein-StBn 04/23 - Anhang E für Gestein nach TL SoB-StB 20
- TL Gestein-StB 04/23 - Anhang F.1 für Gestein nach TL Asphalt- StB 07/13 n
- TL Gestein-StB 04/23 - Anhang F.2 für Gestein nach ZTV BEA-
i
StB 09/13
- TL Gestein-StB 04/23 - Anhang G für Gestein nach TL Beton-StB
c
07
h
3.13 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von (FGSV-Nr. 797)
t
Verkehrsflächenbefestigungen
- TL Asphalt-StB 07/13 - Ausgabe 2 007 - Fassung 2013
- Anhang A der TL Asphalt-StB 07/13 mit den in Bayern gültigen Er-
b
gänzungen
- MBek vom 03.06.2020 (BayMBl. 2020 Nre. 360) (ARS 08/2019)
a
3.14 Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische (FGSV-Nr. 891) für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahnde-
r
cken aus Beton
- TL Beton-StB 07 - Ausgabe 2007 - Änderung / Ebrgänzung 2014
- MBek vom 18.08.2014 (AllMBl S. 432) (ARS 04/2013)
e
3.15 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen undi ge- (FGSV-Nr. 794) brauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen
t
- TL Bitumen-StB 07/13 - Ausgabe 2007 - Fassung 2013
- MBek vom 25.05.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 359) (ARS 08/2019b)
a
3.16 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen (FGSV-Nr. 793)
- TL BE-StB 15 - Ausgabe 2015 r
- MBek vom 03.03.2016 (AllMBl S. 1461)
*
3.17 Technische Lieferbedingungen für Gummimodifizierte Bitumen
- TL RmB-StB By - Ausgabe 2010
- MBek vom 03.02.2010 (AIIMBl S. 48)
3.18 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (FGSV-Nr. 897/2)
- TL Fug-StB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 10.01.2017 (AllMBl S. 47)
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 29.10.2025 7 von 12 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3.19 Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungs- (FGSV-Nr. 814) Umittel
- TL NBM-StB 09 - Ausgabe 2009
n
- MBek vom 07.10.2009 (AIIMBI S. 334)
t
3.20 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von (FGSV-Nr. 643)
e
Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
- TLr Pflaster-StB 06 - Ausgabe 2006
- MBek vom 11.12.2006 (AllMBl S. 698)
l
3.21 Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitun- (FGSV-Nr. 785)
a
gen auf Bitumenbasis
- TL Sbit-StgB 15 - Ausgabe 2015
- MBek vom 03.03.2016 (AllMBl S. 1463)
e
3.22 Technische Lieferbendingungen für Asphaltgranulat (FGSV-Nr. 749)
- TL AG-StB 09 - Ausgabe 2009
- MBek vom 18.08.2017 (AllMBl. S. 384) (ARS 13/2009)
n
3.23 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Ver- (FGSV-Nr. 790/2)
i
kehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung
c
Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen
- TL G OB-StB 15 - Ausgabe 20h15
- MBek vom 10.11.2016 (AllMBl S. 2162)
t
3.24 Technische Lieferbedingungen für die B auliche Erhaltung von Ver- (FGSV-Nr. 790/1) kehrsflächenbefestigungen
b
Teil: Güteüberwachung Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckscheichten in Kaltbauweise
- TL G DSK-StB 15 - Ausgabe 2015
a
- MBek vom 10.11.2016 (AllMBl S. 2161)
r
3.25 Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Ver- (FGSV-Nr. 790/3) kehrsflächenbefestigungen b Teil: Güteüberwachung
e
Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung i
- TL G DSH-V-StB 15 - Ausgabe 2015
t
- MBek vom 28.08.2019 (BayMBl. 2019 Nr. 373)
b
3.26 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur (FGSV-Nr. 696)
a
Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau Teil: Güteüberwachung r
- TL G SoB-StB 20/23 - Ausgabe 2020/Fassung 2023
- MBek vom 01.08.2023 (BayMBl. 2023 Nr. 402) * 3.27 Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicke von Oberbau- (FGSV-Nr. 774) schichten im Straßenbau
- TP D-StB 12 - Ausgabe 2012
- MBek vom 11.06.2013 (AIIMBI S. 311)
© Staatsbauverwaltung Bayern - Stand 29.10.2025 8 von 12 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 60]
9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
3.28 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau (FGSV-Nr. 408/1) Teil: Seitenkraftmessverfahren (SKM) U- TP Griff-StB 07 (SKM) - Ausgabe 2007
- MBek vom 09.10.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 609)
n
3.29 Ttechnische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau (FGSV-Nr. 408/2) Teil: Messverfahren SRT
e
- TP Griff-StB (SRT) - Ausgabe 2004
- MBrek vom 15.02.2006 in der Fassung vom 24.01.2011 (AllMBl 2011 S. 27) (ARS 19/2010)
l
3.30 Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahn- (FGSV-Nr. 404/1)
a
oberflächen in Längs- und Querrichtung Teil: Berührengde Messungen
- TP Eben - Ausgabe 2017
e
- MBek vom 26.03.2019, 49-4341-2-2
n
n
i
c
h
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b
e
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b
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b
a
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*
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
4 Straßenausstattung, Sonstige Arbeiten 4.1 UZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Mar- (FGSV-Nr. 341) kierungen auf Straßen
n
- ZTV M 13 - Ausgabe 2013 -t MBek vom 07.07.2014 (AIIMBI S. 375) (der letzte Satz in Nr. 2.1 der MBek gilt nicht)
e
ergänzt mit
- MSr vom 22.11.2016, IID9-43323-005/99 (ARS 25/2016) und
- MS vom 16.01.2025, StMB-49-43323-1-7-2 (ARS 22/2024)
l
4.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für (FGSV-Nr. 367)
a
Fahrzeug-Rückhaltesysteme
- ZTV FRS 1g3 - Fassung 2017
- MBek vom 28.03.2018 (AllMBl S. 350) mit Technischen Kriterien
e
für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland (Stand: 29.07.20n19) geändert mit
- MBek vom 02.02.2024 (BayMBl. 2024 Nr. 102) hinsichtlich der „Anforderungen an dien Art und den Umfang der Reparatur von Fahrzeug-Rückhaltesystemen aus Stahl und Beton“
i
4.3 Zusätzliche Technische Vertragcsbedingungen und Richtlinien für verti- (FGSV-Nr. 395) kale Verkehrszeichen
- ZTV VZ - Ausgabe 2011 h
- MS vom 06.02.2012, IID9/IID3-4332-005/07 (ARS 9/2011)
t
4.4 Technische Liefer- und Prüfbedingunge n für Übergangskonstruktionen (BASt) zur Verbindung von Schutzeinrichtungen
b
- TLP ÜK - Ausgabe 2017
- MS vom 08.11.2017, IID9-43342-3-1 (AReS 16/2017)
a
4.5 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszei- (FGSV-Nr. 394) chen r
- TLP VZ - Ausgabe 2011
b
- MS vom 06.02.2012, IID9/IID3-4332-005/07 (ARS 9/2011)
- MS vom 07.06.2024, StMB-49-43321-3-3-3 (Aluminiumverbund-
e
werkstoffe)
i
4.6 Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken (FGSV-Nr. 366)
t
- TL-SP 99 - Ausgabe 1999
- MBek vom 10.05.2000 (AIIMBI S. 401) (ARS 8/1999) b
a
4.7 Technische Lieferbedingungen für Schutzplankenpfostenummantelun- (FGSV-Nr. 360) gen r
- TL-SPU 93 - Ausgabe 1993
*
- MBek vom 14.09.1993 (AIIMBI S. 1102)
4.8 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (FGSV-Nr. 375)
- TL M 23 - Ausgabe 2023
- MBek vom 11.04.2024 (BayMBl. 2024 Nr. 203)
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
4.9 Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme (FGSV-Nr. 341/4)
- TP M 2018 - Ausgabe 2018 U- MS vom 31.08.2018, 49-43323-1-2 (ARS 12/2018)
n
4.10 Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand – Fertigteile (FGSV-Nr. 362) -t TL BSWF 96 - Ausgabe 1996
- MS vom 23.12.1998, IID9-43342-007/94 (ARS 03/96)
e
4.11 Technrische Lieferbedingungen für Streckenstationen (FGSV-Nr. 3049)
- TLS 2012 - Ausgabe 2012
- MBekl vom 26.08.2015 (AllMBl S. 425)
a
4.12 Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen (VkBI-V)
- Ausgabe 1g4.11.2022, Version 02
- MS vom 02.05.2022, Az. 49-43321-3-1 (ARS 02/2022)
e
4.13 Anforderungen an Mnarkierungsleuchtknöpfe (BMVI)
- MLK - Ausgabe 2001
- MS vom 15.03.2002, IID9/IC4-43323-001/01 (ARS 36/2001)
n
4.14 Technische Liefer- und Prüfbedingungen für Sichtzeichen
i
- TLP Sichtzeichen, Ausgabe 2023
- MS vom 26.07.2023, StMB-49-43323-1-5-2 (ARS 04/2023)
c
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b
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*
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9002.StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen)
5 Brücken- und Ingenieurbau 5.1 UZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Inge- (BASt/VkBI-V) nieurbauten
n
- ZTV-ING - Ausgabe Februar 2025 -t mit Liste der Hinweise zu den ZTV-ING (Stand 2023/12)
- MS vom 14.04.2003, IID8-43420-004/ 03 (ARS 14/2003)
e
- MBek vom 18.06.2025, 48-4342.21-2-12-2 (BayMBl. 2025 Nr. 256) ergänrzt mit ARS 18/2019 vom 26.08.2019
- MBek vom 18.11.2019, 48-4342.21-1-1 (BayMBl. 2019 Nr. 529)
l
- LINK Die BASt > Ingenieurbauwerke > Publikationen > Regel- werke >
a
ZTV-ING 5.2 Technische Bagubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau, Einfüh- (Beuth-Verlag/ rung der Eurocodes für Brücken VkBl-V)
e
- MBek vom 08.04.2013, IID8-43420-004/03 (AllMBl S. 178) (ARS 22/2012) n 5.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Herstellung von (FGSV-Nr. 781/1) Brückenbelägen auf Betonn
- ZTV-BEL-B Teil 3: Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff - Aus-
i
gabe 1995
- MS vom 14.08.1995, IID8-4c3420-015/91 (ARS 13/1995) 5.4 Sammlung „Technische Lieferbedhingungen und Technische Prüfvor- (BASt/VkBl-V) schriften für Ingenieurbauten“
t
- TL/TP-ING - Ausgabe Februar 2025
- MBek vom 10.09.2025, 48-4342.22- 2-6-6 (BayMBl. 2025 Nr. 370) (ARS 09/2025)
b
- TL BEL-FÜ – Ausgabe 2022 e
- MBek vom 10.09.2025, 48-4342.22-2-6-6 (BayMBl 2025 Nr. 370)
a
(ARS 02/2025)
r
5.5 Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (BASt/VkBI-V)
- RiZ-ING - Fortschreibung Dezember 2023 b
- MBek vom 17.09.2024, 48-4342.15-2-5-2 (BayMBl. 2024 Nr. 466)
e
(ARS 12/2024)
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*
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2130.FLB (Angebotsschreiben – Funktionale Leistungsbeschreibung)
Name und Anschrift des Bieters (Firmenname lt. Handelsregister)
U
n
(Name und Atnschrift der Vergabestelle) Staatliches Bauamt Regensburg
e
Bajuwarenstraße 2d
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.: | |
| Fax: | |
| e-mail: | |
| USt.-ID-Nr.: | |
| HR-Nr.: | |
| Registergericht: | |
| BImA-Nummer1: |
Bajuwarensttraeße 2d
r
93053 Regensburg
l
a
g
Angebotsschreiben
e
Bezeichnung der Bauleistung:
n
Maßnahmennummer Baumaßnahm e B32HC031330001 EA E DEG, San Wohnheim
n
i
Vergabenummer Leistung 26-080462 26E TU EAE DEG c
h
Anlagen2, die Vertragsbestandteil werden Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassuntg) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Er- klärungen Vertragsformular/e für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 233 Nachunternehmerleistungen b 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
e
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzproduktena 2292.StB Erklärung zu Fahrzeug-Rückhaltesystemen r 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
b
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
e
i
t
b
a
Anlagen2, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung r Einheitliche Europäische Eigenerklärung
*
127 Erklärung Bezug Russland Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222
1 nur auszufüllen, wenn der Bieter von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Auftragsnummer aus durchgeführten Aufträgen erhalten hat *Ident2i vsocmh Beie tebre aanzrubkereiuztebna urnde beVizeurfüggaenb eunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 1 von 3
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2130.FLB (Angebotsschreiben – Funktionale Leistungsbeschreibung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Euro ULeistungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer 3 n– frei – 4 tPreisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungs- summe für Hauptangebote sowie auf die Preise für an- %
e
geordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preiser- mittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
r
l
5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
a
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
g
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
e
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
n
Name: PQ_Nummer: Name: i PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:
c
Weitere Einträge siehe Anlage zum Angebot
h
Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilan
t
zsumme).3
7 Ich/Wir erkläre(n), dass
b
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werden(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichenis der Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeich- nis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb aus- führen werde(n). a
r
8 Ich/Wir erkläre(n), dass
b
− ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkenne(n).
e
− mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An-
i
gebotes sind. − ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennendert Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinbator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
a
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. − das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unserers Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) e*ingetragen wurden. − ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. − ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
3 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- *Identsicshacfht eerb rbacehat rwbirde, idterb/daier aels KVMeUr geianzbuestuunfetn eisrt/slinadg. en erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 2 von 3
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2130.FLB (Angebotsschreiben – Funktionale Leistungsbeschreibung) − ich/wir bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalte/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewäh- re/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitsnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten U Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § n7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwer- tiger Arbeit gleiches Entgelt bezahle/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019)
t
Unterschrift (ebei schriftlichem Angebot)
r
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a
g
Ist
e
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
n
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischen Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben sig niert/mit elektronischen Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
n
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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
Eigenerklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vor- schrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Per- soneUn oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
n
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
t
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Be- werbeers/Bieters in Russland,
r
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchsltabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
a
c) durch das Handegln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unter- nehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen.
e
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu
n
Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden. Maßnahmennummer B32HC031330n001 Vergabenummer 26-080462 Maßnahme oder Baumaßnahme i EAE DEG, San Wohnheim
c
Leistung h 26E TU EAE DEG
t
☐1 Bewerber / Bieter ☐1 Mitglied der Bewerber- bzw. b Bietergemeinschaft ☐1 Auftragnehmer e ☐1 (Namae, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
r
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle
b
zutrifft. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile deer Leistung ☐ nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten iPersonen oder Unternehmen in An- spruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
t
☐ folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe). b
a
r
*
☐ Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
1 Zutreffendes ankreuzen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 1 von 2
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127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet. ☐Ukeine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
n
☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen
t
beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n).
e
r
l
a
☐ Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
g
☐ Die Beauftreagung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
n
☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.
n
☐ keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf-
i
trage(n) / beauftragt habe(n).
c
☐ folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauf- tragen werde(n) /beauftragt habe(n).
h
t
b
e
☐ Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
a
☐ Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig. r ☐ Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlobssen und die Zusammenarbeit wird zum 10.Oktober 2022 beendet.
e
i
t
b
a
r
(Ort, Datum, Name, Unterschrift2) *
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines Teilnahmeantrages / Angebotes ist *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL | VHF Bayern – Stand Juni 2026 2 von 2
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen Nachunternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind)
U
Maßnahmennummer B32HC031330001 Vergabenummer 26-080462
n
Vergabeart
t
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren
e
Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändiger Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale lNATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog Baumaßnahme a EAE DEG, San Wohnheim
g
Leistung e 26E TU EAE DEG
n
Bewerber 0F n Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzwi. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) c anderes Unternehmen*)
h
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
t
Jahr Euro Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abge schlossenen Geschäfts- jahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
b
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei ge- meinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
e
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
a
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekannt- machung angegebenen Zeitraum1, vergleichbare Leistungen arusgeführt habe/haben.
b
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
e
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir drei Referenz- nachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: i Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Be-
t
nennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der aus- geführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung
b
der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschrei- bung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführunag; Angabe zur Art der Bau- maßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersronal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
*
Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung. https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauf- traege_formblatt_444_referenz.docx
)∗ zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern – Stand Juli 2026 1 von 3
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfü- gung stehen. FaUlls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nachn Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Registereintragungen
t
Ich bin / Wier sind im Handelsregister eingetragen.
r
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
l
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
a
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärungg vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei
e
der Industrie- und Handelskammer. Angabe zu Insolvenzverfahrenn und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nnicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
i
Angabe, dass nachweislich keine schwerec Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
h
Ich/Wir erkläre(n), dass t für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. keine Eintragungen im Wettbewerbsregister ge speichert sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
b
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
e
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
a
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbrsregister durchführen.
b
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
e
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
i
der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
t
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde bich/werden wir eine Unbedenk- lichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nacah § 48b EStG vorlegen.
r
*
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern – Stand Juli 2026 2 von 3
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124 (Eigenerklärung zur Eignung)
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte UUnbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
n
t
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf ge- sondertes Veerlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig inner- halb dieser Frirst vorgelegt werden.
l
a
g
e
n
(Ort, Datum, Unterschrift)4
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist *Ident © i s V c H h B e B a b ye e rn a r– b S e ta i n t d b J a ul r i 2 e 0 26 V ergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewer 3 b v e o n n 3
[Seite 72]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U E AE DEG, San Wohnheim | ||
| n t Leistung 26E TU EAE DEG |
ter
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
l
| 1 | l a Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | g Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | e n Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten n Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | i Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | c Zuschlag auf Kalkulationslohn h (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | t Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) |
t b
| 2 | b Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| e Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | a r Geräte- kosten | Sonstige Kos- ten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
| 2.1 | Baustellengemeinkosten | b | ||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | e i | ||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | t | ||||
| 2.3.1 | Gewinn | b | ||||
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | a | ||||
| 2.3.3 | leistungsbezogenes Wagnis2 | r | ||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge | * |
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2
[Seite 73]
221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 3. | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| U | Einzelkosten der Teil- leistungen = unmittel- bare Herstellungskos- ten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | |
| 3.1 | n Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| t e x | ||||
| 3.2 | r Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | l Gerätekosten a (einschließlich Kosten für Energie und Betriebs- stoffe) | |||
| 3.4 | g Sonstige Kosten e (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | n Nachunternehmerleistungen 3 | |||
| n Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
ni
c
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Ident 3 i scAhufe V ebrlaenagrenb esiindt fbüra driees e VLeeirstgunagbeen udinet Aenrgalbaeng ezunr Kealrkuhlaatliotn edenr (sS) iNeac hüunbteerrne hdmieer( s)S dcehma Alutftfralggäecbhere v o-rzbuleegweenr. ben © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2
[Seite 74]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim n | ||
| t Leistung e 26E TU EAE DEG |
ter
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
l
| 1. | l a Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | g Mittellohn ML e einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | n Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten n Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | i Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) |
ic
h
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
t
| 1.5 | t Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL b (Summe 1.4 und 1.5) |
be
a
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 2
[Seite 75]
222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | ||||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | ||||||||||
| U x | x | ||||||||||
| 2.2 | n Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | |||||||||
| 2.3 | t Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | |||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) | x | |||||||||
| 2.5 | e Nachunternehmerleistungen 1 | x | |||||||||
| r Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | ||||||||||
| l Zusammensetzung der Umlagesummen | |||||||||||
| a g | Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||
| e 2.1 eigene Lohnkosten | |||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | |||||||||||
| n 2.3 Gerätekosten | |||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | |||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | n | ||||||||||
| 3 | i Baustellengemeinkosten, Allgemeicne Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | ||||||||||
| 3.1 | h Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) | ||||||||||
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | ||||||||||
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | t | ||||||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | b | ||||||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | e | |||||||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | a r b | |||||||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | e | |||||||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | i | |||||||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | |||||||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | ||||||||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | ||||||||||
| 3.3.1 | Gewinn | ||||||||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | ||||||||||
| 3.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis) | ||||||||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | |||||||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 2 von 2
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer B32HC031330001 | Vergabenummer 26-080462 |
|---|---|
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim n | |
| t Leistung e 2 6E TU EAE DEG |
ter
l
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
a
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
g
Bevollmächtigter Vertreter
e
Mitglied
n
USt-ID:
Weitere Mitglieder
n
Mitglied
i
USt-ID: c Mitglied h USt-ID: t Mitglied USt-ID: b beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgem e einschaft zu bilden und erklären1, dass der be- vollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegen-
a
nahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
r
b
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
e
i
(Ort) (Datum) (Unterschrift) t
b
a
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
r
*
(Ort) (Datum) (Unterschrift)
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Oktober 2017 1 von 1
[Seite 77]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim | ||
| n t Leistung 26E TU EAE DEG |
ter
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
l
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
a
Ergänzung des Angebotsschreibens
g
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
e
Unternehmen bedienen wird
n
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistun- gen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
n
| OZ/Leistungsbereich | n i Beschreibung der Teilleistungen | Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforde- rung der Vergabestelle) |
|---|---|---|
| c h t b | ||
| e a r | b e | |
| i t b a r | ||
| * |
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2
[Seite 78]
235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| U | ||
|---|---|---|
| n t e r | l | |
| a g e n |
n
i
c
h
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
t
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzi- ellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nach- folgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
b
| Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens | b Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung |
|---|---|
| e a r b | |
| e i t | |
| b a r * |
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2
[Seite 79]
236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim n | ||
| t Leistung e 26E TU EAE DEG |
ter
l
Name, gesetzlicher Veartreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
g
e
n
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegennüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
i
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
c
| OZ/Leistungsbereich | Beschreibung der (Teil)Leistungen |
|---|---|
| c h t b |
be
a
r
b
(Ort, Datum, Unterschrift)
e
i
t
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
b
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Beweraber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
r
*
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1
[Seite 80]
2370.FLB (Verpflichtungserklärung vorzeitige Vertragsbeendigung)
| Auftragnehmer | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim n | ||
| t Leistung e 26E TU EAE DEG |
ter
l
Name, gesetzlicher Veartreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens (Nachunternehmer)
g
e
n
Verpflichtungserklärung für den Falnl der vorzeitigen Vertragsbeendigung
i
Ich/Wir als Nachunternehmer / anderes Unternehmen erkläre(n) mich/uns einverstanden, dass der Auftraggeber
c
im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in den Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und mir/uns ahls Nachunternehmer / anderes Unternehmen zu den bereits vereinbarten Konditionen eintritt.
t
Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber den Eintritt in dieses Vertragsverhältnis binnen drei Wochen nach Beendigung des Vertrages gegenüber dem Auftragnehmer und dem Nachunternehmer / anderen Unternehmen schriftlich erklärt.
b
Ich/Wir als Auftragnehmer erkläre(n) mich/uns meit dem Eintritt des Auftraggebers in das Nachunternehmerverhältnis im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung einverstanden.
a
r
b
e
i
(Ort, Datum, Unterschrift -Nachunternehmer-)
t
b
a
r
(Ort, Datum, Unterschrift -Auftragnehmer-)
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand Mai 2025 1 von 1
[Seite 81]
2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| U Baumaßnahme n E AE DEG, San Wohnheim | ||
| t Leistung e 26E TU EAE DEG |
erl
a
Name der liefernden Baugmschule
e
n
Erklärung der Baumschule und des Bieters zur Lieferung und Verwendung von gebietseige- nen Gehölzen / gebietseigenem nSaatgut
i
Anlage(n): Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.03.2020; Az.: 62e-
c
U8645.0-2019/13-64, Vollzug des Naturschutzrechts; gewerbsmäßiges Entnehmen von Pflanzen und Ausbrin- gen von gebietseigenem Saatgut oder gebietsehigenen Gehölzen in der freien Natur; inkl. der Anlage Vorkom- mensgebiete bei Gehölzen (die weitere Anlage des Schreibens ist dieser Erklärung nicht beigelegt)
t
b
Vorbemerkung
e
Den Vollzug des § 40 BNatSchG zur Ausbringung von gebietseigenen Pflanzen in der freien Natur
a
in Bayern regelt das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucher-
r
schutz vom 02.03.2020; Az.: 62e-U8645.0-2019/13-64 (UMS).
b
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Herkunftsnachweises der Gebietseigenheit wurden mit dem
e
Fachmodul „Gebietseigene Gehölze“ (im Folgenden Fachmodul) Anforderungen an die Zertifizie-
i
rung von Gehölzen/Gehölzsaatgut gebietseigener Herkunft (im Folgenden gebietseigene Gehölze)
t
durch eine bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungs-
b
stelle festgelegt. Das Fachmodul ist abrufbar unter: https://www.bmuv.de/fileadmin/Da-
a
ten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/Fachmodul_GEG_Juni2019_fin_clean_bf.pdf
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 1 von 8
[Seite 82]
2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
Als Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze werden anerkannt: • Zertifikate einer DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle im Zusammenhang mit den U von der Zertifizierungsstelle freigegebenen Erntereferenznummern und dem Konformi- tätszeichen der Zertifizierungsstelle.
n
Der Herkunftsnachweis wird nicht anerkannt, wenn zum Zeitpunkt der Pflanzenlieferung, die
t
Akkreditierung der Zertifizierungsstelle beendet, eingeschränkt, ausgesetzt oder zurückge-
e
zogen ist, das Zertifikat ungültig ist, die Erntereferenznummer nicht freigegeben ist oder das
r
Konformitätszeichen fehlt.
l
a
• Einzelnachweise gem. den inhaltlichen Anforderungen des Schreibens des Bayerischen
g
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Die Einzelnachweise müssen den
e
Positionen im Lieferschein und den Pflanzetiketten zugeordnet werden können.
n
Für alle dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten (im Folgenden
n
gebietseigene FoVG-Baumarten) gilt zur Konkretisierung des Begriffs „gebietseigen“ der Anwen-
i
dungsbereich der forstlichen Herkunftsgebiete (HKG) nach § 5 FoVG i. V. m. der Forstvermeh-
c
rungsgut–Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) und der Zulassungseinheiten nach § 6 FoVG i.
h
V. m. der Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV) auch für Pflanzteile und Pflanz-
t
gut, die nicht für forstliche Zwecke in der freien Natur bestimmt sind. Gem. Fachmodul gelten für gebietseigene FoVG-Baumarten, für die se chs oder weniger Herkunftsgebiete festgelegt sind, die Abgrenzungen der Herkunftsgebiete für dieb Verwendung für nicht forstliche Zwecke in der freien Natur. Für gebietseigene FoVG-Baumarten meit mehr als 6 Herkunftsgebieten gelten hinge- gen für die Verwendung die Grenzen der Vorkommenasgebiete (VKG). Die Zuordnung von forstli- chen Herkunftsgebieten zu Vorkommensgebieten der jerweiligen Zulassungseinheit erfolgt durch die zuständige Stelle des Landes (in Bayern durch das LfUb: Gebietseigene Gehölze - LfU Bayern). Bei gebietseigenen FoVG-Baumarten mit mehr als 6 HKG wird edie Zulassungseinheit genau einem VKG zugeordnet, bei FoVG-Baumarten mit sechs oder weniger HKG können es auch mehrere
i
VKG sein.
t
b
Für die Verwendung aller weiteren gebietseigenen Gehölze gelten in der freien Natur die Vor-
a
kommensgebiete nach dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Ver-
r
braucherschutz.
*
Für die Gewinnung von Saatgut der zu liefernden gebietseigenen Gehölze dürfen folgende Ernte- bestände verwendet werden:
• Bei den gebietseigenen FoVG-Baumarten alle Zulassungseinheiten der amtlichen Erntezulas-
sungsregister (EZR) nach § 6 FoVG.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 2 von 8
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2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
• Bei allen weiteren Gehölzen nur die von der im Land zuständigen Stelle anerkannten Ernte- bestände gebietseigener Gehölze oder daraus aufgebaute Samenplantagen. Diese Erntebe-
stände werden entweder im bayerischen Erntezulassungsregister Gebietseigene Gehölze
U
(GEG-EZR) geführt oder sind anderweitig vom LfU anerkannt. Bei grenzüberschreitenden
n
VKG können gebietseigene Gehölze auch in Bayern im jeweiligen VKG ausgebracht wer-
t
den. Die Erntebestände müssen in diesen Bundesländern behördlich anerkannt sein.
e
r
Die Rückverfolgba l rkeit der Erntepartie wird durch die Erntereferenznummer gewährleistet. Der Auf- bau der Erntereferenznummer muss bei DAkkS-zertifizierten Gehölzen dem Fachmodul entsprechen:
a
• Sie setzt sich bei gebietseigene FoVG-Baumarten aus dem Registerzeichen des Erntebe-
g
standes und dem Vorkommensgebiet, in dem sie ausgebracht werden darf, zusammen
e
(bei ≤ 6 HKG können es auch mehrere VKG sein).
n
Beispiel 1: 09 1 810 18 008 2_5. 1
n
| 09 | 1 | 810 18 | 008 | 2 | 5.1 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bundesland | Landes- stelle | Kennziffer für Baumart und Herkunftsge- biet gem. FoVHgV | n iLfd. Nr. c | Kategorie des Aus- gangsmate- rials | Pflanzen aus dem genannten Bestand dürfen im Vorkommensgebiet 5.1 ausge- bracht werden. |
| h Registerzeichen der Zulassungseinheit gem. FoVZV | VKG gem. UMS |
ht
Beispiel 2: 09 1 800 04 022 2_4.1_4.2_5.1_5.2_6.1b_6.2
| 09 | 1 | 800 04 | 022 | b 2 | 4.1_4.2_5.1_5.2_6.1_6.2 |
|---|---|---|---|---|---|
| Ländekenn- zeichen (Bundes- land) | Landes- stelle | HKG | Lfd. Nr. | e Kategorie des Aus- gangsma- terials | Pflanzen aus dem genannten Bestand dürfen a in allen genannten Vorkommensgebieten ausgebracht werden. r |
| Registerzeichen der Zulassungseinheit gem. FoVZV | b VKG gem. UMS |
be
i
• Bei allen weiteren gebietseigenen Gehölzen besteht sie aus der Erntebestandsnummer und
t
der Identifikationsnummer (ID-Nummer) der Erntepartie.
b
Beispiel 3: 09 015 51 022 01 17 1 28
a
| 09 | 015 | 51 | 022 | 01 | 17 | a 1 | 28 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Länder- kennzei- chen | Gehölzart | VKG | Erntebe- stand | Zertifizie- rungsstelle | Jahr der Ernte | r Ernte/ Mischung * | Lfd. Ernte bzw. Mi- schung in diesem Jahr der Ernte und pro Ern- tebestand und Zertifi- zierungs- stelle |
| Erntebestandsnummer gem. Fachmodul | ID-Nummer gem. Fachmodul |
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 3 von 8
[Seite 84]
2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
Die Angabe einer Betriebsnummer oder eines Pflanzenpasses als Erntebestandsnummer reicht nicht
aus.
U
n
Die Kennzeichnung ist im Fachmodul geregelt und gilt sinngemäß auch für Pflanzen mit Einzelnach-
t
weis. Klarstellend wird dazu ergänzend festgelegt:
e
− Pflanzenbündel und Einzelpflanzen sind partieweise zu etikettieren, d.h. pro Qualität und
r
Erntereferenznummer ist ein Etikett notwendig.
l
− Lieferschein und Etiketten müssen eindeutig zugeordnet werden können.
a
− Die verkaufsfertige Ware hat die Erntereferenznummer und das Konformitätszeichen zu tra-
g
gen.
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 4 von 8
[Seite 85]
2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
A. Erklärung der Baumschule
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagser- teilu U ng einen Herkunftsnachweis für die zu liefernden Pflanzen der untenstehenden Leistungsbe- reiche/nOrdnungszahlen entsprechend einem der nachfolgenden Fälle a) oder b) vorzulegen.
t
Meinen Erkläerungen liegen die Klarstellungen und Erläuterungen der Vorbemerkungen dieses Formblattes zurgrunde auch, wenn sie im nachfolgenden Text nicht mehr explizit aufgeführt sind.
l
Der auf Verlangen voargelegte Herkunftsnachweis wird angekreuzt.
g
a) Es wird von mir/uns
e
− ein gültiges Zertifikat einer DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle
n
vorgelegt, das bestätigt, dass meine/unsere Baumschule zum Zeitpunkt der Pflanzenlieferung die Anforderungen des Fachmoduls „Gebietseigene Ge-
n
hölze“ einhält und gebietseigene Gehölze produziert/verkauft.
i
c
b) Es werden von mir/uns Einzelnachweise entsprechend den inhaltlichen Vor-
h
gaben des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
t
Verbraucherschutz vom 02.03.2020; Az.: 62e-U8645.0-2019/13-64 vorgelegt,
da die Bedingungen für ein Zertifikat nach Bst. a) nicht erfüllt werden.
b
e
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter
a
− dem Bieter die Mengen und Qualitäten der gebietseigenen Gehölze der nachfolgenden Leis-
r
tungsbereich(e) / Ordnungszahlen aus den darin genannten Vorkommensgebieten und aus aner-
b
kannten Erntebeständen zu liefern,
e
− dem Bieter, soweit noch nicht vor Zuschlagserteilung erfolgt, unmittelbar nach Auftragserteilung
i
spätestens zur fristgerechten Anzeige der Pflanzenlieferung den Herkunftsnachweis (Zertifikat
t
oder Einzelnachweise) für diese gebietseigenen Gehölze entsprechend der vorgenannten Erklä-
b
rung vorzulegen. Die Anzeige der Pflanzenlieferung beim AG hat entsprechend Ziff. 4.4.2 der
a
ZTV La-StB 18 durch den Bieter mindestens fünf Arbeitstage vor Anlieferung zu erfolgen.
r
− dem Bieter die Erntereferenznummern dieser gebietseigenen Gehölze mit einer Zuordnung zu
*
den o. g. Leistungsbereich/Ordnungszahlen rechtzeitig vorzulegen. Der Bieter muss die Erntere-
ferenznummern mit der Anzeige der Pflanzenlieferung dem AG vorlegen. − auf dem Lieferschein und den Pflanzenetiketten für diese gebietseigenen Pflanzen dieselbe Ern-
tereferenznummer aufzuführen. Sie ist ohne erheblichen Aufwand als solche erkennbar. Ansonsten umfassen der Lieferschein und die Pflanzenetiketten die geforderten Angaben gem.
Fachmodul und Lieferschein und Pflanzetiketten können eindeutig zugeordnet werden.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 5 von 8
[Seite 86]
2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
− dass die gelieferte Ware bei DAkkS-zertifizierten Gehölzen das Konformitätszeichen der Zertifi- zierungsstelle trägt und die Erntereferenznummern von dieser freigegeben sind.
U
| U OZ/Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen |
|---|---|
| n t e |
(Aufzählung deer rOZl/Leistungsbereiche in gleicher tabellarischer Form ggf. auf einem Beiblatt fortführen)
a
g
e
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift oder Signatur der Baumschule) 1
n
Erfolgt die Lieferung der gebietseigenen Gehölze durch mehrere Baumschulen, ist von jeder Baum-
n
schule eine Erklärung nach Teil A abzugeben.
i
c
h
t
B. Erklärung des Bieters
Meinen Erklärungen liegen die Klarstellungen und Erläuterungen der Vorbemerkungen dieses
b
Formblattes zugrunde auch, wenn sie im nachfolgenden Text nicht mehr explizit aufgeführt sind.
e
a
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagser-
r
teilung − sämtliche uns von der Baumschule/den Baumschulen vorge b legten Herkunftsnachweise (Zertifi- kat nach Bst. a) bzw. Einzelnachweise nach Bst. b) für die in Teeil A Erklärung der Baumschule genannten gebietseigenen Gehölze der o. g. Leistungsbereiche/Oirdnungszahlen unverzüglich der Vergabestelle vorzulegen. t
b
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe, a − die in Teil A Erklärung der Baumschule genannten gebietseigenen Gehölze rder o. g. Leistungs- bereiche/Ordnungszahlen zur Erfüllung des oben genannten Vertrages zu verw*enden, − dem Auftraggeber soweit noch nicht vor Zuschlagserteilung erfolgt, für diese gebietseigenen Ge-
hölze sämtliche von der Baumschule/den Baumschulen vorgelegten Herkunftsnachweise (Zertifi-
1 Unterschrift/Signatur stets erforderlich, außer die Baumschule ist gleichzeitig Bieter.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 6 von 8
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2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
kat oder Einzelnachweise) unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens bei Anzeige der Pflan- zenlieferung vorzulegen. Die Anzeige hat entsprechend Ziff. 4.4.2 der ZTV La-StB 18 mindestens
fünf Arbeitstage vor Anlieferung zu erfolgen.
U
− die Erntereferenznummern dieser gebietseigenen Gehölze mit einer Zuordnung zu den o. g.
n
Leistungsbereichen/Ordnungszahlen bei Anzeige der Pflanzenlieferung dem Auftraggeber zur
t
Kontrollprüfung vorzulegen,
e
− auf dem Lieferschein und den Pflanzenetiketten dieser gebietseigenen Gehölze dieselbe Ernte-
r
referenznummer aufzuführen. Sie ist ohne erheblichen Aufwand als solche erkennbar. Ansons-
l
ten umfassen der Lieferschein und die Pflanzenetiketten die geforderten Angaben gem. Fachmo-
a
dul und Lieferschein und Pflanzetiketten können eindeutig zugeordnet werden.
g
− dass die gelieferte Ware bei DAkkS-zertifizierten Gehölzen das Konformitätszeichen der Zertifi-
e
zierungsstelle trägt und die Erntereferenznummern von dieser freigegeben sind.
n
n
Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber im Rahmen von Kontrollprüfungen
i
− die Pflanzenlieferung der gebietseigenen Gehölze der o. g. Leistungsbereiche/Ordnungszahlen
c
anhand der Erntereferenznummer die Abstammung aus den angegebenen Erntebeständen
h
überprüfen kann,
t
− das Recht hat, die Originallieferscheine und Originaletiketten der Lieferbaumschule(n) vom Bie-
ter zu verlangen (das Recht umfasst auch die Vorlage der Originallieferscheine/-etiketten, wenn
b
die Lieferbaumschule(n) verkaufsfertige Ware zugekauft hat) und/oder − das Recht hat, auf geeignete Weise Einblick in die e Bestandsbuchführung (Kontrollbücher) so-
a
wohl des Bieters als auch der Lieferbaumschule(n) zu verlangen, um v.a. eine mengenmäßige Plausibilitätsprüfung aller Kulturschritte bis zur Beernturng und aller Verkäufe (Ein- und Aus- gänge) und zur Überprüfung der Abstammung aus den anbgegebenen Erntebeständen durch- führen zu können. e
i
t
Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber die Pflanzfreigabe der zur Konbtrollprüfung vorgelegten oder gelieferten gebietseigenen Gehölze der o. g. Leistungsbereiche/Ordnaungszahlen verweigert − wenn ungültige, fehlerhafte oder unvollständige Herkunftsnachweise (Zerrtifikat oder Einzel- nachweise) vorgelegt werden,
*
− wenn die Erntereferenznummern von der Zertifizierungsstelle nicht freigegeben sind, − wenn die gebietseigenen Gehölze nicht dem verlangten Vorkommensgebiet entsprechen, − wenn die gebietseigenen Gehölze nicht aus einem anerkannten Erntebestand stammen,
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 7 von 8
[Seite 88]
2481 / L 2481 (Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Gehölzen / gebietseigenem Gehölzsaatgut)
− wenn die Erntereferenznummern auf dem Lieferschein und den Pflanzenetiketten der gelie- ferten gebietseigenen Gehölzen fehlen, nicht identisch sind und/oder nicht den Ernterefe-
renznummern entsprechen, die bei Anzeige der Pflanzenlieferung vorgelegt worden sind,
U
− wenn die gelieferte Ware bei DAkkS-zertifizierten Gehölzen nicht das Konformitätszeichen
n
der Zertifizierungsstelle trägt,
t
− wenn der Lieferschein und die Pflanzenetiketten nicht die geforderten Angaben gem. Fach-
e
modul umfassen und Lieferschein und Pflanzetiketten nicht eindeutig zugeordnet werden
r
können und/oder
l
− bis die Kontrollprüfungen abgeschlossen sind.
a
g
e
n
n
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift oder Signatur des Bieters) 2
i
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungcen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
2 nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB | VHL Bayern - Stand Februar 2025 8 von 8
[Seite 89]
Standort Öffentliche Verkehrsmittel Telefon/Telefax E-Mail Rosenkavalierplatz 2 U4 Arabellapark +49 89 9214-00 / poststelle@stmuv.bayern.de 81925 München +49 89 9214-2266 Internet www.stmuv.bayern.de reipaptlA %001 sua reipapgnilcyceR
Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz
U
StMUVn - Postfach 81 01 40 - 81901 München Untere Naturschutzbehörden
t
Höhere Naturschutzbehörden Landesamet für Umwelt ANL
r
Nachrichtlich: StMB l StMELF
a
Ausschließlich per E-Mail
g
e
Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 (89) 9214-3571 München 62e-U8645.0n-2019/13-64 Matthias Huber 02.03.2020
n
i
Vollzug des Naturschutzrechts; gewerbsmäßiges Entnehmen von Pflanzen und Aus- bringen von gebietseigenem Saatgut odcer gebietseigenen Gehölzen in freier Natur
h
Anlagen:
t
Ursprungsgebiete bei Saatgut Vorkommensgebiete bei Gehölzen
b
e
Sehr geehrte Damen und Herren, a
r
das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Ge-
b
biet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, bedarf
e
nach § 40 Abs. 1 BNatSchG grundsätzlich der Genehmigung der höheren Natur-
i
schutzbehörden. Bis einschließlich 1. März 2020 war das Ausbringen von Gehölzen
t
und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete vom Genehmigungserfordernis
b
des § 40 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG ausgenommen; bis zu diesem Zeitpunkt sollten in
a
der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkom-
r
mensgebiete ausgebracht werden (§ 40 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 BNatSchG). Die Über-
*
gangsfrist sollte den Marktteilnehmern die Umstellung auf die mit Ablauf des 1. März
2020 geltende Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Saatgut und Gehölzen
außerhalb ihrer Ursprungs- bzw. Vorkommensgebiete erleichtern (vgl. BT-Drs.
16/12274, S. 69).
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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- 2 -
Mit Ablauf des Stichtags steht das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut in der freien Natur
außerhalb ihrer Vorkommens-/Ursprungsgebiete unter Genehmigungsvorbehalt. Für den
Vollzug des § 40 BNatSchG bedarf es der Bereitstellung von Saatgut bzw. Gehölzen in aus-
U
reichender Qualität und Menge. Die gewerbsmäßige Gewinnung von Pflanzen bedarf bereits
n
der Genehmigung nach § 39 Abs. 4 BNatSchG.
t
Mit dem vorliegenden Schreiben werden Hinweise zum künftigen Vollzug der §§ 39 Abs. 4,
e
40 BNatSchG gegeben.
r
Vertiefende fachliche Informationen sind im Internet auf den Seiten des LfU verfügbar
l
(www.lfu.bayern.de/natur/gehoelze_saatgut/).
a
g
- § 40 BNatSchG - Auesbringen von Pflanzen in freier Natur außerhalb ihrer Vorkom- mensgebiete n 1.1 Anwendungsbereich
n
i
1.1.1 Begriff der freien Natur
c
Das Genehmigungserfordernis gilt nur, wenn Pflanzen außerhalb ihrer Vorkommensge-
h
biete i.S.v. § 40 Abs. 1 BNatSchG in der freien Natur ausgebracht werden. Der Begriff
t
der freien Natur ist gleichbedeutend zum Begriff des „unbesiedelten Bereichs“ (BT-Drs.
16/12274, S. 69). Ob ein Bereich der freien Natur zuzuordnen ist, richtet sich nach dem
b
tatsächlichen Zustand der Fläche und nicht nach der bauplanungsrechtlichen Zuordnung
e
nach § 35 BauGB.
a
Bei Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen an Verkehrswegen können die Hinweise
r
aus dem Leitfaden des BMU zur Verwendung gebietseigener Gehölze aus 2012 zum
b
Geltungsbereich der „freien Natur“ herangezogen werden (www.bfn.de/filead-
e
min/MDB/documents/themen/recht/leitfaden_gehoelze_.pdf; Seiten 12–13).
i
t
Folgende Sonderstandorte an klassifizierten Straßen und Gemeindestraßen sind nicht
b
zur freien Natur zu zählen:
a
Oberbodenmieten
r
Bankette
*
Mittel- und Trennstreifen Lärmschutzwände Steilwände Stützwände Intensivbereich von Tank- und Rastanlagen
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 91]
- 3 -
1.1.2 Legalausnahmen und Freistellungen vom Genehmigungserfordernis Die Genehmigungspflicht gilt nicht für künstlich vermehrte Pflanzen, wenn sie ihren gene-
U
tischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben (§ 40 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG).
n
Vom Genehmigungserfordernis ausgenommen sind die in § 40 Abs. 1 Satz 4 BNatSchG
t
genannten Handlungen.
e
Nach § 40 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BNatSchG ausgenommen ist der Anbau von Pflanzen in
r
der Land- und Forstwirtschaft. Ob hierunter auch der Anbau von Pflanzen für Blühstrei-
l
fen, Blühflächen oder ähnliche Zwecke auf landwirtschaftlichen Flächen fällt, ist von der Rechtsprechunga noch nicht entschieden. In der Literatur finden sich beide Ansichten. Das Bundesumwelgtministerium weist darauf hin, dass beide Ansichten vertretbar sind. Das Bundesministeriuem für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesumweltmi- nisterium haben sich nacnh langen Diskussionen letztlich jedoch dazu entschlossen, dass das Anlegen von Blühfläch en auf landwirtschaftlichen Flächen in freier Natur selbst dann nicht als genehmigungspflichtnig anzusehen ist, wenn hierfür Saatgut, das außerhalb der jeweiligen Vorkommensgebiete sieinen Ursprung hat, verwendet wird. Wir weisen darauf hin, dass diese Rechtsauslegung durchaus Risiken birgt, empfehlen aber aufgrund der
c
Mehrheitsentscheidung auf Bundesebene diese Vorgehensweise.
h
t
1.1.3 Abgrenzung § 40 BNatSchG zur Erhaltungsmischungsverordnung und zum Forst-
vermehrungsgesetz
b
In Abgrenzung zu § 40 BNatSchG, der Regelungen zum Ausbringen gebietsfremder
e
Pflanzen in freier Natur trifft, regelt die Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) das In-
a
verkehrbringen von Saatgut. Die ErMiV gilt dann, wenn die betroffene Erhaltungsmi-
r
schung außer „Wildpflanzenarten“ (Arten, die nicht im Artenverzeichnis zum Saatgutver-
b
kehrsgesetz [SaatG] enthalten sind) auch „Futterpflanzenarten“ (Arten, die unter Nr. 1.2
e
des Artenverzeichnisses aufgeführt sind, vor allem Gräser und Leguminosen) enthält.
i
Das bedeutet, dass einzelne Arten oder Mischungen, die nur Wildpflanzenarten enthal-
t
ten, welche keine Futterpflanzen im Sinne des SaatG sind, nicht unter diese Verordnung
b
fallen. Die Verordnung gilt nicht für Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltigen
a
Boden (§ 1 ErMiV). Der Vollzug der ErMiV ist dem Geschäftsbereich des Staatsministeri-
r
ums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugeordnet.
*
In Abgrenzung zu § 40 BNatSchG, der Regelungen zum Ausbringen gebietsfremder Pflanzen in der freien Natur trifft, regelt das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) die Er- zeugung und das Inverkehrbringen, Einführen oder Ausführen von forstlichem Vermeh- rungsgut. Die Regelungen des FoVG gelten nicht für Pflanzenteile und Pflanzgut, die
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 92]
- 4 -
nachweislich nicht für forstliche Zwecke bestimmt sind, mit Ausnahme der Vorschriften
über die Einfuhr (§1 Abs. 3 Ziff. 2. FoVG) Sie gelten jedoch immer für Saatgut - auch
dann, wenn es nicht für forstliche Zwecke verwendet werden soll.
U
n
1.2 Vorkommensgebiete
t
Vorbemerkung: Pflanzen, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht
e
oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, wurden in § 7 Abs. 2 Nr. 8 BNatSrchG a. F. als „gebietsfremde Art“ definiert. Diese Begriffsbestimmung ist mit Gesetz volm 08.09.2017, BGBl. I S. 3370, weggefallen. Der Gesetzeswortlaut stellt nun in § 40 Aabs. 1 Satz 1 und Satz 4 Nr. 4 BNatSchG auf Vorkommensgebiete ab. Im allgemeinen Spgrachgebrauch werden auch die Begriffe „gebietseigen“ bzw. „gebiets- heimisch“ verwenedet. Der Begriff „autochthon“ grenzt die Vorkommensgebiete stärker ein und sollte daher inn diesem Zusammenhang nicht verwendet werden. Bei den Vor- kommensgebieten i.S.v . § 40 BNatSchG sind im Vollzug bei Saatgut und Gehölzen
unterschiedliche räumliche Untergliederungen zu berücksichtigen.
n
Beide Abgrenzungen sind in FinView und FinWeb hinterlegt („Vorkommensgebiete
i
gebietseigener Gehölze“ und „Ursprungsgebiete gebietseigenes Saatgut“).
c
h
1.2.1 Vorkommensgebiete bei Gehölzen
t
Grundlage für die Berücksichtigung der Herkunftssicherheit und der genetischen Vielfalt
bei Gehölzen sind die im Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze des Bun-
b
desministeriums für Umwelt, Gesundheit und Reaktorsicherheit (www.bfn.de/
e
fileadmin/MDB/documents/themen/recht/leitfaden_gehoelze_.pdf) genannten Vorkom-
a
mensgebiete.
r
Um den erheblichen naturräumlichen Unterschieden in Bayern gerecht zu werden, erfolgt
b
in Bayern auf Grund einer fachgutachterlichen Einschätzung des Landesamtes für Um-
e
welt folgende zum BMU-Leitfaden ergänzende Differenzierung der Vorkommensgebiete:
i
Differenzierung des Vorkommensgebiets 4 „Westdeutsches Bergland und Ober-
t
rheingraben“ in die Vorkommensgebiete
b
4.1 „Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region“ und
a
4.2 „Oberrheingraben“
r
Differenzierung des Vorkommensgebiets 5 „Schwarzwald, Württembergisch-Frän-
*
kisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb“ in die Vorkommensgebiete
5.1 „Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkisches
Becken“ und
5.2 „Schwäbische und Fränkische Alb“
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 93]
- 5 -
Differenzierung des Vorkommensgebiets 6 „Alpen und Alpenvorland“ in die Vor-
kommensgebiete
6.1 „Alpenvorland“ und
U
6.2 „Alpen“
n
t
Für alle dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten gilt zur Kon-
e
kretisierung des Begriffs „gebietseigen“ der Anwendungsbereich der forstlichen Her-
r
kunftsgebiete nach § 5 FoVG i.V.m. der Forstvermehrungsgut–Herkunftsgebietsverord-
l
nung (FoVHgV) und der Zulassungseinheiten nach § 6 FoVG i.V.m. der Forstvermeh-
a
rungsgut-Zulassungsverordnung (FoVZV) auch für Pflanzteile und Pflanzgut, die nicht für forstliche Zwecke ign der freien Natur bestimmt sind.
e
1.2.2 Ursprungsgebiete nbei Saatgut Als Grundlage für die Berüc ksichtigung der Herkunftssicherheit und der genetischen Viel- falt sind für das Ausbringen vonn Saatgut wie auch für Übertragungsverfahren die 22 in der Erhaltungsmischungsverordniung genannten „Ursprungsgebiete“ entsprechend her- anzuziehen (www.lfu.bayern.de/natcur/gehoelze_saatgut/saatgut/ produktion_inverkehrbringen/).
h
Damit sind in Bayern folgende Ursprungsgebiete zu beachten:
t
9 Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland 11 Südwestdeutsches Bergland
b
12 Fränkisches Hügelland
e
13 Schwäbische Alb
a
14 Fränkische Alb
r
15 Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland
b
16 Unterbayerische Hügel- und Plattenregion
e
17 Südliches Alpenvorland
i
18 Nördliche Kalkalpen
t
19 Bayerischer und Oberpfälzer Wald
b
21 Hessisches Bergland
a
r
1.3 Herkunftsnachweise
*
Vorbemerkung: Der Herkunftsnachweis dient dazu, gegenüber der Genehmigungsbe-
hörde nachzuweisen, dass die verwendeten Pflanzen bzw. das verwendete Saatgut
dem § 40 Abs. BNatSchG entspricht. Die Gewährleistung essentieller Qualitätsanfor-
derungen (z. B. Keimfähigkeit) liegt in erster Linie bei den Anwendern bzw. Anbietern
entsprechenden Saatgutes bzw. entsprechender Gehölze selbst. Daher haben die die
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[Seite 94]
- 6 -
Ausbringung veranlassenden Stellen, z.B. Staatliche Bauämter, Wasserwirtschafts-
ämter, Naturschutzbehörden, die Anforderungen des § 40 BNatSchG zu berücksichti-
gen. Verlässliche Herkunftsnachweise des Saatgutes und des Pflanzenmaterials sind
U
von entscheidender Bedeutung. Ziel einer Zertifizierung ist es dabei, der abnehmen-
n
den Hand sowie den Genehmigungsbehörden Sicherheit zu verschaffen.
t
e
1.3.1 Anforderungen bei Gehölzen
r
Die Standards einer guten Zertifizierung sollten durch die Akkreditierung der Zertifizie-
l
rungsstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DakkS) nach den dafür be- stehenden Kritearien sichergestellt werden (www.bmu.de/themen/natur-biologische- vielfalt-arten/artensgchutz/nationaler-artenschutz/regionale-gehoelze/). Im sog. Fachmodul „Gebietseigene Gehöelze“ sind die Standards festgelegt, welche als Grundlage für einen entsprechenden „Scopen“ zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Gehölze bzw. Gehölzsaatgut gebietseige ner Herkunft bei der DAkkS dienen (www.bmu.de/ fileadmin/Daten_BMU/Downlonad_PDF/Artenschutz/Fachmodul_GEG_Juni2019_ fin_clean_bf.pdf). i Ist die Zertifizierungsstelle nicht bei der DAkkS akkreditiert, muss nachgewiesen werden,
c
dass die Durchführungsbestimmungen des Zertifizierungssystems/Zertifizierers den der-
h
zeit gültigen Mindeststandards der Zertifizierung gebietseigener Gehölze in Bayern ge-
t
mäß Schreiben des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom
- August 2013, Az L3-7372.5-1/3 entsprechen. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt
b
übergangsweise bis 31. Dezember 2021durch das Bayerische Staatsministerium für Er-
e
nährung, Landwirtschaft und Forsten.
a
r
Derzeit sind in Bayern folgende Zertifizierungssysteme vom StMELF anerkannt:
b
Erzeugergemeinschaft für Autochthone Baumschulerzeugnisse in Süddeutsch-
e
land (EAB; seit Ende 2019 existierender Zusammenschluss zwischen EAB und
i
EZG)
t
Baumschule Köppl
b
Zertifizierungsgemeinschaft gebietseigener Gehölze (ZgG), allerdings bislang
a
ohne eigene anerkannte Erntebestände in Bayern
r
*
Der Herkunftsnachweis erfolgt durch ein Zertifikat der Zertifizierungsstelle und durch die
Aufführung der Referenznummer/Registerzeichen auf dem Lieferschein und Pflanzeneti-
ketten. Die Referenznummer umfasst übergangsweise mindestens die Erntebestands-
nummer.
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- 7 -
Bis Mitte des Jahres 2020 werden die Mindeststandards der Zertifizierung gebietseigener
Gehölze in Bayern an die Anforderungen des Fachmoduls „Gebietseigene Gehölze“ an-
gepasst und bestehende und neue Zertifizierungssysteme entsprechend erneut geprüft.
U
Ab dem 31. Dezember 2020 gelten in Bayern die Maßstäbe des Fachmoduls „Gebietsei-
n
gene Gehölze“.
t
e
Sobald von der DakkS akkreditierte Zertifzierungsstellen tätig sind, entfallen die vorste-
r
henden Übergangsregelungen, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2021. Nach die-
l
sem Datum können bei fehlender DAkkS-Akkreditierung nur noch Einzelnachweise (s. unten) als hinreaichender Herkunftsnachweis akzeptiert werden. Für die Aufzucht gegbietseigener Gehölze ist zudem nur Saatgut aus Erntebeständen ge- bietseigener Gehölzee im Sinne des § 40 Abs. 1 BNatSchG zu verwenden. Für alle nicht dem Forstvermehrungsgnutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten wird der Nachweis über die von der Naturschu tzverwaltung anerkannten Erntebestände erbracht. Diese Ern- tebestände werden im Ernterengister für gebietseigene Gehölze (Modul GEG) geführt o- der sind anderweitig vom LfU anierkannt. Bei grenzüberschreitenden Vorkommensgebie- ten können Gehölze aus behördlich anerkannte Erntebeständen dieser Bundesländer
c
auch in Bayern im jeweiligen Vorkommensgebiet ausgebracht werden. Diese Listen sind
h
in Lauris abrufbar.
t
Für alle dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Baumarten gelten die
im amtlichen Erntezulassungsregister (EZR) geführten Bestände als zugelassen.
b
Bei der Verwendung von gebietseigenen Gehölzen ist darauf zu achten, dass sowohl die
e
Herkunft aus einem anerkannten Erntebestand bestätigt ist (Abgleich mit GEG und Listen
a
anerkannter Erntebestände), als auch, dass das jeweilige Zertifizierungssystem aner-
r
kannt ist (siehe oben) oder ein entsprechender Einzelnachweis vorgelegt wird, der die
b
Anforderungen der derzeit gültigen Mindeststandards erfüllt:
e
Einzelnachweise für gebietseigene Gehölze im Sinne des BNatSchG müssen die nach-
i
stehenden Angaben enthalten:
t
b
Gehölzart
a
Vorkommensgebiet
r
Baumschule und Baumschuljahr
*
Saatgutaufbereitungsstelle Aufzuchtbetrieb Verschulbetrieb Beerntungsprotokoll mit Protokollnummer
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 96]
- 8 -
Mit folgenden Angaben: ggf. Erntebestandsnummer, Lage des Erntebestandes
(z. B. Geodaten, Katasterdaten), Erntejahr, Erntemenge, Name des Beernters,
anerkannter Erntebestand oder Bestätigung der zuständigen Fachbehörde über
U
die Eignung des Erntebestandes
n
Lückenlose Dokumentation aller weiteren Kulturschritte anhand der Bestands-
t
buchführung mit Mengennachweisen, ggf. auch anhand der Bestandsbuchfüh-
e
rung von Partnern (z. B. Jungpflanzenproduzenten, Kontaktdaten für Rückfragen
r
angeben, Lieferscheine vorlegen).
l
a
1.3.2 Anforderungen bei Saatgut Saatgut von Erhaltgungsmischungen darf nach der ErMiV nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Erhealtungsmischung eine Prüfbescheinigung eines anerkannten Zerti- fizierungsunternehmensn beigefügt ist. In der Bescheinigung hat das anerkannte Zertifizie- rungsunternehmen zu best ätigen, dass die betroffene Saatgutpartie unter Einbeziehung des anerkannten Zertifizierungnsunternehmens hergestellt wurde und die Anforderungen des § 4 ErMiV erfüllt. i Derzeit sind von den deutschen Anecrkennungsstellen zwei Zertifzierungsunternehmen zugelassen:
h
ABCert AG Deutschland, Esslingen
t
Lacon GmbH, Offenburg
Außerdem muss der Lieferschein und das Herstelleretikett auf den Packungen Angaben
b
nach § 8 ErMiV enthalten.
e
a
Für Saatgut, das nicht unter die ErMiV fällt (Mischungen, die ausschließlich Komponen-
r
ten außerhalb der Artenliste enthalten) und das damit nicht von einem Zertifizierungsun-
b
ternehmen geprüft ist, kann der Herkunftsnachweis bis auf weiteres beispielsweise durch
e
die Sammelgenehmigung erbracht werden.
i
Kriterien für die Saatgutauswahl finden sich auf den LfU Internetseiten (siehe
t
www.lfu.bayern.de/natur/gehoelze_saatgut/saatgut/kriterien_saatgutauswahl/), ebenso
b
wie eine Positivliste von geeigneten Arten differenziert für die Ursprungsgebiete
a
(www.lfu.bayern.de/natur/gehoelze_saatgut/doc/positivlisten_gebietseigenes_
r
saatgut.xls).
*
1.3.3 Überwachungspflicht der Naturschutzbehörden
Den Naturschutzbehörden kommt die Überwachungspflicht nach § 6 BNatSchG zu. Be-
hördliche Kontrollen sind in diesem Zusammenhang im Wesentlichen anlassbezogen ins
Auge zu fassen.
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[Seite 97]
- 9 -
1.4 Versagungsgründe
Bei der Genehmigung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG handelt es sich um eine ge-
U
bundene Entscheidung. Die Genehmigung muss nach § 40 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG ver-
n
sagt werden, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mit-
t
gliedstaaten durch die Ausbringung nicht auszuschließen ist (z. B. bei potentiell stark
e
ausbreitenden Arten neben/in Schutzgebieten mit altem oder seltenem Pflanzenbestand).
r
Kann eine Gefährdung ausgeschlossen werden oder fehlt es an hinreichenden Anhalts-
l
punkten, die den Schluss auf eine Gefährdung ermöglichen, besteht ein Anspruch auf Genehmigungsearteilung.
g
1.5 Vollzugszuständeigkeiten 1.5.2 Erlassbehörden n Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen nach § 40 Abs. 1 BNatSchG sind die hö- heren Naturschutzbehörden (Anrt. 44 Abs. 4 BayNatSchG).
i
1.5.2 Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
c
Zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 69 Abs. 3 Nr. 17 BNatSchG
h
sind die unteren Naturschutzbehörden (§ 70 Nr. 3 BNatSchG i. V. m. § 1 Abs. 4 Satz 1
t
ArtSchZustV).
b
1.5.3 Zuständigkeit für Beseitigungsanordnungen
e
Zuständig für die Beseitigungsanordnung nach § 40 Abs. 3 BNatSchG sind die unteren
a
Naturschutzbehörden (§ 1 Abs. 4 Satz 1 ArtSchZustV).
r
b
- § 39 Abs. 4 BNatSchG: Sammelgenehmigung für das gewerbsmäßige Entneh-
e
men von Pflanzen
i
Vorbemerkung: Für den Vollzug des § 40 BNatSchG bedarf es der Bereitstellung von
t
Saatgut bzw. Gehölzen in ausreichender Qualität und Menge. Die gewerbsmäßige
b
Gewinnung von Pflanzen bedarf der Genehmigung nach § 39 Abs. 4 BNatSchG.
a
2.1 Genehmigung r
*
Das gewerbsmäßige Entnehmen wildlebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte
der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung (§ 39 Abs. 4 Satz
1 BNatSchG). Bei der Genehmigung nach § 39 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG handelt es sich
um eine gebundene Entscheidung. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Bestand
der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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- 10 -
erheblich beeinträchtigt werden. Bei der Entscheidung über Entnahmen zu Zwecken der
Produktion gebietseigenen Pflanz- und Saatguts sind die günstigen Auswirkungen auf die
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen (§ 39 Abs. 4 Satz
U
4 BNatSchG).
n
Eine Übernutzung der Flächen durch zu häufige/intensive Entnahme sollte verhindert
t
werden. Eine Dokumentation der Entnahmen in einem Spenderflächenkataster ist zu
e
empfehlen.
r
2.2 Zuständilgkeiten 2.2.1 Genehmigaungsbehörden Zuständig für die Egrteilung von Sammelgenehmigungen nach § 39 Abs. 4 BNatSchG sind die unteren Naturschuetzbehörden (§ 1 Abs. 4 Satz 1 ArtSchZustV).
n
2.2.2 Ahndung von Ordnun gswidrigkeiten Zuständig für die Ahndung denr Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG sind die unteren Naturschutzbehiörden (§ 70 Nr. 3 BNatSchG, § 1 Abs. 4 Satz 1 ArtSch- ZustV).
c
h
Mit freundlichen Grüßen
t
gez. Christina Kreitmayer
b
Ministerialdirigentin
e
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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Anlage 2: Vorkommensgebiete bei Gehölze
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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2491 (Kinderarbeit)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 26-080462 | ||
| Baumaßnahme U EAE DEG, San Wohnheim n | ||
| t Leistung e 26E TU EAE DEG |
ter
Erklärung zur Vermleidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Von ausbeuteriscaher Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen:
- Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle
g
- Spielwaren
e
- Teppiche
n
- Textilien
- Lederprodukte
- Billigprodukte aus Holz
n
- Natursteine
i
- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.
c
Ja, ich erkläre/wir erklären, dass dieh Leistung oder Lieferung derartige Produkte enthält, die in Afri- ka, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden.
t
Für den Fall, dass „Ja“ nicht angekreuzt ist, erkläre ich/erklären wir, dass die Leistung oder Liefe- rung keine derartigen Produkte enthält, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. be- arbeitet werden oder wurden.
b
- Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungeen erforderlich. Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
a
Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne aus- beuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkomrmens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften bzur Bekämpfung von ausbeuterischer Kin- derarbeit ergeben.
e
bzw.
i
Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachun- ternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im
t
Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produk- te auszuschließen. b
a
- Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hrat bzw. - nach Vertrags- schluss - den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer
*
Frist berechtigt.
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand 30.04.2010 1 von 1
[Seite 101]
LV: Erbringung von Planungs- und Bauleistungen Seite: 1 Datum: 21.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR EAE DEG Sanierung Wohnheim
U
Kurzbeschreibung der Maßnahme Das Bauvorhaben umfasst die Teilsanierung eines bestehenden mehrgeschossigen Unterkunftsgebäude nmit einem neu zu erstellenden 3. Treppenhaus. Zusätzlich wird eine Quarantänebereich und Kindertageseinrichtung geschaffen. Das Gebäude ist aus den 30iger Jahre, was damals als tLagerhaus genutzt wurde. Dieses Gebäude wurde in den 90igern für eine Nutzung als Asylbewerberheim saniert. Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst einen hohen Anteil an TGA , komplette Neuinstallation
e
Sanitär, Heizung, Fördertechnik, Lüftungstechnik, GLT und Elektroinstallationen mit einer BMA. Auch beinhaltet ist im Zuge der Sanierung eine Zusammenfassung von WC und Duschanlagen. Die rzu verabeitende Bausubstanz erstreckt sich von KG, EG, 1. und 2.OG sowie DG mit einer Fläche von ca. 5000m². 1 EAE DEGl Sanierung Wohngebäude 1.1 Sanierung aWohngebäude siehe FLB im Anhang 1.1.10 Sanierung Wohgngebäude siehe FLB im Anhang Alle zu überarbeitenden Bauteile, Freiflächen und der zu erbringenden Leistungen laut der funktionalen Leiestungsbeschreibung 1,000 psch n Gesamtbetrag:
n
i
Gesamtbetrag:
c
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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LV: Erbringung von Planungs- und Bauleistungen Seite: 2 Datum: 21.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
U
1 EAE DEG Sanierung Wohngebäude 1.1 nSanierung Wohngebäude siehe FLB im Anhang t Summe: USt 0,00 %: e Summe Brutto (ohne Nachlass): Der Nachlass wird nurr gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
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*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
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242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage B randmeldeanlage |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(e) Instand_GMA_2018_Vertrag-0320b beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage 1 - 5 zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 104]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt 3,0_0%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
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1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 105]
I N S T A N D H A L T U N G S V E R T R A G1) für Gefahrenmeldeanlagen
U
(Instand GMA 2018)
n
t
Neuanlage in Verbindung mit Bauausführungsauftrag
e
Bestehende Anlage
r
für ................................................................................
l
Zwischen: .F..r.e..i.s.t.aa..a..t. B...a.y..e..r.n........................................................................... .............g..................................................................................... vertreten durch: .R..e.g..i.e..er.u..n..g. .v..o..n. .N..i.e..d..e.r..b.a..y..e.r.n................................................... .A..N..K..E..R..-.E.n.i.n..r.i.c.h..t.u..n..g.. .D..e.g..g..e..n.d..o..r.f.,. .S..t.a..d.t.f.e..l.d..s.t.r.a..ß..e.. 1..1..,. 9..4..4.6..9.. D...e.g..gendorf vertreten durch: ................. ......................................................................... .....................n..................................................................... Auftragsnummer des Auftraggebeirs: .2..6.-.0..8..0..4..6.2.................................................
- nachstehendc Auftraggeber (AG) genannt - und der Firma: .................................h.........................................................
t
.......................................................................................... ......................................... .................................................
b
Auftragsnummer des Auftragnehmers: ............................................................
e
- nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -
a
wird für r Standort(e) der Anlage(n): S..t.a..d..t.f.e.l.d..s..t.r.a.ß..e.. .3.3..,. .9.4..4..6.9.. .D..e..g.g..e..nb..d..o.r..f......................
e
Nutzer der Anlage: .R...e.g..i.e..r.u..n.g.. .v..o.n.. .N..i.e..d..e.r.b..a..y..e.r.n.. .-. .A..N..K..E..R..-.E..i.n..r.i.c..h.t.u..n..g.. .D..e.g..g..e..n..d.o.rf
i
Baudurchführende Dienststelle: .S..t.a.a..t.l.i.c.h..e..s. .B..a..u..a.m...t. .P..a..s.s..a..u.,. .A..m... .S..c.h..a..n..z.l. .2.,. .9..4.0..32 Passau
t
Geheimhaltungsgrad der Anlage2): ..............................................................
b
folgende Vereinbarung getroffen: a
r
*
1bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigen- ständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil "Instandhaltung" geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff "Vertrag" verwendet wird. 2 ggf. vom AG auszufüllen
Instand GMA 2018 AMEV 1 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 106]
1 Gegenstand des Vertrages
1.1 Bestandteile des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Instandhaltung folgender Gefahrenmeldeanlage (GMA) mit den in den Preisblättern aufgeführten Anlagen und deren Einrichtungen und Geräten: U Brandmeldeanlage (BMA) / SprachAnlage (SAA) Einbruch- /Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA)
n
Sonstige Anlagen t Geländeüberwachungsanlage Zutrittskontrollanlage nach DIN EN 60839-11
e
Videoüberwachungsanlage r Elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) nach DIN 50849 Objektfunkanlage __ l _______________________________________________________1)
a
In den Preisblättern ist die Vergütung der einzelnen Leistungen vereinbart.
g
Folgende Leistungen werden vereinbart:
e
Inspektion2) Wartung2)
n
Instandsetzung2) Begehung Erweiterung vorhandenenr Anlagen Systembetreuung
i
Besondere Leistungen
c
Werden auf Veranlassung des AG Leistungen an nicht in den Preisblättern aufgeführten An- lagen und deren Einrichtungen und Gerähten vereinbart, so sind diese nach Ausführung ge- sondert zu vergüten.
t
1.2 Definitionen zum Vertrag Insoweit in diesem Vertrag Begriffe der DIN 31051 verwendet werden, gelten für diese Be-
b
griffe die Definitionen dieser DIN. Betrachtungseinheiten gemäß DIN 31051 sind z. B. Gefah- renmeldezentrale, Baugruppen, Einrichtungen, Geräte und Austauschteile/-baugruppen. So-
e
weit im Vertrag der Begriff Gefahrenmeldeanlage (bzw. Brandmeldeanlage oder Einbruch- / Überfallmeldeanlage) verwendet wird, kann es sich im aEinzelfall auch um mehrere Anlagen oder Anlagenteile handeln.
r
Es gilt als vereinbart, dass sich die wirtschaftliche Vertretbbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle gemäß DIN 31051 auf die Wirtschaftlichkeit für den AG bezieht, unabhängig
e
davon, ob die Verbesserung auch für den AN wirtschaftlich ist.
i
Als Zeitintervall der Verfügbarkeit der Gefahrenmeldeanlage gemäß DIN 31051 gilt die Lauf- zeit dieses Vertrages als vereinbart. t Verbrauchsmaterial ist jeder Stoff, der infolge bestimmungsgemäßer Inbanspruchnahme ver- braucht wird, sei es, dass er aufgebraucht wird (Substanzverlust) oder dass er durch Verar-
a
beitung oder Nutzung so verändert wird (Substanzveränderung), dass er bei Bedarf ersetzt werden muss. Beispiele: Toner, Papier, Energieträger, Batterien, etc. Akkurmulatoren sind Anlagenteile, deren Lebensdauer im Verhältnis zur Lebensdauer der übergeordneten Be-
*
trachtungseinheit verkürzt ist. Der Austausch von Akkumulatoren und Batterien in Anlagen- teilen ist in Abschnitt 2.3 „Instandsetzung“ enthalten.
Abweichende Regelungen können in der Anlage 3 „Besondere Vereinbarungen“ vereinbart werden.
o zutreffendes vom AG auszuwählen
- Ggf. vom AG auszufüllen
- Bei BMA, SAA, EMA/ÜMA, Zutrittskontrollanlagen und Objektfunkanlage in jedem Fall auszuwählen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben 2 AMEV
[Seite 107]
2 Leistungen des Auftragnehmers (BMA/SAA)
BMA mit akustischer Alarmierung BMA mit akustischer Alarmierung und SAA BMA mit SAA SAA
U
2.1 Inspektion
n
2.1.1 Lteistungen Die Leistunegen der Inspektion umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit (hier BMA/SAA) und deren Einrichtungen und Ge-
r
räte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der lnotwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung. Der AN führt die Insapektion der BMA /SAA und deren Einrichtungen und Geräte wie folgt durch:
g
4 mal jährlich, füer Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1 und soweit zutref- fend, gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang I.2
n
1 mal jährlich, für Teile gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.2.1
n
Werden bei der Inspektion Fehler fiestgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Die Durchführung und die Ergebnisse der Inspektion sind in einem Prüfbericht und dem Be- triebsbuch entsprechend VdS 2182 zu cdokumentieren.
h
Für den fehlerhaften Teil der BMA /SAA oder deren Einrichtungen und Geräte hat der AN in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionstzeit die Instandsetzung einzuleiten. 2.1.2 Ausführungszeit
b
Die Inspektionen sind durchzuführen:
e
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
a
....................................................................................................................................
r
………………………………………………………………………………………………1)
b
2.1.3 Vergütung
e
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weiterie Regelungen zur Vergü- tung“ geregelt.
t
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.b
a
Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die Instandhaltung mit einzurechnen.2) r
*
Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1a anzugeben.
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
- Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen). *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Instand GMA 2018 AMEV 3
[Seite 108]
2.2 Wartung (BMA/SAA)
2.2.1 Leistungen Die Leistungen der Wartung umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit (hier BMA/SAA) und derUen Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051 (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates).
n
Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Gerätent, soweit diese durch bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen.
e
Der AN führt die Wartung der BMA/SAA und deren Einrichtungen und Geräten wie folgt durch: r
l
1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-1, Punkt 5.3.3 und soweit zutreffend gemäß DIN VDE 0833-4, Anhang I.3
a
Die Durchführung undg die Ergebnisse der Wartung sind in einem Prüfbericht und dem Be- triebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.
e
Werden bei der Wartung Fenhler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. In die- sem Fall hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten.
n
2.2.2 Ausführungszeit
i
Die Wartungen sind durchzuführen:
c
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
h
.........................................................t........................................................................... ……………………………………………………………………………………………….1)
b
2.2.3 Vergütung
e
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten und die Kosten der zur Wartung erfaorderlichen Betriebsstoffe, Hilfsstoffe und Werkzeuge sowie deren Anlieferung. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere
r
Regelungen zur Vergütung“ geregelt.
b
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
e
Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die
i
Instandhaltung mit einzurechnen.2)
t
Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1b anzugeben.
b
a
r
*
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
- Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen). *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben 4 AMEV
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2.3 Instandsetzung (BMA/SAA) 2.3.1 Leistungen Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit (hier BMA/SAA) und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Dazu gehört die Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funkti- onsprüfung, Abnahme und Rückmeldung.
U
Der Mneldertausch ist rechtzeitig vorzunehmen, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Dies kann erfolgen durch: Protokollierte Meldung aus der Zentrale, Einhaltung einer Frist lt.
t
normativer Vorgaben).
e
Der AN führt die Instandsetzung wie folgt durch:
r
am Standort der BMA/SAA, erforderlichenfalls durch Verwendung von Ersatzbau-
l
gruppen / Austauschteilen.
a
Die Durchführung und die Ergebnisse der Instandsetzung sind in einem Arbeitsrapport und
g
dem Betriebsbuch entsprechend VdS 2182 zu dokumentieren.
e
2.3.2 Ausführungszeit
n
Die Leistungen sind durchzuführen: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
n
Während ...................................................................................................................1)
i
Falls die Ausführung außerhalb der verceinbarten Zeiten notwendig wird, so ist dies im Einzel- fall zwischen AG und AN abzustimmen.
h
2.3.3 Reaktionszeiten
t
Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt: innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahbmen der Inspektion oder Wartung festge- stellt wurden bzw. nach Störungsmeldung durch den AG ....................................................................... e ............................................................ 1)
a
2.3.4 Vergütung
r
Die Vergütung bestimmt sich nach dem im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Wbeitere Regelungen zur Vergü- tung“ geregelt. Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind Instandsetzungskosten we-
e
gen nicht sachgemäßen Gebrauchs, die Beseitigung von durch äußere Gewalt oder andere unvorhersehbare Einwirkungen verursachte Schäden sowie die Kosten für den Austausch
i
von Meldern wegen Verschmutzung.
t
Eine Vergütung erfolgt nicht, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen um solche han-
b
delt, die aufgrund eines Bauausführungsvertrages in Bezug auf dieselbe Anlage bereits von den Gewährleistungsansprüchen des AG umfasst sind. Der AG kann sich haierauf nicht mehr berufen, wenn die Gewährleistungsansprüche aus dem Bauausführungsvertrag verjährt sind.
r
Der Austausch von Meldern wegen Verschmutzung einschließlich erforderlicher* Konfigurati- onsleistungen ist nicht enthalten. Die Vergütung erfolgt bei Bedarf nach den im Preisblatt 5 dafür vorgesehenen Einheitspreisen.
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Instand GMA 2018 AMEV 5
[Seite 110]
Bei dem Einsatz von Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von 2 Jahre auszugehen. Kosten des Batteriewechsels werden nur extra vergütet wenn die Mindestbetriebszeit er- reicht wurde, es sei denn der AN weist nach, dass die verkürzte Betriebszeit nicht von ihm zu vertreten ist. U Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
n
Lohnkosten:
t
Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die eInstandhaltung mit einzurechnen.1)
r
Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1c anzugeben.
l
Material:
a
Ersatzteileg bis zum jeweils aktuellen Ersatzteillistenpreis von insgesamt 30,-- € (netto) je Instandsetzungsauftrag sind mit der Vergütung abgegolten. Wird diese
e
Grenze überschritten, werden die Ersatzteile vollständig vergütet.
n
Ersatzteile sind vollständig mit der Vergütung abgegolten.
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c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen). *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben 6 AMEV
[Seite 111]
2 Leistungen des Auftragnehmers (EMA/ÜMA)
2.1 Inspektion 2.1U.1 Leistungen Die Lneistungen der Inspektion umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes der Betrachtungseinheit (hier EMA/ÜMA) und deren Einrichtungen und Ge-
t
räte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und das Ableiteen der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung.
r
Der AN führt die Inspektion gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13 der EMA/ÜMA und deren Einrichtunglen und Geräte wie folgt durch: 1 mal jährliach, für Anlagen Grad 2
g
2 mal jährlich, für Anlagen Grad 3, bzw. ÜMA
e
4 mal jährlich, für Anlagen Grad 4
n
Werden bei der Inspektion Fe hler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Die Durchführung und die Ergebnisse der Inspektion sind in einem Prüfbericht und dem Be-
n
triebsbuch entsprechend VdS 2263 zu dokumentieren.
i
Für den fehlerhaften Teil der EMA/ÜMA oder deren Einrichtungen und Geräte hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reacktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten.
h
2.1.2 Ausführungszeit
t
Die Inspektionen sind durchzuführen:
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
b
....................................................................................................................................
e
……………………………………………………………………………………………….1)
a
2.1.3 Vergütung
r
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Diese enthalten
b
alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergü- tung“ geregelt.
e
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreiises.
t
Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die Instandhaltung mit einzurechnen.2) b
a
Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1a anzugeben.
r
*
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- vom AG auszufüllen
- Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen).
Instand GMA 2018 AMEV 7 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 112]
2.2 Wartung (EMA/ÜMA)
2.2.1 Leistungen Die Leistungen der Wartung umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit (hier EMA/ÜMA) und
U
deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstellers und gemäß DIN 31051n (Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates). Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und
t
Geräten, soweit diese durch bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen.
e
Der AN führt die Wartung der EMA/ÜMA und deren Einrichtungen und Geräten wie folgt
r
durch:
l
1 mal jährlich, gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13
a
Die Durchführung und die Ergebnisse der Wartung sind in einem Prüfbericht und dem Be-
g
triebsbuch entsprechend VdS 2263 zu dokumentieren.
e
Werden bei der Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. In die-
n
sem Fall hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten.
n
2.2.2 Ausführungszeit Die Wartungen sind durchzuführen:i
c
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
h
....................................................................................................................................
t
……………………………………………………………………………………………….1) 2.2.3 Vergütung b Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatet vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten und die Kosten der zur Wartung erforderlichen Betriebsstoffe, Hilfsstoffe
a
und Werkzeuge sowie deren Anlieferung. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt. r
b
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
e
Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für die Instandhaltung mit einzurechnen.2) i
t
Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1b anzugeben.
b
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r
*
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
- Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen).
8 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 113]
2.3 Instandsetzung (EMA/ÜMA) 2.3.1 Leistungen Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um dieU geforderte Funktion der Betrachtungseinheit (hier EMA/ÜMA) und deren Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Dazu gehört die Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funkti-
n
onsprüfung, Abnahme und Rückmeldung.
t
Der AN führt die Instandsetzung wie folgt durch:
e
am Standort der EMA/ÜMA, erforderlichenfalls durch Verwendung von Ersatzbau-
r
gruppen / Austauschteilen.
l
Die Durchführung und die Ergebnisse der Instandsetzung sind in einem Arbeitsrapport und
a
dem Betriebsbuch entsprechend VdS 2263 zu dokumentieren.
g
2.3.2 Ausführungszeit Die Leistungen sind durcehzuführen:
n
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
Während ...................................................................................................................1)
n
Falls wegen der vereinbarten Reaktiionszeit die Ausführung außerhalb der vereinbarten Zei- ten notwendig wird, so ist dies im Einzelfall zwischen AG und AN abzustimmen.
c
2.3.3 Reaktionszeiten
h
Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt gemäß DIN VDE 0833-3 Pkt. 10, Tabelle 13
t
innerhalb von 48 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festgestellt wurden oder nach Störungsmeldung durch den AG, bei EMA Grad 2
b
innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festge-
e
stellt wurden oder nach Störungsmeldung durch den AG, bei EMA Grad 3, bzw. ÜMA
a
innerhalb von 12 h für Fehler die im Rahmen der Inrspektion oder Wartung festgestellt wurden oder nach Störungsmeldung durch den AG, bei EMA Grad 4
b
e
2.3.4 Vergütung
i
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt vereinbarten Preisen. Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind Instandsetzungskosten wegen nicht sachgemäßen Ge-
t
brauchs und die Beseitigung von durch äußere Gewalt oder andere unvorhersehbare Einwir- kungen verursachte Schäden. b
a
Eine Vergütung erfolgt nicht, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen um solche handelt, die aufgrund eines Bauausführungsvertrages in Bezug auf dierselbe Anlage bereits von den Gewährleistungsansprüchen des AG umfasst sind. Der AG kann sich
*
hierauf nicht mehr berufen, wenn die Gewährleistungsansprüche aus dem Bauaus- führungsvertrag verjährt sind.
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
Instand GMA 2018 AMEV 9 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 114]
Bei dem Einsatz von Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von 1 Jahre auszugehen. Kosten des Batteriewechsels werden nur extra vergütet wenn die Mindestbetriebszeit er- reicht wurde, es sei denn der AN weist nach, dass die verkürzte Betriebszeit nicht von ihm zu vertreten ist.
U
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
n
Lohnkosten:
t
Die geforderte Vergütung ist in die im Preisblatt 1 anzugebenden Kosten für
e
die Instandhaltung mit einzurechnen.1)
r
Die geforderte Vergütung ist im Preisblatt 1c anzugeben.
l
Material: a
g
Ersatzteile bis zum jeweils aktuellen Ersatzteillistenpreis von insgesamt 30,-- € (netto) je Instandsetzungsauftrag sind mit der Vergütung abgegolten. Wird
e
diese Grenze überschritten, werden die Ersatzteile vollständig vergütet.
n
Ersatzteile sind vollständig mit der Vergütung abgegolten.
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Feld stets anzukreuzen (Ausnahme: Die Kosten der Instandhaltung werden nachweislich von verschiedenen Verwaltungen getragen).
10 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 115]
2 Leistungen des Auftragnehmers (sonstige Anlagen)
2.1 Inspektion
2.1.1 Leistungen
U
Die Leistungen der Inspektion umfassen alle Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Isntzustandes der Betrachtungseinheit (hier der unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage) und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051. Dazu gehören die Bestimmung der
t
Ursachen der Abnutzung und das Ableiten der notwendigen Konsequenzen für die künftige Nutzung. e
r
Der AN führt die Inspektion der unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage und deren Einrichtun- gen und Geräte in Intervallen wie folgt durch:
l
gemäß Hearstelleranweisung, jedoch mindestens einmal jährlich
g
.... 1) mal jährlich
e
nur auf besonderen Auftrag
n
Wenn die unter Abschnitt 1.1 g enannten Anlage, deren Einrichtungen oder Geräte oder Teile davon entsprechend den Herstelleranweisungen häufiger inspiziert werden müssen, gilt der
n
Inspektionsintervall gemäß Herstelleranweisung als vereinbart. Das Inspektionsintervall ge- mäß Herstelleranweisung ist .......2) mal jährlich.
i
Werden bei der Inspektion Fehler festcgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Alle Leistungen sind in einem Prüfbericht und dem Betriebsbuch entsprechend VdS 2263 zu do-
h
kumentieren.
t
Wenn für den fehlerhaften Teil der unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage oder deren Einrich- tungen und Geräte Instandsetzung unter Abschnitt 2.3 vereinbart ist, hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit, die Insbtandsetzung einzuleiten. 2.1.2 Ausführungszeit e Die Inspektionen sind durchzuführen: a
r
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
b
...................................................................................................................................... ………………………………………………………………… e …………………………….1)
i
2.1.3 Vergütung
t
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 1a vereinbarten Preisen. Diese enthal- ten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Rbegelungen zur Ver- gütung“ geregelt.
a
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises. r Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag. *
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
Instand GMA 2018 11 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 116]
2.2 Wartung (sonstige Anlagen)
2.2.1 Leistungen Die Leistungen der Wartung umfassen die regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Betrachtungseinheit (unter Abschnitt 1.1
U
genannten Anlage) und deren Einrichtungen und Geräte nach der Arbeitsanweisung des Herstnellers und gemäß DIN 31051 (Maßnahmen zur Verzögerungen des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates). Hierzu zählt auch das Beseitigen aller Verunreinigungen
t
an zentralen Einrichtungen und Geräten, soweit diese durch bestimmungsgemäßen Betrieb entstehen.e
r
Der AN führt die Wartung der unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage und deren Einrichtungen und Geräten wiel folgt durch:
a
gemäß Herstelleranweisung, jedoch mindestens einmal jährlich ....1) mal jährlichg nur auf besondeeren Auftrag
n
Wenn die unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage, deren Einrichtungen oder Geräte oder Teile davon entsprechend den Hers telleranweisungen häufiger gewartet werden müssen, gilt der Wartungsintervall gemäß Herstelleranweisung als vereinbart. Das Wartungsintervall gemäß
n
Herstelleranweisung ist .......2) mal jährlich.
i
Werden bei der Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Die
c
Durchführung und die Ergebnisse der Wartung sind in einem Prüfbericht und dem Betriebs- buch entsprechend VdS 2263 zu dokumentieren.
h
Wenn für den fehlerhaften Teil der unter Abstchnitt 1.1 genannten Anlage oder deren Einrich- tungen und Geräte Instandsetzung unter Abschnitt 2.3 vereinbart ist hat der AN, in der in Abschnitt 2.3.3 festgelegten Reaktionszeit, die Instandsetzung einzuleiten.
b
2.2.2 Ausführungszeit
e
Die Wartungen sind durchzuführen:
a
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen)
r
....................................................................................b.................................................. ……………………………………………………………………………………………….1)
e
2.2.3 Vergütung
i
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 1b vereinbarten Preisen. Diese enthal-
t
ten alle Nebenkosten und die Kosten der zur Wartung erforderlichen Betriebsstoffe, Hilfsstof- fe und Werkzeuge sowie deren Anlieferung. Die Zahlungsweise wird im bAbschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt.
a
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises. Die rWartung wei- terer Anlagenteile, Einrichtungen oder Geräte wird nur auf besonderen Auftrag und
*
gegen Nachweis vergütet.
Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag.
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
- Vom AN auszufüllen
12 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 117]
2.3 Instandsetzung (sonstige Anlagen)
2.3.1 Leistungen Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen, die ausgeführt werden, um
U
die geforderte Funktion der Betrachtungseinheit (unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage) und derenn Einrichtungen und Geräte wieder herzustellen. Dazu gehören die Fehleranalyse, Fehlerbeseitigung, Funktionsprüfung, Abnahme und Rückmeldung.
t
Der AN führt die Instandsetzung wie folgt durch:
e
am Srtandort der unter Abschnitt 1.1 genannten Anlage, erforderlichenfalls durch Verwendung von Ersatzbaugruppen / Austauschteilen.
l
Alle Leistungen sinda in einem Arbeitsbericht und dem Betriebsbuch entsprechend VdS 2263 zu dokumentieren.
g
2.3.2 Ausführungszeit
e
Die Leistungen sind durchzuführen:
n
Montag bis Freitag vo n 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) Während ........................ n ........................................................................................1)
i
Falls wegen der vereinbarten Reaktionszeit die Ausführung außerhalb der vereinbarten Zei-
c
ten notwendig wird, so ist dies im Einzelfall zwischen AG und AN abzustimmen.
h
2.3.3 Reaktionszeiten
t
Die Einleitung qualifizierter Maßnahmen erfolgt
innerhalb von 24 h für Fehler die im Rahmen der Inspektion oder Wartung festge- stellt wurden oder nach Störungsmeldungb durch den AG
e
am selben Tag bei Meldungseingang bis 12.00 Uhr, ansonsten am nächsten Ar- beitstag, innerhalb des vereinbarten Ausführunagszeit
r
innerhalb von 2 Stunden innerhalb der vereinbarten Ausführungszeit
b
.................................................................................................................... 1)
e
2.3.4 Vergütung
i
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 1c vereinbarten Preisen. Diese enthal-
t
ten alle Nebenkosten. Die Zahlungsweise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Ver- gütung“ geregelt. Nicht enthalten und gesondert zu vergüten sind Instandsetzungskosten
b
wegen nicht sachgemäßen Gebrauchs und die Beseitigung von durch äußere Gewalt oder andere unvorhersehbare Einwirkungen verursachte Schäden. a
r
Eine Vergütung erfolgt nicht, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen um solche han- delt, die aufgrund eines Bauausführungsvertrages in Bezug auf dieselbe Anlage* bereits von den Gewährleistungsansprüchen des AG umfasst sind. Der AG kann sich hierauf nicht mehr berufen, wenn die Gewährleistungsansprüche aus dem Bauausführungsvertrag verjährt sind.
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
Instand GMA 2018 AMEV 13 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 118]
Bei dem Einsatz von Batterien ist von einer Mindestbetriebszeit von …. 1) Jahren auszuge- hen. Kosten des Batteriewechsels werden nur extra vergütet wenn die Mindestbetriebszeit erreicht wurde, es sei denn der AN weist nach, dass die verkürzte Betriebszeit nicht von ihm zu vertreten ist.
U
Lonhnkosten:
t
Die Vergütung erfolgt auf Basis des monatlichen Einheitspreises.
e
Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag.
r
Material:
l
Ersatzteilea bis zum jeweils aktuellen Ersatzteillistenpreis von insgesamt 30,-- € (netto) je Instandsetzungsauftrag sind mit der Vergütung abgegolten. Wird diese
g
Grenze überschritten werden die Ersatzteile vollständig vergütet.
e
Ersatzteile sind vollständig mit der Vergütung abgegolten.1
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
o Zutreffendes vom AG anzukreuzen
14 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 119]
2.4 Begehung
2.4.1 Leistungen
Entsprechend DIN VDE 0833-1, Pkt. 5.2. sind Begehungen, in etwa gleichen Zeitabständen, alsU Maßnahme zur Sicherstellung der geforderten Funktion von Elektrofachkräften GMA des AN durchzuführen.
n
Bei der Begehung ist die GMA auf sichtbare Störungen zu überprüfen, insbesondere auf au- ßerhalb tvon Anlageteilen der GMA auftretende Beeinflussungen, die nicht von der GMA selbst- tätig erkannt und ausgewertet werden können.
e
Hierzu zählen rdie Sichtung von Unterlagen und die Sichtprüfung: a) der im dokumentierten Sicherungskonzept vorgegebenen Überwachungsaufgabe(n);
l
b) der Raumnutzung; c) der Raumgestaaltung; d) der Organisationsmittel vor Ort für hilfeleistende Kräfte, z. B. Feuerwehr-Laufkarten; e) der Umgebungsbegdingungen; f) der ordnungsgemäßen Befestigung aller Anlageteile;
e
g) der äußeren Beschädigung und Verschmutzung aller Anlageteile; h) über die Führung des Bentriebsbuches auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Durchführung und das Ergebnis der Begehung sind im Betriebsbuch aufzuzeichnen. Bei der Feststellung von Abweichungnen oder von Mängeln bei den Anlageteilen ist dies zu doku- mentieren und der AG ist unverzüglich zu unterrichten.
i
Der AG ist verpflichtet eine Rückführucng (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes) der angetroffenen geänderten Raumnutzung, Raumgestaltung, Umgebungsbedingungen oder,
h
falls erforderlich, eine Änderung der GMA oder eine Instandsetzung zu veranlassen.
t
2.4.2 Ausführungszeit Die Begehungen sind wie folgt vorzunehmen:
b
Periodisch entsprechend der jeweiligen GMAe.1
a
vierteljährlich bei BMA
r
jährlich bei EMA Grad 2
b
halbjährlich bei EMA Grad 3, bzw. ÜMA
e
vierteljährlich bei EMA Grad 4 i Auf besonderen Auftrag t
b
2.4.3 Vergütung
a
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 2 vereinbarten Preisen. Die Zahlungs-
r
weise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergütung“ geregelt.
*
Die Vergütung erfolgt monatlich.
Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag.
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
Instand GMA 2018 AMEV 15 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 120]
2.5 Erweiterung, Reduzierung, Änderung und Ergänzung von Anlagenteilen vorhandener Gefahrenmeldeanlagen
2.5.1 Leistungen FüUr Erweiterungen der GMA installiert der AN nach Auftragserteilung auf der Grundlage des Preisblattes 3 Anlagenteile, Einrichtungen und Geräte als Neuteile. Es müssen Anlagenteile,
n
Einrichtungen oder Geräte nach dem neuesten technischen Stand geliefert werden, bei de- nen Kompatibilität zu den vorhandenen Anlagenteilen besteht. Für Leistungen, die nicht
t
durch die im Preisblatt aufgeführten Teile abgedeckt sind (z. B. Demontagen, Umkonfigurati- onen oder eandere technische Lösungen), hat der AN auf Aufforderung ein entsprechendes Angebot abzugeben, das nach Beauftragung Basis der Abrechnung wird. Demontierte Teile
r
sind nach Wunsch des AG diesem zu übergeben oder zu entsorgen. Wenn für die Entsor- gung besondere lKosten anfallen, werden diese bei entsprechendem Nachweis vergütet.
a
Für Leistungen nach Abschnitt 2.5 wird die VOB Teil B und Teil C (insbesondere DIN 18299 und DIN 18382) vereingbart. Abweichungen von der VOB dürfen nicht vereinbart werden.
e
Der AN hat als Nebenleistung gemäß VOB Teil C die Dokumentation der GMA um die neu installierten Teile zu ergänzen.
n
Der AN hat grundsätzlich, für d ie Lieferbereitschaft für alle im Preisblatt 2 aufgeführten Anla- genteile, Einrichtungen oder Geräte, soweit zumutbar, für die Dauer des Vertrages zu sor-
n
gen. Abschnitt 11 (Vertragsdauer/Kündigung) bleibt unberührt.
i
Sofern der AN seine Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllt hat, wird er mit allen Erweite-
c
rungs-, Änderungs- und Ergänzungsleistungen an der im Vertrag erfassten Gefahrenmelde- anlage und deren Einrichtung und Geräte h– ausgenommen Leitungsnetze – beauftragt. 2.5.2 Ausführungszeit t Die Ausführungszeit wird im Einzelfall vereinbar t.
b
2.5.3 Vergütung
e
Die Vergütung für Geräte, Anlagenteile und Einrichtungen bestimmt sich auf Grundlage der
a
im Preisblatt enthaltenen Einheitspreise bzw. nach dem entsprechend Abschnitt 2.5.1 abzugebenden Angebot. r
b
Die Preise gelten für die Dauer von 12 Monaten. Danach können Lieferpreise vom AN jähr- lich im Verhältnis der Änderung seiner jeweiligen Listenpreise aengepasst werden. Die Erhö- hung der Montagepreise erfolgt wie im Abschnitt 7 vereinbart.
i
t
b
a
r
*
16 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 121]
2.6 Systembetreuung
2.6.1 Leistungen Die Leistungen der Systembetreuung umfassen alle Maßnahmen für die Erhaltung der Funk-
U
tionsfähigkeit sowie das Pflegen und Sichern von Datensätzen, Plänen oder Systemeinstel- lungenn.
t
Der AN erbringt die im Preisblatt aufgeführten Leistungen
e
soweit möglich per Fernbetreuung, sonst am Standort der GMA.
r
am Standort der GMA.
l
a
2.6.2 Ausführungszeit
g
Die Systembetreuung ist ewie folgt vorzunehmen1):
n
auf Anforderung des AG. Die Anforderung durch den AG erfolgt mindestens 5 Werktage vor Leistungsbeginn. Die Leistung ist zum geforderten Termin bis 9.00 Uhr zu beginnen.
n
periodisch ..........................i....... Der AN teilt die Zeiten 5 Werktage vor Leistungsbeginn dem AG mit, um den Zu-
c
gang zu den Betriebsräumen sicherzustellen.
h
zu folgenden Terminen .......................................... Es sind ....... Tage mit je ....... Arbeittsstunden vereinbart. Die Termine werden jährlich im Voraus schriftlich vereinbart.
b
2.6.3 Vergütung
e
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt 4 vereinbarten Preisen. Die Zahlungs- weise wird im Abschnitt 7 „Weitere Regelungen zur Vergaütung“ geregelt.
r
Die Vergütung erfolgt monatlich.
b
Die Vergütung erfolgt nur bei besonderem Auftrag.
e
i
t
b
a
r
*
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
Instand GMA 2018 AMEV 17 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 122]
2.7 Besondere Leistungen
2.7.1 Leistungen Die nachfolgenden aufgeführten Leistungen gelten nur dann als besondere Leistungen, wenn diese Leistungen nicht in den vorhergehenden Abschnitten bereits vereinbart sind:
U
nBeseitigung von Fehlern an der GMA und deren Einrichtungen und Geräte, die durch außerhalb der GMA liegende Einflüsse verursacht sind.
t
Leeistungen außerhalb der vereinbarten Leistungsinhalte.
r
Lieferung neuer Softwareversionen zur Änderung/Modifikation sowie deren Einbrin- gung in ldie GMA und deren Einrichtungen und Geräte.
a
Mehrleistungen aufgrund von Änderungen der VDE / DIN - Normen, die während der Vertragslaufzeit in Kraft getreten sind.
g
Beratung des ANe z. B. bezüglich der Bedienung der Anlage.
n
Leistungen an Gewerken die durch Schnittstellen mit der GMA verbunden sind
.................................................................................................................... 1)
n
i
2.7.2 Ausführungszeit
c
Der AN erbringt die Leistungen unverzüglich nach Auftragserteilung oder nach besonderer Vereinbarung. h
t
2.7.3 Vergütung Die besonderen Leistungen werden nach besonderem Auftrag gemäß Angebot zum Nach-
b
weis vergütet.
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- Ggf. vom AG auszufüllen
18 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 123]
3 Pflichten des Auftragnehmers
Der AN hat die Ausführung der einzelnen Leistungen unverzüglich in dem Betriebsbuch der GMA zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist dem AG zur Aufbewahrung zu übergeben.
U
Für jeden angenommenen Instandsetzungsauftrag vergibt der AN zur Kennzeichnung eine eindenutige Vorgangsnummer. Nach der Einleitung qualifizierter Maßnahmen berichtet der AN dem AG (Annahmestelle lt. Anlage 1) in angemessenen Intervallen über den Fortschritt der
t
Instandsetzung. Detaillierte Festlegungen dazu können gesondert vereinbart werden.
e
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der GMA erhalten bleibt. Die Betriebsbereitrschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten, soweit dies möglich ist.
l
Die allgemein anearkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind vom AN zu beach-
g
ten.
e
Der AN hält einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst vor. Er hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringenn. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des AG an Nachun- ternehmer übertragen. Er ist verpflichtet Elektrofachkräfte GMA nach DIN VDE 0833-1 Pkt. 3.1.27 einzusetzen.
n
Erkennt der AN, auch außerhalb seines Aufgabenbereichs, Fehler, welche die Betriebsbe-
i
reitschaft oder Sicherheit an der GMA gefährden können, hat er die Annahmestelle des AG unverzüglich zu benachrichtigen und ecrforderlichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbe- triebnahme der GMA zu veranlassen.
h
Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilutngen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Feh- ler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistun- gen gehören, hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
b
Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vor- schriften andere Vereinbarungen zu diesem Vertrage oder Änderungen an der GMA notwen- dig werden, hat er den AG schriftlich darauf hinzuweisen und ein entsprechendes Angebot
a
zu unterbreiten.
r
4 Sicherheitsanforderungen b
Der AN ist verpflichtet, die Anforderungen zur Sicherheit der AGe gemäß Anlage 2 „Betriebs- sicherheit“ einzuhalten und seine mit der Wahrnehmung der Leistungen beauftragten Ar-
i
beitskräfte entsprechend zu verpflichten.
t
Diese Mitarbeiter sind dem AG im Voraus namentlich zu benennen und vom AG bestätigen
b
zu lassen. Eine Einweisung und Verpflichtung mit Nachweis kann durch den AG bei Bedarf vorgenommen werden. a
r
Der AN hat alle sicherheitsrelevanten Arbeiten im Betriebsbuch zu dokumentieren.
*
5 Fernbetreuung
Als Fernbetreuung werden Tätigkeiten, gemäß DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 und weitere Leis- tungen die aus der Ferne durchgeführt werden können, definiert.
Instand GMA 2018 AMEV 19 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 124]
Leistungen und Tätigkeiten dürfen nicht per Fernbetreuung erbracht werden.
Leistungen und Tätigkeiten dürfen, wenn die in DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 festge- legten Bedingungen erfüllt sind, per Fernbetreuung durchgeführt werden.
Leistungen und Tätigkeiten dürfen, wenn die in DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.1.4 festge- Ulegten Bedingungen und zusätzlich die im Anlage 2 Betriebssicherheit festgelegten Bedingungen erfüllt sind, per Fernbetreuung durchgeführt werden.
n
Wenn Tätigkeiten per Fernbetreuung erfolgen, hat der AN nach Beendigung der Tätigkeiten
t
dem AG einen Nachweis gemäß DIN VDE 0833-1 Pkt. 5.4 innerhalb von 5 Werktagen zuzu- leiten. Dieseer Nachweis ist vom AG dem Betriebsbuch hinzuzufügen.
r
6 Besondere Vereinbarungen
l
a
Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen.
g
Die Vereinbarungen gemäß der Anlage 3 Besondere Vereinbarungen sind zu be-
e
achten.
n
7 Weitere Regelung en zur Vergütung
Die in den Preisblättern vereinbarnten monatlichen Vergütungen werden wie folgt gezahlt: vierteljährlich in der Miitte des Quartals
c
...........................................................................................................................1)
h
Die Vergütung ist, ausschließlich der Umsatzsteuer, für die Dauer von 12 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termitn ein Festpreis. Die Fahrtkosten sind Bestandteil der Vergütung. Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebebnde Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden.
e
æ L ö
K = K *çP + P a * n ÷
n è A L L ø
r
Dabei bedeuten: b
e
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
i
K = neue Vergütung n P = 0,…. = Allgemeinkostenanteil 2) Þ } zusamm t en 1,0 A
b
P = 0,…. = Entgeltkostenanteil2) L
a
L = ………€/Std. = Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsangebot2)
r
L = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
*
Maßgebender Tarifvertrag ...................................................................................................2) Maßgebende Entgeltgruppe ................................................................................................2)
o Zutreffendes vom AG auszuwählen
- Ggf. vom AG auszufüllen
- vom AN auszufüllen
20 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 125]
Bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsverein- barungen.
Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats.
Für Leistungen außerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten gelten die folgenden Zuschlä-
U
ge auf die vereinbarten Einheitspreise: 2)
n
- Leistungen außerhalb der vereinbarten Ausführungszeiten ZA …… %1)
t
- Nachtarbeit (20:00 – 6:00 Uhr) ZN …… %1)
e
- An Samstagen / Sonntagen / Feiertagen ZSF…..%1)/……%1) / …… %1)
r
Werden Leistungen erbracht, bei denen mehrere der vorstehend genannten Situationen zu-
l
treffen, so ergibt sichder Gesamtzuschlag aus der Addition der einzelnen Zuschläge.
a
Die Vergütung des Mehraufwandes bei vom AG geforderter verkürzter Reaktionszeit ist zwi- schen den Vertragspagrteien im Einzelfall zu regeln.
e
Alle Vergütungsangaben sind ohne Umsatzsteuer.
n
Soweit der AN Ansprüchen des AG aus Mängelhaftung nachkommt, wird für diese Leistun- gen keine Vergütung gewährt.
n
Wird ein Teil der in den Preisblättern aufgeführten GMA oder Teile davon außer Betrieb ge- nommen, ist mit dem AN eine entspriechende Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. Werden in den Preisblättern aufgeführtce GMA oder Teile davon außer Betrieb gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der
h
Vergütung zu vereinbaren, falls die Außerbetriebsetzung 12 Monate überschreitet.
t
Die Absicht, die GMA oder Teile davon außer Betrieb zu nehmen oder außer Betrieb zu set- zen, ist dem AN 3 Monate vorher schriftlich mit zuteilen; hierbei ist die voraussichtliche Dauer der Außerbetriebsetzung anzugeben.
b
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbeetriebnahme ggf. erforderlichen Leistun- gen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen. Der AG hat zumindest die Kosten für die u.
a
U. erforderlichen Überholungsarbeiten, die nachweislich durch den Stillstand bedingt sind, sowie die Kosten für die Überprüfung der Anlage vor Wiederinbetriebnahme zu tragen.
r
b
8 Annahmestellen für Benachrichtigungen
e
Die Ansprechpartner sind in der Anlage 1 genannt. Dort sind die jeweiligen Kontaktdaten aufgelistet. i
t
Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen.
b
9 Verjährung der Mängelansprüche
a
Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Leistungen
r
· Inspektion
*
· Wartung · Instandsetzung · Systembetreuung · Besondere Leistungen aus diesem Vertrag betragen 12 Monate.
- vom AN auszufüllen
Instand GMA 2018 AMEV 21 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 126]
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche der Leistung
· Erweiterungen (Abschnitt 2.5)
aus diesem Vertrag beträgt 48 Monate.
10U Haftung
Werdnen im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen Schäden an den GMA und deren Einrichtungen/Geräten verursacht, hat der AN die Schäden unverzüg-
t
lich zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Werden ime Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen andere Schä- den verursacht, hat der AN in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfül-
r
lungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Im Falle leichter lFahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
a
· Sachschäden auf 500.000,- € je Schadensfall, höchstens aberg 1.000.000,- € insgesamt. · Vermögensschäden auf …10…0.…00…0,- € je Schadensfall,1)
e
höchstens aber 500.000,- € insgesamt.
n
Der AN haftet nicht für Schäden, die von Beistellungen verursacht werden.
Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Perso-
n
nenschäden in der nachfolgenden Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
i
· Sachschäden auf 1.000.000,- € je Schadensfall,
c
höchstens aber 2.000.000,- € insgesamt. · Vermögensschäden auf ……50….00…0, - h€ je Schadensfall,1) höchstens aber 1.000.000,- € insgesamt.
t
· Personenschäden auf 1….0…00….00…0, - € je Schadensfall,1) höchstens aber 3.000.000,- € insgesamt .
b
11 Vertragsdauer/Kündigung
11.1 Laufzeit und Verlängerung e
a
an dem, der Abnahme gemäß Vertrag ü…b…er …di…e E…rr…ich…tu…ng… d…er… An1l)a fgoelgenden Tag.
r
Der Vertrag beginnt am .................. 1)
b
Der Vertrag wird auf die Dauer von 1..0....1) (höchstens 10) eJahren geschlossen.
i
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
t
11.2 Vorzeitige Beendigung des Vertrages b
a
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden,
r
· wenn die in den Preisblättern aufgeführten GMA wesentlich geändert werden; eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Anzahl *der Melder oder der Umfang der monatlichen Vergütung um mehr als 20 % ändert; · wenn die in den Preisblättern aufgeführte gesamte GMA endgültig außer Betrieb ge- nommen wird.
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- vom AG auszufüllen
22 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 127]
· wenn es der AG versäumt eine durch Änderungen der bestehenden Vorschriften notwendige Änderung an der GMA ausführen zu lassen, obwohl der AN diese Ände- rung angeboten hat. Die Kündigung durch den AG ist nur in den vorstehend genannten Fällen und frühestens zumU Ablauf von 2 Jahren ab Leistungsbeginn mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
n
Die Kündigung des Vertrages durch den AN ist in den vorstehend genannten Fällen mit einer Frist vont 3 Monaten möglich. 11.3 Außeerordentliche Kündigung Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund
r
gilt ergänzend zu den Regelungen des BGB insbesondere, wenn:
l
· der Vertrag für die Errichtung der Anlage vorzeitig beendet wird.
a
· die vereinbarten Leistungen aus rechtlichen Gründen an Dritte zu beauftragen sind.
g
· der AN wesentliche Vertragspflichten nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer ge-
e
setzten angemessenen Frist nicht erfüllt.
n
· der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine un- zulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. · der AN dem Auftraggeber noder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereituing, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendun-
c
gen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, ver-
h
spricht oder gewährt.
t
· der AN gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wett- bewerbsbeschränkende Absprachen bei Aubsschreibungen), § 299 StGB (Bestech- lichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung),
e
§ 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnis-
a
sen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
r
12 Pflichten des Auftraggebers
b
Alle bekannt gewordenen Störungen und Schäden an der GMA werden unverzüglich dem
e
AN mitgeteilt. Der AG führt darüber entsprechende Aufzeichnungen.
i
Der AG wird dem AN alle erkannten außergewöhnlichen Betriebsverhältnisse und die si-
t
cherheitsempfindlichen Bereiche mitteilen. Bei Arbeiten in sicherheitsempfindlichen Berei- chen oder außerhalb der üblichen Dienstzeit wird durch den AG Begleitpbersonal gestellt.
a
Der AG darf die vom AN zur Verfügung gestellte Software nicht ändern, vervielfältigen oder außerhalb der Anlage verwenden. r
*
Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen und Geräte der GMA sowie die erforderlichen Versorgungsanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den GMA und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
Der AG informiert den AN schriftlich über beabsichtigte Umbauten und Nutzungsänderungen in den durch die GMA überwachten Bereichen sowie beabsichtigte Änderungen der GMA zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Instand GMA 2018 AMEV 23 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 128]
Ist zur Leistungserbringung die Verfügbarkeit der Anlage eingeschränkt oder nicht vorhanden, ist die Anlage durch den AN beim AG abzumelden. Der AG sorgt für diesen Zeitraum für eine geeignete Ersatzmaßnahme und gegebenenfalls für die Informierung der Mitarbeiter. Der AG stellt folgende Arbeitskräfte / Hilfsmittel1)
.........................................................................................................................................................................................................................................
13 Streitigkeiten
Ein Streitfall berechtigt den AN nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen.
14 Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle.
15 Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden we- sentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform.
Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmun- gen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
16 Anlagen
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages: Anlage 1:
Für den Auftraggeber : Für den Auftragnehmer2):
........................................ , den............ ..................................... , den ...........
..................................................... .................................................. Dienststempel/ Unterschriften Unterschriften
c Zutreffendes vom AG anzukreuzen
- vom AG auszufüllen
- Unterschriften und Stempel entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrags nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
24 AMEV Annahmestellen Stand: .............................. 1) Anlage 2: Betriebssicherheit Stand: .............................. 1) Anlage 3: Besondere Vereinbarungen Stand: .............................. 1) Anlage 4: Preisblätter Stand: .............................. 1) Anlage 5: elektronische Rechnungsstellung Stand: ............................. 1) .............................................................. 1) Stand: .............................
U
keine
n
t
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
16.09.2026
b
16.09.2026
e
16.09.2026
i
16.09.2026
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 129]
Erklärung:
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des UAuftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich ausgefüllt.
n
t
e
r
l
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g
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n
n
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e
a
r
b
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*
25 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 130]
Vertrag InstandGMA 2018 Auftragsnummer des AG 26-080462 .........................
Anlage 1: Annahmestellen
16.09.2026 Stand: ……………………
Annahmestellen beim Auftraggeber 1)
U
Name: Angab en werden nach Vertrasabschluss bekannt gegeben.
n
Telefon: Telefax:
t
E-Mail: Vertretung: e Telefon:
r
Telefax: E-Mail: l
a
Annahmestellen beim Auftragnehmer 2)
g
Name: Telefon: e Telefax:
n
E-Mail: Vertretung: Telefon:
n
Telefax: E-Mail: i
c
Soweit vorhanden: Support-Web:
h
t
b
e
Für den Auftraggeber : Für den Auftragnehmer :
a
r
(Ort) (Datum) (Ort) (Datum)
b
e
..................................................... ....................................................
i
Unterschrift Unterschrift
t
b
a
r
*
- vom AG auszufüllen
- Zutreffendes vom AN auszuwählen /auszufüllen
AMEV - InstandGMA 2018
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 131]
Vertrag InstandGMA 2018 Auftragsnummer des AG 26-080462 .........................
Anlage 2: Betriebssicherheit
Stand: 16.09.2…02…6……………… AngabUen werden nach Vertrasabschluss bekannt gegeben.
n
t
e
r
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g
e
n
n
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i
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b
a
Für den Auftraggeber : Für den Auftragnehmer :
r
*
(Ort) (Datum) (Ort) (Datum)
..................................................... ....................................................
Unterschrift Unterschrift
AMEV - Vertrag InstandGMA 2018
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 132]
26-080462
Anlage 4: Preisblätter Sta U nd: 16.09.2026
n
Hinweis:t Die Angaben sind in die Preisblätter gemäß Vorgaben aus der FLB zu ergänzen und einzutragen.
e
r
Als Anlage 4 sind die benötigten Preisblätter beizufügen. Entsprechend der unter Abschnitt 1.1 „Bestandteile des Vertrages“ getroffenen Auswahl sind folgende Preisblätter erforderlich:
l
a
g
Zusammenstelluneg der Preisblätter
n
Preisblatt 1 – Instandhaltung
n
i
Preisblatt 1a – Inspektion
c
h
Preisblatt 1b – Wartung
t
Preisblatt 1c – Instandsetzung b
e
Preisblatt 2 – Begehung a
r
b
Preisblatt 3 – Erweiterung
e
i
Preisblatt 4 – Systembetreuung
t
b
Preisblatt 5 – Meldertausch
a
r
Dieses Blatt wird nicht Vertragsbestandteil und ist durch die Preisblätter zu ersetzen.
*
Instand GMA 2018 AMEV *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 133]
| Preisblatt 1 - Instandhaltung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Alle Preise in EUR (netto) | Vergütung - Instandhaltung | |||||
| NR | Auftragsnummer | Ersatzteile pauschal bis 30 € enthalten | Besonderer Auftrag Einheitspreis in € | |||
| 26-080462 | AG | |||||
| AN | Anzahl | Monatlicher Einheits-Preis Gesamt-Preis in in € € | ||||
| Einrichtungen / Geräte | Pos. LV | |||||
| 1 | U | |||||
| 2 | ||||||
| 3 | n | |||||
| 4 | ||||||
| 5 | t | |||||
| 6 | e | |||||
| 7 | ||||||
| 8 | r | |||||
| 9 | ||||||
| 10 | l | |||||
| 11 | a | |||||
| 12 | ||||||
| 13 | g | |||||
| 14 | e | |||||
| 15 | ||||||
| 16 | n | |||||
| 17 | ||||||
| 18 | ||||||
| 19 | n | |||||
| 20 | ||||||
| 21 | i | |||||
| 22 | c | |||||
| 23 | ||||||
| 24 | h | |||||
| 25 | ||||||
| 26 | t | |||||
| 27 | ||||||
| 28 | ||||||
| 29 | b | |||||
| 30 | e | |||||
| 31 | ||||||
| 32 | a | |||||
| 33 | ||||||
| 34 | r | |||||
| 35 | b | |||||
| 36 | ||||||
| 37 | e | |||||
| 38 | i | |||||
| 39 | ||||||
| 40 | t | |||||
| 41 | ||||||
| 42 | b | |||||
| 43 | a | |||||
| 44 | ||||||
| 45 | r | |||||
| 46 | * | |||||
| 47 | ||||||
| 48 | ||||||
| 49 | ||||||
| 50 | ||||||
| 51 | ||||||
| 52 | ||||||
| 53 | ||||||
| Summe |
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 134]
| Preisblatt 5 - Meldertausch | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Auftragsnummer 26-080462 AG AN | Nicht auszufüllen bei SAA ohne BMA | ||||
| U | |||||
| n Alle Preise in EUR (netto) | Vergütung - Meldertausch | ||||
| NR | t eLeistung | Pos. LV | Lieferung | Montage einschl. Konfiguration | |
| pro Stück | |||||
| 1 | r | t b e a r | |||
| 2 | |||||
| 3 | l | ||||
| 4 | a | ||||
| 5 | |||||
| 6 | g | ||||
| 7 | |||||
| 8 | e | ||||
| 9 | n | ||||
| 10 | |||||
| 11 | |||||
| 12 | n | ||||
| 13 | |||||
| 14 | i | ||||
| 15 | |||||
| 16 | c | ||||
| 17 | h | ||||
| 18 | |||||
| 19 | |||||
| 20 | |||||
| 21 | |||||
| 22 | |||||
| 23 | |||||
| 24 | |||||
| 25 | |||||
| 26 | |||||
| 27 |
rb
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 135]
26-080462 Vertrag InstandGMA 2018 Auftragsnummer des AG ....................
Anlage 5: Regelungen für die elektronische Rechnungsstellung
16.09.2026 Stand: ...................................
U
n
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermitteln.
t
Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UeStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu enthalten:
r
• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt.
l
• Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
a
• Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
g
• Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
e
n
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektronischen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
n
i
c
Die Parteien sind sich darüber einig, dass Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des Auftraggebers
h
begründen können.
t
b
Für den Auftraggeber: Füer den Auftragnehmer:
a
r
................................................ .............................. ................................................. ..................................... (Ort) (Datum) (Ort) (Datum)
b
e
i
............................................................. .............................................. Unterschrift Unterschrift t
b
a
r
*
AMEV - Vertrag InstandGMA 2018
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 136]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage A G 410 / Sanitäranlagen |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(eW) artung_2018_Vertrag-0222, Wartung_2018_ErgVM_Stoerung-1020 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h Störungsbeseitigung
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 137]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
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i
c
h
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a
r
b
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b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 138]
Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
U
für2 eine Bestandsanlage n für2
t
Zwischen: Freistaat Bayern
e
r
l
vertreten durch: Regierung von Niederbayern aANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
g
e
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
Auftragsnummer des 26-080462 Auftraggebers: und der Firma n
i
c
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
h
Auftragsnummer des
t
Auftragnehmers: AG 410 / Sanitäranlage n wird für Standort(e) der Anlage(n): Sta dtfeldstraße 33, 94469b Deggendorf
e
a
Betreiber der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANrKER-Einrichtung Deggendorf
b
Nutzer der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
i
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau Dienststelle: Am Schanzl 2 t 94032 Passau
b
a
folgende Vereinbarung getroffen: r
*
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 139]
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
U
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n v n om3 0 7 . 0 9 . 2 0 2 6 aufgeführt sind. Die tBestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Dem Auftra l gnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 0 7 . 0 9 .2 0 2 6 3 beschriebenena Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandgteil (siehe Nr.12, Anhang 2). Die Arbeitskarten eenthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind. n Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Anuswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise deni Bietern überlassen werden.
c
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch
h
diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein. t In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe un d Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2
b
sind.
e
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenaden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
r
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhabng mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
e
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
i
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
t
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
b
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
a
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
r
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartu*ngstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 140]
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn-
U
und Feiertagen) auszuführen und zwar
n
t
e
r
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich
l
beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
a
Ist zu erwarteng, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden,
e
ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
n
- Pflichten des Auftragn ehmers
n
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
i
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
c
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen
h
Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sindt zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
b
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
e
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeaschränkt.
r
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und bHilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. e
i
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
t
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 5: b Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
a
r
*
4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 141]
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen
U
Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
n
schriftlich hinzuweisen.
t
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
e
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
r
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinltervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
a
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die eglektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3
e
n
n
- Ausführung der Leistung
i
c
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
h
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendtig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselte n Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
b
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leist
e
ungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Baerufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
r
b
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7
e
Herr/Frau Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. i
t
b
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt saich nicht auf die fachgerechte Ausführung. r
*
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 142]
4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
U
n
t
- Vergüetung
r
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden
l
nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt
a
des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 10
g
Für von € Für e von € Für n von € Für von € Für von €
n
Für von €
i
Für von €
c
Für von € Für h von € Für t von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % €
b
Brutto-Vergütung pro Jahr €
e
Mit dieser Vergütung sind abgegolten11:
a
• die Wartung nach Nr. 2.1,
r
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
b
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
e
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
i
je Teil werden gesondert vergütet),
t
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und b–stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu lieferndena Materialien,
r
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
*
8 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 143]
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, Uz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
n
Sonn- und Feiertagszuschläge.
t
e
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
r
Stundenvlerrechnungssatz: a Obermonteur €12 g Monteur €12 eHelfer €12
n
Zuschlag für Leistung en außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden n %12 Nacht-/Schichtarbeit i %12 Sonn-/Feiertagsarbeit c %12
h
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): t €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgeleg ene km12 Niederlassung
b
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12
e
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
a
r
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
b
Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). e
i
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf
t
Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender
b
Preisgleitklausel angepasst werden.
a
E
K = K ⋅P + P ⋅ n r
n A E
E
*
12 vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 144]
Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
U
K = neue Vergütung n
n
P = = Allgemeinkostenanteil A
t
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E e A E r Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
l
E = neues Enatgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
g
Maßgebender Tarifvertrag14
e
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
n
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
i
Betriebsvereinbarungen)
c
Maßgebende Entgeltgruppe15
h
t
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
b
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat naech Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch dean Auftragnehmer.
r
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterabngaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden. e
i
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
t
benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
b
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
a
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
r
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16: * 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 7
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 145]
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
U
n
Die tErfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
e
r
- Mängelansprüche
l
Die Verjährunagsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
g
- Haftung
e
7.1 Werden im Zusammnenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlag en verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
n
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
i
c
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
h
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
t
Vermögensschäden auf 500 .000 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
b
e
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden
a
verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe rFahrlässigkeit trifft.
b
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
e
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 18 i
t
Sachschäden 1.00 0.000 € b
a
Vermögensschäden € 50.000
r
Personenschäden 1.00 0.000 € *
17 vom Auftraggeber auszufüllen 18 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 8
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 146]
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 19 U am n an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
t
und beträgt 4 Jahre.
e
rEine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jalhr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
a
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
g
Die Neuausschreeibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses nzu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.
n
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aius wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
c
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
h
b) die in der/den Bestandsliste/n atufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
b
von Dritten gewartet werden müssen
e
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
a
hat (§ 323 BGB)
r
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
b
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
e
eingerichtet ist
i
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet toder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masbse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage
a
gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
r
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
*
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 147]
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot
U
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom n 8. November 2004“.20
t
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straefbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettrbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB
l
(Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
a
und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
g
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur
e
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
n
Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der/n Benstandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
i
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
c
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die vohraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
t
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
b
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführteen Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
a
werden.
r
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des
b
Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
e
- Pflichten des Auftraggebers
i
t
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
b
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellena und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. r
*
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 10
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 148]
keine
U
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
t
- Gerichetsstand
r
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
l
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
a
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. g
e
- Schriftform und salvatorische Klausel
n
11.1 Änderungen und Ergän zungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen denr Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel
i
von Ansprechpersonen).
c
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeith einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übtrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine
b
Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 11
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 149]
- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
U
n
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
t
KG
e
KG
r
KG
l
KG
a
KG
g
KG
e
KG
n
KG KG
n
i
c
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24:
h
, den , den
t
………………………………………….. …………………………………………..
b
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
e
a
r
b
Erklärung: e
i
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweitt erforderlich ausgefüllt.
b
a
r
*
22 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 12
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[Seite 150]
Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen
- nachstehend Grundvertrag genannt –
U
Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil
n
t
Zwischen: e Freistaat Bayern
r
l
a
vertreten durch: Regierung von Niederbayern gANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
e
n
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
und der Firma
i
c
h
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
t
wird für AG 410 / Sanitäranlag en
Standort(e) der Anlage(n): S tadtfeldstraße 33, 9446
b
9 Deggendorf
e
a
r
b
Betreiber der Anlage(n): Regierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
Nutzer der Anlage(n): i Regierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
t
b
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau a Dienststelle: Am Schanzl 2
r
94032 Passau
*
07.09.2026 ergänzend zum Grundvertrag vom folgender Vertrag geschlossen.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer1b en
[Seite 151]
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Störungsbeseitigung an den im Grundvertrag erfassten technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet - außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
U
n
1.2 Die Vereinbarungen des Grundvertrages gelten auch für den Ergänzungsvertrag, jedoch mit dten nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Die Nr. 2.4 dles Grundvertrages verliert die Gültigkeit.
a
2.2 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu bgeseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden.
e
Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu
n
gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzusch n ließen. Sollten dabei aus anlagenspiezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die
c
vom Auftraggeber genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit
h
oder Umwelt sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen (siehe Nr. 3.2t). Eine Bereitschaftszentrale kann aus Telefa x, Mobiltelefonmit mit Alphaservice, ggf. PC oder vergleichbaren Komponenten bestehen. Die Leistung der
b
Bereitschaftszentrale kann auch einer Fremdfirma übertragen werden.
e
2.3 Die Störungsbeseitigung gegebenenfalls einschließlich Optimierung der Anlage ist durchzuführen 1: a
r
ganzjährig
b
innerhalb der Heizperiode (01.10. bis 30.04.)
e
und dabei
i
in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr an 7 Tagen der Woche
t
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
b
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. auch nachts und an
a
Sonn- und Feiertagen) und zwar
r
*
1 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer2ben
[Seite 152]
2.4 Zusätzlich sind folgende Störungen per Datenfernübertragung an die Bereitschaftszentrale zu melden2: (1) Störung des Brenners (bei allen Kessel)
(2) Störung Gasalarm
U
(3) Störung Wassermangel
n
(4) Min – Füllanzeige Öltank
t
(5) Leckanzeige – Öltank
e
(6) Störung Heizkreise
r
(7) Störung Brauch-Warmwasser
l
(8) Störung der Datenübertragungseinrichtung
a
(9) Wärmeverteilung
g
(10)
e
(11)
n
(12)
n
Der Auftraggeber stellt dazu auf der Anlagenseite alle zur Vertragserfüllung benötigten Signale über potentialfreie Kointakte oder als Bus sowie einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz und einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur
c
Verfügung.
h
Eine Fernübertragungseinrichtung kann die Zuverlässigkeit des Anlagenbetriebes
t
verbessern. Falls diese Option beauftragt wird, müssen jederzeit Störungen übertragen und gespeichert werden kön nen. 2.5 Für jede Störungsbeseitigung ist ein Probtokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den
e
jährlichen Störungsauflistungen (mit Charakteristik) nach Nr. 2.6 beizufügen.
a
2.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jährlich am3 einen Bericht mit folgen-
r
genden Bestandteilen vorzulegen4:
b
(1) Wartungsberichte, (2) Störungsauflistungen mit Charakteristik und beeigefügten Entstörprotokollen, (3) im Rahmen des Ergänzungsvertrages vorgenomimene Instandsetzungsarbeiten mit Angabe der ausgetauschten Anlagenteile,
t
(4) Anlagenanalyse mit Angabe der voraussichtlich in absehbarer Zeit zu
b
erneuernden Analyseteilen.
a
r
*
2 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 3 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer3ben
[Seite 153]
- Vergütung
3.1 Für die Leistungen des Ergänzungsvertrages wird/werden (unabhängig von der Vergütung des Grundvertrages) nachstehende/n jährliche Vergütung/en5 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart6:
U
Für von €
n
Für von €
t
Für von € Füre von € Für r von € Für von €
l
Für von €
a
Für von €
g
Für von €
e
Für von €
n
Summe €
- Umsatzsteuer 19 % €
n
Gesamtbetrag € Mit dieser Vergütung sind abgegiolten: • Alle Leistungen des Auftragnechmers wie unter Nr. 2 beschrieben, bei Wahlmöglichkeit gelten nur die angekreuzten Leistungen,
h
• die Vorhaltung der benötigten Hard- und Software für die unter Nr. 2 gewählten Leistungen, t • alle Nebenkosten, z.B. Fahrt- un d Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn-
b
und Feiertagszuschläge, • kleine Instandsetzungsarbeiten im folgendene Umfang7: Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung baenötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Störung und Anlage.
r
Instandsetzungsarbeiten, sofern sie eine maximbale Arbeitszeit je Störung von Stunden (An- und Abfahrtzeiten werden nicht berechnet)
e
und maximale Materialkosten von € brutto (kalkulierter
i
Kostenanteil des Auftragnehmers) nicht überschreiten.
t
Übersteigt ein Teil (Arbeitsstunden, Materialkosten) den jeweiligen maxbimalen Ansatz, so trägt der Auftraggeber den übersteigenden Kostenteil.
a
r
Die Kosten sind auf der Basis von Nr. 5.2 und 5.5 des Grundvertrages zu ermitteln. Die Vergütung für im Zusammenhang mit der Wartung benötigter Ersatzteile na*ch Nr. 5.1 des Grundvertrages bleibt unberührt.
5 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 6 vom Bieter auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer4ben
[Seite 154]
3.2 Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers, z. B. bei Überschreitung vorstehender Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung - oder bei vorliegender Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist vom Auftraggeber sofort schriftlich zu bestätigen.
U
n
Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, sowteit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche
e
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicrher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.
l
a
- Vertragslaufzeit/Kündigung8
g
| g Es gelten die Bedingungen des Grundvertrages. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Abweichend vom Grundvertrag gilt Folgendes: | |||||||
| n | |||||||
| Die Laufzeit des Ergänzungsvertrages beginnt am | und beträgt | ||||||
| Jahre. | |||||||
| n | |||||||
| i Eine Verlängerung der Laufzeit des Ergänzungsvertrages jeweils um ein | |||||||
| c weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Ergänzungsvertrag nicht spätestens 3 | |||||||
| Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | |||||||
| h Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht vorgesehen. | |||||||
| t |
t
b
e
Für den Auftraggeber9: Für den Auftragnehmer9:
a
, den , den
r
b
e
………………………………………….. …………………………………………..
i
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
t
b
a
r
*
8 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 9 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer5ben
[Seite 155]
Bestandsliste Nr. 1 von 1
Anhang 1 zum Vertrag Datum: 07.09.2025
U
n
Bestandstliste für Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)
e
AG 410 / Sanitäranlagen
r
l
(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)
- Standort a Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf
g
e
n
- Hersteller/Typ:
n
i
- Baujahr
c
- Allgemeine Beschreibung/Nutzung:
h
t
b
e
a
r
b
Technische Daten: e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Wartung 2018 Bestandsliste
[Seite 156]
Deckblatt für Arbeitskarte Nr. 1 von 1
Anhang 2 zum Datum: 07.09.2026 Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) AG 410 / Sanitäranlagen
U
n
Arbeitskarte für
t
AG 410 / Sanitäranlagen (KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen)
e
r
l (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 157]
Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion
E-Rechnung
U
n
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermittetln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
e
enthalten:
r
l
• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungaen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
g
• De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
e
n
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektroni schen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
n
Die Parteien sind sich darüber einig, dasis Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des
c
Auftraggebers begründen können.
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 158]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage A G 420 / Wärmeversorgungsanlagen |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(eW) artung_2018_Vertrag-0222, Wartung_2018_ErgVM_Stoerung-1020 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h Störungsbeseitigung
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 159]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
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Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
U
für2 eine Bestandsanlage n für2
t
Zwischen: Freistaat Bayern
e
r
l
vertreten durch: Regierung von Niederbayern aANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
g
e
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
Auftragsnummer des 26-080462 Auftraggebers: und der Firma n
i
c
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
h
Auftragsnummer des
t
Auftragnehmers: AG 420 / Wärmeversor gungsanlagen wird für Standort(e) der Anlage(n): Sta dtfeldstraße 33, 94469b Deggendorf
e
a
Betreiber der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANrKER-Einrichtung Deggendorf
b
Nutzer der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
i
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau Dienststelle: Am Schanzl 2 t 94032 Passau
b
a
folgende Vereinbarung getroffen: r
*
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
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- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
U
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n v n om3 0 7 aufgeführt sind. Die tBestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Dem Auftra l gnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 0 7 . 0 9 .2 0 2 6 3 beschriebenena Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandgteil (siehe Nr.12, Anhang 2). Die Arbeitskarten eenthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind. n Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Anuswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise deni Bietern überlassen werden.
c
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch
h
diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein. t In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe un d Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2
b
sind.
e
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenaden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
r
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhabng mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
e
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
i
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
t
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
b
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
a
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
r
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartu*ngstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
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Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn-
U
und Feiertagen) auszuführen und zwar
n
t
e
r
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich
l
beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
a
Ist zu erwarteng, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden,
e
ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
n
- Pflichten des Auftragn ehmers
n
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
i
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
c
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen
h
Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sindt zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
b
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
e
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeaschränkt.
r
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und bHilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. e
i
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
t
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 5: b Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
a
r
*
4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
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zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen
U
Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
n
schriftlich hinzuweisen.
t
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
e
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
r
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinltervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
a
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die eglektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3
e
n
n
- Ausführung der Leistung
i
c
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
h
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendtig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselte n Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
b
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leist
e
ungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Baerufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
r
b
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7
e
Herr/Frau Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. i
t
b
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt saich nicht auf die fachgerechte Ausführung. r
*
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
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4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
U
n
t
- Vergüetung
r
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden
l
nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt
a
des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 10
g
Für von € Für e von € Für n von € Für von € Für von €
n
Für von €
i
Für von €
c
Für von € Für h von € Für t von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % €
b
Brutto-Vergütung pro Jahr €
e
Mit dieser Vergütung sind abgegolten11:
a
• die Wartung nach Nr. 2.1,
r
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
b
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
e
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
i
je Teil werden gesondert vergütet),
t
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und b–stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu lieferndena Materialien,
r
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
*
8 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
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vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, Uz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
n
Sonn- und Feiertagszuschläge.
t
e
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
r
Stundenvlerrechnungssatz: a Obermonteur €12 g Monteur €12 eHelfer €12
n
Zuschlag für Leistung en außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden n %12 Nacht-/Schichtarbeit i %12 Sonn-/Feiertagsarbeit c %12
h
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): t €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgeleg ene km12 Niederlassung
b
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12
e
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
a
r
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
b
Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). e
i
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf
t
Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender
b
Preisgleitklausel angepasst werden.
a
E
K = K ⋅P + P ⋅ n r
n A E
E
*
12 vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
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Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
U
K = neue Vergütung n
n
P = = Allgemeinkostenanteil A
t
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E e A E r Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
l
E = neues Enatgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
g
Maßgebender Tarifvertrag14
e
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
n
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
i
Betriebsvereinbarungen)
c
Maßgebende Entgeltgruppe15
h
t
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
b
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat naech Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch dean Auftragnehmer.
r
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterabngaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden. e
i
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
t
benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
b
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
a
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
r
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16: * 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 7
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jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
U
n
Die tErfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
e
r
- Mängelansprüche
l
Die Verjährunagsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
g
- Haftung
e
7.1 Werden im Zusammnenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlag en verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
n
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
i
c
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
h
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
t
Vermögensschäden auf 500 .000 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
b
e
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden
a
verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe rFahrlässigkeit trifft.
b
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
e
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 18 i
t
Sachschäden 1.00 0.000 € b
a
Vermögensschäden € 50.000
r
Personenschäden 1.00 0.000 € *
17 vom Auftraggeber auszufüllen 18 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 8
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[Seite 168]
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 19 U am n an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
t
und beträgt 4 Jahre.
e
rEine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jalhr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
a
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
g
Die Neuausschreeibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses nzu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.
n
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aius wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
c
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
h
b) die in der/den Bestandsliste/n atufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
b
von Dritten gewartet werden müssen
e
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
a
hat (§ 323 BGB)
r
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
b
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
e
eingerichtet ist
i
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet toder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masbse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage
a
gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
r
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
*
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 9
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[Seite 169]
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot
U
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom n 8. November 2004“.20
t
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straefbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettrbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB
l
(Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
a
und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
g
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur
e
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
n
Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der/n Benstandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
i
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
c
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die vohraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
t
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
b
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführteen Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
a
werden.
r
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des
b
Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
e
- Pflichten des Auftraggebers
i
t
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
b
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellena und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. r
*
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 10
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[Seite 170]
keine
U
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
t
- Gerichetsstand
r
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
l
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
a
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. g
e
- Schriftform und salvatorische Klausel
n
11.1 Änderungen und Ergän zungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen denr Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel
i
von Ansprechpersonen).
c
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeith einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übtrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine
b
Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 11
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[Seite 171]
- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
U
n
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
t
KG
e
KG
r
KG
l
KG
a
KG
g
KG
e
KG
n
KG KG
n
i
c
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24:
h
, den , den
t
………………………………………….. …………………………………………..
b
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
e
a
r
b
Erklärung: e
i
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweitt erforderlich ausgefüllt.
b
a
r
*
22 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 12
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[Seite 172]
Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen
- nachstehend Grundvertrag genannt –
U
Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil
n
t
Zwischen: e Freistaat Bayern
r
l
a
vertreten durch: Regierung von Niederbayern gANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
e
n
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
und der Firma
i
c
h
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
t
wird für AG 420 / Wärmeverso rgungsanlagen
Standort(e) der Anlage(n): S tadtfeldstraße 33, 9446
b
9 Deggendorf
e
a
r
b
Betreiber der Anlage(n): Regierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
Nutzer der Anlage(n): i Regierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
t
b
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau a Dienststelle: Am Schanzl 2
r
94032 Passau
*
07.09.2026 ergänzend zum Grundvertrag vom folgender Vertrag geschlossen.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer1b en
[Seite 173]
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Störungsbeseitigung an den im Grundvertrag erfassten technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet - außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
U
n
1.2 Die Vereinbarungen des Grundvertrages gelten auch für den Ergänzungsvertrag, jedoch mit dten nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Die Nr. 2.4 dles Grundvertrages verliert die Gültigkeit.
a
2.2 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu bgeseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden.
e
Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu
n
gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzusch n ließen. Sollten dabei aus anlagenspiezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die
c
vom Auftraggeber genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit
h
oder Umwelt sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen (siehe Nr. 3.2t). Eine Bereitschaftszentrale kann aus Telefa x, Mobiltelefonmit mit Alphaservice, ggf. PC oder vergleichbaren Komponenten bestehen. Die Leistung der
b
Bereitschaftszentrale kann auch einer Fremdfirma übertragen werden.
e
2.3 Die Störungsbeseitigung gegebenenfalls einschließlich Optimierung der Anlage ist durchzuführen 1: a
r
ganzjährig
b
innerhalb der Heizperiode (01.10. bis 30.04.)
e
und dabei
i
in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr an 7 Tagen der Woche
t
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
b
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. auch nachts und an
a
Sonn- und Feiertagen) und zwar
r
*
1 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer2ben
[Seite 174]
2.4 Zusätzlich sind folgende Störungen per Datenfernübertragung an die Bereitschaftszentrale zu melden2: (1) Störung des Brenners (bei allen Kessel)
(2) Störung Gasalarm
U
(3) Störung Wassermangel
n
(4) Min – Füllanzeige Öltank
t
(5) Leckanzeige – Öltank
e
(6) Störung Heizkreise
r
(7) Störung Brauch-Warmwasser
l
(8) Störung der Datenübertragungseinrichtung
a
(9) Wärmeverteilung
g
(10)
e
(11)
n
(12)
n
Der Auftraggeber stellt dazu auf der Anlagenseite alle zur Vertragserfüllung benötigten Signale über potentialfreie Kointakte oder als Bus sowie einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz und einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur
c
Verfügung.
h
Eine Fernübertragungseinrichtung kann die Zuverlässigkeit des Anlagenbetriebes
t
verbessern. Falls diese Option beauftragt wird, müssen jederzeit Störungen übertragen und gespeichert werden kön nen. 2.5 Für jede Störungsbeseitigung ist ein Probtokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den
e
jährlichen Störungsauflistungen (mit Charakteristik) nach Nr. 2.6 beizufügen.
a
2.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jährlich am3 einen Bericht mit folgen-
r
genden Bestandteilen vorzulegen4:
b
(1) Wartungsberichte, (2) Störungsauflistungen mit Charakteristik und beeigefügten Entstörprotokollen, (3) im Rahmen des Ergänzungsvertrages vorgenomimene Instandsetzungsarbeiten mit Angabe der ausgetauschten Anlagenteile,
t
(4) Anlagenanalyse mit Angabe der voraussichtlich in absehbarer Zeit zu
b
erneuernden Analyseteilen.
a
r
*
2 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 3 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer3ben
[Seite 175]
- Vergütung
3.1 Für die Leistungen des Ergänzungsvertrages wird/werden (unabhängig von der Vergütung des Grundvertrages) nachstehende/n jährliche Vergütung/en5 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart6:
U
Für von €
n
Für von €
t
Für von € Füre von € Für r von € Für von €
l
Für von €
a
Für von €
g
Für von €
e
Für von €
n
Summe €
- Umsatzsteuer 19 % €
n
Gesamtbetrag € Mit dieser Vergütung sind abgegiolten: • Alle Leistungen des Auftragnechmers wie unter Nr. 2 beschrieben, bei Wahlmöglichkeit gelten nur die angekreuzten Leistungen,
h
• die Vorhaltung der benötigten Hard- und Software für die unter Nr. 2 gewählten Leistungen, t • alle Nebenkosten, z.B. Fahrt- un d Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn-
b
und Feiertagszuschläge, • kleine Instandsetzungsarbeiten im folgendene Umfang7: Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung baenötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Störung und Anlage.
r
Instandsetzungsarbeiten, sofern sie eine maximbale Arbeitszeit je Störung von Stunden (An- und Abfahrtzeiten werden nicht berechnet)
e
und maximale Materialkosten von € brutto (kalkulierter
i
Kostenanteil des Auftragnehmers) nicht überschreiten.
t
Übersteigt ein Teil (Arbeitsstunden, Materialkosten) den jeweiligen maxbimalen Ansatz, so trägt der Auftraggeber den übersteigenden Kostenteil.
a
r
Die Kosten sind auf der Basis von Nr. 5.2 und 5.5 des Grundvertrages zu ermitteln. Die Vergütung für im Zusammenhang mit der Wartung benötigter Ersatzteile na*ch Nr. 5.1 des Grundvertrages bleibt unberührt.
5 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 6 vom Bieter auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer4ben
[Seite 176]
3.2 Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers, z. B. bei Überschreitung vorstehender Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung - oder bei vorliegender Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist vom Auftraggeber sofort schriftlich zu bestätigen.
U
n
Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, sowteit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche
e
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicrher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.
l
a
- Vertragslaufzeit/Kündigung8
g
| g Es gelten die Bedingungen des Grundvertrages. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Abweichend vom Grundvertrag gilt Folgendes: | |||||||
| n | |||||||
| Die Laufzeit des Ergänzungsvertrages beginnt am | und beträgt | ||||||
| Jahre. | |||||||
| n | |||||||
| i Eine Verlängerung der Laufzeit des Ergänzungsvertrages jeweils um ein | |||||||
| c weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Ergänzungsvertrag nicht spätestens 3 | |||||||
| Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | |||||||
| h Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht vorgesehen. | |||||||
| t |
t
b
e
Für den Auftraggeber9: Für den Auftragnehmer9:
a
, den , den
r
b
e
………………………………………….. …………………………………………..
i
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
t
b
a
r
*
8 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 9 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer5ben
[Seite 177]
Bestandsliste Nr. 1 von 1
Anhang 1 zum Vertrag Datum: 07.09.2025
U
n
Bestandstliste für Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)
e
AG 420 / Wärmeversorgungsanalgen
r
l
(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)
- Standort a Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf
g
e
n
- Hersteller/Typ:
n
i
- Baujahr
c
- Allgemeine Beschreibung/Nutzung:
h
t
b
e
a
r
b
Technische Daten: e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Wartung 2018 Bestandsliste
[Seite 178]
Deckblatt für Arbeitskarte Nr. 1 von 1
Anhang 2 zum Datum: 07.09.2026 Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) AG 420 / Wärmeversorgungsanlagen
U
n
Arbeitskarte für
t
AG 420 / Wärmeversorgungsanlagen
e
r
l (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 179]
Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion
E-Rechnung
U
n
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermittetln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
e
enthalten:
r
l
• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungaen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
g
• De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
e
n
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektroni schen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
n
Die Parteien sind sich darüber einig, dasis Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des
c
Auftraggebers begründen können.
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 180]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage A G 430 / Raumlufttechnische Anlagen |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(eW) artung_2018_Vertrag-0222, Wartung_2018_ErgVM_Stoerung-1020 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h Störungsbeseitigung
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 181]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 182]
Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
U
für2 eine Bestandsanlage n für2
t
Zwischen: Freistaat Bayern
e
r
l
vertreten durch: Regierung von Niederbayern aANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
g
e
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
Auftragsnummer des 26-080462 Auftraggebers: und der Firma n
i
c
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
h
Auftragsnummer des
t
Auftragnehmers: AG 430 / Raumlufttech nische Anlagen wird für Standort(e) der Anlage(n): Sta dtfeldstraße 33, 94469b Deggendorf
e
a
Betreiber der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANrKER-Einrichtung Deggendorf
b
Nutzer der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
i
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau Dienststelle: Am Schanzl 2 t 94032 Passau
b
a
folgende Vereinbarung getroffen: r
*
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 183]
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
U
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n v n om3 0 7 . 0 9 . 2 0 2 6 aufgeführt sind. Die tBestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Dem Auftra l gnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 0 7 . 0 9 .2 0 2 6 3 beschriebenena Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandgteil (siehe Nr.12, Anhang 2). Die Arbeitskarten eenthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind. n Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Anuswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise deni Bietern überlassen werden.
c
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch
h
diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein. t In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe un d Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2
b
sind.
e
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenaden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
r
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhabng mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
e
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
i
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
t
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
b
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
a
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
r
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartu*ngstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 184]
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn-
U
und Feiertagen) auszuführen und zwar
n
t
e
r
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich
l
beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
a
Ist zu erwarteng, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden,
e
ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
n
- Pflichten des Auftragn ehmers
n
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
i
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
c
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen
h
Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sindt zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
b
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
e
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeaschränkt.
r
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und bHilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. e
i
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
t
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 5: b Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
a
r
*
4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 185]
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen
U
Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
n
schriftlich hinzuweisen.
t
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
e
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
r
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinltervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
a
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die eglektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3
e
n
n
- Ausführung der Leistung
i
c
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
h
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendtig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselte n Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
b
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leist
e
ungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Baerufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
r
b
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7
e
Herr/Frau Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. i
t
b
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt saich nicht auf die fachgerechte Ausführung. r
*
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 186]
4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
U
n
t
- Vergüetung
r
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden
l
nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt
a
des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 10
g
Für von € Für e von € Für n von € Für von € Für von €
n
Für von €
i
Für von €
c
Für von € Für h von € Für t von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % €
b
Brutto-Vergütung pro Jahr €
e
Mit dieser Vergütung sind abgegolten11:
a
• die Wartung nach Nr. 2.1,
r
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
b
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
e
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
i
je Teil werden gesondert vergütet),
t
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und b–stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu lieferndena Materialien,
r
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
*
8 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 187]
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, Uz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
n
Sonn- und Feiertagszuschläge.
t
e
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
r
Stundenvlerrechnungssatz: a Obermonteur €12 g Monteur €12 eHelfer €12
n
Zuschlag für Leistung en außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden n %12 Nacht-/Schichtarbeit i %12 Sonn-/Feiertagsarbeit c %12
h
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): t €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgeleg ene km12 Niederlassung
b
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12
e
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
a
r
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
b
Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). e
i
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf
t
Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender
b
Preisgleitklausel angepasst werden.
a
E
K = K ⋅P + P ⋅ n r
n A E
E
*
12 vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 188]
Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
U
K = neue Vergütung n
n
P = = Allgemeinkostenanteil A
t
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E e A E r Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
l
E = neues Enatgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
g
Maßgebender Tarifvertrag14
e
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
n
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
i
Betriebsvereinbarungen)
c
Maßgebende Entgeltgruppe15
h
t
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
b
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat naech Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch dean Auftragnehmer.
r
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterabngaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden. e
i
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
t
benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
b
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
a
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
r
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16: * 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 7
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 189]
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
U
n
Die tErfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
e
r
- Mängelansprüche
l
Die Verjährunagsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
g
- Haftung
e
7.1 Werden im Zusammnenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlag en verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
n
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
i
c
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
h
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
t
Vermögensschäden auf 500 .000 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
b
e
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden
a
verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe rFahrlässigkeit trifft.
b
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
e
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 18 i
t
Sachschäden 1.00 0.000 € b
a
Vermögensschäden € 50.000
r
Personenschäden 1.00 0.000 € *
17 vom Auftraggeber auszufüllen 18 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 8
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 190]
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 19 U am n an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
t
und beträgt 4 Jahre.
e
rEine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jalhr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
a
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
g
Die Neuausschreeibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses nzu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.
n
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aius wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
c
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
h
b) die in der/den Bestandsliste/n atufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
b
von Dritten gewartet werden müssen
e
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
a
hat (§ 323 BGB)
r
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
b
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
e
eingerichtet ist
i
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet toder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masbse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage
a
gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
r
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
*
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 191]
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot
U
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom n 8. November 2004“.20
t
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straefbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettrbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB
l
(Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
a
und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
g
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur
e
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
n
Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der/n Benstandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
i
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
c
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die vohraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
t
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
b
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführteen Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
a
werden.
r
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des
b
Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
e
- Pflichten des Auftraggebers
i
t
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
b
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellena und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. r
*
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 10
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 192]
keine
U
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
t
- Gerichetsstand
r
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
l
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
a
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. g
e
- Schriftform und salvatorische Klausel
n
11.1 Änderungen und Ergän zungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen denr Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel
i
von Ansprechpersonen).
c
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeith einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übtrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine
b
Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 11
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 193]
- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
U
n
KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)
t
KG
e
KG
r
KG
l
KG
a
KG
g
KG
e
KG
n
KG KG
n
i
c
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24:
h
, den , den
t
………………………………………….. …………………………………………..
b
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
e
a
r
b
Erklärung: e
i
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweitt erforderlich ausgefüllt.
b
a
r
*
22 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 12
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 194]
Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen
- nachstehend Grundvertrag genannt –
U
Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil
n
t
Zwischen: e Freistaat Bayern
r
l
a
vertreten durch: Regierung von Niederbayern gANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
e
n
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
und der Firma
i
c
h
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
t
wird für AG 430 / Raumlufttec hnische Anlagen
Standort(e) der Anlage(n): S tadtfeldstraße 33, 9446
b
9 Deggendorf
e
a
r
b
Betreiber der Anlage(n): Regierung von Niederbayern, ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
Nutzer der Anlage(n): i Regierung von Niederbayern, ANKER-Einrichtung Deggendorf
t
b
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau a Dienststelle: Am Schanzl 2
r
94032 Passau
*
07.09.2026 ergänzend zum Grundvertrag vom folgender Vertrag geschlossen.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer1b en
[Seite 195]
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Störungsbeseitigung an den im Grundvertrag erfassten technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet - außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
U
n
1.2 Die Vereinbarungen des Grundvertrages gelten auch für den Ergänzungsvertrag, jedoch mit dten nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Die Nr. 2.4 dles Grundvertrages verliert die Gültigkeit.
a
2.2 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu bgeseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden.
e
Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu
n
gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzusch n ließen. Sollten dabei aus anlagenspiezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die
c
vom Auftraggeber genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit
h
oder Umwelt sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen (siehe Nr. 3.2t). Eine Bereitschaftszentrale kann aus Telefa x, Mobiltelefonmit mit Alphaservice, ggf. PC oder vergleichbaren Komponenten bestehen. Die Leistung der
b
Bereitschaftszentrale kann auch einer Fremdfirma übertragen werden.
e
2.3 Die Störungsbeseitigung gegebenenfalls einschließlich Optimierung der Anlage ist durchzuführen 1: a
r
ganzjährig
b
innerhalb der Heizperiode (01.10. bis 30.04.)
e
und dabei
i
in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr an 7 Tagen der Woche
t
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
b
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. auch nachts und an
a
Sonn- und Feiertagen) und zwar
r
*
1 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer2ben
[Seite 196]
2.4 Zusätzlich sind folgende Störungen per Datenfernübertragung an die Bereitschaftszentrale zu melden2: (1) Störung des Brenners (bei allen Kessel)
(2) Störung Gasalarm
U
(3) Störung Wassermangel
n
(4) Min – Füllanzeige Öltank
t
(5) Leckanzeige – Öltank
e
(6) Störung Heizkreise
r
(7) Störung Brauch-Warmwasser
l
(8) Störung der Datenübertragungseinrichtung
a
(9) Wärmeverteilung
g
(10)
e
(11)
n
(12)
n
Der Auftraggeber stellt dazu auf der Anlagenseite alle zur Vertragserfüllung benötigten Signale über potentialfreie Kointakte oder als Bus sowie einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz und einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur
c
Verfügung.
h
Eine Fernübertragungseinrichtung kann die Zuverlässigkeit des Anlagenbetriebes
t
verbessern. Falls diese Option beauftragt wird, müssen jederzeit Störungen übertragen und gespeichert werden kön nen. 2.5 Für jede Störungsbeseitigung ist ein Probtokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den
e
jährlichen Störungsauflistungen (mit Charakteristik) nach Nr. 2.6 beizufügen.
a
2.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jährlich am3 einen Bericht mit folgen-
r
genden Bestandteilen vorzulegen4:
b
(1) Wartungsberichte, (2) Störungsauflistungen mit Charakteristik und beeigefügten Entstörprotokollen, (3) im Rahmen des Ergänzungsvertrages vorgenomimene Instandsetzungsarbeiten mit Angabe der ausgetauschten Anlagenteile,
t
(4) Anlagenanalyse mit Angabe der voraussichtlich in absehbarer Zeit zu
b
erneuernden Analyseteilen.
a
r
*
2 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 3 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer3ben
[Seite 197]
- Vergütung
3.1 Für die Leistungen des Ergänzungsvertrages wird/werden (unabhängig von der Vergütung des Grundvertrages) nachstehende/n jährliche Vergütung/en5 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart6:
U
Für von €
n
Für von €
t
Für von € Füre von € Für r von € Für von €
l
Für von €
a
Für von €
g
Für von €
e
Für von €
n
Summe €
- Umsatzsteuer 19 % €
n
Gesamtbetrag € Mit dieser Vergütung sind abgegiolten: • Alle Leistungen des Auftragnechmers wie unter Nr. 2 beschrieben, bei Wahlmöglichkeit gelten nur die angekreuzten Leistungen,
h
• die Vorhaltung der benötigten Hard- und Software für die unter Nr. 2 gewählten Leistungen, t • alle Nebenkosten, z.B. Fahrt- un d Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn-
b
und Feiertagszuschläge, • kleine Instandsetzungsarbeiten im folgendene Umfang7: Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung baenötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Störung und Anlage.
r
Instandsetzungsarbeiten, sofern sie eine maximbale Arbeitszeit je Störung von Stunden (An- und Abfahrtzeiten werden nicht berechnet)
e
und maximale Materialkosten von € brutto (kalkulierter
i
Kostenanteil des Auftragnehmers) nicht überschreiten.
t
Übersteigt ein Teil (Arbeitsstunden, Materialkosten) den jeweiligen maxbimalen Ansatz, so trägt der Auftraggeber den übersteigenden Kostenteil.
a
r
Die Kosten sind auf der Basis von Nr. 5.2 und 5.5 des Grundvertrages zu ermitteln. Die Vergütung für im Zusammenhang mit der Wartung benötigter Ersatzteile na*ch Nr. 5.1 des Grundvertrages bleibt unberührt.
5 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 6 vom Bieter auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer4ben
[Seite 198]
3.2 Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers, z. B. bei Überschreitung vorstehender Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung - oder bei vorliegender Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist vom Auftraggeber sofort schriftlich zu bestätigen.
U
n
Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, sowteit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche
e
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicrher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.
l
a
- Vertragslaufzeit/Kündigung8
g
| g Es gelten die Bedingungen des Grundvertrages. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Abweichend vom Grundvertrag gilt Folgendes: | |||||||
| n | |||||||
| Die Laufzeit des Ergänzungsvertrages beginnt am | und beträgt | ||||||
| Jahre. | |||||||
| n | |||||||
| i Eine Verlängerung der Laufzeit des Ergänzungsvertrages jeweils um ein | |||||||
| c weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Ergänzungsvertrag nicht spätestens 3 | |||||||
| Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | |||||||
| h Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht vorgesehen. | |||||||
| t |
t
b
e
Für den Auftraggeber9: Für den Auftragnehmer9:
a
, den , den
r
b
e
………………………………………….. …………………………………………..
i
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
t
b
a
r
*
8 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 9 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer5ben
[Seite 199]
Bestandsliste Nr. 1 von 1
Anhang 1 zum Vertrag Datum: 07.09.2025
U
n
Bestandstliste für Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)
e
AG 430 / Raumlufttechnische Anlagen
r
l
(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)
- Standort a Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf
g
e
n
- Hersteller/Typ:
n
i
- Baujahr
c
- Allgemeine Beschreibung/Nutzung:
h
t
b
e
a
r
b
Technische Daten: e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Wartung 2018 Bestandsliste
[Seite 200]
Deckblatt für Arbeitskarte Nr. 1 von 1
Anhang 2 zum Datum: 07.09.2026 Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) AG 430 / Raumlufttechnische Anlagen
U
n
Arbeitskarte für
t
AG 430 / Raumlufttechnische Anlagen
e
r
l (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 201]
Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion
E-Rechnung
U
n
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermittetln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
e
enthalten:
r
l
• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungaen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
g
• De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
e
n
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektroni schen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
n
Die Parteien sind sich darüber einig, dasis Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des
c
Auftraggebers begründen können.
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 202]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage A G 445 / Beleuchtungsanlagen |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(eW) artung_2018_Vertrag-0222, Wartung_2018_ErgVM_Stoerung-1020 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h Störungsbeseitigung
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 203]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 204]
Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
U
für2 eine Bestandsanlage n für2
t
Zwischen: Freistaat Bayern
e
r
l
vertreten durch: Regierung von Niederbayern aANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
g
e
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
Auftragsnummer des 26-080462 Auftraggebers: und der Firma n
i
c
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
h
Auftragsnummer des
t
Auftragnehmers: AG 445 / Beleuchtungs anlagen (Sicherheitsbeleuchtung) wird für Standort(e) der Anlage(n): Sta dtfeldstraße 33, 94469b Deggendorf
e
a
Betreiber der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANrKER-Einrichtung Deggendorf
b
Nutzer der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
i
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau Dienststelle: Am Schanzl 2 t 94032 Passau
b
a
folgende Vereinbarung getroffen: r
*
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 205]
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
U
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n v n om3 0 9 . 0 9 . 2 0 2 6 aufgeführt sind. Die tBestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Dem Auftra l gnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 0 9 . 0 9 .2 0 2 6 3 beschriebenena Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandgteil (siehe Nr.12, Anhang 2). Die Arbeitskarten eenthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind. n Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Anuswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise deni Bietern überlassen werden.
c
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch
h
diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein. t In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe un d Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2
b
sind.
e
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenaden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
r
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhabng mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
e
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
i
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
t
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
b
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
a
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
r
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartu*ngstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 206]
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn-
U
und Feiertagen) auszuführen und zwar
n
t
e
r
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich
l
beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
a
Ist zu erwarteng, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden,
e
ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
n
- Pflichten des Auftragn ehmers
n
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
i
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
c
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen
h
Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sindt zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
b
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
e
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeaschränkt.
r
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und bHilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. e
i
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
t
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 5: b Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
a
r
*
4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 207]
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen
U
Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
n
schriftlich hinzuweisen.
t
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
e
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
r
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinltervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
a
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die eglektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3
e
n
n
- Ausführung der Leistung
i
c
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
h
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendtig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselte n Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
b
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leist
e
ungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Baerufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
r
b
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7
e
Herr/Frau Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. i
t
b
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt saich nicht auf die fachgerechte Ausführung. r
*
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 208]
4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
U
n
t
- Vergüetung
r
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden
l
nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt
a
des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 10
g
Für von € Für e von € Für n von € Für von € Für von €
n
Für von €
i
Für von €
c
Für von € Für h von € Für t von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % €
b
Brutto-Vergütung pro Jahr €
e
Mit dieser Vergütung sind abgegolten11:
a
• die Wartung nach Nr. 2.1,
r
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
b
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
e
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
i
je Teil werden gesondert vergütet),
t
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und b–stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu lieferndena Materialien,
r
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
*
8 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
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[Seite 209]
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, Uz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
n
Sonn- und Feiertagszuschläge.
t
e
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
r
Stundenvlerrechnungssatz: a Obermonteur €12 g Monteur €12 eHelfer €12
n
Zuschlag für Leistung en außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden n %12 Nacht-/Schichtarbeit i %12 Sonn-/Feiertagsarbeit c %12
h
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): t €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgeleg ene km12 Niederlassung
b
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12
e
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
a
r
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
b
Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). e
i
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf
t
Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender
b
Preisgleitklausel angepasst werden.
a
E
K = K ⋅P + P ⋅ n r
n A E
E
*
12 vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
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[Seite 210]
Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
U
K = neue Vergütung n
n
P = = Allgemeinkostenanteil A
t
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E e A E r Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
l
E = neues Enatgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
g
Maßgebender Tarifvertrag14
e
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
n
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
i
Betriebsvereinbarungen)
c
Maßgebende Entgeltgruppe15
h
t
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
b
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat naech Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch dean Auftragnehmer.
r
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterabngaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden. e
i
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
t
benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
b
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
a
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
r
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16: * 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 7
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[Seite 211]
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
U
n
Die tErfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
e
r
- Mängelansprüche
l
Die Verjährunagsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
g
- Haftung
e
7.1 Werden im Zusammnenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlag en verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
n
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
i
c
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
h
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
t
Vermögensschäden auf 500 .000 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
b
e
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden
a
verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe rFahrlässigkeit trifft.
b
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
e
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 18 i
t
Sachschäden 1.00 0.000 € b
a
Vermögensschäden € 50.000
r
Personenschäden 1.00 0.000 € *
17 vom Auftraggeber auszufüllen 18 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 8
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 212]
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 19 U am n an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
t
und beträgt 4 Jahre.
e
rEine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jalhr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
a
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
g
Die Neuausschreeibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses nzu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.
n
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aius wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
c
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
h
b) die in der/den Bestandsliste/n atufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
b
von Dritten gewartet werden müssen
e
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
a
hat (§ 323 BGB)
r
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
b
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
e
eingerichtet ist
i
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet toder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masbse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage
a
gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
r
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
*
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 213]
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot
U
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom n 8. November 2004“.20
t
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straefbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettrbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB
l
(Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
a
und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
g
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur
e
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
n
Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der/n Benstandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
i
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
c
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die vohraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
t
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
b
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführteen Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
a
werden.
r
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des
b
Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
e
- Pflichten des Auftraggebers
i
t
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
b
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellena und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. r
*
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 10
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[Seite 214]
keine
U
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
t
- Gerichetsstand
r
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
l
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
a
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. g
e
- Schriftform und salvatorische Klausel
n
11.1 Änderungen und Ergän zungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen denr Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel
i
von Ansprechpersonen).
c
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeith einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übtrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine
b
Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 11
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[Seite 215]
- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
U
n
KG 445 Beleuchtungsanlagen
t
KG
e
KG
r
KG
l
KG
a
KG
g
KG
e
KG
n
KG KG
n
i
c
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24:
h
, den , den
t
………………………………………….. …………………………………………..
b
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
e
a
r
b
Erklärung: e
i
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweitt erforderlich ausgefüllt.
b
a
r
*
22 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 12
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[Seite 216]
Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen
- nachstehend Grundvertrag genannt –
U
Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil
n
t
Zwischen: e Freistaat Bayern
r
l
a
vertreten durch: Regierung von Niederbayern gANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11
e
94469 Deggendorf
n
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
und der Firma
i
c
h
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
t
wird für AG 445 / Beleuchtung sanlagen (Sicherheitsbeleuchtung)
Standort(e) der Anlage(n): S tadtfeldstraße 33, 9446
b
9 Deggendorf
e
a
r
b
Betreiber der Anlage(n): Regierung von Niederbayern, ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
Nutzer der Anlage(n): i Regierung von Niederbayern, ANKER-Einrichtung Deggendorf
t
b
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau a Dienststelle: Am Schanzl 2
r
94032 Passau
*
09.09.2026 ergänzend zum Grundvertrag vom folgender Vertrag geschlossen.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer1b en
[Seite 217]
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Störungsbeseitigung an den im Grundvertrag erfassten technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet - außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
U
n
1.2 Die Vereinbarungen des Grundvertrages gelten auch für den Ergänzungsvertrag, jedoch mit dten nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Die Nr. 2.4 dles Grundvertrages verliert die Gültigkeit.
a
2.2 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu bgeseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden.
e
Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu
n
gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzusch n ließen. Sollten dabei aus anlagenspiezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die
c
vom Auftraggeber genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit
h
oder Umwelt sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen (siehe Nr. 3.2t). Eine Bereitschaftszentrale kann aus Telefa x, Mobiltelefonmit mit Alphaservice, ggf. PC oder vergleichbaren Komponenten bestehen. Die Leistung der
b
Bereitschaftszentrale kann auch einer Fremdfirma übertragen werden.
e
2.3 Die Störungsbeseitigung gegebenenfalls einschließlich Optimierung der Anlage ist durchzuführen 1: a
r
ganzjährig
b
innerhalb der Heizperiode (01.10. bis 30.04.)
e
und dabei
i
in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr an 7 Tagen der Woche
t
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
b
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. auch nachts und an
a
Sonn- und Feiertagen) und zwar
r
*
1 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer2ben
[Seite 218]
2.4 Zusätzlich sind folgende Störungen per Datenfernübertragung an die Bereitschaftszentrale zu melden2: (1) Störung des Brenners (bei allen Kessel)
(2) Störung Gasalarm
U
(3) Störung Wassermangel
n
(4) Min – Füllanzeige Öltank
t
(5) Leckanzeige – Öltank
e
(6) Störung Heizkreise
r
(7) Störung Brauch-Warmwasser
l
(8) Störung der Datenübertragungseinrichtung
a
(9) Wärmeverteilung
g
(10)
e
(11)
n
(12)
n
Der Auftraggeber stellt dazu auf der Anlagenseite alle zur Vertragserfüllung benötigten Signale über potentialfreie Kointakte oder als Bus sowie einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz und einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur
c
Verfügung.
h
Eine Fernübertragungseinrichtung kann die Zuverlässigkeit des Anlagenbetriebes
t
verbessern. Falls diese Option beauftragt wird, müssen jederzeit Störungen übertragen und gespeichert werden kön nen. 2.5 Für jede Störungsbeseitigung ist ein Probtokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den
e
jährlichen Störungsauflistungen (mit Charakteristik) nach Nr. 2.6 beizufügen.
a
2.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jährlich am3 einen Bericht mit folgen-
r
genden Bestandteilen vorzulegen4:
b
(1) Wartungsberichte, (2) Störungsauflistungen mit Charakteristik und beeigefügten Entstörprotokollen, (3) im Rahmen des Ergänzungsvertrages vorgenomimene Instandsetzungsarbeiten mit Angabe der ausgetauschten Anlagenteile,
t
(4) Anlagenanalyse mit Angabe der voraussichtlich in absehbarer Zeit zu
b
erneuernden Analyseteilen.
a
r
*
2 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 3 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer3ben
[Seite 219]
- Vergütung
3.1 Für die Leistungen des Ergänzungsvertrages wird/werden (unabhängig von der Vergütung des Grundvertrages) nachstehende/n jährliche Vergütung/en5 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart6:
U
Für von €
n
Für von €
t
Für von € Füre von € Für r von € Für von €
l
Für von €
a
Für von €
g
Für von €
e
Für von €
n
Summe €
- Umsatzsteuer 19 % €
n
Gesamtbetrag € Mit dieser Vergütung sind abgegiolten: • Alle Leistungen des Auftragnechmers wie unter Nr. 2 beschrieben, bei Wahlmöglichkeit gelten nur die angekreuzten Leistungen,
h
• die Vorhaltung der benötigten Hard- und Software für die unter Nr. 2 gewählten Leistungen, t • alle Nebenkosten, z.B. Fahrt- un d Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn-
b
und Feiertagszuschläge, • kleine Instandsetzungsarbeiten im folgendene Umfang7: Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung baenötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Störung und Anlage.
r
Instandsetzungsarbeiten, sofern sie eine maximbale Arbeitszeit je Störung von Stunden (An- und Abfahrtzeiten werden nicht berechnet)
e
und maximale Materialkosten von € brutto (kalkulierter
i
Kostenanteil des Auftragnehmers) nicht überschreiten.
t
Übersteigt ein Teil (Arbeitsstunden, Materialkosten) den jeweiligen maxbimalen Ansatz, so trägt der Auftraggeber den übersteigenden Kostenteil.
a
r
Die Kosten sind auf der Basis von Nr. 5.2 und 5.5 des Grundvertrages zu ermitteln. Die Vergütung für im Zusammenhang mit der Wartung benötigter Ersatzteile na*ch Nr. 5.1 des Grundvertrages bleibt unberührt.
5 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 6 vom Bieter auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer4ben
[Seite 220]
3.2 Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers, z. B. bei Überschreitung vorstehender Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung - oder bei vorliegender Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist vom Auftraggeber sofort schriftlich zu bestätigen.
U
n
Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, sowteit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche
e
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicrher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.
l
a
- Vertragslaufzeit/Kündigung8
g
| g Es gelten die Bedingungen des Grundvertrages. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Abweichend vom Grundvertrag gilt Folgendes: | |||||||
| n | |||||||
| Die Laufzeit des Ergänzungsvertrages beginnt am | und beträgt | ||||||
| Jahre. | |||||||
| n | |||||||
| i Eine Verlängerung der Laufzeit des Ergänzungsvertrages jeweils um ein | |||||||
| c weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Ergänzungsvertrag nicht spätestens 3 | |||||||
| Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | |||||||
| h Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht vorgesehen. | |||||||
| t |
t
b
e
Für den Auftraggeber9: Für den Auftragnehmer9:
a
, den , den
r
b
e
………………………………………….. …………………………………………..
i
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
t
b
a
r
*
8 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 9 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer5ben
[Seite 221]
Bestandsliste Nr. 1 von 1
Anhang 1 zum Vertrag Datum: 09.09.2026
U
n
Bestandstliste für Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)
e
AG 445 / Beleuchtungsanlagen (Sicherheitsbeleuchtung)
r
l
(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)
- Standort a Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf
g
e
n
- Hersteller/Typ:
n
i
- Baujahr
c
- Allgemeine Beschreibung/Nutzung:
h
t
b
e
a
r
b
Technische Daten: e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Wartung 2018 Bestandsliste
[Seite 222]
Deckblatt für Arbeitskarte Nr. von
Anhang 2 zum Datum: Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) AG 445 / Beleuchtungsanlagen (Sicherheitsbeleuchtung)
U
n
Arbeitskarte für
t
AG 445 / Beleuchtungsanlagen (Sicherheitsbeleuchtung)
e
r
l (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 223]
Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion
E-Rechnung
U
n
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermittetln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
e
enthalten:
r
l
• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungaen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
g
• De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
e
n
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektroni schen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
n
Die Parteien sind sich darüber einig, dasis Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des
c
Auftraggebers begründen können.
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 224]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage A G 480 / Gebäude- und Anlagenautomation |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(eW) artung_2018_Vertrag-0222, Wartung_2018_ErgVM_Stoerung-1020 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h Störungsbeseitigung
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 225]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 226]
Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
U
für2 eine Bestandsanlage n für2
t
Zwischen: Freistaat Bayern
e
r
l
vertreten durch: Regierung von Niederbayern aANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
g
e
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
Auftragsnummer des 26-080462 Auftraggebers: und der Firma n
i
c
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
h
Auftragsnummer des
t
Auftragnehmers: AG 480 / Gebäude- und Anlagenautomation wird für Standort(e) der Anlage(n): Sta dtfeldstraße 33, 94469b Deggendorf
e
a
Betreiber der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANrKER-Einrichtung Deggendorf
b
Nutzer der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
i
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau Dienststelle: Am Schanzl 2 t 94032 Passau
b
a
folgende Vereinbarung getroffen: r
*
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
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[Seite 227]
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
U
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n v n om3 0 7 . 0 9 . 2 0 2 6 aufgeführt sind. Die tBestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Dem Auftra l gnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 0 7 . 0 9 .2 0 2 6 3 beschriebenena Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandgteil (siehe Nr.12, Anhang 2). Die Arbeitskarten eenthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind. n Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Anuswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise deni Bietern überlassen werden.
c
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch
h
diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein. t In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe un d Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2
b
sind.
e
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenaden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
r
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhabng mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
e
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
i
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
t
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
b
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
a
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
r
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartu*ngstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 228]
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn-
U
und Feiertagen) auszuführen und zwar
n
t
e
r
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich
l
beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
a
Ist zu erwarteng, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden,
e
ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
n
- Pflichten des Auftragn ehmers
n
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
i
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
c
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen
h
Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sindt zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
b
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
e
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeaschränkt.
r
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und bHilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. e
i
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
t
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 5: b Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
a
r
*
4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 229]
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen
U
Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
n
schriftlich hinzuweisen.
t
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
e
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
r
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinltervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
a
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die eglektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3
e
n
n
- Ausführung der Leistung
i
c
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
h
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendtig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselte n Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
b
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leist
e
ungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Baerufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
r
b
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7
e
Herr/Frau Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. i
t
b
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt saich nicht auf die fachgerechte Ausführung. r
*
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
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[Seite 230]
4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
U
n
t
- Vergüetung
r
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden
l
nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt
a
des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 10
g
Für von € Für e von € Für n von € Für von € Für von €
n
Für von €
i
Für von €
c
Für von € Für h von € Für t von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % €
b
Brutto-Vergütung pro Jahr €
e
Mit dieser Vergütung sind abgegolten11:
a
• die Wartung nach Nr. 2.1,
r
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
b
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
e
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
i
je Teil werden gesondert vergütet),
t
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und b–stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu lieferndena Materialien,
r
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
*
8 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 231]
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, Uz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
n
Sonn- und Feiertagszuschläge.
t
e
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
r
Stundenvlerrechnungssatz: a Obermonteur €12 g Monteur €12 eHelfer €12
n
Zuschlag für Leistung en außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden n %12 Nacht-/Schichtarbeit i %12 Sonn-/Feiertagsarbeit c %12
h
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): t €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgeleg ene km12 Niederlassung
b
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12
e
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
a
r
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
b
Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). e
i
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf
t
Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender
b
Preisgleitklausel angepasst werden.
a
E
K = K ⋅P + P ⋅ n r
n A E
E
*
12 vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 232]
Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
U
K = neue Vergütung n
n
P = = Allgemeinkostenanteil A
t
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E e A E r Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
l
E = neues Enatgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
g
Maßgebender Tarifvertrag14
e
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
n
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
i
Betriebsvereinbarungen)
c
Maßgebende Entgeltgruppe15
h
t
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
b
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat naech Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch dean Auftragnehmer.
r
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterabngaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden. e
i
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
t
benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
b
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
a
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
r
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16: * 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 7
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[Seite 233]
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
U
n
Die tErfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
e
r
- Mängelansprüche
l
Die Verjährunagsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
g
- Haftung
e
7.1 Werden im Zusammnenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlag en verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
n
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
i
c
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
h
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
t
Vermögensschäden auf 500 .000 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
b
e
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden
a
verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe rFahrlässigkeit trifft.
b
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
e
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 18 i
t
Sachschäden 1.00 0.000 € b
a
Vermögensschäden € 500.00
r
Personenschäden 1.00 0.000 € *
17 vom Auftraggeber auszufüllen 18 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 8
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 234]
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 19 U am n an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
t
und beträgt 4 Jahre.
e
rEine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jalhr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
a
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
g
Die Neuausschreeibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses nzu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.
n
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aius wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
c
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
h
b) die in der/den Bestandsliste/n atufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
b
von Dritten gewartet werden müssen
e
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
a
hat (§ 323 BGB)
r
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
b
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
e
eingerichtet ist
i
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet toder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masbse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage
a
gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
r
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
*
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 235]
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot
U
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom n 8. November 2004“.20
t
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straefbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettrbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB
l
(Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
a
und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
g
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur
e
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
n
Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der/n Benstandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
i
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
c
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die vohraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
t
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
b
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführteen Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
a
werden.
r
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des
b
Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
e
- Pflichten des Auftraggebers
i
t
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
b
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellena und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. r
*
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 10
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[Seite 236]
keine
U
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
t
- Gerichetsstand
r
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
l
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
a
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. g
e
- Schriftform und salvatorische Klausel
n
11.1 Änderungen und Ergän zungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen denr Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel
i
von Ansprechpersonen).
c
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeith einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übtrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine
b
Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 11
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 237]
- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
U
n
KG 480 Gebäudeautomation / MSR-Anlagen
t
KG
e
KG
r
KG
l
KG
a
KG
g
KG
e
KG
n
KG KG
n
i
c
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24:
h
, den , den
t
………………………………………….. …………………………………………..
b
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
e
a
r
b
Erklärung: e
i
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweitt erforderlich ausgefüllt.
b
a
r
*
22 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 12
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[Seite 238]
Bestandsliste Nr. 1 von 1
Anhang 1 zum Vertrag Datum: 07.09.2025
U
n
Bestandstliste für Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)
e
AG 480 / Gebäude- und Anlagenautomation
r
l
(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)
- Standort a Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf
g
e
n
- Hersteller/Typ:
n
i
- Baujahr
c
- Allgemeine Beschreibung/Nutzung:
h
t
b
e
a
r
b
Technische Daten: e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Wartung 2018 Bestandsliste
[Seite 239]
Deckblatt für Arbeitskarte Nr. 1 von 1
Anhang 2 zum Datum: 07.09.2026 Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) AG 480 / Gebäude- und Anlagenautomation
U
n
Arbeitskarte für
t
AG 480 / Gebäude- und Anlagenautomation
e
r
l (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 240]
Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen
- nachstehend Grundvertrag genannt –
U
Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil
n
t
Zwischen: e Freistaat Bayern
r
l
a
vertreten durch: Regierung von Niederbayern gANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11
e
94469 Deggendorf
n
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
und der Firma
i
c
h
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
t
wird für AG 480 / Gebäude- un d Anlagenautomation
Standort(e) der Anlage(n): S tadtfeldstraße 33, 9446
b
9 Deggendorf
e
a
r
b
Betreiber der Anlage(n): Regierung von Niederbayern, ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
Nutzer der Anlage(n): i Regierung von Niederbayern, ANKER-Einrichtung Deggendorf
t
b
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau a Dienststelle: Am Schanzl 2
r
94032 Passau
*
07.09.2026 ergänzend zum Grundvertrag vom folgender Vertrag geschlossen.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer1b en
[Seite 241]
- Gegenstand des Vertrages
1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Störungsbeseitigung an den im Grundvertrag erfassten technischen Anlagen und Einrichtungen - nachstehend als Anlagen bezeichnet - außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine.
U
n
1.2 Die Vereinbarungen des Grundvertrages gelten auch für den Ergänzungsvertrag, jedoch mit dten nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Die Nr. 2.4 dles Grundvertrages verliert die Gültigkeit.
a
2.2 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu bgeseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden.
e
Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu
n
gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzusch n ließen. Sollten dabei aus anlagenspiezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen und an die
c
vom Auftraggeber genannte Stelle zu übermitteln. Falls Gefahren für Leben, Gesundheit
h
oder Umwelt sowie materielle Schäden eintreten können, hat der Auftragnehmer einen Notbetrieb zu veranlassen (siehe Nr. 3.2t). Eine Bereitschaftszentrale kann aus Telefa x, Mobiltelefonmit mit Alphaservice, ggf. PC oder vergleichbaren Komponenten bestehen. Die Leistung der
b
Bereitschaftszentrale kann auch einer Fremdfirma übertragen werden.
e
2.3 Die Störungsbeseitigung gegebenenfalls einschließlich Optimierung der Anlage ist durchzuführen 1: a
r
ganzjährig
b
innerhalb der Heizperiode (01.10. bis 30.04.)
e
und dabei
i
in der Zeit von 7 Uhr bis 22 Uhr an 7 Tagen der Woche
t
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit
b
auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. auch nachts und an
a
Sonn- und Feiertagen) und zwar
r
*
1 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer2ben
[Seite 242]
2.4 Zusätzlich sind folgende Störungen per Datenfernübertragung an die Bereitschaftszentrale zu melden2: (1) Störung des Brenners (bei allen Kessel)
(2) Störung Gasalarm
U
(3) Störung Wassermangel
n
(4) Min – Füllanzeige Öltank
t
(5) Leckanzeige – Öltank
e
(6) Störung Heizkreise
r
(7) Störung Brauch-Warmwasser
l
(8) Störung der Datenübertragungseinrichtung
a
(9)
g
(10)
e
(11)
n
(12)
n
Der Auftraggeber stellt dazu auf der Anlagenseite alle zur Vertragserfüllung benötigten Signale über potentialfreie Kointakte oder als Bus sowie einen Anschluss an das Telekommunikationsnetz und einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur
c
Verfügung.
h
Eine Fernübertragungseinrichtung kann die Zuverlässigkeit des Anlagenbetriebes
t
verbessern. Falls diese Option beauftragt wird, müssen jederzeit Störungen übertragen und gespeichert werden kön nen. 2.5 Für jede Störungsbeseitigung ist ein Probtokoll zu erstellen und von dem für die Störungsbeseitigung Verantwortlichen zu unterzeichnen. Die Protokolle sind den
e
jährlichen Störungsauflistungen (mit Charakteristik) nach Nr. 2.6 beizufügen.
a
2.6 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jährlich am3 einen Bericht mit folgen-
r
genden Bestandteilen vorzulegen4:
b
(1) Wartungsberichte, (2) Störungsauflistungen mit Charakteristik und beeigefügten Entstörprotokollen, (3) im Rahmen des Ergänzungsvertrages vorgenomimene Instandsetzungsarbeiten mit Angabe der ausgetauschten Anlagenteile,
t
(4) Anlagenanalyse mit Angabe der voraussichtlich in absehbarer Zeit zu
b
erneuernden Analyseteilen.
a
r
*
2 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 3 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer3ben
[Seite 243]
- Vergütung
3.1 Für die Leistungen des Ergänzungsvertrages wird/werden (unabhängig von der Vergütung des Grundvertrages) nachstehende/n jährliche Vergütung/en5 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart6:
U
Für von €
n
Für von €
t
Für von € Füre von € Für r von € Für von €
l
Für von €
a
Für von €
g
Für von €
e
Für von €
n
Summe €
- Umsatzsteuer 19 % €
n
Gesamtbetrag € Mit dieser Vergütung sind abgegiolten: • Alle Leistungen des Auftragnechmers wie unter Nr. 2 beschrieben, bei Wahlmöglichkeit gelten nur die angekreuzten Leistungen,
h
• die Vorhaltung der benötigten Hard- und Software für die unter Nr. 2 gewählten Leistungen, t • alle Nebenkosten, z.B. Fahrt- un d Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn-
b
und Feiertagszuschläge, • kleine Instandsetzungsarbeiten im folgendene Umfang7: Instandsetzungsarbeiten mit Lieferung baenötigter Klein-/Ersatzteile bis zum Nettowert von insgesamt 25 € je Störung und Anlage.
r
Instandsetzungsarbeiten, sofern sie eine maximbale Arbeitszeit je Störung von Stunden (An- und Abfahrtzeiten werden nicht berechnet)
e
und maximale Materialkosten von € brutto (kalkulierter
i
Kostenanteil des Auftragnehmers) nicht überschreiten.
t
Übersteigt ein Teil (Arbeitsstunden, Materialkosten) den jeweiligen maxbimalen Ansatz, so trägt der Auftraggeber den übersteigenden Kostenteil.
a
r
Die Kosten sind auf der Basis von Nr. 5.2 und 5.5 des Grundvertrages zu ermitteln. Die Vergütung für im Zusammenhang mit der Wartung benötigter Ersatzteile na*ch Nr. 5.1 des Grundvertrages bleibt unberührt.
5 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 6 vom Bieter auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer4ben
[Seite 244]
3.2 Kostenauslösende Maßnahmen zu Lasten des Auftraggebers, z. B. bei Überschreitung vorstehender Arbeitszeit oder Materialpreisgrenzen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung - oder bei vorliegender Dringlichkeit - nach mündlicher (telefonischer) Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen. Die mündliche Vereinbarung ist vom Auftraggeber sofort schriftlich zu bestätigen.
U
n
Nur in Notfällen kann der Auftragnehmer auch kostenauslösende Maßnahmen ausführen, sowteit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen unerlässlich ist. Es gelten hierfür die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag. Er hat dem Auftraggeber über solche
e
Maßnahmen unverzüglich schriftlich unter Angabe der Kostenpositionen und mit ausführlicrher Begründung der Notwendigkeit zu berichten.
l
a
- Vertragslaufzeit/Kündigung8
g
| g Es gelten die Bedingungen des Grundvertrages. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Abweichend vom Grundvertrag gilt Folgendes: | |||||||
| n | |||||||
| Die Laufzeit des Ergänzungsvertrages beginnt am | und beträgt | ||||||
| Jahre. | |||||||
| n | |||||||
| i Eine Verlängerung der Laufzeit des Ergänzungsvertrages jeweils um ein | |||||||
| c weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Ergänzungsvertrag nicht spätestens 3 | |||||||
| Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. | |||||||
| h Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht vorgesehen. | |||||||
| t |
t
b
e
Für den Auftraggeber9: Für den Auftragnehmer9:
a
, den , den
r
b
e
………………………………………….. …………………………………………..
i
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
t
b
a
r
*
8 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 9 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
*IdenWtairstucnhge 2 0b1e8 arbeitbare VergabeEurgnätnezurnlgasgveernta ge Srthöraulntgsebne sSeiitigeu nügb er die Schaltfläche -bewer5ben
[Seite 245]
Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion
E-Rechnung
U
n
Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermittetln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
e
enthalten:
r
l
• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungaen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
g
• De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
e
n
Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektroni schen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
n
Die Parteien sind sich darüber einig, dasis Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des
c
Auftraggebers begründen können.
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 246]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage P lattformlift |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(e) AufzugService_2024_Vertrag-0725 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage 1 - 2 zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 247]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 248]
V E R T R A G
für
U Instandhaltung sowie andere Leistungen für
n
Aufzugsanlagen
t
in öffentlichen Gebäuden
e
(Aufzug - Service 2024)
r
l
a
Zwischen: Freistaat Bayern
g
e
n
n
i
c
vertreten durch: Regierung von Niederbayern ANKER-Einrichtung Degghendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
t
b
e
a
-nachstehend Auftraggeber (AG) grenannt- und der Firma: b
e
i
t
b
a
r
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
*
wird folgender Vertrag für die in Anlage 1 genannte(n) Liegenschaft(en) geschlossen:
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 249]
1 Gegenstand des Vertrages
Bestandteile des Vertrages
U
Gegenstand des Vertrages sind folgende Leistungen für die in Anlage 1 aufgeführte(n) Aufzugsanlage(n)
n
und deren Einrichtungen und Geräte:
t
e
☐
Inspektion und Wartung (Abschnitt 2.1)
r
☐
Instandsetzung und Verbesserung (Abschnitt 2.2)
l
☐ a
Notrufentgegennahme und Personenbefreiung (Abschnitt 2.4)
g
☐
Regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage (Abschnitt 2.5)
e
☐
Besondere Vereninbarungen (Anlage 3) Definitionen zum Vertragn; Verweise auf Normierungen In diesem Vertrag bilden die Begriiffe aus der DIN 31051 die Grundlage. Es gilt als vereinbart, dass sich die wcirtschaftliche Vertretbarkeit der Verbesserung einer Schwachstelle ge- mäß DIN 31051 auf die Wirtschaftlichkeit für den AG bezieht, unabhängig davon, ob die Verbesserung auch
h
für den AN wirtschaftlich ist.
t
Instandhaltungsanweisungen des Montagebetriebes nach DIN EN 13015 sind anzuwenden und Vertragsbe- standteil. Als Zeitintervall der Verfügbarkeit im Sinne der DbIN 31051 gilt ein Kalenderjahr. Die prozentualen Angaben zur Verfügbarkeit (s. Anlaege 1) beziehen sich auf die Arbeitszeit des AG.
a
Kernarbeitszeit des AG ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von:
r
b
09:00 Uhr 1) bis 15:00 U h r . 1 )
e
i
Arbeitszeit des AG ist Montag bis ☐ Freitag / ☐ Samstag1) (außer an gesetzlichen Feiertagen) von:
t
b
07:00 Uhr 1) bis 17:00 U h r . 1 )
a
r
*
Abweichende Regelungen können in der Anlage 3 „Besondere Vereinbarungen“ vereinbart werden.
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n2 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 250]
2 Leistungen des Auftragnehmers
Inspektion und Wartung
U
2.1.1 Leistungen
n
Die Leistungen der Inspektion und Wartung umfassen alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhal- tuntg des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion),
e
zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Ar- beitsanwreisung des Herstellers erforderlich sind. Der AN führlt die Inspektion und Wartung der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Ge- räte wie folgt durch:
a
☐
gemäß Hersteller-Instandhaltungsanweisung nach DIN EN 13015;
g
mael jährlich 2)
☐ n
gemäß beiliegender Arbeitsanweisung (nur für vorhandene Anlagen, mit Erstinbetrieb- nahme vor dem Jah r 2015) Zu den Leistungen der Inspektnion und Wartung zählen weiterhin:
- das Beseitigen aller betriebsbiedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Ge- räten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten.
c
- die nachfolgenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung
h
(BetrSichV):
t
☐
§ 10 BetrSichV hinsichtlich der Erhaltung des vorschrifts- und ordnungsgemäßen Zu- standes der Anlage, der Instandsetzung (soweit beauftragt) und Wartung, der Außerbe- triebsetzung, wenn Mängel, durch dieb Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden, bei der Instandhaltung erkannt werden
e
☐
§ 16 BetrSichV hinsichtlich der Veranlassung der wiederkehrenden Prüfungen
a
☐ § 19 BetrSichV hinsichtlich der Anzeige bei derr zuständigen Behörde im Unfall- oder Schadenfall. Alle Schreiben an Aufsichtsbehördenb und/oder Überwachungsstellen sind dem AG als Durchschrift/Kopie zeitgleich zuzuleiten.
e
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen
i
Prüfungen.
t
☐
Belastungsgewichte sind vom AN bereitzustellen, sofern dies für Prüfungen an der Anlage er-
b
forderlich ist.
a
Die Inspektionen und Wartungen können, wenn im Abschnitt 4 vereinbart, auch per Fernbe- treuung erfolgen. Ausgenommen davon sind z. B. Akkumulatoren und das Berseitigen aller be- triebsbedingten Verunreinigungen.
*
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist der AG unverzüglich zu unterrichten.
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n3 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 251]
Wenn für den fehlerhaften Teil der Aufzugsanlage(n) und deren Einrichtungen und Geräte Instand- setzung gegen Vergütung unter Abschnitt 6.2 vereinbart ist, hat der AN unverzüglich die Instand- setzung vorzunehmen. UIst für die fehlerhaften Teile der Aufzugsanlage(n) die Vereinbarung zur Instandsetzung nach 2.2 nicht getroffen, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf
n
Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu untterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung innerhalb der darin vereinbar- ten Fristen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet, Ziffer 6.1.1 bleibt unberührt.
e
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. Werden Störungen durch den AG gremeldet, s. Ziffer 2.3.
l
2.1.2 Materiallieferungen
a
Der AN liefert alle für die vereinbarten Leistungen nach Abschnitt 2.1 notwendigen Ersatzteile, zeitbegrenzte Teigle, Verschleißteile, Sollbruchteile sowie Hilfsmittel (z. B. Öle, Schmierstoffe, Leuchtmittel, Akkumulatoren, sonstige Betriebs- und Hilfsstoffe). Kosten und Risiken des Trans-
e
portes trägt der AN. Die entsprechende Vergütung ist unter 6.1.1 geregelt.
n
Die Teile sind mit deutschsprachiger Dokumentation wie folgt zu liefern, soweit nichts anderes ver- einbart ist:
☐
in ausgedruckter Formn 1)
i
☐
in ausdruckbarer Form, vorzugsweise als pdf-Datei 1)
c
Der AG kann die Dokumentation für eigene Zwecke, unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte,
h
vervielfältigen.
t
Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen. Ausgebaute Teile und/oder unbrauchbar gewordbene Hilfsmittel sowie Verpackungsmaterial sind zu entfernen und entsprechend der aktuellen Rechtslage durch den AN zu entsorgen.
e
2.1.3 Ausführungszeit
a
Die Inspektionen und Wartungen sind durchzuführen: r
☐
Während der Kernarbeitszeit 1) b
e
☐
Während der Arbeitszeit 1)
i
☐
t
2.1.4 Reaktionszeiten bei Störungen b Bei Störungen an der Aufzugsanlage bzw. den Aufzugsanlagen, welche im Raahmen der Wartung und Inspektion auftreten sind die Ausführungen zu Störungsbehebung / Verfügbarkeit unter Ab-
r
schnitt 2.3 zu beachten.
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n4 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 252]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
Instandsetzung und Verbesserung
2.2.1 Leistungen
U
Die Leistungen der Instandsetzung umfassen alle Maßnahmen gemäß DIN 31051 (“Maßnahmen
n
zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand“) und nach der Ar- betitsanweisung des Herstellers um die geforderte Funktion der Aufzugsanlage(n) und deren Ein- richtungen und Geräte wiederherzustellen.
e
Ist der AN Errichter der Anlage, so werden ihm während der Verjährungsfrist für die Mängelansprü-
r
che zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen nicht vergütet. Zusätzlich wlerden vereinbart:
☐ a
Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit (Verbesserungen gemäß DIN 31051,
g
ohne Änderung der bestehenden Funktionen). Wenn dem AN eine Verbesserung nur durch eine Änderung/Modifikation gemäß DIN 31051 möglich ist, sind diese Kosten mit der ver-
e
einbarten Vergütung abgegolten.1)
n
☐
2.2.2 Materiallieferungen n Der AN liefert alle für die vereinibarten Leistungen nach Abschnitt 2.2 notwendigen Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile sowie Hilfsmittel (z.B. Öle, Schmierstoffe, sons-
c
tige Betriebs- und Hilfsstoffe). Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN. Die entspre- chende Vergütung ist unter 6.2.1 gereghelt.
t
Die Teile sind mit deutschsprachiger Dokumen tation wie folgt zu liefern, soweit nichts anderes ver- einbart ist:
b
☐
in ausgedruckter Form 1) e
☐ a
in ausdruckbarer Form, vorzugsweise als pdf-Datei 1)
r
Der AG kann die Dokumentation für eigene Zwecke, unter Ausschluss der Weitergabe an Dritte, vervielfältigen. b Der AN hat grundsätzlich für die Lieferbereitschaft für alle notweendigen Teile und Hilfsmittel für die Dauer des Vertrages zu sorgen.
i
Ausgebaute Teile und/oder unbrauchbar gewordene Hilfsmittel sowie Verpackungsmaterial sind
t
zu entfernen und entsprechend der aktuellen Rechtslage durch den AN zu entsorgen.
b
2.2.3 Ausführungszeit
a
Die Leistungen sind durchzuführen:
r
☐
Während der Kernarbeitszeit 1) *
☐
Während der Arbeitszeit 1)
☐
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n5 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 253]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
2.2.4 Reaktionszeiten bei Störungen
Bei Störungen an der Aufzugsanlage bzw. den Aufzugsanlagen, welche im Rahmen der Instand- setzung und Verbesserung auftreten sind die Ausführungen zu Störungsbehebung/ Verfügbarkeit
U
unter Abschnitt 2.3 zu beachten.
n
t
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n6 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 254]
Störungsbehebung/Verfügbarkeit
2.3.1 Beheben von Störungen
Die Behebung von Störungen beinhaltet Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit
U
der Aufzugsanlage(n) und Beseitigung gravierender Mängel. Die Stör- bzw. Notrufnummer ist mit nAuftragserteilung dem AG bekannt zu geben. Detr AN hat eine Störstatistik zu führen. Inhalte dieser Statistik sind der Zeitpunkt der Störung, die Störungsart, die Störungsursache und Beschreibung der Störbeseitigungsmaßnahmen sowie Nen-
e
nung von Maßnahmen um solche Störungen zukünftig zu vermeiden. Diese Statistik ist dem AG auf Anforrderung schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu übergeben. Im Störungslfall hat der AN gemäß der Tabelle „Störungskategorien“ die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung zu gewährleisten.
a
2.3.2 Abwicklung der gStörungsbehebung Der AN richtet eine Heotline zur Störungsbehebung ein, die gemäß den in der Tabelle „Störungs- kategorien“ angegebenen Zeiten ständig besetzt sein muss. Die Hotline ist gegenüber dem Betrei-
n
ber der Aufzugsanlage(n) mit einer Kontaktadresse (z. B. Telefonnummer) zu repräsentieren.
Die Reaktions- und Behebungszeiten für Störungen an der Aufzugsanlage bzw. den Aufzugsanla- gen richten sich nach den Anfnorderungen aus der Gebäudenutzung entsprechend der Belastung und Verfügbarkeit nach Anlage 1. Diese sind in Form von Störungskategorien den einzelnen An-
i
lagen zugeordnet und stellen zum Zeitpunkt der Ausschreibung eine bekannte Kalkulationsgrund- lage dar. Die hier genannten Reaktiocns- und Lösungszeiten sind Vertragsbestandteil. Die weitere Anpassung und Optimierung in Zusammenhang mit dem AG und den Gebäudenutzern (Betreiber)
h
ist Aufgabe des AN.
t
Die Abarbeitung der Störungsmeldungen beinhaltet:
- Die Bestätigung des Empfangs der Meldung beim AG bzw. beim Betreiber, einschließlich der voraussichtlichen Dauer der Behebunbg (siehe Annahmestellen, Kap. 7)
- Der Beginn der Störungsbehebung innerhalbe der geforderten Reaktionszeiten
- Die mindestens provisorische Wiederherstellunag der Anlagenverfügbarkeit innerhalb der geforderten Lösungszeit
r
- Die Rückmeldung der Erledigung
b
- Die Pflege der Störstatistik
e
- Die Beantwortung der eingehenden Störmeldungen erfolgt unmittelbar mit dem Hinweis,
i
was, wann durch wen geschieht.
t
2.3.3 Störungskategorien / Anlagenverfügbarkeit
b
Den gebäudetechnischen Anlagen sind Störungskategorien zugeordnet.
a
Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn innerhalb der vorgegebenen Zeit ein Mitarbeiter des
r
AN die Arbeiten an der Aufzugsanlage aufnimmt. Die Lösungszeit gilt als eingehalten, wenn die Aufzugsanlage(n) im festgelegten Zeitraum der Störungsmeldung wieder in Betrieb geht.
*
Ist es dem AN nicht möglich, die Verfügbarkeit der Aufzugsanlage(n) innerhalb der geforderten Lösungszeit abzusichern, so ist der AG umgehend schriftlich darüber zu informieren und die Gründe hierzu darzulegen.
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n7 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 255]
Die folgenden Störungskategorien sind zu beachten:
| Festlegung der Störungskate- gUorie | Besetzung der Hotline | Reaktions- zeit | Störungsbe- seitigungs- zeit | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Störungskategorie A: | ||||
| n Der Abtlauf des Betriebes des Auftraggebers oder die Nut- e zung des Gebäudes oder deren Technik sind rgefährdet. l | 24 Stunden (Montag bis Sonntag) | 1 Stunde | 4 Stunden | Die Störmeldung geht am Freitagabend um 19.00 Uhr ein. Die Funktionsfähigkeit ist am Freitag bis 23.00 Uhr provisorisch oder endgültig hergestellt. |
| a Störungskategorie B: | ||||
| g Der Ablauf des Betriebes des Auftraggebers oder diee Nut- zung des Gebäudes oder deren Technik sind mittelfristig ge- fährdet. | 24 Stunden an Werkta- gen* n (Montag bis Freitag) n i | 2 Stunden an Werktagen* (Montag bis Freitag) | 24 Stunden an Werkta- gen* (Montag bis Freitag) | Die Störmeldung geht am Freitagabend um 19.00 Uhr ein. Die Funktionsfähigkeit ist am kommenden Werk- tag*, d. h. Montag bis 19.00 Uhr provisorisch oder endgültig herge- stellt. |
| Störungskategorie C: | ||||
| Der Ablauf des Betriebes des Auftraggebers oder die Nut- zung des Gebäudes oder deren Technik sind nicht unmittelbar gefährdet, jedoch führt der An- lagenausfall zu Nutzungsbe- einträchtigungen | c Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (ausge- nommen sind Feier- tage) | h am selben Tag bei Mel- t dungsein- gang bis 12:00 Uhr an- b sonsten am e nächsten Ar- beitstag in- nerhalb des vereinbarten Ausführungs- zeitraums. * (Montag bis Freitag) | 5 Werktage* (Montag bis Freitag) a r b e | Die Störmeldung geht am Freitagabend um 19.00 Uhr ein. Die Funktionsfähigkeit ist am 5. Werktag*, d. h. am nächsten Freitag bis 19.00 Uhr proviso- risch oder endgültig hergestellt |
| i Störungskategorie D: | ||||
| Der Ablauf des Betriebes des Auftraggebers oder die Nut- zung des Gebäudes oder deren Technik sind nicht unmittelbar gefährdet, jedoch führt der An- lagenausfall zu Nutzungsbe- einträchtigungen | Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (ausge- nommen sind Feier- tage) | 48 Stunden an Werkta- gen* (Montag bis Freitag) | 7 Werktage* (Montag bis Freitag) | t Die Störmeldung geht bam Freitagabend um 19.00 Uhr ein. Die a Funktionsfähigkeit ist amr 7. Werktag*, d. h. am übernächsten * Dienstag bis 19.00 Uhr provisorisch oder end- gültig hergestellt |
*Def. Werktage = Montag bis Freitag (ausgenommen sind Feiertage)
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n8 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 256]
2.3.4 Störungsbehebung
Der Bereitschaftsdienst des AN muss für den beauftragten Leistungsumfang die erforderliche Orts- und Anlagenkenntnis besitzen. UDie Störungspauschale wird einmalig je Störung gezahlt. nDie Zeitvorgabe der jeweiligen Störungskategorie ist dabei einzuhalten. Witrd die Störungsbehebung im Rahmen einer Wartung durchgeführt, ist die Störungspauschale mit der Wartungspauschale bereits abgegolten. Erfolgt die Leistung der Störungsbehebung außer-
e
halb einer Wartung bzw. einer planbaren Instandsetzung, ist die Störungspauschale je Störungsfall nur einmral ansetzbar. Erforderlichel Ersatzteile bei Störungskategorie A und B sind vom AN entsprechend vorzuhalten. Kann bei Störuangskategorie C und D eine Störung nur durch z. B. Austausch von Ersatzteilen beseitigt werden, ist die Leistung zum Austausch der Ersatzteile eine „Instandsetzungsleistung“
g
und fällt nicht unter die Pos. „Störungsbehebung“. Diese Leistung darf nicht ohne schriftlichen Auf- trag des AG durch deen AN ausgeführt werden. Der AN muss dem AG zu den in der Ausschreibung vereinbarten Stundenverrechnungssätzen innerhalb von max. 2 Werktagen hierzu ein Kostenan-
n
gebot unterbreiten.
Die dieser Leistung vorangegangene Feststellung der Störungsursache bis hin zur Feststellung, dass eine Instandsetzungsmaßnnahme ansteht, gehört zum Bereich der „Störungsbehebung“.
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n9 -Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 257]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
2.4.1 Notrufentgegennahme
U
Notrufe aus dem Fahrkorb nimmt
n
☐
tder AG oder dessen Dienstleister
☐ e
eine ständig besetzte Notrufzentrale des AN gemäß DIN EN 81-28
r
entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen. Die Kosten und Gebühren für Schnittstellen und Anschlülsse für Telekommunikationseinrichtungen sowie für deren Betrieb trägt der AG.
a
2.4.2 Befreiungsmaßnahmen
g
Befreiungsmaßnahmen führt
e
☐
der AG oder dessen Dienstleister
n
☐
der AN durch. n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 0 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 258]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
Regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage
Im Rahmen der Wartungsdurchführung erfolgt die Übernahme der regelmäßigen Kontrolle der Auf-
U
zugsanlage gemäß Betriebssicherheitsverordnung bzw. welche in der TRBS 3121 konkretisiert nwird, durch:
☐t
den AN im Rahmen der Wartung
e
☐
den AG oder dessen Dienstleister
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 1 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 259]
3 Pflichten des Auftragnehmers
Der AN hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Aufzugsanlage erhalten bleibt.
U
Die Betriebsbereitschaft ist für die Dauer der Leistungen aufrechtzuerhalten. nDie allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestim- mungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten.
t
Der AN hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustim-
e
mung des AGs an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzu- setzen. r Erkennt derl AN Fehler, welche die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit an der Aufzugsanlage ge- fährden können, hat er die Annahmestelle des AG unverzüglich zu benachrichtigen und erforder-
a
lichenfalls bei Gefahr im Verzug die Außerbetriebsetzung der Aufzugsanlage zu veranlassen und die Aufzugsanlageg gegen Wiedereinschalten zu sichern. Er hat fernmündlichee oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Fehler, die beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den vereinbarten Leistungen gehören,
n
hat der AN den AG unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
Erkennt der AN, dass wegen Änderung der Nutzung oder Änderung der bestehenden Vorschriften andere Vereinbarungen zu diensem Vertrag notwendig werden, hat er den AG schriftlich darauf hinzuweisen.
i
c
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t
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e
a
r
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t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 2 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 260]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
4 Fernbetreuung
U
Leistungen, die nach Ihrer Eigenart per Fernbetreuung erbracht werden können,
n
☐
dürfen über Fernbetreuung erbracht werden. Protokolle über die durchgeführten Arbeiten
t
werden dem AG innerhalb von 5 Werktagen nach Beendigung der Arbeiten übersandt. Die
e
Kosten und Gebühren für Schnittstellen und Anschlüsse für Telekommunikationseinrichtun- gern sowie für deren Betrieb trägt der AG. Der AlN muss nachweisen, dass die Aufzugsanlage(n) keiner Cyberbedrohungen gem. TRBS 1115 Teil 1 ausgesetzt ist bzw. sind und den Nachweis dem AG schriftlich übergeben.
a
Dieser eingereichte Nachweis dient als Grundlage zur Betrachtung der Cybersicherheit für die vom AGg zu erstellende Gesamt-Gefährdungsbeurteilung.
e
☐
dürfen nicht per Fnernbetreuung erbracht werden.
n
i
c
h
t
b
e
a
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b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 3 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 261]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
5 Besondere Vereinbarungen
U
☐
Es werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen.
n
☐
tDie Vereinbarungen gemäß Anlage 3 „Besondere Vereinbarungen“ sind zu beachten.
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
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a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 4 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 262]
6 Regelungen zur Vergütung
Die Leistungen zur Bereitstellung einer telefonischen Hotline für die Annahme der Störungsmel- dungen sind in die Position „Wartung/Inspektion“ mit einzukalkulieren. Es gelten die im Wartungs- Uvertrag beschriebenen Regelungen und Vertragsbedingungen.
n
Vetrgütung als Grundleistung
e
6.1.1 Wartung und Inspektion
r
Die Vergütung für Wartung und Inspektion bestimmt sich nach den in Anlage 1 vereinbarten Prei- sen. Diese elnthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel gemäß Abschnitt 2.1.2.
☐ a
Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß Abschnitt 2 g .1.2.1)
☐ e
Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß
n
Abschnitt 2.1.2 bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 50 € (netto) je Instandhal- tungsmaßnahme. W ird diese Grenze überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Kosten zusätzlich vergütet.1)
n
Die Vergütung erfolgt gemäß der Vereinbarung unter 6.3.
i
c
Vergütung als zusätzliche Leistung
h
6.2.1 Instandsetzung und Verbesserung t Die Vergütung für die Instandsetzung und Ver besserung bestimmt sich nach den in Anlage 1 ver- einbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten sowie Hilfsmittel gemäß Abschnitt 2.2.2.
b
☐
Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß
e
Abschnitt 2.2.2 1)
a
☐
Enthalten sind Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile und Sollbruchteile gemäß
r
Abschnitt 2.2.2 1) bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 50 € (netto) je Instandhal-
b
tungsmaßnahme. Wird diese Grenze überschritten, werden die darüber hinaus gehenden Kosten zusätzlich vergütet.1) e Die Vergütung erfolgt gemäß der Vereinbarung unter Abschnitt 6.3.i
☐ t
Der AN haftet für Mängel aus der Errichtung der Anlage/n. Für erbrachte Leistungen zur Erfüllung dieser Pflicht wird keine Vergütung gewährt. b Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche endet am: a3)
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 5 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 263]
6.2.2 Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Die Vergütung enthält alle Nebenkosten und erfolgt
☐
jährlich nach Anlage 1 für die Notrufannahme und das Veranlassen von Befreiungsmaß-
U
nahmen.
n
☐
je Fall einer Personenbefreiung nach Anlage 1.
t
☐ e
nur bei besonderem Auftrag nach Anlage 3 (als „Besondere Vereinbarungen“ festzuhalten).
r
Die Vergütung für eventuelle Befreiungsmaßnahmen erfolgt nach erbrachter Leistung. Der AN ist verpflichtet, ldie beschriebenen Leistungen bei Bedarf nach Aufforderung durch den AG auszufüh- ren. Die Entscheidung über die Ausführung der Bedarfsposition trifft der AG und beauftragt den
a
AN schriftlich auf Basis dieses Vertrages.
g
Der jeweils anzugebene Pauschalpreis ist, unabhängig vom Beauftragungszeitpunkt, mindestens für die Laufzeit des jeeweiligen Wartungsvertrages zu kalkulieren. Die Höhe der Vergütungn für die Notrufentgegennahme enthält folgende Kosten:
☐
die Kosten für die B ereitstellung der Notrufzentrale
n
☐
die Kosten für die Übertragungsgebühren sowie den Telefonanschluss.
i
☐
die Kosten für die Bereitstellung des Notrufgerätes
c
☐ h
die Kosten für die Multifunktions-SIM-Karte
t
Die Befreiungsmaßnahmen werden gemäß der Anzahl der tatsächlich durchgeführten Befreiungs- maßnahmen zu der in der Anlage 1 angegeb enen Pauschale vergütet. In dieser Pauschale sind die jeweilige Befreiungsleistung sowie die An- und Abfahrtskosten (inkl. Fahrzeugkosten und Kos-
b
ten der Fahrzeit) je Einsatz enthalten.
e
Für Aufzüge, für die weder Notrufweiterleitungen noch Befreiungen erforderlich sind (z. B. Klein- güter- oder reine Lastenaufzüge) ist das Preisfeld in Analage 1 durch ein „ - “ auszufüllen. Ansonsten gelten die im Wartungsvertrag beschriebenen Rregelungen und Vertragsbedingungen.
b
6.2.3 Störungsbehebung
e
Die Kosten zu einer Störungsbehebung o. ä. sind als Pauschale für einen Mustereinsatz zu kalku- lieren. In dieser Störungspauschale sind enthalten: i
- Fahrgelder t
- Auslösungen b
- Lenkzeiten a
- sonstige Pauschalen
r
Eine Vergütung der Arbeitsstunden vor Ort erfolgt gemäß 6.2.4.
*
6.2.4 Stundenverrechnungssätze und Zuschläge
Die Stundenverrechnungssätze und Zuschläge sind in der Anlage 2 einmalig anzugeben. Im Rah- men der Vergabe und abschließenden Vertragsunterzeichnung wird diese Anlage vervielfältigt,
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 6 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 264]
den jeweiligen Verträgen als Anlage „Stundenverrechnungssätze“ zugeordnet und dadurch Ver- tragsbestandteil.
U
Weitere Regelungen zur Vergütung
n
Die in Anlage 1 vereinbarten jährlichen Vergütungen werden wie folgt gezahlt:
☐t
jährlich zum:
e
☐
r
l
☐
Eine Anapassung der Vergütung während der Dauer des Vertrages erfolgt nicht
☐ g
Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohnkostenanteil verän- derlich. Etwaiege Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisanpas- sungsklauseln.
n
☐
Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist bezogen auf den Lohn- und den Material- kostenanteil veränderlich. Etwaige Änderungen ergeben sich nach Maßgabe der nachfol-
n
genden Preisanpassungsklauseln.
i
Die jährliche Vergütung ist ausschließlich der Umsatzsteuer für die Dauer von 12 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgescetzten Termin ein Festpreis. Fahrtkosten sind Bestandteil der jährlichen Vergütung.
h
Ändert sich nach Ablauf der Frist von 12 Monaten eine oder mehrere der in der Preisgleitklausel
t
berücksichtigten Größen, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preisgleitklausel angepasst we rden. Die Anpassung erfolgt mit Wirkung vom 1. des dem Verlangen folgenden Monats. Alle Vergütungsangaben sind ohne Umsatzsteuer.
b
e
a
𝐿𝐿𝑛𝑛 𝑀𝑀𝑛𝑛 Dabei bedeuten: 𝐾𝐾𝑛𝑛 = 𝐾𝐾× �𝑃𝑃𝐴𝐴+𝑃𝑃𝐿𝐿 × + r 𝑃𝑃𝑀𝑀 × � 𝐿𝐿 𝑀𝑀
b
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
e
Kn = neue Vergütung
i
PA = Allgemeinkostenanteil
t
PL = Lohnkostenanteil
b
PM = Materialkostenanteil
a
Die Summe von PA + PL + PM muss „1“ ergeben L = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot in €/Std. r Ln = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe * M = Materialindex im Jahr des Vertragsangebotes (Basisjahr … = 100)
Mn = neuer Materialindex
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 7 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 265]
Die zum Vertragsschluss geltenden Angaben zu den v. g. Werten sind vom AN in nachfolgend anzugeben. UPA
n
PL t
e
PM r
l
L a
g
M e
n
Maßgebender Tarifvertrag:
n
i
Maßgebende Entgelt- / Lohngruppe:
c
h
t
☐
Maßgebender Materialpreisindex:
b
e
☐ a
Maßgebender Materialindex ist der Jahresdurchschnittsindex für Personen- und Lasten- aufzüge, Rolltreppen und Rollsteige des Statistiscrhen Bundesamtes (über GENISIS On- line, Code 61241, GP-Nr. 282216).
b
e
Vergütung bei Mängelhaftung
i
Soweit der AN Ansprüchen des AGs aus Mängelhaftung nachkommt, wird für diese Leistungen
t
keine Vergütung gewährt. Dies gilt auch für Teilelieferungen.
b
a
Vergütung bei Außerbetriebsetzung/Außerbetriebnahme/Wiederinbetrieb- nahme r Werden in Anlage 1 aufgeführte Aufzugsanlagen oder Teile davon außer Betrieb* gesetzt, ist für die Zeitspanne der Außerbetriebsetzung mit dem AN eine entsprechende Herabsetzung der Ver- gütung zu vereinbaren.
Für die Außerbetriebsetzung, Außerbetriebnahme sowie Wiederinbetriebnahme ggf. erforderli- chen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 8 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 266]
Der AG hat zumindest die Kosten für die u. U. erforderlichen Überholungsarbeiten, die nachweis- lich durch den Stillstand bedingt sind sowie die Kosten für die Überprüfung der Anlage vor Wieder- inbetriebnahme zu erstatten.
U
n
t
e
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n1 9 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 267]
7 Annahmestellen für Benachrichtigungen
Annahmestellen beim AG
U
| U Name: An | gaben werden nach Vertragsschluss bekannt gegeben. | 1) |
|---|---|---|
| n Telefon: | 1) | |
| t E-Mail: | e | 1) |
| Vertretung | r | |
| Name: | l a | 1) |
| Telefon: | g | 1) |
| E-Mail: | e n | 1) |
n
Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen.
n
i
Annahmestellen beim AN
c
h
| Name: | h | 2) |
|---|---|---|
| Telefon: | t | 2) |
| E-Mail: | b | 2) |
| Vertretung | e | 2) |
| Name: | a r | 2) |
| Telefon: | b | 2) |
| E-Mail: | e i | 2) |
it
Änderungen sind dem jeweiligen Vertragspartner umgehend schriftlich mitzuteilen.
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n2 0 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 268]
8 Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
Hiervon abweichend beträgt für die Lieferung und den Einbau von Ersatzteilen die Verjährungsfrist
U
2 Jahre.
n
9 Hafttung
e
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den An- lagen verrursacht, hat der AN die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft.
l
Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen andere Schäden ver-
a
ursacht, hat der AN in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobge Fahrlässigkeit trifft. Im Falle leichter Fahrelässigkeit ist die Haftung begrenzt für
n
| n Sachschäden auf 50 | 0.000 | € je Schadensfall | 1) |
|---|---|---|---|
| höchstens aber 1.0 | 00.000 | € insgesamt | 1) |
| Vermögensschäden auf 50 | n 0.000 | € je Schadensfall | 1) |
| höchstens aber 50 | i 0.000 | € insgesamt | 1) |
ic
h
t
Der AN hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personen- schäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
b
e
| Sachschäden 1.000 | .000 | e € | 1) |
|---|---|---|---|
| Vermögensschäden 50.00 | 0 | a € | 1) |
| Personenschäden 1.000 | .000 | r € | 1) |
rb
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n2 1 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 269]
10 Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertrag beginnt am 3).
U
n
☐
Der Vertrag wird auf die Dauer von 4 1)Jahren geschlossen.
t
☐
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor
e
seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
r
Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, wenn die in Anlage 1 aufgeführten Aufzugs-
l
anlagen wesentlich geändert oder außer Betrieb genommen werden. Fristlose Kündiagung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt ergänzend zu den Regelungen des BGB insbesondere, wenn:
g
- der Vertrag füer die Errichtung der Anlage vorzeitig beendet wird.
- die vereinbarten nLeistungen aus rechtlichen Gründen an Dritte zu beauftragen sind.
- der AN wesentliche Vertragspflichten nach schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt.
n
- der AN in Vermögensverfall gerät, insbesondere wenn über das Vermögen des AN das
i
Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abge- lehnt wird. c
- der AN aus Anlass der Vergabeh nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzuläs- sige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
t
- der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenbke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt.
e
- der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Hand-
a
lungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschrän- kende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StrGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG
b
(Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vor- lagen) fallen. e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n2 2 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 270]
11 Pflichten des Auftraggebers
Alle bekannt gewordenen Störungen und Schäden an den Aufzugsanlagen, die im Zusammen- hang mit den vereinbarten Leistungen stehen, werden unverzüglich dem AN mitgeteilt.
U
Der AG wird dem AN alle erkannten außergewöhnlichen Betriebsverhältnisse und die sicherheits- empfindlichen Bereiche mitteilen.
n
Der AG darf die vom AN zur Verfügung gestellte Software nicht ändern, vervielfältigen oder außer-
t
halb der Anlage verwenden.
e
Der AG hat dem AN zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen und Geräte der Aufzrugsanlage sowie die erforderlichen Versorgungsanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den Aufzugsanlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
l
Der AG stellt folgende Arbeitskräfte 1)
a
keine
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n2 3 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 271]
Zusätzlicher Vertragsbestandteil (wenn unter 1.1 vereinbart)
12 Streitigkeiten
Ein Streitfall berechtigt den AN nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen.
U
n
13 Gerichtsstand
t
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so reichtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Pro- zessvertretung des AGs zuständigen Stelle.
r
l
14 Schriftform und salvatorische Klausel
a
Änderungen und Erggänzungen dieses Vertrages sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mit- teilungen bedürfen der Schriftform.
e
Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit
n
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
n
i
15 Anlagen
c
Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:
h
t
☐
Anlage 1: Liste der Aufzugsanlage(n)
☐ b
Anlage 2: Stundenverrechnungssätze und Zuschläge
e
☐
Anlage 3: Besondere Vereinbarungen
a
r
b
Für den Auftraggeber: Für den Auftragnehmer: 6)
e
i
t
............................... , den .......................... ............................., den .......................
b
a
................................................................... .....................................................r.......... Name/Unterschrift Name/Unterschrift * Erklärung:
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich ausgefüllt.
□ vom AG anzukreuzen 1)vom AG auszufüllen 2)vom AN auszufüllen 3)nach Abnahme auszufüllen 4)nicht zutreffendes streichen 5)vom AN anzukreuzen
*IdentAisMcEhVe Vbeertarargb eAiutfzbuagr –e SVeervricgea b20e2u4n terlagen erhalte-n2 4 S-ie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 272]
Anlage 1: Liste der Aufzugsanlage(n)
| Regelmäßige Kosten (jährlich) in € netto | Mögliche Kosten in € netto | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fiktiver Ansatz für Einsätze | Fiktiver Ansatz für Einsätze | |||||||||||||
| lfd. Nr. | U n t Aufzugsanlage(n)/-gruppe(n) e r Standort: Straße, Hausnr., PLZ, Ort | Fabriknr. | Größe [kg/Pers.] | Belastung [Fahrten je Jahr] | Störan- fälligkeit [Kat. A, B, C oder D] | Verfüg- bar- keit [%] | Inspektion und Wartung | Instand- setzung ggf. mit Verbesser- ungen | Regel- mäßige Kontrolle | Notruf- entgegen- nahme | Personen- befreiung je Einsatz | Störungs- pauschale je Einsatz | ||
| 1 | l Standort: Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf | |||||||||||||
| 2 | a g | |||||||||||||
| 3 | e | |||||||||||||
| 4 | n | |||||||||||||
| 5 | ||||||||||||||
| 6 | n | |||||||||||||
| 7 | i | |||||||||||||
| 8 | c | |||||||||||||
| 9 | h | t | ||||||||||||
| 10 | ||||||||||||||
| 11 | b | |||||||||||||
| 12 | e | |||||||||||||
| 13 | a | |||||||||||||
| 14 | r | |||||||||||||
| 15 | b | |||||||||||||
| 16 | e | i | ||||||||||||
| 17 | t | |||||||||||||
| 18 | b | |||||||||||||
| Regelmäßige Kosten gesamt in € netto | a Mögliche Kosten gesamt in € netto | |||||||||||||
| r |
r*
Kategorien der Störanfälligkeit (gemäß Erläuterung im Vertrag unter Punkt 2.3.3)
Standardwerte für Verfügbarkeit: gering – 97; normal – 98; hoch – 99; sehr hoch – 99,5 weitere Details siehe auch AMEV-Empfehlung „Aufzug“
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben AMEV Vertrag Aufzug – Service 2024
[Seite 273]
Anlage 2: Stundenverrechnungssätze und Zuschläge
U Stundenverrechnungssätze:
n
t
| n Anzahl | t Einheit | Qualifikation entsprechend der Tätigkeitsmerkmale | Preis netto in € | ||
|---|---|---|---|---|---|
| (Angabe durch AN) | |||||
| e | |||||
| 1 | r Std | Ingenieur | |||
| 1 | Std | Meister oder bauleitender Obermonteur / Techniker | |||
| 1 | Std | l Monteur | |||
| 1 | Std | a Servicetechniker | |||
| 1 | Std | g Helfer |
ge
n
n
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit:
i
c
| proz. Zuschlag | Einheit | c Bezeichnung | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angabe durch AN) | ||||||
| h | ||||||
| % | t Zuschlag für Überstunden | |||||
| % | Zuschlag für Nacht-/Schichtarbeit | |||||
| % | b Zuschlag für Samstage | |||||
| % | Zuschlag an Sonntagen und gesetzlichen | |||||
| e Feiertagen |
Feiertagen ea
r
b
e
i
t
b
a
r
*
AMEV Vertrag Aufzug - Service 2024 *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 274]
242.H (Instandhaltung)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| 2 6-080462 | ||
| Baumaßnahme E AE DEG, San Wohnheim U | ||
| n Leistung t 2 6E TU EAE DEG | ||
| e Technische Anlage B rand- und Rauchschutztüren |
erl
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
a
hier: Angebotsteil Instandhaltung
g
e
1 Sie erhalten
n
beiliegende(s) Vertragsformular(e) Wartung_2018_Vertrag-0222 beigefügte Arbeitskarten
n
2 Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
i
Inspektion,
c
Wartung, Instandsetzung, h
t
3 Im Vertragsformular und
b
in Anlage zum Vertragsformular
e
in den Beiblättern des Vertragsformulars sind die geforderte Vergütung und die dazu geforaderten Angaben einzutragen. Weiterhin sind
r
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leis- tungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließblich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen.
e
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehal- tenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. i die in der/den beigefügte/n Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubie-
t
ten
b
4 Prüfung und Wertung
a
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen. r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 1 von 2
[Seite 275]
242.H (Instandhaltung) Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zu- grunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Be¬rechnung: Instandhaltungskosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberech- nung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grunds- Uätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsver-ordnung
- ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert. Der Zinssatz für die Berech-nung des nBarwertfaktors beträgt _______%1 Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere
t
Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden nicht gewertet, es sei denn, in deen Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
r
l
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
1 Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahre von der Vergabestelle einzutragen. *Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben © VHB Bayern - Stand März 2020 2 von 2
[Seite 276]
Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung
U
für2 eine Bestandsanlage n für2
t
Zwischen: Freistaat Bayern
e
r
l
vertreten durch: Regierung von Niederbayern aANKER-Einrichtung Deggendorf Stadtfeldstraße 11, 94469 Deggendorf
g
e
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt-
n
Auftragsnummer des 26-080462 Auftraggebers: und der Firma n
i
c
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
h
Auftragsnummer des
t
Auftragnehmers: AG 344 / Rauch- und B randschutztüren mit Schließeinrichtungen wird für Standort(e) der Anlage(n): Sta dtfeldstraße 33, 94469b Deggendorf
e
a
Betreiber der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANrKER-Einrichtung Deggendorf
b
Nutzer der Anlage(n): Reg ierung von Niederbayern - ANKER-Einrichtung Deggendorf
e
i
Baudurchführende Staatliches Bauamt Passau Dienststelle: Am Schanzl 2 t 94032 Passau
b
a
folgende Vereinbarung getroffen: r
*
1 Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird 2 Zutreffendes auswählen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 277]
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und
U
Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n v n om3 1 4 . 0 9 . 2 0 2 6 aufgeführt sind. Die tBestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
e
- Leistungen des Auftragnehmers
r
2.1 Dem Auftra l gnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 1 4 . 0 9 .2 0 2 6 3 beschriebenena Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandgteil (siehe Nr.12, Anhang 2). Die Arbeitskarten eenthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind. n Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Anuswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise deni Bietern überlassen werden.
c
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch
h
diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein. t In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe un d Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2
b
sind.
e
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenaden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
r
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhabng mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes
e
unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise
i
zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
t
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in
b
angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.
a
Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
r
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartu*ngstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 278]
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn-
U
und Feiertagen) auszuführen und zwar
n
t
e
r
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich
l
beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
a
Ist zu erwarteng, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden,
e
ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
n
- Pflichten des Auftragn ehmers
n
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der
i
Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der
c
Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen
h
Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sindt zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.
b
Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
e
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeaschränkt.
r
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und bHilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. e
i
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit
t
oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon) 5: b Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben.
a
r
*
4 vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 279]
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen
U
Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
n
schriftlich hinzuweisen.
t
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen
e
Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der
r
nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsinltervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
a
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die eglektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3
e
n
n
- Ausführung der Leistung
i
c
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in
h
diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendtig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselte n Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
b
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leist
e
ungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Baerufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
r
b
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7
e
Herr/Frau Angaben werden nach Auftragserteilung bekannt gegeben. i
t
b
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt saich nicht auf die fachgerechte Ausführung. r
*
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6 vom Auftraggeber auszufüllen 7 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 280]
4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
U
n
t
- Vergüetung
r
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden
l
nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt
a
des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: 10
g
Für von € Für e von € Für n von € Für von € Für von €
n
Für von €
i
Für von €
c
Für von € Für h von € Für t von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % €
b
Brutto-Vergütung pro Jahr €
e
Mit dieser Vergütung sind abgegolten11:
a
• die Wartung nach Nr. 2.1,
r
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
b
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
e
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
i
je Teil werden gesondert vergütet),
t
• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und b–stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu lieferndena Materialien,
r
• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
*
8 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9 Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10 vom Bieter auszufüllen 11 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 281]
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, Uz.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie
n
Sonn- und Feiertagszuschläge.
t
e
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
r
Stundenvlerrechnungssatz: a Obermonteur €12 g Monteur €12 eHelfer €12
n
Zuschlag für Leistung en außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden n %12 Nacht-/Schichtarbeit i %12 Sonn-/Feiertagsarbeit c %12
h
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): t €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgeleg ene km12 Niederlassung
b
km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12
e
Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
a
r
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine
b
Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1). e
i
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf
t
Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender
b
Preisgleitklausel angepasst werden.
a
E
K = K ⋅P + P ⋅ n r
n A E
E
*
12 vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 282]
Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
U
K = neue Vergütung n
n
P = = Allgemeinkostenanteil A
t
P = = Entgeltkostenanteil (P +P = 1) E e A E r Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
l
E = neues Enatgelt der maßgebenden Entgeltgruppe n
g
Maßgebender Tarifvertrag14
e
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
n
(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen
i
Betriebsvereinbarungen)
c
Maßgebende Entgeltgruppe15
h
t
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
b
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat naech Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch dean Auftragnehmer.
r
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterabngaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden. e
i
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4
t
benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
b
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für
a
zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
r
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16: * 13 vom Bieter auszufüllen 14 vom Bieter auszufüllen 15 vom Bieter auszufüllen 16 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 7
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 283]
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung
U
n
Die tErfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
e
r
- Mängelansprüche
l
Die Verjährunagsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
g
- Haftung
e
7.1 Werden im Zusammnenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlag en verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle
n
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
i
c
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
h
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
t
Vermögensschäden auf 500 .000 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
b
e
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden
a
verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe rFahrlässigkeit trifft.
b
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,
e
Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist: 18 i
t
Sachschäden 1.00 0.000 € b
a
Vermögensschäden € 50.000
r
Personenschäden 1.00 0.000 € *
17 vom Auftraggeber auszufüllen 18 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 8
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[Seite 284]
- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt 19 U am n an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag
t
und beträgt 4 Jahre.
e
rEine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jalhr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
a
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
g
Die Neuausschreeibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses nzu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen miss-braucht werden.
n
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aius wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
c
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
h
b) die in der/den Bestandsliste/n atufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen
b
von Dritten gewartet werden müssen
e
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht
a
hat (§ 323 BGB)
r
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n
b
nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
e
eingerichtet ist
i
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet toder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masbse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage
a
gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
r
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
*
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 9
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben
[Seite 285]
betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot
U
der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom n 8. November 2004“.20
t
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten straefbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettrbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB
l
(Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts-
a
und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
g
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur
e
vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der
n
Vergütung zu vereinbaren. 8.4 Werden die in der/n Benstandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und
i
Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
c
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die vohraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
t
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
b
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführteen Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt
a
werden.
r
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des
b
Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
e
- Pflichten des Auftraggebers
i
t
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die
b
vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellena und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen. r
*
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21 vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 10
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[Seite 286]
keine
U
n
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
t
- Gerichetsstand
r
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38
l
Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem
a
Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. g
e
- Schriftform und salvatorische Klausel
n
11.1 Änderungen und Ergän zungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen denr Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel
i
von Ansprechpersonen).
c
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeith einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übtrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine
b
Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht. e
a
r
b
e
i
t
b
a
r
*
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 11
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[Seite 287]
- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
U
n
KG 344 AK leer für Rauch- und Brandschutztüren mit Schließeinrichtungen
t
KG
e
KG
r
KG
l
KG
a
KG
g
KG
e
KG
n
KG KG
n
i
c
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24:
h
, den , den
t
………………………………………….. …………………………………………..
b
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
e
a
r
b
Erklärung: e
i
JA, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweitt erforderlich ausgefüllt.
b
a
r
*
22 vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23 Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 12
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[Seite 288]
Bestandsliste Nr. 1 von 1
Anhang 1 zum Vertrag Datum: 14.09.2026
U
n
Bestandstliste für Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018)
e
AG 344 / Rauch- und Brandschutztüren mit Schließeinrichtungen
r
l
(Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage)
- Standort a Stadtfeldstraße 33, 94469 Deggendorf
g
e
n
- Hersteller/Typ:
n
i
- Baujahr
c
- Allgemeine Beschreibung/Nutzung:
h
t
b
e
a
r
b
Technische Daten: e
i
t
b
a
r
*
*Identische bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche -bewerben Wartung 2018 Bestandsliste
[Seite 289]
Deckblatt für Arbeitskarte Nr. 1 von 1
Anhang 2 zum Datum: 14.09.2026 Vertrag für Wartung und Inspektion (Wartung 2018) AG 344 / Rauch- und Brandschutztüren mit Schließeinrichtungen
U
n
Arbeitskarte für
t
AG 344 / Rauch- und Brandschutztüren mit Schließeinrichtungen (AK leer)
e
r
l (Anlagenart/KG, Bezeichnung der Anlage) Besondere Hinweise für die Kostengruppe
a
g
e
n
n
i
c
h
t
b
e
a
r
b
e
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Wartung 2018 Deckblatt für Arbeitskarte
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Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion
E-Rechnung
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Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermittetln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu
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enthalten:
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• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungaen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers
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• De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstellers
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Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverarbeitung der elektroni schen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.
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Die Parteien sind sich darüber einig, dasis Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der ERechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des
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Auftraggebers begründen können.
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