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Anlage 1- Liefer- und Leistungsverzeichnis
Öffentliche Ausschreibung
• Bewerbungsbedingungen
• Besondere Vertragsbedingungen
• Leistungsbeschreibung
• Kostenzusammenstellung (Leistungsverzeichnis.xlsx)
• Anlage: EVB-IT-Vertrag
Procurement and Travel
Events
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Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen .......................................................................................... 5
1.1. Auftrag der Deutschen Welle .................................................................................... 5
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen ......................................... 6
1.3. Zeitraum der Leistungserbringung .......................................................................... 8
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Besichtigungen ..................................................................................................................... 8
1.5. Verfahrensart und Vergabebestimmungen ............................................................ 8
1.6. Vertragsbestandteile .................................................................................................. 8
1.7. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ................................................................ 9
1.8. Vergabeunterlagen .................................................................................................... 9
1.9. Angebot ...................................................................................................................... 11
1.10. Bietergemeinschaften ...............................................................................................14
1.11. Hauptangebote ..........................................................................................................14
1.12. Nebenangebote .........................................................................................................14
1.13. Subunternehmer .......................................................................................................14
1.14. Zugang zu Rechenzentren der DW .......................................................................... 15
1.15. Änderungen des Angebots ....................................................................................... 15
1.16. Information des Bieters ............................................................................................ 15
1.17. Angebotsbewertung .................................................................................................16
1.18. Vergabeentscheidung ............................................................................................... 17
1.19. Unwirksamkeitsregelung ......................................................................................... 18
1.20. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 18
- Besondere Vertragsbedingungen ................................................................. 19
2.1. Gegenstand der Ausschreibung ..............................................................................19
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2.2. Leistungsumfang .......................................................................................................19
2.3. Preisvereinbarung .....................................................................................................19
2.4. Termine ......................................................................................................................19
2.5. Ansprechpartner beim AG ....................................................................................... 20
2.6. Ansprechpartner beim AN ....................................................................................... 20
2.7. Ausführung ............................................................................................................... 20
2.8. Subunternehmer .......................................................................................................21
2.9. Zugang zu Rechenzentren des AG ...........................................................................21
2.10. Vertragsstrafe ........................................................................................................... 22
2.11. Haftpflichtversicherung ........................................................................................... 22
2.12. Beratungs- und Hinweispflichten ........................................................................... 23
2.13. Gewährleistung ........................................................................................................ 23
2.15. Geheimhaltungspflicht ............................................................................................ 23
2.16. Gewährung von Vorteilen ........................................................................................ 23
2.17. Zahlungsbedingungen ............................................................................................. 25
2.18. Abrechnung .............................................................................................................. 25
2.19. Verwendungsstelle ................................................................................................... 28
2.20. Erfüllungsort ............................................................................................................. 28
2.21. Gerichtsstand ............................................................................................................ 28
2.22. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ....................................................... 28
2.23. Genehmigungen ....................................................................................................... 28
2.24. Schlussbestimmungen ............................................................................................. 28
-
Ausschlusskriterien ..................................................................................... 29
-
Leistungsbeschreibung ............................................................................... 29
-
Preisblatt/Kostenzusammenstellung („Leistungsverzeichnis.xlsx“) ............... 41
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-
Bestätigung des Bieters .............................................................................. 42
-
Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung) ............................. 42
-
Anlage EVB-IT-Vertrag ................................................................................. 42
-
Anlagen ...................................................................................................... 42
- Anlagen gemäß EVB-IT-Vertrag ....................................................................... 42
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Begriffsbestimmungen
AN = Auftragnehmer/Bieter
AG = Auftraggeber
DW = Deutsche Welle
LV = Liefer- und Leistungsverzeichnis
1. Vorbemerkungen
1.1. Auftrag der Deutschen Welle
Die DW ist der deutsche Auslandssender. Ihr gesetzlicher Auftrag: Sie soll
Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten
demokratischen Rechtsstaat verständlich machen und den Austausch der Kultu-
ren und Völker fördern und zur Verbreitung der deutschen Sprache beitragen.
Die DW steht dabei für die Werte und Grundsätze der Freiheit, Demokratie, Men-
schenrechte, Rechtsstaatlichkeit und kulturellen Vielfalt. Die DW bekennt sich zu
den Rechten nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen, der Europäischen Menschenrechts-konvention des Europarates und
den 17 globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung, den „Sustainable Develop-
ment Goals“ (SDGs). Diese vorbeschriebenen Werte und Grundsätze finden ihre
Konkretisierung im Deutsche-Welle-Gesetz sowie in der „DW Declaration of Va-
lues“; die „DW Declaration of Values“ wird demder Vertrags-partnerin zur Ver-
fügung gestellt und dient als Orientierung im Rahmen der Zusammenarbeit mit
der DW.
Menschen aus 60 Nationen produzieren in der Zentrale in Bonn und am Stand-
ort Berlin ein multimediales journalistisches Angebot in 32 Sprachen. In ihrer
Akademie schult die DW Medienfachkräfte aus Entwicklungs- und Transformati-
onsländern.
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Die DW ist öffentlich-rechtlich organisiert und Mitglied der ARD. Sie wird aus
Steuermitteln des Bundes finanziert.
Der Etat 2026 beläuft sich auf rund 395,4 Millionen Euro.
Die Deutsche Welle handelt nachhaltig, sie setzt ihre Mittel und Ressourcen effi-
zient ein, reduziert ihren ökologischen Fußabdruck kontinuierlich und engagiert
sich für soziale Belange. Bis zum Jahr 2030 will sie ihre Treibhausgasemissionen
(Kernbilanz 2019) um 30 Prozent reduzieren und spätestens bis zum Jahr 2045
Nettonullemissionen erreichen. Um auch bei den indirekten Scope-3- Emissionen
(u.a. im Bereich ein-gekauften Güter und Dienstleistungen) Verbesserungen zu
realisieren, erwartet die Deutsche Welle von allen ihren Geschäftspartnern eben-
falls aktives Nachhaltigkeits-management.
1.2. Zusammenfassung der ausgeschriebenen Leistungen
Gegenstand der Ausschreibung ist eine digitale Konferenzplattform inklusive
Teilnehmermanagementtool für das Global Media Forum 2027 mit folgenden
Spezifikationen:
➢ Bereitstellung einer Landingpage und einer Konferenzplattform
➢ Möglichkeit der Online-Registrierung inkl. Ticketshop und Teilnehmerbetreu-
ung
➢ Kundenspezifische Gestaltungsmöglichkeiten
➢ Zugang zum Backend zur Datenpflege
➢ Bereitstellung einer Mediathek bis Ende Juli 2026 und zeitnahe Bereitstellung
der Mitschnitte an beiden Konferenztagen (Video on Demand)
➢ Chatfunktion bei Panels und Workshops
➢ Voting-Tools/Live-Umfragen
➢ Möglichkeit des digitalen Networkings/Matchmakings
➢ Barrierefreie Nutzung
➢ Bereitstellung eines Reisebüros für Reise- und Hotelbuchungen
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➢ On-Site-Management mit der benötigten Technik
➢ Bereitstellung von Veranstaltungspersonal (Hosts/Hostessen)
➢ Evaluierungstool für Teilnehmerfeedback
➢ Trackingmöglichkeit und Auswertungstools
➢ Bereitstellung eines Support-Teams in allen Projektphasen
Abnahmemengen beziehen sich auf die maximal mögliche Gesamtlaufzeit der
Rahmenvereinbarung von voraussichtlich Anfang Januar 2027 bis Ende August
2027 und sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Vorgesehen ist ein Gesamtvolumen (Schätzmenge) von Euro 132.000 inkl. 19%
MwSt. Die Angaben sind nicht verbindlich und es besteht keine Abnahmever-
pflichtung über Mindestabnahme hinaus.
Geschätzte Abnahmemengen (im Falle der Losaufteilung je Los:
| Mindestabnah- memenge in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume) | Geschätzte Abnah- | Optionale Höchstmenge / in Euro (inkl. 19% MwSt.) / Bei max. Vertragslaufzeit (inkl. optionale Zeiträume) | ||
|---|---|---|---|---|
| memenge / in Euro | ||||
| (inkl. 19% MwSt.) / | ||||
| Bei max. Vertrags- | ||||
| laufzeit (inkl. optio- | ||||
| nale Zeiträume) | ||||
| - | 132.000 € | 140.000 € |
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1.3. Zeitraum der Leistungserbringung
Der geplante Zeitraum der Leistungserbringung ist voraussichtlich vom
04.01.2027 – 31.08.2027. Das Global Media 2027 findet statt vom 22. Juni bis 23.
Juni 2027.
1.4. Hinweis zu gesetzlichen und behördlichen Regelungen bei vor Ort Be- sichtigungen
1.4.1. Sollten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens Orts-Besichtigungen vorgese-
hen sein, so behält sich die Deutsche Welle weiterhin vor, die Regelungen wie
z.B. zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie an geltende gesetzliche oder be-
hördliche Bestimmungen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugangsregelungen oder
hinsichtlich des Tragens einer Maske, etc., anzupassen.
1.5. Verfahrensart und Vergabebestimmungen
Die Vergabe der Lieferungen und Leistungen erfolgt im Rahmen einer Öffentli-
chen Ausschreibung nach den Vorschriften der UVgO.
Für das Vergabeverfahren gelten die in Ziffer 1.6 aufgeführten Vergabeunterla-
gen.
Die DW wird die Angebote gemäß dem unter Kap. 1017 dargestellten Verfahren
auswerten.
1.6. Vertragsbestandteile Abweichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB)
gelten die Vertragsbestandteile in der nachfolgenden Reihenfolge:
a. dieses Liefer- und Leistungsverzeichnis mit allen Anlagen (z.B. den dazuge-
hörigen Erläuterungen, Plänen, Detailzeichnungen mit ergänzenden techni-
schen Angaben)
b. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Fragen- und Antworten-Katalog
c. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: Protokoll zum Bietergespräch
d. die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Deutschen Welle vom 1. Juli 2003
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e. das bezuschlagte Angebot mit dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis sowie
dem ausgefüllten Kriterienkatalog
f. falls Bestandteil des Vergabeverfahrens: die Vereinbarung über die Auf-
tragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV), einschließlich der Angaben zu
den Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) und ggf. des IT-
Sicherheitskonzepts des Auftragnehmers
g. die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
h. einschlägige gesetzliche Normen und technische Regelungen sowie arbeits-
schutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere:
• VDE- und DIN-Vorschriften, VBG-Richtlinien und UVV sowie EMV Richtli-
nien
• Technische Richtlinien und Pflichtenhefte der öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten (Ergonomie hinsichtlich Technik).
Im Falle von IT-Leistungen, bei denen ein EVB-IT-Vertrag Gegenstand des Verga-
beverfahrens ist, gelten abweichend von der vorstehenden Rangfolge sowie ab-
weichend zu Ziffer 2.1 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DW (AEB) die
Vertragsbestandteile in der Reihenfolge wie in Ziffer 1.2 (Vertragsbestandteile)
des entsprechenden EVB-IT-Vertrags aufgeführt.
1.7. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausge-
schlossen.
1.8. Vergabeunterlagen
1.8.1. Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch, über das Vergabeportal
Eine zusätzliche Abgabe des Angebots in Papierform entfällt in diesem Fall. Die
DW behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der Unterlagen oder Fragen-
Antwortenkataloge ohne besondere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter
lediglich auf dem elektronischen Vergabeportal oder unter
„www.dw.com/zentraleinkauf“ zugänglich zu machen und die Kommunikation mit
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dem Bieter über das Vergabeportal durchzuführen. Daher wird eine registrierte
Verwendung des Vergabeportals empfohlen.
1.8.2. Für das Preisangebot sind nur die von der DW gestellten Vordrucke zu verwen-
den. Selbstgefertigte Abschriften/Kopien oder Kurzfassungen des Leistungsver-
zeichnisses sind nur zulässig, wenn der Bieter das von der DW gestellte Leis-
tungsverzeichnis in einer besonderen Erklärung als allein verbindlich anerkennt.
Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses müssen mit dem von der DW ge-
stellten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen vollständig über-
einstimmen.
1.8.3. Enthalten die gestellten Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklar-
heiten, so hat er die DW unverzüglich vor Angebotsabgabe mindestens in Text-
form darauf hinzuweisen. Änderungen und Zusätze, sowohl manueller Natur, als
auch KI-gestützt, in den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Mit der Abgabe seines Angebotes bestätigt der Bieter insbesondere, dass das
Angebot ohne Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) oder automatisierten Text-
verarbeitungssystemen erstellt wurde, die dazu führen könnten, dass der Inhalt
der Vergabeunterlagen verändert wird. Dies umfasst insbesondere:
- die automatische Anpassung oder "Optimierung" von Textpassagen durch KI-
Systeme,
-
die KI-gestützte Erstellung von Ergänzungen oder Alternativformulierungen,
-
die Verwendung von KI-Tools zur Formatänderung oder Strukturmodifikation
der Vergabeunterlagen.
1.8.4. Der Bieter bestätigt, dass das Angebot manuell erstellt und geprüft wurde und
mit den unveränderten Vergabeunterlagen übereinstimmt.
1.8.5. Stellt der Auftraggeber eine Änderung der Vergabeunterlagen in der beschriebe-
nen Form fest, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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1.8.6. Der Bieter nimmt die den Vergabeunterlagen beigefügten Allgemeinen Einkaufs-
bedingungen der DW und Besonderen Vertragsbedingungen der DW zur Kennt-
nis und berücksichtigt diese bei seiner Angebotsabgabe.
1.8.7. Die Vergabeunterlagen sind vertraulich. Sie dürfen weder Dritten zugänglich ge-
macht noch außerhalb dieser Angebotsabgabe verwendet werden.
1.8.8. Bezogen auf Art und Umfang der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
durch die DW wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen, die dem Bieter mit
den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Sofern die Verarbeitung
von personenbezogenen Daten im Auftrag der DW Gegenstand des Verfahrens
ist, schließt die DW mit dem Bieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO, der Bestandteil der Vergabeunterlagen wird.
1.8.9. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind vom Bieter unter Verwendung des Bie-
terfragentemplates über das Vergabeportal an die DW zu richten. Die Fragen
müssen vor Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (einsehbar im
Bietertool im Projektraum zur Ausschreibung auf der Seite "Übersicht ") einge-
reicht werden. Sollte dies nicht möglich sein, so richten Sie Ihre Fragen bitte per
Mail an ze@dw.com.
1.8.10. Die DW behält sich vor, die Antworten in anonymisierter Form und ohne beson-
dere Bekanntmachung und Hinweis an die Bieter lediglich auf dem elektroni-
schen Vergabeportal oder unter „www.dw.com/zentraleinkauf“ zugänglich zu
machen.
1.9. Angebot
1.9.1. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.9.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausge-
schlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterla-
gen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters
an seinen Eintragungen im Angebot müssen zweifelsfrei sein. Auf entspre-
chende Anlagen ist im Angebot hinzuweisen. Alle Eintragungen müssen doku-
mentenecht sein. Berichtigungen dürfen nur so vorgenommen werden, dass die
unrichtigen Eintragungen gestrichen und die richtigen darüber gesetzt werden.
Dabei müssen die ursprünglichen Eintragungen lesbar sein. Fehler beim Ange-
botsinhalt führen teils zwingend, teils fakultativ zum Ausschluss des Angebotes.
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Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis
der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis
maßgebend.
1.9.3. Die angebotenen Preise für einzelne Teilleistungen sowie für die Gesamtleistung
sind in der dem übersandten Leistungsverzeichnis beigefügten Kostenzusam-
menstellung einzutragen. Dabei sind die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise,
Verrechnungssätze usw.) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbe-
trag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Ange-
botes hinzuzufügen.
1.9.4. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen (z.B. bestehende Sonderkonditionen
für ARD/ZDF) gewährt werden, sind diese im Preisblatt („Leistungsverzeich-
nis.xlsx“) an der bezeichneten Stelle durchzuführen. Preisnachlässe mit Bedin-
gungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden nicht gewertet. Weitere Informatio-
nen dazu finden sich auch in den Ausschreibungsunterlagen in der Datei "FAQ
cosinex".
1.9.5. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abge-
geben werden, wenn dies in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterla-
gen ausdrücklich zugelassen ist. Andere auf elektronischem Weg übermittelte
Angebote sind nicht zugelassen. Die elektronische Abgabe erfolgt über das Ver-
gabeportal (vergleiche Kapitel 1.8.1).
1.9.6. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein be-
stimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden
und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte
Fabrikat als angeboten. Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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Angebotes ein Patent- oder Musterschutz besteht, von ihm oder einem anderen
beantragt ist oder beantragt werden soll.
1.9.7. Die Leistung kann in Teillosen vergeben werden. Mengen innerhalb des Teilloses
werden aber nicht gekürzt. Preiserhöhungen dürfen daraus nicht hergeleitet
werden.
1.9.8. Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Ange-
bot beigefügte Unterlagen gehen ohne Vergütungsanspruch in das Eigentum
der DW über.
1.9.9. Das Angebot ist der DW elektronisch einzureichen. Sollte eine digitale Abgabe
nicht möglich sein, so ist das Angebot der DW im verschlossenen Doppelum-
schlag der auch für die Erteilung des Zuschlags zuständigen Abteilung Procure-
ment and Travel der DW bitte zweifach (1 Original und eine Kopie als CD-ROM)
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einzureichen. Die Beschriftung der Umschläge ist dem Anschreiben zu dieser
Ausschreibung zu entnehmen.
1.10. Bietergemeinschaften
1.10.1. Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
1.10.2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern un-
terzeichnete Erklärung abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG
rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
1.10.3. Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur An-
gebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zu-
gelassen.
1.11. Hauptangebote
Hauptangebote sind Angebote, die alle im Leistungsverzeichnis angegebenen
Mindestanforderungen erfüllen. Ein weiteres Hauptangebot wird zugelassen.
1.12. Nebenangebote
Nebenangebote sind Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen für Haupt-
angebote erfüllen. Nebenangebote werden nicht zugelassen.
1.13. Subunternehmer
1.13.1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern ausführen zu
lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Subunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und Einzelheiten in einer seinem Angebot
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beizufügenden Anlage darlegen. Dabei hat der Bieter zu versichern, dass die
Subunternehmer keine Mitarbeiter oder Ruheständler der DW einsetzen.
1.13.2. Die Referenzen von Subunternehmern sind zu benennen. Der Bieter stellt sicher,
dass Subunternehmer die Leistungen ihrerseits nicht ohne vorherige schriftliche
Zustimmung der DW weiter vergeben.
1.14. Zugang zu Rechenzentren der DW
Benötigen der Bieter und die eventuell eingesetzten Subunternehmer im Falle
der Erteilung des Zuschlages und im Rahmen der Leistungserbringung Zugang
zu Rechenzentren der DW, ist der Zutritt zur Wahrung der Vertraulichkeit und
zum Schutz der Daten der DW grundsätzlich nur unter folgender Voraussetzung
möglich:
Der Bieter hat mit dem Angebot für jede Person, die das Rechenzentrum betritt
(eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von Subunternehmen), eine Ver-
pflichtungserklärung gegenüber der DW abzugeben unter Verwendung des den
Vergabeunterlagen beigefügten Musters.
Ist die Abgabe der Verpflichtungserklärung mit dem Angebot notwendig, so wird
die DW dies in der Auflistung der einzureichenden Dokumente entsprechend
kenntlich machen. Ist dies nicht explizit der Fall, so dient die standardmäßig bei-
gefügte Verpflichtungserklärung lediglich als Muster für die Fälle der Ziffer 2.9.1
des vorliegenden Liefer- und Leistungsverzeichnisses.
1.15. Änderungen des Angebots
1.15.1. Der Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Einreichungsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Preisänderungen sind sowohl nach oben wie nach
unten zulässig.
1.15.2. Berichtigungen oder Änderungen des Angebotes sind der DW in gleicher Weise
wie das Angebot zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Ange-
bot mindestens in Textform zurückgezogen werden. Zur Wirksamkeit bedarf es
stets der Unterschrift.
1.16. Information des Bieters
Die Bieter deren Angebot nichtberücksichtigt wird, werden gem. § 46 Abs. 1
UVgO über den Abschluss der Rahmenvereinbarung oder die erfolgte
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Zuschlagerteilung informiert. Der Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des
Bewerbers/Bieters spätestens 15 Tage nach Eingang des Antrags den nicht be-
rücksichtigten Bieter über die wesentlichen Gründe für die Ablehnung des Ange-
botes sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes.
1.17. Angebotsbewertung
1.17.1. Erste Bewertungsstufe
Es gelten folgende Grundvoraussetzungen für eine Teilnahme an den weiteren
Wertungsschritten. Die Nicht-Erfüllung eines Punktes führt zum Ausschluss des
Angebotes von der weiteren Wertung.
• fristgerechte Abgabe des kompletten Angebotes
• ordnungsgemäßer Verschluss des Angebotes bei Eingang
• Vollständigkeit aller Unterschriften, benannter Anlagen, Bescheinigungen
und Nachweise
• unveränderte Vergabeunterlagen
sowie:
• ein verbindlicher Festpreis für alle geforderten Lieferungen und Leistun-
gen
• die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Angebotspreisangaben
• ein vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllter Ausschlusskriterienka-
talog.
Zudem ist eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenzgründen
vorzulegen (siehe Eigenerklärung).
Die Eigenerklärung ist im Wertungsschema des elektronischen Leistungsver-
zeichnisses unter „http://www.dtvp.de“ verbindlich zu bestätigen.
1.17.2. Finale Bewertungsstufe
Im Rahmen der zweiten Bewertungsstufe erfolgt die Ermittlung des wirtschaft-
lichsten Angebotes gemäß der gewichteten Richtwertmethode (UfAB) wie folgt:
Werden vom Bieter alle Ausschlusskriterien („A-Kriterien“) vollumfänglich erfüllt,
wird in der zweiten Bewertungsstufe, neben dem Preis auch, gemäß
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beigefügtem „Fragebogen zur DW- Leistungsbewertung“ die Bewertung aller quali-
tativen Bewertungskriterien ("B-Kriterien") vorgenommen.
Die Berechnungsformel für die Punkteverteilung für die zweite Bewertungsstufe
lautet wie folgt:
Ein zu bewertendes Angebot setzt sich aus Preis (P) und Leistungspunkten (L) zu
sammen. Die Berechnung der Gesamtpunkte (Kennzahl Z) für ein zu bewerten
des Angebot erfolgt nach folgender Formel (gemäß der gewichteten Richtwert
methode) der UfAB:
Z= L (20 %) /P (80 %)
Die einzelnen B-Kriterien sind untereinander entsprechend Ihrer Bedeutung für
die Deutsche Welle gewichtet.
Der Bieter wird darüber informiert, wenn die Ausschreibung aufgehoben wird.
Im Rahmen von Verhandlungsvergaben (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb)
Behält sich die Deutsche Welle vor, den Zuschlag gemäß §12 Abs. 4 UVgO ohne
vorherige Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen.
1.18. Vergabeentscheidung
1.18.1. Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen bedarf ab einem Auftragsvolumen
von mehr als 80.000,00 Euro netto der Zustimmung des zuständigen Gremiums
der DW und steht daher unter dem Vorbehalt der entsprechenden Genehmi-
gung.
1.18.2. Der Zuschlag gemäß § 43 UVgO wird mindestens in Textform durch die jeweili-
gen unterschriftsberechtigten Vertreter der DW im Wege des "Vier-Augen-Prin-
zips" erteilt.
1.18.3. Die Deutsche Welle behält sich vor, für den Versand von Aufträgen, Abrufen aus
Rahmenverträgen, etc. Adobe sign zu verwenden. In diesem Fall erhält die ver-
tretungsberechtigte Person Ihres Unternehmens, die bei Angebotsabgabe in
dem Dokument „Unternehmensdaten“ genannt ist, eine E-Mail von der Adresse
adobesign@adobesign.com mit der Bitte die entsprechenden vertraglichen Un-
terlagen wie z.B. Auftragsbestätigung gegenzuzeichnen.
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1.19. Unwirksamkeitsregelung
Sollte eine Bestimmung dieser Bewerbungsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht be-
rührt.
1.20. Gewährung von Vorteilen
1.20.1. Wenn ein Bieter, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Per-
son jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile
anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-
teile für den Bieter zu erlangen, kann dieser Bieter vom weiteren Vergabeverfah-
ren ausgeschlossen werden.
1.20.2. Hat ein Bieter den Verdacht auf wettbewerbswidriges oder sonst unzulässiges
Verhalten von an dem Ausschreibungsverfahren beteiligten Personen oder von
Dritten, durch das er sich in dem Verfahren benachteiligt sieht, kann er sich ver-
traulich an die
1.20.3. interne Meldestelle der DW (https://whistleblowersoftware.com/secure/Hin-
weise_DW)
1.20.4. oder an die externe Korruptionsbeauftragte der DW wenden:
Frau Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune
Tel.: (030) 25 797 5000
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/
E-Mail: stefanie.lejeune@goehmann.de
wenden.
Die Rechtsanwältin ist von Gesetzes wegen berechtigt und auf Wunsch
des Hinweisgebers verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person ano-
nym zu halten. Nähere Informationen gibt es im Internet unter
https://www.goehmann.de/en/lawyers/stefanie-lejeune/.
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2. Besondere Vertragsbedingungen
2.1. Gegenstand der Ausschreibung
Die Deutsche Welle plant den Abschluss eines Rahmenvertrages. Der geplante
Zeitraum der Leistungserbringung ist voraussichtlich vom 04.01.2027 –
31.08.2027. Das Global Media 2027 findet statt am 22. und 23. Juni 2027.
2.2. Leistungsumfang
2.2.1. Menge, Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen und Leistungen müs-
sen derart sein, dass alle Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis erfüllt
werden.
2.2.2. Die angebotenen Lieferungen und Leistungen werden mindestens nach dem
neuesten Stand der Technik, nach den Vorschriften des Gesetzgebers, der Auf-
sichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften
und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitssicherheit, Brand- und Umwelt-
schutz durchgeführt.
2.3. Preisvereinbarung
Die in dem Angebot angegebenen Preise sind, wenn nichts anderes vereinbart
ist, feste Preise. Sie verstehen sich frei Verwendungsstelle einschließlich Verpa-
ckung und Transport sowie einschließlich Transport- und Betriebshaftpflichtver-
sicherung.
2.4. Termine
2.4.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragserteilung.
Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, sobald
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[Seite 20]
Ausführungsänderungen abzusehen sind. Er hat den Grund der Verzögerung zu
nennen und Vorschläge zur Abwendung von Schäden zu machen.
2.4.2. Wenn absehbar ist, dass eine Leistung nachweislich aufgrund von technischen
Mängeln im derzeitigen System nicht zu erbringen ist, muss der AN den AG un-
verzüglich davon in Kenntnis setzen.
2.4.3. Unklarheiten oder sonstige Rückfragen berechtigen den AN nicht, die genann-
ten Termine zu überschreiten. Die Termine bzw. die Ausführungsfristen sind un-
ter
allen Umständen bindend.
2.4.4. Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfristen und Termine berechtigen den AG,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und von dritter Seite Ersatz zu
beschaffen. Das gilt nicht, wenn der AN nachweist, dass die Verzögerung auf hö-
herer Gewalt beruht. Die Geltendmachung von Vertragsstrafen und Schadener-
satz wegen Verzugs bleibt vorbehalten.
2.5. Ansprechpartner beim AG
Maike Wendler Procurement and Travel
Tel.: + 49 (0) 228 429-2346
E-Mail: ze@dw.com
Der AG benennt nach Auftragsvergabe verantwortliche Ansprechpartner und
Vertreter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich
im Laufe der Leistungserbringung ergeben.
2.6. Ansprechpartner beim AN
Der AN benennt vorab einen verantwortlichen Ansprechpartner und dessen Ver-
treter zur gegenseitigen Abstimmung und zur Klärung aller Fragen, die sich im
Laufe der Leistungserbringung ergeben. Ansprechpartner und dessen Vertreter
sind in dem beigefügten Dokument „Unternehmensdaten.pdf“ zu benennen.
2.7. Ausführung
Der AN gewährleistet, dass alle Leistungen den am Erfüllungsort geltenden Re-
geln der Technik sowie den gesetzlichen, behördlichen und
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[Seite 21]
berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen entsprechen. Auf Verlangen des AG
muss eine entsprechende schriftliche Bescheinigung der zuständigen Stellen un-
verzüglich vom AN beigebracht werden.
2.8. Subunternehmer
2.8.1. Sollten aufgrund der besonderen Vertragsabwicklung Subunternehmer einzu-
schalten sein, so ist hierzu unter Nennung der Firma und der verantwortlichen
Geschäftsführer eine schriftliche Genehmigung des AG einzuholen. Die Ausfüh-
rungen in Kap. 1.13 gelten insoweit sinngemäß.
2.8.2. Die Lieferungen und Leistungen des Subunternehmers gelten als eigene Liefe-
rungen oder Leistungen des Auftragnehmers. Die Gewährleistung und Haftung
des AN erstreckt sich somit auch auf die Lieferungen und Leistungen des Subun-
ternehmers. Die aus der Beschäftigung von Subunternehmern anfallenden Steu-
ern und Abgaben gehen zu Lasten des AN.
2.9. Zugang zu Rechenzentren des AG
Sollte sich im Rahmen der Auftragsausführung herausstellen, dass für die Leis-
tungserbringung der Zugang zu Rechenzentren der DW notwendig ist, ist der
Zugang durch den AN nur wie folgt möglich:
2.9.1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Der AN hat für jede Person (eigene Mitarbeitende bzw. evtl. Mitarbeitende von
Subunternehmen), eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem AG vorzulegen
unter Verwendung des von dem AG zur Verfügung gestellten Musters.
Der AN verpflichtet sich insbesondere, bei Änderungen hinsichtlich der einge-
setzten Mitarbeitenden den AG unaufgefordert zu informieren und dem AG vor
Begehung der Rechenzentren die Verpflichtungserklärung der betreffenden neu
eingesetzten Mitarbeitenden des AN bzw. des evtl. eingesetzten Subunterneh-
mers vorzulegen.
2.9.2. Begleitung durch berechtigte Mitarbeitende des AG
Ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht möglich, ist der Zutritt zu Re-
chenzentren des AG auch möglich, wenn der Mitarbeitende des AN bzw. des evtl.
eingesetzten Subunternehmers durch einen berechtigten Mitarbeitenden des
AG ständig begleitet wird. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, den AG so
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[Seite 22]
frühzeitig wie möglich, mindestens jedoch drei Arbeitstage vor einem geplanten
Zugang zu Rechenzentren des AG zu informieren, um eine derartige Begleitung
sicherzustellen. Inwieweit eine ständige Begleitung seitens des AG sichergestellt
werden kann, erfolgt in Absprache zwischen dem AN und dem AG.
2.10. Vertragsstrafe
Bei verschuldetem Nichteinhalten der bestimmten Termine kann der AG für je-
den angebrochenen Werktag vom AN eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% des
Abrufwertes (brutto) für die in Verzug befindliche Leistung verlangen. Insgesamt
ist die Summe der aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertragsstrafen für
die in Verzug befindliche Leistung auf eine Höhe von 5% des Abrufwertes
(brutto) beschränkt. Die Vertragsstrafe setzt keinen Schadensnachweis durch
den AG voraus. Der AG kann die Vertragsstrafe neben der Erfüllung verlangen.
Schadensersatzansprüche statt und neben der Leistung sowie das Recht zum
Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt. Die Vertragsstrafen werden jedoch auf
einen Schadensersatzanspruch neben der Leistung angerechnet. Abweichend
von § 341 Abs. 3 BGB kann die jeweilige Vertragsstrafe bis zur vollständigen Zah-
lung der Vergütung für die jeweilige Leistung geltend gemacht werden. Dem AN
obliegt im Falle der Verzögerung der Beweis des Nichtverschuldens.
2.11. Haftpflichtversicherung
2.11.1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, weist der Auftragnehmer bei Ab-
schluss des Vertrages dem Auftraggeber nach, dass er über eine in Rahmen und
Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare
Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.
2.11.2. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertra-
ges aufrechterhalten, mindestens aber bis zur Verjährung der Mängelansprü-
che. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftrag-
geber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wei-
tergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
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[Seite 23]
Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt. Nach Gesamtabnahme
tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung des Systemser-
vices.
2.12. Beratungs- und Hinweispflichten
2.12.1. Der AN hat die Unterlagen die er vom AG erhält, auf etwaige Unstimmigkeiten
hin zu überprüfen und unverzüglich auf entdeckte oder vermutete Mängel hin-
zuweisen. Unterlässt der AN bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen Prüfungen
und Hinweise, so trägt er die Kosten für die Beseitigung der entstandenen Feh-
ler.
2.12.2. Vom AN angefertigte bzw. beschaffte Unterlagen sind dem AG zu Eigentum und
zur uneingeschränkten Verfügung auszuhändigen. Ein Zurückhaltungsrecht des
AN ist ausgeschlossen.
2.13. Gewährleistung
2.13.1. Die Gewährleistungsdauer beträgt mindestens 24 Monate, gerechnet vom Zeit-
punkt der Lieferung.
2.13.2. Im Gewährleistungsfalle ist der AG berechtigt, unentgeltliche Nachbesserungen
oder unentgeltliche Neuleistungen binnen einer gesetzten angemessenen Frist
zu beanspruchen. Für die Dauer einer Nachbesserung oder Instandsetzung ist
der AG auf ihr Verlangen durch Stellung von Ersatz schadlos zu halten.
Geheimhaltungspflicht
Der AN steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und
Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den
Datenschutz beachten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die aus der Ge-
schäftsbeziehung bekannt werdenden, nicht offenkundigen kaufmännischen
und technischen Details als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten
sind entsprechend zu verpflichten. Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine
geheim zu haltende Information in den Besitz eines unbefugten Dritten gelangt
oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den
anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
2.14. Gewährung von Vorteilen
Wenn der AN, sein Beauftragter oder eine mit seiner Kenntnis handelnde Person
jemandem Geschenke oder andere unmittelbare oder mittelbare Vorteile
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[Seite 24]
anbietet, verspricht oder gewährt, um durch dessen unlauteres Verhalten Vor-
teile für den AN zu erlangen, ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und/oder Schadenersatz zu verlangen. Sonstige gesetzliche oder vertragliche
Rechte des AG bleiben unberührt.
2.17 Tariftreuepflicht bei der Auftragsausführung (Bundestariftreuegesetz)
Die vom Auftragnehmer mit dem Angebot/Teilnahmeantrag abgegebene Eigen-
erklärung zur Tariftreue nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) wird wesentli-
cher Bestandteil dieses Vertrags.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Eigenerklärung übernommenen
Verpflichtungen zur Einhaltung der nach dem BTTG maßgeblichen Arbeitsbedin-
gungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
Informationspflicht gegenüber Beschäftigten
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
nehmer sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer spätestens am 15.
des auf den Tag der ersten Tätigkeit folgenden Monats schriftlich oder in Text-
form über deren Anspruch auf die einschlägigen Arbeitsbedingungen. Der Auf-
traggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung (§ 4 Abs. 3 BTTG).
Nachweispflicht während der Vertragslaufzeit
Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Dokumenta-
tion der Einhaltung des Tariftreueversprechens bereit und legt diese dem Auf-
traggeber auf Verlangen innerhalb von 14 Tagen vor (§ 9 BTTG).
Die Unterlagen sind auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue bei der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorzulegen.
Vertragsstrafe
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, verwirkt der Auftragnehmer
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen
beträgt die Vertragsstrafe maximal 10% des Auftragswertes (§ 11 Abs. 1 BTTG).
Der Auftraggeber muss die verwirkte Vertragsstrafe nicht vor Ende der Auftrags-
ausführung geltend machen.
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[Seite 25]
Kündigungsrecht
Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Tariftreuepflicht, der durch die Prüfstelle
Bundestariftreue nach § 13 BTTG festgestellt wurde, ist der Auftraggeber zur au-
ßerordentlichen fristlosen Kündigung des Auftragsverhältnisses berechtigt (§ 11
Abs. 2 BTTG).
Schadensersatz
Verstöße gegen die Tariftreuepflicht berechtigen den Auftraggeber zur Geltend-
machung von Schadensersatz nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
2.15. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Lieferung und Rechnungslegung innerhalb einer Frist
von 30 Tagen. Falls nichts anderes vereinbart ist, nimmt der AG bei Zahlung in-
nerhalb von 14 Tagen einen Skontoabzug von 2 % vor.
2.16. Abrechnung
Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten wird ergänzend um Beachtung des
Beiblattes Rechnungsstellung gebeten.
Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich an eine der folgenden Stellen:
- Elektronischer Weg
Seit dem 1. Januar 2024 werden Rechnungen über einen zentralen elektroni-
schen Eingangsrechnungsworkflow bearbeitet:
Schicken Sie Ihre Rechnungen ausschließlich an: dw-invoice@dw.com
Folgende Voraussetzungen sind dabei zu beachten:
• Zulässiges Format für die Rechnung und die Anlagen ist PDF.
• Max. Datenvolumen pro E-Mail sind 10 MB.
• Jeweils nur eine PDF-Rechnung mit den dazugehörigen Anlagen pro E-Mail.
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[Seite 26]
Der Name der Rechnungsdatei darf nicht das Wort „Anlage“ oder „Attachment“
beinhalten. Die Rechnungsdatei kann beispielsweise auf die Rechnungsnummer
lauten (Rechnung 122345.pdf).
Die Anlagen zur Rechnung bitte als separates PDF-Dokument anfügen. Der Da-
teiname muss den Zusatz „Anlage“ oder „Attachment“ enthalten.
• Für PDF-Dokumente sind folgende technische Einschränkungen zu beachten
a. Nicht verschlüsselt
b. Nicht passwortgeschützt
c. Auflösung 300 DPI bei PDFs mit eingebettetem TIF.
Rechnungen, die an einer anderen Stelle/E-Mail-Adresse der DW eingehen, kön-
nen nicht bezahlt werden. Diese E-Mails/Rechnungen werden Ihnen zurückge-
sandt, verbunden mit der Bitte die E-Mail-Adresse dw-invoice@dw.com zu nut-
zen.
oder
- Postweg
Sofern Sie uns Rechnungen alternativ weiterhin in Papierform auf dem Postweg
übermitteln möchten, senden Sie Ihre Rechnung bitte ausschließlich an das fol-
gende Postfach:
Deutsche Welle
Invoice
Postfach 12 01 23
53043 Bonn
Wir bitten darum, die Rechnung nicht in doppelter Ausführung (E-Mail und
Postweg) oder inkl. einer Rechnungskopie an unsere Rechnungsadresse zu schi-
cken.
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[Seite 27]
Wir erwarten eine zügige Rechnungsausstellung möglichst bis zum 15. Tag des
Folgemonats der Lieferung oder Leistung. Zur Vermeidung von Zahlungsverzö-
gerungen überprüfen Sie ihre Rechnung bitte vor Übermittlung auf vollständige
Angaben.
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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[Seite 28]
2.17. Verwendungsstelle
Die Orts- und Verwendungsadressen lauten:
Bonn Deutsche Welle
Kurt-Schumacher-Straße 3
53113 Bonn
Berlin Deutsche Welle
Voltastraße 6
13355 Berlin
2.18. Erfüllungsort Erfüllungsort des AG ist Bonn
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Bonn
Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist Bonn
2.19. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Bonn. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2.20. Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Geschäftsbedingungen, insbesondere Zahlungs- und Lieferbedingungen des AN
gelten nur dann, wenn sie vom vorher AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt
sind.
2.21. Genehmigungen
Alle erforderlichen Genehmigungen, soweit sie in unmittelbarem Zusammen-
hang mit den dem AN in Auftrag gegebenen Leistungen stehen und zur Durch-
führung und Abnahme dieser Leistungen erforderlich sind, sind vom AN im Ein-
vernehmen mit dem AG rechtzeitig einzuholen.
2.22. Schlussbestimmungen
Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner
sind in einem solchen Falle gehalten, die sich ergebende Lücke durch eine
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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[Seite 29]
Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der wegfallenden Bestimmung am
nächsten kommt.
3. Ausschlusskriterien
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich. Sollten
die in den Vergabeunterlagen (siehe hierzu „http://www.dtvp.de“) gestellten Fra-
gen (Ausschlusskriterien, bzw. Ausschlusselemente) negativ beantwortet wer-
den, führt dies zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters. Der AG wird die Erfül-
lung der Kriterien einer eigenen Bewertung unterziehen.
Die Beantwortung der Fragen durch den AN ist zwingend erforderlich.
Bitte geben Sie Ihre Antworten in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabe-
unterlagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
Weitere Erläuterungen bitte auf ein separates Papier bzw. als elektronische An-
lage bei Abgabe eines elektronischen Angebotes.
4. Leistungsbeschreibung
Das DW Global Media Forum, eine internationale und interdisziplinäre Konfe-
renz, soll 2027 als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Die Konferenz
findet an zwei Tagen (22. und 23. Juni 2027) in der Kernzeit von ca. 8:00 bis 18:00
Uhr statt. Bis zu 1.400 Teilnehmende sollen an dem Event live vor Ort in den
Räumlichkeiten des World Conference Center Bonn (WCCB) teilnehmen können.
Als Deutsche Welle erstellen wir das Konferenzprogramm sowie die grafische
Gestaltung. Für die Umsetzung einer geeigneten Plattform, auf der u.a. das Pro-
gramm, die Speaker, Sponsoren, Netzwerkmöglichkeiten übersichtlich darge-
stellt werden sowie für die Abwicklung des Teilnehmermanagements suchen wir
noch einen Partner. Die Teilnahme an der Konferenz erfolgt über eine Registrie-
rung, die über die Plattform abgewickelt werden soll. Es sollen Tickets in ver-
schiedenen Preisklassen angeboten werden. Für Speaker*innen und Partner
müssen auch kostenlose Tickets angeboten werden können. Zudem soll die ge-
samte Teilnehmerbetreuung inklusive Reise- und Hotelmanagement durch den
externen Partner abgedeckt werden. Von dem Partner wird darüber hinaus er-
wartet, den Einlass vor Ort mit entsprechender Technik und Personal zu gewähr-
leisten. Die Bereitstellung qualifizierter Hosts/Hostessen und eines Reisebüros
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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[Seite 30]
ist somit über den Partner abzudecken. Eine weitere Anforderung an die Platt-
form: Aufzeichnungen des Hauptprogramms im WCCB sollen in einer Mediathek
auf der Plattform unmittelbar im Anschluss an die Live-Veranstaltung eingestellt
werden soll.
- Allgemeinen Leistungsanforderungen
1.1 Konzeption, Abstimmung und Schulung
- Konzeption und Gestaltung einer digitalen Plattform, die sowohl das gesamte
Teilnehmermanagement abbildet als auch die Anforderungen an eine digitale
und interaktive Plattform beinhaltet, um Konferenzinhalte (Programm, Speaker,
Networking, Mediathek, Sponsoren etc.) übersichtlich und nutzerfreundlich im
Corporate Design der Deutschen Welle abzubilden
-
Anpassungen von grafischen Elementen in Abstimmung mit dem AG
-
Entwicklung eines benutzerfreundlichen Registrierungsprozesses für verschie-
dene Teilnehmergruppen inkl. Abstimmung aller Kommunikationsprozesse so-
wohl mit den Teilnehmenden als auch zwischen Auftraggeber und Auftragneh-
mer
- ausführliche Meetings vor Registrierungsstart zur finalen Abstimmung der
Plattform sowie aller Prozesse inklusive Schulung der Mitarbeitenden des Auf-
traggebers im Umgang mit der Plattform (Backend)
- Konzeptionelle Berücksichtigung des 20-jährigen Jubiläumsjahres der Konfe-
renz durch z.B. Animationen auf Landingpage, Banner, Pop-Ups, Gewinnspiele
etc.
1.2 Grundanforderungen Plattform
-
Konferenzplattform in englischer Sprache. Backend in deutscher Sprache
-
Ab 01.03.2027: Inbetriebnahme Landingpage für die Registrierung bestimmter
Gruppen (Speaker, Fellows)
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[Seite 31]
- Ab 01.04.2027: Öffnung Landingpage zur Vorabbewerbung und Registrierung
für alle Gruppen mit ersten Informationen zu Programm, Speakern, Sponsoren,
Preisen etc. Start Ticketverkauf
- Ab 01.06.2027: Inbetriebnahme der gesamten Plattform (Webseite) mit Login-
Funktion für registrierte Teilnehmende.
Funktionen der Plattform:
- Nutzerfreundliche Navigation und übersichtliche Darstellung aller Konferenzin-
halte (Text, Bild, Video, Audio)
-
Browserbasiert
-
Passende Darstellung auf allen Endgeräten (responsiv), Schwerpunkt: Mobile
First
-
Bereitstellung einer angemessenen Bandbreite/Hosting/Domain
-
Entwicklung eines Havarieplans für den Fall eines Serverausfalls
-
Zugang zum Backend für Auftraggeber zur Datenpflege (Programm, Referen-
ten, Partner etc.)
-
DSGVO-konforme Datenverarbeitung
-
Allgemeine Upload-Möglichkeiten für Dateien: PDF, Foto, Video
Info: weitere Punkte der Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Liefer-und Leis-
tungsverzeichnis unter Kapitel 4
1.3 Bereitstellung und Einrichtung eines Online-Registrierungssystems
- Einfache und schnelle Registrierung mit Eingabe der persönlichen Daten oder
mit gängigen Social-Media-Accounts (Facebook, Xing, LinkedIn, Google/Apple ID,
X etc.)
- Möglichkeit der Log-in-Funktion über externe Anbieter (Facebook, Xing, Linke-
dIn, Google/Apple ID, X etc.)
-
Single-Sign-On für alle Funktionen
-
Möglichkeit, nach erstmaligem Log-In eingeloggt zu bleiben (z.B. Checkbox für
"angemeldet bleiben" hinzufügen)
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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[Seite 32]
- Möglichkeit, Teilnehmer-Profile zu erstellen (inkl. Foto, Firma, Position, Chat-
funktion, persönliche Kalenderfunktion, Matchmakingkriterien etc.)
- Möglichkeit des Imports einzelner Programmpunkte in den persönlichen Kalen-
der der Teilnehmenden (gängige Formate wie z.B. Google, Outlook, Teams)
-
Verwaltung der Teilnehmerdaten in Echtzeit
-
Möglichkeit des Versands von personalisierten und automatisierten E-Mails
(englisch), spezifisch für Teilnehmendengruppen (z.B. Presse, Speaker, Fellows)
-
Möglichkeit des Doubletten-Check (Vermeidung von Doppelanmeldungen)
-
Sichere und belastbare Leitung zu einem SSL-gesicherten Server
-
Automatische Überprüfung der Eingaben auf Vollständigkeit (z.B. Pflichtfelder
wie Vorname, Nachname, Email-Adresse)
- Einrichtung des automatischen Versands einer Registrierungsbestätigung (je
nach Gruppe mit spezifischem PDF-Anhang)
Info: weitere Punkte der Beschreibung entnehmen Sie bitte dem Liefer- und
Leistungsverzeichnis unter Kapitel 4
1.4 Programm und Speaker
- Übersichtliche Darstellung der Speaker-Profile (mit Foto, Titel, Firma, Kurzbio-
grafie)
- Möglichkeit, eine Speakergalerie mit individueller und bei Bedarf veränderba-
rer Reihenfolge zu erstellen
-
Möglichkeit der Verlinkung von Speakern zu jeweiligem Programmpunkt
-
Möglichkeit, auf die im jeweiligen Programmpunkt aufgeführten Speaker zu
verlinken
- Möglichkeit eines PDF-Exports des Programms für Teilnehmende
1.5 Networking
-
Möglichkeit der Interaktivität (Networking, private Chatfunktion in Textform)
-
Interaktionsmöglichkeiten in Echtzeit ergänzend zum klassischen Chat: z.B.
Q&A, beste Publikumsfragen sammeln/upvoten oder Liveumfragen durchfüh-
ren. Idealerweise kann die Moderation die populärsten Fragen und/oder Umfra-
geergebnisse direkt auf ihrem Endgerät abrufen
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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[Seite 33]
- Match-Making-Funktion, die Teilnehmende auf Grundlage von bei der Regist-
rierung (oder zu einem späteren Zeitpunkt) abgefragter Informationen und Inte-
ressen in Chats und/oder z.B. einem virtuellen Café zusammenbringt
1.6 Mediathek
- Upload der vom Auftraggeber bereitgestellten Mitschnitte aller Sessions durch
den Auftragnehmer für eine in der Plattform integrierte Mediathek, möglichst
synchron zur Veranstaltung (Einbindung von Vimeo in Konferenzplattform o.Ä.)
-
eigene Seite für Mediathek mit übersichtlicher Darstellung und Filterfunktion
-
Abspielmöglichkeit vorab aufgezeichneter Videos von Partnern und/oder Eigen-
produktionen der DW
- Einbindung der Mitschnitte in einzelne Programmpunkte
1.7 Partner und Sponsoren
-
Darstellung von Sponsoren als Grafik im Footer, sowohl vor als auch nach Login
-
Möglichkeit für Sponsoren und Partner/Aussteller, sich in einem eigenen Be-
reich zu präsentieren (Logo, Verlinkung, Video, Kurzbeschreibung, Downloadop-
tion etc.).
1.8 Presseseite
Einbindung einer Presseseite mit der Möglichkeit, Pressemeldungen, Fotos,
Logo etc. hochzuladen.
1.9 Anbindung Datenbank
- Schnittstellen: REST-API, über die mittels REST-POST Kontakt-Daten von ADITO
an die Plattform übertragen werden können. Die Verbindung sollte hierbei stets
über HTTPS erfolgen. Die Daten sollten in JSON oder XML zugeliefert werden
können.
- Möglichkeit über diese Schnittstelle, Kontaktdaten (u.a. Vorname, Name, Funk-
tion, Firma, CV, Teilnehmergruppe, Zugehörigkeit zu einer Veranstaltung,
DW- VMS 26.1002 Procurement and Travel/Events
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[Seite 34]
Reisekostenklasse) inkl. Fotos (in Base64-Codierung) von vorab angelegten Teil-
nehmern (z.B. Speaker) aus CRM-System ADITO zu importieren
- Möglichkeit, über diese Schnittstelle Daten zur Veranstaltung/Workshop (u.a.
Datum, Fotos, Uhrzeit, Titel, Kurzbeschreibung) zu importieren
- Möglichkeit, die Teilnehmendendaten im Anschluss an die Veranstaltung mit
ADITO zu synchronisieren
1.10 Social Media
- Einbindung gängiger Social Media Plattformen und/oder Newsletter. D.h. auf
der digitalen Plattform soll es eine Einbettung von digitalen Plattformen geben,
die für die Konferenz genutzt werden (z.B. YouTube, Facebook, LinkedIn), so
dass man alle Feeds, die dort gepostet werden, live mitlesen kann.
- Sharing-Funktion: Das heißt, dass z.B. ein Programmpunkt oder Speaker per
Link geteilt werden kann auf den eigenen Social Media Profilen der Nutzenden
1.11 Barrierefreiheit
- Die Mindestanforderungen an Barrierefreiheit für Webangebote nach BITV 2.0
sind zu erfüllen - dies entspricht dem Standard WCAG 2.1 AA (s. Web Content Ac-
cessibility Guidelines (WCAG)
1.12 Ticketing / Inkassomanagement
- Bereitstellung eines Ticketshops auf der Plattform (Landingpage), auf dem Ti-
ckets in verschiedenen Preiskategorien (on-site, ermäßigt (Studierende) oder
Sonderpreis) erworben werden können
- Bereitstellung der Online-Bezahlung des Konferenzbeitrages per Kreditkarte
(VISA, MasterCard, American Express, PayPal, Sofort-Überweisung, Giropay,
Apple Pay)
- direkte Verbindung zu den Kreditkarteninstituten und deren Clearingstellen
über sichere Leitungen
- es wird sichergestellt, dass in dem System der Plattform keine Bankdaten/Kre-
ditkartendaten vorgehalten werden
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[Seite 35]
- Festlegung von Zahlungsbedingungen (z.B. Stornogebühren) in Absprache mit
Auftraggeber
-
Einrichtung und Verwaltung eines separaten Kongresskontos
-
Möglichkeit der Vor-Ort-Zahlung der Konferenzgebühr per Kreditkarte, EC-
Karte, PayPal und ApplePay
-
Möglichkeit der Eingabe eines alternativen Rechnungsempfängers im Formular
-
Möglichkeit des Abrufs der Rechnung über URL (jederzeit)
-
Prüfung der Zahlungseingänge
-
Erstellung einer prüffähigen Gesamtabrechnung
-
Abtretung aller Rechte an Auftraggeber
1.13 Reisebüro
- Bereitstellung eines Reisebüros zur Durchführung von Reisebuchungen (Flug,
Bahn, Bus) und Aufschlüsselung der Kosten für alle anfallenden Einzelleistungen
- Möglichkeit der Berücksichtigung und Buchung: Low-Cost-Airlines
1.14 Allgemeine Teilnehmendenbetreuung
- Versand personalisierter Serien-E-Mails an ausgewählte Gruppen aus dem Ge-
samtverteiler. Kalkulation auf der Grundlage von 20 geschätzten Mailings (Re-
minder, Last information etc.)
- Reminder für alle Teilnehmendengruppen werden vom Auftragnehmer ver-
schickt - in Absprache mit dem Auftraggeber
- Datenkontrolle: Doubletten-Check, Überprüfung der Vollständigkeit von Daten-
eingaben und ggf. Aufforderung zur Vervollständigung
- wöchentliche Erstellung von Teilnehmerstatistiken ab Registrierungsöffnung
(Kategorien nach Vorgaben des Auftraggebers) sowie ggf. zusätzliche Auswer-
tungen auf Anfrage
- Regelmäßige Bereinigung des Tools (Personen, die sich nicht zurückgemeldet
haben, nach definiertem Zeitraum und Reminder-Mailing löschen, "Karteilei-
chen" vermeiden!)
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[Seite 36]
1.15 On-Site-Management
Planung, Organisation und Koordination der On-Site-Registrierung in Abstim-
mung mit dem Auftraggeber, ggf. eingesetzter Dienstleister sowie der Location:
- Bereitsstellung, Einrichtung und Betrieb eines Registrierungssystems vor Ort,
inkl. System- und Netzwerktechnik, vernetzte Laptops und Drucker zum Vorort-
Ausdruck der Badges, Aufbau, technischer Systemsupport und Administration
vor Ort.
- Bereitstellung des Equipments für ein Konferenzsekretariat (Backoffice Regist-
rierung) vor Ort (Laptops/Rechner, Farbdrucker, EC/Kredit-Kartenlesegerät)
- detaillierte Aufnahme von Kunden in die Datenbank, die sich während der Kon-
ferenz vor Ort registrieren (ca. 20 Datensätze)
-
Ausgabe der Konferenzunterlagen (Badges, Lanyards und ggf. Giveaway)
-
Incasso vor Ort per EC-Karte, Kreditkarte, PayPal und ApplePay sowie Erstellung
und Aushändigung der Rechnung
- kurzfristige Auswertung der Teilnehmenden vor Ort (Länder, Anzahl, Ge-
schlecht usw.)
1.16 Erfassen eines "Live"- Fotos während der Registrierung und Aufdruck
auf dem Badge
- Bereitstellung von maximal 14 Kameras (2 pro Counter) an Registrierungs-
Countern (an das Registrierungs-System angeschlossen)
- Bereitstellung der Software zur Skalierung und Übernahme der Fotos in die
Teilnehmerdatenbank
- Direkter Ausdruck der Fotos in Farbe auf das Badge während des Live-Drucks
1.17 Evaluation
- Einrichtung und Versendung einer Online-Umfrage an alle Teilnehmenden im
Anschluss an die Konferenz über die Plattform
- Evaluierungstool für Teilnehmerfeedback, welches während der Konferenz auf
der Plattform eingesetzt werden kann
- Digitale Plattform: Ausführliche Auswertung und Aufbereitung der Daten im
Bezug auf Zugriffe der Teilnehmenden, Reichweiten, Verweildauer,
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[Seite 37]
Seitenaufrufe, demographische Daten, Anmeldeverhalten usw.
- Teilnehmendenmanagement: Detaillierte Auswertung von Anmeldezahlen
(vorab/tatsächlich vor Ort), Auswertung nach TN-Gruppen, Erhebung demografi-
scher Daten (z.B. Land/Kontinent) etc.
- Erstellung einer ausführlichen und übersichtlichen Abschlussdokumentation
inkl. Grafiken zur Nutzung der digitalen Plattform und zur Auswertung aus den
Daten im Bereich Teilnehmermanagement
1.18 Projektbetreuung
- Beratung und enge Absprache durch eine Projektleitung (bzw. fachlich qualifi-
zierten und vollumfänglich in das Projekt involvierten Vertretung in Abwesen-
heit) über den Projektzeitraum (Januar 2027 - Ende Juli 2027). Erreichbarkeit Mo.
- Fr. zwischen 9:00 Uhr - 18:00 Uhr.
An den Konferenztagen:
- mind. 2 Projektleiter*in vor Ort im Backoffice/Counter an Konferenztagen (0,5
Tage Aufbau, 2 Tage Konferenz, 0,5 Tage Abbau inkl. Reise- und Hotelkosten)
- mind. 1 Mitarbeiter*in für Konferenzplattformsupport vor Ort, z.B. für Media-
thek (0,5 Tage Aufbau, 2 Tage Konferenz, 0,5 Tage Abbau inkl. Reise- und Hotel-
kosten)
- mind. 1 Mitarbeiter*in für On-Site-Counter (vor Ort nach Rücksprache mit Auf-
traggeber) für die Teilnehmenden (22.- 23.06.2027)
- Besetzung einer "Notfall-Hotline" (Reisebüro und Agentur) am Wochenende vor
der Konferenz (So. 20.06. und Mo. 21.06.27) bis zum Abreisetag (Do. 24.06.27).
24-Stunden-Erreichbarkeit.
1.19 Vorab Check-In
- Möglichkeit des Vorab-Badgedrucks (inkl. Foto per Upload) für DW-Mitarbei-
tende inkl. Versand der Badges an beide DW-Standorte (Bonn und Berlin). Kalku-
lationsgrundlage: 350 Badges
- Möglichkeit zur Vorab-Badgeausgabe am Montag, 21.06.2027 am Veranstal-
tungsort (Fellows, DW-Mitarbeitende). Kalkulationsgrundlage: 100 Personen
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- 20.Gaming
- Berücksichtigung eines Gaming-Konzepts / Gamification (z.B. Activity Chal-
lenge)
-
- Check-In Oberfläche
Erstellung einer Check-In Oberfläche für das Ein- und Ausscannen aller Teilneh-
menden am Veranstaltungsort inkl. Zeiterfassung mit folgenden Spezifikationen:
- Projektmanagement: Abstimmung mit dem Auftraggeber, Briefing, Testing,
Hardware Buchung etc.
- Programmierung der Oberfläche mit browserbasierter CheckIn Maske, um
Gäste bei jedem Zu- und Austritt am Veranstaltungsort zu scannen und so eine
Zeiterfassung zu ermöglichen
- Programmierung Spezialexport, der die gescannte Zeiterfassung je Teilnehmer
beinhaltet
- Erweiterung Dashboardanzeige: Integration eines Widgets auf dem Dashboard,
um zu sehen, wie viele Teilnehmende aktuell eingescannt sind
- Programmierung eines Task, der alle Teilnehmenden auf einmal auscheckt, um
dann wieder für den Check-In bereit zu sein (z.B. von Tag 1 auf Tag 2)
- Bereitstellung einer Check-In Station: Mobile Akkreditierungsstation mit Scann-
Funktion (Strichcode oder QR-Code). Die Daten werden über den Bildschirm an-
gezeigt (insgesamt 3 Stationen für 2 Tage)
1.22 Check-In Oberfläche für Abendveranstaltung
Check-in App für max. zwei Abendveranstaltungen
1.23. Badgedruck
- Badges (nachhaltiges Material) im Konferenzdesign, verschiedene Teilnehmer-
typen inkl. beidseitigem Druck und 5-farbigem Layout (CMYK plus Leuchtfarbe)
und Randlochstanzung 2-fach. Kalkulation auf der Grundlage von 1.600 ge-
schätzten Badges; Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl.
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1.24. Hostesseneinsatz
- Einsatz von Hostessen zur Besetzung von insgesamt sechs Registrierungscoun-
tern (Teilnehmer-, Presse- und Speakercounter) für die Registrierung der Teil-
nehmenden und die Ausgabe der Badges. Kalkulationsgrundlage: 12 Personen
pro Tag, davon 8 Personen Einsatzzeit ca.10 Std. und 4 Personen Einsatzzeit ca. 6
Std.
- Einsatz von zusätzlichen Hostessen in Workshopräumen, an der Information
und bei einer Abendveranstaltung in Abstimmung mit Auftraggeber. Kalkulati-
onsgrundlage: 10 Personen pro Tag. Einsatzzeit pro Tag ca. 9 Std.
- Briefing der Hostessen nach Absprache mit Auftraggeber vor Ort (Montag,
21.06.) Kalkulationsgrundlage: Einsatzzeit ca. 2 Std.
- Teilnehmerregistrierung für verschiedene Gruppen
2.1 Standardteilnehmende
Zahlende Teilnehmende: Bereitstellung einer online-Registrierung inklusive In-
kasso des Konferenzbeitrages und ggf. Prüfung von Ermäßigungsberechtigun-
gen (Studentenausweis); ggf. Nachforderung der entsprechenden Dokumente.
Kommunikation bei Fragen zum Registrierungsprozess. Kalkulation auf Grund-
lage von 500 geschätzten Tickets (Präsenz); Abrechnung nach Anzahl tatsäch-
lich verkaufter Tickets.
2.2 Fellows, Speakers, Geladene Gäste
Fellows, Speakers, Geladene Gäste: Bereitstellung einer Online-Registrierung;
Import der durch DW gelieferten Datensätze via Schnittstelle oder in Form von
fortlaufenden Listen; Versand der personalisierten Registrierungsaufforderung,
automatisierter Versand eines personalisierten Visaeinladungsschreibens, Ver-
sendung von Remindern, Kommunikation und Korrespondenz bei Fragen zum
Registrierungsprozess. Kalkulation auf Grundlage von 500 geschätzten Datens-
ätzen (Präsenz); Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl zugesagter TN (erfolgrei-
ches, vollständiges Onboarding und damit Abschluss aller Prozesse).
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2.3 Non-stip-Fellows
Non-stip Fellows: Bereitstellung einer Online-Registrierung; Import der durch
DW gelieferten Datensätze via Schnittstelle oder in Form von fortlaufenden Lis-
ten; Versand der personalisierten Registrierungsaufforderung, automatisierter
Versand eines personalisierten Visaeinladungsschreibens, Versendung von Re-
mindern, Kommunikation und Korrespondenz bei Fragen zum Registrierungs-
prozess. Kalkulation auf Grundlage von 10 erwarteten (zugesagten) Datensät-
zen; Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl zugesagter TN (erfolgreiches, voll-
ständiges Onboarding und damit Abschluss aller Prozesse).
2.4 Presse
Presse: Bereitstellung einer online-Registrierung mit der Möglichkeit, einen
Presseausweis hochzuladen; Versand einer Bestätigungsmail (statisches E-Mail-
Template) an Pressevertreter. Prüfung der Presseausweise und sämtliche wei-
tere Kommunikation erfolgt über Auftraggeber. Kalkulation auf Grundlage von
200 geschätzten Datensätzen; Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl zugesag-
ter TN (erfolgreiches, vollständiges Onboarding, inklusive Freigabe durch Auf-
traggeber und damit Abschluss aller Prozesse).
2.5 DW-Mitarbeitende (inkl. All Areas)
DW-Mitarbeitende: Bereitstellung einer eigens für DW-Mitarbeitenden konzi-
pierten Registrierungsmaske; Import der durch DW gelieferten Datensätze via
Schnittstelle oder in Form von fortlaufenden Listen; Überprüfung von DW-Mitar-
beitenden anhand von E-Mail Adresse (@dw.com), Kontingentverwaltung, Mög-
lichkeit zum Hochladen eines Fotos für Badgedruck, Kommunikation und Korres-
pondenz bei Fragen zum Registrierungsprozess; Kalkulation auf Grundlage von
480 geschätzten Datensätzen (Präsenz); Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl
zugesagter TN (erfolgreiches, vollständiges Onboarding und damit Abschluss al-
ler Prozesse).
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2.6 Teilnehmertypgebundene Registrierungsmasken
Einrichtung von 9 gruppenspezifischen Registrierungsmasken für die in den
Punkten 2.1 bis 2.5 genannten Teilnehmergruppen mit entsprechenden Modifi-
zierungen.
- Reise- und Hotelmanagement für verschiedene Gruppen
3.1 Fellows, Speaker, Geladene Gäste
Abfrage von Reise- und Hotelbedarf nach unterschiedlichen Teilnehmergrup-
pentypen (Fellows, Speaker, Geladene Gäste) mithilfe individueller Registrie-
rungsmasken, Einholung von Reisevorschlägen bei dem vom Auftragnehmer be-
auftragten Reisebüro, automatischer Versand einer Hotelreservierung/Flugre-
servierung an Teilnehmende für Visumsantrag, finale Abstimmung mit Teilneh-
menden und Beauftragung des Reisebüros, Einbuchung in die vom Auftragge-
ber kontingentierten Hotels, weitere Kommunikation und Korrespondenz bei al-
len organisatorischen Fragen zum Reisemanagement mit Teilnehmenden, Prob-
lemfall-Kommunikation mit dem Auftraggeber, Eingabe der Reisedaten ins
Regstrierungsbackend, Kalkulation auf der Grundlage von 150 geschätzten Da-
tensätzen; Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl.
5. Preisblatt/Kostenzusammenstellung („Leistungsverzeich-
nis.xlsx“)
In dieser Kostenübersicht sind alle Kosten vollständig, inklusive aller Dienstleis-
tungen zu nennen. Diese Übersicht dient der Zusammenfassung aller Kosten
und dem Ausweis der Gesamtsumme für einen schnellen Überblick.
Bitte geben Sie die Preise in den dafür vorgesehenen Feldern der Vergabeunter-
lagen (z. B. über „http://www.dtvp.de“) ein.
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6. Bestätigung des Bieters
Hiermit werden die Vertragsbedingungen akzeptiert und die Richtigkeit der An-
gaben in der Kostenzusammenstellung bestätigt.
Die Bestätigung muss im Wertungsschema (Kriterienkatalog, bzw. Fragebogen
zur Leistungsbewertung) über „http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
7. Eigenerklärung (Insolvenz, Steuern, Sozialversicherung)
(zur Eignung)
Die Erklärung muss im Wertungsschema über
„http://www.dtvp.de“ geleistet werden.
8. Anlage EVB-IT-Vertrag
Diese Verträge stellen derzeit Muster dar, die nach Zuschlagserteilung entspre-
chend der bezuschlagten Lose (sofern in Lose unterteilt) erstellt werden.
9. Anlagen
-
Anlagen gemäß EVB-IT-Vertrag
-
Kommisionsagentenvertrag
-
Joint Controller Vereinbarunf
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