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Anlage_5_Eigenerklärung_Einsatz Nachunternehmen_Eignungsleihe.docx

Teilmechanisierte Holzernte und Seilkranrückung im Forstamt Bad Dürkheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Erklärung zur Vergabe Nr.:

Unternehmensbezeichnung:

Ich/Wir beabsichtige/n zur Durchführung der Leistung Nachunternehmen einzusetzen und/oder mir/uns die Eignung eines Unternehmens zu leihen.

(Nach-)UnternehmenBeschreibung der TeilleistungEignungs-leihe[1]
[ ] Unternehmen kann noch nicht benannt werden, erfolgt vor Zuschlagserteilung.[2][ ]
[ ] Unternehmen kann noch nicht benannt werden, erfolgt vor Zuschlagserteilung.2[ ]

(Es kann auf eine Anlage verwiesen werden.)

Gem. Nr. 7.3.3 Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz bestätige/n ich/wir, dass

  1. bei der Einholung von Angeboten für Nachunternehmensaufträge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten verfahren wird, ohne dass kleinere und mittlere Unternehmen benachteiligt werden,
  2. rechtzeitig vor der Übertragung Namen und Anschriften der Nachunternehmen sowie deren Berufsgenossenschaften mitgeteilt werden,
  3. nur solche Nachunternehmen beauftragt werden, die die gewerbe- und handwerks-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Unterauftrages erfüllen,
  4. das Nachunternehmen davon in Kenntnis gesetzt wird, dass seine Leistung der Erfüllung eines öffentlichen Auftrages dient und
  5. auf Verlangen die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sowie Art und Umfang der zur Weitervergabe vorgesehenen Leistungen nachgewiesen werden.

Weiter erkläre/n ich/wir gem. § 7 Abs. 2a Mittelstandsförderungsgesetz, dass

  1. in die Durchführung des öffentlichen Auftrags Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen) in angemessenem Umfang (mindestens 25%) einbezogen werden, soweit die vertragsgemäße Ausführung dem nicht entgegensteht,
  2. Nachunternehmen keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen meinem / unserem Unternehmen und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

Die notwendigen Eignungsnachweise der angegebenen Unternehmen werden eingereicht.

Es wird bestätigt, dass für das/die angegebene/n Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Im Falle einer Eignungsleihe, ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen(s) (Vordruck „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen“) beigefügt.

Ich/Wir bin/sind mir/uns bewusst, dass unvollständige oder falsche Erklärungen zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Ort, DatumStempel und Unterschrift[3]
  1. Anzukreuzen, wenn nur in Verbindung mit dem genannten Unternehmen die Anforderungen der Ausschreibung, u.a. an die Qualifikationen und technische Ausstattung, erfüllt werden. ↑
  2. Auswahl nur möglich, wenn die Arbeiten auch vom eigenen Unternehmen erbracht werden können und kein Subunternehmen zur vollständigen Eignung erforderlich ist. ↑
  3. Bei elektronischer Angebotsabgabe über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz ist keine händische Unterschrift notwendig. ↑
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