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Anschreiben_SK_2026_05_05.pdf

Teilmechanisierte Holzernte und Seilkranrückung im Forstamt Bad Dürkheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Forstamt Bad Dürkheim Kaiserslauterer Straße 343 67098 Bad Dürkheim Telefon 06322-9467-0 Telefax 06322-9467-29 Forstamt.bad-duerk- heim@wald-rlp.de www.wald-rlp.de

Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon / Fax 25.09.2026 siehe Vergabe-Nr. Andreas Müller 06322-9467-22 Bitte immer angeben! Andreas.mueller@wald-rlp.de 06322-9467-29

Vergabe-Nr.: Sk-2026-05-05 Maßnahme/n: Seilkrandienstleistungen am Forstamt Bad Dürkheim Ausführungszeitraum: 01.12.2026-31.03.2027 Leistungsort: Forstreviere Drachenfels, Hardenburg, Isenach und Jägerthal

Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum 28.10.2026 um 08:00 Uhr Die Zuschlags- und Bindefrist endet am: 11.11.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden gebeten, zu der oben genannten Maßnahme ein Angebot abzugeben. Die

beiliegenden Unterlagen sind für die Erstellung Ihres Angebots erforderlich.

Sollten Teile der Leistungsbeschreibung aus Ihrer Sicht nicht oder nicht wirtschaftlich

umsetzbar sein, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich und vor Angebotsabgabe mit. Wir

behalten uns vor, die Leistungsbeschreibung entsprechend abzuändern. Hierauf be-

steht jedoch kein Anspruch.

Für Ihr Angebot können keine Kosten erstattet werden.

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Vertragsvariante:

Einzelvertrag

Rahmenvertrag/-verträge

mit einem Unternehmen (pro Los)

Der Einzelabruf der jeweiligen Leistung erfolgt bedarfsweise während der Ver-

tragslaufzeit.

mit Unternehmen (pro Los)

Der Einzelabruf einer Leistung erfolgt bedarfsweise während der Vertragslauf-

zeit nach festgelegter Rangfolge (Ranking) für einen bestimmten Ausfüh-

rungszeitraum. Eine zugesagte Leistung ist in der vorgegebenen Ausfüh-

rungszeit zu erbringen. Die Rahmenvertragsunternehmen haben keinen An-

spruch auf das gesamte Leistungsvolumen des Rahmenvertrages.

mit optionaler Vertragsverlängerung (siehe Vertragsbedingungen)

Besichtigungstermin/e:

Es besteht die Möglichkeit zur Vor-Ort-Besichtigung der Maßnahme/n.

Besichtigt eine Bieterin oder ein Bieter die örtlichen Gegebenheiten nicht, trägt sie oder

er das Kalkulationsrisiko im Hinblick auf die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Be-

sonderheiten, die im Rahmen einer Besichtigung deutlich geworden wären; Nachver-

handlungen sind diesbezüglich ausgeschlossen.

Die Maßnahme kann eigenständig mit Hilfe des angehängten Kartenmaterials besich-

tigt werden.

Fragen, die sich aus einer Besichtigung ergeben, sind unverzüglich und rechtzeitig vor

Ende der Angebotsfrist zu stellen.

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Ansprechpartner*in:

Für Fragen nutzen Sie bitte das Kommunikationstool im Vergabemarktplatz Rheinland-

Pfalz.

Kommunikation:

Ergeben sich Änderungen in den Vergabeunterlagen oder werden kalkulationsrelevante

Fragen beantwortet, werden alle registrierten Bieter*innen darüber informiert. Die Infor-

mation erfolgt über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.

Bieter*innen, die nicht auf der genannten Vergabeplattform registriert sind, sind selbst

dafür verantwortlich, sich fortlaufend über Änderungen oder konkretisierende Angaben

zu informieren.

Art der Vergabe:

Offene Ausschreibung nach VgV

Bietergemeinschaft / Nachunternehmen / Eignungsleihe

Die Teilnahme von Bietergemeinschaften ist möglich. Die einzelnen Mitglieder:innen

der Bietergemeinschaft dürfen kein separates Angebot abgeben. Die Gebotsabgabe für

eine Bietergemeinschaft erfolgt durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevoll-

mächtigten Vertreter. Es sind für alle Mitglieder:innen die geforderten Erklärungen und

Nachweise einzureichen. Alle Mitglieder:innen der Bietergemeinschaft müssen nament-

lich genannt werden und eine Erklärung über die Vertretung und die Gesamtschuldner-

haftung unterschreiben.

Überträgt ein Auftragnehmer Teile der Leistungserbringung auf ein anderes Unterneh-

men, handelt es sich um den Einsatz eines Nachunternehmens. Nimmt der Auftragneh-

mer hingegen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten eines anderen

Unternehmens in Anspruch, handelt es sich um eine Eignungsleihe. Das eignungsver-

leihende Unternehmen muss dabei nicht zwingend auch als Nachunternehmen an der

Leistungserbringung beteiligt sein. Der Auftragnehmer hat darzulegen, dass die hinzu-

gezogenen Unternehmen sämtliche Anforderungen des Auftrags erfüllen. Daher sind

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die geforderten Erklärungen und Nachweise auch von diesen Unternehmen vorzulegen.

Der beabsichtigte Einsatz von Nachunternehmen und/oder die Inanspruchnahme einer

Eignungsleihe ist mit dem Formular „Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen und

Eignungsleihe“ anzugeben. Sofern Eignungsanforderungen ausschließlich durch das

hinzugezogene Unternehmen erfüllt werden, ist zusätzlich eine von diesem unterzeich-

nete „Verpflichtungserklärung“ einzureichen.

Angebotsform

Für die Angebotsabgabe sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu

verwenden. Die Einreichung anderer Dokumente erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des

bietenden Unternehmens als diese inhaltlich exakt den Anforderungen der von der

Vergabestelle heraus gegebenen Vordrucke entsprechen müssen. So wird sicherge-

stellt, dass die Bietenden keine unterschiedlichen Angebote abgeben. Ist die Leistung

in Positionen aufgegliedert, sind unbedingt alle Einzel-Positionen zu bebieten.

Ein Angebot kann für

maximal Lose abgegeben werden.

alle Lose erfolgen.

Die Angebotsabgabe muss losweise erfolgen.

Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen, berichtigt oder ge-

ändert werden. Der Rückzug eines Angebotes ist schriftlich per Post, E-Mail oder Fax

möglich. Änderungs- oder Berichtigungsangebote müssen in derselben Form wie das

ursprüngliche Angebot eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe ist dies

über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz möglich. Sofern ein pa-

pierhaftes Angebot geändert oder berichtigt werden soll, ist dies mit dem Zusatz "Be-

richtigung zum Angebot vom …" oder "Änderung zum Angebot vom..." kenntlich zu ma-

chen.

Weitere Bestandteile des Angebots

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Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise sind

dem Angebot beizufügen:

  1. Allgemeine Eigenerklärung (siehe Anlage)

  2. Eigenerklärung Bietergemeinschaft lt. Anlage (Sofern das Angebot von einer

Bietergemeinschaft eingereicht wird.)

  1. Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen_Eignungsleihe lt. Anlage (Sofern der

Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen ist oder von der Eignungsleihe Ge-

brauch gemacht wird.)

  1. Eigenerklärung nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576 soweit nicht zentral

bei der Zentralstelle der Forstverwaltung vorliegend (siehe Anlage)

  1. Unternehmerzertifikat (nach RAL, DFSZ oder vergleichbar), sofern nicht bereits

in gültiger Form bei der ZdF vorliegend oder eine Bescheinigung nach § 19 UstG

„Besteuerung von Kleinunternehmer“ vorliegt.

  1. Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde

des für die Durchführung eingeplanten Personals, falls bereits bekannt – jedoch

spätestens vor dem Arbeitsbeginn (siehe Anlage).

  1. Erklärung zur Leistungsfähigkeit

Folgende, für den Ausführungszeitraum gültige Erklärungen und/oder Nachweise

und/oder weitere Dokumente sind nach Aufforderung einzureichen:

  1. Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen

Nebenangebote:

Die Einreichung von Nebenangeboten ist zugelassen, sofern die in der Leistungsbe-

schreibung festgelegten Mindestanforderungen erfüllt werden. Sie sind deutlich zu

kennzeichnen.

Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn ein Hauptangebot eingereicht wird.

Es ist nur ein Hauptangebot pro Los zugelassen.

Angebotsabgabe

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Bitte reichen Sie Ihr Angebot elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz

ein.

Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie im Internet unter

https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pa-

geId=28114987.

Wenn eine elektronische Angebotsabgabe nicht möglich ist, behält sich die auftragge-

bende Partei vor, papierhafte Angebote zur Sicherstellung eines ordentlichen Verfah-

rens anzunehmen. Bei Problemen mit dem Bietertool setzen Sie sich bitte zwingend

rechtzeitig mit der Vergabestelle in Verbindung, um die Sachlage zu klären.

Ausgeschlossen werden:

a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und

Nachweise enthalten,

b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht

zweifelsfrei sind,

d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen

vorgenommen worden sind,

e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der

Bieter hat dies nicht zu vertreten,

f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbe-

werbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

g) Angebote, die nicht in deutscher Sprache und in Euro / Cent eingereicht werden.

Vor der Zuschlagserteilung wird eine Wettbewerbs-Register-Anfrage bei der Register-

behörde (Bundeskartellamt) durchgeführt.

Angebotsöffnung:

Die Öffnung der Angebote erfolgt zum auf Seite 1 genannten Öffnungstermin.

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Bei der Öffnung sind nur die Vertreter*innen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers

zugelassen.

Zuschlagserteilung und Bindefrist:

Die Wertung erfolgt nach dem preisgünstigsten Angebot. Sollte die Ausschreibung

mehrere Lose umfassen, erfolgt die Wertung pro Los. Die Erteilung des Zuschlags er-

folgt spätestens zum auf Seite 1 dieses Schreibens genannten Datum in Textform. Sie

entspricht dem Wertungsergebnis. Bei einem Vertrag im Ranking, erhalten mehrere Un-

ternehmen den Zuschlag auf ein Los.

Der Zuschlag wird nach der maximal angebotenen Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bieterin1

oder auf maximal Lose2

begrenzt.

Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten entscheidet das Los.

Ein Losentscheid wird wie folgt durchgeführt: Drei mit dem Vergabeverfahren nicht be-

fassten Mitarbeiter des AG beschriften im Sechs-Augenprinzip für jedes am Losent-

scheid teilnehmende Unternehmen je drei Loszettel mit dem Namen des Unterneh-

mens. Diese Loszettel werden in ein Behältnis eingelegt und durchmischt. Im Anschluss

daran zieht jeder Mitarbeiter abwechselnd einen Loszettel und legt ihn ungeöffnet ab.

Im Anschluss werden die Loszettel geöffnet. Das Unternehmen, auf das mindestens

1 Ist ein Bieter bei so vielen Losen der günstigste, dass der von ihm angebotene maximale Leistungsumfang überschritten ist, bekommt er die Loskonstellation zugeschlagen, die zusammen seine Leistungsfähigkeit am ehesten erreicht. 2 Die Zuteilung der Lose erfolgt absteigend nach ausgeschriebenem Losumfang (Erklärung: Ist ein Unternehmen bei mehreren oder allen Losen der wirtschaftlichste Bieter, erhält dieser den Zuschlag für das Los/die Lose mit dem größten Umfang). Liegt für ein Los nur ein einziges Angebot vor und hat der Bieter bereits die maximale Anzahl an Zuschlägen, durch die Anwen- dung der o.g. Vorgehensweise, zugeteilt bekommen, kann dieser, ausnahmsweise und nach Rücksprache in Bezug auf seine Leistungsfähigkeit, auch noch dieses Los erhalten.

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zwei Loszettel entfallen, hat den Losentscheid gewonnen. Nehmen mehr als zwei Un-

ternehmen am Losentscheid teil, wird die Ziehung solange fortgesetzt, bis ein Unter-

nehmen die meisten Loszettel auf sich vereinigt.

Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr/e Angebot/e gebunden.

Sollte das bezuschlagte Unternehmen vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund

von Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfallen, behält

sich der oder die Auftraggeber:in vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern

in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses zu den angebotenen Konditionen

anzutragen.

Informationen an Bietende:

Bietende, deren Angebote ausgeschlossen werden, werden unverzüglich darüber und

über den Grund des Ausschlusses informiert.

Auf Verlangen wird dem oder der Bieter:in innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen

nach Eingang des in Textform gestellten Antrags folgendes mitgeteilt:

  • Gründe für die Nichtberücksichtigung des Angebots,

  • Merkmale und Vorteile des Angebots des erfolgreichen Bieters oder der erfolg-

reichen Bieterin,

  • Name des erfolgreichen Bieters oder der erfolgreichen Bieterin.

Die den Zuschlag erteilende Stelle (Vergabestelle):

Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Forstamt Bad Dürk-

heim, direkt handelnd für den Staatswald sowie im Auftrag der Kommunen.

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Auftraggeber*in:

Für das Los / die Lose / die Gesamtleistung: Land Rheinland-Pfalz, vertre-

ten durch den Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz und endvertreten durch

das Forstamt Bad Dürkheim.

Für das Los / die Lose / die Gesamtleistung: Ortsgemeinde/Stadt

Für das Los / die Lose : Ortsgemeinde/Stadt

Für das Los / die Lose : Ortsgemeinde/Stadt

Für das Los / die Lose : Ortsgemeinde/Stadt

Vertragsbestandteile:

Bestandteile des durch Zuschlag zustande kommenden Vertrages sind

  1. Allgemeine Vertragsbedingungen VOL/B in aktueller Fassung

  2. Die Ausschreibungsunterlagen und die darin verwiesenen Regelungen, insbe-

sondere die leistungsbeschreibenden Unterlagen

  1. die Vertragsbedingungen dieses Schreibens

  2. Ihr Angebot einschl. aller geforderten Erklärungen und/oder Nachweise und/oder

sonstigen geforderten Dokumenten

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Forstbetriebs-

arbeiten im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz (AGB-Forst RLP) in der gül-

tigen Fassung, inkl. der Anlagen;siehe https://www.wald.rlp.de/nutzen/waldar-

beit/unternehmereinsatz/#c31465)

  1. Holzvermessungsanweisung (HVA); siehe https://www.wald.rlp.de/nut-

zen/waldarbeit/unternehmereinsatz/#c31465

Andere Vertragsinhalte, die mit der Angebotseinreichung erfolgen (z. B. die AGB des

bietenden Unternehmens), werden nicht anerkannt und werden mit Zuschlagserteilung

nicht zum Vertragsbestandteil.

Abrechnung der Leistung/en und Zahlungsabwicklung:

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Die Abrechnung mit der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer erfolgt nach ein-

wandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf Rechnung. Gemäß den gel-

tenden Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grund-

sätzlich nur für bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.

Rechnungen sind als E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang des

Landes RLP (https://e-rechnung.service.rlp.de/) einzureichen. Die zur Einreichung von

E-Rechnungen erforderliche Leitweg-ID sowie evtl. weitere auszufüllende Mindestin-

halte erhalten Sie vom Auftraggeber. Das unter dem Link https://e-rechnung.ser-

vice.rlp.de/dokumente/informationen hinterlegte Musteranschreiben für Rechnungsstel-

ler enthält eine Zusammenfassung aller wesentlichen Informationen im Umgang mit

dem ZRE.

Überprüfung behaupteter Vergaberechtsverletzungen

Erkannte Vergaberechtsverstöße sind im laufenden Vergabeverfahren unverzüglich bei

der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller

den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-

prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist

von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund

der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-

über dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst

in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Be-

werbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,

wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Zuständige Vergabekammer:

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Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und

Klima

Stiftstraße 9

55116 Mainz

E-Mail: vergabekammer.rlp@mwtek.rlp.de

Fax: +49 6131/16-2113

Unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) unterliegen alle Vergabeverfahren der Rechts- und Fachaufsicht. Für Vergabe-

verfahren der Landesbehörden in Rheinland-Pfalz wird diese von folgender Aufsichts-

behörde wahrgenommen:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3

54290 Trier

Postfach 13 20

54203 Trier

Telefon: 06 51/94 94-0

Telefax: 06 51/94 94-170

Internet: http://www.add.rlp.de

E-Mail: poststelle@add.rlp.de

Die Rechts- und Fachaufsicht für Vergabeverfahren kommunaler Gebietskörperschaf-

ten unterhalb der EU-Schwellenwerte durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde

bleibt unberührt.

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Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Andreas Müller

  • Anlage 1 Leistungsbeschreibung

  • Anlage 1a Kartenmaterial

  • Anlage 2 Leistungsverzeichnis

  • Anlage 3 Eigenerklärung in Bezug auf bereits vorgelegte Dokumente

  • Anlage 4 Eigenerklärung Bietergemeinschaft

  • Anlage 5 Eigenerklärung Einsatz Nachunternehmen Eignungsleihe

  • Anlage 6 Klärung Beschäftigungsverhältnis

  • Anlage 7 Verpflichtungserklärung für Nachunternehmen

  • Anlage 8 Information nach 13 DSGVO

  • Anlage 9 AGB Forst Rheinland-Pfalz Version 4.0

  • Anlage 9a Allgemeiner Qualitätsstandard AGBF RLP 4.0

  • Anlage 9b Qualitätsstandard motormanuelle Holzernte AGB-F RLP 4.0

  • Anlage 9c Qualitätsstandart Holzbringung AGB-F RLP 4.0

  • Anlage 9d Qualitätsstandard Seilkraneinsatz AGB F RLP 4.0

  • Anlage 10 Eigenerklärung Art. 5k der EU-Verordnung 2022 576

  • Anlage 11 Leistungsfähigkeit des Bieters

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