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Anlage_1_Leistungsbeschreibung_Sk_2026_05_05.pdf

Teilmechanisierte Holzernte und Seilkranrückung im Forstamt Bad Dürkheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 20:07 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Holzerntearbeiten in nicht befahrbaren Lagen

© Landesforsten RLP / Jonathan Fieber

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Leistungsbeschreibung

Allgemeines

Forstamt Bad Dürkheim

Vergabenummer Sk-2026-05-05

Die Ausschreibung betrifft Maßnahmen, die aufgrund ihrer Topographie und/oder we-

gen befahrungsempfindlicher Böden den Einsatz einer Seilkrananlage oder eine ver-

gleichbare Technik erfordern. Es handelt sich um konkrete Einzelmaßnahmen, die

vom Auftraggeber so vorbereitet sind, dass der Bieter auf Grundlage der bereitgestell-

ten Daten sowie einer möglichen Flächenbesichtigung sein Angebot kalkulieren kann.

Die Angebotsabgabe erfolgt in Euro pro m³.

Die angebotene Leistung umfasst das Fällen, Vorrücken, die Aufarbeitung sowie das

Rücken und sortenweise Poltern des Holzes gemäß den Vorgaben des Arbeitsauftrags

an LKW-befahrbaren Waldwegen.

Grundsätzlich sind vorhandene Seiltrassen zu übernehmen. Bei einer Neuanlage soll

der Abstand zwischen den Seiltrassen 15 m bis 30 m betragen. Die Trassenbreite

darf 3 m nicht überschreiten.

Eignungsanforderungen zur Leistungserbringung

Die für motormanuelle Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte müssen über die ge-

mäß AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde verfügen.

Harvesterfahrer müssen zur Erzeugung und Verwendung des geprüften Harvester-

maßes über den „Sachkundenachweis Harvestermaß RLP“ verfügen. Die Fachkunde

kann beim ersten Einsatz erworben werden.

Für die Umsetzung eines Verkehrsregelplanes, muss die vom Auftragnehmer einge-

setzte Person über die erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen.

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Leistungsbeschreibung

Vulnerabilitätsstufen

Je nach Vulnerabilitätsstufe ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die

Durchführung der Holzernte. Diese wirken sich auf die Kalkulation aus und sind vom

Bieter im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist das Holz an

der Derbholzgrenze zu zopfen; bei höheren Vulnerabilitätsstufen ergeben sich ent-

sprechend größere Zopfdurchmesser.

Stufe 3 – Mittlere Vulnerabilität

• Mindestzopf 8 cm mit Rinde

• Reisigverbleib im Bestand (50 % bei Nadelholz und 80 % beim Laubholz)

durch Teilentastung und Zopfen

Stufe 4 – Hohe Vulnerabilität

Anforderungen wie Stufe 3 sowie zusätzlich:

• Mindestzopf von Laubbäumen: 10 cm

• Gefällte Laubbäume mit einem BHD < 15 cm verbleiben am Fällort

Stufe 5 – Sehr hohe Vulnerabilität

Anforderungen wie Stufe 3 sowie zusätzlich:

• Mindestzopf von Laubbäumen: 12 cm

• Gefällte Laubbäume mit einem BHD < 20 cm verbleiben am Fällort

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