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Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Holzerntearbeiten in nicht befahrbaren Lagen
© Landesforsten RLP / Jonathan Fieber
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Leistungsbeschreibung
Allgemeines
Forstamt Bad Dürkheim
Vergabenummer Sk-2026-05-05
Die Ausschreibung betrifft Maßnahmen, die aufgrund ihrer Topographie und/oder we-
gen befahrungsempfindlicher Böden den Einsatz einer Seilkrananlage oder eine ver-
gleichbare Technik erfordern. Es handelt sich um konkrete Einzelmaßnahmen, die
vom Auftraggeber so vorbereitet sind, dass der Bieter auf Grundlage der bereitgestell-
ten Daten sowie einer möglichen Flächenbesichtigung sein Angebot kalkulieren kann.
Die Angebotsabgabe erfolgt in Euro pro m³.
Die angebotene Leistung umfasst das Fällen, Vorrücken, die Aufarbeitung sowie das
Rücken und sortenweise Poltern des Holzes gemäß den Vorgaben des Arbeitsauftrags
an LKW-befahrbaren Waldwegen.
Grundsätzlich sind vorhandene Seiltrassen zu übernehmen. Bei einer Neuanlage soll
der Abstand zwischen den Seiltrassen 15 m bis 30 m betragen. Die Trassenbreite
darf 3 m nicht überschreiten.
Eignungsanforderungen zur Leistungserbringung
Die für motormanuelle Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte müssen über die ge-
mäß AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde verfügen.
Harvesterfahrer müssen zur Erzeugung und Verwendung des geprüften Harvester-
maßes über den „Sachkundenachweis Harvestermaß RLP“ verfügen. Die Fachkunde
kann beim ersten Einsatz erworben werden.
Für die Umsetzung eines Verkehrsregelplanes, muss die vom Auftragnehmer einge-
setzte Person über die erforderliche Sach- und Fachkunde verfügen.
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Leistungsbeschreibung
Vulnerabilitätsstufen
Je nach Vulnerabilitätsstufe ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die
Durchführung der Holzernte. Diese wirken sich auf die Kalkulation aus und sind vom
Bieter im Angebot entsprechend zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist das Holz an
der Derbholzgrenze zu zopfen; bei höheren Vulnerabilitätsstufen ergeben sich ent-
sprechend größere Zopfdurchmesser.
Stufe 3 – Mittlere Vulnerabilität
• Mindestzopf 8 cm mit Rinde
• Reisigverbleib im Bestand (50 % bei Nadelholz und 80 % beim Laubholz)
durch Teilentastung und Zopfen
Stufe 4 – Hohe Vulnerabilität
Anforderungen wie Stufe 3 sowie zusätzlich:
• Mindestzopf von Laubbäumen: 10 cm
• Gefällte Laubbäume mit einem BHD < 15 cm verbleiben am Fällort
Stufe 5 – Sehr hohe Vulnerabilität
Anforderungen wie Stufe 3 sowie zusätzlich:
• Mindestzopf von Laubbäumen: 12 cm
• Gefällte Laubbäume mit einem BHD < 20 cm verbleiben am Fällort
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