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Anlage 2
Bewerbungsbedingungen
Kreis Gütersloh
Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum (FRZ)
Vergabeverfahren Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)
Vergabenummer: 1.4-26-J-16328
Inhaltsverzeichnis:
-
Grundsätzliche Bestimmungen ................................................................................... 2
-
Kommunikation ........................................................................................................... 2
-
Fragen zum Vergabeverfahren .................................................................................. 3
-
Abgabe Teilnahmeantrag und Angebote .................................................................... 4
-
Inhalt und Aufbau des Teilnahmeantrags ................................................................... 4
-
Teilnahmefrist/Angebotsfristen ................................................................................... 5
-
Nachforderung von Unterlagen .................................................................................. 5
-
Keine Nebenangebote/Alternativen/mehrere Hauptangebote ..................................... 5
-
Lose ........................................................................................................................... 5
-
Bewerbergemeinschaft .............................................................................................. 6
-
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe ..................................................................... 6
-
Keine Kostenentschädigung ...................................................................................... 8
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Geheimhaltung .......................................................................................................... 8
-
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................... 9
-
Datenschutz ............................................................................................................... 9
-
Eignungskriterien ......................................................................................................12
-
Auswahlkriterien .......................................................................................................13
-
Ortsbesichtigungen ...................................................................................................14
-
Angebotsabgaben .....................................................................................................14
-
Präsentations- und Verhandlungstermin und weiteres Verfahren ..............................16
-
Zuschlagskriterien .....................................................................................................17
-
Vertragliche Grundlagen ...........................................................................................17
-
Vorbehalt der weiteren Vergabe .................................................................................18
-
Rechtsschutz ............................................................................................................18
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- Grundsätzliche Bestimmungen
Der Kreis Gütersloh errichtet im Verler Ortsteil Sürenheide unmittelbar an der Stadtgrenze zu
Gütersloh den Neubau eines Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrums (FRZ) Der Kreis
Gütersloh wird nachfolgend auch als „Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“ bezeichnet.
Die näher beschriebenen Unterlagen und Erklärungen sowie ggf. Nachweise sind zu den
genannten Zeitpunkten beizubringen (siehe Formblatt Teilnahmeantrag, Angebotsformular
etc.).
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe der Teilnahmeanträge und auch für die
spätere Abgabe von Erst- und finalen Angeboten, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes
angegeben ist. Die Vergabestelle wird die Vorgaben im Rahmen der vergaberechtlichen
Zulässigkeit zu einem späteren Zeitpunkt ggf. an den weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens
anpassen (zum Beispiel im Hinblick auf Daten und Termine) und dann als Fassung 2,
Fassung 3 etc. neu zur Verfügung stellen.
Zur Vermeidung von Formfehlern bitten wir Sie, alle Vergabeunterlagen und die Anlagen
hierzu sorgfältig zu prüfen und bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages sowie später
ggf. auch bei Angeboten zu berücksichtigen. Formfehler können bereits zum Ausschluss des
Angebotes aus formalen Gründen führen.
Es wird gemäß § 74 i.V.m. § 17 VgV sowie § 14 Abs. 3 Nr. 2 und 3 i.V.m. § 17 VgV ein
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Jedes
interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben (Formblatt Anlage 3 zu den
Vergabeunterlagen).
- Kommunikation
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache geführt.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt - soweit nicht anders angegeben - mit Hilfe
elektronischer Mittel über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe (nachfolgend
„Vergabeportal") sowie gemäß den vergaberechtlichen Erfordernissen transparent und
diskriminierungsfrei. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass rechtserhebliche
Erklärungen ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zugesendet
werden. Der Auftraggeber wird im Rahmen des Vergabeverfahrens von der
Kanzlei Böke Rechtsanwälte, Düsseldorf, unterstützt, die auch die Verfahrensabwicklung über
das Vergabeportal übernimmt. Alle wesentlichen Grundentscheidungen trifft der Auftraggeber
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selbst.
Nach § 9 Abs. 3 VgV ist die Vergabestelle verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen
ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Interessenten müssen sich also für den Download
der Verfahrensunterlagen nicht registrieren. Die Vergabestelle hat jedoch bei einem anonymen
Download keine Möglichkeit, die Bewerber/Bieter über spätere Änderungen der
Vergabeunterlagen zu informieren bzw. die Bewerber/Bieter an der Kommunikation teilhaben
zu lassen. Daher empfiehlt die Vergabestelle den Bewerbern dringend die freiwillige
Registrierung auf dem Vergabeportal, um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren
teilzunehmen. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass spätere Informationen den
Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Interessent das Risiko,
eine Bewerbung/ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Registrierung
und Nutzung sind für die Bewerber kostenlos.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass während des Vergabeverfahrens ausschließlich der
Bieterbereich des Vergabeportals für die Zustellung rechtserhebliche Erklärungen genutzt wird.
- Fragen zum Vergabeverfahren
Sollten sich aus den Teilnahme- und Vergabeunterlagen und Anlagen Unklarheiten durch nach
Ansicht des Bewerbers widersprüchliche, zu interpretierende oder fehlende Aussagen ergeben,
so ist der Bewerber aufgefordert, fristgerecht Fragen einzureichen. Auftretende Fragen sind
unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Ablauf der Frist zu stellen, die von der Vergabestelle
im Bewerberanschreiben (für den Teilnahmewettbewerb) bzw. in der Aufforderung zur (Erst-)
Angebotsabgabe vorgegeben ist. Die Fristsetzungen sollen es der Vergabestelle ermöglichen,
alle Fragen so rechtzeitig zu beantworten, dass die Antworten von allen Bewerbern bei der
Abgabe des Teilnahmeantrages noch berücksichtigt werden können. Später eingehende
Fragen werden ggf. nicht bearbeitet, soweit vergaberechtlich zulässig. Alle Fragen,
insbesondere Bewerber- und Bieterfragen, sowie sonstige Hinweise sind ausschließlich über
den elektronischen Weg des Vergabeportals zu stellen. Um der Gleichbehandlung aller
Bewerber gerecht zu werden, wird den Bewerbern wie dargestellt empfohlen, sich für das
vorliegende Verfahren im Vergabeportal freischalten (registrieren) zu lassen. Registrierung und
Nutzung sind für die Bewerber kostenlos.
Die Vergabestelle behält sich vor, rechtzeitig eingehende Fragen ggf. zu sammeln. Sie wird
ergänzende oder berichtigende Angaben allen Bewerbern bzw. später in der Angebots- und
Verhandlungsphase den Bietern über den elektronischen Weg des Vergabeportals in Form
eines Fragen-/Antwortenkataloges mitteilen. Antworten der Vergabestelle auf Bewerber- bzw.
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Bieterfragen sind bei der Ausarbeitung des Teilnahmeantrages und später auch bei Angeboten
in gleicher Weise wie die Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.
Während des laufenden Verfahrens sollen Bewerber und Bieter im Interesse der
Gleichbehandlung nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der
Vergabestelle Kontakt aufnehmen.
Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte unmittelbar an den
Support der Deutschen eVergabe. Im Hilfe-Portal der Deutschen eVergabe stehen
insbesondere FAQs und Leitfäden zur Verfügung. Darüber kann bei Bedarf auch eine
Supportanfrage erstellt werden.
Hilfe-Portal: https://service.deutsche-evergabe.de/Main/
E-Mail: kundendienst@deutsche-evergabe.de
Informationen gemäß § 11 Abs. 3 VgV, insbesondere zu elektronischen Mitteln und
technischen Voraussetzungen finden Sie unter:
https://service.deutsche-evergabe.de/kb/a136/informationen-gemaess-11-abs_-3-vgv.aspx
- Abgabe Teilnahmeantrag und Angebote
Der Teilnahmeantrag und in der Angebots- und Verhandlungsphase Angebote sind
ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen (vgl.
§ 53 Abs. 1 VgV). Die Abgabe in anderer Form, z.B. schriftlich, per E-Mail oder per Telefax ist
ausgeschlossen. Für die Abgabe in elektronischer Form benötigen Sie keine elektronische
Signatur, da die Abgabe in Textform (gem. § 126b BGB) zugelassen ist. Bei der Textform gem.
§ 126b BGB ist keine handschriftliche (eingescannte) oder elektronische Unterschrift oder
Signatur gefordert. Zur Wahrung der Textform genügt die namentliche Nennung des
Erklärenden/Ausstellers, nebst Datum der Unterzeichnung, am Ende der Erklärung und die
elektronische Einreichung über das Vergabeportal.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots über die elektronische Kommunikationsfunktion
des Vergabeportals - soweit vorhanden - kann zum Ausschluss führen.
- Inhalt und Aufbau des Teilnahmeantrags
Dem Teilnahmeantrag sind die verfügbaren Vergabeunterlagen zugrunde zu legen. Er muss
die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig enthalten. Die erforderlichen
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Erklärungen und Nachweise ergeben sich aus der EU-weit bekannt gemachten
Auftragsbekanntmachung, dem Bewerberanschreiben (Anlage 1) und der Anlage 3 (Formblatt
Teilnahmeantrag). Ausschluss- und Eignungskriterien sind in der Anlage 6 zusammengefasst.
- Teilnahmefrist/Angebotsfristen
Die Teilnahmefrist (spätester Termin für die Abgabe des Teilnahmeantrags) und die jeweiligen
Abgabefristen für (Erst-) Angebote ergeben sich jeweils aus dem Aufforderungsschreiben. Für
den Teilnahmewettbewerb ist dies das Bewerberanschreiben (Anlage 1). Maßgeblich ist der
Eingang des Teilnahmeantrags bzw. im späteren Verfahrensablauf des jeweiligen Angebotes.
Der Eingang ist im Zweifel vom Bewerber nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist oder nicht
formgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bzw. im späteren Verfahrensablauf (Erst-)
Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber/Bieter hat dies
nicht zu vertreten (vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter sind bei der Öffnung der
Teilnahmeanträge/(Erst-) Angebote nicht zugelassen.
Nachträgliche (nach bereits erfolgter Abgabe, jedoch innerhalb der Teilnahmefrist) Änderungen
oder Berichtigungen des Teilnahmeantrags sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist möglich und
zulässig. Gleiches gilt in der Angebots- und Verhandlungsphase für (Erst-) Angebote.
- Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
nachzufordern (vgl. § 56 Abs. 2 und 3 VgV). Darauf besteht kein Rechtsanspruch von
Bewerbern oder Bietern. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des
Teilnahmeantrags verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt
einzureichen.
- Keine Nebenangebote/Alternativen/mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten oder Alternativangeboten und von mehr als einem
Hauptangebot ist nicht zulässig.
- Lose
Die Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements werden nicht in Lose aufgeteilt.
Eine Bewerbung oder Angebotsabgabe nur für Teilbereiche ist daher unzulässig. Das
technische Inbetriebnahmemanagement bildet aufgrund seiner gewerkeübergreifenden
Koordinations- und Steuerungsfunktion einen einheitlichen Leistungszusammenhang.
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- Bewerbergemeinschaft
Mehrere Büros oder Unternehmen können am Verfahren in Bewerbergemeinschaft durch
Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags (und später als Bietergemeinschaft mit
gemeinsamen Angeboten) teilnehmen. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie
wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Die Gründe für die Bildung der Bewerbergemeinschaft sind
auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle darzulegen.
Eine Bewerbergemeinschaft muss einen gemeinsamen Teilnahmeantrag abgeben. Im Falle
einer Bewerbergemeinschaft muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem
gemeinsamen Teilnahmeantrag die ausgefüllte Anlage 3 abgegeben werden. Für die
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft, vgl. Ziffer 2 des Formblattes Teilnahmeantrag in
Anlage 3, und die Referenzangaben, vgl. Ziffer 11 des Formblattes Teilnahmeantrag, bestehen
Ausnahmen. Dort werden die vorgelegten Erklärungen der einzelnen Mitglieder in der Summe
bewertet. Mindestens in einer Anlage 3 ist die dortige Ziffer 2 auszufüllen. Alle geforderten
Erklärungen und Anlagen sind abzugeben. Erforderlich ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags
jeweils die Namensangabe der natürlichen Person, die die Erklärung für das jeweilige
Bewerbergemeinschaftsmitglied abgibt. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, auf
Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist eine von allen Mitgliedern unterschriebene
Erklärung anzufordern.
Nach der Einreichung des Teilnahmeantrags darf die Zusammensetzung der
Bewerbergemeinschaft grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Vergaberechtlich zulässige
Änderungen bleiben unberührt.
Alle Mitglieder einer späteren Bietergemeinschaft haften im Auftragsfall gegenüber dem
Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
- Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Ein Bewerber kann vorsehen, dass Teile der Leistung von anderen Unternehmen als
Unterauftragnehmer ausgeführt werden. Er kann sich ferner zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach
Maßgabe des § 47 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe).
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Schaltet ein Bewerber oder eine
Bewerbergemeinschaft Unterauftragnehmer ein, haftet dennoch der Auftragnehmer alleine
gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages. Er
bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
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Beabsichtigt ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege der
Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss Art und Umfang der durch
Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen und nach Möglichkeit der vorgesehene
Unterauftragnehmer im Formblatt Teilnahmeantrag (Anlage 3, dort Ziffer 5.) benannt werden.
Spätestens vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bietern bzw. den
Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die
Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel
dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Dies kann durch die Einreichung einer
entsprechenden Verpflichtungserklärung über das Vergabeportal erfolgen
(Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer in Anlage 13). Diese Anlage ist also spätestens
auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung einzureichen. In dieser
Anlage 13 ist der Name der Person anzugeben, die die Erklärung für den Unterauftragnehmer
abgibt. Die Vergabestelle behält sich vor, auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist
eine unterschriebene Erklärung anzufordern.
Es besteht im Teilnahmewettbewerb auch die Möglichkeit zur Eignungsleihe. Auf § 47 VgV wird
ausdrücklich hingewiesen. Beabsichtigt ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft, im
Hinblick auf erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit, die Kapazität Dritter (z.B. auch konzernverbundener Unternehmen) in
Anspruch zu nehmen, muss er den Umfang der Inanspruchnahme in seinem Teilnahmeantrag
angeben (Anlage 3, Ziffer 5). Erforderlich ist dann ferner bereits mit Abgabe des
Teilnahmeantrags der Beleg, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Dies kann insbesondere
durch Einreichung einer geeigneten Verpflichtungserklärung über das Vergabeportal erfolgen,
z.B. Anlage 4. In diesem Fall muss Anlage 4 also mit Abgabe des Teilnahmeantrags
eingereicht werden. In dieser Anlage 4 ist der Name der Person anzugeben, die die Erklärung
für den Eignungsverleiher abgibt. Die Vergabestelle behält sich vor, auf Verlangen innerhalb
einer angemessenen Frist eine unterschriebene Erklärung anzufordern.
Nimmt der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
(vgl. ebenfalls Anlage 4).
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Eignungsleihe für Referenzanforderungen nur
zulässig ist, wenn der Eignungsverleiher, dessen Ressourcen insoweit in Anspruch
genommen werden, die entsprechenden Leistungen im Auftragsfall selbst bearbeitet, z.B. als
Unterauftragnehmer (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
Für jeden Eignungsverleiher ist mit dem Teilnahmeantrag ebenfalls das Formblatt
Teilnahmeantrag (Anlage 3) einzureichen. Darin sind die Angaben und Erklärungen zu den
Ausschlussgründen sowie zu denjenigen Eignungskriterien des Eignungsverleihers
abzugeben, für deren Erfüllung seine Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Angaben
zu Eignungskriterien, hinsichtlich derer keine Eignungsleihe erfolgt, sind für den
Eignungsverleiher nicht erforderlich.
Der Bewerber bzw. Bieter hat Unterauftragnehmer oder Dritte, bei denen Ausschlussgründe
vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 VgV).
- Keine Kostenentschädigung
Eine Kostenentschädigung für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren, die Erstellung des
Teilnahmeantrages, die Erarbeitung und Erstellung von Angeboten sowie die Teilnahme an
Präsentations- und Verhandlungsterminen wird von der Vergabestelle nicht gewährt. Für
Anlagen, die vom Bewerber/Bieter gefordert oder von ihm eingereicht werden, werden keine
Kosten ersetzt und wird keine Vergütung gezahlt. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
akzeptiert diese Kostenentschädigungsregelungen mit Geltung für das gesamte
Vergabeverfahren durch Abgabe des Teilnahmeantrages.
- Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die Bewerbern/Bewerbergemeinschaften bzw. Bietern/Bietergemeinschaften
im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne
ausdrückliche, schriftliche und vorherige Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere
Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme der
Regelungen der Anlage 5 (Verschwiegenheitserklärung).
Das vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/der Bietergemeinschaft
beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für
alle vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/der Bietergemeinschaft im
Zusammenhang mit diesem Projekt etwa beauftragte Dritte, insbesondere für
Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher.
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Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter/ Bietergemeinschaften, die den Zuschlag nicht
erhalten, müssen die Vergabeunterlagen auf Verlangen der Vergabestelle löschen.
Bewerber/ Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter/ Bietergemeinschaften sind aufgefordert,
Teile ihres Teilnahmeantrages und von Angeboten, die ihrer Meinung nach im Falle eines
vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens aus wichtigen Gründen, insbesondere des
Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, nicht
Gegenstand einer Akteneinsicht werden dürfen, unter Beachtung der Anforderungen des
§ 165 Abs. 3 GWB zu kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, ist im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens ggf. von einer Zustimmung zur Einsicht auszugehen
(§ 165 Abs. 3 Satz 2 GWB).
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften bzw. Angebote von
Bietern/Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Interessenten,
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften bzw. Bietern/Bietergemeinschaften über die Abgabe
oder Nichtabgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten, die zu fordernden Preise,
Gewinnaufschläge, Preisbestandteile, Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder
Abstandszahlungen, es sei denn, die Verhandlungen und Verabredungen sind ausnahmsweise
rechtlich zulässig. Handlungen eines Bewerbers/Bieters stehen Handlungen von Personen
gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
Der Austausch von Informationen innerhalb des Bewerber- bzw. Bieterkreises zum Gegenstand
des Verfahrens führt wegen eines Verstoßes gegen die Vertraulichkeit in der Regel zum
Ausschluss vom weiteren Verfahren.
- Datenschutz
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben aus dem Teilnahmeantrag und
Angeboten werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert sowie ggf. an mit
der Auftragsvergabe befasste Bearbeiter übermittelt. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist
dem Kreis Gütersloh ein besonderes Anliegen. Hiermit kommen wir Ihrem
Informationsanspruch gemäß Art. 13 und 14 DSGVO nach.
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Die Datenverarbeitung erfolgt durch den Auftraggeber:
Kreis Gütersloh vertreten durch die Landrätin, Frau Ina Laukötter Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh.
Bei Fragen zum Schutz Ihrer Daten erreichen Sie die Datenschutzbeauftragte des
Kreises Gütersloh unter folgenden Kontaktdaten:
Kreis Gütersloh, Datenschutzbeauftragte Frau Caspari, Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh, Tel.: 05241/85-1126, E-Mail: datenschutzbeauftragte@kreis-guetersloh.de.
Folgende im Teilnahmeantrag und in Angeboten genannten Daten des Bewerbers/Bieters,
seiner Mitarbeitenden sowie sonstiger Personen (z. B. Ansprechpartner eines
Referenzgebers) werden erfasst:
• Anrede, Vorname, Nachname, (von Ansprechpartnern)
• eine gültige E-Mail-Adresse
• Anschrift
• Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) und Telefaxnummer
• Angaben zur persönlichen Ausbildung (Studium/Ausbildung, Abschlüsse)
• Eignungsnachweise und -erklärungen wie Umsatz, Referenzleistungen, Zahl der
Mitarbeitenden und Insolvenz im Sinne der einschlägigen Vergabevorschriften
• berufliche Qualifikation und Ausbildung sowie Referenzprojekte von Mitarbeitenden
• Vertragsbeziehungen.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem
Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) sowie gegebenenfalls weiteren
Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Zweck der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist die Durchführung des
Vergabeverfahrens und die Abwicklung des Vertragsverhältnisses im Falle einer
Beauftragung.
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Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit
diesem Verfahren und in Vorbereitung eines eventuellen Vertragsverhältnisses in
erforderlichem Umfang verarbeitet. Grundlage hierfür sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO,
Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Verordnung zur
Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).
Die Daten werden im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis
der ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß den einschlägigen
Aufbewahrungsfristen gespeichert und danach gelöscht. Darüber hinaus ist eine längere
Speicherung der Daten mit Einwilligung der Betroffenen nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO
möglich. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO zur Wahrung der
berechtigten Interessen des Auftraggebers.
Das Bereitstellen der notwendigen Informationen ist Voraussetzung für die Berücksichtigung
Ihres Teilnahmeantrags und von Angeboten.
Bei der Vergabestelle erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung
der Aufgaben der Vergabestelle benötigen. Sofern es im Rahmen des jeweiligen
Verarbeitungszweckes notwendig ist, übermitteln wir Ihre Daten auch an Dritte, z.B. Berater.
So wird eine Weitergabe und Veröffentlichung von Daten im Zuge der Pflichten aus
§§ 134 Abs. 1 GWB, 62 Abs. 2 VgV erfolgen.
Sie haben nach der DSGVO gegenüber dem Auftraggeber ein Recht auf Auskunft über die Sie
betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15) sowie gegebenenfalls auf Berichtigung (Art.
16), Löschung (Art. 17) oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten (Art. 18) sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20). Die vorgenannten Rechte können Sie bei dem
vorbezeichneten Datenschutzbeauftragten geltend machen.
Sofern die Datenverarbeitung im Einzelfall auf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung beruht, können
Sie diese Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO jederzeit widerrufen. Durch den
Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum
Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Ihnen steht gemäß Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der datenschutzrechtlichen
Aufsichtsbehörde zu:
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 384240, Fax: 0211 3842410 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.
Ist beabsichtigt, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten
als den, für den sie erhoben wurden, so stellt der Auftraggeber den betroffenen Personen vor
dieser Weiterverarbeitung alle maßgeblichen Informationen zur Verfügung.
- Eignungskriterien
Die Kriterien zur Prüfung der Eignung der Bewerber durch die Vergabestelle ergeben sich aus
der EU-weiten Auftragsbekanntmachung. Sie werden im Rahmen des Formulars für den
Teilnahmewettbewerb (Anlage 3) abgefragt bzw. benannt. In Anlage 6 sind die Ausschluss-
und Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb noch einmal zusammengefasst.
Beachten Sie bitte, dass die Vergabestelle Mindestanforderungen an die Eignung zur
Berufsqualifikation, Berufs-/Betriebshafthaftpflichtversicherung, zum Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags und zu den Referenzen aufgestellt hat. Wird eine
Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss.
Die Vergabestelle behält sich vor, die vom Bewerber angegebenen Referenzen durch
Rückfragen beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Dies kann auch stichprobenhaft
erfolgen. Ein Rechtsanspruch eines Bewerbers/einer Bewerbergemeinschaft auf Überprüfung
besteht nicht.
Die Erfüllung der Eignungsanforderungen kann auch durch Präqualifizierung belegt werden.
Näheres dazu können Sie den vergaberechtlichen Regelungen und dem Formblatt in Anlage 3,
dort Ziffer 3., entnehmen. Dort sind alle erforderlichen Angaben für den ungehinderten Abruf
durch die Vergabestelle einzutragen. Bei Präqualifizierung müssen in der
Präqualifizierungsdatenbank ggf. nicht vorhandene oder unzureichende Erklärungen oder
Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Nicht aktuelle Belege in der Datenbank
werden ggf. als falsche Erklärung gewertet und der Teilnahmeantrag möglicherweise
ausgeschlossen.
Die Vergabestelle wird ab einem geschätzten Auftragswert ab EUR 50.000,00 ohne
Umsatzsteuer für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der bzw. die den
Zuschlag erhalten sollen, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
einholen (vgl. insbesondere § 6 Abs. 1 WRegG; § 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen
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können nach Maßgabe der vergaberechtlichen Vorschriften zum Ausschluss führen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus Sicherheitsgründen bereits mit dem
Teilnahmeantrag von dem Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem
Bewerbergemeinschaftsmitglied eine Verschwiegenheitserklärung (Anlage 5) einzureichen
ist. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft wird ohne Abgabe der entsprechende/n
Vertraulichkeitserklärung/en nicht zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen.
- Auswahlkriterien
Aus den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb werden drei nicht
auszuschließende und geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt und zur
Angebots- und Verhandlungsrunde aufgefordert. Sollten mehr nicht auszuschließende und
geeignete Bewerber teilnehmen, als aufgefordert werden sollen, erfolgt die Auswahl für die
Angebots- und Verhandlungsrunde nach den Kriterien der Bewertungsmatrix Auswahlkriterien,
die als Anlage 7 beigefügt ist (vgl. auch Auftragsbekanntmachung). Enthält der
Teilnahmeantrag nicht alle geforderten Angaben zu einzelnen Kriterien (z.B. zu Referenzen),
kann das u.a. zur entsprechenden Nichtberücksichtigung bei den einzelnen Auswahlkriterien
führen. Das gilt insbesondere, wenn Angaben zu den Merkmalen fehlen, die in der
Bewertungsmatrix in Anlage 7 aufgeführt sind.
Die erreichte Gesamtpunktzahl als Summe der genannten Kriterien (je Wertungspunktzahl x
Gewichtung) ist entscheidend. Die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten
Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern die Zahl geeigneter
Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren
fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Erfüllen mehr als drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen Anforderungen und
ist die Bewerberzahl auch nach einer Auswahl nach den vorstehend genannten
Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern/Bewerbergemeinschaften durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV). Hierzu
folgende Beispiele: Vier geeignete und nicht auszuschließende Bewerber geben
Teilnahmeanträge ab, die auf Basis der Bewertungsmatrix in Anlage 7 wie folgt bewertet
werden:
Beispiel 1: Bewerber 1: 140 Punkte Bewerber 2: 130 Punkte Bewerber 3: 120 Punkte Bewerber 4: 110 Punkte.
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Bewerber 1, 2 und 3 werden weiter in der Angebots- und Verhandlungsrunde beteiligt.
Beispiel 2: Bewerber 1: 140 Punkte Bewerber 2: 130 Punkte Bewerber 3: 130 Punkte Bewerber 4: 110 Punkte.
Die Bewerber 1, 2 und 3 haben die höchsten Gesamtpunktzahlen und werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Bewerber 2 und Bewerber 3 sind zwar punktgleich, haben beide
aber eine höhere Punktzahl als Bewerber 4. Bewerber 4 wird in der Angebots- und
Verhandlungsphase nicht weiter berücksichtigt. Es wird kein Losverfahren angewandt.
Beispiel 3: Bewerber 1: 140 Punkte Bewerber 2: 130 Punkte Bewerber 3: 110 Punkte Bewerber 4: 110 Punkte.
Die Bewerber 1 und 2 werden in der Angebots- und Verhandlungsphase berücksichtigt,
zwischen den punktgleichen Bewerbern 3 und 4 entscheidet das Los, welcher dieser Bewerber
ebenfalls in der Angebots- und Verhandlungsphase berücksichtigt wird.
- Ortsbesichtigungen
Ortsbesichtigungen sind möglich. Dies gilt aber nur in der Angebotsphase, nicht in der ersten
Verfahrensphase vor Abgabe von Teilnahmeanträgen. Terminwünsche für Ortsbesichtigungen
sind über das Vergabeportal mitzuteilen. Zusätzliche Informationen über die
Vergabeunterlagen hinaus wird die Vergabestelle in Ortsbesichtigungen nicht erteilen.
- Angebotsabgaben
Die vorstehenden Regelungen, insbesondere auch zur Form und zu Änderungen der
Teilnahmeanträge, gelten für die Abgabe geforderter Angebote entsprechend, wenn nicht
ausdrücklich etwas Anderes mitgeteilt wird. Die Fristen für Angebotsabgaben werden mit der
jeweiligen Aufforderung genannt und ggf. aktualisiert.
Alle Preise sind bei Angebotsabgaben in EUR ohne Umsatzsteuer mit höchstens zwei
Nachkommastellen anzugeben. Etwaige Umsatzsteuerbeträge sind unter Zugrundelegung des
derzeit geltenden Steuersatzes an den vorgesehenen Stellen einzufügen. Preisnachlässe sind
nur an einer dafür vorgesehenen Stelle anzugeben. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben
Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
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Bei Pauschalpreisen sind Preisangaben von EUR 0,00 zulässig, wenn dies der Betrag ist, der
für die Ausführung der konkreten Leistung tatsächlich beansprucht wird. Dies kann zum Beispiel
der Fall sein, wenn ein Bieter eine abgefragte Besondere Leistung oder Zusatzleistung bereits
im Rahmen seiner Standardleistungen erbringt und für diese Position kein zusätzliches Honorar
verlangt. Die Preisangabe von EUR 0,00 bei einer Position bedeutet, dass diese Leistung vom
Auftragnehmer erbracht wird, er dafür aber kein weitergehendes Honorar erhält. Ein Bieter
muss in diesem Fall nicht „inkludiert“ oder „in den Grundleistungen enthalten“ o.ä. eintragen,
die Preisangabe von EUR 0,00 reicht aus. Eine Mischkalkulation ist allerdings unzulässig.
Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53, in der jeweils
gültigen Fassung, die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der
preisrechtlich zulässige Preis.
Den Angeboten dürfen keine AGB oder weitere Vertragsbedingungen des Bieters beigefügt
sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedingungen bei, kann dies zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren führen.
Bitte beachten Sie, dass das Vergabeportal bei Angebotsabgaben möglicherweise neben den
von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Unterlagen automatisch noch ein weiteres
Dokument generiert und abfragt (Preisblatt o.ä., ohne Anlagennummerierung). Wenn das
Angebot sonst nicht abgegeben werden kann, nullen Sie bitte die Preise in diesem Dokument
Preisblatt und reichen es mit ein. Angaben in diesem Dokument werden von der Vergabestelle
nicht gewertet. Entscheidend sind und gewertet werden vielmehr die Eintragungen des Bieters
in den von der Vergabestelle für das finale Angebot vorgegebenen Angebotsunterlagen,
insbesondere im Angebotsformular und im Preisblatt Honorar (Anlage 12, jeweils Fassung
finales Angebot).
Im Entwurf beigefügt sind bereits das Angebotsformular Erstangebot (Anlage 11) und das
Preisblatt Honorar (Anlage 12), die ggf. mit Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten noch
einmal aktualisiert werden. Diese Formulare sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht
einzureichen.
Die Einreichung vollständig ausgefüllter Honorarangaben ist keine Mindestanforderung an die
Erstangebote, sondern erst eine Mindestanforderung an die später einzureichenden finalen
Angebote.
15
[Seite 16]
Für die Abfrage der finalen Angebote wird die Vergabestelle mit der entsprechenden
Aufforderung ggf. ein noch einmal final angepasstes Angebotsformular sowie ein final
angepasstes Preisblatt Honorar übersenden. Auch die Leistungsbeschreibung und der
Vertragsentwurf können im Verfahrensverlauf angepasst werden. Dies kann zum Beispiel bei
Bewerber- oder Bieterfragen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder nach Abschluss
der Verhandlungen mit allen Bietern vor Abgabe der finalen Angebote der Fall sein. In der Regel
werden in diesen Fällen aktualisierte Fassungen übersandt, die als Fassung 2, Fassung 3,
Fassung finales Angebot o.ä. gekennzeichnet werden. In den aktualisierten Versionen sind die
Ergänzungen im Änderungsmodus ersichtlich. Letztgenanntes gilt nicht für Formulare, die vom
Bieter auszufüllen sind (z.B. Formblatt Angebot).
- Präsentations- und Verhandlungstermin und weiteres Verfahren
Nach Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten werden die Bieter zu einem Präsentations-
und Verhandlungstermin eingeladen. Es wird schon jetzt darum gebeten, sich den Termin
vorzumerken. Die Präsentations- und Verhandlungstermine finden in Gütersloh voraussichtlich
am
14.12.2026
statt. Näheres zu Ort und konkreter Zeit wird die Vergabestelle nach Aufforderung zur Abgabe
eines Erstangebotes mitteilen. Eine Verschiebung eines Termins auf Wunsch eines Bieters
kann verfahrensbedingt nicht erfolgen. Sie sollten sich die Termine daher vorsorglich blocken.
Der Präsentations- und Verhandlungstermin wird pro Bieter/Bietergemeinschaft maximal
2,5 Stunden dauern. Die Termine beginnen mit einer Präsentation des Bieters/der
Bietergemeinschaft, die maximal 30 Minuten lang sein darf. Davon soll der Bieter/die
Bietergemeinschaft max. 10 Minuten auf Unternehmensreferenzen verwenden. In der
restlichen Zeit soll der Bieter/die Bietergemeinschaft das vorgesehene Team und das Konzept
zur Qualität der zu erwartenden Leistung darstellen.
Beamer und PC/Laptop werden von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Zur besseren
Nachvollziehbarkeit ist die Präsentation anhand von Folien, zum Beispiel in Form einer Power-
Point-Präsentation o.ä., vorzubereiten und zu halten. Eine Druckversion der Präsentation ist
dem Erstangebot beizufügen. Die Druckversion soll ferner in einfacher Ausfertigung zu Beginn
des Präsentations- und Verhandlungstermins übergeben werden.
16
[Seite 17]
Nach der Präsentation kann über den Angebotsinhalt, das Honorar und über den Vertragstext
verhandelt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die Anforderungen an die Leistungen,
Preise und Angebote zu konkretisieren. Während der Verhandlungen werden auch
gegenseitige Fragen beantwortet.
Sollten persönliche Präsentations- und Verhandlungstermine nicht möglich, unzulässig oder
aus gesundheitlichen Gründen bedenklich sein, behält sich die Vergabestelle die Durchführung
der Termine in elektronischer Form, insbesondere durch Video-Konferenz vor. Einen Anspruch
auf Durchführung des Präsentations- und Verhandlungstermins in elektronischer Form haben
Bieter aber nicht. Die Durchführung des Termins in elektronischer Form wird rechtzeitig mit den
Bietern abgestimmt. Bei Durchführung des Termins in elektronischer Form entfällt die
Anforderung der Übergabe von Druckversionen im Präsentations- und Verhandlungstermin,
nicht allerdings die Forderung der Einreichung der Druckversion der Präsentation mit dem
Erstangebot.
Die Bieter erhalten im Nachgang zu den Verhandlungen die Möglichkeit, ein finales Angebot
abzugeben. Über die finalen Angebote finden anschließend keine Verhandlungen mehr statt.
Die Vergabestelle wird die finalen Angebote anhand der Zuschlagskriterien auswerten und über
die Vergabe entscheiden.
Vorgesehen ist bislang eine Verhandlungsrunde. Die Vergabestelle behält sich aber vor, ggf.
weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, wenn sie dies für erforderlich oder sachdienlich
hält.
- Zuschlagskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage 14 genannten
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Auf diese wird inhaltlich verwiesen.
Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt auf Grundlage des im Preisblatt Honorar
(Anlage 12, Fassung finales Angebot) ausgewiesenen Wertungspreises brutto. Dazu wird
auch auf obenstehende Ziffer 19 verwiesen.
- Vertragliche Grundlagen
Vertragliche Grundlage werden der Inbetriebnahmemanagement-Vertrag und die im Vertrag
weiter in Bezug genommenen Vertragsgrundlagen. Der Entwurf des Vertrages ist als
Anlage 15 beigefügt.
17
[Seite 18]
Bieter haben die Möglichkeit, wenn sie es für erforderlich halten, Vorschläge und
Änderungswünsche zum Vertragsentwurf mit dem Erstangebot auf gesonderter Anlage
einzureichen. Über diese kann dann verhandelt werden. Für die Abgabe der finalen Angebote
wird die Vergabestelle einen einheitlichen Vertragsentwurf vorgeben, zu dem keine
Änderungen mehr zulässig sind.
Der finale Vertrag wird nach Zuschlagserteilung lediglich um die vom erfolgreichen Bieter
angebotenen Leistungsdetails, insbesondere Preise und Namen etc., ergänzt.
Glaubt ein Bieter, eine nicht akzeptable Vertragsregelung erkannt zu haben, ist dies rechtzeitig
vor Angebotsabgabe geltend zu machen. Auf die Ziffer 24 dieser Bewerbungsbedingungen wird
verwiesen.
- Vorbehalt der weiteren Vergabe
Der Kreis Gütersloh behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses des vorliegenden Verfahrens den Bietern anzutragen, die im
Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der zuvor
beauftragte Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt.
Die Bieter haben keinen Rechtsanspruch, dass ihnen in diesem Fall der Auftrag angetragen
wird, es handelt sich um eine einseitige Option für den Kreis Gütersloh.
- Rechtsschutz
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Verfahrensrügen sind über
das Vergabeportal einzureichen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der nachbenannten Stelle für
Nachprüfungsverfahren bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die
Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Danach ist der
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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[Seite 19]
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist die
Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Telefon: 0251 4111691 Telefax: 0251 4112165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de.
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