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Anlage_5_Verschwiegenheitserklärung TNW.docx

Technisches Inbetriebnahmemanagement für ein Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 13:25 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Anlage 5 Verschwiegenheitserklärung Vergabeverfahren Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)

Die Einreichung dieser Anlage ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags erforderlich. Die Erklärung ist von dem Bewerber bzw. dem Bewerbergemeinschaftsmitglied auszufüllen, mit Datum zu versehen und in Textform auszufertigen. Die Erklärung soll im PDF-Format eingereicht werden.

Name und Anschrift des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft

Vorbemerkung

Der Kreis Gütersloh („Auftraggeber“) führt ein europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung von Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements (tIBM) für den Neubau des Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrums durch.

Im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase erhalten die Bieter/Bietergemeinschaften Unterlagen, insbesondere die ausführliche Leistungsbeschreibung (Anlage 9 der Vergabeunterlagen), Pläne des zu errichtenden Gebäudes, Schemata sowie weitere Informationen. Diese Informationen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und sind zum Schutz der Interessen des Auftraggebers und des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln.

Die Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren, der Angebotserstellung und, im Fall einer Beauftragung, der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags verwendet werden. Die Verpflichtungen aus dieser Erklärung gelten ab deren Abgabe. Die einzelnen Geheimhaltungs- und Zweckbindungspflichten werden jeweils mit Zugang der betreffenden vertraulichen Informationen ausgelöst.

Verschwiegenheitserklärung

Bezüglich der vertraulichen Informationen erklärt/erklären ich/wir gegenüber dem Kreis Gütersloh als Vergabestelle Folgendes:

1. Begriffsbestimmung

„Vertrauliche Informationen“ sind sämtliche Informationen und Unterlagen, die der Auftraggeber oder die Vergabestelle dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren unmittelbar oder mittelbar zugänglich macht oder die dieser/diese in diesem Zusammenhang erhält oder erlangt. Dies gilt unabhängig von Form, Medium und Kennzeichnung, insbesondere für Leistungsbeschreibungen, Pläne, Schemata, Analysen sowie mündlich oder elektronisch übermittelte Informationen. Als vertraulich gekennzeichnete Informationen gelten in jedem Fall als vertrauliche Informationen.

2. Vertraulichkeit und Zweckbindung

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, sie weder gegenüber Dritten offenzulegen noch ihnen auf sonstige Weise zugänglich zu machen und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen einen unbefugten Zugriff zu treffen.

Ich/Wir werde/n die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren, die Angebotserstellung und, im Fall einer Beauftragung, die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags verwenden. Eine Nutzung für eigene, fremde oder sonstige Zwecke ist unzulässig.

3. Zugriff innerhalb des Unternehmens

Vertrauliche Informationen dürfen innerhalb meines/unseres Unternehmens nur solchen Beschäftigten, Organmitgliedern und sonstigen Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Durchführung des Vergabeverfahrens, die Angebotserstellung oder die potenzielle Auftragsdurchführung zwingend kennen müssen („Need-to-know“-Prinzip). Ich/Wir werde/n diese Personen vor der Offenlegung über die Vertraulichkeit und Zweckbindung der Informationen unterrichten und sie mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichten.

4. Berater, Nachunternehmer, Eignungsverleiher und verbundene Unternehmen

Die Offenlegung vertraulicher Informationen an professionelle Berater, potenzielle Nachunternehmer, Eignungsverleiher oder verbundene Unternehmen ist nur zulässig, soweit dies für die Angebotserstellung oder die potenzielle Auftragsdurchführung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen oder Unternehmen vor der Offenlegung mindestens in gleichem Umfang schriftlich oder in Textform zur Vertraulichkeit und Zweckbindung verpflichtet wurden oder einer gesetzlichen oder einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, die einen gleichwertigen Schutz gewährleistet (insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

Ich/Wir werde/n die Erfüllung dieser Verpflichtung auf Verlangen der Vergabestelle nachweisen. Eine Weitergabe über den jeweils erforderlichen Umfang hinaus ist unzulässig.

5. Kontakte zu Stellen und Ansprechpersonen

Ich/Wir werde/n die sich aus den vertraulichen Informationen ergebenden Stellen oder Ansprechpersonen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Vergabestelle kontaktieren, insbesondere nicht zum Inhalt befragen oder um weiterführende Informationen zum Auftrag ersuchen. Zulässig bleiben ausschließlich die von der Vergabestelle vorgesehenen Kommunikationswege im Vergabeverfahren.

Diese Verpflichtungserklärung gilt nicht für Kommunikation im vergaberechtlichen Rechtsschutz (insbesondere Vergabekammer, Oberlandesgericht).

6. Verantwortlichkeit und Schadensersatz

Ich/Wir habe/n schuldhafte Verletzungen der durch diese Erklärung begründeten Pflichten durch meine/unsere gesetzlichen Vertreter sowie durch Personen, deren ich/wir mich/uns zur Erfüllung dieser Verpflichtungen bediene/n, nach Maßgabe der §§ 276, 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten.

Verletze/n ich/wir oder eine nach Satz 1 des vorstehenden Absatzes verantwortete Person schuldhaft eine Verpflichtung aus dieser Erklärung, bin/sind ich/wir verpflichtet, den der Vergabestelle hierdurch nachweislich entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

7. Meldung von Sicherheitsvorfällen

Jede tatsächliche oder vermutete unbefugte Offenlegung, jeder Verlust und jeder sonstige unbefugte Zugriff auf vertrauliche Informationen ist der Vergabestelle unverzüglich in Textform mitzuteilen. Ich/Wir werde/n alle angemessenen Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen des Vorfalls zu begrenzen und die weitere unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu verhindern.

8. Löschung und Aufbewahrung

Auf Verlangen der Vergabestelle sowie nach Abschluss des Vergabeverfahrens werde/n ich/wir die vertraulichen Informationen einschließlich vorhandener Vervielfältigungen, Auszüge und Bearbeitungen nach Wahl der Vergabestelle löschen oder datenschutzgerecht vernichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie eine Speicherung in automatisierten Sicherungssystemen bleiben unberührt, soweit die Informationen dort nicht mit vertretbarem Aufwand einzeln gelöscht werden können. Die weiterhin aufbewahrten Informationen unterliegen uneingeschränkt dieser Erklärung und dürfen nicht aktiv genutzt werden.

9. Ausnahmen

Diese Verschwiegenheitserklärung gilt nicht für Informationen, soweit ich/wir nachweise/n, dass sie

  • bei ihrer Übermittlung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren,
  • nach ihrer Übermittlung ohne Verletzung dieser Erklärung öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich geworden sind,
  • mir/uns bereits vor ihrer Übermittlung rechtmäßig und ohne Geheimhaltungs- oder Verwendungsbeschränkung bekannt waren,
  • mir/uns nach ihrer Übermittlung von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungs- oder Verwendungsbeschränkung zugänglich gemacht wurden oder
  • von mir/uns unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

Soweit ich/wir aufgrund Gesetzes, vollziehbarer behördlicher Anordnung oder rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung zur Offenlegung verpflichtet bin/sind, ist die Offenlegung auf das rechtlich erforderliche Maß zu beschränken. Ich/Wir werde/n die Vergabestelle hierüber, soweit rechtlich zulässig, vorab in Textform informieren.

10. Fortgeltung

Die Verpflichtungen aus dieser Erklärung gelten nach Abschluss des Vergabeverfahrens und, im Fall einer Beauftragung, während und nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht nachweislich nach Ziffern 5 oder 9 vom Schutz dieser Erklärung ausgenommen sind. Dies gilt auch für die nach Ziffern 3 und 4 einbezogenen Personen und Unternehmen.

11. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Verschwiegenheitserklärung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ich/wir unterwerfe mich in Bezug auf diese Erklärung dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Erklärung ist Bielefeld

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Datum Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaftsmitglied (mindestens Textform: Angabe des Namens der

erklärenden Person)

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