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Anlage 6 Ausschluss- und Eignungskriterien
Kreis Gütersloh Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum (FRZ) Vergabeverfahren Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM) Vergabenummer: 1.4-26-J-16328
Nachfolgend sind die relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien zusammengefasst, die sich auch aus der EU-weiten Auftragsbekanntmachung, die vorrangig ist, ergeben. Für die Abgabe der Erklärungen können Sie die Anlage 3 der Vergabeunterlagen (Formblatt Teilnahmeantrag) nutzen. Ggf. verlangte Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
| Angaben zur Prüfung von Ausschlusskriterien | ||
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| 1. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. 2. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Wettbewerbsregister, Verpflichtungen nach MiLoG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 3. Eigenerklärung zum „Russland-Sanktionspaket“. Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft sind alle Erklärungen von jedem Mitglied abzugeben. • Eignungsverleiher müssen alle Erklärungen einreichen, außer zum Russland-Sanktionspaket. • Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe müssen spätestens auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe die vorstehenden Erklärungen zu Ziffern 1 und 2 abgeben. |
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| Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister | ||
|---|---|---|
| 1. Angabe des vollständigen Namens des Bewerbers bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Gründungsjahr des Unternehmens, Stellung (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, Drittunternehmen), Hauptsitz des Unternehmens und vollständige Adresse, Name und Vorname des Büroinhabers (bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter), Registrierung (Handels- oder Partnerschaftsregister mit Amtsgericht und Register-Nr. bzw. vergleichbare Angaben oder Angabe keine Eintragung), Betreuungsstandort und vollständige Adresse (falls abweichend vom Hauptsitz), Angabe zu KMU, Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (Nationale Identifikationsnummer und Art der Nummer, Erklärung zur Börsennotierung des Unternehmens, Staatsangehörigkeit(en) des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s), falls nicht börsennotiert). 2. Mindestanforderung: Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Angabe zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur (m/w/d), nach den Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Ingenieur (m/w/d) tätig zu werden, Fachrichtung Versorgungs-, Gebäude-, Elektro- oder Nachrichtentechnik (oder vergleichbare Fachrichtung); Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufskammer (falls zutreffend) mit Kammer und Listen-/Mitgliedsnummer. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der eine der vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelunternehmer und Freiberufler geben eine entsprechende Person an. Hinweise: • Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung zu Ziffer 1 von jedem Mitglied abzugeben, für die Mindestanforderung Ziffer 2 ist ausreichend, wenn ein Mitglied sie erfüllt. • Bei Eignungsleihe muss der Eignungsverleiher die Angaben zu Ziffer 1 und ferner Angaben zu der Mindestanforderung Ziffer 2 machen, sofern seine Leistung insoweit in Anspruch genommen werden soll. | ||
| Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | ||
| 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (technisches Inbetriebnahmemanagement) der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer. 2. Mindestanforderung: Durchschnittlicher jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (technisches Inbetriebnahmemanagement) in Höhe von mindestens EUR 300.000,00 netto (ohne Umsatzsteuer). |
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| 3. Mindestanforderung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufs- oder Betriebshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert. Alternativ verbindliche Erklärung des Bewerbers zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshafthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 3,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen. Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung zu Ziffer 1 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Mindestanforderung in Ziffer 2 muss nur von der Bewerbergemeinschaft insgesamt, die Mindestanforderung in Ziffer 3 allerdings von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. • Im Falle der Eignungsleihe sind die Angaben des Eignungsverleihers zu Ziffern 1 und 2 ebenfalls abzugeben. Ferner muss auch der Eignungsverleiher die Mindestanforderung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nach Ziffer 3 erfüllen. • Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch, muss dieses im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haften. | ||
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| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | ||
| 1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und jeweils die Anzahl der beschäftigten Ingenieure und Architekten (je w/m/d) der letzten 3 Jahre und aktuell ersichtlich ist, jeweils umgerechnet auf Vollzeitstellen. 2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers. 3. Mindestanforderung: Anzugeben sind mindestens zwei Referenzprojekte, die jeweils mindestens alle nachstehenden Kriterien erfüllen: • Es wurden Leistungen des Technischen Inbetriebnahmemanagements („tIBM“) oder eines übergeordneten Inbetriebnahmemanagements („IBM“) mit ausdrücklich enthaltenen Leistungen des tIBM beauftragt und tatsächlich erbracht. Die Referenzleistung muss hinsichtlich Art, Umfang und fachlicher Komplexität mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Insbesondere muss die Referenz eine strukturierte, gewerkeübergreifende Koordination, Planung, Begleitung und Überprüfung der technischen Inbetriebnahme der Technischen Gebäudeausrüstung umfasst haben, z.B. nach AHO-Heft 19, Stand 2018, Kapitel 9 technisches Inbetriebnahmemanagement. Die alleinige Erbringung von Grundleistungen oder Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI (oder vergleichbar) ist nicht ausreichend, insbesondere nicht die im Rahmen der Leistungsphase 8 nach HOAI ohnehin geschuldete Überwachung der |
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Ausführung, Mitwirkung bei Abnahmen, Feststellung von Mängeln sowie die Begleitung bzw. Überprüfung der Inbetriebnahme einzelner technischer Anlagen. Aus der Referenz muss vielmehr eindeutig hervorgehen, dass ein eigenständiges tIBM bzw. ein IBM mit integriertem tIBM durchgeführt wurde, das über die Inbetriebnahme- und Abnahmeleistungen der jeweiligen HOAI-Fachplanung (oder vergleichbare Leistungen) hinausging und eine systematische sowie gewerkeübergreifende Betrachtung des Zusammenwirkens der technischen Anlagen und Systeme zum Gegenstand hatte. Die Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang und fachlicher Komplexität ist nicht an eine identische Gebäude- oder Nutzungsart gebunden. Maßgeblich sind vielmehr insbesondere die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Anforderungen an die technische Komplexität, die Anzahl und das Zusammenwirken unterschiedlicher technischer Gewerke sowie die Anforderungen an deren koordinierte Inbetriebnahme. • das Projekt betraf ein Gebäude, • Abschluss der Leistungen des tIBM nach dem 31.12.2019, • mit mindestens Baukosten von zusammen EUR 5,0 Mio. netto in Kostengruppe 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
Pflichtangaben Referenzprojekte: Erforderlich ist jeweils mindestens die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Objekttyps, der Auftragsart (insbesondere, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens und der wesentlichen erbrachten Leistungen mit Darstellung der Einhaltung der beschriebenen Vergleichbarkeit, die Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Abteilungs- oder Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), des Zeitpunktes des Abschlusses der eigenen Leistungen und der Baukosten in der Kostengruppe 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
Hinweise: • Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung zu Ziffer 1 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben, die Mindestanforderung nach Ziffer 3 muss allerdings nur von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Anzugeben ist bei jedem Referenzprojekt, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Referenzprojekt erbracht hat. • Bei Eignungsleihe muss der Eignungsverleiher die entsprechenden Eigenerklärungen abgeben, sofern seine Leistung insoweit in Anspruch genommen wird. Bei einer Eignungsleihe hinsichtlich der Mindestanforderungen nach Ziffer 3 ist anzugeben, ob das jeweilige Referenzprojekt vom Bewerber oder vom Eignungsverleiher bearbeitet wurde.
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