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Anlage_8_Kurzbeschreibung_Leistung_TNW.pdf

Technisches Inbetriebnahmemanagement für ein Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 13:25 (Europe/Berlin)

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Anlage 8

Kurzbeschreibung Leistung

Kreis Gütersloh

Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum (FRZ)

Vergabeverfahren Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)

Vergabenummer: 1.4-26-J-16328

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einführung und Ziele ................................................................................................... 2

1.1 Einführung .................................................................................................................. 2

1.2 Ziele ........................................................................................................................... 3

  1. Ausgangslage ............................................................................................................. 3

2.1 Vergabestelle und Auftraggeber ................................................................................. 3

2.2 Örtliche Grundlagen .................................................................................................... 3

2.3 Projekt- und Planungsstand ........................................................................................ 4

2.4 Kostenstand Technische Anlagen ............................................................................... 4

2.5 Nachhaltigkeit, Zuwendung und Zertifizierung ............................................................ 5

  1. Leistungen .................................................................................................................. 5

3.1 Allgemeine Anforderungen ......................................................................................... 5

3.2 Leistungsbild............................................................................................................... 6

3.3 Projektstufen nach AHO-Heft Nr. 19 ........................................................................... 6

3.4 Stufenweise Beauftragung .......................................................................................... 6

3.5 Projektleitung und Projektteam des Auftragnehmers .................................................. 8

3.6 Weiteres Projektteam und Abstimmungen .................................................................. 9

3.7 Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung ..................................................... 10

3.8 Leistungszeiten ......................................................................................................... 10

3.9 Präsenz/Besprechungen ........................................................................................... 11

3.10 Kommunikation/EDV ................................................................................................. 11

3.11 Vertragsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften ................................................. 12

  1. Angaben zum Honorar .............................................................................................. 13

4.1 Pauschalhonorare ..................................................................................................... 13

4.2 Stundenhonorare ...................................................................................................... 13

  1. Anlagenverzeichnis zum Vergabeverfahren .............................................................. 14

  2. Anlagenverzeichnis Grundlagen ................................................................................ 15

1

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  1. Einführung und Ziele

1.1 Einführung

Der Kreis Gütersloh liegt in Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe) und gehört zum

Regierungsbezirk Detmold.

Der Kreis Gütersloh (nachfolgend auch „Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“) errichtet in Verl-

Sürenheide das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum Kreis Gütersloh (FRZ). Mit dem

vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Vergabestelle einen Auftragnehmer zur Durchführung

des technischen Inbetriebnahmemanagements (nachfolgend und in den Vergabeunterlagen auch

„tIBM“).

Das Bauvorhaben wurde in früheren Projektunterlagen unter der Bezeichnung

„Bevölkerungsschutzzentrum Kreis Gütersloh“ geführt. Beide Bezeichnungen beziehen sich auf

dasselbe Bauvorhaben.

Das Bauvorhaben befindet sich bereits in der Ausführungsphase. Die Generalplanung

einschließlich der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Projektsteuerung sind bereits

beauftragt. Einzelne Bau- und TGA-Gewerke befinden sich bereits in der Ausführung; weitere

Vergaben werden vorbereitet bzw. durchgeführt.

Das tIBM steigt damit in ein bereits laufendes Projekt ein.

Das Leistungsbild des technischen Inbetriebnahmemanagements orientiert sich an AHO-Heft

Nr. 19, Stand 2018, Kapitel 9 „Technisches Inbetriebnahmemanagement“.

Die Einzelheiten des zu erbringenden Leistungsumfangs ergeben sich aus dem als Anlage A

beigefügten Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)“, das Bestandteil der

Vergabeunterlagen und vollständig Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist.

Aus Gründen des Schutzes sicherheitsrelevanter Infrastruktur werden im Teilnahmewettbewerb

ausschließlich die für die Teilnahme am Vergabeverfahren erforderlichen Informationen zum

Projekt und zum vorgesehenen Leistungsumfang zur Verfügung gestellt. Weitergehende

Planungs-, Bestands- und TGA-Unterlagen sowie die ausführliche Leistungsbeschreibung werden

den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur

Verfügung gestellt. Die vorliegende Anlage 8 enthält daher nur eine Kurzbeschreibung der

Leistungen und des Status quo. Nach Einschätzung der Vergabestelle sind aber in den im

Teilnahmewettbewerb beigefügten Unterlagen alle erforderlichen Angaben enthalten, damit ein

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Interessent entscheiden kann, ob er sich am Vergabeverfahren beteiligt.

1.2 Ziele

Der Kreis Gütersloh verfolgt insbesondere folgende Ziele, die für die Umsetzung wesentlich und

vom Auftragnehmer zu beachten sind:

• Terminziele:

  • Beginn Leistungserbringung: spätestens 01.03.2027, (rechtzeitige Zuschlagserteilung

mindestens eine Woche vorher vorausgesetzt),

  • Bereitstellung der erforderlichen tIBM-Unterlagen: 01.07.2027,

  • Start Inbetriebnahme des Gebäudes: nach Arbeitsergebnis tIBM,

  • Baufertigstellung: voraussichtlich 30.06.2028.

• Qualitätsziele:

  • Da nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Wirtschaftlichkeit der

Gesamtmaßnahme zu beachten.

  • Ziel ist eine strukturierte, der Planung entsprechende, gewerkeübergreifend koordinierte

Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Abnahme und Übergabe der technischen Anlagen

einschließlich der erforderlichen Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken.

  • Die technischen und funktionalen Wechselwirkungen zwischen den beteiligten Gewerken

sind mit dem Ziel eines vollständigen, sicheren und bestimmungsgemäßen Gesamtbetriebs

der Anlagen und Systeme zu berücksichtigen.

  1. Ausgangslage

2.1 Vergabestelle und Auftraggeber

Vergabestelle, Projektträger und Auftraggeber ist der Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140,

33334 Gütersloh. Der Kreis Gütersloh wird vertreten durch die Landrätin.

Der Kreis Gütersloh liegt im Nordosten Nordrhein-Westfalens und gehört zum Regierungsbezirk

Detmold.

2.2 Örtliche Grundlagen

Der Kreis Gütersloh errichtet das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum auf einem rund

28.000 m² großen Grundstück im Verler Ortsteil Sürenheide unmittelbar an der Stadtgrenze zu

Gütersloh.

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Das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum dient insbesondere als feuerwehrtechnische

Zentrale, Kreisfeuerwehrschule und Kreisleitstelle. Darüber hinaus werden zentrale Einrichtungen

des Kreisrettungsdienstes sowie Funktionen des Brand- und Katastrophenschutzes und der

Tierseuchenbekämpfung untergebracht.

Das Bauvorhaben umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex mit unterschiedlichen

Nutzungsbereichen, insbesondere Fahrzeughallen, Werkstatt-, Lager-, Büro-, Schulungs- und

Ausbildungsflächen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 12.200 m².

Mit dem Neubau werden bislang an verschiedenen Standorten untergebrachte Funktionen an

einem gemeinsamen Standort zusammengeführt.

Das Bauvorhaben befindet sich bereits in der Ausführungsphase. Die Fertigstellung ist für

Mitte 2028 vorgesehen.

2.3 Projekt- und Planungsstand

Die Generalplanungsleistungen einschließlich der Fachplanung Technische Ausrüstung sind

vergeben. Gleiches gilt für übergreifende Projektsteuerungsleistungen. Auch die wesentlichen

TGA-Gewerke in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation sind

ausgeschrieben und bereits beauftragt. Die Beauftragung weiterer Gewerke befindet sich noch in

Vorbereitung bzw. Vergabe.

2.4 Kostenstand Technische Anlagen

Die Kostenberechnung mit Stand 12.12.2024 weist für die Kostengruppe (KG) 400 (Technische

Anlagen) Kosten in Höhe von insgesamt EUR 16.695.688,67 brutto aus. Die Kosten verteilen sich

auf die Kostengruppen der zweiten Ebene nach DIN 276 wie folgt:

KostengruppeBetrag brutto
KG 410 Abwasser-, Wasser- und GasanlagenEUR 1.390.475,10
KG 420 WärmeversorgungsanlagenEUR 4.146.493,29
KG 430 Lufttechnische AnlagenEUR 3.252.456,83
KG 440 StarkstromanlagenEUR 4.450.977,52
KG 450 Fernmelde- und informationstechnische AnlagenEUR 1.375.745,36
KG 460 FörderanlagenEUR 291.528,71
KG 470 Nutzungsspezifische AnlagenEUR 546.492,38
KG 480 GebäudeautomationEUR 1.194.712,27
KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische AnlagenEUR 46.807,21

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2.5 Nachhaltigkeit, Zuwendung und Zertifizierung

Für das Bauvorhaben wurde 2024 von der KFW eine Zuwendung in Form eines Zuschusses

bewilligt. Die Bestimmungen des Merkblattes "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Kommunen (499)" in der Version 03/24 sind wesentlicher Bestandteil der Zuwendung. Für den

Zuschuss gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zuschüsse - kommunale und soziale

Infrastruktur - in der Version 09/21. Für das Gebäude ist ferner eine Zertifizierung nach DGNB

mindestens in der Güteklasse Silber sowie nach QNG Plus angestrebt. Der Zuwendungsbescheid

mit Anlagen und der DGNB Zertifizierungsvertrag werden in der Angebots- und

Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt.

  1. Leistungen

Der Bieter hat die in den Vergabeunterlagen aufgeführten und abgefragten Leistungen vollständig

anzubieten. Der Auftragnehmer hat alle abgefragten Leistungen zu erbringen und dabei

insbesondere die nachfolgenden Leistungsvorgaben zu beachten.

3.1 Allgemeine Anforderungen

Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements für das

Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum Kreis Gütersloh. Die Leistungen sind nach Maßgabe des

den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbildes „Technisches Inbetriebnahmemanagement

(tIBM)“ zu erbringen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben nach den

anerkannten Regeln der Technik und den gültigen baurechtlichen und öffentlich-rechtlichen

Vorschriften zu erbringen.

Bei der Leistungserbringung ist die Einhaltung der in Ziffer 1.2 dargestellten Ziele zu beachten.

Der Auftragnehmer hat die sich aus den Zuwendungsbedingungen und der beabsichtigten

Zertifizierung ergebenden Anforderungen zu beachten, soweit diese für die von ihm zu

erbringenden Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements relevant sind.

Das technische Inbetriebnahmemanagement wird in ein bereits laufendes Bauvorhaben

eingebunden. Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung den bei Leistungsbeginn

vorhandenen Projekt-, Planungs-, Vergabe- und Ausführungsstand zu berücksichtigen.

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3.2 Leistungsbild

Das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement

(tIBM)“, Anlage A, wird dem Auftrag vollständig zugrunde gelegt, alle stufenweise beauftragten

Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Das Leistungsbild basiert auf AHO-Heft Nr. 19,

Stand 2018, Kapitel 9 „Technisches Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an VDI 6039“.

3.3 Projektstufen nach AHO-Heft Nr. 19

Vorbehaltlich der stufenweisen Beauftragung (vgl. dazu Ziffer 3.4) sind folgende Projektstufen bzw.

Leistungsbereiche des technischen Inbetriebnahmemanagements Gegenstand des Auftrags:

• AHO PS 2 – Planung,

• AHO PS 3 – Ausführungsvorbereitung,

• AHO PS 4 – Ausführung,

• AHO PS 5 – Projektabschluss sowie

• technisches Inbetriebnahmemanagement, nachlaufend.

Das technische Inbetriebnahmemanagement steigt in ein bereits laufendes und hinsichtlich

Planung, Vergabe und Ausführung unterschiedlich weit fortgeschrittenes Projekt ein. Die

Zuordnung der einzelnen Leistungen zu den vorgenannten Projektstufen beschreibt die

Systematik des Leistungsbildes und bedeutet nicht, dass sich das Gesamtprojekt zum Zeitpunkt

des Leistungsbeginns noch in den jeweils korrespondierenden Planungs- bzw.

Ausführungsphasen befindet. Die den ersten Projektstufen zugeordneten Leistungen sind vielmehr

auf Grundlage des bei Leistungsbeginn vorhandenen Projekt-, Planungs-, Vergabe- und

Ausführungsstands zu erbringen. Bereits vorhandene inbetriebnahmerelevante Grundlagen und

Festlegungen sind dabei zu berücksichtigen und, soweit nach dem Leistungsbild erforderlich, zu

überprüfen, zu ergänzen bzw. fortzuschreiben.

Dies betrifft insbesondere die Erstellung bzw. Fortschreibung der Gewerkebeziehungsmatrix und

des Schnittstellenkatalogs, des technischen Inbetriebnahmeleitfadens, der Prüfvorgaben, des

Konzepts für den Probebetrieb sowie der Inbetriebnahmeterminplanung.

Soweit einzelne Vergaben noch nicht abgeschlossen sind, sind ferner die hierfür im Leistungsbild

vorgesehenen Leistungen zu erbringen.

3.4 Stufenweise Beauftragung

Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Mit Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren,

die gleichzeitig den Vertragsabschluss darstellt, werden zunächst die Leistungen

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• der AHO PS 2 Planung und

• der AHO PS 3 Ausführungsvorbereitung

beauftragt (Beauftragungsstufe 1).

Der Kreis Gütersloh hat die Möglichkeit, anschließend die weiteren Leistungen separat abzurufen.

Weitere Beauftragungsstufe wäre als Beauftragungsstufe 2:

• AHO PS 4 Ausführung und

• AHO PS 5 Projektabschluss sowie die nachlaufenden Leistungen des technischen

Inbetriebnahmemanagements.

Die Bearbeitung einzelner Projektstufen durch den Auftragnehmer kann sich möglicherweise

überschneiden.

Voraussetzung einer Beauftragung der Beauftragungsstufe 2 im Sinne von

§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB ist die Entscheidung des Auftraggebers, das technische

Inbetriebnahmemanagement nach Maßgabe des dann erreichten Projekt-, Planungs-, Vergabe-

und Ausführungsstands mit den Leistungen der AHO-Projektstufen 4 und 5 fortzuführen. Die

Entscheidung trifft der Auftraggeber insbesondere unter Berücksichtigung des Projektverlaufs, des

Ausführungs- und Terminstands sowie der organisatorischen und wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen des Projekts.

Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von

Leistungen über die mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus, auch dann

nicht, wenn die vorstehend genannten tatsächlichen Umstände vorliegen. Die genannten

Umstände begrenzen lediglich die Fälle, in denen eine Beauftragung der weiteren

Beauftragungsstufen in Betracht kommt; sie begründen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit

einen Anspruch des Auftragnehmers auf deren Abruf.

Der Auftraggeber kann vielmehr Beauftragungsstufe 2 durch gesonderte Erklärung im Wege der

Vertragserweiterung beauftragen. Die Entscheidung, ob von der Beauftragungsoption Gebrauch

gemacht wird, verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen

Beauftragung sowie aus dem Abruf oder Nichtabruf einer weiteren Beauftragungsstufe keine

zusätzlichen oder weitergehenden Ansprüche herleiten.

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Für weitere Einzelheiten wird auf den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 15) verwiesen.

3.5 Projektleitung und Projektteam des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat für die Leistungserbringung einen

• Projektleiter technisches Inbetriebnahmemanagement (w/m/d) sowie

• einen stellvertretenden Projektleiter technisches Inbetriebnahmemanagement (w/m/d)

einzusetzen.

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter werden nachfolgend gemeinsam als

„Projektleitung“ bezeichnet. Projektleiter und stellvertretender Projektleiter müssen

personenverschieden sein.

Dem Projektleiter obliegt die übergeordnete fachliche und organisatorische Leitung und

Koordination der Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements. Er ist zentraler

Ansprechpartner des Auftraggebers für die Leistungserbringung.

Der Projektleiter muss über einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss, zum Beispiel in der

Fachrichtung Versorgungstechnik, Gebäudeautomation, Elektro- oder Nachrichtentechnik oder

einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums verfügen (Mindestanforderung1).

Der stellvertretende Projektleiter muss über einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss,

zum Beispiel in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Gebäudeautomation, Elektro- oder

Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums verfügen (Mindestanforderung2).

Das Projektteam muss insgesamt mindestens die Fachbereiche

• Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (HLS),

• Elektrotechnik (ELT) und

• Gebäudeautomation

fachlich abdecken.

1 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 2 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 8

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Für jeden dieser Fachbereiche ist mindestens eine Person des Projektteams zu benennen, die

über einen für den jeweiligen Fachbereich geeigneten Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums verfügt (Mindestanforderung3).

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter können auch für einen oder mehrere der

vorgenannten Fachbereiche benannt werden. Auch im Übrigen kann eine Person mehrere

Fachbereiche abdecken, sofern sie die jeweils erforderliche fachliche Qualifikation und

Berufserfahrung hat.

Die Benennung der Projektleitung und des Projektteams sowie die Angaben zu den jeweils

geforderten Qualifikationen und Berufserfahrungen erfolgen im Angebotsformular.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass das benannte Projektteam, insbesondere aber die mit

Ausschreibungen und Vergaben befassten Mitarbeiter (m/w/d) nach Zuschlagserteilung gemäß

§ 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung der

Obliegenheiten verpflichtet werden sollen. Das Muster der zu verwendenden Niederschrift über

diese förmlichen Verpflichtungen ist in Anlage B beigefügt. Die Verpflichtung erfolgt unter dem

Gesichtspunkt der „Amtsträger-Eigenschaft“ zwecks Gleichstellung mit öffentlichen Bediensteten in

strafrechtlicher Hinsicht gemäß dem Verpflichtungsgesetz. Auf Grund der Verpflichtung können

diese Personen bei Straftaten unter eine Reihe besonderer Strafvorschriften fallen. Hierdurch

werden u. a. die Strafandrohungen der §§ 331 und 332 StGB (Vorteilsannahme und

Bestechlichkeit) sowie § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen

Geheimhaltungspflicht) auch gegenüber dem so verpflichteten Personenkreis wirksam.

Der Auftragnehmer wird ferner über die strafrechtlichen und sonstigen Folgen bei Straftaten gegen

den Wettbewerb (Korruptionsdelikte) gesondert belehrt. Er hat hierüber eine Bestätigung

abzugeben. Dies erfolgt regelmäßig nach der Vorlage „Förmliche Belehrung der Vertragspartner

über die strafrechtlichen und sonstigen Folgen bei Straftaten gegen den Wettbewerb

(Korruptionsdelikte)“ des Kreises Gütersloh, die als Anlage C beigefügt ist.

3.6 Weiteres Projektteam und Abstimmungen

Die Planungsleistungen einschließlich der Fachplanung Technische Ausrüstung sind an einen

Generalplaner vergeben. Bei der Erbringung der Leistungen des technischen

Inbetriebnahmemanagements sind insbesondere die folgenden Projektbeteiligten einzubeziehen

und die Leistungen mit diesen abzustimmen:

3 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 9

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• Projektsteuerung,

• Generalplaner und Fachplaner,

• Objekt- und Fachbauüberwachung,

• ausführende Bau- und TGA-Unternehmen,

• erforderliche Sachverständige und Sachkundige,

• Nutzer und Betreiber sowie

• sonstige Behörden und Stellen, soweit deren Aufgaben für die technische Inbetriebnahme

relevant sind.

Soweit der Auftragnehmer die Einschaltung von weiteren Beratern oder Sonderfachleuten durch

den Kreis Gütersloh für notwendig hält, hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich

hinzuweisen.

3.7 Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung

Mit seinem Angebot muss der Bieter ein Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung

einreichen. Zu den Anforderungen und Inhalten wird auf die Anlage 14 (Zuschlagskriterien), dort

Kriterium 1 verwiesen.

Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer das im Vergabeverfahren einzureichende Konzept zur

Qualität der zu erwartenden Leistung zu berücksichtigen und seine Leistungen entsprechend zu

erbringen. Es wird Leistungsbestandteil.

Die Einreichung des Konzepts zur Qualität der zu erwartenden Leistung stellt keine

Mindestanforderung an die Angebote dar. Angebote, die kein Konzept zur Qualität der zu

erwartenden Leistung umfassen, werden nicht ausgeschlossen. Allerdings wird das Fehlen bei der

Bewertung dieses Zuschlagskriteriums bzw. der Unterkriterien berücksichtigt. Das Konzept darf

aus vergaberechtlichen Gründen auch nicht nachgefordert werden.

3.8 Leistungszeiten

Der Auftragnehmer nimmt seine Leistungen am 01.03.2027, Zuschlagserteilung mindestens eine

Woche vorher, in dem bereits laufenden und hinsichtlich Planung, Vergabe und Ausführung

fortgeschrittenen Projekt auf.

Der Auftragnehmer hat sich auf Grundlage des bei Leistungsbeginn vorhandenen Projekt-,

Planungs-, Vergabe- und Ausführungsstands unverzüglich in das Projekt einzuarbeiten und die ihm

übertragenen Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements hieran auszurichten.

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Für die weitere Leistungserbringung gelten insbesondere die in Ziffer 1.2 genannten Terminziele.

Der Auftragnehmer hat den detaillierten technischen Inbetriebnahmeterminplan nach Maßgabe des

Leistungsbildes aufzustellen und im weiteren Projektverlauf fortzuschreiben.

Die Leistungserbringung endet nicht bereits mit der Baufertigstellung. Nachlaufend sind

insbesondere eine Nachbegehung 10 bis 12 Monate nach Nutzungsaufnahme sowie die Steuerung

und Begleitung saisonaler Funktions- und Leistungstests und Leistungsmessungen zu erbringen.

3.9 Präsenz/Besprechungen

Der Auftragnehmer hat während seiner Leistungszeit an den für die Erbringung seiner Leistungen

erforderlichen Projekt-, Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmebesprechungen teilzunehmen. Die

Besprechungen können nach Vorgabe des Auftraggebers digital oder in Präsenz in Gütersloh/Verl

stattfinden.

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die für das technische Inbetriebnahmemanagement

erforderlichen Besprechungen und Inbetriebnahmeabstimmungen zu organisieren, durchzuführen

und zu dokumentieren. Gegenstand dieser Besprechungen sind insbesondere

Inbetriebnahmetermine, Fertigstellungs- und Inbetriebnahmestände, Inbetriebnahme- und

Prüfprotokolle sowie gewerkeübergreifende Schnittstellen.

Umfang und Häufigkeit der Besprechungen richten sich nach dem jeweiligen Projekt- und

Baufortschritt und können sich insbesondere mit Annäherung an Inbetriebnahme, Abnahme und

Übergabe erhöhen.

3.10 Kommunikation/EDV

Eine vorrangige Kommunikation bei der Projektabwicklung per E-Mail ist gewünscht. Dies gilt nicht,

soweit eine andere Form gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.

Für die Abwicklung des Bauvorhabens wird der bereits eingerichtete Poolarserver als Projekt- und

Planserver genutzt. Der Auftragnehmer erhält durch den Auftraggeber Zugang zum Poolarserver. Er

hat diese für die Erbringung seiner Leistungen zu nutzen und die für das technische

Inbetriebnahmemanagement erforderlichen Unterlagen hierüber abzurufen bzw. nach Maßgabe des

Auftraggebers dort bereitzustellen.

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3.11 Vertragsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften

Die Vertragspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Vertrag, der den Vergabeunterlagen im

Entwurf beiliegt (Anlage 15). Mit dem Erstangebot kann der Bieter Änderungswünsche zum

Vertragsentwurf mitteilen, wenn er dies für erforderlich hält. Nach Abschluss der Verhandlungen

und entsprechender Mitteilung der Vergabestelle sind Änderungen am Vertrag durch den Bieter

nicht mehr zulässig.

Bei der Leistungserbringung sind ferner insbesondere zu beachten:

• Die allgemein anerkannten Regeln der Technik,

• die einschlägigen öffentlich-rechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen,

insbesondere die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW),

• die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie sicherheitstechnischen und

arbeitsmedizinischen Regeln,

• die für das Bauvorhaben geltenden Genehmigungen und behördlichen Vorgaben,

• die sich für das Bauvorhaben aus der Zuwendung ergebenden Anforderungen sowie

• die für das Bauvorhaben geltenden Anforderungen aus der DGNB- und QNG-Zertifizierung,

sowie

• die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

NRW. Diese sind als Anlage 16 beigefügt und werden mit dem Vertrag im Falle der

Zuschlagserteilung Vertragsgegenstand und fest vereinbart.

Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer ferner eine Geheimhaltungserklärung abzugeben (Anlage D).

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  1. Angaben zum Honorar

4.1 Pauschalhonorare

Der Bieter hat für die im Preisblatt Honorar (Anlage 12) ausgewiesenen Teilleistungsbereiche

jeweils Pauschalhonorare anzubieten.

Die Pauschalhonorare sind Festpreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang. Eine

gesonderte Vergütung einzelner Arbeitsschritte oder sonstiger Leistungen, die zur

ordnungsgemäßen und vollständigen Erbringung des jeweiligen Teilleistungsbereichs erforderlich

sind, erfolgt nicht. Der Bieter hat dies bei der Kalkulation und dem Angebot der Pauschalhonorare

zu berücksichtigen.

Zeitliche Überschneidungen der Projektstufen sowie Verschiebungen einzelner Termine oder

Abläufe begründen für sich genommen keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, soweit

hiermit keine Änderung oder Erweiterung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs

verbunden ist. Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

Nebenkosten werden pauschaliert abgefragt und sind entsprechend anzugeben. Hier ist auch ein

Angebot von 0 % zulässig, wenn der Bieter insoweit keine Kosten geltend machen will. Dann

müsste entsprechend „0“ angegeben werden.

Der Auftragnehmer hat jeweils Anspruch auf die Umsatzsteuer auf die Netto-Beträge in gesetzlicher

Höhe, wenn Umsatzsteuer anfällt.

Weitere Einzelheiten ergeben sich auch aus dem Vertragsentwurf und dem Preisblatt Honorar.

4.2 Stundenhonorare

Anzubieten sind ferner Stundenhonorarsätze für verschiedene Bearbeiterstufen, nämlich für die

Projektleitung (w/m/d), die die Positionen Projektleiter (w/m/d) und stellvertretenden Projektleiter

(w/m/d) umfasst, Ingenieure/Beratende Ingenieure (w/m/d) und Technische Mitarbeitende. Auf diese

Stundenhonorare werden keine Nebenkosten gezahlt. Diese sind also in den Stundenhonoraren zu

inkludieren. Die im Preisblatt Honorar (Anlage 12) vorgegebenen Faktoren (fiktive Stunden) dienen

ausschließlich der Ermittlung des Wertungspreises im Vergabeverfahren und begründen keinen

Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung entsprechender Stunden oder einen

entsprechenden Leistungsumfang. Eine spätere Abrechnung nach Stunden setzt eine vertragliche

Grundlage oder eine vorherige schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber voraus.

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  1. Anlagenverzeichnis zum Vergabeverfahren

Anlage 1 Bewerberanschreiben TNW

Anlage 2 Bewerbungsbedingungen TNW

Anlage 3 Formblatt Teilnahmeantrag TNW

Anlage 4 Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher TNW

Anlage 5 Verschwiegenheitserklärung TNW

Anlage 6 Ausschluss- und Eignungskriterien TNW

Anlage 7 Auswahlkriterien TNW

Anlage 8 Kurzbeschreibung Leistung TNW

Anlage 9 Leistungsbeschreibung ANG (wird erst in Angebotsphase zur Verfügung gestellt)

Anlage 10 Aufforderung Erstangebot Entwurf ANG

Anlage 11 Angebotsformular Erstangebot Entwurf ANG

Anlage 12 Preisblatt Honorar ANG

Anlage 13 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer ANG

Anlage 14 Zuschlagskriterien ANG

Anlage 15 Vertragsentwurf technisches Inbetriebnahmemanagement ANG

Anlage 16 BVB TVgG NRW ANG

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  1. Anlagenverzeichnis Grundlagen

Anlage A Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)“

Anlage B Muster Verpflichtungsniederschrift

Anlage C Korruptionsbelehrung

Anlage D Geheimhaltungserklärung Auftragnehmer

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung