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Anlage 8
Kurzbeschreibung Leistung
Kreis Gütersloh
Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum (FRZ)
Vergabeverfahren Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)
Vergabenummer: 1.4-26-J-16328
Inhaltsverzeichnis:
- Einführung und Ziele ................................................................................................... 2
1.1 Einführung .................................................................................................................. 2
1.2 Ziele ........................................................................................................................... 3
- Ausgangslage ............................................................................................................. 3
2.1 Vergabestelle und Auftraggeber ................................................................................. 3
2.2 Örtliche Grundlagen .................................................................................................... 3
2.3 Projekt- und Planungsstand ........................................................................................ 4
2.4 Kostenstand Technische Anlagen ............................................................................... 4
2.5 Nachhaltigkeit, Zuwendung und Zertifizierung ............................................................ 5
- Leistungen .................................................................................................................. 5
3.1 Allgemeine Anforderungen ......................................................................................... 5
3.2 Leistungsbild............................................................................................................... 6
3.3 Projektstufen nach AHO-Heft Nr. 19 ........................................................................... 6
3.4 Stufenweise Beauftragung .......................................................................................... 6
3.5 Projektleitung und Projektteam des Auftragnehmers .................................................. 8
3.6 Weiteres Projektteam und Abstimmungen .................................................................. 9
3.7 Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung ..................................................... 10
3.8 Leistungszeiten ......................................................................................................... 10
3.9 Präsenz/Besprechungen ........................................................................................... 11
3.10 Kommunikation/EDV ................................................................................................. 11
3.11 Vertragsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften ................................................. 12
- Angaben zum Honorar .............................................................................................. 13
4.1 Pauschalhonorare ..................................................................................................... 13
4.2 Stundenhonorare ...................................................................................................... 13
-
Anlagenverzeichnis zum Vergabeverfahren .............................................................. 14
-
Anlagenverzeichnis Grundlagen ................................................................................ 15
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- Einführung und Ziele
1.1 Einführung
Der Kreis Gütersloh liegt in Nordrhein-Westfalen (Ostwestfalen-Lippe) und gehört zum
Regierungsbezirk Detmold.
Der Kreis Gütersloh (nachfolgend auch „Vergabestelle“ oder „Auftraggeber“) errichtet in Verl-
Sürenheide das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum Kreis Gütersloh (FRZ). Mit dem
vorliegenden Vergabeverfahren sucht die Vergabestelle einen Auftragnehmer zur Durchführung
des technischen Inbetriebnahmemanagements (nachfolgend und in den Vergabeunterlagen auch
„tIBM“).
Das Bauvorhaben wurde in früheren Projektunterlagen unter der Bezeichnung
„Bevölkerungsschutzzentrum Kreis Gütersloh“ geführt. Beide Bezeichnungen beziehen sich auf
dasselbe Bauvorhaben.
Das Bauvorhaben befindet sich bereits in der Ausführungsphase. Die Generalplanung
einschließlich der Fachplanung Technische Ausrüstung sowie die Projektsteuerung sind bereits
beauftragt. Einzelne Bau- und TGA-Gewerke befinden sich bereits in der Ausführung; weitere
Vergaben werden vorbereitet bzw. durchgeführt.
Das tIBM steigt damit in ein bereits laufendes Projekt ein.
Das Leistungsbild des technischen Inbetriebnahmemanagements orientiert sich an AHO-Heft
Nr. 19, Stand 2018, Kapitel 9 „Technisches Inbetriebnahmemanagement“.
Die Einzelheiten des zu erbringenden Leistungsumfangs ergeben sich aus dem als Anlage A
beigefügten Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)“, das Bestandteil der
Vergabeunterlagen und vollständig Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist.
Aus Gründen des Schutzes sicherheitsrelevanter Infrastruktur werden im Teilnahmewettbewerb
ausschließlich die für die Teilnahme am Vergabeverfahren erforderlichen Informationen zum
Projekt und zum vorgesehenen Leistungsumfang zur Verfügung gestellt. Weitergehende
Planungs-, Bestands- und TGA-Unterlagen sowie die ausführliche Leistungsbeschreibung werden
den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur
Verfügung gestellt. Die vorliegende Anlage 8 enthält daher nur eine Kurzbeschreibung der
Leistungen und des Status quo. Nach Einschätzung der Vergabestelle sind aber in den im
Teilnahmewettbewerb beigefügten Unterlagen alle erforderlichen Angaben enthalten, damit ein
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Interessent entscheiden kann, ob er sich am Vergabeverfahren beteiligt.
1.2 Ziele
Der Kreis Gütersloh verfolgt insbesondere folgende Ziele, die für die Umsetzung wesentlich und
vom Auftragnehmer zu beachten sind:
• Terminziele:
- Beginn Leistungserbringung: spätestens 01.03.2027, (rechtzeitige Zuschlagserteilung
mindestens eine Woche vorher vorausgesetzt),
-
Bereitstellung der erforderlichen tIBM-Unterlagen: 01.07.2027,
-
Start Inbetriebnahme des Gebäudes: nach Arbeitsergebnis tIBM,
-
Baufertigstellung: voraussichtlich 30.06.2028.
• Qualitätsziele:
- Da nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Wirtschaftlichkeit der
Gesamtmaßnahme zu beachten.
- Ziel ist eine strukturierte, der Planung entsprechende, gewerkeübergreifend koordinierte
Inbetriebnahme, Funktionsprüfung, Abnahme und Übergabe der technischen Anlagen
einschließlich der erforderlichen Schnittstellen zwischen den beteiligten Gewerken.
- Die technischen und funktionalen Wechselwirkungen zwischen den beteiligten Gewerken
sind mit dem Ziel eines vollständigen, sicheren und bestimmungsgemäßen Gesamtbetriebs
der Anlagen und Systeme zu berücksichtigen.
- Ausgangslage
2.1 Vergabestelle und Auftraggeber
Vergabestelle, Projektträger und Auftraggeber ist der Kreis Gütersloh, Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh. Der Kreis Gütersloh wird vertreten durch die Landrätin.
Der Kreis Gütersloh liegt im Nordosten Nordrhein-Westfalens und gehört zum Regierungsbezirk
Detmold.
2.2 Örtliche Grundlagen
Der Kreis Gütersloh errichtet das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum auf einem rund
28.000 m² großen Grundstück im Verler Ortsteil Sürenheide unmittelbar an der Stadtgrenze zu
Gütersloh.
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Das Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum dient insbesondere als feuerwehrtechnische
Zentrale, Kreisfeuerwehrschule und Kreisleitstelle. Darüber hinaus werden zentrale Einrichtungen
des Kreisrettungsdienstes sowie Funktionen des Brand- und Katastrophenschutzes und der
Tierseuchenbekämpfung untergebracht.
Das Bauvorhaben umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex mit unterschiedlichen
Nutzungsbereichen, insbesondere Fahrzeughallen, Werkstatt-, Lager-, Büro-, Schulungs- und
Ausbildungsflächen. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 12.200 m².
Mit dem Neubau werden bislang an verschiedenen Standorten untergebrachte Funktionen an
einem gemeinsamen Standort zusammengeführt.
Das Bauvorhaben befindet sich bereits in der Ausführungsphase. Die Fertigstellung ist für
Mitte 2028 vorgesehen.
2.3 Projekt- und Planungsstand
Die Generalplanungsleistungen einschließlich der Fachplanung Technische Ausrüstung sind
vergeben. Gleiches gilt für übergreifende Projektsteuerungsleistungen. Auch die wesentlichen
TGA-Gewerke in den Bereichen Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation sind
ausgeschrieben und bereits beauftragt. Die Beauftragung weiterer Gewerke befindet sich noch in
Vorbereitung bzw. Vergabe.
2.4 Kostenstand Technische Anlagen
Die Kostenberechnung mit Stand 12.12.2024 weist für die Kostengruppe (KG) 400 (Technische
Anlagen) Kosten in Höhe von insgesamt EUR 16.695.688,67 brutto aus. Die Kosten verteilen sich
auf die Kostengruppen der zweiten Ebene nach DIN 276 wie folgt:
| Kostengruppe | Betrag brutto |
|---|---|
| KG 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen | EUR 1.390.475,10 |
| KG 420 Wärmeversorgungsanlagen | EUR 4.146.493,29 |
| KG 430 Lufttechnische Anlagen | EUR 3.252.456,83 |
| KG 440 Starkstromanlagen | EUR 4.450.977,52 |
| KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen | EUR 1.375.745,36 |
| KG 460 Förderanlagen | EUR 291.528,71 |
| KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen | EUR 546.492,38 |
| KG 480 Gebäudeautomation | EUR 1.194.712,27 |
| KG 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen | EUR 46.807,21 |
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2.5 Nachhaltigkeit, Zuwendung und Zertifizierung
Für das Bauvorhaben wurde 2024 von der KFW eine Zuwendung in Form eines Zuschusses
bewilligt. Die Bestimmungen des Merkblattes "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
Kommunen (499)" in der Version 03/24 sind wesentlicher Bestandteil der Zuwendung. Für den
Zuschuss gelten die Allgemeinen Bestimmungen für Zuschüsse - kommunale und soziale
Infrastruktur - in der Version 09/21. Für das Gebäude ist ferner eine Zertifizierung nach DGNB
mindestens in der Güteklasse Silber sowie nach QNG Plus angestrebt. Der Zuwendungsbescheid
mit Anlagen und der DGNB Zertifizierungsvertrag werden in der Angebots- und
Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt.
- Leistungen
Der Bieter hat die in den Vergabeunterlagen aufgeführten und abgefragten Leistungen vollständig
anzubieten. Der Auftragnehmer hat alle abgefragten Leistungen zu erbringen und dabei
insbesondere die nachfolgenden Leistungsvorgaben zu beachten.
3.1 Allgemeine Anforderungen
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements für das
Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum Kreis Gütersloh. Die Leistungen sind nach Maßgabe des
den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbildes „Technisches Inbetriebnahmemanagement
(tIBM)“ zu erbringen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Leistungen und Aufgaben nach den
anerkannten Regeln der Technik und den gültigen baurechtlichen und öffentlich-rechtlichen
Vorschriften zu erbringen.
Bei der Leistungserbringung ist die Einhaltung der in Ziffer 1.2 dargestellten Ziele zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die sich aus den Zuwendungsbedingungen und der beabsichtigten
Zertifizierung ergebenden Anforderungen zu beachten, soweit diese für die von ihm zu
erbringenden Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements relevant sind.
Das technische Inbetriebnahmemanagement wird in ein bereits laufendes Bauvorhaben
eingebunden. Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung den bei Leistungsbeginn
vorhandenen Projekt-, Planungs-, Vergabe- und Ausführungsstand zu berücksichtigen.
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3.2 Leistungsbild
Das den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement
(tIBM)“, Anlage A, wird dem Auftrag vollständig zugrunde gelegt, alle stufenweise beauftragten
Leistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Das Leistungsbild basiert auf AHO-Heft Nr. 19,
Stand 2018, Kapitel 9 „Technisches Inbetriebnahmemanagement in Anlehnung an VDI 6039“.
3.3 Projektstufen nach AHO-Heft Nr. 19
Vorbehaltlich der stufenweisen Beauftragung (vgl. dazu Ziffer 3.4) sind folgende Projektstufen bzw.
Leistungsbereiche des technischen Inbetriebnahmemanagements Gegenstand des Auftrags:
• AHO PS 2 – Planung,
• AHO PS 3 – Ausführungsvorbereitung,
• AHO PS 4 – Ausführung,
• AHO PS 5 – Projektabschluss sowie
• technisches Inbetriebnahmemanagement, nachlaufend.
Das technische Inbetriebnahmemanagement steigt in ein bereits laufendes und hinsichtlich
Planung, Vergabe und Ausführung unterschiedlich weit fortgeschrittenes Projekt ein. Die
Zuordnung der einzelnen Leistungen zu den vorgenannten Projektstufen beschreibt die
Systematik des Leistungsbildes und bedeutet nicht, dass sich das Gesamtprojekt zum Zeitpunkt
des Leistungsbeginns noch in den jeweils korrespondierenden Planungs- bzw.
Ausführungsphasen befindet. Die den ersten Projektstufen zugeordneten Leistungen sind vielmehr
auf Grundlage des bei Leistungsbeginn vorhandenen Projekt-, Planungs-, Vergabe- und
Ausführungsstands zu erbringen. Bereits vorhandene inbetriebnahmerelevante Grundlagen und
Festlegungen sind dabei zu berücksichtigen und, soweit nach dem Leistungsbild erforderlich, zu
überprüfen, zu ergänzen bzw. fortzuschreiben.
Dies betrifft insbesondere die Erstellung bzw. Fortschreibung der Gewerkebeziehungsmatrix und
des Schnittstellenkatalogs, des technischen Inbetriebnahmeleitfadens, der Prüfvorgaben, des
Konzepts für den Probebetrieb sowie der Inbetriebnahmeterminplanung.
Soweit einzelne Vergaben noch nicht abgeschlossen sind, sind ferner die hierfür im Leistungsbild
vorgesehenen Leistungen zu erbringen.
3.4 Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Mit Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren,
die gleichzeitig den Vertragsabschluss darstellt, werden zunächst die Leistungen
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• der AHO PS 2 Planung und
• der AHO PS 3 Ausführungsvorbereitung
beauftragt (Beauftragungsstufe 1).
Der Kreis Gütersloh hat die Möglichkeit, anschließend die weiteren Leistungen separat abzurufen.
Weitere Beauftragungsstufe wäre als Beauftragungsstufe 2:
• AHO PS 4 Ausführung und
• AHO PS 5 Projektabschluss sowie die nachlaufenden Leistungen des technischen
Inbetriebnahmemanagements.
Die Bearbeitung einzelner Projektstufen durch den Auftragnehmer kann sich möglicherweise
überschneiden.
Voraussetzung einer Beauftragung der Beauftragungsstufe 2 im Sinne von
§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB ist die Entscheidung des Auftraggebers, das technische
Inbetriebnahmemanagement nach Maßgabe des dann erreichten Projekt-, Planungs-, Vergabe-
und Ausführungsstands mit den Leistungen der AHO-Projektstufen 4 und 5 fortzuführen. Die
Entscheidung trifft der Auftraggeber insbesondere unter Berücksichtigung des Projektverlaufs, des
Ausführungs- und Terminstands sowie der organisatorischen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen des Projekts.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von
Leistungen über die mit Zuschlagserteilung beauftragte Beauftragungsstufe 1 hinaus, auch dann
nicht, wenn die vorstehend genannten tatsächlichen Umstände vorliegen. Die genannten
Umstände begrenzen lediglich die Fälle, in denen eine Beauftragung der weiteren
Beauftragungsstufen in Betracht kommt; sie begründen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit
einen Anspruch des Auftragnehmers auf deren Abruf.
Der Auftraggeber kann vielmehr Beauftragungsstufe 2 durch gesonderte Erklärung im Wege der
Vertragserweiterung beauftragen. Die Entscheidung, ob von der Beauftragungsoption Gebrauch
gemacht wird, verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann aus der stufenweisen
Beauftragung sowie aus dem Abruf oder Nichtabruf einer weiteren Beauftragungsstufe keine
zusätzlichen oder weitergehenden Ansprüche herleiten.
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Für weitere Einzelheiten wird auf den beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 15) verwiesen.
3.5 Projektleitung und Projektteam des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat für die Leistungserbringung einen
• Projektleiter technisches Inbetriebnahmemanagement (w/m/d) sowie
• einen stellvertretenden Projektleiter technisches Inbetriebnahmemanagement (w/m/d)
einzusetzen.
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter werden nachfolgend gemeinsam als
„Projektleitung“ bezeichnet. Projektleiter und stellvertretender Projektleiter müssen
personenverschieden sein.
Dem Projektleiter obliegt die übergeordnete fachliche und organisatorische Leitung und
Koordination der Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements. Er ist zentraler
Ansprechpartner des Auftraggebers für die Leistungserbringung.
Der Projektleiter muss über einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss, zum Beispiel in der
Fachrichtung Versorgungstechnik, Gebäudeautomation, Elektro- oder Nachrichtentechnik oder
einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums verfügen (Mindestanforderung1).
Der stellvertretende Projektleiter muss über einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss,
zum Beispiel in der Fachrichtung Versorgungstechnik, Gebäudeautomation, Elektro- oder
Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, sowie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums verfügen (Mindestanforderung2).
Das Projektteam muss insgesamt mindestens die Fachbereiche
• Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (HLS),
• Elektrotechnik (ELT) und
• Gebäudeautomation
fachlich abdecken.
1 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 2 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 8
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Für jeden dieser Fachbereiche ist mindestens eine Person des Projektteams zu benennen, die
über einen für den jeweiligen Fachbereich geeigneten Hochschulabschluss und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums verfügt (Mindestanforderung3).
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter können auch für einen oder mehrere der
vorgenannten Fachbereiche benannt werden. Auch im Übrigen kann eine Person mehrere
Fachbereiche abdecken, sofern sie die jeweils erforderliche fachliche Qualifikation und
Berufserfahrung hat.
Die Benennung der Projektleitung und des Projektteams sowie die Angaben zu den jeweils
geforderten Qualifikationen und Berufserfahrungen erfolgen im Angebotsformular.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass das benannte Projektteam, insbesondere aber die mit
Ausschreibungen und Vergaben befassten Mitarbeiter (m/w/d) nach Zuschlagserteilung gemäß
§ 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes förmlich auf die gewissenhafte Erfüllung der
Obliegenheiten verpflichtet werden sollen. Das Muster der zu verwendenden Niederschrift über
diese förmlichen Verpflichtungen ist in Anlage B beigefügt. Die Verpflichtung erfolgt unter dem
Gesichtspunkt der „Amtsträger-Eigenschaft“ zwecks Gleichstellung mit öffentlichen Bediensteten in
strafrechtlicher Hinsicht gemäß dem Verpflichtungsgesetz. Auf Grund der Verpflichtung können
diese Personen bei Straftaten unter eine Reihe besonderer Strafvorschriften fallen. Hierdurch
werden u. a. die Strafandrohungen der §§ 331 und 332 StGB (Vorteilsannahme und
Bestechlichkeit) sowie § 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen
Geheimhaltungspflicht) auch gegenüber dem so verpflichteten Personenkreis wirksam.
Der Auftragnehmer wird ferner über die strafrechtlichen und sonstigen Folgen bei Straftaten gegen
den Wettbewerb (Korruptionsdelikte) gesondert belehrt. Er hat hierüber eine Bestätigung
abzugeben. Dies erfolgt regelmäßig nach der Vorlage „Förmliche Belehrung der Vertragspartner
über die strafrechtlichen und sonstigen Folgen bei Straftaten gegen den Wettbewerb
(Korruptionsdelikte)“ des Kreises Gütersloh, die als Anlage C beigefügt ist.
3.6 Weiteres Projektteam und Abstimmungen
Die Planungsleistungen einschließlich der Fachplanung Technische Ausrüstung sind an einen
Generalplaner vergeben. Bei der Erbringung der Leistungen des technischen
Inbetriebnahmemanagements sind insbesondere die folgenden Projektbeteiligten einzubeziehen
und die Leistungen mit diesen abzustimmen:
3 Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebotes. 9
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• Projektsteuerung,
• Generalplaner und Fachplaner,
• Objekt- und Fachbauüberwachung,
• ausführende Bau- und TGA-Unternehmen,
• erforderliche Sachverständige und Sachkundige,
• Nutzer und Betreiber sowie
• sonstige Behörden und Stellen, soweit deren Aufgaben für die technische Inbetriebnahme
relevant sind.
Soweit der Auftragnehmer die Einschaltung von weiteren Beratern oder Sonderfachleuten durch
den Kreis Gütersloh für notwendig hält, hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich
hinzuweisen.
3.7 Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung
Mit seinem Angebot muss der Bieter ein Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung
einreichen. Zu den Anforderungen und Inhalten wird auf die Anlage 14 (Zuschlagskriterien), dort
Kriterium 1 verwiesen.
Im Zuschlagsfall hat der Auftragnehmer das im Vergabeverfahren einzureichende Konzept zur
Qualität der zu erwartenden Leistung zu berücksichtigen und seine Leistungen entsprechend zu
erbringen. Es wird Leistungsbestandteil.
Die Einreichung des Konzepts zur Qualität der zu erwartenden Leistung stellt keine
Mindestanforderung an die Angebote dar. Angebote, die kein Konzept zur Qualität der zu
erwartenden Leistung umfassen, werden nicht ausgeschlossen. Allerdings wird das Fehlen bei der
Bewertung dieses Zuschlagskriteriums bzw. der Unterkriterien berücksichtigt. Das Konzept darf
aus vergaberechtlichen Gründen auch nicht nachgefordert werden.
3.8 Leistungszeiten
Der Auftragnehmer nimmt seine Leistungen am 01.03.2027, Zuschlagserteilung mindestens eine
Woche vorher, in dem bereits laufenden und hinsichtlich Planung, Vergabe und Ausführung
fortgeschrittenen Projekt auf.
Der Auftragnehmer hat sich auf Grundlage des bei Leistungsbeginn vorhandenen Projekt-,
Planungs-, Vergabe- und Ausführungsstands unverzüglich in das Projekt einzuarbeiten und die ihm
übertragenen Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements hieran auszurichten.
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Für die weitere Leistungserbringung gelten insbesondere die in Ziffer 1.2 genannten Terminziele.
Der Auftragnehmer hat den detaillierten technischen Inbetriebnahmeterminplan nach Maßgabe des
Leistungsbildes aufzustellen und im weiteren Projektverlauf fortzuschreiben.
Die Leistungserbringung endet nicht bereits mit der Baufertigstellung. Nachlaufend sind
insbesondere eine Nachbegehung 10 bis 12 Monate nach Nutzungsaufnahme sowie die Steuerung
und Begleitung saisonaler Funktions- und Leistungstests und Leistungsmessungen zu erbringen.
3.9 Präsenz/Besprechungen
Der Auftragnehmer hat während seiner Leistungszeit an den für die Erbringung seiner Leistungen
erforderlichen Projekt-, Planungs-, Bau- und Inbetriebnahmebesprechungen teilzunehmen. Die
Besprechungen können nach Vorgabe des Auftraggebers digital oder in Präsenz in Gütersloh/Verl
stattfinden.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die für das technische Inbetriebnahmemanagement
erforderlichen Besprechungen und Inbetriebnahmeabstimmungen zu organisieren, durchzuführen
und zu dokumentieren. Gegenstand dieser Besprechungen sind insbesondere
Inbetriebnahmetermine, Fertigstellungs- und Inbetriebnahmestände, Inbetriebnahme- und
Prüfprotokolle sowie gewerkeübergreifende Schnittstellen.
Umfang und Häufigkeit der Besprechungen richten sich nach dem jeweiligen Projekt- und
Baufortschritt und können sich insbesondere mit Annäherung an Inbetriebnahme, Abnahme und
Übergabe erhöhen.
3.10 Kommunikation/EDV
Eine vorrangige Kommunikation bei der Projektabwicklung per E-Mail ist gewünscht. Dies gilt nicht,
soweit eine andere Form gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.
Für die Abwicklung des Bauvorhabens wird der bereits eingerichtete Poolarserver als Projekt- und
Planserver genutzt. Der Auftragnehmer erhält durch den Auftraggeber Zugang zum Poolarserver. Er
hat diese für die Erbringung seiner Leistungen zu nutzen und die für das technische
Inbetriebnahmemanagement erforderlichen Unterlagen hierüber abzurufen bzw. nach Maßgabe des
Auftraggebers dort bereitzustellen.
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3.11 Vertragsgrundlagen und zu beachtende Vorschriften
Die Vertragspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Vertrag, der den Vergabeunterlagen im
Entwurf beiliegt (Anlage 15). Mit dem Erstangebot kann der Bieter Änderungswünsche zum
Vertragsentwurf mitteilen, wenn er dies für erforderlich hält. Nach Abschluss der Verhandlungen
und entsprechender Mitteilung der Vergabestelle sind Änderungen am Vertrag durch den Bieter
nicht mehr zulässig.
Bei der Leistungserbringung sind ferner insbesondere zu beachten:
• Die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
• die einschlägigen öffentlich-rechtlichen und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW),
• die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie sicherheitstechnischen und
arbeitsmedizinischen Regeln,
• die für das Bauvorhaben geltenden Genehmigungen und behördlichen Vorgaben,
• die sich für das Bauvorhaben aus der Zuwendung ergebenden Anforderungen sowie
• die für das Bauvorhaben geltenden Anforderungen aus der DGNB- und QNG-Zertifizierung,
sowie
• die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
NRW. Diese sind als Anlage 16 beigefügt und werden mit dem Vertrag im Falle der
Zuschlagserteilung Vertragsgegenstand und fest vereinbart.
Im Auftragsfall hat der Auftragnehmer ferner eine Geheimhaltungserklärung abzugeben (Anlage D).
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- Angaben zum Honorar
4.1 Pauschalhonorare
Der Bieter hat für die im Preisblatt Honorar (Anlage 12) ausgewiesenen Teilleistungsbereiche
jeweils Pauschalhonorare anzubieten.
Die Pauschalhonorare sind Festpreise für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang. Eine
gesonderte Vergütung einzelner Arbeitsschritte oder sonstiger Leistungen, die zur
ordnungsgemäßen und vollständigen Erbringung des jeweiligen Teilleistungsbereichs erforderlich
sind, erfolgt nicht. Der Bieter hat dies bei der Kalkulation und dem Angebot der Pauschalhonorare
zu berücksichtigen.
Zeitliche Überschneidungen der Projektstufen sowie Verschiebungen einzelner Termine oder
Abläufe begründen für sich genommen keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, soweit
hiermit keine Änderung oder Erweiterung des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs
verbunden ist. Ansprüche aus Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Nebenkosten werden pauschaliert abgefragt und sind entsprechend anzugeben. Hier ist auch ein
Angebot von 0 % zulässig, wenn der Bieter insoweit keine Kosten geltend machen will. Dann
müsste entsprechend „0“ angegeben werden.
Der Auftragnehmer hat jeweils Anspruch auf die Umsatzsteuer auf die Netto-Beträge in gesetzlicher
Höhe, wenn Umsatzsteuer anfällt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich auch aus dem Vertragsentwurf und dem Preisblatt Honorar.
4.2 Stundenhonorare
Anzubieten sind ferner Stundenhonorarsätze für verschiedene Bearbeiterstufen, nämlich für die
Projektleitung (w/m/d), die die Positionen Projektleiter (w/m/d) und stellvertretenden Projektleiter
(w/m/d) umfasst, Ingenieure/Beratende Ingenieure (w/m/d) und Technische Mitarbeitende. Auf diese
Stundenhonorare werden keine Nebenkosten gezahlt. Diese sind also in den Stundenhonoraren zu
inkludieren. Die im Preisblatt Honorar (Anlage 12) vorgegebenen Faktoren (fiktive Stunden) dienen
ausschließlich der Ermittlung des Wertungspreises im Vergabeverfahren und begründen keinen
Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung entsprechender Stunden oder einen
entsprechenden Leistungsumfang. Eine spätere Abrechnung nach Stunden setzt eine vertragliche
Grundlage oder eine vorherige schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber voraus.
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- Anlagenverzeichnis zum Vergabeverfahren
Anlage 1 Bewerberanschreiben TNW
Anlage 2 Bewerbungsbedingungen TNW
Anlage 3 Formblatt Teilnahmeantrag TNW
Anlage 4 Verpflichtungserklärung Eignungsverleiher TNW
Anlage 5 Verschwiegenheitserklärung TNW
Anlage 6 Ausschluss- und Eignungskriterien TNW
Anlage 7 Auswahlkriterien TNW
Anlage 8 Kurzbeschreibung Leistung TNW
Anlage 9 Leistungsbeschreibung ANG (wird erst in Angebotsphase zur Verfügung gestellt)
Anlage 10 Aufforderung Erstangebot Entwurf ANG
Anlage 11 Angebotsformular Erstangebot Entwurf ANG
Anlage 12 Preisblatt Honorar ANG
Anlage 13 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer ANG
Anlage 14 Zuschlagskriterien ANG
Anlage 15 Vertragsentwurf technisches Inbetriebnahmemanagement ANG
Anlage 16 BVB TVgG NRW ANG
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- Anlagenverzeichnis Grundlagen
Anlage A Leistungsbild „Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM)“
Anlage B Muster Verpflichtungsniederschrift
Anlage C Korruptionsbelehrung
Anlage D Geheimhaltungserklärung Auftragnehmer
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