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Anlage 14 Zuschlagskriterien
Kreis Gütersloh Neubau Feuerwehr- und Rettungsdienstzentrum (FRZ) Vergabeverfahren Technisches Inbetriebnahmemanagement (tIBM) Vergabenummer: 1.4-26-J-16328
Zuschlagskriterien und Gewichtung:
- Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung: max. 35 Punkte
- Auftreten der Projektleitung im Präsentations- und Fachgespräch: max. 10 Punkte
- Referenzen Projektleitung: max. 20 Punkte
- Honorarangebot: max. 35 Punkte.
| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte („WP“) | WP | Faktor | Max. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||||||
| 1. Konzept zur Qualität der zu | Max. 5 | 35 | ||||||
| erwartenden Leistung | ||||||||
| Unterkriterium 1.1 Organisation der Projektleitung und des Projektteams Darstellung der vorgesehenen Organisation der Projektleitung und des Projektteams für die konkrete Auftragsausführung, einschließlich der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung, der internen Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen sowie des Zusammenwirkens innerhalb des Projektteams. | 0-5 | 2 | 10 | |||||
| Separate Betrachtung der Unterkriterien 1.1-1.3 und Beurteilung jeweils in Anlehnung an eine umgekehrte Schulnotenbewertung. Beurteilt wird, in welcher Güte das Konzept die Projektbearbeitung erwarten lässt. 5 WP: sehr gut 4 WP: gut 3 WP: befriedigend 2 WP: ausreichend 1 WP: mangelhaft 0 WP: ungenügende oder fehlende Ausführungen zum jeweiligen Unterkriterium. |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte („WP“) | WP | Faktor | Max. | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||||
| Unterkriterium 1.2 Termin- und Ablaufplanung der Leistungserbringung Darstellung der vorgesehenen zeitlichen und ablauforganisatorischen Einbindung der Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements in den voraussichtlichen Projektverlauf unter Berücksichtigung der für das Projekt vorgegebenen Terminziele. | 0-5 | 2 | 10 | |||
| Unterkriterium 1.3 Methodik und Vorgehensweise Darstellung der für die konkrete Projektbearbeitung vorgesehenen Methodik und Vorgehensweise bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Ausgangslage und der Projektziele, insbesondere der methodischen Vorgehensweise bei der Bearbeitung gewerkeübergreifender Schnittstellen, beim Umgang mit Abweichungen und Störungen sowie bei der Dokumentation und Nachverfolgung erforderlicher Maßnahmen. | 0-5 | 3 | 15 |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte („WP“) | WP | Faktor | Max. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||||||||||||
| 2. Auftreten der Projektleitung im | Je 0-5 | 1 | 10 | |||||||||||
| Präsentations- und Fachgespräch | ||||||||||||||
| Grundlage der Wertung ist, inwieweit das Auftreten und die Souveränität des für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleiters (w/m/d) und des stellvertretenden Projektleiters (w/m/d) bei der Präsentation des Konzepts sowie ihre fachliche Kompetenz bei der anschließenden Diskussion und Beantwortung von wechselseitigen Fragen eine qualitätsgerechte Wahrnehmung der ihnen bei der Auftragsausführung obliegenden Leitungs-, Koordinations- und Abstimmungsaufgaben erwarten lassen. | Je 0-5 je Person, 2 Per- sonen | 1 | 10 | |||||||||||
| Die Bewertung erfolgt für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils gesondert. 5 WP: sehr überzeugend 4 WP: überzeugend 3 WP: durchschnittlich 2 WP: mit erkennbaren Schwächen 1 WP: mit erheblichen Schwächen 0 WP: unzureichend Die inhaltliche Qualität des Konzepts wird ausschließlich mit Zuschlagskriterium 1 bewertet und im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums nicht berücksichtigt. | ||||||||||||||
| 3. Referenzen Projektleitung | Je 0-5 | 1 | 20 | |||||||||||
| Grundlage der Wertung dieses Kriteriums sind die persönlichen Referenzprojekte des für die Auftragsausführung verbindlich benannten Projektleiters (w/m/d) und des verbindlich benannten stellvertretenden Projektleiters (w/m/d). Für jede der beiden Personen können maximal zwei persönliche Referenzprojekte angegeben werden. Jedes Referenzprojekt wird gesondert anhand der nebenstehenden Kriterien mit maximal 5 Wertungspunkten bewertet. Insgesamt können je Person maximal | Je 0–5 pro Refe- renz, max. 2 Refe- renzen pro Person | 1 | Je 10 pro Person; max. 20 Punk- te für beide Perso- nen | |||||||||||
| Bewertung je Person/Projekt: | ||||||||||||||
| 0 WP | ||||||||||||||
| Für die jeweilige Person ist kein Referenzprojekt angegeben oder das | ||||||||||||||
| angegebene Referenzprojekt erfüllt nicht mindestens die | ||||||||||||||
| Anforderungen nach Ziffer 3.1. | ||||||||||||||
| 3.1 2 WP: | ||||||||||||||
| 2 Wertungspunkte erhält ein Referenzprojekt, wenn sämtliche | ||||||||||||||
| folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: | ||||||||||||||
| • Die benannte Person hat in dem Referenzprojekt als Projektleiter | ||||||||||||||
| (w/m/d) oder stellvertretender Projektleiter (w/m/d) Leistungen | ||||||||||||||
| des Technischen Inbetriebnahmemanagements („tIBM“) oder | ||||||||||||||
| eines übergeordneten Inbetriebnahmemanagements („IBM“) mit |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte („WP“) | WP | Faktor | Max. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||||||
| 10 Wertungspunkte und für beide Personen zusammen maximal 20 Wertungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist die persönliche Erfahrung der jeweils benannten Person. Die Person muss die nebenstehend beschriebenen Leistungen in dem angegebenen Referenzprojekt selbst in verantwortlicher Funktion erbracht haben. Dasselbe Referenzprojekt darf für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter angegeben werden, sofern beide Personen an diesem Projekt jeweils persönlich selbst in verantwortlicher Funktion tätig waren. Je Person darf dasselbe Referenzprojekt nur einmal angegeben werden. | ||||||||
| ausdrücklich enthaltenen Leistungen des tIBM beauftragt und | ||||||||
| tatsächlich erbracht. Die Referenzleistung muss hinsichtlich Art, | ||||||||
| Umfang und fachlicher Komplexität mit den ausgeschriebenen | ||||||||
| Leistungen vergleichbar sein. Insbesondere muss die Referenz | ||||||||
| eine strukturierte, gewerkeübergreifende Koordination, Planung, | ||||||||
| Begleitung und Überprüfung der technischen Inbetriebnahme der | ||||||||
| Technischen Gebäudeausrüstung umfasst haben, z.B. nach | ||||||||
| AHO-Heft 19, Stand 2018, Kapitel 9 | ||||||||
| technisches Inbetriebnahmemanagement. | ||||||||
| Die alleinige Erbringung von Grundleistungen oder | ||||||||
| Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach | ||||||||
| HOAI (oder vergleichbar) ist nicht ausreichend, insbesondere | ||||||||
| nicht die im Rahmen der Leistungsphase 8 nach HOAI ohnehin | ||||||||
| geschuldete Überwachung der Ausführung, Mitwirkung bei | ||||||||
| Abnahmen, Feststellung von Mängeln sowie die Begleitung bzw. | ||||||||
| Überprüfung der Inbetriebnahme einzelner technischer Anlagen. | ||||||||
| Aus der Referenz muss vielmehr eindeutig hervorgehen, dass ein | ||||||||
| eigenständiges tIBM bzw. ein IBM mit integriertem tIBM | ||||||||
| durchgeführt wurde, das über die Inbetriebnahme- und | ||||||||
| Abnahmeleistungen der jeweiligen HOAI-Fachplanung (oder | ||||||||
| vergleichbare Leistungen) hinausging und eine systematische | ||||||||
| sowie gewerkeübergreifende Betrachtung des | ||||||||
| Zusammenwirkens der technischen Anlagen und Systeme zum | ||||||||
| Gegenstand hatte. | ||||||||
| Die Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang und fachlicher | ||||||||
| Komplexität ist nicht an eine identische Gebäude- oder | ||||||||
| Nutzungsart gebunden. Maßgeblich sind vielmehr insbesondere | ||||||||
| die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren | ||||||||
| Anforderungen an die technische Komplexität, die Anzahl und | ||||||||
| das Zusammenwirken unterschiedlicher technischer Gewerke | ||||||||
| sowie die Anforderungen an deren koordinierte Inbetriebnahme. | ||||||||
| • das Projekt betraf ein Gebäude, | ||||||||
| • Abschluss der Leistungen des tIBM nach dem 31.12.2019, |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte („WP“) | WP | Faktor | Max. | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||||||||||||
| • mit mindestens Baukosten von zusammen EUR 5,0 Mio. netto in | ||||||||||||||
| Kostengruppe 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar). | ||||||||||||||
| 3.2 1 weiterer WP: | ||||||||||||||
| 1 weiterer Wertungspunkt wird vergeben, wenn das Referenzprojekt | ||||||||||||||
| die Voraussetzungen nach Ziffer 3.1 erfüllt und die Leistungen des | ||||||||||||||
| tIBM erst aufgenommen wurden, als sich das Bauvorhaben bereits in | ||||||||||||||
| der Ausführungsphase befand. | ||||||||||||||
| 3.3 1 weiterer WP: | ||||||||||||||
| 1 weiterer Wertungspunkt wird vergeben, wenn das Referenzprojekt | ||||||||||||||
| die Voraussetzungen nach Ziffer 3.1 erfüllt und das Projekt ein Objekt | ||||||||||||||
| mit vergleichbarer Funktion betraf (z.B. Leitstelle, Feuerwache, | ||||||||||||||
| Rettungswache, Katastrophenschutz). | ||||||||||||||
| 3.4 1 weiterer WP: | ||||||||||||||
| 1 weiterer Wertungspunkt wird vergeben, wenn das Referenzprojekt | ||||||||||||||
| die Voraussetzungen nach Ziffer 3.1 erfüllt und bei dem der Abschluss | ||||||||||||||
| der Leistungen des tIBM nach dem 31.12.2022 lag. | ||||||||||||||
| 4. Honorarangebot | Max. 10 | 3,5 | 35 | |||||||||||
| 0-10 | 3,5 | 35 | ||||||||||||
| Das Honorarangebot wird anhand des im Angebotsformular | ||||||||||||||
| (Anlage 11, Fassung finales Angebot) ausgewiesenen | ||||||||||||||
| Gesamtangebotspreises brutto bewertet. | ||||||||||||||
| Das günstigste Honorar eines nicht auszuschließenden Bieters wird | ||||||||||||||
| mit 10 Wertungspunkten bewertet. Von diesem Bestbietenden | ||||||||||||||
| abweichenden Gesamtangebotspreise werden wie folgt bewertet: | ||||||||||||||
| Wertungspunkte = 10 – [GAP – GAPgünst] / GAPgünst x 10 |
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| Kriterium | Erläuterung Vergabe der Wertungspunkte („WP“) | WP | Faktor | Max. | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Punkte | ||||||||
| Dabei sind: | ||||||||
| GAP = Gesamtangebotspreis des Bieters | ||||||||
| GAPgünst = Gesamtangebotspreis des Bieters mit dem günstigsten | ||||||||
| wertbaren Gesamtangebotspreis. | ||||||||
| Die so ermittelte Wertungspunktzahl wird auf zwei Stellen nach dem | ||||||||
| Komma kaufmännisch gerundet. Die erreichten Wertungspunkte | ||||||||
| werden mit dem Faktor multipliziert. |
Erläuterungen: Die Vergabestelle geht nach derzeitigen Erkenntnissen davon aus, dass alle im Vertragsentwurf vorgesehenen Beauftragungsstufen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung tatsächlich beauftragt werden. Die Bewertung der Zuschlagskriterien bezieht sich daher, soweit bei dem jeweiligen Zuschlagskriterium relevant, auf den voraussichtlichen Gesamtleistungsumfang einschließlich aller Beauftragungsstufen. Dies betrifft insbesondere die Bewertung des Konzepts zur Qualität der zu erwartenden Leistung, die Referenzen und die Bewertung des Honorarangebots. Bei der Bewertung des Honorarangebots werden alle Leistungen und Preisbestandteile einschließlich der Leistungen aller Beauftragungsstufen, Optionen und abgefragten Stundenansätze berücksichtigt. Für Einzelheiten zum Leistungsumfang und zur stufenweisen Beauftragung wird auf den Vertragsentwurf verwiesen.
- Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung: Maximal können hier 35 Gesamtpunkte (max. 5 Wertungspunkte pro Unterkriterium x angegebenem Faktor des Unterkriteriums) erreicht werden. Die Bewertung erfolgt nach der dargestellten Untergliederung in der Spalte „Erläuterung der Vergabe der Wertungspunkte“. Grundlage der Wertung dieses Kriteriums ist das vom Bieter mit dem finalen Angebot einzureichende Konzept zu den einzelnen Unterkriterien. Das Konzept muss sich auf die einzelnen Unterkriterien beziehen. Es soll mit Schriftgrad Arial 11 oder vergleichbar und Zeilenabstand von 1,5 erstellt werden und die einzelnen angegebenen Unterkriterien eindeutig unterscheiden, insbesondere durch Übernahme der Unternummerierung. Skizzen oder Bilder zur Unterstützung der Ausführungen sind zulässig; gewünscht ist aber im Wesentlichen ein Konzept in Textform, keine Präsentation. Nur Ausführungen zu den Unterkriterien werden bei dem Kriterium „Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung“ bewertet. Die zu den einzelnen Unterkriterien enthaltenen Erläuterungen konkretisieren den jeweils erwarteten Inhalt der Darstellung. Sie werden nicht gesondert bepunktet, sondern im Rahmen einer einheitlichen Gesamtbewertung des jeweiligen Unterkriteriums berücksichtigt. Der Bieter ist gehalten, Ausführungen zum konkreten Projekt und den ausgeschriebenen Leistungen des technischen Inbetriebnahmemanagements zu machen und sich nicht auf Textbausteine oder allgemeine Angaben zu beschränken.
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Wird mit dem finalen Angebot kein Konzept abgegeben, erhält der Bieter bei diesem Zuschlagskriterium 0 Punkte. Das fehlende Konzept führt nicht zum Ausschluss des Angebots.
Die Bewertung des Konzepts erfolgt einheitlich durch mindestens zwei Mitarbeitende der Vergabestelle, die je Unterkriterium eine einheitliche Bewertung vornehmen. Es erfolgen also keine Einzelwertungen der Mitarbeitenden und keine Bildung eines Durchschnittswertes.
Die Vergabestelle verlangt und erwartet ausdrücklich keine Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die gestellte Planungsaufgabe im Sinne von § 77 Abs. 2 VgV. Nach § 76 Abs. 2 S. 3 VgV darf die Vergabestelle unaufgefordert eingereichte Ausarbeitungen nicht berücksichtigen.
Das mit dem Erstangebot eingereichte Konzept dient als Grundlage des Präsentations- und Fachgesprächs; für die Wertung des Zuschlagskriteriums 1 ist ausschließlich die mit dem finalen Angebot eingereichte Fassung maßgeblich.
Das Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung wird im Zuschlagsfall verbindlicher Vertragsinhalt.
- Auftreten der Projektleitung im Präsentations- und Fachgespräch: Maximal können hier 10 Gesamtpunkte erreicht werden (max. 5 Wertungspunkte für den Projektleiter und max. 5 Wertungspunkte für den stellvertretenden Projektleiter, jeweils x Faktor 1). Projektleiter und stellvertretender Projektleiter werden jeweils gesondert bewertet. Grundlage der Bewertung und Bewertungsmaßstab sind in der Tabelle dargestellt. Die inhaltliche Qualität des Konzepts zur Qualität der zu erwartenden Leistung wird ausschließlich mit Zuschlagskriterium 1 bewertet und im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums nicht erneut berücksichtigt. Die Bewertung der Präsentations- und Fachgespräche erfolgt für sämtliche Bieter durch dasselbe Wertungsgremium aus mindestens zwei Mitarbeitenden der Vergabestelle. Das Wertungsgremium nimmt für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils eine einheitliche Bewertung vor; Einzelwertungen werden nicht gemittelt.
Die Bewertung des Auftretens der Projektleitung im Präsentations- und Fachgespräch im Rahmen des Präsentations- und Verhandlungstermins ist für die Vergabestelle relevant, weil beide Personen im Fall der Zuschlagserteilung erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben werden.
- Referenzen Projektleitung: Maximal können hier 20 Gesamtpunkte erreicht werden. Grundlage der Wertung dieses Kriteriums sind die vom Bieter im Angebotsformular (Anlage 11, Fassung finales Angebot) zu machenden Angaben zu den persönlichen Referenzprojekten des für die Auftragsausführung verbindlich benannten Projektleiters und des verbindlich benannten stellvertretenden Projektleiters (je w/m/d). Gewertet werden je Person maximal zwei persönliche Referenzprojekte. Jedes Referenzprojekt wird entsprechend der dargestellten Untergliederung in der Spalte „Erläuterung der Vergabe der Wertungspunkte“ mit maximal 5 Wertungspunkten bewertet. Damit können je Person maximal 10 Wertungspunkte und für beide Personen zusammen maximal 20 Wertungspunkte erreicht werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass im Angebot die abgefragten Angaben und Kriterien zu den persönlichen Referenzprojekten vollständig dargestellt bzw. angegeben werden. Die Angaben zu diesem Kriterium werden im Angebotsformular (Anlage 11) abgefragt.
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Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfragen beim jeweiligen Auftraggeber zu überprüfen. Dies kann auch stichprobenhaft erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Überprüfung besteht nicht. Der Bieter/die Bietergemeinschaft kann auch aufgefordert werden, geeignete Belege für seine/ihre Angaben vorzulegen.
Die Abfrage der persönlichen Referenzen dient hier der Beurteilung des Zuschlagskriteriums „Referenzen“, insbesondere der persönlichen Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Projektleitung, nicht der Eignungsprüfung des Bieterunternehmens.
- Honorarangebot: Maximal können hier 35 Gesamtpunkte (max. 10 Wertungspunkte × Faktor 3,5) erreicht werden. Maßgeblich für die Bewertung ist ausschließlich der in Anlage 11, Fassung finales Angebot, vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis brutto. Dieser berücksichtigt die im Preisblatt Honorar abgefragten Pauschalhonorare einschließlich Nebenkosten für sämtliche Beauftragungsstufen sowie die mit den vorgegebenen fiktiven Stundenansätzen gewichteten Stundenhonorare. Die fiktiven Stundenansätze dienen ausschließlich der Preiswertung und begründen keinen Anspruch auf Beauftragung entsprechender Stunden. Die Bewertung erfolgt nach der in der Wertungsmatrix dargestellten Formel. 0 Wertungspunkte bei diesem Zuschlagskriterium führen nicht zum Ausschluss des Angebots. Rechnerisch negative Werte der Wertungspunktzahl werden auf „0“ gesetzt.
Vorgehen der Vergabestelle: Jedes Zuschlagskriterium wird bepunktet. Bei dem Zuschlagskriterium „Konzept zur Qualität der zu erwartenden Leistung“ gilt dies für die Unterkriterien. Die jeweils erreichten Wertungspunkte pro Kriterium werden mit dem jeweils genannten Faktor multipliziert.
Gesamtpunktzahl: Die erreichten Punkte aller Kriterien werden addiert. Die Vergabestelle wird den Zuschlag auf das Angebot erteilen, das unter Berücksichtigung der genannten Zuschlagskriterien die insgesamt höchste Gesamtpunktzahl erreicht. Ergeben sich identische Gesamtpunktzahlen, erhält der Bieter mit dem niedrigeren Gesamtangebotspreis brutto den Zuschlag.
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