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04_Flughafenhandbuch.pdf

Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:42 (Europe/Berlin)

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HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und Technische Anlagen

Werksnorm 02: Computer Aided Design (CAD) / Geographisches Informationssystem (GIS)

Werksnorm 03: Vermessung

Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Werksnorm 10: TV Kanaluntersuchung

Werksnorm 15: Technische Richtlinien der Kommunikationstechnik

Werksnorm 18: Technische Richtlinien des Hochbaues

Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Werksnorm 20: Erstellung Schlussdokumentationen von Neu- und Umbaumaßnahmen

Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen H/K/S/L

Werksnorm 22: Leitungsanlagen Richtlinie

Werksnorm 23: Führung der Relevanzliste

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Handbuch

Technik und Bau

Vorwort Stand: 20.01.2025

Vorwort

In diesem Handbuch werden Vorschriften für verschiedene Bereiche des FHD, sowie für durch sie beauftragte Dritte, zusammengefasst.

In dieser kompletten Ausgabe ist

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und Technische Anlagen

Werksnorm 02: CAD/GIS Computer Aided Design/Geographisches Informationssystem

Werksnorm 03: Vermessung

Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Werksnorm 10: TV Kanaluntersuchung

Werksnorm 15: Technische Richtlinien der Kommunikationstechnik

Werksnorm 18: Technische Richtlinien des Hochbaues

Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Werksnorm 20: Erstellung Schlussdokumentationen von Neu- und Umbaumaßnahmen

Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen H/K/S/L

Werksnorm 22: Leitungsanlagen Richtlinie

Werksnorm 23: Führung der Relevanzliste

enthalten.

Alle bisher ausgegebenen Exemplare werden durch diese Ausgabe ersetzt und sind zu vernichten.

Das Handbuch ist als lose Blattsammlung aufgebaut. Im Kopfteil der Seiten ist die jeweilige Werksnorm, das Kapitel und die Seitenzahl des Kapitels sowie das Datum der Aktualisierung angegeben.

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Technisches Management und Compliance.

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Bezeichnungssystematik für

Bauwerke und Anlagen

Werksnorm 01 Version: 1.09

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der MFAG unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Versionsverzeichnis

VersionBeschreibungAutorDatum
1.00ErstellungMF-TC Standortin- formation LEJ, DRS01.01.2024
1.01Bauwerksnummer LEJ 222.60 bis 222.76 neuMF-TC Böswetter27.06.2024
1.02Bauwerksnummer LEJ 341.13 neu Bauwerksnummer DRS 121.25, 121.26, 121.31, 121.32, 121.33, 121.41 neuMF-TC Böswetter12.12.2024
1.03Bauwerksnummer LEJ neu 101.06, 101.08, 101.09, 101.15, 101.18, 101.19, 101.28, 101.29, 101.30, 101.31, 101.32MF-TC Böswetter12.03.2025
1.04Bauwerksnummer DRS neu 240.60, 240.61, 240.62,240.63, 115.63MF-TC Böswetter31.03.2025
1.05Bauwerksnummer DRS neu 121.27, 325.00, 325.02, 325.03, 325,04 geändert 132.13MF-TC Böswetter06.06.2025
1.06Aufnahme SG: AWSR, BBZ, DEC, FBA, FBO, LAU, LFZ, PAU, SPS Streichung SG: LEJ, STR Umbenennung SG: ASM- Lastaufnahme- und AnschlagmittelMF-TC M. Lindner15.12.2025
1.07Bauwerksnummer LEJ geändert 115.01, 115.02, 115.05 Bauwerksnummer DRS neu 114.60MF-TC Böswetter06.01.2026
1.08Aufnahme neuer Sachgruppen und SachnummernMF-TC Böswetter14.04.2026
1.09Änderung Bezeichnung 145.14MF-TC Böswetter18.08.2026

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Inhaltsverzeichnis

BEZEICHNUNGSSYSTEMATIK FÜR BAUWERKE UND ANLAGEN ................ 1

1 GELTUNGSBEREICH UND ZWECK .......................................................... 5

2 BEGRIFFE ................................................................................................. 6

3 ZUSTÄNDIGKEITEN ................................................................................ 7

4 ELEMENTE DER BEZEICHNUNGSSYSTEMATIK ..................................... 8

4.1 ORTSCODE .......................................................................................... 8 4.1.1 Bauwerksnummer .............................................................................. 8 4.1.2 Ebene .................................................................................................. 9 4.1.3 Raumnummern................................................................................... 9 4.2 IDENTCODE ....................................................................................... 13 4.2.1 Sachgruppe ....................................................................................... 13 4.2.2 Sachnummern .................................................................................. 13

5 ANWENDUNG DER BEZEICHNUNGSSYSTEMATIK ............................. 14

5.1 BAUWERKSVERZEICHNIS ....................................................................... 14 5.2 TECHNISCHES SACHVERZEICHNIS ............................................................ 14 5.3 BEZEICHNUNG VON GEBÄUDEN ............................................................. 15 5.4 BESCHRIFTUNG VON RÄUMEN ............................................................... 15 5.4.1 Allgemeines ...................................................................................... 15 5.4.2 Beispiele DRS .................................................................................... 16 5.4.3 Beispiele LEJ ...................................................................................... 16 5.5 BEZEICHNUNG VON TÜREN UND TOREN ................................................... 17 5.5.1 Türen und Tore in Gebäuden ............................................................ 17 5.5.2 Türen und Tore außerhalb von Gebäuden ........................................ 18 5.6 BEZEICHNUNG VON FLUGBETRIEBSFLÄCHEN .............................................. 18 5.6.1 Betonplatten..................................................................................... 18 5.7 BEZEICHNUNG VON PARKFLÄCHEN ......................................................... 20 5.7.1 Parkplätze......................................................................................... 20 5.7.2 Parkhäuser ....................................................................................... 20 5.8 BEZEICHNUNG VON SCHÄCHTEN ............................................................ 21 5.8.1 Schächte von Entwässerungsleitungen ............................................ 21 5.8.2 Schächte von Kabeltrassen ............................................................... 21 5.9 BEZEICHNUNG VON TECHNISCHEN ANLAGEN ............................................ 22 5.10 BEZEICHNUNG VON KABELN .................................................................. 22 5.11 BEZEICHNUNG VON KABELWEGEN IN GEBÄUDEN ....................................... 23 5.12 BEZEICHNUNG VON BELEUCHTUNGSMASTEN ............................................. 23

ANHANG A.DRS: ZUSTÄNDIGKEITEN DRS ................................................. 24

ANHANG A.LEJ: ZUSTÄNDIGKEITEN LEJ .................................................... 25

ANHANG B.DRS: VERZEICHNIS DER BEREICHE UND BAUWERKE DRS .... 26

ANHANG B.LEJ: VERZEICHNIS DER BEREICHE UND BAUWERKE LEJ........ 36

ANLAGEN ..................................................................................................... 78

ANHANG C: VERZEICHNIS DER SACHGRUPPEN ........................................ 83

ANHANG D: VERZEICHNIS DER SACHNUMMERN ..................................... 91

ANHANG E: ART DER PLANUNTERLAGEN ............................................... 113

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Versionsverzeichnis

ANHANG F: GRUNDSTRUKTUR UND ABLAUFSCHEMATA ..................... 115

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 1: Geltungsbereich und Zweck

1 Geltungsbereich und Zweck

Die in dieser Vorschrift dargestellte Bezeichnungssystematik gilt für alle Bauwerke und technische Anlagen (Begriffe: s. Kapitel 2) der Standorte der Mitteldeutsche Flughafen AG.

Mit der einheitlichen Bezeichnungssystematik sollen die Verständigung sowie die Orientierung erleichtert werden. Darüber hinaus soll eine wirtschaftliche Datenverwaltung ermöglicht werden.

Seite 5 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 55

SSeeiittee 55 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 2: Begriffe

2 Begriffe

Bauwerke sind

• Gebäude • Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Durchlässe und sonstige Ingenieurbauwerke nach DIN 1076) • Verkehrsbauwerke (Straßen, Geh- und Radwege, Parkplätze, Gleisanlagen, Flugbetriebsflächen) • Bauwerke des Landschaftsbaues (z.B. Lärmschutzwall) • Wasserbauwerke (z.B. Gräben, Wehre, Rückhaltungen, Düker) • Haupttrassen unterirdischer Ver- und Entsorgungssysteme

Technische Anlagen sind

• sämtliche Anlagen des technischen Ausbaus

(EDV-Anlagen, Elektrotechnik, Entsorgung, Gesundheitstechnik, Heizung, Kommunikation, Kühlung, Leit- technik, Lüftung, Produktionstechnik, Sanitärtechnik, Sicherheitstechnik, Transporttechnik, Versorgung).

Seite 6 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 66

SSeeiittee 66 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 3: Zuständigkeiten

3 Zuständigkeiten

Für die Weiterentwicklung der Bezeichnungssystematik ist die Abteilung Standortinformation und Datenma- nagement zuständig.

Die einzelnen Zuständigkeiten werden im Anhang A.DRS und Anhang A.LEJ geregelt. Die dort genannten verantwortlichen Stellen sind auch für die Vergabe der Codes und Bezeichnungen / Identnummern / Sach- gruppen / Sachnummern zuständig.

Seite 7 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 77

SSeeiittee 77 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 4: Elemente der Bezeichnungssystematik

4 Elemente der Bezeichnungssystematik

4.1 Ortscode

Der Ortscode dient der Orientierung und Identifikation. Er besteht aus den Elementen

• Bauwerksnummer • Ebene • Raumnummer

Der Ortscode trifft auf Bereiche, Gebäude und Bauwerke (z.B. auch Trassen oder Haupttrassen) zu.

4.1.1 Bauwerksnummer

Aufbau: 1 2 3 1 2

Bereich

Zählnummer

(nur Ziffern zulässig)

Erläuterungen:

Die Bauwerksnummer besteht aus einem 3-stelligen Bereichscode und einer 2-stelligen Zählnummer.

In den üblichen Darstellungen werden Bereich und Zählnummer durch einen Punkt getrennt. Mit der Zähl- nummer „00“ wird der Bereich selbst gekennzeichnet.

Die 1. Stelle kann wie folgt belegt sein:

1 Flächenverwaltung im FH-Gelände 2 Haupttrassen im FH-Gelände 3 Haupttrassen (LEJ) und Flächen (DRS) außerhalb Flughafengelände 4 Außenbereich

Beispiele LEJ:

121.00 Start- und Landebahnbereich Süd 28/10 131.01 Flughafenverwaltung 1 129.51 Feuerwache Ost 127.03 Abfertigungsgebäude GAT Beispiele DRS:

Seite 8 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 88

SSeeiittee 88 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 4: Elemente der Bezeichnungssystematik

114.00 Bereich Flughafen Dresden Terminal (FDT) 114.01 Gebäude Flughafen Dresden Terminal (FDT) 122.00 Rollbahnbereich 122.01 Rollbahnsysteme A/B/C/D/E/F/G/H 131.02 Zentralstation 141.01 Gebäude Flughafenverwaltung 151.01 Gebäude Neuer Tower DFS

Ein Verzeichnis der Bauwerke ist im Anhang B.DRS und Anhang B.LEJ enthalten. Dieses Verzeichnis wird permanent entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt ergänzt.

4.1.2 Ebene

Aufbau

1 2 11 (2n ur Ziffe rn zulässig)

Erläuterungen:

Die Ebene wird durch einen 2-stelligen Code verschlüsselt.

-1 bis -9 Untergeschosse, Keller 00 Erdgeschoss / ebenerdig 01 bis 9 Obergeschosse

Zusatz: Bei Gebäuden mit Etagenbezeichnungen +0,5 bzw. +1,5 ist definiert:

  • 0,5= Ebene 01
  • 1,5= Ebene 02 bei z.B.: PIER und Fluggastbrücken Bauwerks Nr. 113.10

Die Ebenenbezeichnung 00 gilt auch für Pläne ohne definierte Ebenenbezeichnung (z.B. Außenanlagen, übergeordneten Planaussagen).

4.1.3 Raumnummern

Aufbau:

1 2 3 (nur Ziffern zulässig)

Erläuterungen:

Mit der Raumnummer werden Einzelräume (einschl. Flure, Treppenhäuser usw.) definiert.

Seite 9 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 99

SSeeiittee 99 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 4: Elemente der Bezeichnungssystematik

Die Raumnummer umfasst einen fortlaufenden Zähler mit 3 Stellen.

Bei der Bildung der Raumnummern sind die Kriterien Orientierung und Erweiterbarkeit zu beachten.

Für jede Ebene steht innerhalb der 3 Stellen der gesamte Nummernkreis zur Verfügung.

Reihenfolge der Raumnummern

Der Ausgangspunkt für die Vergabe der Raumnummern ist der Haupteingang des jeweiligen Gebäudes.

In den nachfolgenden Beispielen werden die Raumbezeichnungen dargestellt. Sind die in den Beispielen vor- gegebene Reihenfolgen nicht realisierbar hat die Nummerierung vom Hauptzugang aus im Uhrzeigersinn zu erfolgen.

Darüber hinaus sind noch folgende Besonderheiten zu beachten:

• Aufzüge, Schächte und Treppenhäuser erhalten unabhängig von ihrer Höhe jeweils nur eine Raum- nummer.

• Vorräume von Toiletten erhalten eine eigene Raumnummer.

• Schächte erhalten nur dann eine Raumnummer, wenn diese eine Zugangstüre besitzen und begeh- bar sind.

Seite 10 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1100

SSeeiittee 1100 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 4: Elemente der Bezeichnungssystematik

Raumkoordinierung innerhalb eines Gebäudes Beispiel A: Erschließungsflur in einer Richtung

Von einer Seite ausgehend in der Folge der ungeraden (bzw. geraden) Zahlen.

Beispiel B: Erschließungsflur in zwei Richtungen Von einer Seite ausgehend in der Folge der ungeraden (bzw. geraden) Zahlen

Seite 11 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1111

SSeeiittee 1111 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 4: Elemente der Bezeichnungssystematik

Beispiel C: Erschließungsflur in drei Richtungen Von einer Seite ausgehend in der Folge der ungeraden (bzw. geraden) Zahlen

Seite 12 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1122

SSeeiittee 1122 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 4: Elemente der Bezeichnungssystematik

4.2 Identcode

Der Identcode dient zur genauen Identifikation einer technischen Anlage. Er besteht aus den Elementen:

  • Sachgruppe
  • Sachnummer

4.2.1 Sachgruppe

Durch Sachgruppen werden einzelne Gebäude bzw. technische Anlagen und Elemente mit gemeinsamen Merkmalen klassifiziert. Diese Klassifikation ermöglicht die Zusammenfassung gleichartiger Gegenstände so- wie das Zusammenwirken in verschiedenen Stufen.

Aufbau:

A B C 1 2 3

Erläuterungen: 1.-3. Stelle: Alphazeichen (fest) 4.-6. Stelle: numerischer Zähler

Die Sachgruppen werden zentral verwaltet und von der Abteilung Standortinformation und Datenmanage- ment nach Anforderung durch die Fachbereiche vergeben.

Ein Verzeichnis der Sachgruppen ist im Anhang C enthalten.

4.2.2 Sachnummern

Die Sachnummer bezeichnet Elemente innerhalb der durch die Sachgruppe beschriebenen Anlage.

Aufbau:

1 2 3 4 5 6

Erläuterungen: 1-5 Stellen alphanumerische Zeichen in dokumentierter Struktur + ein Zähler

Die Sachnummern werden durch die Stabsstelle TC vergeben.

Während der Nutzungszeit einer Anlage / eines Gerätes bleibt die Sachnummer unverändert.

Seite 13 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1133

SSeeiittee 1133 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

5 Anwendung der Bezeichnungssystematik

Es ist nicht möglich, in dieser Richtlinie alle Anwendungsfälle der Bezeichnungssystematik aufzuführen. Zur Erläuterung der Handhabung werden daher lediglich einige Beispiele aufgeführt. Diese sind als verbindliche Vorgabe zu betrachten. Ein darüber hinaus gehender Bedarf ist rechtzeitig schriftlich bei der Abteilung Standortinformation und Da- tenmanagement anzumelden.

5.1 Bauwerksverzeichnis

enthält die Bauwerksnummer bestehend aus:

• Bereichsnummer • Zählnummer

und die Bezeichnung der Bauwerke.

Das Verzeichnis der Bauwerke ist im Anhang B.DRS und Anhang B.LEJ enthalten. Die Fortschreibung erfolgt entsprechend dem Planungs- und Baufortschritt. Nach Erfordernis können ergänzende Angaben gemacht werden wie:

• Verantwortlichkeiten für Instandhaltung und Planung • Kostenstelle • Prüftermine

5.2 Technisches Sachverzeichnis

Es werden die nachstehend aufgeführten Elemente der Bezeichnungssystematik benutzt:

• Ortscode

  • Bauwerk
  • Ebene
  • Raum • Identcode
  • Sachgruppe
  • Sachnummer

Ergänzende Angaben:

  • Bezeichnung
  • Kostenstelle
  • verantwortliche Werkstatt
  • Revisionstermine
  • etc.

Seite 14 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1144

SSeeiittee 1144 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

5.3 Bezeichnung von Gebäuden

z.B. DRS: 112.01 Terminal 2A 113.01 Terminal 2 114.01 Flughafen Dresden Terminal 121.13 Trafostation 1 121.14 Trafostation 2 121.21 DWD-Landebahnbeobachtungshaus 121.22 MSR-Gebäude RWKA 131.02 Zentralstation 131.03 Garagengebäude an Zentralstation 132.01 Gebäude Flughafentechnische Betriebe 132.02 Gerätehalle

z.B. LEJ: 112.01 Terminal C 111.01 Terminal A 131.14 Bürocontainer 1 113.01 Terminal B

5.4 Beschriftung von Räumen

5.4.1 Allgemeines

Die Beschriftung der Räume orientiert sich am Bedarf von flughafenfremden Besuchern. An jedem Türschild wird auch die jeweilige Ebene angegeben, die in der 1. Stelle der Raumnummer ver- schlüsselt ist (-1, 00, 01, 02, 03, ...). Türschild und Raumbezeichnung sind identisch.

Für die bessere Übersichtlichkeit ist es sinnvoll zwischen Ebene und Raumnummer einen Punkt zu setzen.

Türschild:

1 1 .1 1 1 (allgemeine Form, maximale Stellenzahl)

Die Raumnummer ist stets dreistellig anzugeben, das heißt die Raumnummer ist bei der Angabe in der Ört- lichkeit mit Vornullen aufzufüllen.

Seite 15 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1155

SSeeiittee 1155 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

5.4.2 Beispiele DRS

Flughafen Dresden Terminal (FDT)

Ortscode: 114.01.00.123 Raumbeschriftung und Türschild:

0 . 1 2 3

Ebene 00 Raum 123

Flughafenverwaltung

Ortscode: 141.01 .00.023 Raumbeschriftung und Türschild:

0 .0 2 3

Ebene 00 Raum 23

Flughafentechnische Betriebe

Ortscode: 132.01.-1.095 Raumbeschriftung und Türschild:

  • 1 .0 9 5

Ebene -1 Raum 95

5.4.3 Beispiele LEJ

Betriebsgebäude 1

Ortscode: 131.06.03.008 Raumbeschriftung und Türschild: 3 . 0 0 8

Ebene 03 Raum 008

Seite 16 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1166

SSeeiittee 1166 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

Flughafenverwaltung 1

Ortscode: 131.01.05.023 Raumbeschriftung und Türschild: 5 . 0 2 3

Ebene 05 Raum 023

Terminal B

Ortscode: 113.01.02.214 Raumbeschriftung und Türschild: 2 . 2 1 4

Ebene 02 Raum 214

Feuerwache Ost

Ortscode: 129.54.00.032 Raumbeschriftung und Türschild: 0 . 0 3 2

Ebene 00 Raum 032

5.5 Bezeichnung von Türen und Toren

5.5.1 Türen und Tore in Gebäuden

1 1 4 0 1 0 2 4 0 7 T U E 0 0 1

Bauwerk Ebene Raum Sachgruppe

Beispiel für die ausführliche Flughafenbezeichnung einer Tür: 11401.02.407.TUE001 Bezeichnung dieser Tür vor Ort: 2.407.TUE001

Seite 17 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1177

SSeeiittee 1177 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

Erläuterungen:

• Türen werden immer dem Raum zugeordnet, in den sie hineinführen.

• Führen mehrere Türen in einen Raum, werden diese bei der Erstvergabe der Türnummern im Uhrzei- gersinn durchnummeriert (Zähler in der Sachgruppe). Werden nachträglich zusätzliche Türen einge- baut, wird weitergezählt. Es werden keine Türen umnummeriert.

• Existiert nur eine Tür zwischen zwei Räumen, wird der Zähler in der Sachgruppe auf 001 gesetzt.

• Bei Türen zwischen zwei Bauwerken ist die Tür dem Bauwerk zuzuordnen, in dem sich die Haupt- komponenten der Tür (Zarge, Antrieb) befinden.

• Bei nachträglichem Einbau von Trennvorrichtungen (z.B. Vereinzelungsanlagen) muss der Raum in 2 Teilräume aufgeteilt werden.

5.5.2 Türen und Tore außerhalb von Gebäuden

z.B.: T O R 0 0 1 2 3

Ansprechcode Ebene Tornummer

Erläuterungen:

Die Türen und Tore werden unabhängig von der Bauwerknummer flughafenübergreifend gezählt (Identifika- tion).

5.6 Bezeichnung von Flugbetriebsflächen

5.6.1 Betonplatten

Grundsätzlich sind alle zu vergebenden Nummern für Betonplatten mit der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzusprechen und vor Abgabe/Versand der Planungsunterlagen dort zur Kontrolle einzureichen.

Das Gleiche trifft bei Änderung der Planung zu.

Systematik der Nummerierung:

Seite 18 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1188

SSeeiittee 1188 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

1 2 1 0 1 0 0 0 0 0 R W Y 0 0 3 V F K 0 0 4

Bauwerk Ebene Raumnr. Sachgr. Sachnr.

Beispiel einer Plattennummerierung vor Ort:

RWY … Kürzel für Bezeichnung der Flugbetriebsfläche (s. Sachgruppe) 003 … Nummer Plattenreihe (s. Sachgruppe) –Reihe: quer zur Rollrichtung- 004 … Nummer der Plattenspalte (s. Sachnummer) –Spalte: in Rollrichtung-

ERLÄUTERUNGEN:

• Nummeriert wird jede einzelne Betonplatte, die in Standardmaßen ausgeführt wird (z.B. 5 m x 5 m bzw. 7,5 m x 7,5 m).

• Die Nummern der Plattenreihen werden quer zur Rollrichtung vergeben. Mit der Zählung wird aus Richtung der jeweiligen SLB begonnen. Für SLB und dazu parallele Rollwege gilt: Nummerierung von West nach Ost. Die Nummerierung der Reihen von Vorfeldern beginnt am angrenzenden Rollweg.

• Die Nummern der Plattenspalten werden längs zur Rollrichtung vergeben, wobei die Nummerierung von Rollwegen von links nach rechts erfolgt. Für die SLB und dazu parallele Rollwege gilt: von Nord nach Süd. Die Spaltennummerierung von Vorfeldern beginnt am westlichen Vorfeldrand.

• Kleinere Platten (z.B. in Verrundungsbereichen) werden so zu einer theoretischen Plattennummer zu- sammengefasst, dass sie in ihrer Gesamtgröße einer Standardplatte entsprechen.

• Diese kleinen Platten erhalten außer der Nummer für die „theoretische Platte“ eine zusätzliche Kenn- zahl „Nr. Plattenteil“, die in Uhrzeigerrichtung beginnend mit 1 fortlaufend vergeben wird.

• Begonnen wird mit der Nummerierung der Platten so, dass keine negativen Plattennummern entste- hen.

• Für LEJ ist die örtliche Ausführung der Nummerierung ist in der Werksnorm 11 beschrieben.

Seite 19 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 1199

SSeeiittee 1199 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

5.7 Bezeichnung von Parkflächen

5.7.1 Parkplätze

z.B. DRS 1 1 5 0 3 0 0 1 2 3

Bauwerk: Parkplatz "Ebene": ebenerdig "Raum": Parkstand

z.B. LEJ 1 1 8 0 2 0 0 1 2 3

Bauwerk: Parkplatz "Ebene": ebenerdig "Raum": Parkstand

5.7.2 Parkhäuser

z.B. DRS 1 1 6 0 1 0 3 1 5 6

Bauwerk: Parkhaus "Ebene": 03 "Raum": Parkstand

z.B. LEJ 1 4 6 0 4 0 1 1 2 3

Bauwerk: Parkhaus "Ebene": 03 "Raum": Parkstand

Seite 20 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 2200

SSeeiittee 2200 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

5.8 Bezeichnung von Schächten

Grundsätzlich sind alle Abwasser- und Elektroschächte zu nummerieren. Die zu vergebenden Schachtnum- mern sind mit MF-TC, Standortinformation, abzusprechen und vor Abgabe der Planungsunterlagen dort zur Kontrolle einzureichen. Das Gleiche trifft bei Änderung der Planung zu.

5.8.1 Schächte von Entwässerungsleitungen

1 2 3 4 5 1 2 3

Trasse (Bauwerksnummer) Zählnummer

ERLÄUTERUNGEN: • Die Festlegung der 3-stelligen Zählnummer erfolgt in Fließrichtung aufsteigend.

• Die Nummerierung eines Netzastes bzw. einer Trasse endet am letzten Schacht vor der Einmün- dung in den folgenden Kanal.

• Für Netzerweiterungen und Ergänzungsmöglichkeiten sind entsprechende Lücken in der Num- mernfolge frei zu lassen.

Beispiel eines Bezeichnungsschildes am Schacht: Entwässerung RWY Nord/LEJ Schachttrasse M/R-Sammler West (Markgr.): 225.21.123 Beispiel einer Schachtbezeichnung im Planwerk: 5.21.123 Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden hier die beiden ersten Stellen der Bezeichnung weggelassen.

Beschreibung der Ausführung der Vor-Ort-Beschilderung: ➔ LEJ in Werksnorm W13 ➔ DRS in Werksnorm W19

5.8.2 Schächte von Kabeltrassen

Die Nummerierung von Kabeltrassen mit ihren Schächten erfolgt in DRS gemäß WN 01, Kapitel 5.8.1. Für LEJ gilt die Beschreibung in diesem Kapitel.

A B C 1 2 3

Objektbezogener Ansprechcode/Zählnummer

ERLÄUTERUNGEN: Der 3-stellige Ansprechcode ist mit MF-TC, Standortinformation, abzustimmen. Die Festlegung der 3-stelligen Zählnummer erfolgt ab den Versorgungsstationen in Richtung Verbraucher. Beispiel eines Bezeichnungsschildes am Schacht:

Seite 21 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 2211

SSeeiittee 2211 vvoonn 111177

[Seite 24]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

Kabeltrasse SLB Nord: RWY123 Diese Bezeichnung wird auch in Planwerken verwendet. Für LEJ ist die Ausführung der Beschilderung ist in der Werksnorm W13 beschrieben.

Nummerierung von Schächten an Beschilderungsfundamenten: Die Nummern für Schilderfundament und E- Schacht sind identisch. Die Nummern beginnen mit SF für Schil- derfundament, danach folgt der Buchstabe des Rollweges und die Zählnummer des Schildes. E-Schacht am Beschilderungsfundament Rollweg T: SFT109

5.9 Bezeichnung von technischen Anlagen

z.B.:

1 1 3 0 1 0 0 1 2 3 A B C 1 2 3 1 2 3 4 5 6

Bauwerk Ebene Raumnr. Sachgr. Sachnr.

Erläuterungen:

• Bei größeren Anlagen oder Anlagenteilen kann die Angabe der Sachnummer entfallen. • Einzelheiten zur Sachnummer können von den Fachbereichen festgelegt werden.

5.10 Bezeichnung von Kabeln

z.B.: 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6

Sachgruppe Sachnummer

Seite 22 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 2222

SSeeiittee 2222 vvoonn 111177

[Seite 25]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Kapitel 5: Anwendung der Bezeichnungssystematik

5.11 Bezeichnung von Kabelwegen in Gebäuden

z.B. 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6

Sachgruppe Sachnummer

5.12 Bezeichnung von Beleuchtungsmasten

z.B.: 1 2 2 0 2 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 5 6

Bauwerk

Sachgruppe Sachnummer

Seite 23 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 2233

SSeeiittee 2233 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang A.DRS: Zuständigkeiten DRS

Anhang A.DRS: Zuständigkeiten DRS

Teilgebiet Bereich Name Telefon

Nummerierung von Bauwerken MF-T/C-SD Hr. Reimann 0351/881 2700

Nummerierung von Parkständen auf Parkplätzen MF-T/C-SD Hr. Reimann 0351/881 2700

Nummerierung von Schächten MF-T/C-SD Hr. Reimann 0351/881 2700

Nummerierung von Türen und Toren außerhalb von MF-T/C-SD Hr. Reimann 0351/881 2700 Gebäuden

Abgrenzung von Unterhaltsflächen MF-TBD Hr. Schlüfter 0351/881 2211

Bezeichnung von Ebenen, MF-T/C-SD Hr. Reimann 0351/881 2700 Nummerierung von Räumen in Gebäuden

Nummerierung von Parkständen in Parkhäusern MF-T/C-SD Hr. Reimann 0351/881 2700

Nummerierung von Beleuchtungsmasten MF-TAD Fr. Weimert 0351/881 2500

Nummerierung von Kabelwegen in Gebäuden MF-TAD Fr. Weimert 0351/881 2500

Vergabe von Identnummern für Elektro-Kabel MF-TAD Fr. Weimert 0351/881 2500

Vergabe von Identnummern für Nachrichtenkabel MF-IA DRS Hr. Linke 0351/881 1330

Bezeichnungssystematik für maschinentechnische An- MF-TAD Fr. Weimert 0351/881 2500 lagen

Bezeichnungssystematik für Gebäudeleittechnik/ MSR MF-TAD Fr. Weimert 0351/881 2500

Bezeichnungssystematik für EDV-Anlagen MF-IA DRS Hr. Linke 0351/881 1330

Kraftfahrzeugtechnik MF-TF Fr. Wehr 0341/224 1069

Seite 24 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 2244

SSeeiittee 2244 vvoonn 111177

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang A.LEJ: Zuständigkeiten LEJ

Anhang A.LEJ: Zuständigkeiten LEJ

Teilgebiet Bereich Name Telefon

Bezeichnungssystematik allgemein MF-T/C-SL Fr. Franke 0341/224 1502

Nummerierung von Schächten und MF-T/C-SL Fr. Franke 0341/224 1502 Bauwerken

Nummerierung von Parkständen MF-NR Fr. Leubner 0341/224 1482 auf Parkplätzen

Nummerierung von Türen und Toren außerhalb von MF-ASL Fr. Hesselbarth 0341/224 1450 Gebäuden

Abgrenzung von Unterhaltsflächen MF-TBL Hr. Gaßmann 0341/224 3633

Bezeichnung von Ebenen, MF-T/C-SL Fr. Franke 0341/224 1502 Nummerierung von Räumen in Gebäuden

Nummerierung von Parkständen in Parkhäusern MF-TBL Hr. Gaßmann 0341/224 3633

Vergabe von Ansprechcodes MF-T/C-SL Fr. Franke 0341/224 1502

Nummerierung von Beleuchtungsmasten MF-TAL Hr. Kostka 0341/224 1277

Nummerierung von Kabelwegen in Gebäuden MF-TAL Hr. Kostka 0341/224 1277

Vergabe von Identnummern für Elektro-Kabel MF-TAL Hr. Kostka 0341/224 1277

Vergabe von Identnummern für Nachrichtenkabel MF-IB Hr. Schröter 0341/224 2330

Bezeichnungssystematik für maschinentechnische MF-TAL Hr. Kostka 0341/224 1277 Anlagen

Bezeichnungssystematik für Gebäudeleittechnik/ MF-TAL Hr. Kostka 0341/224 1277 MSR

Bezeichnungssystematik für EDV-Anlagen MF-IB Hr. Schröter 0341/224 2330

Kraftfahrzeugtechnik MF-TF Fr. Wehr 0341/224 1069

Seite 25 Stand: 01.09.2023 SSeeiittee 2255

SSeeiittee 2255 vvoonn 111177

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

Bereichscode (3-stellig)

Die erste Stelle wird wie folgt belegt:

1 Flächenverwaltung Kernbereiche 2 Haupttrassen 3 Flächenverwaltung Außenbereich

1 Flächenverwaltung Kernbereiche 110 Passagierabfertigungsbereich 120 Flugbetriebsbereich 130 Betriebsbereich 140 Verwaltungs- und Besucherbereich 150 Fremdflächen im Kernbereich

2 Haupttrassen 210 Haupttrassen: Wasserversorgung 220 Haupttrassen: Entwässerung 230 Haupttrassen: Wärme- und Kälteversorgung 240 Haupttrassen: Stromversorgung 250 Haupttrassen: Nachrichtentechnik

3 Flächenverwaltung Außenbereich 320 Flugbetriebsbereich im Außenbereich 340 Verwaltungs- und Besucherbereich im Außenbereich

Stand: 01.09.2023 Seite 26

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

Stand: 01.09.2023

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

100.00 Flächenverwaltung Kernbereiche

110.00 Passagierabfertigungsbereich

111.00 Bereich Terminal 1 (rückgebaut) 111.01 Gebäude Terminal 1 (abgerissen) (alt: 201) 111.02 Außenanlagen Terminal 1 (abgerissen) 111.04 Anbau LSG (abgerissen) 111.30 Vorfahrtsstraßen (umgewidmet) 111.40 Kurzzeitparkplätze am Terminal 1 (jetzt Besucherparkplatz 203) 111.50 Grünflächen am T1 (rückgebaut)

112.00 Bereich Terminal 2A (rückgebaut) 112.01 Gebäude Terminal 2A (abgerissen) 112.02 Außenanlagen Terminal 2A (rückgebaut) 112.04 Erweiterung Terminal 2A, Anbau Gepäckhalle (abgerissen)

113.00 Bereich Terminal 2 113.01 Gebäude Terminal 2 (alt: 212) 113.02 Außenanlagen Terminal 2 113.30 Vorfahrtsstraßen 113.40 Kurzzeitparkplätze am Terminal 2 113.50 Grünflächen am Terminal 2

114.00 Bereich Flughafen Dresden Terminal (FDT) 114.01 Gebäude Flughafen Dresden Terminal (FDT) (alt: 219) 114.02 Außenanlagen FDT 114.05 Gebäude Übergang zur S-Bahn 114.10 Pier und Fluggastbrücken 114.30 Vorfahrtsstraßen FDT 114.40 Kurzzeitparkplätze am FDT: P1 114.45 Busparkplatz 114.50 Grünflächen am FDT 114.60 Bürogebäude

115.00 Parkbereich 115.01 Taxispeicher 115.02 Parkplatz P2 115.03 Parkplatz P3 115.04 Parkplatz P4 115.05 Parkplatz P5 / Kurzzeitparkplatz 2 115.30 Umfahrung P4 115.50 Grünflächen Parkbereich 115.63 Ladehub P2 Ladeinfrastruktur

116.00 Bereich Parkhaus 116.01 Parkhaus Baujahr 2000 116.05 Parkhaus 2. BA Baujahr 2010 116.11 Waschanlage zwischen Parkhausmodulen 116.12 Außenanlagen Parkhaus 116.30 Vorfahrtsstraßen Parkhaus 116.50 Grünflächen Parkhaus

Stand: 13.02.2026 Seite 28

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

117.00 Bereich Bahnhof 117.01 S-Bahnhof 117.02 S-Bahntunnel 117.03 S-Bahn, Verbindungstunnel Bahnhof – Parkhaus 117.04 Rauchabzugsschacht

118.00 Bereich Fußgängerbrücke 118.01 Fußgängerbrücke

120.00 Flugbetriebsbereich 120.24 RTC Remote Tower Control

121.00 Start- und Landebahnbereich 04/22 121.01 Start- und Landebahn 04/22 121.02 Bereich Gleitwegsender GP 04 121.03 Bereich Landekurssender LOC 04 121.04 Bereich Befeuerung LR 04 121.06 Bereich DME 121.07 Bereich Gleitwegsender GP 22 121.08 Bereich Landekurssender LOC 22 121.09 Bereich Befeuerung LR 22 121.13 Trafostation 1 121.14 Trafostation 2 121.15 RVR A 121.16 RVR B 121.17 RVR C 121.18 Holzhaus Hundezwingeranlage (abgerissen) 121.19 neuer Hundezwinger 121.20 Gebäude Elt-Verteiler am Hundezwinger (abgerissen) 121.21 DWD-Landbahnbeobachtungshaus 121.22 MSR-Gebäude der RWKA 121.23 Peiler 121.24 RTC Remote Tower Control, Deutsche Flugsicherung 121.25 Anemometer an Randstraße Nord 121.26 Anemometer nordöstlich GP22 121.27 DWD Messfeld 121.31 Container an Randstraße Nord (Tor 6) 121.32 Container an Randstraße West (Z-Fläche) 121.33 Schieberbauwerk an Spundwand Schelsbach 121.41 Betonsilo an Randstraße Nord (Tor 6) 121.50 Bereich Grünflächen S/L Bahn

122.00 Rollweg- und Vorfeldbereich 122.01 Rollbahnsystem (A, B, C, D, E, F, G, H) 122.06 Hubschrauberlandeplatz 122.07 Ramp 5, Hubschrauberstaffel 122.08 Ramp 6 122.15 Flughafenbetriebs- und Randstraße 122.50 Grünflächen Rollbahnsystem

Stand: 13.02.2026 Seite 29

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

123.00 Flughafenbegrenzung 123.01 Außenzaun Luftsicherheitsbereich 123.02 Außenzaun Betriebsbereich

124.00 Passagiervorfeldbereich Ramp 1/GAT 124.01 Passagiervorfeld 124.02 Abstellfläche Bodengeräte / KFZ

125.00 Passagiervorfeldbereich RAMP 2 125.01 Passagiervorfeld 125.02 Abstellfläche Bodengeräte / KFZ

126.00 Passagiervorfeldbereich RAMP 3 126.01 Passagiervorfeld 126.02 Abstellfläche Bodengeräte / KFZ

130.00 Betriebsbereich

131.00 Betriebsbereich 1 131.01 DFS-Gebäude mit altem Tower (alt: 262) (zurück an EFW) 131.02 Zentralstation 131.03 Garagengebäude an Zentralstation 131.04 Dienstgebäude alte Flughafenfeuerwehr (zurück an EFW) 131.08 Löschwasser-Zisternengruppe 2 (an Zentralstation) 131.10 Fäkalstation 131.11 Abfallzentrum (abgerissen) 131.12 DWD-Wetterradar 131.13 DWD-Ausfallsicherungsradar (ASR) 131.14 Löschwasser-Zisternengruppe 1 (an Hangar 2) 131.15 Löschwasserzisterne Anflug 04 131.16 Löschwasserzisterne Anflug 22 131.17 Hangar 1 / Kleinflugzeughalle 131.18 Hangar 2 131.19 Hangar 3 131.20 Medienkanal 131.30 Zufahrtsstraßen 131.31 Havariestraße Anflug 04 131.32 Havariestraße Anflug 22 131.33 Überführung Schelsbach (im Bereich Schelsweg) 131.50 Grünflächen Betriebsbereich 1

132.00 Flughafentechnische Betriebe (FTB) 132.01 Gebäude Flughafentechnische Betriebe (alt: 224) 132.02 Gerätehalle 132.03 Dienstgebäude Tor 14 132.04 Rückkühlanlage 132.05 Sandsilo 132.10 Betriebstankstelle 132.11 Waschhalle/-platz 132.12 Tanklager TFSS

Stand: 13.02.2026 Seite 30

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

132.13 Vorfeld Betonstation (westlich TWR) 132.14 Enteiserstation 132.15 Entsorgungszentrum 132.30 Zufahrtsstraßen 132.40 Parkplatz P6 (am Tor 14) 132.41 Parkplatz P7 132.50 Grünflächen Bereich FTB

133.00 Frachtzentrum 133.01 Frachthalle (alt: 211) 133.02 Anbau Bürogebäude 133.40 Kurzzeitparkplätze am Frachtzentrum 133.50 Grünflächen um Frachtzentrum 134.00 Bereich Halle 218 134.01 Gebäude 218 (alt: 218) 134.06 altes Trafogebäude (leer) (alt: 506)

135.00 Bereich Feuerwache 135.01 Gebäude Feuerwache

136.00 Bereich Hubschrauberhangar 136.01 Gebäude Hubschrauberhangar

137.00 Bereich Logistikzentrum 137.01 Lagerhalle 1 (alt: 131.09) 137.02 Lagerhalle 2 (alt: 131.13) 137.03 Lagerhalle 3

140.00 Verwaltungs- und Besucherbereich

141.00 Bereich Flughafenverwaltung 141.01 Gebäude Flughafenverwaltung (alt: 203) 141.02 Dienstgebäude Tor 4 141.03 Mietwagengebäude (abgerissen 04/04) 141.04 altes Trafogebäude (leer) am P3 (alt: 504) 141.30 Vorfahrtsstraßen 141.40 Parkplätze intern am Verwaltungsgebäude 141.41 Besucherparkplatz (ehem. Kurzzeitparkplatz T1) 141.50 Grünflächen Bereich Flughafenverwaltung

146.00 Bereich Systemgastronomie (in Planung) 146.01 Gebäude Schnellrestaurant (in Planung) 146.30 Zufahrtsstraßen (in Planung) 146.40 Parkplatz (in Planung) 146.50 Grünflächen Bereich Systemgastronomie (in Planung)

147.00 Bereich Tankstelle Agip 147.01 Gebäude Tankstelle 147.30 Zufahrtsstraße 147.40 Parkplatz an Tankstelle 147.50 Grünflächen Bereich Tankstelle

Stand: 13.02.2026 Seite 31

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

148.00 Bereich Airport Center Dresden 148.01 Gebäude Airport Center Dresden (alt: 216) 148.30 Zufahrtsstraße 148.40 Parkplatz am Airport Center Dresden 148.50 Grünflächen Bereich Airport Center Dresden

150.00 Fremdflächen im Kernbereich

151.00 Bereich Deutsche Flugsicherung 151.01 Gebäude neuer Tower DFS

152.00 Bereich Halle 285 152.01 Halle 285

153.00 Bereich neue IMA/IABG-Gebäude 153.01 IMA/IABG – A380-Halle Baujahr 2003 153.02 Bürogebäude IMA/IABG 153.03 IABG – A400M-Halle Baujahr 2007

200.00 Haupttrassen

210.00 Wasserversorgung

220.00 Entwässerung

221.00 Trassen Schmutzwasser

221.10 Trasse SEDD-GmbH (Landseite) 221.12 Trasse „Winterwasser“ (EZG – Schelsbach) – SK – Ramp 3

221.20 Trasse 203 - 216 - 218 - Str.11 - Übergabe 221.21 Trasse 218

221.30 Trasse Terminal 2 - Marsdorfer Str. - Übergabe 221.31 Trasse P4 (außer Betrieb) 221.32 Trasse P4 (außer Betrieb) 221.33 Trasse Ramp 1 221.34 Trasse 211 – P3 221.35 Trasse Terminal 2

221.40 Trasse Druckleitung EZG 2 – 285 (Luftseite) 221.42 Trasse DFS-Tower zur Trasse 221.10 221.47 Trasse Agip 221.48 Trasse Airport Center

221.60 Trasse Feuerwache

221.71 Trasse Landebahnbeobachtungshaus

Stand: 13.02.2026 Seite 32

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

221.81 SW-Trasse Nord-/Ostseite FDT/Parkhaus/Halle 224/Waschhalle/Tor 14 221.82 SW-Trasse Westflügel FDT

222.00 Trassen Tageswasser (Regenwasser) 222.01 Trasse südlich Hermann-Reichelt-Str. 222.03 Trasse Schwelle 22 - nördliche Richtung - Randstr., Sickerleitung 222.04 Richtung Marsdorfer Str. 222.10 Trasse Rollbahn H - RWKA 222.11 nördlich S/L-Bahn (alte SLB) - außer Betrieb 222.12 GAT - RAMP 1 222.13 Terminal 2 - RAMP 1 222.14 RAMP 2 222.15 RAMP 2 222.16 Zentralstation 222.17 RAMP 3 222.18 Vorfeldfläche Ramp 3

222.20 Trasse südlich S/L-Bahn 222.21 RAMP 1 - Rollbahn H 222.22 Schwelle 22 – Übergabe – SEDD (teilweise außer Betrieb – luftseitig) 222.23 südlich S/L (alte SLB) - außer Betrieb 222.24 219 SW 222.25 219 SW 222.26 219 NO 222.27 südlich S/L-Bahn - Schwelle 22 – außer Betrieb 222.28 Rollbahn A-B - außer Betrieb 222.29 nördlich SLB

222.30 Entwässerung zur Promnitz 222.31 nördlich S/L-Bahn ehemals EZG 1 Dornbuschgraben – außer Betrieb 222.32 nördlich S/L-Bahn ehemals EZG 1 Dornbuschgraben – außer Betrieb 222.33 Schwelle 04 – Ilschengraben 222.34 EZG 1 - Dornbuschgraben

222.44 EZG – Seifenbach 222.45 Tanklager

222.50 Trasse 203 - 216 - Str.11 - Übergabe 222.51 Ramp 1 222.52 Terminal 2 - P3 222.53 211 - P5 222.54 218

222.61 203 222.63 Vorfahrt Flughafen Dresden Terminal 222.64 Vorfahrt Flughafen Dresden Terminal 222.65 Vorfahrt Flughafen Dresden Terminal 222.66 Tor 14 + Zufahrtsstraße 222.67 Tor 14 + Zufahrtsstraße

222.70 Trasse Entwässerung SLB – Nord – und Südseite

Stand: 13.02.2026 Seite 33

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

222.82 Bereich TWR Deutsche Flugsicherung

222.90 Drainage Randstraße - Anflug 22 Nordseite 222.91 Drainage Randstraße - Anflug 22 Südseite 222.92 Drainage Schwelle 22 - LLZ 04 – außer Betrieb 222.93 Drainagen SLB 222.95 Drainage Geb. 216 222.98 Randstraße West 222.99 Bereich Feuerwache

225.01 Flughafentechnische Betriebe

229.00 sonstige Trassen der Entwässerung (Brauchwassernutzung) 229.01 Brauchwasser Flughafen Dresden Terminal 229.02 Brauchwasser Gerätehalle 229.03 Brauchwasser Feuerwache 229.04 Brauchwasser Lagerhallen 229.05 Brauchwasser Hubschrauberhangar

240.00 Stromversorgung Trassen (multifunktional)

240.10 Kabeltrasse Nord (alt)

240.20 Trasse entlang Rollbahn H 240.21 Trasse Alpha Ost 240.22 Trasse Ringschluss Nordseite 240.23 Trasse Bravo West 240.24 Trasse Bravo Ost 240.25 Trasse Charlie West 240.26 Trasse Charlie Ost 240.27 Trasse Delta West 240.28 Trasse Delta Ost

240.30 Trasse Vorfeld 240.33 Trasse Ramp 1 240.34 Trasse FDT Nord

240.40 Trasse Randstraße Süd

240.50 Trasse Nehlsen

240.60 Trassen Zentralbereich Vorfahrt FDT 240.61 Trassen Bereich AirportCenter und P3 240.62 Trassen Bereich Hermann-Reichelt-Straße 240.63 Trassen Bereich Ladehub P2

240.70 Kabeltrasse Nord SLB 240.71 Trasse SLB Rand Nord + Anflug 04 + Anflug 22 240.72 Trasse Rand SLB Süd 240.73 Trassenabschnitte für FBF-Beschilderung

Stand: 13.02.2026 Seite 34

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.DRS: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke DRS

300.00 Flächenverwaltung Außenbereich

320.00 Flugbetriebsbereich im Außenbereich

321.00 Bereich Radar 321.01 Gebäude Radar 321.02 Turm 321.50 Grünflächen Radar

322.00 Haupteinflugzeichen 04 (HEZ 04) – MM Middle Marker 04 322.01 Gebäude HEZ 04 322.50 Grünflächen HEZ 04

323.00 Haupteinflugzeichen 22 (HEZ 22) – MM Middle Marker 22 323.01 Gebäude HEZ 22 323.50 Grünflächen HEZ 22

325.00 Fluglärmmessstellen 325.02 Lärmmessstelle 2 325.03 Lärmmessstelle 3 325.04 Lärmmessstelle 4

324.00 Voreinflugzeichen 22 (VEZ 22) – OM Outer Marker 22 (Ottendorf) 324.01 Gebäude VEZ 22 324.50 Grünflächen VEZ 22

340.00 Verwaltungs- und Besucherbereich im Außenbereich

Stand: 13.02.2026 Seite 35

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

Bauwerksnummer Bezeichnung 100.00 Flughafen Leipzig / Halle

100.01 Fluglärmmessanlage 100.02 Schallschutzmaßnahmen 100.03 Grundwassermessstellen 100.04 Kraftfahrzeuge 100.05 Standorte Bodenradar DFS 100.06 Museumsflugzeug IL18 100.07 Museumsflugzeug A310

101.00 Flurstücke FLHG 101.01 Gemarkung Kursdorf 101.02 Gemarkung Freiroda 101.03 Gemarkung Schkeuditz 101.04 Gemarkung Lützschena 101.05 Gemarkung Hänichen 101.06 Gemarkung Klitschmar 101.07 Gemarkung Großkugel 101.08 Gemarkung Krosigk 101.09 Gemarkung Kyhna 101.10 Gemarkung Glesien 101.11 Gemarkung Gerbisdorf 101.12 Gemarkung Zwochau 101.13 Gemarkung Hayna 101.14 Gemarkung Wiesenena 101.15 Gemarkung Kölsa 101.16 Gemarkung Wiedemar 101.17 Gemarkung Radefeld 101.18 Gemarkung Kütten 101.19 Gemarkung Landsberg 101.20 Gemarkung Rackwitz 101.21 Gemarkung Döbernitz 101.22 Gemarkung Reußen 101.23 Gemarkung Kabelsketal 101.24 Gemarkung Röglitz 101.25 Gemarkung Quasnitz 101.26 Gemarkung Wolteritz 101.27 Gemarkung Gröbers 101.28 Gemarkung Raßnitz 101.29 Gemarkung Rodden 101.30 Gemarkung Schladitz 101.31 Gemarkung Hohenthurm 101.32 Gemarkung Lindenthal 101.33 Gemarkung Thekla

Stand: 18.08.2026 Seite 36

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

110.00 Passagierabfertigungsbereich

111.00 Bereich Terminal A 111.01 Gebäude Terminal A 111.02 Außenanlagen Terminal A 111.05 Anbau Terminal A 111.06 VIP (abgerissen)

112.00 Bereich Rampengerätestation 112.01 Gebäude Rampengerätestation (DHL Gateway) 112.02 Außenanlagen RGS 112.03 Zufahrtsstraße RGS

113.00 Bereich Terminal B 113.01 Gebäude Terminal B 113.02 Außenanlagen Terminal B 113.03 Vorfahrtsstraße Terminal B 113.04 Terminal B* (Erweiterung West) 113.05 Terminal B –Erweiterung Ost- 113.10 Pier und Fluggastbrücken 113.11 Parkplatz P1 / P21 (am Terminal B) 113.12 Parkplatz P3 (am KP1) 113.20 Gepäckhalle 113.21 Gepäckkanal Terminal/Gepäckhalle

114.00 Bereich Terminal Nord 114.01 Gebäude Terminal Nord 114.02 Außenanlagen Terminal Nord 114.03 Vorfahrtsstraße Terminal Nord 114.11 Kurzzeitparkplatz Terminal Nord

115.00 Parkbereich 115.01 Teilfläche Süd-West P4 (alter Parkplatz P5) 115.02 Schneedeponie westl. Betriebsstraßenbrücke (alter P5 an RGS) 115.03 Parkplatz P6 (westlich Terminal B) 115.04 alter Parkplatz P6 –ausgebaut- 115.05 Teilfläche Süd von Parkplatz P5 (alter P8 – Betriebsparkplatz ZB) 115.06 Parkplatz P11 (Vorfahrt ZCI) 115.07 Mitarbeiterparkplatz P9 (Mitarbeiterparkplatz Zentralbereich) 115.08 Parkplatz P10 (Feuerwehrzufahrt VW1) 115.09 Parkplatz P16 (Vorfahrt Terminal B) 115.11 Parkdeck Baufeld 14 – Grüne Mitte (nicht gebaut) 115.12 Parkplatz West (nicht gebaut) 115.13 Trafo Schnelladehub P11 115.20 alter Parkplatz P20 (Nordbereich) 115.21 Parkplatz P15 (Nord -Teilbereich von 115.20-)

116.00 Bereich Zentralgebäude 116.01 Zentrales Check-in 116.02 Mall Süd 116.03 Mall Nord

Stand: 18.08.2026 Seite 37

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

116.04 Vorfahrt Zentrales Check-in 116.05 Zentrale Vorfahrt Süd 116.06 Zentrale Vorfahrt Nord

116.10 Parkhaus Zentralgebäude 116.20 Mietwagencenter Zentralgebäude 116.21 Versorgung / Tankstelle Zentralgebäude

Stand: 18.08.2026 Seite 38

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

120.00 Flugbetriebsflächenbereich

120.10 Peilfunkanlage DFS

121.00 Start- und Landebahnbereich Süd 28 / 10 121.01 Start- und Landebahn 121.02 GP 28 (ausgebaut 2005) 121.03 LLZ 28 (ausgebaut 2005) 121.04 Bereich Befeuerung Ost (ausgebaut 2005) 121.05 GP 10 (ausgebaut 2005) 121.06 LLZ 10 (ausgebaut 2005) 121.07 Bereich Befeuerung West (ausgebaut 2005) 121.08 Bereich Feuerwehrstraßen S / L Bahn (ausgebaut 2005) 121.09 Bereich Grünflächen S / L Bahn 121.10 Reserveempfangsstelle DFS

122.00 Rollbahnbereich Süd 28 / 10 122.01 Rollbahnsystem Süd S3, R2 - R4, V und T (ausgebaut 2005) 122.02 Rollbahnsystem Nord P1 – P5 und N 122.03 Innenzaunstraße 122.04 Elt - Station Süd/Ost (ausgebaut 2005) 122.05 Elt - Station Süd/West (ausgebaut 2005) 122.06 Feuerwehrstraßen LR 28 / 10 (ausgebaut 2005) 122.07 Grünflächen Rollbahnsystem (ausgebaut 2005) 122.08 Landebahnbeobachtungshaus Süd (ausgebaut 2005) 122.09 Lärmschutzschirm 122.10 Löschwasserbehälter Rollbahn R3 (ausgebaut 2005) 122.11 Rollbahnsystem Fracht- und Luftpostvorfeld 122.12. Rollfeldringstraße am FLV 122.13 Delaborationsfläche für Sprengstoff 122.14 Hangar Vorfeld Ost (ausgebaut 2016)

123.00 Start- und Landebahnbereich Nord 26R / 08L 123.01 Start- und Landebahn 123.02 GP 26 R 123.03 LLZ 26 R 123.04 Bereich Befeuerung Ost 123.05 GP 08 L 123.06 LLZ 08 L 123.07 Bereich Befeuerung West 123.08 Bereich Feuerwehrstraßen S / L - Bahn 123.09 Bereich Grünflächen S / L - Bahn

124.00 Rollbahnbereich Nord 26R / 08L 124.01 Rollbrücke West 1 Nord (BAB14) mit Damm Nord (W1) 124.02 Rollbrücke West 2 Nord (BAB14) mit Damm Nord (W2) 124.03 Rollbrücke West 1 Süd (ICE) mit Damm Mitte und Süd 124.04 Rollbrücke West 2 Süd (ICE) mit Damm Mitte und Süd 124.05 Rollbrücke Ost 1 (E7) 124.06 Rollbrücke Ost 2 (E8) 124.10 Rollbahnsystem Nord 26R / 08L 124.11 Elt - Station Nord/Ost

Stand: 18.08.2026 Seite 39

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

124.12 Elt - Station Nord/West 124.13 Feuerwehrstraßen LR 26R / 08L 124.14 Grünflächen Rollbahnsystem 124.15 Innenzaunstraße 124.16 Flugbetriebsflächen Rollwege West 1 und 2 124.17 Flugbetriebsflächen Rollwege Ost 1 und 2 124.18 Feuerwehr Ausbildungszentrum 124.19 DWD - Landebahnbeobachtungshaus Nord 124.20 Betriebsstraße West (Nordbereich) 124.21 Brücke Betriebsstraße West/Nord (BAB14) mit Damm Nord 124.22 Brücke Betriebsstraße West/Süd (ICE) mit Damm Mitte und Süd 124.23 Feuerwehrübungsanlage 124.24 Wartungswege, sonstige befestigte Flächen Rollbahnsystem Nord 124.25 Glatteisfrühwarnsystem 124.31 Enteisungsstation Nord/West (DP 1-2) 124.32 Enteisungsstation Nord/Ost (DP 3-4) 124.33 Schnittgutlagerfläche 124.34 Feuerwache Nord (geplant) 124.40 Betriebsstraße Ost 124.41 Brücke Betriebsstraße Ost

125.00 Bereich Flughafenbegrenzung 125.01 Außenzaun 125.02 Außenzaun Süd 125.03 Außenzaun Nord 125.04 HEZ 28 (ausgebaut 2005) 125.05 HEZ 10 (ausgebaut 2005) 125.06 Container Vogelradar 125.11 HEZ 26 R 125.12 HEZ 08 L 125.13 HEZ 26 L 125.14 HEZ 08 R 125.15 Zaun ZBE

126.00 Vorfeldbereich 1 (ZB) 126.01 Passagiervorfeld APRON 1 126.03 Abstellfläche Bodengeräte Kfz 126.05 Betriebstankstelle 126.06 Rollfeldringstraße Zentralbereich / Süd 126.07 Vorfelderweiterung Ost 126.08 DP Vorfeld Ost (temporär)

127.00 Vorfeldbereich 2 (Süd) 127.01 Passagiervorfeld 9 (ausgebaut 2005) 127.02 Vorfeld GAT (ausgebaut 2005) 127.03 Abfertigungsgebäude GAT (ausgebaut 2005) 127.04 Außenanlagen GAT (ausgebaut 2005) 127.05 Fracht- und Luftpostvorfeld APRON 2 127.06 Elt - Station Süd (ausgebaut 2005) 127.07 Elt- Station KFH (ausgebaut 2005) 127.08 Kontrollpunkt KP 2 127.09 Parkplatz P13 (Mitarbeiterparkplatz Süd, südl.KP2)

Stand: 18.08.2026 Seite 40

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

127.10 Parkplatz P17 (Frachtgebiet Süd) 127.11 Kleinflugzeughalle 1 127.12 Gebäude Luftrettungsdienst und GAT 2 (ausgebaut 2005) 127.13 Technikbasis KFH 127.14 Schneedeponie Apron 2 127.15 Container DHL 127.16 Sanitärcontainer westl. Elt-Station Süd-West 127.17 Sanitärcontainer östl. KFH 1

127.20 APRON 4 (A-E) 127.21 APRON 5 127.22 Flugzeughangar Apron 5 127.23 Lagerhalle (westlich Hangar Apron 5) 127.25 Elt- Station (nicht gebaut) 127.26 Schneedeponie Apron 5 127.27 Schneedeponie Apron 4 127.28 APRON 4 (E-G)

127.30 Bereich Enteisungsfarm Süd 127.31 Schalthaus Enteisungsfarm 127.32 Sozialcontainer Flugzeugenteisung 127.33 Technikcontainer Flugzeugenteisung 127.34 Technikcontainer Flächenenteisung 127.35 Streugutsilos Flächenenteisung 127.36 Stellflächenüberdachung Flugzeugenteisung 127.37 Stellflächenüberdachung Flächenenteisung 127.39 Kontrollpunkt KP 4 127.40 Kehrgutplatz 127.41 Waschplatz Apron 4

127.50 Bereich Enteisungsfarm Süd-Ost 127.51 Sozialcontainer Enteisungsfarm Süd-Ost 127.52 Technik- und Lagercontainer Enteisungsfarm Süd-Ost 127.53 Befüllstation mit Lagertanks Enteisungsfarm Süd-Ost 127.54 Stellflächenüberdachung 1 Enteisungsfarm Süd-Ost 127.55 Stellflächenüberdachung 2 Enteisungsfarm Süd-Ost

128.00 Vorfeldbereich 3 (Nord) 128.01 APRON 3 128.02 Flugzeughangar Apron 3 128.03 Flugzeughangar Maintenance Apron 3 128.04 Frachtabfertigungsgebäude Apron 3 128.05 Elt- Station Apron 3 Ost 128.06 Kontrollpunkt KP 3 128.07 Parkplatz P14 (Betriebsparkplatz Nord) 128.08 Außenanlagen Gebäude 128.09 Containeranlage Hangar Apron 3 (ausgebaut 2022) 128.10 Lagerhalle Hangar Apron 3 –Kalthalle-(ehemals BW-Nr. 122.14) 128.11 Büro- und Sozialcontaineranlage Hangar Apron 3 128.12 ALS Flugzeughangar Apron 3 128.13 Außenanlagen ALS Hangar Apron 3

Stand: 18.08.2026 Seite 41

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

128.20 Erweiterung APRON 3 (Baustufe 1 und 2)

128.30 Baufeld Flugzeugwerft 128.31 Trafostation Baustromversorgung Baufeld Flugzeugwerft 128.32 ELT-Station Flugzeugwerft

129.00 Start- und Landebahnbereich, Rollbahnbereich Süd 26L/08R 129.01 Start- und Landebahn Süd 26L/08R 129.02 GP 26 L 129.03 LLZ 26 L 129.04 Bereich Anflugbefeuerung 26 L 129.10 GP 08 R 129.11 LLZ 08 R 129.12 Bereich Anflugbefeuerung 08 R 129.15 Feuerwehrstraßen SLB Süd 129.16 Bereich Grünflächen SLB Süd 129.17 Innenzaunstraße / Betriebsstraßen

129.50 Rollspange Ost (H5- H11, N) 129.51 Feuerwache Ost 129.55 Rollspange West (H1, H2, K) 129.57 Triebwerksprobelaufstand 129.58 Feuerwache West

129.60 Rollbahnsystem Süd 26L//08R (S, T, V) 129.61 Enteisungsstation DP06 129.62 Enteisungsstation DP07 129.63 Enteisungsstation DP08 129.64 Enteisungsstation DP09 129.65 Enteisungsstation DPxx West (im Lückenschluss TWY V) 129.66 Enteisungsstation DPxx Ost (im Lückenschluss TWY V)

129.70 Elt - Station Süd/ Ost 129.71 Elt - Station Süd/ West 129.72 Elt - Station Süd 129.73 Elt - Station Süd/Ost II 129.75 Feuerwehrstraßen Rollbahnsystem Süd 129.76 Grünflächen Rollbahnsystem 129.77 Lärmschutzwall / Lärmschutzwand

129.80 Glatteisfrühwarnsystem

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

130.00 Zentraler Betriebsbereich 130.01 Grünflächen zentraler Betriebsbereich 130.02 Verkehrsflächen zentraler Betriebsbereich

131.00 Betriebsbereich Bestand ZB 131.01 Flughafenverwaltung 1 131.02 Trafostation Nord (abgerissen) 131.03 Bürogebäude LEJ-CBC 131.04 Zentralstation -alter Bestand- (abgerissen) 131.06 Betriebsgebäude 1 131.11 Gebäude Bodendienste 1 131.12 Betriebswache (abgerissen 1996) 131.13 Zelt (abgerissen) 131.14 Bürocontainer 1 131.15 Gebäude Bodendienste 2 131.16 Sozialcontainer PortGround 131.21 Ringeltaube (abgerissen 2005) 131.22 Anbau LSG (abgerissen 2018) 131.25 Behördenzentrum (geplant) 131.26 Kontrollpunkt KP 1 (ausgebaut 2010) 131.27 Kontrollpunkt KP 1 (Neubau 2010) 131.31 Bürocontainer 2 (abgerissen 2008) 131.91 BE Fa. Bögl (abgerissen)

132.00 Bereich flughafentechnische Betriebe (FHTB) 132.20 BHKW I einschl. Pufferspeicher 132.21 E- Station ZB 132.22 BHKW II (geplant) 132.23 Tankdienste ZB (geplant) 132.25 Fahrzeug- und Gerätehalle (Baujahr 2011) 132.26 Waschstraße (Baujahr 2011) 132.28 Betriebsgebäude 2 (Baujahr 2011) 132.29 Baustelleneinrichtungscontainer 4 (abgerissen 2016) 132.30 Tankstelle Fahrzeug- und Gerätehalle (Baujahr 2011) 132.40 Zentrale Baustelleinrichtung ZB (Bürocontainer 5) 132.50 Tanklager 132.51 E- Station Tanklager

134.00 Fracht- und Wartungsbereich 134.10 Frachtzentrum 134.20 Wartungszentrum I 134.30 Wartungszentrum II

136.00 Bereich Bodendienste

136.02 Parkplatz P2 (am Vorfeld Ost) 136.03 Kleinflugzeughalle / General Aviation Terminal (geplant 2023) 136.04 Außenanlagen Kleinflugzeughalle / General Aviation Terminal (geplant 2023)

Stand: 18.08.2026 Seite 43

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

140.00 Südlicher Betriebsbereich SBB 140.01 Grünflächen südlicher Betriebsbereich 140.02 Verkehrsflächen südlicher Betriebsbereich 140.03 befestigte Flächen südlicher Betriebsbereich

141.00 Betriebsbereich Bestand SBB (ausgebaut 2005) 141.01 Techn. Gebäude (ausgebaut 2005) 141.02 Container Flächenenteisung 141.10 Zufahrtsstraße FSZ (ausgebaut 2005)

142.00 Bereich Betriebshof Süd / Ost 142.01 Funktions- und Wirtschaftsgebäude Süd (alt: FW Süd) 142.02 Mehrzweckhalle 1

142.11 Mehrzweckhalle 9 142.12 Enteisungsmittel – Silo (ausgebaut 2010) 142.13 Werkstattgebäude TV 142.14 Lagerhalle TV 142.15 Betriebsstraße Süd (Betriebshof Südost) 142.16 KP 3.1 (abgerissen 2006) 142.17 KP 3.2 (abgerissen 2006) 142.18 Öllager MZH 9 142.19 Betriebstankstelle Süd mit Waschstraße

142.20 Bürogebäude Süd 142.21 Bürogebäude Süd –Außenanlagen- 142.22 Parkplatz P12 (BG Süd) 142.23 Garage Bundespolizei

142.30 Büro- und Funktionsbereich Süd –BFS- 142.31 Bürogebäude BFS (erbaut 2022) 142.32 Funktionsgebäude BFS (erbaut 2022) 142.34 Außenanlagen Bereich BFS (erbaut 2022)

143.00 Bereich Fracht und Wartung (Frachtzentrum Süd) 143.01 World Cargo Center 1 143.02 Airport Logistik Center (Logistikhalle Süd) (ausgebaut 2025) 143.03 Bürocontainer Frachtzentrum Süd (ausgebaut 2025) 143.04 Bürogebäude Süd 2 143.05 Airport Logistik Center ALC Süd Interim – Halle (ausgebaut 2025) 143.06 ALC Süd Interim – Büroanbau (ausgebaut 2025) 143.07 ALC Süd Interim – Sozialgebäude (ausgebaut 2025) 143.08 ALC Süd Interim – Pförtnergebäude (ausgebaut 2025) 143.09 Hundezwinger (geplant 2022)

143.15 LFZ Baufeld 4 - Lagerhalle 1 Weerts 143.16 LFZ Baufeld 5 - Lagerhalle 2 Weerts

Stand: 18.08.2026 Seite 44

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

144.00 Erschließung Fracht und Wartung (Frachtzentrum Süd)

144.11 Allgemeine Verwaltung 144.15 Anschlussgleis Luftfrachtzentrum 144.20 Straßenanbindung Luftfrachtzentrum

145.00 Bereich Logistik Süd 145.01 DHL WH 1 Cargo 1 145.02 DHL WH 2, Cargo 2 einschl. Brücke 1 145.03 DHL Nebengebäude 12 145.04 LKW- Andockrampe 145.05 Pförtnergebäude West (ausgebaut 2026) 145.06 Grünflächen Logistikbereich 145.07 DHL WH 2, Cargo 3 einschl. Brücke 2 145.08 befestigte Flächen Logistikbereich 145.09 ULD-Stacker eischl. Technikgeb., Trafo, Sprinklergeb.

145.10 Anschlussgleis 145.11 Brückenbauwerk Anschlussgleis 145.12 Frachtbahnhof (LUB, DB AG) 145.13 DHL WH 1 Officegebäude 145.14 Elt - Station Apron 4 einschl. Container 145.15 Bündelfunkmast 145.16 Mehrzweckgebäude NG 11 DHL 145.17 Bediencontainer (LUB) 145.18 BSH 1 Technik LST (LUB) 145.19 Schalthaus LUB (DB AG)

145.20 Straßenanbindung Frachtbereich 145.21 Parkplatz Frachtbereich 145.24 Leercontainerterminal (LCT) / Tankstelle (LCT) 145.25 BSH 2 Technik USV (LUB) 145.26 Netzersatzanlage (LUB) 145.27 Aufenthaltscontainer PG (LUB) 145.28 Aufenthaltscontainer Emons (LCT) 145.29 Trafo (LUB) 145.30 Aufenthaltscontainer PG (LUB)

145.31 Shelter 1 145.32 Shelter 2 145.33 Shelter 3 145.34 Shelter 4 145.35 Shelter 5 145.36 Shelter 6 145:37 Shelter 7 145.38 Shelter 8 145.39 Shelter 9 (GSE-Shelter)

145.41 Sozialgebäude 1 145.42 Sozialgebäude 2 145.43 Sozialgebäude 3 145.44 Sozialgebäude 4

Stand: 18.08.2026 Seite 45

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

145.45 Sozialgebäude 5 145.46 Sozialgebäude 6 145.47 Sozialgebäude 7 145.48 Sozialgebäude 8 145.49 Sozialgebäude 9 (Staff-Shelter)

145.50 Flugzeugwartung 145.51 Simulationskammer 145.52 Luftfahrt-Ausbildungszentrum DHL 145.53 Bufferfläche West 145.54 Buffer West, Gebäude

145.60 Tanklager 145.61 Zufahrt Tanklager 145.68 Bufferfläche Ost 145.69 Bufferfläche Ost, Gebäude

145.70 Stützwand / Gabionenwand

145.80 Veterinäre Grenzkontrollstelle (VGS) 145.81 Verteilstation envia 145.82 Quarantänestall

148.00 Baustelleneinrichtungen Süd

149.00 Baustelleneinrichtung SLB Süd 26L/08R

Stand: 18.08.2026 Seite 46

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

150.00 Nördlicher Betriebsbereich NBB

151.00 Bereich Logistik Nord

152.00 Bereich 2

153.00 Bereich 3

155.00 Zentrale Baustelleneinrichtung 155.01 Bürocontainer 3 155.02 E - Station ZBE 155.03 Außenbereich ZBE 155.04 E- Station P20 155.05 Zentrale Baustelleneinrichtung Bürocontainer 4 (versetzt nach 132.29)

156.00 Baustelleneinrichtungen Nord 156.01 Baustelleneinrichtungsfläche 1 156.02 Trafo Baustelleneinrichtung 1 Nord

Stand: 18.08.2026 Seite 47

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

160.00 Verwaltungs- und Besucherbereich

161.00 Bereich Flughafenverwaltung 161.01 Flughafenverwaltung neu 1. BA 161.02 Parkplatz P4 (Zentralbereich West) 161.03 Flughafenverwaltung neu 2. BA 161.05 Flughafenverwaltung neu 3. BA 161.10 Messepavillon

162.00 Bereich Grüne Mitte 162.01 See

164.00 Bereich Dienstleistungen / Innovationscampus 164.01 Hotel 164.02 Airport- Eventpark 164.03 Waschstraße 164.04 Technikzentrale Innovationscampus 164.11 Dienstleistung 1 164.12 Dienstleistung 2 164.13 Dienstleistung 3 164.14 Dienstleistung 4 164.15 Dienstleistung 5 164.21 Dienstleistungsbüro 1 164.22 Dienstleistungsbüro 2 164.30 Parkplatz P7 temporär (östl. grüne Mitte)

Stand: 18.08.2026 Seite 48

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

170.00 Landverkehrsbereich 170.01 Grünflächen Zentralbereich 170.02 Grünflächen Nordbereich

171.00 Bereich Straßenanbindung Zentralbereich 171.01 Ostspange Zentralbereich (Verlauf S3) 171.02 Westspange Zentralbereich 171.03 Straßenhaupttrasse Zentralbereich 171.04 Betriebsstraßen West Zentralbereich

172.00 Bereich Bahnanschluss 172.01 Übergang Bahnsteig Süd 172.02 Übergang Bahnsteig Nord

173.00 Bereich Straßenanbindung Nordbereich 173.01 Erschließungsstraße Nordbereich 173.02 Landseitige Straßenanbindung Apron 3

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

180.00 Airport Gewerbegebiete

181.00 Airport Gewerbegebiet A Nördlicher Bierweg 181.10 Erschließung Gewerbegebiet A Nördlicher Bierweg

181.15 GE A, Baufeld 1 östlich 181.16 GE A, Baufeld 1 westlich

181.20 GE A, Baufeld 2 östlich 181.21 GE A, Baufeld 2 westlich

181.25 GE A, Baufeld 3 östlich 181.26 GE A, Baufeld 3 westlich

181.30 GE A, Baufeld 4

182.00 Airport Gewerbegebiet B 183.00 Airport Gewerbegebiet C 184.00 Airport Gewerbegebiet D

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

200.00 Haupttrassen im Flughafengelände

210.00 Haupttrassen Wasserversorgung (Trink- und Löschwasser)

211.00 Haupttrassen Wasserversorgung (Bestand) 211.01 Haupttrasse Trinkwasserleitung 211.02 Haupttrasse Löschwasserleitung Rollbahn u. SLB Süd

211.11 Haupttrasse Elbaue-Ostharz Bestand 211.20 Zisternen FBB Süd (ausgebaut)

212.00 Haupttrassen Wasserversorgung ZBB 212.01 Umverlegung Hauptleitungen (Elbaue / Ostharz) 212.02 Wasserübernahmestation ZB 212.03 Haupttrasse Trinkwasser Zentralbereich 212.04 Haupttrasse Löschwasser Zentralbereich 212.05 Löschwasserleitung RRB- Zentralbereich 212.06 Löschwasserleitung Tanklager Zentralbereich

213.00 Haupttrassen Wasserversorgung SBB 213.01 Haupttrasse Wasserversorgung Betriebshof Süd / Ost 213.02 Löschwasserbehälter Süd / Ost 213.03 Haupttrasse Wasserversorgung Luftfrachtzentrum 213.07 Wasserversorgung Cargo 2 und 3

213.10 Haupttrasse Wasserversorgung Zentralbereich- SBB 213.11 Trinkwasserversorgung Triebwerksprobelaufstand

213.20 Haupttrasse Wasserversorgung SLB 26L/08R 213.21 Trinkwasserzubringerleitung 213.22 Löschwasserleitung SLB 26L/08R 213.23 Trinkwasserversorgung Bereich Kabelske 213.24 Trinkwasserversorgung Veterinäre Grenzkontrollstelle 213.25 Trinkwasserversorgung Feuerwache Ost 213.26 Trinkwasserversorgung Feuerwache West

214.00 Haupttrassen Wasserversorgung NBB 214.01 Trinkwasserzubringerleitung NNB 214.02 Umverlegung Trinkwasserleitung 214.03 Löschwasserringleitung 214.04 Trinkwasserversorgung ZBE 214.05 Trinkwasserversorgung Tower 214.06 Wasserversorgung BW-Nr. 124.18 und 124.19 214.07 Wasserversorgung Apron 3

214.10 Löschwasserleitung Feuerwehrübungsanlage

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

220.00 Haupttrassen Entwässerungssystem

221.00 Haupttrassen Entwässerung Flugbetriebsbereich (FBB) Süd 221.01 Haupttrasse Entwässerung Kalter Born Bestand (SLB; Rollbahnen R4, V)

221.11 Haupttrasse Entwässerung Kabelske Bestand (SLB; Rollbahnen S3, R2, R3, V, T) 221.12 LFA Süd- Ramp (ausgebaut 2005) 221.13 Regenklärbecken Kabelske Bestand 221.14 Regenrückhaltebecken Kabelske Bestand (alte Vorflut)

221.20 Haupttrassen Entwässerung Kabelske Erweiterung 221.21 Haupttrassen Entwässerung Ramp 1, Rollb.P1-P3, N 221.22 Schalthaus Entwässerung Kabelske (ausgebaut 2006) 221.23 Regenklärbecken/Enteisungswasserstapelbecken Kabelske 221.24 Regenwasserweiche Mulden- Rigolen-Sammler Kabelske 221.25 Drainagesammler Rohrbündeltrassen SLB (Kabelske) 221.26 Drainagesammler Ramp 1, Rollbahnen P1, P2, N 221.27 Drainagesammler Rollbahnen S3, T 221.28 Drainagesammler Rohrbündeltrasse 10 221.29 Entwässerung Mulden- Rigolen- Systeme südliche Westrandstraße

221.30 Haupttrassen Entwässerung Kalter Born Erweiterung 221.31 Regenklärbecken Ost (Kalter Born) (ausgebaut 2005) 221.32 Regenrückhaltebecken Ost (Kalter Born) (ausgebaut 2005) 221.33 Haupttrassen Rollbahnentwässerung N, P4, P5 (Kalter Born) 221.34 Drainagesammler Rollbahn N, P4, P5 (Kalter Born) 221.35 Drainagesammler Rohrbündeltrassen SLB (Kalter Born) 221.36 Drainagesammler Rohrbündeltrassen Rollbahn N (Kalter Born) 221.37 Schmutzwasserdruckleitung Kalter Born (ausgebaut) 221.38 Schalthaus Entwässerung Kalter Born (ausgebaut 2005)

221.40 Entwässerungseinrichtungen Bereich Rollbahn W1 (südl. Rollbrücke West 1 Süd) 221.41 Schlitzrinnensammler Rollbahn W1 221.42 Schlitzrinnenabläufe W1 221.43 Einmündungspunkte von Stichleitungen SRS W1 221.44 M / R / Drainage- Sammler Rollbahn W1 beidseits 221.45 Einmündungspunkte von Stichleitungen MR/DS W1 beidseits 221.46 M / R - Erdbauwerke Rollbahn W1 beidseits 221.47 Entwässerung Tanklager (südlich Rollbrücke West 1 Süd)

221.50 Entwässerungseinrichtungen Bereich Rollbahn E8 (südl. Rollbrücke Ost 2) 221.51 Schlitzrinnensammler Rollbahn E8 221.52 Schlitzrinnenabläufe Rollbahn E8 221.53 Einmündungspunkte von Stichleitungen, SRS E8 221.54 M / R / Drainage- Sammler Rollbahn E8 beidseits 221.55 Einmündungspunkte von Stichleitungen MR/DS E8 beidseits 221.56 M / R Erdbauwerke Rollbahn E8 beidseits 221.57 Regenklärbecken Ost 2

221.60 Schmutzwasser Betriebsbereich Süd 221.61 Haupttrasse Entwässerung Triebwerksprobelauf 221.62 Drainagesammler Triebwerksprobelauf

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

221.70 RRB Kabelske Erweiterung 221.71 Rechenbauwerk Kabelske (am Auslauf) 221.72 Pumpwerk Kabelske (am Auslauf) 221.73 Auslaufbauwerk Kabelske 221.74 Regenüberlauf Kabelske 221.75 Regenklärbecken Kabelske Erweiterung 221.76 RRB Kabelske 2 221.77 Schalthaus Entwässerung Kabelske 2 221.78 Schmutzwasserdruckleitung Kabelske 221.79 Schmutzwasserpumpwerk Kabelske 221.80 Probeentnahmestelle Kabelske

221.81 Verteilerbauwerk Mulden- Rigolen- Sammler Kabelske

221.97 Schmutzwasser- Sammeltank Triebwerksprobelaufstand 221.98 LFA Ramp 1, Rollbahnen P1- P4, N 221.99 Flugzeugfäkalienbehälter

222.00 Haupttrasse Entwässerung Zentralbereich ZBB 222.21 Haupttrasse Entwässerung ZBB + Widerlager 222.22 Schalthaus Entwässerung ZB 222.23 Regenklärbecken ZB 222.24 Regenrückhaltebecken ZB 222.25 Abwasserpumpstation ZB 222.26 Abwasser ZB 222.27 Regenüberlauf ZB 222.28 Erweiterung Regenklärbecken ZB 222.29 Enteisungswasserstapelbecken ZB

222.30 Haupttrasse Entwässerung RW ZB 222.31 Hauptsammler RW Nordtrasse (P4, Zentralgebäude) 222.32 Mitteltrasse RW (BHKW, Terminal B, P1, P2) 222.33 Südtrasse RW Ramp West 222.34 Entwässerung Betriebsbereich Bestand 222.35 Regenrückhaltebecken Vorfeld Ost 222.36 Regenklärbecken Vorfeld Ost 222.37 Entwässerung P7 222.39 LFA Ramp West

222.40 Haupttrasse Entwässerung Drainage ZB 222.41 Drainage Zentralbereich –nicht eingebunden- 222.42 Drainage Terminal B 222.44 Drainage Betriebsbrücke West 222.46 Entwässerung Mulden- Rigolen- Systeme nördliche Westrandstraße

222.50 Haupttrasse Entwässerung SW ZB 222.51 Haupttrasse Entwässerung SW Tanklager ZB 222.52 LFA Feuerwache West 222.53 LFA Fahrzeug- und Gerätehalle 222.54 Waschwasserrückgewinnungsanlage FuG-Halle

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

222.60 Entwässerung Innovationscampus INC 222.61 bis 222.72 Regenrückhaltebecken INC 222.73 Mulde / Rigole Erdbauwerke INC 222.74 Schachttrasse Regenwasser INC 222.75 Schachttrasse Schmutzwasser INC 222.76 Zisterne 1 INC

223.00 Haupttrasse Entwässerung SBB 223.10 Haupttrasse Entwässerung Betriebshof Süd / Ost 223.20 Haupttrasse Regenwasser Betriebshof Süd / Ost 223.21 Regenwasser – Rückhaltebecken 223.22 Regenwasser – Pumpwerk 223.23 LFA Oberflächenentwässerung Betriebstankstelle Süd 223.29 Drainage SBB – nicht eingebunden

223.30 Haupttrasse Schmutzwasser Betriebshof Süd / Ost 223.31 Schmutzwasser – Pumpstation 223.32 Sammelgrube Funktions- und Wirtschaftsgebäude Süd 223.33 LFA Waschwasser Betriebstankstelle Süd mit Waschhalle

223.40 Haupttrassen Entwässerung Fracht- und Luftpostvorfeld

223.50 Haupttrassen Entwässerung Luftfrachtzentrum 223.51 Haupttrasse RW Luftfrachtzentrum 223.52 Haupttrasse SW Luftfrachtzentrum 223.53 Schlitzrinnensammler LFZ Süd 223.54 Schlitzrinnenabläufe LFZ Süd 223.55 Einmündungspunkte von Stichleitungen SRS 223.56 MR / Drainagesammler LFZ Süd 223.57 Einmündungspunkte von Stichleitungen MR/DS LFZ Süd 223.58 Mulde/Rigole Erdbauwerke LFZ Süd 223.59 Schmutzwasserpumpwerk LFZ Süd 223.60 Schmutzwasserdruckleitung LFZ Süd 223.61 Regenwasser- Rückhaltebecken LFZ Süd 223.62 LFA Luftfrachtzentrum Süd 223.63 Regenwasser- Pumpwerk WCC 223.64 Regenwasser- Staukanal WCC 223.65 Verdunstungsbecken LFZ Süd einschl. Drainagen

223.70 Haupttrasse Schlitzrinnensammler Logistik 223.71 Schachttrasse Schlitzrinnensammler Logistik 223.72 Schlitzrinnenabläufe RW/ EW Logistik 223.73 Einmündungspunkte Stichleitungen Logistik 223.74 Kabelschachtentwässerung Logistik 223.75 Drainage Logistik

223.80 Dachwassersammler Logistik / Wartung 223.81 Schachttrasse Entwässerung Tanklager / veterinäre Grenzkontrollstelle 223.82 Schmutzwasser – Sammeltank Veterinäre Grenzkontrollstelle

224.00 Haupttrassen Entwässerung NBB 224.10 Haupttrassen Entwässerung RW

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

224.11 Entwässerung Straßen 224.12 Entwässerung /Rigolen Außenanlagen Apron 3 224.13 Entwässerung FW - Gebäude Nord (mit Schlammfang + RKB) 224.14 Entwässerung FW - Gebäude Nord (Einmündungspunkte Stichleitungen) 224.15 Entwässerung Besucherzentrum 224.16 Sicherheits- Auffangbecken Feuerwehrübungsanlage 224.17 Schlammfang Feuerwehrübungsanlage 224.18 Löschwasserpumpenschacht Feuerwehrübungsanlage 224.19 Löschwassersammelbecken Feuerwehrübungsanlage

224.20 Haupttrassen Entwässerung Dachflächen Terminalbereich 224.21 Entwässerung Mall / Check- In / Parkhaus (nördliche Entwässerung) 224.22 Entwässerung alter P20 224.24 RW-Kanäle Zentrale Baustelleneinrichtung (ZBE) 224.25 Regenrückhaltebecken, Zu- und Ableitungen BE-Fläche Nord 224.26 Dachwassersammler 224.27 Entwässerung Dachflächen Gebäude Apron 3

224.30 Haupttrassen Schmutzwasser 224.31 Schmutzwasser Terminal 224.32 Schmutzwasser Tower 224.33 Schmutzwassersammler nördlich der A 14 224.34 Schmutzwasser FW - Gebäude Nord 224.35 Schmutzwasser Besucherzentrum 224.36 Kleinkläranlage bei BW-Nr. 124.18 (Baujahr 2011) 224.37 Schmutzwasser-Pumpststation Feuerwache Nord (Baujahr 2023)

224.40 „Kursdorfer Ableiter“ RW / MW

224.44 SW-Kanäle Zentrale Baustelleneinrichtung (ZBE) 224.45 Kleinbelebungsanlage (KBA) ZBE 224.46 Pilotanlage Verregnung Enteisungswasser 224.50 Schmutzwasser Vorfeld Apron 3/ Hangar 224.51 Schmutzwasser Hangar Apron 3 224.52 Sammler Betriebsabwasser und Schlammfang Hangar Apron 3 224.53 LFA Hangar Apron 3 224.54 Hebewerk Hangar Apron 3

225.00 Haupttrassen Entwässerung Flugbetriebsbereich (FBB) Nord 225.10 Haupttrassen Schlitzrinnensammler 225.11 Schlitzrinnensammler RW/EW Rollwege (Schachttrasse) 225.12 Schlitzrinnensammler RW/EW SL-Bahn (Schachttrasse) 225.13 Schlitzrinnenabläufe 225.14 Einmündungspunkte von Stichleitungen SRS 225.15 Schlitzrinnensammler Rollkorridore RW / EW 225.16 Schlitzrinnensammler Parkpositionen RW / EW / BW 225.17 Regenüberlauf Rollbrücke Ost 1 Nord (E7) 225.18 Schlitzrinnensammler Apron 3

225.20 Haupttrassen Mulden - Rigolensammler West (Markgraben) 225.21 Schachttrasse M / R Sammler *) West (Markgraben) 225.22 Einmündungspunkte von Stichleitungen - MRS West

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

225.23 M R -Erdbauwerke West 225.24 M R/ Drainage-Sammler (südl. Rollbrücke West1 Nord) 225.25 Einmündungspunkte von Stichleitungen MR/DS (südl. RB West1 Nord) 225.26 M R - Erdbauwerke (südl. Rollbrücke West1 Nord)

225.30 Haupttrassen Mulden - Rigolensammler Nord (Strengbach) 225.31 Schachttrasse M / R Sammler *) Nord südlich Rollweg Süd 225.32 Schachttrasse M / R Sammler *) Nord beidseits Rollweg Nord 225.33 Schachttrasse M / R Sammler *) Nord beidseits SL-Bahn 225.34 Schachttrasse M / R Sammler *) Nord südlich Nord¬zaun 225.35 M / R –Erdbauwerke, Nord südlich Rollweg Süd 225.36 M / R –Erdbauwerke, Nord beidseits Rollweg Nord 225.37 M / R -Erdbauwerke Nord beidseits SL-Bahn 225.38 M / R -Erdbauwerke Nord südlich Nordzaun 225.39 Einmündungspunkte von Stichleitungen - MRS Nord

225.40 Haupttrassen Mulden - Rigolensammler Ost (Lober) 225.41 Schachttrasse M / R Sammler *) Ost (Lober) 225.42 Einmündungspunkte von Stichleitungen - MRS Ost 225.43 M / R -Erdbauwerke Ost

225.50 Haupttrassen Sammler Enteisungsstationen EFW 225.51 Sammler Enteisungsstation Ost 225.52 Sammler Enteisungsstation West 225.53 Enteisungswasserstapelbecken DP02

225.60 Haupttrassen RW Abfangsammler + Felddrainagen 225.61 Pumpstation RW Abfangsammler + Felddrainagen 225.70 Nordspeicher und Messstelle Strengbach 225.75 Probeentnahmestelle Gerbisdorfer Graben *) einschließlich Sammler zur Kabelschachtentwässerung

226.00 Einleitungsbereich Markgraben (Nordbahn) 226.01 Schalthaus Entwässerung Markgraben

226.10 Regenüberlaufbauwerke und Zulaufleitungen 226.11 Schlitzrinnen- / Enteisungswasser 226.12 Vorfeldwasser 226.13 Straßenwasser Landseite

226.20 Entwässerung Apron 3 226.21 Regenüberlauf Apron 3 226.22 LFA 1 Apron 3 226.23 LFA 2 Apron 3 226.24 Regenklärbecken Apron 3

226.30 Enteisungswasserbecken, Regenklärbecken, Schlammleitungen 226.31 Schlitzrinnenwasser 226.32 Vorfeldwasser 226.33 Straßenwasser Landseite

226.40 Regenrückhaltebecken, Zu- und Ableitungen, Verteilbauwerke

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

226.41 RRB 1 mit Zuleitungen und Verteilbauwerk 1 226.42 RRB 2 mit Zuleitungen und Verteilbauwerk 2 226.43 RRB 3 mit Zuleitung 226.44 RRB - Ableitungen u. Hochwasserentlastungen (z.B. Geländespeicher West)

226.50 Haupttrassen SW/EW 226.51 Zuleitungskanäle EW 226.52 SW/EW-Pumpstation 226.53 SW/EW-Druckleitung

226.70 Offene Gräben und Messstellen 226.71 Markgraben-Ersatzverrohrung 226.72 Offener Ableitungsgraben 226.73 Messstelle Markgraben

226.91 Schacht Markgraben

227.00 Entwässerung SLB Süd 26L/08R einschl. RW 227.20 Haupttrasse Schlitzrinnensammler Kabelske 227.21 Schachttrasse Schlitzrinnensammler Rollwege 227.22 Schlitzrinnenabläufe Rollwege 227.23 Einmündungspunkte Stichleitungen SRS Rollwege 227.25 Schachttrasse Schlitzrinnensammler SLB 227.26 Schlitzrinnenabläufe SLB 227.27 Einmündungspunkte Stichleitungen SRS SLB 227.28 EW Pumpstation/Weiche DP06; Schachttrasse DP06, DP07, DP08 227.29 LFA Apron 2

227.30 Haupttrasse Schlitzrinnensammler Kalter Born 227.31 Schachttrasse Schlitzrinnensammler Rollwege 227.32 Schlitzrinnenabläufe Rollwege 227.33 Einmündungspunkte Stichleitungen SRS Rollwege 227.35 Schachttrasse Schlitzrinnensammler SLB 227.36 Schlitzrinnenabläufe SLB 227.37 Einmündungspunkte Stichleitungen SRS SLB 227.38 LFA Schneedeponie Apron 4/5 227.39 Regenüberlauf Rollbrücke Ost 1 Süd (E7)

227.40 Regenüberlauf Standplatz AN124 227.41 LFA Standplatz AN124 227.42 Messschacht Standplatz AN124 227.43 EW Pumpstation/Weiche DP07 227.44 EW Pumpstation/Weiche DP08 227.45 Entwässerung Abstellfläche östlich APRON 2 227.46 Enteisungswasserweiche Abstellfläche östlich APRON 2 227.47 Regenüberlauf Abstellfläche östlich APRON 2 227.48 Schlammfang Abstellfläche östlich APRON 2 227.49 Leichtflüssigkeitsabscheider Abstellfläche östlich APRON 2

227.50 Haupttrasse Mulden- Rigolen-Sammler Kabelske 227.51 Schachttrasse Mulden-Rigolen-Sammler Rollwege

Stand: 18.08.2026 Seite 57

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

227.52 M- R Erdbauwerke Rollwege 227.53 Einmündungspunkte Stichleitungen MRS Rollwege 227.54 Schachttrassen Drainage Rollwege 227.55 Schachttrasse Mulden-Rigolen-Sammler SLB 227.56 M- R Erdbauwerke Einmündungspunkte 227.57 Stichleitungen MRS SLB 227.58 Schachttrassen Drainage SLB 227.59 Schachttrasse Mulden-Rigolen- / Drainagesammler Rollwege 227.60 Haupttrasse Mulden- Rigolen-Sammler Kalter Born 227.61 Schachttrasse Mulden- Rigolen- Sammler Rollwege 227.62 M- R Erdbauwerke Rollwege 227.63 Einmündungspunkte Stichleitungen MRS Rollwege 227.64 Schachttrassen Drainage Rollwege 227.65 Schachttrasse Mulden- Rigolen- Sammler SLB 227.66 M- R Erdbauwerke SLB 227.67 Einmündungspunkte Stichleitungen MRS SLB 227.68 Schachttrassen Drainage SLB 227.69 Schachttrasse Mulden- Rigolen- Sammler Rollwege (Fortsetzung von 227.61)

227.70 Gebietsentwässerung Süd- West 227.71 Schachttrasse Mulden- Rigolen- Sammler 227.72 M- R Erdbauwerke 227.73 Einmündungspunkte Stichleitungen MRS 227.74 Schachttrassen Drainage

227.80 Gebietsentwässerung Süd- Ost 227.81 Schachttrasse Mulden- Rigolen- Sammler 227.82 M- R Erdbauwerke 227.83 Einmündungspunkte Stichleitungen MRS 227.84 Schachttrassen Drainage 227.85 Schachttrassen Drainage Erweiterung Apron 4 E-G

227.90 sonstige Entwässerungstrassen 227.91 Entwässerung Betriebsstraßen / Innenzaunstraße 227.92 Regenwasserverteilbauwerk Feuerwache Ost 227.93 Haupttrasse Abwasser Feuerwache Ost 227.94 LFA Feuerwache Ost 227.95 Abwasserhebeanlage Feuerwache Ost

228.00 Einleitungsbereich Kalter Born 228.10 Regenüberlaufbauwerke und zugeordnete Haltungen 228.11 Schlitzrinnenwasser 228.15 Vorfeldwasser Logistik Ost 228.16 Vorfeldwasser Logistik West

228.20 Schlammfänge, LFA, zugeordnete Haltungen 228.21 LFA-Anlage Logistik Ost (Apron 4E) einschl. RÜ, VBW 228.22 LFA-Anlage Logistik West (Apron 4A-D) einschl. RÜ, VBW 228.23 Sammler 228.24 LFA-Anlage Leercontainerterminal am LUB 228.25 Regenwasser- Pumpwerk Leercontainerterminal am LUB 228.26 Schmutzwasser - Pumpwerk Leercontainerterminal LUB

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

228.30 Geländespeicher Süd mit Bauwerken und zugeordneten Haltungen 228.31 Schalthaus Entwässerung Kalter Born 228.32 Regenüberlauf Kalter Born 228.33 RKB Kalter Born 228.34 Verteilerbauwerk Kalter Born 228.35 Regenrückhaltebecken Kalter Born 228.36 Mess- und Drosselbauwerk Kalter Born 228.37 Auslaufbauwerk Kalter Born 228.38 Probeentnahmestelle Kalter Born 228.39 Regenklärbecken Kalter Born Nord (geplant) 228.40 Auslaufbauwerk RRB Kalter Born in Luppe-Leitung 228.41 Einbindebauwerk RRB Kalter Born in Luppe-Leitung 228.42 Abwasserweiche RRB Kalter Born Nord (geplant) 228.43 Schalthaus Regenklärbecken Kalter Born Nord (geplant)

228.51 Dachwassersammler Bereich Hangar 228.52 Straßenentwässerung Bereich Hangar 228.53 Schachttrasse SW Bereich Hangar 228.54 SW-Druckleitung Shelterentwässerung APRON 4

228.61 Dachwassersammler Bereich Warehouse 1 und 2 228.62 Straßenentwässerung Bereich Warehouse 1 228.63 Schachttrasse SW Bereich Warehouse 1 und 2 228.64 Regenwasserzisterne Warehouse 1 228.65 LFA Straßenentwässerung 228.66 Straßenentwässerung Bereich Warehouse 2 228.67 Regenwasserzisterne Warehouse 2

228.70 Waschwasser-Aufbereitungsanlage 228.71 WAW-Sammler und WAW-Weiche 228.72 WAW-Ableitungen 228.73 Flotationsanlage

228.80 Direkteinleiter Kalter Born 228.81 Sickerleitung Stützwand 228.82 Quellfassung Kalter Born 228.83 Beckendrainage Kalter Born 228.84 Entwässerung Straßenanbindung Logistik 228.85 Drainage Straßenanbindung Logistik 228.86 Entwässerung Gleisanlagen / LUB / Kesselwagenentladung 228.87 RW-Druckleitung Kalter Born

228.90 Haupttrassen EW / SW 228.91 SW / EW - Druckleitung FBB Süd 228.92 SW / EW – Pumpstation 228.93 Pumpstation Nord Kehrgutplatz 228.94 Pumpstation Süd Kehrgutplatz 228.95 LFA Waschplatz Apron 4E 228.96 EW Pumpstation/Weiche DPZ5 228.97 EW Pumpstation/Weiche DPZ3, DPZ4, DP09

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

228.98 EW Pumpstation/Weiche DPZ1, DPZ2 228.99 EW Pumpstation Recycling-Anlage

229.00 Einleitungsbereich Kalter Born 2 229.10 nicht zuordenbare Entwässerungstrassen Südbereich (südlich BAB 14) 229.20 nicht zuordenbare Entwässerungstrassen Nordbereich (nördlich BAB 14)

229.30 Regenwasser –Bauwerke und Haltungen- Erweiterung Apron 4 E-G 229.31 Schlitzrinnensammler Apron 4E-G 229.32 Regenüberlauf Apron 4E-G 229.33 Rechenbauwerk Apron 4E-G 229.34 Leichtflüssigkeitsabscheider Apron 4E-G 229.35 Regenwassersammler Apron 4E-G

229.40 Enteisungswasser –Bauwerke und Haltungen- Erweiterung Apron 4 E-G 229.41 Enteisungswasserweiche 1 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.42 Enteisungswasserweiche 2 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.43 Enteisungswasserweiche 3 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.44 Enteisungswasserweiche 4 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.45 Enteisungswasserweiche 5 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.46 Enteisungswasserweiche 6 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.47 Enteisungswasserweiche 7 einschl. Haltungen (DPxx, DPxx) 229.48 Enteisungswasserpumpwerk Apron 4 E-G 229.50 Enteisungswasser – Verteilbauwerk Apron 4 E-G 229.51 Schmutzwasser- Haupttrassen Apron 4 E-G 229.52 Enteisungswasserstapelbecken Apron 4 E-G 229.53 Schmutzwasserpumpwerk und –druckleitung Apron 4 E-G

Stand: 18.08.2026 Seite 60

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

230.00 Haupttrassen Gasversorgung

231.00 z. Zt. nicht vergeben

232.00 Haupttrassen Gasversorgung Zentralbereich 232.01 Gasübernahmestation Zentralbereich 232.02 Gastrasse Ü-Station /BHKW 232.03 Gastrasse BHKW - westl. ZB 232.04 Gastrasse einschl. -tank Feuerwache Ost 232.05 Flüssiggastank einschl. Leitungen FuGH

233.00 Haupttrasse Gasversorgung SB 233.01 Haupttrasse Gasversorgung Betriebshof Süd / Ost 233.02 Haupttrasse Gasversorgung Luftfrachtzentrum 233.03 Haupttrasse Gasversorgung Logistik 233.04 Gastrasse einschl. –tank Veterinäre Grenzkontrollstelle 233.05 Gasregelstation Süd – südl. Tor 72

233.10 Haupttrasse Gasversorgung SLB Süd 26L/08R 233.11 Gastrasse Ost 233.12 Gastrasse West

234.00 Haupttrasse Gasversorgung Nordbereich 234.01 Gastrasse zum Tower DFS 234.02 Gastrasse zur BW-NR. 124.18 234.03 Gastrasse zur Enteisungsstation Nord/ Ost 234.04 Gastrasse zur Enteisungsstation Nord/ West

234.10 Gastank und –leitungen Feuerwehrübungsanlage 234.11 Gastank und –leitungen FW-Ausbildungszentrum / Landebahnbeobachtungshaus

Stand: 18.08.2026 Seite 61

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

240.00 Haupttrassen Wärme- und Kälteversorgung

241.00 z. Zt. nicht vergeben

242.00 Haupttrassen Wärme 242.01 Fernwärme Vorlauf 242.02 Fernwärme Rücklauf

243.00 Haupttrassen Kälte 243.01 Fernkälte Vorlauf 243.02 Fernkälte Rücklauf

Stand: 18.08.2026 Seite 62

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

250.00 Haupttrassen Stromversorgung

251.00 Haupttrassen 20 KV Mittelspannung 251.01 Haupttrassen Einspeisung Süd 20 KV EVU 251.02 Haupttrassen Bestand Mitte (vorher: Nord alt) 251.03 Haupttrasse Flugsicherungsanlagen DFS (Tower) 251.04 Erweiterung Haupttrasse Zentralbereich 20 KV 251.05 Haupttrassen Nordbahn 20 KV 251.06 Haupttrassen Einspeisung Nord 20 KV EVU 251.07 Haupttrassen Südbereich 251.08 Haupttrassen SLB Süd 26L/08R mit Vorfeld 20 kV 251.09 Haupttrassen Einspeisung SLB Süd 26L/08R mit Vorfeld 20 KV EVU 251.10 Haupttrasse Luftfrachtzentrum 251.11 Haupttrasse Apron 3 251.12 Haupttrasse Einspeisung Apron 3 20kV EVU

252.00 Haupttrasse Niederspannung 0,4 KV 252.01 Haupttrassen Zentraler Betriebsbereich ZBB 252.02 Haupttrasse DWD 252.03 Haupttrasse DFS 252.04 Haupttrasse Betriebshof Süd / Ost 252.05 Haupttrasse südlicher Betriebsbereich 252.06 Haupttrasse nördlicher Betriebsbereich 252.07 Haupttrasse Luftfrachtzentrum 252.08 Haupttrasse SLB Süd 26L/08R mit Vorfeld 252.09 Haupttrasse SLB Nord 252.10 Haupttrasse Landverkehrsbereich 252.11 Haupttrasse Geländespeicher Nord 252.12 Haupttrasse Logistik 252.13 Haupttrasse Apron 3

253.00 Haupttrasse 400 Hz Anlagen 253.01 Haupttrasse 400 Hz Anlagen Apron 4

254.00 Haupttrasse Steuerung Stromversorgungsanlagen

Stand: 18.08.2026 Seite 63

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

260.00 Haupttrasse Befeuerungsanlagen

261.00 Haupttrasse Befeuerungsanlage Start- und Landebahn 28 / 10 (ausgebaut 2005)

262.00 Haupttrasse Rollbahnbefeuerung 28 / 10 (ausgebaut 2005)

263.00 Haupttrasse Vorfeldbeleuchtung

264.00 Haupttrasse Steuerung Befeuerungsanlagen

265.00 Haupttrasse Befeuerungsanlage SLB Nord 26R/08L 265.01 Induktionsschleifen SLB Nord 26R/08L 265.02 GFS SLB Nord 26R/08L

266.00 Haupttrasse Rollbahnbefeuerung 26R/08L

267.00 Haupttrasse Befeuerungsanlage SLB Süd 26L/08R 267.01 Induktionsschleifen SLB Süd 26L/08R 267.02 GFS SLB Süd 26L/08R

268.00 Haupttrasse Rollbahnbefeuerung 26L/08R

Stand: 18.08.2026 Seite 64

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

270.00 Haupttrasse Informationssysteme

271.00 Haupttrasse Informationssysteme Bestand 271.01 Haupttrasse Informationssysteme Ramp Süd / GAT 271.03 Haupttrasse Informationssysteme Betriebshof Süd

272.00 Haupttrasse Informationssysteme ZBB 272.01 Haupttrasse Informationssysteme Terminal A 272.02 Haupttrasse Informationssysteme Terminal B 272.03 Haupttrasse Parkleitsystem PLS

273.00 Haupttrasse Informationssysteme DWD

274.00 Haupttrasse Informationssysteme NBB

275.00 Haupttrasse Informationssysteme SBB

276.00 Haupttrasse Informationssysteme DHL

Stand: 18.08.2026 Seite 65

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

280.00 sonstige Haupttrassen 280.01 Versorgungstunnel Nord 1

281.00 Haupttrassen Kraftstoffe 281.01 Kraftstoffleitungen NBB 281.02 Kraftstoffleitungen SBB 281.03 Kraftstoffleitungen Logistik 281.04 Kraftstofftanks einschl. Leitungen FuGH

282.00 Haupttrassen Enteisungsmittel 282.01 Enteisungsmittelleitungen SBB 282.02 Enteisungsmittelleitungen NBB

Stand: 18.08.2026 Seite 66

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

300.00 Haupttrassen außerhalb Flughafengelände

310.00 Haupttrassen Stromversorgung 310.01 Haupttrasse 20 KV 310.02 Haupttrasse 0,4 KV 310.03 Umverlegung Kabeltrasse enviaM (SLB Süd 26L/08R) 310.04 Hauttrassen DB AG 310.05 Haupttrassen Straßenbauamt 310.06 Haupttrassen Stadt Schkeuditz 310.07 Haupttrassen Autobahnamt 310.08 Haupttrassen unbekannter Eigentümer 310.09 Haupttrassen MITNETZ Strom 310.10 Haupttrasse WEERTS Strom

Stand: 18.08.2026 Seite 67

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

320.00 Haupttrassen Gasversorgung 320.01 Ferngasleitung 29/30 320.02 Umverlegung Gasleitung MITGAS / VNG (SLB Süd 26L/08R) 320.03 Gasleitungen Verbundnetz AG 320.04 Ferngasleitung Leuna- Bitterfeld (N2/H2) 320.05 Gasleitung unbekannter Versorger 320.06 Gasleitungen Stadtwerke Schkeuditz 320.07 Gasdruckregelstation Gewerbegebiet A

Stand: 18.08.2026 Seite 68

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

330.00 Haupttrassen Informationssysteme 330.01 Kabeltrasse Glesien/Freiroda

331.00 Haupttrassen postalische Einspeisung 331.01 Haupttrasse Kupfer 331.02 Haupttrasse Lichtwellenleiter 331.03 Umverlegung Kabeltrasse Telekom (SLB Süd 26L/08R) 331.04 Haupttrasse Telecom 331.05 Haupttrasse Colt (Telecom) 331.06 Haupttrasse enviaTel 331.07 Haupttrasse Vodafone

332.00 Haupttrassen Fernmeldeleitung DFS

Stand: 18.08.2026 Seite 69

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

340.00 sonstige Haupttrassen

341.00 Haupttrassen Wasserversorgung 341.01 Versorgungsleitung Kursdorf 341.02 Trinkwassertransportleitung Glesien/Freiroda 341.03 Rohwassersammler Nordost 341.04 Umverlegung Fernwasserleitung Elbaue/Ostharz (SLB Süd 26L/08R) 341.05 Umverlegung Trinkwasserleitung DERAWA (SLB Süd 26L/08R) 341.06 Umverlegung Trinkwasserleitung LMBV (SLB Süd 26L/08R) 341.07 Wasserversorgung Logistik 341.08 Versorgungsleitungen Kommunale Wasserwerke 341.09 sonstige Versorgungsleitungen 341.10 Versorgungsleitungen Stadt Schkeuditz 341.11 Hydrantenleitung WEERTS 341.12 Erdsprinklerleitung WEERTS 341.13 Trinkwasser-Leitung WEERTS

342.00 Haupttrassen Entwässerung 342.01 Schmutzwasserdruckleitung Glesien- Freiroda 342.02 Straßenrigole Entwässerung S8a (Rollbrücke Ost) 342.03 Entwässerung Staats-/ Bundes- und Kommunalstraßen 342.04 Entwässerung Autobahnamt 342.05 RRB Autobahnamt 342.06 Entwässerung Deutsche Bahn AG 342.07 Schmutzwasserdruckleitung Rosenthal (KWL) 342.08 Umverlegung Schmutzwasserdruckleitungen KWL (SLB Süd 26L/08R) 342.09 Entwässerung Tanklager 342.10 Entwässerung DFS 342.11 Entwässerung Grün- und Ausgleichsflächen 342.12 Schmutzwasser Stadt Schkeuditz 342.13 Regenwasser Stadt Schkeuditz 342.14 Entwässerung AWIMEX

342.20 Entwässerung sonstiger Dritter

342.30 Entwässerung Gewerbegebiet A 342.31 Regenwassertrassen Gewerbegebiet A 342.32 Schmutzwassertrassen Gewerbegebiet A 342.33 Regenrückhaltebecken Gewerbegebiet A 342.34 Düker und Entspannungsbauwerk Gewerbegebiet A (Kreuzung Ferngas-Leitung)

343.00 Haupttrassen Wärme- und Kälteversorgung 343.20 Wärme- / Kältetrassen sonstiger Dritter

Stand: 18.08.2026 Seite 70

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

400.00 Außenbereich

410.00 Außenbereich Bestand alt

411.00 Mietbereich MAB 411.01 Fracht Halle 8 411.02 Anbau Halle 7 (abgerissen) 411.03 Fracht Halle 7 (abgerissen) 411.04 Frachtbüro (abgerissen) 411.05 Dienstleistungsbüro (abgerissen) 411.06 Container Frachtgesellschaft Halle 8 411.07 Hundezwinger InterimBürocontainer

412.00 Bereich Tanklager TFS (alt: Minol)

413.00 Grundstücke und Gebäude Kursdorf 413.01 Freirodaer Straße 7 –abgerisssen- 413.02 Freirodaer Straße 5 - abgerissen 2017- 413.03 Schkeuditzer Weg 5 - abgerissen 2010/11 - 413.04 Schkeuditzer Weg 7 - abgerissen 2010/11 - 413.05 Schkeuditzer Weg 8 - abgerissen 2010/11 - 413.06 Schkeuditzer Weg 9a - abgerissen 2010/11 - 413.07 Kursdorfer Ring 1 - abgerissen 2010/11 - 413.08 Kursdorfer Ring 8 - abgerissen 2010/11 - 413.09 Kursdorfer Ring 17 - abgerissen 2005 - 413.10 Kursdorfer Ring 21 - abgerissen 2010/11 - 413.11 Glesiener Straße 10 413.12 Kursdorfer Ring 34 - abgerissen 2010/11 - 413.13 Kursdorfer Ring 38 (Quarantänestation VGS) –abgerissen 2017- 413.14 Glesiener Straße 22 (Med- Punkt)

413.20 Parkplatz P20 (Kursdorf)

414.00 Aeropark

415.00 Grundstücke und Gebäude Schkeuditz 415.01 Berliner Straße 41 415.02 Gebäudekomplex Berliner Straße 21-35 415.03 Kursdorfer Straße 102 415.04 Kursdorfer Straße 103 415.05 Kursdorfer Straße 104 415.06 Kursdorfer Straße 105 415.07 Kursdorfer Straße 108 415.08 Kursdorfer Straße 114

Stand: 18.08.2026 Seite 71

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

420.00 Voreinflugzeichen und DFS-Anlagen 420.01 Voreinflugzeichen Südbahn Ost 420.02 Voreinflugzeichen Südbahn West

420.03 Voreinflugzeichen Nordbahn Ost 420.04 Voreinflugzeichen Nordbahn West 420.05 DME – Anlage Nord 420.06 Voreinflugzeichen SLB Süd 08R/26L Ost 420.07 Voreinflugzeichen SLB Süd 08R/26L West 420.08 DME – Anlage Süd 420.10 ASR – Anlage 420.11 ASR - Anlage neu (erbaut 2026) 420.20 Tower DFS 420.21 Sendestelle DFS 420.22 Empfangsstelle DFS

Stand: 18.08.2026 Seite 72

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

440.00 Erweiterung Außenanlagen

441.00 Ausgleichsflächen/Ersatzmaßnahmen Nordbereich (SLB 26R/08L) 441.01 Ausgleichflächen Geländespeicher Nord 441.10 Ausgleichsflächen Norderweiterung 441.11 Ausleitungen Nord 441.12 Gerbisdorfer Sandgruben 441.13 Gerbisdorfer Graben 441.14 Ausgleich westlich A9 441.15 Ausgleich Strengbach Nordwest 441.16 Ausgleich Glesien Südwest 441.17 Ausgleich nördlich GV- Straße Glesien 441.18 Ausgleich Radefeld und Hayna 441.19 Ausgleich Freiroda

441.21 Amphibiendurchlass GV- Straße Station 1 + 100 441.22 Amphibiendurchlass GV- Straße Station 1 + 980 441.23 Amphibiendurchlass GV- Straße Station 2 + 250 441.24 Amphibiendurchlass S 1 / Sandgruben 441.25 Amphibiendurchlass Straße nach Gerbisdorf 441.26 Amphibiendurchlass Straße Gerbisdorf – Freiroda

441.31 Feldsteinhaufen (Brutplatz für Steinschmätzer) V1

441.41 Extensivgrünland (Wiese) Schkeuditz Ost E17

442.00 Straßen 442.01 Gemeindeverbindungsstraße Glesien - Freiroda 442.02 Westrandstraße 442.03 Radweg S8A im Bereich Rollbrücke Ost 442.04 Straße S8A 442.05 Radweg S1- S8 442.06 Hinweistafel S8a mit Haltebucht

442.10 Bundesstraße B6

443.00 Ausgleichsflächen /Ersatzmaßnahmen Zentralbereich und alter Bestand 443.10 Ausgleichsflächen Zentralbereich 443.11 Kalter Born (ausgebaut mit SLB Süd) 443.12 Biotopkorridor Alte Salzstraße (ausgebaut mit SLB Süd) 443.21 Amphibiendurchlass S 8 / Kalter Born 443.30 Ausgleichsflächen Gemarkung Gerbisdorf / Zwochau 443.31 Schaufelrad ZE4 443.32 Gerbisdorfer Mühle 443.33 Flur 2 Flurstück 33/1 443.34 Gemeindeverbindungsstraße

444.00 Ausgleichsflächen /Ersatzmaßnahmen Frachtzentrum 444.10 Ausgleichsflächen Westrandstraße 444.11 Ausgleichsfläche zwischen S8a und ICE E6 444.12 Kaskaden E2 444.13 Schaufelrad E18

Stand: 18.08.2026 Seite 73

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

444.14 Parkplatz Frachtzentrum Süd 444.15 Gehölzpflanzung mit Krautsaum E1

444.20 Ausgleichsflächen Schkeuditz Ost 444.21 Schkeuditz Ost E19, E20, E21 444.22 Extensivgrünland (Wiese) Schkeuditz Ost E22

444.30 Ausgleichsflächen Gemarkungen Glesien / Wiesenena 444.31 Wiesenena E3 444.32 Glesien Gehölzpflanzung E4, E7 444.33 Streuobstwiese Glesien E8

444.40 Ausgleichsflächen Gemarkung Gerbisdorf / Hayna 444.41 Gerbisdorfer Graben E11 444.42 Eierfarm E13

444.50 Ausgleichsflächen Freiroda / Radefeld 444.51 Abbruch Garagen, Herstellung Streuobstwiese AE23

445.00 Ausgleichsflächen /Ersatzmaßnahmen Südbereich (SLB 26L/08R) 445.10 Ersatzstandort Altscherbitz 445.20 Ausgleichsflächen Wiesenena, Großkugel, Gemarkung Schkeuditz Flur 1 445.21 S8a West A1 445.22 S8a West A2 445.23 Beuditz Kabelske A5 445.24 Beuditz Sandgrube A7 445.25 Werlitzsch E17 445.30 Ausgleichsflächen Schkeuditz Ost, Stadt Schkeuditz 445.31 Schkeuditz, Grünzug an DB A18 445.32 Schkeuditz Ost E6, E6a, E37, E36, E34 445.33 Stadt Schkeuditz, Malzfabrik 445.34 Stadt Schkeuditz, Altes Bad 445.35 Begrünung, Abzweigungsbauwerk an B6 –A1- 445.36 Begrünung Schallschutzwand

445.40 Ausgleichsflächen Gerbisdorf / Zwochau 445.41 Gerbisdorf Schaufelrad E1, E1a, E35 445.42 Zwochau E15 445.43 Gerbisdorf E32

445.50 Ausgleichsflächen Döllnitz / Kleinkugel / Zwebendorf 445.51 Kleinkugel E23 445.52 Döllnitz Ortseingrünung E24 445.53 Zwebendorf E31

445.60 Ausgleichsflächen Röglitz / Raßnitz 445.61 Röglitz Feldflur E27 445.62 Röglitz West E28 445.63 Röglitz Ost E29 445.64 Röglitz Nord E30 445.70 Ausgleichsflächen Döbernitz 445.71 Döbernitz E13

Stand: 18.08.2026 Seite 74

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

445.72 Am Querlbusch E14 445.80 Ausgleichsflächen S8a 445.81 Ausgleich an der neuen S8a 445.82 Schkeuditz Ost

445.90 Ausgleichsflächen Freiroda / Radefeld 445.91 Freiroda E9 445.92 Radefeld E10/E11/E33 445.93 Extensivgrünland E40, E41 445.94 Extensivgrünland A39, E39

446.00 Ausgleichsflächen /Ersatzmaßnahmen Tanklager 446.10 Ausgleichsflächen Gemarkung Glesien 446.11 Streuobstwiese Glesien

447.00 Ausgleichsflächen /Ersatzmaßnahmen Gleisanschluss Frachtzentrum 447.10 Ausgleichsflächen Gemarkung Schkeuditz 447.11 Schkeuditz A4, A5, E6, A8

448.00 Ausgleichsflächen / Ersatzmaßnahmen Gewerbegebiet nördlicher Bierweg 448.01 E01 Watzschkenbreite 448.02 E02 Münchener Ring 448.03 E03 Gärtnerei - Westseite 448.04 E04 Gärtnerei – Ostseit 448.05 E05 Lagerfläche Altscherbitz 448.06 E06 Glesien 448.07 E07 Werlitzsch 448.08 E08 Freiroda 448.09 C01 Neuanlage Wald Gemarkung Falkenberg (Ökokonto-Maßnahme Nr. 26) 448.10 F01 a, b 448.11 F02???

Stand: 18.08.2026 Seite 75

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

450.00 Besucherpark Nordbereich 450.01 Besucherpark Aussichtshügel 450.02 Besucherpark Außenanlagen 450.05 Wärmegewöhnungsanlage 450.10 Ausgleichsflächen Besucherzentrum Gemarkung Freiroda / Glesien 450.11 westliche Strecke Streuobstwiese Glesien 450.12 Feldgehölze Glesien

Stand: 18.08.2026 Seite 76

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang B.LEJ: Verzeichnis der Bereiche und Bauwerke LEJ

460.00 BAB 14 Halle-Dresden

470.00 BAB 9 München-Berlin

490.00 ICE -Neubaustrecke (Eft-Lei-Hal)

491.00 Flughafenbahnhof

Stand: 18.08.2026 Seite 77

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anlagen

Anlagen

• Abkürzungsverzeichnis für Gebäude

• Lageplan mit Bauwerksnummern Zentralbereich

• Lageplan mit Bauwerksnummern Südlicher Betriebsbereich - Bestand

• Lageplan mit Bauwerksnummern Luftfrachtzentrum - Planung

Stand: 27.11.2023 Seite 78

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anlagen

Abkürzungsverzeichnis für Gebäude

Bauwerksnummer Gebäudebezeichung Gebäudekürzel 100.06 IL18 IL18 100.07 A310 A310 116.01 Zentrales Check-in ZCI 116.02 Mall Süd Mall 127.59 Triebwerksprobelaufstand TPL 131.01 Flughafenverwaltung 1 VWG1 131.06 Betriebsgebäude 1 BG1 132.28 Betriebsgebäude 2 (ehem. Sozialgebäude WD) BG2 132.40 Zentrale Baustelleneinrichtung ZB (Bürocontainer 5) BC5 142.01 Funktions- und Wirtschaftsgebäude Süd (alt: FW Süd) FWS

Stand: 27.11.2023 Seite 79

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Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Lageplan mit Bauwerksnummern: Zentralbereich

Stand: 14.02.2023 Seite 80

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[Seite 83]

Werksnorm 1: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Lageplan mit Bauwerksnummern: Südlicher Bereich - Bestand

Stand: 14.02.2023 Seite 81

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Lageplan mit Bauwerksnummern: Luftfrachtzentrum - Planung

Stand: 14.02.2023 Seite 82

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
A01Rollwege Anton 1
A02Rollwege Anton 2
A03Rollwege Anton 3
A04Rollwege Anton 4
A05Rollwege Anton 5
A06Rollwege Anton 6
A07Rollwege Anton 7
A08Rollwege Anton 8
A09Rollwege Anton 9
A2OFugen/Platten Apron 2 Erweiterung Ost
ABFAbfallentsorgung
ABGAbgasabsauganlage
ADSAndocksystem
ALAAlarmlicht Feuerwehr
ALBAircraft Lifting Bags
ANTAntennenanlage
ASMLastaufnahme- und Anschlagmittel
AP0Fugen/ Platten Apron allg.
AP1Fugen/ Platten Apron 1
AP2Fugen/ Platten Apron 2
A2OFugen/ Platten Apron 2 Erweiterung Ost
AP3Fugen/ Platten Apron 3
AP4Fugen/ Platten Apron 4
AP5Fugen/ Platten Apron 5
APHAnflug Nord
AUFAufzüge
AWAAbwasseranlage
AWEAbwasser Einlauf
AWFAbwasser Freispiegelleitung
AWRRegenwasserbehälter, Regenwasseranlage
AWSSchacht Abwasser
AWSRAbwasser Schlitzrinne
AWVVideobefahrung (Kanalbefahrung) Abwasser
B00Rollwege Bravo
BAABandbereich A
BABBandbereich B
BACBandbereich C
BADBandbereich D
BAEBandbereich E
BAFBandbereich F
BAGBandbereich G

Stand: 14.04.2026 Seite 83

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
BAHBandbereich H
BAIBandbereich I
BAZBandbereich Z
BATBatterieanlagen
BAVBaustromversorgung
BBSBetriebsbereich Süd
BBZZentraler Betriebsbereich
BEFBefeuerungsanlagen, Steuerung, Überwachung
BELBeleuchtungsanlagen
BFUBündelfunk / Bündelfunkanlage
BGAAusstattung
BIRBird Control
BKEBaukonstruktive Einbauten
BLSBlitzschutz
BMABrandmeldeanlage
BMDBetriebsmedienanlage
BMTBrandmeldetechnik
BSCBeschilderung
BSVBodenstromversorgung -400 Hz-Anlagen-
BWABrauchwasser
C00Rollwege Charlie allg.
C01Rollwege Charlie 01
C06Rollwege C Abschnitt 06
CNTCounter
CONContainer
DAEDachabsturzeinrichtungen
DBADeutsche Bahn AG
DCHDächer
DEADruckerhöhung
DECDecken
DENDachentwässerung
DFSDeutsche Flugsicherung
DHADruckhaltungsanlage
DIEDienstleistung sonstiger Anlagen
DLADruckluftanlagen
DOSDosierung
DUFDecken, Fußböden
DWDDeutscher Wetterdienst
E00Rollwege Echo
E07Rollwege Echo 07
E08Rollwege Echo 08
EESEnteisungsanlagen
EHAEnthärtung
EHSErgonomisches Hubsystem
EKSElektrokleinschächte ZB

EKS Elektrokleinschächte ZB

Stand: 14.04.2026 Seite 84

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
ELTElektrotechnische Anlagen
EMAEinbruchsmeldeanlage
ENTEntwässerungsanlagen
ERDErdungsanlagen
ERSRingstraße östl. RW W1 Süd
ESAEntsalzung
F01Rollwege Fox 01
F02Rollwege Fox 02
FASFassade
FBAFassadenbefahranlage
FBFFlugbetriebsflächen
FBOFußboden
FENFenster, Klappen
FEOEnteisungsfläche Nord - Ost
FEUFeuerwehr Komponente
FEWEnteisungsfläche Nord - West
FFFFahrzeug fremd
FFHFahrzeug FH
FFKFahrzeug Tankkarten
FFLFahrzeug LEJ
FFMFahrzeug MFAG
FFPFahrzeug PortGround
FGBFluggastbrücken
FHDFlughafen Dresden GmbH
FKAFernkälteanlage
FLBFlächen nach Bauart
FLEFeuerlöscheinrichtung, allgemein
FSAFeuerschutzabschlüsse
FSTFahrsteige
FSWFrachtzentrum Süd-West
FTRFahrtreppen
FUGFundamente, Gründung
FULFlächen- und Linienbauwerke
FWAFernwärmeanlage
FWNFeuerwache Nord
FWOFeuerwache Ost
FWWFeuerwache West
FZTFahrzeugtechnik
G01Rollwege Golf 01
GEBGebäude, allg.
GF0Grünfläche
GFAGepäckförderanlage
GFSGlatteisfrühwarnsystem
GLAGaslöschanlage
GLTProzess- und Gebäudeleittechnik

GLT Prozess- und Gebäudeleittechnik

Stand: 14.04.2026 Seite 85

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
GMAGefahrenmeldeanlage
GMOGasmotoren
GREGreenfield
GRUGrünflächen, Landschaftsbauwerke
GSFGepäckschließfachanlage
GSNGeländespeicher Nord
GWAGepäckwagensystem
H00Hochspannungskabel
H01Rollwege Hotel 01
H02Rollwege Hotel 02
H05Rollwege Hotel 05
H07Rollwege Hotel 07
H08Rollwege Hotel 08
H10Rollwege Hotel 10
HANHangar
HEBHebebühne
HWKHeizkessel
HZGWärmeversorgungsanlagen
INCInnovationscampus
INFInformatik- und EDV-Systeme
JCIJCI
K00Niederspannungskabel
K01Rollwege Kilo
K98Niederspannungskabel FLH
K99Niederspannungskabel extern
KA0Kataster
KABKabelske
KDFKabelschacht Kursdorf
KFHKleinflugzeughalle
KLTKälteversorgungsanlagen
KMPKompressor
KNVKabelnetzverwaltung
KONKontrollgänge Anlagen
KRAKrananlagen
KT7Kabeltrog DP07
KTAKabeltrog Apron 4 -A
KTBKabeltrog Apron 4 -B
KTCKabeltrog Apron 4 -C
KTDKabeltrog Apron 4 -D
KTEKabeltrog Apron 4 -E
KTNKabeltrog Apron 3
KTSKabeltrasse
L00LWL-Kabel
L01Rollwege Lima
LAULastenaufzüge

LAU Lastenaufzüge

Stand: 14.04.2026 Seite 86

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
LBHLandebahnbeobachtungshaus
LEFMobile Leuchtfeuer
LFALeichtflüssigkeitsabscheider
LFEBefülleinrichtung Flugzeugenteisungsmittel
LFZLuftfahrzeugenteisung
LO1Bereich Logistik (Fortsetzung von LOG)
LOGBereich Logistik
LSALichtsignalanlage
LTTLeitern/Tritte/Überstiege
LUBLuftumschlagbahnhof
LWALöschwasseranlagen
LWTLöschwasseranlagentechnik
M00Rollwege Mike allg.
M01Rollwege Mike 01
MABMaschinen-Anlagenbau-Schkeuditz
MSAMS - Anlagen
MSTMast
N00Rollwege November allg
N01Rollwege N Abschnitt 01
N06Rollwege N Abschnitt 06
N07Rollwege N Abschnitt 07
NA3Kabelschächte Apron 3
NBLNot-Beleuchtung
NEANetzersatzanlagen
NSDHöhenpunkt Kabelschacht
OEBortsveränderliche Betriebsmittel
OUBortsunveränderliche Betriebsmittel
P00Rollwege Papa allg.
P01Rollwege Papa 1
P02Rollwege Papa 2
PAPParkplatz
PARParkierungseinrichtung
PAUPersoenaufzüge
PSAPersönliche Schutzausrüstung
RKWRückkühlwerke
RLTRaumlufttechnische Anlagen
RPGRöntgenprüfgerät
RWARauch- und Wärmeabzugsanlagen
RWYRunway Nord
S00Steuerkabel
S01Rollwege Sierra 1
S02Rollwege Sierra 2
S03Rollwege Sierra 3
S04Rollwege Sierra 4
S05Rollwege Sierra 5

S05 Rollwege Sierra 5

Stand: 14.04.2026 Seite 87

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
S06Rollwege Sierra 6
S07Rollwege Sierra 7
S08Rollwege Sierra 8
S09Rollwege Sierra 9
S10Rollwege Sierra 10
S99Steuerkabel extern
SA1Kabelschacht Apron 1
SA2Kabelschacht Apron 2
SA3Kabelschacht Apron 3
SA4Kabelschacht Apron 4
SA5Kabelschacht Apron 5
SANwassertechnische Anlagen Gebäude
SAPAnflug Süd
SAZSprachaufzeichnung
SBAStraßenbauamt
SEBsonstige Einbauten baul.
SEFSüdbereich Enteisungsfarm
SEVSüdbahn EVG Süd/ Süd-West
SFASchilderfundamente Rollwege A
SFBSchilderfundamente Rollwege B
SFCSchilderfundamente Rollwege C
SFESchilderfundamente Rollwege E
SFFSchilderfundamente Rollwege F
SFHSchilderfundamente Rollwege H
SFKSchilderfundamente Rollwege K
SFSSchilderfundamente Rollwege S
SFTSchilderfundamente Rollwege T
SFUSchilderfundamente Rollwege U
SFVSchilderfundamente Rollwege V
SFWSchilderfundamente Rollwege W
SFYSchilderfundamente Rollwege Y
SHSSicherheitsseil
SKASüdbahn Bereich Kabelske
SKBSüdbahn Bereich Kalter Born
SLBStart und Landebahn
SNOAnflug Nord- Ost
SNWAnflug Nord- West
SPRSprinkler
SPSSpeicherprogrammierbare Steuerung
SPWGeländespeicher West
SRASchranken
SRWRunway Süd
SSASonnenschutzanlage
SSCSchaltschrank
SSKStadt Schkeuditz

SSK Stadt Schkeuditz

Stand: 14.04.2026 Seite 88

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
ST-Straßen
STWTaxiway Süd
SVGSüdbereich Veterinäre Grenzkontrollstelle
SWASchmutzwasseranlagen
SWSStadtwerke Schkeuditz
T00Rollwege Tango allg.
T01Rollwege Tango
TANTankanlagen, Betankungsanlagen
TELTelekommunikationsanlage
TLLTanklager Logistik
TLSTanklager
TORTor
TOWTower
TPLTriebwerksprobelaufstand
TRATrassen
TRETreppen
TUETür
TWAKabelschacht Sonderbezeichnung A
TWBKabelschacht Sonderbezeichnung B
TWCKabelschacht Sonderbezeichnung C
TWYTaxiway (Rollweg) allgemein
TWVTrinkwasserversorgung
UEBWBetriebsstraßenbrücke
UETTore Nordbereich
UEZElektrotrasse Zaunstraße
UMFUmfriedungen, Absperrungen
USVUSV – Anlagen
V00Rollwege Viktor allg.
V01Rollwege Viktor 01
VAZVideoaufzeichnung
VEGVegetation
VEAVereinzelungsanlage
VFLVogelzählung
VFNVorfahrt Nord
VFSVorfahrt Süd
VIDVideoanlage
VKLVerkehrsleiteinrichtungen
VOGVogelschlag
VWFBelag
W01Rollwege Whisky
WAAWasseranlage
WAVWasserversorgung allgemein
WDEWinterdiensteinrichtung/-equipment
WERMaterial, Anlagenteile Werkstatt
WETWetterstation

WET Wetterstation

Stand: 14.04.2026 Seite 89

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang C: Verzeichnis der Sachgruppen

Ansprechcode SachgruppeKlartext Sachgruppe
WFBWartungsfahrbühne
WHZWinden, Hub- und Zuggeräte
WKSWächterkontrollsystem
WNDtragende Wände
WPUWärmepumpen
WSPWärmespeicher (Pufferspeicher)
WWBWarmwasseraufbereitung
Y01Rollwege Y
Z01Rollgasse Z1 Apron 4
Z02Rollgasse Z2 Apron 4
Z03Rollgasse Z3 Apron 4
Z04Rollgasse Z4 Apron 4
Z05Rollgasse Z5 Apron 4
Z06Rollgasse Z6 Apron 4
ZAEZähler
ZAUAußenzaun
ZB0Zentralbereich (alt)
ZBWwestlicher Zentralbereich
ZENZentralbereich
ZISZisterne
ZKAZutrittskontrollanlage
ZSFFlughafensicherheitszaun Süd

Stand: 14.04.2026 Seite 90

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
###B35Lüftereinheit
###HYDHydrantenanlage
###MODZLT - Modem
###NCMZLT - Controller
##A106Sollwertsteller
##A246Druckhaltung Kühltürme
##A314CO-Anlage
##A408Kälteanlage
##A510Kältemaschine
##A600Lüftungsgerät
##A601Frequenzumrichter
##A607Umluftheizer
##A620Koaleszensabschneider
##A621Druckhaltung Sole
##A624Dampfbefeuchter
##A625Entfeuchtung
##A630Kältegerät
##A640Heizung
##A641Feuerlöschventil
##A646Umluftkühlgerät
##A683Druckerhöhungsanlage Löschwasser
##A705Vibrationsgrenzschalter
##A720Dacheinlaufheizung
##A800Konzentrationsmessung / Tauchsensor
##B026Betriebsartenwahlschalter
##B028Steuertaster
##B101Außenlufttemperatur
##B102Zulufttemperatur
##B104Ablufttemperatur
##B105Fortlufttemperatur
##B106Raumtemperatur
##B107Feuchtefühler
##B108Abwassertemperatur
##B120VL - Temperatur -Heizer
##B121VL - Temperatur -Kühler
##B122RL - Temperatur -Heizer
##B123RL – Temperatur -Kühler
##B130Vorlauftemperatur -primär
##B131Rücklauftemperatur -primär
##B132Vorlauftemperatur sekundär
##B133Rücklauftemperatur sekundär

Stand: 14.04.2026 Seite 91

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
##B134Speichertemperatur
##B135Vorlauftemperatur Kälte
##B136Rücklauftemperatur Kälte
##B145Temperaturbegrenzer STB
##B146Temperaturwächter STW
##B192Temperaturbegrenzer
##B202Kanaldruck Zuluft
##B204Kanaldruck Abluft
##B230Filterkomponente-Messwert
##B240Differenzdruckregler
##B241Druckfühler
##B244Druck Max SDB max.
##B245Druck Min SDB min.
##B246Druckwächter Min-Druck
##B302Zuluftfeuchtefühler
##B304Abluftfeuchtefühler
##B306rel. Feuchtefühler
##B311Keilriemenwächter
##B312Filterwächter
##B313Rauchmelder
##B314CO-Alarm
##B315Frostwächter
##B316Strömungswächter
##B322Überfüllsicherung / Überflutungsmelder / Lecküberwachung
##B332Wasserfilter
##B334CSB - Messung
##B335pH-Messung
##B336Leitfähigkeitsmessung
##B337TOC-Messung
##B338Handlabordaten Abwasser
##B339Abwasserspezifische Messgrößen (z. B. Abwasserfracht)
##B340Füllstandsmessung
##B341Durchflussmessung
##B350Ölschichtdicke LFA
##B504Druckschalter
##B621Schlamfangsonde
##B831Potentialfreier Kontakt
##B865Windmesser
##B866Niderschlagsgeber Serie 4414
##E322Wasserdedector
##E610Elektroerhitzer
##E620Splitklimagerät
##M502Zulüfter
##M504Ablüfter

Stand: 14.04.2026 Seite 92

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[Seite 95]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
##M505Abluft-Ventilator
##M507Umluftventilator
##M515Kompressor
##M516Druckhaltung/Entgasung
##M519Strahlbelüfter
##M520Pumpe
##M521Zirkulationspumpe
##M522Lufterhitzer-Pumpe
##M523Luftkühler - Pumpe
##M524Pumpe
##M531Kleinkälteeinheit
##M532Pumpe KW primär
##M533Pumpe
##M534Heizungspumpe
##M540Schmutzwasserpumpe
##M541Hauswasserwerk
##M542BW-Pumpe
##M545Schwimmbelüfter
##M546Bandrechen
##R460Klimakomponente
##S001Steuerspannungsüberwachung 230V
##S002Steuerspannungsüberwachung 24V
##S003Erdschlußwächter
##S008Quittierung
##S010Hauptschalter
##S011Phasenwächter
##S012Überspannungswächter
##S020Anlagenschalter
##S024Hand / Automatik
##S030Wirkleistung Zählimpuls
##S031Strommessung
##S032Spannungsmessung
##S033COS Phi Messung
##S035Rep.-Schalter
##S036Wartungsschalter
##S040Tor-Auf-Taster
##S065Bewegungsmelder
##S070Zeitschaltuhr
##Y401Außenluftklappe
##Y402Zuluftklappe
##Y403Bypassluftklappe
##Y404Jalousie - (Regel-) Klappe
##Y405Abluftklappe
##Y406WRG Umschaltluftklappe

Stand: 14.04.2026 Seite 93

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[Seite 96]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
##Y408Brandschutzklappe
##Y409Entrauchungsklappe
##Y419Luftklappe / Absperrschieber
##Y420Registerventil
##Y422Lufterhitzer-Regelventil
##Y423Luftkühler - Regelventil
##Y431Kühlventil
##Y434Heizungsregelventil sekundär
##Y435Heizungsregelventil primär
##Y441Volumenstromregler
##Y450Abwasserschieber
##Y465Absperrklappe
##Y503Wärmerückgewinnung
##Y534Vorregelung Heizung
##Y624Rolltor Nachströmöffnung
##ZM01Verbrauchszählung
24K###Steuereinheit für Kartenleser der Zutrittskontrollanlage
A#####Außenbeleuchtungstrassen
ABAN##Abgasabsauganlage
ABENT#Abfallentsorgung
ABH###Abfallbehälter
ABHA##Abhängungen
ABK###Abluftkanal
ABN###Abnehmer
ABS###Abscheider
ABSI##Absturzsicherung
ABSP##Absperrung
ABV###Abluftventilator
ABW###Abwasser
ADB###Drosselbauwerke
ADO###Anschlussdose
AEZ###Abfallentsorgung Zentrale
AGG###Aggregat
AHW###Abwasser Hebewerk
AK####Absperrklappe (auf / zu)
AKK###Akku
AKM###Absorption - Kältemaschine
AKO###Abgaskondensat
ALHU##Alarmhupe
ANIS##Aufzug - Notruf - innerbetriebliche Sprechanlage
ANP###Anschlusspunkt (ELT)
ANT###Antrieb, Getriebemotor
APA###Abfallpressanlage
APH###Anflughochleistungsbefeuerung, weiß

Stand: 14.04.2026 Seite 94

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[Seite 97]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
APL###Anflugniederleistungsbefeuerung
APW###Abwasser Pumpwerk
ARUL##Ausgaberundlauf
ASB###Abwasser sonstige Bauwerke
ASCH##Aschenbecher
ASH###Absperrhahn
AST###Automatikschiebetür
AUF###Aufzüge
AUK###Außenluftkanal
AVB###Abwasser Verteilerbauwerk
AWAP##Anschlusspunkt (Abwasser)
AWAR##Armatur Abwasser
AWAU##Auslauf Abwasser
AWD###Druckleitung Abwasser
AWE###Einlauf Abwasser
AWF###Freispiegelhaltung Abwasser
AWG###Graben Abwasser
AWGS##Auswertegerät, Sensorsystem
AWHA##Hausanschluss Abwasser
AWR###Regenwasserbehälter
AWRI##Rigole Abwasser
AWS###Abwasserschacht
AWSA##Sanierung Abwasser
AWSD##Schachtdeckel Abwasser
AWSE##Schachtentwässerung
AWSK##Schieberkappe Abwasser
AWSR##Schlitzrinne Abwasser
AWV###Abwasser Videobefahrung (Kanal-TV-Befahrung)
AXK###Axialkompensator
BA####Benzinabscheider
BAA###Band Typ A
BAB###Band Typ B
BAC###Band Typ C
BAD###Band Typ D
BAE###Band Typ E
BAF###Band Typ F
BAG###Band Typ G
BAH###Band Typ H
BAI###Band Typ I
BALK##Balkon
BAM###Baum
BAU###Bauteil allg.
BAND##Band
BAT###Batterieanlage

Stand: 14.04.2026 Seite 95

Seite 95 von 117

[Seite 98]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
BAU###Bauteil allg.
BEF###Befeuerung
BEH###Behälter
BEL###Beleuchtungsanlagen
BF####befestigte Fläche
BFU###Betriebsfunk
BGV###BGV-Komponentenprüfung
BKE###baukonstruktive Einbauten
BKF###Breitbandkabelfernsehen
BLF###Betriebsstufen- und Landebahn - Fernwirksystem
BLS###Blitzschutz
BLZL##Blitzleuchte
BM####Brandmelder allg.
BMA###Brandmeldeanlage
BML###Linear - Brandrauchmelder
BMN###nichtautomatischer Brandmelder
BMO###optischer Rauchmelder
BMR###RAS - Rauchmelder
BMUZ##Brandmelde – Unterzentrale
BMW###Wärmemelder
BMZ###Brandmeldeanlage -Zentrale-
BOI###Boiler
BPL###Bedienplatz
BRN###Brenner
BS####Brandschott
BSC###Beschilderung
BSEA##Blitzschutz- und Erdungsanlage
BT####Bedientableau
BTMF##Brandabschnitt - Tür m. Feststelleinrichtung
BUE###Bürste komplett
BUF###Bündelfunkanlage
BWA###Brauchwasser
BWAR##Armatur Brauchwasser
BWAZ##Abzweig Brauchwasser
BWD###Druckleitung Brauchwasser
BWDE##Detail Brauchwasser
BWEB##Einbauteil Brauchwasser
BWEE##Endeinrichtung Brauchwasser
BWOH##Oberflurhydrant Brauchwasser
BWSD##Schachtdeckel Brauchwasser
BWUH##Unterflurhydrant Brauchwasser
CAT###CAT-Stopschild
CLPC##VideoClient
CNT###Counter

Stand: 14.04.2026 Seite 96

Seite 96 von 117

[Seite 99]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
DA####Doppeladerkomponente
DAA###Dachausstieg
DAB###Dachaufbauten
DBO###Doppelfußboden
DCE###Dachentwässerung
DCH###Dach
DCHD##Dachdurchführung
DCRI##Dachrinne
DEA###Druckerhöhungsanlage
DEC###Decken
DEFI##Defibrillator
DEHZ##Dacheinlaufheizung
DHA###Druckhaltung
DIM###Dimmensionswechsel
DISP##Display Units
DLA###Druckluftanlagenkomponente
DOS###Dosieranlagen
DREHT#Drehteller (Hangar)
DRHZ##Dachrinnenheizung
DRI###Dachrinnen
DRU###Drucker
DSCH##Druckschalter
DUF###Decken, Fußböden
DYN###Dynamische Anzeige
EAG###Ein- / Ausgabeeinheit
EBM###Einbruchmelder
EFK###Elektroheizkörper
EG####Endgerät NT
EGAR##Armatur Erdgas
EGAZ##Abzweig Erdgas
EGBW##Bauwerk Erdgas
EGD0##Druckleitung Erdgas
EGDE##Detail Erdgas
EGEB##Einbauteil Erdgas
EGEE##Endeinrichtung Erdgas
EGSD##Schachtdeckel Erdgas
EGSK##Schieberkappe Erdgas
EHA###Enthärtung
EIG###Eigenleistungen int.
EIN###Einspeisung
EIW###Eiswasser
EKE###Endekennung (Kabel/Strom allg.)
ELA###elektroakustische Anlage / Beschallung
ELT###Elektro -allgemein-

Stand: 14.04.2026 Seite 97

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
EMA###Einbruchmeldeanlage
EMAR##Armatur Enteisungsmittel
EMAZ##Abzweig Enteisungsmittel
EMB###Bewegungsmelder
EMD###Druckknopfmelder
EMD0##Druckleitung Enteisungsmittel
EMG###Glasbruchmelder
EMO###Öffnungsmelder
EMR###Riegelkontakt
EMSK##Schieberkappe Enteisungsmittel
EMV###Verteiler
END###Endgeräteanschluss (Direktanschluss)
ENT###Entwässerung
ENTEI#Enteisungsstation
ENTF##Entfeuchter
ERB###Klimasplitgerät
ERD###Erdung
ERL###Einrollleitlinienbefeuerung
ES####Elektro – Schaltanlage
ETK###Eingabetastatur Kontroller
ETR###Eingabetastatur zur Steuerung der Rollbahnbefeuerung
ETRE##Eisentreppe
EVZA##Endverzweiger, Außen (Fernmelde)
EVZI##Endverzweiger, Innen (Fernmelde)
EZÜ###Einzelstellplatzüberwachung Parkhaus
EZUE##Einzelstellplatzüberwachung Parkhaus
F#####Flugbetriebsstoff
FAB###Fettabscheider
FAH###Fassade aus Holz
FAHN##Fahne
FAM###Fassade aus Metall
FAR###Fallrohr Regenwasser
FARA##Fassade, verblendet mit xxx und Radarabweisend
FARO##Fallrohr
FAS###Fassade, Außenwand
FASM##Fassade, verblendet mit Metall
FASS##Fassade, verblendet mit Stein
FAT###Falttür
FAV###Fassade -verputzt-
FAZ###Fassade -Ziegel-
FBE###Flugbetriebsflächen Befeuerung
FBO###Fliesenfußboden
FBP###Flughafenbezugspunkt
FDCH##Flachdach

Stand: 14.04.2026 Seite 98

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[Seite 101]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
FE####Flugsicherungseinrichtung
FEB###Fensterbänke, Sohlbank
FEH###Füll- und Entleerungshahn
FEN###Fenster
FEST##Feststellanlagen
FEU###Feuer
FEUL##Feuerleiter
FFG###Fahrzeugfunkgerät
FFU###Flugfunk
FG####FG Platzhalter
FGAZ##Abzweig Flüssiggas
FGB###Fluggastbrücke
FGBW##Bauwerk technisches Gas
FGD0##Druckleitung technisches Gas
FGEE##Endeinrichtung Flüssiggas
FGSD##Schachtdeckel technisches Gas
FIL###Filter
FIR###Flugzeugenteisungsmittelhaltung
FIS###Flughafeninformationssystem
FK####Fernkälte
FKN###Fernkältenetz
FKR###Fernkälte, Rücklauf
FKV###Fernkälte, Vorlauf
FL####Komponenten Fremdleistungen
FLAS##Flasche
FLH###Flughafen Leipzig/Halle GmbH
FLOE##Feuerlöscheinrichtung (sonstige)
FM####Fernmeldeleitung
FOK###Fortluftkanal
FR####Fahrzeug (Reparatur)
FRE###Fremd-Anlagenkomponenten
FRHZ##Fallrohrheizung
FRS###Fahrradständer
FS####Sonderfläche
FSA###Feuerschutzabschluss
FSCH##Füllschlauch
FST###Fahrsteig
FTR###Fahrtreppen
FTWA##Faltwände
FU####Fugen
FUA###funktechnische Anlage
FUAN##Funkantenne (Bündelfunk)
FUG###Fundamente, Gründung
FUN###Fundament

Stand: 14.04.2026 Seite 99

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
FUS###Fußwege
FWS###Fernwärmestation
FWT###Fluchtwegtür
FZWA##Fahrzeugwaschanlage
GAD###Geräteanschlussdose
GAR###Garderobe
GAS###Gas
GAUF##Güteraufzug
GBA###Bäume
GEL###Geländer
GF####Grünfläche
GFBN##Gepäckförderband - Neigung
GFS###Glatteisfrühwarnsystem
GLHZ##Geländerheizung
GLT###GLT-Steuerung
GMA###Glättemeldeanlage
GMM###Glättemessstelle
GMR###Glättemelderechner
GPF###Pflanzung
GPW###Gepäckwagen
GRA###Rasen
GRU###Landschaftsbauwerke
GSF###Gepäckschließfachanlage
GST###Strauch
GV####Gestattungsvertrag
GVTL##Verteiler, Lichtwellenleiter
GWA###Gaswarnanlage
GWU###Gepäckwagenumhausung
GWZ###Gaswarn - Zentrale
H#####Mittelspannungskabel
HASP##Handtuchspender
HAW###Handwaschplätze
HBF###Allgemeine Hindernisbefeuerung
HDL###Handlauf
HEB###Hebebühne
HEFW##Hauseingang Fernwärme
HEI###Begleitheizung
HEIP##Heizpatrone
HFEN##Holzrahmenfenster
HFG###Handfunkgerät
HIN###Hinweisschilder
HK####Heizkörper
HKV###Heizkörperventil
HLEI##Heizleitungen (keine Fernheizleitungen)

Stand: 14.04.2026 Seite 100

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
HOEV##Heizölversorgung
HP####Höhenpunkt
HSPL##Haspel
HUP###Hupe
HVA###Hauptverteilung, allgemein versorgtes Netz
HVTL##Hauptverteiler -Lichtwellenleiter-
HWK###Heizwasserkessel
HWN###Heizwassernetz
HWS###Heizwasserspeicher
HWT###Heizwassertherme
HWWB##Heizung Warmwasserbereiter
HYDR##Hydraulik
HZB###Heizband
HZUE##Heizung (Heizung - Übergabestation)
IBEL##Innenbeleuchtungsanlage
ID####Anlage Aviation
INF###Informatikkomponente
INI###Initiator
INS###Induktionsschleife
ISO###Isolationsüberwachung der Befeuerungskreise
JAL###Jalousie
JK####Jalousie - (Regel-) Klappe
K#####Kraftkabel
KA####Kataster / Flurstücke
KAB###Kabel
KAM###Kamin
KAMI##Kältemittel
KAP###Kappenkugelhahn
KAR###Karusselltür
KAT###Kabeltrassen
KATR##Kältetrockner
KATZ##Laufkatze
KEF###Kabelschutzrohreinführungen
KGR###Klärgrube
KLR###Kabelleerrohr
KK####Kleinkälte
KLA###Klappe
KLINK#Türklinke
KLR###Kabelleerrohr
KLUE##Kälte (Kälte - Übergabestation)
KMU###Muffe (Kabel)
KNP###Kabelnetze, Primärverkabelung außerhalb von Gebäuden
KNS###Kabelnetze, Sekundärverkabelung - Gebäude
KNT###Kabelnetze, Tertiärverkabelung - Gebäude

Stand: 14.04.2026 Seite 101

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
KNV###Knotenpunktverstärker
KNVE##Kabelnetzverwaltung
KPE###Kippelement
KRAN##Krananlagen
KRBA##Kranbahn
KRBR##Kranbrücke
KS####Kabelschacht
KSAZ##Abzweig Kraftstoffe
KSBW##Bauwerk Kraftstoffe
KSD###Kabelschachtdeckel
KSD0##Druckleitung Kraftstoffe
KSDE##Detail Kraftstoffe
KSEB##Einbauteil Kraftstoffe
KSEE##Endeinrichtung Kraftstoffe
KSR###Kabelschutzrohr
KT####Küchentechnik
KTA###Trassenabschnitt (Kabeltrasse)
KTN###Kabelnetze, Tertiärverkabelung - Gebäude
KVR###Konstantvolumenstromregler
KVZ###Kabelverzweiger, Fernmelde
KW####Kaltwasser
KWB###Kühlwasser - Ausgleichsbehälter
KWDH##Kaltwasser - Netzdruckhaltung
KWN###Kaltwassernetz
KZA###Kraftstoffzapfanlage
KZP###Kurzzeitparkautomat
L#####Lichtwellenleiterkabel
LADE##Ladegerät
LAE###Lastaufnahmeeinrichtung
LAEF##Ladeanschluss für E-Fahrzeuge
LAL###Labelleser
LAN###Lokales Netzwerk
LAST##Lastaufnahmemittel Bergung
LAU###Lastenaufzug
LAUS##Luftauslass
LBW###Leitung - Brauchwasser
LEAN##Leckanzeiger
LEER##Leer Kennzeichnung
LEIN##Lufteinlass
LEU###Leuchten
LEUS##Leuchtschriften
LFA###Leichtflüssigkeitsabscheider
LIA###Füllstandsgrenzwertgeber
LIE###Lampenausfall- und Isolationsüberwachung

Stand: 14.04.2026 Seite 102

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
LIKU##Lichtkuppeln
LIM###Lichtanlage mobil
LIS###Lichtschranke
LISA##kontinuierliche Füllstandsmessung
LKH###Lufttopf + Kugelhahn
LKL###Lüfterklappe
LLZ###Landekurssender
LNK###Link, Verknüpfung (GIS)
LST###NH-Sicherungslasttrennschalter
LUE###Lüfter
LUKU##Luftkühler
LWA###Löschwasseranlagen
LWAR##Löschwasserarmatur
LWAZ##Löschwasser Abzweig
LWBW##Löschwasser Bauwerk
LWD0##Löschwasser Druckleitung
LWDE##Löschwasser Detail
LWEB##Löschwasser Einbauteil
LWEE##Löschwasser Endeinrichtung
LWL###LWL Faser
LWN###Löschwasserleitung -nass-
LWNT##Löschwasserleitung -nass - trocken-
LWOH##Löschwasseroberflurhydrant
LWSD##Löschwasser Schachtdeckel
LWSE##Löschwasserschieber, erdeingebaut
LWSK##Löschwasser Schieberkappe
LWT###Löschwasserleitung, trocken
LWUH##Löschwasserunterflurhydrant
LWVS##Löschwasserventilstation
LWZ###Löschwasserzentrale
M#####Melder in Meldergruppe
MAG###Ausdehnungsgefäß
MAGV##Magnetventil
MAH###Mahd
MAR###Markierung
MBK###Mäusebekämpfung
MBX###Umsetzer zwischen LAN u. RS485 BUS für Zutrittskontrollanlage DRS
MD####Anlage NonAviation
MDRO##Mechanische Drossel
MFEN##Metallrahmenfenster
MIE###Mieteranlage allg.
MIET##Mieter - Telefon - Anschluss
MID###Durchflussmengenmessung
MOB###Möblierung

Stand: 14.04.2026 Seite 103

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
MODE##Modem
MSA###Mittelspannung (20 KV)
MSAN##Mittelspannungsanlage -allg. Ersatznetz-
MSBN##Mittelspannungsanlage -bes. Ersatznetz-
MSNN##Mittelspannungsanlagen -Normalnetz-
MSR###Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
MSRS##MSR - Schaltschrank
MV####Mietvertrag
N#####Anlagenkomponente allg.
NAH###Nachheizer
NAV###Nassalarmventilstation
NBL###Not - Beleuchtungsanlagen
NEA###Netzersatzanlagen
NFS###Nachfüllstation
NN####Normalnetz
NSA###Niederspannung (0,4 KV)
NSHV##Niederspannungshauptverteilung
NSUV##Niederspannungsunterverteilung
NV####Nutzungsvertrag
NWND##nichttragende Wände
OBS###Spezielle Hindernisbefeuerung
OEA###ökologische Ausgleichsflächen
OEAB##Ölabscheider
OEAL##Ölalarmgerät
OEAS##Ölabsperrschieber
OEB###ortsveränderlich - elektrische Betriebsmittel
OELV##Ölversorgung
OF####Öko-Konto
OM####Reflexionslichttaster
OM0###Reflexlichttaster
OP####Operators Panel
ÖTE###öffentlicher Fernsprecher
OVBOrtsveränderliche Betriebsmittel
PA####Potentialausgleich
PAPI##Präzisionsanfluggleitwinkelbefeuerung
PAS###Parkplatzabfertigungssystem
PAR###Parkplätze
PAT###Patchfeld
PAU###Personenaufzug
PBK###Modulkasten
PC####Personalcomputer (allgemein)
PE####Primärverteiler elektrisch
PF####Primärverteiler -Faser-
PFE###Primärverteiler -Faser + elektrisch-

Stand: 14.04.2026 Seite 104

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
PFEN##Plasterahmenfenster
PG####Parkscheingeber
PGA###Prüfgerät / -anlage
PID###Druckfühler
PIS###Pissoir
PKP###Primärknotenpunkt
PLS###Parkleitsystem
PM####Primärverteiler -gemischter Aufbau-
PMX###Primärmultiplexer
PROG##Programmierkomponente
PS####Positionsschalter
PSA###persönliche Schutzausrüstung
PSE###Personensucheinrichtung
PTOR##Pendeltor
PTU###Pendeltür
PU####Pumpe
PV####Pachtvertrag
PWT###Plattenwärmetauscher
PZE###Personalzeiterfassung
R#####Raum
RAD###Radwege
RAH###Rahmen
RAM###Rampe
RAS###Rammschutz
RBC###Raum - Bus - Controller
RBHZ##Rohrbegleitheizung
RCL###Startbahnmittellinienbefeuerung
REH###Startbahnrandhochleistungsbefeuerung
REM###Remote
RGL###Runway Guard Line (Light)
RKA###Rückkühl - Anlage
RKB###Regenklärbecken
RKN###Rückkühl - Wassernetz
RKW###Rückkühlwerk
RKWP##Rückkühlwerk -Pumpen-
RLAR##Armatur Rücklauf
RLAZ##Abzweig Rücklauf
RLD0##Druckleitung Rücklauf
RLDE##Detail Rücklauf
RLEB##Einbauteil Rücklauf
RLEE##Endeinrichtung Rücklauf
RLSK##Schieberkappe Rücklauf
RLT###raumlufttechnische Anlage
RMAR##Armatur Rohrmedien

Stand: 14.04.2026 Seite 105

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
RMAZ##Abzweig Rohrmedien
RMBW##Bauwerk Rohrmedien
RMD0##Druckleitung Rohrmedien
RMDE##Detail Rohrmedien
RMEB##Einbauteil Rohrmedien
RMEE##Endeinrichtung Rohrmedien
RMH###Druckleitung Betriebsmedien - Höhen
RMHA##Armaturen Betriebsmedien - Höhen
RMHB##Bauwerk, rund Betriebsmedien
RMHD##Detail Betriebsmedien - Höhen
RMHE##Einbauteil Betriebsmedien - Höhen
RMHK##Schieberkappe Betriebsmedien - Höhen
RMHO##Oberflurhydranten - Höhen
RMHP##Übergabepunkt Betriebsmedien - Höhen
RMHS##Schachtdeckel Betriebsmedien - Höhen
RMHU##Unterflurhydranten - Höhen
RMHZ##Abzweig Betriebsmedien - Höhen
RMOH##Oberflurhydranten
RMSD##Schachtdeckel Rohrmedien
RMSK##Schieberkappe Rohrmedien
RMUH##Unterflurhydranten
RNA###Raumluftnachbehandlung
ROF###Rollfeld
ROL###Rollladen
ROLL##Rollenhalter
ROTR##Rolltreppe
RRB###Regenrückhaltebecken
RREG##Raum – Regelkreis
RSK###Rückschlagklappe
RSR###Anflughochleistungsbefeuerung rot
RSU###Rollbahnschulter
RTI###Schnellabrollanzeiger
RTU###rauchdichte Türen
RUB###Regenüberlaufbecken
RUT###Rutsche
RVE###Regelventil
RWE###Startbahnendbefeuerung
S#####Steuerkabel
SAA###Systemabgasanlage
SAM###Sammelschiene
SAN###Sanitär
SAT###Satellitenempfangsanlage
SAU###Säulen, Stützen
SAZ###Sprachaufzeichnung

Stand: 14.04.2026 Seite 106

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
SBEL##Sicherheitsbeleuchtung
SBO###Steinfußboden
SC####Schalter, Taster
SCAN##Scanning Units
SCE###Scheibe
SCF###Schrägförderer
SCH###Schaden
SCHA##Schrankenanlage
SCHB##Scherenhebebühne
SCHI##Schilder, Tafeln, Piktogramme
SCHW##Stufe, Absatz, Schwelle
SCIE##Schieber
SCN###Scanner
SDUE##Sprinklerdüse
SEIF##Seifenspender
SEIL##Seil
SEN###Sensoren für die Überwachung des Rollverkehrs
SERV##Server / Leitrechner
SF####Schlammfang
SFE###Sekundärverteiler -Faser + elektrisch-
SFL###Anflugblitzbefeuerung
SGB###Streugutbehälter
SGF###Streifengurtförderer
SGR###Sammelgrube
SHDD##Shettdach durchsichtig
SHDU##Shettdach -undurchsichtig-
SHF###Schräg- / Horizontalförderer
SIB###Silentbox
SIG###Beschilderung der Flugbetriebsflächen
SILO##Siloanlagen
SITZ##Sitzgelegenheiten
SK####Schaltkasten
SLB###Start- und Landebahn
SLKA##Schleppkabel
SLT###Schutz-/Leittechnik
SMB###Steuermatrix Brand
SOA###Sonnenschutzanlage, angetrieben
SON###Sonnenschutz
SPR###Sprinkler
SPRD##Sprinkler - Durchflussmelder
SPRL##Sprinkler - Leitung
SPS###SPS-Steuerung
SPTO##Spiraltor
SPUE##Spüle

Stand: 14.04.2026 Seite 107

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[Seite 110]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
SPUZ##Sprinklerunterzentrale
SS####Schaltschrank
SSL###Streu- und Sprühmittellager
SSS###Schlaffseilschalter
SSW###Schild-Schieber-Wasser-
ST####Starkstrom
STAB##Schalttableau
STAT##Station
STAV##Strangabsperrventil
STB###Stoppbarrenbefeuerung
STD###Steckdose
STE###Steuereinheit
STEI##Steigeisen, z. B. in Fahrstuhlschacht und Gruben
STEL##Stelen
STEU##Steuerung
STOA##Schiebetor -angetrieben-
STP###Standplatz
STR###Straßen
STRV##Strangregulierventil
SV4###stationäre Bodenstromanlage (400 Hz)
SVD###Steckverbinderdose
SWA###Schlauchwaschanlage
SWH###Schmutzwasserhebeanlagen
SWK###Schmutzwasserkanal
SYS###System-Switch
T#####Tür
TAST##Taster
TAWD##tragende Wände
TBO###Textilfußboden
TDZ###Aufsetzzonenbefeuerung
TEEK##Teeküche, Abwaschtisch
TEL###Elektrotrassen
TEWD##Trennwände
TF####Teilfläche
TGD0##Druckleitung Flüssiggas
TGDE##Detail technisches Gas
TGEE##Endeinrichtung technisches Gas
THR###Schwellenbefeuerung
THZ###Heizkanal
TK####Tür
TKA###Telekommunikationsanlage
TMK###Medienkanal
TNA###Nachrichtentrassen
TNS###Trafo Niederspannung

Stand: 14.04.2026 Seite 108

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[Seite 111]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
TOI###Toilettenbecken, Bauteil
TOR###Tor
TORB##TOR Bedienstelle
TOREL#Torelement
TOWD##Trockenbauwand
TRAF##Trafos
TRAN##Transport Werkstatt
TRE###Treppen
TREE##Einzeltreppe z. B. zum Hauseingang
TREN##Nottreppen
TRQ###Trassenquerschnitt
TUE###Türen
TUEK##Türkontakt
TUER##Tür
TW####Trinkwasser
TWAR##Armatur Trinkwasser
TWAZ##Abzweig Löschwasser
TWBW##Bauwerk Löschwasser
TWD0##Druckleitung Löschwasser
TWD1##Druckleitung Löschwasser
TWD2##Druckleitung Löschwasser
TWDE##Detail Löschwasser
TWEB##Einbauteil Trinkwasser
TWEE##Endeinrichtung Trinkwasser
TWN###Trockenbauwand
TWNDF#Trockenbauwand -gefliest-
TWOH##Oberflurhydrant Trinkwasser
TWSD##Trinkwasser Schachtdeckel
TWSK##Trinkwasser Schieberkappe
TWUH##Unterflurhydrant Trinkwasser
TWW###Trinkwasser -warm-
TWWZ##Trinkwasser -warm- Zirkulation
TWZ###Trinkwasser -Zählerschacht-
TXC###Rollbahnmittellinienbefeuerung
TXE###Rollbahnrandbefeuerung
TZH###Versorgungszentrale Heizung
UBK###Unkrautbekämpfung, anfallende Leistungen
UDC###Unterhangdecke, normal
UDCB##Unterhangdecke, brandgehemmt
UEH###Überflurhydrant
UET###Übertragungstechnik für Zutrittskontollanlage
UFH###Unterflurhydrant
UGM###universelle Gefahrenmeldeanlage
UHR###Uhrenanlage

Stand: 14.04.2026 Seite 109

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[Seite 112]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
UMF###Umformer
UMK###Umluftkanal
UMLU##Umlüfter
URI###Urinal
USV###unterbrechungsfreie Stromversorgung
USVV##USV - Verteiler
UVA###Unterverteilung, allgemein versorgtes Netz
VA####Veranstaltung Konferenzbereich
VBEL##Vorfeldbeleuchtung
VDCH##Vordachanlage
VE####Versicherungstatbestand
VEN###Ventil
VER###Verteiler
VERA##Verlegungsanschluss
VERD##Verdichter
VF####Verwaltungsfläche
VFK###Verkehrsfläche
VID###Videobeobachteranlage
VIK###Videokamera
VKL###Verkehrsleiteinrichtungen
VLAR##Armatur Vorlauf
VLAZ##Abzweig Vorlauf
VLBW##Bauwerk Vorlauf
VLD###Druckleitung Vorlauf
VLDE##Detail Vorlauf
VLEB##Einbauteil Vorlauf
VLEE##Endeinrichtung Vorlauf
VLSD##Schachtdeckel Vorlauf
VLSK##Schieberkappe Vorlauf
VOK###Inergenlöschanlage
VPL###Vermittlungseinheit
VSC###Verkehrsschilder
VTL##Verteilerkasten
VZK###Versorgungszentrale -Kälte-
VZS###Versorgungszentrale -Stromversorgung-
W#####Netz-, Trassen-, Wirkbereiche
WAA###Waage
WABE##Waschbecken
WADR##Waagendrucker
WAEL##Waageelektronik
WAFI##Trinkwasserfilter
WAG###Waage
WAGR##Waagengrube
WAH###Wandhydrant

Stand: 14.04.2026 Seite 110

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[Seite 113]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
WAN###Wasseraufbereitungsanlage
WAPF##Waageplattform
WATA##Wärmetauscher
WATE##Waageterminal
WATI##Waschtisch
WAUN##Wasserquelle unerschöpflich
WAV###Wasserversorgung außerhalb
WAWR##Waschwasserreinigungsanlage
WAZE##Wägezelle
WBEL##Werbebeleuchtung
WBES##wegweisende Beschilderung
WC####Toilette (nausstattung)
WD####FBF Bereich WD
WDE###Winterdiensteinrichtung
WDG###Wärmedämmung
WDI###Windrichtungsanzeiger
WDIL##Windsackbeleuchtung
WE####Wetterdiensteinrichtung
WELL##Welle
WER###Werkstattausstattung
WETR##Werbeträger
WF####Windfanganlage
WFB###Wartungsfahrbühne
WG####Gaswarngerät
WIG###Wegimpulsgeber
WIZ###Windabweiszaun -beweglich-
WMZ###Wärmemengenzähler
WND###Wand
WNDIF#Wand -innen Fensterseite-
WNDIL#Wand -innen links-
WNDIM#Wand -innen mitte-
WNDIR#Wand -innen rechts-
WNDV##Wand -verkleidet-
WNSP##Wassernachspeisung
WP####Wärmepumpe
WST###Wetterstation
WW####Warmwasser
WWK###Weichwasser -kalt-
WWSP##Warmwasserspeicher
WWW###Weichwasser -warm-
WWZ###Weichwasser -Zirkulation-
WZM###Werkzeugmaschine
X#####Fahrzeug, Gerät (Reparatur) extern
XMP###I/O Baugruppe zur Erfassung und Ausgabe v. Datenpunkten

Stand: 14.04.2026 Seite 111

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[Seite 114]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang D: Verzeichnis der Sachnummern

Ansprechcode SNKlartext SN
YYY###Beispielsachnummer
ZAEG##Zähler -Gas-
ZAEH##Zähler Heizung
ZAEK##Zähler -Kühlung-
ZAES##Zähler Strom
ZAEW##Zähler Wasser
ZAR###Zarge
ZAUN##Zaun
ZAV###Vogelzählung
ZBU###Bügel
ZBZ###Bauzaun
ZC####Zutritts - Codetaster
ZDCH##Ziegeldach
ZDK###Drehkreuz
ZES###Zeiterfassungssystem
ZIS###Zisterne
ZKA###Zutrittskontrollanlage
ZKS###Zutrittskontrollsystem
ZKW###Zentrale Kälte- und Wärmeversorgung
ZL####Zutrittskartenleser
ZLM###Zuluftmenge
ZPO###Poller
ZREP##ZLT - Repeater
ZSB###Sicherheitsbauzaun
ZUIF##ZLT - universelles Interface
ZUKK##Zuluftkanal -kalt-
ZUKW##Zuluftkanal -warm-
ZUL###Zuleitung
ZUV###Zuluftventilator
ZZ####Zutrittskontrollzentrale

Stand: 14.04.2026 Seite 112

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[Seite 115]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang E: Art der Planunterlagen

Anhang E: Art der Planunterlagen

Der Code Planart ist in zwei Gruppen unterteilt:

Die 1. Ziffer wird nach Erfordernis der HOAI festgelegt, die 2. und 3. Ziffer dem Typ der vorliegenden Pläne / Zeichnungen.

  1. Ziffer entspricht Spalte 8 des Dokumentenkopfes

2.. Vorplanung 3.. Entwurfsplanung 4. Genehmigungsplanung 5.. Ausführungsplanung 6. Ausschreibungsunterlage 9.. Dokumentation

  1. und 3. Ziffer entspricht Spalten 9 und 10 des Dokumentenkopfes

.14 Komplettdokumentationen .15 Systemuntersuchungen und Berechnungen (Statik, Haustechnik etc.) .16 Gutachten

.20 Fotos .21 Berechnungen von Flächen und Rauminhalte .22 Raum- und Funktionsprogramm, Raumbuch .23 Bedienungsanleitung .24 Wartungsanweisung .25 Inspektionsanweisung .26 Instandsetzungsanweisung .27 Einbau- und Transportanweisung .28 Ersatzteilkatalog .29 Zeichnungssatz .30 Planverzeichnisse .31 Lagepläne .32 Grundrisse (Grundrisse und Schnitte) .33 Schnitte .34 Ansichten .35 Detailpläne .36 sonstige Architektenpläne .37 Einrichtungspläne, Nutzerpläne .38 Trassenpläne .39 Positionspläne .40 Schalpläne .41 Bewehrungspläne

.43 Konstruktionspläne (Stahlbau, Holzbau etc.) .44 Schlitz- und Durchbruchpläne .45 Installationspläne

Stand: 14.05.2024 Seite 113

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[Seite 116]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang E: Art der Planunterlagen

.46 Schaltpläne, Klemmenpläne, Anschlusspläne .47 Linienführungspläne (Lageplan Straßen etc.) .48 Längsprofile/Höhenpläne .49 Querprofile, Ausbauquerschnitte (besondere Querschnitte) .50 Geländeaufnahmen .51 topographische Karten, Katasterpläne .52 Festpunktpläne, Absteckpläne .53 Strukturpläne ohne Geometriebezug *1) .54 Strukturpläne mit Geometriebezug *2)

.59 Kapazitätspläne .60 Markierungs- und Beschilderungspläne .61 Rangierpläne, Kabelpläne .62 Explosionszeichnungen

.64 Stromlaufpläne .65 Geräteliste (z.B. Fördererliste u.ä.) .66 Ersatzteilliste

.72 Baugenehmigungen .73 luftrechtliche Bescheide / Genehmigungen .74 wasserrechtliche Bescheide / Erlaubnisse .75 sonstige Genehmigungen

.81 Soll- Ist - Vergleich Vermessung

  • Anmerkung:
  1. Strukturpläne ohne Geometriebezug: z.B. Funktionspläne und Schemapläne

  2. Strukturpläne mit Geometriebezug: z.B. maßstäbliche Grundrisse und Schnitte, in die Versor- gungstrassen schematisch eingetragen werden.

Stand: 14.05.2024 Seite 114

Seite 114 von 117

[Seite 117]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang F: Grundstruktur und Ablaufschemata

Anhang F: Grundstruktur und Ablaufschemata

Die Verweise auf Anlagen beziehen sich auf die Werksnorm 1 "Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen"

Stellen 1 - 5 Stellen 6/7 Stellen 12 - 17 Hier wird die Bauwerksnummer / -1 Untergeschoß Hier wird die Sachgruppe nach Anhang C Bereichsnummer nach Anlage B 00 Erdgeschoß/ eingetragen eingetragen ebenerdig 12100 = S/L-Bahnbereich 01..99 Obergeschoß

  

1 2 1 0 0 0 0 0 1 2 3 A B C 1 2 3 1 2 3 4 5 6

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23

 

Stellen 8 - 11 Stellen 18 - 23 Raumnummer / Platz / Ort Die Sachnummer wird vom Fachbereich ver- beschreibt einen Ort innerhalb eines geben und nach Anhang D eingetragen Bereiches oder einer Bauwerksetage (muss in Verbindung mit der Sachgruppe eindeutig. eindeutig sein).

Die Vergabe und Änderung von Bauwerks- / Bereichsnummern, Geschoss-Bezeichnungen und Raumnummern erfolgt durch MF-TC Standortinformation in Absprache mit den betroffenen Fachbereichen. Die Vergabe von Sachgruppen und Sachnummern obliegt den zuständigen Fachgruppen, desbezügliche Vorgaben laut Werks- norm 1 Anhang C und Anhang D. Diesbezügliche Änderungsanforderungen sind an MF-TC CAFM zu stellen.

Stand: 14.05.2024 Seite 115

Seite 115 von 117

[Seite 118]

Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang F: Grundstruktur und Ablaufschemata

Vergabe und Änderung von Bauwerksnummern und Gebäude-Ebenen

Anfordererbeteiligte FachbereicheStandortinformation & DatenmanagementGeschäftsführung
 Anforderungen werden an MF-TC gestellt  Anforderungen werden überarbeitet und wieder an MF-TC gestellt  Anforderungen werden überarbeitet und wieder an MF-TC gestellt  Anforderungen werden überarbeitet und wieder an MF-TC gestellt Auftrag der Geschäftsführung
  Bearbeitung unter Ein- beziehung von PK/ be- teiligte Abt. Ablehnung Zustim- mung  Entscheidung durch PK / beteiligte Abt. Ablehnung Zustim- mung  veröffentlicht das Er- gebnis und verständigt den Anforderer
 Bearbeitung unter Ein- beziehung von PK/ be- teiligte Abt. Ablehnung Zustim- mung
Bearbeitung unter Ein- beziehung von PK/ be- teiligte Abt.
AblehnungZustim- mung
Bearbeitung unter Ein- beziehung von PK/ be- teiligte Abt.
AblehnungZustim- mung
Entscheidung durch PK / beteiligte Abt.
AblehnungZustim- mung

PK = Projektkoordinierung

Stand: 14.05.2024 Seite 116

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Werksnorm 01: Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen

Anhang F: Grundstruktur und Ablaufschemata

Vergabe und Änderung von Nummern und Kurzzeichen

Anfordererzuständige FachbereicheMF-TC
Anforderungen werden an die zuständigen FB gestellt  Anforderungen werden über- arbeitet und wieder an die zu- ständigen FB gestellt    Bearbeitung unter Einbezie- hung der beteiligten Abt./FB Ablehnung Zustimmung  Beurteilung des neuen Vor- schlages von MF-TC Bearbeitung der Anforderung durch MF-TC Ablehnung Zustimmung  Bearbeitung der Anforderung durch MF-TC Ablehnung Zustimmung  veröffentlicht das Ergebnis und verständigt den Anforde- rer  veröffentlicht das Ergebnis und verständigt den Anforde- rer
Bearbeitung unter Einbezie- hung der beteiligten Abt./FB
AblehnungZustimmung
Bearbeitung der Anforderung durch MF-TC
AblehnungZustimmung
Bearbeitung der Anforderung durch MF-TC
AblehnungZustimmung

Dieses Ablaufschema gilt für die Vergabe und Änderung von Dokumentationsbezeichnungen, Verfasserkurz- zeichen, Layerbezeichnungen, Sachgruppen und die Nummerierung von Räumen, Türen, Toren, Parkflächen, Schächten, Flugbetriebs-flächen, Betonplatten. Die Zuständigkeit der Fachabteilungen ist im Anhang A.DRS und Anhang A.LEJ festgelegt.

Stand: 14.05.2024 Seite 117

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HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Computer Aided Design (CAD) /

Geographisches Informationssystem

(GIS)

Handbuch Werksnorm 02

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhalt und Geltungsbereich 1.1 Allgemeines 1.2 Übergabetermine

  2. Übergabe von grafischen Daten 2.1 Datenformate 2.2 Übergabemedien und -verfahren 2.3 Strukturierung von grafischen Daten

  3. Layerbelegung/Zeichenvorschrift zur Datenübergabe 3.1 Layerbelegung Hochbauten 3.2 Layerbelegung Bestandsdokumentation

  4. Beschreibung des Plan- bzw. Dokumentenkopfes des FHD

[Seite 122]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 1: Inhalt und Geltungsbereich Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

1. Inhalt und Geltungsbereich

1.1 Allgemeines

Dieses Handbuch gilt für alle Beteiligten an den Bauvorhaben am Flughafen Dresden.

Das Handbuch Teil 2 CAD/GIS beinhaltet Vorschriften zum Austausch von digitalen Planungs- und Bestandsdaten und Beschreibungen zum Datenformat des FHD.

Zur Übergabe nichtgrafischer Daten bestehen noch keine allgemeingültigen Regelungen. Vereinbarungen hierzu werden mit den Planern gesondert vereinbart und im Detail in einer Anlage zum Vertrag geregelt.

Ziel ist die Übernahme von Daten während und nach einer Projektierungsphase sowie nach Abschluss eines Projektes mittels einer standardisierten Schnittstelle in das System des FHD.

Eine Durchführung der Planerstellung, einschließlich der Vorplanung, auf CAD ist eine Voraussetzung bei der Vergabe von Planungsaufträgen durch den FHD.

Die Einhaltung der Strukturen und Bestimmungen der Datenübergabe entsprechen dem heutigen Stand der Technik.

1.2 Übergabetermine

Vom Auftragnehmer sind die grafischen Daten zum Abschluss der Planungsphase 3 der HOAI und der Ausführungsplanung ( Phase 5 der HOAI ), die M+W-Pläne sowie der letzte im Projekt von ihm bearbeitete Planungsstand unaufgefordert an den FHD, Abteilung Standortinformation und Datenmanagement zu übergeben.

Nach Abschluss des Projektes erfolgt die Datenübergabe der Bestands- dokumentation.

Für die Kontrolle der Übergabe sind die Projektkoordination und die betreuenden Objektsteuerer verantwortlich.

Auf Anforderung der Geschäftsführung des FHD, des Leiters Technik, der Projektkoordination oder dem betreuenden Objektsteuerer oder deren Beauftragte sind auch andere Planungsstände als besondere Leistung zu übergeben.

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 2: Übergabe von grafischen Daten Seite 1 von 5 Stand: 01.01.2023

2. Übergabe von grafischen Daten

2.0 Allgemeines

Für die Übernahme der „Technischen Dokumentation“ in Daten sind die Vorgaben zur Datenorganisation in allen Leistungsphasen zu berücksichtigen. Damit ist sicherzustellen, dass die Daten für weitere Leistungsphasen und andere Objekte, auch durch andere Auftragnehmer, verwendet werden können.

In Daten sind mindestens sämtliche auftragsrelevanten Pläne zu übergeben. Dies beinhaltet auch Schnitt- und Detaildarstellungen. Während der Planung genutzte digitale Daten (Grundrisse, Vermessungspläne, o.ä.) sind zusätzlich zu übergeben (Ausgangsdatenbestand). Der AN hat dem AG alle Daten, inklusive die während der Planung entstandenen Grundlagedaten, Konstruktionsdaten, etc. ohne zusätzliche Vergütung zu liefern. Sie sind Teil der im Leistungsabruf abgegoltenen Datenlieferung. Bestandsdaten im Geo-Informationssystem sisNET des FHD werden in den einzelnen Fachschalen (Abwasser, Strom, Flächen, Umwelt, etc.) nach FHD-Vorgaben als Teil der Dokumentation erstellt. [Siehe auch sisNET-Handbuch und Fachschalen- vorgaben].

Bezüglich der Datenorganisation und Form der Datenübergabe bestehen folgende Forderungen:

2.1. Datenformate

Um eine rechnergestützte Bearbeitung von grafischen Daten zur Bau- und Bestandsdokumentation durch den FHD zu gewährleisten, sind alle grafischen Daten (z.B. Pläne) in folgendem Format zu übergeben:

DGN (MicroStation Design File, Fa. Bentley, ab Microstation V8)

Die Datenübergabe muss im 2D-Format erfolgen. Das Erzeugersystem und der Versionsstand sind zu dokumentieren. (Ausnahmen: Für Präsentationen, Darstellungen im Rahmen Masterplanung, etc. sind 3D-Daten im Leistungsumfang inbegriffen und zwingend erforderlich.)

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 2: Übergabe von grafischen Daten Seite 2 von 5 Stand: 01.01.2023

2.2. Datenübergabe

Die Datenübergabe ist mit der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären.

Die Datenübergabe kann mittels Managed File Transfer System der MFAG (momentan Teambeam) oder andere zugelassene Übertragungsverfahren (welche vorher abzustimmen sind) erfolgen.

Bei allen übergebenen Unterlagen sind die Plan- / Dokumentenköpfe des FHD zu verwenden.

2.3. Strukturierung von grafischen Daten

allgemeine Festlegungen:

  • Planungsdaten des Auftragnehmers, Planungsdaten Dritter und Bestandsdaten des FHD sollen in jeweils gesonderten Dateien abgelegt werden. Eine Vermischung von Planungs- und Bestandsdaten ist nicht zulässig.
  • Dem räumlichen Bezug dienende digitale Fremddaten (Planungs- grundlagen), die von Fachplanern genutzt werden (z.B. Grundrisse der Architekten) sind demzufolge nur als Referenz (MicroStation Referenzen, AutoCAD-XREF’s) zu verwenden, d.h. sie dürfen nicht Bestandteil der Zeichnung des Fachplaners sein.
  • Bestandsdaten des FHD dürfen nur verändert werden, wenn dies für Umbaumaßnahmen erforderlich ist. Vor Veränderung der Daten ist eine Sicherungskopie anzulegen.
  • Für Datenübergabe wird als Bezugsmaßeinheit „m“ gefordert. Bezugssystem Lage: GK RD83 Bezugssystem Höhe: NN Für das DGN-Format gilt außerdem: Untereinheit „cm“, Arbeitsauflösung 10
  • Die Konstruktion/Planung/Bestandsdokumentation ist im Maßstab 1 : 1 zu übergeben.
  • Es werden zur Datenübergabe nur bereinigte Dateien akzeptiert (d.h. nicht verwendete Text-, Bemassungsstile, Layer sind zu entfernen).

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 2: Übergabe von grafischen Daten Seite 3 von 5 Stand: 01.01.2023

Layerstruktur

  1. Ohne weitere Absprachen und Vereinbarungen werden die im Kapitel 3.x beschriebenen Layerstrukturen des FHD verwendet.

  2. Die Strukturierung der Planunterlagen soll dem realen Planungsstand entsprechen.

  3. Die Symbolik, d.h. Farbe, Linienart und Strichstärke (wenn verfügbar), der zur Darstellung benutzten grafischen Elemente muss in allen Zeichnungen objekteindeutig sein.

  4. Alle grafischen Elemente, die Objekte unterschiedlicher Funktionalität repräsentieren, sind auf verschiedenen Zeichnungsebenen zu platzieren. Grafische Repräsentanten von Objekten gleicher Funktionalität sind konstant gleichen Zeichnungsebenen zuzuordnen. Werden im Konstruktionssystem unterschiedliche Höhenebenen (Etagen) in einer einzelnen Zeichnung verwaltet, sind grafische Repräsentanten von gleichen Objekten in unterschiedlichen Höhen auf unterschiedlichen Zeichnungsebenen zu platzieren.

  5. Als grafische Elemente sind für die 2D-Konstruktion Linie/Linienzug, Bogen, Kreis und Text, sowie daraus gebildete Symbole zu verwenden. Bemaßung und Schraffur bestehen im allg. ebenfalls aus diesen Elementen. Die Verwendung anderer grafischer Elementtypen (z.B. Flächen, Polylinien als Flächendarstellung, Mehrfachlinien, Kurven) ist gesondert abzustimmen.

  6. Grafikelemente sind objekteindeutig. „Doppelte Linien“, d.h. identisch übereinanderliegend, sind unzulässig. Lineare Grafikelemente schließen eindeutig und lückenlos an benachbarte Elemente oder Einfügepunkte von Symbolen an.

  7. Zeichnungen mit Blattrahmen, die ggf. gesondert zur Erzeugung der Papierpläne erzeugt wurden, sind im entsprechenden branchenüblichen Blattformat und Maßstab zu übergeben.

  8. Die Verwendung spezifischer Funktionen im CAD-System zur Zeichnungserzeugung (Trennung Konstruktions-/Modellbereich und Zeichnungsausgabebereich) ist gesondert aufzuführen.

  9. Durch den Auftragnehmer sind die Symbolbiliotheken des Flughafen Dresden zu verwenden. Grafische Elemente mit Zusammenfassungscharakter (Symbole, Blöcke, Zellen, Bemaßung, Schraffur usw.) dürfen nicht zerlegt werden. Die Benennung sollte nicht länger als 6 Zeichen sein.

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 2: Übergabe von grafischen Daten Seite 4 von 5 Stand: 01.01.2023

  1. Spezielle Schriftarten (Fonts) und Symbolschriften, die nicht zum Standard ab MicroStation V8 oder AutoCAD2004 gehören, sind als Daten mitzuliefern.

  2. Bei Verwendung digitaler Grafikdaten aus anderen Quellen (Einbeziehung von Unterauftragnehmern), sind diese zu benennen.

  3. Die Namen der Ebenen/Layer sind so zu definieren, dass keine Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute enthalten sind. Sie dürfen nicht länger als 16 Zeichen sein. Datei- und Ebenen/Layername dürfen zusammen nicht mehr als 28 Zeichen enthalten.

  4. Die Namen von benutzerdefinierten Linientypen dürfen nicht länger als 25 Zeichen sein. Sie sind so zu definieren, dass keine Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute enthalten sind.

  5. Bestandteil der Zeichenvorschrift sind die bisherigen Festlegungen zur Definition der Linientypen, Linienstärken und Farben.

  6. Die Zeichnungen zu digitalen Gebäudedaten (Ausgangsdatenbestand) werden entsprechend schon getroffener Festlegungen (siehe Kap. 2.0) in separaten Verzeichnissen gehalten.

  7. Für jedes Gewerk werden separate Dateien gehalten, Aufteilung wie folgt: -Hochbau -Einrichtung (bewegliches Inventar) -Elektrotechnik -Sprinkler -Nachrichtentechnik -Waschanlage (Details) -Heizung -Stahlbau (Details) -Kälte -Bandanlage (Details) -Raumluft -Diverse -Sanitär

  8. Für jede Etage eines Gebäudes wird eine separate Hochbau-Datei (Grundriss) gehalten. Gewerke und Detail-Daten werden als Referenzdateien dazugeladen. In den Dateien sollte mit einem globalen Niveau 0 gezeichnet werden.

  9. Für Ansichten werden separate Dateien gehalten. Für Schnitte werden separate Dateien gehalten. Für Schemata werden separate Dateien gehalten.

  10. Gewerkespezifische Angaben (Hinweise, Bemerkungen etc.) sind auf Ebene/Layer „2“, „Hinweise“ der jeweiligen Gewerkedatei zu definieren.

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 2: Übergabe von grafischen Daten Seite 5 von 5 Stand: 01.01.2023

  1. Für spezielle Aufgaben mit anwendungsspezifischen Änderungen und Ergänzungen (Präsentationen, Dokumentation, etc.) darf auf die Bestandsdaten nur als Kopie zurückgeriffen werden.

  2. Zur Beschreibung der digitalen Datenorganisation sind mitzuliefern (geordnet nach Fachgewerk):

• Namensliste der verwendeten Symbole (Blöcke, Zellen) und deren Bedeutung, falls nicht aus dem Namen ersichtlich

• Namensliste der verwendeten Schriftarten

• Liste weiterer, nicht allgemein üblicher Elementeigenschaften mit Benennung der davon betroffenen Grafikelemente (Hilfslinien, Konstruktionshilfen, o.ä.)

• Layerliste der belegten Zeichnungsebenen und deren inhaltliche Verwendung

Hinweis: Die Einführung des geodätischen Bezugssystems WGS 84 in der Luftfahrt gilt für Positionsangaben von Luftfahrteinrichtungen und Hindernissen. Geforderte Angaben für die DFS werden durch Transformation auf Grundlage der amtlichen Vermessung durchgeführt.

Bei Auftragserteilung ist bezüglich o.g. Forderungen mit der Abteilung Standortinformation und Dantenmanagement des Flughafen Dresden (Tel. 0351/8812700 bzw. 8812711) oder einem von ihr benannten Vertreter Rücksprache zu nehmen.

2.4. Datensicherheit und Archivierung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle von ihm übergebenen Daten und Dateien sowie vom FHD zu übernehmenden Daten auf Virenfreiheit zu prüfen.

Ein evtl. Virenbefall ist unverzüglich dem FHD mitzuteilen.

Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen hat der Auftragnehmer einen Satz der CAD-Daten im Originalformat für 6 Jahre zu archivieren. Die Lesbarkeit wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3: Layerbelegung/Zeichenvorschrift zur S e i t e 1 v o n 1 Datenübergabe Stand: 01.01.2023

3. Layerbelegung/Zeichenvorschrift zur Datenübergabe

Die CAD-Daten des FHD werden in einer fachspezifisch gegliederten Dateistruktur gepflegt. Jede der im Kapitel 3.1 und 3.2 beschriebenen Objektklassen beschreibt ein CAD-Datenfile.

Im MicroStation werden die Layer/Ebenen durch Nummer und Layername gekennzeichnet. Bei der Datenübergabe aus anderen Systemen die dies nicht können sind Ebenennummer und Ebenenbezeichnung alternativ verwendbar.

Für diese Struktur nicht zuordenbare Elemente sind freie Layer und bei bisher nicht definierten Objektklassen sind separate Dateien, zu verwenden und umfassend zu dokumentieren.

Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Zeichenvorschrift des FHD (vgl. Kap. 3.1 und 3.2).

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Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Bewegliches Inventar Stand: 01.01.2023

Bewegliches Inventar

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Inventar)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_Allg_Beschriftallgemeine Beschriftung100
606_Bemassung_ueÜbersichtsbemaßung für die Maßstäbe 1:100 - 1:250600
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:100 - 1:250600
808_Bemassung_2Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:50 - 1:100600
909100
1010_Einrichtung_1bewegliche Einrichtungen: Infowände u. Werbeträger (außer elektron. Anzeigen), Stellwände, Sichtschutz17901
1111_Ein_1_BeschriftBeschreibung, Erläuterung, Sonderbemaßung usw.17900
1212_Einrichtung_2bewegliche Bestuhlung in Restaurants, Röntgengeräte (nicht fest eingebaut) u. ä.8800
1313_SonderdarstellSonderdarstellungen100
1414_spez_Anlagenspezielle Anlagen100
1515_spez_Anl_Beschrallgemeine Beschriftungen spez. Anlagen100
1616_spez_Anl_DetailKonstruktionsdetails von spez. Anlagen, Beschr., Erläut., Sonderbemaßung usw.100
1717100
1818_Einrichtung_3sonstiges Inventar (Schränke, Regale...)4300
1919100
2020_EDV_TechnikPC, Workstation, Server ...10000
2121_EDV_PeripherieDrucker, Plotter, Scanner, USV, Modem ...10000
2222100
2323_Buero_Techniksonstige Bürotechnik wie Fax, Kopierer ...7600
2424100
2525100
2626100
2727100
2828100
2929100
3030_Hand_FL_WandhyHandfeuerlöscher, Wandhydranten, nass200
3131_Stand_FLStandfeuerlöscher200
3232_CO2_LoescherCO2-Löscher200
3333_FL_Text200Feuerlöscher, Text (ab M 1:200)100
3434_FL_Text 50Feuerlöscher, Text (ab M 1:50)100
3535100
3636100
3737100
3838100
3939100
4040100

[Seite 130]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Bewegliches Inventar Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4141100
4242100
4343100
4444100
4545100
4646100
4747100
4848100
4949100
5050_FigurenMenschen, Autos ...100
5151100
5252_PflanzenPflanzen2300
5353100
5454100
5555100
5656100
5757100
5858100
5959100
6060100
6161100
6262100
6363100

[Seite 131]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 1 Brandmeldeanlage Stand: 01.01.2023

Brandmeldeanlage

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.artstärke
1320400113204_ORM_DB##01-14_optischer Rauchmelder_Doppelboden_GFA201
1311000113110_ORM_DB_PAZ#01-02_optischer Rauchmelder_Doppelboden_Parallelanzeige201
1781500117815_OTRM##01-05_optisch thermischer Rauchmelder201
1401400114014_ORM_ZD_PAZ#01_optischer Rauchmelder_Zwischendecke_Parallelanzeige201
1331500113315_RAS#01_Rauchansaugsystem15271
1332400113324_ORM##01-02_optischer Rauchmelder201
1330400113304_ORM_LK#01_optischer Rauchmelder_Lüftungskanalmelder201
1297400112974_LM#01_Linearmelder201
1510100115101_WM#01_Wärmemelder201
1300300113003_HM#01_Handmelder201
1270700112707_ORM_ZD##01-02_optischer Rauchmelder_Zwischendecke201

gilt als Bezeichnungssystematik / als objektbezogenes Beispiel

[Seite 132]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 1 Diverse Zeichnungen Stand: 01.01.2023

Diverse Zeichnungen Raster: Dateien mit bauwerksinternem Raster und Achsen allgemein (pro Gebäude 1x).

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrichartStrichstärke
Nr.
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a.600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
...100
6363100

Formatvorlagen: Dateien mit Rand und Plankopf für Übersichten für die Formate A0 bis A4 und jeweils für Hoch- und Querformat.

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrichartStrichstärke
Nr.
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a.600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
...100
6363100

Details / Schnitte / Ansichten / Schema: Grundlage bildet jeweils die Zeichnungsstruktur der Zeichnung Hochbau (Grundriss) und diese wird gegebenenfalls ergänzt mit den gewerkespezifischen Zeichnungsstrukturen.

[Seite 133]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Elektro Stand: 01.01.2023

Elektro

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Elt)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_WanddurchbruchWanddurchbruch etc.3000
606100
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, M 1:50 - 1:250600
808_BodentanksBodentanks24100
909_SCHNITTSchnittverlauf und -Bezeichnung641
1010100
1111_Allgemeiner_TextStromkreis-Verteiler-Zuordnung100
1212_MS_AnlagenMS-Anlagen101
1313_MS_Text200MS-Anlagen, Text (ab M 1:200)5600
1414_MS_Text50MS-Anlagen, Text (ab M 1:50)5600
1515_NS_KabeltrassenNS-Versorgung, Kabeltrassen (horizontal)201
1616_NS_KT_Text200NS-Versorgung, Kabeltrassen, Text (ab M 1:200)100
1717_NS_KT_Text50NS-Versorgung, Kabeltrassen, Text (ab M 1:50)100
1818_NS_VerteilerNS-Versorgung, Verteileranlagen3000
1919_NS_V_Text200NS-Versorgung, Verteileranlagen, Text (ab M 1:200)500
2020_NS_V_Text50NS-Versorgung, Verteileranlagen, Text (ab M 1:50)500
2121_NS_InstallationNS-Verbrauchsanlagen, Installationssysteme100
2222_NS_IN_Text200NS-Verbrauchsanlagen, Installationssysteme, Text ( ab M 1:200)200
2323_NS_IN_Text50NS-Verbrauchsanlagen, Installationssysteme, Text ( ab M 1:50)200
2424_NS_ZweckbeleuchtNS-Verbrauchsanlagen, Zweckbeleuchtung300
2525_NS_LI_Text200NS-Verbrauchsanlagen, Zweckbeleuchtung, Text (ab M 1:200)300
2626_NS_LI_Text50NS-Verbrauchsanlagen, Zweckbeleuchtung, Text (ab M 1:50)300
2727_NS_HeizungNS-Verbrauchsanlagen, Heizungen1800
2828_NS_HZ_Text200NS-Verbrauchsanlagen, Heizungen, Text (ab M 1:200)1800
2929_NS_HZ_Text50NS-Verbrauchsanlagen, Heizungen, Text (ab M 1:50)1800
3030_NS_FremdverbrNS-Verbraucher, Fremdverbraucheranlagen100
3131_NS_FV_Text200NS-Verbraucher, Fremdverbraucheranlagen, Text (ab M 1:200)14500
3232_NS_FV_Text50NS-Verbraucher, Fremdverbraucheranlagen, Text (ab M 1:50)14500
3333_NS_EnergiezaehlNS-Verbrauchsanlagen, Energiezähleinrichtungen100
3434_NS_EZ_Text200NS-Verbrauchsanlagen, Energiezähleinrichtungen, Text (ab M 1:200)100
3535_NS_EZ_Text50NS-Verbrauchsanlagen, Energiezähleinrichtungen, Text (ab M 1:50)100
3636_BordnetzBordnetzversorgung 400 Hz100
3737_B400_Text200Bordnetzversorgung 400 Hz, Text (ab M 1:200)100
3838_B400_Text50Bordnetzversorgung 400 Hz, Text (ab M 1:50)100
3939_SSV_KabeltrasseSicherheitsstromversorgung (SSV), Kabeltrassen1704

[Seite 134]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Elektro Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4040_SSV_KT_Text200SSV, Kabeltrassen, Text (ab M 1:200)1700
4141_SSV_KT_Text50SSV, Kabeltrassen, Text (ab M 1:50)1700
4242_SSV_VerteilerSSV, Verteiler101
4343_SSV_VT_Text200SSV, Verteiler, Text (ab M 1:200)1700
4444_SSV_VT_Text50SSV, Verteiler, Text (ab M 1:50)1700
4545_SSV_BeleuchtungSSV, Sicherheitsbeleuchtung100
4646_SSV_LI_Text200SSV, Sicherheitsbeleuchtung, Text (ab M 1:200)1700
4747_SSV_LI_Text50SSV, Sicherheitsbeleuchtung, Text (ab M 1:50)1700
4848_USV_VerteilerUSV, Verteiler100
4949_USV_V_Text200USV, Verteiler, Text (ab M 1:200)17600
5050_USV_V_Text50USV, Verteiler, Text (ab M 1:50)17600
5151_USV_InstallationUSV, Installationssysteme100
5252_USV_IN_Text200USV, Installationssysteme, Text (ab M 1:200)17600
5353_USV_IN_Text50USV, Installationssysteme, Text (ab M 1:50)17600
5454_RWARWA700
5555_RWA_Text200RWA, Text (ab M 1:200)14800
5656_RWA_Text50RWA, Text (ab M 1:50)14800
5757_BS_EBlitzschutz und Erdung641
5858_BS_E_Text200Blitzschutz und Erdung, Text (ab M 1:200)600
5959_BS_E_Text50Blitzschutz und Erdung, Text (ab M 1:50)600
6060_PA_SchienenPotentialausgleich, Potentialausgleichsschienen362
6161_PA_S_Text200Potentialausgleich, Potentialausgleichsschienen, Text (ab M 1:200)302
6262_PA_S_Text50Potentialausgleich, Potentialausgleichsschienen, Text (ab M 1:50)302
6363100
6464100
6565_BusBUS100
6666_Bus_TextBUS Text100

[Seite 135]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Elektro-Verteiler Stand: 01.01.2023

Elektro-Verteiler

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Elt)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
606100
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein600
808100
909100
1010100
1111_Allgemeiner_TextStromkreis-Verteiler-Zuordnung100
1212_SCHALTZEICHEN100
1313100
1414_N_LeiterNull-Leiter/Erde500
1515_PE_LeiterLeiter grün/gelb300
1616_TextBeschriftung Schaltzeichen100
1717100
1818100
1919100
2020100
2121100
2222100
2323100
2424100
2525100
2626100
2727100
2828100
2929100
3030100
3131100
3232100
3333100
3434100
3535100
3636100
3737100
3838100
3939100
4040100
4141100
4242100

[Seite 136]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Elektro-Verteiler Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4343100
4444100
4545100
4646100
4747100
4848100
4949100
5050100
5151100
5252100
5353100
5454100
5555100
5656100
5757100
5858100
5959100
6060100
6161100
6262100
6363100

[Seite 137]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Gepäckförderanlage Stand: 01.01.2023

Gepäckförderanlage

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Gepäckförderanlage)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_GurtGurte500
606_MitteMittellinien Gurte140
707_BandFörderbänder, Feuerschutzabschlüsse300
808_KonturDolly, Bahn, Wegkonturen600
909_Ausg_RammAusgabeband, Rammschutz500
1010_SorterSorter500
1111_BezeichBezeichnungen100
1212_RutscheRutsche100
1313_Nr_RutscheNr. Rutsche, Pos. Rutsche100
1414_PfeilRichtungspfeil Gepäckband1700
1515_Nr_AnlageNummer/Bezeichnung für Anlagenteil200
1616_XRayX-Ray-Gerät100
1717_HolzbelagHolzbelag200
1818_BemassungBemaßung Grundriss700
1919_HoehenkanteHöhenbemaßung700
2020_StahlbauStahlbau500
2121_sonstsonstige Anlagenteile, Details, Schaltschrank Elt., etc.12400
2222_Geb_SchnittGebäudeschnitt1100
2323100
2424_WaageWaage100
2525_ScannerScanner100
2626_Schwenk_FSchwenk-Förderer100
2727100
2828100
2929100
3030100
3131100
3232100
3333100
3434100
3535100
3636100
3737100
3838100
3939100
4040100
4141100
4242100
4343100

[Seite 138]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Gepäckförderanlage Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4444100
4545100
4646100
4747100
4848100
4949100
5050100
5151100
5252100
5353100
5454100
5555100
5656100
5757100
5858100
5959100
6060100
6161100
6262100
6363100

[Seite 139]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Heizung Stand: 01.01.2023

Heizung

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.artstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Heizung)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_GAS_LeitungGas, Rohrleitungen401
606_GAS_EinbautenGas, Ausrüstung, Einbauten100
707_GAS_TextGas, Text100
808100
909_SicherheitSicherheitsleitungen741
1010_Halterung_ FixpunkteHalterungen, Festpunkte8100
1111_FW_Text200Fernwärmenetz, allg. Text (ab M 1:200)8301
1212_FW_VLFernwärmenetz, VL, Leitungen8301
1313_FW_VL_ArmaturFernwärmenetz, VL, Einbauarmaturen101
1414_FW_VL_Text200Fernwärmenetz, VL, Text (ab M 1:200)100
1515_FW_VL_Text50Fernwärmenetz, VL, Text (ab M 1:50)100
1616100
1717_FW_RLFernwärmenetz, RL, Leitungen13631
1818_FW_RL_ArmaturFernwärmenetz, RL, Einbauarmaturen101
1919_FW_RL_Text200Fernwärmenetz, RL, Text (ab M 1:200)100
2020_FW_RL_Text50Fernwärmenetz, RL, Text (ab M 1:50)100
2121100
2222_FW_WUEFernwärmenetz, Endeinrichtungen100
2323_FW_WUE_Text200Fernwärmenetz, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:200)100
2424_FW_WUE_Text50Fernwärmenetz, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:50)100
2525100
2626100
2727_SchornsteinSchornstein, Mittellinie140
2828_Heizg_tote_ LeitungGebäude-Heizung, tote Leitung211
2929_Heizg_AggrgGebäude-Heizung, Aggregate100
3030_Heizg_Text200Gebäude-Heizung, allgemeiner Text (ab M 1:200)200
3131_Heizung_VLGebäude-Heizung, VL, Leitungen201
3232_Heizg_VL_ArmaturGebäude-Heizung, VL, Einbauarmaturen100
3333_Heizg_VL_Text200Gebäude-Heizung, VL, Text (ab M 1:200)200
3434_Heizg_VL_Text50Gebäude-Heizung, VL, Text (ab M 1:50)200
3535100
3636_Heizung_RLGebäude-Heizung, RL, Leitungen13721
3737_Heizg_RL_ArmaturGebäude-Heizung, RL, Einbauarmaturen100
3838_Heizg_RL_Text200Gebäude-Heizung, RL, Text (ab M 1:200)100
3939_Heizg_RL_Text50Gebäude-Heizung, RL, Text (ab M 1:50)100
4040_Rev_Oeffn_HZGRevisionsöffnungen12001
4141_HKGebäude-Heizung, Endeinrichtungen100

[Seite 140]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Heizung Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.artstärke
4242_HK_Text200Gebäude-Heizung, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:200)100
4343_HK_Text50Gebäude-Heizung, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:50)100
4444100
4545_LuefterGebäude-Heizung, Lufterhitzer100
4646_RaumtempKreis Raumtemperatur101
4747_Text_RaeumeBeschriftung Räume (Heizung)100
4848100
4949_WWB_allgem_TextWarmwasserbereitung, allgemeiner Text (ab M 1:200)600
5050_WWB_VL_HeizWWB, Heiz.-Vorlauf, Leitungen600
5151_WWB_VL_ArmaturWWB, Heiz.-Vorlauf, Einbauarmaturen101
5252_WWB_VL_Text200WWB, Heiz.-Vorlauf, Text (ab M 1:200)600
5353_WWB_VL_Text50WWB, Heiz.-Vorlauf, Text (ab M 1:50)600
5454100
5555_WWB_RL_HeizWWB, Heiz.-Rücklauf, Leitungen721
5656_WWB_RL_ArmaturWWB, Heiz.-Rücklauf, Einbauarmaturen100
5757_WWB_RL_Text200WWB, Heiz.-Rücklauf, Text (ab M 1:200)700
5858_WWB_RL_Text50WWB, Heiz.-Rücklauf, Text (ab M 1:50)700
5959100
6060_WWB_GeraeteWWB, Endeinrichtungen100
6161_WWB_Ger_Text200WWB, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:200)100
6262_WWB_Ger_Text50WWB, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:50)100
6363100

[Seite 141]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 3 Hochbauten Stand: 01.01.2023

Hochbau (Grundriss) grafische Ausprägung: (Farbe/Strichart/Strichstärke) Empfehlung TC-SD

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u. a. (Gewerk Hochbau)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_Allg_BeschriftRaumnummern groß100
606_Bemassung_ueÜbersichtsbemaßung für die Maßstäbe 1:100 - 1:250600
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:100 - 1:250600
808_Bemassung_2Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:50 - 1:100600
909_SCHNITTSchnittverlauf und -bezeichnung641
1010_UmrissGebäudeumriss, Außenkante der Fassade (als geschlossenes Polygon)100
1111_VordachVordächer, Sonnenschutzgitter und sonstige Vorsprünge u. ä., Dachdraufsichten1150
1212_FassadeFassadenelemente8800
1313_DaemmungWärmedämmung allgemein4400
1414_VerkleidungWandverkleidungen4200
1515_RaumpolygonInnenflächen von Räumen, Fluren etc., geschl. Polygon, füllbar200
1616_RaumnummernRaumnummern für M 1:100, Raumart/-nutzung200
1717_R_Miet_Flaechez.B. Mietfläche lt. Raumbuch600
1818_R_SpiegelRaumspiegel600
1919_HoehenkanteHöhenbemaßung100
2020_Fundament_1Bauwerksfundamente allgemein102
2121_Fundament_2Beschreibung, Maße, Erläuterung100
2222_Fussboden_Durchbruch100
2323_Saeulen_Stuetzen_BetonSäulen und Stützen, Beton102
2424_Saeulen_Stuetzen_StahlbauSäulen und Stützen, Stahlbau24402
2525_Saeulen_Stuetzen_ZiegelSäulen und Stützen, Ziegel4102
2626_Saeulen_Stuetzen_ PorenbetonSäulen und Stützen, Porenbeton1302
2727_Saeulen_Stuetzen_HolzSäulen und Stützen, Holz, Holzbaustoffe18502
2828_Saeulen_Stuetzen_ sonstigeSäulen und Stützen, Sonstige502
2929_TragW_Betontragende Wand, Beton102
3030_TragW_Stahlbautragende Wand, Stahlbau24402
3131_TragW_Ziegeltragende Wand, Ziegelmauerwerk4102
3232_TragW_Porenbetontragende Wand, Porenbeton1302
3333_TragW_Holztragende Wand, Holz, Holzbaustoffe18502
3434_TragW_sonstigetragende Wand, Sonstige502
3535_TragW_Ausspartragende Wand, Aussparungen, negative Volumina100
3636_SCHRAFFSchraffuren600
3737_NitragW_Betonnichttragende Wand, Beton101
3838_NitragW_Stahlbaunichttragende Wand, Stahlbau24401

[Seite 142]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 3 Hochbauten Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
3939_NitragW_Ziegelnichttragende Wand, Ziegelmauerwerk4101
4040_NitragW_ Porenbetonnichttragende Wand, Porenbeton1301
4141_NitragW_monolith_ sonstigenichttragende Wand, monolith. Bauweise, Sonstige501
4242_NitragW_Glasnichttragende Wand, Glaswände, feste Vollverglasung701
4343_NitragW_Gipsnichttragende Wand, Trockenbau, Gips9601
4444_NitragW_Fermazellnichttragende Wand, Trockenbau, Fermazell10401
4545_NitragW_Holznichttragende Wand, Trockenbau, Holz, Holzbaustoffe18501
4646_NitragW_sonstigenichttragende Wand, Trockenbau, Sonstige501
4747_NitragW_Aussparnichttragende Wand, Aussparungen, negative Volumina100
4848_DACHDach1601
4949_Fenster_1Symbol1500
5050_Fenster_2Höhen, Sonderbeschriftungen, Sondermaße, Sonstiges1500
5151_Tueren_Tore_1Symbol4501
5252_Tueren_Tore_2Türnummern4500
5353_Tueren_Tore_3Höhen, Sonderbeschriftungen, Sondermaße und Sonstiges4500
5454_RinneRegenrinne/-rohr3000
5555_SanitaerSymbole Sanitärausstattung1400
5656_FliesenFliesen (Wandaufbau, Gestaltung/Schraffur)4000
5757_Fussboden_BelagBodenbelag10401
5858_FussbodenBodenaufbau, allgemein, z.B. Bodenkante, Doppelboden, u. ä.920
5959_Fussboden_TanksFußboden, Tanks500
6060_Fussboden_AuslassFußboden, Auslass3000
6161_Gefaellekanten1200
6262_GefaelleBeschreibung1200
6363100
0Default100
6565_DeckenDeckenkonstruktion, allgemein10201
6666_D_UnterzuegeUnterzüge5441
6767_D_abgehaengtabgehängte Decken, Material farblich getrennt10240
6868_D_sonstigesDecken-Beschreibung, -Erläuterung, Sonderbemaßung, Detailschnitte10200
6969_D_DurchbruchDecken-Aussparung, negative Volumina10200
7070_Treppen_abgelotetTreppen allgemein-abgelotet1030
7171_TreppenTreppen allgemein1200
7272_Trepp_HandlaufTreppen, Handlauf16600
7373_Trepp_DetailKonstruktionsdetails v. Treppen, Beschreib./Erläut., Sonderbemaßung usw.1200
7474_LoescheinrichtungBFW Melder, Löscher, Schlauch200
7575_BrandwandMarkierung Brandwand6400
7676_ANPRAnprallschutz, Poller3900
7777_SonnenschutzJalousien, Rollos1200

[Seite 143]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 3 von 3 Hochbauten Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
7878_Einrichtung_1ortsunveränderliche Einbauten, feste Einbauten: Counter, Stellwände, Sichtschutz, Container, Automaten, Telefone11400
7979_Ein_1_BeschriftBeschreibung / Erläuterung, Sonderbemaßung usw.11400
8080_Einrichtung_2ortsveränderliche Einbauten, feste Einrichtungen: Bestuhlung Wartebereiche, u.ä.6600
8181_SonderdarstellungenSonderdarstellungen17501
8282_spez_Anlagen_sonstspezielle (feste) Anlagen, Sonstige6801
8383_spez_Anl_Beschrallgemeine Beschriftung spez. Anlagen6800
8484_Sonstiges_1100
8585_Sonstiges_2100
8686_Sonstiges_3_Werb_AutomWerbung, Automatenstandorte11600
8787_Sonstiges_4_Rumpf_Baade_152Rumpf Baade 152100
8888_Sonstiges_5_Rumpf_MIL_2Rumpf MIL-2100
8989_Sonstiges_6100
9090_Sonstiges_7_Container_ SnowfactoryContainer Snowfactory600
9191_Sonstiges_8_ZaunZaunelemente100
9292_Sonstiges_9_GitterrosteGitterrost3300
9393_spez_Anlagen_ Roentgengeraetespezielle (feste) Anlagen, Röntgengeräte3400
9494_spez_Anlagen_Lichtschrankenspezielle (feste) Anlagen, Lichtschranken6800
9595_spez_Anlagen_Bandanlagen_ Bodenspezielle (feste) Anlagen, Bandanlagen Boden15200
9696_spez_Anlagen_Bandanlagen_ Deckespezielle (feste) Anlagen, Bandanlagen Decke15700
9797_spez_Anlagen_Hebeanlagenspezielle (feste) Anlagen, Hebeanlagen15400
9898_spez_Anlagen_Aufzuegespezielle (feste) Anlagen, Aufzüge6801
9999_spez_Anlagen_Fahrtreppenspezielle (feste) Anlagen, Fahrtreppen6800
100100_spez_Anlagen_Fahrtreppen_ abgelotetspezielle (feste) Anlagen, Fahrtreppen abgelotet6820
101101_spez_Anlagen_Fettabscheiderspezielle (feste) Anlagen, Fettabscheider100
102102_spez_Anlagen_Hebebuehnenspezielle (feste) Anlagen, Hebebühnen100
103103_spez_Anlagen_Befahranlagespezielle (feste) Anlagen, Befahranlage100
104104_spez_Anlagen_ Gebaeudedehnfugenspezielle (feste) Anlagen, Gebäudedehnfugen950
105105_spez_Anlagen_ Brandschutzvorhangspezielle (feste) Anlagen, Brandschutzvorhang1000
700700_Raumnummer_DB500
701701_Bezugslinie_Raumnr_DB500
702702_Tuernummer_DB500
703703_Bezugslinie_Tuernummer_DB500

Bei komplexen Gebäuden, z.B. FDT, kann bei Notwendigkeit von der Layerbelegung abgewichen werden und eine datailierte Selektion der Layer in einer ausgelagerten Referenzdatei erfolgen.

[Seite 144]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Kälte Stand: 01.01.2023

Kälte

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Kältetechnik)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
606100
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:100 - 1:250600
808100
909100
1010_Halterung_ FixpunkteHalterung, Fixpunkte8100
1111_FK_Netz_Text200Fernkältenetz, allg. Text (ab M 1:200)7900
1212_FK_Netz_VL_LFernkältenetz, VL, Leitungen7901
1313_FK_N_VL_ArmaturFernkältenetz, VL, Einbauarmaturen100
1414_FK_N_VL_Text200Fernkältenetz, VL, Text (ab M 1:200)7900
1515_FK_N_VL_Text50Fernkältenetz, VL, Text (ab M 1:50)7900
1616100
1717_FK_Netz_RL_LFernkältenetz, RL, Leitungen11311
1818_FK_N_RL_ArmaturFernkältenetz, RL, Einbauarmaturen100
1919_FK_N_RL_Text200Fernkältenetz, RL, Text (ab M 1:200)11300
2020_FK_N_RL_Text50Fernkältenetz, RL, Text (ab M 1:50)11300
2121100
2222_KK_VV_LKleinkälte, Verflüssiger-Vorlauf, Leitungen7541
2323_KK_VV_ArmaturKleinkälte, Verflüssiger-Vorlauf, Einbauarmaturen100
2424_KK_VR_LKleinkälte, Verflüssiger-Rücklauf, Leitungen7951
2525_KK_VR_ArmaturKleinkälte, Verflüssiger-Rücklauf, Einbauarmaturen100
2626100
2727_Beschrift_RaeumeBeschriftung Räume700
2828100
2929_KW_Vert_AggregatKaltwasserverteilung, Aggregate3001
3030_KW_Vert_Text200Kaltwasserverteilung, allgemeiner Text (ab M 1:200)3000
3131_KW_Vert_VL_LKaltwasserverteilung, VL, Leitungen501
3232_KW_V_VL_ArmaturKaltwasserverteilung, VL, Einbauarmaturen500
3333_KW_V_VL_Text200Kaltwasserverteilung, VL, Text (ab M 1:200)500
3434_KW_V_VL_Text50Kaltwasserverteilung, VL, Text (ab M 1:50)500
3535100
3636_KW_Vert_RL_LKaltwasserverteilung, RL, Leitungen721
3737_KW_V_RL_ArmaturKaltwasserverteilung, RL, Einbauarmaturen700
3838_KW_V_RL_Text200Kaltwasserverteilung, RL, Text (ab M 1:200)700
3939_KW_V_RL Text50Kaltwasserverteilung, RL, Text (ab M 1:50)700
4040_Rev_Oeffn_KWRevisionsöffnungen12001
4141_GK_End_E_LKGroßkälte, Endeinrichtungen, Luftkühler100

[Seite 145]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Kälte Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4242_GK_End_E_Text200Großkälte, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:200)600
4343_GK_End_E_Text50Großkälte, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:50)600
4444100
4545_Schutzrohrallg. Schutzrohr f. Leitungen und Kabel100
4646_KondensatTauwasser, Leitungen1721
4747100
4848_KK_AggregateKleinkälte, Aggregate100
4949_KK_Text200Kleinkälte, allgemeiner Text (ab M 1:200)100
5050_KK_KM_VL_LKleinkälte, Kältemittel-Vorlauf, Leitungen771
5151_KK_KM_VL_ ArmaturKleinkälte, Kältemittel-Vorlauf, Einbauarmaturen100
5252_KK_KM_VL_Text200Kleinkälte, Kältemittel-Vorlauf, Text (ab M 1:200)700
5353_KK_KM_VL_Text50Kleinkälte, Kältemittel-Vorlauf, Text (ab M 1:50)700
5454100
5555_KK_KM_RL_LKleinkälte, Kältemittel-Rücklauf, Leitungen20061
5656_KK_KM_RL_ ArmaturKleinkälte, Kältemittel-Rücklauf, Einbauarmaturen100
5757_KK_KM_RL_Text200Kleinkälte, Kältemittel-Rücklauf, Text (ab M 1:200)100
5858_KK_KM_RL_Text50Kleinkälte, Kältemittel-Rücklauf, Text (ab M 1:50)100
5959100
6060_KK_End_E_LuftkueKleinkälte, Endeinrichtungen, Luftkühler100
6161_KK_End_E_Text200Kleinkälte, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:200)500
6262_KK_End_E_Text50Kleinkälte, Endeinrichtungen, Text (ab M 1:50)500
6363100

[Seite 146]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Nachrichtentechnik Stand: 01.01.2023

Nachrichtentechnik

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.artstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Nachrichtentechnik)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
606100
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:100 - 1:250600
808_Bemassung_2Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:50 - 1:100600
909100
1010_Allg_TextSystemzuordnung100
1111100
1212_NT_KabeltrassenNT-Versorgung, Kabeltrassen (horizontal) Decke, Wand, Doppelboden, etc.24801
1313_NT_KT_Text200NT-Versorgung, Kabeltrassen, Text (ab M 1:200)24800
1414_NT_KT_Text50NT-Versorgung, Kabeltrassen, Text (ab M 1:50)24800
1515_NETZ_PassivStrukturierte Gebäudeverkabelung zw. TKP Kupfer701
1616_NETZ_Passiv_Text200Kabelbezeichnung, Text (ab M 1:200)700
1717_NETZ_Passiv_Text50Kabelbezeichnung, Text (ab M 1:50)700
1818_NETZ_AktivStrukturierte Gebäudeverkabelung zw. TKP LWL1901
1919_NETZ_Aktiv_Text200Kabelbezeichnung, Text (ab M 1:200)1900
2020_NETZ_Aktiv_Text50Kabelbezeichnung, Text (ab M 1:50)1900
2121_NETZ_BMABrandmelderinge, -linien201
2222_NETZ_BMA_Text200Brandmelderinge, -linien, Text (ab M 1:200)200
2323_NETZ_BMA_Text50Brandmelderinge, -linien, Text (ab M 1:50)200
2424_NETZ_BusBusleitungen, ZKA, Gebis, SITA, Gong4201
2525_NETZ_Bus_Text200Netz Bus, Text (ab M 1:200)4200
2626_NETZ_Bus_Text50Netz Bus, Text (ab M 1:50)4200
2727_NETZ_FunkInhouseversorgung Funk321
2828_NETZ_Funk_Text200Inhouseversorgung Funk, Text (ab M 1:200)300
2929_NETZ_Funk_Text50Inhouseversorgung Funk, Text (ab M 1:50)300
3030_NT_VerteilerVerteilereinrichtungen, Systemschränke, HVt, Kleinverteiler2201
3131_NT_VT_Text200Verteilereinrichtungen, Text (ab M 1:200)300
3232_NT_VT_Text50Verteilereinrichtungen, Text (ab M 1:50)300
3333_NT_InstallationEndeinrichtungen, Installationssysteme (z.B. Uhren)6401
3434_NT_IN_Text200Endeinrichtungen, Installationssysteme, Text (ab M 1:200)6400
3535_NT_IN_Text50Endeinrichtungen, Installationssysteme, Text (ab M 1:50)6400
3636_DATDatendose, Teilnehmer-Anschluss-Endeinrichtung, TAE, RJ45, BNC, etc.501
3737_DAT_Text200Datendose, TAE, Text (ab M 1:200)3000
3838_DAT_Text50Datendose, TAE, Text (ab M 1:50)3000

[Seite 147]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Nachrichtentechnik Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen- NameBeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.artstärke
3939100
4040_MELDER_BMAautom. und nichtautom. Melder201
4141_MELDER_BMA_Text20 0Melderadresse, Text (ab M 1:200)200
4242_MELDER_BMA_Text50Melderadresse, Text (ab M 1:50)200
4343_MELDER_RASRohransaugsysteme, Rohrsystem15271
4444_MELDER_RAS_Text200Rohransaugsysteme, Rohrsystem, Text (ab M 1:200)15200
4545_MELDER_RAS_Text50Rohransaugsysteme, Rohrsystem, Text (ab M 1:50)15200
4646_MELDER_EMAEinbruchmelder, Radarmelder, Blockschloss201
4747_MELDER_EMA_Text20 0Einbruchmelder, Radarmelder, Blockschloss, Text (ab M 1:200)200
4848_MELDER_EMA_Text50Einbruchmelder, Radarmelder, Blockschloss, Text (ab M 1:50)200
4949_SPSSPS-Steuerung, -anlage4000
5050_LESERAusweisleser, XMP-Baugruppen, E-Box, Frontserver501
5151_LESER_Text200Ausweisleser, XMP-Baugruppen, Text (ab M 1:200)500
5252_LESER_Text50Ausweisleser, XMP-Baugruppen, Text (ab M 1:50)500
5353_VIDEOVideokamera fest, S/N-Kamera, Ansch.-kästen5801
5454_VIDEO_Text200Videokamera, Text (ab 1:200)5800
5555_VIDEO_Text50Videokamera, Text (ab 1:50)5800
5656_ELALautsprecher, Wand-, Decken-, Trichter-, etc.1501
5757_ELA_Text200Lautsprecher, Text (ab M 1:200)1500
5858_ELA_Text50Lautsprecher, Text (ab M 1:50)1500
5959_FTSFluchttürsteuerung7201
6060_FTS_Text200Fluchttürsteuerung, Text (ab M 1:200)7200
6161_FTS_Text50Fluchttürsteuerung, Text (ab M 1:50)7200
6262100
6363100
0Default100
6565_FSAFeststellanlagen1601
6666_FSA_Text200Feststellanlagen, Text (ab M 1:200)1600
6767_FSA_Text50Feststellanlagen, Text (ab M 1:50)1600
6868100
6969_SISirenen201
7070_SI_Text200Sirenen, Text (ab M 1:200)200

Bei komplexen Gebäuden, z.B. FDT, kann bei Notwendigkeit von der Layerbelegung abgewichen werden und eine datailierte Selektion der Layer in einer ausgelagerten Referenzdatei erfolgen.

[Seite 148]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Raumlüftung Stand: 01.01.2023

Raumlüftung

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Raumluft)12000
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
606_Bemassung_ueÜbersichtsbemaßung für die Maßstäbe 1:100 - 1:250600
707_FundamBauwerksteile, -beschriftung, -bemaßung1700
808_Oeffn_RRevisions- und Reinigungsöffnungen100
909_SCHNITTSchnittverlauf und -bezeichnung601
1010_PfeilPfeil500
1111_BSK_BSVBrandschutzklappen, -ventile, Durchkriechschutz201
1212_RLT_AnlagenRLT-Anlagen, Hauptausrüstung, Zentralgeräte5700
1313_RLT_Anl_Text200RLT-Anlagen, allg. Text (ab M 1:200)5700
1414_RLT_Anl_Text50RLT-Anlagen, allg. Text (ab M 1:50)5700
1515_RLT_Anl_MitteRLT-Anlagen, Mittellinien4140
1616_RLT_Anl_NrRLT-Anlagen-Nummer3300
1717_Fri_Lu_L_KanalFrischluftleitungen (Kanal)7201
1818_Fri_Lu_L_EinbautenFrischluftleitungen, Einbauten7200
1919_Fri_Lu_L_Text_BemFrischluftleitungen, Text, Abmessungen7200
2020_Fri_Lu_L_TextFrischluftleitungen, Text7200
2121_Fri_Lu_L_MitteFrischluftleitungen, Mittellinie7241
2222100
2323_Fortluft_L_KanalFortluftleitungen (Kanal)11201
2424_Fortluft_L_EinbautenFortluftleitungen, Einbauten11200
2525_Fortluft_L_Text_BemFortluftleitungen, Text, Abmessungen11200
2626_Fortluft_L_TextFortluftleitungen, Text11200
2727_Fortluft_L_MitteFortluftleitungen, Mittellinie11241
2828100
2929100
3030_UL_L_KanalUmluftleitungen (Kanal)1801
3131_UL_L_EinbautenUmluftleitungen, Einbauten1800
3232_UL_L_Text_BemUmluftleitungen, Text, Abmessungen1800
3333_UL_L_TextUmluftleitungen, Text1800
3434_UL_L_MitteUmluftleitungen, Mittellinie1821
3535100
3636_HZG_KLTHeizungs- und Kältetechnik (Vorhaltungen)100
3737_AL_L_KanalAbluftleitungen (Kanal)2001
3838_AL_L_EinbautenAbluftleitungen, Einbauten6800
3939_AL_L_Text_BemAbluftleitungen, Text, Abmessungen6800
4040_AL_L_TextAbluftleitungen, Text6800
4141_AL_L_MitteAbluftleitungen, Mittellinie6831
4242_ER_L_KanalEntrauchungsleitungen, Kanal601
4343_ER_L_TextEntrauchungsleitungen, Text600

[Seite 149]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Raumlüftung Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4444_ZL_L_KanalZuluftleitungen (Kanal)501
4545_ZL_L_EinbautenZuluftleitungen, Einbauten7900
4646_ZL_L_Text_BemZuluftleitungen, Text, Abmessungen500
4747_ZL_L_TextZuluftleitungen, Text500
4848_ZL_L_MitteZuluftleitungen, Mittellinie531
4949100
5050_ZL_L_Kanal_ThermZuluftleitungen (Kanal), thermodyn. Nachbehandlung5201
5151_ZL_L_Einb_ThermZuluftleitungen, Einbauten, thermodyn. Nachbehandlung5200
5252_ZL_L_Text_Bem_ThermZuluftleitungen, Text, Abmessungen, thermodyn. Nachbehandlung5200
5353_ZL_L_Text_ThermZuluftleitungen, Text, thermodyn. Nachbehandlung5200
5454_ZL_L_Mitte_ThermZuluftleitungen, Mittellinie, thermodyn. Nachbehandlung5261
5555100
5656_LuftauslassoeffLuftauslaßöffnungen22201
5757_LAus_Oe_Text_BemLuftauslaßöffnungen, Text, Abmessungen22200
5858_LAus_Oe_TextLuftauslaßöffnungen, Text22200
5959100
6060_LuftansaugoeffLuftansaugöffnungen15001
6161_LAns_Oe_Text_BemLuftansaugöffnungen, Text, Abmessungen15000
6262_LAns_Oe_TextLuftansaugöffnungen, Text15000
6363100

[Seite 150]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Sanitär Stand: 01.01.2023

Sanitär

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Sanitär)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_TW_K_LeitungenTW, kalt, Leitungen731
606_TW_K_ArmaturTW, kalt, Einbauarmaturen, Aggregate100
707_TW_W_LeitungenTW, warm, Leitungen11011
808_TW_W_BHZTW, warm, Leitungen mit Begleitheizung4471
909_TW_W_ArmaturTWW, Aggregate, Einbauarmaturen100
1010_TWZ_LeitungenTWZ, Leitungen5141
1111_TWZ_ArmaturTWZ, Aggregate, Einbauarmaturen100
1212_TW_Text200Trinkwasser, Text (ab M 1:200)700
1313_TW_Text50Trinkwasser, Text (ab M 1:50)700
1414_BH_Text50Begleitheizung, Text (ab M 1:50)4300
1515_TWW_vorgem_LTrinkwasser, warm, vorgemischt, Leitungen19261
1616_TWW_vorgem_ArmTrinkwasser, warm, vorgemischt, Einbauarmaturen, Aggregate100
1717100
1818_BW_K_LeitungenBrauchwasser, kalt, Leitungen9541
1919_BW_K_ArmaturBrauchwasser, kalt, Einbauarmaturen100
2020_BW_W_LeitungenBrauchwasser, warm, Leitungen6561
2121_BW_W_ArmaturBrauchwasser, warm, Einbauarmaturen100
2222_BW_AggregateBrauchwasser, Aggregate, allgemein100
2323_BW_Text200Brauchwasser, Text (ab M 1:200)100
2424_BW_Text50Brauchwasser, Text (ab M 1:50)100
2525100
2626_WW_EH_Leitungenenthärtetes Wasser, warm, Leitungen4601
2727_WW_EH_Armaturenthärtetes Wasser, warm, Einbauarmaturen11400
2828_KW_EH_Leitungenenthärtetes Wasser, kalt, Leitungen11421
2929_W_EH_Zirkulationenthärtetes Wasser, Zirkulation-Leitungen12431
3030_W_EH_Zirk_Armaturenthärtetes Wasser, Zirkulation-Einbauarmaturen100
3131_W_EH_Aggregateenthärtetes Wasser, Aggregate, allgemein100
3232_W_EH_Text200enthärtetes Wasser, Text (ab M 1:200)100
3333_W_EH_Text50enthärtetes Wasser, Text (ab M 1:50)100
3434_Loeschl_ArmaturFeuerlöschleitung, Einbauarmaturen, nass100
3535_Loeschl_nass_TWFeuerlöschleitung, nass, Trinkwasser7641
3636_Loeschl_nass_BWFeuerlöschleitung, nass, Brauchwasser9561
3737_Loeschl_trockenFeuerlöschleitung, trocken641
3838_FL_A_EinbautenFeuerlöschaggregate, Einbauten100
3939_FL_Text200feste Löschtechnik, Text (ab M 1:200)100
4040_FL_Text50feste Löschtechnik, Text (ab M 1:50)100
4141_Wandhydr_trockenWandhydranten, trocken200
4242_SW_LeitungenSchmutzwasser, Leitungen6461

[Seite 151]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Sanitär Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4343_SW_AggregateSchmutzwasser, Aggregate, Einbauten100
4444_RW_LeitungenRegenwasser, Leitungen331
4545_RW_AggregateRegenwasser, Aggregate, Einbauten100
4646_Druckl_HebeanlageDruckleitungen (Hebeanlage)4001
4747_Druckl_AggregateDruckleitungen, Aggregate, Einbauten100
4848_EntlueftungEntlüftungsleitung4131
4949_Fettab_L_beheiztFettabscheider, Leitungen, beheizt8331
5050_Fettab_AggregateFettabscheider, Aggregate, Einbauten100
5151_BodeneinlaeufeBodeneinläufe9400
5252_Entw_Text200Entwässerung, Text (ab M 1:200)100
5353_Entw_Text50Entwässerung, Text (ab M 1:50)100
5454_ReinigungsoeffnungReinigungsöffnung101
5555_Sanitaer_EinrichtungSanitäreinrichtungsgegenstände3000
5656_SE_Text200Sanitäreinrichtungsgegenstände, Text (ab M 1:200)3000
5757_SE_Text50Sanitäreinrichtungsgegenstände, Text (ab M 1:50)3000
5858100
5959_AWbeh_chem_ZusAbwasserbehandlung, chem. Zusätze, Dosierleitung20061
6060_AWbeh_chem_ArmaturAbwasserbehandlung, chem. Zusätze, Einbauarmaturen100
6161_AWbeh_chem_TextAbwasserbehandlung, chem. Zusätze, Text100
6262100
6363100

[Seite 152]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Sprinkler Stand: 01.01.2023

Sprinkler

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Sprinkler)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_Allg_Beschriftallgemeine Beschriftung100
606_Bemassung_ueÜbersichtsbemaßung für die Maßstäbe 1:100 - 1:250600
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:100 - 1:250600
808_Bemassung_2Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:50 - 1:100600
909100
1010100
1111100
1212100
1313100
1414100
1515100
1616100
1717100
1818100
1919100
2020100
2121100
2222100
2323100
2424100
2525100
2626100
2727100
2828100
2929100
3030100
3131100
3232100
3333_Spr_haengSprinkler, hängend200
3434_Spr_stehSprinkler, stehend200
3535_Spr_seitSprinkler, seitlich angebracht200
3636100
3737100
3838100
3939100
4040_L_NVALeitungen Nassanlage (Brauchwasser)13601
4141_L_TVALeitungen Trockenanlagen6321
4242_Pr_Te_LPrüf-/Testleitungen7561

[Seite 153]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Sprinkler Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4343100
4444_ALKOMPAnlagenkomponente Sprinkler, Einlass, Auslass, Ventil, etc.200
4545_ALKOMP_BesAnlagenkomponente, Beschriftung100
4646100
4747100
4848_Lager_FestpLager/Festpunkte, Sprinklerleitungen100
4949100
5050100
5151_MelMelder5800
5252_Mel_TextMelder, Text5800
5353100
5454100
5555100
5656100
5757100
5858100
5959100
6060100
6161100
6262100
6363100

[Seite 154]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Stahlbau Stand: 01.01.2023

Stahlbau

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Hochbau)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505_Allg_BeschriftRaumnummern groß100
606100
707100
808_BodenplatteBeton602
909_FundamentBeton1702
1010_Schrauben_ StahlbauStahlbau12001
1111100
1212_FassadeFassadenelemente8801
1313100
1414_Stuetzen_Lasche_StahlbauStahlbau3401
1515_Stuetzen_Kehlleiste_StahlbauStahlbau501
1616_Stuetzen_Kopfplatte_StahlbauStahlbau202
1717_Stuetzen_Auflager_Zugstoss_StahlbauStahlbau702
1818_Stuetzen_Knagge_StahlbauStahlbau15601
1919_Stuetzen_Rippe_StahlbauStahlbau301
2020_Stuetzen_Schrauben_StahlbauStahlbau601
2121_Stuetzen_Fusspunkt_StahlbauStahlbau502
2222_Wandriegel_Druckstab_StahlbauStahlbau1702
2323_Wandriegel_Blech_StahlbauStahlbau502
2424_Stuetzen_StahlbauStahlbau24402
2525_Wandriegel_StahlbauStahlbau2500
2626_Stützen_Knotenbleche_StahlbauStahlbau202
2727_Stützen_Zuganker_StahlbauStahlbau13602
2828_Stützen_Aussteifung_StahlbauStahlbau8901
2929_Stützen_Ankerbarren_StahlbauStahlbau15101
3030_TFW_Gurt_Unten_StahlbauStahlbau18502
3131_TFW_Gurt_Diagonale_StahlbauStahlbau18502
3232_TFW_Gurt_Stütze_StahlbauStahlbau18502
3333_TFW_Gurt_Oese_StahlbauStahlbau500
3434_TFW_Gurt_Koppelblech_StahlbauStahlbau302
3535_TFW_Gurt_Knotenblech_StahlbauStahlbau500
3636_Dach_Binder_StirnplatteStahlbau601
3737_Dach_Binder_Giebel_StahlbauStahlbau18501
3838_Dach_Blech_StahlbauStahlbau301
3939_Dach_DrucklascheStahlbau301
4040_Dach_Druckstab_StahlbauStahlbau4101
4141_Dach_Knotenbelch_StahlbauStahlbau601
4242_Dach_Zuganker_StahlbauStahlbau701

[Seite 155]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Stahlbau Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
43143_1_Dach_FWU_Gurt_VerstärkungStahlbau13201
4343_Dach_FWU_GurtStahlbau18501
44144_1_Dach_FWD_Gurt_KehlblechStahlbau501
4444_Dach_FWD_GurtStahlbau18501
4545_Dach_FWO_GurtStahlbau18501
4646_Dach_FWO_Gurt_BLU120x50Stahlbau18501
4747_Dach_Pfette_StahlbauStahlbau8200
4848_Dach_BedeckungBedeckung1601
4949_Fenster_1Fläche1100
5050_Fenster_2_AlurahmenRahmen301
5151_Tueren_BlattStahlbau4501
5252_Tore_BedeckungStahlbau4500
5353_Tueren_FussplatteStahlbau202
5454_Tueren_RahmenStahlbau3002
5555_Tueren_SchraubenStahlbau3300
5656_Tore_01Gesamtbauteil15200
5757_Tore_02Gesamtbauteil15201
5858100
5959100
6060_Drehteller_StahlbauGesamtbauteil24200
6161100
6262100
6363100

[Seite 156]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 1 von 2 Waschanlage Stand: 01.01.2023

Waschanlage

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
101_PlantextePlankopfinhalt, Rahmen und Legenden (f. Übersichten M 1:50 - 1:250)100
202_Hinweisinterne Hinweise, Datumsstempel, Indexpfeile, Bearbeiterlegende u.a. (Gewerk Waschanlage)600
303_Achsen_1Gebäudeachsen140
404_Achsen_2lokale Achsen540
505100
606100
707_Bemassung_1Detailbemaßung allgemein, Maßstab 1:100 - 1:250600
808100
909100
1010_HauptausruestungWaschanlage, Hauptausrüstung, Maschinentechnik101
1111_HA_TextWaschanlage, Hauptausrüstung, Text100
1212100
1313100
1414100
1515_Trinkwasser_LWaschanlage, Trinkwasser (kalt), Leitungen321
1616_TW_ArmaturWaschanlage, Trinkwasser (kalt), Einbauarmaturen100
1717_TW_TextWaschanlage, Trinkwasser (kalt), Text100
1818100
1919100
2020_BW_ND_LWaschanlage, Brauchwasser, Niederdruck, Leitungen11621
2121_BW_ND_ArmaturWaschanlage, Brauchwasser, Niederdruck, Einbauarmaturen100
2222100
2323_BW_MD_LWaschanlage, Brauchwasser, Mitteldruck, Leitungen11631
2424_BW_MD_ArmaturWaschanlage, Brauchwasser, Mitteldruck, Einbauarmaturen100
2525100
2626_BW_HD_LWaschanlage, Brauchwasser, Hochdruck, Leitungen11601
2727_BW_HD_ArmaturWaschanlage, Brauchwasser, Hochdruck, Einbauarmaturen100
2828100
2929_BW_TextWaschanlage, Brauchwasser, Text100
3030100
3131_Zusaetze_DLWaschanlage, chem. Zusätze, Dosierleitung20061
3232_Zusaetze_ArmaturWaschanlage, chem. Zusätze, Einbauarmaturen100
3333_Zusaetze_TextWaschanlage, chem. Zusätze, Text100
3434100
3535100
3636100
3737100
3838100
3939100
4040_DL_HauptausrDruckluft, Hauptausrüstung101
4141_DL_LeitungenDruckluft, Leitungen2771
4242_DL_ArmaturDruckluft, Einbauarmaturen100

[Seite 157]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.1: Layerbelegung Seite 2 von 2 Waschanlage Stand: 01.01.2023

Ebenen-Ebenen-BeschreibungFarbeStrich-Strich-
Nr.Nameartstärke
4343_DL_TextDruckluft, Text100
4444100
4545100
4646_AbscheidebeckenWaschanlage, SW_Abscheidebecken, Schächte9001
4747_AB_TextAbscheidebecken – Beschreibung, Dimension100
4848100
4949100
5050_Schmutzwasser_LEntwässerung Schmutzwasser6461
5151_SW_TextEntwässerungsleitungen-Text100
5252100
5353100
5454100
5555100
5656100
5757100
5858100
5959100
6060100
6161100
6262100
6363100

[Seite 158]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation S e i t e 1 v o n 1 (unterirdischer Bestand) Stand: 01.01.2023 Abwasser

Abwasser (22abw.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 02 03 04
5 6 7 805 Hinweise 06 07_Höhe_Gerinne 08
9 10 11 1209 SW–Leitung mit Endsymbolen-----Schmutzwasser 10_SW–Einbauten_Armaturen_Endeinrichtungen_Schacht_Bauwerk_u.ä. 11_SW–Details;_Flansche_u._ä. 12
13 14 15 1613 RW–Leitung mit Endsymbolen------Regenwasser 14_RW–Einbauten_Armaturen_Endeinrichtungen_Schacht_Bauwerk_u ä. 15_RW–Details;_Flansche_u._ä. 16
17 18 19 2017 SW–Beschriftung; Leitung mit Endsymbolen-----Schmutzwasser 18_SW–Beschriftung;_Einbauten_Armaturen_Endeinrichtungen_Schacht_Bauwerk_u.ä 19_SW–Beschriftung;_Details;_Flansche_Schachthöhen_u.ä. 20
21 22 23 2421 RW–Beschriftung; Leitung mit Endsymbolen-----Regenwasser 22_RW–Beschriftung;_Einbauten_Armaturen_Endeinrichtungen_Schacht_Bauwerk_u. 23 _RW–Beschriftung;_Details;_Flansche_Schachthöhen_u.ä. 24
25 26 27 2825 26 27 28
29 30 31 3229 DR–Leitung mit Endsymbolen-----Drainage 30_DR–Einbauten_Armaturen_Endeinrichtungen_Schacht_Bauwerk_u.ä. 31_DR–Details;Flansche_u.ä. 32
33 34 35 3633 34 35 36
37 38 39 4037 DR–Beschriftung; Leitung mit Endsymbolen-----Drainage 38_DR–Beschriftung;_Einbauten_Armaturen_Endeinrichtungen_Schacht_Bauwerk_u. 39 _DR–Beschriftung;_Details;_Flansche_Schachthöhen_u.ä. 40
41 42 43 4441 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 sonstige Details im allg. nicht mit dargestellt 58_Beschriftung;_sonstige_Details_im_allg._nicht_mit_dargestellt 59 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 159]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 (unterirdischer Bestand) Stand: 01.01.2023 Bauwerke unterirdisch

Bauwerke unterirdisch (bw-unt.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401_nicht_zurückgebaute_SW-Leitung 02 03 04
5 6 7 805 06 07 08_nicht_zurückgebaute_RW-Leitung
9 10 11 1209 10 11 12
13 14 15 1613 14 15 16
17 18 19 2017 18 19_unterirdische_Fundamente 20_unterirdische_Bauwerke,_Keller
21 22 23 2421 unterirdische Tanks 22 23 24
25 26 27 2825 26 27 28
29 30 31 3229 30 31 32
33 34 35 3633 34 35 36
37 38 39 4037 38 39_S-Bahn_Verbau 40_S-Bahn_Tunnelbauwerk
41 42 43 4441 S-Bahn OK Bauwerk 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62_sonstiger_Text 63_Höhen

63 63_Höhen

[Seite 160]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 Bohrpunkte Stand: 01.01.2023

Bohrpunkte (1bohr.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 02 03 04
5 6 7 805 06 07 08
9 10 11 1209 10 11 12
13 14 15 1613 14 15 16
17 18 19 2017 18 19 20_Bohrpunkte
21 22 23 2421 FHD-interne Nummer 22_Bohrpunkt-Nummer 23_Höhe_Pegel 24_Höhe_Gelände
25 26 27 2825 26 27 28
29 30 31 3229 30_Bohrpunkte 31_FHD-Text_„ohne Nummer“ 32_Bohrpunkt-Nummer
33 34 35 3633 Höhe Pegel 34_Höhe_Gelände 35 36
37 38 39 4037 38 39 40
41 42 43 4441 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 161]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 (unterirdischer Bestand) Stand: 01.01.2023 Elektro

Elektro (24elt.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 02 03 04
5 6 7 805 06 07 08
9 10 11 1209 Elektroleitung allgemein 10_Symbol_elt_allgemein 11_Schacht_elt_allgemein 12_Leitungshöhe_elt_allgemein
13 14 15 1613 Muffe elt allgemein 14_Schaltschrank_elt_allgemein 15_Kabelende_elt_allgemein 16
17 18 19 2017 Beschriftung elt allgemein 18_Sonstiges_elt_allgemein 19_Schachtnummer,_Beschriftung 20
21 22 23 2421 Fernmeldeleitung allgemein 22_Leitungshöhe_FM_allgemein 23_Muffe_FM_allgemein 24_Schaltschrank_FM_allgemein
25 26 27 2825 Kabelende FM allgemein 26 27_Beschriftung_FM_allgemein 28_Sonstiges_FM_allgemein
29 30 31 3229 30_Leerrohre_Schutzrohre 31 32
33 34 35 3633 Beschriftung Trasse 34_Trasse 35 36
37 38 39 4037 38 39 40
41 42 43 4441 Schachtdeckel 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 162]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 Flurstücksgrenzen Stand: 01.01.2023

Flurstücksgrenzen (1grenz.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 02 03 04
5 6 7 805 06 07_Gemarkungsgrenzen 08_Gemarkungsgrenzen_Stadt
9 10 11 1209 Flurstücksgrenze 10_Flurstücksnummer 11_Grenzpunkt_nicht_abgemarkt 12_Grenzpunkt_abgemarkt/gemessen
13 14 15 1613 14 15 16
17 18 19 2017 18 19 20
21 22 23 2421 22 23 24
25 26 27 2825 26 27 28
29 30 31 3229 30 31 32
33 34 35 3633 34 35 36
37 38 39 4037 38 39 40
41 42 43 4441 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 163]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 Fugen/Gefälle Stand: 01.01.2023

Fugen/Gefälle (12fugen.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 Plankopf 02_Bemerkungen 03_Rahmen 04
5 6 7 805 06 07_Flughafenbezugspunkte 08
9 10 11 1209 10 11 12
13 14 15 1613 14 15_Flugfeldumrandung 16
17 18 19 2017 18 19 20_Gebäude
21 22 23 2421 Gebäudenummern 22 23 24
25 26 27 2825 26 27 28
29 30 31 3229 30 31 32
33 34 35 3633 34 35 36_Bruchkanten
37 38 39 4037 38 39 40
41 42 43 4441 42_Befeuerung 43 44
45 46 47 4845 46_Achse_S/L 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 Fugen 54 55 56
57 58 59 6057 Gefällelinien/Textinfo 58 59 60
61 62 63061 62 63_Höhenpunkt/Höhenzahl

630 63_Höhenpunkt/Höhenzahl

[Seite 164]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 Hindernisse Stand: 01.01.2023

Hindernisse (1hin.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 02 03 04
5 6 7 805 06 07_Bezugspunkte_+_Höhen 08
9 10 11 1209 10 11 12
13 14 15 1613 14 15 16
17 18 19 2017 18_Schornsteine 19_Höhen_Schornsteine 20_Gebäude
21 22 23 2421 Höhen Gebäude 22 23 24
25 26 27 2825 26 27 28
29 30 31 3229 30 31_Bäume 32_Höhen_Bäume
33 34 35 3633 34 35_Masten 36_Höhen_Masten
37 38 39 4037 38_Lampen 39_Höhen_Lampen 40
41 42 43 4441 42_Hindernisfeuer 43_Höhen_Hindernisfeuer 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62 63_Höhen_Platten

63 63_Höhen_Platten

[Seite 165]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 Kabelschachtmasken Stand: 01.01.2023

Kabelschachtmasken

L-NrInhalt
1 2 3 401 02_Schacht 03_Rohreinführungen 04_Bemassung_1
5 6 7 805 Bemassung 2 06 07 08_Rohrachsen
9 10 11 1209 10 11_Beschriftung 12
13 14 15 1613 14_FH-Rahmen 15_Kenndaten 16_Daten_allg
17 18 19 2017 Logo 18_Bezeichnungen 19_Nordpfeil 20
21 22 23 2421 Schachtdeckel 22_Leiter 23_Pritsche 24_Pfeil
25 26 27 2825 Steigeisen 26 27 28
29 30 31 3229 30_Elt_Symbol 31_Elt_Symbol_Text 32_Erdung
33 34 35 3633 34 35 36
37 38 39 4037 38 39 40
41 42 43 4441 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 166]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 Markierung Stand: 01.01.2023

Markierung FBF (12mark.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 Rollwege 02_rote_Linie 03_Standplätze 04_Standplatznummern
5 6 7 805 Bugradstandplatz 06_Betriebsstraße 07_Schild_CAT_I/II/III 08_Ramp_Name
9 10 11 1209 doppelt gelbe Linie 10_Geräteabstellflächen 11_Haltelinien 12_Markierung_Stoppschilder
13 14 15 1613 Rollgassenbezeichnung 14_Begrenzung_Schulter 15_Flugfeldumrandung 16
17 18 19 2017 Hubschrauberlandeplatz 18_Hinweis_Markierung_Rollgassen_Kasten 19_Hinweis_Markierung_Rollgassen_Text 20_Gebäudeumring
21 22 23 2421 Gebäudenummern 22 23_Spannweite_24m_schwarz 24_Spannweite_24m_gelb
25 26 27 2825 Sperrflächen rot 26_Sperrflächen_weiß 27 28
29 30 31 3229 30 31_Legende 32
33 34 35 3633 34 35 36
37 38 39 4037 38 39 40_Flugzeugtyp
41 42 43 4441 Bemaßung 42 43 44
45 46 47 4845 46_Achse_Start-_und_Landebahn 47 48
49 50 51 5249 50 51_Rollbahnmittellinienmarkierung 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59_Markierung_Start-_und_Landebahn 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 167]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 (unterirdischer Bestand) Stand: 01.01.2023 Sonder

Sonder (29son.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 Schachtnummer 02_Niederdruckgasleitung (NDG) 03_Leitungshöhe NDG 04_Schieber NDG
5 6 7 805 Messsäule NDG 06_Leitungsende NDG 07_Beschriftung NDG 08_Sonstiges NDG
9 10 11 1209 10_tote Leitung DL 11_tote Leitung FW 12_tote Leitung Gas
13 14 15 1613 Hochdruckgasleitung (HDG) 14_Leitungshöhe HDG 15_Wassertopf/Schieber HDG 16_Messsäule HDG
17 18 19 2017 Leitungsende HDG 18_Beschriftung HDG 19_Sonstiges HDG 20
21 22 23 2421 Bauwerke Hl. Prim. 22_Leitungsende Hl. prim. 23_Beschriftung Hl. prim. 24_Mitteldruckgasleitung (MDG)
25 26 27 2825 Leitungshöhe MDG 26_Wassertopf/Schieber MDG 27_Messsäule MDG 28_Leitungsende MDG
29 30 31 3229 Beschriftung MDG 30_Sonstiges MDG 31 32
33 34 35 3633 34_Heizleitung sekundär 35_Leitungshöhe Hl. sek. 36_Schächte Hl. sek.
37 38 39 4037 Bauwerke Hl. sek. 38_Leitungsende Hl. sek. 39_Beschriftung Hl. sek. 40_Sonstiges Hl. sek.
41 42 43 4441 42_Druckluftleitung (DL) 43_Leitungshöhe DL 44_Schieber DL
45 46 47 4845 Messsäule DL 46_Leitungsende DL 47_Beschriftung DL 48_Sonstiges DL
49 50 51 5249 Versorgungskanal 50_Schächte Versorgungskanal 51_Höhen Schächte Versorgungskanal 52_Höhen Versorgungskanal
53 54 55 5653 Entlüftungsleitung 54_Höhen Entlüftung 55_Sonstiges Hl. prim. 56
57 58 59 6057 58 59_Heizleitung primär 60_Leitungshöhe Hl. prim.
61 62 6361 Schächte Hl. prim. 62 63

63 63

[Seite 168]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation S e i te 1 von 1 (oberirdischer Bestand) Stand: 01.01.2023 Topographie

Topographie (D_FHD.dgn)

L-Nr.Inhalt
1 2 3 401 02_Bearbeitungsgrenze 03 04
5 6 7 805 Dachform 06_Baumnummer 07_THR_ARP 08_Höhen-Pfeilerbolzen Pegel
9 10 11 1209 10_Gebäudeschraffur 11_Höhenlinien 12_Geländename
13 14 15 1613 Böschung 14_Graben_Gewässer 15_FBF 16
17 18 19 2017 Schranke 18_Strassenname 19_Fundamente 20_Gebäude_int
21 22 23 2421 Gebäudenummer int 22_Treppen 23_Vordach 24_Poller
25 26 27 2825 Tor Drehkreuz 26_Stahlstütze 27_Rinne_Gulli 28_Regenrohr
29 30 31 3229 Durchlass Pegel 30_Zaun 31_Nutzung 32_Strassen
33 34 35 3633 Gleisanl Weichen 34_Gleise 35_Masten 36_Feuer_blind
37 38 39 4037 Lichtschacht 38_Lampen 39_Telefonzelle 40_Steckdose
41 42 43 4441 Schächte 42_Befeuerung 43_Mauern 44_Anflugfeuermast-Nr
45 46 47 4845 Brücken 46_RCL 47_Anflugbefeuerung 48_Hochsp_Freileitung
49 50 51 5249 Ampel Fahne 50_Verzurranker 51_Heiztrasse 52_Nutzungsgrenzen
53 54 55 5653 Fuge 54_Schaltkasten 55_Deckschichtenarten 56_Schild
57 58 59 6057 Drainmulde 58_Gebäude_ext 59 60_sonst_Texte
61 62 6361 Wasserarmaturen 62_Texte_Anlagen 63_Höhenpunkt_zahl

63 63_Höhenpunkt_zahl

[Seite 169]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 3.2: Layerbelegung Bestandsdokumentation Seite 1 von 1 (unterirdischer Bestand) Stand: 01.01.2023 Wasser

Wasser (21was.dgn)

L-NrInhalt
1 2 3 401 02 03_Beschriftung_tote_Leitung 04_tote_Leitung
5 6 7 805 06 07 08
9 10 11 1209 Betriebswasserleitung (BW) 10_Leitungshöhe_BW 11_Schieber_BW 12
13 14 15 1613 Schächte BW 14_Leitungsabschluss_BW 15_Hydranten_BW 16_Beschriftung_BW
17 18 19 2017 Sonstiges BW 18 19 20
21 22 23 2421 22 23 24_Trinkwasserleitung_(TW)
25 26 27 2825 Leitungshöhe TW 26_Schieber_TW 27_Schächte_TW 28_Leitungsabschluss_TW
29 30 31 3229 Hydranten TW 30_Beschriftung_TW 31_Sonstiges_TW 32
33 34 35 3633 Rückkühlleitung 34_Leitungshöhe_Rückkühlleitung 35_Beschriftung_Rückkühlleitung 36
37 38 39 4037 38 39 40
41 42 43 4441 42 43 44
45 46 47 4845 46 47 48
49 50 51 5249 50 51 52
53 54 55 5653 54 55 56
57 58 59 6057 58 59 60
61 62 6361 62 63

63 63

[Seite 170]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 4: Beschreibung des Plan- bzw. Seite 1 von 3 Dokumentenkopfes des FHD Stand: 01.01.2023

4. Beschreibung des Plan- bzw. Dokumentenkopfes der FHD

Für die Übergabe von Plänen, Gutachten und Verträgen an die FHD ist der beiliegende Dokumentenkopf zu verwenden. Er ist nach dem hier beschriebenen Beispiel auszufüllen.

Bei Fragen und Problemen wenden sie sich bitte an die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement am FHD (Tel.:0351/881 2700 oder 2711 / 2712). Der Plan- und Dokumentenkopf kann bei Bedarf dort eingeholt werden.

Die Vignette im oberen Teil der Dokumentenköpfe dient der schnellen räumlichen Orientierung. In ihr wird der betroffene Flughafenteil gekennzeichnet.

Spalten 1-5: Hier sind die Nummern für das dargestellte Bauwerk bzw. den dargestellten Bereich nach der Werksnorm 01 "Bezeichnungssystematik für Bauwerke und technische Anlagen", Anhang B einzutragen

Spalten 6/7: Die Ebene wird als Ziffer eingetragen. In Gebäuden entsprechen sie den Geschoßbezeichnungen (Erdgeschoß= Ebene 00). Ebenerdige Bauwerke (z.B. Straßen) werden mit 00 bezeichnet.

Spalten 8-10: In diese Spalten wird die Planart gemäß Werksnorm 01, Anhang E, eingetragen.

Spalten 11-14: Hier wird ein Verfasserkurzzeichen eingetragen. Es besteht aus max. 4 Zeichen ohne Umlaute und Zahlen. Es ist vor der Verwendung mit der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzustimmen.

Spalten 15-20: Die Plannummer (max. 6 Zeichen) wird vom Verfasser vergeben und muss immer eingetragen werden. Sie muss in Verbindung mit dem Index und dem Datum eindeutig sein.

Spalten 21/22: Der Index wird bei jeder Änderung der Zeichnung weitergeführt. Änderungen sind mit Indexpfeilen auf den entsprechenden Layer zu markieren.

Spalten 29-31: Hier werden zur groben Zuordnung des Inhalts die ersten 3 Stellen der Sachgruppe eingetragen.

Objekt: Dieses Feld dient zur verbalen Beschreibung des Inhaltes.

Planart: Hier wird die Art des Dokumentes (z.B. des Planes, des Gutachtens u.ä.) gemäß Spalten 8-10 eingetragen.

[Seite 171]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 4: Beschreibung des Plan- bzw. Seite 2 von 3 Dokumentenkopfes des FHD Stand: 01.01.2023

[Seite 172]

Werksnorm 02: CAD/GIS

Kapitel 4: Beschreibung des Plan- bzw. Seite 3 von 3 Dokumentenkopfes des FHD Stand: 01.01.2023

[Seite 173]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Vermessung

Handbuch Werksnorm 03

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

[Seite 174]

Werksnorm 03: Vermessung

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich 1.1 Vermessungstechnische Aufgaben

  2. Lage- und Höhennetz

2.1 Grundlagennetze 2.1.1 Lagenetz 2.1.2 Höhennetz

2.2 Verdichtungsnetze

2.3 Leistungskatalog Vermessung 2.3.1 Fortlaufende Überprüfung des vorhandenen Lage- und Höhenfestpunktfeldes 2.3.1.1 Aufsuchen der Festpunkte 2.3.1.2 Sichern der bodengleichen Festpunkte 2.3.1.3 Zerstörte Festpunkte 2.3.1.4 Kontrollmessungen 2.3.1.5 Analysen 2.3.2 Netzverdichtung 2.3.2.1 Punktauswahl 2.3.2.2 Lage- und Höhennetz 2.3.3 Archivierung 2.3.3.1 Lagenetz 2.3.3.2 Höhennetz 2.3.3.3 Berechnung Lagenetz 2.3.3.4 Berechnung Höhennetz 2.3.3.5 Sonstiges

2.4 Leistungskatalog für die Objektplanung 2.4.1 Festpunkte und Planung 2.4.2 Ausschreibungen bzw. Bauausführungsverträge

2.5 Leistungskatalog für die Objektbauleitung

2.6 Leistungskatalog für die Bauausführung

[Seite 175]

Werksnorm 03: Vermessung

Inhaltsverzeichnis Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

  1. Vermessungstechnische Betreuung von Bauvorhaben

3.1 Vorbemerkungen

3.2 Leistungskatalog Vermessung

3.2.1 Vorbereitende Arbeiten 3.2.1.1 Planungsunterlagen 3.2.1.2 Erkennen von Vermessungsaufgaben 3.2.1.3 Zuordnung von Vermessungsarbeiten 3.2.1.4 Bestandsaufnahme 3.2.2 Deformationsmessung

3.3 Leistungskatalog für Objektplaner / Ausschreibenden 3.3.1 Allgemeines 3.3.2 Erkennen von Vermessungsaufgaben 3.3.3 Deformationsmessungen

3.4 Leistungskatalog für die Objektbauleitung 3.4.1 Ausschreibungen bzw. Bauausführungsverträge 3.4.2 Planunterlagen 3.4.3 Erkennen von Vermessungsaufgaben 3.4.4 Absteckungen 3.4.4.1 Vorbereitende Maßnahmen 3.4.4.2 Allgemein 3.4.5 Deformationsmessungen 3.4.6 Baustelleneinweisung 3.4.7 Bauüberwachungs- und Abnahmemessungen

3.5 Leistungskatalog für die Bauausführung 3.5.1 Baustelleneinweisung 3.5.2 Baustelleneinrichtungspläne 3.5.3 Sicherungspflicht 3.5.4 Messprogramme 3.5.5 Weiter Bauvermessungen 3.5.6 Bestandsvermessung

Anlage Anforderungskatalog für Messungsleistungen bei Projektierung und Schlussmessung der Landeshauptstadt Dresden

[Seite 176]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 1: Geltungsbereich Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

1. Geltungsbereich

Die Ausführungen dieses Handbuches gelten für alle auf dem Flughafengelände an Bauvorhaben Beteiligten.

Es umfasst alle für den Flughafen notwendigen vermessungstechnischen Aufgaben.

1.1 Vermessungstechnische Aufgaben

• Unterhalt und ggf. Verdichtung des Lage- und Höhennetzes

• Absteckung

• Aufnahme des oberirdischen und unterirdischen Bestandes

• Vermessungstechnische, baubegleitende Überwachung und Abnahme

• Bauvermessung

• Aufmass als Teil der Bauabrechnung

• laufende Fortführung und Pflege der digitalen Bestandsdokumentation und Übergabe an den FHD

• Deformationsmessungen

• Berechnungen für Hindernisfreiflächen

• hoheitliche Vermessungsaufgaben

[Seite 177]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 1 von 8 Stand: 01.01.2023

2. Lage und Höhennetz

Das Lage- und Höhennetz ist Grundlage für die Planung, Bauausführung und Bestandsdokumentation des Flughafens. Es ist das geodätische Gerüst und ermöglicht eine eindeutige geographische Zuordnung nach Lage und Höhe.

Am Flughafen Dresden gilt das Koordinatensystem

„Gauß-Krüger, Bezugsellipsoid Bessel / RD 83“

und das Höhensystem

„Amsterdamer Pegel, Normal-Null / NN“

Am Flughafen Dresden gibt es noch folgende Bezugssysteme, die jedoch nicht in den Geltungsbereich der Planung, Bauausführung und Bestandsdokumentation fallen:

Zum 01.01.98 ist das geodätische Bezugssystem WGS 84 weltweit als einheitliches Bezugssystem für die Luftfahrt vorgeschrieben. Durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Außenstelle Leipzig, ist das Rechenprogramm zur Transformation von Luftfahrtpositionen aus dem System RD 83 in das System WGS 84 erstellt worden.

[Seite 178]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 2 von 8 Stand: 01.01.2023

2.1 Grundlagennetze

2.1.1 Lagenetz

Im Bereich des Flughafen Dresden stehen ca. 30 TP/AP des Städtischen Vermessungsamtes zur Verfügung

2.1.2 Höhennetz

Im Bereich des Flughafen Dresden stehen ca. 15 Höhenfestpunkte des Städtischen Vermessungsamtes zur Verfügung.

2.2 Verdichtungsnetze

Im Zuge der bereits realisierten Baumaßnahmen und der ständigen Fortführung des digitalen Datenbestandes erfolgte im Umkreis des Flughafen Dresden eine Netzverdichtung.

Das Lagenetz basiert auf Grundlage des AP-Erlasses, allerdings ohne Sicherungspunkte.

Gleichzeitig ist jeder AP und Verdichtungspunkt durch technisches Nivellement bestimmt.

[Seite 179]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 3 von 8 Stand: 01.01.2023

2.3 Leistungskatalog Vermessung

2.3.1 Fortlaufende Überprüfung des vorhandenen Lage- und Höhenfestpunktnetzes

2.3.1.1 Aufsuchen der Festpunkte

• Alle unter 2.2 beschriebenen Lage- und Höhenfestpunkte sind in der Örtlichkeit aufzusuchen. • Die Vermarkung ist hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. • Entsprechende Abrufe erfolgen bei Bedarf durch FHD

2.3.1.2 Sichern der bodengleichen Festpunkte

Zum Beispiel durch Einrüstung mit: • 4-Bein-Gerüst aus imprägnierten Rundholz • 3-Bein-Gerüst aus imprägnierten Rundhölzern oder anderen geeigneten Material bzw. in Abstimmung mit dem FHD.

2.3.1.3 Zerstörte Festpunkte

Sind die unter 2.1 und 2.2 beschriebenen Lage- und Höhenfestpunkte unsicher oder zerstört, so sind sie als Festpunkt einschließlich der Nummer zu streichen. Um Verwechslungen und Ungenauigkeiten auszuschließen, werden keine Punkte "wiederhergestellt". Im Festpunktfeld gibt es lediglich "Neubestimmungen", die unter einer neuen Punktnummer einzuführen sind. Zerstörte TP/AP werden dem Städtischen Vermessungsamt Dresden mitgeteilt.

[Seite 180]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 4 von 8 Stand: 01.01.2023

2.3.1.4 Kontrollmessungen

Kontrollmessungen im Lage- und Höhenfestpunktfeld sind durchzuführen,

• um Aussagen über die Zuverlässigkeit der vorhandenen Koordinaten und Höhen sowie die Güte der Vermarkung treffen zu können, • als "Nullmessung" von Messreihen, die Aufschluss über evtl. großräumige Geländehebungen oder -senkungen geben soll. • Abrufe durch FHD bei Bedarf.

2.3.1.5 Analysen

Über jede abgeschlossene Kontrollmessung ist ein Schlussbericht zu fertigen und die Ergebnisse den vorausgegangenen Messungen gegenüberzustellen. Die Ursachen für evtl. auftretende Abweichungen sind zu ergründen.

2.3.2 Netzverdichtung

2.3.2.1 Punktauswahl

Anhand der Festpunktübersichten ist zu überprüfen, welche der unter 2.1 und 2.2 beschriebenen Lage- bzw. Höhenfestpunkte mit Beginn der einzelnen Bauphasen zerstört werden. Es ist unter Beachtung des Bauzeitplanes ein Programm zur Netzpunktverdichtung bzw. -verlegung aufzustellen.

2.3.2.2 Lage- und Höhennetz

Bei Netzverdichtung sind für die Neubestimmung Punkte aus dem vorhandenen Festpunktfeld auszuwählen,

• die geeignet in ihrer Gründung und ihrer Vermarkung sind, • deren Sichtverbindung möglichst erhalten bleibt bzw. die während der gesamten Bauzeit nicht gefährdet werden. • Auswahl, Vermarkung, Messung und Berechnung erfolgen entsprechend des AP- Erlasses.

Die Höhen werden durch technisches Nivellement bestimmt.

Im Bereich Hochbau werden für den Neubau die zulässigen Toleranzen in DIN 18202 durch den Planer festgelegt.

[Seite 181]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 5 von 8 Stand: 01.01.2023

2.3.3 Archivierung

2.3.3.1 Lagenetz

Alle Messungsunterlagen (wie z. B: Feldrisse, Rohdaten, Berechnungsprotokolle, Parameter der Ausgleichung + Protokolle, Handskizzen usw.) sind zu sammeln. Messungsunterlagen sind in chronologischer Reihenfolge entsprechend ihrem Entstehungsdatum zu ordnen. Die Ordner werden fortlaufend nummeriert, und innerhalb der Ordner erhält jede Seite eine fortlaufende Nummer.

2.3.3.2 Höhennetz

analog 2.3.3.1

2.3.3.3 Berechnung Lagenetz

Im Berechnungsordner sind alle Berechnungsunterlagen zu sammeln. Die Berechnungsunterlagen sind in chronologischer Reihenfolge entsprechend ihrem Entstehungsdatum zu ordnen. Die Ordner werden fortlaufend nummeriert und innerhalb der Ordner erhält jede Seite eine fortlaufende Nummer.

2.3.3.4 Berechnung Höhennetz

analog 2.3.3.3

2.3.3.5 Sonstiges

In Ordnern sind alle Protokolle, Analysen, Untersuchungen etc. zu sammeln. Die Unterlagen werden in chronologischer Reihenfolge entsprechend ihrem Entstehungsdatum geordnet. Die Ordner werden fortlaufend nummeriert und innerhalb der Ordner erhält jede Seite eine fortlaufende Nummer.

[Seite 182]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 6 von 8 Stand: 01.01.2023

2.4 Leistungskatalog für die Objektplanung

2.4.1 Festpunkte und Planung

  • Der Objektplaner hat die Lage- und Höhenfestpunkte und die Grenzsteine, sofern sie in seinem Planungsbereich liegen, in seinen Lageplänen darzustellen. Dazu hat er sich die jeweils neuesten Koordinaten der Festpunkte von der FHD zu besorgen.
  • Soweit der Objektplaner die Möglichkeit dazu besitzt, hat er auf das bestehende Festpunktfeld Rücksicht zu nehmen, insbesondere sofern es die Festlegung von Baustelleneinrichtungen, Zwischenlagerstellen o. ä. betrifft.
  • Sobald der Objektplaner erkennen kann, dass Festpunkte zerstört werden müssen bzw. durch Sichtverbauung unbrauchbar werden, hat er dies der für die Vermessung zuständigen Stelle der FHD zu melden; bei TP/AP dem Städtischen Vermessungsamt Dresden.
  • Nach Abschluss der Planungsarbeiten hat der Objektplaner die Registriernummern der Pläne der FHD mitzuteilen und die Pläne abzuliefern.

2.4.2 Ausschreibungen bzw. Bauausführungsverträge

Soweit vom Objektplaner Ausschreibungen oder Vertragsunterlagen ausgearbeitet werden, hat er in die Unterlagen folgendes einzuarbeiten:

"Alle übergebenen Festpunkte wie Lage- und Höhenfestpunkte, Höhenpegel, Polygonpunkte werden von der FHD verwaltet. Der Bauausführende ist verpflichtet, diese Punkte unter größtmöglicher Sorgfalt unverändert im Gelände zu belassen. Unumgängliche Zerstörungen im Laufe der Baumaßnahmen sind einen Monat vorher der FHD anzukündigen und von ihr genehmigen zu lassen.

Wurde ein Punkt ohne Genehmigung der FHD beseitigt oder zerstört, hat der Schädiger bzw. der Bauausführende auf dessen Baufeld sich der Punkt befand, die Kosten für die notwendige Netzverdichtung, Neubestimmung durch Vermessung und Berechnung zu tragen.

Vor Baubeginn wird der Bauausführende örtlich in das in seinem Baubereich befindliche Festpunktfeld eingewiesen.

[Seite 183]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 7 von 8 Stand: 01.01.2023

2.5 Leistungskatalog für die Objektbauleitung

Die Objektbauleitung ist gehalten, den Schutz des Festpunktfeldes und der Grenzsteine im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeiten zu gewährleisten.

Insbesondere hat sie:

  • sich durch die für die Vermessung zuständige Stelle der FHD, bzw. durch das mit der Vermessung beauftragte Unternehmen, in das Festpunktfeld einweisen zu lassen,

  • ein Protokoll über die Einweisung zu fertigen und zu unterzeichnen,

  • dem Bauausführenden das Festpunktfeld zu übergeben und ihn durch örtliches Vorzeigen der Punkte einzuweisen,

  • vom Bauausführenden ein Übergabeprotokoll unterzeichnen zu lassen,

  • Meldung des Bauausführenden über beabsichtigte Punktzerstörungen oder zerstörte Punkte unverzüglich an die für die Vermessung verantwortliche Stelle der FHD weiterzuleiten (siehe 2.4.2),

  • Bauausführende zu beauftragen, Maßnahmen zum Schutze der Festpunkte durchzuführen,

  • evtl. anfallende Abrechnungen nach 2.4.2 mit dem Bauausführenden vorzunehmen.

[Seite 184]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 2: Lage- und Höhennetz Seite 8 von 8 Stand: 01.01.2023

2.6 Leistungskatalog für die Bauausführung

Durch die Arbeiten des Bauausführenden ist naturgemäß das Festpunktfeld am meisten gefährdet. Er hat größtmögliche Sorgfalt darauf zu verwenden, dass die Punkte unverändert im Gelände bleiben. Insbesondere hat die Bauausführung:

  • sich durch die Objektbauleitung in das Festpunktfeld örtlich durch Vorzeigen der Punkte einweisen zu lassen,

  • über die örtlichen Einweisung und mündliche Aufklärung ein Protokoll zu unterzeichnen,

  • die Festpunkte gegen Beschädigung oder Unzulänglichkeit zu schützen,

  • angegebene Linien (Sichtverbindungen) freizuhalten,

  • unumgängliche Zerstörung im Laufe der Baumaßnahmen einen Monat vorher der Objektbauleitung zu melden,

  • sich die Genehmigung zur Zerstörung von Punkten einzuholen,

  • die nicht genehmigte Zerstörung von Punkten unverzüglich der Objektbauleitung zu melden,

  • alle weiteren Bestimmungen aus 2.4.2 einzuhalten.

[Seite 185]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 1 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3. Vermessungstechnische Betreuung von Bauvorhaben

3.1 Vorbemerkungen Die vermessungstechnischen Tätigkeiten beziehen sich auf:

• die lage- und höhenmäßig der Planung entsprechende Zuordnung aller Baumaßnahmen innerhalb des Gesamtgeländes,

• die planungsmäßige Durchführung der Baumaßnahmen,

• die Beschaffung der geländebezogenen Daten für die Abrechnung und die Bestandsverwaltung,

• die Beschaffung der Daten als Zeitfunktion zur Schadensabwendung und Beweissicherung (Bewegungsmessungen),

• eine Beratung aller am Bau Beteiligten,

• das Erstellen von Gutachten für den Bauherrn.

• Erstabsteckung

• Bestandsdokumentation (ober- und unterirdisch)

Es werden direkt vermessungstechnisch tätig:

Für die FHD GmbH das per Rahmenvertrag zuständige Vermessungsunternehmen:

  • alle Vermessungstätigkeiten mit bauübergreifendem Charakter
  • Bestandsaufnahme – Leistungsverzeichnis Auftragnehmer (Rahmenvereinbarung)
  • Erstabsteckung/baubegleitende Vermessung - Generalunternehmer

Objektbauleitung:

  • Messungen zur Bauabnahme
  • Messungen zur Bauberechnung
  • kontrollierende Arbeiten
  • Beratung und Gutachten

Bauausführung:

  • Messungen und Absteckungen zur planmäßigen Bauausführung
  • Aufmass

Grundsätzlich ist von dieser Zuordnung auszugehen, gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften bleiben davon unberührt.

[Seite 186]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 2 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.2 Leistungskatalog Vermessung

3.2.1 Vorbereitende Arbeiten

3.2.1.1 Planungsunterlagen

Es sind ausschließlich Pläne und Berechnungen zu verwenden, die zur Bauausführung freigegeben sind. Sollte dies in Ausnahmefällen, z. B. bei Baustelleneinrichtungen, nicht möglich sein, so ist eine Absteckskizze zu fertigen, aus der alle zur Berechnung bzw. zur Absteckung verwendeten Maße ersichtlich sind. Diese Unterlagen sind unverzüglich der Objektplanung und der Objektbauleitung nachweisbar (gegen Eingangsbestätigung) zuzustellen.

3.2.1.2 Erkennen von Vermessungsaufgaben

Unmittelbar nach Abschluss der Planungsarbeiten, jedoch spätestens vor der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Bauobjekte, ist eine einführende Beratung zusammen mit dem Bauherrn, der Objektplanung und der Oberbauleitung durchzuführen.

Dabei soll das Handbuch Vermessung vorgestellt und zugleich festgelegt werden, wer welche Vermessungsarbeiten durchführt und wie die Vermessung in den Bauablauf eingebunden wird, damit sie ihre Aufgaben wie z. B.:

  • Erstabsteckung
  • Bestandsaufnahme (ober- und unterirdisch)
  • Lagenetzverdichtung
  • Höhennetzverdichtung ohne unnötige Behinderung durchführen kann.

3.2.1.3 Zuordnung von Vermessungsarbeiten

Vermessungsarbeiten, die über die in Punkt 1 beschrieben Vermessungsarbeiten hinausgehen, werden den Verträgen mit der Objektbauleitung oder in einem Abschnitt "Vermessung" des Leistungsverzeichnisses (LV) den "Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)" zugeordnet.

Bei der Erstellung der LV ist die für die Vermessung zuständige Stelle der FHD einzuschalten, dies gilt vor allem für die BVB.

[Seite 187]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 3 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.2.1.4 Bestandsaufnahme

Die Bestandsaufnahme des Flughafengeländes ist im Koordinatensystem GK RD 83 durchzuführen.

Die Bestandsaufnahme erfolgt in Anlehnung an den „Anforderungskatalog für Messungsleistungen bei Projektierung und Schlussmessung“ des Städtischen Vermessungsamtes Dresden (SVA DD). (s. Anlage)

Die Zeichenvorschrift für den ober- und unterirdischen Bestand ist flughafenspezifisch angepasst. Die Bestandsaufnahme erfolgt nach Zeichenvorschrift FHD, ober- und unterirdischer Bestand, Stand 01/2002 sowie den Datenübergabeanforderungen des FHD (s. Werksnorm 02).

3.2.2 Deformationsmessungen

Beobachtet werden Deformationen:

  • deren Ursachen in baulosübergreifenden Gegebenheiten zu suchen sind,
  • die während der Bauzeit, auch nach Beendigung, auftreten,
  • durch deren Ergebnis verschiedene Unternehmer betroffen sind,
  • die zur Beweissicherung für den Bauherrn dienen.

Deformationsmessungen dienen verschiedenen Aufgaben. Die wichtigsten sind:

a) Einflussnahme auf den Bauablauf zur Abwendung befürchteter oder nicht völlig ausgeschlossener Folgeschäden;

b) Beweissicherung zur Klärung der Ursachen von Bauschäden;

c) Sicherung und Erweiterung der Erfahrungen über das Verhalten des Baugrundes, insbesondere über zweckmäßige Gründungsverfahren, Bemessungen und mögliche Bodenbelastungen;

d) Schaffung von Unterlagen zur Kontrolle von Setzungsberechnungen mit dem Ziel einer Verbesserung der Setzungsvorhersagen.

Es ist die DIN 4107 zu beachten: "Setzungsbeobachtungen an entstehenden und fertigen Bauwerken".

[Seite 188]

Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 4 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.3 Leistungskatalog für den Objektplaner / Ausschreibenden

3.3.1 Allgemeines

• Der Objektplaner ist verpflichtet, Planungsvorhaben im Bereich des Flughafens Dresden der FHD mitzuteilen.

• Der Objektplaner liefert in erster Linie Absteckpläne und die dazugehörigen Berechnungen, Lagepläne mit Koordinatenliste und Längsschnitte mit Höhenangaben bezogen auf das Normal-Null-System.

• Der Objektplaner hat zur Planung das Koordinatensystem GK RD 83 zu verwenden.

• Der Ausschreibende hat in die besonderen Vertragsbedingungen der LV´s folgende Festlegung mit aufzunehmen: "Der Flughafen Dresden GmbH und deren Vertreter ist die Erfassung der später nicht mehr zugänglichen Anlagen oder Anlagenteile für die Zwecke der Bestandsvermessung zu ermöglichen. Die dazu notwendigen Abstimmungen und Festlegungen sind vor Baubeginn zu treffen."

• Für die Erstabsteckung und Bestandsdokumentation ist im Leistungsverzeichnis folgende Position aufzunehmen:

  1. Die Bauvermessung ist vom Auftragnehmer (AN) zu erbringen und in die Einheitspreise einzurechnen.

  2. Die Absteck-, Einmess-, Kontrollmessungen und die Bestandsdokumentation im Rahmen dieser Bauleistung sind ausführen zu lassen durch:„.....( hier wird durch den FHD das autorisierte Vermessungsbüro angegeben).“

  3. Durch die Bauleitung erfolgt die Übergabe der Absteckpläne auf Koordinatenbasis mit dem Vermerk: „Zur Absteckung freigegeben“ und die Übergabe der Ausführungspläne für die Vermessung an das vom FHD autorisierte Vermessungsbüro.

  4. Das vom FHD autorisierte Vermessungsbüro prüft die Planungs- und Ausführungsunterlagen des Projektes der FHD GmbH.

  5. Auf Basis des Rahmenvertrages mit der FHD GmbH übergibt das vom FHD autorisierte Vermessungsbüro ihr Preisangebot dem Bauunternehmen (AN).

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 5 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

  1. Die Abruffrist beträgt 24 Stunden, Wochenende 48 Stunden. Bei Nachtarbeit gilt Vorgenanntes analog.

  2. Die Bestandsunterlagen werden ausgeplottet und als Daten bei der Abnahme durch den AN an den Bauherrn übergeben. Sollte dies nicht möglich sein, nach Absprache mit dem AG, spätestens innerhalb eines Monats danach.

Im Einzelnen sind dies die Grundleistungen nach HOAI vom 10.07.2013, § 3 Absatz 1, Anlage 1 Punkt 1.4 gemäß nachfolgender Aufstellung:

Phase 1 Grundleistung Baugeometrische Beratung

Phase 2 Grundleistung Absteckung für Bauausführung; Übertragen der Projektgeometrie (Hauptpunkte) in die Örtlichkeit; Übergabe der Lage und Höhenfestpunkte, Hauptpunkte und der Absteckunterlagen an das bauausführende Unternehmen;

Phase 3 Teil der Grundleistung Stichprobenartige Eigenüberwachungsmessungen; Fortlaufende Bestandserfassung während der Bauausführung als Grundlage für den Bestandsplan;

Besondere Leistung Herstellen von Bestandsplänen; Fortführen der vermessungstechnischen Bestandspläne nach Abschluss der Grundleistungen

3.3.2 Erkennen von Vermessungsaufgaben

Nach Abschluss der Planungsarbeiten, jedoch vor der Erarbeitung der Ausschreibungen für die Bauobjekte, prüft die Objektplanung, welche außergewöhnlichen Vermessungsarbeiten im Einzelnen für das Objekt anfallen werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und der Objektbauleitung (siehe auch 3.2.1.2.).

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 6 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.3.3 Deformationsmessungen

• Die Objektplanung wirkt mit bei der Aufstellung von Messprogrammen, z.B. Festlegung von Messpunkten am Baukörper für Hebungs-, Setzungs- oder Deformationsmessungen.

• Der Objektplaner wirkt mit bei der Prüfung der Durchführbarkeit von Messprogrammen, z.B. Festlegungen von Aussparungen, Konsolen und Einrichtungsgegenständen.

In den Verträgen mit den Bauausführenden ist festzuschreiben:

• welche Maßnahmen durchgeführt werden und wer sie durchführt,

• wer für die störungsfreie Durchführbarkeit verantwortlich ist, sofern es z.B. Freihalten von notwendigen Sichten, Zugänglichkeiten von Messpunkten und evtl. Stilllegungen der Baustelle oder Baustellenteilbereiche betrifft.

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 7 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.4 Leistungskatalog für die Objektbauleitung

3.4.1 Ausschreibungen bzw. Bauausführungsverträge

Sofern in den LV´s keine besonderen Festlegungen zur Bestandserfassung der Vermessung getroffen worden sind, hat die Objektbauleitung dafür Sorge zu tragen, dass der Flughafen Dresden GmbH und deren Vertreter die Erfassung der später nicht mehr zugänglichen Anlagen oder Anlagenteile für die Zwecke der Bestandsvermessung ermöglicht wird. Die dazu notwendigen Abstimmungen und Festlegungen sind zu treffen.

3.4.2 Planunterlagen

Die Objektbauleitung liefert an die für die Vermessung zuständige Stelle der FHD:

• den Loseinteilungsplan, einschließlich der Koordinaten der Losgrenze (Koordinatenliste) im System GK RD 83; • den Baustelleneinrichtungsplan nach 3.5.2; • die vollständige Auftragsnummer einschließlich Leistungsbereich und Positionsnummer des Leistungsverzeichnisses; • Daten, die für die Attributierung nötig sind.

3.4.3 Erkennen von Vermessungsaufgaben

Die Objektbauleitung ist zur Erkennung von Vermessungsaufgaben nach 3.2.1.2. und 3.3.2 hinzuzuziehen.

3.4.4 Absteckungen

3.4.4.1 Vorbereitende Maßnahmen

Überprüfung der vom Objektplaner übergebenen Absteckpläne, Koordinatenliste und Absteckungsberechnungen auf Vollständigkeit. Eine Verantwortung für die Richtigkeit des Planinhaltes wird nicht übernommen.

3.4.4.2 Allgemein

Die Objektbauleitung hat die in Abschnitt 3.1, soweit sie unter dem Punkt "Objektbauleitung" stehen, dargelegten Vermessungsaufgaben durchzuführen.

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 8 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.4.5. Deformationsmessungen

• Die Objektbauleitung hat bei der Aufstellung von Messprogrammen, insbesondere für Hebungs-, Setzungs- und Deformationsmessungen mitzuwirken. Dies betrifft vor allem die Auswahl der Messpunkte, den zeitlichen Ablauf des Programms und die Festlegung von Aussparungen und Konsolen.

• Sie informiert den Bauausführenden über den zeitlichen und örtlichen Ablauf von Messprogrammen.

3.4.6 Baustelleneinweisung

• Zur örtlichen Einweisung in die Erstabsteckung und das Ausgangsgelände hat die Objektbauleitung mit der für die Vermessung zuständigen Stelle der FHD einen Termin zu vereinbaren. Sie unterzeichnet zusammen mit der o. g. Stelle das Einweisungsprotokoll.

• Die Objektbauleitung übernimmt die Einweisung und Übergabe von Unterlagen an den Unternehmer.

3.4.7 Bauüberwachungs- und Abnahmemessungen

• Messungen zur Bauüberwachung bzw. Bauabnahme gehören grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Objektbauleitung.

• Der Bauherr kann unabhängig davon nach seinem Ermessen Überprüfungen von Bauüberwachungs- und Abnahmemessungen vornehmen. Dadurch wird jedoch die Objektbauleitung nicht von ihrer vertraglichen Leistung entbunden, eigene Messungen auszuführen.

• Der Bauherr ist verpflichtet, von ihm festgestellte Mängel der Bauausführung mitzuteilen.

• Die Objektbauleitung hat dafür zu sorgen, dass der Bauausführende die Zugänglichkeit der Anlagen bzw. Anlagenteile wieder herstellt, sofern er versäumt hat, diese vermessen zu lassen.

Die Kosten sind vom Bauausführenden zu tragen.

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S eite 9 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.5 Leistungskatalog für die Bauausführung

3.5.1 Baustelleneinweisung

• Der jeweilige Bauausführende wird durch die Objektbauleitung zu einem Einweisungstermin geladen. Er hat den Termin wahrzunehmen, wobei ihm in der Örtlichkeit Lage- und Höhenfestpunkte im Baustellenbereich vorgezeigt werden. Hierbei werden dem Bauausführenden die erforderlichen Unterlagen übergeben.

• Über die örtlichen Einweisung und die mündliche Aufklärung ist ein Protokoll zu führen und von beiden zu unterzeichenen.

• Mit der Einweisung in die Örtlichkeit geht die Verantwortung für die Erhaltung und den Schutz der übergebenen Erstabsteckung auf den Bauausführenden über.

• Dem Bauausführenden wird schriftlich die Durchführung sowie die Art, der zeitliche und örtliche Ablauf von Messprogrammen mitgeteilt.

Alle weiteren Vermessungsleistungen, mit Ausnahme der Bestandsvermessung gem. Pkt. 3.3.1, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu erstellen.

3.5.2 Baustelleneinrichtungspläne

Der Bauausführende liefert kostenlos über die Ojektbauleitung an die für die Vermessung zuständige Stelle der FHD drei Sätze Baustelleneinrichtungspläne. Der Baustelleneinrichtungsplan soll möglichst für die gesamte Bauzeit verbindlich sein und zweifelsfrei am Bauobjekt orientiert sein.

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S e ite 10 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.5.3 Sicherungspflicht

Der Unternehmer muss unverzüglich nach der örtlichen Einweisung die ihm übertragenen Punkte sichern, gegen Beschädigung schützen und sie von Behinderungen freihalten:

• Er hat jedem übergebenen Vermessungspunkt durch geeignete und mit dem Bauherrenvertreter abgestimmte Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.

• Vorgezeigte Linien (Sichtverbindungen) sind freizuhalten.

• Bei der Durchführung von Messprogrammen sind die Unternehmer für die Durchführbarkeit der Programme, sofern es das Freihalten von notwendigen Sichten, Zugänglichkeit von Messpunkten und evtl. Stilllegungen der Baustelle oder Baustellenteilbereiche betrifft, verantwortlich.

• Durch die Baumaßnahmen unumgängliche Zerstörung von Messpunkten jeglicher Art sind einen Monat vorher über die Objektbauleitung der FHD bzw. deren Beauftragten zu melden.

• Erst nach Erteilung der Genehmigung durch die FHD über die Objektbauleitung dürfen Messpunkte zerstört werden.

• Bei nicht genehmigter Zerstörung von Messpunkten ist der Bauausführende gegenüber der FHD voll verantwortlich für alle Folgen und Kosten, die sich hierdurch und für das Ersetzen von Messpunkten ergeben. (vgl. 2.4.2)

3.5.4 Messprogramme

• Der Bauausführende hat bei der Aufstellung von Messprogrammen mitzuwirken und gegen die Auswahl von Messpunkten sowie gegen den örtlichen und zeitlichen Ablauf des Programms aus seiner Sicht des Bauablaufes evtl. Bedenken vorzubringen und mit den Beteiligten abzustimmen.

• Er hat für die ungehinderte Durchführbarkeit der Messprogramme zu sorgen.

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Werksnorm 03: Vermessung

Kapitel 3 : Vermessungstechnische Betreuung von S e ite 11 von 11 Bauvorhaben Stand: 01.01.2023

3.5.5 Weitere Bauvermessungen

• Auf der Grundlage der ihm übergebenen Punkte führt der Bauausführende alle weiteren Absteckungen selbst durch, die zur planmäßigen Ausführung der Baumaßnahmen notwendig sind.

• Dem Bauherrn muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, die Absteckungen und deren Sicherungen des Unternehmers zu kontrollieren. Der Unternehmer bleibt unabhängig davon für die Richtigkeit seiner Absteckungs- und Vermessungsarbeiten verantwortlich.

3.5.6 Bestandsvermessung

Der Bauausführende hat dafür zu sorgen, dass die FHD bzw. das mit der Vermessung beauftragte Unternehmen, zum Zwecke der Vermessung den Baubereich unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften jederzeit betreten kann.

Vergleich Pkt. 3.2.1.4

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Landeshauptstadt Dresden Dresden, 01.01.2018 Amt für Geodaten und Kataster PF 12 00 20 01001 Dresden Tel.: 0351 488 3900

A N F O R D E R U N G S K A T A L O G

für Leistungen bei Projektierungs- und Schlussvermessungen für die Landeshauptstadt Dresden

Jedermann, der Vermessungsleistungen für die Landeshauptstadt in Auftrag gibt oder ausführt, wird aufgefordert, zwecks Abstimmung des Leistungsumfangs und -inhaltes mit dem Amt für Geodaten und Kataster Rücksprache zu nehmen und die Vorgaben dieses Kataloges zu beachten.

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster I

[Seite 197]

I n h a l t

  1. Vermessungen für Planung und Projektierung

1.1. Anforderungen an die Messung

1.2. Leistungsumfang

1.2.1. Unterlagen für das Straßen- und Tiefbauamt 1.2.1.1. Grundhafter Ausbau von Straßen 1.2.1.2. Grundhafter Ausbau von Straße und DVB-Gleisen 1.2.1.3. Deckenaustausch bei Straßen 1.2.2. Unterlagen für das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung

  1. Schlussvermessungen

2.1. Katastervermessungen

2.2 Schlussvermessungen für die Digitale Stadtkarte DSK-DD 2.2.1. Anforderungen an die Messung 2.2.2. Leistungsumfang 2.2.3. Übergabe an das Amt für Geodaten und Kataster

2.3. Bestandsschlussvermessungen für das Straßen- und Tiefbauamt 2.3.1. Anforderung an die Messung 2.3.2. Übergabe an das Straßen- und Tiefbauamt 2.3.3. Übergabe an andere Auftraggeber

2.4. Einmessungen von Ver- und Entsorgungsleitungen 2.4.1. Anforderung an die Messung 2.4.2. Leistungsumfang 2.4.2.1 Übergabe an das Amt für Geodaten und Kataster 2.4.2.2 Übergabe für andere Leitungsdokumentationen

  1. Bereitstellung von Unterlagen

  2. Ansprechpartner

4.1. Amt für Geodaten und Kataster

4.2. Straßen- und Tiefbauamt

4.3. Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung

4.4. Dresdner Verkehrsbetriebe AG

4.5. Leitungseigentümer

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster II

[Seite 198]

  1. Vermessungen für Planung und Projektierung (Vorgaben nur für städtische Maßnahmen)
  • bei Neuaufnahmen legt das dem Auftrag beiliegende Formular “Vermessungsauftrag STA” (Anlage 02) oder „Vermessungsauftrag HBA“ ( Anlage 03 ) die detaillierten Aufgabenstellun- gen fest
  • zusätzliche Anforderungen können projektbezogen festgelegt werden.

1.1. Anforderungen an die Messung

  • Lagebezug: ETRS89_UTM33, Ostwert nur sechsstellig angeben

  • Höhenbezug: NHN im DHHN2016

  • Genauigkeit: Lage: ≤ ± 2 cm Höhe: ≤ ± 1 cm

1.2. Leistungsumfang

1.2.1 Unterlagen für das Straßen- und Tiefbauamt

1.2.1.1 Grundhafter Ausbau von Straßen

  • Lage- und Höhenplan im M 1:250
  • Lageplan mit aktuellen Flurstücksgrenzen im M 1:250
  • Daten einmal geplottet
  • Daten auf geeignetem Datenträger im Format DXF/DWG oder CARD1 und PDF (siehe Auf- tragsformular Anlage 02)
  • Lageübersicht und Koordinaten der verwendeten und neu vermarkten Festpunkte

1.2.1.2 Grundhafter Ausbau von Straße und DVB-Gleisen

  • Lage-
  • Trassenplan M 1:250
  • Höhengenauigkeit ± 0,5 cm OK Schiene (Aufnahme Außenkante Fahrschiene)
  • für die Fahrleitungs- und Gleisbauprojektierung sind die jeweils aktuellen Vorgaben der DVB- AG und Höhenplan im M 1:250
  • Lageplan mit Flurstücksgrenzen im M 1:250
  • zwingend zu beachten
  • Daten einmal geplottet
  • Daten auf geeignetem Datenträger im Format DXF/DWG oder CARD1 und PDF (siehe Auf- tragsformular Anlage 02)
  • Lageübersicht und Koordinaten der verwendeten und neu vermarkten Festpunkte

1.2.1.3 Deckenaustausch bei Straßen

  • Lage- und Höhenplan im M 1:250
  • Daten einmal geplottet
  • Daten auf geeignetem Datenträger im Format DXF/DWG oder CARD1 und PDF (siehe Auf- tragsformular Anlage 02)
  • Lageübersicht und Koordinaten der verwendeten und neu vermarkten Festpunkte

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster III

[Seite 199]

1.2.2. Unterlagen für das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung

  • Inhalt, Umfang und Ausgestaltung der Daten und Unterlagen sind in den Vorgaben „Pflich- tenhefte für den CAD-Datenaustausch“ Teil 1 und 2 festgelegt
  1. Schlussvermessungen (bei allen städtischen Maßnahmen)

2.1. Katastervermessung

Anforderungen an die Messungen und Übergabe der Messungsunterlagen richten sich nach den je- weils aktuellen Katastervermessungsvorschriften des Freistaates Sachsen. Das Vermessungsbüro muss die Berechtigung zur Durchführung von Katastervermessungen im Freistaat Sachsen besitzen.

2.2. Schlussvermessung für Digitale Stadtkarte

  • Digitale Neuaufnahme als Lage- und Höhenplan

2.2.1. Anforderungen an die Messung

  • Lagebezug: ETRS89_UTM33, Ostwert nur sechsstellig angeben

  • Höhenbezug: NHN im DHHN2016

  • Genauigkeit: Lage: ± 3 cm Höhe: ± 1 cm

  • Anwendung der aktuellen Vorschrift zur Führung des Digitalen Stadtkartenwerkes der Stadt Dresden (Anlage 01)

2.2.2. Leistungsumfang

  • Anwendung der aktuellen Vorschrift zur Führung des Digitalen Stadtkartenwerkes der Stadt Dresden (Anlage 01)

2.2.3. Übergabe an das Amt für Geodaten und Kataster

  • eine PDF-Datei, je Großblatt, im Maßstab 1:500 mit dargestelltem Gitternetz für ETRS89_UTM33 (50 m-Raster) und Angabe des Blattschnittes
  • Datei der erfassten Änderungs- und Löschinformationen im Shapeformat entsprechend ak- tueller Vorschrift zur Führung des Digitalen Stadtkartenwerkes der Stadt Dresden auf CD ( siehe Musterdaten )

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster IV

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2.3. Bestandsschlussvermessung für Straßen- und Tiefbauamt

  • Digitale Neuaufnahme als Lage- und Höhenplan

2.3.1. Anforderungen an die Messung

  • Lagebezug: ETRS89_UTM33, Ostwert nur sechsstellig angeben

  • Höhenbezug: NHN im DHHN2016

  • Genauigkeit: Lage: ± 3 cm Höhe: ± 1 cm

2.3.2. Übergabe an das Straßen- und Tiefbauamt

SG Straßenverwaltung

Plot des Lage- und Höhenplanes im M 1:250 mit dem Gitternetz ETRS89_UTM33 Daten auf CD im DXF-Format Dokumentation von Schächten, Einläufen, Bäumen mit Angabe von Stamm- und Kronendurchmesser, Masten, Beleuchtungseinrichtungen, Grundstückseinfahrten, geodätischen Lagefestpunkten, Verkehrszeichen, Befestigungs- und Nutzungsartengrenzen, allen festen Einbauten wie Verteilerschränke, Schaltkästen, Werbeaufsteller, Haltestellenanlagen, Stadtmöbel, Durchfahrtshöhen bzw. lichte Höhen und lichte Weiten von Brücken und Durchlässen, Einmessung aller sichtbaren Bauwerkskanten (einschließlich Über- gangskonstruktionen) von Brücken und Ingenieurbauwerken, Aufmaß der Ansichten, Höhen von Gewässersohlen und ggf. Gewässerpegeln, Einmessung aller an Bauwerken vorhandenen Messpunkte/Messbolzen.

SG Straßenunterhaltung und -betrieb

Anforderungen wie SG Straßenverwaltung, jedoch M 1:500, keine Darstellung der Höhen, Darstellung tatsächlicher Bauumgriff/ Baugrenzen (es werden manchmal z.B. im Gehweg/ in der Fahrbahn innerhalb der Baumaßnahme nur einzelne Abschnitte neu gebaut), farbliche Unterlegung der einzelnen Bestandteile Gehweg (einschl. oben liegendem Radweg, Baumstandorte)/ Grünstreifen/ Fahrbahn (einschließl. Radstreifen und Anlagen DVB), Symbole für Befestigungsgrenzen, Befestigungsarten müssen dabei noch erkennbar bleiben.

SG Lichtsignalanlagen

Für die Anfertigung von Bestandsunterlagen der LSA gilt das aktuelle „Merkblatt zur Einmessung von Lichtsignalanlagen“ (Anlage 04)

SG Öffentliche Beleuchtung

Für die Anfertigung von Bestandsunterlagen der ÖB gilt das aktuelle Merkblatt „Hinweise zur Einmessung von Straßenbeleuchtungsanlagen“ (Anlage 05)

GR Straßenabläufe

Für die Anfertigung von Bestandsunterlagen der GR Straßenabläufe gilt das aktuelle Merkblatt „Einmessung von Straßenentwässerungsanlagen“ (Anlage 07)

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster V

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2.3.3. Übergabe an andere Auftraggeber

  • nach Vereinbarung mit dem Amt für Geodaten und Kataster
  • Bestandsunterlagen für die DVB-AG sind nach deren jeweils aktuellen Vorschriften anzuferti- gen.

2.4. Ver- und Entsorgungsleitungen

2.4.1. Anforderung an die Messung

  • Lagebezug: ETRS89_UTM33, Ostwert nur sechsstellig angeben

  • Höhenbezug: NHN im DHHN2016

2.4.2. Leistungsumfang

2.4.2.1. Übergabe an das Amt für Geodaten und Kataster (nur bei Bestandsunterlagen “Sonstiger” Eigentümer)

  • 1 farbige PDF-Datei im Maßstab 1:500 mit Gitternetz ETRS89_UTM33 (50 m-Raster)
  • Datei mit Inhalt des gelieferten Plots im DXF- Format und entsprechend des Datenmodells der Leitungskarte „Sonstige“ Eigentümer „SE_Datenerfassung_Vorlage_extern“ (Anlage 06)

2.4.2.2. Übergabe an das Straßen- und Tiefbauamt

SG Lichtsignalanlagen

  • 1 farbiger Papierplot 1:500 mit dem Gitternetz ETRS89_UTM33 (50 m-Raster)
  • Datei mit Inhalt des gelieferten Plots im DXF- Format und entsprechend des Datenmo- dells der Leitungskarte Lichtsignalanlagen „LSA_Anlage_Symbole_und_Linien“ (Anlage

SG Öffentliche Beleuchtung

  • 1 farbiger Papierplot 1:500 mit dem Gitternetz ETRS89_UTM33 (50 m-Raster)
  • Datei mit Inhalt des gelieferten Plots im DXF- Format und entsprechend des Datenmo- dells der Leitungskarte Öffentliche Beleuchtung „OEB_Datenerfassung_Vorlage_extern“ (Anlage 05)

2.4.2.3. Übergabe an andere Leitungseigentümer

Für die Anfertigung von Bestandsunterlagen für andere Eigentümer von Ver- und Entsor- gungsleitungen sind deren Merkblätter oder Vorgaben zu beachten.

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster VI

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  1. Bereitstellung von Unterlagen

Folgende Unterlagen sind im Amt für Geodaten und Kataster erhältlich:

  • sämtliche Unterlagen für Katastervermessungen
  • Vorschrift zur Führung des Digitalen Stadtkartenwerkes der Stadt Dresden
  • Koordinaten und Festlegungsrisse für die Lagefestpunkte (AP)
  • Höhen des Höhennetzes mit Festpunktbeschreibungen
  • Digitale Stadtkarte als PDF-Datei oder als Daten im DXF- oder Shape-Format, Plot des zu bearbeitenden Gebietes
  • Informationen zu Ver- und Entsorgungsleitungen “Sonstiger” Eigentümer
  • Informationsblatt zu Ver- und Entsorgungsleitungen

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster VII

[Seite 203]

  1. Ansprechpartner

4.1. Amt für Geodaten und Kataster

  • Abt. Geodatenerfassung - Herr Focke Tel.: (0351) 4 88 39 95
  • DSK - Herr Uhlig Tel.: (0351) 4 88 39 84
  • Leitungskataster - Frau Henke Tel.: (0351) 4 88 39 80
  • Abt. Liegenschaftskataster - Frau Schmidt Tel.: (0351) 4 88 39 90
  • Abt. ZA (Kundenservice) - Frau Clasen Tel.: (0351) 4 88 41 30

4.2. Straßen- und Tiefbauamt

  • Abteilung Planungs- und Bausteuerung SG Planungssteuerung - Tel.: (0351) 4 88 43 28 SG Baustandorte - Herr Glöckner Tel.: (0351) 4 88 43 95 SG Bausteuerung - Herr Hering Tel.: (0351) 4 88 43 40

  • Abteilung Brücken- und Ingenieurbauwerke SG Brückenprüfung/Verwaltung - Herr Hirche Tel.: (0351) 4 88 17 05 SG Brückenplanungs- und -bausteuerung - Herr Kalbe Tel.: (0351) 4 88 43 58

  • Frau Berthel Tel.: (0351) 4 88 42 16 SG Brückeninspektion - Herr Wuttke Tel.: (0351) 4 88 97 90

  • Abt. Straßeninspektion - Frau Göbel Tel.: (0351) 4 88 98 20

  • Abteilung Verwaltung SG Straßenverwaltung - Herr Schaller Tel.: (0351) 4 88 17 41

  • Abteilung Verkehrssteuerung/Öffentliche Beleuchtung SG Öffentliche Beleuchtung - Tel.: SG Lichtsignalanlagen - Frau Klemm Tel.: (0351) 4 88 97 26

4.3. Amt für Hochbau und Immoblienverwaltung

siehe Pflichtenhefte für den CAD-Datenaustausch

4.4. Dresdner Verkehrsbetriebe AG

  • GIS/Vermessung - Herr Rittig Tel.: (0351) 8 57 21 41
  • Herr Leisner Tel.: (0351) 8 57 21 64

4.5. Leitungseigentümer

siehe Merkblätter für Ver- und Entsorgungsleitungen

Inhaltliche Änderungen/Ergänzungen zum Anforderungskatalog oder dessen Anlagen bitte an Hr. Focke Tel.: (0351) 4 88 39 95 melden.

gez. Töpfer

Amtsleiterin

Stadtverwaltung Dresden - Amt für Geodaten und Kataster VIII

[Seite 204]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Errichtungsvorschriften

für elektrische Anlagen

Handbuch Werksnorm 05

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Mittelspannungsanlagen

  2. Niederspannungsanlagen

  3. Niederspannungsverteilungen

  4. Gleichstromanlagen

  5. Befeuerungstechnik

  6. Allgemeines

Anlage Nummerierungs- und Kennzeichnungssystem

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 1: Mittelspannungsanlagen Seite 1 von 3 Stand: 01.01.2023

1. Mittelspannungsanlagen

1.1 TSK und PELHA geprüfte Schaltanlagen.

1.2 Rechtes Drehfeld für die Schaltanlagen.

1.3 Stromwandler als Aufsteckwandler mindestens als 2-Kern-Wandler mit Schutz- und Messkern.

1.4 Hilfsspannung für die gesamte Anlage 60 V DC.

1.5 Zellennummerierung grundsätzlich von links nach rechts von „1“ steigend; bei geteilten, beidseitig aufgestellten Anlagen Zählweise links beginnend im Uhrzeigersinn steigend; Trafonummerierung von der Tür gesehen von links nach rechts steigend.

1.6 Schalterstellungsanzeige für Leistungsschalter, Trennschalter und Erdungsschalter im Blindschaltbild der Zelle durch Drehmelder oder Leuchtdioden.

1.7 Sekundärkreis der Stromwandler durch Klemmen mit verschiebbaren Brücken kurzschließbar, ebenfalls jedes Gerät im Sekundärkreis - keine direkte Reihenschaltung der Geräte.

1.8 Umschalter Fern/v. Ort mit Meldekontakt für Stationsleittechnik auf jeder Zellentür.

1.9 Bei Trafoabgängen Leistungsschaltermitnahme zum NS-Leistungsschalter.

1.10 Alle abgehenden Leitungen aus der Zelle werden auf Klemmen geführt.

1.11 Trockentrafos mit 2 Kaltleiterüberwachungen pro Wicklung für Warnung und Auslösung mit Anzeige in der MS-Zelle und Stationsleittechnik.

1.12 Erdung der N-Klemme unmittelbar am Trafo.

1.13 Schutz (Produkt Siemens) Leitungsschutz (Hilfsspannung 60 V DC) Digitaler Leitungsdifferentialschutz (Hilfsspannung 60 V DC) Digitaler unabhängiger Überstromrichtungszeitschutz (Hilfsspannung 60 V DC) Digitaler Erdschlussrichtungsschutz (Hilfsspannung 60 V DC) Trafoschutz Digitaler unabhängiger Überstromrichtungszeitschutz Temperatur-Warnung und Auslösung Kaltleitschutz Kupplung Digitaler unabhängiger Überstromrichtungszeitschutz (Hilfsspannung 60 V DC)

[Seite 207]

Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 1: Mittelspannungsanlagen Seite 2 von 3 Stand: 01.01.2023

1.14 Fernwirktechnik mit NLT (Produkt Siemens).

1.15 NLT–Messungen (aufgelegt am Ein-/Ausgabegerät) Spannungsmessungen L1-L2 L1-L3 L2-L3 Strommessung L1, L2, L3 bei Leitungen und Trafos L1, L2, L3 bei Kupplungen Daraus Wirk- und Blindleistungsmessung und Leistungsfaktormessung in den Einspeisungen (Berechnung aus Spannungen/ Strömen)

1.16 NLT-Meldungen (aufgelegt am Ein-/Ausgabegerät) Einspeisung Leistungsschalter Ein/Aus Trenner Ein/Aus Erd-Trenner Ein/Aus Steuerung Ort LS Antrieb ungespannt Erdschlusswischer Vorwärts/Rückwärts Dauererdschluss SS-Erder Ein/Aus Kupplung Leistungsschalter Ein/Aus Trenner Ein/Aus SS-Erder Ein/Aus Steuerung Ort LS-Antrieb ungespannt Trafo Leistungsschalter Ein/Aus Trenner Ein/Aus Erd-Trenner Ein/Aus Steuerung Ort LS Antrieb ungespannt Erdschlusswischer Vorwärts/Rückwärts Dauererdschluss Ringkabel Leistungsschalter Ein/Aus Trenner Ein/Aus Erd-Trenner Ein/Aus Steuerung Ort LS Antrieb ungespannt Erdschlusswischer Vorwärts/Rückwärts Dauererdschluss

Alle Meldungen werden seriell mit LWL zur NLT (Zentralgerät) übertragen.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 1: Mittelspannungsanlagen Seite 3 von 3 Stand: 01.01.2023

1.17 - 3-polig metallgekapselte SF6 -Mittelspannungsschaltanlage mit Vakuum- Leistungsschalter- und Lasttrennschalterfeldern

  • Gasraumtechnologiebesonderheit, u. a. soll die Sammelschiene SF6 isoliert, feldweise, metallgekapselt und nach beiden Seiten ohne Gasarbeiten erweiterungsfähig sein.

1.18 Kabelkennzeichnung mit Nummern von MF-TA vergeben; auf dem Verlegeweg in angemessenem Abstand sowie an den Endpunkten der Kabel; Leiterkennzeichnung an den Anschlussstellen (siehe Anlage).

1.19 Dokumentationsübergabe handrevidiert in deutscher Sprache. Originalversion spätestens 3 Monate nach Anlagenübergabe in deutscher Sprache mindestens in dreifacher Ausfertigung sowie als Daten an FHD MF-TA zu übergeben. Dokumentationsübergabe in Papierform/Daten: siehe Handbuch Werksnorm 20, Erstellung von Schlussdokumentationen sowie Werksnorm 02 - CAD/GIS, bzw. mit der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzustimmen.

1.20 Übersichtsschaltplan unter Glas oder Plexiglas im Schaltraum aushängen.

1.21 Schreibpult, Erdungs- und Kurzschließeinrichtung, Hochspannungsanzeiger, Mittelspannungssicherungen (wenn nötig), Bedienungsgeräte durch Vorrichtungen an der Wand aufhängen.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 2: Niederspannungsanlagen Seite 1 von 3 Stand: 01.01.2023

2. Niederspannungsanlagen

2.1 TSK und PELHA geprüfte Schaltanlagen.

2.2 Fünfleitersystem für Sammelschienen mit rechtem Drehfeld betrieben als TNS- Netz.

2.3 Motorbetriebene Leistungsschalter mit 60 V DC als Antriebsspannung und verfahrbar in die Stellungen Betrieb und Trennstellung.

2.4 Schutzeinrichtungen im Leistungsschalter integriert für einstellbarer abhängiger Überstromzeitschutz einstellbarer unabhängiger Überstromzeitschutz als Kurzschlussschutz einstellbarer unabhängiger Hochstromschutz

Spannungsmessung vor dem Leistungsschalter in den Einspeisefeldern: L1-L2 L1-N L1-L3 L2-N L2-L3 L3-N umschaltbar

2.5 Leistungsmessung und Leistungsfaktormesser in den Einspeisefeldern.

2.6 Strommessung Momentan- und Maximumanzeigen bei Einspeisungen L1, L2, L3 Kupplungen L2 bei Abgängen größer 35 A L2

2.7 In den Leistungsschalterfelder und Sicherungslasttrennschaltern sind Umschalter Ort/Fern mit Anbindung an die Fernwirktechnik (NLT) in den Feldtüren einzubauen.

2.8 Bei Trafoabgabgängen Leistungsschaltermitnahme durch MS-Leistungsschalter realisieren.

2.9 Blindstromkompensation, automatische mit Stufenwirkung ≤ 12,5 kvar pro Anlage bzw. Sammelschienenabschnitt; bei mehreren Einspeisungen mit Summenstromwandler und Anlagen mit Verriegelung über die Kupplungen, Kabelkennzeichnung mit Nummern, von MF-TA vorgegeben, auf dem Verlegeweg in angemessenen Abstand sowie an den Endpunkten der Kabel; Leiterkennzeichnungen an den Anschlussstellen.

2.10 Feldnummerierungen von links nach rechts von „1“ steigend; bei geteilten beidseitig aufgestellten Anlagen Zählweise von links beginnend im Uhrzeigersinn steigend; Blindschaltbild auf den Außentüren der Felder darstellen.

2.11 Die Abgänge und Einspeisungen sind eindeutig mit Text zu beschriften: Ziel bzw. Einspeisestelle Kabelquerschnitt

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 2: Niederspannungsanlagen Seite 2 von 3 Stand: 01.01.2023

2.12 Potentialausgleich mit normgerechter Schiene ≥ 1m über Fußboden mit Beschriftung der einzelnen Abgänge.

2.13 Sekundärkreise der Stromwandler durch Klemmen mit verschiebbaren Brücken kurzschließbar, ebenfalls jedes Gerät im Sekundärkreis - keine direkte Reihenschaltung.

2.14 Alle Zähler als Verrechnungszähler in beglaubigter Ausführung.

2.15 Gruppenlasttrenner bei Leitungsschutzschaltereinsatz; Leitungsschutzschalter für DS-Steckdosen in C- oder B-Charakteristik.

2.16 Netzleittechnik NLT (Produkt Siemens)

2.17 STLT (Stationsleittechnik)/NLT-Messungen (aufgelegt am Ein-/Ausgabegerät)

Spannungsmessung L1-L2 L1-L3 L2-L3 Jeweils vor den Einspeiseleistungsschaltern und einmal pro Sammelschienenabschnitt Strommessung L1, L2, L3 in den Einspeisungen und Kupplungen

2.18 STLT/NLT-Meldungen (aufgelegt am Ein-/Ausgabegerät)

Trafo Leistungsschalter Ein/Aus Einschub Ein/Aus Einschub/Teststellung verlassen Steuerung Ort LS Antrieb gespannt Wirkleistungszählwert Auslösung I > Auslösung I> > Automatenausfall Überspannung Temperatur Auslösung Temperatur Warnung

Kupplung Leistungsschalter Ein/Aus Einschub Ein/Aus Einschub Teststellung verlassen Steuerung Ort LS-Antrieb gespannt Auslösung I > Auslösung I> > Automatenausfall

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 2: Niederspannungsanlagen Seite 3 von 3 Stand: 01.01.2023

2.19 Übersichtsschalt- und Erdungsplan unter Glas oder Plexiglas im Schaltraum aushängen.

2.20 Dokumentationsübergabe siehe Punkt 1.19.

2.21 Isolations- und Schutzmaßnahmenprüfungen und Funktionsprüfungen mit Protokollierung nach Anlagenerrichtung durchführen (Prüfung nach BGV A 3 inbegriffen); Protokolle an FHD MF-TA.

2.22 Schaltfelder sind mit Schließvorrichtungen auszurüsten, die mit Doppelnasenschlüssel zu betätigen sind. Anlagen, die nicht in verschlossenen Schalträumen stehen, sind mit Sicherheitsschließsystem der FHD auszurüsten.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 3: Niederspannungsverteilungen Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

3. Niederspannungsverteilungen

3.0 Es ist generell ein 5-Leiter-TNS-Netz aufzubauen.

3.1 Leistungsschalter oder Lasttrennschalter als Abschaltmöglichkeit für die gesamte Verteilung in den Einspeisungen.

3.2 Alle Zähler als Verrechnungszähler in beglaubigter Ausführung.

3.3 Alle abgehende Leitungen werden auf Klemmen geführt.

3.4 Auswahl der Überstromschutzschalter gemäß den anzuschließenden Verbrauchern (Charakteristik B, C, D, K).

3.5 Eindeutige und haltbare Beschriftung aller Betriebsmittel und Abgänge; Beschriftung der Einspeisungen mit Herkunftsort der Spannung; Beschriftung aller Schalter, Klemmkästen und Steckdosen mit Stromkreisbezeichnung in den Installationsanlagen.

3.6 Pro Verteilung sind jeweils 10% dreiphasige und einphasige ausgebaute Reserveabgänge vorzusehen. Weiterhin ist eine Platzreserve von 10% vorzusehen.

3.7 Jede Verteilung ist mit Dokumentationsaufbewahrungsmöglichkeit auszurüsten.

3.8 Übersichtsplan in jede Verteilung einlegen.

3.9 Dokumentationsübergabe siehe Punkt 1.19.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 4: Gleichstromanlagen Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

4. Gleichstromanlagen

4.1 Dauerhafte Beschriftung

4.2 Tiefentladeschutz mit Überbrückungsschalter und Meldung vor Ort.

4.3 Sicherungslasttrennschalter als Batteriehauptschalter.

4.4 Ausschlussmöglichkeit für Stützbatterie zur unterbrechungsfreien Versorgung der Verbraucher bei Revisions- und Reparaturarbeiten bei Steuerbatterieanlagen vorsehen.

4.5 Messinstrumente für Gleichspannung: Leiter - Leiter Leiter - Erde Ladestrom DC Verbraucherstrom DC

4.6 Bei Gleichstromanlagen für Notbeleuchtung Betriebsspannung 230 V DC (Fabrikat CEAG oder gleichwertig).

4.7 Dokumentationsübergabe siehe Punkt 1.19.

4.8 Verteilungen sind mit Schließvorrichtungen zu versehen, die mit Doppelnasenschlüssel zu betätigen sind. Verteilungen, die sich nicht in verschlossenen Schalträumen befinden, sind mit dem Sicherheitsschließsystem des FHD auszurüsten.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 5: Befeuerungstechnik Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

5. Befeuerungstechnik

5.1 Allgemein Die FHD GmbH behält sich das Recht vor, alle Teile der Befeuerungsanlage vor Vertragsbindung einer Bemusterung zu unterziehen. Neu zu errichtende Befeuerungsanlagen müssen grundsätzlich kompatibel mit den vorhandenen Anlagen sein:  Stromversorgungsgeräte ALS 1000 mit den dazugehörigen Komponenten  Betriebsüberwachungssystem BUES  Für Befeuerungsanlagen mit Höhen größer 2,00 m sind GFK-Masten der Fa. Pfleiderer Verkehrstechnik, Neumarkt einzusetzen.

5.2 Kabelanlage  Als Steckverbinder der Primärverkabelung (FLYCY) werden nur Steckverbinder in Gießharzausführung (CKP 52) zugelassen.  Als Sekundärkabel (Feueranschlussleitung) ist Gummikabel H07 RNF 2 x 2,5 oder 2 x 4 bzw. 4/5 x 2,5 mit werkseitig konfektionierten Steckverbindern einzusetzen. Bei der vor Ort Fertigung von Feueranschlussleitungen sind nur vulkanisierte Stecker oder Buchsen zum Anschrumpfen zugelassen.  Kennzeichnung der Feuer und der Verkabelung ist mit Kabel- Kennzeichnungssystem „Kennflex, Serie M“ nach Angaben des FHD an jedem Feuer, jedem Steckverbinder, jeder Muffe und bei durchgehenden Kabeln in jedem Schacht einmal durchzuführen.

5.3 Hindernisbefeuerung Als Hindernisfeuer für Anlagen der Flughafen Dresden GmbH sind Feuer mit modularem Aufbau und wartungsfreundlicher Konstruktion zugelassen. Das Gehäuse besteht aus glasfaserverstärktem Kunststoff in RAL 1006 (luftfahrtgelb). Der Lampenhalter ist aus seewasserfestem Aluminium. Als Leuchtmittel dürfen nur noch energiesparende Leuchten in LED-Technik und E27 Schraubeinsatz eingesetzt werden.

5.4 Rollhinweisschilder Die Ausführung der Rollhinweisschilder muss entsprechend ICAO-part 6 Frangibility chapter 4 art. 4.9 wind exposure up to 480 Km/h (siehe Anlage ICAO, S. 28) erfolgen. Das Gehäuse ist aus GRP (glass reinforced polyesterist) in der Farbgebung nach RAL 7035 (lichtgrau) auszuführen. Die elektrische Zuleitung ist über eine separate Bodenhülse und nicht über die Standfüße in das Gehäuse zu realisieren. Für die Unterbrechung der Stromversorgung ist im Inneren der Schilder ein Schalter vorzusehen. Die Schilder besitzen eine Vogelvergrämung und werden durch Fangseile (Ausführung entsprechend Schildgröße) gesichert.

5.5 Technische Dokumentation Für alle zu errichtenden Anlagen sind an MF-TA, außer der vorgeschriebenen Dokumentation für die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement (z.B. Bestandspläne zu Gebäuden und Bauwerken, unterirdischer Bestand), die technische Dokumentation dreifach in Papier zu übergeben.

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Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Kapitel 6: Allgemeines Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

6. Allgemeines

6.1 Kabel und Leitungen Bei der Verlegung von Kabeln und Leitungen ist auf die Trennung der Systeme Mittelspannung / Niederspannung / Schwachstrom zu achten.

6.2 Kabelbahnen Es sind generell Kabelbahnen nach DIN 50975/50976 einzusetzen.

6.3 Stromschienensysteme Bei der Errichtung von Neuanlagen sind Sammelschienenverbindungen außerhalb der Schaltanlagen als Sandwichsystem einzusetzen.

6.4 Brüstungskanäle Brüstungskanäle sind aus Stahlblech mit Einbrennlack und flammwidriger Kunststoffabdeckung zu verwenden. Das Unterteil muss mit innenliegender Halteschiene für aufrastbare Oberteile und Tragschiene am Boden ausgerüstet sein. Die Kanäle sind mit Trennsteg für Stark- und Schwachstrom sowie EDV auszustatten. Für Einbaudosen und Geräte ist nur Originalzubehör zu verwenden (Hersteller Tehalit oder gleichwertig).

6.5 Beleuchtungsanlagen Alle Leuchtstofflampen, sind generell mit elektronischen Vorschaltgeräten zu betreiben und in den Farbtönen universalweiß oder warmton einzusetzen.

6.6 Fußbodenkanäle Fußbodenkanalsysteme sind als Unterflursystem estrichüberdeckt zu verlegen. Sämtliche Metallteile des Kanalsystems sind aus 1,5 mm starken Blech. Es sind dreizügige Kanäle für Starkstrom, Schwachstrom und EDV vorzusehen (Hersteller Ackermann oder gleichwertig).

6.7 Fabrikatsvorgaben Aus Qualitäts-, Sicherheits-, Lagererhaltungs- und Verfügbarkeitsgründen sind die meisten elektrischen Bauteile sowie Materialien bindend vorgeschrieben. Alle zum Einsatz kommenden Fabrikate von Installationsgeräten, wie Schalter, Steckdosen, Sicherungselemente, Klemmleisten, Leuchten, Lampen, Brüstungskanäle usw. sind den bereits vorhandenen Fabrikaten entsprechend anzupassen. Gegebenenfalls sind die vor Einsatz zu bemustern.

6.8 Die elektromagnetische Verträglichkeit aller zum Einsatz kommenden elektrischen Betriebsmittel ist entsprechend DIN VDE 0875 und darüber hinaus bis 450 MHz nachzuweisen.

6.9 Nummerierungs- und Kennzeichnungssystem siehe Anlage

6.10 "Dokumentation/Revision Kabelschachtmasken - Verweis auf Werksnorm 19 Technische Richtlinien des Ingenieurbaues, Pkt. 1.12"

[Seite 216]

Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Anlage: Nummerierungs- und Kennzeichnungssystem Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

Anlage

Nummerierungs- und Kennzeichnungssystem

Das im Folgenden beschriebene Nummerierungs- und Kennzeichnungssystem gilt für die ausgeschriebene Anlage als Beispiel zur Beschreibung des zu dokumentierenden Informationsumfanges durch den Bieter. Basierend auf diesem Informationsumfang kann der Bieter seinen Aufwand für die entsprechenden Dokumentationspositionen kalkulieren.

Zweck des Systems ist es, durch einheitliche Kennung eine Vereinfachung der Netzverwaltung vorzunehmen. Die Übernahme der Daten auf eine PC-gestützte Kabel- und Netzverwaltung ist geplant. Die Stations- bzw. Gebäude-Netzverwaltung werden vom Auftraggeber vorgegeben.

Alle Kabel sind mit Beschriftungsschildern des Fabrikates: GFI-Industrielle Kennzeichnung Typ: System Kennflex, Serie M mit Profilschiene, zu beschriften.

Schaltanlagen

20 kV-Ebene

  • X XXX XX Kennzeichen

Stations-Nr.

Netzart NN / NEA / AV / SV

Feld-Nr. fehlende Ziffern sind mit -0- auszufüllen

0,4 kV - Ebene

  • X XXX XX Kennzeichen

Stations-Nr.

Netzart NN / NEA / AV / SV

Feld-Nr. fehlende Ziffern sind mit -0- auszufüllen

[Seite 217]

Werksnorm 05: Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen

Anlage: Nummerierungs- und Kennzeichnungssystem Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

Kabel

20 kV - Ebene

M 002

Mittelspannung 20 kV Lfd. Nr. (Angabe des FHD)

0,4 kV - Ebene

N 002

Niederspannung 0,4 kV Lfd. Nr. (Angabe des FHD)

NS-Verteilungen

HV 1

UV 1.1 UV 1.2 UV 1.3 .....

Verteiler-Nr. nach Dezimalklassifikation

Einspeisungen sind generell im Klartext zu beschriften; z.B. „Einspeisung von Gebäuden/Station ... - Abgang ...

[Seite 218]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

TV Kanaluntersuchung

Handbuch Werksnorm 10

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

[Seite 219]

Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines

  2. Anforderung an die Kanalinspektion

  3. Dichtheitsprüfung 3.1 Vorschriften 3.2 Protokoll der Dichtheitsprüfung 3.3 Übergabe an die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement

  4. Optische Inspektion

4.1 Vorschriften 4.2 Anforderungen 4.3 Unterlagen 4.3.1 Videofilm 4.3.2 Protokoll der Befahrung 4.3.3 Übergabe an die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement

[Seite 220]

Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 1: Allgemeines Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

1. Allgemeines

Der Anlass zur Prüfung ergibt sich wie folgt:

  • Erstmalige Prüfung im Rahmen einer Neubauabnahme
  • Prüfung im Rahmen der Gewährleistungsabnahme
  • Prüfung im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme

Die Flughafen Dresden GmbH fordert für alle neu hergestellten oder sanierten/renovierten Haltungen, Anschlusskanäle und Schächte außerhalb von Gebäuden (Regenwasser, Schmutzwasser, Winterwasser) einen Nachweis der vertraglich zugesicherten Eigenschaften und der Dichtheit gemäß DIN EN 1610.

Neu hergestellte oder sanierte Haltungen, Anschlusskanäle und Schächte sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Dichtheit nach DIN EN 1610 zu prüfen. Das gilt sowohl für Schmutzwasserleitungen, als auch für Regen- und Winterwasserleitungen, und zwar unabhängig von behördlich geforderten Dichtheitsnachweisen.

Die Durchführung von optischen Inspektionen liefert keinen Nachweis im Sinne von DIN EN 1610, sie zeigt den erkennbaren baulichen Zustand der Anlage auf. Die optische Inspektion wird als Dichtheitsnachweis für alle neu hergestellten oder sanierten Grundleitungen Anschlusskanäle und Schächte nicht anerkannt. Vielmehr ist eine Dichtheitsprüfung mittels Wasser- oder Luftdruck vorzunehmen, die die Dichtheit des Kanals belegt.

Neben der Dichtheitsprüfung ist jedoch bei neu hergestellten oder sanierten Grundleitungen Anschlusskanäle und Schächten eine optische Inspektion durchzuführen, um die vertraglich zugesicherten Eigenschaften (Material, Bauausführung etc.) zu dokumentieren und für das Kanalkataster aufzubereiten.

Abweichungen zu dieser Verfahrensweise sind im Einzelfall möglich. Sie sind vor der Beauftragung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber vertraglich zu vereinbaren.

Es wird dem Auftragnehmer empfohlen – insbesondere dann, wenn die erste Beauftragung am Flughafen Dresden abgearbeitet wird – mit der zuständigen Fachabteilung MF-TB über Umfang und Inhalt der zu übergebenden Dokumente Einvernehmen zu erzielen und ggf. ein Muster zu Bestätigung vorzulegen.

[Seite 221]

Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 2: Anforderung an die Kanalinspektion Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

2. Anforderung an die Kanalinspektion

Bei Einbau neuer Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle, Schächte und sonstigen Sonderbauwerke im Rahmen von Bauvorhaben, sind in jedem Fall vor einer Prüfung aller Neubau- und Sanierungsobjekte nachweislich gründlich mittels Hochdruckspülverfahren zu reinigen.

Erst danach sind die Dichtheitsprüfungen und TV-Befahrungen vorzunehmen, jedoch mindestens 2 Wochen vor der VOB-Abnahme der jeweiligen Neubauprojekte. Damit soll sichergestellt werden, dass eine ordnungsgemäße Abnahmeprüfung aller neugebauten Anlagenteile möglich sind.

Die Inspektion muss nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgen. Ein positives Ergebnis ist Voraussetzung für VOB-Abnahme.

[Seite 222]

Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 3: Dichtheitsprüfung Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

3. Dichtheitsprüfung

3.1 Vorschriften

Im Rahmen der bautechnischen Zustandserfassung ist die Dichtheit von Kanälen und Leitungen sowie Schächten und Inspektionsöffnungen nachzuweisen. Die Prüfung auf Dichtheit zählt nach [DIN EN 752] zu den umweltrelevanten Untersuchungen. Eine besondere Bedeutung hat die Dichtheit beim Umgang mit Schmutzwasser, wassergefährdenden Stoffen und in Wasserschutzgebieten. Zur Dichtheitsprüfung gibt es eine Vielzahl von Normen und Regelwerken. Die in Tab. A-2 - 100 aufgeführten Regelwerke enthalten Prüfbestimmungen zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen für bestehende sowie neue und sanierte abwassertechnische Anlagen.

Tab. A-2 - 100 Bestehende Normen und Regelwerke zur Dichtheitsprüfung (Stand 03/2017)
RegelwerkTitelDatumNeubau,Bestand
Sanierung
DIN EN 1610Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen09/16X
DIN EN 12889Grabenlose Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen03/00X
DWA-A 139Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen12/09X
DIN 1986-30Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung02/12XX
DWA-M149Zustandserfassung- und-beurteilung von Entwässerungssystemen außerhalb von GebäudenX
EigenKontrollVOEigenkontrollverordnung Sachsen08/13X

Prüfverfahren sind entsprechend DIN 1986-30 Tabelle 7 anzuwenden. Es ist vorzugsweise die Wasserdruckprüfung anzuwenden. Ausnahmen hierzu sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.

Für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen gilt in Abhängigkeit von Art und Lage der Abwassertechnischen Anlage DIN 1986-30 Tabelle 2.

[Seite 223]

Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 3: Dichtheitsprüfung Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

RegelwerkePrüfanlassLage
emhanbauabueN)rutarapeR( gnureinaS)gnureivoneR( gnureinaS)gnureuenrE( gnureinaSemhanbasgnutsielrhäweGgnufürP ednerhekredeiWeteibegsgnunniwegressaW]001-6891 NID[ negnutieldnurGnegalnasgnuldnaheB roVnegalnasgnuldnaheB hcaN
DIN EN 1610XXXXXXX
DIN EN 12889XXXX
DWA-A 139XXXXX
DWA M 149
Merkblatt Nr. 4.3/6 LFWXXXXXXXXX
DIN 1986-30XXXXXXXXXX

Es ist regelmäßig der Stand der Technik anzuwenden. Sollten bestehende Normen und Regelwerke zwischenzeitlich fortgeschrieben/geändert bzw. neue zutreffende Normen und Regelwerke vorhanden sein, so gilt der jeweils aktuelle Stand (siehe auch www.kanalbau.com, Technische Regeln im Kanalbau)

3.2 Protokoll der Dichtheitsprüfung

Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist gemäß DIN 1986-30, Anhang D anzufertigen.

3.3 Übergabe an die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement

Für die Technische Dokumentation sind folgende Unterlagen aufzubereiten:

  • Protokoll als Papierdokumentation (2-fach)
  • Protokoll in Daten Alle Unterlagen sind mit dem Projekt, dem Auftragnehmer und ggf. durch den die Prüfung durchführenden Subunternehmer zu kennzeichnen. Das Risiko der Datenübernahme trägt der Auftragnehmer.

[Seite 224]

Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 4: Optische Inspektion Seite 1 von 4 Stand: 01.01.2023

4. Optische Inspektion

4.1 Vorschriften

Gemäß Stand der Technik ist die optische Zustandserfassung die zugelassene Methode bei der Inneninspektion. Bei der qualitativen Zustandserfassung wird generell unterschieden zwischen der

  • direkten optischen Inspektion und
  • der indirekten optischen Inspektion.

Von einer direkten, optischen Inspektion spricht man bei der Inaugenscheinnahme von Schächten und begehbaren Kanälen, während die TV- Inspektion eine indirekte, optische Inspektion darstellt. In Abhängigkeit der eingesetzten Verfahren können mit Hilfe der optischen Inspektion im Wesentlichen die deutlich sichtbaren Schäden wie Risse, Scherbenbildung, Rohrbruch und Einsturz erfasst und qualitativ beurteilt werden. Undichtigkeiten ohne sichtbare Beschädigungen können nur anhand von Infiltrationen, verstärkter Wasserführung zu Zeiten mit normalerweise geringem Abwasseranfall oder durch erhöhten Sedimentanfall erkannt werden.

Direkte optische Inspektion

Im Rahmen der direkten optischen Inspektion begehbarer Haltungen sind neben der Protokollierung des Istzustandes die festgestellten Schäden anhand von Fotos oder Filmaufnahmen zu dokumentieren. Schächte und Inspektionsöffnungen sind nur in begründeten Einzelfällen optisch direkt zu inspizieren. Die Zustandserfassung von Schächten und Inspektionsöffnungen anhand von Fotos oder Filmaufnahmen ist grundsätzlich mittels indirekter optischer Inspektion durchzuführen.

Die Wahl des jeweiligen Verfahrens ist in Abhängigkeit von Art und Dimensionierung der Abwasseranlagen rechtzeitig vor Durchführung gemeinsam mit dem Auftraggeber abzustimmen.

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Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 4: Optische Inspektion Seite 2 von 4 Stand: 01.01.2023

4.2 Anforderungen

Die Kamera ist so zu führen, dass ein vollständiger Eindruck vom Zustand des Rohres entsteht. Hierzu ist z. B. bei erkennbaren oder vermuteten Abweichungen einer Muffe oder eines Übergangsbereichs vom regulären Zustand an diesen Stellen der volle Umfang des Rohres abzuschwenken.

Neben den allgemeinen Anforderungen an die Befahrung ist folgendes zu beachten:

  • Die Geschwindigkeit der Befahrung muss den Anforderungen des Standes der Technik entsprechen.
  • Die Befahrung ist mit einer Neigungsmessung durchzuführen.
  • Es ist auf eine ausreichende Beleuchtung zu achten.
  • Stutzen, Muffen und Schächte sind abzuschwenken.
  • Die Befahrung vorhandener Anschlusskanäle in SW/RW-Kanälen gelten bei jeder TV-Befahrung als mit beauftragt, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Einzelabruf mit beschrieben sind. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, da aus Kenntnis der Praxis nicht alle körperlich vorhandenen Anschlusskanäle auch im Kanalkataster messtechnisch erfasst sind. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des Hauptauftrages. Der AN hat seine Aufwendungen hierfür unverzüglich nach Auffinden von unbekannten Anschlussleitungen an den AG anzuzeigen.
  • Die Befahrungsdaten sind von der ausführenden Firma (Befahrer und Bearbeiter) getrennt nach SW- und RW-Kanal sowie trassenbezogen zu erfassen und in der Endbearbeitung auch dementsprechend getrennt in Daten abzulegen.
  • Die Fristen der Befahrungsintervalle für SW- und RW-Kanäle sind vom Befahrer zu erfassen. Maßgeblich hierfür sind die Forderungen aus der in Sachsen geltenden Eigenkontrollverordnung und der Satzung der Stadtentwässerung Dresden in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

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Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 4: Optische Inspektion Seite 3 von 4 Stand: 01.01.2023

4.3 Unterlagen

4.3.1 Videofilm

  • Der digitale Videofilm (Mpeg1-Format) ist in Daten zu übergeben
  • Die Einblendung von Schrift muss mit transparentem Hintergrund erfolgen
  • Am Bandanfang ist eine Projektbeschreibung einzublenden. Sie muss auch den Auftragnehmer sowie den ggf. befahrenden Subunternehmer beinhalten.
  • Das Band ist mit einem für dieses Band eindeutigen Videozähler zu versehen.
  • Zu Beginn jeder Haltung sind folgende Angaben notwendig: Nummer von Anfang- und Endschacht gemäß FHD-Handbuch o Werksnorm 01, Kapitel 5 Anwendung der Bezeichnungssystematik Kanalart (RW, SW, Drainage) o Profilart o Material o Nennweite o Haltungslänge o Befahrungsrichtung o Datum und Zeit o Wetter o
  • Während der Befahrung sind einzublenden: Videozähler o Laufende Meter der Haltung o
  • Einmündungen und Beschädigungen sind einzumessen und es ist ein Foto/Einzelbild des Schadens anzufertigen.

4.3.2 Protokoll der Befahrung

  • Das Protokoll der Befahrung ist sowohl auf Papier, als auch in digitaler Form zu übergeben.
  • Die Papierdokumentation hat neben den allgemeinen Daten je Haltung zu enthalten: Ein Haltungsschema o Das Neigungsdiagramm o Die Schadstellen als Farbbild o
  • Die digitale Dokumentation ist im ISYBAU 96–Format zu übergeben. Der Inhalt entspricht den im Film eingeblendeten Daten und den Ausführungen der Papierdokumentation. Sie muss sowohl das Haltungsschema als auch das Neigungsdiagramm enthalten. Die Fotos der Schadstellen und Einmündungen sind als digitale Einzelbilde im Format TIFF oder JPEG anzufertigen.
  • Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzustimmen.
  • Für alle übergebenen Befahrungsdaten hat vor Datenübernahme in das SISNET ein Programmtest für das ISIBAU 96-Format zu erfolgen. Dieses Protokollblatt ist von der mit der TV-Befahrung beauftragten Firma den Unterlagen beizufügen.

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Werksnorm 10: TV-Kanaluntersuchung

Kapitel 4: Optische Inspektion Seite 4 von 4 Stand: 01.01.2023

4.3.3 Übergabe an die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement

  • Für die Technische Dokumentation sind folgende Unterlagen aufzubereiten: Papierdokumentation (2-fach) o Digitale Dokumentation (ISIBAU 96-Format) o Videofilm: digitales Format (mpeg1-Format) o

Alle Unterlagen sind mit dem Projekt, dem Auftragnehmer und dem ggf. befahrenden Subunternehmer zu kennzeichnen. Das Risiko der Datenübergabe trägt der Auftragnehmer.

[Seite 228]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Technische Richtlinien

der Kommunikationstechnik

Handbuch Werksnorm 15

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Status

  2. Standardverkabelung nach DIN 50173:2002

2.1 Netzkonzept

2.2 Primärnetz 2.2.1 Definition 2.2.2 Primärverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupfer- Doppeladern 2.2.3 Primärverkabelung auf Basis optischer Übertragungsstrecken 2.2.4 Kabelkennzeichnung im Primärbereich 2.2.5 Messungen 2.2.6 Dokumentation 2.2.7 Sonstige Festlegungen zur Kabelverlegung im Primärbereich 2.2.8 Erdung / Überspannungsschutz im Primärnetz

2.3 Sekundärnetz 2.3.1 Definition 2.3.2 Sekundärverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupfer- Doppeladern 2.3.3 Sekundärverkabelung auf der Basis optischer Übertragungsstrecken 2.3.4 Kabelkennzeichnung im Sekundärbereich 2.3.5 Messungen 2.3.6 Dokumentation 2.3.7 Erdung / Überspannungsschutz im Sekundärnetz

2.4 Tertiärnetz 2.4.1 Definition 2.4.2 Tertiärverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupfer- Doppeladern 2.4.3 Tertiärverkabelung auf der Basis optischer Übertragungsstrecken 2.4.4 Kabelkennzeichnung im Tertiärbereich 2.4.5 Messungen 2.4.6 Dokumentation 2.4.7 Erdung / Überspannungsschutz im Tertiärnetz

2.5 Zusätzliche Forderungen

  1. Sonstiges

3.1 Kabelverlegung, Installationsregeln

3.2 Brandschutzabschlüsse für Kabeldurchführungen

3.3 Patch- und Rangierkabel

3.4 Erweiterung von sicherheitstechnischen Anlagen

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 1: Status Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

1. Status

Vorliegendes Dokument ist

  • für den Planer verbindlich im Sinne einer Aufgabenstellung des Auftraggebers
  • für ausführende Firmen verbindlich im Sinne von ZTV´s (zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen). Der in diesem Dokument verwendete Begriff „Werksnorm“ entspricht dieser Aufgabenstellung bzw. ZTV.

Abweichungen in Planung und/oder Ausführung sind generell mit dem Auftraggeber abzustimmen.

[Seite 231]

Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 1 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2 Standardverkabelung nach DIN 50173:2002

2.1 Netzkonzept

Grundsätze  Es wird prinzipiell eine integrierte, universelle, anwendungs- und dienste neutrale Verkabelung nach DIN EN 50173-1:2002 realisiert.  Ausnahmen sind unten beschrieben, weitere Ausnahmen sind im Einzelfall mit dem AG abzustimmen.

Standardarchitektur  Das Netz ist prinzipiell in einer Standard-Architektur gemäß DIN 50173- 1:2002 zu planen und zu installieren. Die Hauptbestandteile sind demzufolge: o Primärnetz mit Standortverteilern (SV) bzw. Primären Konzentrationspunkten (PKP´s), beliebig vermascht o Sekundärnetz mit Gebäudeverteilern (GV) bzw. Sekundären Konzentrationspunkten (SKP´s), streng sternförmig o Tertiärnetz mit Etagenverteilern (EV) bzw. Tertiären Konzentrationspunkten (TKP´s), streng sternförmig.  Die in der DIN EN 50173-1:2002 im Abschnitt 4.4 beschriebenen Abweichungen sind zulässig (bspw. kombinierte sekundäre/tertiäre Übertragungsstrecke [=Zusammenfassung] von SKP und TKP; oder die direkte Verbindung [=Vermaschung] von SKP´s oder TKP´s untereinander).

Ausnahmen Ausnahmen bilden folgende Systeme  Systeme auf der Basis von Koax-Kabeln (Antennen, BK- und Videonetze)  Systeme (vorwiegend im tertiären Bereich), in denen die Verwendung einer Verkabelung nach DIN EN 50173 aufgrund technischer Gegebenheiten oder gesetzlicher Vorschriften nicht möglich ist o E30-/E-90-Systeme o Brandmelderinge, Verkabelung peripherer Brandmeldekomponenten (jedoch nicht die Verkabelung zwischen BMUZ und übergeordneter Zentrale) o Kabel, die trotz Auslegung nach DIN EN 50173-1:2002 niemals . universell, anwendungs- und dienste neutral verwendet werden können (z.B Lautsprecherkabel, Kabel zu Türsprechstellen, Peripherieverkabelung von Zuko-Systemen [Türöffner, Riegel- und Rahmenkontakte, Kartenleser ….] o Kabel, die mindestens einseitig einen Festanschluss besitzen müssen (Komponenten der GLT, der Zuko, der Videotechnik usw., Netzteile) o Kabel, die zum Aufbau von Busstrukturen eingesetzt werden müssen (Brandmelderinge, Zuko-Systeme, Uhrenanlagen usw.) o Systemkabel Diese oben genannten Systeme sind aber trotzdem weitgehend entsprechend dieser Werksnorm auszulegen, zu planen und zu errichten (bspw. ist eine Türsprechstelle TKP-seitig auf einem RJ-45-Patchfeld abzulegen).

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 2 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

 Im Bereich der Sekundär- und Primärnetze sind Abweichungen von der Verkabelungsstruktur gemäß DIN EN 50173-1:2002 und von dieser Werksnorm nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig.

Aktive Komponenten sind nicht Bestandteil der vorliegenden Werksnorm. Informativ: Vorzugsweise sind Systeme nach IEEE 802.3 einzusetzen.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 3 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.2 Primärnetz

2.2.1 Definition

 siehe DIN EN 50173-1:2002  Primärverkabelung ist die gebäudeübergreifende Verkabelung  Ein Standortverteiler (SV) bzw. Primärer Konzentrationspunkt (PKP) ist am Flughafen Dresden nicht realisiert, die Funktion wird durch die Vermaschung der SKP´s untereinander übernommen.

2.2.2 Primärverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupfer- Doppeladern

Leistungsfähigkeit  Übertragungsklasse B nach DIN EN 50173-1:2002  Übertragungstechnische Werte nach DIN EN 50173-1:2002, Klasse 3  für schmalbandige Verbindungen bis max. 2 Mbit/s

Einsatz  Der Einsatz von Cu-Außenkabeln ist generell zu minimieren.  Es sind weitmöglichst Systeme einzusetzen, die gebäudeübergreifend auf Glasfaserverbindungen beruhen (Überspannungsschutz, Potentialverschleppung usw.).

Kabeltyp  Kabeltypen sind durch den Planer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festzulegen. Als Werksstandard gilt: Fernsprech-Außenkabel nach VDE 0815/0816, A-2Y(L)2Y nx2x0,8 mm StIIIBd.  In Abstimmung mit dem AG kann in Ausnahmefällen ein Kabel mit Aderdurchmesser 0,6 mm eingesetzt werden.  Weitere Optionen (Nagetierschutz, blitzstromtragfähiger Schirm, erhöhte Bewehrung usw.) sind durch den Planer mit dem AG individuell nachzuweisen und abzustimmen. Im Außenbereich sind Fernmeldekabel prinzipiell mit blitzstromtragfähigem Schirm zu verwenden und beidseitig ordnungsgemäß abzuschließen.  Verschmutzungen der Verteiler durch auslaufendes Petrolat ist durch entsprechende Vorkehrungen zu verhindern.

Dimensionierung  Festlegung im Zuge des Planungsverfahrens  es ist/sind vorzugsweise o immer zwei Kabel je Objekt (Gebäude) zu verlegen (bspw. 2x50 DA statt 1x100 DA) o das Objekt an zwei andere Verteiler (Gebäude) anzuschließen (Erreichung einer vermaschten Primärverkabelung)

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 4 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

Verteileinrichtungen  Alle Gebäude und Außenverteiler: Basis LSA-Plus-Trennleisten 10 DA Baureihe 2.  Auch im FDT sind LSA-Plus-Trennleisten einzusetzen, da RdM-SRV-Leisten (20 DA) keine Blitz-/Überspannungsschutz-Module aufnehmen können (beachte: Rangiermöglichkeit LSA auf RdM-Leisten/SRV ist sicherzustellen).  Das Verteilergehäuse (Bauform des Verteilers) wird in dieser Werksnorm nicht Vorgeschrieben.

Ummuffen auf Innenkabel  Ist durch den Planer individuell festzulegen.  Ist in folgenden Fällen zwingend vorgeschrieben: o wenn die Gefahr besteht, dass auslaufendes Petrolat den Verteiler verschmutzt o wenn im Gebäude ein größerer Leitungsweg zurückgelegt werden muss (Biegeradien / Verbrauch von Trassenplatz).  Der Schirm des Außenkabels ist mit dem Erddraht des Innenkabels zu verbinden, zusätzlich ist der Schirm des Außenkabels aus der Muffe nach außen zu führen (mind. 16 mm² Cu-Querschnitt).

Streckenmuffen Sind zulässig. In Schachtbauwerken sind prinzipiell nur Gießharzmuffen zulässig. In Gebäuden und im begehbaren Medienkanal sind zusätzlich Verbindungs- und Abzweigschrumpfmuffen VASM oder gleichwertig zulässig.

2.2.3 Primärverkabelung auf der Basis optischer Übertragungsstrecken

Leistungsfähigkeit  Übertragungsklasse (OF300, OF500 oder OF2000): abhängig vom Übertragungsverfahren und daher in dieser Werksnorm nicht festgelegt.  für breitbandige Verbindungen oberhalb 2 Mbit/s

Kabeltyp  Kabeltypen sind durch den Planer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festzulegen. Als Werksstandard gelten folgende Mindestanforderungen:  Kabel geeignet zur Verlegung in Rohr- und Kanalsystemen und ungeschützt im feuchten Erdreich  Temperaturbereich mind. -20°C bis +70°C  metallfrei  Zugfestigkeit > 2,5 kN  längswasserdicht  mit Nagetierschutz.

Der Einsatz von so genannten „Universal-Außen- und Innenkabeln“ ist in der Regel nicht gestattet, da die obigen Anforderungen an Zugfestigkeit und Dauerfeuchtigkeitsbelastung in der Regel nicht erfüllt werden.

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 5 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

 Verläuft ein Kabel ausschließlich im Medienkanal und in den anliegenden Gebäuden, können die genannten Forderungen in folgenden Punkten reduziert werden:  Entfall der Forderung „ungeschützt in feuchtem Erdreich verlegbar“  Zugfestigkeit > 1,5 kN  Weitere Optionen (erhöhte Bewehrung usw.) sind durch den Planer mit dem AG individuell abzustimmen.

Fasertyp Gradientenfaser  Es gelten die in der VDE 0888 und VDE 0472 festgelegten Kabel- und Faserspezifikationen für Gradientenfaser 50/125 µm sowie die CCITT G.651.  zusätzlich: Faserqualität OM-3 nach DIN EN 50173-1:2002  abweichend dazu: max. Dämpfung 2,7/0,7 dB/km bei 850/1300 nm

Fasertyp Monomodefaser  Es gelten die in der VDE 0888 und VDE 0472 festgelegten Kabel- und Faserspezifikationen für Monomodefasern 9/125 µm nach ITU-T G.655 bzw. OS1 nach DIN EN 50173-1:2002.

Dimensionierung  Festlegung im Zuge des Planungsverfahrens.

Stecker  generell: ST- oder E2000-Steckverbindungen in Abstimmung mit dem AG  19-Zoll-Patchfelder, bevorzugt 1 HE (Ausnahme: LWL-Kleinverteiler)  max. 1 Kabel je HE  abweichend im Geb. 114.01 (219/FDT): RdM-Verteileinheiten (Modul Freenet)

Spleiß  Fusionsspleiß (Lichtbogenspleiß), max. Einfügedämpfung 0,2 dB  Pigtails industriell vorgefertigt mit Messprotokoll bzw. Qualitätsnachweis

Ummuffen auf Innenkabel sowie Streckenmuffen Nicht vorgesehen bzw. unzulässig.

2.2.4 Kabelkennzeichnung im Primärbereich

Alle verlegten Kabel sind wie folgt zu kennzeichnen: Fabrikat: GFI-Industrielle Kennzeichnung, Typ: System Kennflex, Serie S mit Profilschiene (www.kennflex.de), 6-stellige Kennzeichnung, konfektioniert in einen Trägerrahmen für 6 Zeichen, Rahmen mit 2 Kabelbindern an das zu kennzeichnende Kabel montiert. Die Kennzeichnung wird durch Planer bzw. Bauherrn festgelegt.

Kabelbinder sind so abzuschneiden, dass keine scharfen Kanten zurückbleiben.

Eine Kennzeichnung muss an folgenden Stellen erfolgen:  am Anfang und am Ende jedes Kabels, auch innerhalb von Verteilerschränken, zusätzlich zur Leistenbeschriftung  in jedem Schacht, Eintritts- und Austrittsrohr  vor und hinter jeder Muffe

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 6 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

 an der Ein- und Austrittstelle in/aus dem Medienkanal  auf Kabelbahnen, Rosten, im Medienkanal u. ä. in regelmäßigen Abständen von etwa 25 Metern. Anschlussleisten bzw. Patchfelder sind zusätzlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung wird durch Planer bzw. Bauherrn festgelegt. Verteilerschrankkennzeichnung siehe Abschnitt 2.4.2.

2.2.5 Messungen

Kabel mit symmetrischen Cu-Doppeladern Es sind folgende Werte zu messen und in einer Excel-Tabelle zu dokumentieren: Gleichstromwiderstand (Schleifenwiderstand) der jeweiligen Paare Isolationswiderstand der Doppelader gegeneinander sowie gegen Erde (a/b, a/Erde, b/Erde).

LWL-Kabel Prüfung und Messung aller Fasern (100%) im eingebauten und aufgelegten / gespleißten Zustand.

Folgende Messungen sind durchzuführen:  Dämpfung in Transmission bei 850 nm und 1300 nm (Monomode nur 1300 nm)  Dämpfung in Reflektion (Rückflussdämpfung) bei 850 nm und 1300 nm in beide Richtungen (nur Vorlauffaser) oder einseitig mit Vor- und Nachlauffaser (Monomode nur 1300 nm).

Die minimale Länge der Vor- und Nachlauffaser richtet sich nach der gerätespezifischen Totzone des verwendeten OTDR.

Die Dokumentation besteht aus folgenden Unterlagen auf Papier und Daten:

  1. Tabellen mit den ermittelten Dämpfungswerten aller Fasern einer Strecke
  2. Ein Plot der Reflektionsmessung pro Faser (keine Mehrfachplots), dient gleichzeitig zur Bestimmung der Streckenlänge
  3. Abnahmeprüfbericht nach EN 45001.

Aus den Messprotokollen müssen ferner folgende Angaben hervorgehen:  verwendete Messmittel (Fabrikat, Typ, Genauigkeit, Totzone, Nachweis über letzte Eichung)  Messaufbau (Skizze!)  Messort und Richtung  Name der Strecke und Fasernummer  die gemessene Streckenlänge und Faserlänge  Angabe der verwendeten Impulsbreite  Angabe der Wellenlänge  Angabe des eingestellten Brechungsindex (IOR)  Anzahl der Impulse, über die der Wert gemittelt wird  Längen der verwendeten Vor- und Nachlauffasern  Datum und Uhrzeit der Messung  Name des Prüfers.

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 7 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.2.6 Dokumentation

Die vom AN zu liefernde Dokumentation besteht aus:  der Dokumentation der Messungen (siehe Kapitel 2.2.5)  einer Aufstellung aller verwendeten Materialien einschl. Liefernachweis und Artikelnummer  Prüfprotokoll des Kabelherstellers mit eindeutigem Trommelbezug  Rohrbelegung, Trassenbelegung und Einmessung Erdverlegter Strecken (siehe Kapitel 2.2.7)  erstellen einer Kabelspinne.

Formblätter zum Kabelnetz erhalten Sie bei der Fachabteilung MF-I als XLS- Tabellen. Diese sind zur Dokumentation zu verwenden.

Weitere Dokumentationen sind nicht erforderlich, sondern werden durch den AG in Eigenleistung erbracht (insbesondere durch Aufnahme in das Kabelverwaltungssystem).

2.2.7 Sonstige Festlegungen zur Kabelverlegung im Primärbereich

Rohr- und Trassenbelegung Die Nutzung von Trassen und Rohrsystemen ist vor Ausführung mit der zuständigen Fachabteilung des AG (MF-TA) abzustimmen. Eine Abnahme der Gesamtleistung kann nur nach Freigabe der Rohrbelegungs- und Trassendokumentation durch MF-TA erfolgen.

Einmessung Erdverlegter Strecken Erdverlegte Kabelanlagen sind zwingend Einzumessen. Dazu ist vor Ausführung eine Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung des AG (MF-TB) abzustimmen.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 8 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.2.8 Erdung / Überspannungsschutz im Primärnetz

ist immer im Zusammenhang mit dem Blitzschutzzonenkonzept der FHD zu betrachten!

Grundsätze des EMV-Gerechten Bauens (vermaschter Potentialausgleich, TNS-Netz usw.) sind nicht Bestandteil dieser Werksnorm.

Erdung des Kabelschirmes Der Kabelschirm ist beidseitig unmittelbar am Gebäudeeintritt zu erden. Die Erdung muss großflächig, impedanzarm und mit einem wirksamen Querschnitt von mind. 16 mm² erfolgen. Der Beidraht der Innenkabel ist am Verteiler zusätzlich zu erden.

Zusätzliche Schirmerdungen (z.B. bei Eintritt in den Medienkanal) sind entsprechend dem Blitzschutz-Zonenkonzept zu realisieren.

Überspannungsschutz Alle Kabel, die Blitzschutzzonengrenzen queren, sind in den Verteilern am Anfangs- und Endpunkt der Kabel durch einen Überspannungsschutz (Grobschutz) zu sichern. Fabrikat / Typ z.B.: Steckbarer Überspannungs-Ableiter für informationstechnische Anlagen und Geräte, die über Trennleisten in LSA-Plus-Technik angeschlossen sind. Ausführung als Überspannungs-Schutzstecker für 1 oder 10 Doppeladern mit Gasentladungsableiter, Nennspannung 110V, komplett als mit Gasentladungsableitern bestücktes Magazin mit Klarsicht-Beschriftungs-Abdeckung zum Einsatz an den Schnittstellen OA-1 und höher nach dem Blitz-Schutzzonen-Konzept,

Typ: Dehn DPL 10 G2 110, Art.-Nr.: 907 210 oder gleichwertig.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 9 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.3 Sekundärnetz

2.3.1 Definition

 siehe DIN EN 50173-1:2002  Sekundärverkabelung ist die Verbindung zwischen SKP´s und TKP´s innerhalb eines Gebäudes

2.3.2. Sekundärverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupfer- Doppeladern

Leistungsfähigkeit  Übertragungsklasse B nach DIN EN 50173-1:2002  Übertragungstechnische Werte nach DIN EN 50173-1:2002, Klasse 3  für schmalbandige Verbindungen bis max. 2 Mbit/s

Kabeltyp  Kabeltypen sind durch den Planer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festzulegen. Als Werksstandard gilt: Fernsprech-Innenkabel nach VDE 0815/0816, I-2Y(St)Y nx2x0,6 mm StIIIBd.  In Abstimmung mit dem AG kann in Ausnahmefällen ein Kabel mit Aderdurchmesser 0,8 mm eingesetzt werden.

Dimensionierung  Festlegung im Zuge des Planungsverfahrens.

Verteileinrichtungen  alle Gebäude: Basis LSA-Plus-Trennleisten 10 DA Baureihe 2  im Geb. 114.01 (219/FDT): RdM-SRV-Leisten (20 DA), System Freenet  Das Verteilergehäuse (Bauform des Verteilers) wird in dieser Werksnorm nicht vorgeschrieben.

2.3.3 Sekundärverkabelung auf der Basis optischer Übertragungsstrecken

Leistungsfähigkeit  Übertragungsklasse (OF300, OF500 oder OF2000): abhängig vom Übertragungsverfahren und daher in dieser Werksnorm nicht festgelegt.  für breitbandige Verbindungen oberhalb 2 Mbit/s

Kabeltyp  Kabeltypen sind durch den Planer in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber festzulegen. Als Werksstandard gelten folgende Mindestanforderungen:  Kabel geeignet zur Verlegung in Rohr- und Kanalsystemen  Temperaturbereich mind. -20°C bis +70°C  metallfrei  Zugfestigkeit > 1,5 kN  mit Nagetierschutz.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 10 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

Fasertyp Gradientenfaser  Es gelten die in der VDE 0888 und VDE 0472 festgelegten Kabel- und Faserspezifikationen für Gradientenfaser 50/125 µm sowie die CCITT G.651.  Zusätzlich: Faserqualität OM-3 nach DIN EN 50173-1:2002  Abweichend dazu: max. Dämpfung 2,7/0,7 dB/km bei 850/1300 nm

Fasertyp Monomodefaser  Es gelten die in der VDE 0888 und VDE 0472 festgelegten Kabel- und Faserspezifikationen für Monomodefasern 9/125 µm nach ITU-T G.655 bzw. OS1 nach DIN EN 50173-1:2002.

Dimensionierung  Festlegung im Zuge des Planungsverfahrens.

Stecker  Siehe in Kapitel 2.2.3.

Spleiß  Fusionsspleiß (Lichtbogenspleiß), max. Einfügedämpfung 0,2 dB  Pigtails industriell vorgefertigt mit Messprotokoll bzw. Qualitätsnachweis

2.3.4 Kabelkennzeichnung im Sekundärbereich

Alle verlegten Kabel müssen nur am Anfang und Ende des Kabels gekennzeichnet werden.

Dazu ist das in Kapitel 2.2.4 beschriebene KENNFLEX-System einzusetzen.

Anschlussleisten bzw. Patchfelder sind zusätzlich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung wird durch Planer bzw. Bauherrn festgelegt.

Verteilerschrankkennzeichnung siehe Abschnitt 2.4.2.

2.3.5 Messungen

Es gelten die Festlegungen des Kapitels 2.2.5.

2.3.6 Dokumentation

Es gelten die Festlegungen des Kapitels 2.2.6. Zusätzlich ist mindestens zu dokumentieren:

  • Schrankansicht
  • Einbauplätze der Komponenten. Weitere Festlegungen sind durch den Planer individuell festzulegen.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 11 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.3.7 Erdung / Überspannungsschutz im Sekundärnetz

ist immer im Zusammenhang mit dem Blitzschutzzonenkonzept der FHD zu betrachten!

Grundsätze des EMV-Gerechten Bauens (vermaschter Potentialausgleich, TNS-Netz usw.) sind nicht Bestandteil dieser Werksnorm.

Erdung des Kabelschirmes (Beidrahtes) Der Beidraht der Innenkabel ist am Verteiler zu erden.

Überspannungsschutz Muss individuell durch den Planer in Abhängigkeit des Objektes und der Anwendung / des Systems festgelegt werden. Fabrikat / Typ z.B.: Steckbarer Überspannungs-Ableiter für informationstechnische Anlagen und Geräte, die über Trennleisten in LSA-Plus-Technik angeschlossen sind. Ausführung als Überspannungs-Schutzstecker für 1 oder 10 Doppeladern, mit integriertem Gasentladungsableiter und Feinschutz, Nennspannung 110V zum Einsatz an den Schnittstellen OB-2 und höher nach dem Blitz- Schutzzonen-Konzept,

Typ: Dehn DPL 10F ARE 110 V.

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Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 12 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.4 Tertiärnetz

2.4.1 Definition

 siehe DIN EN 50173-1:2002  Tertiärverkabelung ist die Verbindung zwischen TKP und den informationstechnischen Anschlüssen TA (TCO, telecommunication outlet, Endgeräteanschlussdose).

2.4.2 Tertiärverkabelung auf der Basis von symmetrischen Kupfer- Doppeladern

Leistungsfähigkeit  Übertragungsklasse E nach DIN EN 50173-1:2002  Übertragungstechnische Werte nach DIN EN50173-1:2002, Klasse (Kategorie) 6

De-Embedded Testing (Mix & Match) Alle Buchsenkomponenten müssen in einer De-Embedded-Testumgebung nach Kategorie 6 zertifiziert sein, d.h. die Steckverbindung (Buchse und Stecker) muss in ihrer Gesamtheit mit jedem beliebigen RJ-45-Stecker die Anforderungen der Kategorie 6 erfüllen.

Schirmung, Buchsentyp  Es sind grundsätzlich RJ-45-Komponenten in der Verteileinrichtung (TKP) wie auch an der Endgeräteseite einzusetzen.  Es ist ein Vollgeschirmtes System einzusetzen.  Es sind Kabel mit 4 DA je Buchse einzusetzen, Kabelsharing ist unzulässig.  Die Verwendung von Sammelpunkten (Consolidation points) als Zwischenverteiler zwischen TKP und TCO (EV und TA) ist zu vermeiden.

Dimensionierung  Festlegung im Zuge des Planungsverfahrens.  Es werden in normalen Büroräumen regelmäßig 3 Link-Performance E je 10 m² bis 5 Link-Performance E je 20 m² geplant. Nebenräume erhalten entsprechend weniger Anschlüsse, Kommunikationsschwerpunkte entsprechend mehr.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 13 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

Verteileinrichtungen - Verteilerschrankvorgabe Typ Rittal TS-8 mit folgenden Spezifikationen:  Frontseitige Glastür links oder rechts anschlagbar, Rückwand verschraubt (wenn Wandaufstellung) bzw. rückseitige Stahltür links oder rechts anschlagbar (wenn Verteiler freistehend)  2 Seitenwände verschraubt (Seitenwände können bei Anreihmontage entfallen)  800 x 2000 x 800 mm (42 HE) + 100 mm Sockel  19"-Profilschienen, vorn ca. 150 mm Abstand zur Innenkante Fronttür, hinten so, dass 500 mm Geräteböden montiert werden können  8 Stück. Rangierbügel je 19"-Profil (vorn, hinten, links, rechts)  Sockel mit Höhenausgleich  Beleuchtung mit Leuchtstoff- oder Energiesparlampe über Türkontakt schaltbar  Dachlüfter entsprechend thermischer Berechnung  Kabelzuführung von unten (Doppelboden) über Bürstenleiste  Kabelabgang nach oben (bauseitige Trassen) über Bürstenleiste  bestückt mit 1 Geräteboden, Belastbarkeit min. 25 kg  Bestückung mit Steckdosenleisten nach Angaben des Planers  alle Teile untereinander mit Kupferbändern zum Potentialausgleich und zur Erzielung einer hochwertigen Abschirmung verbunden  einschl. aller Systemteile, wie Kabelführungen, Schellen, Zugentlastungen, Befestigungsteile, Schirmungs- und Erdungsteile usw. jedoch mindestens: o 1x zentrale Erdungsschiene (min. 25 mm²), montiert auf der Rückseite unten mittig mit 1 x Leiteranschlussklemme min. 25 mm² zum Anschluss an PA-/Erdungsschiene des Technikraumes o 5x C-Profilschiene zur Verwendung als Kabelabfangschiene im Bereich der Rückwand über gesamte Höhe verteilt montiert o beim Einsatz größerer Mengen RJ-45-Patchfelder: Erdungsschiene über die gesamte Schrankhöhe senkrecht montiert  1 x Schrankbezeichnung mit graviertem (bis 28 Zeichen), selbstklebendem Schild, Größe ca. 100*20 mm, Text nach Angaben des Bauherrn

2.4.3 Tertiärverkabelung auf der Basis optischer Übertragungsstrecken

Nur in Abstimmung mit dem AG zulässig.

2.4.4 Kabelkennzeichnung im Tertiärbereich

Tertiärverkabelung wird nicht gekennzeichnet.

Anschlussleisten bzw. Patchfelder sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung wird durch Planer bzw. Bauherrn festgelegt.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 14 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.4.5 Messungen

Die installierten Kabelstrecken (Patchfeld => Anschlussdose als permanent link) sind zu 100% unter Berücksichtigung der Norm DIN EN 50173-1:2002 in folgenden Parametern zu messen bzw. zu bewerten:

  • Einfügedämpfung (alle Paare)
  • Nahnebensprechdämpfung NEXT (alle Paarkombinationen)
  • Reflektionsdämpfung (alle Paare)
  • ACR (alle Paarkombinationen)
  • Fernnebensprechdämpfung ELFEXT
  • Signallaufzeit und Skew
  • Gleichstromwiderstand
  • PS NEXT
  • PS ACR
  • PS ELFEXT.

Für die oben angegebenen Messungen ist die Anzahl der Messpunkte anzugeben. Die Mindestanzahl beträgt 256 Messpunkte im Frequenzbereich 0,1 ... 250 Mhz. Weiterhin sind folgende Werte bzw. Testergebnisse nachzuweisen:

  • Kabellänge
  • Verdrahtungstest
  • Impedanz
  • Kapazitätsmessung
  • Kontinuität der Leiter, Schirme, Leerlauf und Kurzschluss.

Der NVP-Wert (Nominal Velocity of Propagation = nominale Signalausbreitungsgeschwindigkeit) des verwendeten Kabels ist durch eine Kontrollmessung an einem definierten Messkabel (50,0 m des verwendeten Installationskabels) zu bestimmen, falls nicht eindeutig vom Hersteller angegeben. Der Wert ist zu dokumentieren.

Messprotokolle müssen die endgültige Dosennummer des informationstechnischen Anschlusses TA (TCO) enthalten!

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Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 15 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.4.6 Dokumentation

Die vom AN zu liefernde Dokumentation besteht aus: • Der Dokumentation der Messungen (siehe Kapitel 2.4.5).

Die Dokumentation besteht aus folgenden Unterlagen auf Papier und Daten. Die Daten sind im lesbaren Datenformat der Messeinrichtung sowie im pdf-Format zu liefern. (Die Software zur Darstellung der Messkurven ist Bestandteil der zu übergebenen Dokumentation.):

  1. Nachweis der Messkurven und -daten mit grafischer Darstellung des Verlaufes insbesondere für ACR, Dämpfung und NEXT
  2. Die Qualität der eingesetzten Prüfstecker ist nach DIN EN 50173 (Prüfsteckerqualifizierung) nachzuweisen.

Die Messprotokolle müssen die folgenden Angaben enthalten:

  • Gerätetyp des verwendeten Messgerätes
  • verwendete Messmittel (Fabrikat, Typ, Genauigkeit, Nachweis über letzte Eichung)
  • Messaufbau (Skizze!)
  • NVP-Wert des Installationskabels
  • Schleifenwiderstand für alle Paare
  • Länge für alle Paare
  • Kapazität für alle Paare
  • schlechtester Reflektionsdämpfungswert im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz für alle Paare
  • schlechtester Dämpfungswert im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz für alle Paare
  • schlechtester NEXT-Wert im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz für alle Paar-Kombinationen
  • schlechtester ACR-Wert im Frequenzbereich 1 MHz bis 250 MHz für alle Paare
  • Prüfer, Datum

Durchgeführte Messungen und die Vorlage der Messprotokolle sind Bedingung für eine Abnahme.

 Prüfprotokoll des Kabelherstellers mit eindeutigem Trommelbezug,

 einer Aufstellung aller verwendeten Materialien einschl. Liefernachweis und Artikelnummer,

 Zusätzlich ist mindestens zu dokumentieren: o Schrankansicht o Einbauplätze der Komponenten.

Formblätter zum Kabelnetz erhalten Sie bei der Fachabteilung MF-I als XLS- Tabellen. Diese sind zur Dokumentation zu verwenden.

Weitere Festlegungen sind durch den Planer individuell festzulegen.

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Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 16 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.4.7 Erdung / Überspannungsschutz im Tertiärnetz

ist immer im Zusammenhang mit dem Blitzschutzzonenkonzept der FHD zu betrachten!

Grundsätze des EMV-Gerechten Bauens (vermaschter Potentialausgleich, TNS-Netz usw.) sind nicht Bestandteil dieser Werksnorm.

Erdung des Kabelschirmes (Beidrahtes) Der Beidraht der Innenkabel ist am Verteiler zu erden.

Beidseitige Erdung Bei Übertragungsstrecken der Link-Klasse D oder höher ist durch den Planer die Notwendigkeit einer beidseitigen Erdung zu prüfen (analog der Verkabelung im FDT).

Überspannungsschutz Muss individuell durch den Planer in Abhängigkeit des Objektes und der Anwendung / des Systems festgelegt werden.

[Seite 247]

Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 2: Standardverkabelung nach Seite 17 von 17 DIN 50173:2002 Stand: 01.01.2023

2.5 Zusätzliche Forderungen

Alle neu errichteten Kabelanlagen sind mit einer Ausbaureserve von 20% zu errichten. Das betrifft die Dimensionierung von • Verteilereinrichtungen • Cu-Bündelkabel • LWL-Kabel.

[Seite 248]

Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 3: Sonstiges Seite 1 von 3 Stand: 01.01.2023

3 Sonstiges

3.1 Kabelverlegung, Installationsregeln

Bei der Kabelverlegung/ Installation ist die Norm DIN EN 50174 einzuhalten. Insbesondere wird auf folgende Punkte verwiesen:  Die Verkabelung muss vollständig aus neuen ungebrauchten, vorher nicht verlegten Kabeln bestehen.  Alle Kabel sind vor Verlegung auf Transportschäden und Fertigungsmängel zu prüfen.  Die Herstellerangaben bezüglich Biegeradien, Zugkräften usw. sind unbedingt einzuhalten. Das Knicken der Kabel ist zu vermeiden, äußerlich erkennbare Kabeldeformationen, insbesondere bei Datenkabeln der Daten- Infrastruktur nach DIN EN 50173 sind auch bei Nachweis der messtechnischen Einhaltung der geforderten Übertragungsparameter Abnahmemängel.  Alle verlegten Kabel müssen in geeigneter Weise fixiert werden, vorzugsweise durch Schellen oder Sammelhalterungen o. ä.; Befestigungen mittels Kabelbinder ist nur in Ausnahmefällen zulässig.  Kabel sind so zu verlegen, dass ein Nachziehen weiterer Kabel möglich ist (Raumökonomie, Ausrichten und u. U. Bündeln der Kabel, ...).  Kabel sind vor übermäßiger mechanischer Belastung zu schützen, z.B. durch Kabeldurchführungstüllen, Kantenschutz o. ä..  Es ist in jeder Hinsicht eine saubere und übersichtliche Installation durchzuführen.  Bei Vertikaltrassen ist ein Befestigungsabstand der Kabel an der Trasse von 0,5 m einzuhalten.  In Hohldecken und -wänden und in Doppelböden verlegte Kabel sind in Bahnen zusammenzufassen.  Das lose Verlegen von Kabeln auf Deckenkonstruktionen ist verboten.  Die Leitungsführung muss waagerecht oder senkrecht, in Deckenbereichen parallel zur Raumbegrenzung, erfolgen.  Unter bzw. im Putz verlegte Kabel dürfen keine Putzverfärbungen hervorrufen. LWL- und Kat-6-Datenkabel dürfen unter Putz und in Hohlwänden nur in Rohren verlegt werden, die ein Auswechseln / Nachziehen von Kabeln ermöglichen.  Brandlasten auf/in Trassen, Doppelböden, etc. sind zu ermitteln und dem AG anzuzeigen, der AG behält sich eine Aufteilung der Kabelbündel auf mehrere Trassen vor.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 3: Sonstiges Seite 2 von 3 Stand: 01.01.2023

• Kabelverlegung in Rohrsystemen und im Erdreich

Erdverlegte Kabel, Rohranlagen • Sandumhüllung mind. 10 cm allseitig • Kabelsignalband in 30 cm Höhenabstand

Kabelzug in Rohranlagen • wird das Kabel mittels Zugwinde o. ä. eingezogen, ist eine Zugkraftmessung am Ziehkopf vorzunehmen und zu dokumentieren

In die Einheitspreise sind folgende Arbeitsschritte einzukalkulieren: • Stellung einer verantwortlichen Verlegeaufsicht • Öffnen der Kabelschächte • Vorprüfen und Reinigen der Rohre mit Kaliber und Bürste • Sicherung der Baustelle, der Schachtöffnung und der Kabeltrommel während der Bauzeit • Räumung und Säuberung der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten • Kabelzug auch in bereits belegten Rohren

• Verteiler und Dosen

Verteiler und Dosen sind nach Angaben der Bauleitung dauerhaft und abriebfest zu beschriften. In die Einheitspreise ist eine Dosenbeschriftung mit bis zu 7 alphanumerischen Zeichen je Anschlussdose (15 Zeichen bei Doppeldosen) einzukalkulieren.

Leitfabrikat für Abdeckungen / Kanäle Jung Serie ST550 weiß oder reinweiß / Tehalit-Geräteeinbaukanäle (Brüstungskanäle)

3.2 Brandschutzabschlüsse für Kabeldurchführungen

Bei der Verlegung geöffnete Brandabschnitte sind in die Grundrisspläne einzuzeichnen bzw. in einer Durchbruchliste mit Angaben über Öffnungsdatum, genaue Ortsangabe und "ob, wann und durch wen verschlossen" zu versehen.

Werden feuerhemmend geschlossene Kabeldurchführungen durch den Auftragnehmer hergestellt, ist der Zulassungsbescheid sowie eine Fachunternehmererklärung, die die ordnungsgemäße Herstellung der Brandschottung bescheinigt, der Dokumentation beizulegen. Die Schottung ist vor Ort zu kennzeichnen (System, Zulassungsnummer, hergestellt durch, Datum).

Werden geöffnete Feuerhemmende Kabeldurchlässe wieder verschlossen, ist eine Erklärung beizubringen, dass das Schott in seiner Gesamtheit mindestens S90 entspricht.

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Werksnorm 15: Technische Richtlinien der

Kommunikationstechnik

Kapitel 3: Sonstiges Seite 3 von 3 Stand: 01.01.2023

3.3 Patch- und Rangierkabel

Patchkabel Auf Patchkabeln ist eine Längenkennzeichnung anzubringen.

Rangierdrahtfarben ws/br Nebenstellen/ Telefone ws/ge Amtsleitungen rt/bl Datenleitungen ws/rt BMA/ EMA ws/gr Funk ws/sw Video ws/bl sonstige Anwendungen

3.4 Erweiterung von sicherheitstechnischen Anlagen

Allgemein Nach der Erweiterung/ Änderung oder Neuinstallation von Komponenten der Sicherheitstechnik (BMA, ELA, Zuko, FTS, Videoüberwachung usw.) sind diese zu dokumentieren.

Dafür sind die bei der Fachabteilung MF-I zu empfangenen Formblätter zu verwenden.

Fabrikats- und Typvorschriften

  • werden durch den AG in Form einer Aufgabenstellung vorgegeben
  • Prinzipiell sind vorhandene Fabrikate und/oder Typen weiter einzusetzen, Insellösungen sind nicht statthaft
  • BMA/UGM/EMA: Es ist Einzelmelderidentifizierung und –Funktionalität im übergeordneten Managementsystem (derzeit: BIS) zu realisieren.

Kennzeichnung Alle Peripheriegeräte sind vollständig und eindeutig zu kennzeichnen. Dies betrifft auch (Auszug und Beispiel!)

  • Netzgeräte / Netzteile
  • Koppler (Koppleradresse UND Adresse der Ein/Ausgänge)
  • Sirenen/Signalgeber
  • Umsetzer (LWL Koax, RS232 RS485, LWL RJ45, usw.)
  • Kameras, Lautsprecher, Zutrittskontrollterminals, Fluchttürsteuerterminals, ….

3.5 Dokumentation / Revision Kabelschachtmasken - Verweis auf Werksnorm 19 Technische Richtlinien des Ingenieurbaues, Pkt. 1.12

[Seite 251]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Technische Richtlinien

des Hochbaues

Handbuch Werksnorm 18

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 18: Technische Richtlinien des Hochbaues

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Anforderungen an Planunterlagen

  2. Bauwerke, Tragwerke

1.1 Bühnen, Treppen, Laufstege, Befestigungs- und Anschlagpunkte

1.2 Dachentwässerung

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Werksnorm 18: Technische Richtlinien des Hochbaues

Kapitel 0: Anforderungen an die Planunterlagen S e ite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

0. Anforderungen an Planunterlagen

Durch den Planer sind am Ende der jeweils beauftragten Planungsphase die Unterlagen 5-fach in Papier, sowie in Daten (Text PDF, Pläne PDF und DGN oder DWG bis AutoCad 2010) zu übergeben.

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Werksnorm 18: Technische Richtlinien des Hochbaues Kapitel 1: Bauwerke, Tragwerke Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

1. Bauwerke, Tragwerke

• Ab dem Schwierigkeitsgrad III für Tragwerke nach HOAI ist dem Bauherren eine vollständige Überwachung als besondere Leistung (HOAI-Kommentar von Rainer Hartmann) anzubieten. Das vollständige Überwachungsangebot ist nach Sachbereichen zu gliedern (z. B. Bewehrungsabnahme), damit die Sonderleistungsinanspruchnahme an das statische und funktionale Erfordernis der Bauwerke angeglichen werden kann. Die erforderlichen Prüfatteste für Verfahren und Material sind in der Planung vorzugeben.

• Pläne sind so zu strukturieren, zu bemaßen, zu tolerieren und mit Vermessungs- koordinaten zu versehen, dass eine Zuordnung von Konstruktionsteilen zueinander und die Lage im Gelände eindeutig fixiert sind. Prüfmaße sind in der Konstruktion vorzugeben und in der Bauausführung zu überwachen. Passstücke sind auszuweisen.

• Die vorgeschriebenen Materialnachweise sind der Abnahmedokumentation beizufügen.

• Heizzentralen sind als Nassräume mit Gefällebeton und Wassereinläufen herzustellen. Bei technischen Defekten dürfen keine Folgeschäden (z.B. durch Wasser) am Bauwerk oder Inventar anderer Räume eintreten.

• Untergrundflächen müssen die Ebenheitsanforderungen der Folgegewerke erfüllen.

1.1 Bühnen, Treppen, Laufstege, Befestigungs- und Anschlagpunkte

• Bühnen, Treppen, Laufstege und hohe Unterstützungskonstruktionen für maschinentechnische Anlagen sind nach der DIN 18335 ”Stahlbauarbeiten” auszuführen, wobei dynamische Lasten nach den einschlägigen Vorschriften zu berücksichtigen sind.

• Die zulässige Belastung von Bühnen, Treppen und Laufstege ist in DIN- gerechter dauerhafter Beschilderung anzuzeigen.

• Befestigungs- und Anschlagpunkte sind statisch nachzuweisen. Anschlagpunkte sind örtlich und in Plänen mit der Belastung und Zugrichtung zu kennzeichnen.

1.2 Dachentwässerungen

Die Ableitung des Niederschlagswassers aus versiegelten Flächen in das städtische Regenwassernetz ist gebührenpflichtig. Bei Neubauten und Sanierungen ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser versickert oder der Regenwassernutzung zugeführt werden kann.

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HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Technische Richtlinien

des Ingenieurbaues

Handbuch Werksnorm 19

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Anforderungen an Planunterlagen

  2. Anforderungen an Kabelrohrtrassen Trassen Schächte Schachtentwässerung

  3. Anforderungen an Luftsicherheitszaun Beschilderung Außenmöblierung Begrünung / Bepflanzung Schlitzrinnen Schächte und unterirdische Bauwerke

Anlage Fabrikats- und Materialliste für technische Anlagen im Ingenieurbau

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Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Kapitel 0: Anforderungen an Planunterlagen Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

0. Anforderungen an Planunterlagen

Durch den Planer sind am Ende der jeweils beauftragten Planungsphase die Unterlagen 5-fach in Papier, sowie in Daten (Text PDF, Pläne PDF und DGN oder DWG bis AutoCad 2010) zu übergeben.

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Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Kapitel 1: Anforderungen an Kabelrohrtrassen Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

1. Anforderungen an Kabelrohrtrassen

1.1 Bei Hauptrohrtrassen ist zwischen den Systemen FM und Elt ein Mindestabstand von 0,45 m einzuhalten.

1.2 Bei Mittelspannungstrassen ist ein lichter Rohrdurchmesser von 145 mm einzuhalten, bei allen anderen Trassen 100 mm.

1.3 Für Richtungsänderungen sind nur Normbögen des entsprechenden Kabelschutz- Rohrsystems bzw. weiträumiges Verziehen der Rohre zugelassen, Formstücke aus dem KG-Rohrsystem werden nicht zugelassen.

1.4 Rohrtrassen sind vor dem Einsanden durch den AG abnehmen zu lassen.

1.5 Die Kalibrierung der Rohre hat im Beisein des AG zu erfolgen.

1.6 Mit den Trassen ist ein Bandeisenerder aus feuerverzinktem Bandstahl 35 x 3,5 mm mitzuführen und an den Schächten an einem dafür vorgesehenen Anschlusspunkt elektrisch leitend anzuschließen. Alle metallischen Teile der Schächte, außer der Schachtabdeckung, sind bauseits mit diesem Anschlusspunkt elektrisch leitend, über eine PE-Schiene zu verbinden.

1.7 Bei Hauptrohrtrassen mit begehbaren Schächten betragen die Mindestmaße für Schachtabdeckungen 0,7 x 0,7 m i. L., bei Abzweigungen oder Richtungsänderungen > 45° 0,7 x 1,4 m i.L.

1.8 Das Öffnen der Deckel muss mit herkömmlichen Deckelhebzangen möglich sein.

1.9 Jeder Kabelschacht wird mit einer Bauwerksnummer nach Vorgaben des FHD versehen. Die Bauwerksnummer ist bei Neueinrichtungen im Schacht und auf dem Deckel dauerhaft darzustellen.

1.10 Die Kabeltrassenschächte sind grundsätzlich komplett auszubauen (entsprechend der Rohre: feuerverzinkte Pritschen, Ausführung nach DIN 50976 (FT), Halfenschienen HTA 52/34 o. glw., Leiter etc.).

1.11 Der Schachtausbau mit Kabeltragsystemen ist durch den Errichter der Trassen zu erstellen. Die Ausstattung und Kabelbelegung der Rohre sind während der Planung mit dem FHD Fachabteilung MF-TA verbindlich abzustimmen.

1.12 Für neu errichtete Kabelschächte sind in Dateiform .dgn und .xls lagerichtige Schachtmasken für alle Ansichten mit unverwechselbarer Darstellung der Rohrabgänge und Kabelbelegung zu liefern. Diesbezügliche Vorlagedateien sind vor Beginn der Arbeiten beim AG einzuholen. Ein Erdungsprotokoll ist mit der Bestandsdokumentation zu übergeben.

[Seite 259]

Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Kapitel 1: Anforderungen an Kabelrohrtrassen Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

1.13 Die Kabelschachtentwässerung von Kabeltrassen ist sicherzustellen. Alle diesbezüglichen Möglichkeiten sind im Rahmen der Planung zu prüfen. Augenmerk ist dabei insbesondere auf optimale Unterhaltung und Wartung und die Minimierung der Betriebskosten zu legen.

1.14 Auch bei Kabelschachtentwässerungen ist dem Besorgnisgrundsatz gemäß Wasserhaushaltsgesetz Rechnung zu tragen. Ein Eintrag oder Rückstau von belastetem Wasser in Kabelschachtsystemen ist jedenfalls zu vermeiden.

1.15 Der Versickerung von in Rohrtrassen und Schächten anfallendem Wasser ist der Vorzug zu geben. Permanentes Pumpen und damit die Einrichtung einer indirekten Grundwasserhaltung ist nicht statthaft.

1.16 Leere Rohranbindungen sind mit Blindkappen zu verschließen. Kabelschächte für Gebäudeanbindungen sind gebäudeseitig druckdicht vorzusehen. (Die Möglichkeiten - am Schacht bzw. am Gebäude - sind während der Planung der Fachgruppe vorzuschlagen.) Im Kabelschacht sind ein geeigneter Pumpensumpf und ein Stromanschluss für die Pumpe vorzusehen.

[Seite 260]

Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Kapitel 2: Anforderungen an Luftsicherheitszaun, Seite 1 von 2 Beschilderung, Außenmöblierung, Schächte S t a n d : 0 1 . 0 1 . 2 0 2 3 und unterirdische Bauwerke

2. Anforderungen an Luftsicherheitszaun, Beschilderung,

Außenmöblierung, Schächte und unterirdische Bauwerke

2.1 Luftsicherheitszaun je nach Anforderung (2,5 bzw. 4 oder 6 m hoch), System „Elkosta“ mit Y-Ausleger für Stacheldrahtbespannung mit Unterkriechschutz. Farbe silbergrau RAL 9006 im Zentralbereich moosgrün RAL 6005 im übrigen Flughafenbereich

2.2 Bauzaun System „Wedra“ Ganzstahlrahmen glatte und starre Ausfachung mit 2 Stück Schraubschellen.

2.3 Rohrpfosten für Verkehrsschilder, herausnehmbar, mit Bodenhülse D = 60 mm, L = 3500 mm.

2.4 Absperrpfosten (Poller) herausnehmbar, Hülse ca. 36 cm lang, abschließbar mit Flughafen Dresden Schließzylinder d = 70 mm für Fußwegbereich; d = 100 mm für Straßenbereich.

2.5 Bei Schildern und Stelen im Außenbereich gilt das bestätigte Beschilderungs- konzept und das „Design Manual“ der Flughafen Dresden GmbH.

2.6 Hinweisschilder an FBF, Typenreihe DASA (in Zusammenarbeit mit MF-TA)

2.7 Marker zur Abgrenzung von FBF von der Firma Winter (entsprechend den Empfehlungen ADV)

2.8 Saatgutmischung für Begrünung FBF

2.9 Jungbäume werden mit einer Dreipfahlstützung gesichert

2.10 Schutz von Entwässerungsschächten mit einer Umpflasterung bzw. Rahmen aus Gehwegplatten für Schächte, die sich in den Grünflächen befinden.

2.11 Schutzbügel, feuerverzinkt, D = 60 mm, B = 2000 mm, H = 500 mm

2.12 Schlitzrinnen, System Birco SIR nach DIN 19580, bei Klassen D und F verschraubt.

2.13 Sämtliche Einbauten in unbefestigten Flächen (z.B. Schachtdeckel, Unterflurhydranten, Schilder) sind mit Kleinpflaster im Mörtelbett zu umpflastern.

[Seite 261]

Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Kapitel 2: Anforderungen an Luftsicherheitszaun, Seite 2 von 2 Beschilderung, Außenmöblierung, Schächte S t a n d : 0 1 . 0 1 . 2 0 2 3 und unterirdische Bauwerke

2.14 Neu gebaute Schächte / unterirdische Bauwerke sind mit der FHD-Bezeichnung als Beschilderung vor Ort zu versehen.

Ausführung: Messing-Guss-Schilder: 170 x 50 x 4 mm; Grund geriffelt, schwarz einbrennlackiert; Schrift und Rand erhaben, feingeschliffen; Text verschieden, nach Angabe FHD (wird nach Werksnorm 01 - Bezeichnungssystematik während Planung vergeben); 2 Bohrungen

Anbringung: 1x im Schacht/Bauwerk, an übersichtlicher und geschützter Stelle; 1x auf dem Schachtdeckel; Schild versenkt; gedübelt/geschraubt, bei mehreren Schachtabdeckungen Anbringung einstiegsseitig;

2.15 Rohre und Staukanäle, die mit enteisungsmittelhaltigem Abwasser in Berührung kommen, sind in Kunststoff auszuführen, z.B. PE-HD, UP-GF. Bei Staukanälen, die nur mit unbelastetem Regenwasser in Berührung kommen, ist auch der Einsatz von Beton möglich.

2.16 Bei Neubau von Versickerungsanlagen zur Entwässerung von versiegelten Flächen und Straßen, sind generell nur begrünungsfähige Versickerungsmulden (Rasen- Sickermulden) vorzusehen. Keine Schottermulden! Bei Planung neuer Versickerungsmulden ist eine ausreichende Bemessung vorzusehen (Beachte Arbeitsblatt ATV- DVWK- Regelwerk- A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser).

2.17 Bei Beton- und Asphaltschneidearbeiten in Flugbetriebsflächen sind Beton- und Asphaltschlämme im nächst gelegenen Entwässerungsschacht aufzufangen. Der entsprechende Schacht ist vor Beginn der Arbeiten unbedingt so abzudichten (Sperrblase oder Scheibenringdichtung setzen), dass ein Abfließen der Schneidschlämme aus dem Schacht verhindert wird. Die Schneidschlämme sind abzusaugen und gemäß ASN (Abfallschlüsselnummer) fachgerecht zu entsorgen.

Um keine Verzerrung des Wettbewerbs zuzulassen, sind nach Prüfung auch andere Materialien und Systeme möglich.

Bei gestalterischen Elementen ist das „Design Manual“ der Flughafen Dresden GmbH zu beachten.

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Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Anlage: Fabrikats- und Materialliste Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

Anlage

Fabrikats- und Materialliste für technische Anlagen im Ingenieurbau

BenennungFabrikatBemerkung
Pumpwerke/Pumpen für Regenwasser (belastet oder unbelastet)KSBTauchmotorpumpen mit T-Motor in explosionsgeschützter Ausführung Typ AMAREX oder gleichwertig
Pumpwerke/Pumpen für Regenwasser (belastet oder unbelastet)EMUTauchmotorpumpen mit T-Motor in explosionsgeschützter Ausführung Typ T172Ex – 4/16 oder gleichwertig
Pumpwerke/Pumpen für Schmutzwasser (Abwasser aus häuslicher Abwasseranlage z. B. Fäkastation)JUNGnach DIN 1986 Teil 3 Tauchmotorpumpen Typen UAK / UFK mit Multicut Schneidsystem oder gleichwertig
Pumpwerke/Pumpen für Schmutzwasser (Abwasser aus häuslicher Abwasseranlage z. B. Fäkastation)ABSnach DIN 1986 Teil 3 Schmutzwasserpumpen Typen: Robusta 200W/TS, CORONADA 200, MF 254 bis 334, MF 354 bis 804, MF 604 bis 804 EX, IP 700 bis 1200 oder gleichwertig Abwasserpumpen für Regenwasser belastet oder unbelastet) Typen: AS 10 bis 30, AV 14-4 VX, Piranha 12-2 bis 85-2
Pumpwerke/Pumpen für Schmutzwasser (Abwasser aus häuslicher Abwasseranlage z. B. Fäkastation)HOMAnach DIN 1986 Teil 3 Tauchmotorpumpen für Klar- und Schmutzwasser mit Mantelkühlung und mehrstufig schaltbar oder gleichwertig
Magnetisch – induktive Durchflussmesser für Wasser und AbwasserKROHNETyp AQUALUX 010K, 020K, 080K mit Messwertaufnehmer (Umformer) Typ F oder gleichwertig
Magnetisch – induktive Durchflussmesser für Wasser und AbwasserBAILEY FISCHER & PORTERTyp MAG-XM oder MAG-CM oder gleichwertig
Magnetisch – induktive Durchflussmesser für Wasser und AbwasserNIVUSoder gleichwertig
Schieberarmaturen für mechanische oder motorgetriebene Schieber von DN100 bis DN2400VAGHandzugschieber DN100 bis DN600 Schneckenschieber DN100 bis DN600 Spindelschieber DN150 bis DN 2400 Absenk-Spindelschieber DN200 bis DN2400 oder gleichwertig

[Seite 263]

Werksnorm 19: Technische Richtlinien des Ingenieurbaues

Anlage: Fabrikats- und Materialliste Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

Schieberarmaturen für mechanische oder motorgetriebene Schieber von DN100 bis DN2400SCHMIEDINGoder gleichwertig
Be- und Entlüftungsarmaturen für verschiedene NenngrößenHAWLEoder gleichwertig
Elektrische Stellantriebe für SchieberAUMATypen: AUMA NORM und AUMA MATIC oder gleichwertig
Füllstandsmesstechnik (Füllstandsmesssonden)WIKAHydrostatisches Messprinzip oder gleichwertig
Füllstandsmesstechnik (Füllstandsmesssonden)VEGAVEGAWELL 71 Druckmessumformer zur kontinuierlichen Füllstandsmeßung von Wasser und Abwasser mit geringem Feststoffanteil oder gleichwertig
Füllstandsmesstechnik (Füllstandsmesssonden)NIVUSFüllstandsmesssonden nach ECOLOT – Messprinzip oder gleichwertig
pH –Wert –MessungNIVUS oder gleichwertigSensoren für pH-Messung Einstabmesskette pH mit Temperaturfühler Messprinzip: Potentiometrisch, Wasserstoffionenaktivität Messbereich: 2 bis 13 pH Temperatur: 0 bis 18°C Messumformer: 0 bis 14 pH
LF – MessungNIVUSoder gleichwertig
TOC-GeräteLARGemäß spezifischen Anforderung des Leistungsverzeichnisses
Abscheideranlagen inklusive WarnsondenGemäß Leistungs- verzeichnisGemäß spezifischen Anforderung des Leistungsverzeichnisses
ProzessleitsystemACRON, IFIXoder gleichwertig, in jedem Fall jedoch kompatibel mit vorhandenem Prozessleitsystem, gemäß spezifischen Anforderungen des Leistungsverzeichnisses
Einstiegsleitern„hailo“mit bzw. ohne Einstiegshilfe und Fallschutzeinrichtung Tiefe >5m oder gleichwertig
AbflussbegrenzerAlpheusHersteller BIOGEST oder gleichwertig

[Seite 264]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Erstellung Schlussdokumentation

von Neu- und Umbaumaßnahmen

Handbuch Werksnorm 20

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

[Seite 265]

Werksnorm 20: Erstellung von Schlussdokumentation von Neu- und Umbaumaßnahmen

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 12.12.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Technische Dokumentation in Papierform und Digital

  2. Dokumentation für Flughafenarchiv

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Werksnorm 20: Erstellung von Schlussdokumentation von Neu- und Umbaumaßnahmen

Kapitel 1: Technische Dokumentation in Papierform und Digital Seite 1 von 1 Stand: 12.12.2024

Erstellung Schlussdokumentation von Neu- und Umbaumaßnahmen

Für die ordnungsgemäße Zusammenstellung und Übergabe der Schlussdokumentation an den FHD ist der mit der Leistungsphase 8 HOAI beauftragte Planer verantwortlich. Die Schlussdokumentationen sind in der vereinbarten Frist und Anzahl (i.d.R. je 3 x auf Papier und in Daten) nach Abschluss der Baumaßnahmen der Flughafen Dresden GmbH für die Bereiche Technische Dokumentation und Flughafenarchiv zu erstellen und zu übergeben:

(Dokumentation in Daten: siehe Handbuch Teil 2 – CAD/GIS)

Wir bitten um Beachtung der im Folgenden aufgeführten Dokumentationsinhalte:

  1. Technische Dokumentation in Papierform und Digital

  2. Deckblatt mit Angabe des überwachenden Ingenieurbüros, der Baufirma und der erbrachten Leistung

  3. Inhaltsverzeichnis

  4. Planübersicht

  5. Objektplanung einschl. Übersichtsplan mit fortgeschriebenen Aus- führungsplänen sowie Details und Beschreibungen der Dokumente nach §15 bzw. §55 HOAI. Die plangerechte Ausführung ist durch die Bauleitung zu bestätigen.

  6. Revisionsunterlagen Technische Gewerke, von AN bestätigt

  7. Vermessungsunterlagen des Bestandes (gilt für ober- und unterirdischen Bestand)

  8. Abnahmeprotokolle

  9. Gütenachweise zuordenbar auf Teile und Anlagen (Brandschutznachweise, Zertifikate, Zulassungen, sowie Produktinformationen, Produktdatenblätter, Baustoffklassen)

  10. Prüfprotokolle

  11. Genehmigungen (Baugenehmigung, Bauantrag/Bauanzeige (Begründung wenn nicht erforderlich), Nutzungsänderung (Begründung wenn nicht erforderlich), Genehmigungsplanung, Brandschutznachweis/-konzept (Begründung wenn nicht erforderlich), Prüfberichte, Brandschutztechnische Bewertungen, Überwachungsberichte, Bauabnahme, Abmeldung Mängelbeseitigung aus Abnahme, Auflagenerfüllung, Anzeige Nutzungsaufnahme, Wasserrechtliche Genehmigungen/Bescheide SEDD mit dazugehörigen Anträge und Anlagen, sonstige Genehmigungen)

  12. Gutachten

  13. Statische Berechnungen, Prüfstatik

  14. Betriebsanleitungen / Bedienvorschriften

  15. sonstige Unterlagen

  16. Fotodokumentation (auf Papier und in Daten)

  17. Daten der Punkte 1.-15. im digitalen Format (PDF mit Texterkennung)

[Seite 267]

Werksnorm 20: Erstellung von Schlussdokumentation von Neu- und Umbaumaßnahmen

Kapitel 2: Dokumentation für Flughafenarchiv Seite 1 von 1 Stand: 12.12.2024

  1. Dokumentation für Flughafenarchiv

  2. Deckblatt zu Vorhaben

  3. Inhaltsverzeichnis

  4. Vergabeunterlagen mit Unterlagen Teilnahmewettbewerb (Pressever- öffentlichung, Wettbewerbsunterlagen, Auswahlkriterien, Auswahl- entscheidung), Aufträge, Nachträge nach Gewerken getrennt, Begründung des Ausschreibeverfahrens, Bieterlisten, Preisspiegel, Verhandlungsprotokoll, Vergabevorschlag

  5. Leistungsverzeichnis des AN laut Angebot

  6. Teilrechnungen / Schlussrechnung mit Positionsrechnungen

  7. Liste der Gewährleistungsfristen

  8. Liste der Zahlungsfreigaben (Zusammenstellung der Auszahlungs- Anordnungen aller Teilrechnungen und Schlussrechnungen)

  9. Mängelliste offener Mängel aus Abnahmen sowie Nachweise der Mängelabstellungen

  10. Protokolle der Bauberatungen

  11. Tagesberichte

  12. Kostenfeststellung und Budgetentwicklung

  13. Schriftverkehr

  14. Urkalkulation (ungeöffnet)

  15. sonstige Unterlagen

  16. Daten der Punkte 1.-14. im digitalen Format (PDF mit Texterkennung)

[Seite 268]

HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Technische Richtlinien

für Anlagen H/K/L/S

Handbuch Werksnorm 21

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

[Seite 269]

Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Inhaltsverzeichnis Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

Inhaltsverzeichnis

  1. Übersicht

  2. Klima- und Lüftungsanlagen - RLT

1.1 Planung 1.2 Luftleitungen 1.3 RLT-Anlagen 1.4 Abnahme

  1. Heizungsanlagen – HZG 2.1 Ausführung von Heizanlagen und zentralen Warmwassererzeugungsanlagen 2.2 Heißwasseranlagen

  2. Kälteanlagen - KLT

  3. Sanitär- und Wasseranlagen - SAN 4.0 Schaltschränke 4.1 Nichttrinkwassernutzung 4.2 Wasserbetriebsdruck 4.3 Legionellenschutz

  4. Gepäckanlage - GFA

  5. Aufzüge - AUF

  6. Sprinkleranlagen - SPR

  7. Gaslöschanlagen

  8. Gebäudeleittechnik - GLT

  9. Elektromechanische Tore - TOR

  10. Fahrtreppen - FTR

  11. Messtechnik

  12. Druckbehälter

  13. Potentialausgleich

  14. Dokumentation

[Seite 270]

Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 0: Übersicht Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

0. Übersicht

Für alle Anlagen sind Übersichtsschemas zu erstellen, die deren Hauptkomponenten und Eingriffspunkte bei Störungen und Havarien mit deren Räumlichkeit enthalten.

Es sind vor Erstellung der Anlagen- und Raumbezeichnung die Bezeichnungssystematik beim Auftraggeber einzuholen.

[Seite 271]

Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 1: Klima- und Lüftungsanlagen - RLT Seite 1 von 3 Stand: 01.01.2023

1. Klima- und Lüftungsanlagen

1.1 Planung

 Vor dem Beginn einer Planung einer Neuanlage oder einer Änderung sind die Auslegungskriterien, die für die raumlufttechnische (RLT) Anlagenauslegung erforderlich sind, zwischen Auftraggeber und Planer schriftlich festzulegen. Diese Festlegungen bilden die Grundlage für die Messungen und die Bewertung der vertraglich geschuldeten Leistung im Abnahmeverfahren.

 Die Auslegungskriterien müssen den Abschnitt 7 „Vereinbarungen über die Auslegungskriterien“ und den Abschnitt C der DIN EN 13779 berücksichtigen.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

1.2 Luftleitungen

 In das Kanalsystem der Zu- und Abluft sind Revisions- und Reinigungsöffnungen vorzusehen. Die Anzahl ist so klein als möglich zu halten. Die Dichtheitsklasse muss mindestens der der Anlage entsprechen. In Kanalstrecken, die hinter einer Filterstufe EU7 oder feiner liegen und nur mit Außenluft beaufschlagt werden, sind keine Öffnungen vorzusehen.

 Das Kanalsystem der raumlufttechnischen Anlagen ist an den Land-Luft-Grenzen so auszustatten, dass eine Passage von Gegenständen und Personen sicher verhindert wird. Die vorgesehene technische Lösung ist der für die Sicherheit zuständigen Stelle vorzulegen, und freizugeben.

 Luftleitungen (Luftkanäle) müssen wärmegedämmt und mit der Luftart und Luftrichtung gekennzeichnet sein. Der Kennzeichnung ist die Anlagennummer zuzufügen. Diese Kennzeichnung muss in jedem Raum, durch die die Luftleitung führt, mindestens zwei Mal vorhanden sein, bei unübersichtlichen Häufungen ist Eindeutigkeit herzustellen. Die Wärmedämmung kann entfallen, wenn es zu keiner Taupunktunterschreitung oder zu keinen Energieverlusten kommen kann.

 Die Dichtheitsklasse für Luftleitungen ist nach VDI 3803 zu bestimmen, mindestens ist jedoch Dichtheitsklasse KII anzuwenden. In der Dokumentation sind die Ausgangswerte und Ergebnisse auszuweisen.

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Kapitel 1: Klima- und Lüftungsanlagen - RLT Seite 2 von 3 Stand: 01.01.2023

 Die auf den lichten Gehäusequerschnitt bezogenen Luftgeschwindigkeiten dürfen aus wirtschaftlichen Gründen folgende Grenzwerte nicht überschreiten:

Betriebszeit unter 1500 h/a <4 m/s Betriebszeit von 1500 bis 3000 h/a <3 m/s Betriebszeit von 3000 bis 6000 h/a <2,5 m/s Betriebszeit von 6000 bis 8760 h/a <2 m/s

 Die jährliche Nutzungsdauer und weitere relevante Parameter sind in der Dokumentation auszuweisen.

1.3 RLT-Anlagen

 Die RLT-Anlagen sind für einen Nachtkühlbetrieb mit kalter Außenluft vorzusehen, sofern die meteorologischen Verhältnisse das zulassen. Sofern die Außenlufttemperatur 5K unter der Innenraumtemperatur liegt, werden die Lüftungsanlagen zur Kühlung mit 100% Außenluft eingeschaltet. Die Abschaltung hat bei einer Innenraumtemperatur von 22°C zu erfolgen.

 Die Erwärmung der Zuluft bis zum Zuluftauslass bzw. die Temperaturerhöhung über dem Klimablock gegenüber der Außentemperatur, sind als Gütemerkmal der Anlagentechnik auszuweisen und im Wettbewerb zu berücksichtigen.

 Zuluftanlagen sind mit Filtern der Qualität EU7 oder höher auszustatten, damit Reinigungskosten der Anlage im Lebensdauerzyklus vermieden werden.

 Die RLT-Anlagen gewährleisten einen in der Größe regelbaren konstanten Zu- und Abluftstrom - einstellbar an der Anlage und über die GLT. Zyklische Betriebszustandsänderungen (wie z.B. Druckabfall infolge Filterverschmutzung) werden automatisch nachgeregelt und auf dem eingestellten Sollwert gehalten. Die Regelgrößen und Luftmengen werden am Gerät und über die GLT angezeigt.

 In der Nähe der Klimageräte sind für Reinigungszwecke Trinkwasserzapfstellen und Abwassereinläufe vorzusehen.

 Die Zugänglichkeit zu allen Wartungs-, Einstellungs-, Bedienungs- und Kontrollstellen ist unter Beachtung der DIN 31001 und der in Deutschland anerkannten ergonomischen Maße vorzusehen. Wenn diese Zugänglichkeit nicht von Verkehrs- oder Wartungsflächen möglich ist, sind die erforderlichen Hilfsmittel unter Beachtung des Arbeitsschutzes vorzusehen und in die Planung und Ausführung einzubeziehen.

 Wartungs- und Kontrollstellen in den Lüftungskanälen sind im Bauwerk zweifelsfrei zu kennzeichnen und in den Plänen hervorzuheben.

 Die Klimageräte und Lüfter sind erhöht aufzustellen (Sockel).

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 1: Klima- und Lüftungsanlagen - RLT Seite 3 von 3 Stand: 01.01.2023

1.4 Abnahme

Raumlufttechnische Anlagen sind so zu planen, dass eine Abnahmeprüfung nach VDI 2079 Pkt. 2.4, Funktionsmessung, durchgeführt werden kann. Die im Beiblatt „Hinweise zur Abwicklung der Abnahmeprüfung“ unter Pkt. B4, Funktionsmessung, gegebenen Hinweise sind in der Planung umzusetzen.

Die Funktionsmessung ist Teil der Abnahmehandlung, jedoch als VOB- Sonderleistung nicht durch die Errichterfirma, sondern von einem unabhängigen Institut oder einer unabhängigen Prüforganisation (z.B. TÜV) durchführen zu lassen. Die Musterprotokolle nach VDI 2079 für die Vollständigkeitsprüfung, Funktionsprüfung, Funktionsmessung und die Meldung der Fertigstellung und Abnahmebereitschaft sind bei der Abnahme zu verwenden.

Die Funktionsmessungen für den Raum, siehe VDI 2079 Tabelle 1 Funktionsmessung, sind komplett, außer den mit "0" bezeichneten Messungen, durchzuführen.

Die Funktionsmessung ist in allen Räumen vorzunehmen, wenn keine Stichprobenprüfung entsprechend Abschnitt 2.4.1 oder eine spezielle Raum- und raumbezogene Funktionsausschlussliste rechtsgültig vereinbart wurde.

Zur Abnahme einer Lüftungsanlage ist eine bestandene Ersthygieneerstinspektion gemäß VDI 6022 vorzulegen. Bereits in den Planungsphasen sind die in der Vorschrift geforderten Vorleistungen in den Planungsleistungen zu berücksichtigen, die den Erfolg der Ersthygieneerstinspektion begründen.

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Kapitel 2: Heizungsanlagen – HZG Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

2. Heizungsanlagen

2.1 Ausführung von Heizanlagen und zentralen Warmwassererzeugungsanlagen

• Heizanlagen und zentrale Warmwassererzeugungsanlagen sind so zu planen, dass ein automatischer und fernüberwachter Betrieb möglich ist. Die wichtigsten Betriebszustände, Betriebsparameter und Verbrauchswerte sind über die Gebäudeleittechnik zu überwachen, zu regeln oder zu steuern.

• In technischen Betriebsräumen der Heizungsanlage (Heizzentralen) sind Trinkwasserzapfstellen und Abwassereinläufe vorzusehen.

• Die Erdung und der Potentialausgleich der Heizungsanlage sind in einem separaten Plan darzustellen.

• Heizungsanlagen sind hydraulisch einzuregulieren. Der hydraulische Abgleich nach DIN 18380 ist mit einem Messprotokollausdruck aus dem Messcomputer (z.B. Messcomputer CBI von TA HYDRONICS) zu belegen. Dieser soll folgende Angaben enthalten:

  • Datum, Objekt, Bearbeiter
  • Strangbezeichnung, DN, Einstellposition, tatsächlicher Druckverlust über das Ventil, Solldurchfluss, Istdurchfluss bei Nennlastbetrieb Die gewählte Methode muss sicherstellen, dass bei geringstmöglichen Druckverlusten in den Strangregulierventilen die berechneten Nenndurchflussmengen im Vollastbetrieb erreicht werden. Bei Differenzdruckreglern ist darüber hinaus der am ungünstigsten Strang anliegende Pumpendruck nach endgültiger Einstellung der Pumpe zu dokumentieren.

• Die Berechnung der Heizlast von Gebäuden und Teilen davon hat nach DIN EN 12831 zu erfolgen. In die Berechnung sind alle Räume einzubeziehen. Die dem Auftraggeber zu übergebende Dokumentation zur Berechnung hat in allen Teilen der obigen bzw. gültigen DIN zu entsprechen. Neben einer Baubeschreibung der raumbildenden Teile des Gebäudes sind Lagepläne beizufügen mit Angabe aller in die Rechnung eingegangenen rechnungsspezifischen Einflüsse auf die Gebäudekenngrößen und der physikalischen Eigenschaften der verwendeten Baustoffe bzw. der Dichtheit. Die Ebenengrundrisse, Schnitte und Ansichten mit den entsprechenden Eintragungen sind mindestens im Maßstab 1:100 auszuführen. Die Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind Teil der Dokumentation der Berechnung der Heizlast und enthalten alle Maße, Angaben und Darstellungen in der Art, wie sie in die Rechnung eingegangen sind. Angaben, die nicht zur Rechnung gehören, dürfen nicht enthalten sein. Die Ermittlung aller verwendeten Wärmedurchgangskoeffizienten und der außenflächenbezogenen Speichermasse ist analog der Norm beizufügen.

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Kapitel 2: Heizungsanlagen – HZG Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

Für baupysikalische Werte, die aus anderen Planungsteilen bzw. Dokumentationen entnommen wurden, ist der Quellennachweis zu führen.

• Alle Regelventile sollen über die Möglichkeit einer Stellungsmeldung verfügen. Die Stellungsmeldung ist mit auf die GLT aufzuschalten.

• Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

2.2 Heißwasseranlagen

Die Heißwasserversorgung der Flughafen Dresden GmbH erfolgt durch einen externen Versorger (DREWAG). Es sind die Vorschriften und Materialeinsatzrichtlinien des Wärmeversorgers (z. B. „Technische Anschlussbedingungen“, Projektierungsrichtlinie) anzuwenden, damit dieses Netz in allen Abschnitten dem gleichen Sicherheitsstandard genügt.

Mit Heißwasser betriebene Anlagen und Rohrleitungen sind wie folgt auszulegen:

• Berechnungsdruck p 19 bar ecalc • max. Arbeitsdruck p 16 bar eAmax • Berechnungstemperatur 125°C calc • höchste Arbeitstemperatur im Vorlauf 125°C AmaxV • tiefste Arbeitstemperatur im Vorlauf 90°C AminV • Berechnungstemperatur für die Heizfläche des Wärmetauschers 125°C calcW • höchste Arbeitstemperatur im Rücklauf (durch den Abnehmer zu gewährleisten)

  • bei indirektem Anschluss ≤60°C AmaxR
  • bei direktem Anschluss ≤90°C AmaxR • min. Differenzdruck für den Anschluss nach der Übergabestelle DREWAG 0,8 bar mind. • Differenzdruck für die Auslegung der Kraftreserve für Stellantriebe 6 bar

Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 3: Kälteanlagen - KLT Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

3. Kälteanlagen

 Kälteanlagen sind so zu planen, dass ein automatischer und fernüberwachter Betrieb möglich ist. Kleinkälteanlagen sind direkt oder über potentialfreie Kontakte zur Meldung der Betriebszustände auf die GLT aufzuschalten.

 Für Kältemaschinen über 100 kW Kälteleistung ist eine Primärmessung der momentanen Kälteleistung jeder Einzelmaschine zu installieren.

 Der Kältekreislauf ist hydraulisch einzuregulieren. Der hydraulische Abgleich ist analog dem Abgleich der Heizungsanlage mit einem Messprotokollausdruck aus dem Messcomputer zu belegen (z. B. Messcomputer CBI von TA HYDRONICS). Dieser soll folgende Angaben enthalten:

  • Datum, Objekt, Bearbeiter
  • Strangbezeichnung, DN, Einstellposition, tatsächlicher Druckverlust über das Ventil, Solldurchfluss, Istdurchfluss bei Nennlastbetrieb

 In den Kälte-, Entfeuchtungs- und sonstigen Anlagen, in denen Kältemittel zum Einsatz kommen, dürfen nur FCKW-freie Kältemittel eingesetzt werden. Kältemittel, die dieser Spezifikation nicht voll entsprechen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Flughafen Dresden GmbH.

 Für Kältemittel und Betriebsstoffe sind Sicherheitsdatenblätter als Anlage zur Bedienungsanleitung mitzuliefern.

 Steuerungen sind in allen Komponenten zu dokumentieren und zu beschreiben. Bei SPS-Steuerungen ist das Steuerprogramm in Daten und ausgedruckt zu übergeben. Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären. Bei SPS- Steuerungen sind Produkte der S7-Reihe von Siemens bevorzugt einzusetzen.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 4: Sanitär- und Wasseranlagen - SAN Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

4. Sanitär- und Wasseranlagen

4.0 Schaltschränke

• Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

4.1 Nichttrinkwassernutzung

 Bei allen Neubauten und Sanierungen ist der Einsatz von Nichttrinkwasser (Regenwasser, Betriebsbrunnenwasser, Drainagewasser usw.) für Anwendungen, die keine Trinkwasserqualität zwingend erfordern, zur Ablösung von Trinkwasser in der Planung im Rahmen der Variantenuntersuchung zu betrachten.

 Das Nichttrinkwasser ist so zu gewinnen oder zusätzlich aufzubereiten, dass es klar und geruchlos dem Abnehmer zur Verfügung gestellt werden kann. Die Wasseranalysewerte müssen für die Anwendung geeignet sein.

 Das im Sanitärbereich zur Toilettenspülung eingesetzte Nichttrinkwasser ist durch geeignete Verfahren zusätzlich so zu behandeln, dass es im Moment des Verbrauches die bakteriologischen Anforderungen für Trinkwasser erfüllt.

4.2 Wasserbetriebsdruck

Alle Teile von Trinkwasser-, Kühlwasser-, Feuerlösch-, Brauchwasser- und sonstigen Druckwasseranlagen müssen aus Gründen der Festigkeit für einen zulässigen Betriebsüberdruck von 10 bar bemessen sein, sofern nicht höhere zulässige Betriebsüberdrücke zu berücksichtigen sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese Anlagen im Inselbetrieb betrieben werden oder fest mit dem öffentlichen Wassernetz verbunden sind. Für Trinkwassererwärmer gilt die DIN 1988 Teil 2.

4.3 Legionellenschutz

Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen sind hinsichtlich der Minderung des Legionellenwachstums nach den Vorschriften des DVGW-Regelwerkes zu planen. Der Stand der Technik zur Minderung des Legionellenwachstums ist einzuhalten.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 5: Gepäckanlage - GFA Seite 1 von 3 Stand: 01.01.2023

5. Gepäckförderanlage

 Die Steuerung der gesamten Gepäckförderanlage erfolgt über eine Anlagenvisualisierung im Leitstand und/oder abgesetzte Visualisierungs-Clients über Netzwerk.

 Zusätzliche Kontroll-Bildschirme im Leitstand und/oder den Schaltschränken bzw. an den Clients dienen der Visualisierung wichtiger Teilbereiche der Anlage. Diese sind anlagenbezogen festzulegen.

 Alle für die Überwachung und Bedienung der Gepäckförderanlage relevanten Zustände werden an die Visualisierung, die Kontrollbildschirme und/oder die GLT weitergeleitet und in aktiven graphischen Schaltbildern auf den jeweiligen Displays bzw. Monitoren angezeigt.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

 Steuerungen und Schaltschrankinhalte sind in allen Komponenten zu dokumentieren und für den Auftraggeber nachvollziehbar zu beschreiben.

 Bei SPS-Steuerungen ist das Steuerprogramm in Daten und ausgedruckt zu übergeben. Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären. Das Steuerprogramm selbst ist strukturiert in FUP oder KOP zu erstellen. Die Elektro- und MSR- Schaltpläne der Anlage sind im CAD-System E-Plan zu erstellen und in Daten zusätzlich auch als PDF in schwarz/weiß zu übergeben.

 Bei SPS- Steuerungen sind Produkte der Firma Siemens in der aktuellen Produktreihe mit Busverkabelung aller Aktoren und Sensoren einzusetzen.

 Steuerungen sind so aufzuteilen, dass alle unabhängig voneinander arbeitsfähigen Förderstrecken separate Steuerungen in Hard- und Software erhalten, die miteinander kommunizieren aber auch autark im Automatik- bzw. im Semiautomatikbetrieb arbeiten können.

 Der interne Arbeitsspeicher der Zentraleinheiten der SPS-Steuerungen ist entsprechend der Programmgröße auszulegen und hat das Gesamtprogramm einschließlich aller Kommentare u. ä. Zusätze aufzunehmen. Im Schacht für zusätzliche Speicherkarten soll die Flash-EPROM-Karte mit einer Programmkopie der jeweiligen CPU stecken. Beide Speicher sind mit einer 150%igen Reserve auszustatten.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 5: Gepäckanlage - GFA Seite 2 von 3 Stand: 01.01.2023

 Es ist ein Interface zur Aufschaltung der wichtigsten Betriebsmeldungen (z.B. „Ein“, „Stopp“, „(Sammel-)Störung“, „Not-Aus“, „Zu“) auf die Gebäudeleittechnik bereitzustellen. Die genannten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Entscheidung, welche Meldungen auf die GLT zu übertragen sind, trifft der Auftraggeber. Diesem sind dazu alle verfügbaren und generierbare Meldungen in Listenform vorzulegen.

 Fördergurte sind in schwerentflammbarer Ausführung nach DIN EN 20340 bzw. ISO 340 einzusetzen. Darüber hinaus wird ein antistatisches Verhalten und ein geräuscharmer Lauf vorausgesetzt.

 Zur Reduzierung der Einzugsgefahr sind Fördergurte mit Antirutschoberflächen nur dort einzusetzen, wo dies für den sicheren Transport der Gepäckstücke unbedingt erforderlich ist (Fördererneigung etc.).

 Alle Seitenführungen der Förderstrecken sind so zu gestalten, dass ein Hängen bleiben von Gepäckstücken durch Schnallen, Ringe, Bänder o. ä. Gepäck- Applikationen ausgeschlossen ist.

 Alle Übergabestellen von einem Förderer zum nächsten sind so zu gestalten, dass ein Hängen bleiben von Gepäckstücken durch Schnallen, Ringe, Bänder o. ä. Gepäck-Applikationen ausgeschlossen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Übergabestelle geradlinig oder winklig verläuft.

 Fördererantriebe sind mit Sanftanlaufgeräten auszustatten. Dies gilt insbesondere dann, wenn wegen der Fördererlänge bei voller Beladung und Start-Stopp-Betrieb der Motorschutz ansprechen kann.

 Alle Förderstrecken sind mit Bremsmotoren auszurüsten.

 Steigende und fallende Förderstrecken (Neigung >3°) sind zusätzlich mit mechanischen Rücklaufsperren auszurüsten, wenn die Bremsen der Motoren, auch an deren Verschleißgrenze, keinen sicheren Stopp des Förderers bei maximal möglicher Beladung sichern können.

 Alle Antriebe sind mit einer thermischen Überwachung der Motorwicklungen und ggf. auch des Getriebeöls zu versehen.

 Alle Antriebe und Bremsen sind vor Ort ein- und ausschaltbar auszuführen. Ein PN- Schalter dient als Hauptschalter zum Antrieb. Eine Kombination aus Schlüsselschalter und Taster übernimmt die Umschaltung zwischen Automatik- und Hand-vor-Ort-Betrieb bzw. die Tastung des Antriebs vor Ort zu Testzwecken.

 Motoren mit intermittierendem Betrieb (vorrangig Einschleuse-, Takt-, Label- und Aufgabebänder) sind für S4-Betrieb mit mindestens 500 Einschaltungen je Stunde auszulegen.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 5: Gepäckanlage - GFA Seite 3 von 3 Stand: 01.01.2023

 Riemen und Kettenantriebe dürfen nur mit Zustimmung der Flughafen Dresden GmbH verwendet werden, wenn bauliche Gründe es zwingend erfordern. In diesen Fällen sind Nachspannmöglichkeiten vorzusehen. Es dürfen nur vorgereckte Ketten verwendet werden.

 Zur Verringerung von Zugerscheinungen sind technologisch bedingte Wand- und Deckendurchführungen von Gurtbandförderern mit 2lagigen Streifenvorhängen aus überlappenden Streifen zu schließen. Sofern baulich möglich, sind jeweils zwei Streifenvorhänge (Material der Streifen Klasse B1 16951 bzw. schwer entflammbar nach DIN EN 20340 bzw. ISO 340) an den Öffnungen so anzuordnen, dass sich zwischen beiden Vorhängen ein ausreichender Luftraum zur Luftberuhigung bildet.

 Zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen ist der Abstand der doppelten Streifenvorhänge der Förderstrecke auf ca. 1 m zu setzen. Damit soll neben der Zugluftbegrenzung auch der Blick in dahinterliegende Räumlichkeiten verhindert werden.

 Feuerschutzabschlüsse und Tore der Gepäckförderanlage, die auf der Grenze zum Luftsicherheitsbereich liegen, sind mit einer Sicherheitsverriegelung gegen manuelles Öffnen auszustatten. Die Meldung des Schließzustandes ist auf ein System der Sicherheitszentrale aufzuschalten.

 Nachweis der Schutzmaßnahme siehe Punkt 14.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 6: Aufzüge - AUF Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

6. Aufzüge

 Errichtung unter Einhaltung aller aktuell geltenden Vorschriften nach dem Stand der Technik. Dazu gehört auch die Einhaltung aller Vorgaben aus der Baumusterprüfbescheinigung zum jeweiligen Produkt, wie z.B. zu Umgebungsbedingungen etc. Ggf. sind dazu entsprechende Maßnahmen am Einbauort vorzunehmen.

 Steuerungen und Schaltschrankinhalte sind in allen Komponenten zu dokumentieren und zu beschreiben. Dafür ist ein Schaltschrank-Layout zu erstellen, zu übergeben, und darauf Bezug zu nehmen.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

 Bei Einsatz von SPS-Steuerungen sind Produkte der Firma Siemens einzusetzen und das Steuerprogramm in Daten und ausgedruckt zu übergeben. Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären. Das Steuerungsprogramm selbst ist strukturiert in FUP oder KOP zu erstellen.

 Potentialfreie Kontakte sind für die Meldungen „Ein”, „Leckage“, „Notruf“, „Brand-Aus“ und „Sammelstörung” vorzusehen.

 Die Steuerung ist so aufzubauen, dass sie im Brandfall durch Raucheinwirkung nicht blockiert wird und verrauchte Stationen nicht angefahren werden können. Dazu sind entsprechende Eingänge an der Steuerung vorzuhalten, um eine extern zugeführte Signalisation der anzufahrenden Etage im Brandfall mit höchster Priorität zu verarbeiten, ausschließlich anzufahren und dort mit geöffneten Türen stehenzubleiben.

 Der Fahrkorb ist mit einer vandalensicheren Notrufeinrichtung auszurüsten. Beim Betätigen der Notrufeinrichtung wird eine ständig besetzte Stelle automatisch angerufen. Die Notrufeinrichtung hat keine eigene Wählfunktion, ist aber anwählbar. Das Anwählen muss durch die ständig besetzte Stelle und/oder durch eine weitere Sprechstelle im Maschinenraum des Aufzugs möglich sein.

 Im Maschinenraum ist ein Amtstelefon zur Unterstützung der Personenbefreiung zu installieren.

 Eine Personenbefreiung durch eingewiesenes Fachpersonal vom Flughafen muss möglich sein.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 6: Aufzüge - AUF Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

 Es ist ein Interface zur Aufschaltung der wichtigsten Betriebsmeldungen wie „Ein“, „Sammelstörung“ und „Not-Aus“ auf die Gebäudeleittechnik bereitzustellen. Die genannten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Entscheidung, welche Meldungen auf die GLT zu übertragen sind, trifft der Auftraggeber. Diesem sind dazu alle verfügbaren Meldungen in Listenform vorzulegen.

 Aufzugsanlagen, die von einer Fachfirma aber nicht vom Hersteller vor Ort errichtet werden, sind nach Fertigstellung vom Hersteller auf fachgerechte Errichtung prüfen und protokollarisch bestätigen zu lassen.

 Nachweis der Schutzmaßnahme siehe Punkt 14.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 7: Sprinkleranlagen - SPR Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

7. Sprinkleranlagen

 Die Sprinkleranlage ist unberührt weiterer anzuwendender Vorschriften und Normen nach den ”Richtlinien für Sprinkleranlagen” des Verbandes der Sachversicherer e.V. Köln” (VdS) zu errichten und abzunehmen, wobei die VdS- Abnahme zum Errichtungsumfang zugehörig ist.

 Steuerungen und Schaltschrankinhalte sind in allen Komponenten zu dokumentieren und zu beschreiben. Bei SPS-Steuerungen ist das Steuerprogramm in Daten und ausgedruckt zu übergeben. Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären. Der Elektro- und MSR-Schaltplan der Anlage ist als Papierplanausdruck und in Daten im CAD-System E-Plan mitzuliefern. Bei SPS-Steuerungen sind Produkte der Firma Siemens (z.B. SPS S7) einzusetzen.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

 Die Sprinkleranlage ist netzersatzversorgt. Die Sicherheit der Steuerung ist durch eine USV zu gewährleisten.

 Der Korrosionsschutz (Untergrundbehandlung, Anstrichsysteme, Anstrichstärken) sind vorzugeben. Ungeschützter Baustahl darf nicht eingesetzt werden. Die verwendeten Materialien und der innere und äußere Korrosionsschutz sind örtlich genau anzugeben. Ungeschützte Materialien dürfen nur an Stellen verwendet werden, die mit Sicherheit keiner Korrosionbelastung unterliegen oder durch Kontaktstoffe korrosiv gefährdet sind.

 Die Sprinklergruppen sind mit je zwei Absperrschiebern auszurüsten, um ein Entleeren der Gruppe bei den periodischen Wartungen zu vermeiden.

 Das Auslösen der Sprinkleranlage ist an eine ständig besetzte Stelle zu melden. Diese Meldung erfolgt im Allgemeinen über die Brandmeldeanlage. Einzelmeldungen über den Betriebszustand sind auf die GLT aufzuschalten, wichtige Meldungen als Alarme zu generieren.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 8: Gaslöschanlagen Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

8. Gaslöschanlagen

 Gaslöschanlagen sind unberührt weiterer anzuwendender Vorschriften und Normen nach den Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer e.V. Köln (VdS) zu planen, zu errichten und abzunehmen, wobei die VdS-Abnahme zum Errichtungsumfang zugehörig ist.

 Das Auslösen der Gaslöschanlage ist an eine ständig besetzte Stelle zu melden. Diese Meldung erfolgt im Allgemeinen über die Brandmeldeanlage. Einzelmeldungen über den Betriebszustand sind auf die GLT aufzuschalten, wichtige Meldungen als Alarme zu generieren.

 Bei der Planung und Inbetriebnahme von Gaslöschanlagen ist die vom Löschgas ausgehende Gefährdung für Menschen und Sachwerte zu bewerten und in Arbeitsrichtlinien umzusetzen, die auch die Entsorgung des Löschgases aus den gefluteten Räumen beinhalten soll.

 Gaswarnanlagen sind zum Personenschutz vorzusehen.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 9: Gebäudeleittechnik - GLT Seite 1 von 4 Stand: 01.01.2023

9. Gebäudeleittechnik

 Bei Anlagenerweiterungsbauten ist das in diesem Bereich vorhandene Gebäudeleitsystem mit Hard-/Software- Komponenten des gleichen Systems oder 100% dazu kompatiblen Hard-/Software-Komponenten zu verwenden. Die Adressierungen haben entsprechend der dargestellten „Systemadressierung der Gebäudeleittechnik“ in der gleichen Weise wie im vorhandenen System zu erfolgen. Der Programmaufbau hat in Umfang und Funktionalität mindestens dem zu erweiternden System zu entsprechen. Überwiegend wird das System METASYS von JohnsonControls verwendet.

 Die Erfassung, Anzeige und Rückmeldung der Ist-Zustände aller Feldgeräte (z.B. Stellungsrückmeldung von Ventile, Pumpen usw.) ist vorzusehen.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 9: Gebäudeleittechnik - GLT Seite 2 von 4 Stand: 01.01.2023

9.1 Systemadressierung

N E TZ W E R K 8 Stellen

G R U P P E 1 8 Stellen

G R U PP E 2 8 Stellen

A N L A G E 8 Stellen

D A T E N P U N K T 8 Stellen

Datenpunktadresse

Anlagenadresse

Gruppenname 2 (opt.)

Gruppenname 1 (opt.)

Netzwerkname

Beispiel für die Systemadressierung:

FH D Name der Liegenschaft

F D T 114.01 Gebäude

L ü f t u n g Gewerk

R L T 2 1 3 Anlage L83

Außenluftklappe 01Y401

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 9: Gebäudeleittechnik - GLT Seite 3 von 4 Stand: 01.01.2023

9.1.1. Anlagenadressierung

Die Adressierung der Datenpunkte wird von JCI vorgegeben und entspricht den bei der Projektierung vergebenen Bezeichnungen für Betriebsmittel. Grundlage dafür ist DIN 40719 Blatt 2.

Die Adressierung der FDT (114.01) -Anlagen ist spezifisch folgendermaßen aufgebaut:

1 2 3 4 5 6


Gewerkenummer

Anlagennummer

Mnemonische Kürzel Spezifikation Flughafen Dresden

AUF = Aufzug BAT = Batterie BEL = Beleuchtung DEA = Druckerhöhung DLA = Druckluftanlagen DOS = Dosieranlage ELT = Elektro MSR-ISP-Meldungen UVA = Elektrounterverteiler EEE = Trafos HZG = Heizung KLT = Kälte RLT = Klima/Lüftung SAN = Sanitäranlagen RWA = Rauch-Wärme-Abzugsanlagen FTR = Fahrtreppen TOR = Toranlage ADS = Andocksysteme FGB = Fluggastbrücken GFA = Gepäckfördertechnik SPR = Sprinkleranlagen

Stelle 4, 5 und 6: Anlagennummer

Die Anlagennummerierung erfolgt von 001...999, bezogen auf Bereiche und Gewerke.

Bei gleichartig aufgebauten Anlagen in verschiedenen Bauteilen erhalten die Anlagen in beiden Bauteilen dieselbe Anlagennummer, so dass die unterschiedliche Kennung über die Bereichsnummer erfolgt. Bei der Festlegung der Anlagennummer ist darauf zu achten, dass sinnvolle Funktionsgruppen unter einer Anlagennummer geführt werden.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 9: Gebäudeleittechnik - GLT Seite 4 von 4 Stand: 01.01.2023

Beispiel: RLT213 = Klimaanlage 82 in Ebene 02 bestehend aus: Zulüfter, Ablüfter, VE, Temperaturfühler usw.

9.1.2. Datenpunktadressierung

Ziffer 1, 2: Nummerierung artgleicher Informationspunkte innerhalb einer Anlage z. B. 01 B 106 - Raumtemperatur 1 02 B 106 - Raumtemperatur 2 : 10 B 106 - Raumtemperatur 10

Ziffer 3 : Betriebsmittelkennzeichnung gem. DIN 40719 B = Umsetzer von nichtelektrischen auf elektrische Größen (z. B. Fühler) M = Motoren P = Prüfeinrichtungen (z. B. Uhren) S = Schalter U = Umsetzer (z. B. Frequenzwandler) Y = elektrisch betätigte mechanische Einrichtungen (z. B. Ventile, Klappen)

Ziffern 4, 5 und 6: Spez.-Nr. des einzelnen Informationspunktes

Die Ziffern 4, 5 und 6 bezeichnen den Informationspunkt innerhalb einer Anlage und stellen damit die Endadresse dar. Die Endadressen sind den einzelnen Aggregaten oder Meldungen zugeordnet und in allen Anlagen identisch. So wird z. B. der Zuluftventilator in jeder Anlage mit derselben Endadresse "502" bezeichnet. Die endgültige Festlegung der Endadressen erfolgt durch den Lieferanten der GLT/DDC - Anlagen, der JCI - Standard ist nachfolgend aufgeführt.

Ziffer 7: Funktionsklasse A = Alarm B = Betriebszustandsmeldung D = Schaltbefehl F = Feuerschutzklappen M = Messung P = Parameter (z. B. Sollwert) S = Stellsignal W = Wartung Z = Zähler

Ziffer 8: Nummerierung artgleicher Funktionsklassen eines Gerätes z. B. D1 - Schaltbefehl Stufe 1 D2 - Schaltbefehl Stufe 2

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Kapitel 10: Elektromechanische Tore - TOR Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

10. Elektromechanische Tore

 Steuerungen und Schaltschrankinhalte sind in allen Komponenten zu dokumentieren und zu beschreiben. Dafür ist ein Schaltschrank-Layout zu erstellen, zu übergeben, und darauf Bezug zu nehmen.

 Bei SPS-Steuerungen sind bevorzugt Produkte der Firma Siemens Produktlinie S7 einzusetzen. Das Steuerungsprogramm selbst ist strukturiert in FUP oder KOP zu erstellen

 Bei SPS-Steuerungen ist das Steuerprogramm in Daten und ausgedruckt zu übergeben. Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären.

 Torsteuerungen sollen Funktionsgruppen enthalten, die die Fehlererkennung und deren Anzeige in Klartext ermöglichen.

 Bei Fertigstellung der Toranlagen ist nachzuweisen, dass die Errichtung und die Erstprüfung nach allen zum Auftragszeitpunkt gültigen Vorschriften und Normen durchgeführt wurde (z.B. EG-Maschinenrichtlinie, EG-Konformitätserklärung, DIN EN Normen, Schutzmaßnahme- und Potenzialausgleich-Prüfung). Die Prüfungen sind zu protokollieren und die Protokolle im Original einschließlich eines Prüfbuches entsprechend aktueller Vorschriften zu übergeben.

 Tore sind gegen Anfahrbelastungen durch geeignete Vorkehrungen (Poller, Leitschienen) zu schützen.

 Es ist ein Interface zur Aufschaltung der wichtigsten Betriebsmeldungen (z.B. „Ein“, „Stopp“, „Störung“, „Not-Aus“, „Zu“) auf die Gebäudeleittechnik bereitzustellen. Die genannten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Entscheidung, welche Meldungen auf die GLT zu übertragen sind, trifft der Auftraggeber. Diesem sind dazu alle verfügbaren Meldungen in Listenform vorzulegen.

 Tore sind für den Notbetrieb mit mechanischen Vorrichtungen (z.B. Haspelketten) auszustatten, die vom sicheren Standort auf dem Fußboden ohne Hilfsmittel erreichbar und bedienbar sind. Mit diesen mechanischen Vorrichtungen muss das Öffnen der Tore bis zur vertraglich vereinbarten zu gewährleisteten Höhe/Breite geöffnet werden können. Das sichere Verschließen der Tore aus der vertraglich vereinbarten Höhe/Breite als auch einer geringeren Öffnungshöhe/-breite muss im Notfall unter Zuhilfenahme der mechanischen Vorrichtungen möglich sein.

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Kapitel 10: Elektromechanische Tore - TOR Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

 Tore sind für den Betrieb bei Windgeschwindigkeiten bzw. Windrichtung von min. 80 km/h und 90 Grad zum Torblatt auszulegen. Die Belastbarkeit ist schriftlich nachzuweisen. Falls erforderlich sind an den Toren im Bedienerbereich Hinweise anzubringen, die das Öffnen der Tore ab einer bestimmten Windgeschwindigkeit untersagen. Gegebenenfalls sind Windmesser zu installieren, deren Anzeigen direkt neben der Torbedienstelle montiert werden.

 Nachweis der Schutzmaßnahme siehe Punkt 14.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

 Tore als Abschluss in Gebäuden/ Hallen sind durch geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrags von äußeren Witterungseinflüssen auszurüsten.

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Kapitel 11: Fahrtreppen - FTR Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

11. Fahrtreppen

 Steuerungen und Schaltschrankinhalte sind in allen Komponenten zu dokumentieren und zu beschreiben. Dafür ist ein Schaltschrank-Layout zu erstellen, zu übergeben, und darauf Bezug zu nehmen.

 Bei SPS-Steuerungen ist das Steuerprogramm in Daten und ausgedruckt zu übergeben. Die Datenübergabe ist mit der Fachgruppe bzw. der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abzuklären. Bei SPS-Steuerungen sind bevorzugt Produkte der Firma Siemens einzusetzen. Das Steuerungsprogramm selbst ist strukturiert in FUP oder KOP zu erstellen.

 Fahrtreppen-Steuerungen sollen Funktionsgruppen enthalten, die die Fehlererkennung und die Fehler in Klartext anzeigen.

 Es ist ein Interface zur Aufschaltung der wichtigsten Betriebsmeldungen (z.B. „Ein“, „Stopp“, „Störung“, „Not-Aus“, „Zu“) auf die Gebäudeleittechnik bereitzustellen. Die genannten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Entscheidung, welche Meldungen auf die GLT zu übertragen sind, trifft der Auftraggeber. Diesem sind dazu alle verfügbaren Meldungen in Listenform vorzulegen.

 Nachweis der Schutzmaßnahme siehe Punkt 14.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 12: Messtechnik Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

12. Messtechnik

 Für alle Messgeräte ist in der Planung die erforderliche Genauigkeit vorzugeben und in der Planung und Ausführung nachzuweisen. Die Fehlerfortpflanzung ist zu berücksichtigen.

 Füllstände von Brunnen und Behältern sind mit Geräten, die nach dem Ultraschallmessprinzip arbeiten, zu messen.

 Zähler sind so anzuordnen, dass ein ergonomisches Ablesen und Wechseln ohne zusätzlichen Aufwand möglich ist. Für das einfache Wechseln von Zählern für flüssige und gasförmige Medien sind Verschraubungen und Ventile vorzusehen.

 Zähler, die der Verbrauchserfassung und Weiterberechnung dienen, sind mit allen zugehörigen Komponenten so auszuführen, dass sie rechtlich anerkannte und beständige Messergebnisse liefern.

 Schaltschränke, Steuerungsanlagen u.ä. müssen von einem sicheren Standort des Fußbodens erreichbar sein. Einzige Ausnahme dürfen nur die in Anlagenteilen integrierten Steuerungseinheiten sein wie z.B. FU an Pumpenmotoren o.ä.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel13: Druckbehälter Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

13. Druckbehälter

Druckbehälter sind so auszuführen und einzubauen, dass eine innere Prüfung entsprechend BetrSichV ohne Mehraufwand möglich ist. Der Druckbehälter ist mit Maßangaben, Werkstoffnachweisen, Herstellungszertifikaten und mit bestätigter Angabe der Vorschrift, nach der er hergestellt wurde, zu dokumentieren. Zu jedem Druckbehälter ist ein Prüfbuch auszufertigen, dass die Herstellungszertifikate, Herstellungsprüfungen, Zeichnungen und alle sonstigen geforderten Prüfungen und Nachweise nach BetrSichV enthält, die erforderlich sind den Druckbehälter vorschriften- und gesetzeskonform betreiben zu können.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 14: Potentialausgleich Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

14. Potentialausgleich

Alle Anlagen und selbständige Anlagenteile wie Tore, Pumpen, Rohrleitungen, Klimakanäle, Schaltschränke usw. sind an den Gebäudepotentialausgleich anzuschließen. Die leitenden Verbindungen innerhalb von Anlagen, Kanal- und Rohrsystemen sind nach den geltenden VDE-Vorschriften zu bemessen und herzustellen. Bei der Abnahme sind die Messprotokolle als Nachweis zu übergeben. Dabei ist auf vollständige und separate Nachweisführung für alle relevanten Anlagenteile zu achten.

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Werksnorm 21: Technische Richtlinien für Anlagen HZG/KLT/RLT/SAN/GFA/AUF/SPR/TOR/ FTR/GLT

Kapitel 15: Dokumentation Seite 1 von 1 Stand: 01.01.2023

15. Dokumentation

Für alle Betriebsstoffe sind aktuelle Sicherheitsdatenblätter als Anlage zur Bedienungsanleitung mitzuliefern.

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HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Leitungsanlagen Richtlinie

Handbuch Werksnorm 22

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 22: Leitungsanlagen Richtlinie

Seite 1 von 2 Stand: 01.01.2023

Leitungsanlagen Richtlinie (LAR)

Beim Neuerrichten von Anlagen aus Leitungen in Gebäuden auf vorhandenen und neugeschaffenen Trassen bzw. Trassensystemen sind zwingend die Forderungen der Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR), in der aktuellen Fassung einzuhalten. Hier ist im Speziellen darauf zu achten, dass sämtliche Durchführungen durch raumabschließende Bauteile zu verschließen sind. Basis für die Ausführung von Schotts nach LAR/Muster-LAR sind die für das Gebäude geltenden Brandschutz-/Feuerwehrpläne. Durchführungen (incl. Kabelkanäle) innerhalb eines Brandabschnittes sind rauchdicht ohne spezielle Anforderungen zu verschließen. Der ordnungsgemäße Verschluss aller Wanddurchlässe ist mit Fotos zu dokumentieren. Die Fotos, sind im Bild- und Dateiformat mit der Dokumentation zu übergeben. Leitungsanlagen sind Leitungen, insbesondere aus elektrischen Leitungen oder Rohrleitungen, sowie aus den zugehörigen Armaturen, Hausanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen, Steuer- Regel- und Sicherungseinrichtungen, Netzgeräten, Verteilern und Dämmstoffen für die Leitungen. Zu den Leitungen gehören deren Befestigungen und Beschichtungen. Lichtwellen- Kabel und elektrische Kabel gelten als elektrische Leitungen.

Inhalt der LAR:

1 Geltungsbereich

2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten 2.3 Medien

3 Leitungsanlagen in Rettungswegen 3.1 Grundlegende Anforderungen 3.2 Elektrische Leitungsanlagen 3.3 Rohrleitungsanlagen für nicht brennbare Medien 3.4 Rohrleitungsanlagen für brennbare oder Brand fördernde Medien 3.5 Installationsschächte und –kanäle, Unterdecken und Unterflurkanäle

4 Führung von Leitungen durch Raum abschließende Bauteile (Wände und Decken). Die Informationen hierzu, sind aus den aktuellen Brandschutzplänen zu entnehmen. 4.1 Grundlegende Anforderungen 4.2 Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch Feuer hemmende Wände 4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen

5 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall 5.1 Grundlegende Anforderungen 5.2 Funktionserhalt 5.3 Dauer des Funktionserhaltes

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Werksnorm 22: Leitungsanlagen Richtlinie

Seite 2 von 2 Stand: 01.01.2023

Bei der Planung und der Verlegung ist stets der Leitungstrassen-Verantwortliche der Flughafen Dresden GmbH einzubeziehen.

Ohne schriftliche Freigabe auf den Planungsunterlagen bzw. Verlege Schema mit Trassenverlauf durch den Leitungsanlage-Verantwortlichen werden die Leistungen nicht abgenommen.

Ohne Freigabe verlegte Leitungen werden auf Kosten des Verursachers zurückgebaut.

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HANDBUCH

TECHNIK UND BAU

Führung der Relevanzliste

Handbuch Werksnorm 23

Das Handbuch einschließlich aller Werksnormen ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des FHD unzulässig und strafbar.

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Werksnorm 23: Führung der Relevanzliste

Seite 1 von 1 Stand: 11.04.2024

Führung der Relevanzliste bei Maßnahmen

Ziel der verbindlichen Führung der Relevanzliste (RL) ist die gesicherte Dokumentation der Prozesse, der Entscheidungsfindungen und der Umsetzung der Maßnahme in den Phasen der

  1. Planung -> Relevanzliste Teil 1
  2. Ausführung -> Stellungnahme BSB inkl. revidierter Stände
  3. Abschluss der Maßnahme vor Ort/Abmeldung -> Relevanzliste Teil 2 inkl. Dokumentation der Entscheidungen
  4. Abschlussdokumentation und Projektende.

Die Relevanzliste ist bei sämtlichen Neubau-/umbaumaßnahmen/ Rückbauten/ Bestandsänderungen in und an Gebäuden zu führen. Bei der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement ist vor Umlauf der Relevanzliste 1 eine vorgangsbegleitende Nummer abzufordern. Durch die Abteilung Standortinformation und Datenmanagement wird die Vorgangsnummer vergeben, der Prozess informativ begleitet und die Relevanzliste im Endzustand abgelegt.

Die Relevanzliste ist durch den Vorhabenverantwortlichen zu führen. Die Auslösung der Relevanzliste findet durch die beauftragende Abteilung statt, z.B. Non Aviation, Aviation oder Technik.

Die Führung der Relevanzliste ist zu Beginn des Vorhabens (gesamtheitlich, inhaltlich, und finanziell grundsätzlich geklärt und vorliegende Aufgabenstellung) mit dem Vorhabenverantwortlichen abzustimmen, z.B. bei externer Maßnahmendurchführung.

Auswirkungen hinsichtlich Brandschutzkonzept/brandschutztechnischer Belange bei Maßnahmen und Nutzungsänderungen sind durch jeden Beteiligten kritisch zu prüfen.

Die Punkte der RL Teil 2 sind erst zu unterschreiben, wenn die entsprechenden Maßnahmen nachweislich durchgeführt und dokumentiert sind.

Das Projekt ist abgeschlossen, wenn die RL Teil 2 fertig gestellt und bei der Abteilung Standortinformation und Datenmanagement abgelegt ist.

Zusätzliche sensible Beispiele zur Führung der Relevanzliste sind:  Anbringen und Verändern des Bestandes an Hilfs- und Rettungsmitteln der Feuerwehr, z.B. Feuerlöscher, Defibrillatoren, Notleitern, Absturzsicherungen  Rückbau fester Einbauten wie Counter, Theken, Trockenbau usw. im öffentlichen Raum, z.B. ehemaliger Raumteiler Gastronomiebereich FDT  Aufstellung/Anbringung von Werbeanlagen (Einbringung von Brandlasten), z.B. Videoleinwände, PKWs, stationäre Werbeflächen

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