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Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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TU

Büroneubau Flughafen Dresden

Funktionale Leistungsbeschreibung

Stand: 25.08.2026

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Büroneubau Flughafen Dresden Funktionale Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 Ausgangsituation und Zielsetzung 5 1.1 Projektanlass 5 1.2 Zielsetzung / Projektziele 5 1.3 Zeitrahmen 6 1.4 Betriebskonzept / Nutzeranforderungen 6 1.5 Leistungsgrenzen des AN 8 1.6 Vorabmaßnahmen Rückbau- und Abbruchleistungen 8

2 Grundstück und grundstücksrechtliche Rahmenbedingungen 9 2.1 Lage des Grundstücks 9 2.2 Bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen 11 2.3 Stellplatzsatzung 12 2.4 Dienstbarkeiten, Baulasten, Rechte Dritter 13 2.5 Kampfmittel 13 2.6 Baumbestand 14 2.7 Baugrund / geotechnische Bedingungen 14 2.8 Grundwasser / Wasserschutz 14 2.9 Altlasten / Bodenverunreinigungen 14

3 Gemäß Anlage 13 Geotechnischer Bericht 14

4 Erschließung und Versorgung 15 4.1 Motorisierter Individualverkehr 15 4.2 Medienerschließung 15 4.2.1 Stromversorgung 15 4.2.2 Fernmeldetechnik 16

5 Organisatorische Rahmenbedingungen 18 5.1 Projektbeteiligte 18 5.2 Besprechungen / Protokollführung 18 5.3 Projektraum / Datenmanagement 19 5.4 Planungsrichtlinien 20 5.5 Plan- und Dateinamen 20 5.6 Datenaustauschformate 20 5.7 Planverteilung 20 5.7.1 Vervielfältigungen 20 5.7.2 Baubestandsdokumentation 21 5.8 Unterlagen für Vermarktung 21 5.9 Unterlagen für Fördermittel / Nachweise 22 5.10 Berichte 22 5.11 Entscheidungsprozesse 22 5.11.1 (Nutzer) Workshops 22 5.11.2 Entscheidungsvorlagen und Änderungsmanagement 23 5.12 Planungskoordination 24 5.13 Terminsteuerung 24 5.14 Kostensteuerung / Kostenstruktur 24 5.15 Bauablauf / Bauorganisation 24 5.16 Gebäudereinigung 25 5.17 Inbetriebnahme und Abnahme 25 5.17.1 Ablaufkonzept Inbetriebnahme und Abnahme 25 5.17.2 Vorbereitung / Durchführung Technische Abnahmen 26 5.17.3 Vorbereitung / Durchführung Behördliche Abnahmen: 26 5.18 Bau- und Bestandsvermessung 28 5.19 Bauschild 28

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6 Planungsanforderungen 29 6.1 Technische und rechtliche Rahmenbedingungen 31 6.1.1 Fachrechtliche Grundlagen 31 6.1.2 Technische Regelwerke 32 6.1.3 Sonstige Regelwerke / Planungsvorgaben 32 6.2 Abstimmungen mit Fachbehörden 32 6.3 Bemusterung / Materialfestlegungen 33 6.4 Sicherheitskonzept / Sicherheitsanforderungen 34 6.5 Nachhaltigkeit und Zertifizierung 37 6.6 Wärmeschutz, Feuchteschutz, Raumlufthygiene 39 6.7 Schallschutz / Akustische Anforderungen 39 6.8 Brandschutz / Feuerwehrpläne 40 6.9 Revisionsfähigkeit und Reinigung 41 6.10 Nutzerseitige Einbauten und Installationen 41

7 Städtebauliche und Architektonische Anforderungen 43 7.1 Städtebauliche Zielsetzung 43 7.2 Architektonische Zielsetzung 43

8 Funktionale Anforderungen des Gebäudes 44

9 Konstruktive Anforderungen 50

10 Qualitative Anforderungen 51 10.1 Bauwerk- Baukonstruktion 51 10.1.1 Baustelleneinrichtung/ -räumung 51 10.1.2 Baugrube 52 10.1.3 Gründung 52 10.1.4 Außenwände 53 10.1.5 Fenster 54 10.1.6 Innenwände 56 10.1.7 Türen 56 10.1.8 Decken 57 10.1.9 Böden 58 10.1.10 Treppen 59 10.1.11 Dächer / Vordächer 60 10.1.11.1 Dachfenster und Dachöffnungen 60 10.2 Baukonstruktive Einbauten 60 10.3 Bauwerk – technische Ausrüstung 62 10.3.1 Allgemeines 62 10.3.2 Nutzung und Verbrauchserfassung 62 10.3.3 Allgemeine Ausführungshinweise 63 10.3.4 Abwasser- und Wasseranlagen 65 10.3.4.1 Abwasseranlagen 65 10.3.4.2 Wasseranlagen 66 10.3.4.3 Allgemeines – Sanitäranlagen 68 10.3.5 Wärmeversorgungsanlagen 72 10.3.5.1 Wärmeerzeugungsanlagen 72 10.3.5.2 Wärmeverteilnetze 74 10.3.5.3 Raumheizflächen 75 10.3.6 Lufttechnische Anlagen 75 10.3.6.1 Büroflächen 79 10.3.6.2 Lüftung des Batterieraumes 79 10.3.6.3 Lüftung der Toilettenräume 79 10.3.6.4 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 80 10.3.6.5 Behaglichkeitskriterien 80

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10.3.6.6 Zentralgeräte 80 10.3.6.7 Lüftungsanforderungen 80 10.3.6.8 Verteilung 80 10.3.7 Elektrotechnische Anlagen 81 10.3.7.1 Weitere Grundlagen 81 10.3.7.2 Starkstromanlagen 84 10.3.7.3 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 86 10.3.7.4 Sicherheitsstromversorgung, Ersatznetzanlagen und Funktionserhalt 87 10.3.7.5 Niederspannungsschaltanlagen 89 10.3.7.6 Unterverteilungen 90 10.3.7.7 Niederspannungsinstallationsanlagen Energieverteilung 91 10.3.7.8 Installationsgeräte 93 10.3.7.9 Brandschutz 96 10.3.7.10 Elektromobilität 96 10.3.7.11 Beleuchtungsanlagen – Allgemeinbeleuchtung 97 10.3.7.12 Beleuchtungsanlagen – Sicherheitsbeleuchtung 99 10.3.7.13 Beleuchtungsanlagen – Befeuerungsanlage 100 10.3.7.14 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 100 10.3.7.15 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen allgemeine Grundlagen 102 10.3.7.16 Förderanlagen 115 10.3.8 Gebäudeautomation 116 10.3.8.1 Systemstruktur 117 10.3.8.2 Managementebene (Leitebene) 117 10.3.8.3 Automatisierungsebene 117 10.3.8.4 Automationsstation 118 10.3.8.5 Schaltschränke 118 10.3.8.6 Feldebene 119 10.3.8.7 Anlagenintegration 119 10.3.8.8 Störmeldeverarbeitung und Visualisierung 120 10.3.8.9 Kommunikation und Schnittstellen 120 10.3.8.10 Installation und Inbetriebnahme 120 10.3.8.11 Wartung und Service 121 10.3.8.12 Dokumentation 121 10.3.8.13 Besondere Anforderungen 121 10.3.8.14 Abgrenzungen 121 10.4 Außenanlagen 121 10.5 Wartung (optionale Leistung) 124

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1 Ausgangsituation und Zielsetzung

1.1 Projektanlass

Der Flughafen Dresden International ist ein zentraler Standortfaktor für die Wirtschaftsregion Dresden. Die Nachfrage nach modernen und flexibel nutzbaren Büro- und Dienstleistungsflächen mit flughafenaffiner Nutzung wächst stetig. Eine konkrete Anfrage eines potenziellen Mieters hat den Bedarf nach einer Erweiterung des bestehenden Büroangebots verdeutlicht. Die vorhandenen Büro- und Verwaltungsflächen am Flughafen decken die aktuellen Anforderungen nicht mehr ausreichend ab.

Besonders die Entwicklung des Flughafens sowie die gestiegenen Ansprüche an die Arbeitswelt – wie flexible Arbeitsplatzkonzepte, moderne technische Ausstattung und repräsentative Standortgestaltung – machen eine Anpassung und Erweiterung der Infrastruktur notwendig.

Die Planung und Realisierung eines neuen Multi-Tenant-Bürogebäudes haben sowohl den spezifischen Anforderungen des Mietinteressenten als auch den städtebaulichen und funktionalen Rahmenbedingungen des Standortes gerecht zu werden.

Grundlage der nachfolgenden Anforderungen sind die im Rahmen der Projektvorbereitung durchgeführten Machbarkeitsbetrachtungen. Diese Machbarkeit gründete auf ein Raumanforderungsprogramm des Ankermieters. Nachstehende Aspekte wurden analysiert und dokumentiert:

Verfügbare Flächenpotenziale am Standort

Erschließungsmöglichkeiten und Schnittstellen

Integration des neuen Gebäudes in die bestehende Flughafeninfrastruktur

Ziel ist es, einen multifunktionalen Standort für Büro- und Dienstleistungsnutzungen weiterzuentwickeln. Die vorhandene Infrastruktur – hohe Erreichbarkeit, städtebauliche Sichtbarkeit und technologische Einbindung – schafft hierfür ideale Voraussetzungen.

1.2 Zielsetzung / Projektziele

Ziel des Projekts ist die Errichtung eines Multi-Tenant-Bürogebäudes, das sowohl den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Mieter als auch den städtebaulichen und funktionalen Rahmenbedingungen des Flughafens entspricht.

Im Rahmen des Projekts sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Das Gebäude soll eine eigenständige Adresse schaffen und gleichzeitig optimal in die bestehende Flughafeninfrastruktur integriert werden. Zwischen dem Neubau und dem Terminalgebäude ist keine bauliche Verbindung vorgesehen.

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Die uneingeschränkte Erschließung des wirtschaftlichen Hinterhofbereichs auf der Landseite des Flughafens muss gewährleistet bleiben.

Die Außenanlagenplanung umfasst die Errichtung einer unmittelbaren, ggf. witterungsgeschützten, Zuwegung, Beschilderung sowie die Anbindung an angrenzende Außenflächen (Wirtschaftshof, Parkplatz). Dabei sind insbesondere die Flugbetriebsflächen im Norden und Westen sowie der Zaun zur Land-Luftgrenze zu berücksichtigen.

Das Gebäude ist als Modulbau im standardisierten Raster zu konzipieren, wobei sowohl funktionale als auch gestalterische Parameter einzuhalten sind.

Eine barrierefreie und effiziente Erschließung ist sicherzustellen.

Das Bürogebäude ist unter Berücksichtigung aktueller technischer Vorgaben oder den anerkannten Regeln der Technik zu planen, um eine nachhaltige Nutzung sowie eine langfristige flexible Weiterentwicklung des Standorts zu ermöglichen.

Das Gebäude soll DGNB- Gold zertifiziert werden.

Die Planung und Umsetzung des Projekts haben sämtliche relevanten rechtlichen, technischen und gestalterischen Anforderungen einzuhalten, um eine langfristig tragfähige und wirtschaftliche Lösung für den Standort sicherzustellen.

1.3 Zeitrahmen

Die mängelfreie Fertigstellung und Übergabe sind bis 30.09.2028 zu erfüllen.

1.4 Betriebskonzept / Nutzeranforderungen

Das Betriebskonzept für das geplante Bürogebäude orientiert sich auch an den spezifischen Anforderungen des zukünftigen Ankermieters und gewährleistet eine effiziente, flexible sowie komfortable Nutzung der Mietflächen. Im Fokus stehen moderne Arbeitsplatzkonzepte, die sowohl Einzel- und Gruppenbüros als auch offene Arbeitsbereiche und Besprechungszonen vorsehen. Ergänzend sind gemeinschaftlich nutzbare Flächen wie Aufenthaltsbereiche, Teeküchen und Konferenzräume integraler Bestandteil des Raumprogramms und fördern die interne Kommunikation sowie die Zusammenarbeit. Mit der Anlage 11 liegen für die 2.-4.Etage bereits Planungen des Ankermieters vor. Diese sind auf die zu erstellenden Grundrissen zu übertragen. Der AN muss sicherstellen, dass die Flächenverfügbarkeit, technische Ausstattung und geplante Nutzung hergestellt und genehmigt werden. Etwaige Abweichungen sind bitte darzustellen bzw. Vorschläge darzustellen. Sollten durch Rasterung Flächen „frei werden/übrig“ sein, sind diese der Nutzung als open-space zuzuschlagen. Im Sinne einer Flächeneffizienz sind Allgemeinflächen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

In dern Etage 1 gehen wir von einer multi-tenant-Nutzung aus.

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Im Erdgeschoss ist ein Nutzungsmix aus Büroflächen, Dienstleistungen sowie Lager-, Technikflächen vorgesehen. Auch eine „multifunktionale“ Fläche neben dem Eingang in der Größe von etwa 30-60m² ist vorzusehen, Stichwort Café/Büroversorgung. Die Fläche soll abgetrennt und in die Flächenaufstellung mit aufgenommen werden.

Die Konferenzbereiche auf den Flächen vom Ankermieter sind ausschließlich durch ihn nutzbar. Die Konferenzbereiche in den anderen Etagen sollen durch die Mieter auf der Etage mit angemietet werden. Es soll demnach keine externe Vermietung stundenweise/tageweise angeboten werden.

Gefordert sind insgesamt mindestens 7.082 m² Mietflächen gemäß den Richtlinien der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif). Die Flächen sind wie folgt auf die fünf Vollgeschosse verteilt:

Erdgeschoss: 1.295 m²

  1. Obergeschoss: 1.488 m²

  2. Obergeschoss: 1.485 m² (Ankermieter)

  3. Obergeschoss: 1.485 m² (Ankermieter)

  4. Obergeschoss: 1.329 m² (Ankermieter)

In der Anlage 17 sind die Anzahl der zu berücksichtigen Mietbereiche pro Etage einschließlich der Zutrittsausstattung definiert. Auszug:

EtageAnzahl Mietbereiche
41
31
21
12
EG4

Der Neubau muss sich an den Flächenangaben je Etage orientieren, kann jedoch (ggf. nach Rastermaßen) nach oben abweichen. Eine Flächenbilanz je Etage, eine Aufstellung nach gif und ein vollständiges Raumbuch sind Leistungsumfang des AN und mit der Angebotsüberarbeitung zu übersenden.

Die Nutzeranforderungen des Ankermieters sind in einem Raumprogramm beschrieben. Besonderer Wert wird auf Akustik und Klimatisierung gelegt. Dennoch muss die Nachnutzung der Fläche für Multi-Tenant-Mieter gewährleistet sein. Da die Anforderungen des Ankermieters sich immer weiterentwickeln, ist mit Abschluss des Mietvertrages ein Änderungsmanagement vereinbart, dass nachträgliche Belange abbilden wird.

Die Nutzeranforderungen umfassen die barrierefreie Erschließung sämtlicher Bereiche sowie eine zeitgemäße technische

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Gebäudeausstattung. Hierzu zählen insbesondere eine moderne IT- Infrastruktur sowie energieeffiziente Heizungs-, Lüftungs- und Klimasysteme. Die Raumstrukturen sind flexibel zu gestalten, um eine Anpassung an zukünftige Entwicklungen und unterschiedliche Nutzungsszenarien zu ermöglichen. Für die Flexibilität zukünftiger Mieter ist ein „Ausstattungsbudget“ je Etage vorzusehen, dass bspw. das Erstellen von weiteren Räumen neben den je Etage angegebenen Mietbereichen umfassen soll (siehe Ziff. 11 Optionen). Für die Etage EG, und 1 sind keine phone Booth vorzusehen aufgrund der Multi- tenant-Struktur, weiterhin ist ausschließlich ein behindertengerechtes WC im EG vorzusehen. Ggf. „frei werdende Flächen“ sind auch für Lager/Logistik auszuweisen, wenn sinnvolle Flächengrößen entstehen.

Wir bitten insbesondere folgende Mengenangaben zu den Phone Rooms, Phone Booth und Phone Booths ADA aus dem Flächenlayout des Ankermieters zu berücksichtigen.

2.Obergeschoss:

•Phone Rooms: 2x

•Phone Booth (für 1-2 Personen): 12x

•Phone Booths ADA (für 2-4 Personen): 2x

3.Obergeschoss:

•Phone Rooms: 2x

•Phone Booth (für 1-2 Personen): 12x

•Phone Booths ADA (für 2-4 Personen): 2x

4.Obergeschoss:

•Phone Rooms: 1x

•Phone Booth (für 1-2 Personen): 2x

•Phone Booths ADA (für 2-4 Personen): 0x

Die Außenanlagen umfassen auch eine neue Wegeführung und sind so zu planen, dass sie Fahrradabstellmöglichkeiten (Ankermieter getrennt von weiteren Mietern) und attraktive Aufenthaltsbereiche umfassen. Eine etwaig notwendige Kompakttrafostation und weitere Entsorgungsflächen sind sichtgeschützt einzubinden.

1.5 Leistungsgrenzen des AN

Die Leistungsgrenze des Vorhabens ist im beigefügten Lageplan (Anlage 01) dargestellt.

1.6 Vorabmaßnahmen Rückbau- und Abbruchleistungen

Der AN trägt die volle Verantwortung für die Planung, Koordination und fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Dabei ist sicherzustellen, dass der Flughafenbetrieb während der Maßnahmen ungestört fortgeführt

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werden kann und die Sicherheit jederzeit gewährleistet ist. Der AN ist verpflichtet, dem AG frühzeitig ein Konzept zur Sicherstellung des ununterbrochenen Medienflusses während der gesamten Bauzeit vorzulegen.

Die Umsetzung des Zauns, nach Vorgabe des AG, muss durch sicherheitsüberprüftes bzw. zuverlässigkeitsüberprüftes Personal erfolgen, das im Besitz eines Flughafenausweises ist. Für die Beantragung und Ausstellung der Flughafenausweise ist ein Vorlauf von maximal drei Monaten zu berücksichtigen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der AN.

Der AN übernimmt, nach Vorgabe des AG, folgende Arbeiten:

die Errichtung der Zaunanlagen gemäß der Anlage 25 (orange markierte Zaunführung),

Abbau und Einlagerung der Lichtmasten (3 Stück),

vollständige Freimachung des Baufeldes, einschließlich aller notwendiger Medienumverlegungen und Neuverlegungen nach den aktuell anerkannten Regeln der Technik zur fachgerechten Sicherstellung der Medienversorgung auch für betroffene Bestandsgebäude während und nach Abschluss der Bauphase siehe dazu Anlage 07; notwendige Medienumverlegungen sind so zu planen, dass der Ersatz zuerst hergestellt wird und anschließend nur ein kurzer Umschluss erfolgt. Dies ist in der Angebotsüberarbeitung darzustellen.

Verlegung der Leitungen unter dem Baufeld, bzw. Prüfung inwieweit das Gebäude so angeordnet werden kann, dass Medien nicht tangiert werden (betrifft insb. Leerrohrtrasse)

Einbau einer Zisterne,

Abbruch und fachgerechte Entsorgung der befestigten Flächen im erforderlichen Umfang.

Die Arbeiten sind unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen, behördlichen und technischen Vorschriften, einschließlich der VOB/B und der einschlägigen DIN-Normen, auszuführen.

Nach der Herstellung des neuen Zaunverlaufs (Luftsicherheitszaun) befindet sich das Baufeld im öffentlichen Bereich des Flughafens. Der AN ist verpflichtet, ein Konzept zur Baustellenlogistik und Andienung zu erstellen und umzusetzen, das sicherstellt, dass der Verkehrsfluss vor dem Terminal nicht behindert wird.

2 Grundstück und grundstücksrechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Lage des Grundstücks

Das Grundstück für das geplante Projekt befindet sich auf Teilbereichen der Flurstücke 236/71 und 236/95 in der Gemarkung Klotzsche und ist Eigentum der Flughafen Dresden GmbH. Es liegt im südlichen Bereich der Verkehrsfläche des Flughafens Dresden, unmittelbar angrenzend an das bestehende Terminalgebäude und östlich begrenzt durch die Hermann-Reichelt-Straße.

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Abb. 1 Verkehrstechnische Infrastruktur Flughafen Dresden

Das Grundstück wird sich im öffentlichen Bereich des Flughafens Dresden International unmittelbar neben dem Terminal befinden, wobei das Gebäude „autark“ vom Flughafen-/Terminalbetrieb angelegt ist. Die Umgebung ist geprägt von einer Mischung aus funktionalen Flughafenanlagen, Zufahrtswegen sowie wirtschaftlich genutzten Hinterhofbereichen. Es besteht eine klare Trennung zwischen den öffentlichen Bereichen des Terminals und den betrieblichen Flächen, die für betriebsbedingte Logistik, Verwaltung und technische Infrastruktur genutzt werden.

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Abb. 2 Bereich der geplanten Baumaßnahme

Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die bestehenden Zufahrten und Wege des Flughafens. Die Flächen sind bereits befestigt und werden teilweise als Stellplätze oder für den Liefer- und Betriebsverkehr genutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich weitere vermietete Gebäude und technische Einrichtungen des Flughafens. Aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung muss das Grundstück an die bestehende Infrastruktur angebunden werden.

Die aktuelle Situation des Grundstücks bietet ausreichend Platz für eine bauliche Entwicklung, wobei bestehende Anlagen und Wege in die Planung integriert werden können, um eine funktionale Einbindung in die Betriebsabläufe des Flughafens sicherzustellen. Die Lage innerhalb des Flughafengeländes gewährleistet eine sehr gute Erreichbarkeit und schafft optimale Voraussetzungen für die geplante Nutzung. Der Anlieferhof im Süden, zwischen dem Bestand und dem Baufeld gelegen, muss während der Bauzeit und auch danach dauerhaft in Betrieb bleiben. Das Baufeld ist großzügig dimensioniert, jedoch ist die Zufahrtssituation nicht optimal. Der AN hat alle für die Errichtung notwendigen Rückbaumaßnahmen und Erschließungsmaßnahmen durchzuführen, den Umgriff des Planungsbereiches neu zu ordnen und sinnvoll an den Bestand anzuschließen, sofern in dieser funktionalen Leistungsbeschreibung nicht anders gefordert. Ein notwendiges Schnittstellenverzeichnis mit Lageplan (das auch Tore berücksichtigt) wird gemeinsam mit dem AN erstellt.

2.2 Bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen

Das Grundstück unterliegt den bauplanungsrechtlichen Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (Anlage 02) Zentralbereich und befindet sich innerhalb einer Baufläche, die neben Passagierabfertigung auch für die Nutzung als Verwaltungs- und Dienstleistungsfläche vorgesehen ist. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden durch die bestehenden Festsetzungen des Flughafengeländes bestimmt. Die Einbindung in den planfestgestellten Bereich des Flughafens bringt

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zusätzliche Vorgaben mit sich, insbesondere hinsichtlich der Nutzung, der Sicherheit und der Abstimmung mit den Flughafenbetriebsabläufen.

Das Plangebiet liegt innerhalb eines festgesetzten Lärmschutzbereichs gemäß der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für den Verkehrsflughafen Dresden. Es werden drei Schutzzonen unterschieden (Tag-Schutzzone 1, 2 und Nacht-Schutzzone N). Bürogebäude sind innerhalb dieser Zonen grundsätzlich zulässig, sofern die technischen Anforderungen an den baulichen Schallschutz (z. B. nach DIN 4109) nachgewiesen werden. Umbauten oder Erweiterungen dürfen die genehmigte Lärmbilanz nicht negativ beeinflussen.

Für Gebäude über 15 m Höhe ist der Bauschutzbereich gemäß § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) maßgeblich. Die zulässigen Gebäudehöhen müssen mit den luftrechtlichen Schutzbereichen abgestimmt werden. Der Planfeststellungsbeschluss für Start- und Landebahn regelt die flugbetrieblichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Höhenbegrenzungen und Lärmschutzbereiche. Eine detaillierte Gebäudeplanung unter Berücksichtigung bauakustischer und luftrechtlicher Vorgaben ist erforderlich, um eine genehmigungsfähige Lösung zu gewährleisten.

Die im Plan (Anlage 02) der baulichen Anlagen festgesetzte maximale Bauhöhe beträgt 254,50 m üNN.

2.3 Stellplatzsatzung

Im Umfeld des Projektgebiets stehen ausreichende Stellplatzkapazitäten zur Verfügung, insbesondere im Parkhaus am Flughafen mit über 1.500 Stellplätzen sowie ergänzenden ebenerdigen Stellplatzanlagen. Der Stellplatznachweis für den Büroneubau ist grundsätzlich über diese Anlagen zu führen. Die Herstellung von Stellplätzen auf dem Projektgrundstück ist nicht vorgesehen.

Sollten entgegen dieser Annahme Stellplätze auf dem Projektgrundstück erforderlich werden, hat der AN hierauf frühzeitig hinzuweisen und die daraus resultierenden Anforderungen, insbesondere erforderliche Abstände zum Luftsicherheitszaun, im Rahmen seiner Leistungen zu berücksichtigen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen.

Die Ermittlung und der Nachweis der erforderlichen Stellplätze einschließlich Mitarbeiter-, Besucher- und barrierefreier Stellplätze sowie der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität erfolgen durch den AN. Dabei sind die jeweils geltende Stellplatzsatzung sowie die Anforderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) zu beachten und in Abstimmung mit dem AG und den zuständigen Behörden umzusetzen.

Der AN stellt sicher, dass der Stellplatznachweis sowie die vorgesehene Ladeinfrastruktur genehmigungsfähig sind. Ein in unmittelbarer Nähe befindlicher Schnellladehub (Inbetriebnahme Januar 2026) kann ergänzend berücksichtigt werden, begründet jedoch

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keinen Anspruch auf eine Reduzierung gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen.

2.4 Dienstbarkeiten, Baulasten, Rechte Dritter

Es sind folgende Dienstbarkeiten, Baulasten sowie Rechte Dritter bekannt.

236/71 Gemarkung Klotzsche:

In Abteilung II des Grundbuches von Klotzsche, Grundbuchblatt 1951 steht eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an Teilflächen bestehend in dem Recht, einen Eisenbahntunnel sowie dessen Nebenanlagen und der betriebsnotwendigen Ausrüstung jeweils in gedeckter Tieflage zu errichten, dauernd zu belassen und zu betreiben für die DB-Station & Service AG, vertreten durch das Bahnhofmanagement Dresden-Neustadt in Dresden. Das Recht kann Dritten überlassen werden. Eingetragen am 27.08.2003; Damit einher geht die folgende Nutzungsbeschränkung:

Auf dem Eisenbahntunnel und seinen Nebenanlagen sowie einem parallelen Schutzstreifen, der in einem Bereich von 45 Grad von der Tunnelsohle liegt, darf eine Nutzung und weitere Bebauung nur mit einer Belastung von bis zu 33kN/m² nach Maßgabe der DIN 1017 erfolgen. Bauten oder Anlagen jeglicher Art dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der DB-Station & Service AG errichtet werden.

Baulast:

Zugunsten des Flurstückes 236/71 der Gemarkung Klotzsche besteht eine Baulast für das Vorhaben "Einbau eines Raum-im-Raum als Indoor-Spielplatz im Westflügel des Flughafengebäudes" Fläche 293 m²; Datum der Eintragung: 02.07.2018; Nr. des Baulastenblattes: 134 Gemarkung des Baulastenblattes: Klotzsche

Flurstück 236/95 der Gemarkung Klotzsche:

Am Flurstück 236/95 der Gemarkung Klotzsche besteht eine Baulast zu Gunsten der Flurstücke 1061 und 1062. Inhalt der Baulast ist die Verpflichtung zu Gunsten des geplanten Vorhabens "Nutzungsänderung der Halle T2A sowie der Hallenhälfte 212 Achsen 11 - 18 zur Lagernutzung" (Vereinigungsbaulast mit Flst. 1061 und 1062. Datum der Eintragung: 30.11.2006, Nr. des Baulastenblattes: 59, Gemarkung des Baulastenblattes: Klotzsche.

2.5 Kampfmittel

Für das Baugrundstück liegt keine abgeschlossene Kampfmitteluntersuchung vor. Gemäß Anlage 08 „Kampfmittelbelastungsprüfung“ bestehen jedoch Verdachtsmomente einer möglichen Kampfmittelbelastung.

Der AN hat vor Beginn der Erd- und Gründungsarbeiten eine fachgerechte Kampfmittelsondierung der zu überbauenden und sonstigen im Zuge der Baumaßnahme zu beeinflussenden Flächen

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durch ein zertifiziertes Fachunternehmen gemäß den Vorgaben der zuständigen Kampfmittelbehörde durchzuführen.

Die Kosten für die Untersuchung sind vom AN in seinem Pauschalpreis zu berücksichtigen. Kampfmittelfunde sowie behördlich angeordnete Räummaßnahmen stellen eine besondere Leistung dar und sind gesondert zu vergüten.

2.6 Baumbestand

Auf dem Grundstück befindet sich kein schützenswerter Baumbestand.

2.7 Baugrund / geotechnische Bedingungen

Gemäß Anlage 13 Geotechnischer Bericht

2.8 Grundwasser / Wasserschutz

Gemäß Anlage 13 Geotechnischer Bericht

2.9 Altlasten / Bodenverunreinigungen

3 Gemäß Anlage 13 Geotechnischer Bericht

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4 Erschließung und Versorgung

4.1 Motorisierter Individualverkehr

Die Anbindung des Grundstücks für den motorisierten Individualverkehr erfolgt über die bestehenden Zufahrtswege des Flughafens Dresden International. Die Infrastruktur ermöglicht eine direkte und geordnete Zufahrt zum Grundstück. Die Integration in das öffentliche Straßennetz sowie die Flughafeninfrastruktur sorgt für eine unkomplizierte und effiziente Anfahrt mit dem Auto.

4.2 Medienerschließung

In einem unterirdischen, begehbaren Medienkanal verlaufen Fernwärme-, Kälte- und Trinkwasserleitungen. Der vorgesehene Anschlusspunkt für diese Medienleitungen befindet sich außerhalb des Baufelds und liegt im Medienkanal (Punkt D 227.08).

Es können ca. 330 kW Kältelast aus dem Nahkältenetz des Flughafens (Medienkanal) zur Verfügung gestellt werden.

Bestehende Kanäle, Rohrleitungen, Kabelführungen, Trassen und Anschlüsse, die sich auf dem Grundstück befinden und in Betrieb sind oder später benötigt werden, müssen während der Bauzeit geschützt und gegebenenfalls umverlegt werden. Einer dauerhaften Überbauung dieser Leitungen wird nicht zugestimmt. Nicht mehr benötigte Leitungen können verschlossen werden.

Die erforderlichen Medienanschlüsse liegen teilweise außerhalb des in Anlage 07 dargestellten Planungsbereichs. Weiterführende Informationen zu den Medienleitungen sind unter Punkt 9.3 aufgeführt.

Die genauen Anschlussmöglichkeiten sowie die Art der Ausführung sind vom AN mit dem AG und den örtlichen Versorgungsunternehmen abzustimmen.

Die vorhandene Treppenanlage zwischen Terminal und geplantem Bürogebäude ist ein Fluchtweg aus dem Terminal und muss erhalten bleiben.

4.2.1 Stromversorgung

Der Leistungsumfang des AN beinhaltet die komplette, nicht-öffentliche Erschließung des Gebäudes. Das Gebäude ist betriebssicher an das flughafeneigene Versorgungsnetz anzuschließen. Der AN schuldet hierbei die voll funktionsfähige elektrische Erschließung von der Netzanbindung bis zur Gebäudehauptverteilung. Zu diesem Zweck hat der AN eigenverantwortlich eine detaillierte Leistungsbilanz für das Gebäude zu erstellen und auf dieser Grundlage die geeignete Anschlussebene zu ermitteln und mit dem Flughafenbetreiber abzustimmen.

Zu prüfen und technisch zu bewerten sind die Optionen eines niederspannungsseitigen Anschlusses an die bestehende Trafostation 3 (Frachthalle (Gebäude 211)) oder einer mittelspannungsseitigen

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Einbindung in den vorhandenen flughafeneigenen Mittelspannungsring. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Planung, die Lieferung sowie die Montage aller für die gewählte Lösung notwendigen Komponenten (Kabeltrassen, Schaltanlagen und ggf. Transformatorenstation).

Sollte sich im Rahmen der Planung zeigen, dass die Kapazität der Trafostation 3 (ca. 400 kVA) nicht ausreicht, ist die technisch aufwendigere Erschließung über die Mittelspannungsebene (inklusive Errichtung einer erforderlichen Kompakttrafostation auf dem Projektgelände) ohne Mehrkosten für den Auftraggeber auszuführen.

Die notwendigen Kabelzuleitungen sind entsprechend dem ermittelten Leistungsbedarf (Gebäude- und Mieteranforderungen) und dem erforderlichen Kabelweg zu dimensionieren und herzustellen (inkl. aller erforderlichen Erd-, Tiefbau- und brandschutztechnischen Arbeiten). Die Trassenführung und Einbindung ist mit dem Netzbetreiber des Flughafens zu vereinbaren und auszuführen.

Die Technikzentralen sind mit ihrem Raumbedarf darzustellen, wie z.B. Aufstellung des Niederspannungshauptverteilers, der Unterverteiler, der Steigschächte für die Steigleitungen etc. vorzugsweise sind begehbare Steigschächte auszubilden und diese sollen etagenweise mit Gitterrosten ausgestattet werden.

Der AN hat alle für die Errichtung und den Betrieb der elektrischen Anlagen erforderlichen Anmeldungen, Anträge und Abnahmen beim Flughafenbetreiber bzw. den zuständigen Stellen fristgerecht vorzubereiten, einzureichen und zu koordinieren. Sämtliche hierfür anfallenden Gebühren (z.B. Baukostenzuschüsse, Anschlussgebühren oder Genehmigungsgebühren des Netzbetreibers) sind Leistungsumfang des AN.

4.2.2 Fernmeldetechnik

Im Neubau ist eine leistungsfähige, einheitliche und zukunftssichere IT- und Netzinfrastruktur zu errichten, die sowohl die Anforderungen des Flughafenbetreibers als auch die flexible Vermietbarkeit gewährleistet. Die medientechnische Erschließung erfolgt über den vorhandenen Medienkanal des Flughafens (Mitarbeiter benötigen einen Flughafenausweis + Belehrung), wobei der AN zwei voneinander unabhängige Glasfaseranbindungen, einmal vom zentralen Technikraum -1.415 im Terminal (SKP-Terminal) und einmal vom Telekomübergaberaum -1.125 im Terminal, bis in den Neubau funktionsfähig herzustellen hat. Damit soll eine Redundanz und die Nutzung zwei getrennter Provideranschlüsse sichergestellt werden.

Der zentrale Technikraum (SKP-Terminal) befindet sich im Terminalgebäude und ist mit einem Doppelboden ausgestattet. Aus dem Doppelboden werden die Leitungen über eine Steigtrasse nach oben geführt und verlassen den Raum unter der Decke auf einem Trassensystem. Dieses Trassensystem verläuft weiter durch den Keller bis in den bestehenden Medienkanal des Flughafens, in dem ebenfalls Kabeltrassen für die Leitungsführung zur Verfügung stehen. Die Glasfaseranbindung des Neubaus ist vom SKP Terminal aus über

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diesen beschriebenen Weg bis in den Medienkanal zu führen. Der Telekomübergaberaum ist an das Trassensystem im Keller des Terminals angebunden, welches zum Medienkanal führt. Die Verbindung vom Medienkanal zum Neubau ist im Zuge der Gebäudeerrichtung neu herzustellen. Eine direkte Verbindung „Gebäude zu Gebäude“ ohne Einbindung des Medienkanals ist aktuell nicht vorgesehen.

Als zentraler Verteiler dient der neu zu schaffende ‚SKP-Neubau‘, der im Gebäude so zentral zu positionieren ist, dass alle weiteren IT- Verbindungen unter Einhaltung zulässiger Leitungslängen von dort aus erschlossen werden können. Die Infrastruktur ist so auszulegen, dass die IT-Abteilung des Flughafens die Grundstruktur verwaltet, während Mietern definierte Übergabepunkte und Technikräume zur Verfügung gestellt werden. Das Gesamtsystem muss dabei zwingend so konzipiert sein, dass – unabhängig von der Erstbelegung durch einen Ankermieter – eine spätere Nachnutzung durch mehrere separaten Mietparteien ohne Umbau der Grundstruktur möglich ist.

Die Glasfaseranbindung ist hierbei technisch als Singlemode- Backbone (Qualität Singlemode OS2, 9/125 µm) auszuführen.

Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Herstellung der physikalischen Trassenführung vom Medienkanal bis in das Gebäude. Dies beinhaltet:

alle erforderlichen Hauseinführungen,

Durchbrüche,

Brandschottungen,

gegebenenfalls notwendige Tiefbauarbeiten im Anbindungsbereich.

Sämtliche für die Erschließung erforderlichen Abstimmungen, Zugangsgenehmigungen für Sicherheitsbereiche (unter Berücksichtigung eines zeitlichen Vorlaufs von drei Monaten für die Beantragung) sowie Trassenfreigaben sind vom AN eigenverantwortlich beim Flughafenbetreiber oder der zuständigen Behörde einzuholen.

Für die Medienanbindung der GLT- Daten, SiBe etc.muss das Netzwerk ertüchtigt und an die vorhandenen Knotenpunkte am FHD eingebunden werden. Diese sind einerseits das FDT und andererseits das Geb. 211. Die Verkabelung hat im Leerrohr zu erfolgen, sofern die Verlegung nicht in der vorhandenen Trasse/ bzw. Medienkanal platziert werden kann.

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5 Organisatorische Rahmenbedingungen

5.1 Projektbeteiligte

In der Projektbeteiligtenliste sind die wesentlichen Kontaktdaten aller internen und externen Beteiligten wie Bauherr, Planer, Fachplaner, Nutzer, Sonderfachplaner, Behörden, Nachbar, AN, Nachunternehmer, sonstige Baubeteiligte etc. zu erfassen.

Für die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung der Liste ist der AN verantwortlich. Die aktualisierte Liste wird durch den AN per E-Mail bzw. über das Projektkommunikationssystem regelmäßig an die Beteiligten verteilt.

Diese Liste ist zugleich auch als Datengrundlage für das Gewährleistungsmanagement zu betrachten (Abnahme nach VOB/B).

5.2 Besprechungen / Protokollführung

Der AN organisiert regelmäßige Bauherrenbesprechungen im wöchentlichen Turnus. Diese können persönlich vor Ort oder digital stattfinden. Die Entscheidung obliegt dem AG. Bei Bedarf können zusätzliche Termine angesetzt werden. Der AG behält sich die Teilnahme an weiteren Besprechungen wie z.B. Planungsbesprechungen vor. Alle Besprechungen sind vom AN zu protokollieren, wobei Ausnahmen separat zu vereinbaren sind. Eingeladene Personen sind zur Teilnahme verpflichtet, und fehlende Personen müssen vertreten werden.

Dies gilt insbesondere für Besprechungen mit:

dem Bauherrn,

Sonderfachplanern,

Behörden,

Förderstellen,

Nutzern,

Versorgern.

Die Besprechungsprotokolle müssen folgende Informationen enthalten:

Projektnummer, Projektname und Projektkürzel,

Art der Besprechung,

laufende Nummer,

Termin und Ort der Besprechung,

Protokollverfasser,

anwesende und fehlende Beteiligte,

Verteiler,

Gliederungspunkte,

Festlegungen, Wechselwirkungen

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Aufgaben,

Zuständigkeiten (zweckmäßigerweise namentlich),

Erledigungstermine,

Datum und Ort der nächsten Besprechung.

Bei regelmäßigen Besprechungen, wie beispielsweise der Bauherrenbesprechung, sind die Protokolle fortlaufend zu nummerieren.

Die Protokolle sind innerhalb von drei Arbeitstagen digital zu erstellen und an die Beteiligten (AN übergibt Kontaktliste) zu verteilen. Bei wöchentlichen Besprechungen beträgt die Frist zwei Arbeitstage. Die Verteilung erfolgt per E-Mail oder durch Einstellung in den Datenraum beziehungsweise das Projektkommunikationssystem.

Jeder Teilnehmer einer Besprechung ist verpflichtet, eigene Aufgaben sowie Termine eigenverantwortlich und rechtzeitig zu erfüllen. Es ist nicht zulässig, die Arbeit erst nach Vorlage des Protokolls aufzunehmen.

5.3 Projektraum / Datenmanagement

Der AN ist verpflichtet, einen digitalen Projektraum einzurichten, fortlaufend zu pflegen und während der gesamten Projektlaufzeit betriebsbereit zu halten. Dieser Projektraum dient der strukturierten Projektkommunikation sowie dem Austausch und der Ablage sämtlicher projektbezogener Dokumente. Der AN hat dem AG zu jeder Zeit Zugriff auf den Projektraum zu gewähren. Diese personenbezogenen spezifischen Nutzungsrechte und Zugriffsregelungen werden gesondert zwischen AG und AN vereinbart (Kontaktliste). Es sind die Anforderungen gemäß Anlage 18_Anforderungen Projektdatenraum zu beachten. Die Teilnehmerliste ist durch den AN fortlaufend zu pflegen und zu aktualisieren. Von der AG-Seite sind 15 Mitarbeiter und von ihm beauftragten Dritten sowie mitfinanzierende Bank des AGs vorzusehen.

Der Projektraum muss Funktionen und Workflows zur Unterstützung folgender Prozesse bereitstellen:

Erstellung, Ablage und Freigabe von Entscheidungsvorlagen für den AG,

Bearbeitung, Nachverfolgung und Freigabe von Projektänderungen,

Übermittlung und Prüfung von Rechnungen.

Die Struktur des Projektraums hat ein nachvollziehbares, versionssicheres und revisionsfähiges Arbeiten aller Projektbeteiligten zu gewährleisten. Vom AG freigegebene Formate und Ordnerstrukturen sind durch den AN umzusetzen. Der AN trägt die Verantwortung für die Rechteverwaltung, die Datensicherheit und die regelmäßige Sicherung des Projektraums.

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5.4 Planungsrichtlinien

Im Zuge der Leistungsphase 3 ist der Baustandard über eine Baubeschreibung, zur Verfeinerung vorzulegen und im Weiteren verbindlich festgelegt.

Die Ausführungsplanung (Lph 5) ist dem AG zur Freigabe vorzulegen.

Auf Abweichungen zu den Vorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung, dem Baustandard, dem Bemusterungskatalog und der Baubeschreibung (soweit diese vorliegt) ist vom AN immer frühzeitig über das Änderungsmanagement hinzuweisen und die vorherige Freizeichnung des Bauherrn schriftlich einzuholen und zu dokumentieren.

Die Qualität der Ausstattungen (alle sichtbaren Oberflächen, Bauteile und sonstigen Ausstattungen) des Mietgegenstands entsprechen einem mittleren Ausstattungsstandard. Dem AG und dem Ankermieter sind für in diesem Standard je 3 Produkte im Rahmen einer Bemusterung anzubieten. Die Lieferbarkeit der Produkte ist vom AN zu gewährleisten, sodass es zu keinem Verzug bei der Übergabe der Mietflächen kommt.

5.5 Plan- und Dateinamen

Gemäß Anlage 03

5.6 Datenaustauschformate

Alle digitalen Daten sind ausschließlich in Microsoft-Office-kompatiblen Formaten zu liefern. CAD-Daten sind ausschließlich in den Formaten .dwg / .dxf bereitzustellen. Zusätzlich sind alle Dokumente in PDF zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen sind der Anlage 03 – Handbuch Technik und Bau zu entnehmen.

5.7 Planverteilung

Der AN ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Planunterlagen einschließlich der Fachplanungen. Die Planunterlagen sind in kopierfähiger Ausführung herzustellen und in einer vollständigen Planliste fortzuschreiben.

5.7.1 Vervielfältigungen

Der AN erstellt sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Vervielfältigungen von Plänen, Konzepten, Berechnungen und sonstigen Planungsergebnissen für:

den AG und seinen Projektsteuerer

Nutzer

Planer und Nachunternehmer des AN

Behörden und weitere Projektbeteiligte

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Die Unterlagen sind mindestens zweifach in Papierform und zusätzlich digital in den erforderlichen Dateiformaten bereitzustellen.

Jede Lieferung ist von einem erläuternden Anschreiben oder einer Planlieferliste zu begleiten.

Der AN erstellt in Abstimmung und für Zwecke des AG Pläne, die für Abstimmungen mit den Behörden o.ä. zur Erreichung der notwendigen Erlaubnisse und Genehmigungen erforderlich sind.

Zwingend sind die Unterlagen für die Entwurfs-, Ausführungs- und Genehmigungsplanung vorzulegen (Lph 3-5), die den AG in die Lage versetzen in einen Dialog und Abstimmung mit dem Ankermieter / Dritten zu gehen.

5.7.2 Baubestandsdokumentation

Die Baubestandsdokumentation umfasst ein digitales Aufmaß, sämtliche Unterlagen, die für Betrieb, Wartung, Nutzung, Umbauten, Instandsetzung und Instandhaltung erforderlich sind. Das betrifft somit das gesamte Gebäude und die Außenfläche nebst zu erstellenden baulichen Anlagen (bspw. Fahrradabstellanlage). Alle Pläne und Dokumente sind gemäß den CAD-Richtlinien zu erstellen und in digitaler und, sofern erforderlich, in gedruckter Form bereitzustellen.

Die AG spezifischen Anforderungen an die Baubestandsdokumentation sind Anlage 03 zu entnehmen.

5.8 Unterlagen für Vermarktung

Der AN hat den AG bei der Erstellung und Zusammenstellung der für die Vermarktung der Mietflächen erforderlichen Unterlagen zu unterstützen. Hierzu gehören insbesondere die planerische Aufbereitung, Abstimmung und Zuarbeit geeigneter Darstellungen und Informationen.

Bereitzustellen sind – in dem für Vermarktungszwecke erforderlichen Detaillierungsgrad – unter anderem:

Grundrisse der Mietflächen (z. B. Regelgeschosse, Varianten, Teilflächen) nebst Referenzgrundriss,

Darstellungen der Mietbereiche einschließlich Flächen und Bemaßungsangaben,

Außenansichten und perspektivische Darstellungen des Gebäudes,

schematische Darstellungen der Erschließung, Zugänge und Gemeinschaftsflächen,

weitere für die Vermarktung relevante Unterlagen und Visualisierungen/Schnitte nach Abstimmung mit dem AG,

Einsatz einer Zeitrafferkamera durch den AN, wobei der Inhalt nach Meilensteinen vom AN dem AG zur entgeltfreien Nutzung zur Verfügung gestellt wird.

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Die Inhalte sind vom AN so aufzubereiten, dass sie für Exposés, Präsentationen und Gespräche mit potenziellen Mietparteien geeignet sind. Art, Umfang, Format und Detaillierungsgrad der Unterlagen sind mit dem AG abzustimmen. Die Leistungen erfolgen im Rahmen des Planungsfortschritts und begründen keine gesonderten Ansprüche, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Es sind die Anforderungen gemäß Anlage 19_Konkretisierung_Vermarktung zu beachten. Nach Beauftragung sind alle verfügbaren Unterlagen innen zwei Wochen spätestens zur Verfügung zu stellen.

5.9 Unterlagen für Fördermittel / Nachweise

Die zur Beantragung von möglichen Fördermitteln erforderlichen Planungs-, Nachweis- und Dokumentationsunterlagen sind durch den AN vollständig, termingerecht und förderfähig zu erstellen und dem AG in prüffähiger Form zur Verfügung zu stellen. Die Nachweise müssen den Anforderungen der jeweils aktuellen Fassung der einschlägigen Förderprogramme entsprechen und diese vollständig einhalten. Die Koordination mit den zuständigen Förderstellen erfolgt in Abstimmung mit dem AG.

5.10 Berichte

Die monatlichen Statusberichte werden regelmäßig vom AN erstellt, die Projektbeteiligten werden dazu Ihre Zuarbeit leisten. Die Statuseinschätzung ist durch ein Ampelsystem darzustellen. Eine gemeinsam abgestimmte Vorlage trägt durch das Projekt. Der AN kann hierzu gern einen Vorschlag unterbreiten. Der AG wird seinerseits eine Vorlage für die Statusberichte einbringen.

Folgende Inhalte behandelt der Statusbericht (Projektdatenblatt) mindestens:

Allgemeiner Projektstatus (mit Blick auf folgende: Baugenehmigung, Rohbaufertigstellung, Abnahmetermin, Fertigstellung der Außenanlagen)

Planung letzter Stand

Kostenstand mit Prognosen und Risiken

Terminplanstatus

Erforderliche Entscheidungen

5.11 Entscheidungsprozesse

5.11.1 (Nutzer) Workshops

Nach Vertragsunterzeichnung ist vom AN ein Workshop zur Feinabstimmung nutzerspezifischer Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Ausstattungsdetails wie z. B. die Lage und Anzahl von Steckdosen, Datenanbindungen und Anordnung der Einbauten auszurichten. Der Workshop ist mit Innenarchitekten, mit nachgewiesener Erfahrung durchzuführen. Die Terminabstimmung für den Workshop erfolgt gemeinsam und hat eine 4 Wochen-Frist mit einer Agenda. Dem AG ist es gestattet, bekannte Nutzer sowie Dritte

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(Makler) hinzuzuziehen. Zur Vorbereitung für den Workshop hat der AN Grundrisse, die Baubeschreibung und sonstiges hilfreiches Material/Visuals/Veranschaulichungen eine Woche vor dem Workshoptermin zur Verfügung zu stellen, damit sich alle Teilnehmer bestmöglich vorbereiten können. Sollte eine weitere Frist nach dem Workshoptermin nötig sein, ist diese im Terminplan abzubilden und spätestens am Workshoptag bekannt zu geben.

Die Ergebnisse dieses Workshops sind durch den AN zu dokumentieren und in die Ausführungsplanung einzuarbeiten. Etwaige Änderungswünsche der Nutzer bzw. des AG, die über den vertraglich vereinbarten Ausstattungsstandard hinausgehen, sind als Sonderwünsche zu behandeln und entsprechend separat zu bepreisen.

5.11.2 Entscheidungsvorlagen und Änderungsmanagement

Alle wesentlichen Änderungen im Projektverlauf sind durch den AN in Form einer standardisierten Entscheidungsvorlage, die vom AN vorgegeben und im Datenraum hinterlegt sein wird, zu dokumentieren. Das hierfür vorgesehene Formblatt wird vom AN vollständig ausgefüllt und dem AG zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Änderungen dürfen erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG umgesetzt werden.

Mindestanforderungen an die Entscheidungsvorlage:

Beschreibung der geplanten Änderung,

Veranlasser der Änderung,

Begründung / Anlass der Änderung (Änderung vom AG oder Ankermieter),

Auswirkungen auf Kosten, Termine, Qualität und Funktion,

Darstellung von Risiken und Abhängigkeiten,

Vorgeschlagene Umsetzung und Zeitplan,

Zustimmung des Bauherrn.

Änderungen, die zu dokumentieren sind:

Änderungen durch den AN,

Änderungen aufgrund neuer Anforderungen oder Vorgaben des AG,

Änderungen infolge gesetzlicher, normativer oder behördlicher Vorgaben,

Änderungen durch Qualitätsanpassungen oder Optimierungsvorschläge.

Nicht dokumentationspflichtige Änderungen:

Kleinere Projektanpassungen ohne wesentlichen Einfluss auf das Endprodukt,

Nachträgliches Erstellen oder Anpassen vergessener oder mangelhafter Planung / Ausführung.

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5.12 Planungskoordination

Die vollständige Planungskoordination für die beauftragten erforderlichen Planungs- und Ingenieurleistungen obliegt dem AN für alle Leistungsphasen.

5.13 Terminsteuerung

Die Verantwortung für die Erstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Termine liegt beim AN. Der vom AG freigegebene Rahmenterminplan, der die Termine Rohbaufertigstellung, Abnahmetermin, Fertigstellung der Außenanlagen berücksichtigt, ist für alle Projektbeteiligten verbindlich. Änderungen des Rahmenterminplans bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG. Anpassungen des Planungsterminplans und Bauzeitenterminplans sind ohne Zustimmung des AG zulässig, sofern sie den Rahmen des Rahmenterminplans nicht überschreiten.

Negative Auswirkungen auf den Terminplan, die durch einen Projektbeteiligten verursacht werden, sind dem AG unverzüglich anzuzeigen. Auf Aufforderung hat der AN dem AG geeignete Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.

5.14 Kostensteuerung / Kostenstruktur

Die Kostenstruktur wird zwischen AG und AN definiert. Der AN ist verpflichtet, der Projektleitung die notwendigen Unterlagen vorzulegen bzw. die notwendigen Angaben zu machen.

5.15 Bauablauf / Bauorganisation

Der AN hat den Bauablauf lückenlos und arbeitstäglich zu dokumentieren. Die Dokumentation muss folgende Punkte beinhalten:

Bautagebücher, Arbeitsnachweise

Anwesenheitslisten von dem eigenen Personal und den Nachunternehmern

Fotodokumentation mit druckbaren Tages-/Zeitstempel

und Orts-/ Positionsangabe

Eine Liste aller auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter (inkl. Name, Gewerk, Qualifikation) und Fortschreibung dieser.

Während der Bauarbeiten sind geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstählen und Einbrüchen sowie Beschädigung vom AN bis zum Übergang der Gefahr vorzusehen. Dies betrifft auch den Schutz von fertiggestellten Leistungen und bereits gelieferten Ersatzmaterialien. Vorfälle müssen dem AG umgehend schriftlich angezeigt werden, eine übergebene Meldekette ist einzuhalten. Die Koordinierung des Baustellenverkehrs aller am Bau Beteiligten ist Sache des AN. Baustellenunfälle sind auch dem AG unverzüglich mitzuteilen. Dem AN ist bekannt, dass der AG berechtigt ist, Dritte zur täglichen Baustellenbegleitung einzusetzen.

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5.16 Gebäudereinigung

Vor der schlüsselfertigen Übergabe des Gebäudes ist eine Gebäudegrundreinigung (inklusive Glasreinigung) durchzuführen. Grundsätzlich sind sämtliche Oberflächen fachgerecht zu reinigen (materialabhängig). Dies ist unter Zuhilfenahme mit auf die Materialien abgestimmten Pflegemitteln durchzuführen.

In Abstimmung mit dem AG ist nach Abschluss der Fußbodenreinigung entsprechend den Herstellervorschriften eine Versiegelung (Schlussbehandlung) aufzutragen, welche die geforderte Rutschhemmung des Bodenbelags nicht negativ beeinflusst.

5.17 Inbetriebnahme und Abnahme

Der AN erstellt vor Abschluss des Projekts eine vollständige Gebäudedokumentation einschließlich aller Unterlagen zur technischen Inbetriebnahme, Abnahme und Gewährleistung. Hierzu gehört ein vom AN aufzustellender und mit dem AG abzustimmender Inbetriebnahme-Terminplan, der die Durchführung durch AN, AG und Nutzer eindeutig festlegt.

Die Anforderungen an die Dokumentation sind grundsätzlich in Anlage 03 beschrieben. Der AG behält sich vor, davon punktuell im Projektverlauf abzuweichen, sofern erforderlich. Die Anforderungen an die Dokumentation sind nach Vertragsschluss nochmals final zwischen AN und AG abzustimmen. Die Dokumentation ist so aufzubereiten, dass ein rechtssicherer, ordnungsgemäßer und betriebsbereiter Gebäudebetrieb ab Übergabe gewährleistet ist.

Die Anlagenkennzeichnung (AKS) ist beim künftigen Betreiber abzufragen. Eine vorhandene Systematik ist vollständig zu übernehmen, andernfalls ist in Abstimmung mit dem AG ein neues System zu entwickeln und umzusetzen.

Early Access: der Ankermieter erbittet einen Zugang in bestimmte Räume, ca. 6 Wochen vor der IBN, um IT-Verkabelungen durchzuführen. Es ist durch den AN in all seinen Gewerken sicherzustellen, dass dieser Zugang ermöglicht wird – in Absprache mit dem AG und dem Terminplan. Eine etwaig notwendige vorab- Dokumentation (bspw. Belegungsplan). Diese Kosten sind im Angebot einzupreisen.

5.17.1 Ablaufkonzept Inbetriebnahme und Abnahme

Der AN erstellt ein Ablaufkonzept, das alle Phasen der Inbetriebnahme, der technischen und behördlichen Abnahmen sowie der Übergabe umfasst. Das Konzept muss insbesondere enthalten:

Terminierung sämtlicher Abläufe

eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten

Benennung aller beteiligten Parteien

die Übergabe der Bestandsdokumentation

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Regelungen zur Mängelbeseitigung

Koordination der Nutzer-Einbauten und Möblierung

Das Ablaufkonzept ist rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.

5.17.2 Vorbereitung / Durchführung Technische Abnahmen

Der AN führt gemeinsam mit seinen Nachunternehmern Vorbegehungen zur Feststellung der Abnahmefähigkeit durch, protokolliert diese und legt die Protokolle dem AG vor. Erst nach vollständiger Abarbeitung der festgestellten Mängel fordert der AN den AG mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Teilnahme auf.

Der AG hat das Recht, an Vorbegehungen teilzunehmen und zusätzliche Sachverständigenprüfungen zu veranlassen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom AN bereitzustellen.

Inbetriebnahmen und Verschließen von Wänden/Decken

Der AG ist mindestens zwei Wochen vor technischen Inbetriebnahmen einzuladen. Ohne vorherige Abstimmung und Einladung finden keine Inbetriebnahmen statt.

Vor dem Verschließen von Wänden und Decken ist der AG ebenfalls mindestens zwei Wochen im Voraus einzuladen.

Voraussetzungen für die Abnahme

Die Abnahme setzt folgende zwingende Voraussetzungen voraus:

Lückenlose Dokumentation der Teilabnahmen und Inbetriebnahmen,

Mängelfreie Sachverständigenabnahmen,

Vollständige Revisionsunterlagen gemäß dem Handbuch Technik und Bau des Flughafens Dresden.

Zugang zur Baustelle

Der Zugang zur Baustelle ist dem AG jederzeit uneingeschränkt zu ermöglichen.

5.17.3 Vorbereitung / Durchführung Behördliche Abnahmen:

Der AN stellt alle erforderlichen Anträge für behördliche und sachverständige Abnahmen, trägt die hierfür anfallenden Gebühren (z. Brandschutzdienststelle/Feuerwehr) und organisiert die Durchführung.

Die nachstehenden Hinweise der Flughafen-Feuerwehr sind dem AN bekannt und in sämtliche Planungen eingebunden.

Die Umfahrung beider Sonderbauten durch die Feuerwehr muss gesichert werden

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Die Durchfahrten durch die Tore sind so auszuführen, dass die Feuerwehrbewegungsflächen jederzeit gewährleistet sind. Der Bestandsplan ist der Anlage 12 - FDT Umgebungs- und Übersichtsplan Tore Bestand zu entnehmen.

Vorhandene und geplante Hydranten und Löschwasserleitungen beachten incl. der Löschwasserzuführung Geb. 211.

Beachtung der Abstandsflächen zum FDT in Betrachtung zur Sicherung der Flucht- und Rettungswege beider Gebäude incl. möglicher Anleiterstellen für Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr (DLK 32. 7x12m)

Beachtung der Nicht-Überschneidung der Abstandsflächen vom Terminal und dem Bürogebäude sowie Darstellung dieser Flächen im Lageplan

Die Flucht – und Rettungswege des neuen Bürogebäudes sind im

  1. und 2. Rettungsweg ohne Mittel der Feuerwehr zu planen. (Zwei leicht erreichbare Fluchttreppenräume von jedem Aufenthaltsraum)

Planung und Errichtung einer flächendeckenden Brandmeldeanlage zur frühzeitigen Branderkennung mit Aufschaltung auf die vorhandene Flughafenanlage in der IBZ (Feuerwehrleitstelle)

Planung und Errichtung einer Brandmeldezentrale mit Laufkarten

Sirenenanlage für den Hausalarm

Installation einer Löschwassersteigleitung im Treppenraum

Automatische RWA in jedem Treppenraum

Reguläre Brand- und Rauschutzabschnitte und deren Beachtung im Betrieb

Einheitliche Schließanlage (Generalschließung)

Bei mehreren Mietern ist sicherzustellen, dass ein Feuerwehrschlüsselschrank bei dem FIBS integriert wird (Aufschaltung BMA) um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Die Anlage 26 Feuerwehr Richtlinien ist zu beachten.

Der AN hat vollständig alle behördlichen Abnahmen, Prüfzeugnisse und Bescheinigungen einzuholen und hierfür sämtliche notwendigen Arbeitskräfte, Prüfgeräte und Unterlagen bereitzustellen. Abnahmen sind durch den TÜV oder entsprechend zugelassene Sachverständige durchzuführen. Sprinkler- oder Sprühwasserlöschanlagen sind gemäß SPrüfV durch den VdS zu prüfen und abzunehmen.

Der AN trägt die Kosten sämtlicher Vorbegehungen, Vorprüfungen, Abnahmen und ggf. notwendiger Wiederholungsabnahmen.

Erst nach Vorliegen aller erforderlichen Abnahmen und Nachweise kann der AN den AG zur Abnahme des Gesamtbauvorhabens auffordern.

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5.18 Bau- und Bestandsvermessung

Die erforderliche Gebäudevermessung, Höhen- und Lagebestimmungen sowie die abschließende Feststellung der Gebäudeumrisse, Traufkanten und Deckenhöhen werden durch den AN erbracht.

Alle übergebenen Festpunkte wie Lage- und Höhenfestpunkte, Höhenpegel, Polygonpunkte werden vom AG verwaltet. Der AN ist verpflichtet, diese Punkte unter größtmöglicher Sorgfalt unverändert im Gelände zu belassen. Unumgängliche Zerstörungen im Laufe der Baumaßnahmen sind einen Monat vorher dem AG anzukündigen und von ihr genehmigen zu lassen.

Wurde ein Punkt ohne Genehmigung des AG beseitigt oder zerstört, hat der Schädiger bzw. der AN auf dessen Baufeld sich der Punkt befand, die Kosten für die notwendige Netzverdichtung, Neubestimmung durch Vermessung und Berechnung zu tragen.

Vor Baubeginn wird der AN örtlich in das in seinem Baubereich befindliche Festpunktfeld eingewiesen.

Die Absteck-, Einmess- und Kontrollmessungen sowie die dazugehörige Bestandsdokumentation sind durch den Rahmenvertragspartner der Flughafen Dresden GmbH ausführen zu lassen. Die Kontaktdaten werden im Auftragsfall nachgereicht.

Die Beauftragung des Rahmenvertragspartners erfolgt durch den AN.

5.19 Bauschild

Es ist ein Bauschild zu errichten und während der gesamten Bauzeit vorzuhalten; Mindestmaße des Bauschildes 4 x 6 m. Die Herbeiführung der Genehmigung durch die Behörden ist Sache des AN.

Inhalt des Bauschildes nach Wahl des AG, mindestens jedoch:

Graphische Darstellung der Baumaßnahme

Name, Logo und Adresse des AG

Name, Logo und Adresse des AN

Namen, Logos und Adressen der wesentlichen Projektbeteiligten

Hinweis für den Kontakt zur Vermietung (Website)

Hinweis für DGNB-Gold (nach Vorzertifikat)

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6 Planungsanforderungen

Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben vollständig, schlüsselfertig und betriebsbereit gemäß technischen Vorgaben oder den anerkannten Regeln der Technik sowie sämtlichen einschlägigen gesetzlichen, normativen und behördlichen Vorgaben zu planen und als autarkes Gebäude zu errichten. Die Leistung umfasst alle hierzu erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI, sämtliche notwendigen Nebenleistungen sowie alle erforderlichen besonderen Leistungen.

Der AN übernimmt die vollumfängliche Gesamtverantwortung für sämtliche Planungsleistungen bis zur vollständig genehmigten, ausführungsreifen und mängelfrei fertiggestellten Leistung des Bauvorhabens.

Dies umfasst insbesondere jedoch nicht abschließend folgende Punkte:

Erstellung der vollständigen Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung und Bestandsdokumentation

Integration aller Fachplanungen (HLS, Elektro, TGA, Brandschutz, Statik, Bauphysik, Landschaftsarchitektur etc.)

Koordination aller Planungsbeteiligten sowie Sicherstellung der Planungsschnittstellen

Einhaltung aller gesetzlichen, normativen und behördlichen Anforderungen

Sicherstellung der Planungsqualität, Planungsdokumentation und Planungsfreigaben

Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der DGNB- Gold Zertifizierung

ESG-relevanter Immobiliendaten wie allgemeine Objekt-, Bauwerks- und Anlagendaten, Carbonfootprint, Flächen- und Raumangaben (sowie m² je Nutzer), Nutzungsparameter/Verbrauchsdaten, Komfortinformationen, zu erwartende Nutzungskosten für eine definierte Einheit

Die Planung muss gewährleisten:

Funktionsfähigkeit des gesamten Bürogebäudes entsprechend den Nutzeranforderungen

Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Lebenszykluskosten

Flexibilität für Mieter während der Nutzungsdauer des Gebäudes

Terminsicherheit durch frühzeitige Durchdringung und Koordination

Bau- und Nutzungssicherheit, einschl. Brandschutzkonzept und Evakuierung

Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Erfüllung relevanter Zertifizierungsanforderungen (DGNB)

Architektonische Qualität und Übereinstimmung mit dem städtebaulichen Umfeld des Flughafens

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Da das Gebäude an der Grenze zum Sicherheitsbereich und im Einflussbereich eines Flughafens liegt, sind folgende Punkte zwingend in der Planung zu berücksichtigen:

Einhaltung aller luftfahrtrechtlichen Vorgaben

Berücksichtigung von Sicherheitszonen und Zugangskontrollkonzepten

Abstimmung mit Flughafenbetreiber und dessen technischen Regelwerken

Maßnahmen zur Reduktion der Staubentwicklung

Planung unter Berücksichtigung erhöhter Anforderungen an Verfügbarkeit und Redundanz von Gebäudetechnik

Lärmschutzanforderungen entsprechend Fluglärmschutzgesetz und Flughafen-spezifischen Vorgaben

Der AN stellt eine vollständige Planung sicher, die Folgendes umfasst:

Nachhaltiges Tragwerkskonzept

Erfüllung der Anforderungen an Erschütterungsschutz und dynamische Einwirkungen (Flughafenbetrieb)

Erstellung eines integralen TGA-Konzepts (HLS, ELT, MSR, IT, Brandschutz)

Sicherstellung von Redundanz- und Verfügbarkeitsanforderungen, insbesondere für sicherheitsrelevante Systeme

Energiestandard gemäß Vorgabe

Wärmeschutz, Feuchteschutz, Akustik inkl. Akustikkonzept für Meetingräume

Fluglärmschutzmaßnahmen

Energie- und Klimakonzept inkl. Simulationen nach Bedarf

Vorlage von vorläufigen und endgültigen Energieausweis

Erstellung eines ganzheitlichen und genehmigungsfähigen Brandschutzkonzepts

Berücksichtigung der Evakuierungsanforderungen von Büro- und Flughafenbereichen

Berücksichtigung von Betrieb, Wartung und FM-Strategien

Sicherstellung der Barrierefreiheit gemäß DIN 18040

Material- und Konstruktionswahl unter dem Aspekt der Langlebigkeit und einfachen Instandhaltung

Planung und Koordination nach BIM-Methode gemäß Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)

Der AN übernimmt:

Koordination sämtlicher Behörden (Bauamt, Brandschutz, Luftfahrtbehörde, Feuerwehr, Flughafenbetreiber) einschl. der Erstellung dafür notwendigen Unterlagen

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Einhaltung der Genehmigungswege des Flughafens (technische Richtlinien, Sicherheitsprotokolle)

Organisation und Führung regelmäßiger Planungs- und Koordinationssitzungen

Dokumentation aller Abstimmungen, Entscheidungen und Nachweise

Beauftragung und Koordination von notwendigen Sonderfachleuten (z.B. SiGeKo, Vermessungsamt usw.)

Beauftragung und Koordination von notwendigen Gutachten/Nachweisen wie

Radargutachten und Blendgutachten

Flugbefeuerungsgutachten, sofern erforderlich

Emissionsschutz-, Immissionsschutz- und umweltrelevante Gutachten

Nachweise des Wärme-, Feuchte- und Schallschutzes

Nachweise der Abdichtung der Gebäude (Dichtigkeitsprüfungen, Blower Door Test)

6.1 Technische und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Planung und Ausführung des Bauvorhabens haben nach dem zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden Stand der Technik und unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen, normativen, behördlichen und technischen Vorgaben zu erfolgen. Die Verantwortung für die vollständige Einhaltung sämtlicher Anforderungen liegt allein beim AN.

Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschließend.

Zusätzlich sind die Baustandards der Landeshauptstadt Dresden sowie die projektspezifischen Vorgaben des Flughafen Dresden International verbindlich.

6.1.1 Fachrechtliche Grundlagen

Bundes- und Landesgesetze des Bau-, Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzrechts

Sächsische Bauordnung (SächsBO) samt Durchführungsverordnungen

Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Immissionsschutzrechtliche Vorgaben (u. a. BImSchG, TA-Lärm)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

DGUV Vorschriften als Unfallverhütungsvorschriften (rechtlich verbindlich)

Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 (behördlich vorgeschrieben)

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Kommunale Satzungen (z. B. Abfallsatzung, Stellplatzsatzung)

Flughafen-spezifische Sicherheits- und Zugangsvorschriften

behördliche Vorgaben aus Planungs-, Genehmigungs- und Betriebsauflagen (Feuerwehr, Bauaufsicht, Luftfahrtbehörde)

6.1.2 Technische Regelwerke

VOB/C in jeweils gültiger Fassung

einschlägige DIN-, EN- und CEN-Normen (z. B. DIN 18040, DIN 4109, DIN 18032, DIN 18041, DIN EN ISO 11690-1/-2, DIN 8989)

Richtlinien und technische Vorgaben von

VDE

VDI (u. a. VDI 6000-3, VDI 2058-3, VDI 2569, VDI 2081, VDI 4100)

VdS

Vorgaben und Prüfgrundsätze des TÜV Sachsen

Anschlussbedingungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU)

Technische Betriebs-, Sicherheits- und Schnittstellenvorgaben des Flughafen Dresden

Herstellervorgaben und Montage-/Verarbeitungsrichtlinien

6.1.3 Sonstige Regelwerke / Planungsvorgaben

Alle genannten und nicht ausdrücklich genannten, jedoch für Planung, Genehmigung, Ausführung, Betrieb und Sicherheit des Bauvorhabens relevanten Regelwerke, technischen Standards und behördlichen Vorgaben sind in ihrer jeweils aktuellen, zum Zeitpunkt der Bauantragstellung geltenden Fassung zu berücksichtigen.

6.2 Abstimmungen mit Fachbehörden

Der AG ist der zentrale Ansprechpartner. Der AN ist verpflichtet, sämtliche fachlich zuständigen Behörden, Prüfstellen und Überwachungsinstitutionen frühzeitig, vollständig und eigenverantwortlich in die Planung einzubeziehen und dies in Abstimmung mit dem AG zu tun.

Hierzu zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – folgende Stellen:

Versicherungsträger,

Feuerwehr und Flughafenfeuerwehr,

Flughafensicherheit,

Luftsicherheitsbehörden,

Luftaufsichtsbehörde,

Gesundheitsamt,

Gewerbeaufsicht,

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Untere Wasserschutzbehörde,

TÜV sowie vergleichbare Institutionen.

Der AN hat alle daraus resultierenden Auflagen, Bescheide, Prüfvermerke und Vorgaben vollständig in seine Planung, seine Terminabläufe und seine Ausführung einzuarbeiten.

6.3 Bemusterung / Materialfestlegungen

Der AN hat alle für das Bauvorhaben vorgesehenen Materialien, Produkte und Ausstattungen rechtzeitig zur Bemusterung vorzulegen (siehe auch Punkt 5.4). Ein Termin zur Hauptbemusterung ist Bestandteil des Rahmenterminplanes. Die Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe durch den AG erfolgen.

Für sämtliche eingesetzten Materialien, Baustoffe und technischen Systeme sind die Anforderungen des DGNB-Gold-Standards einzuhalten. Der AN hat die hierfür erforderlichen Nachweise vollständig zu erbringen und in der Planung sowie in der Materialauswahl zu berücksichtigen.

Sämtliche für die Zertifizierung und die qualitätsgerechte Ausführung relevanten Unterlagen, Muster und Nachweise sind durch den AN bereitzustellen.

Dem AG steht das Recht zu, Außenhülle, Decken- /Wandbe– und - verkleidungen, Bodenbeläge, Beschläge, Sanitärinstallationen, Heizflächen, Luftauslässe, Beleuchtungskörper, Elektroinstallationen und sonstige Ausstattungsmaterialien im Rahmen der vertraglich festgelegten Qualitätsansprüche und Fabrikate nach Maßgabe der Bemusterungsliste des AN auszuwählen.

Für jedes zu bemusternde Bauelement hat der AN mindestens zwei weitere kostenneutrale und technisch gleichwertige Alternative vorzustellen. Dem AG bleibt es vorbehalten, eigene Muster vorzugeben, soweit sich diese an die Qualitätsvorgaben der vertraglichen Vereinbarung halten und die Interessen des AN hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Die Bemusterung für die jeweiligen Bemusterungsblöcke soll im Rahmen von einem Haupttermin und max. zwei Nachbemusterungen stattfinden.

Der AN übergibt die technischen Datenblätter der zu bemusternden Bauelemente spätestens zwei Wochen vor dem Haupttermin an den AG zur Prüfung der vertraglich vereinbarten Gleichwertigkeit.

Je Block ist eine Bemusterungsdauer von max. 4 Wochen vorgesehen. Im Regelfall ist dem AG ein Entscheidungszeitraum für die Bemusterung von in Summe mindestens 30 (5 Wochen) Werktagen (Hauptbemusterung, Nachbemusterung, abschließende Entscheidung) wie folgt einzuräumen:

Übergabe Technische Datenblätter 1 Tag

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Technische Prüfung AG 2 Wochen

Hauptbemusterungstermin 1 Tag

Protokoll AN und Entscheidungsfrist AG 2 Wochen

Regel-Nachbemusterungstermin 1 Tag

Protokoll AN und Entscheidungsfrist AG 1 Woche

Außerordentlicher Nachbemusterungstermin 1 Tag

Protokoll AN und Entscheidungsfrist AG 1 Woche

Der AN wird die Bemusterung inhaltlich in mindestens folgende Blöcke aufteilen:

Farb- und Materialkonzept außen

Farb- und Materialkonzept innen

Elemente der wasserfesten Hülle (wie Dach / Anschlüsse / Fassade)

Elemente des Innenausbaus

Elemente der technischen Anlagen im und am Gebäude

Elemente der Außenanlagen mit Straßenbau

Elemente der technischen Anlagen in den Außenanlagen.

Die Blöcke können in Abstimmung mit dem AG angepasst werden, bspw. in einen Bemusterungsblock für alle sichtbaren Oberflächen zusammen mit dem Ankermieter und ggf. weiteren bekannten Mietinteressenten.

Der AN wird Protokolle über die Bemusterungstermine incl. Fotodokumentation / Prospektbilder der Musterstücke anfertigen und dem AG innerhalb von 6 Werktagen nach dem Bemusterungstermin vorlegen. Dazu wird der AN alle Musterstücke mit Nummern beschriften und in eine Liste zur Bemusterungsdokumentation einpflegen.

Die nicht fest eingebauten Musterstücke müssen in einem Musterraum oder einem separaten, abgeschlossenen Raum bis zur Abnahme aufgehoben werden.

6.4 Sicherheitskonzept / Sicherheitsanforderungen

Für das Bürogebäude im sicherheitsrelevanten Umfeld des Flughafens ist ein ganzheitliches, abgestuftes Sicherheitskonzept vorzusehen, das den Schutz von Personen, Sachwerten und Betriebsabläufen gewährleistet und gleichzeitig einen geordneten, nutzerfreundlichen Gebäudebetrieb ermöglicht. An der dem Rollfeld zugewandten Seite des neu zu errichtenden Sicherheitszauns (vgl. Anlage 25) dürfen aus

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sicherheitstechnischen Gründen keine Fenster geöffnet werden; es sind ausschließlich festverglaste Ausführungen zulässig. Für die Nordfassade ist Sicherheitsglas vorzusehen. Es gibt keine konkreten RC- Anforderungen – mind. jedoch RC2 N, Abweichungen sind anzugeben. In diesen Bereichen ist für DGNB eine qualitativ hochwertige RLT-Anlage einzusetzen. Das Sicherheitskonzept hat sich an einer klaren Zonierung des Gebäudes zu orientieren und ist in öffentliche, halböffentliche, nicht öffentliche sowie sicherheitsrelevante Bereiche zu gliedern. Übergänge zwischen den Zonen sind eindeutig definiert, baulich und organisatorisch gesichert und nachvollziehbar zu kontrollieren.

Der Zugang zum Gebäude sowie zu sicherheitsrelevanten Bereichen ist durch geeignete Zutrittskontrollsysteme zu regeln. Die Zutrittsberechtigungen sind nutzer- und funktionsbezogen zu vergeben und müssen flexibel verwaltbar sowie dokumentierbar sein. Unbefugtes Eindringen ist durch technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen zu verhindern. Besucherströme sind gezielt zu lenken und so zu organisieren, dass sicherheitsrelevante Bereiche ausschließlich in Begleitung oder nach Freigabe betreten werden können.

Der zukünftige Mieter erhält Zugang zum Gebäude mit Transponder an der Zutrittskontrolle. Gäste melden sich im Foyer über Gegensprechanlage/Klingel. Für die Erstausstattung sind 600 Transponder zu berücksichtigen. Weiterhin soll der Zugang wie folgt sich zonieren:

  • Erdgeschoss: nach dem Haupteingang ins Foyer findet sich eine Zutrittskontrolle (Gäste gelangen also noch ins Foyer),

  • Erdgeschoss: bei dem Lagerraum des Ankermieters

  • Serverräume: Bei allen Serverräumen pro Etage

  • Zutrittskontrollen an Eingängen zu den Mietbereichen, falls neben dem Aufzug/Treppenhaus weitere Zugänge geplant werden

  • dann zum Aufzug/TH, nach dem Aufzug/TH Zutrittskontrolle zu den Mietbereichen siehe nachstehende Tabelle.

EtageAnzahl MietbereicheTüren mit Zutrittsbeschränkung (eingebaut)Türen mit Zutrittsbeschränkung (vorgerüstet)
41Serverraum, Haupteingangstüren zum Mietbereichalle anderen Türen
31Serverraum, Haupteingangstüren zum Mietbereichalle anderen Türen

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2 1 Serverraum, alle anderen Türen Haupteingangstüren zum Mietbereich

12Serverraum, Haupteingangstüren zum Mietbereichalle anderen Türen
EG4Tür von Foyer, Serverräume, Technikräumealle anderen Türen

Der Ankermieter setzt sich in den Etagen 2.-4. mit einem eigenen Zutrittssystem auf die Vorrüstung auf. Für alle Etagen ist eine Brandschutztür mit Kabel, das auf einem motorzylinderangesteuerten Schloss aufsetzt vorzusehen. Weiterhin gelten folgende Anforderungen:

  • Vorrichtung an allen notwendigen Eingangstüren (Strom sowie Netzwerk) – Abstimmung mit Ankermieter auf den Etagen 2.-4. nötig

• Türen mit interner Verkabelung für Schließsystem mit Obertürschließsystem • Etageneingangstüren mit elektronischer Schließanlage (elektronische Zylinder/Beschläge) der Firmen Salto und Autec • Außentüren mit Knauf und Panikschloss

Für sicherheitsrelevante Bereiche der Mietfläche (insbesondere Eingänge zur Mietfläche, Etagenzugänge sowie Server- und Lagerräume) ist eine infrastrukturelle Vorbereitung für ein elektronisches Zutrittskontrollsystem vorzusehen. Hierzu sind folgende Leistungen bereitzustellen: • Vorrüstung der betroffenen Türen für den Einsatz von elektrischen Türschlössern (z. B. Assa Abloy oder gleichwertig) • Integration von Türkontakten zur Zustandsüberwachung (offen/geschlossen) • Bereitstellung geeigneter Kabeltrassen und Leitungsführungen zu den jeweiligen Türpositionen • Vorbereitung der Montagepositionen für Kartenleser (innen/außen je nach Nutzung) • Verkabelung der Türen (Schloss, Türkontakt, Kartenleser) bis zum jeweils zugeordneten Server- bzw. Netzwerkraum der Etage

Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften für Flucht- und Rettungswege (insbesondere DIN EN 179 und DIN EN 1125) zu erfolgen.

Das Sicherheitskonzept hat den besonderen Anforderungen des Flughafenbetriebs Rechnung zu tragen, insbesondere im Hinblick auf erhöhte Gefährdungslagen, wechselnde Bedrohungsszenarien sowie die Schnittstellen zu luftseitigen Sicherheitsbereichen. Alle Maßnahmen sind so zu planen, dass sie den laufenden Betrieb nicht

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beeinträchtigen und gleichzeitig ein hohes Maß an Robustheit und Verfügbarkeit aufweisen.

Flucht- und Rettungswege sind unabhängig von den Sicherheitsmaßnahmen jederzeit funktionsfähig zu halten. Sicherheits- und Brandschutzanforderungen sind aufeinander abzustimmen, sodass im Ereignisfall eine sichere Evakuierung gewährleistet ist. Das Sicherheitskonzept ist dauerhaft anpassungsfähig auszuführen und muss spätere Änderungen der Nutzung, Organisationsstruktur oder Sicherheitsanforderungen ohne grundlegende bauliche Eingriffe ermöglichen.

Abweichungen von den beschriebenen funktionalen Anforderungen sind zulässig, sofern durch alternative Maßnahmen ein gleichwertiges oder höheres Sicherheitsniveau nachgewiesen wird.

Zur Transparenz weist der AG daraufhin, dass die Entfluchtung des zu errichtenden Gebäudes in den öffentlichen Bereich vorgesehen ist.

6.5 Nachhaltigkeit und Zertifizierung

Der AN ist verpflichtet, für das zu errichtende Gebäude die Erlangung einer DGNB-Zertifizierung gemäß DGNB Gebäude Neubau, Nutzungsprofil Büro- und Verwaltungsgebäude mindestens in Stufe Gold sicherzustellen. Der erfolgreiche Abschluss der Zertifizierung ist geschuldet. Der Pre-Check ist mit dem AG abzustimmen.

Hierzu hat der AN eine/n DGNB-Auditor/in zu stellen und zu beauftragen und die gesamte Koordination mit der DGNB zu übernehmen. Sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen, Nachweise, Planungs- und Dokumentationsarbeiten sowie die fristgerechte Abstimmung sind durch den AN zu erbringen. Zwischenberichte über den Stand der Zertifizierung sowie regelmäßige Absprachen mit dem AG sind vorzusehen.

Zur Minimierung / Optimierung der Lebenszyklus- und Betriebskosten sind neben den Mindestanforderungen für den Gold-Standard folgende Anforderungen / Kriterien zu erfüllen:

ENV 1.1 „Klimaschutz und Energie“

Ziff. 1.1.2 „Lebenszyklus-CO -Bilanz in der Genehmigungs- 2 und Ausführungsphase“ für den Gebäudebetrieb (Ziff.1.1.2.1) und für das Bauwerk (Ziff. 1.1.2.2)

Ziff. 2.3.1 „Bilanzrahmen Lebenszyklus – Niedrigst- Lebenszyklus-CO -Bilanz“ 2

Ziff. 2.3.2 „Klimaschutzfahrplan Lebenszyklus – Klimaneutrales Gebäude“

Ziff. 2.3.3 „Klimaschutz durch Maßhaftigkeit/ Suffizienz“

ENV 2.2 „Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen“

Ziff. 1.1: Ein Wassernutzungskonzept wird aufgestellt“

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Ziff. 1.2: Das erarbeitete Wassernutzungskonzept wird im Planungsfortschritt angepasst und nachweislich relevante Aspekte werden umgesetzt

Ziff. 3.1.1: eine Bewässerung mit Trinkwasser ist baulich nicht vorgesehen

ECO 1.1 „Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus“

Für das Kriterium ist ein Mindesterfüllungsgrad von 80 % (80 von 100 Punkten ohne Bonus) zu erreichen.

ECO 2.4 „Wertstabilität und Anpassungsfähigkeit“

Ziff. 4.1: Zur Förderung der Flächen- und Nutzungseffizienz ist eine Flächeneffizienz ≥ 0,7 (nutzbare Fläche DGNB / BGF) anzustreben. Abweichungen sind zu begründen und vorab mit dem AG abzustimmen.

TEC 1.3 „Qualität der Gebäudehülle“

Ziff. 1.1.1. Potenzial zur Nutzung der PV-Anwendung

Ziff. 1.1.3 Untersuchung verschiedener Varianten mit Fokus auf die Langlebigkeit über den gesamten Lebenszyklus

Ziff. 1.1.5 Austausch einzelner Komponenten zerstörungsfrei möglich

Ziff. 1.1.6 Untersuchung verschiedener Varianten mit Fokus auf die Wärmeverluste über die Gebäudehülle

Ziff. 2.1 Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient für die Außenbauteile von beheizten Gebäudeteilen:

Raumtemperatur > 19 °C:

Opake Außenbauteile, auch Türen und Tore ≤ 0,18 W/(m²K)

Flachdach ≤ 0,14 W/(m²K)

Transparente Außenbauteile, ≤ 0,8 W/(m²K), g-Wert ≤ 0,55.

Glasdächer, Lichtbänder, Lichtkuppeln und sonstige transparente Bauteile ≤ 1,6 W/(m²K)

Erdberührte Bauteile ≤ 0,14 W/(m²K)

Ziff. 2.2 Wärmebrückenzuschlag

Ist mit 0,05 W/(m²K) anzusetzen

Ziff. 3.1.3 Luftdichtigkeit des Gebäudes

Luftdurchlässigkeit q₅₀ ≤ 1,8 m³/(h·m²)

Ziff. 5.1.1 Durchführung einer Differenzdruckmessung (Blower- Door-Messung) während der Bauphase

Ziff. 5.1.2 Thermographie des Gebäudes als Qualitätskontrolle während der Bauphase (kurz vor Fertigstellung)

TEC 1.4 „Einsatz und Integration von Gebäudetechnik“

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Ziff. 1.1 Planung eines passiven Gebäudekonzeptes zur Reduktion des Energieverbrauchs durch

Ziff. 1.1.1 hohe Kompaktheit des Baukörpers,

Ziff. 1.1.2 ausgewogenen Fensterflächenanteil unter Berücksichtigung von Verschattungsmaßnahmen,

Ziff. 1.1.3 konstruktiven Sonnenschutz, der eine direkte Besonnung der Fenster im Sommerhalbjahr verhindert,

Ziff. 1.1.4 möglichst großen Anteil an natürlich belichteten Räumen,

Ziff. 1.1.6 passive Kühlung

Ziff. 1.1.7 eine effektive natürliche Lüftung

Ziff. 1.2 Umsetzung eines passiven Gebäudekonzeptes zur Reduktion des Energieverbrauchs durch

Ziff. 1.2.1 hohe Kompaktheit des Baukörpers,

Ziff. 1.2.2 ausgewogenen Fensterflächenanteil unter Berücksichtigung von Verschattungsmaßnahmen,

Ziff. 1.2.3 konstruktiven Sonnenschutz, der eine direkte Besonnung der Fenster im Sommerhalbjahr verhindert,

Ziff. 1.2.4 möglichst großen Anteil an natürlich belichteten Räumen,

Ziff. 1.2.6 passive Kühlung

Ziff. 1.2.7 eine effektive natürliche Lüftung

Ziff. 2.2 Auslegung der Kälteübergabe für eine mittlere Kühlwassertemperatur von ≥ 19 °C

Pro 2.3 „Geordnete Inbetriebnahme“

Ziff. 2.1 Fortschreibung des Monitorings Konzepts. Ein unabhängiger Dritter ist durch den AN zu beauftragen.

Ziff. 3.1 der Probebetrieb wird vor Abnahme und Übergabe durchgeführt

Ziff. 4.1 Beauftragung des technischen Monitorings in der ersten Nutzungsphase zur Betriebsoptimierung

Alternativ zu Ziff. 1.1 – 4.1: Beauftragung des technischen Monitorings inkl. Leistungen der Inbetriebnahme.

6.6 Wärmeschutz, Feuchteschutz, Raumlufthygiene

Neben den technischen Vorgaben oder den anerkannten Regeln der Technik wird auf die Anforderungen, die sich aus Ziffer 6.5 dieser FLB ergeben, verwiesen.

6.7 Schallschutz / Akustische Anforderungen

Neben den technischen Vorgaben oder den anerkannten Regeln der Technik wird auf die Anforderungen, die sich aus Ziffer 6.5 dieser FLB ergeben, verwiesen.

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Ergänzend sind die erhöhten Schallschutzanforderungen für Bürogebäude im Umfeld des Flughafens zu berücksichtigen. Sämtliche flughafenspezifischen Anforderungen zum Schallschutz und baulichen Schutz sind zusätzlich zu den Kriterien des DGNB Gold Standards nachweislich in Planung und Ausführung zu integrieren.

Im gesamten Gebäude gelten aufgrund der offenen Arbeitsbereiche hohe Anforderungen an die akustische Planung. Decken, Bodenbelag und weitere die Akustik reduzierende wirksame Maßnahmen sind einzuplanen.

Konkrete Anforderungen sind als Mindestwerte zu verstehen, sofern sich höhere Anforderungen aus dem Schallschutzgutachten ergeben, sind diese zu berücksichtigen und einzukalkulieren:

• Trennwände zwischen Besprechungsräumen und Büroflächen sind so auszuführen, dass ein bewertetes Schalldämmmaß von mindestens R’w ≥ 40–45 dB erreicht wird.

• Trennwände zwischen Besprechungsräumen untereinander sind mit mindestens R’w ≥ 45 dB auszuführen.

• Türen zu Besprechungsräumen sind als schalldämmende Türen mit einem Schalldämmmaß von mindestens Rw ≥ 37 dB auszuführen und mit umlaufenden Dichtungen sowie Absenkdichtungen auszustatten.

• Bei verglasten Trennwänden sind ausschließlich akustisch geprüfte Systeme mit einem Schalldämmmaß von mindestens Rw ≥ 40 dB einzusetzen.

• Die Ausführung hat gemäß den Anforderungen der DIN 4109 zu erfolgen.

6.8 Brandschutz / Feuerwehrpläne

Die zuständige Feuerwehr für den Flughafen Dresden ist die Werksfeuerwehr des Flughafens. Die brandschutztechnische Planung und Ausführung erfolgen auf Grundlage der Sächsischen Bauordnung (SächsBO), der Baugenehmigung, des vom AN zu erstellenden Brandschutzkonzepts sowie der Vorgaben der Werksfeuerwehr der Flughafen Dresden GmbH, der Feuerwehr Dresden und der spezifischen Anforderungen des Flughafens Dresden.

Der AN trägt die Verantwortung für zusätzliche oder verschärfte Anforderungen, die sich aus dem Genehmigungsverfahren, brandschutzrechtlichen Stellungnahmen oder flughafenspezifischen Sicherheitsvorgaben ergeben können. Alle Anforderungen müssen durch geprüfte Bauteile mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) oder allgemeinem Prüfzeugnis (abP) nachgewiesen werden.

Ein amtlich anerkannter Brandschutzsachverständiger ist vom AN zu bestellen. Dieser begleitet die Planung und Bauausführung, erstellt die Brandschutzmatrix sowie die Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 und prüft die Einhaltung aller relevanten Vorschriften, einschließlich

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der besonderen Anforderungen des Flughafens Dresden (z. B. Zugangskontrollen, Löschwasserversorgung, Integration in die Flughafeninfrastruktur). Nach Fertigstellung erstellt der Sachverständige die erforderlichen Konformitätserklärungen für die Bauabnahme.

Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 in farbiger Ausführung und in erforderlicher Anzahl zu erstellen. Sie sind bei den zentralen Stellen des Flughafens Dresden, der technischen Objektbetreuung und der Berufsfeuerwehr Dresden zu hinterlegen. Zusätzliche Ausfertigungen sind den Bestandsunterlagen beizufügen.

Rettungswegpläne sind in Abstimmung mit den Behörden, dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben des Flughafens Dresden in jedem Geschoss und Raum (außer Lager-, Technik-, Putzmittel- und Sanitärräume) bruchsicher und reversibel anzubringen. Die Unterlagen sind farbig auszuführen und in den Bestandsunterlagen zu integrieren.

Die Zusammenarbeit und die Berücksichtigung der Hinweise der Berufsfeuerwehr Dresden und der Flughafenfeuerwehr ist sicherzustellen (Vgl. Punkt 4.16.3). Brandschutztechnische Gutachten und Stellungnahmen der Feuerwehr sowie flughafenspezifische Anforderungen müssen in die Planung und Ausführung einfließen.

6.9 Revisionsfähigkeit und Reinigung

Die Planung muss langfristige Revisionsfähigkeit, Pflegeleichtigkeit und Austauschbarkeit aller Komponenten sicherstellen. Installationen sind zugänglich und nachrüstbar auszuführen.

Ergänzend wird auf die Anforderungen, die sich aus Ziffer 6.5 dieser FLB ergeben, verwiesen.

6.10 Nutzerseitige Einbauten und Installationen

Nutzer- und auftraggeberseitige Einbauten und Installationen – wie etwa Computer, Telefone oder andere vom AG bereitzustellende, derzeit noch nicht konkret definierte Einbauten – gehören nicht zum Leistungsumfang des AN. Eine CAT-7 Verkabelung ist im gesamten Gebäude vorzusehen. Der AN hat jedoch ohne zusätzliche Vergütung sämtliche zur Sicherstellung eines voll funktionsfähigen Betriebs erforderlichen Integrations-, Koordinations- und Abstimmungsleistungen in Bezug auf diese auftraggeberseitigen Einbauten und Installationen in seine Planung und seinen Bauablauf zu integrieren. Hierzu zählen insbesondere die Koordination der nutzerseitigen Planungsunterlagen sowie die Einbindung der hierfür notwendigen technischen Infrastruktur und Dienstleister. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin eingehalten wird. Bei Bedarf übernimmt der AN die terminliche Koordination des nutzerseitigen Mieterausbaus der für Drittnutzer vorgesehenen Büroflächen über die gesamte Planungs- und Bauphase. Zu diesem Zweck führt der AN einen Entscheidungsterminplan, in dem sämtliche auftraggeberseitigen Einbauten und Installationen sowie die hierfür erforderlichen Maßnahmen, Entscheidungen und Mitwirkungshandlungen des AGs

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einschließlich Zuständigkeiten und terminlicher Erfordernisse dargestellt werden. Darüber hinaus hat der AN alle weiteren für einen reibungslosen Planungs- und Bauablauf notwendigen auftraggeberseitigen Entscheidungen und Mitwirkungspflichten in diesen Terminplan aufzunehmen und diesen laufend so zu aktualisieren, dass er jederzeit vollständig und aktuell vorliegt.

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7 Städtebauliche und Architektonische Anforderungen

7.1 Städtebauliche Zielsetzung

Das Bürogebäude ist so zu konzipieren, dass es sich harmonisch in die bestehende Infrastruktur und das Erscheinungsbild des Flughafenumfelds einfügt. Besonderer Wert ist auf eine klare Adressbildung und eine repräsentative Eingangssituation (im Außenbereich durch die Wegeführung und im Innenbereich durch einen unbemannten Eingang) zu legen, um die Attraktivität und Qualität des Standorts zu erhöhen. Die Fassadengestaltung orientiert sich an modernen Standards und verwendet hochwertige, zeitgemäße Materialien. Farb- und Materialwahl erfolgen in Abstimmung mit den bestehenden Gebäuden und Anlagen des Flughafens sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Flugverkehrs, um das Gesamtbild des Standorts zu unterstützen. Das Gebäude ist kubisch- modern zu gestalten, wodurch eine zeitgemäße und prägnante architektonische Identität geschaffen wird. Die Proportionen und die Gliederung des Baukörpers sollen spannungsvoll und von einer Leitidee geprägt sein. Insgesamt soll ein modernes, einladendes und zukunftsfähiges Bürogebäude entstehen, das seine eigene Identität als Bürogebäude widerspiegelt.

7.2 Architektonische Zielsetzung

Es wird ein Bürogebäude erwartet, das Ausdruck einer zeitgemäßen und einladenden Architektur ist und gleichzeitig ökologischen Aspekten sowie Anforderungen an die Nachhaltigkeit gerecht wird. Die Fassaden sind spannungsvoll zu proportionieren und sollen für die Aufgabe angemessen von gestalterischer Kraft geprägt sein. Eine großzügige und repräsentative Wahrnehmung im Innenbereich ist zu ermöglichen. Eine Überfrachtung durch eine Vielzahl unterschiedlicher Stilelemente und Komponenten ist zu vermeiden. Der Anteil transparenter Glasflächen an der Gesamtfassade ist dem energetischen Konzept und den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung anzupassen.

Eine ansprechende Außenanlagengestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität ist in das Angebot einzurechnen.

Der zentrale Eingangsbereich soll an der südöstlichen Stirnseite des Gebäudes angeordnet werden.

Die Änderung der Fassadenfarbe des Entwurfs ist für den AG kostenneutral.

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8 Funktionale Anforderungen des Gebäudes

Wie in Abschnitt 1.4 dargestellt, sind einzelne Bereiche bereits an einen Ankermieter vergeben. Für diese Bereiche liegt eine vom Ankermieter erstellte Vorplanung zur Raumaufteilung und Raumanordnung vor, die der Anlage 11 – Flächenlayout Ankermieter zu entnehmen ist. Diese Vorplanung stellt eine funktionale Vorgabe dar. Die Raumabfolge ist grundsätzlich einzuhalten. Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Anordnung von Treppenhäusern, Aufzügen, Verkehrsflächen sowie Nebenräumen (z. B. Sanitär- und Technikflächen), sind zulässig und ausdrücklich erwünscht, sofern hierdurch aus Sicht des Vermieters effizientere Flächen entstehen und die funktionalen Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

Es sind 2 Personenaufzüge zu integrieren, die einen barrierefreien Zugang gemäß den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen gewährleisten, wobei mindestens einer davon von der Größe her für eine Krankentrage ausgelegt sein muss. Die Aufzüge sind so zu planen, dass sie für alle Nutzergruppen sicher, selbstständig und komfortabel nutzbar sind.

Von den zwei notwendigen Treppenhäusern ist das dem Eingang am nächsten gelegene repräsentativer zu gestalten, das hintere nur funktional.

Eine Anordnung der Sanitärbereiche in unmittelbarer Nähe zu den Treppenhäusern kann zur Reduzierung von Laufwegen und zur effizienten Erschließung vorgesehen werden; dies stellt jedoch keine verbindliche Vorgabe dar. Ebenso können in den Randzonen nahe der Erschließung zusätzliche Funktionsbereiche, insbesondere für Kommunikation, Kopieren sowie Technikräume, vorgesehen werden, um zentrale Nutzungen zu bündeln und die offenen Arbeitsbereiche zu entlasten. Diese Maßnahmen sind als planerische Optionen zu verstehen und nicht verpflichtend umzusetzen.

Das Gebäude ist insgesamt mit hoher Flexibilität zu planen, um unterschiedliche Raum- und Nutzungskonfigurationen sowie eine spätere Nachnutzung zu ermöglichen.

Das Raumbuch wurde gemäß den Richtlinien der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) erstellt und mit den zukünftigen Hauptmietern (Mieter 1 und Mieter 2) abgestimmt. Die darin ausgewiesenen Flächen bilden die Grundlage der nutzerspezifischen Flächenerwartungen sowie der darauf aufbauenden Wirtschaftlichkeits- und Nutzungskalkulationen seitens des AG und der Mieter.

Die wesentlichen Hauptnutzflächen, insbesondere die Büroflächen, sind daher grundsätzlich einzuhalten. Abweichungen bei sonstigen Flächen sind im Rahmen der Entwurfsplanung zulässig, sofern die funktionalen Anforderungen gemäß Raumbuch sowie alle maßgeblichen öffentlich-rechtlichen, technischen und planerischen Vorgaben eingehalten werden. Ein Anspruch auf eine flächengleiche Umsetzung einzelner gif-Flächen wird hierdurch nicht begründet.

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Die lichte Höhe jedes Geschosses beträgt mindestens 3,00 m. Die innere Organisation der Flächen hat den funktionalen und akustischen Anforderungen zu entsprechen, ohne die visuelle Offenheit oder die räumliche Kontinuität zu beeinträchtigen.

Die raum- und tragwerksbezogene Planung ist auf Basis eines Gebäuderasters mit Achsen zu entwickeln. Wände, Stützen und Tragstrukturen sind so anzuordnen, dass unterschiedliche Raumgrößen, Grundrissvarianten und Nutzungseinheiten ohne wesentliche bauliche Eingriffe realisiert werden können.

Flächenbedarf

Die Flächen gemäß Flächenbedarfsermittlung (gif-Zuordnung, Anlage 05) sind je Geschoss funktional so zu organisieren, dass unter Einhaltung der Anforderungen des § 36 SächsBO auf notwendige Flure verzichtet werden kann und zwei Nutzungseinheiten pro Geschoss,mit Durchgang, realisiert werden.

Die Innenräume, insbesondere die Büro- und Aufenthaltsflächen, sind so zu gestalten, dass sie den Anforderungen einer modernen Büronutzung (mit Berücksichtigung der Akustik) entsprechen. Neben den funktionalen Anforderungen sind soziale und kommunikative Aspekte angemessen einzubeziehen. Eine helle, möglichst natürliche Belichtung der Büroflächen ist sicherzustellen.

Alle Arbeits-, Büro- und Besprechungsräume sind hell, gut belüftet und ausreichend beleuchtet zu gestalten, wobei Tageslicht so weit wie möglich einzubeziehen ist. Zur Minimierung von Lärm und Nachhall sind geeignete akustische Maßnahmen zu treffen und zu beschreiben. Die Räume sind flexibel nutzbar zu planen, mit ausreichenden Bewegungsflächen, ergonomischen Arbeitsplätzen und anpassbarer Möblierung, um unterschiedliche Nutzungsszenarien, Umstrukturierungen oder Erweiterungen zu ermöglichen.

Alle Arbeitsplätze und Präsentationsbereiche sind mit fertig installierten Strom- und Datenanschlüssen auszustatten. Die Oberflächen sind pflegeleicht, langlebig und gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie arbeitsschutzgerecht auszuführen.

Open-Space-Office / Office-Flächen / Group Office GWI: Offene Grundrissstruktur ohne tragende oder störende Hindernisse; flexible Anordnung der Arbeitsplätze, Möglichkeit zur Nachverdichtung, blendfrei beleuchtet, akustische Maßnahmen und Bewegungsflächen für mehrere Arbeitsplätze.

Für den Ankermieter gilt darüber hinaus:

Einzelbüros (Senior / Supervisor / VP): Für einzelne Personen ausgelegt. Akustikkomfort für konzentriertes Arbeiten und Telefonate.

Phone Room: Geschlossener Raum für Telefonate und Videokonferenzen, akustisch gedämmt, ausreichende Größe für ungestörte Telefonate.

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Think Tank: Flexibel nutzbarer Raum für kreative Arbeitsprozesse, Workshops oder Brainstormings, variable Möbelanordnung; ausreichende Bewegungsflächen, Lärmreduzierung durch Akustikmaßnahmen.

Touch-Down-Area: Flexibel nutzbarer Arbeitsbereich für mobile oder kurzfristige Nutzung, flexible Möbel, ausreichend Bewegungsflächen, Strom- und Datenanschlüsse

Besprechungsräume S/M/L: Geschlossene Räume für Meetings; akustisch so geplant, dass Gespräche ungestört stattfinden können, Raumgröße entsprechend der Nutzerzahl (S: bis 4, M: bis 8, L: bis 12 Personen)

VR-Training Room: Ausreichend Bewegungsflächen für Virtual- Reality-Nutzung; blendfreie Beleuchtung; Belüftung; Strom- und Datenanschlüsse für technische Geräte; sichere Boden- und Raumgestaltung (Anforderungen nach Anlage 14 FLO VR Basic floor plan FSO)

XL-Konferenzraum: Großzügiger, geschlossener Raum für größere Besprechungen oder Präsentationen, ggf. z.B. mit Falttrennwand trennbar, blendfreie Beleuchtung; akustische Maßnahmen; mobil einsetzbare Möbel und Präsentationstechnik

Küche: Funktional ausgestattete Küche mit Spüle, Arbeitsflächen, Stauraum; alle Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse anschlussfertig; Beleuchtung, Belüftung und Reinigungsmöglichkeiten sicherzustellen; wirtschaftliche Nutzung für regelmäßige Mitarbeiterverpflegung (keine Kantine/Produktion).

Pausenraum / Break Room: Aufenthaltsbereich für Mitarbeiter; komfortable, ergonomische Möbel; Bewegungsflächen für mehrere Personen, nutzerfreundliche Atmosphäre.

Abb. 3 Beispiel Touch-Down-Area

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Abb. 4 Beispiel Küchenbereich

Haupteingangsbereich

Der Haupteingangsbereich ist einladend, repräsentativ und architektonisch hochwertig zu gestalten. Er soll mit wenigen Sitzmöglichkeiten, Pflanzen und einem digitalen Leitsystem für Gäste ausgestattet werden. Eine feste Besetzung durch einen Tresen oder vergleichbare Einrichtungen ist derzeit nicht vorgesehen. Der Bereich ist so zu planen, dass Gäste empfangen werden und sich kurzfristig aufhalten können, ohne dass ein dauerhafter Aufenthalt gefördert wird.

Teeküchen

Jede Nutzungseinheit ist mindestens mit einer eigenen Teeküche auszustatten, funktional für die übliche Büroversorgung. Die Ausstattung umfasst mindestens:

Spüle mit Wasser- und Abwasseranschluss

Ausreichende Arbeitsfläche

Stromanschlüsse für Geräte (Verbaut und mobil)

Anschlüsse für Kühlschrank, Mikrowelle und Geschirrspüler

1 Bodentank

Die Teeküchen sind so zu dimensionieren, dass eine ausreichende Arbeitsfläche für die tägliche Nutzung verfügbar ist (vgl. Ziff. 10.3.4.3.2). Bei Vergabe einer Nutzungseinheit an mehrere Mieter sind die Teeküchen gemeinschaftlich nutzbar anzuordnen, ohne dass andere Mieteinheiten betreten werden müssen.

Alle Teeküchen auf den Etagen sind einschließlich verbauter Geräte (Kühlschrank, Geschirrspüler, Spüle, Armatur; ohne Geschirr, Gläser, Besteck) zu übergeben. Anschlüsse für Mikrowelle und Wasserkocher und +1 Gerät sind vorzusehen. Der AN sorgt neben der

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Steckdosenleiste für eine ausreichende Beleuchtung über der Arbeitsfläche.

Pro Teeküche ist ein Abfallbehälter-Set bestehend aus zwei eckigen Abfalleimern aus Kunststoff mit Schwingdeckel und jeweils ca. 60 l Fassungsvermögen vorzusehen, getrennt für Restmüll und Wertstoffe (Grüner Punkt).

In der Küche für den Ankermieter im obersten Stockwerk ist ein Starkstromanschluss (bspw. für einen Konvektomaten) bereitzustellen.

Duschanlage

Des Weiteren sind im Erdgeschoss Flächen für eine zeitgemäße, funktionale und barrierefreie Duschanlage für Damen und Herren vorzusehen. Die Duschanlage ist hinsichtlich Gestaltung, Ausstattung und technischer Ausführung auf einen langlebigen, wartungsarmen und hygienischen Betrieb auszurichten. Insgesamt sind vier Duschkabinen einzuplanen, bestehend aus jeweils einer barrierefreien Duschkabine für Damen und Herren gemäß den einschlägigen Normen sowie jeweils einer zusätzlichen Duschkabine für Damen und Herren. Sämtliche Duschbereiche sind ebenerdig ohne Duschwanne auszuführen und mit geeigneten Duschabtrennungen (z. B. Systemtrennwände) auszustatten. Boden- und Wandflächen sind rutschhemmend, feuchtraumgeeignet und dauerhaft abgedichtet herzustellen.

Im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit den Duschen ist ein Umkleidebereich mit mindestens 40 funktionalen und robusten Spinden für den Nassbereich vorzusehen. Ergänzend sind Trocknungs- und Sitzbereiche, Spiegel im Umkleidebereich sowie Steckdosen für Haartrockner oder Reinigungsgeräte einzuplanen. Die Anordnung der Zusatzflächen ist so zu gestalten, dass klare Wegeführungen, eine komfortable und sichere Nutzung sowie geeignete Lösungen für Müllbehälter und Papierhandtuchspender gewährleistet sind. Die Planung hat zudem eine wirtschaftliche und effiziente Reinigung zu ermöglichen, einschließlich ausreichender Bewegungsflächen und uneingeschränkter Zugänglichkeit aller Bereiche (siehe Ziff. 9.3.4.3).

Auf der 4. Etage sind zwei weitere Duschen entsprechend dem Flächenlayout des Ankermieters (Anlage 11) zu berücksichtigen.

Die Gebäudegestaltung ist so auszulegen, dass eine grundsätzliche Erweiterbarkeit der Duschanlage möglich ist. Nutzerhinweise zur Lüftung und zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind als Anlage zum Mietvertrag zu erarbeiten und dem AG zu übergeben.

Die Flächen der Duschanlage einschließlich der zugehörigen Umkleide- und Nebenflächen werden abrechnungstechnisch nicht einzelnen Mietern zugeordnet.

Sanitärbereiche

Jede Nutzungseinheit erhält darüber hinaus einen eigenen Sanitärbereich, der unter Berücksichtigung der geltenden Arbeitsschutzrichtlinien sowie des zu erwartenden Nutzer- und

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Besucheraufkommens auszulegen ist. Wird eine Nutzungseinheit an mehrere Mieter (diverse Mieter) vergeben, sind die notwendigen Sanitäranlagen so auszubilden, dass sie gemeinsam nutzbar sind, ohne dass jeweils die andere Nutzungseinheit betreten werden muss.

Technikräume

Jede Nutzungseinheit ist mit einem eigenen Technikraum auszustatten, in dem die elektrische Unterverteilung sowie die Servertechnik unterzubringen sind. Die Technikräume sind entsprechend den technischen Anforderungen zu belüften (siehe Ziff. 10.3.7).

Lagerfläche für Ankermieter

Im Erdgeschoss ist für einen Mieter eine Lagerfläche mit ca. 200 m² einzuplanen. Die Lagerfläche kann ohne oder mit nur geringer natürlicher Belichtung ausgeführt werden und ist entweder unbelüftet oder mit einfacher technischer Belüftung (ohne besondere Anforderungen) zu planen. Die Ausführung hat eine funktionale Nutzung (inkl. Steckdosen) zu ermöglichen. Weitere baukonstruktive Vorgaben sind der Anlage 09 zu entnehmen.

Flächen für weitere Dienstleistungsangebote

Zusätzlich sind im Erdgeschoss Räumlichkeiten zur Vermietung an Dienstleistungen vorzusehen. Die Flächen sind flexibel, wirtschaftlich und nutzerneutral zu planen, sodass eine Nutzung durch unterschiedliche Dienstleistungsangebote, im Zweifel Büronutzung, möglich ist.

Multifunktionale Fläche

Im vorderen Bereich neben dem Eingang ist eine multifunktionale Fläche vorzusehen, die Nutzungen wie Büro, Gastro und Dienstleistungen möglich machen. Zur flexiblen Nutzung und kurzfristigen Reaktion auf Bedarfe ist hierfür ein Starkstromanschluss einzuplanen.

Getränke- und Snackautomaten

Im Erdgeschoss ist eine Fläche und Anschlüsse für einen Automaten (Getränke / Snacks) vorzusehen, die so positioniert ist, dass sie für alle Nutzer des Gebäudes gut zugänglich ist.

Fassadenflächen

Für die Fassadenflächen ist ein effektives Verschattungskonzept vorzusehen, das die sommerliche Wärmebelastung reduziert und den Auswirkungen der stark versiegelten Umgebung entgegenwirkt. Dabei sind ein geringer Reinigungsaufwand sowie die Vermeidung negativer Einflüsse auf sicherheitssensible Bereiche zu berücksichtigen. Das Verschattungskonzept soll zugleich einen wesentlichen Beitrag zur gestalterischen Identität des Gebäudes leisten.

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Außerdem ist es möglich, dass sich Mieter Ihr Logo an der Fassade wünschen. Dies ist bei Beantragung in Absprache mit dem AG mit max. 2 Logos an der Fassade zu berücksichtigen. Für die Anlage selbst sind lediglich Stromanschlüsse und die Unterkonstruktion vorzubereiten.

Dachterrassen

Dachterrassen mit Blickrichtung Sicherheitsbereich/Rollfeld sind so zu gestalten, dass das Überwerfen von Gegenständen in den gesicherten Bereich ausgeschlossen ist. Hierbei sind die Mindestabstände zum Luftsicherheitszaun einzuhalten oder die Terrasse außerhalb der unmittelbaren Zaunnähe anzuordnen. Die Dachterrassen sind dezent zu beleuchten und mit einer Doppelsteckdose im Außenbereich auszustatten.

Abb. 5 Beispiel Dachterrasse an Küchenraum

9 Konstruktive Anforderungen

Ziel ist es eine nachhaltige und bestimmungsgemäße Nutzung der Gebäude sicherzustellen. Zur Erreichung dieses Ziels sind sämtliche baulichen Optimierungspotenziale konsequent auszuschöpfen. Wesentliche Maßnahmen umfassen einen kompakten und energieeffizienten Gebäudeentwurf sowie die Ausführung der Gebäudehülle auf Passivhaus-Niveau.

Für das Bauvorhaben wird eine Umsetzung mit hohem Vorfertigungsgrad in modularer System- oder Elementbauweise (z. B. Modulbau, Tafelbau) angestrebt. Die Ausführung kann mit werkseitig vorgefertigten Raumzellen oder Einzelelementen aus einem flexiblen Baukastensystem erfolgen.

Der Fokus liegt auf einer kurzen Planungs- und Bauzeit bis zur schlüsselfertigen Übergabe zum Fertigstellungstermin. Zur Gewährleistung maximaler Flexibilität in der Raumaufteilung nebst technischer Ausstattung sollten alle tragenden und aussteifenden Elemente – insbesondere Stützen – ausschließlich in den Außenwänden sowie ggf. einer durchgehenden Flurwand in Längsrichtung angeordnet werden.

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10 Qualitative Anforderungen

10.1 Bauwerk- Baukonstruktion

10.1.1 Baustelleneinrichtung/ -räumung

Der AN erbringt sämtliche Leistungen einschließlich aller Nebenleistungen, die für die vollständige, ordnungsgemäße und rechtssichere Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Sicherung der Nachbar- und Bestandsbebauung, der Schutz öffentlicher Flächen sowie die Abstimmung und Koordination mit Behörden, Dritten und Betroffenen. Sämtliche Schutzmaßnahmen an öffentlichen Flächen sowie deren Wiederherstellung sind mit dem AG und der zuständigen Stadt abzustimmen. Alle Anträge, Genehmigungen, Gebühren und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung, Wiederherstellung und Sicherung öffentlicher oder fremder Grundstücke sind Leistungen des AN. Gleiches gilt für die Verkehrssicherungspflicht und die laufende Reinhaltung der Baustelle.

Der AN stellt die vollständige Baustelleneinrichtung bereit, einschließlich eines stabilen Bauzauns. Eine Vermietung der Werbeflächen am Bauzaun ist zulässig. Hierfür sind die Maße der Werbeflächen dem AG zur Verfügung zu stellen. Der AN sorgt dafür, dass Störungen für Anrainer auf ein Minimum reduziert werden.

Während der Bauphase kann der Parkplatz PK2 als Zu- und Ausfahrt sowie als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden (siehe Anlage 25). Die vorhandenen Poller am PK2, im südöstlichen Bereich, werden entfernt und können als Zufahrt zur Baustelle genutzt werden. Die Baustellenzufahrt ist außerhalb des Nutzungszeitraumes entsprechend mit einem Bauzaun abzusperren. Die Ausfahrt befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite der Zufahrt, neben dem Logistikgebäude.

Der Wirtschaftshof dient nicht als Zufahrt zum Baufeld und muss für Lieferanten des Terminals zugänglich bleiben. Die Zufahrt ins Westschiff / zum Lastenaufzug muss zwingend freigehalten werden. Der Lieferverkehr findet nur über Tor A (regelmäßig) statt. Ein Schwenkradius für 40t-Sattelschlepper mit 25 m muss sichergestellt werden. Der Treppenausgang am Terminalgebäude dient als Flucht- und Rettungsweg und muss freigehalten werden.

Lager- und Arbeitsplätze, die außerhalb des Baugrundstücks benötigt werden, sind vom AN zu beschaffen und nach Fertigstellung in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

Über die Bauzeit können über den AG in unmittelbarer Nähe Büroflächen entgeltlich angemietet werden. Dadurch kann gegebenenfalls auf die Aufstellung von Containern verzichtet werden.

Sofern zusätzliche Räume im Flughafen benötigt werden, ist der Flächenbedarf frühzeitig durch den AN anzuzeigen.

Vor Beginn der Bauarbeiten ist eine Fotodokumentation des Baustelleneinrichtungsbereichs zu erstellen, deren Kosten im

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Vertragspreis enthalten sind. Die Baustellensicherung einschließlich provisorischer Schließanlagen, Bereitstellung und Nutzung von Gerüsten sowie die Koordination von Kranstellung und Kranbetrieb liegen in der Verantwortung des AN. Für die Kranstellung sind alle erforderlichen Genehmigungen bei der zuständigen Luftfahrtbehörde und anderen Behörden einzuholen und die Auflagen einzuhalten. Der AN stellt sicher, dass der Flugbetrieb ununterbrochen möglich ist und organisiert ggf. eine 24/7-Rufbereitschaft des Kranführers bei Sturm.

Baustrom und Bauwasser können vom AG nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung oder örtlichen Versorgern bereitgestellt werden; die Kosten trägt der AN. Der Transport aller Materialien, einschließlich vom AG bereitgestellter, ist in der Leistung des AN enthalten. Baustellenverkehr sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen; erforderliche Genehmigungen, Verkehrszeichen und Gebühren trägt der AN.

Der AN sorgt für tägliche Ordnung auf der Baustelle, die sofortige Beseitigung von Abfällen, Verpackungen und sonstigen Materialien sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung unter Einhaltung der geltenden Umwelt- und Entsorgungsvorschriften (z. B. KrWG, WHG). Alle durch die Arbeiten verursachten Beeinträchtigungen der Umwelt, Landschaft oder Gewässer sind auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen; Verunreinigungen und behördliche Anordnungen sind unverzüglich dem AG zu melden.

10.1.2 Baugrube

Der AN führt sämtliche für die Herstellung der Baugrube erforderlichen Erdarbeiten fachgerecht aus. Eine Überwachung auf Altlasten, Schadstoffe oder sonstige Bodenveränderungen wird empfohlen.

Werden, während der Aushubarbeiten Hinweise auf belasteten oder schadstoffhaltigen Boden festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Belastete Bodenmassen sind in Abstimmung mit dem AG zu entsorgen.

Die Zwischenlagerung des Aushubs bis zur Beprobung erfolgt durch den AN. Nicht benötigter Boden oder Restmaterial ist fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unverzüglich vorzulegen. In Bereichen mit potenziell belastetem Boden ist sicherzustellen, dass Niederschlagswasser außerhalb dieser Flächen abgeleitet wird, um eine Verfrachtung von Schadstoffen zu vermeiden.

Anfallendes Oberflächen- und oberflächennahes Grundwasser (Regenwasser, Stau- oder Schichtenwasser) ist unverzüglich zu erfassen und schadlos abzuleiten, möglichst noch außerhalb der Baugrube. Die dafür erforderlichen Einleitgenehmigungen sind einzuholen.

10.1.3 Gründung

Der AG stellt dem AN ein geotechnisches Gutachten (Anlage 13) zu dem Projektgrundstück als Planungsgrundlage zur Verfügung.

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Der AN ist für die planungsgerechte und funktionierende Gründung verantwortlich. Sämtliche weitergehenden Untersuchungen, Bohrungen oder Maßnahmen, die zur sicheren Umsetzung der Gründung erforderlich sind, liegen in seiner Verantwortung und Kostenpflicht. Die Gründung ist so auszuführen, dass die statische Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Bürogebäudes gewährleistet ist.

10.1.4 Außenwände

Die Ausbildung und Konstruktion der Außenwände obliegt dem AN, eine Pfostenriegelfassade ist zulässig. Der AN hat eine technisch, wirtschaftlich und gestalterisch geeignete Außenwandkonstruktion zu planen und auszuführen, welche die nachfolgend beschriebenen Anforderungen vollständig erfüllt. Die Wahl der Materialien, des Fassadensystems sowie des konstruktiven Aufbaus ist dem AN freigestellt, sofern sämtliche Funktions-, Sicherheits- und Qualitätsanforderungen nachweislich eingehalten werden.

Die Außenwände sind luftdicht, schlagregendicht sowie wärmebrückenarm auszuführen und müssen sämtliche bauphysikalischen Anforderungen – insbesondere in Bezug auf Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz – gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, Normen und technischen Regelwerken erfüllen.

Ergänzend wird auf die Anforderungen, die sich aus Ziffer 6.5 dieser FLB ergeben, verwiesen.

Alle zum Rollfeld orientierten Außenwandflächen sind zwingend als nicht öffenbare Konstruktion auszubilden; öffenbare oder bewegliche Fassadenelemente sind in diesen Bereichen unzulässig.

Der AN hat sicherzustellen, dass die Ausführung sämtlichen gültigen Zertifizierungs- und Sicherheitsanforderungen sowie den für Gebäude in Rollfeldnähe maßgeblichen Bestimmungen der zuständigen Luftfahrt- und Sicherheitsbehörden entspricht. Die gestalterische Integration der Außenwände in das architektonische Gesamtkonzept ist durch den AN zu gewährleisten. Der AN ist verpflichtet, der Auftraggeberseite alle erforderlichen Nachweise vorzulegen, die die vollständige Erfüllung der funktionalen, bauphysikalischen, sicherheitsrelevanten und gestalterischen Anforderungen bestätigen.

Die Fassaden sind vandalismussicher auszubilden. Zudem sind sie so zu gestalten, dass Ansitz- und Nistmöglichkeiten für Vögel wirksam verhindert werden (z. B. durch Spikes oder gespannte Drähte).

Der Sockelbereich der Fassaden ist gegen spritzendes Regenwasser sowie gegen aufsteigende Feuchte dauerhaft abzudichten. Bauteile, die stark chloridhaltigem Wasser – insbesondere durch Tausalzanwendungen – ausgesetzt sein können, sind durch geeignete Maßnahmen besonders zu schützen.

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Vor bodentiefen Verglasungen sowie vor Außentüren sind geeignete Entwässerungsrinnen in die Fassadenflächen bzw. in den angrenzenden Bodenaufbau zu integrieren.

Alle geneigten und horizontalen Blechflächen sind reflexionsfrei auszuführen, müssen eine Mindestdicke von 3 mm aufweisen und sind mit einer Antidröhnbeschichtung sowie einer Baustoffklassifizierung mindestens B1 gemäß DIN 4102 herzustellen.

Beschläge sind grundsätzlich verdeckt einzubauen und in Edelstahl oder im Farbton der jeweiligen Profiloberfläche auszuführen.

Alle Wanddurchdringungen – insbesondere für lüftungstechnische Anlagen, elektrische Installationen (z. B. Leerrohre), Fugen und Ritzen – sind gegen das Eindringen von Witterungseinflüssen sowie gegen das Eindringen von Vögeln, Kleintieren und Insekten dauerhaft und gestalterisch angemessen zu schützen.

Bei Metallfassaden ist der Blitzschutz und der Schutz vor Restladung gutachterlich nachzuweisen.

Sichtbare Aluminiumoberflächen sind pulverbeschichtet mit einer Gesamtschichtstärke von mindestens 60–80 μm oder eloxiert nach Farbanodisations- bzw. Zweistufen-Anodisations-Verfahren mit einer Mindestschichtdicke von 20–25 μm gemäß DIN 17611 auszuführen. Die Oberflächen müssen frei von Blasen und Poren, salzbeständig, lichtecht gemäß DIN 54004 Stufe 7 und reinigungsmittelbeständig sein.

10.1.5 Fenster

Die Fenster- und Fassadensysteme sind gemäß den funktionalen, energetischen und sicherheitstechnischen Anforderungen auszuführen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Fenster im Sicherheitsbereich nicht öffenbar ausgeführt werden müssen.

Es gelten mindestens folgende Ausführungsqualitäten:

Verglasung

Fensterelemente sind aus Aluminiumprofilen mit wärmeschutztechnisch optimierter Isolierverglasung auszuführen. Die Verglasung ist herzustellen. Die konkrete Ausführung muss die Anforderungen der DGNB-Gold-Zertifizierung (siehe Ziff. 6.5) hinsichtlich Energieeffizienz, thermischer Behaglichkeit und ggf. Fugendurchlässigkeit erfüllen.

Öffenbare Elemente sind ausschließlich dort vorzusehen, wo dies aus nutzungs- oder lüftungstechnischen Gründen erforderlich ist.

Sonnen- / Blendschutz / Verdunkelung

An den entsprechenden Fassadenseiten ist ein außenliegendes, horizontales Verschattungssystem mit Jalousie mit verstellbarer Verschattung vorzusehen, das eine wirksame Reduzierung der sommerlichen Wärmelasten sicherstellt, wartungsarm betrieben

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werden kann und gestalterisch in das Gesamtkonzept der Fassade integriert ist. Die Ausführung hat die besonderen Standortbedingungen, insbesondere im Umfeld des Flughafens, zu berücksichtigen. Ein außenliegender Sonnenschutz ist grundsätzlich an allen Fensteranlagen in den Bereichen Süd, West und Ost vorgesehen. Sonnenschutzgläser dürfen nur unterstützend zu einem außenliegenden, beweglichen Sonnenschutz eingesetzt werden. Der Umfang des Sonnenschutzes wird durch den vom AN zu erstellenden Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz bestimmt.

Der Sonnenschutz wird elektrisch zentral gesteuert und zusätzlich raum- bzw. gruppenweise vor Ort bedienbar sein. Die Ansteuerung erfolgt über eine autarke Sonnenschutzsteuerung. Sonnen- bzw. Fensterfolien sind nicht zulässig.

An die beweglichen Sonnenschutzanlagen werden folgende Anforderungen gestellt:

Alle Metallteile sind dauerhaft korrosionsgeschützt, alle Kunststoffe form-, alterungs- und lichtbeständig. Sie müssen chemischen, atmosphärischen, thermischen und mechanischen Einflüssen dauerhaft standhalten. Befestigungsteile sind grundsätzlich aus Edelstahl, Aluminiumbauteile sind beschichtet nach den Anforderungen von Fenster- und Fassadenbeschichtungen. Die Anlagen sind windstabil, schienengeführt und für die vor Ort bestehenden Windgrenzwerte auszulegen. Beschädigungen durch Wind sind durch Steuerungsautomatismen und mechanische Stabilität auszuschließen; Windschäden fallen ausdrücklich unter die Mängelansprüche des AG.

Die Antriebe der Jalousien sind elektromotorisch, mit wartungszugänglichem Motor, Endschaltern, Steckerkupplung und verdeckter Kabelführung. Für den Betrieb ist eine Steuerung mit Sonnenstands- und Windwächter vorzusehen, wobei die Steuerzentralen gut zugänglich zu installieren sind. Die Bedienung erfolgt über Jalousietaster, deren Platzierung an die Raum- und Arbeitsplatzstruktur angepasst wird.

Blendschutz ist in allen Räumen mit dauerhaften Bildschirmarbeitsplätzen, EDV-Räumen und Besprechungsräumen durch den AN vorzusehen. Die Anforderungen richten sich nach den geltenden Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) sowie den Optimierungsberechnungen für Energieeffizienz und sommerlichen Wärmeschutz.

Alle Meetingräume sind für einen Sichtschutz bei vertraulichen Besprechungen auch zu angrenzenden Räumen vorzurüsten (Stromanschluss / Schaltung etc.).

Absturzsicherung / Terrassenbereiche

Der Zugang zur Terrasse erfolgt über Terrassentüren. Sofern dies im Entwurf vorgesehen ist, sind in Terrassenbereichen pulverbeschichtete Staketengeländer aus Stahl als absturzsichernde Bauteile herzustellen. Die Geländer sind gemäß den einschlägigen Normen, technischen Regelwerken sowie den jeweils gültigen

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landesrechtlichen Vorgaben zur Absturzsicherung zu planen und auszuführen. Sämtliche Oberflächen, Befestigungen und Anschlüsse sind dauerhaft korrosionsgeschützt herzustellen.

10.1.6 Innenwände

Die Innenwände sind als modulare, flexible Konstruktion auszuführen, die eine Anpassung an unterschiedliche Raumkonfigurationen ermöglicht. Sie sind für eine Rasterbauweise vorgesehen, sodass standardisierte Achsmaße und modulare Trennwände ohne aufwändige Umbaumaßnahmen realisiert werden können. Die Wände sind stabil und tragfähig, gleichzeitig leicht demontier- oder versetzbar, um Raumfunktionen, Büroeinrichtungen oder technische Installationen unkompliziert anzupassen.

Die Oberflächen sind für Einbauten, Anschlüsse und technische Installationen geeignet und ermöglichen die einfache Integration von Türen, Schaltern, Steckdosen und Medienanschlüssen.

Die Wandoberflächen sind entsprechend den funktionalen Anforderungen des Gebäudes auszuführen.

Mindestanforderungen an Wandoberflächen, sofern konzeptbedingt erforderlich:

Wandflächen sind je nach gestalterischem Konzept in Sichtbeton (Kl. 2) oder gespachtelt und deckend gestrichen auszuführen.

Nichttragende Innenwände sind in Gipskartonbauweise mind. Doppelt beplankt bis Rohboden und Rohdecke in hochwertiger Spachtelqualität Q3, gestrichen herzustellen. Anschlüsse, Fugen und Übergänge sind so auszubilden, dass ein gleichmäßiges, hochwertiges Oberflächenbild entsteht und ein dauerhaft einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet ist.

In WC-Bereichen sind Wandfliesen im Format ≥30×60 cm, oberhalb des Spritzbereiches gespachtelt und gestrichen auszuführen.

Wandbereiche oberhalb des Spritzbereiches sind gespachtelt und deckend gestrichen auszuführen.

10.1.7 Türen

Alle Türen und Türanlagen sind entsprechend den funktionalen Anforderungen auszuführen. Grundsätzlich sind Türen und Tore für den Einbau von Schließzylindern sowie für eine elektronische Schließung/Türöffnung der Firma Salto und Autec vorzusehen. Der spätere Einbau von Kartenlesegeräten muss möglich sein, daher ist eine Stromversorgung bereitzustellen. Dreh-Fluchttürbeschläge und Anti-Panikbeschläge nach DIN EN 179 sind verdeckt auszuführen. Bänder sind 3D-justierbar, Oberfläche: einbrennlackiert oder Edelstahl.

Anti-Panikschlösser nach DIN EN 179 sind automatisch selbstverriegelnd auszuführen, mit umschaltbarer Wechselfunktion und Mehrfachverriegelung je nach Türbeanspruchung und Türblattgewicht.

Außentüren mit Knauf und Panikschloss.

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Obentürschließer mit Gleitschiene müssen einstellbare Öffnungsbegrenzung, Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Schließverzögerung bieten sowie eine Feststellfunktion haben; Gehäuse einbrennlackiert oder eloxiert, mit verdeckter Kabelführung und Sicherheitssensorleiste auf der Bandseite. Freilauftürschließer sind vorsorglich für alle Türen vorzusehen; Türantriebe gemäß barrierefreien Anforderungen ersetzen Obentürschließer bei Bedarf, mit Sicherheitssensoren, Radarbewegungsmelder, Schlüsselschalter und Notschalter. Elektrisch angetriebene Türen sind gegen Wind und Wasser geschützt. Zweiflügelige Türen sind mit Panik- Treibriegelschloss, verdeckten Treibriegelstangen und Schließfolgeregler ohne Bodenhülsen auszuführen. Soweit möglich, sind Außentürbeschläge aus dem System der Innentüren zu verwenden; ansonsten passende Beschläge.

Bereichsspezifische Anforderungen:

Büro-, Meetingbereiche, Teeküchen, Telefonzellen: Holzrahmenkonstruktionen mit Festverglasung oder Glastüren aus VSG, hohe Transparenz, Robustheit und Schallschutz.

Sonstige Innenbereiche: Vollspantüren mit HPL-Oberfläche oder Echtholzfurnier; Türzargen aus Stahl oder Aluminium, pulverbeschichtet, einheitliches Erscheinungsbild.

Sanitärbereiche: Feuchtraumgeeignete Türen mit HPL-Oberfläche und umlaufender Dichtung, ggf. Belüftungsgitter oder Oberlichter.

Technikräume: Stahlblechtüren unter Einhaltung brandschutztechnischer Anforderungen.

Flucht- und Rettungswege: Türen gemäß DIN EN 179/1125 mit Panikbeschlägen und nach außen öffnend.

Brandschutztüren in Brandwänden: Feuerwiderstandsklasse T90, Türblatt mehrschichtig mit mineralischem Kern, furnierte Oberfläche; Zarge als blockrahmige Stahlzarge nach brandschutztechnischen Vorgaben.

Eingangstüren zum Gebäude

Der Einsatz von Standard-Holztüren für Türen ohne besondere Anforderungen wie Brandschutz ist als Option hinsichtlich Kosteneinsparung mit anzubieten.

10.1.8 Decken

Die Tragkonstruktion der Decken obliegt der Planung des AN und den Anforderungen an eine hohe Qualität/Maßnahmen für eine gute Akustik. Die Decken sind in Sichtbetonklasse 2 oder als glatt gespachtelte Oberflächen in Qualitätsstufe Q3 auszuführen, zu grundieren und deckend zu streichen. Ein konstruktives Fugenbild kann – sofern gestalterisch vorgesehen und technisch zulässig – ganz oder teilweise sichtbar belassen werden. Die Ausführung hat ein einheitliches, dauerhaftes Erscheinungsbild sicherzustellen und muss die Anforderungen an Schall-, Brand- und Akustikschutz unter Berücksichtigung von Wartungsfreundlichkeit, Revisionsmöglichkeiten und gestalterischer Einbindung erfüllen.

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Decken in Meetingräumen, Konferenzräumen bzw. in Büroräumen sind flächendeckend akustisch wirksam perforiert in nach Anforderungen des Schallschutzes auszuführen. Teeküchen und touch down zonen verbau von Metallkassentendecken mit Streckmetalleinlage

Die Fläche sind mit Rauchmeldern nach gesetzlichen Vorgaben ausgestattet (Brandmeldesystem mit Audio- und/oder visuellem Alarm).

In Bereichen mit haustechnischen Installationen sowie in Sanitärbereichen sind abgehängte Gipskartondecken vorzusehen, die entsprechend ihrer Nutzung einschließlich der erforderlichen technischen, brandschutz- und feuchteraumbezogenen Anforderungen auszuführen sind.

Der Entfall einer BOS, einer SAA und der Einsatz von optischen Rauchmeldern sind optional (siehe Ziff. 11) hinsichtlich einer Kosteneinsparung anzubieten.

10.1.9 Böden

Die Bodenbeläge sind gemäß den funktionalen Anforderungen des Gebäudes sowie den geltenden technischen Regeln und den Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit, Strapazierfähigkeit und Pflegeleichtigkeit herzustellen.

Alle Beläge sind dauerhaft strapazierfähig, leicht zu reinigen und fugenarm auszuführen.

Folgende Ausführungsqualitäten sind umzusetzen:

Eingangsbereich

An allen Gebäudezugängen sind Sauberlaufzonen vorzusehen, die den Eintrag von Schmutz und Feuchtigkeit wirksam reduzieren und damit zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit, Verkehrssicherheit und Werterhaltung der Innenbodenbeläge beitragen. Die Sauberlaufzonen sind so zu dimensionieren und anzuordnen, dass durch das natürliche Gehverhalten der Nutzer eine effektive Reinigung der Schuhsohlen erfolgt. Maßgeblich für die Reinigungsleistung ist nicht das Einzelmaß einer Matte, sondern die Gesamtlänge der Sauberlaufstrecke in Gehrichtung. Für das Bürogebäude mit regelmäßigem Mitarbeiter- und Besucheraufkommen ist eine Sauberlaufzone mit einer Gesamtlänge von ca. 5–7 m vorzusehen. Die Sauberlaufzone soll funktional in mehrere Reinigungsstufen gegliedert sein, bestehend aus einer Zone zur Abstreifung von Grobschmutz, einer Zone zur Aufnahme von Feinpartikeln sowie einer Zone zur Feuchtigkeitsaufnahme im Innenbereich. Die Breite der Sauberlaufzone ist mindestens in der Breite der lichten Türöffnung auszubilden und so zu erweitern, dass ein Umgehen der Reinigungsfläche im normalen Nutzungsablauf vermieden wird. Die Ausführung hat eben, stolperfrei, rutschhemmend und für die Nutzung durch Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet zu erfolgen. Materialien und Konstruktion sind auf die zu erwartende Frequentierung auszulegen und müssen eine dauerhafte Reinigungswirkung sowie eine einfache Reinigung und Wartung gewährleisten.

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Foyer Bereiche

Industrieparkett Hochlamelle, lackiert, fachgerecht verlegt

Verkehrsflächen sowie Konferenz- und Meetingräume

In den allgemein zugänglichen Verkehrsflächen sowie in Konferenz- und Meetingräumen ist ein hochwertiger Teppichbodenbodenbelag. Die Verlegung erfolgt fachgerecht und dauerhaft eben.

Teeküchen mit angrenzenden Austauschflächen:

In den Teeküchen mit angrenzenden Austauschflächen ist Vinyl / Linoleum.

Büroräume

In den Büroflächen ist ein hochwertiger, für Objektgebäude geeigneter Teppichboden – z. B. Schlingenware – vollflächig zu verkleben. Der Belag ist so auszuwählen, dass er den Anforderungen an Strapazierfähigkeit, Akustik, Brandschutz und Emissionsarmut entspricht. Übergänge zu angrenzenden Bodenbelägen sind fachgerecht und barrierefrei auszubilden.

Sanitärbereiche (WC- und Duschbereiche)

In den Sanitärbereichen sind rutschhemmende Feinsteinzeugfliesen im Format ≥ 30 × 60 cm zu verlegen. Die Rutschhemmung muss den jeweils einschlägigen Vorgaben für Nassbereiche und Nutzung entsprechen. Die Fugen sind wasser- und chemikalienbeständig auszubilden; Sockelfliesen sind umlaufend zu montieren. Gefälleausbildungen zu Bodenabläufen sind fachgerecht herzustellen.

Etagen 2-4 des Ankermieters

Ein hochwertiger LVT-Belag (Design-Vinylfliesen) mit erhöhter Strapazierfähigkeit und klarer Zonierungsfunktion ist für die Kitchen im 4.OG, in den Teeküchen, im Foyer/Vorraum des Conference Centers sowie im Gym/Sportraum im 4.OG vorzusehen. Alle anderen Bereiche sind mit einem hochwertigen Teppichboden auszustatten (exkl. Sanitärbereiche, Ausstattung siehe vorherigen Punkt).

10.1.10 Treppen

Die Treppen sind funktional und sicherauszuführen. Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:

Betonfertigteiltreppen mit rutschfester, mechanisch belastbarer Trittstufenbeschichtung der Klasse R11

Podeste, Rampen und Zwischenpodeste entsprechend der Stufenausbildung, in gleicher Qualität und Materialität

Handläufe aus Edelstahl, rund, durchgehend geführt und sowohl wandseitig als auch beidseitig im Treppenauge montiert

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Geländer als pulverbeschichtete Stahl-Staketengeländer, im Treppenbereich jeweils mit Edelstahlhandlauf kombiniert

Bei Betonfertigteiltreppen sind flächenbündig integrierte Matrizeneinlagen zur Erhöhung der Rutschsicherheit und zur taktilen Orientierung vorzusehen; diese sind dauerhaft und formschlüssig einzubauen

Wandflächen sind je nach gestalterischem Konzept in Sichtbeton oder gespachtelt und deckend gestrichen auszuführen

10.1.11 Dächer / Vordächer

Am Hauptzugang ist ein Wetterschutz in Form eines Vordachs vorzusehen. Alle Vordächer sind grundsätzlich mit Gefälle auszuführen, sodass das Oberflächenwasser vom Gebäude weg in Richtung der umgebenden Geländeflächen abgeführt wird. Traufrinnen sind zwingend vorzusehen.

Das Gebäude erhält ein Flachdach, das abschnittsweise als Dachterrasse und abschnittsweise für die Installation einer PV-Anlage genutzt wird. Eine Dachbegrünung ist nicht vorgesehen. Die Dachentwässerung soll vorzugsweise außenliegend ausgeführt werden; eine innenliegende Entwässerung ist zulässig, sofern sie wartungsfreundlich geplant und dauerhaft gut zugänglich ist.

Die Dachdämmung ist trittsicher auszuführen, und alle Dachflächen müssen ohne zusätzliche Maßnahmen begehbar sein. Der Zugang zu den Dachflächen erfolgt gemäß ASR. Die Dachkonstruktion ist statisch so auszulegen, dass sie die Lasten der mit zu installierenden PV- Anlage aufnehmen kann.

10.1.11.1 Dachfenster und Dachöffnungen

Etwaige Dachöffnungen sind aus Aluminium- oder Stahlprofilen herzustellen, durchsturzsicher auszubilden und mit elektromotorisch betriebenen Klappflügeln auszustatten. Die Steuerungsanforderungen entsprechen denen des außenliegenden Sonnenschutzes. Dachöffnungen sind ausschließlich als Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) auszuführen.

Dachöffnungen dienen nicht als Dachausstiege und sind nicht für den regelmäßigen Personenverkehr vorgesehen. Ein sicherer Zugang zum Dach für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist unabhängig hiervon gemäß den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere der ASR A2.1 und ASR A1.8, sicherzustellen. Erforderliche Wartungswege, Absturzsicherungen und ggf. Anschlageinrichtungen sind entsprechend den geltenden Vorschriften vorzusehen.

10.2 Baukonstruktive Einbauten

Die lose Möblierung (z. B. Schreibtische, Stühle, Regale, Besprechungsmöbel) ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs des AN und wird durch den AG bzw. den jeweiligen Mieter bereitgestellt. Der AN hat sich hinsichtlich der Abstimmung von Schnittstellen,

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Abmessungen, Lastannahmen, Anschlusspunkten sowie der terminlichen Koordination rechtzeitig mit dem AG bzw. dem Mieter abzustimmen, um eine ordnungsgemäße Nutzung der Flächen sicherzustellen.

Ausstattung

Möbel und Werkstoffe müssen GS-geprüft und LGA-Schadstoffgeprüft, oder vergleichbar sein.

Teeküchenzeile

Der AN hat eine Teeküche zu liefern, die neutral gestaltet, hygienisch und wartungsarm ist und den Anforderungen aus Ziff. 8 sowie Ziff. 10.3.4.3.2 entspricht. Zudem muss die Teeküche den allgemeinen Anforderungen einer üblichen Büroversorgung gerecht werden.

Etagenbeschilderung

Auf jeder Etage ist eine digitale, wartungsarme und benutzerfreundliche Variante vorzusehen, die als digitale Etagenbeschilderung dient und die auf der jeweiligen Etage ansässigen Firmen übersichtlich anzeigt. Sie ist so anzuordnen und auszuführen, dass eine gute Sichtbarkeit, eine einfache Aktualisierbarkeit der Inhalte sowie eine intuitive Orientierung für Besucher gewährleistet sind.

Raumbeschilderung

Die Ausstattung des Gebäudes umfasst eine einheitliche Grundanlage für die Raumbeschilderung, die so gestaltet ist, dass der jeweilige Mieter für seine Räume die Beschriftung selbstständig und ohne bauliche Eingriffe oder Unterstützung Dritter anpassen oder ändern kann. Das Beschilderungssystem ist modular, langlebig und wartungsarm auszuführen und in seiner Gestaltung, Materialität und Befestigung auf das architektonische Gesamtkonzept des Gebäudes abzustimmen. Es soll eine klare Orientierung innerhalb des Gebäudes unterstützen. Die konkrete Beschriftung, einschließlich Texte, Bezeichnungen und Belegungen, ist nicht Bestandteil der Leistung des AN und wird durch den Mieter vorgenommen.

Briefkastenanlage

Für jede Büro- bzw. Nutzereinheit ist eine abschließbare Briefkastenanlage vorzusehen, geeignet für Sendungen im Format 36 × 25 × 5 cm und ein Volumen von mindestens fünf solcher Sendungen. Die Anlage muss einen wirksamen Eingriffschutz gegen das unbefugte Herausziehen von außen besitzen und bauphysikalisch korrekt integriert sein (Wärmebrücken- und Fugenvermeidung). Die Installation erfolgt vorzugsweise in die Fassadenfläche im Bereich des Haupteingangs; alternativ ist eine freistehende Anordnung möglich. Ausführung und Oberfläche erfolgen in Edelstahl oder entsprechend dem architektonischen Konzept des AN und nach Bemusterung. Die Briefkastenanlage ist mit einer Klingel- und Sprechanlage in Einheit je Büro- bzw. Nutzereinheit auszuführen.

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Stele im Außenbereich als erster Wegweiser

An der Zuwegung zum Gebäude ist eine Stele zur Aufnahme der Unternehmensbeschilderung der Mieter analog der vorhandenen im Bestand vorzusehen (Positionierung einschl. Beschriftung nach Angabe AG).

Geländer und Absturzsicherungen (innen und außen)

Alle Treppengeländer, Podestgeländer, Brüstungsgeländer und sonstigen Absturzsicherungen sind entsprechend den statischen Anforderungen, der Landesbauordnung (LBO), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie den weiteren Anforderungen dieser FLB – insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und Arbeitsschutz – auszuführen.

Im Innenbereich sind die Geländer als Stahlkonstruktionen mit durchgehendem Handlauf aus Holz herzustellen. Im Außenbereich sind die Geländer als handwerklich gefertigte Schlosserkonstruktionen aus feuerverzinktem Stahl auszuführen. Die Gestaltung der Handläufe und Oberflächen ist einheitlich, dauerhaft und entsprechend dem architektonischen Konzept vorzunehmen.

10.3 Bauwerk – technische Ausrüstung

10.3.1 Allgemeines

Technische Anlagen sind entsprechend den gültigen Vorschriften, Normen, Richtlinien und die anerkannte Regel der Technik in der jeweils gültigen Fassung zu planen und zu erstellen. Aufzählungen und Hinweise von/auf einzelne Regelwerke erfolgen lediglich, um besondere Anforderungen darzustellen.

Ferner sind die Standards im Hoch- und Tiefbau sowie die weiteren anzuwendenden Schriftreihen des Freistaates Sachsen zu beachten und anzuwenden.

10.3.2 Nutzung und Verbrauchserfassung

Die Nutzung der Liegenschaft umfasst die wesentlichen Bereiche „Büro“. Es ist eine geeignete Zählung für jeden möglichen Mietbereich zur Erfassung der Medienverbräuche herzustellen. Die Energieverbrauchserfassung erfolgt jeweils nahe Einspeisung bzw. Trennstelle der zuständigen Energieversorgungsunternehmen für M- Bus fähige Zähler, welche für eine Fernzählung geeignet sind (siehe Ziff. 10.3.8). Im Erdgeschoss ist für die zu entstehende multifunktionale Fläche neben dem Eingang eine separate Verbrauchserfassung (eigener Zähler) vorzusehen.

Etage für Ankermieter: hier ist ein Mieter auf einer Etage für einen bestimmten Zeitraum. Danach müssen Flächen aber auch multi-tenant- fähig (also für mehrere Mieter) nutzbar sein. Daher sind auch die Durchgänge durch die Brandabschnitte erwünscht.

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Etage ohne Ankermieter: hier sind alle Vermietungen denkbar: von 30m² bis 300m² bis komplette Etagennutzung.

Es sind Zähler zu berücksichtigen wie folgt:

  • Strom: basic (ein Zähler je Gebäudehälfte, vor dem Hintergrund der gemeinsamen Nutzung der Sani und Teeküchen) und advanced (ein Zähler/mindestens eine revisionsfähige Vorrichtung je sinnvollem Raster bspw. 65m² eines Mustergrundrisses, zzgl Zähler für Sani, Teeküche, Treppenhaus usw)

  • Wasser: jeweils ein Zähler je Einrichtung und je Etage (also Sani, Teeküche, Duschen)

Datenanbindung: wir haben in FLB im Bereich des Treppenhauses ggf. je einen Serverraum. Von dort aus würden alle Bedarfe gezogen.

10.3.3 Allgemeine Ausführungshinweise

Es ist eine ganzheitliche, integrative Gebäudetechnik zu errichten die, den

Jahres-Heizwärmebedarf

Kältebedarf

Stromverbrauch

Wasserverbrauch

berücksichtigt und im Sinne geringer Investitions- und Betriebskosten optimiert.

Die Optimierungsziele lauten dabei:

Niedrige Energieverbräuche

Hohe Raumqualität

Geringer Bedienungs- und Wartungsaufwand

Hohe Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit

In allen Räumen, die gemäß der Aufgabenstellung mit neuen Heizungs- und Raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet werden und in denen sich dauerhaft Personen aufhalten, ist ein Raumklima nach den aktuell gültigen normativen Vorgaben sicherzustellen.

Es ist sicherzustellen, dass keine Strahlungsasymmetrien oder Zugerscheinungen, wie beispielsweise Kaltluftabfall an den Fensterflächen, entstehen.

Der hygienisch vorgeschriebene Mindestluftwechsel ist auch bei nicht mechanisch gelüfteten oder klimatisierten Räumen entsprechend ASR 5 einzuhalten. Der zum Zwecke der Gesundheit erforderliche Mindestluftwechsel ist zu gewährleisten. Die Luftwechselrate ist anzugeben.

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In Räumen die raumlufttechnisch behandelt werden müssen, ist der von der Raumart und Personenzahl abhängige Außenluftstrom einzuhalten. Die zulässigen Grenzwerte für die Konzentration von CO2 (Kohlendioxid) in der Raumluft sind jederzeit einzuhalten.

Die in den Arbeitsstättenregeln empfohlenen Innenraumtemperaturen sind einzuhalten und zu gewährleisten.

In allen Nutz- und Verkehrsflächen werden die Installationen grundsätzlich „Unter-Putz“ ausgeführt. „Auf-Putz“ bzw. vor den Wänden dürfen Heizungsleitungen nur geführt werden, wenn sie aus Stahl bestehen.

Ausnahmen bilden Lager- und Technikflächen.

Für die Errichtung der gebäudetechnischen Anlagen gilt im Allgemeinen, dass Anlagenbauteile, Apparate, Geräte und Rohrmaterialien über eine für den Anwendungsfall gültige Zulassung verfügen müssen und für die Art der Anwendung geeignet sind, der Situation entsprechen und unter Verwendung des systemspezifischen Zubehörs, nach den Richtlinien und Vorschriften der Hersteller geplant und eingesetzt werden.

Betriebsmittel müssen nachweislich den gültigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen.

Der Brandschutz an technischen Anlagen ist entsprechend den Anforderungen der LAR/MLAR durchgängig herzustellen.

Die Anlagen der Technischen Ausrüstung sind durchgängig zu beschildern und zu bezeichnen. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

Alle sichtbaren Versorgungsleitungen sind mit aufgeklebten Fließrichtungspfeilen und Medienbezeichnungen zu versehen. Dies gilt ebenfalls für Rohrleitungen in Zwischendecken. An allen Verteilern sind die Abgänge mit Klartext zu bezeichnen.

Alle Bauteile oder Absperrungen, die sich im Decken- oder Zwischendeckenbereich befinden, sind so zu erstellen, dass ein einwandfreier Zugang für das Betreiberpersonal gewährleistet ist.

Bei allen Bauteilen, die besonderen Wartungsintervallen unterworfen sind (beispielsweise Brandschutzklappen), muss sichergestellt sein, dass die Wartungstätigkeiten laut Prüfbescheid ausgeführt werden können. D.h. Revisionsöffnungen müssen an der richtigen Stelle und groß genug ausgeführt werden. Sofern Brandschutzklappen im nichtsichtbaren Bereich verbaut worden sind, ist gut sichtbar ein Hinweisschild an der Wand anzubringen (Anlage 03).

Alle Revisionsdeckel oder Deckenplatten, müssen mit Klartext beschildert werden. Revisionsdeckel sind an der sich öffnenden Seite zu beschildern.

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10.3.4 Abwasser- und Wasseranlagen

Basis für die nachfolgend beschriebenen Leistungen ist DIN 18 381, einschl. der darin aufgeführten Normen und Vorschriften sowie die Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen.

Druckproben sind durchgängig, bis zum letzten Anschluss für die Einrichtungsgegenstände durchzuführen und nachzuweisen.

Die Überbauung von Gas-, Wasser- und Abwassergrundleitungen ist zu vermeiden. Ver- und Entsorgungsleitungen sind zur einfachen Überprüfbarkeit und guten Zugänglichkeit offen oder im Bereich von Verkofferungen/Vorsatzschalen bzw. Installationsschächten anzuordnen. Die Verlegung im Estrich ist grundsätzlich zu vermeiden.

10.3.4.1 Abwasseranlagen

Zur Entwässerung der Liegenschaft ist eine Genehmigung für die Herrichtung/Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage bei der Stadtentwässerung Dresden einzuholen.

Grundsätzlich ist für Schmutz-, Regenwasser ein qualifiziertes Trennsystem vorzusehen. Die Dichtheit von erdverlegten Abwasserleitungen ist nachzuweisen und zu dokumentieren.

Grundsätzlich gilt, die Dachflächenentwässerung ist einer zu erstellenden Zisterne zuzuleiten.

Hierbei ist zu beachten, dass die vorhandene Zisterne, welche aus Beton besteht, wegen der Lage im Baufeld zu demontieren und zu ersetzen ist. Die neue Zisterne muss die Bestandsmenge von 250 m³ sowie die benötigte Menge des Projektes auffangen können. Die neu zu errichtende Zisterne muss die vorhandene 1:1 ersetzen sowie das Dachwasser des Bürogebäudes auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik aufnehmen können. Eine Anbindung an das Brauch- und Löschwassernetz des Flughafens (im Baufeld) ist herzustellen.

Die zu erstellende Planung zum Ersatz der Zisterne muss mit der Grundlagenermittlung beginnen und sowohl das Volumen der vorhandenen Zisterne berücksichtigen als auch das Dachwasser des Neubaus mit dem Ziel, die Gebühren für Regenwasser bei der Stadtentwässerung Dresden zu minimieren. Die Zu- und Ableitungen müssen dabei neu beplant und mit FHD abgestimmt werden.

Die umzuverlegende Regenwasserzisterne ist bisher nicht ins Löschwassernetz eingebunden, sie versorgt nur das FDT mit Brauchwasser (Toiletten/ Hydrantenanlage). Bei der neuen Planung soll eine Anbindung ans Löschwassernetz, wie alle anderen Regenwassersammler über ein kleines Hauswasserwerk) vorgesehen werden.

Weitergehend ist die Funktionalität der Regenwasserspeicherung und die Versorgung des Bestands-Brauch- und Löschwassers, während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.

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Es ist zu prüfen, ob das Regenwasser über eine für den Anwendungsfall geeignete neue Regenwasseraufbereitungsanlage in das Bestandsnetz einzuspeisen ist, oder ob die Bestandsanlage ausreicht. Für den Fall einer neuen Aufbereitungsanlage ist dies zu begründen. Auch die Versorgung der frostsicheren Außenarmatur ist über diese Anlage bereitzustellen.

Die Ableitung des Regenwassers ist unter Berücksichtigung der lokalen Regenwasserberechnungsregelungen und der Bestandsleitungen zu planen. (ggf. eine Kombination von Zisterne, Rigole und Überlauf in den Kanal, etc.). Ziel ist die Minimierung der Niederschlagswassergebühr der Stadtentwässerung Dresden sowie eine Nutzung des Regenwassers (vom Dach).

Rinnen und Regenfallrohre sind aus Titan-Zink (0,7 mm) auszuführen. Standrohre sind bis zu einer Höhe von 2,00 m aus verzinktem Stahl und mit einer Reinigungsöffnung auszuführen. Die Regenfallrohre sind außenliegend erwünscht aber auch innenliegend zulässig, sofern sie wartungsfreundlich und zugänglich angeordnet sind. Die Regenfallrohre sind mit einem runden Rohrquerschnitt auszuführen. Rechteckige Querschnitte sind nicht zugelassen.

Eine Trennung der Schmutzwassersysteme in Grau- und Schwarzwasser ist nicht gewünscht. Das Schmutzwasser ist dem Schmutzwasserkanal an geeigneter und zugelassener Übergabestelle mit den entsprechenden Nachweisen zuzuführen.

Bei erforderlichen Hebeanlagen sind Doppelpumpenanlagen einzusetzen. Die Störmeldungen der Hebeanlagen müssen auf die Gebäudeautomation des Flughafens aufgeschaltet werden.

Weitergehend sind an allen Übergängen der Steigleitungen zu Grundleitungen Putzstücke einzubauen.

Die nachfolgenden Angaben zur den Mindestqualitäten von Schmutzwasserleitungen gelten sowohl für fäkalienfreies als auch für fäkalienhaltiges Wasser:

Objektanschluss- und Anbindeleitungen: HT

Sammelleitung und Fallleitungen: mineralstoffverstärkter Kunststoff db20 mit Chromstahl-Verbinder

Grundleitung: KG 2000

Die vom AN vorgesehenen Qualitäten der Abwasseranlagen sind mit der Angebotsabgabe darzulegen.

10.3.4.2 Wasseranlagen

Wasserversorgung

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über flughafeneigene Trinkwasserleitungen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz der Stadt Dresden an geeigneter Stelle aus dem unterirdischen Medienkanal.

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Es ist sicherzustellen, dass nur hygienisch einwandfreies Material oder Werkzeug verwendet wird.

Überdimensionierungen sind zu vermeiden.

Bei Sanitär-Objekten sind Vorwand-Installationen zu verwenden. Die Einbauteile oder verwendeten Materialien haben eine DIN-, DVGW- Zulassung. Bei Trinkwasseranlagen hat die Einhaltung der Trinkwasserhygiene erste Priorität. Zudem sind die örtlichen Vorschriften der Versorgungsunternehmen zu beachten. Stagnationswasser ist auf jeden Fall zu verhindern. Daher sollen alle Wasseranschlüsse durchgeschliffen werden.

Auch bei nicht Nutzung der einzelnen Objekte, muss der regelmäßige Wasseraustausch gewährleistet sein.

Alle Installationen sind zu spülen und mit einem Spülprotokoll zu belegen. Zusätzlich ist ein Nachweis der einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit der Trinkwasseranlage durch eine Analyse (Trinkwasserprobe eines anerkanntes Hygieneinstitut) schriftlich zu belegen (Anlage 03).

Rohrwerkstoffe

Ausführung der gesamten Kalt- und Warmwasserinstallationen in Gebäuden inkl. der Fittings nur in Edelstahl — DVGW geprüft. Mischinstallationen mit Rotgussfittings sind nur im Zentralenbereich zulässig. Bei der Verwendung von Messing- und Rotgussmaterialien besteht die Gefahr von Schwermetallverschleppung ins Trinkwasser. Die Unbedenklichkeit ist auf jeden Fall nachzuweisen.

Rohrnetzdimensionierung

Der Trinkwasserbedarf ist durch Bedarfsanalysen detailliert zu ermitteln. Die Dimensionierung erfolgt durch eine Rohrnetzberechnung. Diese ist dem Bauherrn vorzulegen.

Trinkwarmwasseranlagen

Es ist dem AN freigestellt, die Warmwasserbereitung zentral oder dezentral auszuführen. Falls diese dezentral erfolgt, sind Durchlauferhitzer größer 6 kW einzusetzen.

Bei einer zentralen Warmwasserbereitung sind Zirkulationsleitungen sowie Thermische Zirkulationsregelventile einzusetzen und einzustellen, was durch eine Ausstoßzeiten-Berechnung und Rohrnetzberechnung zu belegen ist.

Wichtig ist hierbei die Vermeidung von Stagnationswasser und Überdimensionierung in der Trinkwasserinstallation.

Auf Membranausdehnungsgefäße ist aufgrund der Trinkwasserhygiene zu verzichten.

Rohrdämmung

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Alle Wasserleitungen und Armaturen sind zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene mit 100 % zu dämmen. Die Verwendung von Wickelfilz ist nicht zulässig.

Die Verwendung von alukaschierten Dämmschalen, Schmelzpunkt

1.000 °C ist zu bevorzugen. Armaturen, Ventile oder Rohreinbaugeräte sind mit Dämmschalen oder bei größeren Dimensionen mit Dämmmatten gegen Wärmeverluste bzw. Erwärmung auszustatten. In Wanddurchbrüchen oder Rohrdurchführungen sind die vollen Dämmstärken auszuführen.

Absperrmöglichkeiten

Die Anzahl der Absperrmöglichkeiten (alle Absperreinrichtungen immer messingfrei mit Entleerung) in den Trinkwasser-Installationen sind sinnvoll und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu minimieren.

Wasserfilter

Trinkwasserversorgungsanlagen sind hinter dem Hauptwasserzähler mit programmierbaren Schmutzfiltern mit vollautomatischer Rückspülfunktion auszustatten. Dabei ist die einwandfreie Abwasserableitung sicherzustellen.

Druckminderer

Es ist ein Druckminderer zu verwenden.

Spezifischer Wasserverbrauch der Installationen

Bei den Trinkwasserinstallationen sind grundsätzlich Wasserspar- Armaturen einzusetzen.

Die vom AN vorgesehenen Qualitäten der vorbeschriebenen Trinkwasseranlagen sind mit der Angebotsabgabe darzustellen.

10.3.4.3 Allgemeines – Sanitäranlagen

Allgemeine Anforderungen

Es wird von einer geringen Gleichzeitigkeit der Nutzung ausgegangen. Für die sanitäre Anlagen sind bei der Materialauswahl, Formbeständigkeit und zeitloses Design sowie robuste, langlebige, pflegeleichte und hygienisch einwandfreie Geräte und Objekte vorzusehen. Als Werkstoffe können Edelstahl, Sanitärkeramik, Kunststoff oder Kunststein eingesetzt werden. Alle Sanitäreinrichtungen und Beschlagteile sind in einer Bemusterung mit dem AG und Nutzer abzustimmen. Barrierefreie Bereiche sind gemäß den entsprechenden Vorgaben abzustimmen. Sanitärarmaturen werden selbstschließend ausgeführt mit einem Feststromanschluss. Sanitärfugen sind mit dauerelastischem Material zu versehen. Die Wand- und Bodenbeläge sind in Feinsteinzeug, rutschhemmend, Format >_ 30x60cm, oberhalb des Sitzbereiches gespachtelt und gestrichen auszuführen.

WC-Anlagen

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WC-Anlagen sind wandhängend, spülrandlos und in weiß mit 3 bis 6 Liter Spülvolumen und einer Spülstopp-Funktion sowie 2- Mengenspülung Unterputz auszuführen. Die Toiletten erhalten Sitze mit Deckel in stabiler Ausführung und mit Absenkautomatik (soft close) sowie durchgehender Edelstahl-Scharnierwelle. Die WC-Trennwände sind mindestens aus HPL-Verbundplatten (h=2.150mm) auszuführen. Die Lüftung erfolgt mechanisch über die RLT-Anlage.

Urinale

Es sind wassergeführte Einzelurinale einzusetzen. Die Systemauswahl ist mit dem AG abzustimmen, ggf. Infrarot für eine berührungslose Nutzung. Der Einsatz von Schamwänden ist nicht erforderlich, wenn keine Sichtbeziehung zum Eingangsbereich besteht. Dies ist mit Grundrissen darzustellen. Urinale mit Werbebotschaften werden nicht zugelassen.

Waschtische/Handwaschbecken/Armaturen

Alle Handwaschbecken erhalten Kalt- und Warmwasserarmaturen. Abweichungen sind mit dem AG abzustimmen, der berührungslose Einsatz mittels Festverkabelung (keine Batterielösung) ist abzubilden. Im WC-Bereich sind Waschtische bis 500 mm Tiefe sowie in Wasch- bzw. Duschbereichen bis 600 mm Tiefe vorzusehen. Die Ausstattung erfolgt mit Siebventilen ohne Stopfen. Perlatoren oder Strahlregler sind mit einem Durchfluss von 5 I/s auszustatten. Für etwaige Reihenwaschanlagen können auch Waschrinnen eingebaut werden.

Duschen

Duschen sollen bodengleich und pflegeleicht ausgeführt werden. Es kommen in großformatig-gefliester Form mit Bodenablauf zum Einsatz. Alternativ kann eine fugenlose Wandverkleidung angeboten werden. Für den Spritzwasserschutz werden Duschabtrennungen bevorzugt. Duscharmaturen werden Aufputz mit Selbstschlussmechanismus oder Sensortechnik als Einzelthermostate oder Mischer mit der Möglichkeit zur Temperaturbegrenzung vorgesehen. Die Laufzeit ist auf 60 Sekunden zu begrenzen. Stagnationswasser ist in jedem Falle zu vermeiden. Selbstentleerende Armaturen sind wegen der Verkeimungsgefahr zu vermeiden. Es werden aerosolfreie Brauseköpfe (Tropfenbrause) bevorzugt. Werden Brauseschläuche verwendet, so ist ein Brauseschlauch mit einer innenliegenden, versilberten Edelstahlspirale gegen Verkeimung vorzusehen.

Ausgussbecken

Das Ausgussbecken ist aus emailliertem Stahlblech und Klapprost, in Einzelfällen aus Keramik. In Putzräumen ist es mit Kaltwasser ausgestattet. Der evtl. Einsatz und die Art der Warmwasserversorgung ist mit dem AG abzustimmen.

Bodenabläufe

Bodenabläufe sind in Duschräumen und bei Urinal-Anlagen sowie in Technikzentralen vorzusehen. Dabei ist die Anzahl der Bodenabläufe auf eine Mindestanzahl zu begrenzen. Die Ausführung ist möglichst in DN 70 vorzusehen, mit vollständig herausnehmbaren Geruchsverschlüssen und mit Edelstahlrost bzw. Stahl-gussrosten in

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Technikzentralen. Es sind Abläufe mit automatischer Verschlussklappe oder regelmäßiger Durchspülung gegen den Austritt von Kanalgasen zu bevorzugen.

Spiegel

In allen Bereichen kommen Kristallspiegel zum Einsatz. In Behindertentoiletten sind verlängerte, klappbare Spiegel einzusetzen.

Hygieneeinrichtungen

Die Hygieneausstattung wird vom AN erbracht. Hierbei ist auf die Benutzbarkeit und sinnvolle Aufteilung sowie die Positionierung der Artikel zu achten. Die Nachfüllartikel müssen Herstellerneutral erfolgen können (ggf. Abstimmung mit Betreiber).

Nachfolgende Aufzählung ist beispielhaft und bildet nicht alle Hygieneartikel wieder.

Papierhandtuchspender

Seifen- und Desinfektionsspender

Papierkörbe

WC-Papierhalter

Hygienehalter und -Abfallbehälter in Damen-WCs

WC-Bürsten

Garderobenhaken

Auslaufventile im Gebäude

Alle Auslaufventile (Zapfhähne) sind mit Rohrbe- und -entlüftern auszuführen.

Außenzapfstellen

Die Außenzapfstelle ist frostsicher mit Steckschlüssel auszuführen. Diese ist auf das Brauchwassernetz anzuschließen.

10.3.4.3.1 Allgemeines – Sanitärräume

Anzahl der sanitären Einrichtungsgegenstände gem. ASR

WC-Anlage

Unterputzspülkasten

Drückerplatte mit Spülmengenregulierung

wandhängendes WC

WC-Sitz (mit Absenkautomatik)

wandhängende WC-Bürstengarnitur

Toilettenpapierhalter

Kleiderhaken doppelt

Hygienebehälter (nur Damen-WC)

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Trennwand

Behindertengerechte WC-Anlage (DIN 18040-1)

Unterputzspülkasten

Drückerplatte mit Spülmengenregulierung

wandhängendes WC, Ausladung 70 cm

WC-Sitzring

Rückenstütze

Stützklappgriff mit Spül-Funkfernauslösung

Stützdrehklappgriff mit Toilettenpapierhalter

wandhängende WC-Bürstengarnitur

Kleiderhaken doppelt

Hygienebehälter

Waschtisch-/Handwaschbeckenanlage

Vorwandelement

Waschtisch/Handwaschbecken mit Überlauf und Hahnloch (60/50 cm) Eckventil

Waschtisch-Armatur

Röhrengeruchsverschluss

Kristallspiegel, rechteckig mit nicht sichtbarer Befestigung

(Abmessung gem. Waschtisch)

Papierkorb (Gitterkorb), wandbefestigt

Seifenspender

Papierhandtuchspender

Behindertengerechte Waschtischanlage

Vorwandelement

Waschtisch mit Überlauf und Hahnloch (60 cm)

Unterfahrbarkeit (auch bei Untertischgeräten)

Eckventil

Einhebelarmatur mit verlängertem Auslauf und Bedienhebel

Röhrengeruchsverschluss (Raumsparmodell)

Kristallspiegel, kippbar, rechteckig mit nicht sichtbarer Befestigung (Breite wie Waschtisch)

Papierkorb (Gitterkorb), wandbefestigt

Seifenspender

Papierhandtuchspender

Die vom AN vorgesehenen Qualitäten der vorbeschriebenen allgemeinen Sanitäreinrichtungen und der Sanitärräume sind mit der Angebotsabgabe darzustellen.

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10.3.4.3.2 (Tee-)Küchen, Aufenthalts- und Pausenräume

Sanitärausstattung in Küchen

In den Teeküchen sind die Anschlüsse entsprechend der mit dem AN abgestimmten Küchenplanung für Trinkkaltwasser evtl. Trinkwarmwasser oder der Warmwasserbereiter (DLE) inkl. der Eckventile und der Abwasseranschluss vorzusehen.

In den Teeküchen der Geschosse sind je eine Küchenzeile, Spülmaschine, Spüle, und Kühlschrank vorzusehen und zu liefern (siehe Ziff. 8 )

Sanitärausstattung in Aufenthalts- und Pausenräumen

In den Aufenthalts- und Pausenräumen sind bei Bedarf die Anschlüsse für Trinkkaltwasser evtl. Trinkwarmwasser oder der Warmwasserbereiter (DLE) inkl. der Eckventile und der Abwasseranschluss vorzusehen.

10.3.5 Wärmeversorgungsanlagen

Basis für die nachfolgend beschriebenen Leistungen ist DIN 18 380, einschl. der darin aufgeführten Normen und Vorschriften sowie die Vorschriften und technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen.

Die Vorgaben aus dem GEG sind bei der Planung des Wärmeversorgungssystems zu berücksichtigen.

Die nutzerspezifischen Bedarfsanforderungen sowie die Betreiber- und Eigentümervorgaben sind abzufragen und in die Planung zu integrieren.

Die Verwendung von Geräten und Armaturen ist in der Regel nur mit Prüfzulassung gestattet.

Druckproben sind durchgängig durchzuführen und nachzuweisen.

10.3.5.1 Wärmeerzeugungsanlagen

Im Bereich des Grundstücks gibt es ein bestehendes Fernwärmenetz des Flughafens, das zur Lastabdeckung von ca. 500 kW bevorzugt verwendet werden soll.

Die tatsächliche Heizlast ist durch den AN zu ermitteln und in der Anlagenkonzeption zu berücksichtigen. Sollte die Abdeckung des Heizbedarfs durch das Fernwärmenetz nicht ausreichen, so ist durch den AN eine alternative Wärmeerzeugung vorzusehen und im Energiekonzept dazustellen.

Das Wärmeversorgungskonzept ist vom AN zu entwickeln. Die Anwendung von regenerativen Energien ist zu bevorzugen und nach den aktuell gültigen Gesetzten und Vorschriften einzuhalten.

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Falls das Fernwärmenetz zum Einsatz kommt, sind die Anschlussbedingungen, der Wärmeübergabestation, des Flughafens zu beachten und einzuhalten. Die betriebsfertige Gebäudeanschlussleitung ist durch den AN herzustellen. Es sind die Verlege-Vorschriften des Herstellers einzuhalten. Die neue Hausanschlussleitung ist vollständig mit einem Leckage Überwachungssystem auszurüsten. Im Heizraum des Bürogebäudes ist ein elektronisches Leckage Überwachungsgerät zu installieren und betriebsfertig auf die Gebäudeleittechnik des Flughafens aufzuschalten. Der rechnerische Druckverlust der Hausanschlussleitung darf 50 Pa/m nicht überschreiten. Der maximale Druckverlust der Wärmeübergabestation darf an den beiden Absperrklappen primärseitig 200 mBar nicht überschreiten.

Die Fernwärmeleitung im Medienkanal gehört der SachsenEnergie. Der AN bereitet die Netzanschlussverträge technisch vor, unterstützt den AG bei der Einreichung und übernimmt die notwendigen Leistungen unter Einhaltung der geltenden TAB Vorschriften der SachsenEnergie zum Anschluss des Bürogebäudes an die Leitungen im Medienkanal.

Falls ein Wärmeerzeuger mit Kältemittel zum Einsatz kommt, ist auf ein natürliches Kältemittel zurückzugreifen.

Die Leistung der Wärmeerzeugung wird nach der Berechnung des AN bestimmt.

Bei der Befüllung der Heizungsanlage ist, entsprechend den Herstellerangaben/Gewährleistungsbedingungen, aufbereitetes Wasser zu verwenden.

Sofern in dem Gebäude unterschiedliche Heizsysteme mit unterschiedlichen Rohrmaterialien zum Einsatz kommen, ist eine absolute Systemtrennung, mit eigenständigen Sicherheitseinrichtungen und Druckhaltesystem sowie den systemspezifischen Regeleinrichtungen, herzustellen.

In Heizungsanlagen mit einer Heizleistung über 100 kW werden Schlammfänge und Doppelpumpen eingesetzt.

Verteiler und Sammler mit thermisch getrennten VL- und RL-Kammern sind als Fertigverteiler in gedämmter Ausführung einzusetzen. Jeder Heizstrang ist mit einer Absperrung und Temperaturanzeige auszustatten. Reserve-stutzen sind nur bei begründeter Notwendigkeit einzuplanen.

Mit Ausnahme von Ladepumpen mit konstantem Volumenstrom werden besonders stromsparende, drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen der Energieklasse A eingesetzt.

Es ist sicherzustellen, dass Heizungsfülleinrichtungen vom TW-Netz getrennt bleiben. Dauerhafte Schlauchverbindungen zwischen Heizungsanlage und TW-System sind nicht zulässig.

In der Heizzentrale ist ein Bodenablauf vorzusehen.

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10.3.5.2 Wärmeverteilnetze

Allgemeines

Für das Gebäude wird ein thermisch getrennter Heizkreisverteiler mit den erforderlichen Heiz- und Regelkreisen errichtet.

Die Wärmeverteilung erfolgt grundsätzlich im Zweirohrsystem.

Mischinstallationen innerhalb eines hydraulischen Systems sind nur zugelassen, wenn die Materialverträglichkeit sichergestellt ist.

Der hydraulische Abgleich ist für alle Betriebszustände bis zum letzten Wärmeüberträger sicherzustellen. Die Berechnung und Dokumentation der Einstellwerte werden dem AG übergeben.

Heizkreise werden mit drehzahlvariablen Umwälzpumpen ausgestattet. Der Differenzdruck zwischen Vor- und Rücklauf wird konstant gehalten, der Massenstrom ändert sich durch das Regelverhalten der Ventile.

Leitungsanlagen im Gebäude sind nur mit DVGW geprüften Rohrmaterialien zugelassen.

An allen Hochpunkten werden Entlüftungsarmaturen (keine Automatischen Entlüfter) und an allen Tiefpunkten Entleerungsarmaturen eingebaut.

Rohrverlegung

Heizungsvor- und -rücklaufleitungen sind zur einfachen Überprüfbarkeit und guten Zugänglichkeit offen zu verlegen. In Teilbereichen ist eine Anordnung in Installationsschächten oder Verkofferungen/Vorsatzschalen möglich. Die Verlegung im Beton/Estrich ist grundsätzlich zu vermeiden.

Ausgenommen sind Fußbodenheizung, Industriefußbodenheizung und Betonkerntemperierung.

Rohrnetzdimensionierung

Die Heizlast ist vom AN detailliert zu berechnen. Eine Rohrnetzberechnung sowie der rechnerische, hydraulische Abgleich sind zu erstellen und vorzulegen.

Der Hydraulikabgleich ist herzustellen und zu protokollieren.

Regelung

Es sind die Gebäudeautomations-Richtlinien für die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation zu beachten. Weitergehend sind die Vorgaben des Flughafens umzusetzen.

Rohrdämmung

Alle Heizungsleitungen und Armaturen sind entsprechend der EnEV zu dämmen. Die Verwendung von Wickelfilz wird nicht zugelassen.

Messeinrichtungen

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Der Einbau von Wärmemengenzählern ist für jede mögliche Nutzeinheit vorzusehen. Es sind M-Bus fähige Wärmemengenzähler mit der Aufschaltung auf die GLT des Flughafens zu verwenden.

Absperrmöglichkeiten

Die Anzahl der Absperrmöglichkeiten ist sinnvoll zu minimieren.

10.3.5.3 Raumheizflächen

Wärmeüberträger

Die Art der Wärmeüberträger ist dem AN freigestellt. Zu berücksichtigen sind die Anforderungen aus Ziff. 6.5 der FLB.

Wenn Heizkörper zum Einsatz kommen, sind diese im Allgemeinen als Flachheizkörper aus Stahl in Kompaktausführung einschl. voreinstellbaren Heizkörperthermostatventilen, absperrbaren Rücklaufverschraubungen und Thermostatköpfen mit Temperaturfesteinstellung oder Ventilheizkörper mit eingebautem Thermostatventil vorzusehen.

Bei der Farbgebung sind generell nur RAL-Farben zu verwenden. Standardmäßig ist die Farbe Reinweiß vorgesehen.

Wenn eine FBH, I-FBH oder BKT zum Einsatz kommt, ist dies im Allgemeinen aus Kunststoffrohr mit zugelassenem Prüfzeugnis mit Heizkreisverteiler, einstellbarem Raumthermostat und allen benötigten Stellmotoren sowie den Unter- oder Aufputzkästen und den weiteren Komponenten zu versehen. Die Unter- oder Aufputzkästen sind in einem für den AG Zugänglichen (Treppenhaus/öffentlicher Flur) Bereich abschließbar zu verorten.

Im Allgemeinen ist bei der Wahl der Wärmeüberträger auf eine sinnvolle, Achsenorientierte Aufteilung und auf Fensterabschnitte zu achten.

Abweichungen sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen und schriftlich festzuhalten.

10.3.6 Lufttechnische Anlagen

Allgemeines

Der AN ist dazu verpflichtet einen Nachweis zu erstellen, ob eine Lüftungsanlage errichtet werden muss, oder ob eine Fensterlüftung (Fensterfront zum Flugfeld) ausreichend ist, hierbei ist zu beachten, dass die Schallimmission durch Fluglärm bei geöffnetem Fenster vernachlässigt werden kann. Räume, welche keine direkte Öffnung nach außen besitzen sind über eine Lüftungsanlage zu belüften. Die Art der Lüftungsanlage (Abluftanlage mit Überströmung oder Zu- und Abluftanlage) ist dem AN freigestellt.

Falls eine Lüftungsanlage zum Einsatz kommt, sind folgende Parameter und Vorgaben einzuhalten.

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Basis für die nachfolgend beschriebenen Leistungen ist DIN 18 379 sowie die ASR, einschl. der darin aufgeführten Normen und Vorschriften.

Die Lüftungsanlage ist im Anschluss durch einen anerkannten Prüfsachverständigen abnehmen zu lassen.

Für die Liegenschaft ist ein Lüftungskonzept zu entwickeln, das die raumlufthygienischen und feuchtebedingten Erfordernisse erfüllt. Das Lüftungskonzept ist mit der Angebotsabgabe zu erläutern.

Der Einsatz von mechanischer Kühlung in den Büroräumen wird gefordert. Wärmelasten, die von außen einwirken, müssen durch Maßnahmen minimiert werden (z. B. durch außenliegenden Sonnenschutz). Bei Kälteanlagen mit Kältemittel, die zum Einsatz kommen, ist auf ein natürliches Kältemittel zurückzugreifen.

Als weitergehendes ergänzendes Orientierungsprofil der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik sollen folgende Punkte herangezogen werden:

Immissionsarme Frischluftversorgung.

Gesteigerter Luftaustausch in Bereichen erhöhter Personenanwesenheit entsprechend den technischen Vorgaben oder den anerkannten Regeln der Technik und den hygienischen Anforderungen. Bitte die Wechselrate angeben.

Individuelle Temperaturregelung für den Heizfall im Bereich von 19°C bis 22°C.

Den natürlichen Verhältnissen nahekommende Be- und Entlüftungen.

Ausreichender Wärmeschutz gegen Sonneneinstrahlung.

Energetische Effizienz.

Raumlufttechnische Anlagen sind immer mit Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung auszustatten.

Zur Energieeinsparung und Schonung der Umwelt soll in Abstimmung mit dem AG eine energetisch und wirtschaftlich optimale Anlagentechnik erstellt werden. Hierbei wird auf die Anforderungen gem. Ziff. 6.5 der FLB verwiesen.

Insbesondere sind hier zu beachten:

Wärmerückgewinnung mit Optimierung der Auslegung

Optimierung der Regelung

Optimierte Betriebsführung und Wartung

Es ist eine Gesamtkonzeption der geplanten raumlufttechnischen Anlagen zu erstellen und mit der Angebotsabgabe darzustellen.

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Die Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sind zu beachten.

Die Festlegung der raumlufttechnischen Systeme und die Anlagenkonfigurationen sowie die Auslegung der Luftverteilsysteme erfolgt unter Berücksichtigung der Berechnungs- und Auslegungsgrundlagen.

Die Zentralgeräte und das Kanalnetz sind so auszulegen, dass die Stromaufnahme möglichst gering ist.

Die Ausführung der raumlufttechnischen Anlagen erfolgt entsprechend den bauaufsichtlichen Richtlinien über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen.

Grundsätzlich werden alle Lüftungsleitungen, die Brandabschnitte queren, durch bauaufsichtlich zugelassene Brandschutzklappen geschottet, bzw. mit entsprechend zugelassenen F90-Verkleidungen eingesetzt. Der Einbau hat gemäß den gültigen Übereinstimmungserklärungen zu erfolgen.

Brandschutzklappen am Eintritt der Schächte (geschossübergreifend) und in Wänden sowie Decken mit Anforderungen an den Brandschutz werden motorisch gesteuert und schließen bei Vorliegen einer Rauchdetektion, der Betätigung der Handmelder sowie bei Stillstand der Anlage. Rauchauslöseeinrichtungen werden in der Zu- und Abluft von den RLT-Geräten installiert.

Alle Brandschutzklappen werden mit einem Antrieb mit Federrücklaufmotor ausgestattet. Sie sind stromlos geschlossen. Die Brandschutzklappen werden mit einem Endlagenschalter ausgerüstet.

Den hygienischen Anforderungen wird unter anderem durch eine Filterung der Zuluft entsprochen. Die Filtereinheiten sind in den zentralen Luftaufbereitungseinheiten integriert.

Alle Oberflächen, die mit dem Luftstrom in Verbindung stehen, sind geschlossen porig zu berücksichtigen.

In den Netzen der Lüftungsanlagen sind Reinigungsöffnungen vorzusehen, oder die Luftdurchlässe sind abnehmbar.

Die Übertragung von Körperschall über Kanäle auf das Bauwerk oder umgekehrt, wird durch eine körperschalldämmende Befestigung des Kanalsystems auf das zulässige Maß gemindert.

Die Primärschalldämpfer werden innerhalb der Zentralgeräte angeordnet, sodass in den raumlufttechnischen Zentralen und den Räumen der geforderte Schalldruckpegel unterschritten wird.

Volumenstromregler werden nach Erfordernis mit nachgeschalteten Schalldämpfern als Sekundärschalldämpfer ausgerüstet.

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Zwischen den WC-Räumen verhindern Telefonieschalldämpfer die Schallübertragung.

Es werden gemäß EnEV für die Ventilatoren mind. Klasse SFP 3 und für die Wärmerückgewinnung mind. die Klasse H3 nach DIN EN 13053 realisiert.

Lüftungsanlagen

Zu- und Abluftanlagen ohne thermodynamische Luftbehandlungsfunktionen

Wenn eine freie Lüftung unzumutbar ist oder die inneren Schadstoffbelastungen und/oder Feuchtigkeit und thermische Belastungen nicht abgeführt werden können, ist eine mechanische Lüftungsanlage vertretbar.

Grundsätzlich ist sicher zu stellen, dass die thermischen Belastungen und/oder Schadstoffbelastungen direkt am Entstehungsort (Schadstoffschränke, EDV-Schränke, Kochstellen usw.) abgesaugt werden, um unnötige Raumbelastungen und dadurch zusätzliche Betriebskosten zu vermeiden.

Innenliegende Räume sowie Räume mit niedriger Priorität sind über Ventilatoren und luftleitungsunterstützte Luftabsaugungen zu entlüften. Die erforderliche Zuluftnachführung ist über freie unkontrollierte Nachströmung aus anliegenden Bereichen zu gewährleisten.

Klimaanlagen

Bei Klimaanlagen werden bis zu 4 thermodynamische Luftbehandlungsfunktionen vereint. Der Einsatz solcher Anlagen ist auf ein Minimum zu beschränken und ist nur aufgrund besonderer Anforderungen statthaft. Für einen Einsatz ist der entsprechende Nachweis zu führen.

Für die Meetingräume sowie den VR-Raum auf den Etagen 2-4 ist eine Temperaturregelung bis auf mögliche 19 °C vorzusehen. Sofern dies über die zentrale Gebäudeausrüstung nicht abgebildet werden kann, sind zusätzliche Wärmesenken in Form von Klima-Splitgeräten (ggf. Bewertung Splitgeräte für ca. 20 Räume) vorzusehen. Die Meetingräume müssen als separate Zone ausgeführt sein, um bedarfsgerecht steuern zu können.

Kälteanlagen

Bei der Auslegung der Kälteanlage ist diese an die tatsächlichen Erfordernisse anzupassen, um möglichst niedrige Betriebskosten zu erreichen. Bei der Geräteauswahl sind insbesondere die jährlichen Betriebsstunden in den Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zu berücksichtigen. Die Kälteerzeugung ist auf zwei Geräte aufzuteilen (Grundlast- und Spitzenlastabdeckung) um eine Ausfallsicherheit zu gewährleisten.

Die tatsächliche Kühllast ist durch den AN zu ermitteln hierbei ist eine Außentemperatur von mindestens 36° und einer rel. Luftfeuchtigkeit von 40% anzusetzen und in der Anlagenkonzeption zu berücksichtigen.

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Es steht eine Nahkältenetz im Medienkanal zur Verfügung. Der AG behält sich vor, dass anhand der benötigten Kühllast des AN geprüft wird, ob dieses ausreichend ist oder als Redundanzsystem in Verbindung mit einer Kältemaschine zum Einsatz kommen kann.

Die Technik-/Serverräume in jedem Geschoss sind autark zu kühlen. Hierbei wird dem AN freigestellt, wie dies realisierbar ist. Möglichkeiten wie z.B. die Kühlung über Split Geräte oder Deckenkassetten sind denkbar.

Für die Serverräume auf den Etagen des Ankermieters sowie einschließlich für den Hauptserverraum im EG ist eine redundante Kühlung zu prüfen. Zur Sicherstellung einer konstanten Temperatur sind entweder die in Anlage 15_GIS_Site_Standards_Rev1_0708202 definierten Anforderungen des Ankermieters umzusetzen oder alternativ eine redundante Auslegung durch ein zusätzliches Kühlgerät im Falle eines Ausfalls vorzusehen. Die relative Raumluftfeuchte ist zu überwachen und darf die Grenzwerte 30-60 % r.F. nicht über- bzw. unterschreiten.

Für den Hauptserverraum ist eine Kühlleistung von 5 kW vorzusehen. Für die sekundären Serverräume auf den jeweiligen Etagen ist jeweils eine Kühlleistung von 2,5 kW vorzusehen.

Die Sicherheitsanforderungen der IT sind zu berücksichtigen.

10.3.6.1 Büroflächen

In den Büroflächen ist, falls nicht anders vom AN nachgewiesen eine Fensterlüftung (außer die Fassadenseite zum Flugfeld) ausreichend.

Falls eine Lüftungsanlage verbaut werden muss, sind die Vorgaben für Büroräume sowie die ASR einzuhalten.

Die Art der Überträger ist dem AN freigestellt.

Falls Heiz- und Kühldecken zum Einsatz kommen, sind diese vollflächig für jede Büroeinheit anzusetzen.

Falls über die Lüftungsanlage gekühlt wird, sind je Büroeinheit ausreichende Zu- und Abluftöffnungen vorzusehen.

Eine Serverraumkühlung ist vorzusehen.

10.3.6.2 Lüftung des Batterieraumes

Es ist eine Lüftung gemäß DIN 57510/VDE 0510 erforderlich (explosionsgeschützter Abluftventilator). Für die nachströmende Luft ist in der Abluft gegenüberliegenden Wand eine Öffnung anzubringen.

10.3.6.3 Lüftung der Toilettenräume

Die Lüftung der Toilettenräume muss nach den gültigen Richtlinien der ASR erfolgen.

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10.3.6.4 Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden nach dem aufzustellenden Brandschutzkonzept und den Auflagen der Baugenehmigung eingebaut. In der Lüftungsfunktion wird die RWA-Anlage bei starkem Wind oder bei Regen über entsprechende Sensoren geschlossen. Diese sollen auch elektrisch öffenbar für Lüftungszwecke sein.

Das Lüftungskonzept und die vom AN vorgesehen Qualitäten der Lufttechnischen Anlagen sind mit der Angebotsabgabe darzustellen.

10.3.6.5 Behaglichkeitskriterien

SOC1.1 – Einhaltung Kat B gemäß DIN EN ISO 7730. Es ist sicherzustellen, dass die raumlufttechnischen und thermischen Bedingungen die Kriterien der Kategorie B gemäß DIN EN ISO 7730 erfüllen. Die Bewertung erfolgt anhand der Referenzwerte für thermische Behaglichkeit (Toleranzen für Temperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Strahlungskälte und -wärme). Es ist nachweislich eine bedarfsgerechte Gestaltung der Raumkonditionen anzustreben, die eine gleichbleibende Behaglichkeit für die Nutzergruppe sicherstellt.

SOC1.2 – Mind. Kategorie II nach DIN EN 16798-1: Die erwartete Behaglichkeit im Planungsraum entspricht mindestens der Kategorie II nach DIN EN 16798-1. Falls Spezialbereiche oder spezielle Nutzungen vorhanden sind, wird geprüft, ob alternative Anforderungen (z. B. Kategorie I) gegebenenfalls anzuwenden sind. Die Planungs- und Nachweisgrößen umfassen Temperaturen, relative Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit sowie Wärme- und Strahlungsbelastungen, bewertet wird gemäß den Vorgaben der genannten Normen.

10.3.6.6 Zentralgeräte

Aufgrund der Flugsicherheit sind Dachaufbauten zu vermeiden, daher ist das RLT-Gerät innenliegend im Erdgeschoss zu positionieren. Die Geräte- und Gehäuseklassifizierung muss der Klasse T4 entsprechen. Eine Befeuchtung der Luft ist nicht notwendig. Die Zentralgeräte sind mit Luftfilter der Filterklasse F5/F7 auszustatten. Die Zugänglichkeit für Dritte ist einzuplanen.

10.3.6.7 Lüftungsanforderungen

Die Umkleiden, Wasch- und Duschräume sowie die WC-Räume erhalten eine laufzeitgeregelte Grundlüftung, die raumweise in Abhängigkeit von Präsenz und Luftfeuchte auf den Sollwert angehoben wird. Die Ventilatoren werden über Frequenzumformer geregelt.

10.3.6.8 Verteilung

Luftleitungswerkstoff Stahlblech verzinkt

Luftleitungsdämmung alukaschiert, in stoßgefährdeten Bereichen blechummantelt

Leitungsführung objektspezifisch

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Luftgeschwindigkeit nach DIN

Das Lüftungskonzept und die vom AN vorgesehen Qualitäten der Lufttechnischen Anlagen sind mit der Angebotsabgabe darzustellen.

10.3.7 Elektrotechnische Anlagen

Bei der Planung und Realisierung aller technischen Anlagen sind, neben den gewerkespezifischen und den unter 6.1.1 benannten Normen und Richtlinien, nachstehende zu berücksichtigen:

MLAR-Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie,

SächsEltBauR Richtlinie über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen,

DIN 18 382, DIN 18 384 und DIN EN 50174-2 einschl. der darin aufgeführten Normen und Vorschriften,

GEG (Gebäudeenergiegesetz),

TAB (Technische Anschlussbedingungen) bzw. Werknorm (siehe Anlage 03) des lokalen Netzbetreibers und der Flughafenbetreiber

F-Gas Verordnung zum Verbot von SF6 Schaltanlagen

alle weiteren relevanten VDE-Bestimmungen und DIN-Normen.

Bei der Planung und Umsetzung sämtlicher Installationen ist zu beachten, dass nur Fabrikate, Typen und technische Lösungen verwendet werden, die bei Ausfall eines Herstellerservers oder einer Cloud nicht funktionsunfähig werden.

10.3.7.1 Weitere Grundlagen

Bei der Planung und Umsetzung sämtlicher Installationen ist zu beachten, dass die Radartauglichkeit des Gebäudes nicht eingeschränkt wird. Dies trifft beispielsweise auf die Installation von PV-Elementen auf dem Dach zu. Negativ für die Beeinflussung des Radars sind nach der Erfahrung des AG glatte Oberflächen, wie Glas und glatte Metallflächen. Riffelungen, Faltungen und Neigungen wirken sich positiv aus. Vor Ausführungsbeginn ist ein Radargutachten zu erstellen. Des Weiteren sind bei der Planung und Ausführung die folgenden Dokumente und Informationen zu beachten:

Lageplan (siehe Anlage 07).

Weitere Informationen sind dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen.

10.3.7.1.1 Wirkungsgrade und Stromverbräuche

Die Kosten der Beschaffung von elektrischer Energie werden maßgeblich durch den Wirkungsgrad der gebäudeinternen Infrastruktur – gebäudeinterne Übertragungswege – bestimmt, für die der AN verantwortlich ist.

Auf die Einhaltung der Obergrenze des max. cos φ – Blindleistungsfaktor des Netzbetreibers wird verwiesen; sollte dieser im

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Betrieb nicht eingehalten werden können, hat der AN entsprechende Nachbesserungen zur Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Gewährleistung zu treffen.

Der AN wird eine Anlage zur Messung der Leistung installieren. Die Messwerte werden an die GLT übertragen und gespeichert. Eine Software soll eine Auswertung und übersichtliche Darstellung aller Messwerte und Verbrauchstrends ermöglichen.

Durch planerische Maßnahmen sind die Energieverbräuche zu minimieren. Ebenso ist durch moderne GA-Technik eine Optimierung des Energieverbrauchs sicherzustellen. Insbesondere ist durch die Raumanordnung in Verbindung mit sinnvoller Tageslichtnutzung die notwendige Anschaltzeit des Kunstlichtes auf ein Minimum zu beschränken.

10.3.7.1.2 Leistungswerte

Der Anschlusswert bestimmt sich nach den Berechnungen des AN. Eine 20%ige Ausbaureserve ist in den Anschlusswert einzurechnen.

10.3.7.1.3 Belüftung von Elektrozentralen

Die Elektrozentralen sind ausreichend zu belüften. Dabei ist eine natürliche Be- und Entlüftung zu bevorzugen. Sollte dies aufgrund der Lage der Räume nicht möglich sein, ist eine mechanische Be- und Entlüftung einzusetzen.

10.3.7.1.4 Wasserführende Leitungen

Es dürfen keine Regenfallrohre, Abwasserleitungen, Frischwasserleitungen und Heizungsrohre durch Elektrotechnik- Räume und über Server geführt werden. Für den Fall, dass derartige Leitungen unvermeidbar sind, müssen die technischen Einrichtungen durch geeignete Einrichtungen (Wasserwanne, Leckagemelder etc.) vor Wasserschäden geschützt werden.

10.3.7.1.5 Sonstiges

Die Elektroinstallationen sind nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu errichten. Das Installationsmaterial muss fehlerfrei sein und den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen (VDE- geprüftes, gezeichnetes Material).

10.3.7.1.6 Schutzmaßnahmen und Erdung

Schutzmaßnahmen:

Nullung mit Zusatzschutz Fehlerstromschutzschaltung (RCD), Errichtung eines 5-Leiter-Systems (TN-S-System).

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Fundamenterdung: In ausreichend korrosionsbeständiger Ausführung mit Potenzialausgleichschiene. Weiterhin ist entsprechend den Vorschriften ein Ringerder in V4A-Qualität auszuführen.

Alle Steckdosen für Datenverteiler sind mit selbsttestenden FI-Schutzschaltern abzusichern.

10.3.7.1.7 Installationen

Die Art der Verlegung hat in den Wänden waagerecht oder senkrecht und auch an oder in den Decken parallel zu den Seitenwänden zu erfolgen. Eine Verlegung von Kabeln und Leitungen im Fußboden ist möglich, wenn der Austausch von Kabeln im Fall einer notwendigen Reparatur oder für Nachinstallationen durch einsprechende Systemlösungen jederzeit und ohne Aufwand möglich ist.

Alle Klemmstellen und Anschlusspunkte müssen leicht zugänglich sein, ohne dass Stemmarbeiten oder die Entfernung von fix montierten Teilen notwendig werden. Abzweigdosen müssen immer zugänglich sein. Verwendung von Gips für Haftzwecke ist in Nassgruppen und Außenmauern untersagt.

10.3.7.1.8 EMV-günstige Ausführung

Das gesamte Gebäude ist in allen Gewerken so auszuführen, dass es bei der Inbetriebnahme und in den ersten Nutzungsjahren die bestmöglichen technisch realisierbaren EMV-Eigenschaften aufweist. Die für den Bereich der Stromversorgung relevanten Aspekte dazu sind, soweit durch den Nutzer beschreibbar, in dieser Anforderung genannt.

10.3.7.1.9 Photovoltaik

Die Liegenschaft wird mit einer PV-Anlage ausgestattet. Die Kosten für die PV-Anlage mit einer Leistung von etwa 90 KWp sind in den Angebotspreis einzurechnen. Anordnung nur auf den nicht permanent verschatteten Dachflächen als technisch eigenständige Anlage mit getrennter Erfassung der elektrischen Energie.

Die Gesamtleistung der PV-Anlage ist größtmöglich auszulegen und als Überschuss-Einspeiseanlage vorzusehen. Dem AG sind im Rahmen der Angebotsabgabe die m² Dachfläche und die m² für eine PV- Belegung anzugeben. Die Planung, Montage und IBN ist im Leistungsumfang vom AN inbegriffen.

An die zentrale Leittechnik des AG sind die folgenden Werte zu übermitteln:

Aktuelle Leistung,

Gesamtertrag,

CO -Vermeidung. 2

Es soll ein externes Monitoring über die Hard- und Software des Herstellers der Wechselrichter erfolgen. Als Mindest-Anforderung ist

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ein Bericht je Kalendermonat automatisch zu erstellen und an den AG zu übermitteln.

Für das zentrale Lastmanagement des Arealnetzes ist sicherzustellen, dass die Informationen zur Erzeugungsleistung der PV mindestens im 1-15 Minuten Takt übergeben werden. Vor der Ausführung sind die genauen Anforderungen mit dem AN abzustimmen.

Die Betriebs- und Störmeldungen der Wechselrichter sind auf die Zentrale Leittechnik des Flughafens aufzuschalten.

10.3.7.1.10 Stromverbrauchserfassung

Der AN erstellt eigenverantwortlich ein Zählkonzept anhand von Mieteinheiten, welches pro Mietbereich einen geeichten Abrechnungszähler sowie einen zentralen Hauseingangszähler vorsieht, und stimmt dieses mit dem AG und dem Nutzer ab.

Die M-busfähigen Zähleinrichten sind abgestimmt auf das System der Gebäudeautomation einzusetzen.

Die Verbrauchserfassung erfolgt zentral, je Gebäude und mit Verrechnungszählern für die Bereiche gemäß dem, mit dem AG abgestimmten Zählkonzept. Sämtliche Zähler für die verbrauchsabhängige Abrechnung sind als MID-konforme (geeichte) Geräte auszuführen und mit einer M-Bus-Schnittstelle zur zentralen Fernauslesung auszustatten.

Für Zähleinrichtungen sind 3-Punkt-Stromzähler vorzusehen. Ab einen Verbrauch von 6.000 kWh /Jahr sind moderne Messeinrichtungen und Smart-Meter vorzusehen. Über 100TkWh sind Lastgangzähler einzusetzen. Die M-Bus-Verkabelung soll sternförmig erfolgen. Es sind Smart-Meter-Gateways einzusetzen.

Es sind pro Etage 4 Unterverteilungen mit separatem Zähler vorzusehen.

10.3.7.1.11 Brandschutz

Neben der Einhaltung aller gesetzlichen und normativer Anforderungen erfolgt die Ausführung entsprechend dem vom AN noch zu erstellenden Brandschutzkonzept, sofern in den nachfolgenden Abschnitten keine höheren Anforderungen beschrieben werden.

10.3.7.2 Starkstromanlagen

10.3.7.2.1 Energieversorgung

Das Gebäude wird wie unter Abschnitt 3.3.4 beschrieben, elektrotechnisch versorgt.

Um die Versorgungskabel aus dem Außenbereich ins Gebäude einzuführen, werden Gebäudeeinführungen erstellt. Die vertikale

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Erschließung der Ebenen erfolgt über Technikschächte mit ausreichend dimensionierten Revisionstüren bzw. -klappen.

Die horizontale Verteilung (Trassenführung) wird in den einzelnen Etagen mit Kabeltrassen vorgenommen. Bis zu 10 Kabel können in Bereichen mit Abhangdecken mit Sammelhaltern verlegt werden.

Die Energieversorgung des Gebäudes erfolgt primärseitig entweder über eine neu zu errichtende Mittelspannungsstation samt Transformatoren im Gebäude oder durch eine Anbindung an den Bestandstransformator der Trafostation 3 Frachthalle (Gebäude 211). Die Einspeisung wird auf die Gebäudehauptverteilung (GHV) geführt, welche mit einem entsprechenden Wandlerfeld auszustatten ist und das Gebäude mit dem AV-Netz versorgt. Ausgehend von der GHV erfolgt die Versorgung aller Unterverteilungen sternförmig. Im NSHV- Raum ist eine Zählerzentralisation unterzubringen mit den folgenden Zählungen:

je Büronutzer / Mieter / ein Zählerplatz, geeignet für die Abrechnung mit frei wählbaren Energieversorgern,

separate Erfassung der PV-Anlage,

Allgemeinbedarf wie Außenbeleuchtung, Aufzüge etc. für die Abrechnung der Betriebskosten.

Für die o. g. Abrechnungen dürfen nur geeichte, beglaubigte und für Abrechnungszwecke geeignete Zähler eingesetzt werden.

Die Werknormen des Arealnetzbetreibers (siehe Anlage 03) sind zu beachten. Die Messungen für Abrechnungszwecke mit einem Energieversorger werden durch den Arealnetzbetreiber gesetzt und sind durch den AN rechtzeitig zu koordinieren und zu beantragen. Die Zählerplätze sind Smartmeter-fähig mit dem entsprechenden Gateway auszustatten.

Die Funktionen der Netzleitstelle wie z. B. Netzschaltbilder, Zählerfernauslesung (M-Bus fähig), usw. sowie die Visualisierung sind entsprechend zu erweitern.

10.3.7.2.2 Netzform, Reserven in Verteilern und Verlegewegen

Das gesamte Niederspannungsnetz des Gebäudes ist konsequent als TN-S-System (Fünfleiter-System) zu errichten. Der Zentrale Erdungspunkt (ZEP) ist im Einspeisefeld der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) vorzusehen; an dieser Stelle erfolgt auch die zentrale Betriebserdung des Systems.

Ab dem ZEP – bzw. bei einer gebäudeinternen Trafostation bereits ab den Abgangsklemmen des Transformators – sind Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE) strikt getrennt zu führen. Die Verlegung von PEN- Leitern innerhalb der Gebäudeinstallation ist nicht zulässig. Die notwendige Auftrennung (Brücke zwischen N und PE) bei einer Einspeisung aus dem Bestand erfolgt ausschließlich am ZEP.

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Die Haupt- und Unterverteilungen werden mit einer nachrüstbaren Platzreserve von 20 % und einer ausgebauten Reserve von ebenfalls 20 % ausgestattet.

Jede Verteilung im Gebäude erhält zusätzlich zu den Verrechnungszählern eine separate Messung auf Basis eines Multifunktionsmessgerätes.

Alle Verlegewege (horizontal und vertikal) sind mit einer Reserve von 20% zu dimensionieren. Bei der Ausführung von Schächten ist zu gewährleisten, dass ein Zugang über eine Revisionsklappe / Schachttür (je nach erforderlicher Größe) für eine Nachinstallation jederzeit möglich ist.

10.3.7.3 Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Die elektrische Energieversorgung des neuen Gebäudes muss den zukünftigen Leistungsbedarf zuverlässig und gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (Werknorm siehe Anlage 03) des zuständigen Netzbetreibers (Flughafen) sicherstellen. Die Grundversorgung des Areals erfolgt aus dem 20kV-Mittelspannungsnetz des Flughafens. Die konkrete Anbindungsart des Gebäudes an dieses Netz ist jedoch, wie bereits beschrieben, noch festzulegen.

Der Leistungsumfang der Hoch- und Mittelspannungsanlagen hängt maßgeblich von der vorab zu treffenden Entscheidung über die Netzintegration ab.

Bei Festlegung der Niederspannungsseitigen Anbindung (Nutzung Bestand Trafostation 3) umfasst der Leistungsumfang die detaillierte Lastberechnung zur Sicherstellung der verfügbaren Kapazität der Trafostation 3. Weiterhin sind die Dimensionierung und Verlegung der Niederspannungskabeltrassen sowie die Integration in die Niederspannungs-Hauptverteilung des Neubaus zu planen und umzusetzen.

Bei Festlegung der Errichtung einer eigenen Mittelspannungsstation (MS-Station) umfasst der Leistungsumfang die Planung und Installation einer gekapselten, wartungsarmen Kompakttrafostation inklusive Mittelspannungsteil und Transformatoren auf dem Projektgelände. Die Anbindung der MS-Station erfolgt über eine neue Kabeltrasse an den flughafeneigenen Mittelspannungsring. Die Transformatoren sind mit zwei Kaltleiterüberwachungen pro Wicklung für Warnung und Auslösung auszustatten. Betriebszustände und Störmeldungen werden an die zentrale Leittechnik übertragen.

Generelle Anforderungen: Unabhängig von der gewählten Lösung ist die vollständige technische Koordination mit dem zuständigen Netzbetreiber (Flughafen), die Einhaltung aller technischen Vorschriften (VDE, interne Werknorm Anlage 03) sowie die Planung und Umsetzung der Schutz-, Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen verpflichtender Leistungsbestandteil. Die Auswahl der optimalen Lösung ist unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit, der Kosten und der zukünftigen Erweiterbarkeit zu treffen.

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Die Einhaltung der am 01.01.2026 in Kraft tretenden EU-F-Gase- Verordnung ist zu berücksichtigen (Verbot von SF6-Gas als Schutzgas).

10.3.7.4 Sicherheitsstromversorgung, Ersatznetzanlagen und Funktionserhalt

Die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung und Funktionserhalt gem. MLAR werden abschließend erst durch das Brandschutzkonzept des AN vorgegeben und weiterführend mit Auflagen und Verweisen ergänzt.

Unter anderem fallen darunter:

Sicherheitsbeleuchtung,

Brandmeldeanlage,

Alarmierungseinrichtungen,

Rauchableitungsklappen im Treppenhaus und im Aufzugschacht.

Die Versorgung wird hier mit zentraler Batterie- / Akkutechnik sichergestellt, die Bestandteil der jeweiligen Anlagen sind. Die Überbrückungsdauer richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien. Ein dieselbetriebenes Netzersatz- oder Notstromaggregat ist nicht vorgesehen.

Betriebszustände und Störmeldungen werden an die zentrale Leittechnik übertragen.

10.3.7.4.1 Eigenstromversorgungsanlagen-USV

Der Anker-Mieter installiert eine handelsübliche USV mit der USV- Anforderung – 2000VA 19“ Einbau. Diese ist steckerfertig montiert- die Verkabelung ab hier bis zu den Verbrauchern ist Angebotsumfang.

Für alle anderen Mieter ist zur nachträglichen Installation einer USV in den jeweiligen Datenräumen eine Platzvorhaltung zu berücksichtigen.

Für die zentrale Datentechnik ist eine USV mit einer Überbrückungsdauer von mindestens 30 Minuten und einer Leistung entsprechend dem Leistungsbedarf der zentralen Datentechnik vorzusehen.

Betriebszustände und Störmeldungen werden an die zentrale Leittechnik übertragen.

10.3.7.4.2 Eigenstromversorgungsanlagen PV

Auf dem Dach des Bürogebäudes ist eine flächendeckende Photovoltaikanlage vorzusehen. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen ist zu berücksichtigen. Die Ausrichtung der Module und der Neigungswinkel der Module soll unter Berücksichtigung des maximal möglichen Ertrages erfolgen. Es sind monokristalline Module vorzusehen. Die Einhaltung der vg. Parameter und der maximal

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mögliche Ertrag sind im Rahmen der Erstellung der Planung gegenüber dem AG nachzuweisen.

Im Rahmen der Planung und Ausführung sind Verschattungen der PV- Elemente durch Dachaufbauten, andere Gebäude und Installationen zu berücksichtigen, sodass auf den Einsatz von sog. Moduloptimierern verzichtet werden kann.

Weiterhin sind bei der Planung und Montage der PV-Elemente die Vorgaben aus dem Radargutachten zu beachten (Montagewinkel, Wahl der Module etc.). Zusätzlich ist ein Blendgutachten als Grundlage für die Planung und Ausführung zu erstellen.

Der AN übernimmt sämtliche Abstimmungen und die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen. Die Unterlagen sind der AG vorzulegen.

Die Montage erfolgt als frei aufgeständerte Photovoltaik – Anlage einschließlich Unterkonstruktion auf dem Flachdach.

Qualitative Mindestanforderungen an die PV Elemente Dach:

Ausführung mit zwei Kabelanschlüssen inkl. Multi-Contact- Stecker (Minus-Pol) und Multi-Contact-Kupplung (Plus-Pol). Leitungsbefestigung mittels UV-beständigen Kabelbindern an den Solarmodulen.

Mechanischer Aufbau:

Modulaufbau: gerahmtes Solarmodul

Abmessungen: 1690 mm x 1046 mm x 40 mm (+- 5%)

Gewicht: max. 19 kg

Bauarteignung und -zulassung nach DIN EN IEC 61215-1 (VDE 0126-31-1)

Sicherheitsstandard nach DIN EN IEC 61730-1 (VDE 0126-30-1)

Elektrischer Aufbau:

Modulwirkungsgrad: mind. 22,6 %

Bypass-Dioden

Betriebstemperatur: - 40 °C bis +85 °C (+/- 10%)

Schutzart: mind. IP 68

Elektrische Kennwerte:

Nennleistung Pmpp: bei STC mind. 400 Wp

Schutzklasse II

max. Systemspannung: 1000 V

Temperaturkoeffizienten:

ISC <= 0,058 %/°C

U0C <= -0,2236 %/°C

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Pmpp <= -0,27 %/°C

Leistungsgarantien:

Min. 10 Jahre auf min. 90% der Nennleistung

Min. 25 Jahre auf min. 80% der Nennleistung

Die Einspeisung der Anlage erfolgt auf die Gebäudehauptverteilung. Die erzeugte Energie ist über einen getrennten Zähler zu erfassen. Der erzeugte Strom wird in das Netz des Flughafens eingespeist.

Der Leistungsumfang des AN ist neben der Installation der Anlage auch ggf. erforderliche Netzverträglichkeitsprüfungen, weitere technische Klärungen sowie die Abstimmung und Anmeldung beim Arealnetzbetreiber und die Abstimmung der Anforderungen in Bezug auf die Werkfeuerwehr Flughafen Dresden und deren Umsetzung (z. B. zentraler Feuerwehrschalter).

Eine mögliche Zwischenspeicherung von Stromerträgen ist nicht gefordert.

Die Wechselrichter sind auf dem Dach zu installieren. Der gewählte Standort muss eine ausreichende Belüftung/Kühlung gewährleisten, um ein temperaturbedingtes Abregeln (Derating) der Wechselrichter im Sommer zu verhindern. Eine geeignete Anzahl IT-Netzwerkanschlüsse ist an diesem Standort vorzusehen.

Es ist zu gewährleisten, dass für eine Wartung / Reparatur der Komponenten der PV-Anlage ein einfacher Zugang, z. B. über einen Dachausstieg, möglich ist.

Die Leitungsführungen ins Gebäude sind mit zugelassenem System auszuführen, die das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern.

Sämtliche Einführungen der PV-Verkabelung in das Gebäude sind mit einem geeigneten Überspannungsschutz zu versehen. Im Rahmen der Planung ist ein Wartungskonzept zu erstellen. Es ist hierbei auf eine gute Erreichbarkeit der zu wartenden Anlagen und auf geringe Wartungskosten zu achten.

10.3.7.5 Niederspannungsschaltanlagen

Die Anforderungen an die TGA-Elektro werden auch durch das Brandschutzkonzept bestimmt und ggf. ergänzt.

Im Gebäude ist ein Niederspannungshauptverteilung (NSHV), gemäß den Vorgaben der Werknorm (siehe Anlage 03) zu realisieren.

Alle Niederspannungsschaltanlagen werden mit einer Bestückungsreserve von 20 % und einer Platzreserve von 20 % ausgeführt. Das Verteilungssystem ist so zu wählen, dass Änderungen und Erweiterungen leicht möglich sind.

Für alle Haupt- und Unterverteilungen gilt:

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Die Selektivität zwischen der Niederspannungshauptverteilung und den Unterverteilungen muss gewährleistet sein. Diese ist auch bei der Steigleitungsdimensionierung und deren Auslegung zu berücksichtigen.

Alle Verteiler sind entsprechend zu beschriften und mit Bestandsplänen in der Plantasche auszustatten.

Der Anschluss der Ab- und Zuleitungen erfolgt über Reihen- und Dreistockklemmen. Für jeden Stromkreis sind die Phasen-, Nullleitertrenn- und PE-Klemmen nebeneinander anzuordnen. Alle Verbraucher (Geräte, Leuchten, Steckdosen) sind über entsprechende Leitungsschutzschalter abzusichern. Es ist der Verteilung eine Hauptsicherung vorzuordnen und ein entsprechender Überspannungsschutz in die Verteilungen einzubauen. Die Kabel sind beim Verteilerabgang und an nachgereihten Trennstellen dauerhaft mit Stromkreis und Kabelnummer zu beschriften.

Bei flexiblen Leitungen sind Aderendhülsen mit Kragen (Berührungsschutz) zu verwenden.

Alle Sammelschienen sind generell (auch wenn keine Betätigungselemente vorhanden sind) gegen direktes Berühren zu isolieren.

Es wird ein reines TN-S-Netz aufgebaut und nachgewiesen. Die Verbindung des Nullleiters (N) und des Erdungssystems (PE) erfolgt an einer zentralen Stelle an der Sammelschiene der Gebäudehauptverteilung.

10.3.7.6 Unterverteilungen

Die Unterverteiler werden als gemischte Licht- und Kraftverteiler aufgebaut. Die notwendigen Baugruppen für die Schaltungen und Steuerungen sind in den UV integriert.

Es werden Einbauverteiler bzw. Standverteiler in Technikräumen eingesetzt. Zur Ausführung kommen stahlblechgekapselte Verteilersysteme mit Fronttür, Schutzart IP44. Die Verteiler sind abschließbar auszuführen.

Die Montage der Verteilungen soll im Innenbereich erfolgen.

Die Verteilungen erhalten einen einheitlichen Aufbau zur Unterbringung von:

Überspannungsschutz,

Gruppensicherungen,

Fehlerstromschutzschalter,

Leitungsschutzschalter,

Steuergeräte / BUS-Geräte,

Reihenklemmen für alle abgehenden Stromkreise.

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Alle allgemein nutzbaren Steckdosen werden gemäß VDE 0100 Teil 410 mit Fehlerstromschutzschaltern 30mA abgesichert. Hierzu werden jeweils mehrere Stromkreise zu einer FI-Gruppe zusammengefasst. In Einzelfällen kommen kombinierte 1-polige FI/LS- Schalter 16A zum Einsatz.

Der Einsatz von AFDD (Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung) erfolgt entsprechend den Ergebnissen der vom AN auszuführenden Risikobetrachtung nach DIN VDE 0100-420. Für Stromkreise, die Datenschränke / IT versorgen, sind selbsttestende FI-Schutzschalter vorzusehen.

Die Stromkreisabsicherung erfolgt über:

Beleuchtung: 10A, C-Charakteristik, mit 300 mA RCD

Steckdosen: 16A, B-Charakteristik,

Einzelgeräte entsprechend der Leistung, B/C-Charakteristik.

Für die Auslastung der Stromkreise gelten folgende Grenzwerte:

Max. Auslastung 70 % des Sicherungsnennstromes,

Max. Anzahl von Allgemein-/ Reinigungssteckdosen 6 Stück,

Max. Anzahl von Arbeitssteckdosen 6 Stück,

Einzelgeräte ab 1 kW werden separat abgesichert,

CEE-Steckdosen werden separat abgesichert.

Alle Verteilungen werden mit 20 % Reserveabgängen bestückt. Zusätzlich werden Platzreserven von mind. 20 % vorgesehen. Das Verteilungssystem ist so zu wählen, dass Änderungen und Erweiterungen leicht möglich sind.

Die ELT- bzw. Datenverteilerräume erhalten separate Verteiler.

Ein Auslösen eines Sicherungsorgans darf nicht zum Ausfall der Gesamtbeleuchtung führen. Ausnahmen für kleinere, untergeordnete Räume oder im Außenbereich sind im Planungsprozess abzustimmen.

Es sollen je Etage 4 Unterverteilungen mit separatem Zähler vorgesehen werden.

10.3.7.7 Niederspannungsinstallationsanlagen Energieverteilung

Im Rahmen der Planung und Ausführung ist die Einhaltung des maximal zulässigen Spannungsfalls, Kurzschlussfestigkeit, Selektivität und die ausreichende Dimensionierung des gesamten Verteilnetzes nachzuweisen.

Für die Dimensionierung des Energieverteilungsnetzes werden folgende Spannungsfälle zugrunde gelegt:

2 % in den Allgemeinzuleitungen/ Gewerkeschaltschränke je nach Art und Nutzung, bezogen auf die ermittelte Belastung einschl. Reserve

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3 % in Beleuchtungsstromkreisen, bezogen auf die ermittelte Belastung

3 % in Steckdosenstromkreisen, bezogen auf den Nennstrom des vorgeschalteten Leistungsschutzgerätes

3 % in Stromkreisen für Einzelgeräte und Motoren, bezogen auf die ermittelte Belastung

Von der NSHV werden die ZHV und nachfolgend die Unterverteilungen, in den Geschossen sternförmig über Leistungskabel NYCWY eingespeist.

Als Leitungsmaterial im Innenbereich wird PVC-Mantelleitung NYM eingesetzt. Im Außenbereich dürfen nur UV-beständige Kabel und Leitungen verlegt werden. Im Ausnahmefall (wenn kein geeigneter Kabeltyp verfügbar ist, dürfen nicht UV beständige Kabel in einem vollständig geschlossenen Rohrsystem verlegt werden.

Die Kabelverlegung soll in den jeweiligen Bereichen wie folgt vorgenommen werden:

Treppenhäuser und Eingangsbereiche: in Leerrohren bzw. Unterputz

Lager-, Technikräume: auf Putz in offenen Rohren

Haupt-Trassenführung: auf Kabelrinnen

Bürobereiche: nicht sichtbar unter Putz, in Leerrohren, Abhangdecken oder Hohlraumböden sowie in Brüstungskanälen

Flure: wie Bürobereiche nur mit Rasterdecken, Wandinstallationen unter Putz

Sanitärräume: innerhalb der abgehängten Decken mit Kabelrinne, bzw. Kunststoffrohr und im Sichtbereich unter Putz

In Besprechungsräumen Unterputz-Installation und Fußbodentanks

Qualität der Kabeltrassen:

Außenbereich tauchfeuerverzinkt mit passendem und gesichertem Deckel

Außenbereich (Verlegung im Erdreich) Leerrohre aus PE, PP oder PE-HD mit Zugdraht

Innenbereich bandverzinkt bzw. feuerverzinkt im Sichtbereich

Als Rohrmaterial ist ein Rohr mit dem Mindest-Rohrdurchmesser 20 mm, bei Einzug von Kabeln mit mind. 25 mm pro Kabel für Unter- und Aufputzverlegung zu verwenden. Für Bereiche mit hoher Beanspruchung, wie z. B. in Etagen und Kellerinstallationen, sind flexible und starre, Panzerrohre zu verwenden. Die Führung mehrerer Kabel in einem gemeinsamen Rohr ist möglich. Die Kennzeichnung der Kabel ist so vorzunehmen, dass jedes Ziel eindeutig erkennbar ist. Bei der Auswahl der Elektro- und Kabelschutzrohre sind in jedem Fall die einschlägigen Normen hierzu einzuhalten.

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Die Installationen der Haupttrasse erfolgt mit Kabelrinnen mit Trennsteg für die Trennung von Starkstrom- und Signalleitungen mit/ohne Deckel, den dazugehörigen Bögen, Winkel und Befestigungsmaterialien und Erdung. Die Trasse ist so auszuführen, dass nachträglich noch Leitungen nachgezogen werden können. Verlegevorschriften müssen beachtet werden.

Kabeltrassen sind zu erden, Klemmdosen sind zu vermeiden. Die Befestigung der Rohre wird mit Reihenschellen auf Hohl- bzw. C- Schienen durchgeführt. Die Schwachstromtrassen sind getrennt von den Starkstromtrassen zu führen. Für die Anschlüsse ortsfester Geräte sind Herdanschlussdosen zu verwenden. An der Unterseite oder der Stegseite (Stirnseite) der Kabelrinnen sind getrennt für die Kraft-, Licht- und Schwachstrom-Leitung Feuchtraumdosen entsprechender Größe für die Verbindung zu verwenden und ordnungsgemäß maschinell zu beschriften.

Der Mindestquerschnitt für Steckdosenzuleitungen beträgt 2,5 mm².

10.3.7.8 Installationsgeräte

Allgemeines

Schalter und Steckdosen sind als einheitliches Flächenprogramm im mittleren Standard auszuführen. Aufgrund der Einheitlichkeit der Flächenprogramme im Flughafenareal und der Ersatzteilbevorratung wird das Fabrikat Jung vorgeschrieben.

Für die Unterputz-Ausführung ist die Serie AS oder A in alpinweiß zu berücksichtigen. Für alle Aufputz-Installationsgeräte ist die Serie innerhalb der Produktpalette des Fabrikats Jung frei wählbar.

Unabhängig von den nachfolgenden Anforderungen ist in jedem Raum an jedem Zugang sowie im Flur mindestens alle 15 Meter eine Putzsteckdose vorzusehen. Weiterhin sind ausreichend Stromanschlüsse in Wänden für bspw. Drucker und weitere Geräte vorzusehen.

Schalter und Steckdosen in Möbeln oder Platten müssen mit einer Brandschutz-Hohlwanddose montiert werden. Deckeninstallationen sind nur in, starren und nicht in flexiblen Schläuchen zu installieren. Deckenauslässe sind in Räumen mit abgehängter Decke zur besseren Einführung in die Leuchte am Ende der Leitung mit FX-Schlauch auszurüsten.

Schalter- und Steckdosen werden mittels Schrauben und Spreizklammern befestigt. Die Leitungen sind so zu verlegen, dass in den Räumen keine geschlossene Ringinstallation entsteht. Die Fensterwand ist nach Möglichkeit ohne Stromleitungen zu halten.

Anordnung der Schalter max. 1,00 m über OK FFB, der Steckdosen 0,30 m als Arbeitssteckdosen, z. B. in der Küche 1,00 m über dem Fußboden.

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In Lager- und Technikräumen sowie in der Lagerhalle ist eine Aufputz- Installation vorzusehen. Alle anderen Räume wie Büros, Flure, WCs, Eingangsbereiche erhalten eine Unter-Putz Installation.

Steckdosen

Es ist eine ausreichende Anzahl Steckdosen je Raumgröße mit Ausnahme der Büroräume als Grundausstattung vorzusehen:

bis 12 m²: 3 Steckdosen,

bis 15 m²: 4 Steckdosen,

bis 20 m²: 5 Steckdosen,

bis 30 m²: 6 Steckdosen,

bis 50 m²: 8 Steckdosen,

größer 50 m²: 8 Steckdosen sowie je weitere 10 m² 2 zusätzliche Steckdosen.

Die Steckdosen sind sinnvoll über den Raum zu verteilen.

Darüber hinaus sind als Kalkulationsgrundlage je Arbeitsplatz der Büro- und Besprechungsräume jeweils eine Doppel-Schuko-Steckdose und eine Doppel-Datendose vorzusehen. Jeder Kopier- und Telefonraum erhält ebenfalls zwei Schuko-Steckdosen. Zusätzlich zu den genannten Anforderungen ist je Doppel-Datendose eine Doppelsteckdose vorzusehen. Die Versorgung dieser Steckdosen erfolgt aus dem AV- Netz, jedoch über von den übrigen Installationen getrennte Abgänge und als EDV-Steckdosen gekennzeichnet (rot).

Zur Gewährleistung einer maximalen Nutzungsflexibilität in den Büroflächen ist ein Installationssystem (modulare Brüstungskanäle) zu verwenden.

Zur Gewährleistung einer maximalen Nutzungsflexibilität in den Konferenz- und Meetingräumen sind Doppelsteckdosen an den Seitenwänden (nicht Fensterseite) sowie Fußbodentanks in der Raummitte zur optimalen Versorgung in Zusammenspiel mit den gängigen Möblierungen (Blockbestuhlung und U-Form) vorzusehen.

Anschlüsse für elektrische Maschinen und Geräte entsprechend Erfordernis.

In dem Hauptverteilerraum und in allen Technikzentralen sind CEE- Steckdosenkombinationen 16A/32A vorzusehen.

RWA

In Treppenhäusern kommt je eine RWA zur Ausführung. Die RWA- Taster sind im Erdgeschoss und in der obersten Stelle angeordnet. Im Brandfall erfolgt eine automatische Auslösung über einen Rauchmelder an oberster Stelle im Treppenhaus. Zusätzlich ist im EG ein Lüftungstaster vorzusehen. Für die RWA-Zentralen sind Akku- Pufferungen vorzusehen.

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Elektroanschlüsse

Für die folgenden Installationen sind entsprechend den Anforderungen die notwendigen ELT-Anschlüsse vorzusehen (Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Aufzüge,

Installationen der TA.

Teeküche

In den Teeküchen ist die folgende Mindestausstattung vorzusehen:

Steckdose Geschirrspüler

Steckdose Mikrowelle

Steckdose Kühlschrank

Steckdose Wasserkocher

2 Doppelsteckdosen als Arbeitssteckdose

Separat schaltbare Oberschrankbeleuchtung

Separater 30 mA RCD für Teeküchen

Küche Dachgeschoss Anschluss für Konvektomat

Außenbereich / Fassade / Terrasse

Umlaufend an der Außenfassade sind ca. alle 20 m abschließbare Steckdosen, mind. IP44, vorzusehen.

Der Müllplatz und die Fahrradabstellanlagen sind geeignet zu beleuchten.

Die Terrassen sind dezent zu beleuchten und mit einer Doppelsteckdose im Außenbereich zu versehen.

Schaltung der Beleuchtung

Die Schaltung der Beleuchtung soll wie folgt erfolgen:

Schaltung Außenbeleuchtung und Zugänge über astronomische Zeitschaltuhr, programmierbar. Prüfschalter für Wartungsarbeiten.

Technikräume, Lagerräume etc. über beleuchtete Ausschalter,

WCs, Umkleiden, Schleusen, Flure über Präsenzmelder,

Büros, Büronebenräume, Meetingräume, Teeküchen Verkehrsflächen sind tageslicht- und präsenzabhängig gesteuert,

Konferenzraum: in zwei Zonen und dimmbar, steuerbar im Raumeingang und Pult-Position.

Für die Verkehrswege (Flure, Gänge und Treppenhäuser) gilt folgende Regelung: 2 Stromkreise und 2 Schaltkreise, welche an verschiedenen Phasen angeschlossen sind.

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Sonnenschutz

Örtliche Steuerung: Je Raum mit Sonnenschutz ist mindestens eine lokale Bedieneinheit (Sonnenschutztaster) vorzusehen. In größeren Räumen (ab drei Fensterachsen) ist die Steuerung in Gruppen bzw. bereichsweise auszuführen. Die lokale Bedienung muss jederzeit ein manuelles Übersteuern der Komfortautomatik ermöglichen, sofern keine Sicherheitsbefehle anstehen.

Zentrale Steuerung und Sicherheit: Die übergeordnete Steuerung erfolgt fassadenweise über eine Wetterstation (Erfassung von Windgeschwindigkeit, Sonneneinstrahlung, Außentemperatur und Niederschlag).

Sicherheitspriorität: Signale für Wind- und Frostschutz besitzen höchste Priorität und fahren den Sonnenschutz in eine sichere Endlage; eine lokale Übersteuerung ist in diesem Zustand gesperrt.

Automatikfunktion: Die fassadenweise Nachführung erfolgt zur energetischen Optimierung (Sommerlicher Wärmeschutz) und zur Blendungsbegrenzung.

Schnittstelle: Die Anlage ist an die Gebäudeautomation (GA) anzubinden, um eine Koordination mit der Beleuchtungssteuerung und dem Heiz-/Kühlsystem zu gewährleisten.

10.3.7.9 Brandschutz

Alle Wand- und Deckendurchführungen durch Brandabschnittsgrenzen werden durch Brandschotts entsprechender Feuerwiderstandsklasse, gemäß DIN 4102, verschlossen. Hierzu werden vorwiegend Weichschotts eingesetzt, die eine leichte Nachinstallation von Kabel und Leitungen ermöglichen.

In notwendigen Fluren und Treppenhäusern werden, gemäß LAR, nur Leitungen verlegt, die der Versorgung des jeweiligen Bereiches dienen. Im Ausnahmefall dürfen Querungen mit bereichsfremden Leitungen vorgenommen werden, wenn diese mit entsprechenden Brandschutzkanälen / Abschottungen umhüllt werden. Die Ausführung ist so vorzusehen, dass eine Nachverlegbarkeit gewährleistet ist.

Die Verlegung von Kabeln mit integriertem Funktionserhalt E30 bzw. E90 erfolgt mit zugelassenen Einzelverlegesystemen, jeweils in oberster Lage.

10.3.7.10 Elektromobilität

Die Installation einer Ladeinfrastruktur für E-Bikes erfolgt in Form einer Vorrüstung einer Leerrohrverbindung getrennt für Strom und Daten von der versorgenden Verteilung bis hin zum Fahrradstellplatz im Außenbereich, so dass eine einfache Nachrüstung möglich ist. In den betreffenden ELT-Verteilern sind die erforderlichen Abgänge einschließlich der notwendigen Zählungen für eine rechtssichere Verbrauchserfassung vorzurüsten. Die Leerrohre sind im

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Außenbereich zu fixieren und gegen das Eindringen von Wasser zu schützen.

Eine Kfz-E-Mobilität ist kein Gegenstand des Projekts.

10.3.7.11 Beleuchtungsanlagen – Allgemeinbeleuchtung

Grundlagen für die Planung der Beleuchtungssysteme sind insbesondere:

DIN EN 12464-1 – Beleuchtung von Arbeitsstätten

DIN EN 12665 – Licht und Beleuchtung

ASR 7/3 – Arbeitsstättenrichtlinie Beleuchtung

Dementsprechend werden für die verschiedenen Gebäudebereiche die in den Normen vorgegebenen mittleren Beleuchtungsstärken zugrunde gelegt.

Diese Werte verstehen sich als Wartungswert, d. h. als mittlere Mindestbeleuchtungsstärke, die unter Berücksichtigung von Wartungsmerkmalen für Leuchten, Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie der Raumumgebung zum Ende eines Wartungsintervalls nicht unterschritten werden darf.

Als Leuchtmittel werden ausschließlich LED-Systeme eingesetzt.

Es dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die eine Lebensdauer von mindestens 50.000 Stunden gem. den Herstellerangaben haben. Die Einhaltung der technischen Mindest-Anforderungen ist vor dem Einbau durch Vorlage entsprechender Datenblätter und im Rahmen einer Bemusterung nachzuweisen. Für alle Innenräume ist ein Referenz- Wartungsfaktor von 0,8 in Planung und Ausführung zu berücksichtigen.

Die Konstruktion der Beleuchtungskörper ist so zu wählen, dass eine Verschmutzung und dadurch eine Verminderung der Energieeffizienz möglichst vermieden wird.

Es sind Leuchten mit LED-Bestückung zu beschaffen. Die Auswahl der Leuchtmittel und Vorschaltgeräte hat so zu erfolgen, dass Langlebigkeit, Lampenlebensdauer, Lichtausbeute (Im/W) und Startverhalten optimal und möglichst wenig Problemstoffe zu entsorgen sind.

Es ist ein Wartungsplan zu erstellen, in dem das Wartungsintervall mind. 4 Jahre beträgt.

In den Bürobereichen werden LED-Leuchten als Rasterdecken bzw. Aufbauleuchten, die einer bildschirmgerechten Ausleuchtung des Arbeitsplatzes dienen, eingesetzt und in den Flurbereichen Rasterdeckenleuchten.

Für die Beleuchtung der Büros ist sicherzustellen, dass die notwendige Beleuchtungsstärke von 500 Lux über die gesamte Raumfläche erreicht wird, da die Verortung der Arbeitsplätze flexibel sein soll.

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Bei der Ausführung der Beleuchtung in den Büros ist zu berücksichtigen, dass die Beleuchtungsstärke über ein Bedienfeld im Bereich der Bürotür manuell stufenweise einstellbar ist. Für die Steuerung der Beleuchtung in Großraumbüros sind mehrere Zonen zu berücksichtigen.

Allgemeinbereiche (inkl. Konferenz-, Küchen- und Pausenräume des obersten Geschosses) werden mit blendfreien LED-Linien- oder Downlights und die Treppenräume und Foyer mit blendfreie LED- Wand- oder Deckenleuchten ausgestattet.

Die Umkleide, WC-Räume, Putzmittelräume, Sport- und Massageräume werden mit Deckeneinbauleuchten im Deckenrastersystem, gesteuert durch Präsenzmelder, vorgesehen. Im Bereich der Waschbecken sind zusätzlich Spiegelleuchten vorzusehen.

Die Technikräume werden mit staubgeschützten Wannenleuchten ausgestattet.

Außenbereich

Im Außenbereich kommen Fassadenstrahler (Fluter) zum Einsatz, die eine ausreichende Beleuchtungsstärke in der Umfahrung des Gebäudes sicherstellen. Bei der Auswahl der Leuchten ist sicherzustellen, dass diese insektenfreundlich sind, weiterhin ist eine Blendwirkung für den KFZ-Verkehr und für den Flugverkehr auszuschließen.

Alle Leuchten sind nach der Montage mit Schutzfolie zu versehen, um sicherzustellen, dass eine Verschmutzung bis zur abgeschlossenen Feinreinigung ausgeschlossen ist.

Sämtliche Eingangsbereiche, Hof- und Verkehrsflächen sind entsprechend den aktuellen Vorschriften ausreichend zu beleuchten. Die Schaltung der Leuchten soll über Dämmerungsschalter und programmierbarer Jahresschaltuhr erfolgen, welche zentral von der GLT übersteuert werden kann. Nach Erfordernis (z. B. für Treppen) sind zusätzlich Bewegungsmelder vorzusehen.

Die Versorgung der Außenbeleuchtung erfolgt über separate Verteiler mit eigener Unterzählung. Mast- und Pollerleuchten sowie alle Leuchten am Gebäude, die sich direkt oder indirekt in einem einschlaggefährdeten Bereich befinden, erhalten einen Überspannungsschutz.

Außenanlagen und alle Fahrwege werden über Mastleuchten beleuchtet. Umlaufend am Gebäude sind in einer Höhe von ca. 5m Wandleuchten vorzusehen. Eingangsbereiche erhalten zusätzliche Wandleuchten. Fußwege sollen vorzugsweise Pollerleuchten erhalten. An den Vordächern der Ladezonen sind Feuchtraumleuchten einzuplanen.

Bei der Planung und Ausführung ist zu beachten, dass ggf. notwendige Außentreppen ebenfalls ausreichend beleuchtet werden. Für eine

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Weihnachtsbeleuchtung im Außenbereich wird ein Vorschlag erbeten und nach Abstimmung ist dieser einzupreisen.

Bei der Planung der Außenbeleuchtung ist zu beachten, dass bei Dunkelheit Beschilderungen, Kennzeichnungen von Wegen, Bedientableaus etc. einwandfrei erkenn- und ablesbar sind.

Es dürfen nur alterungs-, korrosions- und UV- beständige Leuchten verwendet werden. Für Leuchten im überdachten Bereich ist ein Schutzgrad von mindestens IP 44 zu wählen, für Bodeneinbauleuchten mindestens IP 67 und für alle anderen Leuchten mindestens IP 65. Der AN weist vor Bestellung und Montage der Leuchten durch Vorlage von Datenblättern nach, dass die Leuchten für die Montage im Außenbereich geeignet sind.

Für Poller- und Mastleuchten sind ausreichend dimensionierte Beton- Fundamente vorzusehen. Der Einsatz von Erdspießen ist nicht gestattet. In besonders gefährdeten Bereichen erhalten die Leuchten einen Rammschutz.

Es sind keine Beschilderungen etc. an Mastleuchten anzubringen. Für alle Installationen im Außenbereich ist die Windlast zu beachten. Es ist in jedem Fall eine Standsicherheitsprüfung vorzunehmen.

Qualitäten des AN

Die vom AN vorgesehen Qualitäten der allgemeinen Beleuchtungsanlagen sind mit der Angebotsabgabe darzustellen.

10.3.7.12 Beleuchtungsanlagen – Sicherheitsbeleuchtung

Das Gebäude erhält eine Sicherheitsbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten nach DIN VDE 0108 entsprechend der Gefährdungsanalyse nach ASR.

Zur Versorgung der Leuchten wird ein Zentralbatteriesystem mit hoher Lebensdauer eingesetzt. Die Sicherheitslichtanlage für Zentralbatterieanlage wird in einem separaten Raum im EG installiert. Dieser Raum muss entsprechend DIN EN 50272-2 und ELTBau VO §7 mit einer separaten Be- und Entlüftungsanlage ausgerüstet werden.

Flucht- und Rettungswege sind mit Sicherheitsleuchten in Bereitschaftsschaltung und Fluchtwegleuchten in Dauerschaltung ausgestattet.

Alle Leuchten sind in LED- Technik mit Einzelleuchten-Überwachung auszuführen. Die Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten erhalten je nach Erfordernis eine Abhängung.

In allen Büro- und Büronebenbereichen sind Rettungszeichen- Scheibenleuchten einzusetzen. In Technik- und Lagerräumen sind alle Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten mit mindestens IP 44 vorzusehen. Die Montageart (als Einbau- oder Anbauleuchte) der Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung muss sich nach der gewählten

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Montageart der Leuchten für die Allgemeinbeleuchtung der jeweiligen Bereiche richten.

Im Außenbereich dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die auch für diesen Temperaturbereich freigegeben sind.

Zur Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege ist an den jeweiligen Ausgängen eine Wandleuchte zur unmittelbaren Beleuchtung des Umfeldes vorzusehen. Weiterhin soll die Sicherheitsbeleuchtung bis zum Sammelplatz geführt werden.

Die Stromkreise, die zur Versorgung der Beleuchtung in den Fluchtwegen dienen, sind auf Spannungsausfall mittels Phasenwächter zu überwachen.

Für die Funktionsüberwachung wird ein zentrales, vollautomatisches Überwachungssystem eingesetzt. Fehler werden protokolliert und an die Gebäudeautomation gemeldet. Eine separate Visualisierung der Sicherheitsbeleuchtung ist vorzusehen.

Alle Leuchten sind nach der Montage mit Schutzfolie zu versehen, um sicherzustellen, dass eine Verschmutzung bis zur abgeschlossenen Feinreinigung ausgeschlossen ist.

10.3.7.13 Beleuchtungsanlagen – Befeuerungsanlage

Der AN muss die Notwendigkeit und die Klassifikation einer Hindernisbefeuerung auf dem Dach (z.B. Niedrig-, Mittel- oder Hochintensitätsfeuer) bei der zuständigen Luftfahrtbehörde prüfen und die Anlage gemäß den behördlichen Anforderungen (z.B. LBA) ausführen. Die Gebäudehöhe ist in den Schnitten anzugeben.

Die Befeuerung ist in LED-Technologie mit automatischer Steuerung (Dämmerungsschalter) und umfassender Ausfallüberwachung zu realisieren und muss in das Blitzschutz- und Überspannungsschutzkonzept des Gebäudes integriert werden. Die Leuchten müssen gegen Witterungseinflüsse und UV-Strahlung beständig sein und eine ausreichende Schutzart (mindestens IP54) besitzen.

Die Leuchten sind an den höchsten Punkten des Bauwerks oder auf entsprechenden Masten zu montieren, um die vertikale Ausdehnung des Hindernisses maximal zu kennzeichnen. Die Positionierung muss eine 360°-Sichtbarkeit der Befeuerung gewährleisten.

10.3.7.14 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

Das Gebäude erhält eine Blitzschutzanlage entsprechend der Blitzschutznorm DIN EN 62305. Die Anlage wird in der nach der Risikoanalyse durch den AN zu ermittelnden Blitzschutzklasse ausgeführt. Die Trennstellen werden auf dem Dach, beim Austritt aus der Attika, sowie im EG errichtet. Die Ausführung erfolgt abgestimmt auf die verwendeten Metallteile der Dachkonstruktion.

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Bei Ausführung einer Metallfassade ist auf eine galvanische Entkopplung zu achten. Es dürfen keine Ladungen übrigbleiben.

Durch einen konsequenten Blitzschutz-Potentialausgleich der metallenen Teile und elektrischen Einrichtungen mit dem kann eine gefährliche Funkenbildung verhindert werden. Die Positionierung der Fangeinrichtung ist entsprechend den Normen mittels Blitzkugelverfahren oder Schutzwinkelverfahren zu ermitteln. Hierbei ist die Ausführung der PV-Anlage auf dem Dach gesondert zu betrachten. Hier sind nach Erfordernis isolierte Fangstangen einzusetzen.

Der äußere Blitzschutz besteht im Wesentlichen aus:

Auffangeinrichtung

Ableitungen

Ringleiter

Erder

Als Auffangeinrichtung werden verwendet:

Fangleitungen, Maschenweite entsprechend der Blitzschutzklasse

Fangstangen zum isolierten Schutz von Installationen auf der Dachfläche

Natürliche Bestandteile des Baukörpers, wie Dachgeländer, Blecheindeckungen, Träger etc., soweit die Mindestmaterialstärke nach DIN EN 62305 eingehalten werden

Die Ableitungen werden auf der Fassade verlegt. Die Abstände richten sich nach der Blitzschutzklasse.

Bei der Planung bzw. bei der Installation ist die Lage der Fangstangen und Ableitungen in Bezug auf die Einhaltung des Trennungsabstandes zu beachten. Ist eine Einhaltung des Trennungsabstandes nicht zu gewährleisten, sind isolierte hochspannungsfeste Ableiter zu verwenden.

Im Zuge der Gründungsarbeiten wird die Erdungsanlage errichtet. Als Funktionspotentialausgleichsleiter/Fundamenterder/Ringerder wird Band- oder Rundstahl V4A eingesetzt.

Alle erdverlegten Kabelleerrohrtrassen und Schächte sind mit einem Ring- Band- Erdungssystem aus Kupfer auszuführen.

Eine Durchgängigkeits- und Widerstandsmessung ist gemäß den Richtlinien vorzulegen.

Der Erder dient gleichzeitig als:

Blitzschutzerder

Potentialausgleich

Betriebs- und Schutzerder der elektrischen Anlage

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Zur Vermeidung gefährlicher Funkenbildung bei Blitzeinschlag innerhalb des Gebäudes wird ein Blitzschutzpotentialausgleich ausgeführt. Der Hauptpotentialausgleich wird nach VDE 0100 Teil 410 errichtet. In allen Aufzugschächten, Verteilerräumen sowie an den Einführungsstellen von Rohrleitungen und Kabel ins Gebäude werden Potentialausgleichschienen mit direkter Verbindung zum Fundamenterder, zu Ringleitern oder zu Abteilungen angeordnet. An diese Schienen werden alle großen Metallkonstruktionen und Installationen angeschlossen, die das Gebäude senkrecht oder waagrecht durchziehen (Rohrleitungen, Kanäle, Kabeltrassen, Aufzugsschienen, Treppengeländer usw.).

Für die elektrische Betriebs- und Schutzerdung wird in den Räumen der Niederspannungshauptverteilungen jeweils eine Haupterdungsschiene installiert.

Alle Anschlussfahnen für Potentialausgleich, Blitzschutz etc. sind in V4A Qualität auszuführen.

Die aktiven Leiter des Stromversorgungsnetzes werden wie folgt mit Überspannungsschutzgeräten beschaltet:

NSHVHV: Kombiableiter Typ 1/Typ 2

Alle UV: Überspannungsableiter Typ 2

Besonders zu schützende Geräte (bspw. Server): Typ 3

Alle sonstigen Kabel und Leitungen (Stark- und Schwachstromtechnische Installationen) die in das Gebäude eintreten inkl. Sonnenschutzleitungen.

Ein in sich schlüssiges Überspannungsschutzkonzept ist zu erstellen und zu gewährleisten.

10.3.7.15 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen allgemeine Grundlagen

Grundlage für alle Planungen sind die relevanten Bauverordnungen und Vorschriften, die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN/VDE-Normen), die Anschlussbedingungen der Flughafenfeuerwehr sowie die VdS-Richtlinien in der jeweils letztgültigen Fassung.

Basis für die nachfolgend beschriebenen Leistungen ist die DIN 18 382 einschl. der darin aufgeführten Normen und Vorschriften.

10.3.7.15.1 Vorgaben und Rahmenbedingungen

Die nachfolgenden Vorgaben sind bei der Planung und Installation der Anlagen zu berücksichtigen:

Im Neubau wird eine leistungsfähige, einheitliche und zukunftssichere IT- und Netzinfrastruktur errichtet. Die Planung und Realisierung erfolgt in Abstimmung mit der IT-Abteilung des Flughafenbetreibers ("IT des Flughafens"), welche die Grundstruktur bereitstellt und verwaltet. Die konkrete Planung und Dimensionierung der Anlagen im Neubau liegt

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im Verantwortungsbereich des AN. Der AN hat auf Basis der beschriebenen Vorgaben (Anlage 06) die IT- und Netzinfrastruktur zu planen, auszuführen und funktionsfähig herzustellen. Maßgeblich sind dabei insbesondere:

• Einrichtung und Ausbau des SKP-Neubau und der TKP je Etage • Herstellung der passiven Infrastruktur (Glasfaser-Backbone, strukturierte Kupferdatenverkabelung, Kupferleitungen für technische Signale) • Einrichtung der Verteilerschränke und Technikflächen gemäß Bauleistungsbeschreibung

Das Gebäude wird an verschiedene Nutzer vermietet, wobei in der ersten Ausbaustufe ein Ankermieter drei Etagen vollständig nutzt. Die Infrastruktur ist flexibel zu konzipieren und so auszulegen, dass eine spätere Nachnutzung durch mehrere Mieter ohne baulichen oder strukturellen Umbau der zentralen Grundstruktur jederzeit möglich ist.

Für die Mieter erfolgt die Übergabe der Infrastruktur an definierten Übergabepunkten und in speziellen Technikräumen zur eigenverantwortlichen Nutzung innerhalb der jeweiligen Mietflächen.

Anbindung an Flughafen und Medienkanal

Der Neubau erhält zwei voneinander getrennte seine Glasfaseranbindungen über den Medienkanal des Flughafens. Die Anbindung des Neubaus vom zentralen Technikraum -1.415 im Terminal (SKP-Terminal) und die Anbindung vom Telekomübergaberaum -1.125 über den Medienkanal bis zum zentralen Übergabepunkt ist Leistung des AN.

Im Neubau ist zentral der Systemknotenpunkt (SKP-Neubau) vorzusehen und vollständig durch den AN einzurichten. Hier endet die Hauptanbindung aus dem Medienkanal.

Der SKP-Neubau dient als zentraler Verteilerpunkt, von dem aus alle weiteren IT- und Netzverbindungen innerhalb des Gebäudes sternförmig (mit Patchfeld) entstehen und durch den AN zu realisieren sind. Seine möglichst zentrale Position im Gebäude ist so zu wählen und umzusetzen, dass die Einhaltung der zulässigen Kabellängen gewährleistet wird. Im Ergebnis liegen Glasfaseranbindungen auf jeder Etage zu den jeweiligen Netzwerk- und Serverräumen.

Technikraum und bauliche Trennung

SKP, Zentraler IT-Übergabepunkt (Leistung des AN):

Der Systemknotenpunkt (SKP) stellt den zentralen IT-Raum des Neubaus dar. Der SKP dient als Übergabepunkt zur zentralen IT des Flughafens und ist vollständig durch den AN einzurichten.

Vom SKP werden die Steigverbindungen mit Glasfaser sowie mit Kupferkabeln (mindestens 20 Doppeladern, z.B. J-Y(St)Y) in die Technikräume der Obergeschosse eingespeist.

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Es sind folgende Fasern zu berücksichtigen:

• mind. 24 Fasern vom SKP-Raum (Raum -1.415)

• mind. 24 Fasern vom Telekomübergaberaum (Raum -1.125)

• mind. 24 Fasern von dem Hauptserverraum im Erdgeschoss in die Etagenserverräume

Getrennte Serverschränke im SKP dienen der IT des Flughafens und dem Ankermieter. Diese Schränke sichern die jeweiligen Verantwortungsbereiche gegen unbefugten Zugriff.

Die Kabellänge der CAT7-Kabel von 80 m plus Patchkabel ist einzuhalten. Es sind pro Etage 2 Serverräume zu berücksichtigen. Die Serverräume auf den jeweiligen Etagen sind so zu dimensionieren, dass die Aufstellung von zwei Serverschränken je Raum möglich ist.

Es sind pro Etage 2 separate ELT-Räume unabhängig von den Serverräumen vorzusehen.

Synergieeffekte von ELT- neben Datenraum können gerne genutzt werden.

Verantwortlichkeit: Der SKP liegt im Verantwortungsbereich der IT- Abteilung des Flughafens.

Anschlüsse: Leitungen aus den Technikräumen des Ankermieters enden in dessen Schränken; alle übrigen Leitungen (z. B. zentrale Dienste des Flughafens oder spätere Mieter) enden in den Schränken der IT des Flughafens.

Zugriff: Der Zutritt zum SKP erfolgt ausschließlich über das einen beschränkten Zutrittskreis des Flughafens.

Die Raumgeometrie und die Anordnung der Schränke sind so zu planen und auszuführen, dass eine geordnete und gut zugängliche Verlegung von Patchkabeln gewährleistet ist.

TKP, Technikräume auf den Etagen

Je Etage sind zwei Tertiär-Knotenpunkte (TKP) als dezentrale Verteilerpunkte durch den AN zu errichten. Die TKP dienen zur sternförmigen Verteilung der IT- und Netzinfrastruktur (Verkabelung) in die jeweiligen Mietflächen.

Die Einspeisung der Daten-Verteiler in den Etagen erfolgt über Glasfaser (jeder Netzwerk- und Serverraum), die sternförmige Verkabelung innerhalb der Etage mittels CAT7.

Die TKP sind dafür vorgesehen, die Patchfelder und aktiven Komponenten der Mieter aufzunehmen. Sie liegen baulich innerhalb der vermieteten Flächen und gelten als Bestandteil der Mietbereiche.

Zutrittsregelung:

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Die TKP sind an die Schließanlage anzubinden. Nur berechtigte Personen des jeweiligen Mieters erhalten Zutritt.

Die TKP-Türen sind so vorzubereiten, dass eine spätere Nachrüstung von Kartenleser und Türöffner ohne Neuverkabelung (Leerverrohrung/Kabelwege) möglich ist.

Bauliche Trennung

Zwischen den Bereichen der IT des Flughafens, insbesondere dem SKP, und den Mietflächen ist eine strikt bauliche Trennung vorzusehen.

Die Planung und Ausführung muss sicherstellen, dass die sicherheitsrelevante Infrastruktur durch diese physische Trennung effektiv vor unbefugtem Zutritt geschützt wird.

Trassen und Leitungsführung

Die horizontale und vertikale Erschließung der Bauteile erfolgt in der Regel parallel zur Elektroversorgung in den Kabeltrassen.

Leitungen des Ankermieters die bis zu den Serverräumen des Ankermieters auf den jeweiligen Etagen durch andere Mietbereiche gehen, müssen geschützt im Metallrohr verlegt werden.

Fernmelde- und Datenleitungen werden grundsätzlich, gemäß den EMV-Vorschriften, getrennt von Kabeln und Leitungen mit Spannungen ≥ 230V verlegt.

Die Leitungsinstallation erfolgt grundsätzlich auf Kabelbahnen bzw. auf Putz mit Installationsrohren.

Bei der Verlegung mehrerer Kabel oder Leitungen durch Brandabschnitte werden die Durchbrüche mit Wand- und Deckenschottungen aus einem bauaufsichtlich zugelassenen Schottungssystem geschlossen.

In Fluren und Rettungswegen verlegte Kabel werden entsprechend DIN 4102 und den „Muster-Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“ mit Materialien der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsdauer verkleidet.

10.3.7.15.2 Übertragungsnetze - passive Netzinfrastruktur

Glasfaseranbindung, Backbone

Die Glasfaser-Anbindungen sind als Singlemode-Backbone konzipiert und durch den AN zu errichten.

Spezifikation: Es ist Singlemode OS2 (9/125 µm) zu verwenden.

Führung: Die Glasfaserverbindungen verlaufen einmal vom zentralen Technikraum im Terminal -1.415 und vom Telekomübergaberaum -

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1.125 über den Medienkanal zum SKP-Neubau. Vom SKP-Neubau führen die Glasfaser-Steigleitungen zu den TKP der Obergeschosse.

Anschlusstechnik: Im SKP und in den TKP sind LWL-Patchfelder vorzusehen. Als Steckgesicht ist LC-Duplex zu verwenden.

Strukturierte Datenverkabelung, Kupfer

Die gesamte strukturierte Datenverkabelung in den Mietflächen ist als Gesamtleistung des AN zu errichten.

Komponentenspezifikation: Die Verlegekabel sind in Cat.7A (S/FTP, ≥ 1000 MHz) auszuführen (mit Patchfeldern). Die Anschlusskomponenten (Dosen, Patchfelder) sind in der Leistungsklasse Cat.6A (Klasse EA, 500 MHz) mit RJ45-Steckgesicht vorzusehen, um Standardkonformität zu gewährleisten.

Topologie: Die strukturierte Verkabelung erfolgt sternförmig von den TKP (Tertiär-Knotenpunkten) zu den Anschlusspunkten in den jeweiligen Mietflächen.

Kupferstrecken sollen die Länge von 80 Metern plus Patchkabel nicht überschreiten.

Stromversorgung (PoE): Die gesamte Verkabelung (Kabel, Patchfelder und Dosen) ist für PoE++ auszulegen.

Kupferkabel für technische Signale

Zwischen SKP und TKP sind Kupferkabel als Gebäudeverkabelung für technische Signale vorzusehen.

Je Technikraum ist mindestens ein Kupferkabel mit 20 Doppeladern (20 DA), zum Beispiel J-Y(St)Y, vorzusehen.

Diese Verbindung dient nicht als strukturierte Datenverkabelung.

Anschlusspunkte in den Flächen

In den Mietflächen sind Anschlusspunkte vorzusehen, zum Beispiel im Brüstungskanal oder in Bodentanks. Als Kalkulationsgrundlage ist je Arbeitsplatz der Büro- und Besprechungsräume eine Doppeldatendose vorzusehen. Jeder Kopier- und Telefonraum erhält ebenfalls eine Doppeldatendose. Die exakte Positionierung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung.

10.3.7.15.3 Übertragungsnetze - aktive Netzinfrastruktur

Die aktive Netzinfrastruktur im SKP dient der Anbindung an die IT des Flughafens sowie der Übergabe an die Mieternetze.

Betrieb und Trennung: Die IT des Flughafens und der Ankermieter betreiben ihre aktiven Komponenten getrennt in den ihnen jeweils zugewiesenen Serverschränken.

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Übergabepunkt: Die physikalische Übergabe zwischen der IT des Flughafens und dem Ankermieter erfolgt im SKP über dedizierte Patch- und Rangiermöglichkeiten. Die Ausführung muss sicherstellen, dass hierfür kein Eingriff in die jeweils gesicherten Schrankbereiche erforderlich ist.

Netztechnik außerhalb SKP: Außerhalb des SKP ist initial keine aktive Netztechnik durch den Flughafen vorgesehen. Der Einsatz aktiver Komponenten außerhalb des SKP erfolgt nur, wenn betriebliche Erfordernisse dies zwingend notwendig machen oder Kundenanforderungen und Vermarktungsaspekte einen konkreten Bedarf auslösen.

10.3.7.15.4 Übertragungsnetze - Tertiäre Verkabelung, Mieterausbau und Nachnutzung

Die tertiäre Datenverkabelung innerhalb der Mietflächen, von den TKP zu den Arbeitsplatzanschlüssen, gilt als Mieterausbau. Um jedoch bei Erstbezug einheitliche Voraussetzungen zu gewährleisten, sind diese Leistungen zusammen mit der Gebäudeerrichtung durch den AN zu installieren. Für die technische Ausführung der tertiären Verkabelung gelten die technischen Vorgaben für die strukturierte Datenverkabelung.

Die tertiäre Verkabelung ist so zu planen, dass eine spätere Unterteilung der durch den Ankermieter genutzten Flächen in mehrere Einheiten möglich ist. Dazu gehören Reserven an Patchfeldern in den TKP, eine sternförmige Verteilung in den Flächen und eine geeignete Trassenführung.

WLAN – Access Points sind nicht Bestandteil der Grundstruktur und wird durch den Mieter geplant und betrieben. Für die Anbindung der Access Points sind Anschlusspunkte und Leitungswege vorzusehen. Das WLAN-Anschlusspunkte in den Mietbereichen sind so zu planen und zu konfigurieren, dass eine bedarfsgerechte Funkzellenausleuchtung je Nutzungseinheit entstehen kann.

Für den Anschluss von WLAN Access Points sind in den Allgemeinbereichen zur Gewährleistung einer flächendeckenden Versorgung für die Etagen EG bis 1. OG ausreichend Datendosen einschl. CAT7 / PoE ++ Verkabelung als Kalkulationsgrundlage vorzusehen, jedoch 2 Datenleitungen pro Access Points.

Auf den Etagen 2-4 des Ankermieters sind insgesamt 40 Access Points an der Decke nach Positionierung gemäß dem Layout (Anlage 16_GIS infrastructure) vorzubereiten. Der Ankermieter ist für die Anschaffung und Installation der Access Points verantwortlich.

Zusätzlich sind weitere Datenanschlüsse für CCTV-Kameras nach dem Sicherheitskonzept des Ankermieters auf dessen Etagen vorzusehen. Die Versorgung erfolgt über PoE. Die Positionierung der Datendosen für die CCTV-Kamera erfolgt an der Decke, 2 Datendosen pro Eingangsbereich an den Eingangstüren und 1 Datendose pro Serverraum.

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Bei den Leistungen des AN handelt es sich um das die gesamte passive Netzwerkinfrastruktur, Primär-, Sekundär- und Tertiärverkabelung, bestehend aus Anschlussdosen, Leitungsnetz, Unterverteilungen und der Hauptverteilung (jeweils 19“-Schränke mit Stromverteilungseinheiten, Patchfeldern und Rangierbügeln) einschl. der Bereitstellung der erforderlichen Räume.

Folgende Anforderungen sind bei den 19“-Schränken umzusetzen:

• Rack Anforderung – 1 x 42U vergleichbar mit Hersteller Rittal Typ 5300099 / VXIT_M, RAL7035, einflüglige Stahlblechtüren geschlossen hinten und vorne, mit 180 Grad Scharnieren, beide Türen mit HAWA Griff, für Profilhalbzylinder und Sicherheitsschließung 3524E, Deckenlüfter mit Thermostat

• Rack Aufbau laut Anlage 15_GIS_Site_Standards_Rev1_07082025

• USV-Anforderung – 2000VA 19“ Einbau

• Kühlungsanforderung 2000 BTU

Die Beschaffung und Verkabelung aller Serverschränke ist auf allen Etagen für jeden Serverraum einzuplanen.

Die Verkabelung zwischen dem SKP und den TKP-Räumen muss mit separaten Glasfaserleitungen nachfolgenden Spezifikation erfolgen:

Kabelspezifikation: LWL Kabel Typ - U-DQ(ZN)H, U-DQ(ZN)BH, U- DQH E9/125 (Hersteller Bayka, Corning, Dätwyler, Prysmian, Rhenania); bei Bayka auch I-V(ZN)H und I-V(ZN)HH bzw. I-K(ZN)H und I-K(ZN)BH E9/125, Bündelung 2x12

Für die gesamte IT-Verkabelung ist ein Patchpanel-Belegungsplan zu erstellen, welcher die eindeutige Zuordnung aller Ports, Leitungen und Endpunkte (z. B. Arbeitsplätze, Access Points, Kameras etc.) darstellt. Zum Schutz der IT-Infrastruktur sind oberhalb der Serverschränke Tropfwannen oder gleichwertige Schutzsysteme vorzusehen, die das Eindringen von Löschwasser zuverlässig verhindern.

Die Einhaltung der Qualitätsmaßstäbe ist mit einer protokollierten Netzmessung nachzuweisen.

Die Kommunikation und Kompatibilität zwischen der TK-Anlage und den Türsprechanlagen muss durchgängig gewährleistet sein.

Die Verteilung erfolgt über Trassenführung gemäß LAR, niederspannungsseitig getrennt.

10.3.7.15.5 Such- und Signalanlagen

Für das Gebäude ist eine Türsprechanlage zu installieren, die die Kommunikation zwischen den Eingangsbereichen und den jeweiligen Nutzern/Mietern sicherstellt.

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Barrierefreiheit: Die gesamte Anlage ist barrierefrei gemäß DIN 18040 auszuführen. Dies beinhaltet die Montage in entsprechender Bedienhöhe sowie die Umsetzung des Zwei-Sinne-Prinzips (optische und akustische Rückmeldung an der Türstation bei Rufauslösung und Türöffnung).

Ausstattung und Umfang:

Die Türklingel- und Sprechanlagen werden mit Außen- und Innensprechstellen ausgeführt. Die Ausführung der Sprechstellen erfolgt je Mietbereich.

Folgende Bereiche sind auszustatten:

Hauseingänge: Hier ist eine Türstation vorzusehen, die über ein Ruftastenmodul mit separater Klingeltaste für jeden einzelnen Mieter verfügt.

Anlieferungen: Türstation zur Anmeldung von Lieferanten.

Zugangstüren zu Mietbereichen: Etagenklingeltaster bzw. Türstation vor der jeweiligen Mietbereichstür.

Mietbereiche (Innen): Innensprechstellen (Wandmontage oder Tischgerät) zur Rufannahme und Türöffnung.

10.3.7.15.6 Notruf Behinderten-WC

Für Behinderten-WCs ist eine Notrufaufschaltung auf eine mit den Mietern zu koordinierenden Stelle erforderlich. Flurseitig vor dem WC ist eine optische und akustische Signalisierung des Notrufes zu installieren. Die Quittierung erfolgt ausschließlich im WC-Raum über einen Abstelltaster (Montagehöhe 1,70 m über OK FFB). Die Alarmauslösung erfolgt durch einen Zugtaster (Montagehöhe max. 0,85 m über OK FFB) oder entsprechend der zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Norm.

10.3.7.15.7 Zeitdienstanlagen

Entsprechend Vorgaben des Nutzerworkshops.

10.3.7.15.8 Elektroakustische Anlagen

Sofern baurechtlich gefordert ist im Gebäude eine Sprachalarmierungsanlage gemäß DIN 0833-4 zu errichten. Die Zentrale der SAA wird in einem separaten E30-Raum untergebracht und es sind Akku-Pufferungen vorzusehen.

Die Lautsprecher werden als A/B verkabelt, mit unterschiedlichen Kabelfarben je Kanal. Sowohl die Beschriftung, Eingruppierung sowie Nummerierung der Lautsprecher gehören zum Bestandteil der Leistung des AN, als auch die Sprachverständlichkeitsmessung (STI- oder STIP- Messung) und zugehöriger Protokollierung. Eine Sprechstelle im Gebäude ist mit dem AG und der Feuerwehr festzulegen und einzukalkulieren.

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Für den Fall, dass aus baurechtlicher Sicht keine besonderen Anforderungen bestehen, erfolgt die Alarmierung über akustische Signalgeber der BMA.

Die Qualität richtet sich nach Vorgaben der jeweiligen Installationsbereiche.

10.3.7.15.9 Brandmelde- und Alarmierungsanlage

Allgemeine Festlegungen

Eine Gefahrenmelde- und Alarmanlage wird entsprechend den behördlichen Forderungen und dem zu erstellenden Brandschutzkonzept hergestellt. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Brandmeldeanlage im Sinne der DIN 14675 und DIN VDE 0833.

Gefahrenmeldeanlagen wie z. B. Brandmeldeanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen Normen zu bauen. Bei Aufschaltung auf die Flughafenfeuerwehr sind deren „Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen" zu beachten. Die Ausrüstung der Gefahrenmeldeanlage erfolgt mit automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern entsprechend dem Brandschutzkonzept bzw. Baugenehmigung.

Im Rahmen der Planung ist ein Brandmeldekonzept nach DIN 14675 zu erstellen.

Die BMZ ist in einem separaten Raum und außerhalb der Mietflächen zu installieren. Es ist sicherzustellen, dass durch diesen Raum keine fremden Medien führen, bzw. dass diese mit einer F90 Abschottung versehen werden.

An der Feuerwehrzufahrt bzw. am Erstzugang der Feuerwehr sind die entsprechenden Bedien- und Anzeigeelemente gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Werkfeuerwehr Flughafen Dresden vorzusehen. Hierzu gehören insbesondere:

Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN 14661

Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN 14662 bzw. FIBS (Feuerwehr-Informations- und Bediensystem) als Grafik-Tableau gemäß Vorgabe der Flughafenfeuerwehr

Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD 3) inklusive der notwendigen Freischaltelemente (FSE) und Blitzleuchte

Einrichtung einer ÜE (Übertragungseinrichtung) zur Aufschaltung zur Leitstelle der Werkfeuerwehr Flughafen Dresden

Feuerwehr-Laufkarten (laminiert, A3/A4) sowie ein entsprechender Aufbewahrungskasten

Weiterhin sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der unteren, Brand- und Katastrophenschutzbehörde der Stadt Dresden (Berufsfeuerwehr Dresden und Werksfeuerwehr) ebenfalls zu beachten und in Abstimmung umzusetzen.

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Die Erstellung der Laufkarten sowie die Abstimmung der grafischen Oberfläche (beim FIBS) und sämtliche notwendige Abstimmungen und Abnahmen mit der Flughafenfeuerwehr sind im Leistungsumfang enthalten.

Die Alarmierung erfolgt flächendeckend mit akustischen Signalgebern. Bei der Planung und Ausführung ist sicherzustellen, dass der Alarmpegel mindestens 10 dB über dem Umgebungsschall liegt. Im Rahmen der Planung wird ein Nachweis / eine Berechnung zur Einhaltung der Anforderungen vorgelegt. Nach Ausführung der Anlage wird ein abschließender Nachweis erbracht.

Die Brandmeldeanlage wird zur Brandfrüherkennung und Alarmierung der Flughafenfeuerwehr und Nutzer, entsprechend den Bestimmungen der DIN 57833 / VDE 0833, EN 54, DIN 14765, den Anforderungen der Flughafenfeuerwehr und in Anlehnung an die VdS-Richtlinien, installiert werden.

Die Bestückung der Räume mit automatischen Meldern erfolgt gemäß dem Brandschutzkonzept (Leistung AN). Als Meldertypen sind angedacht:

Mehrkriterienmelder (Rauch / Wärme)

Ansaugrauchmelder

Die Anforderungen ergeben sich aus dem Brandschutzkonzept. Die Feuerwehr vor Ort hat keine zusätzlichen Anforderungen.

Zusätzlich werden Handfeuermelder (Druckknopfmelder) in den Treppenhäusern, im Fluchtweg / an den Ausgängen angeordnet.

Alarme automatischer Melder lösen folgende Steuerungen aus:

Alarmierung der Feuerwehr

Alarmierung örtlich

Brandfallsteuerung Aufzug

Die automatische Alarmierung des gesamten Gebäudes erfolgt mittels akustischer Signalgeber (Sirenen mit DIN-Ton).

Die Verkabelung erfolgt mit Installationskabel JE-H(ST)H n x 2 x 0,8 mit 30 Minuten Funktionserhalt entsprechend den „Muster-Richtlinien über brand-schutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen“.

Manuelle Brandmelder (Druckknopfmelder) sind an den Fluchtwegen des Gebäudes, an Treppenhäusern, Ausgängen / Notausgängen und Übergängen zu benachbarten Brandabschnitten einzurichten.

Zur Einbindung in den Gesamtverbund muss das Fabrikat Bosch Avenar 8000 ausgeführt werden.

Weitere Festlegungen

Der AN erstellt in seinem Leistungsumfang die gesamte Dokumentation der Brandmeldeanlage u. a. entsprechend den Anforderungen der DIN

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14675 sowie der Werknorm der (Werks-) Feuerwehr und übergibt 4 Ausfertigungen als Ausdrucke auf Papier, farbig, gefaltet DIN A4 und 4 elektronische Ausfertigungen im DWG-Format und PDF-Format auf Datenträgern, die nicht verändert werden können, vor der Abnahme durch den Sachverständigen, geheftet in Ordnern mit Inhaltsverzeichnis und Trennblättern dem AG.

Pläne werden als CAD-Datei von der AG gestellt.

Die Treppenanlage zwischen dem Terminalgebäude und dem geplanten Büroneubau ist ein Fluchtweg, welcher beibehalten werden muss.

Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm installierten sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen gem. SPrüfV die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sachverständigenprüfung vor der ersten Inbetriebnahme erfüllen.

Für die Aufzüge sind ggf. mit einer entsprechenden Brandfallsteuerung vorzusehen.

Betriebszustände und Störmeldungen werden an die zentrale Leittechnik übertragen.

10.3.7.15.10 Zutrittskontrolle und Fluchttürsteuerung

Für den Neubau ist eine Zutrittskontrollanlage (ZKA) gemäß dem Sicherheitskonzept (siehe Ziff. 6.4) zu errichten. Die Anlage ist vollumfänglich in das bestehende übergeordnete System des Flughafens (Fabrikat: SALTO und Autec) zu integrieren. Zur Gewährleistung der Systemkompatibilität ist zwingend das Fabrikat SALTO einzusetzen. Der AG hat beim Hersteller Konditionsreglungen, sodass vor Beauftragung mit dem Bereich Flughafensicherheit ein vorliegendes Angebot reflektiert werden muss.

Der AN hat alle notwendigen Komponenten (Türsteuerzentralen/Controller, Netzteile, Schnittstellen) zu liefern und zu montieren, um eine funktionstüchtige Anlage im Gebäude und die Datenanbindung an den Server des Flughafens sicherzustellen. Das Freischaltterminal für Zugangsreglungen soll der Nutzer möglichst selbst bedienen können.

Es sind pro Etage 4 Datendosen für ein Zeiterfassungssystem vorzuhalten.

Haupteingangstüren auf den Etagen

Die Haupteingangstüren auf den jeweiligen Etagen sind Brandschutztüren mit motorzylinderangesteuerten Schlössern.

Alle Eingangstüren erhalten Strom- und Netzwerkanschlüsse.

Zutrittskontrolle IT-Räume

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Die Zugänge zu allen relevanten IT-Technikräume sind mit Zutrittskontrollkomponenten auszustatten. Die Anlage ist so zu konfigurieren, dass gesonderte Zutrittsberechtigungen (Trennung Nutzer/Mieter und Technik/Dienstleister) realisiert werden.

Ausstattung Raum SKP Neubau (siehe Abschnitt 10.3.7.15.1)

Am Zugang zum SKP-Raum ist die Tür mit einem Kartenleser, elektrischer Verriegelung und Verschlussüberwachung auszustatten. Die Tür ist türtechnisch so auszubilden, dass der Einbau der ZKA- Komponenten (Kartenleser, Motorschloss/E-Öffner, Riegelkontakte) sowie die dafür notwendigen Kabelübergänge im Türblatt/Zarge fachgerecht erfolgen kann.

Vorrüstung TKP-Türen (siehe Abschnitt 10.3.7.15.1)

Die Türen der TKP-Räume sind für eine spätere Ausrüstung mit Zutrittskontrolle vorzubereiten. Hierfür ist eine vollständige Leerverrohrung inkl. Leerdosen (für Leser und Türöffner/Übergänge) bis in den gesicherten Bereich vorzusehen, sodass eine Nachrüstung ohne erneute Kabelzugarbeiten oder bauliche Eingriffe möglich ist.

Fluchttürsteuerung und Schnittstellen

Sofern Türen der Zutrittskontrolle in Flucht- und Rettungswegen liegen, sind diese gemäß EltVTR mit einer elektrischen Fluchttürsteuerung (FTS) auszustatten. Diese umfasst das Fluchttürterminal (Nottaster, Schlüsselschalter, Hinweisschild) sowie die lokale Verriegelung.

Die ZKA ist so zu programmieren, dass eine Zwangsentriegelung der Fluchtwegtüren bei Auslösung der Brandmeldeanlage (BMA) erfolgt. Die entsprechende Kopplung (Hardware/Software) ist im Leistungsumfang enthalten.

Die Ausführungsplanung, insbesondere die Festlegung der Zutrittszonen, die Standorte der Türzentralen, die Türfunktionen sowie die Kopplungen mit Fluchtwegen und der Brandmeldeanlage, ist rechtzeitig mit dem Flughafenbetreiber abzustimmen.

Betriebszustände und Störmeldungen werden an die zentrale Leittechnik übertragen.

10.3.7.15.11 Schließanlage

Ergänzend zur verkabelten Zutrittskontrolle sind die Binnentüren und untergeordneten Zugänge der einzelnen Mietbereiche mit elektronischen Schließanlagen (elektronische Zylinder/Beschläge) der Firma Salto und Autec auszustatten. Es sind 600 Transponder für das Zugangssystem in das Angebot einzurechnen.

Systemkompatibilität:

Die Komponenten müssen technisch so gewählt werden, dass sie mit den Identifikationsmedien (Ausweisen/Chips) des SALTO -Systems kompatibel sind.

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Mandantenfähigkeit: Die Anlage ist softwareseitig so zu strukturieren, dass eine strikte Trennung der Berechtigungsgruppen (Mandantenfähigkeit) zwischen den verschiedenen Mietparteien und dem Flughafenbetreiber gewährleistet ist.

Die Schließanlage ist zeitgesteuert entsprechend dem vorhandenen Bestand auszuführen.

10.3.7.15.12 Einbruchmeldeanlage

Ist nicht Gegenstand des Projekts.

10.3.7.15.13 Gebäudefunkanlagen

Sofern baurechtlich gefordert, ist eine Gebäudefunkanlage für die digitale Sprech- und Datenkommunikation für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vom AN zu planen und zu errichten.

Eine Abstimmung mit der Flughafenfeuerwehr und der Berufsfeuerwehr Dresden ist vonnöten.

Die ortsfesten Sende-/Empfangsanlagen (S/E-Anlagen) sind so auszulegen, dass im Einsatzfalle oder Alarm alle Gebäudeteile ohne Beeinträchtigung funktechnisch versorgt sind. Eine Teilversorgung von Gebäuden / Gebäudekomplexen ist nicht zulässig.

Ist eine ausreichende Funkversorgung nicht gegeben, so ist eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage entsprechend den Richtlinien zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen in der jeweils gültigen Fassung zu installieren.

Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist so auszulegen, dass ein gleichzeitiger Funkverkehr auf zwei Funkkanälen möglich ist.

Die funktechnische Detailplanung (Versorgungskonzept) ist rechtzeitig vor der baulichen Ausführung vorzulegen und abzustimmen. Ebenso ist die funktechnische Detailplanung (Versorgungskonzept) rechtzeitig vor der baulichen Ausführung der Brandschutzbehörde vorzulegen.

Die Realisierung muss gemäß Leitfaden zur Planung und Realisierung von Objektversorgungen (L-OV) für das digitale Sprech- und Datenfunksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.

Die Unterbringung der aktiven funktechnischen Einrichtungen muss in eigenen Räumen erfolgen, die feuerbeständige Decken und Wände sowie mindestens feuerhemmende Türen haben. In diesen Räumen können keine weiteren sicherheitstechnischen Einrichtungen (wie BMA usw.) untergebracht werden. Die Räume sind durch eine Brandmeldeanlage (BMA) zu überwachen.

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10.3.7.16 Förderanlagen

Es sind 2 Personenaufzugsanlagen zu errichten. Im Rahmen der Planung und Ausführung ist zu gewährleisten, dass jeder Mietbereich über eine behindertengerechte Aufzugsanlage erschlossen ist. Die Zuwegung kann entsprechend optimiert werden.

Da nach aktuellem Konzept das 5. 4.OG nur durch den Ankermieter genutzt wird ist sicherzustellen, dass Nutzer anderer Mietbereiche zum 5. 4.OG keinen unberechtigten Zugang erhalten.

Für die Planung der Förderanlagen sind folgende, den allgemein gültigen Regeln der Technik ergänzenden Normen und Richtlinien zu beachten:

EN 81-20: Personen- und Lastenaufzüge

EN 81-50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten

EN 81-70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen

VDI 2566: Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum

2006/42/EG: Maschinenrichtlinie

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung

Zur Entrauchung der Aufzugsschächte sind im Schachtkopf die gem. SächsBO geforderten Entrauchungsöffnungen mit einer lichten Öffnung von mindestens 2,5 % des horizontalen Schachtquerschnittes (bzw. mindestens 0,1 m²) herzustellen.

Sofern energetisch oder brandschutztechnisch gefordert, ist ein Schachtentrauchungssystem (RWA-System) mit einer motorischen Jalousieklappe / Fortluftklappe und Rauchmeldersteuerung zu installieren.

Ebenso sind die Zuleitungen der Stromversorgung der kompletten Aufzugsanlage, die Zuleitung des benötigten Störmeldekabels (GLT), die Zuleitung von der Brandmeldeanlage des Gebäudes (für die Brandfallsteuerung der Aufzugsanlagen), die Zuleitung der benötigten Leitungen für die Notrufeinrichtung (Datenkabel, Netzwerkanschluss für Fernwartung etc.) bis zum Servicepaneel der Aufzugsanlagen sowie die Zuleitung für das Informationspanel (im EG) vorzusehen.

Folgende Ausstattungsmerkmale sind als Mindeststandard zu berücksichtigen:

Kabinenverkleidung: Edelstahl gebürstet oder hochwertige HPL- Oberfläche

Kabinenboden: Feinsteinzeugfliesen oder Kunststoffbelag, rutschhemmend (R10)

Kabinenbeleuchtung: blendfreie LED-Deckenleuchten, indirekt / rahmenlos integriert

Bedienelemente: vandalismussicher, taktil und visuell kontrastreich gestaltet, mit Brailleschrift und ggf. akustischer Etagenansage

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Türzargen / Türblätter: Edelstahl, bündig zur Wandoberfläche. Feuerwiderstandsklasse der Schachttüren (z. B. T90/EI90) gemäß Brandschutzkonzept

Türbreite in behindertengerechter Ausführung (rollstuhlbreite)

Sicherstellung des Transports einer DIN-Krankentrage

Fahrgeschwindigkeit: gemäß Gebäudekategorie, mind. 1,6 m/s

Nutzlast: mind. 1.000 kg (ca. 13 Personen), angepasst an die Anforderungen für öffentliche Gebäude

Steuerung: gruppenfähig, mit Vorrangschaltung für Service- und Rettungsfahrten

Längstableau am Kabinenzugang

Quertableau gem. EN 81-70 (behindertengerecht), einschl. den notwendigen Spiegeln gem. EN 81-70

Schlüsselschalter „Anlage Ein/Aus“ im EG

Schlüsselschalter „Tür Auf“ zur Reinigung der Aufzugskabine

Statische Brandfallsteuerung – Evakuierungshaltestelle EG

Installation eines digitalen Informationssystems am Aufzug im Erdgeschoss zur Darstellung einer dynamischen Mieterübersicht und Besucherführung.

Anschluss an Gebäudeleittechnik

Rammschutz rundum in Edelstahl geschliffen (Höhe 20cm, UK 7cm über OKFFB).

Handlauf (Höhe 90cm)

Notrufsystem: Zwei-Wege-Kommunikationssystem gemäß EN 81- 28

10.3.8 Gebäudeautomation

Die Gebäudeautomation (GA) des Verwaltungsgebäudes dient der zentralen Überwachung, Steuerung, Regelung und Optimierung sämtlicher technischer Anlagen. Ziel ist es, einen energieeffizienten, sicheren und komfortablen Betrieb zu gewährleisten. Die Planung und Ausführung der GA erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO 16484 und VDI 3814. Über die normativen Vorgaben hinaus, ist „Handbuch Bau und Technik“ (Anlage 03) zu berücksichtigen. Die Integration in das bestehende Gebäudeleittechnik-System (GLT) Johnson Controls, Metasys ist sicherzustellen, sodass eine durchgängige Kommunikation und ein einheitliches Bedienkonzept gewährleistet sind.

Das Gebäude soll eine gebäudeeigene GLT erhalten mit Übergabe von Hauptbetriebsmeldungen, sowie Störungen, Betriebskontakte u.ä. an die des Flughafens (zu verlegen bis Übergabepunkt im Terminal / Geb. 211).

Die Gebäudeautomation soll einen wirtschaftlichen zentralen und nutzerspezifischen Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TA) zuverlässig und bedarfsgerecht sicherstellen.

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10.3.8.1 Systemstruktur

Die GA ist in drei Ebenen gegliedert: Managementebene, Auto- matisierungsebene und Feldebene.

10.3.8.2 Managementebene (Leitebene)

Die Managementebene übernimmt die zentrale Bedienung, Überwachung und Visualisierung aller angeschlossenen Anlagen. Sie speichert und wertet Betriebsdaten, Störmeldungen sowie Energieverbrauchsdaten aus und stellt die Schnittstelle zur übergeordneten GLT dar. Ein umfassendes Benutzerverwaltungssystem mit differenzierten Rechten sorgt für die notwendige Zugriffssicherheit. Alle relevanten Systemereignisse werden protokolliert. Die Bedienoberfläche ist webbasiert und ermöglicht den gleichzeitigen Zugriff mehrerer Nutzer. Anlagenzustände, Störmeldungen und Meldungen sicherheits- technischer Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Sprachalarmierungsanlagen, elektroakustische Anlagen, BOS-Funk und Sicherheitsbeleuchtung werden übersichtlich visualisiert. Messwerte, Betriebs- und Störmeldungen werden mindestens zwei Jahre lang historisiert und können für Berichte und Analysen exportiert werden. Das Alarmmanagement priorisiert und leitet Meldungen bedarfsgerecht weiter, beispielsweise per E-Mail, SMS oder an die GLT. Die Integration in das bestehende GLT-System erfolgt über standardisierte Schnittstellen wie BACnet, OPC oder Modbus. Der Zugriff auf die Managementebene ist geschützt und alle Benutzeraktionen werden protokolliert.

Die MBE soll HTML5 unterstützen, damit es bei Ansichtsgröße und Auflösung der Visualisierung auf mobilen Endgeräten zu keinen Einschränkungen kommt.

Alle physikalischen, kommunikativen und virtuellen Datenpunkte sind entsprechend einem einheitlichen System zu adressieren, d. h. die Benutzeradresse ist in Anlehnung an die VDI 3814 zu erstellen, bzw. die Nummerierungsvorschrift aus dem „Handbuch Bau und Technik“ (Anlage 03) zu berücksichtigen und mit einem Klartext zu versehen. Das Benutzeradresssystem ist im weiteren Planungsprozess dem AG zur Freigabe vorzulegen.

10.3.8.3 Automatisierungsebene

Die Automatisierungsebene steuert und regelt die technischen Anlagen entsprechend den Vorgaben der Managementebene. Sie verarbeitet Sollwerte, Zeitprogramme und Betriebsarten und setzt Energiesparstrategien sowie Lastmanagement um. Zum Einsatz kommen programmierbare Automationsstationen wie DDC oder SPS mit ausreichender Rechenleistung und Speicher. Für kritische Anlagen, etwa Lüftung oder Sicherheitstechnik, werden Redundanzkonzepte umgesetzt. Die Parametrierung und Programmierung erfolgt nach VDI 3814. Die Kommunikation mit der Managementebene wird über standardisierte Protokolle sichergestellt. Zeitprogramme, Sollwertvorgaben und verschiedene Betriebsarten wie Komfort, Absenkung, Nacht oder Ferien werden umgesetzt. Störmeldungen

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werden erfasst, klassifiziert, weitergeleitet und quittiert. Energiemanagementfunktionen wie Lastspitzenbegrenzung und Verbrauchsoptimierung sind Bestandteil der Automatisierungsebene. Sicherheitstechnische Anlagen werden integriert, sodass deren Meldungen angezeigt und weitergeleitet werden können.

10.3.8.4 Automationsstation

Die Automationsstationen sind als frei programmierbarere BACnet Building Controller (B-BC) bestehend aus CPU und den dazugehörigen I/O-Modulen in entsprechender Anzahl einschließlich Spannungsversorgung für die Automationseinrichtung vorzusehen.

Sämtliche Software-Nutzungsrechte für das Betriebssystem mit Updates sind für die Dauer von 10 Jahren, und damit über den Zeitraum der Gewährleistung hinaus, zu berücksichtigen.

Die ASP verfügen grundsätzlich über:

Ein-/Ausgabefunktionen

Regelungs-, Steuerungs-, Überwachungs- und Optimierungsfunktionen, Uhrenbausteinen

Sammlung historischer Daten

Generierung von Alarmen

Zeitschaltprogrammen

Pufferung von Speicher und systeminterner Uhr für mindestens 72h

Watchdog-Einrichtung zur Eigenüberwachung

Schnittstelle für mobile Programmiereinrichtung

Schnittstelle für Bedien- und Beobachtungseinrichtung

Ein-/Ausgabebaugruppen (I/O-Module) für Digital-Eingänge, Digital-Ausgänge, Analog-Eingänge, Analog-Ausgänge, Zähl- Eingänge

Kommunikationseinheiten als Schnittstellen zu Feld-, Automations- oder Management-Netzwerk sowie zum Anschluss von Bedien- /Beobachtungs- und Servicegeräten

10.3.8.5 Schaltschränke

Die Schaltschränke zur Aufnahme der ASP sind hinsichtlich der Energieversorgung wie folgt auszustatten;

Für jeden zentralen ASP ist eine USV mit einer Überbrückungszeit von 30 Minuten vorzusehen.

Bei Netzwiederkehr nach Spannungsausfall sind alle elektrischen Verriegelungen automatisch zu entriegeln und die Anlagen sind zeitverzögert wieder einzuschalten. Bei Kurzunterbrechung der Spannungsversorgung einer Anlage ist der Netzausfall zu melden und sind alle sonstigen Alarmmeldungen dieser

Anlage ist für die Dauer des Netzausfalls zu unterdrücken.

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Der Stromverbrauch je ASP und je aufgeschalteter Anlage (RLT- Anlage, Kältemaschine, etc.) ist zu erfassen und auf die GA für das Monitoring aufzuschalten.

10.3.8.6 Feldebene

Die Feldebene ist für die Erfassung aller relevanten Messwerte und Zustände sowie die Ansteuerung von Aktoren wie Ventilen, Pumpen, Lüftern und Schaltern verantwortlich. Sie überwacht die Anlagenzustände und gibt Rückmeldungen an die Automatisierungsebene. Die Installation und der Anschluss der Feldgeräte erfolgen nach DIN EN ISO 16484 und VDI 3814. Es werden geeignete Messwertgeber für Temperatur, Feuchte, Druck, Durchfluss und CO₂ installiert und fachgerecht angeschlossen. Stellglieder wie Ventile, Klappen und Motoren werden gemäß den Vorgaben der Automatisierungsebene angesteuert. Die Verdrahtung und der Anschluss erfolgen nach den gültigen elektrotechnischen Normen, insbesondere DIN VDE und VOB C. Die Installation wird EMV-gerecht ausgeführt. Alle Feldgeräte und Leitungen werden eindeutig gekennzeichnet und dokumentiert. Die Prüfung und Inbetriebnahme der Feldgeräte erfolgen mit entsprechender Protokollierung.

10.3.8.7 Anlagenintegration

Grundsätzlich sind die technischen Anlagen der Gebäudetechnik auf die GA aufzuschalten.

Die Integration der heizungstechnischen Anlagen umfasst die Überwachung und Regelung von Wärmeerzeugern, Pumpen, Mischern und Heizkreisen. Dabei werden Temperaturen, Drücke und Durchflüsse erfasst und Störmeldungen verarbeitet sowie visualisiert. Die Kälteanlagen werden hinsichtlich Kälteerzeugern, Pumpen und Kältekreisen überwacht und geregelt. Auch hier erfolgt die Erfassung relevanter Messwerte und die Verarbeitung von Störmeldungen. Lüftungsanlagen werden durch die GA überwacht und geregelt, wobei Lüftungsgeräte, Ventilatoren, Klappen und Filter einbezogen werden. Luftqualitätswerte wie CO₂-Konzentration, Feuchte und Temperatur werden erfasst und Zeitprogramme sowie verschiedene Betriebsarten umgesetzt. Elektrotechnische Anlagen wie Schaltanlagen, Unterverteilungen, Beleuchtung, Sonnen- und Blendschutz werden überwacht und gesteuert. Energieverbrauch, Spannungen und Ströme werden erfasst und Störmeldungen verarbeitet. Sicherheitstechnische Anlagen, darunter Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Sprachalarmierungsanlagen, Elektroakustische Anlagen, BOS-Funk und Sicherheitsbeleuchtung, werden in die GA integriert. Meldungen dieser Anlagen werden angezeigt und an die Managementebene weitergeleitet, wobei Alarmierungs- und Evakuierungsstrategien nach Vorgabe umgesetzt werden. Eine zugelassene Überwachung der Brandschutzklappen ist ebenfalls in der GA zu berücksichtigen und zu integrieren. Anlagen und Bauteile aus der Sanitärtechnik sind ebenfalls aufzuschalten und entsprechend in der GA zu visualisieren (Stör-, Fehler- und Betriebsmeldungen, etc.) oder auch zu steuern.

Die Erfassung der Energieverbräuche der elektrischen und anderen haustechnischen Anlagen erfolgt auf Basis der Vorgaben aus dem

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Energie-Management sowie den Erfordernissen der Gebäudebewirtschaftung (Mietbereiche, vertragliche Regelungen). Das der Erfassung zu Grunde liegende Zählerkonzept ist mit dem Betreiber abzustimmen und bildet die Basis für die weitere Integration in die GA. Es sind grundsätzlich M-Bus Zähler zu verwenden. Eine Ausnahme stellen die Abrechnungszähler der Versorger dar, wenn diese nicht in M-Bus fähiger Ausführung verfügbar sind.

Die Konnektivität zu Energiemanagementsystemen, CAFM-Systemen und systemübergreifenden Integrationssoftwareprodukten soll über die vorgenannten Protokolle möglich sein und im Rahmen der Planungsphase mit dem Betreiber abgestimmt werden.

10.3.8.8 Störmeldeverarbeitung und Visualisierung

Die GA erfasst sämtliche Störmeldungen aus den angeschlossenen Anlagen, priorisiert und klassifiziert diese nach Kritikalität, Warnung oder Information. Die Meldungen werden auf der Managementebene mit eindeutiger Zuordnung zu Anlage, Ort und Zeit angezeigt. Eine bedarfsgerechte Weiterleitung an zuständige Stellen wie Technik, Sicherheit oder GLT ist gewährleistet. Die Quittierung und Historisierung der Meldungen erfolgen systematisch, und alle Störfälle sowie die ergriffenen Maßnahmen werden protokolliert.

10.3.8.9 Kommunikation und Schnittstellen

Für die Kommunikation wird das BACnet-Protokoll verwendet. Die Verwendung offener, standardisierter Protokolle wie BACnet, OPC, Modbus, KNX oder LON ist zu gewährleisten. Die Kompatibilität mit dem bestehenden GLT-System Johnson Controls, Metasys ist sicherzustellen. Alle Schnittstellen und Kommunikationswege werden umfassend dokumentiert. Die Kommunikation wird gegen unbefugten Zugriff abgesichert, um die IT-Sicherheit zu gewährleisten.

10.3.8.10 Installation und Inbetriebnahme

Die Installationsarbeiten werden nach den gültigen elektrotechnischen Normen, insbesondere DIN VDE und VOB C, ausgeführt. Die Installation und Verdrahtung erfolgen EMV-gerecht. Die für die Gebäudeautomation erforderliche Netzwerkstruktur ist komplett unabhängig von der IT-Netzwerkstruktur der Nutzerbereiche und des Betreibers (Flughafen) aufzubauen. Alle Automationsschwerpunkte sind in Bereichen anzuordnen, die für den Betreiber ohne Beschränkung zugänglich sind (außerhalb von Mietbereichen), gleiches gilt für Serverbereiche zur Unterbringung der IT-Technik.

Alle Komponenten werden geprüft und in Betrieb genommen, wobei die Ergebnisse protokolliert werden. Bestandsunterlagen, Schaltpläne und Funktionsbeschreibungen werden erstellt und dem Betreiber übergeben. Das Betreiberpersonal wird eingewiesen und erhält die vollständige Dokumentation.

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10.3.8.11 Wartung und Service

Für alle Komponenten der GA werden Wartungs- und Servicekonzepte bereitgestellt. Die Fernwartung ist über gesicherte Zugänge möglich. Regelmäßige Funktionsprüfungen und Software-Updates werden durchgeführt und dokumentiert, um einen störungsfreien Betrieb sicherzustellen.

10.3.8.12 Dokumentation

Die Dokumentation umfasst sämtliche GA-Komponenten, Programme, Schnittstellen und Kommunikationswege. Bedienungsanleitungen, Wartungshandbücher und Schulungsunterlagen werden erstellt und sowohl digital als auch in gedruckter Form übergeben. Die Aufstellung der Dokumentation richtet sich nach der Vorgabe aus dem „Handbuch Bau und Technik“.

10.3.8.13 Besondere Anforderungen

Die Vorgaben aus dem „Handbuch Bau und Technik“ werden berücksichtigt. Sämtliche relevanten Normen und Richtlinien, darunter DIN EN ISO 16484, VDI 3814, DIN VDE und VOB C, werden eingehalten. Die Integration in das bestehende GLT-System Johnson Controls, Metasys ist sicherzustellen. Erweiterungs- und Anpassungsmöglichkeiten für zukünftige Anforderungen werden von Beginn an mitgedacht.

10.3.8.14 Abgrenzungen

Diese Leistungsbeschreibung umfasst ausschließlich die Gebäudeautomation und deren Integration in die GLT. Die baulichen und anlagentechnischen Voraussetzungen werden separat beschrieben. Schnittstellen zu Fremdgewerken werden berücksichtigt, sind jedoch nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

10.4 Außenanlagen

Ziel ist eine funktionale Gestaltung der gesamten Außen- und Freianlagen unter Berücksichtigung der Anforderungen an ein zeitgemäßes Bürogebäude, dessen verkehrliche Erschließung und die Nutzung der Freiflächen. Zur Minimierung von Hitzeeffekten sind wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen wie Grünflächen, vogelschlaghemmende Gehölze (Anlage 04) und eine angepasste Fassadengestaltung vorzusehen, die den spezifischen Vorgaben des Flughafens entsprechen. Die Außenanlagen sind funktional und ansprechend zu gestalten, mit Aufenthaltsbereichen, überdachte Fahrradabstellmöglichkeiten und einer klaren Wegeführung. Die Wegeführung muss intuitiv und kontrastreich (Barrierefreiheit) gestaltet sein. Die Planung hat Barrierefreiheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Begrünungselemente und eine angemessene Beleuchtung erhöhen die Aufenthaltsqualität und erleichtern die Orientierung. Die verwendeten Materialien sollen den Winterdienst nicht beeinträchtigen und die Wahl der Größen/Flächen auf Winterdienstgerät abgestimmt sein.

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Leitbild:

Repräsentative Entrée neben dem Flughafenterminal

Trennung von Fußgängern und Anlieferung/Logistik

Flughafenanforderungen wie Vogelschlag-Prävention, Blendfreiheit

Ein Außenanlageplan ist mit vorzulegen und als Visual zu übergeben mit der Leistungsphase 3.

Bewässerung

Eine Bewässerung der Außenanlagen ist durch die frostsicheren Entnahmearmatur vorgesehen, diese ist im Süd-/Östlichen Bereich anzubringen. Die Leitungslänge ist anzugeben bzw. ggf. eine weitere Zapfstelle vorzusehen.

Abwasser

Die Verkehrs-, Hof- und Parkplatzflächen werden nach Erfordernis, in der Regel mit Straßenabläufen und Ablaufrinnen in den jeweilig erforderlichen Lastenklassen entwässert.

Die Außenanlagen werden entsprechend der Entwässerungssatzung der Stadt Dresden sowie der wasserrechtlichen Auflagen und Anforderungen der zuständigen Behörden entwässert.

Die Überbauung von Wasser- und Abwassergrundleitungen ist zu vermeiden.

Alle Grundleitungen sind aus Abwasserrohr KG 2000 oder Steinzeug herzustellen.

Pausen- und Aufenthaltsbereich

Für die Nutzung als Pausen- und Aufenthaltsbereich im Außenraum sind Sitzmöbel in vandalismusresistenter Ausführung vorzusehen. Es sind Sitzmöbel und zugehörige Tische für die gleichzeitige Nutzung durch bis zu 10 Personen einzuplanen. Die Ausstattung dient insbesondere der Nutzung in den Sommermonaten als Pausenbereich.

Die Sitzmöbel sind für den dauerhaften Außeneinsatz geeignet auszuführen, z. B. aus FSC-zertifiziertem Hartholz auf feuerverzinkter und pulverbeschichteter Stahlunterkonstruktion oder gleichwertig. Gestaltung, Anordnung und Einbindung in den Außenraum sind so vorzusehen, dass eine angenehme Aufenthaltsqualität, eine sichere Nutzung sowie eine robuste und wartungsarme Ausführung gewährleistet sind.

Für den Fall, dass im Erdgeschoss eine multifunktionale Nutzung entsteht, die Sitzplätze im Außenbereich benötigt, sollten diese bis zur Ausführungsplanung kostenneutral angeordnet werden können.

Fahrradabstellanlagen:

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Es sind zwei separate Abstellanlagen zu planen und herzustellen. Die Abstellanlagen sind ebenerdig, sicher, barrierefrei sowie mit einer ausreichenden LED-Grundbeleuchtung auszuführen. Insgesamt sind ca. 50 überdachte Fahrradstellplätze als Reihenbügelanlage (Anlehnbügel) herzustellen, die ein sicheres Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen. Die Überdachung ist architektonisch an das Hauptgebäude anzupassen. Die Fahrradabstellanlagen sind so zu planen, dass eine spätere Erweiterung möglich ist. Die Erweiterungsfläche ist in den Plänen aufzuzeigen. Zudem sind Leerrohre vorzusehen, um eine spätere Nachrüstung von E-Bike-Ladestationen zu ermöglichen.

Die Fahrradabstellanlage für den Ankermieter soll exklusiv sein, daher soll die Nutzung ausschließlich dem Ankermieter (ggf. durch Einfriedung) möglich sein.

Abfallbehälter und Aschenbecher

Im Außenbereich sind Abfallbehälter einzuplanen. Zusätzlich sind Aschenbecher vorzusehen, die in ausreichendem Abstand zu Gebäudeeingängen, Fenstern und Lüftungsöffnungen anzuordnen sind, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden.

Für den Überdachten Eingangsbereich ist ein Kombi-Ascher (Standascher mit Abfallbehälter) aus verzinktem und pulverbeschichtetem Stahlblech in anthrazit einzuplanen.

Mülltonnenbereich

Sofern kein Müllraum im Gebäude vorgesehen ist, ist ein separater Bereich für Mülltonnen mit geeignetem Sichtschutz einzuplanen.

Wegeführung

Die Wegeführung ist durch eine kontrastreiche Gestaltung, z. B. mittels unterschiedlicher Pflasterformate oder Farbtöne, auszuführen, um eine intuitive Besucherführung zu gewährleisten. Es sind tausalzbeständige Materialien zu verwenden; die Flächen sind winterdienstgeeignet auszubilden.

Anlieferung/Logistik

Entsorgungsfahrzeugen, Lieferanten usw. muss die Zuwegung an das Gebäude bedarfsgerecht ermöglicht werden. Die Außenanlage ist darauf anzupassen.

Außenbeleuchtung

Allgemeine Leistungspflicht: Der Leistungsumfang des AN umfasst die vollständige Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der gesamten Außenbeleuchtungsanlage. Die Anlage ist betriebsbereit inklusive aller Nebenleistungen herzustellen.

Planungsgrundlagen: Die Beleuchtung ist gemäß DIN EN 12464-2 (Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien) sowie den Sicherheitsanforderungen für Verkehrswege auszulegen. Im Rahmen

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der Werkplanung ist dem AG ein Lichtberechnungsnachweis zur Prüfung vorzulegen, der die Einhaltung der geforderten Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten nachweist.

Umfang und Ausstattung: Zu beleuchten sind alle verkehrsrelevanten Außenbereiche, insbesondere:

Zufahrtsstraßen (mit Zufahrtsschutz) und Fahrwege

Feuerwehraufstellflächen / Rangierflächen

Fußwege und Gebäudezugänge (Haupteingang / Nebeneingänge)

Anlieferzonen

Nach Absprach ist die in Ziff. 1.6 eingelagerte Rollfeldbeleuchtung wieder zu errichten.

Technische Ausführung:

Leuchtmittel: Einsatz von langlebiger, hocheffizienter LED-Technik.

Leuchtentypen: Je nach Anforderung als Mastleuchten (Straßen/Parkplatz) oder Pollerleuchten (Fußwege). Die Leuchten müssen blendfrei und insektenfreundlich ausgeführt sein.

Schutzart: Mindestens IP65, schlagfest (IK-Klasse entsprechend Vandalismusrisiko).

Steuerung: Die Anlage ist vollautomatisch über Dämmerungsschalter, Zeitschaltuhren und/oder die Gebäudeleittechnik (GLT) zu steuern.

Tiefbau und Montage: In den Einheitspreisen bzw. im Pauschalpreis enthalten sind sämtliche für die Errichtung notwendigen Tiefbau- und Betonarbeiten:

Herstellung der Kabelgräben inkl. Sandbettung und Trassenwarnband.

Lieferung und Verlegung der Erdkabel und Kabelschutzrohre.

Erstellung der statisch erforderlichen Betonfundamente für Lichtmaste und Poller.

Wiederherstellung der Oberflächen (Pflaster, Asphalt, Grünflächen).

Bemusterung: Die Auswahl der Leuchtenfabrikate und des Designs ist bemusterungspflichtig und mit dem AG abzustimmen.

10.5 Wartung (optionale Leistung)

Die Wartungsleistungen müssen vorrangig den Vorgaben der jeweiligen Hersteller und Errichter sowie den sicherheitsrelevanten Vorschriften, Richtlinien (TÜV, VDS u.ä.) und Prüfintervallen entsprechen, insbesondere für jene Gewerke und Anlagen, die für den sicheren Betrieb des Gebäudes notwendig sind, wie z.B. Brandmeldeanlage, Feuerlöschanlage, Sicherheitsbeleuchtung, GLT u.ä.

Darüber hinaus müssen die Wartungsleistungen den Vorgaben der AMEV in der aktuellen Fassung entsprechen.

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Die TGA-Anlagen sind gemäß den Vorgaben der DIN-/VDE-Normen Berufsgenossenschaft, Unfallkassen in ihrer Funktion und auf ihre Sicherheit zu prüfen. Sollten die vom Bieter angebotenen Anlagen aufgrund der Herstellerempfehlungen andere Wartungszyklen oder einen anderen Wartungsaufwand verlangen als in den aktuellen Arbeitskarten nach AMEV vorgegeben, sind vom Bieter diese von der Ausschreibung abweichenden Mindest-Wartungsintervalle und Wartungsleistungen zu kalkulieren. Grundlage der Wartung sind die zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Arbeitskarten nach AMEV. Für die Angebotskalkulation der Wartungen sind folgende Nebenbedingungen zu Grunde zu legen:

Die Wartungsintervalle und der Wartungsumfang sind den AMEV- Karten für die folgenden Gewerke zu entnehmen:

Arbeitskarte KG 410 – Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

Arbeitskarte KG 420 – Wärmeversorgungsanlagen

Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen)

Arbeitskarte KG 434 – Kälteanlagen

Arbeitskarte KG 441 – Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Arbeitskarte KG 442 – Eigenstromversorgungsanlagen

Arbeitskarte KG 442 – PV-Anlagen, Variante 2

Arbeitskarte KG 443 – Niederspannungsschaltanlagen

Arbeitskarte KG 445 – Beleuchtungsanlagen

Arbeitskarte KG 480 – Gebäudeautomation/MSR-Anlagen

  1. Optionen

• 1: Erdgeschoss: Für die Herstellung weiterer Mieteinheiten sind bis zu 6 zusätzliche Räume einschließlich Trennwände, Türen sowie der erforderlichen Elektro- und Kommunikations- installationen als Eventualposition zu bepreisen.

• 2: 1. Obergeschoss: Für die Herstellung weiterer Mieteinheiten sind bis zu 12 zusätzliche Räume einschließlich Trennwände, Türen sowie der erforderlichen Elektro- und Kommunikations-installationen als Eventualposition zu bepreisen.

• 3: Erdgeschoss: Die Möblierung für das Foyer im Eingangsbereich ist separat zu bepreisen.

• 4: In den Sanitärbereichen der Etagen 3–5 2-4 sind jeweils zwei Behinderten WC-Anlagen und im Erdgeschoss ein Behinderten-WC vorzusehen. Für die Etagen 1 und 2 ist im Rahmen der Planung zu prüfen, ob Behinderten-WCs notwendig sind und wenn ja, ob jeweils eine Behinderten-WC- Anlage ausreichend ist.

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• 5: Bodentanks sind separat mit Stückzahl und Einzelpreis im Angebot auszuweisen.

• 6: Brüstungskanäle sind separat mit Stückzahl und Einzelpreis im Angebot auszuweisen.

• 7: Rollos oder gleichwertige Vorrichtungen für den Sichtschutz in den Meetingräumen sind zu bepreisen.

• 8: In der Anlage 25 ist eine Erweiterung des Luftsicherheitszaunes und der Einbau eines Tores (Umsetzung Tor 24 vom Parkplatz PK2) im Norden blau markiert. Die Erweiterung des Zaunes und die Umsetzung des Tores sind zu bepreisen.

• 9: Der Entfall einer BOS ist optional hinsichtlich einer Kosteneinsparung als Minderpreis anzubieten.

• 10: Der Entfall einer SAA ist optional hinsichtlich einer Kosteneinsparung als Minderpreis anzubieten.

• 11: Der Einsatz von optischen Rauchmeldern ist optional hinsichtlich einer Kosteneinsparung als Minderpreis anzubieten.

• 12: Der Einsatz von Standard-Holztüren für Türen ohne besondere Anforderungen wie Brandschutz ist als Option hinsichtlich Kosteneinsparung als Minderpreis anzubieten. Falls es Alternativen zu den bisher abgebildeten Türen gibt, zeigen Sie diese bitte auf. Falls es keine Alternativen zu der Basic-Variante gibt, brauchen Sie nichts weiter auszuweisen.

• 13: Für die Etagen 2-4 sind die mobilen phone booth separat zu bepreisen (Einzelpreis und Preis für 20 St.).

  1. Pläne

12.1 Anlage 20_Bestandsdateien Medien: 2025-12- 01_FHD_Geb11460_Planungsbereich - 2026-02-06.zip

12.2 Anlage 21_Bezeichnung Tore Westschiff.pdf

12.3 Pläne zum Terminal (Ansichten)

12.3.1 Anlage 22a_11401a_nw-Standard-000.pdf

12.3.2 Anlage 22b_11401a_sw-Standard-000.pdf

12.3.3 Anlage 22c_11401a_nw.dwg

12.4 Schachtmasken

12.4.1 Anlage 23a_240.34.003-Standard-000.pdf

12.4.2 Anlage 23b_240.34.004-Standard-000.pdf

12.4.3 Anlage 23c_240.34.005-Standard-000.pdf

12.5 Anlage 24_Bestandsplan Medienkanal: 13120grk1.pdf

12.6 Anlage 25_Lageplan Zaunführung.pdf

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Ende der Funktionalen Leistungsbeschreibung Planung und Bau

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