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Hinweis:
Die vorliegenden Vergabeunterlagen haben nur informatorischen Charakter. Nach Ab- schluss des Teilnahmewettbewerbs wird der Auftraggeber die für die Einreichung der verbindlichen Angebote maßgeblichen Vergabeunterlagen zur Verfügung stellen. Inhaltli- che Änderungen an den informatorischen Vergabeunterlagen behält sich der Auftragge- ber vor.
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Projekt: Vergabeverfahren: „Technisches Controlling Neubau Bürogebäude“
Zu der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt vom tt.mm.2025/S. ……
Inhaltsverzeichnis:
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Termine und Kontaktdaten .................................................................. 2
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Vergaberechtliche Ausgangslage ........................................................ 3
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Allgemeine Hinweise zu den Vergabeunterlagen / Leistungsinhalten .. 3
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Ortsbesichtigung ................................................................................. 5
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Hinweise für die Erstellung des Angebots ........................................... 5
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Sicherheiten ........................................................................................ 8
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Losaufteilung ....................................................................................... 8
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Mehrere Hauptangebote ..................................................................... 8
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Nebenangebote ................................................................................... 8
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Zuschlagskriterien und weitere Wertungsvorgaben ............................. 8
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Ablauf des Vergabeverfahrens .......................................................... 12
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Zusätze für ausländische Bieter ........................................................ 13
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Sonstige Hinweise ............................................................................. 14
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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Grundlagen für die Angebotsbearbeitung und Angebotsabgabe sind:
- Termine und Kontaktdaten
Für das vorliegende Verfahren sind folgende Terminvorgaben und Kontaktdaten auf Seiten des Auftraggebers zu beachten:
Termin für die Einreichung von Fragen:
Fragen der Bieter sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis zum nachfolgend benannten Termin gestellt wurden:
Datum: (wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ergänzt)
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Kontaktdaten für die Einreichung von Fragen
Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sind an den Auftraggeber über die Vergabe- plattform des Auftraggebers zu richten.
Der Auftraggeber verwendet folgende Plattform:
https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
Erläuterungen zur Verwendung der Vergabeplattform bzw. zu Verfahren der Ver- und Entschlüsselung finden sich unter:
https://subreport.de/evergabe/technische-voraussetzungen/
Schlusstermin für die Einreichung von verbindlichen Angeboten:
Die Angebote sind einzureichen bis:
Datum: (wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ergänzt)
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Bindefrist für die Angebote
Ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote nach Ziffer 1.3 ist der Bieter bis zum Ablauf der nachfolgend benannten Bindefrist an sein verbindliches Angebot gebun- den:
Datum: 28.02.2027
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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Termine für die Leistungserbringung
Für die Leistungserbringung sind derzeit folgende Termine vorgesehen:
Gesamtfertigstellung: 31.03.2029
- Vergaberechtliche Ausgangslage
Auftraggeber
Auftraggeber im vorliegenden Verfahren ist:
Flughafen Dresden GmbH
Flughafenstraße
01109 Dresden
Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verfahrensart
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahme- wettbewerb nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der SektVO durch.
Leistungsgegenstand
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Leistungen des Technischen Controllings mit Schwerpunkten im Bereich von Projektsteuerungs- und Bauüberwachungsleistungen zur Errichtung eines Bürogebäudes. Das Büroge- bäude wird von einem Generalübernehmer auf der Grundlage einer funktionalen Leis- tungsbeschreibung errichtet. Das vorliegend ausgeschriebene Technische Controlling unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der Planung und Errichtung des Bürogebäu- des durch den Generalübernehmer.
- Allgemeine Hinweise zu den Vergabeunterlagen / Leistungsinhalten
Nicht beigefügte Vergabeunterlagen:
Die nachfolgend aufgeführten, nicht beigefügten Vergabeunterlagen können auch in Textform vom Auftraggeber angefordert werden.
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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☒ Flughafenbenutzungsordnung, abrufbar unter:
https://www.mdf-ag.com/unternehmen/flughafen-dresden-gmbh/
Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber wird formgültige Fragen (siehe Ziffer 1), die im Interesse der Gleich- behandlung aller Bieter für sämtliche Bieter Bedeutung für die Angebotskalkulation ha- ben können, mit der Antwort sämtlichen Bietern gesammelt und gleichlautend bekannt geben. Der Auftraggeber behält sich nach pflichtgemäßem Ermessen vor, für die Kal- kulation bedeutsame Fragen auch vorab zu beantworten oder Antworten für einzelne Fragen nach einer gesammelten Beantwortung nachzureichen.
Mitteilung zu Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuwei- sen. Der Bieter hat in gleicher Weise zu verfahren, wenn sich für ihn aus der Leistungs- beschreibung und den sonstigen ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen die Ausfüh- rung der Leistung nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er aber in seiner Kalkulation darauf abstellen will.
Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform des Auftrag- gebers geführt.
Datenaustausch und Datenverarbeitung
Die übermittelten Daten sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss mindestens enthalten:
➢ Den Namen des Unternehmens
➢ Die Bezeichnung der Maßnahme(n), ggf. mit Losbezeichnung
➢ Die Vergabephase (z. B. Bieterfrage, Angebot)
Nicht allgemein zugänglicher Bereich, §§ 7, 8,10 Luftsicherheitsgesetz (roter Flugha- fenausweis)
Die in den vorliegenden Vergabeunterlagen aufgeführten Leistungen werden nicht im Sicherheitsbereich des Flughafens Dresden ausgeführt.
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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- Ortsbesichtigung
☐ Ortsbesichtigung nach vorheriger Anmeldung beim Auftraggeber und Genehmigung.
Der Auftraggeber wird mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots die Wochen innerhalb der Angebotskalkulationsfrist benennen, in denen Ortsbesichtigungen ange- boten werden. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, Termine innerhalb dieses Zeit- raums zuzuweisen.
Anträge auf Ortsbesichtigung, die für einen späteren Zeitraum gestellt werden, können nur aus diesem Grund zurückgewiesen werden.
☐ Eine Ortsbesichtigung der örtlichen Gegebenheiten am Flughafen ist Pflicht und muss vom Bieter schriftlich bestätigt werden. Eine unterlassene Ortsbesichtigung führt zum Angebotsausschluss. Zur Durchführung der vorgenannten Ortsbesichtigung wird der Bieter mit gesondertem Anschreiben durch den Auftraggeber eingeladen.
☒ Eine Ortsbesichtigung ist im vorliegenden Vergabeverfahren nicht vorgesehen.
- Hinweise für die Erstellung des Angebots
Form der Angebote
Angebote können abgegeben werden:
☒ elektronisch in Textform,
Zur Wahrung der Textform ist die Person namentlich zu benennen, die die Erklärung abgibt. Zusätzlich ist das Unternehmen (Bieter) zu benennen, für das die Erklärung ab- gegeben wird.
☐ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur,
☐ elektronisch mit qualifizierter Signatur.
Angebotsbestandteile
Angebotsbestandteile sind das vom Bieter ausgefüllte und ggf. an der gekennzeichne- ten Stelle signierte Angebotsschreiben gemäß beigefügtem Formblatt „Angebot“ sowie die im Formblatt „Angebot“ als „Anlagen“ benannten und angekreuzten Unterlagen.
Auf Verlangen hat der Bieter den Vollmachtsnachweis zu führen, falls sich die Vertre- tungsberechtigung der unterzeichnenden Personen nicht aus dem Handelsregister ergibt.
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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Angebotserklärungen gemäß Formblättern
Folgende Erklärungen sind vom Bieter ausgefüllt gemäß den beiliegenden Formblät- tern als Bestandteile des Angebots mit dem Angebot ausgefüllt bzw. unterzeichnet vor- zulegen:
☒ Formblatt „Angebot“
Das Formblatt ist ausgefüllt einzureichen.
☒ Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer“
Beabsichtigt der Bieter, Leistungen von Unterauftragnehmern / Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er bereits mit seinem Angebot die Erklärungen über den beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern/Nachunternehmern gemäß dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Formblatt “Verzeichnis der Unterauftragneh- mer/Nachunternehmer“ ausgefüllt abgeben.
☒ Formblatt „Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschrie- bene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
☒ Formblatt „Compliance-Erklärung“
Zur Vermeidung von Korruption und zur Wahrung eines sachgerechten Wettbewerbs hat der Bieter die vorgenannte Erklärung abzugeben. Die Erklärung gilt sowohl für das Vergabeverfahren wie auch im Auftragsfall für die Vertragsdurchführung.
☒ Formblatt „Verhandlungsangebote des Bieters zu Vertragsbedingungen“
Verhandlungsangebote zum Inhalt der Vertragsbedingungen sind ergänzend zulässig und mit dem Erst-Angebot unter Verwendung des beigefügten Formblattes einzu- reichen. Werden Änderungen zu den Vertragsbedingungen als verbindlicher Bestand- teil eines späteren Angebots vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des Angebots füh- ren. Der Auftraggeber behält sich vor, Verhandlungsangebote, die nicht mit dem Erst- Angebot eingereicht werden, ohne Prüfung unberücksichtigt zu lassen, um den Termin- plan des Vergabeverfahrens nicht zu gefährden.
Der Auftraggeber wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleich- behandlungsgrundsatzes entscheiden, ob Verhandlungsangebote aufgegriffen werden und/oder die Vergabeunterlagen entsprechend den Verhandlungsangeboten ange- passt werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Verhandlungsangeboten besteht nicht. Der Auftraggeber wird die Bieter gleichzeitig und gleichlautend darüber informie- ren, wenn und mit welchem Inhalt Verhandlungsangebote als verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen eingeführt werden.
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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☒ Formblatt „Eigenerklärung zu Nichtvorliegen eines Auftrags- oder Erfüllungsverbots“
Das Formblatt ist ausgefüllt einzureichen.
☒ Formblatt „Schlüsselpersonal“
Das Formblatt ist ausgefüllt einzureichen.
Weitere Angebotserklärung/en des Bieters
Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Das auftragsbezogene Ablaufkonzept hat in Textform darzustellen, welche Dispositio- nen vom Bieter im Auftragsfall zur Umsetzung der vorliegend ausgeschriebenen Leis- tung getroffen werden. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat auf folgende Aspekte einzugehen:
➢ Projekteinstieg: Darstellung des Ablaufs nach Beauftragung zur Einarbeitung und Aufnahme der beauftragten Leistungen
➢ Darstellung der internen Abläufe zur Sicherstellung einer qualitätsvollen und ter- mingerechten Leistungserbringung, mit Angaben zur Art und zur Methodik sowie Kontrollen und Dokumentation
➢ Darstellung der externen Abläufe, insbes. Zusammenarbeit mit Auftraggeber und weiteren Projektbeteiligten, mit Angaben zur Art und zur Methodik sowie Kontrollen und Dokumentation
➢ Personaleinsatzplan: Der Personaleinsatzplan hat die Einsatzintensitäten für die Projektleitung, die stellvertretende Projektleitung sowie ggf. weitere Projektbetei- ligte monatlich über die gesamte Projektlaufzeit darzustellen. Die jeweiligen Ein- satzintensitäten sind in festen Prozentangaben zu machen. Die Gesamtzahl der sich hieraus ergebenden Mann-Monate ist im Personaleinsatzplan darzustellen
Weitere Vorgaben für die verbindlichen Angebote
5.5.1 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderun- gen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig mit Ausnahme von solchen Änderun- gen, die im Rahmen von zugelassenen Nebenangeboten und/oder Verhandlungsange- boten ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
5.5.2 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
5.6.1 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Um- satzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des gelten- den Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
5.6.2 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines ge- werblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
5.6.3 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen, d.h. auch in allen Anlagen, in deutscher Sprache einzureichen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprache zugelassen wurde.
- Sicherheiten
Einzelheiten zu den geforderten Sicherheiten sind den Vertragsbedingungen zu ent- nehmen, die den beiliegenden Vergabeunterlagen beigefügt sind.
- Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
- Mehrere Hauptangebote
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Zuschlagskriterien und weitere Wertungsvorgaben
Zuschlagskriterium Gewichtung
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | |
|---|---|---|
| 10.1.1 | G esamtpreis als Festpreis | 60 % |
| 10.1.2 | K onzepte |
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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| ☒ | Personaleinsatzkonzept | 40 % | |
|---|---|---|---|
| Projektleitung | 20% | ||
| Stell. Projektleitung | 10% | ||
| Auftragsbezogenes Ablaufkonzept | 10% | ||
| Gesamt | 100 % |
Kriterien zur Bewertung des Personaleinsatzkonzeptes
Der Bieter hat mit dem Angebot folgendes Schlüsselpersonal verbindlich und nament- lich zu benennen:
➢ Projektleitung
➢ Stellvertretende Projektleitung
Mindestanforderungen:
Sowohl die Projektleitung wie auch die stellvertretende Projektleitung müssen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Positionen und in vergleich- baren Tätigkeiten verfügen.
Folgende Angaben werden zum vorgenannten Schlüsselpersonal erwartet
a. Namentlichen Nennung der Personen b. Angaben über die beruflichen Qualifikationen der benannten Personen c. Jeweils die auftragsbezogene Projekterfahrung durch Benennung und Darstel- lung von personenbezogenen Referenzen mit Angaben zur ▪ Aufgabenstellung der Personen im jeweiligen Projekt ▪ Funktion der Personen im jeweiligen Projekt ▪ Leistungszeitraum der Personen im jeweiligen Projekt ▪ Kurzbeschreibung nach Art, Umfang und Zeitraum des Projektes
d. Angaben zur kurzfristigen Verfügbarkeit im Auftragsfall
e. Angaben zur Präsenz vor Ort im Auftragsfall
Das vom Auftraggeber bereitgestellte Formblatt ist zur Benennung der voranstehn- den Vorgaben zu verwenden.
Weitere Wertungsvorgaben
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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10.3.1 Preisnachlässe ohne Bedingungen können angeboten werden.
10.3.2 Berücksichtigung von Preisangeboten zu Eventualpositionen/Optionen
10.3.3 Die Preisangebote zu Eventualpositionen/Optionen in der Leistungsbeschreibung/im Leistungsverzeichnis werden mit den dort genannten Massen und Mengenangaben sowie sonstigen dort aufgeführten Leistungsanforderungen in die Wertung der Ange- bote mitaufgenommen; die in den beigefügten Vertragsbedingungen enthaltenen Best- immungen zur Beauftragung von Eventualpositionen (u.ä.)/Optionen bleiben hiervon unberührt.
Erläuterung zur Anwendung der Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bei der Wertung der Angebote
Der Auftraggeber wird bei der Bewertung der Angebote eine Bewertungsmatrix mit ei- nem Punktesystem verwenden, bei dem maximal 1.000 Punkte erreicht werden kön- nen. Die maximale Punktezahl entspricht der Gesamtgewichtung der vorgenannten Zu- schlagskriterien sowie Unterkriterien von 100 %. Die nachfolgenden Hinweise für die Bewertung der Angebote, gelten nur für die Angebote, die auf der 2. Stufe der Ange- botsprüfung und -wertung in die eigentliche Angebotswertung gelangen.
10.4.1 Hinweise zur Preisbewertung (sowie etwaiger Unterkriterien):
Die Gewichtung des Angebotspreises nach Ziffer 10.1.1 mit 60 % wird mit einer maxi- malen Punktezahl für die Bewertung des Angebotspreises mit 600 Punkten umgesetzt.
Für die Preisbewertung (ggf. Zwischenwertung/en sowie die Endwertung) wird der Auf- traggeber wie folgt vorgehen:
Die maximale Punktezahl erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Angebots- preis nach der jeweiligen Wertung (Zwischenwertung oder abschließende Wertung). Angebote, deren Angebotspreis bis zu 100 % über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhalten linear entsprechend der jeweiligen Preisdifferenz zum preislich niedrigs- ten Angebotspreis Punkteabzüge. D. h. Angebote, deren Angebotspreis um 100 % oder mehr über dem niedrigsten Angebotspreis liegt, erhalten 0 Punkte.
Sofern für die Bewertung des Angebotspreises Unterkriterien genannt werden, gelten die voranstehenden Hinweise für das jeweilige Unterkriterium entsprechend.
10.4.2 Hinweise für die Bewertung der Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Personalein- satzkonzept
Die Bewertung der Unterkriterien erfolgt auf der Grundlage der in Ziffer 10.2 jeweils mitgeteilten Inhalte.
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26
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Die Gewichtung der jeweiligen Unterkriterien in Prozent wird verhältnismäßig in die Be- wertungsmatrix mit 1.000 Punkten umgesetzt. Die Bewertung der jeweiligen Unterkrite- rien der angebotsbezogenen Qualitäts- und Leistungsmerkmale nach Ziffer 10.1.2 er- folgt jeweils anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes:
5 Punkte Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt.
4 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweili- gen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen auf- weisen.
3 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweili- gen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwä- chen aufweisen.
2 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweili- gen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Das Angebot enthält zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen.
1 Punkt Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweili- gen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen.
0 Punkte Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bieters zum jeweili- gen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Das Angebot enthält zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Wertung der Darstellungen als Unterkriterien erfolgt für jedes Konzept gesamtheit- lich mir der vorliegend dargestellten Bewertungsmethode. Die jeweils aufgeführten Un- terpunkte stellen keine Unterkriterien dar, die jeweils gesondert bewertet und gewichtet sind.
Diejenige Darstellung erhält die maximale Punktzahl, die alle jeweils genannten As- pekte vollständig, übersichtlich und auftragsbezogen auf den Vertragsgegenstand in Textform enthält und hierdurch eine nachvollziehbare Darstellung entsteht, aus welcher der Auftraggeber erkennen kann, dass der Bieter die jeweils gestellten Anforderungen im Auftragsfall entsprechend der Anforderungen der Vergabeunterlagen umsetzen wird.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jedes Unterkriterium erfolgt durch die Ver- wendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung des Unter- kriteriums erzielt werden kann.
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Der Auftraggeber wird Angebote ausschließen, die in einem der Unterkriterien bei der Anwendung des vorgenannten Bewertungsmaßstabes 0 oder 1 Punkt erhalten.
10.4.3 Gesamtergebnis
Das Gesamtergebnis der Bewertung nach der Bewertungsmatrix ergibt sich aus der Summe der für jedes Zuschlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittel- ten Punktezahl. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest.
- Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Auftraggeber wird die eigegangenen Angebote wie folgt prüfen und werten:
Die Angebote werden zunächst formal und inhaltlich geprüft.
11.1.1 Formale Prüfung der verbindlichen Angebote
Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst prüfen und Angebote ausschließen, wenn einer der nachfolgend genannten Ausschlussgründe vorliegt:
➢ Das Angebot ist dem Auftraggeber nicht über die vorgegebene Vergabeplattform des Auftraggebers bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote zuge- gangen.
➢ Der Bieter ist zur Angebotsabgabe nicht zugelassen.
➢ Das Angebot entspricht nicht der vorgegebenen Form:
Im Angebotsformular ist der Name der Person, die die Erklärung abgibt, nicht auf- geführt.
➢ Der Bieter hat sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligt.
11.1.2 Weiteres Vorgehen Der Auftraggeber wird mindestens eine Verhandlungsrunde durchführen. Auf den Vor- behalt nach § 15 Abs. 4 SektVO wird für dieses Vergabeverfahren verzichtet. Dies be- deutet aber gemäß der nachfolgenden Präzisierungen nicht zwingend, dass mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot eingereicht haben, auch mindestens eine Verhandlungsrunde geführt wird.
Der Verfahrensablauf nach der Prüfung der Angebote stellt sich wie folgt dar:
Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Ange- bote für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheinen. Dies bedeu-
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tet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot ab- gegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewich- tung phasenweise zu verringern.
Bereits jetzt wird zum weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens folgendes mitgeteilt und angekündigt:
Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, bereits auf der Grundlage der einge- reichten Erstangebote sowie etwaiger hierzu ggf. für erforderlich gehaltener Ange- botsaufklärungen unter Verwendung der oben genannten Zuschlagskriterien samt de- ren Gewichtung den Kreis derjenigen Bieter festzulegen, mit denen Vertragsverhand- lungen geführt werden. Dies sind ggf. die Bieter, die aufgrund einer Zwischenwertung eine erfolgversprechende Rangstelle einnehmen.
Die Bieter, die aufgrund einer Zwischenwertung keine erfolgversprechende Rangfolge einnehmen, verbleiben dann nicht mehr im Vergabeverfahren und erhalten hierüber unbeschadet der späteren Information nach § 134 GWB eine schriftliche Mitteilung.
Es wird daher empfohlen, bei der Angebotsausarbeitung die Möglichkeit einer Zwi- schenwertung der vorbeschriebenen Art und deren Konsequenzen sorgfältig zu be- rücksichtigen.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Angebote Bieter – auch mehrfach – zur Aufklärung von Angebotsinhalten in Text- form aufzufordern und hier ggf. auch Änderungen an den Angeboten zuzulassen.
Der Auftraggeber wird die jeweils im Vergabeverfahren verbleibenden Bieter über die jeweils anstehenden weiteren Verfahrensabläufe zeitgleich und rechtzeitig unterrichten.
- Zusätze für ausländische Bieter
In einer gesonderten Anlage zum Angebot ist anzugeben, bei welchem in der EU zuge- lassenen Versicherungsunternehmen der Bieter haftpflichtversichert ist und wie hoch die vereinbarten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sind.
Falls der Bieter seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat und noch nicht Mitglied einer deutschen Berufsgenossenschaft ist, hat er vor der Erteilung des Auftra- ges nachzuweisen, dass er sein Unternehmen, soweit er auf dem Gebiet der Bundes- republik Deutschland tätig wird, zur Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Für den Fall, dass der Bieter aufgrund internationaler Vereinbarungen von der Pflicht zur Mitgliedschaft bei einer deutschen Berufsgenossenschaft befreit ist, hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Ausländische Bewerber mit Sitz außerhalb des Bereichs der Europäischen Union ha- ben den Nachweis zu erbringen, dass das zuständige Arbeitsamt die erforderlichen Ar- beitserlaubnisse erteilt.
Bei Auftragserteilung ist ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen.
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt neben den in Ziffer 1 der Vertragsbedingungen aufgezählten Ver- tragsbestandteilen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein eventuelles gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sonstige Hinweise
Die Beauftragung mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung zuständigen Gremien des Auftraggebers. Die Zustimmung der zuständigen Gremien kann erst unmittelbar vor der Information der erfolglosen Bie- ter nach § 134 GWB eingeholt werden.
Die Unterlagen wurden erstellt von:
Flughafen Dresden GmbH
Dieses Schreiben trägt keine Unterschrift, da es elektronisch erstellt wurde.
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Anlagen:
A) Anlagen, die neben dem vorliegenden Formblatt „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ beim Bieter verbleiben:
☒ Entwurf TC-Vertrag mit Anlagen ☒ Vergabeunterlagen Generalübernehmervertrag
B) Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
☒ Formblatt Angebot ☒ Compliance-Erklärung ☒ Bietergemeinschafterklärung ☒ Formblatt „Verzeichnis der Unterauftragnehmer/Nachunternehmer“ ☒ Formblatt „Verhandlungsangebote“ ☒ Formblatt „Eigenerklärung zu Nichtvorliegen eines Auftrags- oder Erfüllungsverbots“ ☒ Formblatt „Schlüsselpersonal“ ☒ Formblatt Honorarangebot
⊠= Zutreffendes ist angekreuzt Stand: September 26