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Aufgaben für ein Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes am Flughafen Dresden (FHD)
Inhalt
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Allgemeine Projektbeschreibung .......................................................................... 2
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Leistungsumfang Projektsteuerung ...................................................................... 2
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Planungsbegleitung ............................................................................................. 4
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Leistungsumfang Bauüberwachung ..................................................................... 4
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DGNB-Zertifizierung ............................................................................................ 6
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Leistungsgrenzen / nicht geschuldete Leistungen ................................................. 6
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Zeitlicher Leistungsrahmen .................................................................................. 6
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Termine ............................................................................................................... 7
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Vergütung ............................................................................................................ 7
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Leistungsverzeichnis – Technisches Controlling
Neubau Bürogebäude am Flughafen Dresden (01.02.2027 – 31.03.2029)
1. Allgemeine Projektbeschreibung
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt Leistungen für ein Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes am Flughafen Dresden (FHD). Das Projekt ist zeit- und kostenkritisch und erfordert eine kontinuierliche, strukturierte und dokumentierte Steuerung sowie eine qualitätsgesicherte Überwachung der Bauausführung.
2. Leistungsumfang Projektsteuerung
2.1 Projektsteuerung & AG-Vertretung
Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Generalübernehmer (GÜ) in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des AG, insbesondere Projektleitung.
Einflussnahme auf die laufende Steuerung des Gesamtprozesses, den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten, die Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten
Problemmanagement bei Bauplanung und Baudurchführung, Ausgleich von Zielkonflikten zwischen allen Beteiligten im Hinblick auf Kosten, Qualität und Termine
Sicherstellung einer klaren Kommunikationsstruktur zwischen AG, GÜ und weiteren Projektbeteiligten wie bspw. finanzierende Banken.
Mitwirkung bei der Koordination und den Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden
Organisation, Absicherung und Teilnahme an allen flughafeninternen Projektbesprechungen, sowie an den GÜ- Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen einschl. Bemusterungen. Regelmäßige Baustellenbesichtigungen (mind. 2mal wöchentlich).
Erstellung und Führung eines verbindlichen Kommunikations- und Eskalationspfades
Alle Unterlagen werden durch den AN an einem Sharepoint/ Projektserver sicher und gemäß der Flughafenprojektstruktur abgelegt und der AG erhält hierfür mind. 5 Zugänge um sämtliche Unterlagen zum Projekt einsehen zu können.
Koordination der Entscheidungsbedarfe des AG einschließlich Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen.
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2.2 Terminsteuerung
Prüfung des vom GÜ vorgelegten Gesamtprojektplans auf Plausibilität, Vollständigkeit und Risiken.
Laufende Fortschreibung, Überwachung und Bewertung des Terminplans (Einhaltung vertraglich vereinbarter Meilensteine)
Änderungsmanagement: Bewertung der Änderungen des AG und der Mieter, Ableitung von alternativen Lösungen sowie Aufzeigen von Risiken mit Blick auf Terminerfüllung.
Erstellung monatlicher Soll-Ist-Vergleiche und Frühwarnhinweise bei Terminabweichungen.
Ableitung und Verfolgung von Maßnahmen zur Terminabsicherung.
2.3 Kostensteuerung
Prüfung der Planungsunterlagen hinsichtlich Kostenrelevanz und Wirtschaftlichkeit für alle Kostengruppen nach DIN 276
Laufendes Kostencontrolling inkl. Prognoseberechnung und Bewertung von Kostenrisiken
Zuarbeit zum Baukostencontrolling entsprechend den Forderungen der finanzierenden Banken
Prüfung und Bewertung von Nachtragsangeboten (Plausibilität, Marktvergleich, Vertragskonformität).
Änderungsmanagement: Bewertung von beabsichtigten Änderungen des AG und der Mieter, Ableitung von alternativen Lösungen sowie Aufzeigen von Risiken mit Blick auf die Gesamtkosten unter Einhaltung der Regelungen im GÜ-Vertrag, Aufweisen von Mehrkosten aus dem Änderungsmanagement
Prüfung von Einsparpotenzialen und Optimierungsmöglichkeiten.
2.4 Qualitäts- und Risikomanagement
Einrichtung und Pflege eines strukturierten Risikoregisters.
Regelmäßige Risikoanalysen und Ableitung von Gegenmaßnahmen sowie monatliches oder bedarfsgerechtes Reporting
Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und Genehmigungsauflagen
Sicherstellung der Einhaltung insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Mieterbaubeschreibung sowie weiterer AG-Vorgaben.
Dokumentation und Nachverfolgung von Planungsabweichungen.
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2.5 Dokumentation & Berichtswesen
Wöchentliche Kurzberichte zum Projektstatus.
Monatliche Statusberichte zu Kosten, Terminen, Qualität und Risiken.
Digitale Protokollierung aller Besprechungen.
Sicherstellung einer vollständigen und strukturierten Projektdokumentation.
Notfallmanagement, Erarbeitung und Abstimmung eines Eskalationsweges
Regelmäßiges Reporting (wöchentlich, 4x im Monat) entsprechend den Forderungen der finanzierenden Banken
3. Planungsbegleitung
Prüfung der GÜ-Planung auf Vollständigkeit, Konsistenz, Normenkonformität und Realisierbarkeit.
Abgleich mit der funktionalen Leistungsbeschreibung.
Aufnahme, Präzisierung und Weitergabe von Nutzeranforderungen, insbesondere des Ankermieters.
Sicherstellung der Einarbeitung von AG-Vorgaben in die GÜ-Planung.
Zusammentragen von Zuarbeiten und Hinweisen der Fachbereiche des AG und Veranlassung der Einarbeitung in die Planung des GÜ; Unterstützung bei der Beschaffung und Übergabe zu Informationen zu technischen Gewerken für den GÜ; Beantwortung von technischen Fragen des GÜ
Prüfung und Freigabe von Planungsständen einschl. Werksplanungen
4. Leistungsumfang Bauüberwachung
4.1 Präsenz & Organisation
Führen und dokumentieren von Baubesprechungen inkl. Nachverfolgung notwendiger Themen
Mindestanwesenheit 2 Tage pro Woche vor Ort, erhöhte Präsenz/Urlaubssperre in kritischen Bauphasen.
Sicherstellung einer Vertretungsregelung bei Urlaub und Krankheit.
Nutzung eines Büros am Flughafen (mietkostenfreie Überlassung des Büros durch AG).
Erwirkung einer ZÜP und eines Flughafenausweises.
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Erstellen und fortlaufende Aktualisierung einer Projektbeteiligtenliste (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
4.2 Baufeld & Infrastruktur
Überwachung der Baufeldfreimachung und Medienerschließung / Inbetriebnahme mit den Versorgungsträgern.
Übergabe relevanter Informationen an den GÜ.
Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Flughafenbetriebes z.B. Zufahrten, Sicherheitsbereiche, Logistik.
4.3 Überwachung der Bauausführung
Begleitung der Planung des GÜ, Abgleich mit den Vorgaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung, Aufnahme und Weitergabe von präzisierten Nutzeranforderungen.
Klärung von Unstimmigkeiten zwischen vorliegenden Planunterlagen und der zu erstellenden Ausführungsplanung
Überwachung der Tiefbau-, Hochbau- und Rohbauarbeiten.
Überwachung der technischen Gewerke (TGA), inkl. Schnittstellenkoordination.
Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
Sicherstellung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, Normen und Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie der Anforderungen des Ankermieters.
Abnahme und Prüfung der Planungsunterlagen im Hinblick auf Kosten, Termine, Qualitäten und Realisierbarkeit
Führung eines digitalen Bautagebuchs inkl. Fotodokumentation.
Koordination von wenigen Baustellenführungen
4.4 Abnahmen & Mängelmanagement
Gewerkeübergreifende Koordinierung, Organisation und Begleitung der Abnahmen der Bauleistungen unter Einbeziehung der Fachbereiche des AG.
Erstellung von Abnahmeprotokollen nach VOB/B.
Regelmäßige Durchführung von Begehungen zur Qualitätssicherung und Mängelvermeidung bzw. zur rechtzeitigen Feststellung von Mängeln inkl. Nachverfolgung zur Beseitigung
Betreuung von Restleistungen und Mängelanmeldungen und -abarbeitung, Aufstellung und Führung einer Mängelliste
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Überwachung der Mängelbeseitigung bis zur vollständigen Erledigung.
Prüfung der vom GÜ zu erstellenden Projektdokumentation und sonstiger übergebener Unterlagen und Veranlassung der ordnungsgemäßen Übergabe, Organisation der Weitergabe an die AG-internen Fachbereiche (Revisionsunterlagen, Wartungsunterlagen, Pläne, Prüfprotokolle).
Organisation der strukturierten Weitergabe an Betrieb und Nutzer.
Vorbereitung und Begleitung der Übergabe des Gebäudes an den Nutzer
4.5 Rechnungs- und Leistungsprüfung
Prüfung der vom GÜ eingereichten Rechnungen hinsichtlich Leistung, Qualität und Vertrag.
Prüfung und Dokumentation der Leistungs-/Baustände.
Abstimmung mit den Fachbereichen des AG zu Gliederung der Leistungen und Rechnungen in aktivierungsfähige Einheiten bspw. gewerkeweise Splittung/ Kontierung der Rechnungen unter Verwendung von entsprechenden Formblättern und Excel-Tabellen
5. DGNB-Zertifizierung
Begleitung und ggf. Beratung des Pre-Checks der DGNB-Zertifizierung auf AG-Seite.
Überprüfung der vom GÜ übergebenen DGNB-Zertifizierung mit allen relevanten Nachweisen und Dokumentation.
6. Leistungsgrenzen / nicht geschuldete Leistungen
Keine eigenständige Fachplanung oder Erstellung von Ausführungsplänen.
Keine rechtliche Beratung.
Keine statischen oder bauphysikalischen Nachweise.
Keine eigenständige Bauausführung.
7. Zeitlicher Leistungsrahmen
Leistungszeitraum: 01.02.2027– 30.03.2029 (Nachlaufphase nach Objektfertigstellung ca. 6 Monate)
Projekttage: Annahme 150/Jahr
Rumpfjahre werden angeglichen
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8. Termine
Leistungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung
Vorlage vollständiger mit dem AG abgestimmter Bauantragsunterlagen: spätestens 12 Wochen nach Beauftragung des GÜ (Beauftragung des GÜ ist zum Anfang Nov. 2026 geplant)
Vorlage der Baugenehmigung: 24 Wochen nach Beauftragung des GÜ
Gesamtfertigstellung/ End-Abnahme der Bauleistungen/ erfolgreiche Übergabe an AG bzw. Nutzer: 30.09.2028
9. Vergütung
Die Vergütung soll über einen Pauschalfestpreis inkl. aller Nebenkosten über die gesamte Bauzeit und Nachlaufphase erfolgen. Es wird ein Bonus i.H. von 10.000,00 € gezahlt, wenn der Hauptansprechpartner des AN über die Vertragslaufzeit beibehalten wird und die Fertigstellung zum vertraglichen Endtermin erfolgt. Der Bonus muss zu 70 % direkt an den Hauptansprechpartner des AN ausgezahlt werden.