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02_Leistungsbeschreibung_Techn_Controlling.pdf

Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Aufgaben für ein Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes am Flughafen Dresden (FHD)

Inhalt

  1. Allgemeine Projektbeschreibung .......................................................................... 2

  2. Leistungsumfang Projektsteuerung ...................................................................... 2

  3. Planungsbegleitung ............................................................................................. 4

  4. Leistungsumfang Bauüberwachung ..................................................................... 4

  5. DGNB-Zertifizierung ............................................................................................ 6

  6. Leistungsgrenzen / nicht geschuldete Leistungen ................................................. 6

  7. Zeitlicher Leistungsrahmen .................................................................................. 6

  8. Termine ............................................................................................................... 7

  9. Vergütung ............................................................................................................ 7

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Leistungsverzeichnis – Technisches Controlling

Neubau Bürogebäude am Flughafen Dresden (01.02.2027 – 31.03.2029)

1. Allgemeine Projektbeschreibung

Der Auftragnehmer (AN) übernimmt Leistungen für ein Technisches Controlling für den Neubau eines Bürogebäudes am Flughafen Dresden (FHD). Das Projekt ist zeit- und kostenkritisch und erfordert eine kontinuierliche, strukturierte und dokumentierte Steuerung sowie eine qualitätsgesicherte Überwachung der Bauausführung.

2. Leistungsumfang Projektsteuerung

2.1 Projektsteuerung & AG-Vertretung

 Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Generalübernehmer (GÜ) in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des AG, insbesondere Projektleitung.

 Einflussnahme auf die laufende Steuerung des Gesamtprozesses, den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten, die Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten

 Problemmanagement bei Bauplanung und Baudurchführung, Ausgleich von Zielkonflikten zwischen allen Beteiligten im Hinblick auf Kosten, Qualität und Termine

 Sicherstellung einer klaren Kommunikationsstruktur zwischen AG, GÜ und weiteren Projektbeteiligten wie bspw. finanzierende Banken.

 Mitwirkung bei der Koordination und den Verhandlungen mit den Genehmigungsbehörden

 Organisation, Absicherung und Teilnahme an allen flughafeninternen Projektbesprechungen, sowie an den GÜ- Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen einschl. Bemusterungen. Regelmäßige Baustellenbesichtigungen (mind. 2mal wöchentlich).

 Erstellung und Führung eines verbindlichen Kommunikations- und Eskalationspfades

 Alle Unterlagen werden durch den AN an einem Sharepoint/ Projektserver sicher und gemäß der Flughafenprojektstruktur abgelegt und der AG erhält hierfür mind. 5 Zugänge um sämtliche Unterlagen zum Projekt einsehen zu können.

 Koordination der Entscheidungsbedarfe des AG einschließlich Vorbereitung von Entscheidungsvorlagen.

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2.2 Terminsteuerung

 Prüfung des vom GÜ vorgelegten Gesamtprojektplans auf Plausibilität, Vollständigkeit und Risiken.

 Laufende Fortschreibung, Überwachung und Bewertung des Terminplans (Einhaltung vertraglich vereinbarter Meilensteine)

 Änderungsmanagement: Bewertung der Änderungen des AG und der Mieter, Ableitung von alternativen Lösungen sowie Aufzeigen von Risiken mit Blick auf Terminerfüllung.

 Erstellung monatlicher Soll-Ist-Vergleiche und Frühwarnhinweise bei Terminabweichungen.

 Ableitung und Verfolgung von Maßnahmen zur Terminabsicherung.

2.3 Kostensteuerung

 Prüfung der Planungsunterlagen hinsichtlich Kostenrelevanz und Wirtschaftlichkeit für alle Kostengruppen nach DIN 276

 Laufendes Kostencontrolling inkl. Prognoseberechnung und Bewertung von Kostenrisiken

 Zuarbeit zum Baukostencontrolling entsprechend den Forderungen der finanzierenden Banken

 Prüfung und Bewertung von Nachtragsangeboten (Plausibilität, Marktvergleich, Vertragskonformität).

 Änderungsmanagement: Bewertung von beabsichtigten Änderungen des AG und der Mieter, Ableitung von alternativen Lösungen sowie Aufzeigen von Risiken mit Blick auf die Gesamtkosten unter Einhaltung der Regelungen im GÜ-Vertrag, Aufweisen von Mehrkosten aus dem Änderungsmanagement

 Prüfung von Einsparpotenzialen und Optimierungsmöglichkeiten.

2.4 Qualitäts- und Risikomanagement

 Einrichtung und Pflege eines strukturierten Risikoregisters.

 Regelmäßige Risikoanalysen und Ableitung von Gegenmaßnahmen sowie monatliches oder bedarfsgerechtes Reporting

 Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und Genehmigungsauflagen

 Sicherstellung der Einhaltung insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung und der vereinbarten Mieterbaubeschreibung sowie weiterer AG-Vorgaben.

 Dokumentation und Nachverfolgung von Planungsabweichungen.

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2.5 Dokumentation & Berichtswesen

 Wöchentliche Kurzberichte zum Projektstatus.

 Monatliche Statusberichte zu Kosten, Terminen, Qualität und Risiken.

 Digitale Protokollierung aller Besprechungen.

 Sicherstellung einer vollständigen und strukturierten Projektdokumentation.

 Notfallmanagement, Erarbeitung und Abstimmung eines Eskalationsweges

 Regelmäßiges Reporting (wöchentlich, 4x im Monat) entsprechend den Forderungen der finanzierenden Banken

3. Planungsbegleitung

 Prüfung der GÜ-Planung auf Vollständigkeit, Konsistenz, Normenkonformität und Realisierbarkeit.

 Abgleich mit der funktionalen Leistungsbeschreibung.

 Aufnahme, Präzisierung und Weitergabe von Nutzeranforderungen, insbesondere des Ankermieters.

 Sicherstellung der Einarbeitung von AG-Vorgaben in die GÜ-Planung.

 Zusammentragen von Zuarbeiten und Hinweisen der Fachbereiche des AG und Veranlassung der Einarbeitung in die Planung des GÜ; Unterstützung bei der Beschaffung und Übergabe zu Informationen zu technischen Gewerken für den GÜ; Beantwortung von technischen Fragen des GÜ

 Prüfung und Freigabe von Planungsständen einschl. Werksplanungen

4. Leistungsumfang Bauüberwachung

4.1 Präsenz & Organisation

 Führen und dokumentieren von Baubesprechungen inkl. Nachverfolgung notwendiger Themen

 Mindestanwesenheit 2 Tage pro Woche vor Ort, erhöhte Präsenz/Urlaubssperre in kritischen Bauphasen.

 Sicherstellung einer Vertretungsregelung bei Urlaub und Krankheit.

 Nutzung eines Büros am Flughafen (mietkostenfreie Überlassung des Büros durch AG).

 Erwirkung einer ZÜP und eines Flughafenausweises.

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 Erstellen und fortlaufende Aktualisierung einer Projektbeteiligtenliste (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

4.2 Baufeld & Infrastruktur

 Überwachung der Baufeldfreimachung und Medienerschließung / Inbetriebnahme mit den Versorgungsträgern.

 Übergabe relevanter Informationen an den GÜ.

 Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Flughafenbetriebes z.B. Zufahrten, Sicherheitsbereiche, Logistik.

4.3 Überwachung der Bauausführung

 Begleitung der Planung des GÜ, Abgleich mit den Vorgaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung, Aufnahme und Weitergabe von präzisierten Nutzeranforderungen.

 Klärung von Unstimmigkeiten zwischen vorliegenden Planunterlagen und der zu erstellenden Ausführungsplanung

 Überwachung der Tiefbau-, Hochbau- und Rohbauarbeiten.

 Überwachung der technischen Gewerke (TGA), inkl. Schnittstellenkoordination.

 Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen

 Sicherstellung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, Normen und Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie der Anforderungen des Ankermieters.

 Abnahme und Prüfung der Planungsunterlagen im Hinblick auf Kosten, Termine, Qualitäten und Realisierbarkeit

 Führung eines digitalen Bautagebuchs inkl. Fotodokumentation.

 Koordination von wenigen Baustellenführungen

4.4 Abnahmen & Mängelmanagement

 Gewerkeübergreifende Koordinierung, Organisation und Begleitung der Abnahmen der Bauleistungen unter Einbeziehung der Fachbereiche des AG.

 Erstellung von Abnahmeprotokollen nach VOB/B.

 Regelmäßige Durchführung von Begehungen zur Qualitätssicherung und Mängelvermeidung bzw. zur rechtzeitigen Feststellung von Mängeln inkl. Nachverfolgung zur Beseitigung

 Betreuung von Restleistungen und Mängelanmeldungen und -abarbeitung, Aufstellung und Führung einer Mängelliste

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 Überwachung der Mängelbeseitigung bis zur vollständigen Erledigung.

 Prüfung der vom GÜ zu erstellenden Projektdokumentation und sonstiger übergebener Unterlagen und Veranlassung der ordnungsgemäßen Übergabe, Organisation der Weitergabe an die AG-internen Fachbereiche (Revisionsunterlagen, Wartungsunterlagen, Pläne, Prüfprotokolle).

 Organisation der strukturierten Weitergabe an Betrieb und Nutzer.

 Vorbereitung und Begleitung der Übergabe des Gebäudes an den Nutzer

4.5 Rechnungs- und Leistungsprüfung

 Prüfung der vom GÜ eingereichten Rechnungen hinsichtlich Leistung, Qualität und Vertrag.

 Prüfung und Dokumentation der Leistungs-/Baustände.

 Abstimmung mit den Fachbereichen des AG zu Gliederung der Leistungen und Rechnungen in aktivierungsfähige Einheiten bspw. gewerkeweise Splittung/ Kontierung der Rechnungen unter Verwendung von entsprechenden Formblättern und Excel-Tabellen

5. DGNB-Zertifizierung

 Begleitung und ggf. Beratung des Pre-Checks der DGNB-Zertifizierung auf AG-Seite.

 Überprüfung der vom GÜ übergebenen DGNB-Zertifizierung mit allen relevanten Nachweisen und Dokumentation.

6. Leistungsgrenzen / nicht geschuldete Leistungen

 Keine eigenständige Fachplanung oder Erstellung von Ausführungsplänen.

 Keine rechtliche Beratung.

 Keine statischen oder bauphysikalischen Nachweise.

 Keine eigenständige Bauausführung.

7. Zeitlicher Leistungsrahmen

 Leistungszeitraum: 01.02.2027– 30.03.2029 (Nachlaufphase nach Objektfertigstellung ca. 6 Monate)

 Projekttage: Annahme 150/Jahr

 Rumpfjahre werden angeglichen

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8. Termine

 Leistungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung

 Vorlage vollständiger mit dem AG abgestimmter Bauantragsunterlagen: spätestens 12 Wochen nach Beauftragung des GÜ (Beauftragung des GÜ ist zum Anfang Nov. 2026 geplant)

 Vorlage der Baugenehmigung: 24 Wochen nach Beauftragung des GÜ

 Gesamtfertigstellung/ End-Abnahme der Bauleistungen/ erfolgreiche Übergabe an AG bzw. Nutzer: 30.09.2028

9. Vergütung

 Die Vergütung soll über einen Pauschalfestpreis inkl. aller Nebenkosten über die gesamte Bauzeit und Nachlaufphase erfolgen. Es wird ein Bonus i.H. von 10.000,00 € gezahlt, wenn der Hauptansprechpartner des AN über die Vertragslaufzeit beibehalten wird und die Fertigstellung zum vertraglichen Endtermin erfolgt. Der Bonus muss zu 70 % direkt an den Hauptansprechpartner des AN ausgezahlt werden.

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