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Bauleistungsbeschreibung IT- und Netzinfrastruktur Neubau Bürogebäude
Inhaltsverzeichnis
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Ziel und Rahmenbedingungen
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Anbindung an den Flughafen über Medienkanal
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Technikräume und bauliche Trennung
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Passive Netzinfrastruktur
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Aktive Netzinfrastruktur
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Tertiäre Verkabelung, Mieterausbau und Nachnutzung
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Zutrittskontrolle
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Kälteanlagen
8 9. Legende
- Ziel und Rahmenbedingungen
Im Neubau entsteht eine leistungsfähige, einheitliche und zukunftssichere IT- und Netzinfrastruktur.
Das Gebäude gehört dem Flughafen und wird an verschiedene Nutzer vermietet.
In der ersten Ausbaustufe nutzt ein Ankermieter vier drei Etagen vollständig.
Im Dokument meint „IT des Flughafens“ die IT-Abteilung des Flughafenbetreibers.
Die IT des Flughafens stellt die Grundstruktur bereit und verwaltet sie.
Die Mieter erhalten definierte Übergabepunkte und Technikräume zur eigenen Nutzung innerhalb der Mietflächen.
Die Infrastruktur ist so ausgelegt, dass eine spätere Nachnutzung mit mehreren Mietern ohne Umbau der Grundstruktur möglich ist.
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- Anbindung an den Flughafen und Medienkanal
Der Neubau erhält zwei voneinander unabhängige eine Anbindungen an den vorhandenen Medienkanal des Flughafens.
Der Medienkanal verbindet den zentralen Technikraum -1.415 im Terminal (SKP Terminal) und den Telekomübergaberaum -1.125 im Terminal mit dem Neubau und führt die Glasfaseranbindungen.
Im Neubau ist ein zentraler IT-Übergabepunkt vorgesehen (SKP Neubau).
Im SKP des Neubaus endet die Anbindung aus dem Medienkanal.
Vom SKP im Neubau entstehen alle weiteren IT- und Netzverbindungen im Gebäude.
Der SKP liegt möglichst zentral im Gebäude, damit zulässige Kabellängen eingehalten werden. Kupferstrecken sollen die Länge von 80 Metern plus Patchkabel nicht überschreiten.
- Technikräume und bauliche Trennung
3.1 SKP, zentraler IT-Übergabepunkt
Der SKP ist der zentrale IT-Raum des Neubaus.
Der SKP dient als Übergabepunkt zur zentralen IT des Flughafens und zum Netzbetreiber.
Der SKP speist die Steigverbindungen mit Glasfaser sowie mit Kupferkabeln (mindestens 20 Doppeladern, 20 DA, zum Beispiel J-Y(St)Y) in die Technikräume der Obergeschosse ein.
Es sind folgende Fasern zu berücksichtigen:
• mind. 24 Fasern vom SKP-Raum (Raum -1.415)
• mind. 24 Fasern vom Telekomübergaberaum (Raum -1.125)
• mind. 24 Fasern von dem Hauptserverraum im Erdgeschoss in die Etagenserverräume
Im SKP stehen getrennte Serverschränke für die IT des Flughafens und für den Ankermieter. Die Schränke sichern die jeweiligen Verantwortungsbereiche gegen unbefugten Zugriff.
Die Raumgeometrie und die Anordnung der Schränke stellen eine geordnete und gut zugängliche Verlegung von Patchkabeln zwischen den Schränken sicher. Die Serverräume auf
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den jeweiligen Etagen sind so zu dimensionieren, dass die Aufstellung von zwei Serverschränken je Raum möglich ist.
Bei den Leistungen des AN handelt es sich um die gesamte passive Netzwerkinfrastruktur, Primär-, Sekundär- und Tertiärverkabelung, bestehend aus Anschlussdosen, Leitungsnetz, Unterverteilungen und der Hauptverteilung (jeweils 19“-Schränke mit Stromverteilungsein- heiten, Patchfeldern und Rangierbügeln) einschl. der Bereitstellung der erforderlichen Räume.
Folgende Anforderungen sind bei den 19“-Schränken umzusetzen:
• Rack Anforderung – 1 x 42U vergleichbar mit Hersteller Rittal Typ 5300099 / VXIT_M, RAL7035, einflüglige Stahlblechtüren geschlossen hinten und vorne, mit 180 Grad Scharnie- ren, beide Türen mit HAWA Griff, für Profilhalbzylinder und Sicherheitsschließung 3524E, Deckenlüfter mit Thermostat
• Rack Aufbau laut Anlage 15 (GIS_Site_Standards_Rev1_07082025)
• USV-Anforderung – 2000VA 19“ Einbau
• Kühlungsanforderung 2000 BTU
Die Beschaffung und Verkabelung aller Serverschränke ist auf allen Etagen für jeden Serverraum einzuplanen.
Die Verkabelung zwischen dem SKP und den TKP-Räumen muss mit separaten Glasfaserleitungen nachfolgenden Spezifikation erfolgen:
Kabelspezifikation: LWL Kabel Typ - U-DQ(ZN)H, U-DQ(ZN)BH, U-DQH E9/125 (Hersteller Bayka, Corning, Dätwyler, Prysmian, Rhenania); bei Bayka auch I-V(ZN)H und I-V(ZN)HH bzw. I-K(ZN)H und I-K(ZN)BH E9/125, Bündelung 2x12
Für die gesamte IT-Verkabelung ist ein Patchpanel-Belegungsplan zu erstellen, welcher die eindeutige Zuordnung aller Ports, Leitungen und Endpunkte (z. B. Arbeitsplätze, Access Points, Kameras etc.) darstellt.
Zum Schutz der IT-Infrastruktur sind oberhalb der Serverschränke Tropfwannen oder gleichwertige Schutzsysteme vorzusehen, die das Eindringen von Löschwasser zuverlässig verhindern.
Leitungen aus den Technikräumen des Ankermieters enden im SKP in den Serverschränken des Ankermieters.
Übrige Leitungen, zum Beispiel für zentrale Dienste des Flughafens oder für spätere weitere Mieter, enden im SKP in den Serverschränken der IT des Flughafens.
Der SKP liegt im Verantwortungsbereich der IT-Abteilung des Flughafens.
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Der Zutritt zum SKP erfolgt ausschließlich über das Zutrittskontrollsystem des Flughafens.
3.2 TKP, Technikräume auf den Etagen
Es ist zu prüfen, ob ein zweiter Serverraum pro Etage aufgrund der Kabellänge zwingend notwendig ist. Die Kabellänge der CAT7-Kabel von 80 m plus Patchkabel ist einzuhalten. Falls es nicht zwingend notwendig ist, ist pro Etage nur ein Serverraum zu berücksichtigen.
Je Etage entstehen 2 Technikräume als Tertiär-Knotenpunkt (TKP).
Die TKP verteilen die IT- und Netzinfrastruktur in die jeweiligen Mietflächen.
Leitungen des Ankermieters die bis zu den Serverräumen des Ankermieters auf den jeweili- gen Etagen durch andere Mietbereiche gehen, müssen geschützt im Metallrohr verlegt wer- den.
Die TKP nehmen Patchfelder und aktive Komponenten der Mieter auf.
Die TKP liegen baulich innerhalb der vermieteten Flächen und gelten als Bestandteil der Mietbereiche.
Die TKP sind vorzugsweise an das Zutrittskontrollsystem anzubinden des Flughafens anzubinden.
Nur berechtigte Personen des jeweiligen Mieters erhalten Zutritt.
Die TKP-Türen sind mindestens so zu errichten, dass eine spätere Nachrüstung von Kartenleser und Türöffner ohne Neuverkabelung möglich ist.
3.3 Bauliche Trennung
Zwischen Bereichen der IT des Flughafens, insbesondere dem SKP, und den Mietflächen besteht eine bauliche Trennung.
Die Planung schützt sicherheitsrelevante Infrastruktur durch physische Trennung vor unbefugtem Zutritt.
3.4 Brandmeldezentrale
Für die Brandmeldezentrale ist ein eigener Technikraum nach den geltenden Vorschriften vorzusehen.
Dieser Raum liegt getrennt von den IT-Technikräumen und ist kein Bestandteil der Mietflächen.
- Passive Netzinfrastruktur
4.1 Glasfaseranbindung, Backbone
Die Glasfaseranbindung erfolgt als Singlemode-Backbone.
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Vorgesehen ist Singlemode OS2, 9/125 µm.
Die fen vom zen über den
| zwei voneinander unabhängigen | |
|---|---|
| -1.415 und vom Telekomübergaberaum -1.125 |
Medienkanal zum SKP Neubau.
Vom SKP Neubau führen Glasfaser-Steigleitungen zu den TKP der Obergeschosse. Im SKP und in den TKP sind LWL-Patchfelder vorzusehen.
Als Steckgesicht ist LC-Duplex vorzusehen.
4.2 Strukturierte Datenverkabelung, Kupfer
Für die strukturierte Datenverkabelung sind Komponenten in Cat.7A vorzusehen, mit Bandbreite bis 1000 MHz.
Als Kabeltyp ist S/FTP vorzusehen.
Die strukturierte Verkabelung erfolgt sternförmig von den TKP zu den Anschlusspunkten in den Flächen.
Die Verkabelung ist für PoE++ auszulegen.
4.3 Kupferkabel für technische Signale Zwischen SKP und TKP sind Kupferkabel als Gebäudeverkabelung für technische Signale vorzusehen.
Je Technikraum ist mindestens ein Kupferkabel mit 20 Doppeladern (20 DA), zum Beispiel J- Y(St)Y, vorzusehen.
Diese Verbindung dient nicht als strukturierte Datenverkabelung.
4.4 Anschlusspunkte in den Flächen
In den Mietflächen sind Anschlusspunkte vorzusehen, zum Beispiel im Brüstungskanal oder in Bodentanks.
Die konkrete Ausführung wird in der weiteren Planung abgestimmt und ist nicht Inhalt dieser Festlegung.
- Aktive Netzinfrastruktur
Die aktive Netzinfrastruktur im SKP dient der Anbindung an die IT des Flughafens sowie der Übergabe an die Mieternetze.
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Die IT des Flughafens betreibt ihre aktiven Komponenten in den Serverschränken der IT des Flughafens.
Der Ankermieter betreibt seine aktiven Komponenten in den Serverschränken des Ankermieters.
Die Übergabe zwischen IT des Flughafens und Ankermieter erfolgt im SKP über Patch- und Rangiermöglichkeiten, ohne Eingriff in die jeweils gesicherten Schrankbereiche.
Außerhalb des SKP ist vorerst keine aktive Netztechnik durch den Flughafen vorgesehen.
Aktive Komponenten außerhalb des SKP kommen nur zum Einsatz, wenn betriebliche Erfordernisse dies notwendig machen oder wenn Kundenanforderungen und Vermarktungsaspekte einen Bedarf auslösen.
- Tertiäre Verkabelung, Mieterausbau und Nachnutzung
Die tertiäre Datenverkabelung innerhalb der Mietflächen, von den TKP zu den Arbeitsplatzanschlüssen, gilt als Mieterausbau.
WLAN ist nicht Bestandteil der Grundstruktur und wird durch den Mieter geplant und betrieben, sofern nicht anders vereinbart.
Das WLAN in den Mietbereichen ist so zu planen und zu konfigurieren, dass eine bedarfsgerechte Funkzellenausleuchtung je Nutzungseinheit entsteht. Die Anzahl und Position der Access Points sowie Sendeleistung und Kanalplanung sind so auszulegen, dass Überreichweiten über Mietgrenzen und in Allgemeinbereiche minimiert werden. Access Points dürfen nicht pauschal mit maximaler Sendeleistung betrieben werden. Es sind Mechanismen zur automatischen Leistungsanpassung und zur Funkzellenoptimierung vorzusehen, um Ko-Kanal-Interferenzen und gegenseitige Beeinflussung zu reduzieren.
Für die Anbindung der Access Points sind Anschlusspunkte und Leitungswege im Mieterausbau vorzusehen.
Auf den Etagen 3-5 des Ankermieters sind insgesamt 40 Access Points nach Positionierung gemäß dem Layout (Anlage 16_GIS infrastructure) vorzubereiten. Der Ankermieter ist für die Anschaffung und Installation der Access Points verantwortlich.
Zusätzlich sind weitere Datenanschlüsse für CCTV-Kameras nach dem Sicherheitskonzept des Ankermieters auf dessen Etagen vorzusehen. Die Versorgung erfolgt über PoE. Die exakte Positionierung erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung.
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Für die tertiäre Verkabelung gelten die technischen Vorgaben aus Abschnitt 4.2.
Diese Leistungen sollen möglichst zusammen mit der Gebäudeerrichtung ausgeschrieben und installiert werden.
Bei Erstbezug stehen damit einheitliche Voraussetzungen bereit.
Spätere Anpassungen beschränken sich auf Umbauten innerhalb der Mietflächen.
Die tertiäre Verkabelung ist so zu planen, dass eine spätere Unterteilung der durch den Ankermieter genutzten Flächen in mehrere Einheiten möglich ist.
Dazu gehören Reserven an Patchfeldern in den TKP, eine sternförmige Verteilung in den Flächen und eine geeignete Trassenführung.
MF-N klärt die Kostenanteile für den Mieterausbau mit den späteren Nutzern.
- Zutrittskontrolle
Alle relevanten IT-Technikräume sind an das vorhandene Zutrittskontrollsystem der Firma Salto anzubinden.
Am SKP ist ein Kartenleser am Türzugang erforderlich.
Die SKP-Tür ist so auszubilden, dass Kartenleser und Türöffner betrieben werden können.
Die TKP-Türen sind so zu errichten, dass Kartenleser und Türöffner später ohne Neuverkabelung nachgerüstet werden können.
Die Ausführungsplanung stimmt Zutrittszonen sowie Kopplungen mit Fluchtwegen und Brandmeldeanlage mit dem Flughafen ab.
- Kälteanlagen
Die Technik-/Serverräume in jedem Geschoss sind autark zu kühlen. Hierbei wird dem AN freigestellt, wie dies realisierbar ist. Möglichkeiten wie z.B. die Kühlung über Split Geräte oder Deckenkassetten sind denkbar.
Für die Serverräume auf den Etagen des Ankermieters sowie einschließlich für den Hauptserverraum im EG ist eine redundante Kühlung zu prüfen. Zur Sicherstellung einer konstanten Temperatur sind entweder die in Anlage 16 GIS alignment ICT FY21 definierten Anforderungen des Ankermieters umzusetzen oder alternativ eine redundante Auslegung durch ein zusätzliches Kühlgerät im Falle eines Ausfalls vorzusehen.
Für den Hauptserverraum ist eine Kühlleistung von 5 kW vorzusehen. Für die sekundären Serverräume auf den jeweiligen Etagen ist jeweils eine Kühlleistung von 2,5 kW vorzusehen.
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8 9. Legende
SKP, Sekundär-Knotenpunkt: Zentraler IT-Raum des Gebäudes. Übergabepunkt zur IT des Flughafens und zum Netzbetreiber. Aufnahme der Serverschränke der IT des Flughafens und der Serverschränke des Ankermieters. Zutritt nur über das Zutrittskontrollsystem des Flughafens.
TKP, Tertiär-Knotenpunkt: Technikräume auf den Etagen. Verteilung der IT- und Netzinfrastruktur in die Mietflächen. Bestandteil der vermieteten Flächen. Zutritt möglichst über das Zutrittskontrollsystem mit Berechtigungen je Mieter.