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EVB_IT_Dienstvertrag_Support_Ma-Master_2027_2028.pdf

Technischer Support für städtische Websites, Intranet und TYPO-Mandanteninstallation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 09:31 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Dienstvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über IT-Dienstleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand........................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 3 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 3 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ................................................................................................ 4 3.1 Art, Umfang und Termine................................................................................................................................... 4 3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen .................................................................................................................. 4 3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 4 3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ........................................................................................ 5 3.5 Abweichende Kündigungsregelung.................................................................................................................... 5 4 Vergütung..................................................................................................................................................................... 5 4.1 Vergütung nach Aufwand................................................................................................................................... 5 4.1.1 Kategorien ..................................................................................................................................................... 6 4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen .......................... 6 4.1.3 Reisekosten/Nummer*/Materialkosten/Reisezeiten ....................................................................................... 6 4.1.4 Preisanpassung ............................................................................................................................................. 7 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung ................................................................................................................................... 7 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ............................................................................. 7 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ..................................................................................................................... 7 4.3 Rechnungsadresse ............................................................................................................................................ 7 5 Service- und Reaktionszeiten* ..................................................................................................................................... 7 5.1 Servicezeiten* .................................................................................................................................................... 7 5.2 Reaktionszeiten* ................................................................................................................................................ 8 6 Ansprechpartner........................................................................................................................................................... 8 7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ................................................................................... 8 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .................................................................................................................... 9 9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ................................................................. 9 10 Quellcode* ................................................................................................................................................................ 9 11 Abweichende Haftungsregelungen ........................................................................................................................... 9 12 Vertragsstrafen ....................................................................................................................................................... 10 13 Weitere Regelungen ............................................................................................................................................... 10 13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ................................................................................................... 10 13.2 Haftpflichtversicherung .................................................................................................................................... 10 13.3 Teleservice* ..................................................................................................................................................... 10 13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten............................................................................................................ 10 13.5 Interessenkonflikt ............................................................................................................................................. 10 14 Pflichten nach Vertragsende................................................................................................................................... 10 15 Sonstige Vereinbarungen ....................................................................................................................................... 10

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018

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EVB-IT Dienstvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Vertrag über IT-Dienstleistungen

Zwischen Stadt Ludwigshafen am Rhein Vertreten durch den Oberbürgermeister Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen — im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist der technische Support für die die www.vhs-lu.de, die www.dashaus-lu.de, das In- tranet der Stadt Ludwigshafen und die Multi Side fähige Typo Installation „Mandanten Master“ Dieser beinhaltet folgende Leistungen: monatliche statistische Auswertungen, monatlich stattfindender Jour Fixe sowie den technischen Support mit Monitoring und Typo3 Sicherheitsupdates.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018

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EVB-IT Dienstvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
Anschreiben und Aufforderung zur AngebotsabgabeVgV Nr. 2026/282, Technischer Support für die www.vhs-lu.de, die www.das- haus-lu.de, das Intranet der Stadt Ludwigs- hafen und die Multi Side fä- hige Typo In- stallation „Man- danten Master“4
Angebot des Auftragnehmers
Datenverarbeitung im Auftrag

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge .

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB- IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen ver- stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: x Beratung und technischer Support Projektleitungsunterstützung Schulung/Nachschulung

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Einführungsunterstützung x monatliche Jour Fixes x Benutzerunterstützungsleistungen/technischer Support x Statistische Auswertungen Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung x Hotline/Trouble Shooting i.R. des technischen Supports

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungs- plan):

Lfd. Nr.Leistung (ggf. Verweis auf Anlage)Ort der Leis- tungMVD1Beginn²Ende/Ter- min3/4
123456
1• Technischer Support (Typo3 Sicherheitsup- dates und Monitoring, Know-How-Support, Nachschulungen, Exper- tise in Fragen des techni- schen Ausbaus und Trou- ble Shooting), statistische Auswertungen, monatli- cher Jour Fixe für die www.dashaus-lu.de, die www.vhs-lu.de, das Intra- net, sowie die Seiten im Mandnaten-Master: www.theater-im-pfalz- bau.de, www.wilhelm- hack.museum, www.bloch.de, sowie www.lu4u.de. • Feste Ansprechperson • Monatlicher Jour Fixe • Statistische Auswertung2 Jahre1.1.202731.12.2028

1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) 4 bei Inanspruchnahme der Option verlängert sich der Leistungszeitraum bis zum 31.12.2026

x Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Rheinland-Pfalz (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB).

3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden einmalig erbracht.

3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen x Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 x in folgendem Zyklus erbracht: wöchentlich

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

x laufend, monatlich bzw. bei Bedarf erbracht jeweils an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) in der Zeit von bis (Uhrzeit) nicht jedoch an Feiertagen.

3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nur auf Abruf erbracht. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquar- tal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Ver- tragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stun- den/Tage). Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leis- tungserbringung bereit.

3.5 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ab- lauf eines (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündi- gungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.

4 Vergütung

4.1 Vergütung nach Aufwand Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

4.1.1 Kategorien

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieVergütung für Tä- tigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Stun- densatzTages- satzMontag bis Freitag (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zu- schlagsfreien ZeitenSamstagSonn- und Feiertage
von bisvon bisvon bisvon bis
123456789
Kategorie 1%%%%%
Kategorie 2%%%%%
Kategorie 3%%%%%

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis DonnerstagvonbisUhr
FreitagvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018

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4.1.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gemäß Anlage Nr. für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern x zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt: Vergütung zu Ziffer 5 erfolgt nach Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer. gemäß Anlage Nr. .

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. werden zum Pauschalfestpreis vergütet. Es gelten zudem die weiteren einschlägigen Angaben aus den Vergabeunterlagen. Die Gesamtsumme beläuft sich auf: xxx Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Monatlicher Abschlag

4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Nach Lieferung/Erbringung der Dienstleistung, d.h. nach Abnahme der erbrachten Leistung, erfolgen durch den/die Auftragnehmer*in Rechnungsstellungen unter Angabe des auf dem Auftragsschreiben vermerkten Be- stellkennzeichens (LUX-Nummer; Postkorb). Alle Rechnungen müssen ausschließlich über den zentralen Rech- nungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) eingereicht werden. Allgemeine Informationen und genauere Spezifizie- rungen dazu, welche Kriterien eine E-Rechnung erfüllen muss, finden sich auf dem E-Rechnungs-Portal RLP: https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite. Rechnungen ohne Angabe des Bestellkennzeichens können nicht bearbeitet werden. Sollte das Bestellkennzei- chen fehlen und es daraufhin zu einer verspäteten Zahlung kommen, ist diese Verzögerung nicht von der Stadt- verwaltung Ludwigshafen zu vertreten.

5 Service- und Reaktionszeiten*

x Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:

5.1 Servicezeiten*

TagUhrzeit
BisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An FeiertagenvonbisUhr

Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. .

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5.2 Reaktionszeiten*

Leistung gemäß Nummer Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit* 3.1 in Stunden

Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

6 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail): Gabriele Waidele, Bereich Kommunikation und Beteiligung, Telefon 0621 504-3076, E-Mail gabriele.waidele@ludwigsha- fen.de Isabel Loew, Bereich Kommunikation und Beteiligung, Telefon 0621 504-2224, E-Mail isabel.loew@ludwigshafen.de

7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionSchlüsselposition ge- mäß Ziffer 8.3 EVB- IT Dienstleistungs- AGB (ja/nein)Fachliche Qualifika- tionSicherheits- überprüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforde- rungen, z.B. weitere Sicherheitsanforde- rungen
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1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflich- tungsgesetzes verpflichten zu lassen. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kom- munizieren in der Lage ist: . x Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. xx, Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit dem im Angebot des Auftragnehmers beschriebenen Per- sonalkonzept.

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8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .

9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen

Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließli- ches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein aus- schließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: . Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .

10 Quellcode*

Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.

11 Abweichende Haftungsregelungen

Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Ge- winn.

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12 Vertragsstrafen

Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auf- tragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

13 Weitere Regelungen

13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . x Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in der Vereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO eine schriftliche Verein- barung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

13.2 Haftpflichtversicherung x Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird liegt vor.

13.3 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes auto- matisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderun- gen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.

13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

13.5 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .

14 Pflichten nach Vertragsende

Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. .

15 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen:

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

, , Ort , Datum Ort , Datum

Auftragnehmer Auftraggeber

Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druck- Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druck- schrift) schrift)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018

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