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Technische Wärmedämmung und Brandschutz für den erweiterten Jugendmaßregelvollzug

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.06.2026, 11:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
01.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wärme-Isolierstoffe (44111520)
  • Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel (44160000)
  • Bauarbeiten (45000000)
  • Wärmedämmarbeiten (45321000)
  • Brandschutz-Installationsarbeiten (45343000)
  • Brandschutzarbeiten (45343100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
372554-2026
Verfahrensnummer
0468b964-cc61-4926-97c0-dc6b5f64ba69

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie AdöR lässt in Klingenmünster den Jugendmaßregelvollzug erweitern und schreibt dafür technische Wärmedämmung und Brandschutzarbeiten aus. Dazu gehören die Dämmung von Trinkwasser-, Feuerlösch-, Abwasser- und Heizungsleitungen; genannt sind unter anderem rund 1.850 Meter Trinkwasser- und Feuerlöschleitungen, 530 Meter Abwasserleitungen sowie 1.800 Meter Heizungsleitungen. Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026; ausgeschrieben ist ein fest umrissener Auftrag, keine Rahmenvereinbarung.

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Leistungsbeschreibung

Das Pfalzklinikum plant die Erweiterung des Jugendmaßregelvollzuges im südlichen Bereich des Klinikgeländes in 76889 Klingenmünster, Weinstraße 100. Die Erweiterung ist mit einem 2- geschossigen Neubau (mit Teilunterkellerung als WU-Konstruktion) inkl. Zugangsbereich und Sporthalle vorgesehen. Das Gebäude ist als Ortbeton-, Halbfertigteil-(Wände/ Decken) und Mauerwerkskonstruktion konzipiert. Eine sep. Werkhalle für den Bereich Arbeitstherapie mit Anbindung an das bestehende Gebäude 50 gehört ebenfalls zum Erweiterungsumfang und somit zur Baumaßnahme. Die Werkhalle ist ebenfalls als Ortbeton- und Halbfertigteilkonstruktion (Wände) konzipiert. Dämmung aller medienführenden Leitungen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Abwasser, Kälte) und Einbauteile mit Steinwolledämmschalen Alukaschiert, PE-Schlauch/Platten, tlw. Mit Blechummantelung, Brandschutzdurchführungen R90 herstellen und Vermörtelung der Fugen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Technische Wärmedämmung / Brandschutz

    VWR43-400-12 Technische Wärmedämmung / Brandschutz • Dämmung von ca. 1.850 lfdm Trinkwasser- und Feuerlöschrochleitungen inkl. Formstücke und Armaturen DN 12-80 mit Steinwolledämmschalen (z. T. mit Blechummantelung) • Dämmung von ca. 530 lfdm Schmutz- und Regenwasserleitungen mit Steinwollematten und systetischem Kautschuk • Dämmung von ca. 1.800 lfdm Heizungsleitungen inkl. Formstücke und Armaturen DN 15-80 mit Steinwolledämmschalen (z. T. mit Blechummantelung) • Dämmung von ca. 1.600 lfdm Kälteleitungen mit Kältekautschuk inkl. Formstücke und Armaturen DN 15-100 (z. T. mit Blechummantelung) • Dämmung von ca. 1.900 m² Lüftungskanälen inkl. Formstücke mit Steinwolledämmplatten (z. T. mit Blechummantelung)

    Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

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Anforderungen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf --- - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 680865-2026

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