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Vertragsunterlagen
Kaufmännischer Teil
Rahmenvereinbarung
Vergabenummer: BR-2026-0039
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- u. Entsor-
gungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)“
München, 02.11.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 GEGENSTAND UND BESTANDTEILE DER RAHMENVEREINBARUNG ..................................................................... 3
AUSSCHLUSS VON ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG UND SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT ............................................................ 3
2 BESTANDTEILE DES VERTRAGS ............................................................................................................................ 3
3 DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG UND SICHERHEIT........................................................................................... 4
4 VERPFLICHTUNG AUF VERTRAULICHKEIT ............................................................................................................ 4
5 LAUFZEIT DER RAHMENVEREINBARUNG, VERLÄNGERUNGSOPTION .................................................................. 5
6 BEZUGSBERECHTIGTE.......................................................................................................................................... 5
7 ABNAHMEVOLUMEN .......................................................................................................................................... 5
GEPLANTES ABNAHMEVOLUMEN .................................................................................................................................. 6 OPTIONALES HÖCHSTABNAHMEVOLUMEN ..................................................................................................................... 6
8 BEAUFTRAGUNG DER EINZELAUFTRÄGE ............................................................................................................. 6
9 VERANTWORTLICHE ANSPRECHPERSON DES AUFTRAGNEHMERS ...................................................................... 6
10 ABNAHME ........................................................................................................................................................... 7
11 LEISTUNGSORTE / LEISTUNGSZEIT ...................................................................................................................... 7
12 PREISE ................................................................................................................................................................. 7
13 RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ..................................................................................... 7
14 RECHNUNGSADRESSE ......................................................................................................................................... 8
15 VERZUG .............................................................................................................................................................. 8
16 VERTRAGSSTRAFE ............................................................................................................................................... 9
17 SCHLECHTLEISTUNG ............................................................................................................................................ 9
18 UNTERAUFTRAGSVERGABE ................................................................................................................................. 9
19 AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG ................................................................................................................... 10
20 HAFTUNG / FREISTELLUNG ............................................................................................................................... 10
21 BETRIEBS- ODER BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG ..................................................................................... 11
22 TRANSPORT-/UMZUGSVERSICHERUNG ............................................................................................................ 12
23 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND .................................................................................................. 12
24 SONSTIGE VEREINBARUNGEN ........................................................................................................................... 12
25 SALVATORISCHE KLAUSEL ................................................................................................................................. 12
26 ANLAGEN .......................................................................................................................................................... 13
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1 Gegenstand und Bestandteile der Rahmenvereinbarung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Technischen Umzugsleis-
tungen (Los 1) und Entsorgungsleistungen (Los 2) auf Grundlage eines Dienstvertrages
durch Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal für die Vorbereitung und Durchfüh-
rung von Technischen Umzugsleistungen u. Entsorgungsleistungen für den Bayerischen
Rundfunk (BR) – im folgenden Auftraggeber (AG) genannt – über einen Zeitraum von 48
Monaten abgeschlossen.
Die während der Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistun-
gen sind im Dokument „Fachlicher Teil – Leistungsbeschreibung“ detailliert, eindeu-
tig und erschöpfend beschrieben und müssen beim jeweiligen Einzelabruf auf Grundlage
der in den Preisblättern der „Anlage 8.1 – Preisblatt Los 1“ und „Anlage 8.2 – Preis-
blatt Los 2“ eingetragenen Einzelpreise erbracht werden.
Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Der Auftragnehmer schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung durch das bereitzustel-
lende Personal.
Vertragssprache und Sprache für die Leistungserbringung ist deutsch.
Die Projektverantwortung für die Umzugsleistungen trägt der Auftragnehmer.
Ausschluss von Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
Die Vertragspartner werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass
das im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung zustellende Personal des Auf-
tragnehmers ausschließlich dessen Direktionsrecht untersteht.
Es erfolgt keine Eingliederung des zur Leistungserbringung zur Verfügung zu stellenden
Personals in die Organisation des Bayerischen Rundfunks.
2 Bestandteile des Vertrags
Mit der Abgabe des Angebots akzeptiert der Bieter die Festlegungen und Anforderungen
aus den Vergabeunterlagen.
Angebots- und Projektsprache ist Deutsch.
Es gelten die Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge:
Die Vergabeunterlagen (Verfahrensunterlagen und Vertragsunterlagen) inkl. Anla-
gen und Preisblätter mit:
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− Dieser Vertragstext „Kaufmännische Vertragsunterlagen - Rahmenvereinba-
rung“ inkl. Anlagen
− Antworten und Klarstellungen der Vergabestelle,
− Ggf. Unterauftragnehmererklärung
− Ggf. Erklärung zur Bietergemeinschaft
− Fachlicher Teil - Leistungsbeschreibung
− Die Allgemeinen Beschaffungsbedingungen des SWR, des BR und des SR und
deren verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen (Stand
06.11.2024)
− Angebot (mit allen Anlagen sowie die Preisblätter).
− Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Auftragnehmers sind für den vor-
liegenden Auftrag ausgeschlossen.
Die zuerst genannten Bedingungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zu-
letzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausge-
füllt.
3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Es müssen die geltenden Datenschutzbestimmungen des Auftraggebers eingehalten
werden.
Verpflichtung auf Vertraulichkeit (Anlage 9)
4 Verpflichtung auf Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer muss sich zur Einhaltung der Vorschriften der geltenden EU Daten-
schutz Grundverordnung (DSGVO) und des in den Rundfunkgesetzen geregelten Daten-
geheimnisses sowie des Telekommunikationsgeheimnisses verpflichten. Hierbei muss
er über alle Geschäftsvorgänge, -abläufe, Pläne, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als ver-
traulich zu behandelnden Informationen des Bezugsberechtigten striktes Stillschweigen
wahren. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertrages hinaus. Der Auftrag-
nehmer muss seine Mitarbeiter ebenfalls zur strengsten Diskretion anhalten, besondere
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Sicherheitsbestimmungen aufstellen und deren Einhaltung laufend überprüfen. Er muss
die Verpflichtung zur Geheimhaltung auch Dritten auferlegen, die er zur Durchführung
von Arbeiten beauftragt.
Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind
oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in
schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.
Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet ihn
zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.
Für den Fall der Zuschlagserteilung muss sich der Bieter entsprechend der „Anlage 9 –
Verpflichtung auf Vertraulichkeit“ verpflichten.
Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal wird verpflichtet,
• die geltenden Datenschutzbestimmungen des BR einzuhalten,
• insbesondere Vorgänge, Daten und Prozesse nur insoweit zu betrachten wie notwen-
dig und Dritten nicht zugänglich zu machen,
• über erlangtes Wissen – auch nach Ende der Vertragslaufzeit – generell Verschwie-
genheit zu bewahren.
Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit muss spätestens vor der erstmaligen Aufnahme
der Tätigkeit vom Auftragnehmer vorgenommen werden. Die Verpflichtungserklärung ist
dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
5 Laufzeit der Rahmenvereinbarung, Verlängerungsoption
Mit dem Zuschlag wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los auf
Grundlage des in diesen Vergabeunterlagen definierten Bedingungen geschlossen. Die
Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Sie beginnt am 01.02.2027
und endet am 31.01.2031.
6 Bezugsberechtigte
Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung.
Alle Tochterunternehmen des Bayerischen Rundfunk.
7 Abnahmevolumen
Mit diesem Projekt muss der Auftraggeber Technische Umzugsleistungen und Entsor-
gungsleistungen erbringen können.
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Die technischen Umzugs- und Entsorgungsleistungen müssen während der gesamten
Laufzeit der Rahmenvereinbarung erbracht werden.
Die Abnahmevolumen sind in der untenstehenden „Tabelle 1 – Abnahmevolumen Tech-
nische Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen“ dargestellt.
| Abnahmevolumen für die Laufzeit von 48 Mo- naten | Geschätztes Abnahmevolu- men in EUR netto | Optionale | ||
|---|---|---|---|---|
| Höchst- | ||||
| Abnahmevolu- | ||||
| men in EUR | ||||
| netto | ||||
| Technische Umzugsleistungen (Los 1) | 500.000,00 | 1.000.000,00 | ||
| Entsorgungsleistungen (Los 2) | 500.000,00 | 1.000.000,00 |
Tabelle 1 – Abnahmevolumen Technische Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen
Geplantes Abnahmevolumen
Das in der obigen Tabelle angegebene geschätzte Abnahmevolumen stellt den geplan-
ten Bedarf dar. Die Angaben wurden sorgfältig auf Basis der derzeitigen Planungen des
Auftraggebers ermittelt. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung des geplanten Ab-
nahmevolumens.
Optionales Höchstabnahmevolumen
Das in der obigen Tabelle angegebene optionale Höchstabnahmevolumen stellt den ma-
ximal abrufbaren Bedarf dar. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abnahme
bzw. Vergütung des optionalen Höchstvolumens.
Der Auftragnehmer erklärt sich mit Abgabe des Angebots bereit, die optionale Höchstab-
nahmemenge zu den angebotenen Konditionen zu erbringen.
8 Beauftragung der Einzelaufträge
Mit dem Einzelabruf schließt der Auftraggeber einen Einzelvertrag für die Erbringung der
Dienstleistungen auf Grundlage der in dieser Rahmenvereinbarung getroffenen Rege-
lungen ab.
9 Verantwortliche Ansprechperson des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer benennt einen wirtschaftlich, organisatorisch und fachlich verant-
wortlichen Ansprechpartner, der für alle Themen im Zusammenhang mit der Rahmen-
vereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzelaufträge erforderlichen kaufmännischen
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Inhalte Auskunft erteilen kann und Entscheidungen entweder treffen oder kurzfristig her-
beiführen kann (vgl. auch Fachlicher Teil – Leistungsbeschreibung, Kapitel 2.5.2.1).
10 Abnahme
- Entfällt -
11 Leistungsorte / Leistungszeit
Die Leistungen sind unter anderem am Campus Funkhaus, am Campus Freimann sowie
zwischen dem Campus Funkhaus und dem Campus Freimann zu erbringen.
Der Auftragnehmer muss bereit sein, die Umzugs- und Entsorgungsleistungen im gan-
zen Freistaat Bayern durchzuführen.
Im Detail ist dies im Kapitel 1.4.1 des Dokumentes „Fachlicher Teil – Leistungsbeschrei-
bung“ beschrieben.
Leistungszeit
Die konkreten Termine werden dem Auftragnehmer rechtzeitig vor, spätestens beim Ein-
zelabruf oder im Kick-Off Gespräch (vgl. Kapitel 2.2 im Fachlichen Teil – Leistungsbe-
schreibung) nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
12 Preise
Die Liefer- und Leistungspreise sind in jeder Hinsicht umfassend und abschließend in
den Preisblättern festgelegt. Weitergehende Kosten des Auftragnehmers fallen im Rah-
men der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung und der auf ihr beruhenden Einzel-
aufträge nicht an.
Die vereinbarten Nettopreise bleiben bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung am
31.01.2031 konstant.
Preise für neue Lieferungen/Leistungen sind von den Parteien der Rahmenvereinbarung
unter Berücksichtigung der Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung einver-
nehmlich festzulegen.
13 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungslegung muss jeweils in Euro (€) erfolgen. Die Rechnung ist gemäß der
Bestellung des Auftraggebers zu strukturieren. Es müssen die gleichen Positionen und
Leistungseinheiten in gleicher Reihenfolge verwendet werden.
Die Bestellnummer der SAP-Bestellung muss bei jedem Schriftverkehr und auf den
Rechnungen angegeben werden.
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Die Bezahlung erfolgt jeweils innerhalb von 30 Kalendertagen netto nach ordnungsge-
mäßer Leistungserbringung und Zugang einer prüffähigen Rechnung.
Als Rechnungsanhang ist ein vom Auftraggeber unterschriebener Leistungsnachweis
der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter beizufügen. Der Leistungsnachweis hat
hierbei die gemäß Kapitel 2.5.5 im Fachlichen Teil – Leistungsbeschreibung – geforder-
ten Angaben zu enthalten.
Maßgebend ist das Datum des Eingangsstempels der Kreditorenbuchhaltung des Auf-
traggebers.
14 Rechnungsadresse
Rechnungen sind direkt an den Bayerischen Rundfunk zu richten und an folgende Ad-
resse auszustellen:
Bayerischer Rundfunk
Kreditorenbuchhaltung
Rundfunkplatz 1
80335 München
Der Bayerische Rundfunk kann Rechnungen im Format PDF oder ZUGFeRD, die per E-
Mail an rechnungseingang@br.de gesendet werden, oder XRechnungen verarbeiten.
15 Verzug
Details zum Ablaufplan und den geplanten Einsatzzeiten werden im Kick-Off-Gespräch
(vgl. 2.2 im Fachlichen Teil – Leistungsbeschreibung) bzw. spätestens vor dem jeweili-
gen Einzelabruf mitgeteilt. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Termine zur Leis-
tungserbringung verbindlich einzuhalten.
Überschreitet der Auftragnehmer verbindlich festgelegten Vertragserfüllungstermine, so
kommt er ohne Mahnung in Verzug.
Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat und dies
nachweisen kann.
Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Fer-
ner kann der Auftraggeber von der Rahmenvereinbarung oder von einem Einzelabruf
zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Die Regelungen zur au-
ßerordentlichen Kündigung gem. Kapitel 19 bleiben unberührt.
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16 Vertragsstrafe
Der Auftraggeber ist berechtigt, für den Fall der Überschreitung eines verbindlich verein-
barten Termins für eine Einzelteilleistung, für jeden Umzugstag, an dem sich der Auf-
tragnehmer mit der Einhaltung des Termins in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in
Höhe von 0,5% des Auftragswertes für die in Verzug befindliche Leistung zu verlangen.
Insgesamt beträgt die Summe der, aufgrund dieser Regelung zu zahlenden Vertrags-
strafen, jedoch nicht mehr als 5% des Auftragswertes, für die in Verzug befindliche Leis-
tung.
17 Schlechtleistung
Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht, ist der Auftragge-
ber berechtigt, vom Auftragnehmer zu verlangen, die Leistung ohne Mehrkosten unver-
züglich vertragsgemäß zu erbringen. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflicht-
verletzung nicht zu vertreten hat.
Voraussetzung ist eine schriftliche Abmahnung durch den Auftraggeber, die unverzüg-
lich nach Kenntnisnahme, der nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbrachten Leistung
zu erfolgen hat. Gelingt die vertragsgemäße und fehlerfreie Erbringung der Dienstleis-
tung auch innerhalb einer vom Auftraggeber mündlich ausgesprochenen Nachfrist nicht,
ist der Auftraggeber berechtigt, die Rahmenvereinbarung fristlos zu kündigen.
Die Schlechtleistung und Abmahnung sind zu dokumentieren.
Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadens- oder Aufwen-
dungsersatz bleiben hiervon unberührt.
18 Unterauftragsvergabe
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags
nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,
dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,
dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbeson-
dere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen als zwi-
schen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Unter-
aufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit
der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
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19 Außerordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung durch eine Partei ist ausge-
schlossen.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
trotz schriftlicher Abmahnung erneut gegen eine Pflicht aus diesem Vertrag versto-
ßen wird,
sich Tatsachen ergeben, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertrags-
partner die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.
ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren Verfahrens über
das Vermögen des Auftragnehmers mangels Masse abgelehnt wird,
der Auftragnehmer etwaige Unterauftragnehmer oder sonstige Dienstleister ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Bezugsberechtigten einsetzt.
Bei Eintritt einer Voraussetzung, die zu einer vorzeitigen Beendigung berechtigt, muss
die zu kündigende Partei im Kündigungsschreiben unverzüglich und umfassend über
den zu Grunde liegenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt werden.
20 Haftung / Freistellung
Der Auftragnehmer haftet für alle durch ihn oder durch seine Beauftragten (Unterauftrag-
nehmer) verursachten Personen- und Sachschäden, die bei der Erfüllung oder bei Gele-
genheit der Erfüllung der Vertragspflichten entstehen, selbst und unmittelbar nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der
sonstigen gesetzlichen Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen.
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und techni-
schen Standards insbesondere für Arbeitsschutz, Sicherheit und Verkehrssicherungs-
pflicht verantwortlich.
Durch die Abgabe des Angebots sichert der Bieter zu, dass im Auftragsfall:
- die eingesetzten Mitarbeitenden oder die des angezeigten und genehmigten Unter-
auftragnehmers mit den für die Arbeiten notwendigen Arbeitsschutz ausgerüstet sind,
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- die eingesetzten Mitarbeitenden oder die, des angezeigten und genehmigten Un-
terauftragnehmers, in die einschlägigen Vorschriften unterwiesen sind,
- nur eingewiesene und ausreichend und sofern gefordert, ausreichend qualifizierte
Mitarbeitende des eigenen Unternehmens oder des angezeigten und genehmigten
Unterauftragnehmers eingesetzt werden,
Entsprechende Dokumentationen sind dem Auftraggeber auf Verlangen auszuhändigen.
Für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten in Ausübung oder in Er-
füllung der vertraglichen Verpflichtung des Auftragnehmers, seiner Mitarbeitenden oder
seiner beauftragten Unterauftragnehmer entstehen, haftet der Auftragnehmer dem Auf-
traggeber gegenüber allein und stellt diesen von allen Ansprüchen frei, die gegen BR
erhoben werden. Dies gilt auch für Kosten einer etwa notwendigen Rechtsverteidigung
und Rechtsverfolgung. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht, wenn der Schadenseintritt
durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeitenden zu vertreten ist.
21 Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Sicherung möglicher Ersatzansprüche des BR
aus diesem Vertrag eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden De-
ckungssummen aufrecht zu erhalten (zumindest zweifach maximiert p.a.):
Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden: 2,5 Millionen €
Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:
Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten und Zutrittsmitteln):
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR oder
berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Transpondern
oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungs-
gehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in deren Gewahrsam
standen. Die Deckung umfasst insbesondere:
• Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließ-
anlagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,
• Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,
• Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bewa-
chung) bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.
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Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zutritts-
mitteln beträgt 100.000 € je Schadenereignis. Im Übrigen gelten die allgemeinen Versi-
cherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Der Auftragnehmer hat den Verlust von Schlüsseln oder Zutrittsmitteln unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, dem BR schriftlich
anzuzeigen und erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einzuleiten.
Der Auftragnehmer muss dem BR jährlich oder nach begründeter Aufforderung unver-
züglich eine entsprechende aktualisierte Versicherungsbestätigung über den Fortbe-
stand der Versicherung, einschließlich des Nachweises über den Einschluss der Schlüs-
selklausel, vorlegen.
22 Transport-/Umzugsversicherung
Der Auftragnehmer muss eine Transport- und Umzugsversicherung mit einer Mindestde-
ckungssumme von 2,5 Millionen EUR für Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungs-
kosten unterhalten. Der Versicherungsschutz muss Beschädigung und Diebstahl wäh-
rend der Demontage, Verpackung, des Transports und des Abladens umfassen.
23 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzun-
gen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ist, soweit rechtlich zulässig,
München.
24 Sonstige Vereinbarungen
Der Auftragnehmer erklärt, dass ihm die in dieser Ausschreibung verwendeten Fachbe-
griffe bekannt und verständlich sind. Er hatte Gelegenheit, etwaige Unklarheiten in dem
Vergabeverfahren, im Wege von Bieterfragen aufzuklären.
Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung Auftraggebers berechtigt, diesen
im Rahmen anderer Projekte oder auf seiner Homepage als Referenzkunden anzuge-
ben.
Die Nennung des Auftrags/Projekts bzw. die Verwendung des Logos des Auftraggebers
durch Auftragnehmer in dessen Werbung oder bei der Berichterstattung in öffentlichen
Medien ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen nach Einreichen einer ent-
sprechenden Anfrage der Prüfung und der ausdrücklichen Zustimmung durch den Auf-
traggeber.
25 Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung ganz oder
teilweise unwirksam und/oder unanwendbar sein oder im Laufe der Durchführung der
Rahmenvereinbarung unwirksam werden, oder sollte sich für diese Rahmenvereinba-
rung eine Regelungslücke ergeben, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der
Rahmenvereinbarung hiervon nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen und/oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfül-
lung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit möglich,
dem am nächsten kommt, was die Parteien der Rahmenvereinbarung wirtschaftlich ge-
wollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Rahmenvereinbarung wollen würden,
wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
26 Anlagen
Anlage 9 - Verpflichtung auf Vertraulichkeit
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