Anlage 12 - ABB_SWR-BR-SR_Stand 06.11.2024.pdf

Technische Umzugs- und Entsorgungsleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.11.2026, 20:14 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Beschaffungsbedingungen des Südwestrundfunks AöR (SWR), des Bayerischen Rundfunks (BR) und des Saarländischen Rundfunks (SR) und deren verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen (Stand 06.11.2024)

  1. Geltungsbereich einschlägigen gesetzlichen Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft und die sicherheitstechnischen
  2. Diese Allgemeinen Beschaffungsbedingungen für Lieferungen und Leistungen Festlegungen der DIN-, VDE-, VDI- und EU-Bestimmungen einzuhalten. Der (nachfolgend Allgemeine Beschaffungsbedingungen genannt) gelten nur Auftragnehmer sichert zu, dass von ihm zu liefernde Geräte - soweit anwendbar - gegenüber Unternehmern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen die Anforderungen der CE-Zertifizierung der Europäischen Union erfüllen und beruflichen Tätigkeit und gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. entsprechend gekennzeichnet sind. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer in Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Südwestrundfunk geeigneter Weise die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen und Richtlinien AöR (nachfolgend SWR genannt), dem Bayerischen Rundfunk AöR (nachfolgend nachzuweisen, soweit diese für die konkrete Vertragserfüllung einschlägig sind. BR genannt), dem Saarländischen Rundfunk AöR (nachfolgend SR genannt) Der Auftragnehmer darf insbesondere keine gefährlichen, gesundheits- oder sowie den mit dem SWR, BR oder SR verbundenen Unternehmen und dem umweltschädlichen Produkte oder Materialien liefern oder einbauen. Ferner Auftragnehmer, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Der gewährleistet der Auftragnehmer, die Arbeitsschutzvorschriften und die SWR, BR und SR sowie die mit dem SWR, BR oder SR verbundenen Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Auftraggebers zu beachten und Unternehmen werden nachfolgend auch Auftraggeber genannt. einzuhalten. Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften des
  3. Soweit der Auftraggeber und der Auftragnehmer keine Regelungen vereinbart jeweiligen Auftraggebers ergeben sich insbesondere aus dessen haben und auch in diesen Allgemeinen Beschaffungsbedingungen keine Sicherheitsmerkblatt und ggf. aus sicherheitstechnischen Anforderungen, die zur Regelungen enthalten sind, gelten ergänzend die allgemeinen gesetzlichen Verfügung gestellt werden. Die Sicherheitsmerkblätter sind im Internet unter Vorschriften, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“). folgenden Links abrufbar:
  4. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Sicherheitsmerkblätter des BR und dessen verbundenen Unternehmen: Beschaffungsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers www.br.de/unternehmen/sicherheitsmerkblatt-br-fremdfirmen- werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Auftraggeber hätte ihrer Geltung funkhaus100.html schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Beschaffungsbedingungen gelten auch www.br.de/unternehmen/sicherheitsmerkblatt-br-fremdfirmen-alle- dann, wenn der Auftraggeber eine Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers in standorte-100.html Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annimmt. Sicherheitsmerkblatt des SWR und dessen verbundenen Unternehmen: www.swr.de/ausschreibungen
  5. Entgegenstehende, zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen zu diesen Allgemeinen Beschaffungsbedingungen, die zwischen dem Auftraggeber und dem 10. Ist bei der Leistungserbringung auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers mit Auftragnehmer zur Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind schriftlich besonderen Gefahren (Explosion, Feuer, Hitze- und Rauchentwicklung, niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Umweltbelastung etc.) zu rechnen, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu informieren und vorab
  6. Soweit in diesen Allgemeinen Beschaffungsbedingungen eine Schriftlichkeit die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu diesen Arbeiten einzuholen. verlangt wird, genügen neben Briefen und Telefaxen auch E-Mails, Scans und Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so hat der Auftragnehmer andere elektronische Dokumente für die Einhaltung der Schriftlichkeit. dem Auftraggeber den hieraus entstandenen Schaden und Kosten zu erstatten
  7. Rechte, die dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach (Kosten für einen Feuerwehreinsatz etc.), es sei denn er hat die Pflichtverletzung sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Beschaffungsbedingungen nicht zu vertreten. hinaus zustehen, bleiben unberührt.
  8. Werden bei der Vertragsdurchführung (Demontage, Umbauarbeiten etc.) gefährliche, gesundheits- oder umweltschädliche Materialien oder Gefahrenstoffe
  9. Vertragsschluss, Vertragsänderungen und Vertragsdurchführung, (Asbest etc.) vorgefunden oder entsteht der Verdacht auf das Vorhandensein Genehmigungen und Abnahmen solcher Materialien oder Gefahrenstoffe, so zeigt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich an. Im Falle einer mündlichen Anzeige holt der
  10. Angebote, Entwürfe, Planungen, Kostenvoranschläge, Proben und Muster des Auftragnehmer die Anzeige unverzüglich schriftlich nach. Auftragnehmers sind für den Auftraggeber kostenfrei. Auf Verlangen des Auftraggebers sind sie vom Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten 12. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Genehmigungen und Abnahmen von zurückzunehmen. Ämtern und Behörden (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Bergamt) sowie Vereinen (z.B. Technischer Überwachungsverein) und Genossenschaften (z.B.
  11. Eine Bestellung oder ein Auftrag (nachfolgend Auftrag genannt) wird erst Berufsgenossenschaft) beizubringen, wenn die Lieferungen oder Leistungen einer verbindlich, wenn der Auftrag vom Auftraggeber schriftlich erteilt oder im Falle Genehmigung oder Abnahme von Ämtern, Behörden, Vereinen oder eines mündlichen, insbesondere telefonischen oder unter Verwendung sonstiger Genossenschaften bedürfen oder wenn Genehmigungen oder Abnahmen für die Fernkommunikationsmittel erteilten Auftrags vom Auftragnehmer ordnungsgemäße Verwendung oder den Betrieb der Produkte oder der Leistungen ordnungsgemäß schriftlich bestätigt wurde. Ein mit Hilfe automatischer erforderlich sind. Wird eine Genehmigung oder Abnahme aus Gründen, die der Einrichtungen erstellter Auftrag, bei dem Unterschrift und Namenswiedergabe Auftragnehmer zu vertreten hat, nicht oder verzögert erteilt, so trägt der fehlen, gilt als schriftlich. Soweit ein Auftrag offensichtliche Irrtümer, Schreib- Auftragnehmer die dem Auftraggeber infolge der Nichterteilung oder verzögerten oder Rechenfehler enthält, ist er für den Auftraggeber nicht verbindlich. Erteilung entstandenen Kosten.
  12. Der Auftragnehmer hat unverzüglich, spätestens eine Woche nach Eingang des Auftrags eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und die
  13. Verpackung, Versand und Anlieferung Liefer- oder Leistungszeit ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftrag gelten erst als vereinbart, wenn sie 1. Der Auftragnehmer hat die Vorgaben des Auftraggebers für den Versand der vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Entsprechendes gilt für spätere Produkte, insbesondere die jeweils geltenden Transport-, Verpackungs- und Vertragsänderungen. Anliefervorschriften zu beachten (vgl. hierzu auch Ziffer 6.1. dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen). Die Lieferung hat in einer der Art der Produkte
  14. Über Bedenken, die der Auftragnehmer gegen die vom Auftraggeber gewünschte entsprechenden Verpackung zu erfolgen. Insbesondere sind die Produkte so zu Ausführung des Auftrags hat, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien informieren. sind nur in dem hierfür erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur
  15. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, umweltfreundliche und recyclingfähige Verpackungsmaterialien benutzt werden. Rechnungen und sonstige Schreiben des Auftragnehmers haben die Auftragsdaten,
  16. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen insbesondere Auftragsnummer, Auftragsdatum und die Nummer des (vgl. hierzu auch Ziffer 6.1. dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen). Auftragnehmers, zu enthalten. Soweit die Lieferung in Teilen oder die Leistungserbringung in Teilen vereinbart ist, sind diese in den 3. Der Versand der Produkte ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefen, Lieferscheinen, anzuzeigen. Rechnungen und sonstigen Schreiben des Auftragnehmers deutlich als solche zu 4. Sämtlichen Lieferungen ist ein Lieferschein mit den in Ziffer 2 Abs. 5 dieser kennzeichnen. Allgemeinen Beschaffungsbedingungen genannten Daten beizufügen. Der
  17. Das Schweigen des Auftraggebers auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Auftragnehmer hat in dem Lieferschein die einzelnen Posten in der Reihenfolge Erklärungen des Auftragnehmers gilt nur als Zustimmung, sofern dies schriftlich aufzuführen wie sie in dem Auftrag aufgeführt sind. Ferner hat der Auftragnehmer vereinbart wurde. in dem Lieferschein die in dem Auftrag gebrauchten Bezeichnungen zu verwenden.
  18. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrags, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation oder ursprünglich vereinbarten Leistung 5. Die Anlieferungen erfolgen zu den üblichen Geschäftszeiten, sofern die Parteien erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber keine abweichende Anlieferzeit vereinbart haben. unverzüglich schriftlich zu informieren und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mitteilen, ob und welche Änderungen die Dritte wegen Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten geltend machen, es er gegenüber dem ursprünglichen Auftrag vorzunehmen hat. Der Auftraggeber ist sei denn der Auftragnehmer hat die Anlieferung außerhalb der üblichen jederzeit zur Änderung des Auftrags im Rahmen des dem Auftragnehmer Geschäftszeiten nicht zu vertreten. Zumutbaren berechtigt. Bei nachträglichen Änderungen ist dem Auftragnehmer bei Lieferungen eine angemessene Frist für die erforderlichen Änderungen der 6. Wenn der Auftragnehmer die Produkte dem Auftraggeber bei der Anlieferung Produktion und bei Leistungen eine angemessene Frist für die erforderliche nicht persönlich übergibt, sondern abstellt, muss er sicherstellen, dass die Umstellung der Leistungen zu gewähren. Verändern sich durch diese Änderungen Lieferung vor Zugriffen Dritter geschützt ist, z.B. durch Abstellen der Lieferung die dem Auftragnehmer durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, hinter der ersten abschließbaren Tür oder das erste abschließbare Tor des verhandeln die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Preises. Auftraggebers.
  19. Wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers mangels Masse abgelehnt, ist 4. Liefer- und Leistungszeit der Auftraggeber berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 1. Die in dem Auftrag angegebenen oder auf andere Weise vereinbarten Fristen und
  20. Der Auftragnehmer gewährleistet, bei der Vertragsdurchführung alle Termine für die Lieferungen oder Leistungen sind verbindlich. Die Fristen laufen

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vom Zugang des Auftrags oder vom Datum der sonstigen Vereinbarung an. Auftragnehmers oder Rechnungen, die etwaige in dem Auftrag oder sonst Maßgebend für die Einhaltung der Liefer- oder Leistungszeit ist bei Lieferungen gemachte Vorgaben an die Rechnungsstellung missachten, gelten mangels Prüf- der Eingang der Lieferung bei der vom Auftraggeber genannten Lieferadresse. und Bearbeitungsmöglichkeit als nicht zugegangen. Entsprechendes gilt, wenn bei Sofern die Herstellung eines Werks oder die Erbringung einer sonstigen Leistung Lieferungen die gelieferten Produkte oder bei Leistungen die erbrachten vereinbart ist, muss das Werk oder die Leistung innerhalb der Frist oder bis zu dem Leistungen in der Rechnung nicht prüffähig aufgeführt werden und ferner bei vereinbarten Termin ordnungsgemäß, insbesondere vollständig, hergestellt oder Leistungen Material- und Stundennachweise fehlen. Schlussrechnungen sind als erbracht worden sein. Der Auftraggeber ist nicht zur Annahme von Teillieferungen solche eindeutig zu kennzeichnen. Die Rechnungen sind an folgende oder Teilleistungen verpflichtet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Rechnungsadressen zu adressieren und ausschließlich elektronisch per E-Mail an 2. Sofern für den Auftragnehmer erkennbar wird, dass die Liefer- oder Leistungszeit folgende E-Mail-Adressen zu senden: nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich a) SWR als Auftraggeber: unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung zu Südwestrundfunk, Kreditorenbuchhaltung, benachrichtigen. 76522 Baden-Baden 3. Der Auftraggeber ist bei einer Verzögerung der Lieferung oder Leistung und nach rechnungseingang-swr@SWR.de Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist ohne Rücksicht auf b) BR als Auftraggeber: ein Verschulden des Auftragnehmers zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Bayerischer Rundfunk, Kreditorenbuchhaltung, Falle des Verzugs des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, eine Rundfunkplatz 1, 80335 München Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Auftragswerts für jede angefangene Woche der Verzögerung, höchstens jedoch 5 % des Netto-Auftragswerts zu verlangen, es sei Rechnungseingang@br.de denn der Auftragnehmer hat den Verzug nicht zu vertreten. Nimmt der c) SR als Auftraggeber: Auftraggeber die Lieferung oder Leistung an, so muss sich der Auftraggeber die Saarländischer Rundfunk, FB Rechnungswesen Vertragsstrafe spätestens mit der Schlusszahlung vorbehalten. Ausgeschlossen Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken sind Fälle höherer Gewalt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben erba-sr@sr.de unberührt. Der Liefer- oder Leistungsanspruch des Auftraggebers wird erst 5. Die Bezahlung erfolgt (1.) bei Lieferungen nach Annahme der Produkte und deren ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers statt Abnahme, sofern eine solche vorgesehen ist, oder bei Leistungen nach der Lieferung Schadensersatz leistet. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder ordnungsgemäßer Leistungserbringung und deren Abnahme und (2.) Erhalt der Leistung stellt keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche oder die Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen unter Abzug von 3 % Skonto oder Vertragsstrafe dar. innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Bei mangelhafter Lieferung oder mangelhafter 5. Nachunternehmer Leistung ist der Auftraggeber berechtigt, die Zahlung insoweit bis zur

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen ausschließlich mit fachlich ordnungsgemäßen Erfüllung ohne Verlust von Rabatten, Skonti oder ähnlichen geschultem, leistungsfähigem und zuverlässigem Personal durchzuführen. Im Falle Preisnachlässen zurückzuhalten. Die Zahlungsfrist beginnt insoweit nach einer Unterbeauftragung gilt dies auch für den beauftragten Nachunternehmer. vollständiger Beseitigung der Mängel. Bei vorzeitiger Lieferung der Produkte oder Dazu gehört auch, dass die Nachunternehmer ihren gesetzlichen Verpflichtungen vorzeitiger Leistungserbringung beginnt die Zahlungsfrist frühestens mit Ablauf zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben etc. nachkommen und die der Liefer- und Leistungsfrist oder zu dem vereinbarten Liefer- oder gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungstermin. Soweit der Auftragnehmer Materialtests, Prüfprotokolle, Qualitätsdokumente oder andere Unterlagen zur Verfügung zu stellen hat, löst die
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das von ihm und das vom Nachunternehmer Annahme der Produkte nur dann die Zahlungsfrist aus, wenn die geschuldeten in Erfüllung dieses Vertrags eingesetzte Personal gültige Aufenthalts- und Unterlagen spätestens bei der Annahme an den Auftraggeber übergeben werden. Arbeitserlaubnisse hat und die sonstigen Melde- und Nachweispflichten erfüllt sind.
  3. Zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers bei Lieferungen
  4. Der Auftragnehmer darf einen Nachunternehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers mit der ganzen oder teilweisen 1. Soweit vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer bei Lieferungen insbesondere Leistungserbringung beauftragen. Zur Einholung der Zustimmung hat der auch die Aufstellung, Montage und die Inbetriebnahme der Produkte an der Auftragnehmer dem Auftraggeber mindestens 14 Arbeitstage vor einer Verwendungsstelle sowie die Einweisung des zuständigen Personals des Unterbeauftragung schriftlich Art und Umfang der Leistung, die unterbeauftragt Auftraggebers in die Bedienung der Produkte (nachfolgend zusätzliche werden soll, sowie Name, Anschrift und Mitgliedschaft in der Leistungen genannt). Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des zum Einsatz 2. Ist der Auftragnehmer zur Einweisung des Personals in die Bedienung der vorgesehenen Nachunternehmers mitzuteilen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Produkte verpflichtet, wird der Auftragnehmer die Einweisung umgehend nach Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Lieferung und, sofern vereinbart, nach Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen. Eine Zustimmung des der Produkte vornehmen, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes schriftlich Auftraggebers entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten, vereinbart. Die Einweisung erfolgt ausschließlich durch entsprechend insbesondere nicht von seiner Pflicht zur Sicherstellung, dass die qualifiziertes und autorisiertes Schulungspersonal. Die Einweisungen finden Nachunternehmer ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen (vgl. vorstehenden während der üblichen Arbeitszeiten nach Wahl des Auftraggebers in dessen Absatz 1 und Absatz 2 dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen). Räumen oder an der Verwendungsstelle statt.
  5. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer den Einsatz eines bestimmten 3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Kosten für die zusätzlichen Nachunternehmers für Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht Leistungen in dem für die Lieferung der Produkte vereinbarten Preis enthalten. eingerichtet ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diesen Nachunternehmer zu beauftragen, wenn der Auftraggeber die erforderlichen, angemessenen und nachgewiesenen Mehrkosten übernimmt, die durch den Einsatz des vom 8. Incoterms, Gefahrübergang, Eigentumsübergang, Abnahme und Auftraggeber verlangten Nachunternehmers entstehen. Wareneingangskontrolle bei Lieferungen
  6. Die Lieferung erfolgt gemäß DDP Incoterms 2020 an den vereinbarten Bestimmungsort. Regelungen in diesen Allgemeinen Beschaffungsbedingungen
  7. Preise und Zahlung (z.B. Ziffer 3.2. dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen) oder anderweitig
  8. Der in dem Auftrag angegebene oder auf andere Weise vereinbarte Preis ist vereinbarte Regelungen, die von DDP Incoterms 2020 abweichen, bleiben bindend (Festpreis). Mit dem Preis sind sämtliche Leistungen (einschließlich unberührt. Nebenleistungen und etwaiger zusätzlicher Leistungen nach Ziffer 7 dieser
  9. Bei Lieferungen trägt der Auftragnehmer die Gefahr des zufälligen Untergangs Allgemeinen Beschaffungsbedingungen) des Auftragnehmers abgegolten. Der oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte bis zu ihrer Übergabe an den Preis versteht sich bei Lieferungen mangels abweichender schriftlicher Auftraggeber. Ist der Auftragnehmer zusätzlich zur Lieferung auch zur Vereinbarung „frei Verwendungsstelle“. und schließt insbesondere die Kosten für Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme der Produkte beim Auftraggeber Verpackung, Versand (einschließlich Versandvorrichtungen), Transport und verpflichtet, so geht die Gefahr erst mit der vollständigen Aufstellung, Montage Versicherung bis zu der vom Auftraggeber angegebenen Verwendungsstelle sowie und Inbetriebnahme der Produkte auf den Auftraggeber über. Dieser Absatz gilt Zölle und sonstige öffentliche Abgaben ein. Soweit die Versand- und auch dann, wenn der Auftraggeber bestimmte Leistungen, etwa Transportkosten, Transportkosten im Einzelfall nicht in dem Preis enthalten sind und die Übernahme übernommen hat. der Versand- und Transportkosten durch den Auftraggeber schriftlich vereinbart ist, gilt dies nur für die Kosten in Höhe des preisgünstigsten Versands und 3. Haben die Parteien bei Lieferungen eine Abnahme schriftlich vereinbart, so geht Transports, auch wenn zur Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine eine die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der schnellere Beförderung erforderlich sein sollte. Produkte abweichend von vorstehendem Absatz 1 erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Die Regelungen der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Der Auftraggeber ist berechtigt, die Art der Verpackung, das Transportmittel, den Beschaffungsbedingungen gelten im Falle einer vereinbarten Abnahme Transportweg und die Transportversicherung zu bestimmen (vgl. hierzu auch entsprechend und ergänzend, soweit in dieser Ziffer 8. dieser Allgemeinen Ziffer 3.1. und Ziffer 3.2. dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen). Die Beschaffungsbedingungen keine Regelungen zur Abnahme enthalten sind. Kosten für die Transportversicherung übernimmt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist (vgl. hierzu auch Ziffer 3.2. dieser Allgemeinen 4. Die Produkte gehen bei Lieferungen mit ihrer Übergabe, im Falle einer Beschaffungsbedingungen). vereinbarten Abnahme, spätestens mit deren Abnahme, unmittelbar und lastenfrei in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass
  10. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten, sofern er nicht ausdrücklich er zur Weiterveräußerung und Eigentumsübertragung ermächtigt ist. als Nettopreis bezeichnet wird.
  11. Handelt der Auftraggeber als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so gilt
  12. Wenn eine umsatzsteuerfreie Lieferung in Betracht kommt, hat der Auftragnehmer das Folgende: Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer offene (erkannte oder die erforderlichen Nachweise zu erbringen, soweit die Nachweise seinem erkennbare) Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Produkte und versteckte Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Für Lieferungen innerhalb der Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Sofern die Aufstellung, Europäischen Union hat der Auftragnehmer unaufgefordert schriftlich seine USt.- Montage oder Inbetriebnahme der Produkte oder deren Abnahme vereinbart ist, Ident.-Nr. mitzuteilen, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen sowie an den sind die Produkte erst mit der vollständigen Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme buch- und belegmäßigen Ausfuhrnachweisen mitzuwirken. oder Abnahme abgeliefert. Die Anzeige ist unverzüglich, wenn sie bei offenen
  13. Der Auftraggeber erhält die Rechnung des Auftragnehmers in einfacher Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung und bei versteckten Ausfertigung, sofern nicht ein elektronischer Versand per E-Mail vereinbart ist. Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Entdeckung erfolgt. Bei Sie darf der Lieferung nicht beigelegt, sondern muss gesondert geschickt werden. Lieferungen, die sich aus einer Vielzahl gleicher Produkte zusammensetzen, hat Rechnungen ohne Auftragsnummer, Auftragsdatum oder Nummer des der Auftraggeber eine angemessene Menge der gelieferten Produkte auf Mängel

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zu untersuchen. Sind einzelne Stichproben einer Lieferung mangelhaft, so kann der Ansprüchen Dritter aus in- und ausländischer Produkthaftung freizustellen, es sei Auftraggeber nach eigener Wahl die Aussonderung der mangelhaften Stücke durch denn er ist für den Produktfehler nach produkthaftungsrechtlichen Grundsätzen den Auftragnehmer verlangen oder wegen der gesamten Lieferung nicht verantwortlich. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben Mängelansprüche geltend machen. Sofern infolge von Mängeln der Produkte eine unberührt. über das übliche Maß der Eingangskontrolle hinausgehende Untersuchung der 2. Im Rahmen dieser Freistellungspflicht hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Produkte erforderlich wird, hat der Auftragnehmer die Kosten dieser Untersuchung insbesondere auch solche Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im zu tragen. Bei Verspätung und Verlust der Anzeige genügt die rechtzeitige Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber durchgeführten Warnungs-, Absendung. Austausch- oder Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer, soweit 9. Abnahme, Gefahrübergang bei Werkleistungen möglich und zumutbar, unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei den durchzuführenden

  1. Die Werkleistungen sind fertiggestellt, wenn der Auftragnehmer sämtliche Maßnahmen nach besten Kräften zu unterstützen und alle ihm zumutbaren, vom Leistungen, einschließlich der Beibringung etwaiger Genehmigungen und Auftraggeber angeordneten Maßnahmen zu treffen. Abnahmen von Ämtern, Behörden, Vereinen oder Genossenschaften (vgl. Ziffer 2.12. dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen) und einschließlich 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung (bei etwaiger Nebenleistungen, vollständig erbracht hat. Der Auftragnehmer hat dem Lieferungen und Leistungen) und eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung Auftraggeber die Fertigstellung der Werkleistungen unverzüglich schriftlich (bei Lieferungen) abzuschließen und aufrecht zu halten. Die Betriebs- und anzuzeigen. Die Abnahme der fertiggestellten Werkleistungen durch den erweiterte Produkthaftpflichtversicherung müssen alle spezifischen Risiken der Auftraggeber erfolgt innerhalb angemessener Frist nach der Fertigstellung und vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen abdecken und Anzeige der Fertigstellung. insbesondere auch Personen- und Sach- sowie Vermögensschäden umfassen, die durch von ihm hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder
  2. Die Abnahme erfolgt förmlich im Rahmen eines einvernehmlich abgestimmten sonstige Leistungen nach Inverkehrbringen der Erzeugnisse und nach Abschluss Abnahmetermins, der die Anwesenheit beider Vertragsparteien erfordert. Die der Arbeiten oder Ausführung der Leistungen entstehen können und auch Abnahme wird ebenso wie erfolglose Abnahmeversuche in einem Freistellungsansprüche enthalten. Die Betriebs- und erweiterte Abnahmeprotokoll dokumentiert, das von beiden Vertragsparteien zu Produkthaftpflichtversicherung müssen folgende Mindestdeckungssummen unterzeichnen ist. Die dem Auftraggeber durch erfolglose Abnahmeversuche umfassen: Personen- und Sachschäden jeweils € 3 Mio. je Versicherungsfall sowie entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer, es sei denn der Auftragnehmer hat Vermögensschäden € 1 Mio. je Versicherungsfall bei mindestens € 6 Mio. den erfolglosen Abnahmeversuch nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche Jahreshöchstersatzleistung. Der Auftragnehmer tritt schon jetzt die Forderungen des Auftraggebers bleiben unberührt. aus dieser/diesen Versicherung(en) mit sämtlichen Nebenrechten an den
  3. Das für die Abnahme erforderliche Fachpersonal sowie die erforderlichen Prüf-, Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Sofern Mess- und sonstigen Hilfsmittel stellt der Auftragnehmer unentgeltlich zur nach dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Verfügung. Die erforderlichen Betriebsstoffe und Materialien hat der Auftragnehmer hiermit den/die Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber kostenlos bereitzustellen Auftraggeber zu leisten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben und zu entsorgen. hiervon unberührt. Der Auftragnehmer unterlässt jede Handlung und jedes
  4. Im Falle von Mängeln ist der Auftraggeber berechtigt, die Abnahme zu Unterlassen, das den Versicherungsschutz gefährden könnte. verweigern. 4. Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht nach Absatz 3 nicht ordnungsgemäß
  5. Die Verwendung der Produkte nach angemessenem und ausreichendem nach, ist der Auftraggeber berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine entsprechende Probebetrieb durch den Auftraggeber stellt keine Abnahme dar, wenn sich der Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen. Auftraggeber die Abnahme berechtigterweise vorbehält.
  6. Bei Werkleistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen 12. Dokumentation Verschlechterung mit der Abnahme auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch 1. Nach Ausführung der Lieferungen und Leistungen hat der Auftragnehmer dem dann, wenn der Auftraggeber bestimmte Leistungen, etwa Transport-, Aufstell- Auftraggeber die der tatsächlichen Ausführung entsprechenden Zeichnungen, oder Montagekosten, übernommen hat. Berechnungen und andere den Leistungsgegenstand betreffende technische Unterlagen in der geforderten Anzahl in deutscher Sprache (Schrift- /Papierform)
  7. Gewährleistung, Mängelansprüche und Garantien und in gängiger DIN-Form zu übersenden. Diese Unterlagen müssen den bestehenden deutschen Normen sowie den Werksnormen des Auftraggebers
  8. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte und entsprechen, kopierfähig sein und sich zur Datensicherung (gängiges Dateiformat) Werkleistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind, insbesondere der eignen. vereinbarten Spezifikation und den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und 2. Die genannten Unterlagen sind unverzüglich auf den entsprechenden Stand zu Fachverbänden entsprechen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von bringen, sobald vom Auftragnehmer nachträgliche Änderungen an dem sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung dieser Vorschriften Leistungsgegenstand vorgenommen werden. gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden, es sei denn der Auftragnehmer hat die Verletzung dieser Vorschriften nicht zu vertreten. 13. Schutzrechte Dritter
  9. Sofern die gelieferten Produkte wegen Mängeln nach den einschlägigen 1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Lieferung und Benutzung der Produkte rechtlichen Bestimmungen nicht verkehrsfähig oder vom Auftraggeber keine in- und ausländischen Patente, Gebrauchsmuster, Lizenzen oder sonstigen ordnungsgemäß zu entsorgen sind, ist der Auftraggeber berechtigt, die Entsorgung Schutz- und Urheberrechte Dritter verletzt. Dies gilt nicht, soweit die Produkte auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. vom Auftraggeber entwickelt wurden.
  10. Bei Mängeln der Produkte oder der Werkleistungen ist der Auftraggeber 2. Sofern der Auftraggeber aufgrund der Lieferung und Benutzung der Produkte von unbeschadet der gesetzlichen Mängelansprüche berechtigt, nach eigener Wahl als einem Dritten wegen einer Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen Nacherfüllung unverzüglich die Beseitigung der Mängel (bei Lieferungen und werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber von diesen Werkleistungen) oder die Lieferung mangelfreier Produkte (bei Lieferungen) bzw. Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Neuherstellung des Werkes (bei Werkleistungen) durch den Auftragnehmer zu Aufwendungen, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der verlangen. Der Auftragnehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung Inanspruchnahme erwachsen. Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt, auf erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Bei Lieferungen gilt dies auch, wenn die Kosten des Auftragnehmers die Genehmigung zur Benutzung der Produkte von Produkte ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entsprechend nach der Lieferung dem Dritten zu erwirken. Die Freistellungspflicht gilt nicht, wenn der an einen anderen Ort als die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift Auftragnehmer die Verletzung der Schutzrechte Dritter nicht zu vertreten hat. verbracht worden sind.
  11. Die Entgegennahme der Produkte sowie die Bezahlung und Nachbeauftragung von 14. Höhere Gewalt noch nicht als mangelhaft erkannter und gerügter Produkte oder noch nicht als mangelhaft erkannter Werkleistungen stellen keine Genehmigung der Lieferung 1. Sofern der Auftraggeber durch höhere Gewalt an der Erfüllung seiner vertraglichen oder der Werkleistung und keinen Verzicht auf Mängelansprüche durch den Pflichten, insbesondere an der Annahme der Produkte oder Leistungen gehindert Auftraggeber dar. wird, wird der Auftraggeber für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Auftragnehmer
  12. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Auftraggebers beträgt 36 zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern dem Auftraggeber Monate. Die Verjährungsfrist beginnt bei Lieferungen mit der Ablieferung der die Erfüllung seiner Pflichten durch unvorhersehbare und vom Auftraggeber nicht Produkte, wobei die Produkte erst mit der vollständigen Aufstellung, Montage, zu vertretende Umstände, insbesondere durch Arbeitskampf, behördliche Inbetriebnahme oder Abnahme abgeliefert sind, sofern die Aufstellung, Montage, Maßnahmen, Energiemangel oder wesentliche Betriebsstörungen, unzumutbar Inbetriebnahme oder eine Abnahme vereinbart ist. Bei Werkleistungen beginnt die erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird. Dies gilt auch, wenn Verjährungsfrist mit der Abnahme. Sofern (1.) die mangelhaften Produkte solche Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Auftraggeber im entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet Annahmeverzug befindet. worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (bei Lieferungen) oder (2.) es sich um einen Mangel bei einem Bauwerk handelt (bei Lieferungen und 2. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, wenn ein solches Hindernis mehr Werkleistungen) oder (3.) es sich um einen Mangel bei einem Werk handelt, dessen als vier Monate andauert und der Auftraggeber an der Erfüllung des Vertrags Erfolg in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für ein infolge des Hindernisses kein Interesse mehr hat. Auf Verlangen des Bauwerk besteht (bei Werkleistungen), beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Auftragnehmers wird der Auftraggeber nach Ablauf der Frist erklären, ob er von Vorstehendes gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen oder die Produkte oder Leistungen verschwiegen hat. innerhalb einer angemessenen Frist annehmen wird.
  13. Bei Produkten mit Ersatzteilbedarf ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber nach Ablauf der Verjährungsfrist für einen Zeitraum von weiteren 15. Haftung des Auftraggebers zehn Jahren mit den erforderlichen Ersatz- und Zubehörteilen zu den bisherigen 1. Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Preisen zuzüglich einem Ausgleich für die Geldentwertung zu beliefern. Körper oder Gesundheit haftet der Auftraggeber unbeschränkt. Dasselbe gilt für
  14. Weitergehende Garantien des Auftragnehmers bleiben unberührt. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit der Auftraggeber ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftraggeber nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der
  15. Produkthaftung Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von
  16. Der Auftragnehmer ist bei Lieferungen verpflichtet, den Auftraggeber von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und

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Unmöglichkeit ist die Haftung des Auftraggebers auf solche Schäden begrenzt, mit Umbildung. Dasselbe gilt, wenn die Beistellware mit anderen, dem Auftragnehmer deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. nicht gehörenden Sachen so verbunden oder vermischt wird, dass der Auftraggeber Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt. sein Volleigentum verliert. Der Auftragnehmer verwahrt die neuen Sachen für den 2. Soweit die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies Auftraggeber. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung sowie Verbindung oder auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vermischung entstehende Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers. für die Beistellware. 5. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der Auftraggeber infolge des Verlusts, der Zerstörung oder sonstigen 16. Überlassung von Gegenständen und Herstellung von Werkzeugen Beschädigung der Beistellware erleidet, es sei denn der Auftragnehmer hat den

  1. Der Auftraggeber behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Schutzrechte und das Verlust, die Zerstörung oder sonstige Beschädigung der Beistellware nicht zu Eigentum, an Rezepturen, Entwürfen, Proben, Mustern, Modellen, Zeichnungen, vertreten. Der Auftragnehmer setzt den Auftraggeber vom Verlust, der Zerstörung Druckvorlagen, Werkzeugen, Software und sonstigen Gegenständen vor, die dem oder sonstigen Beschädigung unverzüglich schriftlich in Kenntnis. Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Herstellung der bestellten Produkte oder aus
  2. Der Auftragnehmer erstellt auf Verlangen des Auftraggeber Inventurlisten über die sonstigen Gründen überlassen werden. Der Auftraggeber erlangt mit der sich beim Auftragnehmer befindliche Beistellware. Fertigstellung das Eigentum an den vom Auftragnehmer für den Auftraggeber hergestellten Werkzeugen. Für die Herstellung der bestellten Produkte überlässt 7. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Beistellware bei Vertragsbeendigung der Auftraggeber die Werkzeuge dem Auftragnehmer. unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. Der Rücktransport zum Auftraggeber erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Der
  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Gegenstände ausschließlich für die Auftragnehmer ist dem Auftraggeber zum Ersatz der Abnutzungen oder sonstigen Herstellung und Lieferung der bestellten Produkte oder für die Erbringung der Verschlechterungen der Beistellware verpflichtet, die über eine natürliche Leistungen oder nach den sonstigen Vorgaben des Auftraggebers zu verwenden. Abnutzung hinausgehen, es sei denn der Auftragnehmer hat die über die natürliche Dritten dürfen solche Gegenstände nicht zugänglich gemacht werden. Zu Kopien, Abnutzung hinausgehenden Abnutzungen oder sonstigen Verschlechterungen Nachbauten oder sonstigen Vervielfältigungen der Gegenstände ist der nicht zu vertreten. Auftragnehmer nicht berechtigt. Der Auftragnehmer hat die Gegenstände ohne Aufforderung unverzüglich auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Auftraggeber zurückzusenden, sofern ihre Überlassung nicht mehr erforderlich ist. 18. Abtretung und Aufrechnung
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung von überlassenen Gegenständen durch den 1. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmer wird für den Auftraggeber vorgenommen. Sofern solche Auftraggebers berechtigt, Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte Gegenstände mit anderen, nicht dem Auftraggeber gehörenden Gegenständen abzutreten. Hiervon ausgenommen sind Geldforderungen gegen den Auftraggeber. verarbeitet werden, erwirbt der Auftraggeber das Miteigentum an der neuen Sache 2. Zahlungen erfolgen nur an den Auftragnehmer. Gegenansprüche des im Verhältnis des Werts des Gegenstands des Auftraggebers zu den anderen Auftragnehmers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
  5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände sorgfältig zu Auftragnehmer nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben behandeln und aufzubewahren. Er hat die überlassenen Gegenstände auf eigene Vertragsverhältnis beruht. Kosten zum Neuwert gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Er tritt dem Auftraggeber schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern nach 19. Geheimhaltung dem Versicherungsvertrag eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Auftragnehmer hiermit die Versicherung an, etwaige Zahlungen nur an den 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Auftraggeber zu leisten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei zeitlich unbefristet geheim zu halten, bleiben hiervon unberührt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber auf durch geeignete und angemessene Maßnahmen zu schützen und sie, soweit nicht Verlangen den Abschluss und den Bestand der Versicherungen nachzuweisen. für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch an Dritte Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht nach Satz 1 bis 5 nicht ordnungsgemäß weiterzugeben, zu nutzen oder zu verwerten. Der Geheimhaltungspflicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine entsprechende unterliegen auch Gegenstände, die Geschäftsgeheimnisse verkörpern. Insbesondere stellen die Parteien sicher, dass die Geschäftsgeheimnisse der Versicherung auf Kosten des Auftragnehmers abzuschließen. anderen Partei nur solchen Arbeitnehmern und sonstigen Mitarbeitern und nur in
  6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Wartungs- und dem Umfang zugänglich werden, soweit dies für die Geschäftsbeziehung geboten Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an ist. Der Geheimhaltungspflicht unterliegen auch Gegenstände, die den überlassenen Gegenständen auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Geschäftsgeheimnisse verkörpern. Geschäftsgeheimnisse sind alle Informationen, Auftretende Schäden hat er dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. die als vertraulich oder geheim bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen
  7. Produkte, die der Auftragnehmer ganz oder teilweise nach den Vorgaben des als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, insbesondere personenbezogene Daten, Auftraggeber oder unter Benutzung der vom Auftraggeber überlassenen betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Gegenstände herstellt, darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Geschäftsstrategien, Personalangelegenheiten sowie – für den Auftragnehmer – Zustimmung des Auftraggebers selbst verwenden oder Dritten anbieten, liefern etwaige Arbeitsergebnisse, jegliche Informationen des Auftraggebers, die oder in sonstiger Weise zugänglich machen. Dies gilt auch für Produkte, die der Gegenstand technischer und organisatorischer Geheimhaltungsmaßnahmen sind. Auftraggeber berechtigterweise nicht angenommen hat. Bei Verstößen hat der 2. Die Geheimhaltungspflicht entfällt, soweit die Informationen der empfangenden Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des Werts der betreffenden Produkte Partei nachweislich bereits vor Aufnahme der Vertragsbeziehung bekannt oder vor zuzüglich 10 % des Netto-Werts an den Auftraggeber zu bezahlen, es sei denn der der Aufnahme der Vertragsbeziehung allgemein bekannt oder allgemein Auftragnehmer hat den Verstoß nicht zu vertreten. Weitergehende Ansprüche des zugänglich waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein Auftraggebers bleiben unberührt. bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt die empfangende Partei.
  8. Die Parteien verpflichten sich, nach Aufforderung durch die andere Partei alle
  9. Materialbeistellung übergebenen Arbeitsunterlagen, sonstige Unterlagen und Daten, die
  10. Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Beistellware zur Verfügung, so ist der Geschäftsgeheimnisse der offenlegenden Partei betreffen sowie sämtliche hiervon Auftragnehmer verpflichtet, die Beistellware des Auftraggebers auf eigene Kosten erstellte Kopien, unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Aufforderung an und auf eigene Gefahr abzuholen. Der Auftragnehmer darf die Beistellware die offenlegende Partei zurückzusenden oder zu vernichten oder unwiederbringlich ausschließlich für die Herstellung und Lieferung der bestellten Produkte oder für zu löschen. Der empfangenden Partei steht an diesen Unterlagen, Daten und die Erbringung der Leistungen oder nach den sonstigen Vorgaben des Kopien etc. kein Zurückbehaltungsrecht zu. Im Fall der Vernichtung und Auftraggebers zu verwenden. unwiederbringlichen Löschung sind die durchgeführte Vernichtung bzw. die unwiederbringliche Löschung der offenlegenden Partei unverzüglich schriftlich zu
  11. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der Beistellware. Der Auftragnehmer ist nicht bestätigen. Die Pflicht zur Herausgabe, Vernichtung oder unwiederbringlichen berechtigt, die Beistellware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Löschung besteht nicht, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. sonstige, das Eigentum des Auftraggebers gefährdende Verfügungen zu treffen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftragnehmer den 4. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Arbeitnehmern, sonstigen Mitarbeitern und Dritten, denen die Auskünfte zu geben, den Dritten über die Eigentumsrechte des Auftraggebers zu Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei nach Ziffer 19.1. dieser Allgemeinen informieren und an den Maßnahmen des Auftraggebers zum Schutz der Beschaffungsbedingungen zugänglich werden sicherstellen, dass auch diese zu Beistellware mitzuwirken. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem entsprechender Geheimhaltung verpflichtet werden. Auftraggeber die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Durchsetzung der Eigentumsrechte des Auftraggebers zu erstatten, ist der Auftragnehmer dem 20. Datenschutz Auftraggeber zum Ersatz des daraus resultierenden Ausfalls verpflichtet, es sei
  12. Die Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu denn der Auftragnehmer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. beachten, insbesondere die DSGVO einzuhalten. Dazu gehören auch geeignete
  13. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Beistellware für die Dauer der Beistellung technische und organisatorische Maßnahmen und die Verpflichtung der für sie pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Beistellware auf eigene tätigen Personen auf die Vertraulichkeit. Erfolgt die Verarbeitung Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Wert der personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Rahmen von Weisungen Beistellware bei Übergabe an den Auftragnehmer zu versichern. Der des Auftraggebers als datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung gemäß Artikel Auftragnehmer tritt dem Auftraggeber schon jetzt alle Entschädigungsansprüche 28 DSGVO, gelten die ergänzenden Bestimmungen des zu schließenden aus dieser Versicherung ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Auftragsverarbeitungsvertrages. Soweit eine Abtretung nicht zulässig sein sollte, weist der Auftragnehmer hiermit den Versicherer an, etwaige Zahlungen nur an den Auftraggeber zu leisten. 2. Der Auftragnehmer unterliegt im Hinblick auf Datenschutzbestimmungen der Kontrolle des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim Auftraggeber. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Diesem sind auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der
  14. Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der Beistellware durch den Rundfunkbeauftragte hat das Recht, Unterlagen einzusehen sowie nach Absprache Auftragnehmer wird diese stets für den Auftraggeber vorgenommen. Das mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers Prüfungen Eigentum des Auftraggebers an der Beistellware setzt sich an der verarbeiteten und Besichtigungen vorzunehmen. oder umgebildeten Sache fort. Wird die Beistellware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Sachen verarbeitet oder umgebildet, so erwirbt der Auftraggeber das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der 21. Schlussbestimmungen Beistellware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung oder 1. Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des

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Auftraggebers berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zu werben. 2. Zulieferanten des Auftragnehmers gelten als Erfüllungsgehilfen. Sie sind dem Auftraggeber nach Aufforderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 3. Für die Rechtsbeziehungen des Auftragnehmers zum Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). 4. Ist der Auftragnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, ist das für folgende Adressen zuständige Gericht für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem Auftragnehmer ausschließlich zuständig: a) Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart, wenn der SWR Auftraggeber ist, b) Rundfunkplatz 1, 80335 München, wenn der BR Auftraggeber ist, c) Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken, wenn der SR Auftraggeber ist und d) in allen anderen Fällen (verbundene Unternehmen), der Sitz des jeweiligen Auftraggebers. Der Auftraggeber ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftragnehmers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt. 5. Bei Lieferungen ist Erfüllungsort für die Liefer- und Nacherfüllungspflichten des Auftragnehmers die vom Auftraggeber angegebene Verwendungsstelle innerhalb der Lieferanschrift oder, sofern eine Verwendungsstelle nicht angegeben wurde, die Lieferanschrift. Bei Leistungen ist Erfüllungsort für die Leistungs- und etwaige Nacherfüllungspflichten der vom Auftraggeber angegebene Leistungsort. Im Übrigen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers und des Auftraggebers folgende Erfüllungsorte, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist: a) Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart, wenn der SWR Auftraggeber ist, b) Rundfunkplatz 1, 80335 München, wenn der BR Auftraggeber ist, c) Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken, wenn der SR Auftraggeber ist und d) in allen anderen Fällen (verbundene Unternehmen), der Sitz des jeweiligen Auftraggebers. 6. Die Vertragssprache ist deutsch. 7. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Beschaffungsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Beschaffungsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht hätten.

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