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Technische Umzugs- und Entsorgungsleistungen

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Verfahrensunterlagen

Vergabenummer: BR-2026-0039

Offenes Verfahren

Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- u. Entsor-

gungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)“

München, 02.11.2026

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Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- und Entsorgungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)
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Inhaltsverzeichnis

1 EINFÜHRUNG ................................................................................................................................................... 4

1.1 ZIELSETZUNG .................................................................................................................................................. 4 1.1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen ........................................................................................................................ 4

2 VERFAHRENSGRUNDLAGEN ............................................................................................................................. 6

2.1 VERGABEVERFAHREN UND VERFAHRENSART ..................................................................................................... 6 2.2 MEILENSTEINE DER AUSSCHREIBUNG UND DER LEISTUNGSERBRINGUNG .............................................................. 6 2.3 ABWICKLUNG DES VERGABEVERFAHRENS ......................................................................................................... 6 2.3.1 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren ............................................................................................ 7 2.3.2 Einreichung der Angebote................................................................................................................................ 8 2.3.3 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens ........................................................................................ 8 2.3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten ........................................................................................... 8

3 AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 9

3.1 GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................... 9 3.2 VERGABEVORSCHRIFTEN ................................................................................................................................. 9 3.2.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO) ............................................................................................................. 9 3.2.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ...................................................................... 10 3.2.3 Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ................................................................................... 11 3.3 INFORMATIONEN ZUM AUFTRAGGEBER ............................................................................................................ 11 3.3.1 Ausschreibende Stelle .................................................................................................................................... 11 3.3.2 Vertragspartner und vergebende Stelle ......................................................................................................... 11 3.3.3 Bezugsberechtigte .......................................................................................................................................... 12 3.4 LOSBILDUNG ................................................................................................................................................. 12 3.5 OPTIONEN .................................................................................................................................................... 12 3.6 FRISTENANGABEN ......................................................................................................................................... 12 3.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung ............................................................................................................... 12 3.6.2 Frist zur Angebotsabgabe .............................................................................................................................. 12 3.6.3 Bindefrist ......................................................................................................................................................... 13 3.6.4 Beginn und Ende der Leistungserbringung .................................................................................................. 13 3.6.5 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ................................................................................................... 13 3.6.6 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße ........................................................................... 14 3.7 NICHTBERÜCKSICHTIGUNG DES ANGEBOTS ...................................................................................................... 14 3.8 AUFHEBUNG DES VERGABEVERFAHRENS ......................................................................................................... 14 3.9 MITTEILUNG NACH § 62 VGV .......................................................................................................................... 14 3.10 FORM DER ANGEBOTE UND DEREN EINREICHUNG ............................................................................................. 14 3.10.1 Inhalt und Aufbau des Angebots ................................................................................................................... 15 3.10.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ..................................................................... 16 3.10.3 Mehrere Hauptangebote ................................................................................................................................. 16 3.10.4 Nebenangebote / Änderungsvorschläge ....................................................................................................... 16 3.10.5 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote .................................................................. 16 3.11 BIETERGEMEINSCHAFTEN / UNTERAUFTRÄGE ................................................................................................... 17 3.11.1 Bietergemeinschaften ..................................................................................................................................... 17 3.11.2 Unterauftragnehmer ........................................................................................................................................ 17 3.11.3 Eignungsleihe ................................................................................................................................................. 18 3.11.4 Verbot von Doppelbewerbungen ................................................................................................................... 19 3.12 SONSTIGE ANFORDERUNGEN .......................................................................................................................... 20 3.12.1 Sprachliche Gleichbehandlung ...................................................................................................................... 20 3.12.2 Sprache............................................................................................................................................................ 20 3.12.3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ...................................................................................................... 20 3.12.4 Schutzrechte ................................................................................................................................................... 20

4 WERTUNG DER ANGEBOTE .............................................................................................................................21

4.1 AUSWAHLVERFAHREN.................................................................................................................................... 21 4.2 FORMALE PRÜFUNG ...................................................................................................................................... 21 4.2.1 Aufklärung/Nachforderung ............................................................................................................................. 21 4.3 PRÜFUNG DER EIGNUNG DES BIETERS............................................................................................................. 22 4.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................................................... 22 4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ....................................................................................... 22 4.3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ............................................................................................. 24 4.3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................................................................................... 25 4.4 ZUSCHLAGSKRITERIEN ................................................................................................................................... 26

5 PREISBLATT UND KRITERIENKATALOG WERTUNG ...........................................................................................27

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6 ANLAGEN ........................................................................................................................................................28

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1 Einführung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Technischen Umzugs-

und Entsorgungsleistungen auf Grundlage eines Dienstvertrages durch Bereitstellung

von Fahrzeugen und Personal für die Vorbereitung und Durchführung von Technischen

Umzugs- u. Entsorgungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR) – im folgenden

Auftraggeber (AG) genannt – mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Diese beginnt am

01.02.2027 und endet am 31.01.2031.

1.1 Zielsetzung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auf-

tragnehmer je Los zur bedarfsgerechten Durchführung wiederkehrender Umzugs- und

Transportleistungen für technische Systeme und Komponenten des Auftraggebers so-

wie Entsorgungsleistungen nicht umgezogener IT-Komponenten sowie z.B. Einbau-

schränke, Möbel, Küchen, Gestelle. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Perso-

nal, geeignete Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterialien, Hilfsmittel und

Werkzeuge bedarfsorientiert bereitzustellen.

Die Leistungen werden projektbezogen mittels Einzelabrufen beauftragt. Sie können

innerhalb eines Gebäudes, zwischen Gebäuden eines Standorts sowie zwischen

Standorten des Auftraggebers erbracht werden. Der Auftragnehmer muss bereit sein,

die Umzugs- und Entsorgungsleistungen im ganzen Freistaat Bayern durchzuführen.

Hierbei muss sichergestellt werden, dass die erforderlichen Leistungen bei entspre-

chendem Bedarf zuverlässig, fachgerecht und innerhalb der jeweils vorgegebenen

Ausführungszeiträume abgerufen werden können. Die einzelnen Umzugs-, Transport-

und Entsorgungsmaßnahmen werden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung jeweils

gesondert beauftragt und hinsichtlich der betroffenen Systeme, Ausgangs- und Ziel-

standorte, Mengen sowie Ausführungsbedingungen konkretisiert. Der Auftragnehmer

erstellt pro Maßnahme ein Angebot auf Basis der im Preisblatt festgelegten Preise. An-

schließend wird daraufhin durch den Auftraggeber eine Abrufbestellung erstellt.

1.1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen

Mit diesem Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung Technische Umzugs- und Entsor-

gungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)“ müssen die im Kapitel 1.1 (vgl.

Fachlicher Teil – Leistungsbeschreibung) aufgeführten Ziele erreicht werden. Die

Vergabeunterlagen bestehen aus den in

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Abbildung 1: Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Dokumenten.

  1. Verfahrensunterlagen mit Anlagen

  2. Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung Verfahrens- und fachlicher Teil mit Anlagen Vertragsunterlagen

  3. Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung kaufm. Teil mit Anlagen

Abbildung 1: Verfahrens- und Vertragsunterlagen

Die in den Vertragsunterlagen beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragneh- mer erfüllt werden.

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2 Verfahrensgrundlagen

2.1 Vergabeverfahren und Verfahrensart

Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren“ durch-

geführt.

2.2 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung

Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:

AktivitätDatum/Uhrzeit
Angebotsphase
Versendung der Bekanntmachung des Offenen Verfahrens:02.11.2026
Spätester Termin für das Stellen von Bieterfragen:24.11.2026
Spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter:26.11.2026
Termin zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist):03.12.2026 / 12:00 Uhr
Ablauf nach Angebotsfrist
Angebotsöffnung, Formale Prüfung, Prüfung der Eignung, Wer- tung der Leistung, Entscheidung für den Zuschlag bis:05.01.2027
Geplanter Zuschlagstermin ab:18.01.2027
Ende der Bindefrist:31.01.2027
Beginn und Ende der Leistungserbringung
Leistungsbeginn01.02.2027
Leistungsende31.01.2031

Tabelle 1 – Aktivitäten und Meilensteine

2.3 Abwicklung des Vergabeverfahrens

Die Vergabeunterlagen sind unter der in der europaweiten Vergabebekanntmachung

angegebenen elektronischen Adresse des Deutschen Vergabeportals (nachfolgend:

Vergabeportal) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Es wird

darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich jederzeit zu Wartungsarbeiten am und Stö-

rungen des Vergabeportals kommen kann.

Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung einbezogen.

 Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) sowie aller Anlagen für den Bieter zum Download auf der o.g. Internetadresse

 Beantwortung der Bieterfragen in Form von Bieterrundschreiben

 Gegebenenfalls redaktionelle Änderungen der Verfahrens- und Vertragsunterlagen

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 Die Einreichung der Angebote inklusive aller zugehörigen Nachweise und Erklärun- gen in elektronischer Form

Wichtiger Hinweis:

Die Bieter sind gehalten, sich selbst laufend über den aktuellen Stand des Vergabever-

fahrens und der veröffentlichten Bieterrundschreiben auf dem oben genannten Verga-

beportal zu informieren.

2.3.1 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren

Der Auftraggeber hält sich strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten perso-

nenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem Verfahren

sowie in Vorbereitung und zur Erfüllung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grund-

lage der DSGVO und des Teil 4 des GWB und der VgV verarbeitet.

Vor dem Vertragsschluss werden die Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen, ge-

mäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot ange-

nommen werden soll, informiert.

Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten

Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der

ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen

Durchführung des Verfahrens gemäß den, von der Innenrevision des Auftraggebers für

die Aufbewahrung von Schriftgut vorgegebener Fristen, gespeichert.

Nach Ablauf dieser Frist, sofern für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflich-

ten bzw. sonstiger Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im

Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht mehr erforderlich, werden die

personenbezogenen Daten gelöscht.

Hinweis für Eignungsnachweise und vorzulegende leistungsbezogene Unterla-

gen mit personenbezogenen Daten:

Die Auskunft über personenbezogene Daten ist freiwillig. Soweit Sie die notwendigen

Informationen nicht bereitstellen, kann über die Eignung und/oder ggf. über die Wirt-

schaftlichkeit ihres Angebotes nicht abschließend entschieden werden. Dies hat zur

Folge, dass Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.

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2.3.2 Einreichung der Angebote

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

Die Angebotsabgabe kann über die von der Vergabeplattform bereitgestellte Weban-

wendung (browserbasierte Angebotsabgabe) oder über das von der Vergabeplattform

zur Verfügung gestellte Bietertool erfolgen. Maßgeblich sind die von der Vergabeplatt-

form für das jeweilige Vergabeverfahren bereitgestellten technischen Möglichkeiten

und Einreichungsformen.

Es müssen die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zu verwendet wer-

den. Diese dürfen bei Bedarf vervielfältigt, jedoch nicht verändert werden.

Soweit die Vergabeunterlagen keine abweichenden Vorgaben enthalten, müssen die

Angebote im Format DIN-A4 druckfähig und lesbar sein.

Der Bieter muss in seinem Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner benen-

nen, der für Rückfragen zum Angebot zur Verfügung steht.

2.3.3 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens

Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Verga-

beverfahrens erteilt.

2.3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Herunterladen der Verfahrens- und Vertragsun-

terlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines

Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem

Auftraggeber in Form einer Bieterfrage (siehe Kapitel 3.6.1) unverzüglich in Textform-

mitzuteilen.

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3 Ausschreibungsbestimmungen

3.1 Grundsätzliche Bestimmungen

Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Bestimmungen in der Verordnung über

die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten

die deutschen Rechtsvorschriften.

Werden im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden schriftlichen

Vereinbarungen getroffen, werden im Fall eines Zuschlags folgende Dokumente zu Be-

standteilen des Vertrags:

 Die Verfahrens- und Vertragsunterlagen inkl. Anlagen und Bieterrundschreiben

 Das Angebot des Auftragnehmers

 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Ergänzend zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen gelten im Übrigen die deutschen

Rechtsvorschriften.

Es gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge. Allgemeine Geschäfts-, Lie-

fer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht zum

Vertragsbestandteil.

3.2 Vergabevorschriften

3.2.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO)

Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576

des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfol-

gend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ-

lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russi-

schen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die

Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der

EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umset-

zungsrechtsakte betreffen.

Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter/jedes Mit-

glied einer Bietergemeinschaft/ und jedes vorgesehene Eignungsverleihunternehmen

bereits bei Abgabe des Angebots die „Anlage 10 – Eigenerklärung zum Russlandbe-

zug“ ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten ausgestellt, einreichen.

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3.2.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

Der Bieter verpflichtet sich, im Falle des Zuschlags und dann als Auftragnehmer, die

nachfolgenden Vorgaben einzuhalten.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

bei der Ausführung der beauftragten Leistung mindestens das für die Ausführung

der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das durch das Mindestlohngesetz

(MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Gel-

tungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden

Fassung unterfällt oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverord-

nung festgesetzt ist.

  1. Die Einschaltung von Unterauftragnehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zu-

stimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet dafür zu

sorgen, dass die von ihm eingesetzten Verleihbetriebe und Unterauftragnehmer so-

wie die von Unterauftragnehmern eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer, die in

Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten einhalten.

  1. Im begründeten Ausnahmefall – etwa bei nachgewiesenen oder wahrscheinlichen

Verstößen des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung aus dieser Vereinbarung –

kann der Auftraggeber geeignete Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Zollanmel-

dungen etc.) verlangen.

  1. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von

sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der Pflichten aus dem Mi-

LoG oder AEntG durch den Auftragnehmer und/oder den von ihm beauftragten Ver-

leiher / Unterauftragnehmer bzw. dessen Unterauftragnehmer resultieren. Hierunter

fallen u.a. Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Forderun-

gen der Arbeitnehmer weiterer Unterauftragnehmer sowie beauftragten Verleihbe-

triebe, behördliche Forderungen wie z.B. Bußgelder, Ansprüche von Sozialversiche-

rungsträgern und Finanzbehörden, behördlich erteilte Auflagen als auch hiermit zu-

sammenhängende Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich darüber in

Kenntnis zu setzen, wenn gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche eigener Ar-

beitnehmer oder vom Auftragnehmer eingesetzter Unterauftragnehmer geltend ge-

macht werden, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit dem MiLoG oder A-

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EntG stehen oder wenn gegen den Auftragnehmer ein Ordnungswidrigkeitsverfah-

ren eingeleitet worden ist, das im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen

steht.

  1. Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG sowie

für den Fall der Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten durch den Auftragnehmer

oder durch ein von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder durch ein vom Unter-

auftragnehmer weiteren eingesetzten Unterauftragnehmer, ist der Auftraggeber zur

fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung

von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

3.2.3 Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es

soll Risiken für Menschenrechte und Umwelt verringern. Das LkSG verpflichtet Unter-

nehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene

Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Be-

schäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäf-

tigten betroffen. Diese Unternehmen sind, soweit sie dem Anwendungsbereich des

LkSG unterfallen, an dieses gebunden und müssen dementsprechend die Sorgfalts-

pflichten des § 3 LkSG erfüllen.

Der Bieter muss in der „Anlage 5 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ bestätigen, dass

keine Ausschlussgründe nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen.

Auf Anforderung kann der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung vom künftigen Auftrag-

nehmer, sofern er dem Anwendungsbereich des LkSG unterfällt, eine Eigenerklärung

dahingehend einfordern, dass dieser zusichert, die Bestimmungen des Lieferketten-

sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vollständig eingehalten werden.

3.3 Informationen zum Auftraggeber

3.3.1 Ausschreibende Stelle

Ansprechpartner: Bayerischer Rundfunk, Einkauf, Bernd Kordetzky

E-Mail: ausschreibungen.einkauf@br.de

3.3.2 Vertragspartner und vergebende Stelle

Vertragspartner und vergebende Stelle ist der

Bayerische Rundfunk

Anstalt des öffentlichen Rechts

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Rundfunkplatz 1

80335 München

3.3.3 Bezugsberechtigte

Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung.

 Alle Tochterunternehmen des Bayerischen Rundfunk.

3.4 Losbildung

Die Rahmenvereinbarung wird in zwei separaten Losen vergeben:

  • Los 1 – Technische Umzugsleistungen

  • Los 2 – Entsorgungsleistungen

3.5 Optionen

keine

3.6 Fristenangaben

3.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung

Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, müssen unter Verwen-

dung der zur Verfügung gestellten Tabelle im Excel-Format (siehe Anlage 6 - Tabelle

für Bewerber- und Bieterfragen) grundsätzlich über das Vergabeportal eingereicht wer-

den.

Die Fragen müssen so rechtzeitig – spätestens bis zum 24.11.2026 – gestellt werden,

dass ihre Beantwortung spätestens zum folgenden Termin über die Vergabeplattform

veröffentlicht werden kann:

Donnerstag, 26.11.2026

Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Aus-

künfte und Erklärungen werden Bestandteil des Verfahrens.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bietern Informationen über Fragen,

Antworten, Änderungen der Vergabeunterlagen oder Terminverschiebungen nicht au-

tomatisch zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall obliegt es dem Bieter, sich

selbst regelmäßig – insbesondere unmittelbar vor Angebotsabgabe – unter der o.g. Ad-

resse entsprechend zu informieren (Holschuld).

3.6.2 Frist zur Angebotsabgabe

Die Angebote müssen, einschließlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise in

elektronischer Form gem. Kapitel 3.10.1 bis

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Donnerstag, 03.12.2026 - 12:00 Uhr

auf die Vergabeplattform https://www.dtvp.de nach Auswahl des entsprechenden Pro-

jekts hochgeladen und abgegeben worden sein. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kön-

nen Angebote über die Vergabeplattform, zurückgezogen (alternativ schriftlich oder

fernschriftlich zurückgezogen), geändert oder durch ein neues Angebot ersetzt werden.

Maßgeblich für die Wertung ist ausschließlich das zuletzt fristgerecht über die Verga-

beplattform eingereichte Angebot.

Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei

denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

3.6.3 Bindefrist

Die Entscheidung über den Zuschlag wird spätestens zu folgendem Termin erfolgen:

Sonntag, 31.01.2027

Der Zuschlag wird bis zu diesem Termin schriftlich mitgeteilt. Das abgegebene Ange-

bot muss mindestens bis zum oben genannten Datum gültig sein (Bindefrist).

3.6.4 Beginn und Ende der Leistungserbringung

Beginn und Ende der Leistungserbringung sind in den „Vertragsunterlagen“ aufgeführt.

3.6.5 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen

Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in

Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller

 den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer

Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2

GWB bleibt unberührt,

 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-

bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt

hat,

 Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-

bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,

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 den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-

dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-

fen zu wollen, stellt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

3.6.6 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße

Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist:

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80534 München Tel.: +49 89 2176-2411 Fax: +49 89 2176-2847 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de

3.7 Nichtberücksichtigung des Angebots

Über die Ablehnung des Angebots werden die Bieter nach §134 GWB in Textform in-

formiert.

3.8 Aufhebung des Vergabeverfahrens

Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des §63 VgV die Aufhebung

des Vergabeverfahrens vor.

3.9 Mitteilung nach § 62 VgV

Der Auftraggeber unterrichtet die Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagsertei-

lung gem. § 62 Abs. 1 VgV.

Auf Verlangen des Bieters unterrichtet der Auftraggeber unverzüglich, spätestens je-

doch innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags jeden nicht

erfolgreichen Bieter gem. § 62 Abs. 2 VgV über die Gründe der Ablehnung des Ange-

bots sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots.

3.10 Form der Angebote und deren Einreichung

Das Angebot muss in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform

https://www.dtvp.de nach Auswahl des entsprechenden Projekts hochgeladen und ab

gegeben werden.

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3.10.1 Inhalt und Aufbau des Angebots

Das Angebot muss gemäß nachfolgender Tabelle erstellt und vorgelegt werden.

Inhalt und Aufbau des Angebots
Liste der geforderten Dokumente, Nachweise und ErklärungenForm
AngebotsschreibenAusgefüllte Anlage 1
Erklärung Bietergemeinschaft (falls erforderlich)Ausgefüllte Anlage 2
Erklärung Unterauftragnehmer (falls erforderlich)Ausgefüllte Anlage 3
Erklärung Eignungsleihe (falls erforderlich)Ausgefüllte Anlage 4
Bieterauskunft mit EigenerklärungAusgefüllte Anlage 5
Formblatt KMUAusgefüllte Anlage 7
Verpflichtung auf VertraulichkeitAusgefüllte Anlage 9
Eigenerklärung zum RusslandbezugAusgefüllte Anlage 10
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maß- gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Ver- tragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) falls das Un- ternehmen des Bieters bei einem Registergericht eingetragen wurde.Kopie
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A3.1: Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit den ge- forderten Deckungssummen oderKopie
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De- ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.Eigenerklärung
A3.2: Nachweis einer Transport-/Umzug-Versicherungsdeckung mit den ge- forderten Deckungssummen oderKopie
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De- ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.Eigenerklärung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
A4.1 – Los 1: Verlangt werden mindestens zwei mit der Auftragshöhe ver- gleichbare Referenzen „Technische Umzugsleistungen“ aus den letzten höchstens drei Jahren (vgl. Kapitel 4.3.3). Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 11.1 Referenzangaben für Los 1“.Ausgefüllte Anlage 11.1
A4.2 – Los 2: Verlangt werden mindestens zwei mit der Auftragshöhe ver- gleichbare Referenzen „Entsorgungsleistungen“ aus den letzten höchstens drei Jahren (vgl. Kapitel 4.3.3). Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 11.2 Referenzangaben für Los 2“.Ausgefüllte Anlage 11.2
Leistungs- und Preisblätter im Excelformat
Das "Preisblatt – Los 1" mit dem ausgefüllten Tabellenblatt muss dem An- gebot beigefügt sein.Ausgefüllte Anlage 8.1 im Format "Excel"
Das "Preisblatt – Los 2“ mit dem ausgefüllten Tabellenblatt muss dem An- gebot beigefügt sein.Ausgefüllte Anlage 8.2 im Format "Excel"
Leistungsbezogene Nachweise und Erklärungen
Nachweise zur beruflichen Befähigung für geforderten Projektleiter (vgl. Kapitel 2.5.2 ff – Fachlicher Teil)

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Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- und Entsorgungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)
Verfahrensunterlagen
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Tabelle 2 – Inhalt und Aufbau des Angebots

Hinweis:

Die folgenden Anlagen sind Bestandteil der Verfahrens- und Vertragsunterlagen, ver-

bleiben jedoch beim Bieter:

 Anlage 12 – Allgemeinen Beschaffungsbedingungen des SWR, des BR und des

SR und deren verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen (Stand

06.11.2024)

 Anlage 13 – AGB-IT-BR, Stand 06_2020

Noch nicht ausgefüllte, jedoch erforderliche Bestandteile des oben genannten Vertrags

werden nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber auf Grundlage der Verfahrens- und

Vertragsunterlagen sowie des Angebots des Auftragnehmers ausgefüllt und dann vom

Auftragnehmer gegengezeichnet.

3.10.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Angebote können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der

Bieter das erstmals eingereichte Angebot löscht und ein neues, vollständiges Angebot

nebst allen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen elektronisch einreicht. Wird das

erste Angebot nicht gelöscht und werden somit zwei oder mehrere Angebote einge-

reicht, verlieren alle zuvor eingereichten Angebote ihre Gültigkeit. Es gilt ausschließlich

das zuletzt hochgeladene Angebot.

Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müs-

sen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.

Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die auf anderem Wege bei der aus-

schreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.

3.10.3 Mehrere Hauptangebote

Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.

3.10.4 Nebenangebote / Änderungsvorschläge

Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

3.10.5 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote

Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergü-

tung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendma-

chung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.

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3.11 Bietergemeinschaften / Unteraufträge

3.11.1 Bietergemeinschaften

Angebote von Bietergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und An-

schrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn

 im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Abgabe von Erklärun-

gen in Rahmen dieses Verfahrens sowie für den Abschluss und die Durchführung

des Vertrages benannt ist,

 sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Ver-

trag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflich-

ten

 und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft in Text-

form signierte gesonderte Erklärung bestätigt werden (siehe „Anlage 2 – Erklärung

Bietergemeinschaft“).

Es sind in Anlage 2 - Erklärung Bietergemeinschaft zwingend die an dieser Bie-

tergemeinschaft beteiligte Firmen und die für die einzelnen Firmen handelnde

Person zu benennen.

3.11.2 Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu

lassen, ist mit dem Angebot anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem

Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (siehe „Anlage 3 - Erklä-

rung Unterauftragnehmer“). Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemä-

ßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Der Bieter hat alle zur Leis-

tungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift bereits

im Angebot zu benennen (siehe „Anlage 3: Erklärung Unterauftragnehmer“).

Der Bieter kann sich bei der Erfüllung eines Auftrages anderer Unternehmen im Hin-

blick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leis-

tungsfähigkeit bedienen (Eignungsleihe).

Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche

Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6

VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (d.h. die geforderten Referenzen) die

Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die

Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

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Sofern der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis-

tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch nimmt, haftet der Bieter und das andere Unternehmen entsprechend dem

Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die

das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe-

stelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Die Erklärungen und Nachweise sind für diese Unternehmen wie im Kapitel 4.3 gefor-

dert vorzulegen.

Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht sei-

nerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weitervergibt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags

 nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,

 dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,

 dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbe-

sondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen als

zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.

Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere

Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Un-

teraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es

mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.

3.11.3 Eignungsleihe

Der Bieter kann sich gem. § 47 VgV bei der Erfüllung eines Auftrages anderer Unter-

nehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle (vgl. Kapitel

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) sowie technische und beruf-

liche Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden

werden.) bedienen.

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Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die erforderliche

technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie beispielsweise geforderte Referen-

zen, auch die Kapazitäten anderer Unternehmen heranziehen. Hierfür muss er jedoch

nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfü-

gung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Un-

ternehmen vorlegt.

Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unter-

nehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eig-

nungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen

und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Sofern der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis-

tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen

in Anspruch nimmt, haftet der Bieter und das andere Unternehmen entsprechend dem

Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die

das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe-

stelle gesetzten Frist zu ersetzen.

Die Erklärungen und Nachweise sind für diese Unternehmen wie im Kapitel 4.3 gefor-

dert vorzulegen.

Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht sei-

nerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weitervergibt.

3.11.4 Verbot von Doppelbewerbungen

Angebote von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft oder als

Unterauftragnehmer anderer Bieter oder als Lieferant anderer Bieter erbringen sind un-

zulässig. Als wesentliche Leistungen werden solche Leistungen verstanden, deren Art

und Umfang die Kalkulation eines Angebots so beeinflussen können, dass von einer

Beeinflussung des Wettbewerbs ausgegangen werden kann. In diesem Fall ist bereits

mit dem Angebot der Beweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsverfälschende Bie-

terkonstellation vorliegt.

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3.12 Sonstige Anforderungen

3.12.1 Sprachliche Gleichbehandlung

Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten Bezeichnungen wird aus Gründen der

besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderwei-

tige Geschlechteridentitäten sind dabei ausdrücklich mitgemeint.

3.12.2 Sprache

Die Verfahrenssprache während des gesamten Vergabeverfahrens ist deutsch. Diese

Regelung umfasst z.B. Bieterfragen, das Angebot, Aufklärungen und weiterer Schrift-

verkehr.

3.12.3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an

einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden vom weiteren Ver-

fahren ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Verabredungen oder Empfehlun-

gen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise und

sonstige Preis- und Vertragsbestandteile, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den

Preis beeinflussen.

3.12.4 Schutzrechte

Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-

kungen (GWB) hat der Bieter die Möglichkeit, in seinen Angebotsunterlagen Betriebs-

oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.

Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S.

des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

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4 Wertung der Angebote

4.1 Auswahlverfahren

Die Prüfung der Angebote wird zunächst nach den in Kapitel 4.2 dargestellten, forma-

len Kriterien vorgenommen. Bieter, deren Angebote alle formalen Kriterien erfüllen,

werden anhand der geforderten Nachweise, Zertifikate, Erklärungen und Dokumente

bezüglich ihrer Eignung (siehe Kapitel 4.3) geprüft. Sind formale Prüfung und Prüfung

der Eignung positiv abgeschlossen, werden die Angebote hinsichtlich der Erfüllung der

„A-Kriterien“ in den Vertragsunterlagen überprüft. Angebote, die eines der „A-Kriterien“

nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Aus allen verbleibenden Angeboten ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste An-

gebot gemäß Kapitel 4.4.

4.2 Formale Prüfung

Alle Angebote werden anhand folgender Ausschlusskriterien formal geprüft:

Prüfungsthemen

Form- und fristgerechter Eingang des Angebots gem. §57 1 Nr. 1 VgV

Das Angebot enthält die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen gem. §57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Änderungen oder Ergänzungen des Bieters an seinem Angebot sind zweifelsfrei gem. §57 Abs. 1 Nr.3 VgV Es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen an Vergabeunterlagen vorge- nommen gem. §57 Abs. 1 Nr.4 VgV

Das Angebot enthält alle erforderlichen Preisangaben gem. §57 Abs. 1 Nr. 5 VgV

Das Angebot ist kein Nebenangebot gem. §57 Abs. 1 Nr. 6 VgV

Tabelle 3 – Formale Prüfung

4.2.1 Aufklärung/Nachforderung

Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezo-

genen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls

verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen

besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt

werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

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4.3 Prüfung der Eignung des Bieters

Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die

geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre Eignung durch Vor-

lage der geforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. „Tabelle 2 – Inhalt und Aufbau

des Angebots“) belegen.

Bei einer losweisen Ausschreibung sind die geforderten Nachweise und Erklärungen

für jedes Los abzugeben und die Dateien entsprechend zu bezeichnen.

Zur Prüfung der Eignung werden folgende Arten von Kriterien verwendet:

4.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den

Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Ein-

tragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die

erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mit-

glied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.

4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

„Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild

des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes

Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie

(nicht älter als 12 Monate).

Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversi-

cherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro

(mindestens zweifach maximiert pro Jahr).

Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:

Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten und Zutrittsmitteln):

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Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR

oder berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Trans-

pondern oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder sei-

nen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in

deren Gewahrsam standen. Die Deckung umfasst insbesondere:

• Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließan-

lagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,

• Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,

• Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung)

bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.

Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zu-

trittsmitteln beträgt 100.000 € je Schadenereignis. Im Übrigen gelten die allgemeinen

Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Der Auftragnehmer hat den Verlust von Schlüsseln oder Zutrittsmitteln unverzüglich,

spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, dem BR schrift-

lich anzuzeigen und erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einzulei-

ten.

Ersatzweise:

Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-

summen und Vertragsklauseln an die oben aufgeführten Summen und Formulierun-

gen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz

ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.

„Transport-/Umzugsversicherung“

Nachweis einer Transport-/Umzugsversicherung für das Leistungsbild des ausge-

schriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied)

durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als

12 Monate).

Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen von 2,5 Mio. EUR für Wiederbe-

schaffungs- und Wiederherstellungskosten. Der Versicherungsschutz muss Be-

schädigung und Diebstahl während der Demontage, Verpackung, des Transports

und des Abladens umfassen.

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Ersatzweise:

Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-

summen und Vertragsklauseln an die oben aufgeführten Summen und Formulierun-

gen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz

ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.

4.3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

„Referenzen“

Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe

von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-

träge nachweisen. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen.

Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens zwei mit der Auftragshöhe vergleich-

bare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren je Los. Der Nachweis der

Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hin-

blick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern.

Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen:

  • Referenzgeber

  • Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Telefonnummer

  • Zeitraum der Leistungserbringung

  • Auftragswert

  • kurze Beschreibung der ausgeführten Leistungen

  • Darstellung der für die Vergleichbarkeit maßgeblichen Merkmale

(siehe wie folgt beschriebenen Lose)

Referenzanforderungen zu Los 1 – Technische Umzugsleistungen:

Die eingereichten Referenzen müssen Umzugs- bzw. Transportleistungen für empfindli-

che technische Systeme oder Geräte umfassen.

Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen aus den Bereichen:

  • IT-, Server- und Netzwerktechnik,

  • Medien- und Produktionstechnik,

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  • Medizintechnik oder

  • technisch vergleichbare Systeme und Geräte.

Die Referenzleistungen müssen die fachgerechte Handhabung empfindlicher techni-

scher Komponenten beim Verpacken, Transportieren und Positionieren erkennen las-

sen.

Referenzanforderungen zu Los 2 - Entsorgungsleistungen:

Die eingereichten Referenzen müssen umfangreiche Räumungs- und Entsorgungsleis-

tungen umfassen.

Die Referenzleistungen müssen insbesondere erkennen lassen:

  • Demontage bzw. Räumung von Gegenständen und Einrichtungen,

  • Abtransport,

  • Umgang mit unterschiedlichen Materialien bzw. Entsorgungsgütern,

  • ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung,

  • Durchführung innerhalb festgelegter Ausführungs- bzw. Räumungs-

zeiträume.

Mindestens eine der beiden Referenzen muss einen Auftragswert von mindestens

150.000,00 EUR brutto aufweisen.

4.3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbin-

dung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“

ausgefüllt beigefügt sein.

Eigenerklärung zum Russlandbezug

Ebenfalls vorzulegen ist die „Anlage 10 – Eigenerklärung zum Russlandbezug“

Bei Bietergemeinschaften sind diese beiden Nachweise und Erklärungen für jedes Mit-

glied vorzulegen.

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4.4 Zuschlagskriterien

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.

Einziges Wertungskriterium ist der Preis

Unter Berücksichtigung der in den Preisblättern angegebenen unverbindlichen Kalkula-

tionsmengen sind fiktive Angebotsvergleichspreise zu bilden.

Maßgeblich für die Bildung des Angebotsgesamtpreises sind ausschließlich die

im jeweiligen Preisblatt abgefragten Einzelpreise. Ein vom Bieter im Bietertool ge-

währtes Skonto und ein angegebener Generalrabatt gehen nicht in die Wertung

ein!

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Bayerischer Rundfunk27 Seite 28
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5 Preisblatt und Kriterienkatalog Wertung

Die „Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Los 1“ sowie „Anlage

8.2 – Preisblatt Los 2“ müssen mit dem Angebot abgegeben werden. Alle in der Farbe

„grün“ formatierten Zellen müssen vom Bieter ausgefüllt werden.

Preisblätter

Die „Preisblätter“ sind vollständig auszufüllen.

Für „Anlage 8.1 – Preisblatt Los 1“ gilt: Der Angebotspreis für die Umzugsdienstleistun-

gen in € netto entspricht dem Angebotspreis (Zelle G26). Dieser Angebotspreis muss

in die „Anlage 1 – Angebotsschreiben“ übernommen und eingetragen werden. Des

Weiteren muss dieser Angebotspreis im Vergabeportal eingetragen werden.

Für „Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2“ gilt: Der Angebotspreis für die Entsorgungsleistun-

gen in € netto entspricht dem Angebotspreis (Zelle G28). Dieser Angebotspreis muss

in die „Anlage 1 – Angebotsschreiben“ übernommen und eingetragen werden. Des

Weiteren muss dieser Angebotspreis im Vergabeportal eingetragen werden.

Für die Abrechnung und die Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber gilt die gesetzli-

che Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Ein vom Bieter eventuell zusätzlich gewährter Rabatt (zusätzlich zu den Rabatten aus

dem Preisblatt) oder Skonto, welcher von ihm in das Bietertool eingetragen wird, geht

nicht in die Angebotsbewertung ein!

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6 Anlagen

Anlage 1 – Angebotsschreiben

Anlage 2 – Erklärung Bietergemeinschaft

Anlage 3 – Erklärung Unterauftragnehmer

Anlage 4 – Erklärung Eignungsleihe

Anlage 5 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung

Anlage 6 – Tabelle für Bewerber- und Bieterfragen

Anlage 7 – Formblatt KMU

Anlage 8.1 – Preisblatt Los 1

Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2

Anlage 9 – Verpflichtung auf Vertraulichkeit

Anlage 10 – Eigenerklärung zum Russlandbezug

Anlage 11.1 – Referenzen für Los 1

Anlage 11.2 – Referenzen für Los 2

Anlage 12 – Allgemeinen Beschaffungsbedingungen des SWR, des BR und SR und

deren verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen (Stand 06.11.2024)

Anlage 13 – AGB-IT-BR, Stand 06_2020

Verfahrensunterlagen Seite 28 von 28

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