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Verfahrensunterlagen
Vergabenummer: BR-2026-0039
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- u. Entsor-
gungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)“
München, 02.11.2026
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Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRUNG ................................................................................................................................................... 4
1.1 ZIELSETZUNG .................................................................................................................................................. 4 1.1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen ........................................................................................................................ 4
2 VERFAHRENSGRUNDLAGEN ............................................................................................................................. 6
2.1 VERGABEVERFAHREN UND VERFAHRENSART ..................................................................................................... 6 2.2 MEILENSTEINE DER AUSSCHREIBUNG UND DER LEISTUNGSERBRINGUNG .............................................................. 6 2.3 ABWICKLUNG DES VERGABEVERFAHRENS ......................................................................................................... 6 2.3.1 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren ............................................................................................ 7 2.3.2 Einreichung der Angebote................................................................................................................................ 8 2.3.3 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens ........................................................................................ 8 2.3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten ........................................................................................... 8
3 AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN ................................................................................................................ 9
3.1 GRUNDSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN ................................................................................................................... 9 3.2 VERGABEVORSCHRIFTEN ................................................................................................................................. 9 3.2.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO) ............................................................................................................. 9 3.2.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ...................................................................... 10 3.2.3 Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ................................................................................... 11 3.3 INFORMATIONEN ZUM AUFTRAGGEBER ............................................................................................................ 11 3.3.1 Ausschreibende Stelle .................................................................................................................................... 11 3.3.2 Vertragspartner und vergebende Stelle ......................................................................................................... 11 3.3.3 Bezugsberechtigte .......................................................................................................................................... 12 3.4 LOSBILDUNG ................................................................................................................................................. 12 3.5 OPTIONEN .................................................................................................................................................... 12 3.6 FRISTENANGABEN ......................................................................................................................................... 12 3.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung ............................................................................................................... 12 3.6.2 Frist zur Angebotsabgabe .............................................................................................................................. 12 3.6.3 Bindefrist ......................................................................................................................................................... 13 3.6.4 Beginn und Ende der Leistungserbringung .................................................................................................. 13 3.6.5 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen ................................................................................................... 13 3.6.6 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße ........................................................................... 14 3.7 NICHTBERÜCKSICHTIGUNG DES ANGEBOTS ...................................................................................................... 14 3.8 AUFHEBUNG DES VERGABEVERFAHRENS ......................................................................................................... 14 3.9 MITTEILUNG NACH § 62 VGV .......................................................................................................................... 14 3.10 FORM DER ANGEBOTE UND DEREN EINREICHUNG ............................................................................................. 14 3.10.1 Inhalt und Aufbau des Angebots ................................................................................................................... 15 3.10.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote ..................................................................... 16 3.10.3 Mehrere Hauptangebote ................................................................................................................................. 16 3.10.4 Nebenangebote / Änderungsvorschläge ....................................................................................................... 16 3.10.5 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote .................................................................. 16 3.11 BIETERGEMEINSCHAFTEN / UNTERAUFTRÄGE ................................................................................................... 17 3.11.1 Bietergemeinschaften ..................................................................................................................................... 17 3.11.2 Unterauftragnehmer ........................................................................................................................................ 17 3.11.3 Eignungsleihe ................................................................................................................................................. 18 3.11.4 Verbot von Doppelbewerbungen ................................................................................................................... 19 3.12 SONSTIGE ANFORDERUNGEN .......................................................................................................................... 20 3.12.1 Sprachliche Gleichbehandlung ...................................................................................................................... 20 3.12.2 Sprache............................................................................................................................................................ 20 3.12.3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung ...................................................................................................... 20 3.12.4 Schutzrechte ................................................................................................................................................... 20
4 WERTUNG DER ANGEBOTE .............................................................................................................................21
4.1 AUSWAHLVERFAHREN.................................................................................................................................... 21 4.2 FORMALE PRÜFUNG ...................................................................................................................................... 21 4.2.1 Aufklärung/Nachforderung ............................................................................................................................. 21 4.3 PRÜFUNG DER EIGNUNG DES BIETERS............................................................................................................. 22 4.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................................................... 22 4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ....................................................................................... 22 4.3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ............................................................................................. 24 4.3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ....................................................................................................... 25 4.4 ZUSCHLAGSKRITERIEN ................................................................................................................................... 26
5 PREISBLATT UND KRITERIENKATALOG WERTUNG ...........................................................................................27
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1 Einführung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Technischen Umzugs-
und Entsorgungsleistungen auf Grundlage eines Dienstvertrages durch Bereitstellung
von Fahrzeugen und Personal für die Vorbereitung und Durchführung von Technischen
Umzugs- u. Entsorgungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR) – im folgenden
Auftraggeber (AG) genannt – mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Diese beginnt am
01.02.2027 und endet am 31.01.2031.
1.1 Zielsetzung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auf-
tragnehmer je Los zur bedarfsgerechten Durchführung wiederkehrender Umzugs- und
Transportleistungen für technische Systeme und Komponenten des Auftraggebers so-
wie Entsorgungsleistungen nicht umgezogener IT-Komponenten sowie z.B. Einbau-
schränke, Möbel, Küchen, Gestelle. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Perso-
nal, geeignete Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterialien, Hilfsmittel und
Werkzeuge bedarfsorientiert bereitzustellen.
Die Leistungen werden projektbezogen mittels Einzelabrufen beauftragt. Sie können
innerhalb eines Gebäudes, zwischen Gebäuden eines Standorts sowie zwischen
Standorten des Auftraggebers erbracht werden. Der Auftragnehmer muss bereit sein,
die Umzugs- und Entsorgungsleistungen im ganzen Freistaat Bayern durchzuführen.
Hierbei muss sichergestellt werden, dass die erforderlichen Leistungen bei entspre-
chendem Bedarf zuverlässig, fachgerecht und innerhalb der jeweils vorgegebenen
Ausführungszeiträume abgerufen werden können. Die einzelnen Umzugs-, Transport-
und Entsorgungsmaßnahmen werden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung jeweils
gesondert beauftragt und hinsichtlich der betroffenen Systeme, Ausgangs- und Ziel-
standorte, Mengen sowie Ausführungsbedingungen konkretisiert. Der Auftragnehmer
erstellt pro Maßnahme ein Angebot auf Basis der im Preisblatt festgelegten Preise. An-
schließend wird daraufhin durch den Auftraggeber eine Abrufbestellung erstellt.
1.1.1 Aufbau der Vergabeunterlagen
Mit diesem Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung Technische Umzugs- und Entsor-
gungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)“ müssen die im Kapitel 1.1 (vgl.
Fachlicher Teil – Leistungsbeschreibung) aufgeführten Ziele erreicht werden. Die
Vergabeunterlagen bestehen aus den in
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Abbildung 1: Verfahrens- und Vertragsunterlagen dargestellten Dokumenten.
-
Verfahrensunterlagen mit Anlagen
-
Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung Verfahrens- und fachlicher Teil mit Anlagen Vertragsunterlagen
-
Vertragsunterlagen Leistungsbeschreibung kaufm. Teil mit Anlagen
Abbildung 1: Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Die in den Vertragsunterlagen beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragneh- mer erfüllt werden.
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2 Verfahrensgrundlagen
2.1 Vergabeverfahren und Verfahrensart
Das Vergabeverfahren wird nach § 15 VgV als EU-weites „Offenes Verfahren“ durch-
geführt.
2.2 Meilensteine der Ausschreibung und der Leistungserbringung
Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
| Aktivität | Datum/Uhrzeit |
|---|---|
| Angebotsphase | |
| Versendung der Bekanntmachung des Offenen Verfahrens: | 02.11.2026 |
| Spätester Termin für das Stellen von Bieterfragen: | 24.11.2026 |
| Spätester Termin für die Beantwortung von Fragen der Bieter: | 26.11.2026 |
| Termin zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist): | 03.12.2026 / 12:00 Uhr |
| Ablauf nach Angebotsfrist | |
| Angebotsöffnung, Formale Prüfung, Prüfung der Eignung, Wer- tung der Leistung, Entscheidung für den Zuschlag bis: | 05.01.2027 |
| Geplanter Zuschlagstermin ab: | 18.01.2027 |
| Ende der Bindefrist: | 31.01.2027 |
| Beginn und Ende der Leistungserbringung | |
| Leistungsbeginn | 01.02.2027 |
| Leistungsende | 31.01.2031 |
Tabelle 1 – Aktivitäten und Meilensteine
2.3 Abwicklung des Vergabeverfahrens
Die Vergabeunterlagen sind unter der in der europaweiten Vergabebekanntmachung
angegebenen elektronischen Adresse des Deutschen Vergabeportals (nachfolgend:
Vergabeportal) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Es wird
darauf hingewiesen, dass es grundsätzlich jederzeit zu Wartungsarbeiten am und Stö-
rungen des Vergabeportals kommen kann.
Folgende Verfahrenspunkte sind in die elektronische Abwicklung einbezogen.
Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) sowie aller Anlagen für den Bieter zum Download auf der o.g. Internetadresse
Beantwortung der Bieterfragen in Form von Bieterrundschreiben
Gegebenenfalls redaktionelle Änderungen der Verfahrens- und Vertragsunterlagen
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Die Einreichung der Angebote inklusive aller zugehörigen Nachweise und Erklärun- gen in elektronischer Form
Wichtiger Hinweis:
Die Bieter sind gehalten, sich selbst laufend über den aktuellen Stand des Vergabever-
fahrens und der veröffentlichten Bieterrundschreiben auf dem oben genannten Verga-
beportal zu informieren.
2.3.1 Hinweis zum Datenschutz im Vergabeverfahren
Der Auftraggeber hält sich strikt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Die im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Angebotsabgabe übermittelten perso-
nenbezogenen Daten werden ausschließlich in Zusammenhang mit diesem Verfahren
sowie in Vorbereitung und zur Erfüllung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grund-
lage der DSGVO und des Teil 4 des GWB und der VgV verarbeitet.
Vor dem Vertragsschluss werden die Bieter, die nicht berücksichtigt werden sollen, ge-
mäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot ange-
nommen werden soll, informiert.
Die übermittelten Unterlagen oder die in Zusammenhang mit dem Verfahren gestellten
Anfragen und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der
ordnungsgemäßen Geschäftsführung und zum Nachweis der ordnungsgemäßen
Durchführung des Verfahrens gemäß den, von der Innenrevision des Auftraggebers für
die Aufbewahrung von Schriftgut vorgegebener Fristen, gespeichert.
Nach Ablauf dieser Frist, sofern für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflich-
ten bzw. sonstiger Aufbewahrungspflichten oder zur Erhaltung von Beweismitteln im
Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften nicht mehr erforderlich, werden die
personenbezogenen Daten gelöscht.
Hinweis für Eignungsnachweise und vorzulegende leistungsbezogene Unterla-
gen mit personenbezogenen Daten:
Die Auskunft über personenbezogene Daten ist freiwillig. Soweit Sie die notwendigen
Informationen nicht bereitstellen, kann über die Eignung und/oder ggf. über die Wirt-
schaftlichkeit ihres Angebotes nicht abschließend entschieden werden. Dies hat zur
Folge, dass Ihr Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.
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2.3.2 Einreichung der Angebote
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Die Angebotsabgabe kann über die von der Vergabeplattform bereitgestellte Weban-
wendung (browserbasierte Angebotsabgabe) oder über das von der Vergabeplattform
zur Verfügung gestellte Bietertool erfolgen. Maßgeblich sind die von der Vergabeplatt-
form für das jeweilige Vergabeverfahren bereitgestellten technischen Möglichkeiten
und Einreichungsformen.
Es müssen die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Vordrucke zu verwendet wer-
den. Diese dürfen bei Bedarf vervielfältigt, jedoch nicht verändert werden.
Soweit die Vergabeunterlagen keine abweichenden Vorgaben enthalten, müssen die
Angebote im Format DIN-A4 druckfähig und lesbar sein.
Der Bieter muss in seinem Angebot einen verantwortlichen Ansprechpartner benen-
nen, der für Rückfragen zum Angebot zur Verfügung steht.
2.3.3 Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens
Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Verga-
beverfahrens erteilt.
2.3.4 Vollständigkeit der Unterlagen und Unklarheiten
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Herunterladen der Verfahrens- und Vertragsun-
terlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines
Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem
Auftraggeber in Form einer Bieterfrage (siehe Kapitel 3.6.1) unverzüglich in Textform-
mitzuteilen.
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3 Ausschreibungsbestimmungen
3.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Die ausschreibende Stelle verfährt nach den Bestimmungen in der Verordnung über
die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten
die deutschen Rechtsvorschriften.
Werden im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden schriftlichen
Vereinbarungen getroffen, werden im Fall eines Zuschlags folgende Dokumente zu Be-
standteilen des Vertrags:
Die Verfahrens- und Vertragsunterlagen inkl. Anlagen und Bieterrundschreiben
Das Angebot des Auftragnehmers
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Ergänzend zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen gelten im Übrigen die deutschen
Rechtsvorschriften.
Es gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge. Allgemeine Geschäfts-, Lie-
fer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht zum
Vertragsbestandteil.
3.2 Vergabevorschriften
3.2.1 Russland Sanktionen (Sanktions-VO)
Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfol-
gend: Sanktions-VO) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russ-
lands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russi-
schen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die
Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne weitere nationale Umset-
zungsrechtsakte betreffen.
Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Sanktions-VO muss jeder Bieter/jedes Mit-
glied einer Bietergemeinschaft/ und jedes vorgesehene Eignungsverleihunternehmen
bereits bei Abgabe des Angebots die „Anlage 10 – Eigenerklärung zum Russlandbe-
zug“ ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten ausgestellt, einreichen.
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3.2.2 Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Der Bieter verpflichtet sich, im Falle des Zuschlags und dann als Auftragnehmer, die
nachfolgenden Vorgaben einzuhalten.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
bei der Ausführung der beauftragten Leistung mindestens das für die Ausführung
der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das durch das Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Gel-
tungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der jeweils geltenden
Fassung unterfällt oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverord-
nung festgesetzt ist.
- Die Einschaltung von Unterauftragnehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zu-
stimmung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet dafür zu
sorgen, dass die von ihm eingesetzten Verleihbetriebe und Unterauftragnehmer so-
wie die von Unterauftragnehmern eingesetzten weiteren Unterauftragnehmer, die in
Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten einhalten.
- Im begründeten Ausnahmefall – etwa bei nachgewiesenen oder wahrscheinlichen
Verstößen des Auftragnehmers gegen die Verpflichtung aus dieser Vereinbarung –
kann der Auftraggeber geeignete Nachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Zollanmel-
dungen etc.) verlangen.
- Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes schriftliches Anfordern von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der Pflichten aus dem Mi-
LoG oder AEntG durch den Auftragnehmer und/oder den von ihm beauftragten Ver-
leiher / Unterauftragnehmer bzw. dessen Unterauftragnehmer resultieren. Hierunter
fallen u.a. Forderungen der eigenen Arbeitnehmer des Auftragnehmers, Forderun-
gen der Arbeitnehmer weiterer Unterauftragnehmer sowie beauftragten Verleihbe-
triebe, behördliche Forderungen wie z.B. Bußgelder, Ansprüche von Sozialversiche-
rungsträgern und Finanzbehörden, behördlich erteilte Auflagen als auch hiermit zu-
sammenhängende Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich darüber in
Kenntnis zu setzen, wenn gegenüber dem Auftragnehmer Ansprüche eigener Ar-
beitnehmer oder vom Auftragnehmer eingesetzter Unterauftragnehmer geltend ge-
macht werden, sofern diese Ansprüche im Zusammenhang mit dem MiLoG oder A-
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EntG stehen oder wenn gegen den Auftragnehmer ein Ordnungswidrigkeitsverfah-
ren eingeleitet worden ist, das im Zusammenhang mit den vorgenannten Gesetzen
steht.
- Für den Fall des Verstoßes gegen die Pflichten aus dem MiLoG oder AEntG sowie
für den Fall der Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten durch den Auftragnehmer
oder durch ein von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder durch ein vom Unter-
auftragnehmer weiteren eingesetzten Unterauftragnehmer, ist der Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und zur Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
3.2.3 Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Es
soll Risiken für Menschenrechte und Umwelt verringern. Das LkSG verpflichtet Unter-
nehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene
Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Be-
schäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäf-
tigten betroffen. Diese Unternehmen sind, soweit sie dem Anwendungsbereich des
LkSG unterfallen, an dieses gebunden und müssen dementsprechend die Sorgfalts-
pflichten des § 3 LkSG erfüllen.
Der Bieter muss in der „Anlage 5 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ bestätigen, dass
keine Ausschlussgründe nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen.
Auf Anforderung kann der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung vom künftigen Auftrag-
nehmer, sofern er dem Anwendungsbereich des LkSG unterfällt, eine Eigenerklärung
dahingehend einfordern, dass dieser zusichert, die Bestimmungen des Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vollständig eingehalten werden.
3.3 Informationen zum Auftraggeber
3.3.1 Ausschreibende Stelle
Ansprechpartner: Bayerischer Rundfunk, Einkauf, Bernd Kordetzky
E-Mail: ausschreibungen.einkauf@br.de
3.3.2 Vertragspartner und vergebende Stelle
Vertragspartner und vergebende Stelle ist der
Bayerische Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
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Rundfunkplatz 1
80335 München
3.3.3 Bezugsberechtigte
Zusätzlich zum Auftraggeber sind die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten Bezugsberechtigte aus dieser Rahmenvereinbarung.
Alle Tochterunternehmen des Bayerischen Rundfunk.
3.4 Losbildung
Die Rahmenvereinbarung wird in zwei separaten Losen vergeben:
-
Los 1 – Technische Umzugsleistungen
-
Los 2 – Entsorgungsleistungen
3.5 Optionen
keine
3.6 Fristenangaben
3.6.1 Frist für Fragen zur Ausschreibung
Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, müssen unter Verwen-
dung der zur Verfügung gestellten Tabelle im Excel-Format (siehe Anlage 6 - Tabelle
für Bewerber- und Bieterfragen) grundsätzlich über das Vergabeportal eingereicht wer-
den.
Die Fragen müssen so rechtzeitig – spätestens bis zum 24.11.2026 – gestellt werden,
dass ihre Beantwortung spätestens zum folgenden Termin über die Vergabeplattform
veröffentlicht werden kann:
Donnerstag, 26.11.2026
Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten sowie zusätzliche Aus-
künfte und Erklärungen werden Bestandteil des Verfahrens.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Bietern Informationen über Fragen,
Antworten, Änderungen der Vergabeunterlagen oder Terminverschiebungen nicht au-
tomatisch zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall obliegt es dem Bieter, sich
selbst regelmäßig – insbesondere unmittelbar vor Angebotsabgabe – unter der o.g. Ad-
resse entsprechend zu informieren (Holschuld).
3.6.2 Frist zur Angebotsabgabe
Die Angebote müssen, einschließlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise in
elektronischer Form gem. Kapitel 3.10.1 bis
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Donnerstag, 03.12.2026 - 12:00 Uhr
auf die Vergabeplattform https://www.dtvp.de nach Auswahl des entsprechenden Pro-
jekts hochgeladen und abgegeben worden sein. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kön-
nen Angebote über die Vergabeplattform, zurückgezogen (alternativ schriftlich oder
fernschriftlich zurückgezogen), geändert oder durch ein neues Angebot ersetzt werden.
Maßgeblich für die Wertung ist ausschließlich das zuletzt fristgerecht über die Verga-
beplattform eingereichte Angebot.
Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei
denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
3.6.3 Bindefrist
Die Entscheidung über den Zuschlag wird spätestens zu folgendem Termin erfolgen:
Sonntag, 31.01.2027
Der Zuschlag wird bis zu diesem Termin schriftlich mitgeteilt. Das abgegebene Ange-
bot muss mindestens bis zum oben genannten Datum gültig sein (Bindefrist).
3.6.4 Beginn und Ende der Leistungserbringung
Beginn und Ende der Leistungserbringung sind in den „Vertragsunterlagen“ aufgeführt.
3.6.5 Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in
Kapitel 3.6.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2
GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-
bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-
bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
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den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-
dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-
fen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3.6.6 Zuständige Stelle für behauptete Vergaberechtsverstöße
Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist:
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80534 München Tel.: +49 89 2176-2411 Fax: +49 89 2176-2847 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
3.7 Nichtberücksichtigung des Angebots
Über die Ablehnung des Angebots werden die Bieter nach §134 GWB in Textform in-
formiert.
3.8 Aufhebung des Vergabeverfahrens
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des §63 VgV die Aufhebung
des Vergabeverfahrens vor.
3.9 Mitteilung nach § 62 VgV
Der Auftraggeber unterrichtet die Bieter unverzüglich über die erfolgte Zuschlagsertei-
lung gem. § 62 Abs. 1 VgV.
Auf Verlangen des Bieters unterrichtet der Auftraggeber unverzüglich, spätestens je-
doch innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags jeden nicht
erfolgreichen Bieter gem. § 62 Abs. 2 VgV über die Gründe der Ablehnung des Ange-
bots sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots.
3.10 Form der Angebote und deren Einreichung
Das Angebot muss in Textform (§ 126 b BGB) auf die Vergabeplattform
https://www.dtvp.de nach Auswahl des entsprechenden Projekts hochgeladen und ab
gegeben werden.
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3.10.1 Inhalt und Aufbau des Angebots
Das Angebot muss gemäß nachfolgender Tabelle erstellt und vorgelegt werden.
| Inhalt und Aufbau des Angebots | |
|---|---|
| Liste der geforderten Dokumente, Nachweise und Erklärungen | Form |
| Angebotsschreiben | Ausgefüllte Anlage 1 |
| Erklärung Bietergemeinschaft (falls erforderlich) | Ausgefüllte Anlage 2 |
| Erklärung Unterauftragnehmer (falls erforderlich) | Ausgefüllte Anlage 3 |
| Erklärung Eignungsleihe (falls erforderlich) | Ausgefüllte Anlage 4 |
| Bieterauskunft mit Eigenerklärung | Ausgefüllte Anlage 5 |
| Formblatt KMU | Ausgefüllte Anlage 7 |
| Verpflichtung auf Vertraulichkeit | Ausgefüllte Anlage 9 |
| Eigenerklärung zum Russlandbezug | Ausgefüllte Anlage 10 |
| Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung | |
| Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maß- gabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Ver- tragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug) falls das Un- ternehmen des Bieters bei einem Registergericht eingetragen wurde. | Kopie |
| Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
| A3.1: Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit den ge- forderten Deckungssummen oder | Kopie |
| Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De- ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. | Eigenerklärung |
| A3.2: Nachweis einer Transport-/Umzug-Versicherungsdeckung mit den ge- forderten Deckungssummen oder | Kopie |
| Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden De- ckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. | Eigenerklärung |
| Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | |
| A4.1 – Los 1: Verlangt werden mindestens zwei mit der Auftragshöhe ver- gleichbare Referenzen „Technische Umzugsleistungen“ aus den letzten höchstens drei Jahren (vgl. Kapitel 4.3.3). Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 11.1 Referenzangaben für Los 1“. | Ausgefüllte Anlage 11.1 |
| A4.2 – Los 2: Verlangt werden mindestens zwei mit der Auftragshöhe ver- gleichbare Referenzen „Entsorgungsleistungen“ aus den letzten höchstens drei Jahren (vgl. Kapitel 4.3.3). Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 11.2 Referenzangaben für Los 2“. | Ausgefüllte Anlage 11.2 |
| Leistungs- und Preisblätter im Excelformat | |
| Das "Preisblatt – Los 1" mit dem ausgefüllten Tabellenblatt muss dem An- gebot beigefügt sein. | Ausgefüllte Anlage 8.1 im Format "Excel" |
| Das "Preisblatt – Los 2“ mit dem ausgefüllten Tabellenblatt muss dem An- gebot beigefügt sein. | Ausgefüllte Anlage 8.2 im Format "Excel" |
| Leistungsbezogene Nachweise und Erklärungen | |
| Nachweise zur beruflichen Befähigung für geforderten Projektleiter (vgl. Kapitel 2.5.2 ff – Fachlicher Teil) |
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Tabelle 2 – Inhalt und Aufbau des Angebots
Hinweis:
Die folgenden Anlagen sind Bestandteil der Verfahrens- und Vertragsunterlagen, ver-
bleiben jedoch beim Bieter:
Anlage 12 – Allgemeinen Beschaffungsbedingungen des SWR, des BR und des
SR und deren verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen (Stand
06.11.2024)
Anlage 13 – AGB-IT-BR, Stand 06_2020
Noch nicht ausgefüllte, jedoch erforderliche Bestandteile des oben genannten Vertrags
werden nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber auf Grundlage der Verfahrens- und
Vertragsunterlagen sowie des Angebots des Auftragnehmers ausgefüllt und dann vom
Auftragnehmer gegengezeichnet.
3.10.2 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote
Angebote können bis zum Abgabetermin berichtigt oder geändert werden, indem der
Bieter das erstmals eingereichte Angebot löscht und ein neues, vollständiges Angebot
nebst allen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen elektronisch einreicht. Wird das
erste Angebot nicht gelöscht und werden somit zwei oder mehrere Angebote einge-
reicht, verlieren alle zuvor eingereichten Angebote ihre Gültigkeit. Es gilt ausschließlich
das zuletzt hochgeladene Angebot.
Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angebotsunterlagen vorgenommen hat, müs-
sen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein.
Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die auf anderem Wege bei der aus-
schreibenden Stelle eingehen, werden nicht berücksichtigt.
3.10.3 Mehrere Hauptangebote
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
3.10.4 Nebenangebote / Änderungsvorschläge
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.
3.10.5 Vergütung / Kostenerstattung für die Erstellung der Angebote
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung am Verfahren wird keine Vergü-
tung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter auf die Geltendma-
chung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
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3.11 Bietergemeinschaften / Unteraufträge
3.11.1 Bietergemeinschaften
Angebote von Bietergemeinschaften, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und An-
schrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung, wenn
im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Abgabe von Erklärun-
gen in Rahmen dieses Verfahrens sowie für den Abschluss und die Durchführung
des Vertrages benannt ist,
sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Ver-
trag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflich-
ten
und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft in Text-
form signierte gesonderte Erklärung bestätigt werden (siehe „Anlage 2 – Erklärung
Bietergemeinschaft“).
Es sind in Anlage 2 - Erklärung Bietergemeinschaft zwingend die an dieser Bie-
tergemeinschaft beteiligte Firmen und die für die einzelnen Firmen handelnde
Person zu benennen.
3.11.2 Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile von Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen zu
lassen, ist mit dem Angebot anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem
Umfang der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (siehe „Anlage 3 - Erklä-
rung Unterauftragnehmer“). Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemä-
ßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Der Bieter hat alle zur Leis-
tungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift bereits
im Angebot zu benennen (siehe „Anlage 3: Erklärung Unterauftragnehmer“).
Der Bieter kann sich bei der Erfüllung eines Auftrages anderer Unternehmen im Hin-
blick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leis-
tungsfähigkeit bedienen (Eignungsleihe).
Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6
VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (d.h. die geforderten Referenzen) die
Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die
Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Sofern der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis-
tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nimmt, haftet der Bieter und das andere Unternehmen entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die
das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe-
stelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Die Erklärungen und Nachweise sind für diese Unternehmen wie im Kapitel 4.3 gefor-
dert vorzulegen.
Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht sei-
nerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weitervergibt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags
nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,
dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,
dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbe-
sondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen als
zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge sind regelmäßig kleine und mittlere
Unternehmen angemessen zu beteiligen. Der Auftragnehmer bemüht sich ferner, Un-
teraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann.
3.11.3 Eignungsleihe
Der Bieter kann sich gem. § 47 VgV bei der Erfüllung eines Auftrages anderer Unter-
nehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle (vgl. Kapitel
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) sowie technische und beruf-
liche Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden
werden.) bedienen.
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Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf die geforderten Nachweise für die erforderliche
technische und berufliche Leistungsfähigkeit wie beispielsweise geforderte Referen-
zen, auch die Kapazitäten anderer Unternehmen heranziehen. Hierfür muss er jedoch
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfü-
gung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Un-
ternehmen vorlegt.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unter-
nehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eig-
nungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Sofern der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis-
tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch nimmt, haftet der Bieter und das andere Unternehmen entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die
das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabe-
stelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Die Erklärungen und Nachweise sind für diese Unternehmen wie im Kapitel 4.3 gefor-
dert vorzulegen.
Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der im Angebot benannten bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Unterauftragnehmer die Leistungen nicht sei-
nerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weitervergibt.
3.11.4 Verbot von Doppelbewerbungen
Angebote von Bietern, die wesentliche Leistungen in einer Bietergemeinschaft oder als
Unterauftragnehmer anderer Bieter oder als Lieferant anderer Bieter erbringen sind un-
zulässig. Als wesentliche Leistungen werden solche Leistungen verstanden, deren Art
und Umfang die Kalkulation eines Angebots so beeinflussen können, dass von einer
Beeinflussung des Wettbewerbs ausgegangen werden kann. In diesem Fall ist bereits
mit dem Angebot der Beweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsverfälschende Bie-
terkonstellation vorliegt.
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3.12 Sonstige Anforderungen
3.12.1 Sprachliche Gleichbehandlung
Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten Bezeichnungen wird aus Gründen der
besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderwei-
tige Geschlechteridentitäten sind dabei ausdrücklich mitgemeint.
3.12.2 Sprache
Die Verfahrenssprache während des gesamten Vergabeverfahrens ist deutsch. Diese
Regelung umfasst z.B. Bieterfragen, das Angebot, Aufklärungen und weiterer Schrift-
verkehr.
3.12.3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden vom weiteren Ver-
fahren ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere Verabredungen oder Empfehlun-
gen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise und
sonstige Preis- und Vertragsbestandteile, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den
Preis beeinflussen.
3.12.4 Schutzrechte
Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-
kungen (GWB) hat der Bieter die Möglichkeit, in seinen Angebotsunterlagen Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen.
Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S.
des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
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4 Wertung der Angebote
4.1 Auswahlverfahren
Die Prüfung der Angebote wird zunächst nach den in Kapitel 4.2 dargestellten, forma-
len Kriterien vorgenommen. Bieter, deren Angebote alle formalen Kriterien erfüllen,
werden anhand der geforderten Nachweise, Zertifikate, Erklärungen und Dokumente
bezüglich ihrer Eignung (siehe Kapitel 4.3) geprüft. Sind formale Prüfung und Prüfung
der Eignung positiv abgeschlossen, werden die Angebote hinsichtlich der Erfüllung der
„A-Kriterien“ in den Vertragsunterlagen überprüft. Angebote, die eines der „A-Kriterien“
nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Aus allen verbleibenden Angeboten ermittelt der Auftraggeber das wirtschaftlichste An-
gebot gemäß Kapitel 4.4.
4.2 Formale Prüfung
Alle Angebote werden anhand folgender Ausschlusskriterien formal geprüft:
Prüfungsthemen
Form- und fristgerechter Eingang des Angebots gem. §57 1 Nr. 1 VgV
Das Angebot enthält die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen gem. §57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Änderungen oder Ergänzungen des Bieters an seinem Angebot sind zweifelsfrei gem. §57 Abs. 1 Nr.3 VgV Es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen an Vergabeunterlagen vorge- nommen gem. §57 Abs. 1 Nr.4 VgV
Das Angebot enthält alle erforderlichen Preisangaben gem. §57 Abs. 1 Nr. 5 VgV
Das Angebot ist kein Nebenangebot gem. §57 Abs. 1 Nr. 6 VgV
Tabelle 3 – Formale Prüfung
4.2.1 Aufklärung/Nachforderung
Der AG behält sich Nachforderungen von unternehmensbezogenen oder leistungsbezo-
genen Unterlagen in den Grenzen des § 56 VgV bis zum Ablauf der (gegebenenfalls
verlängerten) Bindefrist vor. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen
besteht nicht. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt
werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
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4.3 Prüfung der Eignung des Bieters
Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die
geforderten Leistungen erbringen können. Die Bieter müssen ihre Eignung durch Vor-
lage der geforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. „Tabelle 2 – Inhalt und Aufbau
des Angebots“) belegen.
Bei einer losweisen Ausschreibung sind die geforderten Nachweise und Erklärungen
für jedes Los abzugeben und die Dateien entsprechend zu bezeichnen.
Zur Prüfung der Eignung werden folgende Arten von Kriterien verwendet:
4.3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Ein-
tragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die
erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mit-
glied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
4.3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
„Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild
des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie
(nicht älter als 12 Monate).
Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversi-
cherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro
(mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
Die Versicherung hat insbesondere folgenden Zusatzbaustein zu umfassen:
Schlüsselklausel (Verlust von Schlüsseln, Codekarten und Zutrittsmitteln):
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Mitversichert sind Haftpflichtansprüche Dritter sowie Aufwendungen, die dem BR
oder berechtigten Dritten infolge des Verlustes von Schlüsseln, Codekarten, Trans-
pondern oder sonstigen Zutrittsmitteln entstehen, die dem Auftragnehmer oder sei-
nen Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Vertragserfüllung übergeben wurden oder in
deren Gewahrsam standen. Die Deckung umfasst insbesondere:
• Kosten für den Austausch oder die Umprogrammierung von Schlössern, Schließan-
lagen, Schließzylindern sowie elektronischen Zutrittssystemen,
• Kosten für die Anfertigung neuer Schlüssel oder Zutrittsmittel,
• Kosten für notwendige vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung)
bis zur Wiederherstellung der Zugangssicherheit.
Die Mindestdeckungssumme für Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln und Zu-
trittsmitteln beträgt 100.000 € je Schadenereignis. Im Übrigen gelten die allgemeinen
Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.
Der Auftragnehmer hat den Verlust von Schlüsseln oder Zutrittsmitteln unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, dem BR schrift-
lich anzuzeigen und erforderliche Schadenminderungsmaßnahmen sofort einzulei-
ten.
Ersatzweise:
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-
summen und Vertragsklauseln an die oben aufgeführten Summen und Formulierun-
gen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz
ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.
„Transport-/Umzugsversicherung“
Nachweis einer Transport-/Umzugsversicherung für das Leistungsbild des ausge-
schriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied)
durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung zumindest in Kopie (nicht älter als
12 Monate).
Mindestbedingung: Mindestdeckungssummen von 2,5 Mio. EUR für Wiederbe-
schaffungs- und Wiederherstellungskosten. Der Versicherungsschutz muss Be-
schädigung und Diebstahl während der Demontage, Verpackung, des Transports
und des Abladens umfassen.
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Ersatzweise:
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-
summen und Vertragsklauseln an die oben aufgeführten Summen und Formulierun-
gen angepasst werden. Der Nachweis über den angepassten Versicherungsschutz
ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung vorzulegen.
4.3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
„Referenzen“
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe
von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-
träge nachweisen. Die Referenzen sind mit Anlage 11 dem Angebot beizufügen.
Mindestbedingungen: Verlangt werden mindestens zwei mit der Auftragshöhe vergleich-
bare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren je Los. Der Nachweis der
Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hin-
blick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern.
Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben vorzulegen:
-
Referenzgeber
-
Ansprechpartner mit Kontaktdaten und Telefonnummer
-
Zeitraum der Leistungserbringung
-
Auftragswert
-
kurze Beschreibung der ausgeführten Leistungen
-
Darstellung der für die Vergleichbarkeit maßgeblichen Merkmale
(siehe wie folgt beschriebenen Lose)
Referenzanforderungen zu Los 1 – Technische Umzugsleistungen:
Die eingereichten Referenzen müssen Umzugs- bzw. Transportleistungen für empfindli-
che technische Systeme oder Geräte umfassen.
Als vergleichbar gelten insbesondere Referenzen aus den Bereichen:
-
IT-, Server- und Netzwerktechnik,
-
Medien- und Produktionstechnik,
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-
Medizintechnik oder
-
technisch vergleichbare Systeme und Geräte.
Die Referenzleistungen müssen die fachgerechte Handhabung empfindlicher techni-
scher Komponenten beim Verpacken, Transportieren und Positionieren erkennen las-
sen.
Referenzanforderungen zu Los 2 - Entsorgungsleistungen:
Die eingereichten Referenzen müssen umfangreiche Räumungs- und Entsorgungsleis-
tungen umfassen.
Die Referenzleistungen müssen insbesondere erkennen lassen:
-
Demontage bzw. Räumung von Gegenständen und Einrichtungen,
-
Abtransport,
-
Umgang mit unterschiedlichen Materialien bzw. Entsorgungsgütern,
-
ordnungsgemäße Entsorgung bzw. Verwertung,
-
Durchführung innerhalb festgelegter Ausführungs- bzw. Räumungs-
zeiträume.
Mindestens eine der beiden Referenzen muss einen Auftragswert von mindestens
150.000,00 EUR brutto aufweisen.
4.3.4 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbin-
dung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 5 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“
ausgefüllt beigefügt sein.
Eigenerklärung zum Russlandbezug
Ebenfalls vorzulegen ist die „Anlage 10 – Eigenerklärung zum Russlandbezug“
Bei Bietergemeinschaften sind diese beiden Nachweise und Erklärungen für jedes Mit-
glied vorzulegen.
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4.4 Zuschlagskriterien
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis
Unter Berücksichtigung der in den Preisblättern angegebenen unverbindlichen Kalkula-
tionsmengen sind fiktive Angebotsvergleichspreise zu bilden.
Maßgeblich für die Bildung des Angebotsgesamtpreises sind ausschließlich die
im jeweiligen Preisblatt abgefragten Einzelpreise. Ein vom Bieter im Bietertool ge-
währtes Skonto und ein angegebener Generalrabatt gehen nicht in die Wertung
ein!
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5 Preisblatt und Kriterienkatalog Wertung
Die „Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Los 1“ sowie „Anlage
8.2 – Preisblatt Los 2“ müssen mit dem Angebot abgegeben werden. Alle in der Farbe
„grün“ formatierten Zellen müssen vom Bieter ausgefüllt werden.
Preisblätter
Die „Preisblätter“ sind vollständig auszufüllen.
Für „Anlage 8.1 – Preisblatt Los 1“ gilt: Der Angebotspreis für die Umzugsdienstleistun-
gen in € netto entspricht dem Angebotspreis (Zelle G26). Dieser Angebotspreis muss
in die „Anlage 1 – Angebotsschreiben“ übernommen und eingetragen werden. Des
Weiteren muss dieser Angebotspreis im Vergabeportal eingetragen werden.
Für „Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2“ gilt: Der Angebotspreis für die Entsorgungsleistun-
gen in € netto entspricht dem Angebotspreis (Zelle G28). Dieser Angebotspreis muss
in die „Anlage 1 – Angebotsschreiben“ übernommen und eingetragen werden. Des
Weiteren muss dieser Angebotspreis im Vergabeportal eingetragen werden.
Für die Abrechnung und die Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber gilt die gesetzli-
che Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Ein vom Bieter eventuell zusätzlich gewährter Rabatt (zusätzlich zu den Rabatten aus
dem Preisblatt) oder Skonto, welcher von ihm in das Bietertool eingetragen wird, geht
nicht in die Angebotsbewertung ein!
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6 Anlagen
Anlage 1 – Angebotsschreiben
Anlage 2 – Erklärung Bietergemeinschaft
Anlage 3 – Erklärung Unterauftragnehmer
Anlage 4 – Erklärung Eignungsleihe
Anlage 5 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung
Anlage 6 – Tabelle für Bewerber- und Bieterfragen
Anlage 7 – Formblatt KMU
Anlage 8.1 – Preisblatt Los 1
Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2
Anlage 9 – Verpflichtung auf Vertraulichkeit
Anlage 10 – Eigenerklärung zum Russlandbezug
Anlage 11.1 – Referenzen für Los 1
Anlage 11.2 – Referenzen für Los 2
Anlage 12 – Allgemeinen Beschaffungsbedingungen des SWR, des BR und SR und
deren verbundenen Unternehmen für Lieferungen und Leistungen (Stand 06.11.2024)
Anlage 13 – AGB-IT-BR, Stand 06_2020
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