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Technische Umzugs- und Entsorgungsleistungen

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Fachlicher Teil -

Leistungsbeschreibung

Vergabenummer: BR-2026-0039

Offenes Verfahren

Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- und

Entsorgungsleistungen für

den Bayerischen Rundfunk (BR)“

München, 02.11.2026

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Inhaltsverzeichnis

INHALTSVERZEICHNIS ........................................................................................................................................... 2

ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES PROJEKTS ........................................................................................................ 4

1.1 AUSGANGSSITUATION ....................................................................................................................... 4 1.2 ZIELSETZUNG ...................................................................................................................................... 4 1.3 RAHMENBEDINGUNGEN UND GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN .......................................... 5 1.4 RAHMENVEREINBARUNG .................................................................................................................. 5 1.4.1 Standorte der Leistungserbringung ........................................................................................ 6 1.4.2 Sprachgebrauch ........................................................................................................................ 7 1.4.3 Geplantes Leistungsvolumen .................................................................................................. 7 1.4.4 Zugangs- und Standortbedingungen ...................................................................................... 7 1.4.5 Einsatzbeginn und Reisezeiten ............................................................................................... 8

2 BESCHREIBUNG DER LEISTUNG .................................................................................................................. 9

2.1 GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN FÜR BEIDE LOSE ................................................................ 9 2.2 KICK-OFF-MEETING ZUM START DER RAHMENVEREINBARUNG ................................................. 9 2.3 EINZELABRUF UND ARBEITSVORBEREITUNG .............................................................................. 10 2.3.1 Regelablauf eines Einzelabrufs ............................................................................................. 11 2.4 DATENSCHUTZ, VERTRAULICHKEIT UND INFORMATIONSSICHERHEIT .................................... 12 2.5 ANFORDERUNGEN AN PERSONAL UND ORGANISATION ........................................................... 13 2.5.1 Personaleinsatz ....................................................................................................................... 14 2.5.2 Rollen und Verantwortlichkeiten ........................................................................................... 14 2.5.3 Personalkontinuität und Personalliste .................................................................................. 16 2.5.4 Zutritt, Ausweise und Verhalten ............................................................................................ 17 2.5.5 Leistungsnachweis ................................................................................................................. 17 2.6 BEENDIGUNGSLEISTUNGEN ........................................................................................................... 18 2.7 QUALITÄT, RISIKO- UND ESKALATIONSMANAGEMENT .............................................................. 18 2.7.1 Qualitätssicherung ................................................................................................................. 18 2.7.2 Lückenlose Transport- und Bearbeitungskette .................................................................... 18 2.7.3 Eskalationsmanagement ........................................................................................................ 19 2.8 ARBEITSSICHERHEIT UND BRANDSCHUTZ ................................................................................... 19

3 BESCHREIBUNG DER LEISTUNG LOS 1 – TECHNIK UMZÜGE ...................................................................... 20

3.1 LEISTUNGSGEGENSTAND UND UMZUGSGUT ............................................................................... 20 3.2 LEISTUNGSABGRENZUNG UND VERANTWORTUNGSÜBERGANG............................................. 21 3.3 LEISTUNGSERBRINGUNG AM QUELLSTANDORT UND TRANSPORT ......................................... 21 3.3.1 Mechanische Demontage und Ausbau am Quellstandort ................................................... 21 3.3.2 Kennzeichnung, Bestandszuordnung und Dokumentation ................................................ 22 3.3.3 Transport ................................................................................................................................. 23 3.3.4 Leistungserbringung am Zielstandort .................................................................................. 24

4 BESCHREIBUNG DER LEISTUNG LOS 2 – ENTSORGUNG ............................................................................ 27

4.1 LEISTUNGSUMFANG ......................................................................................................................... 27 4.2 ENTSORGUNGSFRAKTIONEN UND ABRECHNUNGSEINHEITEN ................................................. 29 4.3 ALLGEMEINES ................................................................................................................................... 30 4.3.1 Arbeitsschutz, Gebäudeschutz und Verkehrssicherung ..................................................... 30 4.3.2 Demontage .............................................................................................................................. 30 4.3.3 Ausführungsbedingungen ..................................................................................................... 31 4.3.4 Schutzmaßnahmen ................................................................................................................. 31 4.3.5 Abtransport und Entsorgung ................................................................................................. 31 4.3.6 Wiederverwendung ................................................................................................................. 32 4.3.7 Gefahrstoffe / unbekannte Stoffe .......................................................................................... 32 4.3.8 Befestigungen und verbleibende Bauteile ........................................................................... 33 4.3.9 Reinigung ................................................................................................................................ 33 4.3.10 Dokumentation und Übergabe ............................................................................................... 33 4.4 LEISTUNGSNACHWEIS UND ABRECHNUNG .................................................................................. 33

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Allgemeine Beschreibung des Projekts

1.1 Ausgangssituation

Der Bayerische Rundfunk (Auftraggeber) bündelt im Zuge seiner strategischen Stan-

dortentwicklung wesentliche Betriebs-, Redaktions- und Produktionsbereiche am

Campus München-Freimann. Hintergrund sind insbesondere der fortschreitende Me-

dienwandel, die zunehmende crossmediale Zusammenarbeit sowie das Ziel, bislang

räumlich getrennte Bereiche aus Hörfunk, Fernsehen und digitalen Angeboten an

einem gemeinsamen Standort zusammenzuführen. Der Campus München-Freimann

bildet dabei zunehmend das journalistische und produktionstechnische Zentrum des

BR. Dort befinden sich bereits verschiedene mehrmediale Redaktionseinheiten so-

wie Bereiche der Produktions- und Technikdirektion.

Die Standortkonsolidierung ist mit einem schrittweisen Auszug aus den bislang ge-

nutzten Gebäuden des innerstädtischen Funkhausareals am Rundfunkplatz 1 in

München verbunden.

Im Zusammenhang mit dieser Standortentwicklung sind umfangreiche Umzugs- und

Logistikleistungen erforderlich. Diese betreffen, abhängig vom jeweils festgelegten

Leistungsumfang, insbesondere die geordnete Räumung der betroffenen Gebäude-

und Nutzungsbereiche, den fachgerechten Transport von technischen Umzugsgü-

tern. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen An-

forderungen eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmens sowie der Notwen-

digkeit einer möglichst störungsarmen Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs zu

planen und auszuführen.

1.2 Zielsetzung

Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit ei-

nem Auftragnehmer zur bedarfsgerechten Durchführung wiederkehrender Umzugs-

und Transportleistungen für technische Systeme und Komponenten des Auftragge-

bers sowie Entsorgungsleistungen. Der Auftragnehmer hat hierfür qualifiziertes Per-

sonal, geeignete Fahrzeuge, Transportbehälter, Verpackungsmaterialien, Hilfsmittel

und Werkzeuge bedarfsorientiert bereitzustellen.

Die Leistungen werden projektbezogen mittels Einzelabrufen beauftragt. Sie können

innerhalb eines Gebäudes, zwischen Gebäuden eines Standorts sowie zwischen

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Standorten des Auftraggebers erbracht werden. In Ausnahmefällen können weitere

Standorte in Bayern einbezogen werden.

Hierbei muss sichergestellt werden, dass die erforderlichen Leistungen bei entspre-

chendem Bedarf zuverlässig, fachgerecht und innerhalb der jeweils vorgegebenen

Ausführungszeiträume abgerufen werden können. Die einzelnen Umzugs-, Trans-

port- und Entsorgungsmaßnahmen werden auf Grundlage der Rahmenvereinbarung

jeweils gesondert beauftragt und hinsichtlich der betroffenen Systeme, Ausgangs-

und Zielstandorte, Mengen sowie Ausführungsbedingungen konkretisiert. Der Auf-

tragnehmer erstellt pro Maßnahme ein Angebot auf Basis der im Preisblatt festge-

legten Preise. Anschließend wird daraufhin durch den Auftraggeber eine Abrufbe-

stellung erstellt.

1.3 Rahmenbedingungen und grundlegende Anforderungen

Gegenstand der Leistungserbringung ist die fachgerechte mechanische Demontage,

die transportsichere Verpackung, der Transport sowie das Abladen und Positionieren

von technischen Geräten und weiteren Geräten zwischen den vom Auftraggeber je-

weils benannten Standorten (Los 1) sowie Entsorgungsleistungen (Los 2).

Zum Los 2 zählen insbesondere die Demontage und der Abtransport sowie die ord-

nungsgemäße Entsorgung beispielsweise von Einbauküchen, Gestellen oder Ein-

bauschränken. Zu entsorgende Geräte und Systeme werden vom Auftraggeber im

Abruf entsprechend benannt und gesondert ausgewiesen.

Aufgrund der oben genannten unterschiedlichen Gegebenheiten und Anforderungen

werden die Leistungsumfänge in zwei (2) Lose aufgeteilt.

 Los 1: Technische Umzugsleistungen von technischen Komponenten, Medien-

produktionstechnik (vgl. Kapitel 3)

 Los 2: Entsorgungsleistungen (vgl. Kapitel 4)

1.4 Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen

(vgl. auch kaufmännische Vertragsunterlagen). Sie beginnt am 01.02.2027 und endet

am 31.01.2031.

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1.4.1 Standorte der Leistungserbringung

Die Leistungen werden insbesondere an folgenden Standorten erbracht:

StandortAnschrift
FunkhausBayerischer Rundfunk Rundfunkplatz 1 80335 München
Campus FreimannBayerischer Rundfunk, Studio München Floriansmühlstraße 60 80939 München
Fernsehstudio UnterföhringBayerischer Rundfunk Studio Unterföhring Rivastraße 1 85774 Unterföhring
Sender IsmaningBayerischer Rundfunk Sender Ismaning Senderstraße 57 85737 Ismaning

Tabelle 1 – Standorte der Leistungserbringung

Darüber hinaus können weitere Standorte, insbesondere Regionalstudios, Sendean-

lagen, Rechenzentrums- oder IT-Standorte des Auftraggebers Gegenstand eines

Einzelabrufs sein.

Quell- und Zielstandort werden im jeweiligen Einzelabruf abschließend festgelegt.

Die oben genannten Standorte (Großraum München) und Strecken sind in die Posi-

tionen 2.1 bis 2.3 der Anlage 8.1 – Preisblatt zu inkludieren.

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Der Großraum München wird wie folgt definiert:

Inklusivstrecke = Quellstandort (vgl. Tabelle 1) im Radius von 25km.

Sofern außerplanmäßige Umzüge an weitere, nicht im Großraum München befindli-

che Standorte erfolgen sollte, erfolgt die Abrechnung der zusätzlich gefahrenen Kilo-

meter über die Position 2.4. Der Bieter hat den Preis pro km hierfür im Preisblatt

entsprechend einzutragen.

1.4.2 Sprachgebrauch

Für die in den Vergabeunterlagen verwendeten Personenbezeichnungen wird aus

Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche

Geschlechteridentitäten sind gleichermaßen angesprochen. Die Vorgaben des All-

gemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bleiben unberührt.

1.4.3 Geplantes Leistungsvolumen

Art, Umfang und Häufigkeit der technischen Umzüge können während der Vertrags-

laufzeit variieren. Der Auftragnehmer muss seine Kapazitäten so organisieren, dass

Einzelabrufe innerhalb der vereinbarten Vorlauf- und Ausführungszeiten erbracht

werden können.

Hinweis:

Die Angebotserstellung des Auftragnehmers muss innerhalb von 2 Wochen nach An-

frage, die Ausführung innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung des BR erfolgen.

1.4.4 Zugangs- und Standortbedingungen

Die Zugangssituation kann je Standort variieren. Zu berücksichtigen sind insbeson-

dere Sicherheitsbereiche, enge Flure und Treppenhäuser, beschränkte Aufzugs- und

Bodentraglasten, Rampen, eingeschränkte Zufahrten sowie witterungsexponierte

Be- und Entladebereiche. Der Auftragnehmer prüft die für seine Leistung relevanten

Bedingungen und hat hierfür geeignetes Personal und geeignete Hilfsmittel einzu-

setzen. Der Auftraggeber stellt die vereinbarten Zutrittsmöglichkeiten nach Ange-

botserstellung für einen Einzelabruf bereit.

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1.4.5 Einsatzbeginn und Reisezeiten

Die für die An- und Abfahrt erforderlichen Reisezeiten des Personals sind in die An-

gebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die abrech-

nungsfähige Einsatzzeit beginnt mit der Einweisung des Personals am jeweiligen

Leistungsort.

Die Leistungen werden grundsätzlich montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und

19:00 Uhr erbracht. Leistungen außerhalb dieses Zeitraums, insbesondere nachts

sowie an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen, können im Einzelabruf vereinbart

werden. Zuschläge müssen den hierfür vorgesehenen Positionen des Preisblatts ent-

sprechen.

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2 Beschreibung der Leistung

Der BR betreibt mehrere Rechenzentrums- und IT-Standorte. Während der Vertrags-

laufzeit sind zwischen diesen Standorten Technische Geräte, Medienproduktions-

technik, Server, Netzwerkkomponenten, Speicher- und Peripheriesysteme sowie

sonstige IT-Hardware fachgerecht zu demontieren, zu verpacken, zu transportieren

und umzuziehen. Nicht umgezogenes Umzugsgut ist fachgerecht zu entsorgen (vgl.

Kapitel 4). Hierbei sind die besonderen Anforderungen an den Umgang mit sensiblen

und betriebskritischen technischen Systemen, insbesondere hinsichtlich Transport-

sicherheit, Erschütterungsschutz, Datenschutz und Betriebssicherheit entsprechend

zu berücksichtigen. Zudem ist abhängig von der Jahreszeit auf einen temperaturge-

rechten Transport zu achten (vgl. Kapitel 3.3.3).

2.1 Grundlegende Anforderungen für beide Lose

Mit diesem Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für „Tech-

nische Umzugs- und Entsorgungsleistungen für den Bayerischen Rundfunk (BR)“ will

der Auftraggeber die im Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden wer-

den.. dargestellten Ziele umsetzen

Der Bieter bestätigt und versichert, dass er alle in den Verfahrens- und Vertragsun-

terlagen mit „muss“ und „darf nicht“ formulierten Anforderungen ohne Einschränkun-

gen erfüllen wird. Der Bieter muss je Los im jeweiligen Preisblatt in der „Anlage 8.1 -

Preisblatt Los 1“ und „Anlage 8.2 - Preisblatt Los 2“ die dort definierten Preisposition

entsprechend eintragen.

Die benötigten Leistungen werden in zwei Fachlosen ausgeschrieben:

 Los 1: Technische Umzugsleistungen von technischen Komponenten, Medien-

produktionstechnik (vgl. Kapitel 3)

 Los 2: Entsorgungsleistungen (vgl. Kapitel 4)

Die in den nachfolgenden Kapiteln definierten Anforderungen sind für beide Lose

gleichermaßen gültig.

2.2 Kick-Off-Meeting zum Start der Rahmenvereinbarung

Der Auftragnehmer nimmt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zuschlagsertei-

lung an einem Kick-Off-Meeting vor Ort am Quellstandort

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„Rundfunkplatz 1, 80335 München“

teilnehmen.

Hierbei werden folgende Anforderungen gestellt:

 Begehung der jeweiligen Häuser am Quellstandort (Rundfunkplatz 1) gemein-

sam mit dem Auftraggeber mit:

• Einweisung in die Örtlichkeiten und Räumlichkeiten durch den Auftraggeber.

 Abstimmung abrufbezogener Maßnahmen und Prozesse gemeinsam mit dem

Auftraggeber,

 Abstimmung von Besonderheiten zur Infrastruktur und Besonderheiten von

Transportwegen,

 Zutrittsverfahren und standortspezifische Sicherheitsanforderungen,

 Kommunikations- und Eskalationswege,

Die Teilnahme am Kick-Off Meeting ist verpflichtend und in den Angebotspreis ein-

zukalkulieren.

2.3 Einzelabruf und Arbeitsvorbereitung

Die Durchführung der Umzugs-, Transport- und Entsorgungsleistungen erfolgt ent-

sprechend den terminlichen Vorgaben des Auftraggebers. Mit Einholung des Ange-

botes auf Basis des Preisblattes werden die Ausführungszeiten dem Auftragnehmer

mitgeteilt.

Jeder Einzelabruf enthält mindestens Quell- und Zielstandort, Leistungszeitfenster,

die Art und grobe Menge des Umzugsguts, besondere räumliche oder technische

Rahmenbedingungen sowie gegebenenfalls optionale Leistungen. Der Auftragneh-

mer bestätigt den Abruf schriftlich und benennt die vorgesehene Terminierung, Per-

sonalstärke, Fahrzeuge und erforderlichen Hilfsmittel.

Zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Leistungserbringung, insbesondere bei

kurzfristigen Abrufen oder dem erforderlichen Einsatz von Ersatzpersonal, hat der

Auftragnehmer eine ausreichende personelle Verfügbarkeit sicherzustellen.

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Der Auftragnehmer hat während der üblichen Geschäftszeiten eine telefonische Er-

reichbarkeit sicherzustellen. Diese wird montags bis freitags in der Zeit von 07:00

Uhr bis 18:00 Uhr erwartet.

Hinweis:

Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Durchführung des Umzugs einen ausrei-

chenden Überblick über die örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Hierzu gehören

insbesondere Zufahrten, Ladezonen, Transportwege, Sicherheitsbereiche sowie er-

forderliche Aufstellflächen. Erkannte Risiken, Hindernisse oder sonstige Einschrän-

kungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.

Sofern erforderlich, sind vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers wei-

tere Vor-Ort-Termine vor Ausführung der Umzugsleistungen durchzuführen

2.3.1 Regelablauf eines Einzelabrufs

Nachfolgend sind die jeweiligen Prozessschritte zur Durchführung der Umzugs- und

Transportleistungen dargelegt:

Nr.ProzessschrittMindestinhalt
1Angebotseinholung durch AGEinholung eines Angebots auf Basis der RV pro Ein- zelumzugs- oder Entsorgungsmaßnahme.
2Prüfung durch AN und An- gebotserstellungPrüfung des Abrufs und sofern notwendig Vor-Ort- Besichtigung durch Auftragnehmer an Quell- und Zielstandort.
3SAP Abrufbestellung durch AG

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4AuftragsbestätigungSchriftliche Bestätigung des Einsatztermins sowie des geplanten Personals, Fahrzeugen, Hilfsmitteln und Besonderheiten
5Ausführung durch AN (ein- schließlich etwaiger Meh- rungen/Minderungen)Für Umzugsleistungen (Los 1): Kennzeichnung, Ver- packung, Verladung, Transport, Abladen und Positi- onierung. Für Entsorgungsleistungen (Los 2): Übernahme/Er- fassung, z. Teil Demontage, Vertragen, Verladung und Abtransport, Verwertung/Entsorgung sowie Nachweisführung
6Kontrolle durch AN mit LeistungsbestätigungSichtprüfung, unverzügliche Schadenmeldung und Behandlung von Abweichungen.
7Übergabe an AG durch ANDokumentierte Übergabe am Zielort.
8AbrechnungPrüffähiger Leistungsnachweis und Rechnungsstel- lung gemäß kaufmännischen Vertragsunterlagen.

Tabelle 2 – Regelablauf eines Einzelabrufs

2.4 Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit

Der Auftragnehmer und alle vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter

verpflichten sich zur Vertraulichkeit sämtlicher Informationen zur Infrastruktur,

Systeme, Sicherheitsmaßnahmen und Daten des Auftraggebers. Die Verpflichtung

gilt auch nach Vertragsende fort. Eine Einsichtnahme in Daten oder Unterlagen ist

untersagt, soweit sie nicht zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung zwingend

erforderlich und ausdrücklich freigegeben ist. Er muss die Verpflichtung zur

Geheimhaltung auch Dritten auferlegen, die er zur Durchführung von Arbeiten

beauftragt.

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Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verschwiegenheitspflicht verpflichtet ihn

zum Ersatz aller hieraus erwachsenden Schäden.

Für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der Bieter entsprechend der

„Anlage 9 - Verpflichtung auf Vertraulichkeit“. Die Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

muss spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vom Auftragnehmer

vorgenommen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen werden.

Sofern sich im Rahmen der Auftragsdurchführung die Notwendigkeit ergibt, dass der

Auftragnehmer Daten im Auftrag verarbeitet, ist zusätzlich jeweils ein Vertrag zur

Auftragsverarbeitung zwischen dem Auftraggeber (BR) und dem Auftragnehmer

abzuschließen.

Hinweis:

Technische Geräte oder Geräte dürfen ohne Freigabe des Auftraggebers nicht ge-

öffnet und Datenträger nicht ausgebaut werden. Sicherheitsvorfälle, Verluste, unbe-

fugte Zugriffe oder versehentliche Kenntnisnahmen sind unverzüglich über die vor-

gegebenen Meldewege anzuzeigen. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, wer-

den ergänzende Vereinbarungen abgeschlossen.

2.5 Anforderungen an Personal und Organisation

Der Auftraggeber legt großen Wert auf eine vertrauensvolle und kooperative

Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit der

Rahmenvereinbarung. Hierzu gehören insbesondere eine proaktive Kommunikation

sowie die frühzeitige Information über alle für die Leistungserbringung relevanten

Sachverhalte.

Das eingesetzte Umzugspersonal muss über ausreichende Fachkenntnisse und

praktische Erfahrung verfügen, um die im Rahmen der Umzugsleistungen anfallen-

den Demontage- und Montagearbeiten fachgerecht ausführen zu können.

Hierzu können auch die Demontage von Racks oder Schranksystemen zählen. Das

eingesetzte Personal hat bei den Umzügen daher immer eine angemessene Grund-

ausstattung an Werkzeugen und Hilfsmitteln mitzuführen.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal auftretende

Situationen vor Ort fachkundig beurteilen sowie erforderliche Maßnahmen selbst-

ständig und eigenverantwortlich umsetzen kann.

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Für die zu erbringenden Umzugsleistungen muss der Auftragnehmer mindestens

über das in den folgenden Unterkapiteln aufgeführte Fachpersonal verfügen.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die fachliche Eignung sowie die

Qualifikation und Erfahrung der vom Auftragnehmer eingesetzten Personen zu

überprüfen und deren Einsatz zu genehmigen oder abzulehnen, sofern die

festgelegten Anforderungen nicht erfüllt werden.

2.5.1 Personaleinsatz

Einsatzplanung des Personals sowie die Bereitstellung sämtlicher für die Leistungs-

erbringung erforderlicher Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel sowie die fachge-

rechte Demontage, Verpackung, Sicherung, Verladung und Transport obliegen dem

Auftragnehmer.

Zur Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Leistungsqualität hat der

Auftragnehmer durch geeignete organisatorische Maßnahmen eine möglichst hohe

Personalkontinuität sowie eine ausreichende Wissenssicherung zu gewährleisten.

Personalwechsel sind so zu organisieren, dass die ordnungsgemäße und

kontinuierliche Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.

2.5.2 Rollen und Verantwortlichkeiten

Der Bieter muss diese nachfolgend genannten Anforderungen an das eingesetzte

Personal für den zentralen Ansprechpartner (SPOC), vgl. 2.5.2.1 anhand entspre-

chender Nachweise (Lebenslauf, Nachweise zur Berufsbefähigung) in einer separa-

ten Anlage mit dem Angebot einreichen.

Für das vorgesehene Umzugs-, Transport und Entsorgungspersonal (vgl. Kapitel

2.5.2.2) behält sich der Auftraggeber vor, die definierten Anforderungen vor dem

Leistungsbeginn zu überprüfen.

2.5.2.1 Zentraler Ansprechpartner (SPOC) / Projektleiter

Der Auftragnehmer hat zur Leitung, Koordinierung und Steuerung der Umzugs- und

Entsorgungsleistungen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung

einen zentralen Ansprechpartner (Projektleiter) zu benennen und bereitzustellen.

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Dieser übernimmt nach Abruf durch den Auftraggeber die Abstimmung der Termine

und Kapazitäten, koordiniert die Leistungserbringung, steht während der Durchfüh-

rung der Umzüge als Ansprechpartner zur Verfügung und fungiert als erste Eskalati-

onsstufe. Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben

und verantwortet die ordnungsgemäße Durchführung.

Der zentrale Ansprechpartner (SPOC) muss mindestens über folgende Kenntnisse

und Erfahrungen verfügen:

 Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit:

• IT-Infrastruktur- oder Rechenzentrumsumzügen (Los 1)

• großvolumigen Entsorgungs- und Rückbauprojekten im Bereich der IT-

Infrastruktur einschließlich Demontageleistungen (Los 2).

 Sprache:

• Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (C2-Niveau)

 Planerische Organisation und Überwachung aller Einzelprojekte des Auftragge-

bers

 Führung einer Projektplanung und Projektüberwachung, die mindestens fol-

gende Aspekte beinhalten muss:

• Ressourcenplanung

• Projektsteuerung

 Übernahme der Prozessverantwortung

 Steuerung und Überwachung von Einzelprojekten

 Überwachung und Gewährleistung der Prozesse zur Qualitätssicherung

 Überwachung und Kontrolle von externen Einflussfaktoren auf die Projektteams

Zudem muss Risiken und Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen können, geeignete

Maßnahmen vorschlagen, notwendige Abstimmungen herbeiführen und den Auftrag-

geber unverzüglich über etwaige Schwierigkeiten oder Verzögerungen informieren.

2.5.2.2 Umzugs- und Transportpersonal

Der Auftragnehmer hat für die Leistungserbringung ausschließlich qualifiziertes

Fachpersonal einzusetzen. Die eingesetzten Mitarbeitenden müssen über

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mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung in den nachfolgend genannten

Tätigkeitsbereichen verfügen:

Los 1 – Technische Umzugsleistungen:

 Planung, Durchführung und Begleitung von IT-Infrastruktur- und/oder Rechen-

zentrumsumzügen innerhalb eines laufenden Betriebs oder abgestimmter Mig-

rationsfenster

Los 2 – Entsorgungsleistungen:

 Durchführung großvolumiger Entsorgungsprojekte einschließlich fachgerechter

Demontage, Rückbau, Transport und Entsorgung von Technische Geräten, Re-

galen, Einbauschränke- und Küchen, Netzwerktechnik sowie rechenzent-

rumsspezifischer Infrastruktur.

Darüber hinaus muss das eingesetzte Personal über folgende Anforderungen verfü-

gen:

 Sprache:

• Fließend Deutschkenntnisse in Wort und Schrift zur sicheren Verständigung

mit dem Auftraggeber und zum Verständnis von Arbeits- und Sicherheitsan-

weisungen (mind. B2-Niveau)

 Das Personal muss mit den einschlägigen Anforderungen an Ladungssicherung

und Arbeitssicherheit vertraut und für die jeweils eingesetzten Arbeitsmittel un-

terwiesen sein.

 Kenntnisse in EMV/VDE-Anforderungen beim physischen Umgang mit IT-

Hardware sind von Vorteil

 Fahrer müssen über die erforderliche gültige Fahrerlaubnis verfügen.

2.5.3 Personalkontinuität und Personalliste

Der Auftragnehmer setzt nach Möglichkeit ein eingewiesenes Kernteam ein. Vor dem

Einsatz ist eine Liste der eingesetzten Personen zu übermitteln. Personalwechsel

sind mit angemessener Vorlaufzeit anzuzeigen. Zusätzlicher Einarbeitungsaufwand,

der allein durch einen Personalwechsel des Auftragnehmers entsteht, wird nicht ge-

sondert vergütet und geht zu Lasten des Auftragnehmers.

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Der Auftraggeber kann den Einsatz einzelner Personen aus sachlichen Gründen ab-

lehnen oder deren Austausch verlangen, insbesondere wenn Eignungs-, Zuverläs-

sigkeits-, Sicherheits- oder Zutrittsanforderungen nicht erfüllt sind. Subunternehmer-

personal und sonstiges extern eingesetztes Personal müssen sämtliche Anforderun-

gen gleichermaßen erfüllen.

2.5.4 Zutritt, Ausweise und Verhalten

Sofern notwendig, wird bei Zutritt des Auftragnehmers in das Rechenzentrum und

Technikräume des BR dieser vom Auftraggeber entsprechend eingewiesen.

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das eingesetzte Personal die in der Unterwei-

sung vom Auftraggeber erhaltenen Sicherheitsmaßnahmen beachtet.

2.5.5 Leistungsnachweis

Nach Durchführung und Abschluss des Einzelabrufs erstellt der Auftragnehmer einen

prüffähigen Leistungsnachweis. Der Einzelabruf endet mit Übergabe des Umzugs-

gutes an den Auftraggeber am Zielort, diese ist vom Auftragnehmer entsprechend in

Form eines Leistungsnachweises zu dokumentieren. (vgl. Kapitel 2.3.1).

Der Leistungsnachweis ist vom verantwortlichen zentralen Ansprechpartner und Ko-

ordinator des Auftragnehmers zu unterzeichnen und dem zuständigen Anforderer

des Auftraggebers zur Bestätigung vorzulegen. Der Leistungsnachweis muss fol-

gende Angaben beinhalten:

 Einzelabruf oder Bestellbezug

 Einsatzdatum und Leistungszeitraum

 Quell- und Zielstandort

 eingesetztes Personal und Funktionalitäten

 eingesetzte Fahrzeuge und besondere Hilfsmittel, soweit abrechnungsrelevant

 Art und Umfang der erbrachten Leistungen

 Abweichungen, Unterbrechungen, Schäden und besondere Vorkommnisse

 Volumen erfolgter Entsorgungen / durchgeführter Entsorgungsdienstleistungen

Rechnungen sind entsprechend den kaufmännischen Vertragsunterlagen prüffähig

zu stellen. Der bestätigte Leistungsnachweis ist beizufügen. Nicht dokumentierte

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk18 Seite 34
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oder nicht beauftragte Leistungen begründen keinen Vergütungsanspruch, soweit

nicht eine nachträgliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt.

2.6 Beendigungsleistungen

Nach Beendigung der Rahmenvereinbarung gibt der Auftragnehmer sämtliche über-

lassenen Arbeitsmittel, Unterlagen, Schlüssel, Ausweise, Zugangskarten und sons-

tigen Zugangsmittel vollständig zurück. Die Rückgabe ist in einem Übergabeprotokoll

zu dokumentieren. Vom Auftraggeber bereitgestellte oder im Rahmen der Leistung

entstandene Daten und Unterlagen dürfen nicht zurückbehalten werden. Gesetzliche

Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

2.7 Qualität, Risiko- und Eskalationsmanagement

2.7.1 Qualitätssicherung

Der Auftragnehmer verfügt über ein geeignetes Qualitätsmanagement zur Sicher-

stellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung.

Hierzu gehören insbesondere:

 standardisierte Arbeitsabläufe und Checklisten für

• die Demontage,

• die Verpackung,

• die Verladung,

• den Transport sowie

• das Abladen einschließlich Sichtprüfung des Umzugsguts;

 dokumentierte Verfahren zur Erfassung, Meldung, Bearbeitung und Nachverfol-

gung von Abweichungen, Mängeln und Schäden

Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise bei Bedarf anzufordern.

2.7.2 Lückenlose Transport- und Bearbeitungskette

Für besonders schutzbedürftige Systeme kann der Auftraggeber im Einzelabruf eine

lückenlose Bearbeitungs- und Transportdokumentation verlangen. Dabei ist je iden-

tifizierbarer Einheit mindestens festzuhalten, wann und durch wen sie ausgebaut,

welcher Verpackungs- oder Transporteinheit sie zugeordnet, wann sie verladen,

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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transportiert, entladen und am Ziel übergeben wurde. Die konkrete Dokumentations-

form und die zulässigen Identifikationsmerkmale werden vor der Ausführung abge-

stimmt.

2.7.3 Eskalationsmanagement

Der Auftragnehmer muss über ein abgestuftes Eskalations- und Kommunikations-

modell für den Fall auftretender Schäden, Störungen oder sonstige kritische Ereig-

nisse verfügen. Dieses umfasst mindestens:

 definierte Eskalationsstufen mit Benennung der jeweiligen Verantwortlichkeiten

(z. B. Vorarbeiter vor Ort, Projekt- bzw. Einsatzkoordinator sowie Management-

ebene),

 festgelegte Reaktions- und Bearbeitungszeiten bei Schadensereignissen und

sonstige Abweichungen,

 eindeutig definierte Kommunikations- und Meldewege einschließlich der jeweili-

gen Ansprechpartner sowie der zu nutzenden Kommunikationsmittel (z. B. Tele-

fon und E-Mail).

Das Eskalations- und Kommunikationsmodell ist mit dem Auftraggeber abzustimmen

und kann bei Bedarf in Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an-

gepasst werden.

2.8 Arbeitssicherheit und Brandschutz

Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit seines

Personals und die sichere Verwendung seiner Arbeitsmittel. Er erstellt erforderliche

Gefährdungsbeurteilungen, führt die gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen

durch und dokumentiert sie. Die standortspezifische Einweisung des Auftraggebers

entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Pflichten.

Flucht- und Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen und betriebliche

Verkehrswege sind jederzeit freizuhalten. Lasten, Hebevorgänge und Transportwege

sind so zu sichern, dass Beschäftigte, Dritte, Gebäude und technische Anlagen nicht

gefährdet werden.

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk20 Seite 34
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3 Beschreibung der Leistung Los 1 – Technik Umzüge

Der Leistungsumfang für das Los 1 umfasst im Wesentlichen Umzugsdienstleistun-

gen für technische Systeme, technische Komponenten sowie sonstige technische

Ausstattungsgegenstände.

Dem Auftragnehmer obliegt die vollständige Durchführung des Umzugs vom Quell-

standort zum jeweiligen Zielstandort (Wand-zu-Wand-Leistung). Der Transport ist auf

dem unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten zweckmäßigsten

Weg vom Ausgangs- zum Zielstandort einschließlich der Verbringung und fachge-

rechten Positionierung des Umzugsgutes am vorgesehenen Bestimmungsort durch-

zuführen.

Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich sicherzustellen, dass für die jeweilige

Umzugsleistung die erforderlichen Transportmittel, Verpackungsmaterialien sowie

Hilfsmittel (z. B. Sackkarren, Rollwagen, Hebe- und Transporthilfen) in ausreichen-

dem Umfang bereitgestellt und eingesetzt werden. Die Auswahl der einzusetzenden

Mittel hat unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten am Leistungsort so-

wie der Art und Beschaffenheit des Umzugsgutes zu erfolgen.

3.1 Leistungsgegenstand und Umzugsgut

Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst insbesondere:

 die transportsichere Verpackung der Technische Geräte:

• die Bereitstellung geeigneter Verpackungs- und Transportmittel,

 die Verladung und gesicherter Transport zum Zielort,

 den fachgerechten Transport zum jeweils festgelegten Zielstandort,

 das Abladen am Zielstandort sowie

 Abladen- und Verbringen des Umzugsgutes in die vorgesehenen Zielräume des

Auftraggebers

• die technischen Systeme und Komponenten sind im Zielraum nach Vorgabe

des Auftraggebers entsprechend zu positionieren.

 Ggf. kann auch der Ausbau der zu transportierenden technische Geräte, soweit

dies für den Transport erforderlich ist, Leistungsumfang sein

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk21 Seite 34
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Zum technischen Umzugsgut gehören insbesondere:

 Server, Storage- und Netzwerkkomponenten aus 19-Zoll-Gestellen

 Technische Geräte, technische Peripherie und zugehörige mechanische Kom-

ponenten

 Medienproduktionstechnik (Mischpulte, Lautsprecher etc.)

 Racks oder Gestelle, soweit dies im Einzelabruf ausdrücklich vorgesehen ist

 Einbauschienen, Kabelarme und sonstige eindeutig zuordenbare mechanische

Zubehörteile

 verpackte Ersatzteile, technische Kleingeräte und sonstige empfindliche techni-

sche Gegenstände

3.2 Leistungsabgrenzung und Verantwortungsübergang

Der Auftraggeber verantwortet die Umzugsplanung auf Systemebene, die Außerbe-

triebnahme, Datensicherung, Ent- und Verkabelung, technische Dokumentation,

Funktionsprüfung und Inbetriebnahme.

3.3 Leistungserbringung am Quellstandort und Transport

Der Auftragnehmer darf mit der mechanischen Demontage erst dann beginnen,

nachdem der Auftraggeber das jeweilige System außer Betrieb genommen und zur

Demontage freigegeben hat.

Geräte dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht geöffnet werden. Datenträger dür-

fen weder ausgebaut noch gesondert behandelt werden. Die bestehende CAT-,

LWL- und Stromverkabelung bleibt grundsätzlich im Gestell und wird vom Auftrag-

nehmer nicht entfernt. Kabelarme werden nur nach Anweisung ausgebaut, nach Vor-

gabe gekennzeichnet und geordnet gelagert.

3.3.1 Mechanische Demontage und Ausbau am Quellstandort

 fachgerechter Ausbau freigegebener Systeme aus Racks und Gestellen

 Demontage und eindeutige Zuordnung der Einbauschienen zum jeweiligen Ge-

rät

 Ausbau von Kabelarmen ausschließlich nach Anweisung des Auftraggebers

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 Kennzeichnung mechanischer Zubehörteile nach dem vorgegebenen Zuord-

nungssystem

 materialschonende Handhabung ohne Eingriffe in Geräte, Datenträger oder

elektrische Anschlüsse

3.3.2 Kennzeichnung, Bestandszuordnung und Dokumentation

Der Auftragnehmer übernimmt die vom Auftraggeber vorgegebene Kennzeichnung

und stellt sicher, dass Geräte, Einbauschienen, Kabelarme und weitere Zubehörteile

während des gesamten Transportprozesses eindeutig zugeordnet bleiben. Vom Auf-

traggeber bereitgestellte Kennzeichnungen dürfen nicht verdeckt, verändert oder

entfernt werden.

Je Einzelabruf ist eine Transport- und Übergabedokumentation zu führen. Sie enthält

mindestens Datum, Quell- und Zielort, identifizierbare Einheiten oder Mengen, ein-

gesetztes Personal, besondere Vorkommnisse und die Bestätigung der Übergabe.

Fotos dürfen nur nach Freigabe und ausschließlich zur Dokumentation äußerlich er-

kennbarer Schäden erstellt werden.

3.3.2.1 Bereitstellung und Rücknahme von Verpackungsmaterial

Der Auftragnehmer ist für die sichere und fachgerechte Verpackung verantwortlich.

Das Verpackungskonzept muss Art, Gewicht, Empfindlichkeit, Herstellerhinweise

und Transportweg berücksichtigen. Sämtliches erforderliches Verpackungsmaterial

ist vom Auftragnehmer zu stellen und in den angebotenen Preisen im Preisblatt ein-

zukalkulieren.

Der Auftraggeber stellt folgende Anforderungen an die Verpackung:

 Verwendung antistatischer Folien, Schaumstoffe, Beutel und geeigneter Trans-

portbehälter

 stoß-, rüttel- und vibrationsfeste Fixierung gegen Verrutschen und Aneinander-

schlagen

 Schutz empfindlicher Oberflächen, Kanten, Anschlüsse und Bedienelemente

 Einsatz abschließbarer Gitterboxen, Flightcases oder gleichwertiger gesicherter

Behältnisse, soweit nach Schutzbedarf erforderlich

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Bayerischer Rundfunk23 Seite 34
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Vergabenummer: BR-2026-0039

 eindeutige Kennzeichnung der Verpackungseinheiten ohne Offenlegung unnöti-

ger sicherheitsrelevanter Informationen

 ggf. witterungsgeschützte Zwischenbereitstellung und Vermeidung unnötiger

Standzeiten

 Das eingesetzte Verpackungsmaterial darf keine Beschädigungen durch elekt-

rostatische Entladung, Abrieb, Feuchtigkeit, Ausgasungen oder mechanischen

Druck verursachen.

 Verpackungen und Hilfsmittel, die mit Hardware in Berührung kommen, müssen

antistatisch sein oder entsprechend behandelt werden.

Vom Auftragnehmer bereitgestellte Mehrwegbehälter bleiben sein Eigentum, sofern

keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Nach Abschluss des Abrufs sind

die Materialien geordnet zurückzunehmen.

3.3.3 Transport

3.3.3.1 Fahrzeuge, Hilfsmittel und Werkzeuge

Der Auftragnehmer stellt sämtliche für den Einzelabruf erforderlichen Fahrzeuge,

Hebe- und Transporthilfen sowie Werkzeuge eigenverantwortlich bereit.

Dazu können insbesondere luftgefederte Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Hebebühne,

Rollwagen, Transportroller, Treppensteiger, Hebegeräte, PC-Wannen, standsichere

Rampen und geeignete Schutzsysteme für Böden, Türen und Aufzüge gehören.

Alle Arbeitsmittel müssen funktionsfähig, regelmäßig geprüft, für den Verwendungs-

zweck geeignet sowie verkehrs- und arbeitssicher sein. Sie dürfen nur durch unter-

wiesenes und fachlich geeignetes Personal bedient werden.

3.3.3.2 Allgemeine Anforderungen an den Transport

Fahrzeuge müssen für den Transport sensibler IT-Hardware geeignet sein und über

einen geschlossenen Festaufbau verfügen. Erschütterungs- und Stoßbelastungen

sind insbesondere durch geeignete Federung, Verpackung, Ladungsverteilung und

Sicherung zu minimieren. Die Ladungssicherung ist nach den geltenden Vorschriften

nachweisbar umzusetzen.

 Alarmsicherung des Laderaums

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Bayerischer Rundfunk24 Seite 34
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 Schutz gegen unbefugten Zugriff

 Einsatz eines GPS-Ortungs- und Alarmsystem ist wünschenswert

 geeignete Feuerlöscheinrichtung, insbesondere CO₂-Feuerlöscher entspre-

chend dem vorgesehenen Einsatz

 witterungsgeschützte Be- und Entladung

Hinweis:

Transporte sind grundsätzlich mit einer 2 Mann-Besatzung des Auftragnehmers

durchzuführen, um sicheres Handling der IT-Hardware sicherzustellen.

3.3.3.3 Klimatische und elektrostatische Anforderungen

Im Laderaum ist eine für das jeweilige Umzugsgut geeignete Temperatur und

Feuchte sicherzustellen. Bei Außentemperaturen unter 5 °C oder über 40 °C auf dem

Transportweg sind zusätzliche Schutzmaßnahmen, beispielsweise Klimatisierung

oder Heizung, zu ergreifen. Herstellerseitige Transport- und Akklimatisierungsvorga-

ben sind zu berücksichtigen, soweit sie dem Auftragnehmer bekannt gegeben wur-

den oder allgemein zugänglich und für das Transportgut erkennbar einschlägig sind.

Beim Wechsel zwischen unterschiedlichen Klimabereichen sind Kondensationsrisi-

ken zu vermeiden. Erforderliche Akklimatisierungszeiten werden mit dem Auftragge-

ber abgestimmt. Sämtliche Verpackungen, Transportbehälter und unmittelbar einge-

setzten Hilfsmittel müssen den Anforderungen an den Schutz vor elektrostatischer

Entladung entsprechen.

3.3.4 Leistungserbringung am Zielstandort

Am Zielstandort hat der Auftragnehmer die in den folgenden Unterkapiteln

beschriebenen Leistungen zu erbringen.

3.3.4.1 Abladen, innerbetrieblicher Transport und Positionierung am Zielstandort

 fachgerechtes Abladen der verpackten Systeme

 sicherer Transport über die vorgegebenen Wege in die Zielräume

 Bereitstellung an den bezeichneten Stellflächen oder Übergabepunkten

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk25 Seite 34
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Zu beachten:

 Das Umzugsgut ist nur dann auszupacken, sofern dies im Einzelabruf vorgese-

hen oder vom Auftraggeber konkret angewiesen worden ist

 Ein mechanischer Einbau darf nur dann erfolgen, sofern ausdrücklich abgerufen;

Verkabelung und Inbetriebnahme bleiben ausgeschlossen

3.3.4.2 Sichtprüfung, Schadenmeldung und Übergabe

Der Auftragnehmer prüft Verpackung und äußerlich zugängliche Flächen bei Über-

nahme, Verladung, Anlieferung und gegebenenfalls nach dem Auspacken auf er-

kennbare Schäden.

Auftretende Transportschäden sind durch den Auftragnehmer unverzüglich zu doku-

mentieren. Hierzu gehören insbesondere die Anfertigung aussagekräftiger Fotos, die

Erstellung von Schadensprotokollen sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei

der erforderlichen Nachweisführung gegenüber Versicherungen.

Etwaige Schäden und Abweichungen sind unverzüglich vor einer weiteren Bearbei-

tung an den Auftraggeber zu melden. Auf Anforderung sind ein schriftlicher Kurzbe-

richt sowie Fotos des beschädigten Umzugsgutes zu erstellen. Die Meldung muss

mindestens Zeitpunkt, Ort, betroffene Einheit, sichtbares Schadensbild und bereits

ergriffene Sicherungsmaßnahmen enthalten.

3.3.4.3 Optionaler Fallback und Rücktransport

Der Auftragnehmer muss organisatorisch und kapazitativ in der Lage sein, auch kurz-

fristig Rücktransporte/Fallback-Transporte durchführen zu können.

Der Auftraggeber kann bei Angebotserstellung für einen Einzelabruf einen Rück-

transport als optionale Leistung anfordern. Der Auftragnehmer muss dies bei der An-

gebotserstellung berücksichtigen.

Der optionale Fallback kann eine erneute Verpackung, Rücktransport und Abladen

am ursprünglichen oder an einem anderen bezeichneten Standort unter denselben

Schutzanforderungen umfassen. Soweit beauftragt, umfasst er auch den mechani-

schen Wiedereinbau der Geräte und Einbauschienen, jedoch keine Verkabelung

oder Inbetriebnahme.

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Tritt der Fallback-Fall nicht ein, darf lediglich eine Bereitschaftspauschale angesetzt

werden (vgl. Anlage 8.1 – Preisblatt Los 1).

Fallback-Leistungen werden nach Regiestunden gem. Preisblatt abgerechnet. Der

Auftragnehmer hat im Leistungsnachweis hierfür folgende Angaben zu tätigen:

 Datum und Uhrzeit

 Eingesetztes Personal

 Art der Tätigkeit

 Anzahl der bearbeiteten Geräte, Racks oder Technische Geräte

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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4 Beschreibung der Leistung Los 2 – Entsorgung

Der Leistungsumfang dieser Rahmenvereinbarung umfasst auch Entsorgungsdienst-

leistungen für die am Rundfunkplatz in den Häusern 1 bis 8 nicht umgezogenen Gü-

ter. Darüber hinaus können auch Entsorgungsleistungen an weiteren Standorten

(siehe Kapitel 1.4.1) erfolgen. Der Leistungsumfang umfasst auch die fachgerechte

Demontage des Entsorgungsgutes (z.B. Einbauschränke, Möbel, Küchen, Gestelle)

sowie der Abtransport und die ordnungsgemäße Entsorgung.

Die nachfolgenden Darstellungen dienen der Übersicht über die betroffenen Flächen

und Bereiche und veranschaulichen die Größenordnung der in den jeweiligen Häu-

sern zu entsorgenden Umfänge. Die in Tabelle 3 aufgeführten Mengenangaben die-

nen lediglich als Größenorientierung des Umfangs der zu entsorgenden Güter und

stellen keine Abrechnungs- oder Abnahmemengen dar. Nach derzeitiger Schätzung

beläuft sich diese über alle Häuser auf ca. 7.500qm.

Stock- werkHaus 1Haus 2Haus 3Haus 4Haus 5Haus 6Haus 7Haus 7AHaus 8
UG2--------
UG110235055042825
EG3206320
1130690
211-
32012450--
4---
Summe in qm13345312545055040028735

Tabelle 3 – Flächenabschätzung der zu entsorgenden Umfänge

4.1 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Entsorgung der nachfolgend aufge-

führten Gegenstände und Abfallfraktionen. Die Aufzählung ist nicht abschließend:

 Technische Komponenten,

 Rollregalsysteme,

 Regale und Hängeregisterschränke, insbesondere aus Metall,

 Einbauschränke,

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk28 Seite 34
Rahmenvereinbarung „Technische Umzugs- und Entsorgungsleistungen“ für den Bayerischen Rundfunk (BR)
Fachlicher Teil - Leistungsbeschreibung
Vergabenummer: BR-2026-0039

 sonstige technische Ausstattungsgegenstände aus den Archiv- und Technikflä-

chen,

 lose Gegenstände,

 Elektro- und Elektronikaltgeräte,

 IT- und Telekommunikationsgeräte,

 Monitore und Displays,

 Kabel und Leitungen,

 Batterien und Akkumulatoren,

 Leuchtmittel,

 kältemittelhaltige Geräte,

 Holzabfälle,

 Kunststoffe,

 Glas,

 Papier und Akten,

 mineralische Abfälle und gegebenenfalls Bauschutt,

 Dämmstoffe,

 schadstoffhaltige oder gefährliche Abfälle,

 gemischte Bau- und Abbruchabfälle sowie

 sonstige projektspezifische Abfallfraktionen.

Hinweis zur Zuordnung der Entsorgungsfraktionen

Im Preisblatt sind die für die Leistungserbringung und Abrechnung maßgeblichen

Entsorgungsfraktionen festgelegt. Der Auftragnehmer hat das anfallende Entsor-

gungsgut fachgerecht zu trennen und den im Preisblatt (Anlage 8.2 – Preisblatt Los

  1. ausgewiesenen Entsorgungsfraktionen zuzuordnen. Soweit eine eindeutige Zu-

ordnung nicht möglich ist, ist diese vor der Entsorgung mit dem Auftraggeber abzu-

stimmen.

Soweit es für die Entsorgung des im jeweiligen Einzelabruf bezeichneten Räumungs-

und Entsorgungsgutes erforderlich ist, umfassen die Leistungen im Wesentlichen:

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk29 Seite 34
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Vergabenummer: BR-2026-0039

 das Aufnehmen beziehungsweise Übernehmen am Leistungsort,

 das Verbringen innerhalb des Leistungsortes,

 die erforderliche Demontage oder Zerlegung,

 das Sortieren und Trennen nach den maßgeblichen Entsorgungsfraktionen,

 das Verladen,

 die gegebenenfalls erforderliche Zwischenbereitstellung in den für den Abtrans-

port vorgesehenen Behältern oder Containern,

 den Abtransport sowie

 die ordnungsgemäße und nachweisbare Entsorgung beziehungsweise Verwer-

tung.

Die Demontage oder Zerlegung ist auf den Umfang zu beschränken, der für die be-

auftragte Beräumung, Trennung und den Abtransport erforderlich ist.

Technische Geräte dürfen ohne vorherige Freigabe des Auftraggebers weder geöff-

net noch weitergehend zerlegt werden. Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Frei-

gabe des Auftraggebers nicht ausgebaut, entnommen, ausgelesen oder entsorgt

werden. Das konkrete Vorgehen ist, soweit erforderlich, im Rahmen des jeweiligen

Einzelabrufs zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen.

4.2 Entsorgungsfraktionen und Abrechnungseinheiten

Die zu entsorgenden Güter werden in der Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2 in nachfol-

gende Entsorgungsfraktionen getrennt:

 Möbel-/Sperrmüllentsorgung,

 Gemischte Siedlungsabfälle

 Holzabfälle

 Glas

 Kunststoffe

 Elektroaltgeräte / E-Schrott,

 Aktenvernichtung

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk30 Seite 34
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Vergabenummer: BR-2026-0039

Hinweis zum Preisblatt:

Für die Leistungserbringung und Abrechnung sind ausschließlich die im Preisblatt

(Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2) ausgewiesenen Entsorgungsfraktionen maßgeblich.

Der Auftragnehmer hat die anfallenden Entsorgungsgüter nach ihrer Beschaffenheit

und dem vorgesehenen Entsorgungsweg fachgerecht den jeweils einschlägigen

Positionen des Preisblatts zuzuordnen. Eine Mehrfach- oder Doppelabrechnung

desselben Entsorgungsgutes ist ausgeschlossen.

Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt nach Gewicht nach den im Preisblatt vor-

gesehenen Einheiten.

Die Position 2.8 beinhaltet die Verwertungserlöse bzw. Gutschriften aus der Verwer-

tung von Metallen und sonstigen werthaltigen Rohstoffen. Die hieraus resultierenden

Erlöse sind im Rahmen der Abrechnung zugunsten des Auftraggebers zu berück-

sichtigen.

4.3 Allgemeines

Vor Beginn der Arbeiten sind die örtlichen Gegebenheiten, Zugangs- und

Transportwege sowie die vorhandenen Anschlüsse und Befestigungen durch den

Auftragnehmer zu prüfen.

4.3.1 Arbeitsschutz, Gebäudeschutz und Verkehrssicherung

Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen an Arbeitssicherheit und Brandschutz

(vgl. Kapitel 2.8), hat der Auftragnehmer bei Entsorgungs- und Demontageleistungen

insbesondere die spezifischen Gefährdungen durch Absturz, Schnitt- und

Quetschstellen, schwere oder sperrige Bauteile sowie Staub-, Lärm- und

Schmutzentwicklung zu berücksichtigen. Arbeitsbereiche sind abzusperren und zu

sichern; zulässige Boden- und Aufzugslasten sowie standortspezifische Sicherheits-

und Zutrittsregeln sind einzuhalten. Verursachte Verschmutzungen und Schäden

sind unverzüglich zu melden und zu beseitigen.

4.3.2 Demontage

Demontage von z.B. Einbauschränken, Möbel, Einbauküchen oder Gestellen. Die

Demontage hat so zu erfolgen, dass angrenzende Bauteile und Einrichtungen nicht

beschädigt werden.

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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4.3.3 Ausführungsbedingungen

Lärm-, Staub- und Erschütterungsbelastungen sind auf das technisch mögliche

Mindestmaß zu beschränken.

Vor Beginn der Arbeiten sind Termin, Zugangswege, Transportwege, Abschaltungen

sowie gegebenenfalls erforderliche Sicherungsmaßnahmen mit dem Auftraggeber

abzustimmen.

Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht, sorgfältig und unter Einhaltung der

einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften auszuführen.

4.3.4 Schutzmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat während der Ausführung sämtliche erforderlichen

Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere sind:

 angrenzende Bauteile, Böden, Wände, Türen und Einrichtungsgegenstände ge-

gen Beschädigungen zu schützen,

 Arbeits- und Verkehrsbereiche gegen unbefugtes Betreten zu sichern,

 bei staub- oder schmutzintensiven Arbeiten geeignete Schutzmaßnahmen vorzu-

sehen,

 beim Ausbau schwerer oder sperriger Bauteile geeignete Hebe- und Transport-

mittel einzusetzen.

Beschädigungen am Gebäude oder an sonstigen Einrichtungen, die durch die

Demontagearbeiten verursacht werden, sind durch den Auftragnehmer auf eigene

Kosten fachgerecht zu beseitigen.

4.3.5 Abtransport und Entsorgung

Sämtliche aus der Demontage resultierenden Bauteile und Materialien sind, sofern

nicht ausdrücklich anders vereinbart, durch den Auftragnehmer abzutransportieren

und fachgerecht zu entsorgen bzw. einer geeigneten Verwertung zuzuführen.

Die Entsorgung hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen.

Anfallende Materialien sind entsprechend ihrer Art zu trennen. Insbesondere sind

Metalle, Kunststoffe, Kabel und elektrische Komponenten getrennt zu erfassen,

soweit dies für eine ordnungsgemäße Verwertung erforderlich ist.

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Entsorgungs- bzw.

Verwertungsnachweise vorzulegen.

4.3.6 Wiederverwendung

Der Auftragnehmer hat das Entsorgungsgut hinsichtlich einer Wiederverwendung zu

prüfen. Hierzu ist der Umgang mit verwertbaren Gegenständen gem. nachfolgender

Reihenfolge entsprechend zu beachten:

  1. Prüfung auf Wiederverwendung oder Weiterverwendung

  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung

  3. stoffliche Verwertung

  4. sonstige Verwertung

  5. Beseitigung nur, wenn eine Verwertung nicht möglich oder rechtlich nicht zu-

lässig ist

Zudem muss der Auftragnehmer folgende Aspekte beachten:

 Keine eigenmächtige Verwertung, Veräußerung oder Weitergabe

 Wiederverwendbare oder werthaltige Gegenstände sind vor Entsorgung dem Auf-

traggeber zu melden (vgl. Position 2.8 in der Anlage 8.2 – Preisblatt Los 2)

 Verwertungserlöse sind transparent auszuweisen und dem Auftraggeber gutzu-

schreiben

 Eigentumsübergang erst nach dokumentierter Freigabe

4.3.7 Gefahrstoffe / unbekannte Stoffe

Bei älteren Gebäuden und heterogenen technischen beziehungsweise baulichen

Einbauten können unbekannte oder gefährliche Stoffe auftreten.

Sofern das Personal des Auftragnehmers im Rahmen der Entsorgung in Kontakt

kommen sollte, hat dieser nachfolgende Punkte zu beachten:

 Meldung an den Auftraggeber bei Verdacht auf Gefahrstoffe

 sofortiger Arbeitsstopp im betroffenen Bereich

 Sicherung des Fundorts

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 unverzügliche Meldung an den Auftraggeber

 keine Weiterbearbeitung ohne schriftliche Freigabe

4.3.8 Befestigungen und verbleibende Bauteile

Nach der Demontage sind nicht mehr benötigte Befestigungsmittel, Dübel, Anker und

sonstige zur Anlage gehörende Befestigungselemente zu entfernen.

4.3.9 Reinigung

Nach Abschluss der Demontage sind sämtliche Arbeitsbereiche, Transportwege und

Aufstellflächen von Demontagerückständen, Verpackungen und sonstigen Abfällen

zu reinigen.

 Flächen sind besenrein und frei von Anlagenteilen an den Auftraggeber zu über-

geben.

4.3.10 Dokumentation und Übergabe

Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber auf Verlangen eine

Dokumentation über die durchgeführten Demontagearbeiten vorzulegen.

Hierzu gehören insbesondere:

 Bestätigung der vollständigen Demontage,

 gegebenenfalls Fotodokumentation,

 Aufstellung der entsorgten bzw. verwerteten Materialien,

 Entsorgungs- und Verwertungsnachweise, soweit erforderlich.

Der Auftragnehmer hat eine Dokumentation über die wesentlichen durchgeführten

Arbeiten sowie über die entsorgten Güter zu erstellen und auf Anforderung des

Auftraggebers an diesen innerhalb von 21 Tagen nach erfolgter Durchführung zu

übergeben.

4.4 Leistungsnachweis und Abrechnung

Für Entsorgungsleistungen gelten die allgemeinen Anforderungen an den Leistungs-

nachweis. Dieser hat insbesondere den Einzelabruf oder Bestellbezug, Einsatzda-

tum und Leistungszeitraum, den Leistungsort sowie Art und Umfang der erbrachten

Entsorgungsleistungen auszuweisen.

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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Bayerischer Rundfunk34 Seite 34
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Für Entsorgungsfraktionen, die nach Gewicht abgerechnet werden, ist das für die

Abrechnung maßgebliche Nettogewicht durch einen Wiegebeleg zu dokumentieren.

Der Wiegebeleg ist dem jeweiligen Leistungsnachweis eindeutig zuzuordnen. Abge-

rechnet wird die nachgewiesene Menge.

Bei der Position Metalle ist eine im Preisblatt vorgesehene negative Preisposition als

Vergütung zugunsten des Auftraggebers auf Grundlage der nachgewiesenen Metall-

menge zu berücksichtigen. Die Verwiegung und der zugehörige Wiegebeleg bilden

hierfür die Abrechnungsgrundlage.

Nicht dokumentierte oder nicht beauftragte Leistungen begründen keinen

Vergütungsanspruch, soweit nicht eine nachträgliche Bestätigung des Auftraggebers

vorliegt.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Positionen in der Anlage 8.2 – Preisblatt Los

Fachlicher Teil / Leistungsbeschreibung

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