90_Ergänzende Information Nr. 1 vom 19.08.2026.pdf

Technische Umsetzung des Bereinigungsverfahrens zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 23:09 (Europe/Berlin)

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Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Ergänzende Information Nr. 1 (90) nach § 73b Abs. 7 SGB V (14/VE/2026)

Ergänzende Information Nr. 1 vom 19.08.2026

Lfd. Nr.Dokument, ZifferFrageAntwort
IAuftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60)
1§ 5 Abs. 3 lit. b)In § 5 Abs. 3 lit. b) des AVV heißt es: „Ort € der Datenverarbeitung“. Gehen wir recht in der Annahme, dass „€“ eigentlich ein „e“ sein sollte und es korrekterweise „Orte der Datenverarbeitung“ heißen sollte?Ja. Sie gehen Recht in der Annahme. Wir bitten diesen Tippfehler zu entschuldigen.
IIEigenerklärung über die Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung und Projektvertretung (41)
1In dem Dokument „Eigenerklärung über die Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung und Projektvertretung“ sollen die Referenzen der Projektleitung und der Projektvertretung benannt werden. Bitte konkretisieren Sie, welche Art und welchen Umfang von Projektreferenzen für die Projektleitung und Projektvertretung gefordert sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass stichpunktartige Angaben zu relevanten Projekten ausreichen? Falls nicht, bitten wir um Konkretisierung.Ja. Sie gehen Recht in der Annahme.

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