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Für Ihre Unterlagen bestimmt! Bitte nicht einsenden
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz kann die Vergabestelle bei Ihrer personenbezogenen Daten durch Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den/die Bieter*in, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Die Akademie der Künste, Berlin Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralre- sowie Ihrer damit verbundenen Rechte. gister nach § 150a Gewerbeordnung anfordern.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Dauer der Datenspeicherung
Ihre Daten werden gelöscht, sobald diese für die Verarbeitung ist gemäß Art. 4 Abs. 7 der DSGVO die der oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es u.U. vorkommen, dass Ihre Daten für die Dauer aufbe- Akademie der Künste, Berlin, vertreten durch wahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist). Manos Tsangaris Außerdem speichern wir Ihre Daten sofern wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Diese Pflichten leiten sich u.a. aus § 6 UVgO Hanseatenweg 10, 10557 Berlin bzw. § 8 VgV ab.
Tel: 030-2057-1000 Betroffenenrechte
E-Mail: info@adk.de Recht auf Auskunft:
Sie können unter der oben genannten Adresse jederzeit Aus- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten kunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen.
Recht auf Berichtigung: Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den/der Be- oben genannter Adresse mit dem Zusatz „Datenschutzbeauf- werbenden/Bietenden betreffenden Angabe nicht (mehr) zutref- tragter“ oder per E-Mail unter: fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden-
datenschutz@adk.de Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der perso- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung nenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt Zweck der Verarbeitung: werden.
Durchführung eines Vergabeverfahrens Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Rechtsgrundlage: Ein Recht auf Widerspruch steht dem/der Bewerben- den/Bietenden bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 Datenschutz- rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s.a. Grundverordnung (DSGVO) und § 55 Bundeshaushaltsordnung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung). (BHO) nebst zugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) i. V. m. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bzw. der Vergabe- verordnung (VgV) Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich mit einer Beschwerde an den oben Als Bewerberin bzw. Bieterin sind sie verpflichtet, die gefor- genannten Datenschutzbeauftragten oder eine Datenschutz- derten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Daten- machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergabe- schutzaufsichtsbehörde ist: rechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren aus- geschlossen werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati- Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung gesetz- onsfreiheit. licher Verpflichtungen i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Datenerhebung bei Dritten Empfänger von personenbezogenen Daten Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen und Daten bei Dritten besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt ha- DSGVO nicht, da die Datenerhebung Dritter im Rahmen des ben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen/vorgeschrieben Vergabeverfahrens in den Fällen des § 26 UVgO, §§ 31 ff. ist: UVgO und § 43 Abs. 2 Nr. 2 UVgO bzw. § 36 VgV, §§ 42 ff. VgV Bei allen Vergabeverfahren wird den Bietenden, die nicht für und § 58 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich geregelt ist. den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des/der erfolgreichen Bieters*in mitgeteilt.
Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatz- steuer werden für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenden Auftrag der Name des beauftragten Unternehmen oder der natürlichen Person bekanntgegeben.
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