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Bewertungsmatrix zur Ausschreibung „Technische Betreuung von Veranstaltungen LOS 1“
| Zuschlagskriterien und Unterkriterien | Wichtung % | Punkte für Bewertung | Bewertung | Endpunkte = |
|---|---|---|---|---|
| Wichtung x | ||||
| Bewertung | ||||
| 1. Auftragsbezogene Firmenpräsentation 1.1 Auftragsbezogene Reaktionszeit/ Organisationsstruktur und Notfall-/ Änderungsmanagementkonzept 1.2 Auftragsbezogenes optimiertes Personaleinsatzkonzept 1.3 Auftragsbezogenes Qualitätsmanagement 1.4 Konzept zur laufenden auftragsbezogenen Schulung und Fortbildung | 7.5 7.5 7.5 7.5 | |||
| Summe 1 | 30 % | Max. 300 P | ||
| 2. Honorarangebot für AdK- und Partnerveranstaltungen 1) Technischer Leiterin / Produktionsleiter/in 2) Tontechniker/in 3) Tonassistent/in 4) Videooperator/in 5) Filmvorführer/in 6) Bildregietechnikerin 7) Kameraoperator*in 8) Beleuchtungsmeister/in 9) Lichttechniker/in 10) Fachkraft für Veranstaltungstechnik 11) Bühnentechniker/in | 6 6 3 5 5 5 4 6 2 4 4 | |||
| Summe 2 | 50 % | Max. 500 P | ||
| 3. Honorarangebot für Vermietungen 1) Technischer Leiterin / Produktionsleiter/in 2) Tontechniker/in 3) Tonassistent/in 4) Videooperator/in 5) Bildregietechnikerin 6) Onlinekonferenztechnikerin 7) Kameraoperatorin 8) Beleuchtungsmeister/in 9) Lichttechniker/in 10) Fachkraft für Veranstaltungstechnik 11) Bühnentechniker/in | 1,2 1,4 0,4 1,4 1 0,8 0,8 1,4 0,4 0,8 0,4 | |||
| Summe 3 | 10 % | Max. 100 P | ||
| Zuschlagskriterien und Unterkriterien | Wichtung % | Punkte für Bewertung | Bewertung | Endpunkte = |
| Wichtung x |
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| Bewertung | ||||
|---|---|---|---|---|
| 4. Stornoregelung | ||||
| Summe % Konditionen nach Bestbewertung | 5 | |||
| Summe 4 | 5% | Max 50 P | ||
| 5. Honorarangebot für Serviceleistungen Lagerhaltung, Instandhaltung, Reparatur Tonmitschnittbearbeitung,(Summe gemittelt) Videoschnittbearbeitung (Summe gemittelt) | 2 1,5 1,5 | |||
| Summe 5 | 5% | Max. 50 P | ||
| Gesamt | 100% | Max. 1000P |
Erläuterung der Auftragsbezogenen Firmenpräsentation Nachfolgende Konzepte hat der AN in einer Auftragsbezogenen Firmenpräsentation darzustellen, siehe Zuschlagskriterium 1:
1.1 Auftragsbezogene Reaktionszeit/ Organisationsstruktur und Notfall-/ Änderungsmanagement- konzept: Der AN hat darzustellen und schriftlich zu erläutern, wie er den Bedarf an ggf. kurzfristigen Arbeitsbesprechungen, Ausstellungsbereitschaften und Servicedienste vor Ort in geeigneter Form realisieren kann und in welcher Reaktionszeit und durch welche Personalstruktur kurzfristige Ausfälle von disponiertem Personal kompensiert werden können.
1.2 Auftragsbezogenes optimiertes Personaleinsatzkonzept: Bei bestellten Personaleinsätzen kann es im Zuge der verschiedenen Dienstphasen (Aufbau, Proben, Veranstaltung, Rückbau) zu freien Dienstzeiten kommen. Der AN hat darzustellen, wie er in diesen freien Zeiten Nebentätigkeiten wie Kleinreparaturen, Wartungen zur leistungs- und kostenmäßigen Optimierung des Personaleinsatzes umsetzen wird.
1.3 Auftragsbezogenes Qualitätsmanagement: Der AN hat in seiner Firmenpräsentation darzustellen, über welches kontinuierliches Qualitätsmanagement er für die zu vergebenen Dienstleistungen verfügt und wie er dies im Zuge der Leistungserbringung umsetzen wird.
1.4 Konzept zur laufenden auftragsbezogenen Schulung und Fortbildung: Der AN hat darzustellen, in welcher Art und Weise das von ihm beschäftigte Personal in Bezug auf die zu vergebenden Leistungen laufend geschult und fortgebildet wird.
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Punktevergabe und -berechnung:
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Schema:
Zuschlagskriterium 1: Auftragsbezogene Firmenpräsentation:
Die für das Zuschlagskriterium „Auftragsbezogene Firmenpräsentation“ angegeben Unterkriterien sind unterschiedlich gewichtet und werden jeweils für sich bewertet. Die Ausführungen des Bieters / der Bietergemeinschaft zu den einzelnen Unterkriterien werden wie folgt bewertet:
sehr gut = 10 Punkte gut = 8 Punkte befriedigend, mittelmäßig = 5 Punkte mangelhaft = 0 Punkte
Die Bewertung der Ausführungen zu den Unterkriterien erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, dem die nachfolgend dargestellte Bewertungsskale zu Grunde liegt:
| Bezeichnung | Beschreibung | Bewertung | ||
|---|---|---|---|---|
| in Punkten | ||||
| Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung | In allen Belangen deutlich über dem Durchschnitt liegende Darstellung eines vollumfänglichen, nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Lösungsansatzes, der eine qualitativ, funktional und wirtschaftlich sehr gute Leistung erwarten lässt. | 10 | ||
| Gute Darstellung / Leistungserwartung | In allen Belangen über dem Durchschnitt liegende Darstellung eines vollumfänglichen, nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Lösungsansatzes, der eine qualitativ, funktional und wirtschaftlich gute Leistung erwarten lässt. | 8 | ||
| Befriedigende, mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung | Eine den Anforderungen genügende Darstellung eines nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Lösungsansatzes, der eine qualitativ, funktional und wirtschaftlich zufriedenstellende Leistung erwarten lässt. | 5 | ||
| Mangelhafte Darstellung / Leistungserwartung | Nur in Teilen den Anforderungen genügende Darstellung eines grundsätzlich nachvollziehbaren Lösungsansatzes, der eine qualitativ, funktional und wirtschaftlich nur teilweise brauchbare Leistung erwarten lässt. | 0 |
Die einzelnen Punkte je Unterkriterium werden mit der in der Tabelle aufgeführten Gewichtung multipliziert. Es können maximal 300 Punkte erreicht werden. Dies entspricht 30,00 % der Gesamtpunktzahl.
Mindestanforderung: Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Auftragsbezogene Firmenpräsentation“ muss der Bieter / die Bietergemeinschaft bei jedem Unterkriterium mindestens die Bewertung „befriedigende, mittelmäßige Darstellung“ erreichen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen. Die Darstellung darf je Unterkriterium fünf DIN A 4 Seiten, Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand mindestens 14 nicht überschreiten.
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Zuschlagskriterium 2: Honorarangebot für AdK- und Partnerveranstaltungen: Es müssen alle Gewerkepositionen im Preisblatt vollständig ausgefüllt werden. Ein Fehlen einer Position führt zum Ausschluss aus der Wertung des Honorarangebotes. Der günstigste Bieter erhält 10 Punkte auf die jeweilige Position. Der zweitgünstigste Bieter erhält die in Relation gesetzte geringere Punktzahl. Beispiel: Sollte der zweitgünstigste Bieter z.B. 10,00 % über dem günstigsten Bieter liegen, so erhält dieser 10,00 % weniger Punkte, also nur 9 Punkte. Die einzelnen Punkte je Techniker werden mit der in der Tabelle aufgeführten Gewichtung multipliziert. Es können maximal 500 Punkte erreicht werden. Dies entspricht 50,00 % der Gesamtpunktzahl.
Zuschlagskriterium 3: Honorarangebot für Vermietungen: Es müssen alle Gewerkepositionen im Preisblatt vollständig ausgefüllt werden. Ein Fehlen einer Position führt zum Ausschluss aus der Wertung des Honorarangebotes. Der günstigste Bieter erhält 10 Punkte auf die jeweilige Position. Der zweitgünstigste Bieter erhält die in Relation gesetzte geringere Punktzahl. Beispiel: Sollte der zweitgünstigste Bieter z.B. 10,00 % über dem günstigsten Bieter liegen, so erhält dieser 10,00 % weniger Punkte, also nur 9 Punkte. Die einzelnen Punkte je Techniker werden mit der in der Tabelle aufgeführten Gewichtung multipliziert. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Dies entspricht 10,00 % der Gesamtpunktzahl.
Zuschlagskriterium 4: Prozentkonditionen zur Stornoregelung:
Der günstigste Bieter erhält 10 Punkte auf die für den Auftraggeber günstigste Gesamtstornoregelung. Der zweitgünstigste Bieter erhält die in Relation gesetzte geringere Punktzahl. Beispiel: Sollte der zweitgünstigste Bieter z.B. 10,00 % über dem günstigsten Bieter liegen, so erhält dieser 10,00 % weniger Punkte, also nur 9 Punkte. Die Wertungspunkte werden mit der in der Tabelle aufgeführten Gewichtung multipliziert. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Dies entspricht 5,00 % der Gesamtpunktzahl.
Zuschlagskriterium 5: Honorarangebot für Serviceleistungen:
Der günstigste Bieter erhält 10 Punkte auf die jeweilige Position. Der zweitgünstigste Bieter erhält die in Relation gesetzte geringere Punktzahl. Beispiel: Sollte der zweitgünstigste Bieter z.B. 10,00 % über dem günstigsten Bieter liegen, so erhält dieser 10,00 % weniger Punkte, also nur 9 Punkte. Die einzelnen Punkte je Techniker werden mit der in der Tabelle aufgeführten Gewichtung multipliziert. Es können maximal 50 Punkte erreicht werden. Dies entspricht 5,00 % der Gesamtpunktzahl.
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