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10_AdK_Muster-Rahmenvereinbarung_V220-2026-08.pdf

Technische Betreuung von Veranstaltungen, Analogfilmvorführungen und Ausstellungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Akademie der Künste Rahmenvereinbarung Vergabestelle V220-2026-08

Muster-

Rahmenvereinbarung

Die Akademie der Künste, Berlin, vertreten durch die Verwaltungsleitung, Maximilian Müllner

  • nachfolgend: Auftraggeberin -

und die Firma: XXXXXXXXXXX

  • nachfolgend: Auftragnehmende Einrichtung/Person -

schließen folgenden Rahmenvereinbarung:

Präambel

Die Auftraggeberin hat mit Bekanntmachung vom 13.10.2026 auf der Vergabeplattform des Bundes bzw. im EU-Amtsblatt die Leistung/ Lieferung Technische Betreuung von Veranstaltungen und Ausstellungen ausgeschrieben. Der Zuschlag für die Ausschreibung V220-2026-08 wurde am XXXXXXXXX erteilt.

§ 1 Vertragsgegenstand/ Auftragsbeschreibung

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung der Ausschreibung V220-2026-08 und das dazu von der Auftragnehmenden Einrichtung/Person eingereichte und von der Auftraggeberin angenommene Angebot mit den dazugehörigen Preislisten.

(2) Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung ist keine Abnahmepflicht verbunden. Die Auftraggeberin sagt keine bestimmte Anzahl von Veranstaltungen oder Umsätzen zu. Die Auftraggeberin bleibt berech- tigt, einzelne Beauftragungen durch Dritte betreuen und durchführen zu lassen.

§ 2 Beauftragungen

(1) Die Beauftragung der Leistungen aus diesem Vertrag erfolgt in der Regel mit Zustellung einer Kosten- schätzung, durch den Fachbereich Veranstaltungen oder dem Fachbereich Ausstellungen, per E-Mail; kurzfristige Abrufe können auch fernmündlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) Die abgeforderten Leistungen werden von der Auftragnehmenden Einrichtung/Person ausgeführt und wie unter § 4 dieses Vertrags unter Angabe der Projektnummer bzw. der Projektbezeichnung abgerech- net.

§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2027 in Kraft und endet am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf („Grundlaufzeit“).

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(2) Die Auftraggeberin kann durch schriftliche Erklärung zwei Mal die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere zwölf Monate verlangen (je ein „Verlängerungszeitraum“). Die jeweilige Verlängerungsop- tion ist durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmenden Einrichtung/Person mindestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit oder des ersten Verlängerungszeitraums auszuüben.

(3) Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung während der Grundlaufzeit sowie während jedes Verlängerungszeitraums mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats jeder- zeit ordentlich zu kündigen; während der ersten sechs Monate der Grundlaufzeit beträgt die Kündigungs- frist abweichend hiervon ein Monat zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Tag maßgebend, an dem das Kündigungsschrei- ben zugeht. Die ordentliche Kündigung durch die Auftragnehmende Einrichtung/Person während der Grundlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums ist ausgeschlossen.

(4) Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Auftraggeberin kann der Auftragnehmenden Einrichtung/Person insbesondere fristlos kündigen, wenn diese die im Vertrag und den Vertragsbestandteilen festgehaltenen Leistungen nicht oder schlecht erfüllt und hierdurch Ver- anstaltungen des Auftraggebers bzw. Gastveranstaltungen erheblich beeinträchtigt werden oder bei Um- ständen, welche die zuverlässige Erbringung der Leistungen über einen nicht unerheblichen Zeitraum oder dauerhaft in Frage stellen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

(5) Die Auftraggeberin ist gemäß § 8 VOL/B berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhal- tung einer Frist zu kündigen.

Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gelten für die Auftraggeberin insbesondere:

  • die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Auftragnehmenden Einrichtung/Person oder dessen Ablehnung mangels Masse,

  • ein Verstoß der Auftragnehmenden Einrichtung/Person gegen eine gesetzliche oder vertraglich ver- einbarte Datenschutzbestimmung (§ 8 des Vertrags),

  • die Beteiligung der Auftragnehmenden Einrichtung/Person in Bezug auf die Vergabe an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

  • wenn die Auftraggeberin nach Unterzeichnung des Vertrags feststellt, dass von der Auftragnehmen- den Einrichtung/Person Änderungen bzw. Ergänzungen in den Vergabe- bzw. Vertragsunterlagen vorgenommen wurden,

  • die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch die Auftragnehmende Einrich- tung/Person. (z.B. wenn im Monat drei schriftliche Mängel angezeigt werden).

(6) Vor dem Ende der Vertragslaufzeit beauftragte Leistungen sind auch über das Vertragsende hinaus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen.

(7) Die Auftragnehmende Einrichtung/Person hat der Auftraggeberin alle Schäden zu ersetzen, die unmit- telbar oder mittelbar durch die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund entstehen.

§ 4 Rechnungslegung / Zahlungskonditionen

(1) Im Vertragszeitraum bleiben die Preise für die in der Leistungsbeschreibung angebotenen Positionen gleich, Preisänderungen sind ausgeschlossen. Grundlage der Vergütung ist das Angebot des Auftrag- nehmers vom XXXXXXXXXX.

(2) Ändern sich aufgrund der anerkannten Tarif- oder Rahmentarifverträge der Stundenlohn für das ein- gesetzte Personal, kann die Auftragnehmende Einrichtung/Person eine Anpassung der Kosten verlan- gen. Die Änderung erfasst jedoch nur den Anteil der Lohnkosten am Gesamtpreis welcher in der Kalkula- tion des Stundenverrechnungssatzes kalkuliert wurde. Eine Preisanpassung ist der Auftraggeberin zeit- nah in schriftlicher Form mittels aktualisierter Preisliste mitzuteilen.

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(3) Nach Erfüllung der in § 1 beschriebenen Aufgabe stellt der Auftragnehmer die Leistung der Akademie der Künste innerhalb von sieben Tagen unter Angabe der Projektnummer bzw. des Projekttitels in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens nach Ausführung der Leistung. Die Zahlung erfolgt nach Abnahme gem. § 13 VOL/B der vereinbarten Leistung bargeldlos auf das vom Auftragnehmer an- zugebende Konto.

(4) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ohne Abzug bzw. % Skonto bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen.

(5) Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto generell der Tag der Absendung der Zah- lungsanweisung durch die Auftraggeberin an die kontoführende Bank.

(6) Die Angebotspreise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher MwSt. Ändert sich der Mehrwertsteu- ersatz während der Vertragslaufzeit, so ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

(7) Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustim- mung durch die Auftraggeberin statthaft.

(8) Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Aufwendungen und Nebenkosten der Auftragnehmenden Einrichtung/Person abgegolten.

§ 5 Vertragsbedingungen / Haftung

(1) Die Auftragnehmende Einrichtung/Person führt die übertragenen Geschäfte mit der gebotenen Sorg- falt aus.

(2) Die Auftragnehmende Einrichtung/Person haftet nicht für Verlust oder Beschädigung, die auf Umstän- den beruhen, die selbst bei der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten. Dies gilt insbe- sondere bei höherer Gewalt.

(3) Die Haftung der Auftragnehmenden Einrichtung/Person bestimmt sich nach den gesetzlichen Vor- schriften des BGB. Für Ansprüche aus Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Ansprüche aus Mängeln verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache.

(4) Der Auftragnehmenden Einrichtung/Person wird gestattet, für die Erfüllung der oben beschriebenen Tätigkeiten im eigenen Namen Aufträge an Dritte zu erteilen, wobei klargestellt wird, dass insoweit ein Vertragsverhältnis zwischen der Akademie der Künste und dem Dritten nicht entsteht.

(5) Die Auftragnehmende Einrichtung/Person haftet für die Qualität der Arbeit seiner eigenen Mitarbeiten- den sowie die Qualität der Arbeit des Dritten und dessen Mitarbeitenden und für Verschulden der vorge- nannten Personen wie für eigenes Verschulden.

§ 6 Änderungen / Ergänzungen des Vertrags

Nach Vertragsunterzeichnung sind nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrags gemäß VOL/B nicht zulässig. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht und werden nicht getroffen.

§ 7 Vertragsbestandteile

Als Vertragsbestandteile gelten in der nachstehenden Rangfolge:

  • die Bedingungen dieses Vertrages,

  • die Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung Aktenzeichen: V220-2026-08,

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  • das Angebot sowie die Preisliste der Auftragnehmenden Einrichtung/Person auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung,

  • die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils aktuell gültigen Fassung,

  • die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmenden Einrichtung/Person sind ausgeschlos- sen.

§ 8 Datenschutz

Die Auftragnehmende Einrichtung/Person ist zur Verschwiegenheit über die ihm bei der Durchführung des Auftrags zur Kenntnis gelangten oder ihm bei der Durchführung des Auftrags mitgeteilten, den Auf- trag betreffenden Tatsachen und Einzelheiten verpflichtet. Die Geheimnisschutzvorschriften und daten- schutzrechtlichen Regelungen, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und ab dem 25. Mai 2018 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind einzuhalten.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder auf Grund dieses Vertrags ergeben, wird der Sitz der Akademie der Künste (Berlin) vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte eine Be- stimmung eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit des Ver- trags im Übrigen nicht.

Die Vertragsparteien erklären, je eine schriftliche Ausfertigung dieses Vertrags erhalten zu haben.

Berlin, den

Auftraggeberin Auftragnehmende Einrichtung/Person

Maximilian Müllner Name Verwaltungsleitung Firmenbezeichnung

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