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08_AdK_Eigenerklärung_EU-Weit _V220-2026-08.pdf

Technische Betreuung von Veranstaltungen, Analogfilmvorführungen und Ausstellungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Akademie der Künste Eigenerklärung Vergabestelle V220-2026-08 Mit dem Angebot einzureichen!

Firmenname und Anschrift des Bieters:

Vergabestelle Akademie der Künste Hanseatenweg 10 10557 Berlin

Eigenerklärung

zum

Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus §§ 123, 124 GWB sowie § 9 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthaltsG, § 21 SchwarzArbG

Die Eigenerklärung zum Angebot ist mit Firmenstempel zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Fehlt die rechtsverbindliche Unterschrift, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.

Hinweis: Vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft, nachzuweisen

  1. Hiermit erkläre ich/erklären wir, dass

 keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB benannten Straftaten,

 unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

 unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine nicht Tätigkeit eingestellt hat,

 unser Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

 unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

 kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

 keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

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Akademie der Künste Eigenerklärung Vergabestelle V129-2018-03 Mit dem Angebot einzureichen!

 unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

 unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln und

 unser Unternehmen

  • nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

  • nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und

  • nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln

  • die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AentG, § 98c Abs. 1 AufenthaltsG sowie § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.

  • ich/wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss.

  • ich / wir bei Verwendung einer selbst gefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis (Langfassung) als allein verbindlich anerkenne /anerkennen.

  1. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass wissentlich falsche Angaben oder Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben können. Die AdK behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern und sich bei den in den Referenzen genannten Ansprechpartnern zu erkundigen.

Firmenstempel mit rechtsverbindlicher Unterschrift bzw. bei Bietergemeinschaften rechtsverbindliche Unterschrift durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft gem. Formblatt Bietergemeinschaft

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