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01.1_Vertragsentwurf_techn_Beratung.pdf

Technische Beratung für die Erweiterung des Schulzentrums Glinde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 08:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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VERTRAG – technische Beratung

zum Bauvorhaben

„Erweiterungsbau Schulzentrum“

Vertragsausfertigungen an:

  1. AN (1x)
  2. AG (1x) F Vergabe-Nr. Auftrags-Nr. Belegenheit: Oher Weg R

U

Zwischen

W

der Stadt Glinde, vertreten durch den Bürgermeister, Markt 1, 21509 Glinde

  • nachstehend Auftraggeberin (AG) genannt -

T

und

N

diese Evertreten durch

  • nachstehend Auftragnehmerin (AN) genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen:

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Erweiterungsbau Schulzentrum Stadt Glinde Vertrag Technische Beratung Stand 22.09.2026

Inhalt

1 GEGENSTAND ......................................................................................................................... 3

2 PROJEKTZIELE ........................................................................................................................ 4

3 VERTRAGSGRUNDLAGEN .................................................................................................... 4 4 LEISTUNGEN DES AN ........................................................................F..................................... 5 4.1 LEISTUNGSUMFANG ............................................................................................................................. 5 4.2 STUFENBEAUFTRAGUNG ..................................................................................................................... 5 4.3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG STUFE 1 .......................................R........................................................... 5 4.4 LEISTUNGSBESCHREIBUNG STUFE 2 .................................................................................................. 6 4.5 LEISTUNGSERFOLG .............................................................................................................................. 6 4.6 SONDERFACHLEUTE ............................................................................................................................ 6 4.7 DOKUMENTATION ..................................................

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............................................................................... 6

5 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN .................................................................................................. 6 5.1 MITWIRKEN .......................................................................................................................................... 6 5.2 PRÜFEN ............................................................................................................................................... 7

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5.3 KONTROLLIEREN / BEURTEILEN / BEWERTEN ..................................................................................... 7

6 TERMINE, LAUFZEIT ............................................................................................................... 7 6.1 RAHMENTERMINPLAN .......................................................................................................................... 7 6.2 LAUFZEIT .............................................................................................................................................. 7 6.3 VERTRAGSSTRAFE ......T......................................................................................................................... 7 7 PROJEKTTEAM ........................................................................................................................ 8 8 MITWIRKNUNGSPFLICHTEN DES AG .................................................................................... 9 9 VERGÜTUNG UND ZAHLUNG ............................................................................................... 9 9.1 VERGÜTUNG ........................................................................................................................................ 9 9.2

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UMSATZSTEUER ................................................................................................................................... 9 9.3 FÄLLIGKEIT ........................................................................................................................................... 9 9.4 BERICHTIGUNG, ERSTATTUNG ............................................................................................................ 9

10 ANORDNUNGSRECHT ............................................................................................................ 9 10.1 ANORDNUNGSBEFUGNIS DES AG ....................................................................................................... 9 10.2 VERGÜTUNG VON ZUSÄTZLICHEN / GEÄNDERTEN LEISTUNGEN ....................................................... 10

11 HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ........................................................................................... 10

12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN .................................................................................................. 10

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Erweiterungsbau Schulzentrum Stadt Glinde Vertrag Technische Beratung Stand 22.09.2026

PRÄAMBEL

Gegenstand des Vertrags sind technische Beratungsleistungen für den geplanten Erweiterungsneubau (1. Bauabschnitt) des Schulzentrums Glinde mit ca. 4.500 m² BGF.

Der Erweiterungsbau soll in einem 1. Bauabschnitt vor der Sanierung des bestehenden Schulgebäudes (2. Bauabschnitt) errichtet werden und insbesondere Flächen für Schulsozialarbeit, Jahrgangscluster, Flex-Klassen, Musik, Pausenhalle und Verwaltung aufnehmen.

Für die Umsetzung der Gesamtbaumaßnahme des 1. Bauabschnitts ist ein Baukostenbudget (KG 200-

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  1. von brutto EUR 18,0 Mio. vorgesehen. Eine Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme ist für Ende 2029 geplant. Für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen ist eine kumRulative Vergabe an einen Totalunterneh- mer/-übernehmer (TU/TÜ) vorgesehen. Die technische Beratung umfasst insbesondere die Vorberei- tung und Begleitung des Vergabeverfahrens, die Erstellung und Fortschreibung der funktionalen Leis- tungsbeschreibung einschließlich der technischen Vergabeunterlagen sowie das planungs- und baube- gleitende Controlling bis zur Übergabe und InbetriebUnahme. Die juristische Beratung und Projektsteue- rung sind nicht Bestandteil dieses Auftrags.

Zur schlüsselfertigen Umsetzung des Bauvorhabens beabsichtigt der AG, die erforderlichen weiteren Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer TU Vergabe als Verhandlungsverfahren gem. § 3 VOB

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A EU mit integrierter Entwurfsleistung an einen Totalunternehmer zu vergeben.

Zur Vorbereitung dieses Verhandlungsverfahrens soll der AG durch weitere technische Beratungsleis- tungen unterstützt werden, insbesondere sollen hierbei folgende Bereiche übernommen werden: § Konzeption der techTnischen Anforderungen an das Bauvorhaben § Mitwirken an der Konzeption des Verhandlungsverfahrens gem. § 3 VOB A EU § Erstellen einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) § Mitwirken beim Verhandlungsverfahren gem. § VOB A EU

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§ Fachliches prüfen und werten der Teilnahmeanträge und -Angebote § Kostenplanung § Terminplanung § Optional: Baucontrolling bis zur Abnahme

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Der AG hat auf Grundlage der Ergebnisse eines EU-weiteren Verhandlungsverfahrens mit Teilnahme- wettbewerb den AN als Vertragspartner beauftragt, da dieser das wirtschaftlichste Angebot im Sinne der Zuschlagskriterien abgegeben hat.

Die Vertragsparteien streben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien was folgt:

1 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens, zur Auswahl eines Total- unternehmers und Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen nach Maßgabe dieses Vertra- ges und der Vertragsgrundlagen für folgende Baumaßnahme:

Schule: Schulzentrum Belegenheit: Oher Weg 24, 21509 Glinde Baumaßnahme: Erweiterungsbau BGF: ca. 4.500 m²

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2 Projektziele

Die Vertragsparteien vereinbaren die folgenden Projektziele:

Kostenziel: Planungs- und Beratungskosten der Kostengruppen 200 bis 700, inkl. DIN 276, Stand 2018, in Höhe von EUR 18,0 Mio. (brutto) stellen die Kostenobergrenze (Budget) dar.

Terminziel: Bei Start des Vergabeverfahrens Mitte 2027 erfolgt die Auswahl des Totalunterneh- mers Anfang 2028. Der beabsichtigte Beginn des Bauvorhabens ist Ende 2028. Die Fertigstellung der Gesamt-Baumaßnahme ist Ende 2029. Im Falle eines späteren

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Ausschreibungsbeginns verschiebt sich dieser Termin linear um die Dauer der Verzö- gerung. Qualitätsziele: Erfüllung der Nutzeranforderungen mit RaumR- und Funktionsprogramm sowie Erfül- lung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit auch hinsichtlich späterer Unterhaltungs- und Betriebskosten Ziele im Umgang mit Dritten: U

  • Durchführung von transparenten Verfahren und Prozessen unter Einbindung aller Beteiligten,
  • Hinwirken auf einen einvernehmlichen Projektverlauf,
  • Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen mit Projektbeteiligten und

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  • Durchsetzen der berechtigten Interessen der AG gegenüber Projektbeteiligten.

Beratungs-Soll: Das Beratungs-Soll ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Leistungsbild.

Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vorgenannten Projektziele im Rahmen der Vor- bereitungshandlungen und TDurchführung des Vergabeverfahrens erreicht werden. Der AG ist berechtigt, die Projektziele nach Beratung und Abstimmung mit der bzw. dem AN zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Zuge der Projektentwicklung zu Anpassung an geänderten Rechts-

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vorschriften, wegen der Kosten- und Terminentwicklung, wegen eines geänderten Raumprogramms oder anderer quantitativer, qualitativer, funktionaler oder besonderer technischer Anforderungen erfor- derlich wird.

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3 Vertragsgrundlagen

Grundlage des Vertrages und maßgeblich für die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner sind in nachstehender Reihen- und Rangfolge:

  1. die Die Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich seiner folgenden Anlagen:
  2. das Leistungsbild Anlage 1
  3. die weiteren Vergabeunterlagen des AG Anlage 2 (Stand: Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote)
  4. der Flächennutzungsplan Nr. 12Ae der Stadt Glinde
  5. das Angebot des AN Anlage 3 (Stand: finale Angebote)
  6. die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) Anlage 4
  7. der Rahmenterminplan Anlage 5
  8. die einschlägigen technischen Normen (DIN, EN, ggf. Gelbdrucke etc.), Richtlinien und Bestimmungen
  9. die Planungsgrundlagen Schulbau

Sofern in diesem Vertrag keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 631 ff. BGB.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn im Angebot des Auftragnehmers auf solche verwiesen wird.

Die vorgenannten Grundlagen des Vertrages sind dem Auftragnehmer bekannt. Der Auftragnehmer hat sämtliche Unterlagen und Pläne, die Grundlagen dieses Vertrages sind, verantwortlich geprüft. Er über- nimmt diese in seinen Verantwortungsbereich. Der Auftraggeber haftet nicht für etwaige Fehler der Un- terlagen und Pläne. Etwaige Fehler werden dem Auftraggeber auch nicht gemäß § 254 BGB ganz oder teilweise als Mitverschulden zugerechnet, es sei denn, der Auftragnehmer macht unverzüglich und in jedem Falle vor Verwendung der Unterlagen und Pläne schriftlich Bedenken geltend, die der Auftrag- geber nicht ausräumt. Dies gilt auch für Unterlagen und Pläne, die der Auftraggeber gegebenenfalls

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noch liefert. Diese sind vom Auftragnehmer im Rahmen des von ihm zu verantwortenden Aufgabenbe- reichs zu überprüfen.

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4 Leistungen des AN

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4.1 Leistungsumfang

Der AN hat alle Leistungen zu erbringen, die zur Erreichung der vereinbarten Projektziele und für einen störungsfreien Informationsaustausch sowie ein kooperatives Zusammenwirken der Projektbeteiligten

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erforderlich sind. Der AN gewährleistet, dass auf Grundlage des bisherigen Projektstands und der durch den AN plausibilisierten Projektplanung das beigefügte Leistungsbild für den Projekterfolg gemäß Ziffer 4.2 ausreichend ist.

4.2 Stufenbeauftragung

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Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:

Stufe 1: Leistungen im Rahmen der TU Vergabe als Verhandlungsverfahren gem. § 3 VOB A EU(ge-

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mäß Anlage 1 – [Leistungsbereich 1 bis 3: Übergeordnete Leistungen, Vorbereitung Verga- beverfahren, technische Beratung des Vergabeverfahrens]) Stufe 2: Leistungen im Rahmen der Bauausführung (Baucontrolling) (gemäß Anlage 1 – [Leistungs- bereich 4: Planungs- und baubegleitendes Controlling)

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Etwaige zusätzliche Beratungs- oder sonstige Leistungen sind den jeweiligen Beauftragungsstufen zu- zuordnen, soweit ihre Erbringung für den AG zu diesem Zeitpunkt von Interesse ist und/oder die Leis- tungen für den jeweiligen Werkerfolg erforderlich sind.

Der AG beauftragt den AN zunächst nur mit den Leistungen gemäß Stufe 1. Der AN hat keinen Anspruch auf Beauftragung der Stufe 2. Der AG kann Stufe 2 ganz oder teilweise in Schriftform abrufen. Der AN ist zur Erbringung der Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages verpflichtet, wenn ihm der Abruf binnen sechs Monaten nach Abschluss der Stufe 1 (Beauftragung des TU) zugegangen ist. Aus einer zeitlichen Trennung der Beauftragungen kann der AN keine weitergehenden Rechte, insbeson- dere keine Erhöhung seines Honorars herleiten.

4.3 Leistungsbeschreibung Stufe 1

Zur Erreichung des Leistungserfolges, Vorbereitung und Durchführung der TU Vergabe als Verhand- lungsverfahren gem. § 3 VOB A EU sowie Kontrolle der Leistungsziele übernimmt der AN in Abstim- mung mit dem AG die Leistungen des Leistungsbildes (Anlage 1 – [Leistungsbereich 1 bis 3]), insbe- sondere:

  • Übergeordnete Leistungen für den Leistungsbereich 2 und 3
  • Vorbereitung und Begleitung des Verhandlungsverfahrens gem. § 3 VOB A EU
  • Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung

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4.4 Leistungsbeschreibung Stufe 2

Zur Erreichung des Leistungserfolges und zur Qualitätssicherung bei der Planung und Bauausführung sowie zur Kontrolle der Leistungsziele (= Baucontrolling) übernimmt der AN in Abstimmung mit dem AG unverzüglich die Leistungen des Leistungsbildes (Anlage 1 – Leistungsbereich 4]), sobald die Stufe 2 vom AG abgerufen wird. Dies betrifft die folgenden Leistungen:

  • Übergeordnete Leistungen für den Leistungsbereich 4
  • Planungs- und baubegleitendes Controlling

4.5 Leistungserfolg

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Die Leistungspflicht des AN liegt in der Erbringung der vertraglich vereinbarten technischen und wirt- schaftlichen Beratungsleistungen zur Einhaltung der unter Ziffer 2 benannten Projektziele. Seine Bera- tungsleistung ist mangelhaft, wenn die in diesem Vertrag festgRehaltenen oder vom AG vorgegebenen Projektziele aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erreicht werden, insbesondere wenn seine (Nicht-)Leistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen eine Überschreitung des Projektterminplans oder des Projektbudgets (mit-)verursacht haben oder festgelegte Qualitäten nicht eingehalten werden. Der AN hat eine Nichterreichung der Projektziele inUsbesondere dann nicht zu vertreten, wenn etwaige Verzögerungen oder Mehrkosten des Vergabeverfahrens nicht vermieden werden konnten. Termin- pläne und das einzuhaltende Projektbudget sind in diesen Fällen einvernehmlich unter Einbeziehung der vorgenannten Umstände anzupassen.

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4.6 Sonderfachleute

Der AN leitet, koordiniert und steuert die Sonderfachleute und Gutachter des AG und berät den AG über die etwaige Notwendigkeit des Einsatzes von (weiteren) Sonderfachleuten und/oder Gutachtern. 4.7 Dokumentation T Für den Fall, dass der AN selbst Planungsleistungen erbringt, hat er die gefertigten und beschafften Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Konzepte, Modelle, Pläne, Berechnung usw., sowohl als Zwischen-

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stände, insbesondere aber nach Abschluss des Projekts) dem AG jeweils digital und offener und bear- beitbarer Form sowie zusätzlich als pdf zur Verfügung zu stellen. Sie werden Eigentum des AG. Ein Zurückbehaltungsrecht des AN an diesen Dokumenten ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche des AN, auf die er das Zurückbehaltungsrecht stützt, sind vom AG anerkannt oder rechts- kräftigE festgestellt. Die dem AN überlassenen Unterlagen des AG sind dem AG spätestens nach Ab- schluss seiner Leistungen zurückzugeben.

5 Begriffsbestimmungen

5.1 Mitwirken

Soweit in diesem Vertrag und seinen Grundlagen von Mitwirken gesprochen wird, beinhaltet die Leis- tungsverpflichtung die abschließende schriftliche Entscheidungsvorbereitung für den AG unter Zusam- menfassung aller Arbeitsergebnisse der Fachbeteiligten und der vom AN selbst zu beschaffenden In- formationen, insbesondere:

§ Umfassende und abschließende Sachverhaltsdarstellung mit Problemdefinition; § Benennung und Gewichtung von Entscheidungskriterien; § Feststellung und Bewertung möglicher Alternativen und Varianten; § Abschließender Entscheidungsvorschlag; § Darstellung der Auswirkungen auf die Projektziele.

Soweit Erklärungen oder Maßnahmen gegenüber Projektbeteiligten oder Dritten notwendig sind, hat der AN den Schriftverkehr unterschriftsreif vorzubereiten. Ausgenommen sind Rechtsberatungsleistungen.

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5.2 Prüfen

Soweit in diesem Vertrag und seinen Grundlagen die Prüfung eines Vorgangs übertragen worden ist, obliegt dem AN die Prüfung in Bezug auf sachliche und rechnerische Richtigkeit. Dem AN obliegt in jedem Einzelfall die Erstellung eines Prüfvermerks mit Hinweis auf das Ergebnis der Prüfung, einer Entscheidungsempfehlung und der Unterschrift des verantwortlich Handelnden.

5.3 Kontrollieren / Beurteilen / Bewerten

Soweit in diesem Vertrag und seinen Grundlagen auf eine Kontrolle, Beurteilung oder Bewertung / Ana-

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lyse verwiesen wird, hat der AN Vorgange sorgfältig zu analysieren und auf Übereinstimmung mit den Projektzielen und den sonstigen Anforderungen des Projektes abzugleichen. Die Kontrolle bzw. Beur- teilung erfolgt durchgängig auf Plausibilität und im Übrigen in Stichproben. Die Stichproben sind vom AN so vorzunehmen, dass besonders gewichtige SachverhaltRe, Vorgänge mit besonderer Fehlerhäu- figkeit oder besonders riskante Vorgänge vorrangig einer Prüfung unterzogen werden. 6 Termine, Laufzeit U 6.1 Rahmenterminplan

Die Leistungen sind unverzüglich nach Zuschlag aufzunehmen.

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Der Rahmenterminplan (Anlage 5) ist Vertragsbestandteil. Der AN hat auf der Grundlage dieses Rah- menterminplans und den dort zugrunde gelegten „Meilensteinen“ seine eigenen Beratungs- und sons- tigen Leistungen für das Vergabeverfahren zu erbringen. Die im Rahmenterminplan als „Meilensteine“ genannten Termine sind für den AN verbindliche Vertragstermine.

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Die bzw. der AN hat ihre/seine Leistungen stets so rechtzeitig zu erbringen und fertig zu stellen, dass die gesamte Planung und Bauausführung termingerecht erfolgt bzw. erfolgen kann. Soweit Abweichun- gen von diesem Rahmenterminplan erkennbar oder bereits eingetreten sind, hat der AN den AG unver-

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züglich und schriftlich hierauf hinzuweisen und soweit möglich Abhilfemaßnahmen, z. B. Aufholmöglich- keiten, organisatorische Optimierungen usw. vorzuschlagen. Die Einhaltung des Rahmenterminplans ist unbedingt sicherzustellen. Die EiEnhaltung des Terminplans bezieht sich auf die durch den AN zu erbringenden Leistungen. 6.2 Laufzeit

Der Vertrag endet mit der vertragsgemäßen, mangelfreien Erfüllung der vereinbarten Leistungen des AN. Da die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens in der Zeit von Mitte 2027 bis Anfang 2028 liegen soll, sind die Beratungsleistungen mit entsprechendem Nachlauf von vier Monaten einzu- planen. Die Leistungserbringungszeit für die Stufe 1 endet somit voraussichtlich Herbst 2028. Im Falle der Beauftragung von Stufe 2 verlängert sich dieser Vertrag entsprechend.

6.3 Vertragsstrafe

Werden für die Leistungen des AN vereinbarte Vertragstermine (Meilensteine) aus einem vom AN zu vertretenden Grund überschritten, so hat er für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertrags- strafe in Höhe von 0,01 % des bis zum Vertragstermin verdienten Netto-Honorars zu zahlen; für alle überschrittenen Vertragstermine höchstens jedoch 5 % des zu zahlenden Netto-Honorars. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der geprüften Netto-Abrechnungssumme beschränkt, d.h. einschließlich einer etwaigen Vertragsstrafe wegen Überschreitung von Zwischenfristen. Soweit der AN bezüglich eines Vertragstermins bereits in Verzug geraten ist, wird diese Vertragsstrafe bei der Über- schreitung weiterer Vertragstermine nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des AN eingetreten ist. Der AG ist berechtigt, die entsprechende Teil- oder Schlussrechnung des AN insoweit zu kürzen.

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Dieser Vertragsstrafenanspruch muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung auf die Teilschlussrechnungen oder Schlussrechnung geltend gemacht werden. Wei- tergehende Ansprüche des AG bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadens- ersatzansprüche angerechnet, kann aber als Mindestbetrag geltend gemacht werden.

7 Projektteam

Der AN erbringt die Leistung mit dem im Folgenden benannten Projektteam:

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  1. Projektleitung: [Name:……........................................]
  2. stellvertretende Projektleitung: [Name:………………………………….]
  3. ggf. weiteres Projektmitglied: [Name:…………………R……………… ]
  4. ggf. weiteres Projektmitglied: [Name:………………………………….] Frau/Herr [……………….…] wird zum Projektleiter des Auftragnehmers bestimmt. Sie/Er ist gegenüber dem Auftraggeber zur Vertretung des Auftragnehmers ermächtigt. Der Projektleiter leitet die Ausführung der VertragslUeistung. Er/Sie steht dem Auftraggeber für alle Be- reiche als ständiger Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung und darf ohne seine Zustimmung nicht ausgewechselt werden. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Auftraggeber die Auswechslung des Projektleiters oder sonstiger Mitglieder des Projektteams verlangen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein

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Mitarbeiter des Auftragnehmers nach Einschätzung des Auftraggebers die notwendige fachliche oder persönliche Eignung für die Erfüllung seiner Aufgabe vermissen lässt oder mit den anderen am Bau Beteiligten nicht kooperativ zusammenarbeitet. Auftraggeber und Auftragnehmer benennen außerdem die nachfolgenden verantwortlichen Ansprech- partner: Frau Fruzsina Ascherl (fruzTsina.ascherl@glinde.de) (Auftraggeber) Frau Taisija Tissen (taisija.tissen@glinde.de) (Auftraggeber) Herr/Frau […………………………………………..] (Auftragnehmer) Die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, im Rahmen der Vertragserfüllung jederzeit verbindliche

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Erklärungen abzugeben. Zur Abgabe von rechtsgeschäftlichen Erklärungen sind sie nicht befugt und nicht verpflichtet.

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8 Mitwirkungspflichten des AG

Der AG unterstützt den AN im Rahmen seiner Mitwirkungsverpflichtung bei der Erfüllung seiner Pflich- ten, soweit der AN eine Maßnahme aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ohne Erlaubnis oder Mitwirkung des AG ausführen kann, und unterlässt alles, was die Durchführung des Auftrages ohne sachlichen projektbezogenen Grund behindert oder verzögert bzw. die geordnete Durchführung des Auftrages gefährdet oder unmöglich macht. Aufgrund des engen Zeitrahmens verpflichtet sich der AG notwendige Entscheidungen, so wie es ihm möglich ist, kurzfristig, d.h. in der Regel innerhalb von 6 Werktagen, zu treffen.

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Der AG hat dem AN die für die Leistungen des AN erforderlichen Unterlagen - soweit vorhanden - auf Verlangen in angemessener Zeit und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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9 Vergütung und Zahlung 9.1 Vergütung U Der AG vergütet den AN grundsätzlich auf Basis der vereinbarten Pauschalpreise bzw. Tagespauscha- len gemäß Anlage 3. Sofern Stunden- oder Tagespauschalen zur Abrechnung kommen, sind diese vom AN schriftlich mit entsprechenden Tätigkeitsbeschreibungen nachzuweisen, die mit folgenden Ta-

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gessätzen (entspricht 8 Arbeitsstunden) ggf. anteilig berechnet und vergütet werden:

  1. Projektleitung: EUR ……../Tag netto
  2. ArchitektInnen/FachingenieurInnen: EUR ……../Tag netto
  3. Technische MitarbeiterInnen: EUR ……../Tag netto
  4. Nicht-technische MTitarbeiterInnen: EUR ……../Tag netto Die Vergütung wird mit […….] Prozent für Nebenkosten beaufschlagt. Mit diesem Aufschlag sind sämt- liche Nebenkosten abgegolten, wie insbesondere Versandkosten, Telefon- und sonstige Datenübertra-

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gungskosten, Druck-, Plot-, CAD-, Kopier- und sonstige Vervielfältigungskosten, Reisekosten, Über- nachtungskosten etc.

9.2 Umsatzsteuer

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Alle Zahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Hohe zu entrichten.

9.3 Fälligkeit

Das Honorar wird fällig nach erbrachten Leistungen quartalsweise und Vorlage einer prüffähigen Rech- nung. Soweit Stunden- bzw. Tageabrechnungen vereinbart werden, müssen die erbrachten Leistungen nach Person, Datum, Ort und stichwortartig erbrachten Leistungen ausgewiesen werden.

9.4 Berichtigung, Erstattung

Der AN ist verpflichtet, die sich aus einer Überzahlung ergebenden Beträge zu erstatten. Der AN kann sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.

10 Anordnungsrecht

10.1 Anordnungsbefugnis des AG

Der AG ist jederzeit befugt, Änderungen und Ergänzungen zum beauftragten bzw. abgerufenen Leis- tungsumfang des AN, insbesondere auch die Qualitätskontrolle der baulichen Realisierung nach Ab- schluss des Vergabeverfahrens (siehe Ziffer 4.3), anzuordnen. Dieses Anordnungsrecht erfasst auch

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die zeitliche Abwicklung der Leistungen des AN. Der AN ist zur Erbringung dieser von dem AG ange- ordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen verpflichtet, soweit er dem AG nicht nachweist, dass die Erbringung dieser Leistungen unmöglich oder für den AN unzumutbar ist.

10.2 Vergütung von zusätzlichen / geänderten Leistungen

Sofern die angeordneten Leistungen über den vertraglichen Leistungsumfang hinausgehen, werden diese nach Aufwand entsprechend Ziffer 9.1 vergütet. Voraussetzung für einen solchen Vergütungsan- spruch ist jedoch, dass der AG den AN schriftlich mit diesen Leistungen beauftragt hat.

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11 Haftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen R für Personenschäden EUR 3.000.000 und für sonstige Schäden EUR 1.000.000 U betragen und in jedem Versicherungsjahr 2-fach zur Verfügung stehen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung bis zum Ablauf seiner Verjährungsfrist für Mängel-

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ansprüche aufrecht zu erhalten.

Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers den Versicherungsschutz im vereinbarten Um- fang nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer den Versicherungsschutz nicht innerhalb von zwei Wo- chen nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber nach, ist der Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages aus wichtigeTm Grund berechtigt. 12 Schlussbestimmungen

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Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung/Aufhebung dieser Schriftformklausel. Sollte Eeine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführ- baren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Lücken die- ses Vertrags.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Glinde.


Ort, Datum Ort, Datum


Stempel, Unterschrift Auftraggeber Stempel, Unterschrift Auftragnehmer

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