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Vergabeverfahren „Planungsleistungen Ersatzneubau Marienhaus Klinikum Hetzelstift – Los 3“
TNW 09: Hinweise zum Datenschutz
Datenschutzhinweise im Zusammenhang
mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags
- Einleitung
Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und das gilt selbstverständlich auch in Bezug auf die Daten, die wir bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verarbeiten. Wir informieren Sie hiermit, wie wir Ihre Daten verarbeiten und welche Ansprüche und Rechte Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen (Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO und von Daten, die nicht bei der betroffe- nen Person nach Art. 14 DSGVO erhoben wurden) zustehen.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die wir Ihnen zuordnen können. Hierzu zählen auch diejenigen Informationen, die Ihnen nur indirekt, etwa über mittels Zu- ordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten oder zu einer Online-Kennung zugeordnet werden können. Als identifizierbar wird auch eine Person angesehen, die anhand von einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
- Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO und anderer nationaler Datenschutzge- setze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Marienhaus Kliniken GmbH Margaretha-Flesch-Straße 5 56588 Waldbreitbach E-Mail: info(at)marienhaus.de Telefon: +49 2638 925-140 Fax: +49 2638 925-142
- Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Herr Winfried Kraatz Margaretha-Flesch-Straße 5 56588 Waldbreitbach E-Mail: konzerndatenschutzbeauftragter(at)marienhaus.de
- Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wur- den, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht, auf
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Berichtigung unrichtiger Daten, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfang- reich verarbeiteten Daten und die Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbe- wahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenste- hen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher, von Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf Datenportabilität), soweit Sie die Daten im Rahmen einer Einwilligungserklärung oder zur Erfüllung eines Vertrages an uns übergeben haben.
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine E-Mail an konzerndatenschutzbeauftrag- ter(at)marienhaus.de.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Postfach 30 40 55020 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 8920-0 Telefax: +49 (0) 6131 8920-299 E-Mail: poststelle(at)datenschutz.rlp.de
- Verarbeitete Daten und Zwecke der Datenverarbeitung
Von Bietern und deren Mitarbeitern werden die typischen beruflichen Kontaktdaten sowie relevante Referenzdaten verarbeitet, wie zum Beispiel:
− Berufliche E-Mail-Adressen − Berufliche Telefonnummern − Postalische berufliche Adressen − Ihre Funktion in Ihrem Unternehmen − Berufliche Qualifikation − Beschreibung der Leistungen in Referenzprojekten − Beschreibung der Rolle in Referenzprojekten
Die Daten werden zum Zweck der Durchführung von Vergabeverfahren verarbeitet, ins- besondere:
− Bereitstellen von Vergabeunterlagen
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− Beantwortung von Bewerber-/ Bieterfragen − Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen − Abfrage und Überprüfung der Teilnahmeunterlagen, insbesondere der Eignung − Wertung der Angebote − Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
Darüber hinaus können Ihre Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:
− Pflege einer Bieterkartei − Dokumenten- und Vertragsmanagement − Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen − Führen sachdienlicher Kommunikation
- Erlaubnistatbestände
Die Verarbeitung der aufgeführten personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchfüh- rung des Vergabeverfahrens erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO sowie § 3 LDSG RLP, da wir zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens rechtlich ver- pflichtet sind und dabei in Ausübung öffentlicher Gewalt handeln.
Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung regelmäßig auch auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die Datenverarbeitung im Rahmen des Vergabeverfahrens als vorver- tragliche Maßnahme zur Durchführung erforderlich ist.
Eine darüberhinausgehende Datenverarbeitung erfolgt nur dann, wenn Sie hierzu aus- drücklich Ihre Einwilligung erklärt haben. Wird die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gestützt, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilli- gung frei zu widerrufen. Ihre Daten werden ab Zeitpunkt des Widerrufs nicht mehr im Rah- men des Vergabeverfahrens verarbeitet, soweit kein anderer Erlaubnistatbestand vorliegt. Im Falle des Widerrufs dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht er- folgreich abgeschlossen und/oder der zu schließende Vertrag nicht abgewickelt werden.
- Herkunft der Daten
Die Daten entnehmen wir Ihren Teilnahme- und Angebotsunterlagen.
- Freiwilligkeit der Angaben von Daten
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist grundsätzlich freiwillig. Zur erfolg- reichen Durchführung des Vergabeverfahrens und Einreichung eines Teilnahmeantrags bzw. Angebots ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten indes erforderlich. Bei
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Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolg- reich abgeschlossen und/oder der zu schließende Vertrag nicht abgewickelt werden.
- Empfänger und Weitergabe von Daten an Dritte
Innerhalb der Marienhaus Kliniken GmbH erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Da- ten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten benötigen.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nicht an Dritte über- mittelt, es sei denn, es ist gesetzlich zugelassen oder es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Vergabe- und Angebotsunterlagen an eine Behörde.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB ist gemäß § 6 Abs. 1 WRegG verpflichtet, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Auf- träge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, das Wett- bewerbsregister zu demjenigen Bieter abzufragen, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt. Für Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und für Konzessionsgeber nach § 101 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GWB, besteht diese Abfragepflicht sofern die Schwellenwerte des § 106 GWB erreicht sind.
- Dauer der Datenspeicherung
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
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