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19 Ausführungsbestimmungen.docx

Tägliche Unterhaltsreinigung an drei Standorten der Hochschule Koblenz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Anlage 19

Ausführungsbestimmungen für die ausgeschriebenen Leistungen

(Vertragsbestandteil)

A) Unterhalts- und Grundreinigung

1. Ziele der Reinigung und Leistungsumfang

Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberkeit und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der Leistungsverzeichnisse und der Beschreibung der Arbeitsgänge durchzuführen. Die zur Reinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.

Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der in der Raumliste, den Leistungsverzeichnissen oder der Beschreibung der Arbeitsgänge aufgeführten Fußböden, Wände (Trennwände im Sanitärbereich sowie bei Umkleiden, geflieste Wände in Labors), Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Waschanlagen, Innenglasflächen, Spiegel und Leuchten.

Im Winter sind die Eingangsbereiche notwendigenfalls intensiver zu reinigen. Insbesondere das regelmäßige Reinigen der Schmutzfangeinrichtungen (wie im Leistungsverzeichnis angegeben) ist zu beachten.

Nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört die Beseitigung von mutwilligen Verschmutzungen, wie z. B. das Entfernen von Kaugummiresten, Verstopfungen von Sanitäranlagen und Abflüssen, Verschmutzungen mit Exkrementen, Entfernen von Graffiti. Diese Leistungen sind auf Anforderungen des AG als Sonderleistung gegen gesonderte Vergütung zu erbringen.

2. Planung und Organisation der Leistung, Führung des Objekttagebuches

Nach Auftragserteilung sind für die Unterhaltsreinigung aller Objekte Arbeitspläne auszuarbeiten und an die Mitarbeiter auszuhändigen.

Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der AN für die Aufsicht geeignete Personen einzusetzen (Vorarbeiter/in), die mit dem AG und dessen Beauftragten eng zusammenzuarbeiten haben. Die Aufsichtspersonen haben den Anweisungen und Wünschen des AG bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, Folge zu leisten.

In dem Objekt ist durch den AN ein Objekttagebuch zu führen, auf Wunsch des AG auch bereichsbezogen. Der AN ist verpflichtet, das Objekttagebuch so vorzuhalten, dass der Beauftragte des AG jederzeit Reinigungswünsche, die sich auf eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung beziehen, eintragen kann. Die geplanten Maßnahmen des AN werden von der Reinigungskraft ebenfalls eingetragen. Die Reinigungswünsche sind spätestens am nächsten Tage auszuführen.

Ebenso sieht das Objekttagebuch vor, die Reinigung behindernde Umstände durch den AN einzutragen. Das Objekttagebuch ersetzt nicht die Vorgabe des elektronischen Qualitätssicherungssystems.

In Ausnahmefällen (z. B. bei Veranstaltungen im Objekt oder nicht genutzten Räumen) kann zwischen dem AG und dem AN abgesprochen werden, dass die Reinigung auf andere Räume oder Leistungen innerhalb des gleichen Objekts verlagert werden, soweit die kalkulierte tägliche Reinigungszeit und die vereinbarten Zeiträume dadurch nicht überschritten werden.

Als Ansprechperson und Koordinationsstelle zwischen AN und AG stehen folgende Personen verbindlich zur Verfügung:

RMC und WWC Herr Daniel Mallmann, Tel. 0261/9528-539, 0152/54792164, mallmann@hs-koblenz.de

RAC Herr Holger Dörle, Tel. 02642/932-157 + -163, 0152/54792174, doerle@hs-koblenz.de

Die vom AN im Angebot angegebenen Flächenleistungen (m²/h) pro Gebäudeteil (Jahresreinigungsfläche dividiert durch Jahresproduktivstundenzahl pro Gebäudeteil) dürfen nicht überschritten werden, wenn die Reinigungsqualität bei der AG wiederholt Anlass zur Beanstandung gibt und die vom AN in seinem Angebot veranschlagten Stunden nicht erbracht wurden. Dies bedeutet, dass der AN seinem Personal mindestens die Zeit für die Reinigung der betreffenden Flächen geben und vergüten muss, die im Angebot dazu angegeben wurde, wenn das Personal aufgrund der vom AN vorgegebenen Zeit die beauftragten Leistungen nicht erfüllt und deshalb für ihn kostenfrei nacharbeiten muss. Wiederholter Verstoß gegen diese Regelung – nach Aufforderung der AG an den AN, den Mangel abzustellen – berechtigen die AG zur Ersatzvornahme. Weitere Forderungen der AG bleiben hiervon unberührt.

3. Personaleinsatz

Der AN ist verpflichtet, nur zuverlässiges und für den Einsatz im Objekt eingewiesenes Personal zu beschäftigen.

Der AN ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und mindestens in dem Umfang, der zur Objektorganisation und zur Qualitätssicherung des AN in dessen Angebot beschriebenen wurde, zu beaufsichtigen und nachweislich zu schulen. Die Schulungsnachweise sind dem AG bei Bedarf vorzulegen.

Objekt- oder Bereichsleiter sind ausschließlich mit Aufgaben der Qualitätssicherstellung, Mitarbeiterbetreuung und –kontrolle betraut und dürfen nicht aktiv am Reinigungsprozess teilnehmen.

Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und ggf. die Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu verlangen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. Im Besonderen darf es dabei nicht zu einer Reduzierung der Leistungsstunden kommen.

Der AG kann nach Absprache und mit Begründung verlangen, dass unzuverlässige Arbeitskräfte des AN, unter Berücksichtigung des Kündigungsschutzes, ausgetauscht werden.

Der AG hat das Recht, den Einsatz von Mitarbeitern des AN im Objekt abzulehnen, wenn Verwandtschaftsverhältnisse mit dem Hausmeister oder Mitarbeitern des AG bestehen.

Der AN ist verpflichtet, ausländische Arbeitskräfte – sofern zutreffend – nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren zu beschäftigen. Eine direkte Verständigung in deutscher Sprache muss in einem für die Vertragserfüllung gerechtfertigten und erforderlichen Umfang sichergestellt sein.

Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Gebäudes betraut sind, dürfen nicht mit in das Gebäude genommen werden. Das gilt auch für Kinder. Unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehende Mitarbeiter dürfen die Objekte nicht betreten.

Das Personal hat einheitliche und hygienisch einwandfreie Dienstkleidung zu tragen. Der AN hat sicherzustellen, dass dem Personal die Dienstkleidung in ausreichender Menge zur Verfügung steht und sorgt für deren regelmäßige Reinigung. Weiterhin trägt jede mit der Reinigung betraute Person einen folierten Firmenausweis mit Namen, Foto des Trägers sowie Firmenlogo.

4. Anwendungstechnik und Reinigungsmethoden

Für die Durchführung Ihrer Leistungen garantiert der AN den Einsatz zeitgemäßer, umweltverträglicher und materialschonender Reinigungsmittel, Maschinen und Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebene Entsorgung des mit diesem Auftrag verbundenen anfallenden Materials und der Verpackungen.

Die Reinigung erfolgt nach neuzeitlichen Techniken, soweit dieser Vertrag oder seine Anlagen nicht abweichende Regelungen oder Methoden enthalten. Die genaue Reinigungsmethode ist dem AG bei Auftragsbeginn schriftlich mitzuteilen.

Grundsätzlich sind (sofern vorliegend) die Pflegeanleitungen der Fußbodenhersteller zu beachten und anzuwenden. Dieses gilt insbesondere für Holz-, Linoleum- und Sporthallenböden.

Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind besonders intensiv zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in die Gebäude getragen wird.

Der Einsatz von Maschinen (Reinigungsautomaten) ist nur auf Böden mit Fliesenbelag möglich.

5. Ausrüstung für die Reinigungsleistung

Alle für die Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen, Geräte, Gerüste, Steiger, Leitern und sonstige Hilfsmittel stellt der AN. Die Maschinen und Geräte müssen mindestens neuwertig und stets einsatzbereit sein. Der AG erhält eine Liste der in den Objekten eingesetzten Maschinen und Geräten.

6. Reinigungsmittel

Die für die Gebäudereinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungs- und Pflegemittel stellt der AN. Der AN ist verpflichtet, nur qualitativ hochwertige, in ihrer Wirkung aufeinander abgestimmte, umweltfreundliche und nicht ätzende Reinigungsmittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Oberflächen, der Umwelt sowie Einrichtungsgegenständen ausschließen und unbedenklich über das Kanalsystem entsorgt werden können. Für die Fußbodenpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden. Sofern zutreffend: für Sportböden sind nur Reinigungsmittel gem. DIN 18302 Teil 2 anzuwenden.

Vor dem Leistungsbeginn müssen dem AG vom AN unaufgefordert und kostenfrei die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Reinigungsmittel und das technische Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen zur Verfügung gestellt werden.

Eventuell erforderliche Desinfektionsmittel müssen VAH-gelistet sein und entsprechend eingesetzt werden. Der AG behält sich vor, das Gesundheitsamt in regelmäßigen Abständen mit Abklatschuntersuchungen zu beauftragen. Bei Beanstandungen trägt der AN die Kosten der Untersuchung.

Schmutzwasser darf keinesfalls über die Bodenabflüsse entsorgt werden, da diese verstopfen können.

7. Verbrauchsmaterial für Sanitärräume, Teeküchen, Labore, usw.

WC-Papier, Handseife, Handtuchpapier werden vom AG gestellt und vom AN nachgefüllt. Ebenso werden Kreide, Tafelschwämme und Lappen vom AG beigestellt und sind vom AN nachzulegen.

8. Energie und Wasser

Das zur Reinigung und Pflege notwendige Wasser und die erforderliche Elektroenergie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten.

9. Ausführungszeiten

Beginn und das Ende der täglichen Reinigungszeiten der Reinigungskräfte werden zwischen den AN und dem Beauftragten des AG festgelegt, dokumentiert und vom AG überwacht.

Die Reinigungszeiten können vom AG entsprechend einer Bedarfs- und Nutzungsorientierung angepasst werden.

Folgende Reinigungszeiten gelten:

  • Standort Koblenz (RMC): Zeitfenster zwischen 04.00 – 07.30 Uhr (auch ausgelagerte Bereiche), für die Büros gilt das Zeitfenster von 07.00 – 10.00 Uhr
  • Standort Remagen (RAC): Zeitfenster zwischen 17.00 – 20.00 Uhr
  • Standort Höhr-Grenzhausen (WWC): Zeitfenster zwischen 04.00 – 07.30 Uhr, für die Büros gilt das Zeitfenster von 07.00 – 10.00 Uhr

Für Koblenz wird Montag bis Freitag zusätzlich eine Servicekraft von 12.00 bis 14.00 Uhr beigestellt (nur während der Vorlesungszeit), weiterhin ein/e Vorarbeiter/in in der Zeit von 06.00 bis 08.00 Uhr.

10. Lagerung von Reinigungstextilien, Abstell- und Umkleideräume

Die Lagerung von Reinigungstextilien erfolgt ausschließlich in feuchte- und geruchsdichten Containern (keine Kunststoffsäcke) mit unterscheidbarer Markierung für frische bzw. gebrauchte Textilien. Die Lagerung erfolgt nur in den vom Auftraggeber zugewiesenen Räumen. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu halten.

Es dürfen nur solche Reinigungsmittel gelagert werden, die in der täglichen Unterhaltsreinigung Anwendung finden. Reinigungschemie für den gelegentlichen Einsatz (z. B. stark saure oder hochalkalische Produkte) ist nur für den jeweiligen Einsatz einzubringen und anschließend wieder aus dem Objekt zu entfernen.

Soweit für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel Abstellräume, und für das Personal des AN Umkleidemöglichkeiten vorhanden sind, werden sie vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierüber ist im Einzelnen mit dem Beauftragten des AG eine Absprache vor Vertragsabschluss erforderlich. Die Räume sind in einem ordentlichen Zustand zu halten.

Die Reinigung der Abstell- und Umkleideräume erfolgt durch den AN ohne Berechnung.

Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Aufenthaltsräume hat der AN bereitzustellen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Der AG haftet nicht für Diebstähle und sonstige Schäden.

11. Reinigung von Reinigungstextilien

Der Anschluss von Waschmaschinen des AN ist nur nach Rücksprache mit dem AG möglich. Im Falle des Aufstellens einer Waschmaschine ist der Einsatz eines Wäschetrockners zwingend.

Der AN darf nur in den Objekten des AG anfallende Reinigungstextilien waschen; das Waschen objektfremder Wischbezüge, Lappen und Tücher ist nicht statthaft.

12. Möbel und Einrichtungsgegenstände

Alle im Leistungsverzeichnis bzw. den Kalkulationsunterlagen der Unterhaltsreinigung genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (ausgenommen am Boden befestigte oder schwer zu bewegende Gegenstände wie Schreibtische, Schränke und größere Regale) zu reinigen.

Sitzmöbel in Schulungs- oder Unterrichtsräumen sind je nach Vereinbarung mit dem Objektverantwortlichen bzw. je nach Leistungsbeschreibung auf- oder abzustuhlen oder bleiben stehen.

13. Grundreinigungsarbeiten (Grundreinigung / Grundpflege) – sofern zutreffend

Vor der Ausführung von Grundreinigungen werden Schreibtische, Schränke und größere Regale vom AG / Nutzer leergeräumt. Der AN übernimmt das Aus- und Einräumen der leeren Möbel aus dem zu reinigenden Raum. Abweichungen von dieser Regel müssen vor Ausführung der Grundreinigung zwischen AG und AN vereinbart werden.

Grund- und Sonderreinigungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

14. Arbeitshöhen

Bei der Unterhaltsreinigung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Wandschränken, Wänden und Trennwänden gibt es keine Höhenbegrenzung, die zu reinigenden Flächen sind in voller Bauhöhe zu reinigen.

Soweit im Leistungsverzeichnis vereinbart, sind Fensterbänke, Wand- und Deckenleuchten und abgehängte Leuchten bis zu einer Höhe von 3,00 m zu reinigen. Dabei sind bei Bedarf gemäß BG-Vorschriften / Unfallverhütungsvorschriften zugelassene Leitern oder Tritte einzusetzen.

15. Verschluss von Türen und Fenstern

Die Fenster, Türen und Lüftungsklappen sind nach beendeter Reinigung zu verschließen, die Beleuchtung auszuschalten und die Schlüssel ggf. an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen.

Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen. Alle bei der Reinigung bewegten Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.

16. Alarmsysteme (sofern zutreffend)

Nach Durchführung der Reinigungsarbeiten aktivieren die Reinigungskräfte die ggf. vorhandenen Alarmsysteme. Der AN wird durch den AG zu diesem Zweck einmalig bei Vertragsbeginn in die Alarmsysteme eingewiesen. Die Reinigungskräfte sind durch den AN entsprechend einzuweisen, auch bei Vertretungsfällen oder Personalwechsel.

17. Rauch- und Alkoholverbot

In sämtlichen Gebäuden sowie auf dem Gelände des AG besteht Rauchverbot (auch Cannabis) sowie Alkoholverbot.

18. Abnahme der Leistung

Die Entscheidung, ob die Reinigung ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeführt ist, trifft grundsätzlich der Beauftragte des AG.

19. Gesetzliche und tarifliche Bestimmungen

Der AN garantiert die Einhaltung der für die Auftragsausführung notwendigen gesetzlichen, sozialversicherungsrechtlichen, tariflichen, Arbeits-, Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Beschreibung der Arbeitsgänge (Unterhaltsreinigung)

Die nachfolgend beschriebenen Arbeitsgänge beziehen sich auf die im Leistungsverzeichnis genannten Reinigungs- und Ausführungsintervalle.

Fußböden allgemein

Kehren/Fegen von glatten Fußböden

Manuelle und maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem leicht gebundenem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Die Schmutzentsorgung darf nicht durch die Kanalisation erfolgen.

Ergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (z.B. Staubflusen, Sand, Laub, Papierkrümel, Zigarettenkippen, usw.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.

Feuchtwischen von glatten Fußböden

Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.

Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

Nass wischen (zweistufig) von glatten Fußböden

Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) eine geeignete Menge der Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, so dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit einer trockneren Reinigungstextilie aufgenommen.

Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzablagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.

Der erzielte Reinigungseffekt ist deutlich besser als beim einstufigen Nass- oder Feuchtwischen. Außerdem trocknet die zurückbleibende Restfeuchtigkeit schneller ab, so dass die Rutschgefahr reduziert wird.

Nass Scheuern

Fest haftende Verschmutzungen werden manuell oder maschinell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Pad vom Gegenstand/Oberfläche entfernt.

Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein.

Bemerkungen/Hinweise: Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein.

Fleckentfernung

Die wasserlöslichen bzw. lösungsmittellöslichen Flecken auf den Textilbodenbelägen sind mit chemischen oder mechanischen Mitteln zu entfernen. Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist.

Ergebnis: Oberfläche ist frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.

Polieren von Linoleum

Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen.

Ergebnis: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.

Pflegemittel auftragen

Der gereinigte Boden wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt.

Ergebnis: Die Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden.

Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.

Staubsaugen von Textilböden

Trockenes vollflächiges Absaugen von losen aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels eines leistungsstarken Staubsaugers.

Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub, Flaum sowie Schwebstoffen. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.

Die im Reinigungsplan genannten Böden sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände, ausgenommen sind schwer zu bewegende Gegenstände (z.B. Schreibtische, Schränke, größere Regale) zu reinigen.

Reinigung und Pflege von Holzböden

Bei der fachgerechten Pflege und Reinigung von Holzböden ist die DIN 18 356 zu beachten.

Reinigung und Pflege von Sportböden

Bei der fachgerechten Pflege und Reinigung von Sportböden ist die DIN 18032-2 zu beachten.

Grobschmutzentfernung

Die auf den Bodenflächen und Einrichtungen befindlichen groben Verschmutzungen, wie Papierschnipsel, Kaugummireste, Büroklammern, Coladosen, Zigarettenstummel, Essensreste o.ä. sind entweder manuell oder mittels Sauggerät zu entfernen.

Abfallentsorgung

Die Abfallbehälter sind entsprechend der getroffenen Regelungen zu entleeren, der Inhalt der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen, einschließlich Transport zu den vom Auftraggeber vorgesehenen Entsorgungsbehältern.

Hierfür stellt der Auftraggeber die erforderlichen Behälter zur Verfügung.

Sanitäranlagen

Toilettenobjekte reinigen

WC-Becken, Urinalbecken und Wandbeckenrinnen, Toilettensitze und -deckel (obere und untere Fläche) und Griffe der Spülvorrichtungen sind nass zu reinigen, Kalkrückstände sind zu entfernen.

Ergebnis: Oberflächen müssen frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sowie sich in einem keimarmen Zustand befinden. Bei wasserlosen Urinalen sind die Herstellervorschriften zu beachten.

Waschbecken, Spül- oder Ausgussbecken und Armaturen nass reinigen

wie oben

Wandfliesen, Trennwände feucht wischen (auch Labore)

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.

Ergebnis: Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.

Bodenfliesen nass wischen

wie oben, unter Verwendung von Sanitärreinigern

WC-Papier, Seife, Handtücher nachfüllen

Die Spender für Papierhandtücher, Seife (flüssig oder fest) und das Toilettenpapier sind von den Reinigungskräften des Auftragnehmers täglich zu überprüfen und bei Bedarf nachzufüllen. Das Material wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Hygiene- und Abfallbehälter entleeren

Für die Entleerung und Entsorgung der Hygienebehälter im Sanitärbereich besteht ein separater Dienstleistungsvertrag. Diese Leistung ist daher nicht einzukalkulieren.

In allen Gebäuden sind die Abfalleimer für gebrauchte Papierhandtücher im Sanitärbereich täglich zu entleeren, der Inhalt der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Hierfür stellt der Auftraggeber die erforderlichen Behälter zur Verfügung.

Bodenabflüsse reinigen und geruchsfrei halten

In den Bodenabflüssen ist ein ausreichender Wasserstand sicherzustellen, so dass eine Geruchsbildung aus den Bodenabflüssen vermieden wird.

Reinigung von sonstigen Gegenständen

Schmutzfangroste reinigen

Die schmutzauffangenden Einrichtungen in den Eingangszonen der Gebäude sind unter Herausnahme der Roste oder Gitter mit Besen und Schaufel zu reinigen, um zu verhindern, dass starker Schmutz in das Gebäude getragen wird.

Fußleisten feucht wischen

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.

Innenglasreinigung

Die Innenglasflächen in Fluren und Treppenhäusern und bei Mobiliar mit Glasscheiben sind gründlich beidseitig nass einzuwaschen und mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein.

Treppengeländer, Handläufe einschl. Verstrebungen reinigen

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen auf den Handläufen und Treppengeländern einschließlich Verstrebungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt. Handläufe aus Holz sind mit geeigneten Pflegemitteln einzupflegen.

Fensterbänke feucht wischen

Die Fensterbänke sind unter Verwendung von Neutralreinigern feucht zu reinigen. Gegenstände, die sich auf den Fensterbänken befinden, sind dabei vom Auftragnehmer nicht wegzuräumen.

Untersuchungsliegen feucht abwischen

Untersuchungsliegen sind feucht mit Desinfektionsmitteln zu reinigen.

Flecken und Griffspuren an Türen, Schaltern und Schränken entfernen

Die Flecken sowie Griffspuren auf Türen und Schrankaußenwänden sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu entfernen.

Polstermöbel reinigen

Polstermöbel sind durch Saugen oder Bürsten von lose aufliegenden oder auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen zu reinigen. Flecke sind unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel zu beseitigen.

Büromobiliar feucht wischen

Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nebelfeuchten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien entfernt.

Hohe Schränke, Regale u. ä. sind in Bauhöhe zu reinigen. Möbel, insbesondere Schreibtische und Beistelltische sind nur dann zu reinigen, wenn sie zugänglich und geräumt sind.

Reinigung von Edelstahlflächen in Küchen und Mensen

Die Edelstahlflächen sind feucht abzuwischen und schlierenfrei trockenzureiben. Fingerspuren, Fettrückstände und Flecken sind dabei zu beseitigen.

Monitore, Drucker, Rechnergehäuse, Telefone, usw.

Die genannten Gegenstände sind vom AN grundsätzlich nicht zu reinigen.

Heizkörper reinigen

Heizkörper sind feucht unter Verwendung von Neutralreinigern zu reinigen.

Spinnweben entfernen

Spinnweben sind unabhängig von der Höhe zu entfernen.

Abgehängte Deckenlampen feucht reinigen

Die abgehängten Beleuchtungskörper über den Schreibtischen sind feucht zu reinigen.

Das Reinigen der höheren Beleuchtungskörper ist in Absprache mit der Hausmeisterei zu erledigen. Das Auf- und Abnehmen dieser Beleuchtungskörper erfolgt durch die Hausmeister.

Papierkörbe entleeren und feucht auswischen

Die o. g. Behälter werden entleert, feucht ausgewischt, der Inhalt getrennt gesammelt sowie anschließend fachgerecht entsorgt. Die hierfür erforderlichen Behälter stellt der Auftraggeber.

Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln).

Das Leeren und Auswischen von Aschenbechern ist grundsätzlich nicht Aufgabe des AN.

Trocken / Feucht reinigen der Bilder

Trockenes Abstauben der lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen an den Rahmen mit einem Staubtuch. Leicht haftende Verschmutzungen auf den Glasflächen vor Bildflächen werden manuell mit einem nebelfeuchten Reinigungstuch vorsichtig entfernt. Unverglaste Bildflächen werden nicht gereinigt.

Grundreinigung / Grundpflege

Grundreinigung / Intensivreinigung

Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.

Ergebnis: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart und als Sonderreinigung festgelegt werden.

Einpflege / Grundpflege

Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf die Oberfläche gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhalts-Reinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Grundreinigung voraus.

Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilms, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung.

Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegefilmen soll möglich sein. Metallvernetze Versiegelungen sollen nicht zum Einsatz kommen.

Grundreinigung / Intensivreinigung (Textilböden)

Die Grundreinigung umfasst die vollflächige Reinigung des Textilbelages in der gesamten Tiefe der Nutzschicht. Unabhängig vom Reinigungsverfahren sollte generell eine Probereinigung erfolgen.

Bei der Sprühextraktion wird der lose aufliegende, oder leicht anhaftende Schmutz mit einem Bürstsauger abgesaugt. Nach erfolgter Vordetachur wird ein mindestens tensidarmes Reinigungsprodukt für textile Bodenbeläge auf die Belagsoberfläche gesprüht. Wasserempfindliche Belags-, Klebstoff- und Unterbodenkonstruktionen sowie Textilbelagsfliesen sind auszulassen.

Bei der Shampoonierung wird der lose aufliegende, oder leicht anhaftende Schmutz mit einem Bürstsauger abgesaugt. Nach erfolgter Vordetachur wird mit einer Einscheiben-, Dreischeiben- oder Walzenmaschine eine Reinigungsflüssigkeit in den Belag eingearbeitet (tensidarmes Reinigungsprodukt). Vor dem Abtrocknen wird der gelöste Schmutz aus dem Bodenbelag gespült. Wasserempfindliche Belags-, Klebstoff- und Unterbodenkonstruktionen sowie Textilbelags-fliesen sind auszulassen.

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