| Offenes Verfahren gemäß § 14 VgV | |
| Vergabe-Nummer: | 051-26 EU RMC |
| Auftraggeber/ Zuschlagserteilung: URL: NUTS-Code: UST.-ID: | www.HS-Koblenz.de DEB11 DE 147 82 01 44 |
| Art und Umfang der Leistung / Vorhaben / Bezeichnung des Auftrags: | Unterhaltsreinigung, 3 Lose, Laufzeit 60 Monate. Geplante Laufzeit: 01.02.2027 bis 31.01.2032 |
| Angebotseröffnung: | Donnerstag, 05.11.2026 um 10:00 Uhr (Fristen VMP) |
| Ablauf der Bindefrist: | 31.12.2026 (Fristen VMP) |
| Angebotsform / Angebotsabgabe: | [x] elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform. (www.vergabe.rlp.de) |
| Anlieferungs- oder Annahmestelle / Ort der Leistungserbringung: | Hochschule Koblenz (Campus Koblenz RMC) Hochschule Koblenz (Campus Remagen RAC) Hochschule Koblenz (Campus Höhr-Grenzhausen WWC/ IKKG) |
| Lieferzeitraum / Vertragslaufzeit / Ausführungsfrist / en | Laufzeit: 60 Monate Geplante Laufzeit: 01.02.2027 bis 31.01.2032 |
| Zuschlagskriterien: | Angebotspreis 55% Produktivstunden 45% |
| Nebenangebote: | sind nicht zugelassen. Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. |
| Losweise Vergabe: | [ ] Nein [x] Ja. Angebote können abgegeben werden [x] für ein, mehrere oder alle Lose |
| Gewährleistung, sofern möglich: | Entfällt |
| Rechnungsanschrift: Ihre nötigen Angaben zur Zuordnung Ihrer Rechnung: | E Mail: Rechnungseingang@HS-Koblenz.de Leitweg ID: 07-HSKO000000000-78 Hochschule Koblenz Zentraler Rechnungseingang Konrad-Zuse-Straße 1, 56075 Koblenz Damit Ihre Rechnung zügig bearbeitet werden kann, geben Sie bitte jeweils die Vergabenummer (z.b. 999-26 RMC) auf Ihrer Rechnung an |
| Zahlungsbedingungen: | Zahlungen erfolgen nach § 7 Landestariftreuegesetz Rlp sowie nach § 17 VOL/B |
| Angebotsunterlagen: | Die Angebotsunterlagen sind vollständig zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: – Preise, - Marke, - Produkt |
| Nachprüfungsverfahren: | [ ] Der Auftrag unterliegt nicht den Vorschriften des IV. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen. Ein Nachprüfungsverfahren ist daher |
| Nachprüfungsverfahren: | [x] Der Auftrag unterliegt den Vorschriften des IV. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Ein Nachprüfungsverfahren kann durch den Bieter auf dessen Antrag erfolgen |
| Nachfolgeklausel: gem. § 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB | Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. |
| Nachforderung von Unterlagen: gem. § 56 VgV Abs. 2 | Die öffentliche Auftraggeberin kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die öffentliche Auftraggeberin ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass sie keine Unterlagen nachfordern wird. |
| Optionsrecht der Auftraggeberin zu Vertragsverlängerungen: | Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu verlängern. Die Ausübung der Option liegt im Ermessen der Auftraggeberin; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht. |
| Vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb (TNW): | Sofern im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs mehr geeignete Bewerber vorliegen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (max. 5 Bewerber) und mehrere Bewerber in objektiver, nicht diskriminierender Weise gleichwertig sind, behält sich die Auftraggeberin vor, die zur Aufforderung zur Angebotsabgabe auszuwählenden Bewerber (max. 5 Bewerber) per Losentscheid zu ermitteln. Der Losentscheid wird transparent dokumentiert und protokolliert. |
| Bei Rahmenverträgen: | Die in den Unterlagen angegebenen Mengenangaben sind nach den uns vorliegenden Informationen so genau als möglich geschätzt. Etwaige Abweichungen innerhalb der Laufzeit dürfen keinen Einfluss auf die angegebenen Preise haben. Ein Anspruch auf vollständigen Abruf der Mengen besteht nicht. |
| Fragen zum Vergabeverfahren: | Während der Angebotsfrist erfolgt bei allen elektronischen Vergabeverfahren die gesamte Kommunikation ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter. |
| Kosten für die Angebotserstellung | Die Erstellung und Einreichung der Angebote, sowie die Teilnahme an etwaigen Präsentationen oder Verhandlungen erfolgen ohne Kostenerstattung. Dies beinhaltet Angebotsunterlagen, Muster oder sonstige im Zusammenhang mit der Teilnahme am Vergabeverfahren stehende Aufwendungen, es sei denn, dies wurde in den Vergabeunterlagen ausdrücklich anders geregelt. |
| Informationen zur Geheimhaltung | Die Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen dürfen nur zur Erstellung der Angebote verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Zustimmung der Auftraggeberin nicht zulässig. Der Bieter/ Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Informationen/ Unterlagen Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren und Unterlagen/ Anlagern/ Informationen nur zur Durchführung dieser Ausschreibung zu verwenden. Alle beim Bieter mit diesem Vergabeverfahren eingebundenen Mitarbeiter müssen zur vertraulichen Behandlung veranlasst warden und durch geeignete Maßnahmen hat der Bieter sicherzustellen, dass die Vergabeunterlagen nur einem begrenzten und nachvollziehbaren Personenkreis zugänglich gemacht werden. |
| Allgemeine Informationen unter: | Internet: www.hs-koblenz.de E-Mail: vmp@hs-koblenz.de |
| Behördliche Datenschutzbeauftragte: Weitere Informationen unter:www.HS-Koblenz.de/ Datenschutzbestimmungen | Bei allen Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten können Sie unsere behördliche Datenschutzbeauftragte über folgende Kontaktdaten erreichen: E-Mail: datenschutz@hs-koblenz.de 1. Kategorien personenbezogener Daten Wir verarbeiten die folgenden personenbezogenen Daten: -Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnern von Bietern (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail Adresse, Telefonnummer) -Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigte des Bieters -Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen |
| Vertragsstrafe: | Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragssumme. |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Vertragsbedingungen: | Für das Vergabeverfahren sowie den späteren Vertrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. alle Vertragsbedingungen der Auftraggeberin. Entgegenstehende oder von den AGB bzw. von allen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin abweichende Bedingungen der Bieter werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftraggeberin hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Mit Abgabe seines Angebots erklärt der Bieter, dass er die AGB / alle Vertragsbedingungen der Auftraggeberin anerkennt und auf die Einbeziehung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) verzichtet. |
| Eignungsnachweise: | Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. PQ-Bau, PQ-VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. |
| Tariftreue Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart. a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach § 6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit gestattet. b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragsumme. Ist die verwirkte Vertragstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Hochschule Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben. |
Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)
Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de
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