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17 ABHSKO 2017 Stand 01_26.pdf

Tägliche Unterhaltsreinigung an drei Standorten der Hochschule Koblenz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Allgemeine Bedingungen der Hochschule Koblenz für Auftragsvergaben

jeder Art (ABHSKO), Fassung: 2017

1 Angebote

Soweit nicht anders zugelassen, ist das Angebot in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eintragungen des Bieters mit Bleistift oder die Abgabe von Angebotskopien sind unzulässig.

2 Vertragsbestandteile

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. Als Vertragsbestandteile gelten in folgender Reihenfolge: a) das Auftragsschreiben b) die Leistungsbeschreibung mit Vorbemerkungen und ggf. besonderen Hinweisen und ergänzenden Anlagen c) Pläne und Skizzen d) etwaige Besondere Vertragsbedingungen der Hochschule Koblenz e) etwaige zusätzliche Vertragsbedingungen f) etwaige zusätzliche technische Vertragsbedingungen g) die Allgemeinen Bedingungen der Hochschule Koblenz für Leistungen jeder Art (ABHSKO) h) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) bzw. Bauleistungen VOB/B in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung

3 Bedingungen des Auftragsnehmers 3.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. Dies gilt auch dann, wenn in dem Angebot oder sonstigen Schriftstücken des Auftragnehmers auf sie Bezug genommen wird.

3.2 Dies gilt auch bei Rahmenverträgen für die jeweiligen Einzelbestellungen. Die Unterzeichnung von im Zuge der Bestellung und Abwicklung von Einzelaufträgen vom Auftragnehmer verwendeten Formularen (z.B. Lieferscheine und Abnahmebescheinigungen) durch Mitarbeiter der Hochschule Koblenz, die Abweichungen vom Rahmenvertrag und diesen ABHSKO enthalten, gilt nicht als Anerkenntnis oder Bestätigung der Bedingungen des Auftragnehmers.

3.3 Der Grundsatz des Vorranges individueller Abreden (§ 305 b BGB) wird durch die Nr.: 3.1 und 3.2 nicht berührt.

4 Ausführung der Leistung 4.1 Anträge für Sondernutzungserlaubnisse und die erforderlichen verkehrsrechtlichen Genehmigungen sind vom Auf- tragnehmer zu stellen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

4.2 Verpackungsmaterial ist vom Auftragnehmer zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

5 Stundenlohnarbeiten 5.1 Stundenlohnarbeiten sind so zu dokumentieren, dass eine Abgrenzung zu den Leistungen und Nebenleistungen des Vertrages möglich ist.

5.2 Inhalt der Nachweise Die Stundenlohnzettel müssen, sofern abrechenbar, folgende Angaben enthalten: • Bezeichnung der Maßnahme, Ort der Ausführung und Datum • Namen und Berufsbezeichnungen der Beschäftigten • Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und ggf. zu gewährende tarifliche Zulagen • Art und Menge der verbrauchten Stoffe getrennt nach AG und AN-seitiger Lieferung • Art und Dauer (Vorhaltezeit) eingesetzter Geräte und Gerüste • Art, Nutzlast und Leistungszeit der für Fuhrleistungen eingesetzten Fahrzeuge • Ggf. anfallende Sonderkosten

5.3 Die Nachweise sind arbeitstäglich zur Prüfung und Anerkennung dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten vor- zulegen.

5.4 Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten und die damit verbun- dene Anerkenntniswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen, nicht deren Notwendigkeit. Es bleibt insbesondere die Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn oder Vertragsarbeiten handelt.

6 Sicherheitsleistung

6.1 Ist bei Auftragserteilung keine Sicherheit vereinbart und wird während der Ausführung der Leistung ein Insolvenzan- trag über das Vermögen des Auftragnehmers gestellt, ist der Auftraggeber berechtigt 10 % der Bruttoauftragssumme als Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einzubehalten. Der Einbehalt kann durch eine andere nach VOL/B oder VOB/B zulässige Sicherheit abgelöst werden.

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6.2 Werden in Ausnahmefällen nach Vertragsschluss Vorauszahlungen vereinbart, so sind diese mit dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Ein genereller Anspruch des Auftragnehmers auf Vorauszahlungen besteht nicht.

7 Zahlungen des Auftraggebers

Zahlungen des Auftraggebers erfolgen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist durch Überweisung.

8 Erstattungsansprüche 8.1 Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, ist die Schluss- rechnung zu berichtigen. Fehler sind insbesondere Fehler in der Leistungsermittlung, in der Anwendung der Allgemeinen Rechenregeln sowie Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Nicht als fehlerhaft gelten Abrechnungen, die auf- grund eines gemeinsamen Aufmaßes erfolgt sind.

8.2 Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich aus Ziffer 8.1 ergebenden Beträge zu erstatten, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können.

8.3 Prüfvermerke auf Rechnungen, mit denen der Auftraggeber oder die von ihm mit der Rechnungsprüfung beauftrag- ten Dritten die fachliche, sachliche und rechnerische Richtigkeit feststellen, gelten nicht als Anerkenntnis.

9 Abtretungen

Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. In Ansehung des § 354a HGB bleibt die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann aber mit schuldbe- freiender Wirkung an den bisherigen Gläubiger leisten.

10 Gewährleistung, Mängelansprüche, Schadenersatz, Verjährung, Haftung

Die Gewährleistung, Mängelansprüche, Verjährung wird gem. VOL/B oder VOB/B vereinbart. Anderweitige Verein- barungen erfolgen individuell schriftlich.

11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungsverpflichtungen ist je nach Angabe und Ausführungsort: die Hochschule Koblenz, Standort Koblenz, Remagen oder Höhr-Grenzhausen oder eine andere vom AG bezeich- nete Verwendungsstelle.

12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Koblenz, wenn der Auftragnehmer Kaufmann ist (§38 ZPO). Der Vorrang internationalen Prozessrechts wird hierdurch nicht berührt.

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