Anlage 29
Nachhaltigkeitserklärung
Reinigungsmittel/Reinigungsmitteleinsatz
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Der Bieter bestätigt im Rahmen der Unterhaltsreinigung den ausschließlichen Einsatz von ökologisch unbedenklichen Reinigungsmitteln und weiterhin, dass alle von ihm in der Reinigung verwendete Reinigungschemie das EU-Umweltzeichen oder das Zeichen „Blauer Engel“ trägt (betr.: Allzweckreiniger, Sanitärreiniger, Glasreiniger).
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Weiterhin bestätigt der Bieter den Verzicht auf
- Chemische Abflussreiniger
- Lufterfrischer oder Duftspender
- Spülkastenzusatzstoffe oder -einhänger
- WC-Einhänger
- Urinal-Duft- oder Reinigungssteine
- WC-Duft- oder Reinigungssteine
- aufschäumendes WC-Reinigungspulver
sofern mit dem AG nicht andere Absprachen getroffen werden.
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Die Mitarbeiter im Reinigungsdienst sind nachweislich regelmäßig (mind. 1 x p. a.) in der nachhaltigen Anwendung der Produkte zu schulen und mit deren sachgerechtem Gebrauch vertraut zu machen.
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EU-Sicherheitsdatenblätter sowie technische Datenblätter sind im Objekt vorzuhalten.
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Soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar sind Mehrweggebinde zu bevorzugen. Entleerte Gebinde sind dem Recyclingprozess zuzuführen, sofern sie nicht wiederverwendet werden können oder dürfen.
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Geeignete Dosierhilfen sind zu bevorraten, die Mitarbeiter im Umgang damit zu unterweisen.
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Desinfektionsreiniger oder Desinfektionsmittel dürfen keinesfalls standardmäßig verwendet werden. Sollte der Einsatz von VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln jedoch erforderlich sein, ist dieser mit der AG abzustimmen.
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| Name der bevollmächtigten Person in Druckbuchstaben | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. |