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Leistungsbeschreibung Mittagsverpflegung.PDF

Tägliche Mittagsverpflegung für fünf Kindertagesstätten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 04:23 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.had.de

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Gemeinde Schöneck Schöneck, 22.07.2026 Der Gemeindevorstand

Leistungsbeschreibung zum Catering für die Mittagsverpflegung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

  1. Art und Umfang der Leistung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck beabsichtigt die Mittagsverpflegung aller 5 kommunalen Kindertagesstätten von einem Caterer liefern zulassen. Die Belieferung der Mittagsverpflegung ist für die Dauer von zwei Jahren vorgesehen.

Erster Verpflegungstag: Montag, der 04.01.2027

Tägliche Mittagsverpflegung (Montag bis Freitag) von ca. 255 Kindertagesstättenkindern U3 und Ü3. Die Mahlzeiten werden extern durch den Auftragnehmer am Tag der Lieferung (des Verzehrs) frisch gekocht, zu vereinbarten Zeiten zur jeweiligen Einrichtung transportiert und in die entsprechenden Räumlichkeiten gebracht bzw. an das Personal übergeben. Einsatz bzw. Auswahl von saisonalen und gesunden Lebensmitteln mit Auswahlmöglichkeiten sind Voraussetzung. Es sind regelmäßig regional typische Speisen und Gerichte anzubieten. Schwerpunktmäßig werden saisonale Produkte verwendet. Kindgerechte Portionen müssen Allergiker geeignet sein und in umweltfreundlichen Verpackungsformen aufbewahrt und transportiert werden. An Feiertagen und an Schließtagen (14 Tage in den Sommerferien, 5-7 Tage in den Weihnachtsferien, Fortbildungstage, Brückentage, einzelne Schließtage nach Absprache) erfolgt keine Lieferung. In den Ferienzeiten fällt die Bestellmenge geringer aus.

  1. Lieferorte

Kommunale Kindertagesstätten Schöneck – Gesamtanzahl 5 (6 Lieferorte):

a. Kindertagesstätte Waldwiese 72 Essenskinder – davon: 22 U3 Kinder/50 Ü3 Kinder Speiseausgabe: 12 Uhr U3 Kinder/13 Uhr Ü3 Kinder Anlieferungsort: Waldstr. 17, 61137 Schöneck

b. Kindertagesstätte Regenbogen 55 Essenskinder – davon: 15 U3 Kinder/40 Ü3 Kinder Speiseausgabe: 12 Uhr U3 Kinder/13 Uhr Ü3 Kinder Anlieferungsort: Fröbelstr. 12, 61137 Schöneck

c. Kindertagesstätte Löwenzahn 67 Essenskinder – davon: 67 Ü3 Kinder an zwei Standorten Speiseausgabe: 13 Uhr Anlieferungsort 1: Kirchgasse 15, 61137 Schöneck – 55 Essen Anlieferungsort 2: Naturgruppe - Verlängerung Hanauer Pfad , 61137 Schöneck – 12 Essen

d. Kindertagesstätte Sonnenwelle 43 Essenskinder – davon: 8 U3 Kinder/35 Ü3 Kinder Speiseausgabe: 13 Uhr Anlieferungsort: Bernaer Chaussee 17, 61137 Schöneck

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e. Kindertagesstätte Nidderstrolche 18 Essenskinder – davon: 18 U3 Kinder Speiseausgabe: 13 Uhr Anlieferungsort: Wiesenau 2a, 61137 Schöneck

  1. Kriterien Zubereitung und Speiseplan

Die Mahlzeiten werden extern durch den Auftragnehmer am Tag der Lieferung (des Verzehrs) frisch gekocht, zu vereinbarten Zeiten zur jeweiligen Einrichtung transportiert und in die entsprechenden Räumlichkeiten gebracht bzw. an das Personal übergeben.

3.1 Kriterien für die Erstellung und Gestaltung eines Speiseplans Der Menüzyklus beträgt mindestens 4 Wochen. Für beide Altersgruppierungen (Krippe/Kiga) sollten täglich mindestens zwei Menüs (aufgeteilt in Menülinien), bestehend aus Hauptgericht, Rohkost oder Salat sowie einem Nachtisch (Fruchtjoghurt, Quark oder Pudding und Obst) angeboten werden. Das Hauptgericht sollte so konzipiert sein, dass bei Fleischverzicht ein vollwertiges vegetarisches Angebot vorhanden ist. Kulturspezifische sowie regionale Essgewohnheiten, ethnische und religiöse, Jahreszeit ist zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die Speisenauswahl nach der Saison auszurichten. Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie die Tierart, von der sie stammen, müssen auf dem Speisenplan erläutert sein (z.B. Herkunft, Fischart, Wildfang; MSC-zertifiziert/aus umweltschonendem und nachhaltigem Fischfang, Grätenfrei usw.). Kindern mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten muss die Teilnahme an der Mahlzeit ermöglicht werden. Dies kann z.B. durch ein spezielles Menü angeboten werden. Die Gestaltung des Speisenplans ist eindeutig, klar und kindgerecht auszuweisen. Nicht eindeutige Bezeichnungen sind zu erläutern, ebenso klassische Garnituren wie z. B. „Wiener Art“ (paniertes Schnitzel). Bioprodukte sind mit einzubeziehen bzw. einzusetzen. Süße Hauptgerichte sind nur selten (2x in 20 Tagen) anzubieten und nicht gleichzeitig auf beiden Menülinien. Die Ausgabetemperatur vor Ort von mindestens 65°C für warme Speisen unter 7° C für kalte Speisen muss gewährleistet sein. Die Überwachung ist durch einen Datenlogger zu gewährleisten. Der aktuelle Speisenplan muss mindestens eine Woche im Vorfeld in Form von Papier oder Digital per E-Mail zugänglich gemacht werden.

Der Bieter legt mit seinem Angebot die Einhaltung der Vorgaben durch Vorlage eines 4- Wochen-Speiseplans dar. Dieser Speiseplan muss insgesamt 4 mal im Jahr, also alle drei Monate in genau dieser Weise ausgeführt werde; dies ist Vertragsgegenstand. Hierbei sind die unten unter 3.2 bis 3.4 genannten Kriterien ebenfalls zu berücksichtigen. Der Speiseplan wird unter folgenden Kriterien bewertet (siehe Datei "Erläuterung Gesamtbewertungsmatrix für Angebotsprüfung"): abwechslungsreiche/ zielgruppengerechte Speiseplangestaltung und Wareneinsatz.

3.2 Verpflegungskonzept Nur Warmverpflegung: aufgrund der räumlichen und technischen Ausstattung ist ausschließlich die Warmanlieferung möglich und anzubieten. Bei allen Kindertagesstätten handelt es sich z.Zt. um reine Ausgabeküchen, die über unterschiedliche Warmhaltesysteme geführt werden können. Daher sind die nachfolgenden Warmhaltesysteme mit den einzelnen Kitas abzuklären. Es besteht nur die Möglichkeit der Warmhaltung in Warmhalteboxen/Warmhaltebehältern oder Thermo-Transportbehältern die von dem Lieferanten zu stellen sind und vor Ort mit Strom versorgt werden. Eine Cook & Chill- Verpflegung, sowie eine Cook & Freeze-Verpflegung sind nicht möglich. Bei der Warmverpflegung darf die gesamte Warmhaltezeit drei Stunden, gemessen ab Produktionsende bis zum Ende der Essensausgabe vor Ort, nicht überschreiten. Die Anlieferung der Mittagverpflegung kann frühestens 2 Std. und muss spätestens 30 Min. vor Essensausgabe erfolgt sein.

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Der Bieter legt mit seinem Angebot die Einhaltung der maximalen Warmhaltezeiten, die Fahrtwege und deren Dauer, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der (jeweiligen) Anlieferung dar.

Erforderlich ist auch eine Lunchpaketoption; Auf Vorbestellung ist den Kindern, die aufgrund einer Unternehmung außerhalb der Einrichtung, nicht am Mittagessen teilnehmen können, ein Lunchpaket bereitzustellen. Dieses kann aus einem belegten Brötchen oder Brot (Belag ist variabel zu vereinbaren) mit Gemüsegarnitur, einem Rohkostsnack, 2x Obstsnack (z.B. Apfel und Banane) bestehen. Die Lunchpakete sind gekühlt anzuliefern. Die Bereitstellung von Mittagessen entfällt in diesen Fällen entsprechend der Anzahl an Lunchpaketen.

3.3. Wareneinsatz

Die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas (6. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) ist für den Auftragnehmer bindend und muss für die betreffenden Kindertagesstätten umgesetzt werden, sofern die hier angeforderten Kriterien keine abweichenden Regelungen enthält. Auch die Richtlinien der Lebensmittel- Informationsverordnung (LMIV) sind einzuhalten und entsprechende Speisepläne, in denen Zusatzstoffe und Allergene gekennzeichnet sind, anzufertigen und den Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen

Bei der Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und der Richtlinien der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) handelt es sich um eine Mindestanforderung. Der Bieter hat eine Selbsterklärung abzugeben. Das Fehlen führt zum Ausschluss!

Inhalt der Selbsterklärung: In der Selbsterklärung hat der Bieter die Produktqualität der von ihm eingesetzten Lebensmittel gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. zu beschreiben und einmalig bei Angebotsabgabe schriftlich nachzuweisen, inwieweit der empfohlene Lebensmitteleinsatz in seinem Angebot umgesetzt wird. Es ist auf nachfolgend genannte Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen zu verzichten; vitaminierte Produkte, Formfleisch, Produkte mit Zusatz von Glutamat Geschmacksverstärker und/oder künstlichen Aromen, gentechnisch veränderte Lebensmittel. Es sind ausschließlich gesundheitsfördernde Fette nach den DGE-Qualitätsstandards zu nutzen.

3.4 Nachhaltigkeit und Umweltschonung Wir tragen Verantwortung füreinander und halten respektvollen Umgang mit Umwelt, Mensch und Tier. Verwendung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln oder Lebensmitteln aus nachhaltiger Wirtschaftsweise. Einsatz von regionalen und saisonalen gesunden Lebensmitteln. Vermeidung kleiner Verpackungseinheiten und keine Einwegverpackungen. Im Optimalfall Einheitstour, um zusätzliche Wege zu vermeiden. Gemeinsame Planung zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und knappe Kalkulation der Portionenmengen.

  1. Ablauf/Bestellverfahren

Die Bestellung der Menüs für die Mittagsverpflegung und alle weiteren erforderlichen Maßnahmen für die genannten Einrichtungen werden von Mitarbeitern/innen des Auftraggebers mindestens eine Woche vorher vorgenommen. Die An- und Abbestellungen können per Papierform, E-Mail oder über ein Internetbasiertes Bestellsystem, das vom Auftragnehmer vorgegeben wir, vorgenommen werden. Eine An- und Abbestellung aufgrund von Krankheit und zwingenden Gründen ist bis ein Tag vorher möglich. Die Nutzung eines solchen Systems muss für den Auftraggeber kostenlos sein. Die Handhabe wann storniert, abbestellt oder hinzugebucht werden kann ist in der Verhandlung zu vereinbaren.

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  1. Gestaltung der Preise

Der Anbieter ist aufgefordert, informativ eine Mischkalkulation anzuwenden. Für die Dauer des Vertrages sind die festgelegten Preise bindend. Die Darlegung der Preisgestaltung in den Kategorien U3/Ü3 pro Tag wird erwünscht.

1 Portion/Tag für U-3-jährige __________________________ € netto

1 Portion/Tag für Ü-3-jährige __________________________ € netto

informativ:

1 Portion/Tag __________________________ € netto

  1. Rechnungsstellung des Lieferanten/ Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt 14-tägig oder in einer Monatsabrechnung, bargeldlos im Überweisungsverfahren. Die jeweiligen Rechnungen der einzelnen Kindertagesstätten sind mit dem Namen der Kindertagesstätte zu vermerken und müssen eine transparente Auflistung über die Anzahl der Menüs sowie das Lieferdatum aufzeichnen. Die Rechnungsstellung erfolgt postalisch oder per E-Mail an die Gemeinde Schöneck, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck.

  1. Vertragslaufzeiten

Der Anbieter verpflichtet sich zu einer qualitätssicheren Dokumentation seiner Arbeit. Diese Aufzeichnungen sind auf Wunsch an den Auftraggeber zu übersenden. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vorgaben ist der Auftraggeber nach schriftlicher Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Der Vertrag beginnt zum 01.01.2027 und gilt bis zum 31.12.2028. Eine vorzeitige Kündigung kann von beiden Vertragspartnern ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende ausgesprochen werden.

  1. Eignungsnachweise

Die Bieter haben die unter 8.1 bis 8.3 geforderten Nachweise mit dem Angebot vorzulegen.

8.1. Keine Ausschlussgründe

Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) vorliegen.

8.2 Befähigung zur Berufsausübung

Nachweis der Gewerbeanmeldung/-erlaubnis. Bei juristischen Personen zusätzlich: Vorlage eines Handelsregisterauszugs, nicht älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots. Hieraus muss hervorgehen, dass der Aussteller der Erklärung (Person des Erklärenden) für das Unternehmen vertretungsberechtigt ist und die auftragsgegenständlichen Leistungen zu dem satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören. Wird ein Handelsregisterauszug vorgelegt, der älter als drei Monate bei Abgabe des Angebots

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ist, versichert der Bieter mit der Abgabe seines Angebots, dass keine Änderungen an den Eintragungen im Handelsregister erfolgt sind.

8.3 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

8.3.1 Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden, jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr mit Benennung der Versicherungsgesellschaft. Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger als die vorgenannten Summen sind, muss mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderten Deckungssummen im Zuschlagsfall eingereicht werden.

8.3.2 Angabe von mindestens einem mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart und Auftragsvolumen vergleichbaren Auftrag, das bedeutet die Herstellung und Belieferung einer vergleichbaren Zahl Essen täglich im Cook & Hold in Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Leistungen müssen in den letzten drei Jahren erbracht worden sein. Der aktive Leistungszeitraum der Referenz muss mindestens 12 Monate umfassen.

  1. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

− Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlich Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (§ 4 HVTG) − Gültige Bescheinigung der zuständigen Sozialkasse im Sinne des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 20 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842). Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, muss dieser Bieter eine gültige Bescheinigung seiner Krankenkasse über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. (§ 5 HVTG). − Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB − unterzeichnete Datenschutzerklärung − Nachweis der Gewerbeanmeldung/-erlaubnis − Nachweis über die Berufs- oder Handelsregistereintragung − Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft − Nachweis der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Alternativ ist die Vorlage eines gültigen Präqualifizierungszertifikats zulässig.) − Selbsterklärung zur Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards und der Richtlinien der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) − Verpflegungskonzept mit Aussagen zu den in Ziff B.1 bis B.4 aufgeführten Punkten. − Vorlage eines verbindlichen 4-Wochen-Speiseplans unter Berücksichtigung der unter oben 3.1 bis 3.4 genannten Kriterien. − Selbsterklärung über die Einhaltung der maximalen Warmhaltezeiten, die Fahrtwege und deren Dauer, die Häufigkeit und den Zeitpunkt der (jeweiligen) Anlieferung − dieses Leistungsverzeichnis, mit Preisen versehen

Die Auftraggeber wird in Übereinstimmung mit § 56 Abs. 2 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern.

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