[Seite 1]
Leistungsbeschreibung zum Vorgang 13-26-00166
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines .................................................................................................... 2
- Berufsinformationszentrum (BiZ) ................................................................. 3
- Ausschreibungsgegenstand ......................................................................... 4
- Umweltmanagement-System Nachhaltigkeitskriterien ............................... 4
- Produktdatenblätter, Produktsicherheit, Bedienungsanleitungen ............ 4
- Lieferung, Aufstellung, Verpackungsmaterial ............................................. 4
- (Haltbarkeits-) Garantie ................................................................................. 5
- Allgemeine Anforderungen ........................................................................... 5
- Verifizierende Teststellung ........................................................................... 6
- Bestellabwicklung .......................................................................................... 6 10.1 Public Electronic Procurement – PeP ............................................................. 6 10.2 Nicht inventarisierungspflichtige Güter und Dienstleistungen ................. 7
- E-Rechnung .................................................................................................... 7
- Unethisches Verhalten .................................................................................. 7
- Datenschutz .................................................................................................... 8
Anlagen:
Anlage 1.0 Hausordnung für externe Dienstleister der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Einhaltung des Datenschutzes Anlage 2.0 Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung Anlage 2.1 Informationen zum elektronischen Bestellsystem der BA Anlage 2.2 Weiterführende Info Katalogsystem
Seite 1 von 8
[Seite 2]
- Allgemeines Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist größter Dienstleister am Arbeitsmarkt. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.
Die BA gliedert sich in • die Zentrale in Nürnberg, • 10 Regionaldirektionen, • 150 Agenturen für Arbeit und ca. 600 Dependancen, • 300 Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), die von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet worden sind.
Hinzu kommen die besonderen Dienststellen: • Familienkasse, • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn, • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, • Führungsakademie der BA (FBA) in Lauf a. d. Pegnitz, • Hochschule der BA in Mannheim und Schwerin, • IT-Systemhaus - Informationstechnik der BA, • BA-Service-Haus (BA-SH) - Servicedienstleister der BA. • Hauptstadtvertretung der BA mit Sitz in Berlin. • Europavertretung der BA mit Sitz in Brüssel.
Die Zentrale der BA legt die Strategie fest, gestaltet den konzeptionellen und inhaltlichen Rah- men und führt die Regionaldirektionen.
Auf mittlerer Ebene sind die Regionaldirektionen der BA für den Erfolg der regionalen Arbeits- marktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der BA um. Zur Abstimmung ihrer Aufga- ben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit.
Auf örtlicher Ebene setzen die Agenturen für Arbeit die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung um. Sie gestalten die arbeitsmarktlichen Partnerschaften und die Netzwerkarbeit auf der loka- len Ebene.
In den Jobcentern (gemeinsamen Einrichtungen) werden die Aufgaben der beiden Träger der Grundsicherung - Agenturen für Arbeit einerseits und kreisfreie Städte und Landkreise ande- rerseits - wahrgenommen.
Selbstverwaltungsorgane der BA sind der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Sie überwachen die Arbeit des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit und beraten diese in allen Fragen des Arbeitsmark- tes. Bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird die BA ohne Selbst- verwaltung tätig.
Die BA erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfas- sende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Agenturen für Ar- beit und Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) zur Verfügung.
Wesentliche Aufgaben der BA sind: • Förderung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit, • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, • Berufsberatung,
Seite 2 von 8
[Seite 3]
• Arbeitgeberberatung, • Förderung der Berufsausbildung, • Förderung der beruflichen Weiterbildung, • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.
Um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienst- leistungen zu verbessern und / oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Pro- dukte gezielt zu unterstützen, beschafft die BA energieeffiziente Produkte und Dienstleistun- gen.
In die Leistungsbeschreibung fließen daher ggf. auch Umwelt- und insbesondere Energieeffi- zienzaspekte durch Verwendung entsprechender Kriterien ein. Vorzulegende Nachweise wer- den explizit angefordert.
Die BA ist außerdem Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende und erbringt als solche in den gemeinsamen Einrichtungen Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfe- bedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Außerdem unternimmt die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.
- Berufsinformationszentrum (BiZ) Die BA betreibt insgesamt 184 Berufsinformationszentren, die jeweils organisatorischer Be- standteil einer Agentur für Arbeit sind. Die BiZen bieten allen Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Medien- und Veranstaltungsangebot zu den Themen Aus- und Weiterbildung, Stu- dium sowie Beruf. Für die Kundinnen und Kunden der BA sind sie eine Möglichkeit, Berufs- wahlentscheidungen zu unterstützen und sich mit Eigeninitiative in den Vermittlungsprozess einzubringen bzw. Beratungsgespräche vor- bzw. nachzubereiten. Die Nutzung kann ohne Anmeldung und anonym erfolgen. Sie ist generell kostenlos. Bei Bedarf kann in vielen BiZ auch persönliche Assistenz bei der Suche nach Informationen in Anspruch genommen wer- den. Ausführliche persönliche Beratungsgespräche werden in den Räumlichkeiten der BiZ nicht durchgeführt. Korrespondierend mit den Einwohner- und Schülerzahlen der jeweiligen Einzugsgebiete der Agenturen für Arbeit sind diese unterschiedlich groß. Im Wesentlichen bestehen die BiZ aus drei Teilbereichen: dem Internet-Center, dem Print- medien-Bereich, der den Charakter einer Präsenzbibliothek besitzt, und mindestens einem Gruppenraum. An den Internet-PC können die Online-Angebote der BA und weiterführende Informationen zu den o.g. Themen genutzt sowie eine eigenständige Internetrecherche betrie- ben werden. Der Printmedien-Bereich bietet Fachliteratur und berufsorientierende BA-Medien, die auch mitgenommen werden können. Einschlägiges Informationsmaterial in Form von Broschüren, Prospekten anderer Akteure des Arbeits- und Bildungsmarktes ergänzen das Medienangebot. Darüber hinaus ist das BiZ Veranstaltungsort für zahlreiche, teilweise öffentlich zugängliche, berufsorientierende Vorträge, Gruppeninformationen, Seminare, Ausstellungen u. ä. Im Rahmen des Projekts „BiZ-Lifecycle ab 2022“ wurde die Weiterentwicklung der Berufsin- formationszentren erarbeitet, die quantitative und qualitative Standards für das Medien- und
Seite 3 von 8
[Seite 4]
Dienstleistungsangebot verbessert. Dafür werden u.a. Tablets genutzt, die mittels der zu be- schaffenden Koffer zu Veranstaltungen in Schulen transportiert und geladen werden sollen.
- Ausschreibungsgegenstand Ziel der Ausschreibung ist es, Koffer mit Ladefunktion für den Transport von Tablets zu be- schaffen. Die BA legt bei den Transportkoffern Wert auf ein möglichst geringes Koffergewicht und -volumen. Gleichzeitig müssen die Transportkoffer robust und kompakt sein.
Es werden insgesamt 62 Koffer beschafft.
-
Umweltmanagement-System Nachhaltigkeitskriterien Um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienst- leistungen zu verbessern und / oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Pro- dukte gezielt zu unterstützen, beschafft die BA energieeffiziente Produkte und Dienstleistun- gen. In die Leistungsbeschreibung fließen daher ggf. auch Umwelt- und insbesondere durch Ver- wendung entsprechender Kriterien ein. Vorzulegende Nachweise werden explizit angefordert.
-
Produktdatenblätter, Produktsicherheit, Bedienungsanleitungen Die Bedienungsanleitungen inkl. detaillierter Reinigungshinweise sind spätestens vier Wochen nach Zuschlag jeweils in elektronischer Form (PDF, o.ä.) für die Einstellung ins Intranet des AG zur Verfügung zu stellen.
Der AN räumt hierzu der BA das jeweilige einfache Nutzungsrecht ein und bestätigt, dass diese frei von Rechten Dritter sind.
Die Bedienungsanleitung muss barrierefrei gestaltet sein. Grundlagen hierfür sind: • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), • die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behinder- tengleichstellungsgesetz (BITV 2.0), • § 81 Abs. 2, 4 SGB IX.
- Lieferung, Aufstellung, Verpackungsmaterial Die betriebsfertige Anlieferung, ohne weitere Nebenkosten, erfolgt innerhalb von max. 10 Wo- chen nach der Bestellung aus dem PEP-Katalog frei Verwendungsstelle an eine Lieferad- resse in Nürnberg, die nach Zuschlag bekannt gegeben wird. Alle Koffer werden nach der Bereitstellung im Katalog im Jahr 2027 bis zum 15.11.2027 in einer Lieferung abgerufen. Darüber hinaus setzt die BA beim Auftragnehmer (AN) und den von ihm eingesetzten Personal das Einhalten der Verpflichtungen der „Hausordnung für externe Dienstleister der Bunde- sagentur für Arbeit (BA) zur Einhaltung des Datenschutzes“ (siehe Anlage) voraus. Die Hausordnung gilt zwingend dann, wenn durch den AN Tätigkeiten vor Ort in den Dienst- stellen der BA zu erbringen sind. Unter den Anwendungsbereich der Hausordnung fallen ins- besondere die Rücknahme von Verpackungsmaterial, Reparaturen, Instandsetzungen und der Austausch von den Koffern sowie die Teststellung. Der AN liefert die Produkte in der Regel während der regulären Dienstzeiten (ausgenommen an Feiertagen in Nürnberg) und in Absprache mit dem zuständigen RIM frei
Seite 4 von 8
[Seite 5]
Verwendungsstelle. Hierbei ist zu beachten, dass bei der Anlieferung keine Möglichkeit be- steht, die Produkte zwischenzulagern. Für Anlieferungen sind zwingend mit der entsprechenden Dienststelle Terminvereinbarungen (mind. 10 Arbeitstage vor Lieferung) zu treffen. Dabei ist nach Absprache mit der Dienststelle ein Zeitkorridor von max. 4 Stunden vorzusehen. Überstunden und Zuschläge aller Art sowie Vergütungen für mögliche Erschwernisse bei Transport und Anlieferung sind bei der Kalkulation in den Angebotspreis mit einzubeziehen. Wartezeiten vor Ort werden nicht gesondert vergütet.
Der AN ist für die Rücknahme und Verwertung jeglicher Verpackung verantwortlich, unabhän- gig davon, wie diese zu qualifizieren ist. Dies betrifft insbesondere alle Verkaufs-, Service-, Versand-, Um- und Transportverpackungen. Für die Organisation der Rücknahme und Ver- wertung ist einzig der AN verantwortlich. Die anfallenden Kosten können nicht separat in Rech- nung gestellt werden.
- (Haltbarkeits-) Garantie Neben den gesetzlichen Ansprüchen auf Mängelhaftung (Gewährleistung) gewährt der AN für alle Produkte (inkl. Verschleißteile) eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens 24 Monate ab Anlieferung. Die Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon ebenfalls unbe- rührt.
Die Haltbarkeitsgarantie erstreckt sich auf den Erhalt der vollen Funktionalität und Funktions- fähigkeit des Koffers und sämtlicher zugehöriger Komponenten. Dies beinhaltet eine Garantie über die sichere und uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des erworbenen Gegenstands für die Dauer der Garantiezeit. Hiervon ausgeschlossen ist die unsachgemäße Nutzung sei- tens der BA.
Übliche und vorhersehbare, rein oberflächliche Abnutzungserscheinungen, die nicht die Si- cherheit oder Funktionalität des erworbenen Koffers oder seiner Komponenten beeinträchti- gen, sind nicht von der Haltbarkeitsgarantie umfasst.
Sofern die Dauerhaltbarkeit und/ oder die vollumfängliche Funktionalität der verwendeten Ma- terialien und Komponenten ausnahmsweise für die Dauer der zu gewährenden 24-monatigen Haltbarkeitsgarantie ab Lieferdatum nicht gegeben ist, erfolgt die Reparatur/die Instandset- zung innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Reklamationsdatum oder der Austausch durch ein glei- ches Produkt kostenlos schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Rekla- mationsdatum. Die Reklamation erfolgt durch den AG in Textform.
Während des Garantiezeitraums müssen alle Instandsetzungskosten einschließlich Arbeits-, Verpackungs-, Material-, Versand- und Fahrtkosten vom AN übernommen werden. Die Ga- rantiezeit wird nicht unterbrochen oder gehemmt, wenn eine Garantieleistung erbracht wird.
Die Nachlieferbarkeit von Ersatzteilen bzw. eines kompletten Ersatztransportkoffers oder ei- nes Nachfolgemodells mit mind. gleichwertigen Eigenschaften, ist über einen Zeitraum von 4 Jahren sicherzustellen.
- Allgemeine Anforderungen Die Koffer sind so auszuführen, dass diese den Erfordernissen von viel beschäftigtem Außen- dienstpersonals entsprechen (die Koffer sind an mindestens 3 Tagen pro Woche im Einsatz). Die Koffer und ihre Innenausstattung schützen die zu transportierenden Komponenten effektiv
Seite 5 von 8
[Seite 6]
vor Stoßeinwirkungen und Erschütterungen während des Transports und der Lagerung. Wei- terhin darf das Transportgut / die Komponenten nicht in ihrer Position verrutschen oder aus den Halterungen fallen.
-
Verifizierende Teststellung Zur Überprüfung der Angebote wird das nach Wirtschaftlichkeit erstplatzierte Angebot zu einer verifizierenden Teststellung der angebotenen Geräte aufgefordert. Die Aufforderung zur Test- stellung erfolgt sequenziell (d. h. zunächst mit den Geräten des erstplatzierten Bieters, danach ggf. des zweitplatzierten). Im Rahmen der Teststellung werden alle Angaben im Angebot über- prüft. Die Nichterfüllung von einzelnen Kriterien führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebo- tes. Das angebotene Produkt muss vom Bieter in der Art und Weise, inkl. allem notwendigen Zu- behör (z.B. Bedienungs-/Aufbauanleitung), geliefert werden, wie dieser es auch nach Zuschlag liefern würde. Grundsätzlich erfolgen die Anlieferung und Übergabe der Testprodukte von Montag bis Freitag je nach Öffnungszeiten des Standortes. Die Kontaktdaten und die Adresse werden mit der Einladung zur Teststellung bekannt gegeben, bitte kontaktieren Sie diese be- züglich der genauen Abwicklung per E-Mail. Die Teststellung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen. Entstehende Kosten zur Teststellung werden nicht vergütet. Es wird 1 Koffer für die Teststellung benötigt. Zur Teststellung sind mindestens zwei Ansprechpersonen des Bieters zur Einweisung und ggf. weiteren Unterstützung zu benennen (Name, Telefonnummer, Mail-Adressen). Die Unterstüt- zungsleistung bei der Teststellung muss sich auf das betriebsbereite Aufstellen am Teststand- ort und ggf. auf die erforderliche Hilfestellung zur Durchführung des Testbetriebes erstrecken. Eine Anwesenheit vor Ort ist nicht erforderlich. Aus der Teststellung können keine Ansprüche auf eine käufliche Übernahme oder eine Zu- schlagserteilung für einen Auftrag abgeleitet werden. Im Rahmen der Teststellung darf es zu keiner Änderung des Angebotes kommen. Eine Ände- rung der Angebotspreise oder ein Wechsel des angebotenen und im Leistungsverzeichnis ge- nannten Produktes ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Wird während der Teststellung eines Testproduktes ein Defekt festgestellt, so wird dem Bieter einmalig die Gelegenheit eingeräumt, diesen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben (Reparatur oder Austausch des betroffenen Produktes gegen ein identisches Produkt). Ein durch die Teststellung eventuell entstehender Schaden wird nicht ersetzt, sofern dieser nicht von der BA grob fahrlässig verursacht wurde. Die Kosten der Teststellung werden durch die BA nicht ersetzt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Koffer der nicht bezuschlagten Bieter zurückge- schickt. Zu diesem Zweck ist den Koffern bei Beginn der Teststellung ein ausreichend beschrif- tetes und frankiertes Rücksendeetikett beizufügen. Alternativ kann der Koffer nach Terminver- einbarung innerhalb von 3 Wochen nach Benachrichtigung abgeholt werden. Aus dem Gesamtergebnis des günstigsten Angebotes und dem Ergebnis der verifizierenden Teststellung wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt (reine Preiswertung).
-
Bestellabwicklung 10.1 Public Electronic Procurement – PeP Bei der BA wird grundsätzlich zwischen zwei verschiedenen Bestellvarianten unterschieden. Zum einen für inventarisierungspflichtige Güter und Leistungen (z. B.: Server, Monitore, Dru- cker, SW-Lizenzen, Wartung, Support, …) und zum anderen für nicht
Seite 6 von 8
[Seite 7]
inventarisierungspflichtige Güter (z.B.: Toner, Kabel, …) einschließlich Dienstleistungen (z. B.: Anfahrts- und Abwicklungspauschalen, Stundensätze, …). Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 2.1 „Informationen zum elektronischen Bestellsystem der BA“.
10.2 Nicht inventarisierungspflichtige Güter und Dienstleistungen Die BA wickelt Bestellungen von diesen Gütern und Dienstleistungen über ein elektronisches Bestellsystem "Katalogbestellungen" ab (siehe auch Anlage 2.2). Wichtiger Hinweis: Die Artikel / Leistungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung der BA durch den AN in den Online-Katalog aufgenommen werden. Die Produkte müssen spätestens nach 4 Wochen über den PeP Katalog abrufbar sein. Artikel, die während der Vertragslaufzeit zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden, müs- sen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch den AN in den Online-Katalog aufgenommen werden.
- E-Rechnung Die öffentlichen Institutionen – damit auch die BA/der AG – sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, Rechnungen zu Aufträgen elektronisch anzunehmen und medi- enbruchfrei verarbeiten zu können. In Deutschland sind gemäß der Verordnung über die elekt- ronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverord- nung – ERechV) alle Rechnungen betroffen, die nach Erfüllung öffentlicher Aufträge ausge- stellt wurden und darüber hinaus gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die von dem AN zwin- gend zu beachtenden und einzuhaltenden Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Anlage 2.0 zur Leistungsbeschreibung. Im Falle der Beteiligung von gemeinsamen Einrichtungen (gE) verbleibt es ungeachtet der vorstehenden Erläuterung bei der Möglichkeit der Rechnungen in Papierform und postalischen Versendung.
Die Rechnungslegung muss spätestens mit dem 15.11.2027 abgeschlossen sein.
- Unethisches Verhalten Die BA ist als eine der größten Sozialbehörden Europas lebendiger Teil der freiheitlich demo- kratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Mitglieder und Angehörigen der BA bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Bekenntnis setzt sich in allen Phasen der Beschaffung von Leistungen gegenüber sämtlichen Teilnehmern am Wirtschaftsleben fort. Zu diesem Bekenntnis gehört insbesondere auch, dass die BA von ihren Leistungserbringern (Auftragnehmern) ebenfalls das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erwartet. Die BA duldet insbe- sondere weder eine verfassungsfeindliche noch eine antisemitische Geisteshaltung. Darüber hinaus setzt die BA bei dem AN und dem von ihm eingesetzte Personal zusätzlich ein für die Leistungserbringung erforderliches Maß an sozialer Kompetenz voraus, dass sich in den folgenden Anforderungen an ein ethisches Verhalten während sämtlicher Tätigkeiten bei der Leistungserbringung realisiert. Dies kommt auch in den Anforderungen der „Kernar- beitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)“ bzw. der Vorschriften, mit denen die Kernarbeitsnormen der ILO in nationales Recht umgesetzt worden sind, zum Ausdruck. Der AN und das von ihm eingesetzte Personal haben jegliche verfassungsfeindliche Verhal- tensweise zu unterlassen. Mitarbeiter ist dabei jede natürliche Person, die als AN oder
Seite 7 von 8
[Seite 8]
aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu dem Auftragnehmer, zu einem Subunternehmer oder zu einem weiteren Subunternehmer Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag schuldet. Verfassungsfeindlich sind namentlich Verhaltensweisen, die ein Eintreten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, das Eintreten, das Unterstützen oder das geistige Teilen verfassungsfeindlicher Ziele sowie das Befürworten ei- nes absoluten Alleinanspruchs einer Religion oder Weltanschauung oder eine antisemitische Geisteshaltung erkennen lassen. In gleichem Umfang unterlässt der AN und das von ihm ein- gesetzte Personal ähnliche Verhaltensweisen. Ähnliche Verhaltensweisen sind namentlich Verhaltensweisen, die sich gegen die soziale und rechtliche Gleichheit nach dem Grundge- setz, namentlich dessen Art. 3, richten oder antipluralistische Ziele oder eine homogene und identitäre Sozialordnung befürworten. Die Besorgnis eines Zuwiderhandelns oder das tatsächliche Zuwiderhandeln gegen das oben beschriebene Unterlassen kann zur Abmahnung des Auftragnehmers oder zum Austausch des betroffenen Mitarbeiters des Auftragnehmers führen. Bei dem Vorliegen erheblicher oder gravierender Gründe in Bezug auf einen Verstoß gegen die Anforderungen an ein ethisches Verhalten können dem AN und das von ihm eingesetzte Personal weitere Rechtsfolgen dro- hen. Ein Grund ist dann erheblich, wenn er den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straf- tat begründet. Ein Grund ist auch erheblich, wenn nach einer bereits abgemahnten Verhal- tensweise ein anderer Mitarbeiter des Auftragnehmers erstmalig die vorgenannte Besorgnis begründet. Ein Grund ist insbesondere gravierend, wenn er den Verdacht einer – auch nur versuchten – Straftat gegen die öffentliche Ordnung, insbesondere gemäß §§ 84 ff., 130, 130a StGB, gegen Leib und Leben oder gegen die körperliche Unversehrtheit begründet. Sowohl der AN als auch der AG streben regelmäßig zunächst eine einvernehmliche Lösung im Rah- men von Abwicklungsmeetings, Lieferantengesprächen oder anderen Gesprächen auf Pro- jekt- bzw. Fachebene an, sobald auch nur die Besorgnis der Zuwiderhandlung gegen die oben beschriebenen Maßstäbe an ein ethisches Verhalten aufkommt. Die Sanktionierung im Rah- men vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen bleibt jedoch in jedem Fall unbenommen.
- Datenschutz Gemäß der Beschreibung des Leistungsgegenstandes und den Vorgaben an die beschrie- bene Leistung erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung und Auftragserfüllung keine Über- mittlung von personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverord- nung (DSGVO), Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 35 Abs. 4 Erstes Buch Sozialgesetz- buch (SGB I) und/oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO an den Auftragnehmer. Der AN hat zudem weder Zugriff auf solche Daten noch besteht für ihn die Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme.
Die BA stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass im Rahmen der Beschaffung und Lie- ferung keine personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO an den AN über- mittelt werden. Ebenso wird seitens des Auftraggebers sichergestellt, dass der AN keine Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne von § 35 SGB I erlangt. Zum Zweck der Kommunikation der BA mit dem AN werden lediglich Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse - freiwillige Angaben) der direkten Ansprechpartner übermittelt.
Seite 8 von 8