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Anlage A01
Vergabebedingungen
zum Vergabeverfahren
Support, Betrieb und Weiterentwicklung des Kunden- und Regionalportals
"einfach-heimat.de
Vergabenummer: 2026-04827
Stand: 08.10.2026
Version 1.0
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2026-04827: Support, Betrieb und Weiterentwicklung des Kunden- und Regionalportals "einfach-heimat.de A01 Vergabebedingungen
INHALTSVERZEICHNIS
-
Ziel dieser Unterlage ............................................................................................... 3
-
Geltende Bestimmungen für die Vergabe................................................................ 3
-
Ablauf des Vergabeverfahrens ................................................................................ 3
3.1 Teilnahmewettbewerb ............................................................................................. 3
3.2 Angebotsphase ....................................................................................................... 4
-
Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Bereitstellung .................................... 5
-
Hinweispflicht und Fragen und Auskünfte ............................................................... 5
-
Kommunikation und Verfahrenssprache ................................................................. 6
-
Teilnahmebedingungen........................................................................................... 6
7.1 Inhalt des Teilnahmeantrags ................................................................................... 6
7.2 Form des Teilnahmeantrags, Einreichung ............................................................... 7
7.3 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung ............................ 7
7.4 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber ..................... 8
- Angebotsbedingungen ............................................................................................ 8
8.1 Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe ....................................................... 9
8.2 Inhalt des Angebotes .............................................................................................. 9
8.3 Form des Angebotes ............................................................................................... 9
8.4 Prüfung und Wertung der Angebote ...................................................................... 10
-
Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Verfahrensablaufs .... 10
-
Kosten für die Teilnahme am Verfahren ................................................................ 10
-
Vertraulichkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen ............................................ 11
-
Informations- und Wartepflicht für nationale Vergabeverfahren ............................. 11
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- Ziel dieser Unterlage
Die vorliegende Unterlage behandelt die Vergabebedingungen des Oldenburgisch-Ostfriesi-
schen Wasserverbandes („OOWV“ oder „Auftraggeber“) für dieses Vergabeverfahren. Der
Auftraggeber möchte Interessenten die Einzelheiten der Durchführung des Verfahrens be-
schreiben und die Eignungs- und Zuschlagskriterien angeben und damit das Verständnis vom
Ablauf und den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens erleichtern. Dies soll es ermöglichen,
sich für das Vergabeverfahren optimal aufzustellen. Zugleich sichern die Informationen trans-
parente und faire Wettbewerbsbedingungen.
- Geltende Bestimmungen für die Vergabe
Für die Vergabe gelten
- die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsauf-
träge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)
vom 2. Februar 2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) und das Niedersächsische Tarif-
treue- und Vergabegesetz (NTVergG) vom 31. Oktober 2013 (Nds. GVBl. 2013,
259), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2019 (Nds. GVBl. 354).
Die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen
und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) sowie ggf. Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden
Vertragsbestandteil.
- Ablauf des Vergabeverfahrens
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Bieter, der aufgrund
seines Angebotes im Rahmen der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewich-
tung die bestmögliche Leistung erwarten lässt. Die Vergabeentscheidung erfolgt auf Grund-
lage eines zuschlagsfähigen, d. h. in jeder Hinsicht vollständigen und wertungsfähigen Ange-
botes.
3.1 Teilnahmewettbewerb
Im Teilnahmewettbewerb sind die Bewerber aufgefordert, ihre Eignung unter Beweis zu stel-
len. Hierzu haben die Bewerber einen Teilnahmeantrag (beigefügte Vergabeunterlagen) mit
den geforderten Erklärungen und Angaben einzureichen.
Die Teilnahmefrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf der als Einreichungstermin
festgesetzten Uhrzeit (siehe auch Anlage 01a_Vergabeterminplan). Das Risiko des fristge-
rechten Zugangs liegt beim Bewerber. Wird dieser Termin verschoben, erhalten interessierte
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Unternehmen über den Kommunikationsbereich zu diesem Vergabeverfahren über das
„Deutsche Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de/Center) hierüber eine Mitteilung.
Die Eignung der Bewerber wird der Auftraggeber prüfen. Die Vergabeunterlagen umfassen
alle Angaben, die erforderlich sind, um Interessenten eine Entscheidung über die Teilnahme
an dem Verfahren zu ermöglichen.
3.2 Angebotsphase
Der Auftraggeber wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bewerbern
mitteilen, dass sie zur Abgabe eines Erstangebotes ausgewählt wurden und sie zur Abgabe
eines Angebotes auffordern (ab dieser Phase „Bieter“ genannt). Mit der Aufforderung zur An-
gebotsabgabe erhalten die Bieter ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und Verga-
beunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu ver-
geben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 12 Abs. 4 Satz 2 UVgO.
Mit der Abgabe seines Angebots muss der Bieter ggf. seinen Verhandlungsbedarf unter Nut-
zung des dafür vorgesehenen Formblatts bereits detailliert aufführen und begründen. Neben-
angebote bzw. Varianten sind nicht zugelassen. Sofern der Bieter Änderungsvorschläge un-
terbreiten möchte, hat er diese mit seinem Verhandlungsbedarf zu unterbreiten.
Sofern Präsentation- und Verhandlungstermine anberaumt werden, finden diese gemäß
Anlage 01a_Vergabeterminplan statt. Die Bewerber werden bereits jetzt gebeten, ihre
Verfügbarkeit in diesem Zeitraum sicherzustellen. Die überarbeiteten Angebote werden
anschließend einzureichen sein.
Sofern der Auftraggeber es für erforderlich oder zweckmäßig hält, wird er auch mehrere Ver-
handlungsrunden durchführen. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, die Verhandlungen in
verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote,
über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Beab-
sichtigt der Auftraggeber, die Verhandlungen abzuschließen, unterrichtet er die verbleibenden
Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote
fest.
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- Vergabe- und Vertragsunterlagen und deren Bereitstellung
Die bereitgestellten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind bei der Entscheidung über die Teil-
nahme an diesem Vergabeverfahren sowie bei der Erstellung und Einreichung von Teilnah-
meanträgen und Angeboten zu beachten. Bitte beachten Sie ferner, dass Vordrucke, wie z.
B. das Teilnahmeantragsschreiben an den dafür vorgesehenen Stellen mit dem Namen und
der Anschrift des Unternehmens und der Person auszufüllen ist, die die Erklärung für das
Unternehmen abgibt.
Interessierten stehen die Vergabeunterlagen unter der vom Auftraggeber verwendeten Ver-
gabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) zum Download bereit.
Die ausgewählten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit der
Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Vergabeunterlagen zur Beschreibung der Leistung
sowie ggf. ergänzende oder angepasste Informationen und Vergabe- sowie Vertragsunterla-
gen.
- Hinweispflicht und Fragen und Auskünfte
Der Bewerber/Bieter ist gemäß § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabe- und Ver-
tragsunterlagen vollständig, sorgfältig und fachmännisch zu prüfen. Enthält die Bekanntma-
chung oder enthalten die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Unklar-
heiten, Lücken, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/Bieters
gegen geltendes Recht, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen und für
Aufklärung zu sorgen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bestätigt der Bewer-
ber/Bieter, dass er die Vergabe- und Vertragsunterlagen der geforderten Prüfung unterzogen
hat, dass die Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen vollständig beantwortet sind
und die Vergabe- sowie Vertragsunterlagenunterlagen eine ausreichende Grundlage für die
Abgabe des Teilnahmeantrags/Angebots bilden. Im Übrigen gilt § 160 Abs. 3 GWB (zur Un-
zulässigkeit des Nachprüfungsantrags vor der Vergabekammer), auf den der Auftraggeber
hinweist.
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabe- und Vertrags-
unterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unverzüglich und unter Berücksichtigung der
Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der vom Auftrag-
geber verwendeten Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) im ent-
sprechenden Projektraum zu diesem Vergabeverfahren zu stellen.
Rechtzeitig eingegangene Fragen der Bewerber/Bieter und Auskunftsersuchen um zusätzli-
che Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sowie sonstige
relevante Hinweise wird die Vergabestelle in der Regel bis sechs Kalendertage vor Ablauf der
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jeweiligen Frist, im Fall des Teilnahmewettbewerbs, der Teilnahmefrist, im Fall der Angebots-
phase, der Angebotsfrist beantworten bzw. bekannt gegeben. Antworten bzw. zusätzliche In-
formationen (soweit vorhanden) auf rechtzeitig eingegangene Fragen bzw. Auskunftsersu-
chen, wird der Auftraggeber sofern erforderlich auf transparente und gleichbehandelnde
Weise unter Voranstellung der jeweiligen Fragen registrierten Unternehmen/Bewerbern/Bie-
tern zur Verfügung stellen. Die Bewerber/Bieter haben bei der Formulierung der Fragen bzw.
Auskunftsersuchen daher darauf zu achten, dass darin oder in der absehbaren Antwort keine
vertraulichen Informationen enthalten sind. Andernfalls haben die Bewerber/Bieter auf ver-
trauliche Informationen gesondert hinzuweisen. Mündlich erteilte Antworten sind nicht ver-
bindlich. Bewerber/Bieter sind zudem gehalten, keine Informationen bei anderen Vertretern
des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Mitarbeitern von Drittfirmen oder Beratern ein-
zuholen. Ein Verstoß hiergegen kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters von dem Verga-
beverfahren führen.
- Kommunikation und Verfahrenssprache
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern/Bietern erfolgt über das
Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“ (https://www.dtvp.de) im entsprechenden Projekt-
raum zu diesem Vergabeverfahren.
Bewerber/Bieter sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist im eigenen Interesse
verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätz-
liche Dokumente und Beantwortungen von Fragen im Vergabeportal/im entsprechenden Pro-
jektraum zu diesem Vergabeverfahren zu achten.
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Alle Dokumente im Vergabeverfahren, wie Teilnahmean-
träge und Angebote, sowie die gesamte schriftliche Kommunikation und die Dokumentationen
sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. Für nicht deutschsprachige Doku-
mente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannte Übersetzungen in deutscher
Sprache beizufügen.
- Teilnahmebedingungen
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen.
7.1 Inhalt des Teilnahmeantrags
Der Bewerber füllt den Teilnahmeantrag (Vordruck/Anlagen) sowie die zum Download auf
zur Verfügung gestellten Vordrucke aus. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle
geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen
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des Teilnahmeantrags, sind neben dem Bekanntmachungstext sowie diesen Vergabebedin-
gungen zu beachten. Die Bewerber werden gebeten, ihre Teilnahmeanträge entsprechend
der nachfolgenden Gliederung aufzubauen, zusammenzustellen und in einzelnen Dateien ein-
zureichen. Die Dateien sind eindeutig, systematisch und vorzugsweise wie folgt zu bezeich-
nen:
[A##][Bewerbername][JJJJ-MM-TT]
(z. B. A08_NAME_2020-10-30)
Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.
Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der in der Anlage A03_Teilnahmeantragsschreiben
vorgegebenen Reihenfolge aufzubauen.
7.2 Form des Teilnahmeantrags, Einreichung
Die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich in folgender Form möglich:
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetz-
buchs über das Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“
(https://www.dtvp.de), ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signa-
tur/Siegel.
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch
der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unterneh-
men abgibt. Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag ausschließlich über das dafür beim
elektronischen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das
Kommunikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Teil-
nahmeantrags kommen! Die Einreichung von Teilnahmeanträgen per Post, Fax oder als E-
Mail ist ebenfalls nicht ausreichend. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden
ebenfalls nicht berücksichtigt.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen
des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads erfor-
derlich sein können.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des Ver-
gabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen: Ser-
vice-Telefonnummer: 0900-1-267463 (es können Kosten anfallen).
7.3 Teilnahmebedingungen und Nachweis der geforderten Eignung
Im Einzelnen macht der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag Angaben zu seiner persönli-
chen Lage. Diese umfassen Angaben zum Unternehmen und im Fall des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft auch Angaben zu deren Mitgliedern. Zum Nachweis der Eignung hat
sich jeder Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder sofern gefordert, deren Mitglieder, unter
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Verwendung der Vordrucke zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Befähigung zur
Berufsausübung, zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit zu erklären. Dabei gilt: Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt
zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Die Eignungskriterien im Rahmen der Teilnahmewettbewerbes sind wie folgt:
- Einreichung des vollständig ausgefüllten Dokumentes „A03 Teilnahmeantrags-
schreiben“
- Nachweis der Eignung mit dem Dokument „A04 Eigenerklärung zur Eignung“ inkl.
der dort aufgeführten Anhänge
- Einreichung des unterschriebenen Dokumentes „C05 Erklärung zur Informationssi-
cherheit“
7.4 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge, Auswahl der Bewerber
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und
Verhandlung zugelassen. Der Auftraggeber wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge
abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Die Prüfung und Wertung der eingegan-
genen Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der UVgO und des
GWB durch den Auftraggeber nach folgendem Prozedere:
- Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und
fristgerechte Übermittlung und Einreichung).
- Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen
und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 41 Abs. 2
ff. UVgO
- Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124,
142 GWB).
- Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung
anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise (Er-
füllung von Mindestanforderungen). Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt
zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
- Angebotsbedingungen
Die Anforderungen an die Angebote richten sich nach diesen Vergabebedingungen sowie der
Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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8.1 Besondere Bedingungen der Angebotsabgabe
Auf die mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen und die besonderen Bedingungen ge-
mäß dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG)
wird hingewiesen.
8.2 Inhalt des Angebotes
Der Bieter füllt das Angebotsschreiben (Vordruck/Anlagen) sowie die zum Download auf zur
Verfügung gestellten Vordrucke aus. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten
Angaben und Erklärungen enthalten. Die nachstehenden Hinweise zum Erstellen des Ange-
botes, sind neben dem Bekanntmachungstext sowie diesen Vergabebedingungen zu beach-
ten. Die Bieter werden gebeten, ihre Angebote entsprechend der nachfolgenden Gliederung
aufzubauen, zusammenzustellen und in einzelnen Dateien einzureichen. Die Dateien sind
eindeutig, systematisch und vorzugsweise wie folgt zu bezeichnen:
[A##][Bietername][JJJJ-MM-TT]
(z. B. A08_NAME_2020-10-30)
Der Name des Bewerbers ist auf maximal 4 Buchstaben abzukürzen.
Das Angebot ist entsprechend der in der Anlage A05 vorgegebenen Reihenfolge aufzubauen.
8.3 Form des Angebotes
Die Einreichung des Angebotes ist ausschließlich in folgender Form möglich:
Elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetz-
buchs über das Vergabeportal „Deutsches Vergabeportal“
(https://www.dtvp.de), ohne fortgeschrittene/qualifizierte Signa-
tur/Siegel.
Eine Unterzeichnung der Unterlagen ist nicht notwendig. Im Unterzeichnungsfeld ist jedoch
der Name des Unternehmens und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unterneh-
men abgibt. Bitte reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich über das dafür beim elektroni-
schen Vergabeportal vorgesehene Bietertool und nicht als Nachricht über das Kommu-
nikationstool ein. Andernfalls kann es unmittelbar zum Ausschluss des Angebotes
kommen! Die Einreichung von Angeboten per Post, Fax oder als E-Mail ist ebenfalls nicht
ausreichend. Verspätet eingegangene Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit den technischen Gegebenheiten und Anforderungen
des Systems auseinander, da gegebenenfalls zunächst Updates oder Downloads erfor-
derlich sein können.
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Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Support des Ver-
gabeportals: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder in dringenden Fällen: Ser-
vice-Telefonnummer: 0900-1-267463 (es können Kosten anfallen).
8.4 Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der UVgO
und des GWB nach folgendem Prozedere:
- Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristge-
rechte Übermittlung und Einreichung).
- Prüfung der Angebote auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nach-
weise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 41 Abs. 2 ff. UVgO.
- Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Preise, insbesondere unter Berück-
sichtigung von § 44 UVgO.
- Die in der Wertung verbliebenen Angebote wird der Auftraggeber zur Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots in diesem Vergabeverfahren im Sinne des § 43 UVgO ge-
mäß den dafür festgelegten Zuschlagskriterien bewerten.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterien sind
der Preis mit einer Gewichtung von 40 % sowie die Qualität mit einer Gewichtung
von 60 %. Für das Kriterium „Preis" werden die im Dokument „B02 Preisblatt"
errechneten Kosten herangezogen. Die Bewertung des Kriteriums „Qualität"
richtet sich nach den im Dokument „D02 Wertungsmatrix Angebotsphase“
festgelegten Kriterien und Maßstäben.
- Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Verfahrensablaufs
Der Auftraggeber behält sich Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen und des Ver-
fahrensablaufs vor.
Änderungen und Ergänzungen durch den Bewerber/Bieter an den Vergabeunterlagen sind
unzulässig. Ebenso gelten Veränderungen der Leistungsbeschreibung, der Preisblätter sowie
der anderen Unterlagen als unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen und können zum
Ausschluss des Teilnahmeantrags/Angebotes führen.
- Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Beteiligung am Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung von Teilnahmeanträ-
gen und Angeboten, erfolgt keine Entschädigung, Kostenerstattung oder Vergütung durch den
Auftraggeber.
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- Vertraulichkeit der Vergabe- und Vertragsunterlagen
Die übersandten Vergabe- und Vertragsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen
nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden (siehe auch Anlage D01
Informationspflichten DSGVO).
- Informations- und Wartepflicht für nationale Vergabeverfahren
§ 16 NTVergG
(1) Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzter Auftragswert den jeweiligen
Schwellenwert gemäß § 106 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 GWB nicht erreicht, haben öffentliche Auf-
traggeber die Unternehmen, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Na-
men des Unternehmens, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über die Wartefrist bis
zur Zuschlagserteilung gemäß Absatz 2 in Textform zu informieren. Dies gilt entsprechend
auch für Unternehmen, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung im Teil-
nahmewettbewerb zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsent-
scheidung an die Unternehmen nach Satz 1 ergangen ist.
(2) Der Zuschlag darf frühestens 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Ab-
satz 1 erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder durch Telefax ver-
sendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Ab-
sendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen besonderer Dringlichkeit. Im Fall verteidigungs-
oder sicherheitsspezifischer Aufträge (§ 104 GWB) und aus Gründen der Geheimhaltung kön-
nen öffentliche Auftraggeber darauf verzichten, bestimmte Informationen über die vorgese-
hene Zuschlagserteilung mitzuteilen, wenn die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindern,
dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs-, Sicherheits- oder Geheimhaltungs-
interessen, zuwiderlaufen, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigen
oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen würde.
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