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Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung
Als Unternehmen der kritischen Infrastruktur (KRITIS- Betreiber) unterliegt der OOWV dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG).
Um die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen, dürfen bestimmte Informationen in Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erst nach Rücksendung der unterschriebenen Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung dem Interessenten zur Verfügung gestellt werden.
Bitte übermitteln Sie das unterzeichnete Dokument „2026-04827_C04_Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung.pdf “, welches Sie den Vergabeunterlagen entnehmen können, über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals.
Nach Eingang der Erklärung werden ihnen die verschlüsselten Vergabeunterlagen über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
Das für die Entschlüsselung benötigte Passwort wird Ihnen aus Sicherheitsgründen separat per E-Mail an die in Ihrem VMP-Benutzerkonto hinterlegte Adresse zugesandt.