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VERGABEUNTERLAGEN
Ia2/18/26
VMware Lizenzen
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Kliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34, 51067 Köln, Deutschland
15.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 2
Aufforderungsschreiben................................................................................................................................... 2
1212-DL-LL_BWB............................................................................................................................................ 4
-
Kommunikation/ Anfragen.................................................................................................................... 6
-
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen................ 6
-
Angebot................................................................................................................................................ 6
-
Nebenangebote.................................................................................................................................... 7
-
Bietergemeinschaften........................................................................................................................... 8
-
Unterauftragnehmer............................................................................................................................. 8
-
Bevorzugte Bewerber........................................................................................................................... 9
-
Eignungsnachweis............................................................................................................................... 9
-
Angebotsfrist/ Eröffungstermin........................................................................................................... 9
-
Kosten................................................................................................................................................ 9
Angebotsschreiben........................................................................................................................................... 10
Leistungsbeschreibung VMWare Lizenzen 2027............................................................................................. 12
EVB_IT_Ueberlassungsvertrag_TypB............................................................................................................. 13
EVB_IT_Ueberlassung_AGB_TypB ................................................................................................................ 19
Besondere Vertragsbedingungen zum MiLoG................................................................................................. 27
BVB TVgG NRW Formular 513........................................................................................................................ 29
0244-Datenschutzbelehrung............................................................................................................................ 31
Formulare Eignungskriterien............................................................................................................................ 34
Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung_Firmenprofil................................................................. 34
Formular Erklärung der Bietergemeinschaft............................................................................................. 37
Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen............................................................ 41
Formular Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG............................................................................................... 46
Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.......................................................................... 47
Formular Erklärung über den Gesamtumsatz_Umsatz mit vergleichbaren Leistungen........................... 49
Formular Erklärung zu den Referenzen................................................................................................... 51
Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit............................ 54
Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe......................................................................................... 55
Formular Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers.................................................................. 56
Formular Erklärung zur Eignungsleihe..................................................................................................... 57
Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers...................................................................... 59
Formular Erklärung Russland................................................................................................................... 60
Formulare Eignung........................................................................................................................... 60
Formulare Eignung................................................................................................................... 60
Formular Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz......................................................................... 62
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Formular 5 - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz................................................................ 62
Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz............................................................................. 62
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 63
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 65
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 67
Anlagen.................................................................................................................................................................... 68
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Allgemeine Informationen zum Verfahren
Vergabe-Nr.: Ia2/18/26 Bezeichnung des Verfahrens: VMware Lizenzen
1.Allgemeines Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichnete Leistung zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Auskünfte erteilt der Auftraggeber (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden Angaben gemacht werden). Die für die Ausschreibung zugrundeliegenden Bedingungen und Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Vertragsbedingungen/ Formularen sowie den Anlagen. Wenn Sie an unserem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, so registrieren Sie sich bitte kostenfrei unter:
https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/bieter/eva/supp lierportal/ehealth/tabs/h ome
Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Ausschreibungsportal, welches und die Möglichkeit gibt Ausschreibungen über elektronischem Weg durchzuführen. Es muss keine zusätzliche Software auf Ihrem PC installiert werden, es wird lediglich ein Internetzugang benötigt.
Da wir Ergänzungen zum Leistungsverzeichnis, zusätzliche Informationen sowie Beantwortung der Bieterfragen während des Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen, möchten wir Sie darum bitten sich kostenlos dort zu registrieren. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Wenn Sie sich erfolgreich auf der Vergabeplattform angemeldet haben, wählen Sie bitte das gewünschte Vergabeverfahren aus und aktivieren es über den Button "Angebot bearbeiten".
Das Vergabeverfahren finden Sie nun unter "Meine Angebote".
Hier können Sie nun die Vergabeunterlagen inkl. der Anlagen einsehen und bearbeiten. Der Bieter-Assistent führt Sie durch die einzelnen Schritte der Angebotsabgabe. Die Vergabeplattform ermöglicht auch das Herunterladen der Unterlagen, diese stellt eine Hilfefunktion da. Es ist zu beachten, dass die Vergabeplattform Teil des elektronischen Vergabeverfahrens (e-Vergabe) ist und die Angebote final über die Vergabeplattform zu bearbeiten und anzugeben sind.
Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sich durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnamen: VMware Lizenzen
Für den Betrieb und die zukünftige Migration der bestehenden VMware-Umgebung, beabsichtigen die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Auftraggeberin) die Beschaffung von Subscription-Lizenzen für VMware vSphere Foundation. Eine Mischlizenzierung (bestehende Perpetual- und neue Subscriptions) ist nicht möglich, daher erfolgt die Projektbeschreibung: vollständige Umstellung aller Lizenzen auf das neue Subscription-Modell. Die Gesamtzahl der benötigten 1856 Lizenzen sind der Auftraggeberin zum 01.01.2027 fehlerfrei bereitzustellen. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027.
Vergabeart: VgV
Offenes Verfahren (EU)
Losaufteilung: Nein
Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zulässige Signatur: Textform nach §126b BGB
Termine
Frist Bieterfragen: 06.11.2026 14:00
Angebotsfrist: 17.11.2026 14:00:00
Bindefrist: 31.12.2026
2.Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen Die Vergabe des Auftrags richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 22.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte bzw. Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
3.Bieterfragen Bieterfragen müssen über das Fragen/-Antwortenforum des Ausschreibungsportals gestellt und Antworte ebenfalls dort geprüft und bestätigt werden. fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonisch, schriftlich oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet. Eine Angebotsabgabe ohne Bestätigung der Antwort ist nicht möglich.
4.Elektronische Angebotsabgabe Sollten Sie sich bisher noch nicht auf der Vergabeplattform registriert haben, ist dies Voraussetzung um ein Angebot einzureichen. Die Registrierung auf der Vergabeplattform ist kostenlos.
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Einkauf Kliniken der Stadt Köln gGmbH ▪ 51058 Köln Neufelder Str. 34, 51067 Köln
ausschreibung@kliniken-koeln.de www.kliniken-koeln.de
Datum und Zeichen Ihres Schreibens Datum 15.10.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordert Sie die Auftraggeberin auf, im Rahmen des offenen Verfahrens „VMware Lizenzen“ bis zum
17.11.2026, 14:00 Uhr
ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform unter dem in der Auftragsbekanntmachung angegeben Direktlink ein den Vergabeunterlagen (einschließlich Interessentenfragen und Antworten der Vergabestelle) entsprechendes Angebot einzureichen. Die Vergabeunterlagen sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für alle Interessenten abrufbar. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen.
Hinsichtlich der Einreichung des Angebots ist Folgendes zu berücksichtigen:
• Bitte füllen Sie mit Hilfe des „Bieterassistenten“ alle Unterlagen aus bzw. nehmen Sie diese durch Öffnen des Dokuments zur Kenntnis. • In dem Ordner „Formulare Eignung und sonstige Erklärungen“ sind weitere, zur Angebotsab- gabe erforderliche Unterlagen enthalten. Bitte laden Sie diese Dokumente und die weiteren geforderten sowie im Angebotsschreiben benannten Unterlagen über den Menüpunkt „eigene Anlagen“ im Bieterassistenten hoch. Dazu ist kein bestimmtes Dateiformat vorgeschrieben, Sie könnten z. B. Word, Excel, PDF usw. nutzen. Empfohlen wird das PDF-Format.
Die Angebote sind ausschließlich über den Bieterassistenten der E-Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe des Angebotes in Form einer E-Mail oder über die Bieterkommunikation ist mithin nicht zugelassen. Angebote, die nicht in der geforderten Form abgegeben werden, müssen ausgeschlossen werden.
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Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung von Mindestanforderungen zwingend zum Angebotsausschluss führt. Die Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter / Bietergemeinschaf- ten ergeben sich aus der europaweiten Bekanntmachung sowie konkretisierend aus den Vergabeun- terlagen.
Im Übrigen sind ausschließlich die Formulare dieses Vergabeverfahrens zu verwenden.
Die Auftraggeberin freut sich über die Einreichung Ihres Angebots.
Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle
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Bewerbungsbedingungen
der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
für die Vergabe von Leistungen
ausgenommen Bauleistungen
(DL_LL_BWB)
1212-DL-LL_BWB Seite 1 von 6 Stand: 10-2019
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Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen -
INHALTSÜBERSICHT
- Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
- Anfragen
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen
- Angebot
- Nebenangebote
- Bietergemeinschaften
- Unterauftragnehmer
- Bevorzugte Bewerber
- Eignungsnachweis
- Angebotsfrist/Eröffnungstermin
- Kosten
0120-DL-LL_BWB Seite 2 von 6 Stand: 10-2019
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Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen - ausgenommen Bauleistungen -
Hinweis „Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fai- ren Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG- NRW) (TVgG), der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VgV-).
-
Mitteilung von unvollständigen und Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Nach Erhalt der Vergabeunterlagen hat der Bieter diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Sollte er unvoll- ständige Unterlagen erhalten haben oder der Auffassung sein, dass die Unterlagen inhaltliche Unstim- migkeiten aufweisen, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplatt- form der Kliniken der Stadt Köln gGmbH oder die ausgewiesenen E-Mail-Adresse der Vergabestelle darauf hinzuweisen. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterla- gen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters. Diese Hinweispflicht besteht auch, wenn der Bewerber nach einem Ortstermin der Auffassung ist, dass das Leistungsverzeichnis nicht oder nicht vollständig die erforderlichen Leistungen enthält. Erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen müssen unverzüglich, spätes- tens bis zum Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist gerügt werden.
-
Kommunikation/ Anfragen Fragen zu den Bewerbungs-/Vergabeunterlagen oder zum Verfahren sowie die sonstige Kommunikation wäh- rend des Verfahrens werden vor der Submission in den über die Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln GmbH durchgeführten Verfahren ausschließlich über diese abgewickelt. In den übrigen Fällen haben sowohl Anfragen an die Vergabestelle als auch deren Beantwortung schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
-
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kung – GWB) und führen zum Ausschluss des Angebots. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass gegen vorstehende Regelung verstoßen wurde.
- Angebot 4.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Es ist an der dafür vorge- sehenen Stelle zu unterschreiben. 4.2 Digitale Angebote mit Signatur können nur über die Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH abgegeben werden. Für die Einhaltung der Textform nach § 126 b BGB ist es ausreichend, sich mit den Pflichtangaben zur Firma auf der Vergabeplattform registriert zu haben. Darüber hinaus wird darum gebe- ten, im Bietertool das „Bieterprofil“ vollständig auszufüllen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind bei Abwicklung des Verfahrens über die Verga- beplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nicht zugelassen. 4.3 Ist bei nationalen Vergabeverfahren die Angebotsabgabe in Papierform ausdrücklich zugelassen, gilt die auf dem Angebotsschreiben erfolgte Unterschrift für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören auch die auf der ersten Seite aufgeführten Anlagen. Bei digitaler Angebotsabgabe werden die auf der Vergabe- plattform zur Verfügung gestellten Urschriften der Ausschreibungsunterlagen als alleinverbindlich aner-
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kannt. Die digitalen Signaturen sowie die Autorisierung in Textform gelten für das gesamte Angebot, ein- schließlich des Angebotsvordrucks. 4.4 Das Angebot ist in der von der Vergabestelle vorgegebenen Form und Frist einzureichen. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden nur die Angebote gewertet, die mit dem zugelassenen Verfahren eingereicht wurden. Diese werden in der jeweiligen Ausschreibung bekannt gemacht. Bei Verhandlungsver- gaben ohne Teilnahmewettbewerb kann auch die Abgabe der Angebote per Fax oder E-Mail zugelassen werden. Bei Postbeförderung trägt der Bieter das Risiko, dass das Angebot rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingeht. 4.5 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen und Abschriften sowie Änderungen an den Vergabeun- terlagen sind unzulässig. 4.6 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen do- kumentenecht sein (z. B. sind Eintragungen mit Bleistift unzulässig). Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zu- satz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungs- verzeichnis genannte Fabrikat als angeboten. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich gehalten werden, sind diese auf beson- deren Anlagen beizufügen. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Men- genansatz und Einzelpreis, so ist der Einzelpreis maßgebend. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Ein- zelpreise auf verschiedene Einzelpreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm ge- forderten Preise im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einzelpreise einzelner Leistungspositionen in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen. 4.7 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einzelpreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss der Leistungs- beschreibung / des Leistungsverzeichnisses / des Angebots- und Preisblanketts hinzuzufügen. Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung nicht berücksichtigt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne Bedingungen oder unaufgefordert angebotene mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4.8 Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglich- keit gleichwertig ist. Die Abweichung muss im Angebot eindeutig bezeichnet sein. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen. 4.9 Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 4.10 Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewor- denen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigen Mitarbeiter/-innen sowie einbezogene Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten. Weitergehende, insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen, sind dem Einzelfall vorbehalten. 4.11 Sofern ein Angebot eigene Geschäftsbedingungen enthält, der Bieter jedoch nicht ausdrücklich und individuell auf die Einbeziehung dieser verweist, gelten seine Geschäftsbedingungen nicht als Bestandteil seines Angebo- tes. Sofern die Geschäftsbedingungen ausdrücklich und individuell einbezogen werden, wird das Angebot aus- geschlossen.
- Nebenangebote 5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der geforderten Mindestkriterien bzw. die Gleichwertigkeit ist
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mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden. Sie müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der in den Vergabeunterlagen bezeichneten Stelle aufzuführen. Der Angebotsvordruck ist wegen der Rechtsverbindlichkeit der Vertragsbedingungen auch dann unterschrie- ben zurückzugeben bzw. dem elektronischen Angebot beizufügen, wenn nur ein Nebenangebot abgegeben wird. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung er- forderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Der Auftraggeber behält sich vor, Nebenangebote, die den Nrn. 5.1 - 5.3 nicht entsprechen, von der Wer- tung auszuschließen.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung ein- zureichen bzw. auf der Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH einzustellen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertre- ter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zah- lungen anzunehmen, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Wurde die unterschriebene Bietererklärung auf der Vergabeplattform der Kliniken der Stadt Köln gGmbH eingestellt, ist das Original dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. 6.2 Bei Verträgen zwischen Mitgliedern von Bietergemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Un- ternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist auf Verlangen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH nach- zuweisen. 6.3 Beim Nichtoffenen Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforde- rung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 6.4 Darüber hinaus sind Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber nur zugelassen, wenn durch den Zusammenschluss der Wettbewerb nicht eingeschränkt wird. Eine Einschränkung des Wettbewerbs liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung, und zwar zur Bedienung auch nur eines Loses, mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse objektiv nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Die Leistungsunfähigkeit aufgrund von betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnissen kann sich insbesondere aus mangelnden Kapazitäten, technischen Einrichtungen und /oder fachlichen Kennt- nissen ergeben. Für die Begründung der Bildung einer Bietergemeinschaft ist ein wirtschaftlicher Vorteil, der aus dem Zusammenschluss als Bietergemeinschaft resultiert, nicht allein ausreichend. Bewerber, die sich in einer Bietergemeinschaft zusammenschließen wollen, haben mittels geeigneter Unter- lagen nachzuweisen, dass durch den Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft eine Einschränkung des Wettbewerbs nicht erfolgt.
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Unterauftragnehmer Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen sowie die Vorgaben des TVgG, insbesondere über Tarif- und Mindestlöhne beachten. Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und insbe- sondere das TVgG zu beachten ist. Entsprechendes gilt für den Einsatz von Verleihern von Arbeitskräften.
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Der Auftragnehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zah- lungsweise und Sicherheitsleistungen – zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer hat bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Bei Großaufträgen hat sich der Auftragnehmer zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unterneh- men in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will.
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Bevorzugte Bewerber Bieter, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen den Nachweis, dass sie die Vo- raussetzungen hierfür erfüllen, bei der Angebotsabgabe führen; wird der Nachweis nicht bei der Angebotsab- gabe geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben. Dieser Nachweis ist dem Angebotsschreiben beizufügen.
-
Eignungsnachweis
9.1 Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. 9.2 Die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung ergeben sich aus der Bekanntmachung. Wann die Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen beziehungsweise dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“. 9.3 Der Zeitpunkt, wann und welche Erklärungen und die Nachweise vorzulegen sind, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen bzw. dem Vordruck „Auflistung der geforderten Nachweise und Erklärungen“. Werden die Unterlagen zum vorgeschriebenen Zeitpunkt nicht, unvollständig oder fehlerhaft vorgelegt, können sie nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb von sechs Tagen nachgereicht werden, es sei denn, die Nachforderung (Nachreichen, Vervollständigen oder Korrigieren) wurde ausdrücklich ausgeschlos- sen. Werden die Unterlagen innerhalb dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot nicht weiter gewertet.
- Angebotsfrist/ Eröffungstermin
Die Angebotsfrist läuft zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ab. Bis zum Ablauf der Ange- botsfrist können Angebote schriftlich, per E-Mail oder per Telefax oder auf der Vergabeplattform zurückgezo- gen werden.
- Kosten
Für das Bearbeiten und Einreichen des Angebotes wird eine Entschädigung nur gewährt, wenn dies in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich angegeben ist.
0120-DL-LL_BWB Seite 6 von 6 Stand: 10-2019
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Name und Anschrift des Bieters (Stempel), Tel.-Nr.: (Ort) (Datum)
Vergabenummer: Ia2/18/26 Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbe- werb Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme- wettbewerb Kliniken der Stadt Köln gGmbH Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbe- werb Zentralverwaltung Offenes Verfahren Neufelder Str. 34 Nichtoffenes Verfahren 51067 Köln Verhandlungsverfahren
Bindefrist endet am: 31.12.2026
Angebotsfrist Datum: 17.11.2026 Uhrzeit: 14:00 Uhr
Angebot
VMware Lizenzen
1.
Wir1 reichen hiermit im Rahmen des vorbezeichneten Vergabeverfahrens ein Angebot ein. Die auf der E-Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennen wir als allgemeinverbindlich an. Angaben, welche die Vergabeunterlagen ergänzen oder berichtigen, gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe auf der E-Vergabeplattform als verbindliche Bestand- teile der Vergabeunterlagen. Die Unterzeichnung dieses Angebotsschreibens in Textform gilt zugleich auch als Unterzeichnung der nachfolgend bezeichneten Anlagen.
Die Gesamtzahl von 1856 Lizenzen werden wir der Auftraggeberin zum 01.01.2027 fehlerfrei bereitstellen.
An unser Angebot halten wir uns bis zum 31.12.2026 gebunden.
Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann.
1 Die „Wir-Form“ gilt sowohl für einzelne Bieter als auch für Bietergemeinschaften. Seite 1 von 2 10
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Anlagen (vom Bieter durch Ankreuzen und ggf. durch weitere Angaben zu vervollständigen):
| X | ||
|---|---|---|
| X | ||
| X | ||
| X | ||
| X | ||
| X | ||
| X | ||
| Formular – (soweit erforderlich) Erklärung zur Unterauftragsvergabe | ||
| Formular – (soweit erforderlich) Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers | Formular – (soweit erforderlich) Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers | |
| Formular – (soweit erforderlich) Erklärung zur Eignungsleihe | ||
| Formular – (soweit erforderlich) Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers | ||
| X | Formular - Erklärung Russland | |
| X | Formular - Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz |
__________________________________
(Ort, Datum)
__________________________________
(Firmenstempel)
| __________________________________ | ||
|---|---|---|
| (Vor- und Nachname der für den Bieter erklärenden Per- | ||
| son und ihre Funktion im Unternehmen / des bevoll- | ||
| mächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft) |
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Leistungsbeschreibung VMware Lizenzen
- Allgemeine Beschreibung
Für den Betrieb und die zukünftige Migration der bestehenden VMware-Umgebung beabsichtigen die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Auftraggeberin) die Beschaffung von Subscription-Lizenzen für VMware vSphere Foundation. Eine Mischlizenzierung (bestehende Perpetual- und neue Subscriptions) ist nicht möglich, daher erfolgt die vollständige Umstellung aller Lizenzen auf das neue Subscription-Modell.
- Leistungsgegenstand
• Lieferung von VMware vSphere Foundation Abonnement-Lizenzen (Subscription/Multiyear)
• Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lizenzen dem bestehenden VMware-Konto der Kliniken der Stadt Köln gGmbH zugewiesen werden.
• Die Gesamtzahl von 1856 Lizenzen sind der Auftraggeberin zum 01.01.2027 fehlerfrei bereitzustellen.
- Lizenzumfang
• Produkt: VMware vSphere Foundation – Subscription
• Lizenzen pro Core, Anzahl Kerne: 1.856
• Laufzeit: 1 Jahr (12 Monate)
• Lizenzmodell: Subscription / Abonnement
- Sonstige Anforderungen
• Verwaltung und Aktivierung der Lizenzen erfolgt im vorhandenen VMware-Konto der Kliniken der Stadt Köln.
o Installation-Site: 16358706 Customer Number: 10159885
• Support und Wartung sind im Rahmen des Subscription-Modells enthalten.
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
Inhaltsangabe 1 Vertragsgegenstand und Vergütung .................................................................................................................. 2
2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 2
3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware ....................................................................................... 3
4 Zugesicherte Eigenschaften ............................................................................................................................... 4
5 Dokumentation ................................................................................................................................................... 4
6 Lieferanschrift .................................................................................................................................................... 4
7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B .......................................... 4 8 Kopier- oder Nutzungssperren ........................................................................................................................... 5
9 Kündigung .......................................................................................................................................................... 5
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken ......................................................................................................... 5
11 Verantwortlicher Ansprechpartner ...................................................................................................................... 5
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung ................................................................................................................. 5
13 Telefonische Unterstützung ............................................................................................................................... 6
14 Versicherung ...................................................................................................................................................... 6
15 Sonstige Vereinbarungen ................................................................................................................................... 6
Version 1.0.1 vom 01.03.2026 Seite 1 von 6
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware
zwischen Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Str. 34, 51067 Köln Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _Ia2/18/26 - VMware Lizenzen
„Auftraggeber“
und wird nach Zuschlagserteilung ergänzt Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____ „Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Vertragsgegenstand und Vergütung 1.1 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* gemäß Nummer 3
VMware vSphere Foundation
Die Standardsoftware erfüllt mindestens sämtliche Mindestkriterien der Leistungsbeschreibung.
1.2 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.
1.3 Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegen monatliche Vergütung Festpreis gemäß Nummer 3.1 in Höhe von wird nach Zuschlagserteilung ergänzt. zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer vergütet.
2 Vertragsbestandteile 2.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: ⚫ dieser Vertrag (Seite 1 bis 6) mit Anlage(n):
| Anlage | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| Nr. | |||
| 1 | Leistungsbeschreibung | ||
| 2 | Übrige Vergabeunterlagen | ||
| 3 | Angebot des Auftragnehmers |
⚫ Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (EVB-IT Überlassung Typ B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich des Musters 1 ⚫ Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. EVB-IT Überlassung Typ B-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung Typ B definiert. 2.2 Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
3 Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware 3.1 Der Auftragnehmer überlässt zeitlich befristet dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen monatliche Vergütung gegen Festpreis gemäß Anlage Nr. 3 (Angebot des Auftragnehmers):
| Lfd. Nr. | Produkt- | Anzahl | Lieferzeit- | MVD¹ in Monate n | Über- | Über- | KNV² | EXP³ | Monatlicher Einzelpreis (netto) | Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bezeichnung | raum/- | lassungs- | lassungs- | der | ||||||
| und - | termin | dauer | dauer | monat- | ||||||
| beschreibung | Beginn | Ende | lichen | |||||||
| Vergütun | ||||||||||
| Produkt-Nr. | ||||||||||
| g | ||||||||||
| 1 | VMware vSphere Foundation | 1856 | 12 | 01.01.2027 | 31.12.2027 | Wird nach Zuschlagsert eilung ergänzt | Wird nach Zuschlagse rteilung ergänzt |
Gesamtpreis monatlich (netto) _____
Der Gesamtpreis ist die einseitig nicht änderbare Gesamtvergütung, die für die Leistung nach diesem Vertrag geschuldet ist, soweit nicht für einzelne Leistungen eine gesonderte ggf. pauschalierte Vergütung vereinbart ist. Sämtliche Nebenkosten sind im Pauschalfestpreis enthalten. Nachforderungen durch den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, soweit die Parteien keine Änderung der Leistungen vereinbaren.
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer*, gerechnet ab vereinbartem Beginn der Überlassungsdauer. |
| 2 | KNV = Keine Nacherfüllungsverpflichtung; die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* ist von der Verpflichtung zur Nacherfüllung gemäß Ziffer 7.6 EVB-IT Überlassung Typ B ausgenommen. Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung und ggf. Schadensersatz gemäß Ziffer 7.5.2 EVB-IT Überlassung Typ B bleiben unberührt. |
| 3 | EXP = Die mit „x“ gekennzeichnete Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften gemäß Ziffer 4.3 EVB-IT Überlassung Typ B. |
3.2 Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt ☐ monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) ☐ quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats) ☐ jährlich (zahlbar bis zum _____) ☒☐ einmalig zum innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. fehlerfreier Bereitstellung der Lizenzen, im Voraus für sämtliche dem Preis „Festlaufzeit“ unterfallenden Leistungen unter Angabe der Bestellnummer (wird nach Zuschlagserteilung ergänzt). Die Rechnung ist unter rechnungssachbearbeitung@kliniken-koeln.de einzureichen. ☐ _____
3.3 Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart ☐ gemäß Ziffer 5.2 EVB-IT Überlassung Typ B ☐ anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
3.4 Ergänzende Beschreibung des Vertragsgegenstandes Die Beschreibung der Standardsoftware* ergibt sich ergänzend aus ☐ folgenden Teilen des Angebotes des Auftragnehmers vom _____
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
Anlage(n) Nr. _____ ☐ folgenden Teilen der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers vom _____
Anlage(n) Nr. _____ ☒☐ folgenden weiteren Dokumenten: Aus diesem Vertrag, insbesondere der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 3 (Angebot des Auftragnehmers)_____ Anlage(n) Nr. _____ Es gelten die Dokumente in ☒☐ obiger Reihenfolge ☐ folgender Reihenfolge ☐ Anderweitige Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
4 Zugesicherte Eigenschaften ☐ Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____ ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
5 Dokumentation 5.1 Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B)
5.2 Vervielfältigungsrecht ☐ Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ kann _____fach vervielfältigt werden. ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
6 Lieferanschrift __ Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Str. 34, 51067 Köln___ Erfüllungsort (falls abweichend von der Lieferanschrift) _____
7 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B 7.1 Mehrfachnutzung ☐ Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ darf bis zu _____fach gleichzeitig genutzt werden. ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.2 Systemumgebung ☒☐ Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _1. wird zur Nutzung in folgender Systemumgebung* freigegeben: _____. ☐ Die Standardsoftware* gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____. wird zur Nutzung in einer beliebigen Systemumgebung* freigegeben. ☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.
7.3 Anderweitige Nutzungsvereinbarungen ☐ Gemäß Anlage Nr. _____.
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
8 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B ☐ Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.
9 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) ☒☐ Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
10 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken ☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken ☐ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____. ☐ ohne gesonderte Vergütung
zu behalten. ☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken ☐ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____. ☐ ohne gesonderte Vergütung
zu behalten.
11 Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftraggebers: Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt des Auftragnehmers: Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt
12 Störungsmeldung und Nacherfüllung 12.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt auf einem Formular entsprechend Muster 1 zu EVB-IT Überlassung Typ B – Störungsmeldeformular – an:
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| Name/Firma: | Wird nach Zuschlagserteilung ergänzt |
| Organisationseinheit/Abteilung: | |
| ☐ Postanschrift: | |
| ☐ Telefon: | |
| ☐ Fax: | |
| ☐ E-Mail: |
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EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B
| Art des Kontakts | Kontaktdaten |
|---|---|
| ☐ Web-Adresse: |
12.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____ ☐ Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____.
13 Telefonische Unterstützung ☒☐ Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung.
14 Versicherung ☒☐ Der Auftragnehmer weist nach, dass die Haftungshöchstsummen gemäß Ziffer 9.2.1 EVB-IT Überlassung Typ B durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht.
15 Sonstige Vereinbarungen Der Vertrag kommt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zustande. Unterschriften entfallen.
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Überlassung-AGB (Typ B)
Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von
Standardsoftware
– EVB-IT Überlassung Typ B –
1 Gegenstand des Vertrages ................................................................................................................ 2 2 Art und Umfang der Leistung ............................................................................................................. 2 3 Nutzungsrechte .................................................................................................................................. 2 4 Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte .......................................................................... 3 5 Vergütung .......................................................................................................................................... 3 6 Verzug ................................................................................................................................................ 3 7 Haftung für Mängel ............................................................................................................................ 4 8 Schutzrechtsverletzung...................................................................................................................... 5 9 Sonstige Haftung ............................................................................................................................... 6 10 Verjährung ......................................................................................................................................... 6 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit .................................................................................... 6 12 Schriftform .......................................................................................................................................... 6 13 Anwendbares Recht........................................................................................................................... 6 14 Salvatorische Klausel......................................................................................................................... 7
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Überlassung-AGB (Typ B)
Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von
Standardsoftware
– EVB-IT Überlassung Typ B –
1 Gegenstand des Vertrages Die nachstehenden Bedingungen gelten für die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung von Standardsoftware* in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung. Sie gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie Installation*, Integration*, Parametrisierung* und Anpassung der Standardsoftware* an Bedürfnisse des Auftraggebers.
2 Art und Umfang der Leistung 2.1 Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die Standardsoftware* zu den Vereinbarungen im Vertrag. 2.2 Die Dokumentation der Standardsoftware* ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu liefern, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2.3 Die Standardsoftware* wurde zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der jeweiligen Auslieferung an den Auftraggeber mit einem aktuellen Virensuchprogramm überprüft. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Schadensfunktionen* in der Standardsoftware* ergeben hat. 2.4 Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.
3 Nutzungsrechte 3.1 Die Standardsoftware* ist urheberrechtlich geschützt. 3.2 Die Standardsoftware* wird dem Auftraggeber zur bestimmungsgemäßen Nutzung für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte* ergeben sich aus dem Vertrag. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte* an der Standardsoftware* ein: – das nicht ausschließliche Nutzungsrecht*, – das Nutzungsrecht* in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung*, – das nicht übertragbare Nutzungsrecht*, – das zeitlich befristete und kündbare Nutzungsrecht*. 3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Standardsoftware* sichergestellt ist. 3.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, von der Standardsoftware* eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung* dienenden Vervielfältigungen der Standardsoftware* sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. 3.5 Die Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Systemumgebung* bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers. Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung* nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung* zulässig; hierdurch entsteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf zusätzliche Vergütung. 3.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Standardsoftware* nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist. 3.7 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber in der Standardsoftware* enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie ihm bekannt sind.
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Überlassung-AGB (Typ B)
4 Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte 4.1 Die Dauer der Überlassung der Standardsoftware* ergibt sich aus dem Vertrag. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vereinbart, kann die Überlassung der betroffenen Standardsoftware* mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer*. Im Vertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden. 4.2 Verletzt der Auftraggeber schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte* oder Schutzrechte* des Rechtsinhabers, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte* an der betroffenen Standardsoftware* außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Auftragnehmer voraus. 4.3 Unterliegt die Standardsoftware* Exportkontrollvorschriften des Bureau of Export Administration, US Departement of Commerce, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber im Vertrag darauf hin. Verstößt der Auftraggeber gegen solche Exportkontrollvorschriften, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte* an der betroffenen Standardsoftware* außerordentlich kündigen. 4.4 Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Auf Verlangen des Auftragnehmers gibt der Auftraggeber über die Löschung eine Erklärung ab. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Kopie der Standardsoftware* zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. 4.5 Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
5 Vergütung 5.1 Die Höhe der Vergütung, deren Fälligkeit und Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Vertrag. Voraussetzung für die Fälligkeit ist, dass dem Auftraggeber eine prüffähige Rechnung zugegangen ist. 5.2 Ist im Vertrag ein Vergütungsvorbehalt vereinbart, so gilt, falls keine anderweitige Regelung vorgesehen ist, Folgendes: Die Vergütung kann frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss erhöht werden. Weitere Erhöhungen können frühestens nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten gefordert werden. Eine Erhöhung ist dem Auftraggeber anzukündigen und wird frühestens drei Monate nach Zugang der Mitteilung wirksam. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist, dass der Auftragnehmer die Vergütung als allgemeinen Listenpreis vorsieht und auch von anderen Auftraggebern erzielt. Sind die Voraussetzungen für eine Erhöhung der Vergütung erfüllt, hat der Auftraggeber innerhalb der Ankündigungsfrist das Recht, den Vertrag für die von der Erhöhung betroffene Standardsoftware* frühestens zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der neuen Preise zu kündigen, sofern die Erhöhung 5% der zuletzt gültigen Preise überschreiten sollte.
6 Verzug 6.1 Im Verzugsfall kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung* verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß Ziffer 6.1 Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt. Die Ziffern 6.2 und 6.3 bleiben hiervon unberührt. 6.2 Verlangt der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung* und ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der
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Überlassung-AGB (Typ B)
Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Vom Auftragnehmer wegen Verzuges bereits geleistete pauschalierte Schadensersatzbeträge gemäß Ziffer 6.3 werden angerechnet. 6.3 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines im Vertrag vereinbarten Überlassungstermins um mehr als sieben Kalendertage in Verzug, kann der Auftraggeber für jeden weiteren Verzugstag* pauschalierten Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung in Höhe von 5% der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 6.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7 Haftung für Mängel 7.1 Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, dass die Standardsoftware* nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich. Sofern im Vertrag besonders beschriebene zugesicherte Eigenschaften vereinbart sind, haftet der Auftragnehmer auch dafür, dass die Standardsoftware* diese zugesicherten Eigenschaften hat. 7.2 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erstrecken sich nicht auf die Standardsoftware*, die der Auftraggeber geändert hat oder die er nicht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung* einsetzt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. 7.3 Voraussetzung für die Ansprüche des Auftraggebers ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel. 7.4 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen auf einem Formular entsprechend Muster 1 – Störungsmeldeformular – zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. 7.5 Ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbehebung vertraglich nicht ausgeschlossen, gilt Folgendes: 7.5.1 Der Auftragnehmer kann den Mangel nach seiner Wahl durch unverzügliche Beseitigung, Umgehung oder Neulieferung beheben. Zur Mängelbehebung gehört auch die Lieferung einer ausgedruckten oder ausdruckbaren Korrekturanweisung für die Dokumentation, soweit dies erforderlich ist. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbehebung betrifft die jeweils letzte, vom Auftraggeber übernommene Fassung der Standardsoftware*. Eine neue Fassung ist vom Auftraggeber zu übernehmen, wenn sie der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln dient. Zur Übernahme einer neuen Fassung ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zuzumuten ist, weil die neue Fassung wesentlich von den im Vertrag vereinbarten Festlegungen abweicht. Übernimmt der Auftraggeber eine neue Fassung aus diesem Grunde nicht, bleiben anstelle des Anspruchs auf Mängelbehebung seine übrigen Rechte aus Ziffer 7.5.2 unberührt. Bei Überlassung einer neuen Fassung der Standardsoftware* ist die jeweils ausgetauschte Fassung zu vernichten oder auf Verlangen an den Auftragnehmer herauszugeben. Enthält eine dem Auftraggeber überlassene neue Fassung der Standardsoftware* mehr Funktionalität oder mehr Leistungsmerkmale als die vertraglich
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Überlassung-AGB (Typ B)
geschuldete Fassung („Mehrleistung“), ist der Auftraggeber zur Zahlung einer zu vereinbarenden Überlassungsvergütung nur verpflichtet, wenn er die Mehrleistung nutzen will. Eine Pflicht zur Nutzung der Mehrleistung besteht nicht. 7.5.2 Schließt der Auftragnehmer die Mängelbehebung nicht innerhalb angemessener Frist erfolgreich ab, kann ihm der Auftraggeber eine Nachfrist setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Überlassungsvertrag in Bezug auf die betroffene Standardsoftware* kündigen. Ist der Mangel vom Auftragnehmer zu vertreten, kann der Auftraggeber – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – neben dem Recht zur Kündigung Schadensersatz verlangen. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf 8% der Gesamtvergütung für die betroffene Standardsoftware* begrenzt. 7.6 Ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Mängelbehebung vertraglich ausgeschlossen, bleiben die übrigen Rechte aus Ziffer 7.5.2 unberührt. 7.7 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7.5.2 gelten nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entgangenen Gewinns sind ausgeschlossen.
8 Schutzrechtsverletzung 8.1 Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten* durch die vom Auftragnehmer gelieferte Standardsoftware* gegenüber dem Auftraggeber geltend und wird die Nutzung der Standardsoftware* hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftragnehmer wie folgt: Der Auftragnehmer wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Standardsoftware* so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht* nicht verletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entspricht, oder den Auftraggeber von Lizenzgebühren für die Nutzung der Standardsoftware* während der vereinbarten Überlassungsdauer gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, wird er dies dem Auftraggeber mitteilen und ihm die Nutzung ab einem bestimmten Zeitpunkt untersagen. Der Auftraggeber ist nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet, die Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation und aller Kopien entweder zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Ein Vergütungsanspruch besteht nur für den Zeitraum, in dem Standardsoftware* vom Auftraggeber genutzt werden konnte. 8.2 Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers nach Ziffer 8.1 sind, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder dem Auftragnehmer überlässt oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führt. Die dem Auftraggeber durch die Rechtsverteidigung entstandenen, notwendigen Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Stellt der Auftraggeber die Nutzung der Standardsoftware* aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. 8.3 Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. 8.4 Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen einer Verletzung von Schutzrechten* Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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Überlassung-AGB (Typ B)
9 Sonstige Haftung 9.1 Die Haftung ist abschließend für Verzug in Ziffer 6, für Gewährleistung in Ziffer 7 und für Schutzrechtsverletzungen in Ziffer 8 geregelt. 9.2 Im Übrigen haften Auftraggeber und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt: 9.2.1 für Sachschäden bis zu 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,0 Million Euro pro Vertrag; 9.2.2 für Vermögensschäden bis zur Höhe der Vergütung für drei Monate für die Standardsoftware*. Die Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf 500.000 Euro je Vertrag begrenzt. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung* durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt diese Haftung nur ein, wenn der Auftraggeber unmittelbar vor der zum Datenverlust* führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung* durchgeführt hat. 9.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 9.2.1 und 9.2.2 Absatz 1 gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
10 Verjährung Ansprüche nach den Ziffern 6, 8 und 9 verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 8 Jahren nach Überlassung.
11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 11.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. 11.2 Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der Auftraggeber die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 11.3 Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 11.4 Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten gemäß Ziffer 11.3 unter Berücksichtigung der Sachverhalte gemäß Ziffer 11.1 schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. 11.5 Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Dies gilt auch für den Erfahrungsaustausch innerhalb der öffentlichen Hand.
12 Schriftform Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform*, soweit nicht eine andere zusätzliche Form vereinbart ist.
13 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG*).
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Überlassung-AGB (Typ B)
14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Begriffsbestimmungen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| CISG | Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convention on Contracts for the International Sales of Goods). |
| Datensicherung, ordnungsgemäße | Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der Systeme einschließlich der auf diesen Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. |
| Datenverlust | Verlust (Löschung) oder Verlust der Integrität und Konsistenz von Daten. |
| Mindestvertragsdauer | Der Zeitraum, in dem eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist. |
| Nutzungsrechte | Rechte, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einräumt. |
| Parametrisierung | Die individuelle Anpassung von Software, zumeist Standardsoftware, an die Nutzererfordernisse durch Einstellung der Attribute innerhalb der Software. |
| Schadensersatz statt der Leistung | Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gemäß § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden. |
| Schadensfunktion | Vom Anwender ungewünschte Funktion, die die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten unbeabsichtigt oder bewusst gesteuert gefährden kann. |
| Schriftform | Gemäß BGB §§ 126, 126a, 126b, 127 sowie einfache elektronische Form. |
| Schutzrechte | Gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte. |
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Überlassung-AGB (Typ B)
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Softwareinstallation (Installation) | Herbeiführen der Ablauffähigkeit von Software auf einer bestimmten Hardware nach einem vereinbarten Verfahren. |
| Softwareintegration (Integration) | Die Kopplung von verschiedenen Softwaresystemen (Standardsoftware oder Individualsoftware) zu einem Gesamtsystem, indem zwischen den vorher getrennten Softwaresystemen Daten und Informationen aktiv, prozessorientiert und automatisiert ausgetauscht werden. |
| Standardsoftware | Software (Programme, Programm-Module, Tools etc.), die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell vom Auftragnehmer für den Auftraggeber entwickelt wurde, einschließlich der zugehörigen Dokumentation. |
| Systemumgebung | Technische und administrative Einsatzumgebung eines im Vertrag bezeichneten Systems, für die der Auftragnehmer die Standardsoftware freigegeben hat. |
| Verzugstag | Jeder begonnene Kalendertag, mit dem sich der Auftragnehmer nach Fristüberschreitung in Verzug befindet. |
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Besondere Vertragsbedingungen zum MiLoG
Die Parteien vereinbaren hiermit vor dem Hintergrund des am 01.01.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Mindestlohns betreffend die zwischen ihnen gegenwärtig bestehenden sowie zukünftigen vertraglichen Beziehungen/Aufträge folgende besondere Vertragsbedingungen:
(1) Der Auftragnehmer garantiert hiermit gegenüber dem Auftraggeber, dass er die Vorschriften des MiLoG (bzw. des AEntG, falls einschlägig) im Hinblick auf die zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmer einhält. Er garantiert ferner, dass auch seine Nachunternehmer (einschließlich der von Nachunternehmern jeweils beauftragten weiteren Nachunternehmer) sowie die von ihm und den vorgenannten Nachunternehmern beauftragten Verleiher von Arbeitnehmern (alle im Folgenden kurz „Nachunternehmer und Verleiher“ genannt) die Vorschriften des MiLoG/AEntG jeweils im Hinblick auf die zur Leistungserbringung für den Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmer einhalten (alle vorstehenden Arbeitnehmer zusammen nachfolgend: „Arbeitnehmer“).
(2) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Arbeitnehmern gegen den Auftraggeber auf Grund eines Verstoßes gegen das MiLoG (oder das AEntG) durch den Auftragnehmer geltend gemacht werden, insbesondere aus der Bürgenhaftung gem. (§ 13 MiLoG i.V.m.) § 14 AEntG. Die vorstehende Freistellungspflicht gilt auch für Ansprüche, die von Arbeitnehmern auf Grund von Verstößen von Nachunternehmern und Verleihern gegen das MiLoG/AEntG gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden. In allen vorgenannten Fällen ersetzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auch sämtliche Kosten, die dem Auftraggeber durch eine Verteidigung gegen die geltend gemachten Ansprüche entstehen.
(3) Ein Verstoß des Auftragnehmers gegen das MiLoG/AEntG, der zu einer Haftung des Auftraggebers gem. (§ 13 MiLoG i.V.m.) § 14 AEntG führt, berechtigt den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertrages aus wichtigem Grund, aus dem die Haftung erwächst. Das Kündigungsrecht gilt auch im Falle von Verstößen von Nachunternehmern und Verleihern, die zu einer Haftung des Auftraggebers gem. (§ 13 MiLoG i.V.m.) § 14 AEntG führen. Sonstige Rechte des Auftraggebers bleiben jeweils unberührt.
(4) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf dessen Verlangen bei begründetem Anlass innerhalb von 10 Tagen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass er und die Nachunternehmer und Verleiher im Hinblick auf die Arbeitnehmer ihren Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns spätestens seit dem Vertragsbeginn, idealer Weise jedoch seit dem 01.01.2015 nachgekommen sind. Unterlagen im vorstehenden Sinne sind insbesondere Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und die dafür gezahlte Vergütung einschließlich entsprechender Auszahlungsbelege und die Dokumente im Sinne von § 17 MiLoG. Soweit die Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, die für die Prüfung des Auftraggebers nicht erforderlich sind, sind diese durch den Auftragnehmer zuverlässig zu anonymisieren. Ein begründeter Anlass im vorstehenden Sinne liegt vor, wenn beim Auftraggeber auf Tatsachen gegründete Verdachtsmomente bestehen, dass der Auftragnehmer oder Nachunternehmer und Verleiher, den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig an die im Verhältnis zum Auftraggeber eingesetzten Arbeitnehmer zahlen.
Kommt der Auftragnehmer seinen vorstehenden Nachweispflichten auch nach Ablauf einer von dem Auftraggeber gesetzten Nachfrist von 10 weiteren Tagen nicht nach, gilt Abs. 3 S. 1 dieser Besonderen Vertragsbedingungen entsprechend.
(5) Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt Folgendes: Der Einsatz von Nachunternehmern oder von Arbeitnehmern von Verleihern zur Erbringung der durch den 1
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Auftragnehmer nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, die letzterer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern wird. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der jeweilige Nachunternehmer oder der jeweilige Verleiher die Vorgaben des MiLoG nicht einhalten wird, etwa weil gegen ihn innerhalb der letzten zwei Jahre ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das MiLoG (oder AEntG) verhängt oder er von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wurde.
(6) Im Übrigen bleiben sonstige zwischen den Parteien getroffene vertragliche Regelungen unverändert wirksam.
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Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren
| Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen, Art. 13 Absatz 1 Buchsta- be a) DSGVO | Kliniken der Stadt Köln gGmbH Neufelder Straße 34 51067 Köln E-Mail: postservice@klinken-koeln.de Tel.: +49 221/8907-0 Fax: +49 221/8907-2525 |
|---|---|
| Kontaktdaten des Da- tenschutzbeauftrag- ten, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO | Herr Stephan Sedlmair TÜV Rheinland Industrie Service GmbH E-Mail: datenschutzkoordination@ kliniken-koeln.de Tel.: +49 211 6354 - 172 |
| Art der personenbezogenen Daten | Die Verantwortliche erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die Sie im Rah- men des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere: • persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen und Personengesellschaften handelt und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter • Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bie- ters • Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern die Verantwort- liche dazu rechtlich verpflichtet ist oder Sie eingewilligt haben. |
| Zweck der Verarbei- tung, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO | Die Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung von Vergabeverfahren und der Durchführung der im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträge. |
| Empfänger bzw. Ka- tegorien von Empfän- gern, Art. 13 Absatz 1 Buchstabe e) DSGVO | Empfänger der Daten sind die Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die jewei- lige Fachabteilung sowie gegebenenfalls in das Verfahren eingebundene Drit- te (z. B. Fachplaner, Berater). Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflich- tungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Über- mittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt ha- ben. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: |
0244-BL_DL_LL_DE_EU-Datenschutzbelehrung Seite 1 von 3 Stand: 10-2019 31
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| • unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Absatz 2 VGV stellen bzw. gemäß § 46 Absatz 1 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind • Besucher der Internetseite der Stadt Köln, da dort in den Fällen des § 30 Absatz 1 UVgO sowie des § 20 Absatz 3 Vergabe- und Vertrags- ordnung für Bauleistungen (VOB/A) über vergebene Aufträge infor- miert wird | |
|---|---|
| Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, Art. 13 Absatz 1 Buchsta- be c) DSGVO | a) Rechtsgrundlage zur Erfüllung vertraglicher Pflichten und Durch- führung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffe- nen Person erfolgen (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO) Die Datenverarbeitung erfolgt im Vorfeld des Vertragsschlusses im Vergabeverfahren sowie im Zuge der Durchführung von im Rahmen des Vergabeverfahrens geschlossenen Verträgen. Im Vergabeverfah- ren werden personenbezogene Daten insbesondere im Rahmen der Eignungsprüfung (bei unterschwelligen Vergaben nach § 26 Kommu- nalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) in Ver- bindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW, §§ 31 ff. UVGO, §§ 6a VOB/A; bei oberschwelligen Vergaben nach § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbin- dung mit §§ 44 ff. VgV, §§ 6a f. VOB/A; bei Konzessionsvergaben nach § 25 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Verbindung mit §§ 152, 122 GWB) und der Prüfung von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB herangezogen. b) Rechtsgrundlage zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die Verantwortliche unterliegt (Art. 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO) Die Verantwortliche ist nach § 26 KomHVO NRW in Verbindung mit den Kommunalen Vergabegrundsätzen des Landes NRW, § 6 UVgO sowie§ 20 VOB/A (bei unterschwelligen Vergaben) bzw. nach § 8 VgV und § 20 VOB/A EU (bei oberschwelligen Vergaben) sowie nach § 6 KonzVgV (bei Konzessionsvergaben) verpflichtet, Vergabever- fahren zu dokumentieren. Dies geschieht insbesondere in Hinblick auf Erfordernisse des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (vgl. u. a. § 97 GWB) und der Vergabeverordnung (vgl. insb. § 42 VgV). Des Weiteren besteht in den Fällen des § 30 Absatz 1 UVgO sowie gemäß§ 20 Absatz 3 VOB/A und §§ 21 f. KonzVgV eine Pflicht zur Bekanntmachung des Zuschlags. |
Dauer der Speiche- Die Daten sind bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der rung, Art. 13 Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Absatz 2 Buchstabe a) Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 6 Absatz 2 UVgO, § 20 DSGVO VOB/A und § 8 Absatz 4 VgV, § 20 VOB/A EU sowie § 6 KonzVgV).
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| Rechte der betroffenen Person, Art. 13 Absatz 2 Buchstabe b) DSGVO | Der betroffenen Person stehen gegenüber der Verantwortlichen Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Sperrung und Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit bezüglich der erfassten personenbezogenen Da- ten zu. |
|---|---|
| Beschwerderecht, Art. 13 Absatz 2 Buchstabe d) DSGVO | Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein- Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211 / 38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de |
Pflicht/Erforderlichkeit Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des zur Bereitstellung der Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 Datenschutzgesetz personenbezogenen Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Buch- Daten, Folgen der stabe e) DSGVO und Art. 6 Absatz 1 Buchstabe b) und c) DSGVO. Sofern Nichtbereitstellung, die personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, kann/muss ge- Art. 13 Absatz 2 gebenenfalls ein Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren erfolgen (§ Buchstabe e) DSGVO 42 UVgO, § 16 VOB/A und § 57 VgV, § 16 VOB/A EU).
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Formular
Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil
(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Fall der Eignungsleihe ist das Formular vom jeweiligen Eignungsverleiher, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, auszufüllen. Das Formular ist bei Bedarf zu vervielfältigen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
☐ Einzelbieter ☐ Mitglied einer Bietergemeinschaft ☐ Eignungsverleiher ☐ Unterauftragnehmer
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers / des Unterauftragnehmers)
- Allgemeine Angaben
| Firmenname und Adresse: | |
|---|---|
| Ansprechperson für die Vertragslaufzeit: | |
| Kontaktdaten (Telefon / Fax / E-Mail): | |
| Internetadresse: | |
| Rechtsform: | |
| Name der Gesellschaft: | |
| Umsatzsteuer ID Nummer: | |
| Hauptsitz des Unternehmens: | |
| Zuständige Niederlassung im Auftragsfall: |
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Gründung des Unternehmens (Jahr):
- Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einer gleich- wertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbe- hörde des Ursprungs- oder Herkunftslands:
☐ Ich bin / Wir sind im Handelsregister eingetragen bzw. bei einer vergleichbaren zustän- digen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes regis- triert.
☐ Ich bin / Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister bzw. zur Registrierung bei einer vergleichbaren zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftslandes verpflichtet.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein / unser Angebot in die engere Auswahl kommt, werde ich / werden wir zur Bestätigung meiner / unserer Erklärung die folgenden Unterlagen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder jeweils eine gleichwer- tige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Her- kunftslandes.
- Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister:
☐ Ich / Wir erkläre(n), dass keine Einträge im Gewerbezentralregister für das Unterneh- men sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen.
☐ Ich / Wir erkläre(n), dass folgende Einträge im Gewerbezentralregister für das Unter- nehmen und / oder seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen:
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorlegen.
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Mir / Uns ist bekannt, dass die Nachweise der vorstehenden Eigenerklärung bei Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein / unser Angebot bei unvollständiger oder verspäteter Vorlage ausgeschlos- sen werden kann.
Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem / unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwaigen erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen kann.
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Erklärung der Bietergemeinschaft
(Dieses Formular ist nur auszufüllen, wenn eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Sofern die Bietergemein- schaft mehr als drei Mitglieder umfasst, ist das Formular zu vervielfältigen.)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen der Bietergemeinschaft,
Mitglied 1: _____________________________________________________________
(Name des Unternehmens)
(Anschrift des Unternehmens)
(vertreten durch)
Mitglied 2: _____________________________________________________________
(Name des Unternehmens)
(Anschrift des Unternehmens)
(vertreten durch)
Mitglied 3: _____________________________________________________________
(Name des Unternehmens)
(Anschrift des Unternehmens)
(vertreten durch)
erklären, dass
- der nachfolgend bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens gegenüber der Auftraggeberin vertritt,
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- wir im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden und im Auftrags- falle gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haften werden.
Zum rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter der o.g. Bietergemeinschaft benen- nen wir:
Name: ___________________________________________________________________
Adresse: _________________________________________________________________
Telefonnummer: ___________________________________________________________
E-Mail-Adresse: ___________________________________________________________
Angaben zur Aufgabenverteilung in der Bietergemeinschaft:
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistun- Benennung des gen Bietergemeinschaftsmit- glieds, das diese Leistun- gen übernimmt
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Bietergemeinschaften können mit dem Angebot zusätzlich ein Organigramm einreichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zu- ständig sein sollen.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft wettbewerbsunschädlich ist, da
☐ die beteiligten Unternehmen jedes für sich zu einer Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen und geschäftlichen Ver- hältnisse (z.B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer Bieter- gemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich daran mit Erfolgsaussicht zu beteiligen oder
☐ die Unternehmen für sich genommen zwar leistungsfähig sind (insbesondere über die erforderlichen Kapazitäten verfügen), Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung ak- tuell jedoch nicht einsetzbar sind oder
☐ die beteiligten Unternehmen für sich genommen leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot ermöglicht.
Sonstige Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft:
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(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und Unterschrift der das Unternehmen –Bietergemeinschaftsmitglied 1 – vertretenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen)
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und Unterschrift der das Unternehmen -Bietergemeinschaftsmitglied 2 – vertretenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen)
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und Unterschrift der das Unternehmen –Bietergemeinschaftsmitglied 3 – vertretenden Per- son und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen. Im Fall der Eignungsleihe ist das Formular vom jeweiligen Eignungsverleiher, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemein- schaft beruft, auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
Eignungsverleiher
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)
- Ich / Wir erkläre(n), dass
keine Person, deren Verhalten1 meinem / unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und gegen mein / unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach2:
a. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Straf- gesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetz- buchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
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c. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Beste- chung im Gesundheitswesen),
g. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträ- gern),
h. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder
j. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Men- schenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),
mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abga- ben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vor- liegt bzw. mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekom- men ist, dass ich / wir mich / uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
- Ich / Wir erkläre(n), dass
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen – insbesondere auch nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem Aufenthaltsgesetz, dem Mindestlohngesetz, dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – verstoßen hat,
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das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und seine Tätigkeit auch nicht eingestellt hat,
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung be- gangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschrän- kung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
das Unternehmen bei der Durchführung des Vergabeverfahrens keinem Interessen- konflikt ausgesetzt ist, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öf- fentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
das Unternehmen den Wettbewerb nicht dadurch verzerrt, dass es bereits in die Vor- bereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzer- rung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangel- haft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln;
das Unternehmen nicht
a. versucht, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vor- teile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Verga- beentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht, solche Informationen zu übermitteln.
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-
Mir / Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren o- der Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich / Wir versichere / versichern hiermit, dass keine Verfehlun- gen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb recht- fertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister3 führen könnten.
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Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem / unse- rem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle / das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
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Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehenden Erklärungen zu 1. bis 4. auch von Eignungsverleiher zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
3 Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Vorausset- zungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Verga- beregisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vorliegen.
Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung
-
Straftaten nach §§ 331-335 (Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung), 261 (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 108e (Abgeordnetenbeste- chung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,
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nach §§ 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
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Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
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Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
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Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäf- tigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) oder nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen kön- nen oder geführt haben,
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Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 13 Abs. 1 und 2 oder § 16 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen führen,
von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder imma- teriellen Schadens, begangen worden sind.
Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne § 5 Absatz 1 Nr. 1-5 KorruptionsbG (s.a. 4)
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bei Zulassung der Anklage
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bei strafrechtlicher Verurteilung
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bei Erlass eines Strafbefehls
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bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO)
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nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids oder
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für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht.
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(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
Hinweis: Sofern Sie sich in der Situation befinden, die vorstehende Erklärung nicht vorbehaltlos und wahrheitsge- mäß unterzeichnen zu können, benennen Sie uns bitte die Gründe hierfür.
Sie können in diesem Fall
entweder Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen haben, die einem Ausschluss Ihres Unternehmens vom Vergabeverfahren entgegenstehen,
oder nachweisen, dass der Zeitraum, in dem das Vorliegen eines etwaigen Ausschlussgrundes zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen kann, nach § 126 GWB bereits verstrichen ist.
Solche Nachweise sind zusammen mit der Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.
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Formular
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG
(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft)
Gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG müssen öffentliche Auftraggeber über Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldent- scheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 MiLoG anfordern oder von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen, verlangen.
Ich / Wir erkläre(n), dass
die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nachweislich nicht vorliegen.
ich / wir zur Kenntnis genommen habe(n), dass auch im Falle einer Erklärung öffent- liche Auftraggeber zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters anfordern können.
__________________________ _________________________________
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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[Seite 50]
Formular
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften muss das Formular entweder für die Bietergemeinschaft oder von jedem Mitglied ausgefüllt werden. Im Fall der Eignungsleihe ist das Formular vom jeweiligen Eignungsverleiher, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaft
Eignungsverleiher
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)
Der Bieter / Die Bietergemeinschaft / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Der Eignungsver- leiher muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungs- summen pro Versicherungsfall verfügen bzw. im Fall der angekündigten Auftragserteilung eine solche abschließen (Mindestanforderung):
Personenschäden 500.000 EUR
Sachschäden 500.000 EUR
Vermögensschäden 500.000 EUR
Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zwei- fache der vorbenannten Deckungssummen betragen.
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir
über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der
(Bitte eintragen)
verfügen, die den vorstehenden Anforderungen entspricht.
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[Seite 51]
im Fall der angekündigten Auftragserteilung bei der
(Bitte eintragen)
eine Betriebshaftpflichtversicherung mindestens mit den folgenden Deckungs- summen pro Versicherungsfall
Personenschäden 500.000 EUR
Sachschäden 500.000 EUR
Vermögensschäden 500.000 EUR
unverzüglich und noch vor Zuschlagserteilung abschließen werde(n), wobei die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen wird.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aufrechterhalten. Ein entsprechender Nachweis über das Bestehen / den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. ein Bereitschaftsnachweis der Versicherung über einen entsprechenden Abschluss im Auftragsfalle ist nur auf Anforderung der Auftraggeberin innerhalb von 5 Kalendertagen vorzulegen. Mir / uns ist bekannt, dass mein / unser / Angebot bei Einreichung eines verspätet oder nicht den Anforderungen entsprechenden Nachweises ausgeschlossen werden kann.
Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz im Umfang der genannten Mindesthöhen entweder für jedes Mitglied bestehen bzw. für den Auftragsfall zugesichert werden oder aber eine entsprechende Versicherung der Bietergemeinschaft / Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle als solcher bestehen bzw. für den Auftragsfall zugesichert werden. Ungeachtet der geforderten Eigenerklärung eingereichte Versicherungsnachweise, die den vorbenannten Anforderungen nicht genügen, können zum Ausschluss des Angebots führen.
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz
mit vergleichbaren Leistungen
(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze der einzelnen Mitglieder jeweils zu addieren, wobei eine Aufschlüsselung der Umsätze der einzelnen Mitglieder beizufügen ist. Das Formular ist zudem auch von Eignungsverleihern (i.d.R. Unterauftragnehmer) auszufüllen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft, und zwar in dem Umfang, in dem sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beruft. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Mitglied einer Bietergemeinschaft
Eignungsverleiher
(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft / Mitglied der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)
- Nettogesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
| 2023 | 2024 | 2025 | Jahresmittel | |
|---|---|---|---|---|
| Nettogesamtumsatz in EUR |
- Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Als vergleichbar gelten Umsätze infolge der Lieferung von Lizenzen
| 2023 | 2024 | 2025 | Jahresmittel | |
|---|---|---|---|---|
| Nettoumsatz mit vergleichbaren Leistungen insgesamt in EUR |
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(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Erklärung zu den Referenzen
(Das Formular ist von jedem Bieter auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften kann das Formular von jedem Mitglied oder von der Bietergemeinschaft als solcher ausgefüllt werden. Das Formular ist zudem auch von Eignungsverleihern (i.d.R. Unterauftragnehmer) auszufüllen, auf deren berufliche und technische Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft und zwar in dem Umfang, in dem sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf deren berufliche und technische Leistungsfähigkeit beruft. Für die Beschreibung / Darstellung der Referenzen können ggf. Zusatzblätter als Anlagen verwendet werden. Diese sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen. Firmenprospekte und Werbematerial werden nicht berücksichtigt.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaft
Eignungsverleiher
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss mindestens eine mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Referenz (Mindestanforderung) vorlegen. Ebenfalls zwingend vorausgesetzt wird die Erfüllung der Mindestanforderungen gemäß Ziffer 1 und 3.
| 1. Vergleichbare Referenzleistungen sind solche die jeweils | |
|---|---|
| • die Lieferung von VMware Lizenzen | |
| erfassen (Mindestanforderung). | |
| 2. Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der | |
| Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich | |
| erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der | |
| Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als | |
| Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen. | |
| 3. Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden | |
| sein (Mindestanforderung). |
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Referenz Nr. 1
| Auftragsbezeichnung: | |
|---|---|
| Name des Auftraggebers, Anschrift sowie Ansprechpartner (Telefonnummer, E- Mail- Adresse): | |
| Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft / der Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers, der / die den Referenzauftrag erbracht hat: | |
| Der Referenzauftrag umfasst | |
| die Lieferung von VMware Lizenzen | Ja Nein |
| Angabe, in welcher Funktion die Leistung erbracht wurde (Auftragnehmer, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, etc.): | Auftragnehmer Mitglied einer Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer Sonstige Funktion |
| Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein. Leistungserbringungszeitraum des benannten Referenzauftrags: | Beginn (Monat/Jahr): ________________ Ende (Monat/Jahr):__________________ |
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Kurze Beschreibung des Auftrags. Der bloße Verweis auf Anlagen (eigene Unterlagen), die dem Angebot beigefügt sind, genügt nicht den Anforderungen:
Das Formular kann zur Einreichung weiterer Referenzen vervielfältigt werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung der Auftraggeberin vorlegen, dass ich / wir die Leistungen auftragsgemäß erbracht haben.
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Erklärung zur allgemeinen und
besonderen personellen Leistungsfähigkeit
(Das Formular ist von jedem Bieter und im Fall einer Bietergemeinschaft von dieser als solcher auszufüllen. Im Falle der personellen Eignungsleihe hat auch der Eignungsverleiher diese Eigenerklärung abzugeben)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Bietergemeinschaft
Eignungsverleiher
(Name des Bieters / die Bietergemeinschaft / des Eignungsverleihers)
Hinweis: Mit Blick auf die nachstehend einzutragenden Zahlen gilt es Folgendes zu beachten:
- Zu berücksichtigen sind ausschließlich festangestellte Beschäftigte.
- Ein Beschäftigter bzw. eine Fachkraft entspricht im Rahmen der Bewertung einer Vollzeitstelle. Teilzeitkräfte sind daher nicht mit einem Beschäftigten / einer Fachkraft gleichzusetzen, sondern entsprechend zu addieren.
- Als Fachkraft in den einzelnen Fachbereichen versteht die Auftraggeberin bspw. Fachberater, die schwerpunktmäßig in den einzelnen Fachbereichen arbeiten.
Ich / Wir erkläre / erklären, dass ich / wir über die erforderlichen personellen Ressourcen (zah- lenmäßig und hinreichend qualifiziert) verfüge / verfügen, um den Auftrag den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen des Auftrags entsprechend umzusetzen.
| 2023 | 2024 | 2025 | Jahresdurchschnitt | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beschäftigte (Gesamt- anzahl) |
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Erklärung zur Unterauftragsvergabe
(Das Formular ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft auszufüllen, wenn der Bieter / die Bieterge- meinschaft beabsichtigt, Unteraufträge zu vergeben.)
(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir beabsichtige(n), die nachstehenden Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben:
| Angabe des im Auftragsfall durch Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsbereichs | |
|---|---|
| 1. | |
| 2. | |
| 3. |
(Bei Bedarf können weitere Zeilen ergänzt werden.)
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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Formular
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
Bieter / Bietergemeinschaft
(Das Formular ist auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Frist von solchen Unternehmen, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Auftragsfall als Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigt, auszufüllen und durch den Bieter / die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin einzureichen.)
(Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner des sich verpflichtenden Unterauftragnehmers)
Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die o.g. Bietergemeinschaft die nachfolgend aufgeführten (Teil-)Leistungen zu erbringen:
Leistungsbereich Beschreibung der (Teil-)Leistungen
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen des Unterauftragneh- mers
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Formular
Erklärung zur Eignungsleihe
(Das Formular ist nur von dem Bieter / der Bietergemeinschaft auszufüllen, wenn der Bieter / die Bieterge- meinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen.)
(Name des Bieters / der Bietergemeinschaft)
Ich / Wir erkläre(n), dass ich / wir beabsichtige(n) zum Nachweis meiner / unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und / oder technische und berufliche Leistungs- fähigkeit die Kapazitäten folgender Unternehmen in Anspruch zu nehmen:
Hinweis: Der Eignungsverleiher kann für den Auftragnehmer bestimmte Eignungsanforderungen abdecken ohne zugleich Leistungen zu erbringen, die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen geschuldet sind, mithin ohne zugleich Unterauftragnehmer zu sein. Unterauftragnehmer ist derjenige der Teile der in den Vergabeunterlagen beschriebe- nen Leistungen erbringt. Vielfach wird der Eignungsverleiher allerdings zugleich Unterauftragnehmer sein.
Unternehmen (Firmen- Angabe der durch den Eig- Für den Fall, dass der Eignungs- name, Anschrift, An- nungsverleiher konkret abzu- verleiher gleichzeitig Unterauf- sprechpartner) deckenden Eignungsanforde- tragnehmer ist, Angabe des im rungen Auftragsfall zu übernehmenden Leistungsbereichs
(Bei Bedarf können weitere Zeilen ergänzt werden.)
Ich / Wir haben zur Kenntnis genommen und akzeptieren, dass die Auftraggeberin eine ge- meinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und eines Unternehmens, das im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (vgl. §47 Abs. 3 VgV). In dieser Konstellation verpflichten wir uns für den Fall der Auftragsvergabe
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an den o.g. Bieter / die Bietergemeinschaft, gemeinsam mit dem Eignungsverleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
Hinweis: Die mit dem Angebot vorzulegenden Eignungsnachweise und -erklärungen sind – soweit sie von Eig- nungsverleihern abzudecken sind – von diesen beizubringen und zu erklären und mit dem Angebot vorzulegen.
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Formular
Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Das Formular ist von solchen Unternehmen, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit als Eignungsverleiher einzusetzen beabsichtigt, auszufüllen und durch den Bieter / die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin einzureichen.)
Bieter / Bietergemeinschaft
(Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner des Eignungsverleihers)
Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die o.g. Bietergemeinschaft diesem / dieser mit den Fähigkeiten (Mitteln / Kapazitäten) meines / unse- res Unternehmens zur Abdeckung der nachfolgenden Eignungsanforderungen zur Verfügung zu stehen:
Vom Eignungsverleiher abgedeckte Eignungsanforderungen
(Bei Bedarf können weitere Zeilen ergänzt werden.)
Ich / Wir haben zur Kenntnis genommen und akzeptieren, dass die Auftraggeberin eine ge- meinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und eines Unternehmens, das im Hinblick auf seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen wird, für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (vgl. §47 Abs. 3 VgV). In dieser Konstellation verpflichten wir uns für den Fall der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die Bietergemeinschaft, gemeinsam mit dem o.g. Bieter / der Bieterge- meinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haf- ten. Die Ausschreibungsbedingungen erkennen wir als allein verbindlich an.
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen des Eignungsverleihers)
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Formular
Erklärung Russland
(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 022/1269
des Rates vom 21. Juli 2022
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Nieder- lassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Per- sonen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zu- trifft.
- Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unter- nehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach- weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Perso- nenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammen- hang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts ent- fällt.
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(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) der Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
i Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 lautet wie folgt:
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene ju- ristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch ge- nommen werden.
(2)Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kri- tischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, ins- besondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in aus- reichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Ei- senerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach die- sem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
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Formular
Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(Das Formular ist von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.)
Zutreffendes bitte ankreuzen:
Einzelbieter
Mitglied der Bietergemeinschaft
(Name des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft)
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH unterliegt aufgrund der Mitarbeiterzahlen dem Anwendungsbereich des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021 (LkSG). In diesem Rahmen muss die AG eine angemessene Risikoanalyse gemäß § 5 LkSG durchführen. Insofern hat sich jedes am Vergabeverfahren teilnehmende Unternehmen zu den nachstehenden Ziffern zu erklären:
-
Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die AG den Verpflichtungen des LkSG unterliegt.
-
Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die AG und / oder die von der AG mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen / Institutionen zu.
-
Wir erklären, dass unser Unternehmen nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
-
Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags führen kann.
-
Wir sind uns bewusst, dass die AG verlangen kann, dass unser Unternehmen die vorstehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung der AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.
__________________________ _________________________________
(Ort, Datum) (Person (Vor- und Nachname) des Erklärenden und ihre Funktion im Unternehmen)
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 15.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: Ia2/18/26 - VMware Lizenzen
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 VMware vSphere Foundation – Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Subscription (Laufzeit 1 Jahr) USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1.856,00 Stück pro 1,00 Stück ................
Abonnement-Lizenzen, Zuweisung in bestehendes VMware-Konto der Kliniken der Stadt Köln gGmbH
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 1/2 63
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 15.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: Ia2/18/26 - VMware Lizenzen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 2/2 64
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KRITERIENKATALOG 15.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: Ia2/18/26 - VMware Lizenzen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Eignung zur Berufsausübung
Ausschlusskriterium Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden sind. Die zur Eignung zur Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
- Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil),
- Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen); Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu §19 Abs. 3 MiLoG),
- ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
- ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
- ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
- Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
- Erklärung Lieferkettensorgfaltspfli chtgesetz (Formular Erklärung Lieferkettensorgfaltspfli chtgesetz)
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausschlusskriterium Die zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen /Nachweise sind: 1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversic herung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversic herung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung). 2.Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversic herung (Formular Erklärung zur Betriebshaftpflichtversic herung). Die Deckungssummen für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/2 65
[Seite 69]
3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlusskriterium Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
- Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
- die Lieferung von VMware Lizenzen
- Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft /Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
- Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit der letzten 3 Jahre. (Formular Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es ist mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten Anforderungen jeweils kumulativ erfüllen (Mindestanforderung):
- die Lieferung von VMware Lizenzen
- Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 2/2 66
[Seite 70]
KRITERIENKATALOG 15.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: Ia2/18/26 - VMware Lizenzen
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1 67
[Seite 71]
Typ Dateiname Größe MIME-Type
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