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Anlage 8 Erläuterung zur Matrix für die Bewertung der Angebote zum Vergabeverfahren „Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-Ansätzen anderer Bundesländer in allen Förderbereichen zu ausgewählten strategischen Fragen“
Die Bewertung der Angebote erfolgt für die in Ziff. I.14 der Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien nach den folgenden qualitativen und wirtschaftlichen Aspekten:
Zur Einschätzung der inhaltlichen Qualität (30 %) werden im Besonderen die folgenden Unteraspekte herangezogen:
• Vollständigkeit der Ziel- und Schwerpunktsetzung der Aufgaben- sowie Leistungsbeschreibung • Systematischer, verständlicher und nachvollziehbarer Konzeptaufbau • Stringenz des Konzepts (z. B. schlüssige Argumentation, logischer Aufbau, Begründung der Annahmen) • Findet der aktuelle bzw. ein zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung angemessener Forschungsstand (z. B. theoretische Modelle, Annahmen, etc.) angemessene Berücksichtigung?
Zur Bewertung der methodischen Qualität (40%) werden im Besonderen die folgenden Unterkriterien betrachtet:
• Bietet das Angebot eine systematische, transparente und kohärente Vorgehensweise, die dem Untersuchungsgegenstand gerecht wird? • Erfolgt eine zielführende und begründete Auswahl des Untersuchungsdesigns (methodisches Vorgehen und Instrumentarium)? • Wurde eine für den Untersuchungsgegenstand geeignete Erhebungs- und Auswertungsmethodik bzw. Verfahrensweise gewählt? • Wird die Methodik aus der Zielsetzung und den Schwerpunkten abgeleitet? • Wird die Methodik hinreichend ausführlich dargelegt? • Ist der Zeitplan realistisch und ressourcenschonend? Werden alle wesentlichen Untersuchungsphasen und Untersuchungsschwerpunkte abgebildet? • Gibt es eine angemessene zeitliche und fachliche Abstimmung zwischen Planungs-, Durchführungs-, Auswertungs- und Berichtsphasen?
Vergabe-Nr.: 1060-34-3137/114
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Preis (30%)
Die Punktevergabe für den Preis wird nachfolgend unter Punkt B) beschrieben.
Jedes der drei Wertungskriterium (Inhaltliche Qualität, methodische Qualität, Preis) wird im umgekehrten Schulnotensystem mit Punkten bewertet:
1 = mangelhaft
2 = ausreichend
3 = befriedigend
4 = gut
5 = sehr gut
A) Die Bewertung der Angebote für die Zuschlagskriterien inhaltliche und methodische Qualität erfolgt anhand des folgenden Wertungssystems:
1 Punkt Das Angebot des Bieters entspricht hinsichtlich des bewerteten Kriteriums nicht den Anforderungen. Ein Angebot wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit einem Punkt bewertet, wenn es zwar nicht von den Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die oben aufgeführten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden.
2 Punkte Das Angebot des Bieters entspricht hinsichtlich des bewerteten Kriteriums nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Angebot wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 2 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist, das Konzept also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt.
3 Punkte Das Angebot des Bieters entspricht hinsichtlich des bewerteten Kriteriums mit Einschränkungen den Anforderungen. Ein Angebot wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 3 Punkten bewertet, wenn Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme eine zumindest ausreichende Umsetzung verspricht.
Vergabe-Nr.: 1060-34-3137/114
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4 Punkte Das Angebot des Bieters entspricht hinsichtlich des bewerteten Kriteriums im Wesentlichen den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 4 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht.
5 Punkte Das Angebot des Bieters entspricht hinsichtlich des bewerteten Kriteriums vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept wird in Bezug auf das Zuschlagskriterium mit 5 Punkten bewertet, wenn die Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
Vergabe-Nr.: 1060-34-3137/114
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B) Punktevergabe für den Preis
Für die Ermittlung der Punkte jedes Angebotes für den Preis ergibt sich aus dem Verhältnis zum durchschnittlichen Nettopreis. Das heißt: Ausgehend von allen in der Wertung befindlichen Angeboten wird der durchschnittliche Gesamtpreis (netto) ermittelt. Ausgehend von diesem Durchschnittspreis erfolgt die Zuteilung der Punkte wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Punkte | Abweichung vom Durchschnitt |
|---|---|
| 1 Punkt | Mindestens 15 % oberhalb des Durchschnittspreises |
| 2 Punkte | Mindestens 5 % aber weniger als 15 % oberhalb des Durchschnittspreises |
| 3 Punkte | Weniger als 5 % unterhalb bzw. oberhalb des Durchschnittspreises |
| 4 Punkte | Mindestens 5 % aber nicht mehr als 15 % unterhalb des Durchschnittspreises |
| 5 Punkte | Mindestens 15 % unterhalb des Durchschnittspreises |
C) Berechnung
Die erreichte Punktzahl wird mit der Gewichtung des jeweiligen Zuschlagskriteriums (inhaltliche Qualität 30%, methodische Qualität 40% und Preis 30 %) multipliziert. Die so ermittelten Punktwerte bei den einzelnen Zuschlagskriterien werden addiert und ergeben die Punktzahl für das jeweilige Konzept.
Vergabe-Nr.: 1060-34-3137/114