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Öffentliche Ausschreibung
„Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-Ansätzen anderer Bundesländer in allen Förderbereichen zu ausgewählten strategischen Fragen“
hier: Vergabeunterlagen
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus
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Inhalt
I. Allgemeine Hinweise
- Rechtliche Grundlagen
- Ausschreibende Stelle und Auftraggeber
- Art der Vergabe
- Auftragsgegenstand
- Aufteilung in Lose
- Bieterfragen
- Angebotsabgabe
- Fristen
- Einzelbieter, Bietergemeinschaften
- Unterauftragnehmer/ Nachunternehmen
- Eignungsleihe
- Öffnung der Angebote
- Nachforderung von Unterlagen
- Zuschlagskriterien
- Zuschlag/ Vertragsabschluss/ wesentliche Zahlungsbedingungen
- Benachrichtigung der Bieter über nicht berücksichtigte Angebote und Möglichkeit der Beanstandung des Vergabeverfahrens durch die Bieter gemäß § 19 ThürVgG
- Sonstiges
II. Aufbau, Form und Inhalt des Angebots
III. Leistungsbeschreibung
- Auftragsgegenstand
- Aufgabenbeschreibung
- Zu berücksichtigende Dokumente
- Leistungsumfang
- Zeitplan
IV. Anlagen
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I. Allgemeine Hinweise
- Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen dieser Ausschreibung sind (in der jeweils aktuellen Fassung): • Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) • Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA)
- Ausschreibende Stelle und Auftraggeber
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie Referat 34 – Verwaltungsbehörde ESF Werner-Seelenbinder-Str. 6 99096 Erfurt
- Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 UVgO
- Auftragsgegenstand
Auftragsinhalt ist die Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-Ansätzen anderer Bundesländer in allen Förderbereichen zu ausgewählten strategischen Fragen.
Nähere Einzelheiten dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Aufteilung in Lose
Entfällt
- Bieterfragen
Entstehen im Rahmen der Angebotserstellung aufgabenbezogene oder verfahrens- rechtliche Fragen, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen er- schließt, können diese bis zum Ende der Angebotsfrist schriftlich mittels Online-Be- schaffungs-Assistent OBA über die e-Vergabe-Plattform des Bundes an den Auftrag- geber gestellt werden. Im Interesse aller Bieter sollten die Fragen unverzüglich, jedoch spätestens sieben Arbeitstage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
- Angebotsabgabe
Das Angebot muss in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform des Bundes an den Auftraggeber übermittelt werden.
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Das Angebot sowie eventuelle Änderungen, Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots müssen innerhalb der Angebotsfrist eingegangen sein. Nicht rechtzeitig ein- gegangene Angebote werden ausgeschlossen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
- Fristen
| Beginn der Angebotsfrist | 29. September 2026 |
|---|---|
| Ende Angebotsfrist: | 02. November 2026, 13 Uhr |
| Beginn der Zuschlags- und der Bindefrist | 02. November 2026, 13 Uhr |
| Zuschlagserteilung: | 11. Dezember 2026 |
| Ende Bindefrist: | 11. Dezember 2026 |
| Ausführungszeitraum: | 04.Januar 2027 – 31. Dezember 2027 |
- Einzelbieter, Bietergemeinschaften
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Falle einer Angebotserstellung durch eine Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss sowie die Durchführung des Vertrages festgelegt werden (Anlage 4). Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist in begründeten Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- Unterauftragnehmer/ Nachunternehmen
Der Bieter hat Nachunternehmen, an die er Teilleistungen übertragen will, zu benen- nen sowie Art und Umfang der übertragenen Leistungen anzugeben (Anlage 5). Wer- den Nachunternehmen einbezogen, dann müssen von allen Nachunternehmen die entsprechenden Nachunternehmererklärungen eingereicht werden. Darüber hinaus sind die Regelungen zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 7 ThürVgG zu beachten.
- Eignungsleihe
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforder- liche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfä- higkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nach- weist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung ste- hen werden. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähig- keit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 34 Abs. 1 UVgO oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
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Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten be- nötigt werden.
Zum Nachweis, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Ver- fügung stehen, sind diese Mittel unter Nennung des Dritten, der diese Mittel zur Ver- fügung stellt, bereits im Angebot zu benennen (Anlage 5).
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften der Bieter und der andere Unternehmer für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Die von dem Bieter und dem anderen Unternehmer zu unterzeichnende Haftungsübernahmeerklärung ist in der Anlage 5 enthalten.
- Öffnung der Angebote
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 40 Abs. 2 UVgO).
- Nachforderung von Unterlagen (§ 41 UVgO)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Fehlen von geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zum Ausschluss des Angebots führen kann. Der Auf- traggeber behält sich vor ggf. Unterlagen in einer von ihm zu bestimmenden Frist nach- zufordern. Gemäß § 41 UVgO kann der Auftraggeber von den Bietern nach Öffnung der Angebote Aufklärungen und Angaben verlangen, um Zweifel über das Angebot und den Bieter auszuräumen.
- Zuschlagskriterien
Die Vergabe erfolgt nach qualitativen und wirtschaftlichen Kriterien. Von besonderer Bedeutung ist die fristgerechte Umsetzung des Auftrages auf qualitativ hohem Niveau. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die folgenden Zuschlagskriterien (mit Wertigkeit):
- Inhaltliche Qualität: 30 %
- Methodische Qualität: 40 %
- Preis: 30 %
Die Zuschlagskriterien werden in Anlage 7 näher erläutert. Jeder der aufgeführten Punkte ergibt ein Wertungskriterium. Sie werden jeweils mit dem umgekehrten Schul- notensystem bewertet;
1 = mangelhaft 2 = ausreichend 3 = befriedigend 5
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4 = gut 5 = sehr gut
Zur Bewertung des Angebotes wird eine Matrix herangezogen, die Sie als Anlage 8 in diesen Vergabeunterlagen finden.
Als Ergebnis der Bewertung ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
- Zuschlag/ Vertragsabschluss/ wesentliche Zahlungsbedingungen
Der Zuschlag erfolgt schriftlich. Der Bieter ist bis zum Ende der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Wird auf ein Angebot rechtzeitig und ohne Abänderung der Zu- schlag erteilt, so ist damit nach allgemeinen Grundsätzen der Vertrag geschlossen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer vertragli- chen Ausfertigung. Wird bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag erteilt, gilt das Angebot als nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Zuschlags werden Bestandteile des abzuschließenden Vertrages:
a) die UVgO b) die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, c) die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers, d) das Angebot des Bieters sowie e) Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Die konkreten Zahlungsbedingungen werden im Rahmen der Vertragsgestaltung fest- gelegt.
- Benachrichtigung der Bieter über nicht berücksichtigte Angebote und Mög- lichkeit der Beanstandung des Vergabeverfahrens durch die Bieter gemäß § 14 ThürVgG
Gemäß § 14 Abs. 1 ThürVgG werden nicht berücksichtigte Bieter spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss schriftlich über den Namen des Bieters, des- sen Angebot angenommen werden soll und die Gründe der vorgesehenen Nichtbe- rücksichtigung ihres Angebotes informiert.
Der Bieter hat die Möglichkeit die beabsichtigte Vergabeentscheidung vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber gemäß § 14 Abs. 2 ThürVgG zu beanstanden. Hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, unterrichtet er die Vergabekammer durch Übersenden der vollständigen Vergabeakte. Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur De- ckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Diese Kosten werden zu Lasten 6
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des Bieters erhoben, wenn dieser das Vergabeverfahren zu Unrecht beanstandet hat (§ 14 Abs. 5 ThürVgG).
- Sonstiges
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden ausschließlich im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebots verwandt werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) bedarf der Genehmigung der ausschrei- benden Stelle.
Der Bieter hat – auch nach Beendigung der Angebotsphase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu be- wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots betrauten Mitarbeiter zu verpflichten.
Gerichtsstand ist Erfurt.
Erfüllungsort: Erfurt
Nach § 41 UVgO können Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auf- traggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Eine Aufhebung der Ausschreibung wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
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II. Aufbau, Form und Inhalt des Angebots
Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt das deutsche Recht.
Die je Angebot einzureichenden Unterlagen sind dem „Leitfaden zur Angebotseinrei- chung“ (Anlage 1) zu entnehmen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Einreichen der Angebote möglichst in der entspre- chenden Reihenfolge vorzulegen:
- Muster Vordruck „Anschreiben Angebot“
Anlage 2 verwenden Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel
- Selbstdarstellung des Bieters und seiner institutionellen Struktur mit Anga- ben zur personellen Ausstattung
siehe Erläuterungen Anlage 1, Punkt 1. bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied anzugeben
- Bei Bietergemeinschaften: Erklärung der Mitglieder zur Festlegung eines be- vollmächtigten Vertreters
Anlage 3 verwenden Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel
- Referenzen für Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der empirischen So- zialforschung, Referenzen für Erfahrungen mit der Durchführung von Aufträ- gen der öffentlichen Hand und Referenzen in der Evaluierung von Förder- programmen
siehe Erläuterungen Anlage 1, Punkt 2. bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied anzugeben
- Kurzdarstellung der beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen der für die Evaluierung vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die vor- handene technische und Softwareausstattung
siehe Erläuterungen Anlage 1, Punkt 3.
- Bei Einbezug von Nachunternehmen: Liste der Nachunternehmen sowie An- gaben zu Art und Umfang der jeweils vergebenen Teil-Leistungen
Anlage 4 verwenden
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Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzureichen
- Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Anlage 7; Anlage, wenn notwendig vervielfältigen bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach $ 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Anlage 6 verwenden bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzureichen
-
Methodische Vorgehensweise (Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan) siehe Erläuterungen Anlage 1, Punkt 4.
-
Preisgesamtübersicht mit detaillierter Kostenkalkulation
Preise sind als Netto- und Bruttoangaben in Euro anzugeben. Der für den Frei- staat Thüringen eingeräumte Nachlass ist besonders auszuweisen. siehe Erläuterungen Anlage 1, Punkt 5.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss des Angebotes führen.
An den dafür vorgesehenen Stellen ist das Angebot zu unterschreiben. Andern- falls wird das Angebot ausgeschlossen.
Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt.
Mit der Unterschrift unter dem Angebot bestätigt der Bieter darüber hinaus, dass alle in diesem Vergabeverfahren gestellten Anforderungen erfüllt werden bzw. danach ver- fahren wird.
Änderungen und Ergänzungen in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Verga- beunterlagen, sowie wettbewerbsbeschränkendes Verhalten führen zum Angebots- ausschluss. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot als gesonderte Anlage beigefügt werden. Ände- rungsvorschläge und Nebenangebote sind unzulässig.
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III. Leistungsbeschreibung
„Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-Ansätzen anderer Bundesländer in allen Förderbereichen zu ausgewählten strategischen Fragen“
Die Leistungsbeschreibung beruht auf dem Evaluierungsplan für das Programm des ESF Plus in Thüringen in der Förderperiode 2021 bis 2027. Der Evaluierungsplan wurde mit Hilfe von Ramboll Management Consulting GmbH erstellt.
Die von Ramboll Management Consulting GmbH erarbeiteten Vorschläge für den hier ausgeschriebenen Bewertungsgegenstand werden auf der Vergabeplattform des Bun- des (e-Vergabe) veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Ausschrei- bungsgegenstand immer die in den Vergabeunterlagen dargestellten Informationen und Vorgaben maßgeblich sind.
- Auftragsgegenstand
Die Europäische Union (EU) verfolgt im Rahmen ihrer Kohäsions- und Strukturpolitik das Ziel, die Lebensstandards in allen EU-Mitgliedsstaaten anzugleichen, um mehr Chancengleichheit für die Menschen in Europa zu schaffen und so den sozialen Zu- sammenhalt zu stärken. Dabei widmet sich der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) als Europas wichtigstes Förderinstrument für Beschäftigung und soziale Integra- tion im Rahmen der Förderperiode 2021 bis 2027 vor allem der Umsetzung der Euro- päischen Säule sozialer Rechte und trägt somit zu einem sozialeren und inklusiveren Europa bei.
Die Europäische Säule sozialer Rechte besteht aus insgesamt 20 Grundsätzen in den drei Kapiteln „Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang“, „faire Arbeitsbedingungen“ und „Sozialschutz und soziale Inklusion“. Um einen Beitrag zur Umsetzung der Euro- päischen Säule sozialer Rechte und ihren Grundsätzen zu leisten, strukturiert sich der ESF Plus entlang sogenannter spezifischer Ziele. Diese spezifischen Ziele verfolgen jeweils eine zentrale Zielstellung und benennen die dabei anvisierte Zielgruppe.
Der ESF Plus wird in Deutschland durch den Bund und durch die Bundesländer um- gesetzt. Diese haben in der Förderperiode 2021-2027 jeweils eigene Programme, mit denen entsprechend der jeweiligen sozioökonomischen Herausforderungen die be- sonders relevanten spezifischen Ziele verfolgt werden, um einen zielgerichteten Bei- trag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte zu leisten.
Aufgrund der Untersetzung des Programms mit den spezifischen Zielen sind die Pro- gramme der Bundesländer und des Bundes trotz regional unterschiedlicher Heraus- forderungen in einigen Aspekten inhaltlich ähnlich, so dass abgeleitete Maßnahmen durchaus vergleichbar sind und gegebenenfalls für eine Weiterentwicklung Thüringer Fördermaßnahmen betrachtet werden können.
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Im Rahmen dieser Studie soll deshalb untersucht werden, inwiefern Thüringen von den Erfahrungen anderer Bundesländer lernen und Innovationsimpulse für die zukünf- tige Ausgestaltung der Förderung mitnehmen kann.
Ausgeschrieben wird die „Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-Ansätzen anderer Bundesländer in allen Förderbereichen zu ausgewählten strategischen Fragen“
Das Erfordernis der Evaluierung ergibt sich aus den Berichtspflichten gemäß VO (EU) Nr.2021/1060, Art. 44
- Aufgabenbeschreibung
Mit der ausgeschriebenen Studie soll untersucht werden, welche Erfahrungen andere Bundesländer im Rahmen der ESF Plus-Förderungen in jenen Bereichen gesammelt haben, die auch in Thüringen durch den ESF-Plus gefördert werden und ob Innovati- onsimpulse übernommen werden können.
Für die Bearbeitung ist der in Tabelle 1 dargestellten Zeitplan vorgesehen:
Tabelle 1: Bearbeitungszeiträume der Studie
| Durchführungszeitraum: | 04. Januar 2027 – 31. Dezember 2027 |
|---|---|
| Einreichung des Zwischenberichts | 30. Juni 2027 |
| Einreichung des Endberichts | 30. November 2027 |
Im einzureichenden Angebot soll der Bieter auf Basis der nachfolgend ausgeführten Evaluierungsinhalte das vorgesehene Untersuchungsdesign ausführlich darstellen und beschreiben.
Dabei sind die Erhebungs-, Forschungs- und Auswertungsmethoden darzustellen und wissenschaftlich zu begründen. Im Angebot müssen die Projektschwerpunkte her- ausgearbeitet werden. Es ist darzustellen und zu diskutieren, welche Evaluierungs- arbeiten in welcher zeitlichen Reihenfolge durchgeführt werden sollen.
Das Angebot soll eine detaillierte Kostenkalkulation enthalten (siehe hierfür Anlage 1, Punkt 5). Die Darstellung muss einen Gesamtpreis (netto und brutto) ausweisen.
Das Angebot muss zudem einen tabellarischen Zeit- und Arbeitsplan enthalten, der darstellt, in welchen genauen Zeiträumen welche konkreten Arbeitsschritte vorgese- hen sind.
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Kerninhalte der Evaluierung:
Die Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-Ansätzen anderer Bundesländer in al- len Förderbereichen zu ausgewählten strategischen Fragen soll die Erfahrungen an- derer Bundesländer sammeln und Innovationsimpulse für Thüringen aufzeigen.
Im Rahmen der Umsetzung des Bewertungsplans sind bereits in drei Einzelevaluie- rungen Fachgespräche mit Förderverantwortlichen anderer Bundesländer vorgese- hen. Diese bilden den ersten Ausgangspunkt zur Identifizierung von Good-Practice- Ansätzen. Die Evaluierungen sind bereits abgeschlossen bzw. umgesetzt wurden, so dass die Evaluierungsberichte zur Verfügung gestellt werden können.
Ausgehend davon sollen Förderbereiche und entsprechende Fragestellungen identifi- ziert werden, in denen keine Evaluierungen im Rahmen der ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 durchgeführt oder keine Fachgespräche mit Förderverantwortlichen anderer Bundesländer vorgesehen sind.
Um auch für diese Förderbereiche Good-Practice-Ansätze aus anderen Bundeslän- dern zu erarbeiten, sollen jeweils Fachgespräche mit den Verwaltungsbehörden und/oder Förderverantwortlichen von jeweils bis zu drei strukturell ähnlichen Bundes- ländern geführt werden. Zusätzlich sollen von diesen Interviewparter:innen ggf. über- mittelte Daten- und Dokumente analysiert werden.
Um die Fachgespräche vorzubereiten, sollen vorher ein Verständnis für die Förderbe- reiche in Thüringen erlangt und themenspezifische Fragestellungen abgeleitet werden. Hierfür sollen je Förderbereich vorhandene Daten (z. B. teilnehmenden-bezogene Mo- nitoringdaten) und Dokumente (z. B. Richtlinie, Projektanträge) untersucht und ein Fachgespräch mit dem verantwortlichen Fachreferat geführt werden.
Im Anschluss an die Fachgespräche mit Förderverantwortlichen anderer Bundeslän- der sollen die Erkenntnisse je Förderbereich aufbereitet und mit den zuständigen Fachreferaten in Thüringen rückgekoppelt werden. Hierfür sind je Förderbereich Work- shop-Formate vorgesehen, um die Erkenntnisse vorzustellen und mögliche Weiterent- wicklungen der Förderung in Thüringen zu diskutieren.
Impulsgebende Fragestellungen könnten dabei sein:
• Welche Erfahrungen haben andere Bundesländer im Rahmen der ESF-Förderung in jenen Bereichen gemacht, die auch in Thüringen durch den ESF gefördert wer- den? • Welche Erfahrungen haben die anderen Bundesländer im Rahmen der ESF-För- derung in jenen Bereichen gemacht, die in Thüringen nicht durch den ESF geför- dert werden?
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• Welche dieser Erfahrungen würden die Förderverantwortlichen anderer Bundes- länder als Good Practice beschreiben? • Inwiefern sind diese Erfahrungen transferierbar? Inwiefern kann die ESF-Förde- rung in Thüringen aus diesen Erfahrungen lernen oder gar neue Förderansätze entwickeln?
Die Auswahl der Evaluierungsfragen ist nicht erschöpfend.
Auf Basis der Ergebnisse soll der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin Verbesse- rungspotentiale identifizieren und mögliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Thüringen formulieren.
Es ist ein Zwischenbericht und ein Endbericht einzureichen. Die Berichte sind dem Auftraggeber im TMSGAF (ggf. im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung bzw. einer Sitzung des Begleitausschusses) vorzustellen.
- zu berücksichtigende Dokumente
• Programm für „ESF Plus 2021-2027 Thüringen“ für eine Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Rahmen des Ziels „Investitionen in Beschäfti- gung und Wachstum“ für die Region Thüringen in Deutschland (CCI 2021DE05SFPR015), genehmigt am 14.06.2022 • Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regio- nale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik • Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Auf- hebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 • Markenhandbuch des Freistaat Thüringens • Evaluierungsplan für das ESF-Programm Thüringen – ESF-Förderperiode 2021- 2027
- Leistungsumfang
• Vorbereitung und Durchführung der Studie zu Erfahrungen und Good-Practice-An- sätzen anderer Bundesländer in allen Förderbereichen zu ausgewählten strategi- schen Fragen • Erstellen und Abgabe des Zwischen- und des Endberichts jeweils zu den vorgese- henen Zeitpunkten • soweit angezeigt, grafische Aufbereitung der Ergebnisse 13
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• Präsentation des Endberichts im TMSGAF (ggf. im Rahmen von Arbeitsgruppen- oder Begleitausschusssitzungen) • Der Endbericht soll zusätzlich eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergeb- nisse (ca. eine Seite) in englischer Sprache enthalten. • Gewährleistung der professionellen Vernichtung der erhobenen Daten am Ende der Evaluierung
Beide Berichte müssen der Verwaltungsbehörde als Word-Dokument zur Verfügung gestellt werden. Der Endbericht muss überdies als barrierefreies PDF-Dokument über- mittelt werden.
- Zeitplan
Der vorgesehene Zeitraum zur Durchführung des Auftrages beginnt am 04. Januar 2027 und endet im Dezember 2027. Der Bearbeitungszeitraum für die Studie ergibt sich aus Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung. Der Zeitplan sieht im Wesentlichen fol- gendes vor:
| Ende der Angebotsfrist: | 02. November 2026, 13 Uhr |
|---|---|
| Zuschlagserteilung: | 11. Dezember 2026 |
| Abgabe des Zwischenberichts | 30. Juni 2027 |
| Abgabe des Endberichts | 30. November 2027 |
Sollten sich im Verlauf Anpassungen an den Zeitplan ergeben, so sind diese zu be- achten.
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IV. Anlagen
Anlage 1: Leitfaden zur Angebotseinreichung
Anlage 2: Vordruck „Angebotsschreiben“
Anlage 3: Erklärung der Bietergemeinschaft
Anlage 4: Angaben zu Nachunternehmen und übertragenen Teil-Leistungen
Anlage 5: Erklärung zur Eignungsleihe nach § 34 UVgO
Anlage 6: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach $ 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Anlage 7: Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Anlage 7a: Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG
Anlage 8: Erläuterung Bewertungsmatrix für Angebote
Anlage 9: Bewertungsmatrix für Angebote
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