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Ausschreibung des
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
„Studie zum Thema Sensornetzwerk“
Im DLR – Standort Bonn
Kennziffer: 313/2026/8907080
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Maßnahme: Studie zum Thema Sensornetzwerke
Kennziffer: 313/2026/8907080 (EKG/Jahr/GV)
Überblick
Verfahrensart ☒ Öffentliche Ausschreibung gem. § 9 UVgO ☐ Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO ☐ Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 12 UVgO
Frist für Bieterfragen: 05.10.2026 (eingehend)
Angebotsfrist: 12.10.2026, 12:00 Uhr (eingehend, Ausschlussfrist)
Zuschlagsfrist/Bindefrist des Angebotes: 12.11.2026
Neben den Festlegungen in diesen Bewerbungsbedingungen gelten die Festlegungen der Auftrags- bekanntmachung; sie sind ebenfalls Grundlage der hier dargestellten Bedingungen.
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I. Projektgegenstand (Art und Umfang der Leistung)
In diesem Kleinauftrag soll unabhängig untersucht werden, welchen Einfluss die Geometrie eines Netzwerks aus Sensoren auf die gewonnenen Messdaten bei der Bestimmung von Bahndaten für die Weltraumlage hat. Dabei sollen in einem vereinfachten Ansatz unterschiedliche fiktive Standorte betrachtet werden. Sensorspezifische Parameter sind außen vor zu lassen, um die Untersuchung ohne derartige Komplexitäten durchführen zu können. Dieses Dokument beschreibt die von der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR geforderten Leistun- gen und Aufgaben für den Kleinauftrag „Sensornetzwerke - Betrachtung der Bahngenauigkeit bei verschiedenen Netzwerkgeometrien“.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II. Angebotsgrundlagen
Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabeunterlagen zu erstellen, die gemäß § 21 UVgO aus fol- genden Teilen bestehen:
• Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, • Vergabeunterlagen, • Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) sowie • Eignungsformblätter.
Der Bieter kann jeweils nur ein Angebot abgeben! Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündi- gung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 3 anzutragen.
III. Hinweise und Bedingungen zur Durchführung des Verfahrens
- Hinweise zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren, § 7 UVgO
a) Verwendete elektronische Mittel Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die weitgehend browserunabhängige Anwendung der e-Vergabe-Lösung subreport ELViS abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine ver- schlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers. Der Nachrich- tenaustausch wird ausschließlich über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail beinhaltet. Die jeweilige Dokumentengröße kann maximal 120 MB betragen.
Teilnahmeanträge, Angebote oder Interessensbestätigungen können grundsätzlich in beliebigen Da- teiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP etc.) erstellt und übermittelt werden. Die Über- mittlung der Dokumente erfolgt über den Internet-Browser und die Verschlüsselung erfolgt nach
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gültigen Verschlüsselungsstandard (3072Bit) direkt über den Browser. Die verwendete Komponente zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifizierte SecSignatur-Plugin der Firma SecCom- merce.
Für die Registrierung auf der Plattform subreport ELViS wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Eine elektronische Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich. Das Angebot ist in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Das bedeutet, dass der Name der zeichnungsberechtigten Person in Klar- schrift an den jeweils erforderlichen Stellen ausreicht. Das Ausfüllen von codierten Formularen stellt keine Änderung der Vergabeunterlagen dar.
b) Technische Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbe- stätigungen mithilfe elektronischer Mittel Der Bewerber / Bieter benötigt: • einen Internetanschluss, • einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel, • das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux, • einen aktuellen Internetbrowser (Firefox, Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Safari) sowie • eine aktuell gültige E-Mail-Adresse.
c) Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizie- rung wird SHA2 verwendet. Alle Angebotsdokumente, Teilnahmeanträge oder Interessensbestäti- gungen werden mit PKCS#7 verschlüsselt.
- Anforderungen an das Angebot und die Eignungsunterlagen
a) Form und Frist, in der die Angebote samt Eignungsunterlagen einzureichen sind Elektronisch eingereichte Angebote müssen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist vollständig hoch- geladen sein. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Angebote, die nicht der vorgegebenen Form entsprechen, werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UVgO aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
b) Vollständigkeit der Angebote und Eignungsunterlagen Mit dem Angebot sind sämtliche Unterlagen nebst den erforderlichen Eignungsunterlagen einzu- reichen. Die vorliegenden, codierten Formulare sind auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Aus den durch den Bieter eingereichten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass bzw. wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllt werden. Hierbei ist die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fassung des Leistungsverzeichnisses allein verbindlich.
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Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ und wird vom Bieter dazu keine Produktangabe gemacht, gilt das ausgeschriebene Fabrikat als vertraglich geschuldet.
Sie können die Nachweise zur Eignung bzw. zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Anforderungen der „Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen“ über die für das Be- schaffungsamt des BMI frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank (DIHK) erbringen. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifi- katscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindest- schadensbeträge der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu den Referenzaufträgen, Anbieterdarstellung). Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforde- rungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben dem Angebot bei- zufügen.
c) Preisangaben Das Angebot muss alle erforderlichen Preisangaben in Euro (netto) enthalten. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 5 UVgO aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
d) Angebotsfrist Angebote sind bis zu der oben angegebenen Angebotsfrist abzugeben. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Angebote werden gemäß den Voraussetzungen des § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen, sofern der Bieter nicht darlegen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Das Risiko der fristgerechten Zu- stellung liegt beim Bieter.
e) Bindefrist Bis zum Ablauf der oben angegebenen Bindefrist ist der Bieter an das Angebot gebunden. Das An- gebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
f) Änderungen an den Eintragungen des Bieters und Änderungen an den Vergabeunterlagen Änderungen und Ergänzungen an den vorgegebenen Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 4 UVgO zum Ausschluss des Angebotes aus dem weiteren Vergabeverfahren. Beigefügte Vertragsbedingungen des Bieters werden kein Vertrags- bestandteil. Soweit der Bieter Erläuterungen zur Beurteilung des Angebots für erforderlich hält, sind diese auf gesonderten Anlagen beizufügen.
Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform in Text- form zurückgezogen werden. Ebenso können die Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach- träglich berichtigt oder geändert werden.
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Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein, vgl. § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UVgO.
- Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
a) Nachweis der Eignung Die Bieter haben mit ihrem Angebot ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in dem durch den Auftraggeber geforderten Umfang zu belegen, § 35 UVgO. Hierfür stellt der Auftrag- geber das „Eignungsformblatt“ zur Verfügung. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigen- erklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vor- lage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
b) Bietergemeinschaften Wenn der Bieter sich nicht allein, sondern als Bietergemeinschaft beteiligen will, ist folgendes zu be- achten:
Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die ge- meinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Sie müssen ein Mitglied als Vertreter für die Abgabe von Erklärungen im Vergabeverfahren sowie für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen und müssen sich für alle im Zu- sammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Für die mitzuteilenden Angaben, die Bevollmächtigung und die Verpflichtung ist in den Vergabeun- terlagen der Vordruck „Erklärung Bietergemeinschaft“ vorgesehen. Bei der Verwendung des Vor- drucks ist auf Vollständigkeit der Angaben zu achten. Mit dem Angebot ist daneben für jedes Mit- glied der Vordruck „Eigenerklärung Ausschlussgründe“ einzureichen. Zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seinem Leistungsumfang zudem die geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen.
c) Eignungsleihe, § 34 UVgO Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirt- schaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Eig- nungsleihe) zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Kapazitäten in seinem Angebot benen- nen. Der Bieter hat mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bieter im Zuschlagsfall die erforderli- chen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen diese Unternehmen vorliegen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entspre- chende Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen. Hierfür stellt der
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Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Ver- fügung.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Angebot abzugeben.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so müs- sen die anderen Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 35 UVgO).
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmer für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
d) Unteraufträge, § 26 UVgO Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung im Wege der Unterauftragsvergabe von Dritten durchfüh- ren zu lassen, hat er mit dem Angebot anzugeben, ob und wenn ja, welche Leistungen als Unter- auftrag vergeben werden sollen. Im Fall der beabsichtigten Unterauftragsvergabe sind zudem – so- weit zumutbar – die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (§ 26 UVgO). Hierfür stellt der Auftraggeber das Formular „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleihe“ zur Ver- fügung.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass die vorgesehenen Unterauftragnehmer für die von ihnen zu erbringenden Leistungen geeignet sind und keine Ausschlussgründe gegen die Unterauftragneh- mer bestehen. Der Bieter hat der Vergabestelle dabei ebenfalls auf deren gesondertes Verlangen den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu er- setzen.
Für ein Unternehmen, welches eine Leistung erbringt, hat der Bieter die für die Leistung erforderli- che berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlä- gige berufliche Erfahrung nachzuweisen. In diesem Fall hat der Bieter die Eignung des Unterauftrag- nehmers auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlag nachzuweisen.
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e) Kostenerstattung Für die Erstellung des Angebots sowie für die gesamte Beteiligung am Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Anfallende Kosten werden nicht erstattet.
f) Drittmittel Der Auftraggeber kann für Aufträge Mittel in Form einer Zuwendung erhalten. Der Zuwendungsgeber behält sich das Recht vor, die Verwendung dieser Zuwendung zu prüfen und ist berechtigt, dafür Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und örtliche Erhebungen selbst oder durch Beauftragte durchführen zu lassen. Damit der Auftraggeber dieser Verpflichtung gegenüber dem Zuwendungsgeber nachkommen kann, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen und ggf. örtliche Erhebungen seitens des zuständigen Rechnungshofes oder (soweit einschlägig) der Europäischen Kommission, ihrer Agentu- ren und Einrichtungen (u.a. zur Bekämpfung von Betrug (OLAF)) oder beauftragter Dritter zuzulassen.
g) Vergabe nach Losen Eine Losaufteilung erfolgt nicht. Das Angebot muss das ganze Leistungsspektrum abdecken.
h) Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nebenangebote werden gemäß § 42 Abs. 1 S.2 Nr. 6 UVgO aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Unklarheiten, Bieterfragen
Unklarheiten, Bieterfragen Sofern der Bieter Fragen zur Ausschreibung inklusive der gesamten Vergabeunterlagen hat, sind diese Fragen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID unter dem Menüpunkt „Nachrichten“ bis zu der oben angegebenen Bieterfragenfrist zu stellen.
Sollten vertragliche Fragen entstehen, so sind diese ausschließlich während der Angebots- frist über die Bieterfragenfunktion zu klären. Eine Änderung der Vergabe- und Vertragsbedingungen durch das Angebot und auch nach Ablauf der Angebotsfrist ist unzulässig und führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfah- ren! Beigefügte AGB des Bieters führen nicht zum Ausschluss, finden aber keine Anwen- dung. Verhandlungen vor oder nach Zuschlagserteilung sind im Rahmen einer Öffentlichen Aus- schreibung nicht statthaft.
Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz nicht beant- wortet. Ergänzende oder berichtigende Angaben oder Hinweise werden in deutscher Sprache auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de unter Eingabe der ELVIS-ID zur Kenntnis gebracht. Es steht in der Verantwortung des Bieters, diesen Veröffentlichungsort bis zum Ablauf der Frist für die
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Abgabe des Angebots einzusehen und sich dort über den aktuellen Stand der Vergabe zu informie- ren. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, wer- den zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
IV. Prüfung und Wertung der Angebote und Eignungsunterlagen
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des GWB und der UVgO. Der Prüfung und Wertung der Angebote wird folgendes System zugrunde gelegt:
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Formelle Prüfung Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit geprüft. Dabei wird insbesondere • die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Angebots, • das Vorliegen aller erforderlichen Unterschriften, • das Vorliegen aller geforderten Eignungsunterlagen sowie • die Einhaltung der durch den Auftraggeber festgelegten formalen Anforderungen. geprüft.
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Materielle Prüfung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots werden die zur Wertung zugelassenen Angebote anhand der anliegenden Bewertungs- matrix gewertet. Bei Nichtvorlage der Eignungskriterien erfolgt zwingend der Ausschluss aus der weiteren Angebots- prüfung. Die Zuschlagskriterien werden auf Grundlage der Bewertungsmatrix bewertet
Nachweis der Eignungs- und Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien)
Der Auftraggeber wird anschließend das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie eine etwaige Selbstreinigung gemäß §125 GWB prüfen und erforderlichenfalls eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung über den Ausschluss des Bieters treffen.
• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Der Nachweis wird durch einen aktuellen Registerauszug oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristen- des nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument erbracht. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
• Bieter haben die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben, sofern diese vorhanden sind.
• Arbeitssprache Es ist zu beachten, dass über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in deutscher
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Sprache möglich sein muss. Der Bieter hat zu erklären, dass die Arbeitssprache bei der Durch- führung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache zu erfolgen hat und er dies durch den Einsatz entsprechenden Personals sicherstellt. Hierzu ist vom Bieter die „Erklärung zur Arbeitssprache“ verbindlich zu unterzeichnen.
• Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, so- fern diese vorhanden sind.
• Angabe von mindestens zwei mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenzen
• Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
• Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
• Eigenerklärung MiLOG • Eigenerklärung ILO
Wertung der Angebote (Zuschlagskriterien) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Genaue Informationen sind der Bewertungsmatrix_22.09.2026.xlsx zu entnehmen.
Aufklärung von Angeboten Der Auftraggeber kann eine Aufklärung über Inhalte der Angebote und Eignungsunterlagen betrei- ben und Unterlagen nachfordern. Die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung werden dabei beachtet.
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Eignungsformblatt
Maßnahme: Studie zum Thema Sensornetzwerk
Kennziffer: 313/2026/8907080 (EKG/Jahr/GV)
Zum Nachweis der Eignung sind die durch den Auftraggeber geforderten Angaben zu machen. Der Auftraggeber behält sich die Überprüfung der Richtigkeit der hier gemachten Angaben vor.
Im Falle eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft sind die Angaben zum Nachweis der Eignung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Bei der Prüfung der Eignung werden die Angaben der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft kumulativ gewertet.
Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, sind die Angaben zum Nachweis der Eignung auch durch das bzw. die vom Bieter angeführte(n) an- dere(n) Unternehmen zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich im Falle einer elektronisch durchgeführten Ausschreibung vor, die nicht im Original vorgelegten Erklärungen im Original nachzufordern. Der Bieter bewahrt daher alle Erklä- rungen für den Zeitraum von einem Jahr auf.
I. Ggfls. Präqualifizierung
Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen unter: Präqualifizierungsverzeichnis: _________________________ Zertifikatsnummer: _________________________ Zugangscode: _________________________
Für die in dem Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Eignungsnachweise ist dann hier kein Nach- weis mehr aufzuführen.
II. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
Wir erklären, dass kein Verstoß gegen die in § 123 GWB genannten Tatbestände vorliegt:
☐ Ja ☐ Nein ☐ Falls Nein: Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB liegen bei.
Dokument „50 Eignungsformblatt“ Seite 1 von 4
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Wir erklären, dass wir keine der fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB erfüllen:
☐ Ja ☐ Nein, folgender Ausschlussgrund liegt vor:
☐ Falls Nein: Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB liegen bei.
Wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:
Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen und Nachweise auf separater Anlage)
Der Auftraggeber bewertet die Selbstreinigungsmaßnahmen des Bieters und teilt ihm mit, ob diese ausreichend sind. Wenn keine ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen wurde, findet § 126 GWB Anwendung.
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Dokument „50 Eignungsformblatt“ Seite 2 von 4
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III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zum Gesamtumsatz
Es ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2023, 2024, 2025 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind..
| 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|
| € | € | € |
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angabe zur Entwicklung der Anzahl der Mitarbeiter
Gemäß Buchstabe l) der Auftragsbekanntmachung ist eine Erklärung aus der die durchschnittliche Be- schäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist, d.h. für die Ge- schäftsjahre, welche in den Jahren 2023, 2024, 2025 abgeschlossen wurden, einzureichen, sofern diese vorhanden sind.
2023 2024 2025
V. Sonstige Erklärungen
- Erklärung zur Arbeitssprache
Hiermit erklären wir, dass die Arbeitssprache bei der Durchführung des Projektes Deutsch ist, d.h. dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
- Erklärungen DSGVO/elektronische Zahlungsverkehr
Hiermit erklären wir, dass wir das Hinweisblatt zur DSGVO und dem elektronischen Zahlungs- verkehr gelesen haben.
Dokument „50 Eignungsformblatt“ Seite 3 von 4
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Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Per- son/en
Dokument „50 Eignungsformblatt“ Seite 4 von 4
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Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignung
leihenden Unternehmen
Es ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorgesehen, Leistungen von Unterauftrag- nehmern oder Eignung leihenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Oder: Wir, (Name des Unterauftragnehmers / konzernverbundenen Unternehmens / Dritten),
verpflichten uns im Falle der Auftragsvergabe an
(Bezeichnung des Bieters)
für die o.g. Maßnahme, nachfolgend aufgeführte Leistungen / Ressourcen im Auftragsfall für den Bieter zu erbringen / zur Verfügung zu stellen und bestätigen, dass uns die benannten Mittel zur vertragsgerechten Leistungserbringung zur Verfügung stehen:
Leistungsbereich Beschreibung der Leistung
Der Bieter nimmt die berufliche und technische Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens in Anspruch. Der Bieter nimmt die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Unterneh- mens in Anspruch. Wir verpflichten uns im Fall einer entsprechenden Eignungsleihe im Fall der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter, mit diesem gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung zu haften.
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
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Erklärung Bietergemeinschaft
Es handelt sich nicht um das Angebot einer Bietergemeinschaft.
Oder:
wir, die nachstehend aufgeführten Mitglieder einer Bietergemeinschaft, geschäftsführendes Mitglied: Mitglied 2: Mitglied 3: Mitglied 4: schließen uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen. Wir erklären, dass • das oben bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, • das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mit- glied Zahlungen anzunehmen und • alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften. Weiterhin erklären sämtliche o.g. Mitglieder der o.g. Bietergemeinschaft, dass die Bildung der Bie- tergemeinschaft aus den unten näher genannten Gründen keinen Verstoß gegen Art. 101 AEUV / § 1 GWB darstellt und wir keine diesbezügliche wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen ha- ben:
Geschäftsführendes Mitglied
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Mitglied 2
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Mitglied 3
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Mitglied 4
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
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Firmen-/Unternehmensprofil Dient der Information und fließt nicht in die Bewertung ein!
| Name und Anschrift des Unternehmens | |
|---|---|
| Datum der Unternehmensgründung | |
| Telefonnummer | |
| E-Mail-Adresse | |
| Standorte des Unternehmens | |
| Rechtsform des Unternehmens | |
| Registergericht und Registernummer | |
| Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) | |
| Identifikationsnummer (Leitweg-ID) falls vorhanden | |
| DUNS-Nummer falls vorhanden | |
| Einstufung als KMU Definition KMU (Stand 01.24): -bis 249 Mitarbeiter und -bis 50 Mio. Euro Umsatz | Ja / Nein ☐ ☐ |
| Einstufung als Start-Up nach Eigeneinschätzung | Ja / Nein ☐ ☐ |
| Börsennotiert | Ja / Nein ☐ ☐ |
| Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens (i.S.v. § 3 Geldwäschegesetz) * | |
| Name des Mutterkonzerns und Datum dieser Unternehmensgründung falls vorhanden | |
| Beschreibung des Kerngeschäfts |
- Nach Abschluss eines Vergabeverfahrens und Erteilung des Zuschlags an einen Bieter ist der Auftraggeber als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, eine Bekanntmachung des vergebenen Auftrags im Supplement zum Amtsblatt der EU zu veröffentlichen. In diesem Rahmen ist es neuerdings verpflichtend, die Staatsangehörigkeit derjenigen natürlichen Person anzugeben, die laut Eintrag in dem gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register (in Deutschland das Transparenzregister) wirtschaftlicher Eigentümer des Unternehmens (i.S.v. § 3 Geldwäschegesetz) ist, das den Zuschlag erhalten hat.
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Referenz Nr. Name des Referenzgebers
| Referenz | |
|---|---|
| Name und Anschrift des Referenzgebers | |
| Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Adresse und Telefonnummer | |
| Referenzobjekt / -projekt (Kurzbeschreibung mit Leistungsumfang) | |
| Zeitraum der Leistungserbringung | |
| Durchführung der Leistung | ☐ vollständige Eigenleistung ☐ in einer Bietergemeinschaft ☐ mit einem Unterauftragnehmer ☐ |
| Auftragswert der erbrachten Leistung | Euro (netto) |
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Personal
| Bezeichnung Position im Projektteam: | |||
|---|---|---|---|
| Name: | |||
| Berufliche Qualifikation: | |||
| • Ausbildung: | |||
| • Dauer der Firmenzugehörigkeit: | Jahre | ||
| • Berufserfahrung: | Jahre | ||
| • Kenntnisse: |
Wir verpflichten uns, im Fall der Zuschlagserteilung, diese vorgestellten verantwortlichen Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.
Name des Unternehmens
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
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Wichtige Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung
Das Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR e.V.)
und dessen Standorte weltweit haben die Einführung der elektronischen Rechnung ( = xRechnung ) vorgenommen. Das DLR als mittelbare Bundeseinrichtung folgt somit der gesetzlichen Verpflichtung, Abrechnungsdokumente in dem von der Koordinierungsstelle des Bundes (KOSIT = Koordinierungsstelle für IT Standards) vorgeschriebenen strukturierten Datenformat zu verarbeiten.
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. ist aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBl. I, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen über digitale Kanäle zu empfangen und medienbruchfrei zu verarbeiten. Somit sind die Anforderungen an einen durchgehenden, digitalen Verarbeitungsprozess und eine revisionssichere Archivierung, der E-Rech-V folgend, erfüllt.
Die elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat ist das Originaldokument nach § 14 UstG. i.V.m. § 5 E-Rech-V und ist den Finanzverwaltungen vorzulegen bzw. bereitzustellen Für die Übermittlung der elektronischen Rechnung im strukturierten Datenformat ist die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zu nutzen.
Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Rechnungssteller im strukturierten Datenformat bei Geschäften mit unmittelbaren/mittelbaren Behörden/Einrichtungen des Bundes verpflichtend. Ausnahmen von der Verpflichtung (beispielsweise im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € netto (Gesamtauftragswert) sind in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-V) geregelt.
In § 4 der E-Rech-V des Bundes sind die Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung festgelegt. Die öffentliche Verwaltung akzeptiert xRechnungen sowie andere, der europäischen Norm EN 16931 sowie der E-Rech-V entsprechende elektronische Rechnungen. Zusätzlich müssen alle elektronischen Rechnungen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllen. Alle Informationen über den Standard xRechnung, erhalten Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards.
Sofern der Gesamtauftragswert einen Betrag von € 1.000 netto nicht übersteigt, besteht die Möglichkeit das Abrechnungsdokument per Post oder Email (PDF-Format) einzureichen.
Papier- und PDF-Formate können nicht über das Verwaltungsportal des Bundes eingereicht werden!
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. Lieferantenbuchhaltung Linder Höhe 51147 Köln
Werden Abrechnungsdokumente im PDF-Format oder in Papierform über einem Gesamtauftragswert von € 1.000 netto eingereicht, so sind diese nicht ordnungsgemäß und werden seitens des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. abgewiesen.
Nicht ordnungsgemäss eingereichte Abrechnungsdokumente begründen keinen Verzug nach § 286 BGB.
Für technische Fragen im Zusammenhang mit der OZG-RE steht Ihnen der Support der Bundesdruckerei GmbH, Berlin unter Telefon +49 (0)30 – 25 98 44 36 oder sendersupport-xRechnung@bdr.de zur Verfügung.
Ihre Lieferantenbuchhaltung
Köln, August 2025
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Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben von Rechnungsbestandteilen nach § 14 UstG, bspw. Leistungs-/Lieferdatum, UST ID des Leistenden, fortlaufende / einmalig vergebene Rechnungsnummer, Name, Adresse des Leistenden und Leistungsempfängers, etc. muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rech-V des Bundes folgende Angaben enthalten: Leitweg-Identifikationsnummer Die Leitweg ID des DLR e.V.für alle Standorte weltweit, lautet: 992-03005-81. Fälligkeitsdatum oder alternativ die Zahlungsbedingung Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung im strukturierten Datenformat folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden: Bestellnummer Hat das DLR keine Bestellung offiziell übermittelt, so ist die Kostenstelle oder der vollständige Name des Bestellers.
Lieferantennummer (Kreditorennummer), gemäss der übermittelten Bestellung.
Anforderungen an das Rechnungsformat
Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils aktuellen Fassung zu verwenden. Es muss ein Standard nach EN 16931 verwendet werden, sofern er den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der E-RechV des Bundes entspricht. Zusätzlich müssen die Nutzungsbedingungen der OZG-RE erfüllt werden. Rechnungsformate, welche nicht diesen Anforderungen entsprechen, können nicht berücksichtigt werden und werden seitens der OZG-RE abgewiesen. Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden. Die maximale Größe einer Rechnung beträgt 15 MB. Die maximale Anzahl der eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“, „jpeg“, „xlsx“, „ods“ und „csv“. Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.).
Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung-bdr.de abgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle voraus. Unter der angegeben Adresse finden Sie zudem weitere Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung. Anderweitig zugestellte elektronische Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Es ist nicht zulässig, Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in elektronischer Form als auch auf Papier / PDF zu übersenden.
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Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das DLR gem. Art. 13, 14 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO)
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen DLR e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Telefon: 02203-6010
E-Mail: contact-dlr@dlr.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutzbeauftragter des DLR e.V.
Linder Höhe
51147 Köln
Telefon: 02203-6010
E-Mail: datenschutz@dlr.de
- Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Das DLR verarbeitet im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, um Vergabeverfahren (Einkauf, Beschaffung) durchführen zu können. Die Rechtsgrundlage dafür sind Art. 6 Absatz 1 (b) und (c) DSGVO.
Die Datenverarbeitung ist zwecks Durchführung eines rechtmäßigen Vergabeverfahrens erforderlich und gesetzlich geboten.
- Empfänger der Daten
Mitarbeitende der Hauptabteilung Einkauf, der Fachabteilung sowie Mitarbeitende der Lieferantenbuchhaltung. In Einzel- fällen erhält die Firma Creditreform AG sowie das Bundesamt für Justiz personenbezogene Daten von Ihnen, die dort ver- arbeitet werden, außerdem Mitarbeitende des Zolls, der Exportkontrolle sowie der Firma Carousel Logistics GmbH.
- Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden
Von den unter 4. genannten Empfängern erhält das DLR ggf. Daten zu Ihrer Person, die das DLR zur rechtmäßigen Durch- führung der Vergabeverfahren benötigt. Das sind ggf. Daten der Holding-Gesellschaft Creditreform AG sowie Daten des Bundesamtes für Justiz zum Gewerbezentralregisterauszug.
-
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung aufbewahrt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Soweit für bestimmte Vor- gänge gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die betroffenen personenbezogenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungspflicht gespeichert.
-
Betroffenenrechte
Sie können das Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbar- keit wahrnehmen – sofern die entsprechenden Voraussetzungen der DSGVO zutreffen.
Sollten Sie Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten verletzt sehen, können Sie Ihr Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde wahrnehmen.
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Eigenerklärung zur
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Hiermit erkläre ich, die nachfolgenden, an den Kernarbeitsnormen der International Labour Or- ganization (ILO) orientierten Sozialstandards im Unternehmen einzuhalten:
• Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts Die Arbeitnehmer haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung Organisationen nach ei- gener Wahl zu bilden und solchen Organisationen beizutreten, wenn sie deren Satzungen einhalten. Die Organisationen der Arbeitnehmer haben das Recht, sich Satzungen und Geschäftsord- nungen zu geben, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Geschäftsführung und Tätigkeit zu re- geln und ihr Programm aufzustellen.
• Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmer sind vor jeder gegen die Vereinigungsfreiheit gerichteten unterschiedli- chen Behandlung, die mit ihrer Beschäftigung in Zusammenhang steht, angemessen ge- schützt. Dieser Schutz wird insbesondere gegenüber Handlungen gewährt, die darauf gerichtet sind, a) die Beschäftigung eines Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, dass er keiner Ge- werkschaft beitritt oder aus einer Gewerkschaft austritt, b) einen Arbeitnehmer zu entlassen oder auf sonstige Weise zu benachteiligen, weil er ei- ner Gewerkschaft angehört oder weil er sich außerhalb der Arbeitszeit oder mit Zustim- mung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt.
• Gleichheit des Entgelts für Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit Die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Ar- beitskräfte für gleichwertige Arbeit wird gefördert, soweit es nach Gesetzgebung, gesetzlich geschaffener oder anerkannter Einrichtungen zur Lohnfestsetzung, Gesamtarbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder einer Verbindung dieser verschiedenen Mit- tel möglich ist.
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• Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Haut- farbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen vermeiden wir.
• Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Kinderarbeit) Personen werden erst ab einem Alter beschäftigt, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Be- schäftigung oder Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Verhältnisse, unter denen sie verrich- tet wird, voraussichtlich für das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit der Jugendlichen gefährlich ist, wird von uns beachtet.
Minderjährige zwischen 13 und 15 Jahren werden nur beschäftigt, sofern die Einwilligung des Personensorgeberechtigten vorliegt. Dabei dürfen die Kinder nur einer leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigung nachgehen. Kinder werden nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrie- ben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schul- unterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt.
• Keine Zwangsarbeit Die Beschäftigung ist freiwillig. Die persönliche Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer wird durch keinerlei Regelung oder Maßnahmen eingeschränkt.
Name des Unternehmens
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
Hinweis: Die vollständige Fassung der ILO Kernarbeitsnormen ist im Internet verfügbar unter http://www.ilo.org
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Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen.
Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffent- liche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Name des Unternehmens
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
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Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags:
Geschäftszeichen des Auftraggebers:
Bewerber/Bieter:
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Unterschrift / Digitale Signatur
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
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Angebotsformular
Maßnahme: Studie zum Thema Sensornetzwerk
Kennziffer: 313/2026/8907080
Bieter:
Unter Bezugnahme auf die Angebotsaufforderung unterbreiten wir das nachfolgende Angebot, an das wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden halten.
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Angebotsspezifische Erklärungen Wir erklären, dass • wir zur Kenntnis genommen haben, dass Nebenangebote nicht zulässig sind und unser Angebot alle in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen erfüllen muss; • das Angebot wirtschaftlich ist und dergestalt kalkuliert wurde, dass während der Vertragslaufzeit keine Nachforderungen und Kostensteigerungen erforderlich werden. Diese sind daher vertraglich ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse im Sinne des § 313 BGB sind hiervon ausgenommen. • das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt / Spezifikation Inhalt unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
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Preisangebot Wir bieten die beschriebenen Leistungen zu folgenden Preisen verbindlich an:
• Erstellung einer Studie zum Thema Sensornetzwerke
€ (netto)
Ort, Datum Name der zeichnungsberechtigten Person/en
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Bitte Ansprechpartner für Rückfragen angeben:
Vor-/Zuname: _______________________________
Tel.: _______________________________________
Email:______________________________________
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