Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

HVA_L_StB_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Stromlieferung für Verkehrsanlagen und weitere elektrische Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 00:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bezeichnung der Leistung

  • Stromlieferung im Zuständigkeitsbereich des RB Süd der LSBB S-232-2026-L-00001 Stromlieferung an LSA, FGÜ, LZS, SWIS- und alle anderen elektrischen Anlagen im Zuständigkeitsbereich des Regionalbereiches Süd der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt 2027- 2028

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung Besondere Bedingungen: Zahlungsfrist: 30 Kalendertage ab Datum der Erstellung der Rechnung

2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung

Spätestens Werktage nach Aufforderung; Späteste Aufforderung am (Datum)

Frühestens , Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am , Spätestens am 01.01.2027 (Datum)

Hinweis:

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.:

Spätestens Werktage nach

Einzelfristen für

2.2.1 = spätestens Werktage nach

2.2.2 = spätestens Werktage nach

2.2.3 = spätestens Werktage nach

2.2.4 = spätestens Werktage nach

2.2.5 = spätestens Werktage nach

2.3 Vollendung der Leistung nach Datum Spätestens am 31.12.2028 (Datum)

Einzelfristen für

2.3.1 = spätestens (Datum)

2.3.2 = spätestens (Datum)

2.3.3 = spätestens (Datum)

2.3.4 = spätestens (Datum)

2.3.5 = spätestens (Datum)

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1

[Seite 2]

3 Abnahme Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen

für Beginn Vollendung Einzelfrist

der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der

Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden

Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

für = Jahre

für = Jahre

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach

einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach,

– Teilschlussrechnungen fach,

– Schlussrechnung fach,

– Unterlagen fach.

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: für den jeweiligen Rechnungsempfänger (Straßenmeisterei) ist jeweils eine Rechnung pro Baulast (Sammelrechnung Bund und Sammelrechnung Land) gemäß "Anlage 2 - Übersicht der Lieferstellen" zu erstellen.

7 Sicherheitsleistungen Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung