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Ergaenzende_Teilnahmebedingungen_gemaess_8_TVergG_LSA.pdf

Stromlieferung für Verkehrsanlagen und weitere elektrische Anlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 00:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Ergänzende Teilnahmebedingungen gem. § 8 TVergG LSA – Bestbieterprinzip

Die Nichtabgabe, verspätete Abgabe bzw. die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen

Erklärung oder eines geforderten Nachweises gem. Bekanntmachung bzw. Vergabeunterlagen, durch

den die Bieter oder deren Nachunternehmer, kann gemäß § 8 Abs. 4 bzw. nach § 16 Abs. 1 und 2

TVergG LSA das Angebot ausgeschlossen werden.

Sofern die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen

waren, gilt gem. § 8 Abs. 3 eine Frist von 6 Kalendertagen für die Vorlage dieser Erklärungen und

Nachweise

Die gem. Auftragsbekanntmachung oder Vergabeunterlagen auf gesondertes Verlangen geforderten

Erklärungen und Nachweise sind:

☐ nur vom Bestbieter oder *

☒ vom Bestbieter und von nachrangig platzierten Bietern (nur von den Bietern der

engeren Wahl, i.d.R. die ersten 3 Bieter)*

vorzulegen.

  • vom Auftraggeber vorzugeben
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